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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

27.03.2026

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

07.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/461510.03.2026

Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten – Fragen zur Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel

der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Beatrix von Storch, Nicole Höchst, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Otto Strauß, Claudia Weiss, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Deutschland steht seit Jahren unter erheblichem Druck. In der Beratung des Einzelplans 17 (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMBFSFJ) im Deutschen Bundestag wurde deutlich, dass trotz erheblicher Bundesmittel strukturelle Verbesserungen der Betreuungsrealität in Kindertageseinrichtungen bislang nur in begrenztem Umfang erkennbar sind (vgl. Plenarprotokoll 21/18, Einzelplan 17).

Die Bundesregierung stellt den Ländern im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) erhebliche Finanzmittel zur Verfügung (www.gesetze-im-internet.de/kitaqug/). Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 wurden hierfür insgesamt rund 4 Mrd. Euro an Bundesmitteln bereitgestellt. Zusätzlich sind für die Jahre 2026 bis 2029 im Rahmen eines Investitionsprogramms für die Kindertagesbetreuung weitere Mittel in Höhe von rund 3,76 Mrd. Euro vorgesehen (vgl. Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de/; Angaben des BMBFSFJ).

Ungeachtet dieses erheblichen Mitteleinsatzes liegt die konkrete Ausgestaltung zentraler Qualitätsmerkmale – insbesondere der Betreuungsschlüssel, der Personaleinsatz sowie die Qualifikationsanforderungen an das pädagogische Personal – weiterhin überwiegend in der Zuständigkeit der Länder. Diese föderale Kompetenzverteilung führt zu erheblichen Unterschieden bei Standards, Betreuungsqualität und personeller Ausstattung zwischen den Bundesländern (vgl. Artikel 30 GG: www.gesetze-im-internet.de/gg/art_30.html; Artikel 70 GG: www.gesetze-im-internet.de/gg/art_70.html).

Besonders deutlich treten diese Unterschiede beim Betreuungsschlüssel zutage. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag der bundesweite Betreuungsschlüssel im Jahr 2020 bei Kindern unter drei Jahren bei durchschnittlich 1:4,1 und bei Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bei 1:8,2 (Statistisches Bundesamt – Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen, www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Kindertagesbetreuung/_inhalt.html). Während einzelne Länder vergleichsweise günstigere Betreuungsrelationen aufweisen, liegen andere Länder deutlich darüber, was zu einer erheblichen Mehrbelastung des pädagogischen Personals führt.

Auch bei der Qualifikation des eingesetzten Personals zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Nach Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts variierte die Fachkraftquote im Jahr 2024 je nach Bundesland erheblich. In mehreren Ländern ist zugleich ein verstärkter Einsatz von Hilfs- und Assistenzkräften zu beobachten, was Fragen nach der langfristigen Sicherung pädagogischer Qualität aufwirft (vgl. Deutsches Jugendinstitut: Kita-Personalverordnungen der Länder – Überblick und Vergleich www.dji.de/themen/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung.html; sowie Fachkraftquoten und Personalstrukturen, www.dji.de/themen/kinder-und-jugend/kita-personal.html).

Seit dem Jahr 2024 verfolgt die Bundesregierung zudem eine bundesweite Strategie zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung im Bereich der frühkindlichen Bildung. Angesichts weiterhin bestehender Personalengpässe stellt sich die Frage, ob diese Maßnahmen bislang zu einer messbaren Stabilisierung oder Verbesserung der Personalsituation in den Ländern geführt haben (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Strategie zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in Kitas und Ganztag, 2024, www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/strategie-zur-fachkraeftegewinnung-und-sicherung-in-kitas-und-ganztag-2024).

