Stand und Steuerung des Glasfaser-, Mobilfunk- und satellitengestützten Breitbandausbaus in Deutschland
der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Eine leistungsfähige, resiliente und flächendeckende digitale Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftliche Wertschöpfung, moderne Daseinsvorsorge sowie die Funktionsfähigkeit eines digital handlungsfähigen Staates. Der Ausbau gigabitfähiger Netze (insbesondere Glasfaser bis in Gebäude bzw. Wohnungen) wird von der Bundesregierung seit Jahren als politisches Kernziel benannt (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/stand-glasfaserausbau-2364444). Zugleich ist in der Praxis weiterhin erkennbar, dass Genehmigungs- und Ausbauprozesse vielfach als langwierig wahrgenommen werden und die Transparenz über den tatsächlichen Fortschritt aus Sicht der Fragesteller nicht ausreicht, um Wirksamkeit, Effizienz und Zielerreichung belastbar zu bewerten.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) beschreibt seine Zuständigkeit für den Bereich „Digitale Infrastrukturen“ ausdrücklich als Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Glasfaser und 5G (https://bmds.bund.de/themen/digitale-infrastrukturen). Gleichzeitig verweist die Bundesregierung im Kontext der Gigabitpolitik auf Informations- und Planungsinstrumente wie das Gigabit-Grundbuch und den Breitbandatlas (https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/_Home/start.html sowie https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/start.html). Diese Instrumente können staatliches Controlling, Priorisierung von Fördermitteln und die transparente Erfolgskontrolle nur dann unterstützen, wenn Datenqualität, Aktualität, Plausibilitätsprüfungen und die Abbildung tatsächlich anschlussfähiger bzw. genutzter Anschlüsse nachvollziehbar sind.
Mit dem Bericht zum Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland hat das BMDS zwar eine umfangreiche Bestandsaufnahme vorgelegt, dennoch stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung auf Basis dieses Berichts eine hinreichend konkrete, terminierte Steuerung der Zielerreichung vornimmt. Hinzu kommt, dass die öffentliche Debatte regelmäßig zwischen „Verfügbarkeit“, „Ausbaufortschritt“, „Anschlussfähigkeit“ und tatsächlicher Nutzung unterscheidet. Ohne eine klare, bundeseinheitliche Definition und Veröffentlichung zentraler Kennzahlen (z. B. anschlussbereite Haushalte, aktive Anschlüsse, Ausbau je Gemeindeprägung) bleibt der politische Anspruch aus Sicht der Fragesteller schwer überprüfbar. (https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Bericht-Glasfaserausbau-V10-SCREEN-BF-Maps-highres.pdf).
Zudem ist der Netzausbau nicht allein auf leitungsgebundene Technologien beschränkt. Gerade für abgelegene Regionen, temporäre Lagen und Resilienzanforderungen können satellitengestützte Breitbandzugänge eine ergänzende Rolle spielen, wobei hierfür insbesondere Frequenzregulierung, Erdfunkstellen, Satellitenfunknetze und nationale Verfahren relevant sind (www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/SatFu/start.html sowie www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/SatFu/Erdfunk/artikel.html).
Auf EU-Ebene existiert zudem mit dem „Union Secure Connectivity Programme“ ein Rechtsrahmen für sichere Konnektivitätsdienste (IRIS2), der auf staatliche und kritische Bedarfe abzielt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0588). Für eine moderne Staatsdigitalisierung ist aus Sicht der Fragesteller relevant, ob und wie die Bundesregierung leitungsgebundene Ausbauziele, Mobilfunkversorgung, neue Netztechnologien und satellitengestützte Ergänzungen in einer kohärenten, überprüfbaren Gesamtstrategie zusammenführt.
Vor diesem Hintergrund besteht seitens der Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Aufklärungsinteresse an belastbaren, regionalisierten Daten, an der haushalts- und förderrechtlichen Steuerung, an der Umsetzung europäischer Vorgaben, an der Verwaltungsbeschleunigung sowie an der Frage, welche international erprobten, EU-rechtlich belastbaren Best-Practice-Ansätze geprüft und gegebenenfalls übernommen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Haushalte und Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nicht mit Glasfaser bis ins Gebäude bzw. in die Wohnung (Fibre to the Building (FTTB) bzw. Fibre to the Home (FTTH)) versorgt (bitte nach Bundesländern sowie Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln und den Stand der Datenerhebung unter Angabe der Datenquelle, z. B. Breitbandatlas im Gigabit-Grundbuch, benennen)?
