[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5678
17. Wahlperiode 29. 04. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. April 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Klingbeil, Burkhard Lischka,
Christine Lambrecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Katja Dörner, Kai Gehring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5428 –
Zum verfassungswidrigen Zustand der Aussetzung des
Zugangserschwerungsgesetzes und zum Stand der angekündigten Evaluierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in
Kommunikationsnetzen ist am 23. Februar 2010 in Kraft getreten (BGBl. I S. 78).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde vereinbart, das
Zugangserschwerungsgesetz zunächst für ein Jahr nicht anzuwenden und nach
einer Evaluierung des Gesetzes eine Neubewertung vorzunehmen. Vor
Abschluss der Neubewertung sollen weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz
noch auf Grundlage der zwischen den Providern und dem Bundeskriminalamt
(BKA) abgeschlossenen Verträge über Internetsperren Sperrlisten des BKA
geführt oder Providern übermittelt werden.
Dementsprechend wurde das BKA durch Erlass des Bundesministeriums des
Innern vom 17. Februar 2010 aufgefordert, den „in § 1 Abs. 2 ZugErschwG
eingeräumten Beurteilungsspielraum dahingehend zu nutzen, dass keine
Aufnahme in Sperrlisten erfolgt und Zugangssperren unterbleiben.“
Diese per Erlass gegebene Anweisung, keine Sperrlisten zu führen und an die
Provider zu übermitteln, verstößt gegen zwingendes, höherrangiges Recht, da
§ 1 Absatz 1 des Zugangserschwerungsgesetzes (ZugErschwG) keinen
Beurteilungsspielraum eröffnet. Die Anordnung der Nichtanwendung durch
Ministererlass verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Artikel 20
Absatz 3 des Grundgesetzes – GG) und ist damit klar verfassungswidrig. Diese
Auffassung wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung des
Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu den Gesetzentwürfen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. zur Aufhebung des
Zugangserschwerungsgesetzes am 10. November 2010 von den Sachverständigen
mehrheitlich bestätigt.
Bis heute ist nicht erkennbar, ob, und wann die im Koalitionsvertrag
angekündigte Evaluierung im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit der verstärkten
Löschbemühungen erfolgen wird. Konkrete Antworten hierzu ist die
Bundesregierung bislang trotz zahlreicher parlamentarischer Anfragen schuldig
geblieben. So ist weiterhin völlig offen, von wem auf welcher Grundlage und mit
welcher Methode innerhalb welchen Zeitraumes eine Evaluierung erfolgen
soll. Eine Einigung der Bundesregierung ist nicht in Ansätzen erkennbar. Da
der derzeitige Rechtszustand nicht länger hinnehmbar ist, fragen wir die
Bundesregierung:
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und
FDP vom 26. Oktober 2009 wurde bislang der Anwendungsspielraum des
Zugangserschwerungsgesetzes dahingehend genutzt, dass kinderpornografische
Inhalte im Netz zunächst nicht gesperrt wurden. Stattdessen wurden die
Löschbemühungen durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den
Polizeibehörden und den Beschwerde-Hotlines der Internetwirtschaft sowie von
jugendschutz.net erheblich verstärkt.
Diese verbesserte Zusammenarbeit hat nach Auffassung der Bundesregierung
dazu geführt, dass die im World Wide Web verfügbaren Darstellungen von
Kindesmissbrauch nunmehr erfolgreich gelöscht werden können. Der Einsatz von
Internetsperren ist vor diesem Hintergrund entbehrlich geworden. Deshalb hat
die Bundesregierung am 13. April 2011 beschlossen, sich künftig auf das
Löschen zu konzentrieren und die für diese Konzentration notwendigen
gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen. Das Bundesministerium der Justiz wird
hierzu einen Gesetzentwurf vorbereiten und dem Bundeskabinett zur
Beschlussfassung vorlegen.
Zur rechtlichen Bewertung
1. Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich der Erlass des Bundesministeriums
des Innern vom 17. Februar 2010, mit dem das BKA aufgefordert wird, den
„in § 1 Abs. 2 ZugErschwG eingeräumten Beurteilungsspielraum
dahingehend zu nutzen, dass keine Aufnahme in Sperrlisten erfolgt und
Zugangssperren unterbleiben“?
