Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
der Abgeordneten Filiz Polat, Leon Eckert, Nyke Slawik, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Marlene Schönberger, Jamila Schäfer, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatte in der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt.
Ziel der behördenunabhängigen Beratung (§ 12a Asylgesetz) ist es, Asylsuchende bereits vor der Antragstellung zu informieren, Verfahren zu beschleunigen und besonders schutzbedürftige Personen besser zu unterstützen. Dieser Form der Unterstützung und Beratung wird im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Artikel 19 der Asylverfahrens-Verordnung und Artikel 21 der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung Rechnung getragen.
Ebenso gelten besondere Verfahrensgarantien für besonders schutzbedürftige Personen – etwa traumatisierte Geflüchtete, Opfer sexualisierter Gewalt oder queere Personen, die frühzeitig identifiziert werden sollen, um ihre Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigen zu können.
Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege im März 2026 mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen (siehe www.rnd.de/politik/asyl-streit-ministerium-will-beratungs-foerderung-streichen-verbaende-fassungslos-DNH32QTXHRGNLED72JQCWATKYE.html) und begründete die Entscheidung mit dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Letztere ist Teil der Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, wurde aber bislang weder veröffentlicht noch dem Parlament oder den Trägern zugänglich gemacht. Gerade vor dem Hintergrund der ab Juni 2026 anstehenden Änderungen im Asylrecht durch die GEAS-Reform – etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, verschärfte Mitwirkungspflichten und beschleunigte Verfahren mit verkürzten Rechtsmittelfristen – bedarf es aus Sicht der fragestellenden Fraktion einer qualifizierten, unabhängigen Beratung, die für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren unverzichtbar – und rechtlich zwingend vorzusehen ist.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Plant die Bundesregierung die unabhängige, individuelle Asylverfahrensberatung zukünftig abzuschaffen oder anzupassen und wenn ja, in welcher Form sollen Änderungen erfolgen?
Warum wurde das Ergebnis der Evaluierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung durch die Forschungsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bislang weder veröffentlicht noch den Trägern der Beratung zugänglich gemacht?
Kann das Bundesinnenministerium bestätigen, dass den Projektträgern mitgeteilt wurde, dass das Bundesinnenministerium die unabhängige Beratung ab 2027 nicht mehr finanzieren möchte?
Hat das Ministerium darüber hinaus den Projektträgern mitgeteilt, dass dies aufgrund der Ergebnisse der Evaluation erfolgt sei?
Liegen der Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG vor, die laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ergebnisoffen durchzuführen war?
Und wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Evaluation insbesondere mit Blick auf die Wirksamkeit der spezialisierten Beratung für besonders schutzbedürftige Gruppen, und warum wurden diese Ergebnisse bislang nicht veröffentlicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Wirkungsanalyse der unabhängigen Asylverfahrensberatung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (verfügbar unter www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/2026/2026-03-06_BAGFW-Expertise_AVB.pdf) und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Wirkungsanalyse?
In welcher Form werden die Vorgaben aus Artikel 19 Asylverfahrens-Verordnung und Artikel 21 Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung umgesetzt (bitte jeweils nach Artikel 19 Absatz 1 bis 5)?
Wie will die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, insbesondere nach Maßgabe von Artikel 19 der Asylverfahrens-Verordnung, sicherstellen, dass die unentgeltliche Rechtsauskunft sowie Rechtsberatung und -vertretung zukünftig umgesetzt wird?
Plant die Bundesregierung eine Änderung des § 12a AsylG und wenn ja, in welcher Form?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in Bezug auf die Empfehlungen der EUAA (Practical Guide), dass Rechtsauskunft- und Rechtsberatung unabhängig, frei von Interessenskonflikten und vertraulich stattfinden müssen (siehe Seite 39, www.euaa.europa.eu/publications/practical-guide-free-legal-counselling)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Auffassung des Council of Bars and Law Societies of Europe, dass Rechtsberatung und -auskunft von unabhängigen Personen und nicht von staatlichen Behörden erbracht werden sollte (siehe Seite 25. CCBE Guide for Bars & Lawyers on the New Pact on Migration and Asylum, abrufbar unter www.ordevanvlaamsebalies.be/nl/fetch-asset?path=ovb/20251127_CCBE-Guide-for-lawyers-on-the-New-Pact-on-Migration-and-Asylum.pdf) und welche Schlussfolgerungen aus dieser?
