Fortgang, Kostenentwicklung und Verwaltungssteuerung bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II
des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zwischen 1967 und 1978 wurden in der Schachtanlage Asse II rund 47.000 m3 schwach- und mittelradioaktive Abfälle beziehungsweise rund 126 000 Fässer eingelagert. Der gesetzliche Auftrag ist eindeutig: Die Schachtanlage Asse II ist unverzüglich stillzulegen und vor der Stilllegung sollen die eingelagerten radioaktiven Abfälle zurückgeholt werden (www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl113s0921.pdf#/text/bgbl113s0921.pdf?_ts=1776346285840). Die Bundesregierung hat selbst wiederholt hervorgehoben, dass weder die Geologie noch die Stabilität des Bergwerks eine dauerhafte sichere Lagerung tragen und dass es sich bei der Rückholung um ein weltweit einmaliges, technisch wie administrativ außerordentlich anspruchsvolles Vorhaben handelt (https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013151.pdf; und https://dserver.bundestag.de/btd/21/033/2103363.pdf).
Gerade deshalb ist die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/13151, s. oben) auf die Kleine Anfrage „Fortgang des Projekts Asse II“ für die Fragesteller von besonderer Relevanz. Dort erklärt die Bundesregierung unter anderem, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) beabsichtige nicht, weitere alternative Standorte für den Gebäudekomplex aus Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager zu prüfen. Für den Fall, dass Grundstücke für das standortnahe Zwischenlager nicht rechtzeitig erworben werden können, plane die Bundesregierung keine eigenen Maßnahmen. Zudem könne die Zahl der seit Planungsbeginn geführten Gespräche zum Grundstückserwerb nicht exakt rekapituliert werden. Bereits diese Antworten legen aus Sicht der Fragesteller erhebliche Fragen an Projektsteuerung, Risikovorsorge, Dokumentationstiefe und ministerielle Steuerungsfähigkeit nahe (https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013151.pdf).
Hinzu kommt, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Entsorgungsprogramm 2025 (Bundestagsdrucksache 21/3363, s. oben) die Rollenverteilung im Bereich der nuklearen Entsorgung nochmals klar beschreibt. Die BGE trägt die operative Verantwortung, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist Aufsichts- und Zulassungsbehörde in den einschlägigen Bundeszuständigkeiten, und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) verantwortet die strategische und politische Steuerung einschließlich der Beteiligungsverwaltung und der Entsorgungsplanung. Zugleich geht aus den veröffentlichten Unterlagen zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (s. nächste Quelle unten) hervor, dass für die Konditionierungsanlage und das Zwischenlager der rückgeholten Abfälle mit Stand März 2025 noch kein Genehmigungsantrag gestellt war. Damit stellt sich umso dringlicher die Frage, wie belastbar die Termin-, Kosten- und Risikoplanung des Bundes tatsächlich ist (https://dserver.bundestag.de/btd/21/033/2103363.pdf; www.bundesumweltministerium.de/themen/nukleare-sicherheit/endlagerung/nationales-entsorgungsprogramm mit Verweis auf die Stellungname www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Endlagerprojekte/NaPro_Stellungnahmen/napro_stellungnahme_w_bf.pdf).
Öffentlich kommunizierte die BGE bis in den April 2026, dass die Rückholung 2033 beginnen soll. Gleichzeitig bezifferte sie die Kosten für die Vorbereitung der Rückholung einschließlich Offenhaltung und Vorsorgemaßnahmen der Notfallplanung auf rund 4,7 Mrd. Euro bei einer Unsicherheit von rund 30 Prozent. Demgegenüber weist das „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Buch“ des BMUKN für 2026 allein für das Projekt Asse II einen Finanzmittelbedarf von 261 688 Mio. Euro aus, hält ausdrücklich fest, der Rückholterminplan befinde sich aktuell in Überarbeitung, und erklärt zugleich, eine Gesamtkostenabschätzung bis zum Ende der Stilllegung sei derzeit nicht möglich; sogar die Kosten eines nicht beherrschbaren Lösungszutritts seien in der Kostenschätzung nicht enthalten. Dieses Spannungsverhältnis zwischen fortgeschriebenem öffentlichem 2033-Narrativ und haushälterisch dokumentierter Terminüberarbeitung verlangt, auch trotz der nun eingeräumten Nichthaltbarkeit des 2033 Termins (s. oben), nach Ansicht der Fragesteller parlamentarische Aufklärung (www.bge.de/de/asse/themenschwerpunkte/themenschwerpunkt-rueckholung/; und www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Ministerium/gruenes_buch_2026_bf.pdf).
