Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Bundesländer
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Sabine Leidig, Heidrun Bluhm, Thomas Lutze, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesländer erhalten „zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr“ (§ 1 Absatz 1 des Regionalisierungsgesetzes – RegG) vom Bund jährliche Zuweisungen, die so genannten Regionalisierungsmittel. Bei der letzten Novelle des RegG wurde eine Berichtspflicht der Bundesländer an den Bund neu ins Gesetz eingeführt. In ihrer Antwort zu Frage 4 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/4674 führte die Bundesregierung aus, dass ihr „von allen Bundesländern die Berichte nach § 6 Absatz 2 RegG für die Jahre 2008 und 2009“ vorliegen. Ebenfalls teilte die Bundesregierung die Verwendung der Regionalisierungsmittel durch das Land Sachsen für diese beiden Jahre, entsprechend der auf der Verkehrsministerkonferenz am 22./23. April 2009 getroffenen Verständigung zwischen Bund und Ländern über einheitliche Kriterien für diese Berichtspflicht, mit. Diese Kriterien sind laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 88 der Abgeordneten Sabine Leidig auf Bundestagsdrucksache 17/2589:
Im Verfahren zur Vorbereitung der Revision der Vergabe der Regionalisierungsmittel nach dem Regionalisierungsgesetz hat der zuständige Arbeitskreis Bahnpolitik der Verkehrsministerkonferenz einen Unterarbeitskreis zu den Anforderungen an ein Gutachten zur Revision der Regionalisierungsmittel eingerichtet.
- Bereiche Verwendungszweck
- 1 Verfügbare Mittel Zuweisung nach § 5 RegG Reste Vorjahr verfügbare Mittel insgesamt
- 2 Leistungsbestellungen Bestellungen im SPNV Bestellungen im ÖPNV
- 3 Managementaufwand SPNV ÖPNV
- 4 Investition in Verkehrsanlagen SPNV ÖPNV
- 5 Investition in Fahrzeuge SPNV ÖPNV
- 6 Tarifausgleiche Verbundförderung Ausgleich Ausbildungsverkehr
- 7 Sonstiges
Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Bundesland:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
In welcher Höhe wurden den Bundesländern in den Jahren 2008 bis 2010 jeweils Regionalisierungsmittel zugewiesen?
Wie wurden von den Bundesländern die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel, jeweils entsprechend den folgenden Kriterien für die Jahre 2008/2009/2010, verwendet (Angaben bitte in absoluten Zahlen und in Prozent für das jeweilige Land)
a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV),
b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
c) Managementaufwand SPNV,
d) Managementaufwand ÖPNV,
e) Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV,
f) Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV,
g) Investitionen in Fahrzeuge SPNV,
h) Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV,
i) Tarifausgleich – Verbundförderung,
j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung?
Wie erklärt die Bundesregierung gegebenenfalls auftretende Abweichungen zwischen den zu Frage 1 genannten Zuweisungen und den in der Summe der zu Frage 2 genannten Ausgaben?
Wenn für das Jahr 2010 noch keine Berichte der Länder vorliegen, wann werden diese der Bundesregierung vollständig vorliegen?
Wie viele Zugkilometer wurden mit den Ausgaben zu Frage 2a in den Bundesländern jeweils in den Jahren 2008, 2009 und 2010 bestellt (bitte für jedes Land und jedes Jahr getrennt angeben)?
Wie viele Personenkilometer wurden in den Bundesländern jeweils im SPNV in den Jahren 2008, 2009 und 2010 zurückgelegt (bitte für jedes Land und Jahr jeweils getrennt angeben)?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welche Anlagen und Fahrzeuge die zu den Fragen 2e bis 2h genannten Investitionen in den Bundesländern jeweils getätigt wurden, und wenn nein, warum nicht?
Welche Kriterien sind für die Bundesregierung bei der Festsetzung der Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2015 zustehenden Betrages maßgeblich?
Welche Relevanz hat hierbei aus Sicht der Bundesregierung der Anteil der Regionalisierungsmittel, der von den Bundesländern für den SPNV verwendet wird?
Welchen Arbeitsstand weist das Lastenheft für die Begutachtung zur Revision der Regionalisierungsmittel auf, und welche Kriterien sind in dem jetzigen Arbeitsstand aufgenommen?
Für den Fall, dass die Zugkilometerleistung Kriterium ist oder sein soll, welches Bezugsjahr/welche Bezugsjahre sollen nach dem derzeitigen Arbeitsstand des Lastenheftes der Begutachtung zugrunde liegen bzw. zur Begutachtung herangezogen werden?
Inwieweit berücksichtigen die Kriterien und Verfahrensvorschläge des vorgenannten Entwurfs des Lastenheftes die unterschiedlichen Auswirkungen des Wegfalls der Regionalfaktoren sowie des neuen Trassenpreissystems der DB Netz AG auf die jeweiligen Bundesländer?
Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die in § 5 Absatz 3 RegG festgelegte Quote für die Verteilung der Mittel auf die 16 Bundesländer zu verändern, und wenn ja, welche Überlegungen sind dies?
Wann wird die Bundesregierung voraussichtlich einen Gesetzentwurf für die Anpassung des RegG vorlegen?
In welcher Höhe wurde den Bundesländern in den Jahren 2008 bis 2010 jeweils Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz/ Entflechtungsgesetz zugewiesen, und in welcher Höhe haben die Bundesländer daraus jeweils Ausgaben für den ÖPNV getätigt (Angaben bitte jeweils getrennt nach Bundesland und Jahr)?
Welche Untersuchungen zu den volkswirtschaftlichen Effekten des öffentlichen Personennahverkehrs sind der Bundesregierung bekannt, bzw. welche hat sie selber durchgeführt oder durchführen lassen?
Zu welchen Schlussfolgerungen kommen die Untersuchungen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Untersuchungen bzw. welch konkreter Handlungsbedarf ergibt sich für die Bundesregierung und die Bundesländer?
Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Effekte des öffentlichen Personennahverkehrs in Deutschland?