Der Erlass stützt sich auf § 1 Absatz 2 des Zugangserschwerungsgesetzes
(ZugErschwG). Demnach erfolgt die Aufnahme von vollqualizierten
Domainnamen, Internet-Protokoll-Adressen und Zieladressen von
Telemedienangeboten in die Sperrliste nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung
des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit
erfolgversprechend sind.
2. Ist der Erlass des BKA befristet, und wenn ja, bis wann?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung nach dem Auslaufen des Erlasses
vorzugehen?
Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Welche Auswirkungen hat der Umstand, dass das durch den Erlass
vorgegebene Verfahren im Laufe des letzten Jahres mehrfach geändert wurde, auf
die Gültigkeitsdauer des Erlasses und den Beginn der einjährigen
Evaluierungsfrist?
Keine.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die faktische
Nichtanwendung des Gesetzes verfassungswidrig ist, weil § 1 Absatz 1 ZugErschwG
keinen Beurteilungsspielraum für eine Nichtanwendung des Gesetzes
eröffnet?
Falls ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Zustand zu
unternehmen?
Falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Rechtsauffassung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den aktuellen Beratungen
zum Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und
der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und
zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Ratsdok
8155/10) im Rat der Europäischen Union, und wie bewertet die
Bundesregierung den Kompromissvorschlag des Ausschusses für bürgerliche
Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments, der sich mit breiter
Mehrheit gegen eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Sperren von
Webseiten ausgesprochen hat?
Die Bundesregierung unterstützt – wie der Ausschuss für Bürgerliche
Freiheiten, Recht und Inneres des Europäischen Parlaments – eine Lösung, die darauf
verzichtet, die Mitgliedstaaten zum Einsatz von Internetsperren zu verpflichten.
6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
– auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene – eine
entsprechende Infrastruktur immer wieder auch für die Bekämpfung anderer
Straftaten im Internet, beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen oder
Glücksspielangeboten, gefordert wird?
Keine.
Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene
7. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden haben wann und
auf welcher Ebene mit welchen Behörden bzw. Stellen im Ausland –
insbesondere in den USA und Russland – Gespräche geführt, um eine
Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden
aber auch den Beschwerdestellen und Selbstregulierungseinrichtungen zu
erreichen, und welche Ergebnisse konnten hier erzielt werden?
Vertreter der Bundesregierung und des Bundeskriminalamts (BKA) haben das
Thema schriftlich und in einer Vielzahl von Gesprächen mit den betroffenen
Staaten auf unterschiedlichen Ebenen angesprochen.
8. Welche Behörden und welche Stellen auf nationaler und internationaler
Ebene werden – seit wann, und in welchem Zeitraum – durch das BKA und
durch die Selbstkontrolleinrichtungen und Beschwerdestellen innerhalb
welcher Verfahren über Fundstellen mit Inhalten, die den sexuellen
Missbrauch von Kindern im Internet zeigen, benachrichtigt?
Bei Feststellung kinderpornografischer Inhalte auf Servern im Ausland werden
diese unmittelbar mit einer ersten (dringenden) Meldung auf dem Interpol-Weg
an den betreffenden Staat gemeldet. In den Meldungen des BKA an das Ausland
wird um zeitnahe Löschung, Identifizierung der Verantwortlichen sowie um
Rückmeldung zu den veranlassten Maßnahmen gebeten.
Zusätzlich werden mit dem Ziel, die Anzahl der nach sieben Tagen noch
verfügbaren Inhalte weiter zu reduzieren, Vorgänge, die die USA betreffen seit dem
17. Mai 2010, über das Internet unter Nutzung eines elektronischen
Anzeigenformulars (CyberTipline) direkt an das National Center for Missing and
Exploited Children (NCMEC) gemeldet. Das NCMEC fungiert in den USA als
Beschwerdestelle des INHOPE-Netzwerks. Zudem werden die vom BKA über den
Interpolmeldeweg an das Ausland gemeldeten Seiten seit Oktober 2010
zusätzlich durch jugendschutz.net an die INHOPE-Partnerstellen in den betroffenen
Staaten gemeldet.