Weitere Zweifel an der bisherigen Verwaltungs- und Genehmigungsleistung wecken für die Fragesteller die jüngsten öffentlichen Unterlagen der BGE. Am 1. Dezember 2025 teilte die BGE mit, sie habe erstmals seit mehreren Jahrzehnten mit einer Kamera in die Einlagerungskammer 8a geschaut. Die BGE erklärte zugleich, der Antrag auf Erkundung dieser Kammer sei bereits 2018 gestellt worden. Planung, Genehmigung, Umsetzung der Auflagen und Sachverständigenprüfungen hätten mehrere Jahre gedauert. Die Pressemitteilung nennt 1 301 Fässer in der Kammer 8a, darunter 1 293 Fässer mit mittelradioaktivem Abfall, und dokumentiert zugleich erhebliche Dosisleistungswerte. Wenn bereits eine Erkundungsmaßnahme dieser Art Jahre bis zur Umsetzung benötigt, wirft dies grundlegende Fragen nach der administrativen Leistungsfähigkeit der verantwortlichen Akteure auf, insbesondere im Hinblick auf das eigentliche Rückholungsvorhaben (www.bge.de/de/bge/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/news/2025/12/bge-macht-sich-ein-bild-von-den-mittelradioaktiven-abfaellen-in-der-asse/).
Dasselbe gilt für die geotechnische und hydrogeologische Lage. Die BGE erklärte am 19. Februar 2026 öffentlich, die Fassung des zufließenden Salzwassers sei „nach wie vor kein stabiles System“. Am 24. März 2026 veröffentlichte sie zudem den Abschlussbericht zur 3D‑Seismik Asse und hob hervor, dass die neuen Erkenntnisse für die weiteren Planungen zur Stilllegung und für den geplanten Schacht Asse 5 wesentlich seien. Auch diese Veröffentlichungen sprechen dafür, dass die Datengrundlagen des Projekts fortlaufend in wesentlichen Punkten nachgeschärft werden müssen. Das ist nach Auffassung der Fragesteller bei einem singulären Vorhaben nicht überraschend; überraschend ist vielmehr, dass der parlamentarischen Öffentlichkeit weiterhin kein konsistentes, belastbares und regelmäßig aktualisiertes Gesamtbild über Terminplan, Risikoregister, Kostenentwicklung, Genehmigungsstände und ministerielle Steuerungsentscheidungen vorliegt (www.bge.de/de/presse/pressemitteilung/news/2026/2/dem-salzwasser-auf-der-spur/; www.bge.de/de/aktuelles/meldungen-und-pressemitteilungen/meldung/news/2026/3/abschlussbericht-3d-seismik-veroeffentlicht-verbessertes-verstaendnis-ueber-den-geologischen-untergrund-der-asse/).
Hinzu kommen unlängst veröffentlichte Presseberichte, wonach die BGE im Frühjahr 2026 vorerst keinen neuen Zeitplan vorlegen wolle. Bloße Verweise auf die operative Verantwortung der BGE genügen hier nach Ansicht der Fragesteller nicht, weil es sich um ein Vorhaben des Bundes handelt, das aus dem Bundeshaushalt finanziert wird und politisch, fachaufsichtlich und organisatorisch in die Verantwortung der Bundesregierung fällt (www.nd-aktuell.de/artikel/1198322.kernkraft-atommuellkippe-asse-raeumung-vertagt.html; https://taz.de/Aerger-um-die-Atommuellfaesser-in-der-Asse/!6162512/).
Entsprechend neuesten Presseberichten gab die BGE zur Terminierung der Bergung nun bekannt, dass der Rückholbeginn 2033 nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu halten sei und erst mit den vorbereitenden Maßnahmen für die Rückholung begonnen werden könne, wenn der neue Schacht Asse 5 mit Förderanlage gebaut sei. Die Betreibergesellschaft geht demnach davon aus, dass die Einsatzbereitschaft der Schachtförderanlage erst 2039 hergestellt sein könne, wobei im März 2026 noch kommuniziert wurde, dass gar keine seriösen Termine genannt werden könnten. Das bedeutete eine mindestens sechsjährige Verzögerung des Beginns der Bergung gegenüber dem Rückholplan 2020 (www.welt.de/regionales/niedersachsen/article69de99a2eb7a70750aaf7a15/geplante-atommuell-bergung-aus-der-asse-um-jahre-verschoben.html).