Welche Arbeitsdefinitionen verwendet die Bundesregierung für die Begriffe „anschlussfähig“, „ausgebaut/versorgt“ und „genutzt“ im Kontext des Glasfaserausbaus, und welche Kennzahlen veröffentlicht sie hierzu regelmäßig (bitte jeweils die Rechts- bzw. Verwaltungsvorschrift oder interne Leitlinie benennen, sofern vorhanden)?
Welche konkreten, terminierten Zielpfade (Jahresmeilensteine) hat die Bundesregierung zur Erreichung ihrer Gigabit-Ziele festgelegt, und wie verknüpft sie diese Zielpfade mit dem Bericht Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland?
In welchem Umfang wurden seit Beginn der laufenden Legislaturperiode Bundesmittel für den Breitband- bzw. Glasfaserausbau bewilligt, gebunden und tatsächlich ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahren, Programmlinien, Empfängerkategorien und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele geförderte Ausbauvorhaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode teilweise oder ganz aufgehoben, verzögert, neu zugeschnitten oder nachträglich umgeplant, und welche Hauptgründe wurden hierfür dokumentiert (bitte nach Programmlinie und Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ineffiziente Parallel- bzw. Doppelausbauten zwischen geförderten und eigenwirtschaftlichen Projekten zu vermeiden, und welche quantitativen Kriterien nutzt sie hierfür?
Welche bundesseitigen Vorgaben oder Vereinbarungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung mit Ländern und Kommunen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (z. B. Aufgrabegenehmigungen, Wegerechte), und welche durchschnittlichen Bearbeitungszeiten werden bundesweit beobachtet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche konkreten Umsetzungsmaßnahmen plant oder vollzieht die Bundesregierung zur Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1309 „Gigabit Infrastructure Act“ in Deutschland, insbesondere hinsichtlich koordinierter Bauarbeiten, Zugang zu physischer Infrastruktur und „faserfähiger“ Gebäudeinfrastruktur?
Welche Prüf-, Plausibilisierungs- und Sanktionsmechanismen setzt die Bundesregierung ein, um die Datenmeldungen für das Gigabit-Grundbuch und den Breitbandatlas auf Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen, und wie häufig erfolgen solche Prüfungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des europäischen Rechtsrahmens zum Universaldienst einen nationalen Mindeststandard für einen angemessenen Breitband-Internetzugang festzulegen, und wenn ja, mit welchen Parametern (Down- bzw. Upload, Latenz, Verfügbarkeit, Preisbzw. Erschwinglichkeitskriterien), und ab wann?
Welche Rolle misst die Bundesregierung satellitengestützten Breitbandzugängen als Ergänzung zur Glasfaser- und Mobilfunkversorgung bei, und welche bundesseitigen Planungen, Förderansätze oder regulatorischen Initiativen bestehen hierzu unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur im Bereich Satellitenfunk?
Welche Abstimmungen führt die Bundesregierung zu Frequenz- und Zulassungsfragen für satellitengestützte Breitbandanwendungen (z. B. Erdfunkstellen, Schutz bestehender Anlagen) durch, und welche konkreten Ziele verfolgt sie dabei für die Versorgung von „weißen Flecken“?
Welche Position und welche Nutzungsszenarien verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf das EU-Programm für sichere Konnektivität (IRIS2) gemäß Verordnung (EU) 2023/588, insbesondere für kritische Infrastrukturen, Behördenkommunikation und resiliente Ersatz- bzw. Ergänzungsanbindungen in Deutschland?
Welche internationalen, EU-rechtlich belastbaren Best-Practice-Ansätze zur Koordination, Zielsteuerung oder Förderarchitektur des Breitbandausbaus hat die Bundesregierung geprüft (z. B. staatlich koordinierte Strategiemodelle wie „Breitbandstrategie 2030“ der Republik Österreich), und welche Elemente beabsichtigt sie konkret zu übernehmen oder ausdrücklich nicht zu übernehmen?