Vor diesem Hintergrund ist für die Fragesteller schließlich von besonderem Interesse, in welcher konkreten Höhe und nach welchen Kriterien die vom Bund seit 2023 bereitgestellten sowie für die Jahre 2026 bis 2029 vorgesehenen Bundesmittel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Angesichts fortbestehender erheblicher Unterschiede bei Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquoten und Qualitätsstandards stellt sich die Frage, ob die Mittelverteilung tatsächlich qualitätsorientiert erfolgt oder primär formalen Verteilmechanismen folgt, ohne bestehende Defizite wirksam zu adressieren (vgl. KiQuTG, www.gesetze-im-internet.de/kitaqug/; Bundesgesetzblatt, www.bgbl.de/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche bundesweiten Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um die Wirksamkeit der durch Bundesmittel finanzierten Maßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung zu evaluieren, und auf welche Datenquellen greift sie dabei zurück?

2

Wie erklärt die Bundesregierung die erheblichen Unterschiede bei Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten zwischen den Bundesländern, und steht sie hierzu mit den Ländern im Austausch, wenn ja, in welchem Rahmen, und wenn nein, warum nicht?

3

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in einzelnen Bundesländern dauerhaft ungünstigere Betreuungsschlüssel bestehen als in anderen?

4

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen ungünstigen Betreuungsschlüsseln und häufigeren Gruppenschließungen, verkürzten Betreuungszeiten oder dem Rückgriff auf Notbetreuung?

5

Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um Länder mit besonders ungünstigen Betreuungsschlüsseln kurz- und langfristig zu entlasten?

6

Hat sich die Bundesregierung zu den erheblichen Unterschieden bei den Fachkraftquoten zwischen den Bundesländern eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Ursachen sieht sie ggf. hierfür?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem verstärkten Einsatz von Hilfs- und Assistenzkräften in Ländern mit niedriger Fachkraftquote?

8

Plant die Bundesregierung, die Vergabe von Bundesmitteln künftig stärker an verbindliche Mindestanforderungen hinsichtlich Fachkraftquote und Qualifikation des eingesetzten Personals zu knüpfen?

9

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der ausreichenden Beherrschung der deutschen Sprache durch pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen bei, insbesondere im Hinblick auf Sprachförderung und Bildungsauftrag?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob Länder mit niedriger Fachkraftquote und ungünstigen Betreuungsschlüsseln zugleich geringere verbindliche Anforderungen an die Sprachkompetenz des eingesetzten Personals stellen?

11

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquote und den bei Schuleingangsuntersuchungen festgestellten Sprach- und Vorläuferkompetenzdefiziten der Kinder?

12

In welchem Umfang haben die seit 2023 bereitgestellten Bundesmittel sowie die ab 2026 vorgesehenen Mittel des Investitionsprogramms konkret zur Verbesserung der Betreuungssituation in den einzelnen Bundesländern beigetragen?

13

Welche Wirkungsindikatoren nutzt die Bundesregierung zur Bewertung der seit 2024 verfolgten Strategie zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung, und welche Entwicklungen lassen sich anhand dieser Indikatoren feststellen?

14

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass trotz erheblicher Bundesmittel in mehreren Bundesländern weiterhin deutliche Qualitätsdefizite bei Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten bestehen?

15

Wie verteilen sich die seit dem Jahr 2023 bereitgestellten Bundesmittel im Rahmen des KiQuTG sowie die im Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2029 vorgesehenen Bundesmittel jeweils auf die einzelnen Bundesländer (bitte getrennt nach Jahren, Bundesländern und Förderinstrumenten aufschlüsseln)?

16

Welche konkreten Kriterien (z. B. Einwohnerzahl, Zahl der betreuten Kinder, Betreuungsschlüssel, Fachkraftquote, Sozialindikatoren oder andere Strukturmerkmale) lagen dieser in Frage 15 erfragten Mittelverteilung zugrunde, und wie begründet die Bundesregierung bestehende Unterschiede in der Pro-Kopf- bzw. Pro-Kind-Förderung zwischen den Bundesländern?

Berlin, den 9. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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