Schließlich ist das Asse-Projekt nach Wahrnehmung der Fragesteller auch ein Lackmustest für die von der Bundesregierung selbst angekündigte Staatsmodernisierung. Der Koalitionsvertrag 2025 verspricht einen handlungsfähigen Staat, beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, den Abbau unnötiger Doppelmeldungen sowie eine bessere Nutzung vorhandener Daten. Das Organigramm des BMUKN weist hierfür einschlägige Zuständigkeiten aus, etwa für die Beteiligungsverwaltung von BGE und BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung), für die nukleare Entsorgung, für Planungsbeschleunigung sowie für Umweltinformationen und den Chief Data Officer. Gerade deshalb muss aus Sicht der Fragesteller die Bundesregierung offenlegen, wie diese Zuständigkeiten im Projekt Asse II tatsächlich wahrgenommen werden, welche Steuerungs- und Kontrollinstrumente bestehen und an welchen Punkten es weiterhin an Durchgriff, Transparenz und Datentiefe fehlt (www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-%E2%80%93-barrierefreie-Version.pdf; www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Organigramme/organigramm_bf.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Welcher vollständige, aktuell gültige Rahmenterminplan liegt der Bundesregierung für das Projekt Asse II zugrunde, und welche Meilensteine mit welchen jeweiligen Soll-Terminen umfasst dieser derzeit für die Jahre 2020 bis 2035 (bitte den jeweils ursprünglich zugrunde gelegten Termin, den aktuell geltenden Termin und die jeweilige Abweichung in Monaten angeben)?
Welche Meilensteine des Projekts Asse II, die in den Jahren 2022 bis 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen waren, sind ganz oder teilweise verfehlt worden, und aus welchen jeweiligen fachlichen, rechtlichen, genehmigungsbezogenen, vergabebezogenen, personellen, geologischen, hydrogeologischen oder sonstigen Gründen kam es jeweils zu der Verzögerung (bitte einzeln auflisten)?
Zu welchem Zeitpunkt wurde das BMUKN erstmals darüber informiert, dass sich der Rückholterminplan in Überarbeitung befindet, welche Berichte, Vorlagen, Jour-fixe-Unterlagen oder sonstigen Informationsmittel lagen dem BMUKN hierzu seit dem 1. Januar 2025 vor, und welche konkreten Steuerungsentscheidungen wurden daraufhin auf ministerieller Ebene getroffen?
Welche Organisationseinheiten des BMUKN, des BASE und gegebenenfalls weiterer Bundesressorts sind derzeit in welcher konkreten Funktion mit dem Projekt Asse II befasst, und wie viele Vollzeitäquivalente sind seit 2022 jeweils diesen Aufgaben zugeordnet worden (bitte nach Behörde, Organisationseinheit und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Ausgabereste, Mehrbedarfe, Rückstellungen und sonstigen finanzwirksamen Positionen sind seit 2022 für das Projekt Asse II im Bundeshaushalt beziehungsweise in den Wirtschaftsplänen der BGE oder BASE veranschlagt, bewilligt, abgeflossen oder fortgeschrieben worden (bitte jahresweise sowie nach Kostenarten aufschlüsseln)?
Welche aktuelle Schätzung liegt der Bundesregierung zu den Gesamtkosten bis zum Beginn der Rückholung, für die eigentliche Rückholung, für Konditionierung und Zwischenlagerung der rückgeholten Abfälle, für die anschließende Stilllegung der Schachtanlage Asse II sowie für etwaige Risiken aus einem nicht beherrschbaren Lösungszutritt vor, und auf welcher methodischen Grundlage wurden diese Schätzungen jeweils erstellt?
Inwieweit sind Kostenbestandteile nach Kenntnis der Bundesregierung in der derzeit öffentlich kommunizierten Kostenschätzung gerade nicht enthalten, und warum hält die Bundesregierung es bislang für nicht möglich (vgl. Einleitung), eine belastbare Gesamtkostenabschätzung bis zum Ende der Stilllegung vorzulegen?
Welchen aktuellen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung der Erwerb, Tausch, die dingliche Sicherung oder sonstige Zugriffsmöglichkeiten auf die für Schacht Asse 5, Zwischenlager, Abfallbehandlungsanlage, Verkehrs- und Transportinfrastruktur sowie weitere übertägige Maßnahmen benötigten Grundstücke und Flächen (bitte nach Flächenbedarf, gesichertem Bestand, noch offenen Flächen und jeweiligen Hindernissen aufschlüsseln)?
Hat die FI (Feldinteressenschaft) Remlingen nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile die Bereitschaft erklärt, die für die Errichtung nötigen Grundstücke zu veräußern (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/13151)?
