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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt"

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

02.04.2026

Aktualisiert

10.04.2026

BT21/478818.03.2026

Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt"

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/4788 21. Wahlperiode 18.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Aaron Valent, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wird in der Politik, Wissenschaft und Gesellschaft aktuell kontrovers diskutiert. Während Australien bereits ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige umgesetzt hat, wird ein solches Vorhaben in einigen europäischen Ländern derzeit kontrovers diskutiert oder bereits aktiv geplant. Auch in Deutschland wird die Frage nach geeigneten regulatorischen Maßnahmen intensiv erörtert. Im Zusammenhang mit einem möglichen Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren stellen sich grundlegende Fragen hinsichtlich Jugendmedienschutz, psychischer Gesundheit, Datenschutz, Bildungsauftrag sowie der Verantwortung von Plattformbetreibern. Zugleich ist die Bedeutung von Teilhabe, Meinungsfreiheit und sozialer Interaktion für junge Menschen angemessen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung im Herbst 2025 die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ einberufen. In dieser Kommission sollen bis zum Sommer 2026 Strategien für den Kinder- und Jugendmedienschutz entwickelt sowie konkrete Handlungsempfehlungen für den Bund, die Länder und Zivilgesellschaft erarbeitet werden. Beraten wird die Kommission hierbei von den Ländern, der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), dem Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen, dem Beauftragten für Kultur und Medien, von Akteuren aus den betroffenen Themenbereichen, der Zivilgesellschaft und der Rundfunkkommission der Länder. Es ist außerdem eine Jugendbeteiligung vorgesehen. Nachdem sich nun bereits Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien, Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig und Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil für ein Social-Media-Verbot in den Medien ausgesprochen haben, stellt sich der fragestellenden Fraktion die Frage, inwieweit die einberufene Kommission überhaupt noch ergebnisoffen tagen kann. Außerdem entsteht für die Fragestellenden der Eindruck, dass durch die Äußerungen der Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter die Arbeit der Kommission delegitimiert wird. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie wurde die regionale Verteilung der Workshops zur Beteiligung Jugendlicher im Rahmen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ausgewählt? a) Welche Kriterien wurden hier berücksichtigt? b) Nach welchen Kriterien wurden die Jugendlichen ausgewählt? c) Wie viele Jugendliche in welchen Altersgruppen haben an den bereits vergangenen Workshops teilgenommen? d) Wie viele Jugendliche mit Beeinträchtigung haben an den vergangenen Terminen teilgenommen, und wie viele werden an den zukünftigen Terminen teilnehmen? e) Wie werden die Ergebnisse der Workshops in die Arbeit der Expertenkommission und in die Empfehlungen an die Bundesregierung aufgenommen?  2. Was sind die Ergebnisse des Expertenhearings der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt – Perspektiven von Kindern und Jugendlichen “ (siehe Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Heidi Reichinnek auf Bundestagsdrucksache 21/4006), und wo werden diese veröffentlicht? a) Welche Sachverständigen waren geladen? b) Werden die schriftlichen Stellungnahmen veröffentlicht, wenn ja, wo, und wenn nein, warum nicht?  3. Was sind die Ergebnisse des Expertenhearings der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt – Technischer Jugendmedienschutz, Plattformgestaltung und Verantwortung digitaler Dienste“ vom 13. Februar 2026, und wo werden diese veröffentlicht? a) Welche Sachverständigen waren geladen? b) Werden die schriftlichen Stellungnahmen veröffentlicht, wenn ja, wo, und wenn nein, warum nicht?  4. Wann finden die weiteren Expertenhearings statt, und welche weiteren inhaltlichen Schwerpunkte sind hierbei nach aktuellem Stand eingeplant?  5. In welcher Form werden die Handlungsempfehlungen der Kommission im Sommer 2026 veröffentlicht?  6. Wie begründet die Bundesregierung, dass Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe nicht Teil der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ sind?  7. Wie begründet die Bundesregierung, dass Vertreter der Jugendverbände nicht Teil der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ sind?  8. Wie wurden die Qualitätsstandards für die Jugendbeteiligung bei der Besetzung und Konzeptualisierung der Kommission berücksichtigt?  9. Wann hat der Länderbeirat der Kommission seine Arbeit aufgenommen? a) Wie oft hat er bisher getagt? b) Was sind die Ergebnisse seiner bisherigen Arbeit? 10. Was sind die Ergebnisse der Veranstaltung „Blick zurück und nach vorn – wie weiter mit Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene?“ vom 21. bis 23. November 2025 (siehe Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Heidi Reichinnek auf Bundestagsdrucksache 21/4006), und wo werden sie veröffentlicht? 11. Wie begründet die Bundesregierung die Position der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Bezug auf mögliche Social-Media-Verbote, obwohl die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, die sie in ihre Ergebnisfindung einbeziehen möchte, noch keine Ergebnisse präsentiert hat (vgl. www.zeit.de/p olitik/deutschland/2026-02/social-media-verbot-karin-prien-verbraucherze ntrale-kommission-gxe)? 