Visumverfahren an der Deutschen Botschaft Teheran im Kontext von Fachkräftegewinnung und sicherheitspolitischer Lage
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Deutschland verfolgt erklärtermaßen das Ziel, dem Fachkräftemangel durch gezielte Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland zu begegnen und legale Erwerbsmigration zu stärken. Nach Kenntnis der Fragesteller steht jedoch die praktische Ausgestaltung der Visumverfahren an einzelnen Auslandsvertretungen in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu diesen Zielsetzungen. Insbesondere die personelle, organisatorische und tatsächliche Leistungsfähigkeit der Deutschen Botschaft Teheran lässt bei den Fragestellern Zweifel daran aufkommen, ob die administrativen Rahmenbedingungen derzeit geeignet sind, die politisch formulierten Ziele umzusetzen. Die Fragesteller „begrüßen die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte, sofern diese zum Erfolg unseres Landes sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beitragen können. Das gilt für alle Berufsfelder, in denen bei uns Mangel herrscht, beispielsweise im Handwerk, im Gesundheitswesen sowie in naturwissenschaftlichen und IT-Berufen“ (www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf).
Nach öffentlich zugänglichen Informationen arbeitet die Deutsche Botschaft Teheran seit dem Sommer 2025 nur eingeschränkt; die technischen und personellen Kapazitäten seien „stark reduziert“ und die Arbeitsfähigkeit der Rechts- und Konsularabteilung sowie des externen Dienstleisters sei nur eingeschränkt gewährleistet (https://teheran.diplo.de/ir-de/2752046-2752046). Nach Angaben der Bundesregierung waren vor dem Krieg im Juni 2025 50 entsandte Bedienstete an der Botschaft tätig, während derzeit 28 Entsandte sowie ein abgeordneter Mitarbeiter eingesetzt sind. Zudem ist dokumentiert, dass die Botschaft Termine insbesondere für den Familiennachzug iranischer Staatsangehöriger, für Master- und Promotionsstudiengänge bei vorliegender Zulassung sowie für bestimmte Formen der Erwerbstätigkeit vergibt, darunter insbesondere beschleunigte Fachkräfteverfahren, Verfahren mit Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit sowie Anerkennungsverfahren für Ärzte (https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103555.pdf).
Gleichzeitig wird von Betroffenen berichtet, dass hochqualifizierte Antragsteller, darunter Pflegekräfte mit Arbeitsvertrag, Ingenieure und IT-Fachkräfte mit anerkannten Abschlüssen sowie Wissenschaftler mit Einladungen, über Monate keine oder nur stark verzögerte Visaverfahren durchlaufen konnten und dass pragmatische Alternativen, etwa eine Antragsbearbeitung über andere Auslandsvertretungen in der Region, nur eingeschränkt ermöglicht wurden (https://paz.de/artikel/zweifelhafte-visa-politik-a16580.html).
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein erhebliches Informationsinteresse an Umfang, Steuerung, Priorisierung, sicherheitsrechtlicher Begründung und arbeitsmarktpolitischer Folgewirkung der Visapraxis in Teheran sowie an etwaigen Weisungen, die auf eine dauerhafte Begrenzung hinauslaufen könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Seit wann (bitte mit Datum) bestehen Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit der Deutschen Botschaft Teheran, und welche konkreten Ereignisse haben hierzu geführt?
Wie viele entsandte und wie viele lokal beschäftigte Mitarbeiter sind bzw. waren aktuell sowie jeweils zum 1. Februar der Jahre 2015 und 2020 an der Deutschen Botschaft Teheran tätig, und wie viele davon arbeiten unmittelbar im Rechts- und Konsularbereich (bitte jeweils nach Anzahl der Mitarbeiter, Vollzeitäquivalent, Aufgabenbereich sowie Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Visumanträge für Visa der Kategorien C und D wurden an der Deutschen Botschaft Teheran seit dem 1. Juni 2025 bearbeitet, und wie viele Visa wurden erteilt (bitte jeweils nach Monat, Visumkategorie, Aufenthaltszweck und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Wie viele Visumanträge wurden im selben Zeitraum abgelehnt, und aus welchen Gründen (bitte nach Visumkategorie und Ablehnungsgrundgruppen aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren wurden im selben Zeitraum formlos nicht weiterbetrieben, und wie häufig waren Terminengpässe ursächlich?
Wie viele D-Visa entfielen seit dem 1. Juni 2025 auf Erwerbstätigkeit, und wie verteilen sich diese (bitte nach Monaten aufschlüsseln) auf a) Fachkräfte mit Berufsausbildung, b) Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, c) Erwerbstätigkeit mit „Blauer Karte EU“, d) Anerkennungsmaßnahmen, e) beschleunigte Fachkräfteverfahren und f) sonstige Erwerbszwecke?
Wie viele D-Visa entfielen im selben Zeitraum (bitte nach Monaten aufschlüsseln) auf a) Studium, b) Sprachkurs, c) Familiennachzug und d) sonstige Zwecke?
Wie viele Personen befinden sich aktuell auf Wartelisten (bitte nach Botschaften sowie externen Dienstleistern aufschlüsseln) für a) Familiennachzug, b) Studium, c) Erwerbstätigkeit, d) Schengen-Visa?