9. Wann haben – entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, der
zufolge Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den
Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft, den deutschen
Internetbeschwerdestellen sowie dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung
entsprechender Seiten betreiben sollen – Gespräche mit dem BKA und den deutschen
Beschwerdestellen und Selbstkontrolleinrichtungen mit dem Ziel einer
verbesserten Zusammenarbeit stattgefunden, und welche Ergebnisse
konnten erzielt werden?
Wer war für die Bundesregierung an diesen Gesprächen beteiligt?
Nach Abschluss der Koalitionsvereinbarung sind Gespräche zwischen dem
BKA und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), der
Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (fsm), der
länderübergreifenden Stelle für Jugendschutz in Telemedien (jugendschutz.net) sowie
eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. aufgenommen worden. Im Jahr 2010
waren daran Vertreter des Bundesministeriums des Innern, des
Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend beteiligt. Ergebnis dieser Gespräche ist ein verbessertes und
harmonisiertes Verfahren im Umgang mit Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte
im World Wide Web, das in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten
wurde.
10. Warum wurde das Harmonisierungspapier zum zukünftigen Umgang mit
Hinweisen auf Webseiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern
zeigen – welches seit dem Frühsommer 2010 im Entwurf vorliegt –, beim
BKA, den deutschen Beschwerdestellen (eco – Verband der deutschen
Internetwirtschaft e. V., Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-
Diensteanbieter e. V. (FSM), jugendschutz.net) sowie der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien (BPjM) bis heute nicht unterzeichnet, und
wann ist mit der endgültigen Unterzeichnung des Harmonisierungspapiers
zu rechnen?
Die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem BKA, fsm, eco, jugend-
schutz.net und der BPjM wurde im März 2011 von allen Beteiligten
unterzeichnet und ist seit dem 31. März 2011 in Kraft.
11. Warum ist von Seiten der Bundesregierung eine Unterrichtung der
Abgeordneten des Deutschen Bundestages über den Inhalt des
Harmonisierungspapieres bisher nicht erfolgt, obwohl der Deutsche Bundestag sich in
der Vergangenheit intensiv mit dem Themenkomplex auseinandergesetzt
hat?
Nachdem zwischenzeitlich die Zustimmung der Beteiligten vorliegt,
beabsichtigt die Bundesregierung, die Mitglieder des Deutschen Bundestages alsbald in
geeigneter Form über den Inhalt der Zusammenarbeitsvereinbarung zu
informieren.
12. Welche technischen und rechtlichen Fragestellungen mussten – vor dem
Hintergrund, dass die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche
Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/4740, warum das
Harmonisierungspapier noch nicht unterzeichnet wurde, auf einen aus den
„komplexen rechtlichen wie technischen Fragestellungen resultierenden
erheblichen Abstimmungsbedarf zwischen den Beteiligten“ hingewiesen hat –
geklärt werden?
Mit der Vereinbarung werden die Arbeitsabläufe zwischen dem BKA und den
Beschwerdestellen aufeinander abgestimmt. Geregelt werden beispielsweise
Weiterleitungsverfahren, Evaluierungsmaßstäbe und Überprüfungsintervalle.
Da die Beteiligten hier ursprünglich unterschiedlich verfuhren, ergab sich ein
erheblicher Abstimmungsbedarf.
13. Wird mit der Neufassung des Harmonisierungspapiers sichergestellt, dass
alle Vertragspartner wechselseitig zeitnah über entsprechende Inhalte
informiert werden und dass werktäglich eine Überprüfung der weiteren
Verfügbarkeit bzw. zeitnah eine erneute Aufforderung zur Löschung erfolgt?
Die Vereinbarung sieht vor, dass einerseits die Beschwerdestellen die ihnen
zugegangenen Hinweise auf kinderpornografische Internetinhalte an das BKA
weiterleiten und dass andererseits das BKA dort vorhandene Hinweise mit der
Bitte um Unterrichtung des zuständigen INHOPE-Partners im Ausland bzw.
einer direkten Kontaktaufnahmen mit Internet Service Anbietern oder sonstigen
öffentlichen oder nichtöffentlichen Stellen, die einen Beitrag zur Löschung oder
nachhaltigen Störung des Angebots leisten können, an jugenschutz.net
weiterleitet. Vereinbart ist weiter, dass das BKA und die Beschwerdestellen spätestens
nach einer Woche prüfen, ob die inkriminierten Inhalte noch verfügbar sind.
14. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der nationalen Beschwerdestellen
mit den Behörden und den Internetserviceprovidern in Europa und im
internationalen Bereich?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
Zur ausstehenden Evaluierung
15. Haben sich die zuständigen Ressorts der Bundesregierung
zwischenzeitlich über Durchführung und Ablauf der Evaluierung verständigt, und wenn
ja, wie soll die Evaluierung unter welcher Federführung, von wem und in
welchem Zeitraum durchgeführt werden?
War das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, welches in
der 16. Wahlperiode für das Zugangserschwerungsgesetz federführend
zuständig war, an diesen Beratungen beteiligt, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
16. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine unabhängige und
wissenschaftlichen Kriterien genügende ergebnisoffene Evaluierung der
Bewertung von Erfolg und Wirksamkeit der verstärkten Bemühungen um die
Löschung von Seiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen,
zu gewährleisten?
Die statistischen Auswertungen des Bundeskriminalamts sowie die Erfahrungen
des INHOPE-Verbundes, insbesondere seiner deutschen Mitglieder waren eine
ausreichende Grundlage für den in der Vorbemerkung der Bundesregierung
erwähnten Beschluss des Bundeskabinetts.
17. Werden von Seiten der Bundesregierung auch weiterhin Überlegungen
angestellt, die Evaluierung der Löscherfolge von einem „fachlichen,
unabhängigen Institut“ durchführen zu lassen, wie es die für das Gesetz
zuständige damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, im Vorfeld der Verabschiedung des
Gesetzes in Aussicht gestellt hat (SPIEGEL ONLINE vom 26. Mai 2009)?
Wenn ja, gibt es bereits Überlegungen, von wem die Evaluierung konkret
durchgeführt werden könnte und wie eine mögliche Formulierung des
Evaluierungsauftrags aussehen könnte?
18. Auf welcher Datengrundlage soll die Evaluierung erfolgen, und erachtet
die Bundesregierung die bisher zur Verfügung stehende Datengrundlage
für eine dem Sachverhalt angemessene Evaluierung als ausreichend?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen
19. Inwieweit werden die Zahlen der Selbstkontrolleinrichtungen und der
Beschwerdestellen, beispielsweise des eco oder von INHOPE, Eingang in die
Evaluierung finden, und wie erklärt sich die Bundesregierung die
anfängliche Diskrepanz zwischen den Zahlen des BKA und der
Selbstkontrolleinrichtungen und Beschwerdestellen?
Die Bundesregierung stellt fest, dass die genannten Diskrepanzen
unterschiedliche Ursachen haben können. Deshalb haben sich das BKA und seine
Kooperationspartner darauf verständigt, künftig nach einheitlichen Vorgaben statistische
Daten zu erheben und die Ergebnisse der gemeinsamen Löschbemühungen
künftig auch gemeinsam zu evaluieren.
20. Inwieweit werden im Rahmen der geplanten Evaluierung – vor dem
Hintergrund, dass es unerlässlich ist, genau nachvollziehen zu können, aus
welchen Gründen Löschbemühungen fehlgeschlagen sind – Daten zum
Meldungsablauf, zum jeweiligen Ansprechpartner, zum Zeitraum bis zur
Reaktion bzw. Löschung, zum spezifischen Inhalt der
Missbrauchsdarstellungen und zu den jeweiligen technischen Kategorien des Angebots
hinsichtlich Art und Ort des Hostings und der jeweiligen Zugänglichkeit
erhoben?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
Zu den bislang bekannten Ergebnissen
21. In wie vielen Fällen konnte seit Inkrafttreten des
Zugangserschwerungsgesetzes eine zeitnahe Löschung (bitte aufschlüsseln) derartiger Angebote
nicht erreicht werden, und welche Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung darüber vor, warum eine Löschung nicht möglich war?