Welche Genehmigungs-, Anzeige-, Planfeststellungs-, Raumordnungs-, Vergabe- und sonstigen Verwaltungsverfahren sind für das Projekt Asse II derzeit anhängig, vorbereitet oder noch nicht eingeleitet, und welchen Bearbeitungsstand haben diese jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Verfahren, zuständiger Behörde, Einreichungsdatum, etwaigen Nachforderungen und voraussichtlichem Abschlussdatum aufschlüsseln)?
Welche konkreten fachlichen und planerischen Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den am 1. Dezember 2025 veröffentlichten Kamerabildern, 3D‑Scans und Dosisleistungsmessungen in der Einlagerungskammer 8a sowie aus dem am 24. März 2026 veröffentlichten Abschlussbericht zur 3D‑Seismik gezogen?
Welche Änderungen an Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Risikobewertung, Notfallplanung oder Reihenfolge der Arbeitsschritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der neuen Erkenntnisse aus Einlagerungskammer 8a, der 3D‑Seismik und des aktuellen Lösungsmanagements bereits vorgenommen worden oder beabsichtigt?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die aktuelle sowie die prognostizierte Individualdosisleistung für die Bevölkerung und die Beschäftigten im Falle einer Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II, und welche Annahmen liegen diesen Prognosen jeweils zugrunde (bitte nach Expositionspfaden, Personengruppen, Szenarien und Dosiswerten aufschlüsseln)?
Erreicht die prognostizierte radiologische oder sonstige Belastung bei einer Rückholung nach Auffassung der Bundesregierung ein Maß, welches die Rückholung im Sinne des § 57b Absatz 2 Satz 4 und Satz 6 des Atomgesetzes aus sicherheitsrelevanten Gründen als nicht vertretbar erscheinen lassen könnte (bitte begründen)?
Wurde die Bundesregierung bereits offiziell darüber informiert oder liegen ihr sonstige belastbare fachliche Bewertungen vor, wonach eine Rückholung aus radiologischen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen als nicht vertretbar anzusehen sein könnte?
Wenn Frage 15 bejaht wird. durch wen und zu welchem Zeitpunkt erfolgte diese Kenntnissetzung, und welche spezifischen sicherheitsrelevanten Erkenntnisse, Gutachten, Messdaten oder Szenarien lagen dieser Einschätzung jeweils zugrunde?
Wenn Frage 15 verneint wird, auf welcher konkreten gutachterlichen, fachlichen und rechtlichen Grundlage geht die Bundesregierung derzeit davon aus, dass die Rückholung weiterhin dem gesetzlichen Auftrag des § 57b des Atomgesetzes entspricht und nicht aus radiologischen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen als unvertretbar einzustufen ist?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Flutung der Schachtanlage Asse II Bestandteil aktueller oder früherer Planungen, Notfallszenarien, Vorsorgekonzepte oder Stilllegungsoptionen?
Wenn Frage 18 bejaht wird, welche Gesamtkosten würden nach Informationen der Bundesregierung mit einer solchen Maßnahme verbunden sein, und welche vorbereitenden, begleitenden und nachgelagerten Maßnahmen wären hierfür erforderlich?
Wenn Frage 18 verneint wird, welche Alternativen zu einer Flutung der Schachtanlage Asse II wurden nach Informationen der Bundesregierung ggf. geprüft, und aus welchen fachlichen, sicherheitsbezogenen, genehmigungsrechtlichen oder sonstigen Gründen wurden diese jeweils nicht weiterverfolgt oder verworfen?
Welche radiologischen Messwerte und welche Szenarien zur Strahlenexposition für Beschäftigte und Bevölkerung liegen der Bundesregierung derzeit für die Phasen Erkundung, Rückholung, Konditionierung, Zwischenlagerung und Stilllegung vor, und welche Annahmen zu Dosisleistungen, Freisetzungen, Aufenthaltszeiten und Schutzmaßnahmen liegen diesen Szenarien jeweils zugrunde?
Nach welchen konkret festgelegten Kriterien, Schwellen- bzw. Grenzwerten, Entscheidungswegen und Zuständigkeiten wäre nach Auffassung der Bundesregierung eine Rückholung im Sinne des § 57b Absatz 2 Satz 4, 5 oder Satz 6 des Atomgesetzes aus radiologischen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen nicht mehr vertretbar, und wie würde in einem solchen Fall der Deutsche Bundestag gemäß § 57b Absatz 2 Satz 7 des Atomgesetzes unterrichtet?
Stellt eine Flutung der Schachtanlage Asse II mit Wasser nach Abwägung der Vor- und Nachteile aus Sicht der Bundesregierung nach heutigem Stand eine sachgerechte oder bestmögliche Option zur Stilllegung dar, und falls nein, welche Option hält die Bundesregierung derzeit für vorzugswürdig?
