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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Clankriminalität, soziale Verankerung und staatliche Steuerungsfähigkeit im Kontext Organisierter Kriminalität

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.03.2026

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

08.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/471817.03.2026

Clankriminalität, soziale Verankerung und staatliche Steuerungsfähigkeit im Kontext Organisierter Kriminalität

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Christian Douglas, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Marcel Queckemeyer, Christian Reck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Aktuelle Lageeinschätzungen zur Organisierten Kriminalität (OK) beschreiben zunehmend arbeitsteilige, netzwerkartige und dienstleistungsorientierte Strukturen, die sich flexibel an staatliche Gegenmaßnahmen anpassen (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html). Neben transnationalen und digital gestützten Netzwerken treten dabei auch kriminelle Strukturen in Erscheinung, die in besonderer Weise sozial verankert sind und familiäre, milieubezogene oder lokale Bindungen nutzen, um ihre Aktivitäten abzusichern und fortzuführen.

In mehreren Bundesländern wird diese Erscheinungsform unter dem Begriff der sogenannten Clankriminalität beschrieben. Clankriminalität ist „die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen. Sie ist bestimmt von verwandtschaftlichen Beziehungen, einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die Tatbegehung gefördert oder die Aufklärung der Tat erschwert wird. Dies geht einher mit einer eigenen Werteordnung und der grundsätzlichen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung“ (www.bundestag.de/resource/blob/908518/WD-7-058-22-pdf.pdf). Diese Merkmale können die Aufklärung von Straftaten erschweren, staatliche Zuständigkeiten fragmentieren und die nachhaltige Schwächung solcher Netzwerke besonders anspruchsvoll machen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die Bundesregierung Clankriminalität im Verhältnis zur Organisierten Kriminalität einordnet, welche strukturellen Merkmale sie als maßgeblich betrachtet, wie bundeseinheitlich Erkenntnisse erfasst und bewertet werden und welche Schlussfolgerungen sie daraus für eine wirksame, rechtsstaatliche und nichtdiskriminierende Bekämpfung zieht. Gegenstand der vorliegenden Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht verlangt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Arbeitsdefinition des Begriffs der Clankriminalität verwendet die Bundesregierung, und in welchem Verhältnis steht dieses Phänomen nach ihrer Einschätzung zur Organisierten Kriminalität und zur bandenmäßigen Kriminalität?

2

Welche strukturellen Merkmale betrachtet die Bundesregierung als kennzeichnend für Clankriminalität, insbesondere im Hinblick auf soziale Verankerung, familiäre Bindungen, intergenerationelle Einbindung und Abschottung gegenüber staatlichen Institutionen?

3

Inwieweit sieht die Bundesregierung Clankriminalität als eigenständiges kriminalstrategisches Phänomen oder als besondere Ausprägung organisierter krimineller Netzwerke?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu typischen Rollen- und Funktionsverteilungen innerhalb solcher Strukturen vor, etwa in den Bereichen Gewalt, Einschüchterung, Logistik, Finanzströme, Geldwäsche oder Nutzung legaler Geschäftsmodelle?

5

In welchen Deliktsfeldern werden nach Kenntnis der Bundesregierung kriminalitätsprägende Aktivitäten clankrimineller Strukturen besonders häufig festgestellt, und welche Bedeutung misst sie diesen Deliktsfeldern für Stabilität und Finanzierung der Netzwerke bei?

6

Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder Erfassungsstandards bestehen derzeit, um clankriminelle Strukturen vergleichbar zu identifizieren, zu analysieren und von anderen Formen der Organisierten Kriminalität abzugrenzen?

7

Inwieweit fließen Erkenntnisse aus Landeslagebildern und landesspezifischen Analysen systematisch in die strategische Lagebewertung der Bundesregierung zur Organisierten Kriminalität ein?

8

Welche Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus unterschiedlichen Arbeitsdefinitionen, Erfassungspraktiken oder Schwerpunktsetzungen der Länder für eine kohärente Bekämpfung clankrimineller Strukturen auf Bundesebene?

9

Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Zusammenwirken repressiver Maßnahmen und verwaltungsrechtlicher Instrumente (z. B. Gewerbe-, Ausländer-, Waffen-, Steuer- oder Baurecht) bei der Bekämpfung clankrimineller Strukturen bei?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit solcher ressortübergreifenden Ansätze (vgl. Frage 9) vor, insbesondere im Hinblick auf die nachhaltige Schwächung der betroffenen Netzwerke?

11

Welche Bedeutung kommt nach Einschätzung der Bundesregierung der Vermögensabschöpfung und der Bekämpfung illegaler Finanzströme bei clankriminellen Strukturen zu, und inwieweit erreichen entsprechende Maßnahmen die steuernden oder profitierenden Akteure?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob clankriminelle Strukturen gezielt legale Unternehmens- oder Immobilienstrukturen nutzen, um kriminelle Aktivitäten zu verschleiern oder abzusichern?

13

Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur möglichen Einbindung oder Rekrutierung von Minderjährigen im Umfeld clankrimineller Strukturen vor, und welche besonderen Herausforderungen ergeben sich ggf. daraus für Prävention und Strafverfolgung?

14

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung kommunale Belastungsräume und lokale Milieustrukturen für die Verfestigung clankrimineller Aktivitäten, und wie werden ggf. Kommunen in entsprechende Bekämpfungsansätze eingebunden?

15

Welche bundeseinheitlichen Indikatoren oder Evaluationsansätze nutzt die Bundesregierung ggf., um die Wirksamkeit der Bekämpfung clankrimineller Strukturen über Fallzahlen hinaus zu bewerten?

16

Wenn bislang keine solchen bundeseinheitlichen Wirkungs- oder Strukturindikatoren bestehen (vgl. Frage 15), beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Standards zu entwickeln, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont?

17

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit der Bekämpfung clankrimineller Strukturen für die strategische Weiterentwicklung der Organisierten-Kriminalitäts-Bekämpfung insgesamt?

18

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, sozial verankerte und familiär geprägte Netzwerkstrukturen systematisch und vergleichbar abzubilden?

Berlin, den 16. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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