Das BKA überprüft seit Anfang des Jahres 2010 regelmäßig eine Woche nach
der ersten Mitteilung ins Ausland, ob der gemeldete kinderpornografische Inhalt
im World Wide Web noch verfügbar ist. Die Zahl der einer Woche nach
Mitteilung noch verfügbaren Inhalte ergibt sich für den Zeitraum von Januar 2010
bis Februar 2011 aus folgender tabellarischer Darstellung:
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Nach einer
Woche noch
verfügbar
Nach einer
Woche nicht mehr
verfügbar
USA
Nach einer
Woche noch
verfügbar
Russland
Nach einer
Woche noch
verfügbar
Niederlande
Nach einer
Woche noch
verfügbar
Schweden
Nach einer
Woche noch
verfügbar
Januar
2010
104 15 14% 89 86% 53 51% 10 19% 11 11% 2 18% 25 24% 1 4% 0 0% 0 0%
Februar 2010
180 91 51% 89 49% 88 49% 43 49% 58 32% 35 60% 16 9% 8 50% 0 0% 0 0%
März
2010
159 113 71% 46 29% 84 53% 53 63% 46 29% 45 98% 13 8% 3 23% 0 0% 0 0%
April
2010
145 61 42% 84 58% 68 47% 36 53% 42 29% 17 40% 9 6% 3 33% 12 8% 1 8%
Mai
2010
155 51 33% 104 67% 65 42% 18 28% 53 34% 13 25% 4 3% 2 50% 2 1% 2 100%
Juni
2010
182 118 65% 64 35% 96 53% 43 45% 51 28% 43 84% 5 3% 3 60% 0 0% 0 0%
Juli
2010
262 97 37% 165 63% 122 47% 39 32% 46 18% 6 13% 14 5% 2 14% 0 0% 0 0%
August
2010
99 14 14% 85 86% 49 49% 9 18% 9 9% 0 0% 19 19% 1 5% 0 0% 0 0%
September
2010
121 65 54% 56 46% 52 43% 22 42% 26 21% 13 50% 25 21% 17 68% 1 1% 1 100%
Oktober
2010
241 65 27% 176 73% 138 57% 13 9% 17 7% 0 0% 33 14% 25 76% 0 0% 0 0%
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Monat
Gesamt
Nach einer
Woche noch
verfügbar
Nach einer
Woche nicht mehr
verfügbar
USA
Nach einer
Woche noch
verfügbar
Russland
Nach einer
Woche noch
verfügbar
Niederlande
Nach einer
Woche noch
verfügbar
Schweden
Nach einer
Woche noch
verfügbar
November
2010
111 19 17% 92 83% 93 84% 12 13% 3 3% 0 0% 8 7% 6 75% 0 0% 0 0%
Dezember
2010
98 21 21% 77 79% 75 77% 13 17% 7 7% 4 57% 3 3% 0 0% 0 0% 0 0%
Januar
2011
143 46 32% 97 68% 47 33% 7 15% 47 33% 15 32% 9 6% 8 89% 0 0% 0 0%
Februar 2011
131 36 28% 95 72% 85 65% 19 22% 14 11% 0 0% 4 3% 1 25% 0 0% 0 0%
gesamt
2131 812 38% 1319 63%
111
5
53% 337 29% 430 20% 193 45% 187 9% 80 42% 15 1% 4 27%
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Gesamt
Nach einer
Woche noch
verfügbar
Nach einer
Woche nicht
mehr
verfügbar
Zypern Nach einer
Woche noch
verfügbar
Großbritannien
Nach einer
Woche noch
verfügbar
Ukraine Nach einer
Woche noch
verfügbar
Kanada Nach einer
Woche noch
verfügbar
Januar
2010
104 15 14% 89 86% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 1% 1 100%
Februar 2010
180 91 51% 89 49% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
März
2010
159 113 71% 46 29% 0 0% 0 0% 4 3% 2 50% 0 0% 0 0% 2 1% 2 100%
April
2010
145 61 42% 84 58% 0
0%
0 0% 1 1% 1 100% 0 0% 0 0% 5 3% 1 20%
Mai
2010
155 51 33% 104 67% 16 10% 14 88% 8 5% 0 0% 0 0% 0 0% 2 1% 1 50%
Juni
2010
182 118 65% 64 35% 1 1% 1 100% 5 3% 1 20% 10 5% 10 100% 5 3% 5 100%
Juli
2010
262 97 37% 165 63% 0 0% 0 0% 43 16% 42 98% 1 0% 1 100% 4 2% 2 50%
August
2010
