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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025

Fraktion

AfD

Datum

02.07.2026

Aktualisiert

06.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/683602.07.2026

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025

der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Fragesteller nehmen die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen „Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund“ auf Bundestagsdrucksache 20/7884, „Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7884)“ auf Bundestagsdrucksache 20/8838 sowie „Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/7884 und 20/8838)“ auf Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu) zum Anlass für eine weitere Nachfrage.

In den genannten Drucksachen hat die Bundesregierung umfangreiche, jedoch nach eigener Darstellung lediglich mit „zumutbarem Aufwand“ ermittelte Übersichten zur Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) für die Haushaltsjahre 2022, 2023 sowie den Regierungsentwurf 2024 vorgelegt.

Zugleich wurde wiederholt auf definitorische Unklarheiten des Begriffs der Nichtregierungsorganisation, auf das Ressortprinzip sowie auf fehlende zentrale Übersichten verwiesen. Vor dem Hintergrund der erheblichen politischen sowie haushaltsrechtlichen Bedeutung der Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure halten es die Fragesteller für erforderlich, die vorliegenden Informationen für das Haushaltsjahren 2024 und 2025 zu aktualisieren und den Deutschen Bundestag erneut über Umfang, Struktur und Empfänger der NGO-Finanzierung durch den Bund zu unterrichten. Die Fragesteller gehen dabei – wie bereits in den Bezugsdrucksachen – von der dort verwendeten definitorischen Abgrenzung von Nichtregierungsorganisationen aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche in Deutschland ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen unterstützt der Bund in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 unmittelbar oder mittelbar, einschließlich durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage sowie zur Höhe der bewilligten und der tatsächlich ausgezahlten Förderung, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)?

2

Welche internationalen Nichtregierungsorganisationen unterstützte der Bund in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 unmittelbar oder mittelbar, einschließlich durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage sowie zur Höhe der bewilligten und der tatsächlich ausgezahlten Förderung, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)?

3

Welche Förderrichtlinien gemäß §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung oder sonstigen Rechtsgrundlagen liegen der Förderung von Nichtregierungsorganisationen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zugrunde (bitte nach Ressorts geordnet mit Angabe der jeweils vorgesehenen Haushaltsmittel darstellen)?

4

Welche Nichtregierungsorganisationen erhielten in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Bundesmittel, und in welchen Fällen ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Weiterleitung von Zuwendungen an weitere Nichtregierungsorganisationen erfolgt (bitte nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln differenzieren)?

5

Inwieweit verfügt die Bundesregierung inzwischen über aktualisierte oder verbesserte Übersichten zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen, insbesondere vor dem Hintergrund der wiederholten Nachfragen des Deutschen Bundestages auf den Bundestagsdrucksachen 20/7884, 20/8838 und 20/10952 (neu)?

6

Plant die Bundesregierung, die in den Bezugsdrucksachen enthaltenen Übersichten fortzuschreiben und für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu aktualisieren, um dem parlamentarischen Informationsrecht dauerhaft Rechnung zu tragen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. Juni 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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