In welcher Höhe wurden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 die vorgesehenen Haushaltsmittel (Titel 684 62 – 219 im Einzelplan 06) für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a Asylgesetz verausgabt und umgesetzt (bitte differenziert nach Projektträger, Verband, Projektstandort, Bundesland, Projektzeitraum und Anzahl der beratenden Personen)?
In welcher Höhe wurden im Haushaltstitel 684 62 – 219 des Einzelplans 06 für das Jahr 2026 Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2027, 2028 und 2029 in Anspruch genommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche finanziellen Folgen hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine Beendigung der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung für die Haushaltsjahre 2027, 2028 und 2029 vor dem Hintergrund bereits eingegangener rechtlicher Verpflichtungen?
Wie hoch ist der Anteil der Bundesförderung an der Gesamtfinanzierung je Träger bzw. Standort der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und in welchem Umfang bestehen ergänzende Finanzierungen durch die Bundesländer, die geeignet sind, einen Wegfall der Bundesförderung ganz oder teilweise zu kompensieren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Beratungsangebote, die spezifisch auf die Bedarfe besonders schutzbedürftiger Personengruppen im Sinne von Artikel 24 der EU-Aufnahmerichtlinie 2024/1346/EU ausgerichtet sind (insbesondere LSBTIQ*-Personen, Betroffene geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt, unbegleitete Minderjährige, Opfer von Menschenhandel sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen), werden aktuell durch Bundesmittel gefördert, und welche Träger erhalten diese Förderung in welcher Höhe (bitte aufgeschlüsselt nach Träger, Zielgruppe und Fördersumme)?
Wann erhielten die geförderten Projektträger der Asylverfahrensberatung ihren Bewilligungsbescheid (bitte differenziert für die Jahre 2023 bis 2025 und ggf. für das 1. Quartal 2026)?
Konnte – nach Einschätzung der Bundesregierung – allen Asylsuchenden ein Angebot für eine unabhängige, individuelle Beratung vor Stellung eines Asylantrages gemacht werden und falls nicht, in welchen Standorten konnte ein solches Angebot bisher nicht gefördert werden (bitte differenzieren nach Standort der Aufnahmeeinrichtung und Bundesland)?
Wie viele Asylsuchende haben im Jahr 2025 und 2026 (1. Quartal) einen Asylerstantrag gestellt (bitte differenzieren nach Bundesland, Erstaufnahmestandort, Herkunftsland und Geschlecht)?
Wie viele Asylsuchende konnten nach Kenntnis der Bundesregierung davon im Jahr 2025 und im 1. Quartal 2026 über die behördenunabhängige Asylverfahren beraten werden (bitte differenzieren in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Zahl der gestellten Asylerstanträge und jeweils differenziert nach Bundesländern, Standort der Aufnahmeeinrichtung oder Projektstandort und Verband darstellen)?
Wie viele Schutzsuchende konnten durch spezialisierte Beratungsgespräche nach Kenntnis der Bundesregierung durch die besondere Rechtsberatung für vulnerable Gruppen in den Jahren 2023 bis 2026 1. Quartal beraten werden (bitte differenziert nach Projektträger, Verband, Projektstandort, Bundesland, Projektzeitraum, Anzahl der Beratungsgespräche und Anzahl der beratenden Personen)?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie sich die Inanspruchnahme spezialisierter behördenunabhängiger Beratung auf die Anerkennungsquoten von LSBTIQ*-Geflüchteten und Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt ausgewirkt hat, und wenn ja: wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die These, dass das Wegfallen dieser Beratung dazu führen kann, dass schutzrelevante Belange mangels hinreichenden Vortrags nicht anerkannt werden?
Wie viele Mittel plant das Bundesinnenministerium für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a Asylgesetz für das Haushaltsjahr 2027 bereitzustellen, um die unabhängige und individuelle Beratung nach § 12a AsylG bzw. die in Artikel 19 der Asylverfahrensverordnung normierte unentgeltliche Rechtsauskunft oder unentgeltliche Rechtsberatung und -vertretung umzusetzen?