99 14 14% 85 86% 7 7% 0 0% 8 8% 3 38% 0 0% 0 0% 3 3% 0 4%
September
2010
121 65 54% 56 46% 0 0% 0 0% 7 6% 6 86% 2 2% 2 100% 1 1% 1 100%
D
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u
n
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d
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e 17/5678
Monat
Gesamt
Nach einer
Woche noch
verfügbar
Nach einer
Woche nicht
mehr
verfügbar
Zypern Nach einer
Woche noch
verfügbar
Großbritannien
Nach einer
Woche noch
verfügbar
Ukraine Nach einer
Woche noch
verfügbar
Kanada Nach einer
Woche noch
verfügbar
Oktober
2010
241 65 27% 176 73% 4 2% 0 0% 26 11% 23 88% 0 0% 0 0% 7 3% 4 57%
November
2010
111 19 17% 92 83% 0 0% 0 0% 1 1% 0 0% 0 0% 0 0% 2 2% 1 50%
Dezember
2010
98 21 21% 77 79% 0 0% 0 0% 1 1% 0 0% 0 0% 0 0% 3 3% 2 67%
Januar
2011
143 46 32% 97 68% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 4 3% 2 50% 22 15% 10 45%
Februar 2011
131 36 28% 95 72% 1 1% 0 0% 6 5% 4 67% 5 4% 4 80% 12 9% 4 33%
gesamt 2131 812 38% 1319 62% 29 1% 15 52% 110 5% 82 70% 22 1% 19 82% 69 3% 34 49%
Erkenntnisse zu den Gründen, warum die Löschung der kinderpornografischen
Inhalte nicht zeitnah erfolgt ist, liegen der Bundesregierung nicht vor, da seitens
der betroffenen Staaten keine Angaben gemacht wurden.
Ergänzend sei auf die veröffentlichten Zahlen der International Association of
Internethotlines (INHOPE) verwiesen. INHOPE dokumentiert in seinem
Jahresbericht 2010 die Ergebnisse der Löschbemühungen seiner Mitglieder.
Danach ist von einer Löschung von etwa 80 Prozent der Seiten innerhalb von
sieben Tagen auszugehen, wobei knapp 50 Prozent der Seiten bereits nach zwei
Tagen gelöscht sind. Nach 14 Tagen verbleiben noch zwischen 5 und 10 Prozent
der Seiten.
Vergleichbare Werte weist die Jahresstatistik des deutschen INHOPE-Mitglieds
eco aus. Für 2010 wird im Jahresbericht eine Löschquote von 84 Prozent binnen
einer Woche und 91 Prozent binnen zwei Wochen dokumentiert.
22. In welchen Intervallen wird überprüft, ob beanstandete Inhalte gelöscht
wurden, und in welchen Intervallen erfolgt eine erneute Aufforderung bei
Nichtlöschung und an wen?
Bei Feststellung kinderpornografischer Inhalte auf Servern im Ausland werden
diese unmittelbar durch das BKA mit einer ersten (dringenden) Mitteilung auf
dem Interpol-Weg an den betreffenden Staat gemeldet. Hinweise, die die USA
betreffen, werden seit dem 17. Mai 2010 via Internet unter Nutzung eines
elektronischen Anzeigenformulars (CyberTipline) direkt an die halbstaatliche
Institution National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC)
gemeldet (das NCMEC fungiert in den USA als Beschwerdestelle des INHOPE-
Netzwerks). Zuvor wurden Hinweise die USA betreffend ausschließlich auf
dem Interpol-Weg übermittelt.
Das BKA überprüft regelmäßig eine Woche nach der ersten Mitteilung ins
Ausland, ob der gemeldete kinderpornografische Inhalt noch verfügbar ist. Ist dies
der Fall, erfolgt eine erneute dringende Bitte um Veranlassung der Löschung an
die zuständige Interpol-Dienststelle bzw. in den USA an das NCMEC.
