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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Software-Ankauf durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

(insgesamt 6 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.07.2026

Antwortdauer

12 Tage

Aktualisiert

15.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/675226.06.2026

Software-Ankauf durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die nach Medienberichten erfolgte Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), die Analysesoftware „ArgonOS“ des französischen Unternehmens ChapsVision zu beschaffen, wirft aus Sicht der Fragestellenden grundlegende Fragen hinsichtlich Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung, demokratischer Kontrolle sowie der fortschreitenden Aufrüstung von Polizei und Geheimdiensten auf. Nach Medienberichten verzichtete das BfV dabei auf eine Zusammenarbeit mit dem US-Unternehmen Palantir Technologies, dessen Software seit Jahren wegen erheblicher Grundrechtsbedenken in der Kritik steht. (Vgl.: www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/verfassungsschutz-palantir-100.html, https://taz.de/Deutscher-Geheimdienst-setzt-zur-Terrorabwehr-auf-eine-Palantir-Alternative-aus-Frankreich/!6178800/)

Die Debatte um den Einsatz von Palantir-Produkten zeigt exemplarisch die Gefahren zunehmend intransparenter Datenanalyseplattformen im Sicherheitsbereich. Bürgerrechtsorganisationen, Datenschutzbeauftragte sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kritisieren seit Jahren die Möglichkeit umfassender Datenzusammenführungen, automatisierter Verdachtsgenerierung und algorithmischer Profilbildung. Insbesondere der Einsatz solcher Systeme im polizeilichen und nachrichtendienstlichen Kontext birgt nach Auffassung der Fragestellenden erhebliche Risiken für Grundrechte und den demokratischen Rechtsstaat. Schon die automatisierte Datenverarbeitung an sich, selbst mit ohnehin bei den Polizeibehörden gespeicherten Daten, ist ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat (1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20 – v. 16. Februar 2023). Hinzu kommen Fragen nach der Nachvollziehbarkeit algorithmischer Prozesse, möglichen Diskriminierungseffekten sowie der Kontrolle hochkomplexer Software durch Parlamente und Öffentlichkeit. (Vgl.: https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen-zeitalter/palantir-bayern, )

Dass sich das BfV nun offenbar für eine europäische statt US-amerikanische Lösung entschieden hat, löst diese grundsätzlichen Probleme nicht. Auch bei ArgonOS stellt sich die Frage, welche Datenbestände verarbeitet werden sollen, welche Analyse- und Verknüpfungsmöglichkeiten bestehen, in welchem Umfang automatisierte Auswertungssysteme, insbesondere selbstlernende Systeme, eingesetzt werden und wie Grundrechte wirksam geschützt werden sollen. Darüber hinaus besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran zu erfahren, welche finanziellen Mittel für die Beschaffung aufgewendet werden, welche Unternehmen beteiligt sind und welche parlamentarischen Kontrollmechanismen vorgesehen sind.

Die Fragestellenden sehen die zunehmende Zentralisierung und Vernetzung personenbezogener Datenbestände in Sicherheitsbehörden mit großer Sorge. Der Ausbau digitaler Überwachungs- und Analysekapazitäten darf nicht zu einer schleichenden Aushöhlung von Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung und rechtsstaatlichen Prinzipien führen. Dies droht insbesondere bei automatisierten und insbesondere selbstlernenden Analysewerkzeugen, bei denen der Rechenweg zum Ergebnis der Analyse für die Nutzer/innen nicht nachvollziehbar ist („black box“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Kann die Bundesregierung die Entscheidung des BfV für die Beschaffung der Analysesoftware „ArgonOS“ des französischen Unternehmens Chaps-Vision bestätigen? Und wenn ja,

a) welche Arten und Formate von Daten bzw. Datenobjekten können von ArgonOS verarbeitet werden, und wie werden die Ergebnisse ausgegeben?

b) werden die Ergebnisse in einer Weise ausgegeben, dass der Weg zu den gefundenen Ergebnissen nachvollziehbar und reproduzierbar ist?

c) auf welcher rechtlichen Grundlage soll die Verarbeitung von Daten im BfV durchgeführt werden?

d) auf welche Datenquellen wird ArgonOS im BfV zugreifen können?

e) mit welchen anderen Analyseprogrammen oder -plattformen ist ArgonOS verknüpft oder verknüpfbar?

f) für welche Aufgaben nutzt die Software Künstliche Intelligenz?

g) auf welche Weise ergänzt oder übernimmt Künstliche Intelligenz Aufgaben im Rahmen der erworbenen Software?

h) nutzt ArgonOS generative KI und falls ja, mit welchen Daten wird oder wurde diese für die Nutzung durch deutsche Behörden trainiert?

i) in welcher technischen Umgebung soll ArgonOS betrieben werden?

j) werden die Daten und Auswertungsergebnisse im Zuge der Anwendung von ArgonOS ausschließlich auf Servern des BfV gespeichert? Wenn nicht, auf welchen Servern welcher Behörden oder Unternehmen werden sonst Daten gespeichert?

k) auf welche Weise, von wo und durch wen erfolgt die Wartung und Aktualisierung der Software?

l) kam der Kaufvertrag direkt mit ChapsVision zustande oder mit rola Security Solutions oder sowohl als auch?

m) welche finanziellen Mittel wurden für den Kauf insgesamt aufgewendet?

n) stehen sämtliche Funktionen von ArgonOS im Einklang mit den in Deutschland derzeit geltenden Gesetzen?

o) stehen sämtliche Funktionen von ArgonOS im Einklang mit den in Deutschland derzeit geltenden Datenschutzbestimmungen, und wer war an der Prüfung der datenschutzrechtlichen Compliance beteiligt?

p) waren mit der Bedienung der Software im Rahmen der Testphase auch Personen betraut, die keine Mitarbeitenden des BfV sind, wenn ja, welche Personen und in welchem Umfang?

q) werden im Regelbetrieb der Software auch Personen in die Bedienung eingebunden werden, die keine Mitarbeitenden des BfV sind, wenn ja, welche Personen und in welchem Umfang?

r) gab es ein Ausschreibungsverfahren, und was war der ausgeschriebene Leistungskatalog?

s) hat das BfV in der Vergangenheit schon Produkte der Firma Chapvision gekauft?

t) hat das BfV eine Vollversion gekauft oder eine Testversion?

u) wann hat das BfV die Software gekauft, wann begann die Testphase, in welchem Rahmen wurde getestet und in welchem Rahmen wird die Software bereits seit wann genutzt?

2

Prüft das Bundesministerium des Innern weiterhin den Kauf von Produkten zur automatisierten Datenanalyse der Firma Palantir oder weiterer Anbieter, und wenn ja, welcher?

3

Prüfen andere Bundesministerien den Kauf von Produkten der Firma Palantir oder anderer Anbieter von automatisierten Datenanalysewerkzeugen?

4

Schließt die Bundesregierung zukünftige Käufe von Produkten der Firma Palantir aus?

5

Halten Mitglieder der Bundesregierung Aktien der Firma Palantir, wenn ja in welchem Umfang?

6

Hatte der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz 2019 in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender beim Vermögensverwalter BlackRock Asset Management Deutschland im Zuge der Übernahme des Unternehmens eFront für 1,3 Milliarden Dollar Kontakt mit Olivier Dellenbach, Gründer von eFront und heute CEO der Firma ChapsVision (vgl.: https://corporate.coheris.com/en/company/board-of-directors/)?

Berlin, den 8. Juni 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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