Welche geschätzten Gesamtkosten wären nach Kenntnis der Bundesregierung mit den jeweils erwogenen Alternativen im Vergleich zu einer Flutung verbunden (bitte nach Option, Kostenschätzung, Unsicherheitsbandbreite und zugrunde gelegtem Bearbeitungsstand aufschlüsseln)?
Welche Instrumente der Projektsteuerung und des Projektcontrollings bestehen im BMUKN beziehungsweise im Zusammenwirken von BMUKN, BGE und BASE für das Projekt Asse II, insbesondere in Form von Risikoregister, Ampelberichten, Meilensteincontrolling, Kostencontrolling, Eskalationsmechanismen, Sonderberichten oder externen Prüfungen, und wie häufig wurden diese Instrumente seit 2022 jeweils angewendet?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrags 2025 ggf. konkret ergriffen, um das Projekt Asse II im Sinne eines handlungsfähigen, weiter digitalisierten und effizienteren Staates zu steuern, insbesondere mit Blick auf Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, die Vermeidung doppelter Meldungen, die Zusammenführung von Datenbeständen und die Nutzung digitaler Projektsteuerungsinstrumente?
Welche projektbezogenen Datenbestände werden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zum Projekt Asse II zentral vorgehalten, insbesondere zu Terminplanung, Kostenentwicklung, Vergaben, Grundstückserwerb, Genehmigungsständen, Monitoring, radiologischen Messungen, Lösungsmanagement und Bürgerbeteiligung, und in welchen Formaten liegen diese jeweils vor?
Welche Berichte, Gutachten, Studien, Präsentationen, Protokolle, Vermerke, Prüfberichte, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und sonstigen Unterlagen zum Projekt Asse II sind seit dem 1. Januar 2022 im Verantwortungsbereich der Bundesregierung erstellt, beauftragt oder zugeleitet worden, und welche davon sind bisher nicht veröffentlicht worden (bitte unter Angabe von Titel, Datum, Urheber, Auftraggeber und Veröffentlichungsstatus auflisten)?
Mit welchen europäischen oder außereuropäischen Regierungen, Behörden, internationalen Organisationen oder Forschungseinrichtungen hat sich die Bundesregierung seit 2022 ggf. über die Rückholung untertägig eingelagerter radioaktiver Abfälle, über das Management instabiler Bergwerke, über chemotoxische Begleitrisiken, über Zwischenlagerung oder über Projektsteuerungsfragen ausgetauscht, und welche konkreten Erkenntnisse oder Handlungsfolgen hat die Bundesregierung daraus für das Projekt Asse II gezogen?
Wie viele Eingaben, Beschwerden, Umweltinformationsanträge, parlamentarische Informationsersuchen, Bürgeranfragen oder sonstige förmliche Anfragen zum Projekt Asse II sind seit 2022 im Verantwortungsbereich des BMUKN eingegangen, wie lange war jeweils die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, und in wie vielen Fällen kam es zu Fristüberschreitungen?
Wie haben sich seit dem 1. Januar 2024 die nach Kenntnis der Bundesregierung gemessenen Salzwasserzutritte, Fassungsmengen, Abpumpmengen, Fassungsorte und die jeweiligen Bewertungen der Systemstabilität in der Schachtanlage Asse II entwickelt (bitte chronologisch monatlich aufschlüsseln)?
Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem Bergwerk Asse II nach wie vor die „sicherste Lösung“ dar (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/13151)?
Welche chemischen Rückstände beziehungsweise sonstigen chemischen Stoffe oder Chemikalien sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Schachtanlage Asse II in welchen Mengen eingelagert oder mit eingelagerten Abfällen verbunden (bitte nach Stoffgruppen, soweit möglich Einzelstoffen, Mengen, Einlagerungsbereichen und Kenntnisstand der Daten aufschlüsseln)?
Welche chemischen, chemotoxischen oder sonstigen nicht radiologischen Stoffinventare der Schachtanlage Asse II liegen der Bundesregierung aktuell vor, welche Unsicherheiten oder Datenlücken bestehen hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung fort, und welche Aktualisierungen, Forschungsaufträge oder Gutachten hierzu wurden seit 2022 veranlasst?
Welche konkreten Gefahren gehen nach Einschätzung der Bundesregierung von den chemischen Rückständen beziehungsweise chemotoxischen Stoffinventaren bei einer Rückholung aus, und mit welchen spezifischen gesundheitlichen Folgen für Beschäftigte und Bevölkerung ist dabei nach derzeitigem Kenntnisstand zu rechnen?