Seit dem Dezember 2010 wird zusätzlich die Verfügbarkeit von als
kinderpornografisch identifizierten und ins Ausland gemeldeten Inhalten nach Ablauf von
zwei, drei und vier Wochen überprüft. Sind die kinderpornografischen Inhalte
nach Ablauf der zweiten oder dritten Woche weiterhin verfügbar, wird dies dem
betroffenen Staat über den Interpol-Weg bzw. an NCMEC abermals zur
Kenntnis gegeben und erneut um Löschung ersucht. Anlassbezogen erfolgten weitere
Überprüfungen.
23. Wie viele Meldungen von strafbaren Inhalten nach 184b des
Strafgesetzbuchs hat das BKA seit Inkrafttreten des
Zugangserschwerungsgesetzes im Februar 2010 an Strafverfolgungsbehörden im Ausland und an
INHOPE-Partnerstellen weitergegeben (bitte aufschlüsseln nach
Serverstandorten und Anlaufstellen), und welche Ergebnisse konnten hier erzielt
werden?
Das BKA hat für den Zeitraum von Januar 2010 bis einschließlich Februar 2011
insgesamt 2 131 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte an ausländische
Strafverfolgungsbehörden und, soweit es die USA betrifft, auch an eine
ausländische INHOPE-Stelle weitergeleitet. Zu den Ergebnissen der Meldungen im
Einzelnen wird auf die tabellarische Darstellung in der Antwort zu Frage 21
verwiesen.
24. Inwieweit liegen der Bundesregierung heute belastbare und verlässliche
Informationen zu den Rechnerstandorten und den entsprechenden
Löschzeiträumen vor, insbesondere vor dem Hintergrund der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache
17/3364, in der es heißt, dass eine „Aufschlüsselung nach
Rechnerstandorten bei den vorliegenden Angaben noch nicht verlässlich und belastbar
möglich“ sei?
Die Aufschlüsselung ergibt sich aus der tabellarischen Darstellung in der
Antwort zu Frage 21.
25. Wie viele Meldungen über Webseiten mit entsprechend identifizierten
Inhalten, die im Ausland physikalisch vorgehalten werden, hat das BKA seit
Juni 2010 erhalten, und wie viele dieser Meldungen stammen von den
Landeskriminalämtern, von jugendschutz.net, FSM, eco oder anderen
Beschwerdestellen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Vergleiche folgende tabellarische Darstellung:
Eine Differenzierung, von welcher deutschen Beschwerdestelle der Hinweis
dem BKA übermittelt wurde, erfolgt nicht. Ebenso wird keine Unterscheidung
zwischen Landeskriminalämtern oder anderen inländischen Polizeidienststellen
getroffen.
Unter der Rubrik „Sonstige“ sind alle direkt beim BKA eingehenden Hinweise
auf kinderpornografische Inhalte im World Wide Web zusammengefasst, die
nicht von einer Beschwerdestelle oder einer inländischen Polizeidienststelle
übermittelt werden.
26. In wie vielen Fällen hat das BKA keine Rückmeldung über die Aktivitäten
des benachrichtigten Staates erhalten, und in wie vielen Fällen hat das
BKA festgestellt, dass keine Maßnahmen zur Löschung der Inhalte
ergriffen wurden oder diese nicht zum Erfolg geführt haben?
Monat Gesamt Hotline Polizei
national
Sonstige
Juni 2010 182 140 37 5
Juli 2010 262 191 64 7
August 2010 99 58 27 14
September 2010 121 79 36 6
Oktober 2010 241 172 57 12
November 2010 111 79 21 11
Dezember 2010 98 69 27 2
Januar 2011 143 124 16 3
Februar 2011 131 88 29 14
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
27. Wurde in diesen Fällen das Auswärtige Amt oder eine andere oberste
Bundesbehörde eingeschaltet?
Die zuständigen Bundesministerien wurden regelmäßig über die Ergebnisse der
Löschbemühungen des BKA unterrichtet.
28. Wie lange dauert es durchschnittlich und je nach Ländern, bis Webseiten
gelöscht sind?