Welche durchschnittlichen und medianen Wartezeiten bestehen aktuell von Registrierung bis Terminvergabe sowie von Antragstellung bis Entscheidung (bitte nach C- und D-Visa sowie Aufenthaltszweck aufschlüsseln)?
Werden Mehrfachregistrierungen (Dubletten) in Wartelisten systematisch erfasst, und falls ja, wie hoch wird die Dublettenquote eingeschätzt?
Bestehen interne Vorgaben, Weisungen oder Planungen des Auswärtigen Amts oder anderer Bundesressorts, die Visazahlen der Deutschen Botschaft Teheran dauerhaft zu begrenzen oder gegenüber dem Zeitraum vor Juni 2025 zu reduzieren (bitte begründen)?
Nach welchen administrativen, sicherheitsbezogenen, migrationspolitischen oder kapazitätsbedingten Erwägungen werden Visaanträge an der Auslandsvertretung in Teheran priorisiert, und wie schlagen sich diese Erwägungen konkret in der Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug, Studium, Erwerbstätigkeit und Schengen-Visa nieder?
Welche besonderen Priorisierungen gelten für Berufsgruppen mit Engpasslage und wie viele Fälle wurden seit Juni 2025 priorisiert behandelt (bitte nach Berufsgruppe und Monat aufschlüsseln)?
In welchem Umfang werden Entscheidungen zu Visumanträgen iranischer Staatsangehöriger durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, die Zentrale des Auswärtigen Amts oder andere Auslandsvertretungen unterstützt oder übernommen?
In welchem Umfang werden digitale Antrags- und Prüfverfahren eingesetzt, um Einschränkungen der Visabearbeitung in Teheran zu kompensieren, und welche weiteren Digitalisierungsmaßnahmen sind geplant?
Ermöglicht die Bundesregierung iranischen Staatsangehörigen die Antragstellung für Visa in regional erreichbaren Drittstaaten wie der Türkei oder Georgien? Falls dies nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, aus welchen Gründen?
Welche sicherheitsrechtlichen Erwägungen führen nach Auffassung der Bundesregierung zu Einschränkungen der Visabearbeitung in Teheran, und wie wird dabei sichergestellt, dass diese Einschränkungen den migrations- und arbeitsmarktpolitischen Zielen der Gewinnung von Fachkräften nicht unverhältnismäßig entgegenstehen?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, inwieweit Einschränkungen oder Ablehnungen von Visa für iranische Staatsangehörige Auswirkungen auf die Haltung insbesondere regierungskritischer Bevölkerungsgruppen im Iran gegenüber Deutschland sowie gegenüber der iranischen Regierung haben können?
Wie viele Visumanträge iranischer Staatsangehöriger wurden seit Juni 2025 aus Sicherheitsgründen abgelehnt, und in wie vielen Fällen lagen Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zugrunde (bitte nach Monaten aufschlüsseln und angeben, in wie vielen Fällen es sich dabei um Familienangehörige des iranischen Regimes handelte)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viele potenzielle Fachkräfte aus Iran aufgrund verzögerter oder eingeschränkter Visaverfahren verstärkt in andere Zielländer abwandern oder nicht beziehungsweise verspätet nach Deutschland einreisen konnten, und welche volkswirtschaftlichen sowie arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen werden hieraus abgeleitet?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, ob Einschränkungen bei Visaverfahren und konsularischen Dienstleistungen das Vertrauen potenzieller Fachkräfte – insbesondere aus Iran – in die Verlässlichkeit Deutschlands als Zielland für Erwerbsmigration beeinflussen können, insbesondere im Hinblick auf bereits getätigte individuelle Investitionen wie das Erlernen der deutschen Sprache, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder andere migrationsbezogene Vorbereitungsschritte?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen bereits geschlossene Arbeitsverträge, begonnene Anerkennungsverfahren oder bereits angemietete Wohnungen aufgrund ausstehender Visaverfahren scheiterten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere Einreisen für Pflegekräfte, Ärzte im Anerkennungsverfahren sowie IT- und Ingenieur-Fachkräfte aus Iran zu beschleunigen?
Wie gewährleistet die Bundesregierung effektiven Rechtsschutz für Antragsteller gegen ablehnende Visumbescheide, nachdem das Remonstrationsverfahren zum 1. Juli 2025 abgeschafft wurde?
Inwiefern werden Antragsteller aktiv auf Alternativen wie andere Visumkategorien, Nachreichmöglichkeiten oder Verlagerungsoptionen hingewiesen?
Aus welchen politischen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen Gründen hat die Bundesregierung die Schließung der drei iranischen Generalkonsulate in Deutschland im Oktober 2024 veranlasst, bestehen diese Schließungen weiterhin, welche Folgen hatte diese Entscheidung für die praktische Abwicklung konsularischer Angelegenheiten und welche Maßnahmen wurden geprüft oder ergriffen, um daraus entstehende Belastungen für Betroffene zu reduzieren (www.deutschlandfunk.de/bundesregierung-schliesst-iranische-generalkonsulate-100.html)?
Welche Prognosen stellt die Bundesregierung zur weiteren Entwicklung der Visabearbeitungskapazitäten der Deutschen Botschaft Teheran, und welche konkreten Kriterien definiert sie für eine Rückkehr zum Regelbetrieb?