12. Wie kommt Bundesbildungsministerin Karin Prien zu der Annahme, dass eine zukünftige Lösung eine „Kombination zwischen Verboten, Altersverifikation und einem deutlich verbesserten Kinder- und Jugendmedienschutz“ (www.deutschlandfunk.de/social-media-verbot-fuer-teenager-inte rview-karin-prien-familienministerin-100.html) werden wird, obwohl die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat? 13. Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt die Bundesbildungsministerin Karin Prien ihre jeweiligen Positionen? 14. Inwiefern ist die „Sympathie“ des Bundeskanzlers Friedrich Merz für mögliche Social-Media-Verbote eine abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/merz-social-me dia-verbot-100.html)? 15. Inwiefern sind die Positionen der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil in Bezug auf ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche eine abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung (www.tagesschau.de/inland/gesellscha ft/hubig-social-media-100.html)? 16. Inwiefern ist die Position des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung in Bezug auf ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche eine abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung (www.welt.de/politik/deutschland/article699548d373621fceec20e85c/soci al-media-verbot-wird-das-problem-nicht-loesen-sagt-hendrik-streec k.html)? 17. Wie wird sichergestellt, dass die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ nach den Äußerungen einiger Kabinettsmitglieder weiterhin ergebnisoffen tagt? 18. Plant die Bundesregierung, die Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu einem Antrag der Thüringer Regierungsfraktionen („Initiativen des Freistaats Thüringen zur Schaffung digitaler Schutzräume für Kinder und Jugendliche – Social- Media-Nutzung erst ab 16 Jahren?“) mit in ihre Positionsfindung zu einem möglichen Social-Media-Verbot einzubeziehen (www.bfdi.bund.de/Share dDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2025/StgN_Soci al-Media-Verbot.pdf?__blob=publicationFile&v=2)? 19. Welche Studien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die belegen, dass Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen haben? 20. Wo wurden die Ergebnisse der Online-Umfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Social-Media-Nutzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigungen veröffentlicht (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/befragung-social-me dia-nutzung-jugendliche-mit-beeintraechtigung.html)? 21. Wie begründet die Bundesbildungsministerin Karin Prien ihre Position, dass „private Handynutzung in der Grundschule […] ein No-Go“ (www.deutschlandfunk.de/social-media-verbot-fuer-teenager-interview-ka rin-prien-familienministerin-100.html) sei, und inwiefern ist das eine abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung? 22. Wie verträgt sich diese Position mit dem Grundsatz, dass Bildung Ländersache ist? 23. In welchen Bundesländern liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Regelungen für ein Verbot von Smartphones in Schulen vor? 24. Welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Bundesländern mit der Umsetzung des Verbotes von Smartphones sowie der jeweils damit intendierten Zielstellung gesammelt? 25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den präventiven und pädagogischen Kinder- und Jugendmedienschutz zu stärken und hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen? 26. Sind nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend Fachkräfte vorhanden, um den präventiven und pädagogischen Kinder- und Jugendmedienschutz zu stärken und die ersichtlich wachsenden Bedarfe zu decken? 27. Wie bewertet die Bundesregierung die weiter rasant fortschreitende technische Entwicklung insbesondere auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI), und welche Herausforderungen bringt diese Entwicklung nach Auffassung der Bundesregierung für den Kinder- und Jugendmedienschutz mit sich? a) Wird die Expertenkommission auch hierfür Empfehlungen vorlegen? b) Wenn nein, sieht die Bundesregierung hier akuten Handlungsbedarf (bitte begründen)? 28. Welche Positionen plant die Bundesregierung, in den Verhandlungen zum Digital Fairness Act zu vertreten? 29. Mit welchen konkreten Zielen bringt sich die Bundesregierung in die laufenden Verhandlungen zur EU-Kinderschutz-Richtline (https://data.consili um.europa.eu/doc/document/ST-6241-2024-INIT/de/pdf) ein, und welche Verbesserungen können Kinder durch dieses Vorhaben erwarten? 30. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass der Artikel 28 Absatz 3 des Digital Services Acts klarstellt, dass Diensteanbieter nicht verpflichtet werden dürfen, für den Online-Schutz Minderjähriger personenbezogene Daten spezifisch zur Altersfeststellung zu verarbeiten? 31. Mit welcher Begründung sieht sich die Bundesregierung bei einem möglichen Social-Media-Verbot für bestimmte Altersgruppen zuständig, obwohl nationale Alleingänge im Rahmen des Digital Services Acts nicht vorgesehen sind (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/social-media-ver bot-kinder-104.html)? 32. Hat die Bundesregierung bereits geprüft, inwiefern die Grundrechtseinschnitte, die sich durch ein mögliches Social-Media-Verbot ergeben, verhältnismäßig wären? 33. Welche Gespräche fanden in den letzten drei Monaten zwischen dem Bundeskanzler Friedrich Merz und der EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen oder anderen Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission statt, die mögliche Social-Media-Verbote thematisierten (bitte einzeln auflisten)? Berlin, den 2. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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