Wie erklären sich die unterschiedlich langen Löschzeiten nach Ansicht der
Bundesregierung?
Angaben zu durchschnittlichen Löschzeiten, gestaffelt nach einzelnen Staaten,
liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 21 verwiesen.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der niederländischen
Beschwerdestelle für Missbrauchsbilder im Internet, Meldpunt
Kinderporno op Internet, denen zufolge die Zahl der inkriminierten Webseiten
2010 seit Beginn der Meldetätigkeiten „drastisch“ zurückgegangen sei?
Der Bundesregierung sind die der zitierten Einschätzung zugrunde liegenden
Tatsachen nicht bekannt und können daher nicht bewertet werden.
30. Liegen der Bundesregierung vergleichbare Erkenntnisse für Deutschland
vor?
Inwieweit ist die Annahme des Präsidenten des BKA in einem
Pressebericht (FOCUS vom 28. März 2009), er gehe davon aus, dass „in jedem Fall
1 000, möglicherweise auch bis zu 5 000 Seiten mit
kinderpornographischen Inhalten geblockt werden müssten“, noch zutreffend, und von
welchen Zahlen geht die Bundesregierung heute aus, auch vor dem
Hintergrund, dass heute bekannt ist, dass auf den Sperrlisten anderer Länder
weitaus weniger Domains aufgeführt sind (Beispiel Dänemark 364
Domains, Stand 10. November 2010)?
Das BKA führt keine Sperrlisten. Soweit die Frage darauf abzielt, von wie vielen
im World Wide Web verfügbaren Seiten mit kinderpornografischen Inhalten die
Bundesregierung ausgeht, ist anzumerken, dass die Zahl auf Basis der seit
Januar 2010 erhobenen statistischen Angaben unterhalb der im Jahr 2009
prognostizierten Größenordnung liegen dürfte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 21 verwiesen.
31. Hat die Bundesregierung aussagekräftige Erkenntnisse über die Intensität
von Strafverfolgungsmaßnahmen in Ländern, die über eine
Sperrinfrastruktur verfügen, im Vergleich zu den Ländern, die keine Sperrung
vornehmen?
Lassen sich statistische Aussagen dahingehend treffen, dass die
Strafverfolgung zu- bzw. abnimmt?
Nein.
32. Kennt das BKA die Sperrlisten aus anderen Ländern, und bezieht es diese
in seine Löschbemühungen mit ein?
Dem BKA werden Sperrlisten aus anderen Staaten zur Verfügung gestellt.
Soweit diese Sperrlisten nach deutschem Recht strafbare Inhalte enthalten, werden
diese in die Löschbemühungen des BKA mit einbezogen.
33. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass es Vertretern der
Zivilgesellschaft wiederholt gelungen ist, Webseiten, die teilweise seit Jahren auf der
dänischen Sperrliste geführt wurden bzw. dort immer noch geführt
werden, innerhalb weniger Stunden durch eine einzige Nachricht an den
Provider löschen zu lassen?
Die Aussage kann nicht bewertet werden, da der Bundesregierung keine
nachprüfbaren Einzelheiten zum geschilderten Sachverhalt vorliegen.
34. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Befürchtung,
dass es durch das Führen von Sperrlisten möglicherweise zu einer
verminderten internationalen Zusammenarbeit kommt, den Umstand, dass auf der
dänischen Sperrliste zeitweise mehr als zehn Webseiten aus Deutschland
aufgeführt waren und offenbar keine Hinweise darüber an die deutschen
Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden?
Die dänische Sperrliste wurde in Deutschland mit dem Ergebnis überprüft, dass
vereinzelte URL in Deutschland festgestellt werden konnten. Diese waren
jedoch bereits zum Zeitpunkt der Überprüfung beim BKA bekannt und nicht mehr
aufrufbar bzw. nach deutschem Recht strafrechtlich irrelevant.
35. Nutzt das BKA automatisierte Verfahren, um einschlägige Angebote zu
überwachen, deren Standorte zu analysieren, die Inhalte zu kategorisieren,
strafbare Inhalte aufzuspüren und Ähnliches?
Wenn ja, welche und in welchem Umfang?
Nein.
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ISSN 0722-8333]