[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5680
17. Wahlperiode 29. 04. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 26. April 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Dr. Martina Bunge,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5442 –
Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland im Bereich
der Gesundheitsversorgung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für die Bundesrepublik Deutschland als ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat ist die Verantwortung für die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 des Grundgesetzes). Nach
Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist es die Aufgabe des Staates, für
soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und
Ungleichheiten zu sorgen.
Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen
Leitvorstellung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes
konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik
Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale,
infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2
Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze
zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer
entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.
Um die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in der
Bundesrepublik zu bewerten, bedarf es auch einer Analyse relevanter Aspekte im
Gesundheitsbereich, sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene
der Bundesländer. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch
Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen
Bevölkerungsschichten und Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und
gleichberechtigter Teilhabe zu sichern.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und
wohnortnahen medizinischen Versorgung ist ein zentrales gesundheitspolitisches
Anliegen, dem angesichts der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren
aus Sicht der Bundesregierung zunehmende Bedeutung zukommen wird. Die
Qualität des Gesundheitswesens bemisst sich für Patientinnen und Patienten
auch daran, ob medizinische Leistungen mit zumutbarer Wartezeit und in
zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen und die Zugänglichkeit der
Leistungen und damit ein Leben in Würde und gleichberechtigter Teilhabe für alle
Bevölkerungsgruppen gleichermaßen gesichert ist. Nach dem im vergangenen Jahr
beschlossenen Gesetz zur nachhaltigen und ausgewogenen Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem die finanziellen Grundlagen des
Gesundheitssystems kurz- und mittelfristig auf eine solide Basis gestellt wurden,
nimmt die Bundesregierung mit dem in Arbeit befindlichen
„Versorgungsgesetz“ jetzt Weichenstellungen in den Versorgungsstrukturen vor. Neben der
Sicherung einer flächendeckenden wohnortnahen medizinischen Versorgung geht
es dabei um eine Verbesserung der Verzahnung der Leistungssektoren, die
Sicherstellung eines schnellen Zugangs zu Innovationen sowie um eine weitere
Erhöhung der Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung durch eine
Stärkung wettbewerblicher Instrumente.
1. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner kommen auf einen Hausarzt in der
Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?
Wie groß ist die Streuung zwischen den einzelnen Planungsbezirken
innerhalb der Bundesländer und bundesweit?
Anfang 2010 kamen bundesweit auf einen niedergelassenen Hausarzt
durchschnittlich 1 546 Einwohnerinnen und Einwohner. In den einzelnen
Bundesländern bzw. KV-Regionen reicht die Spannweite von 1 419 Einwohner je Hausarzt
in Bayern bis hin zu 1 721 Einwohner je Hausarzt in Westfalen-Lippe (siehe
folgendes Schaubild). Ergebnisse zu den einzelnen Planungsbezirken sind den
Anlagen 1 und 2 zu entnehmen („Einwohner je Arzt“ und „Arztanzahl“).
Quelle: KBV, Stand: Anfang 2010
2. Wie viele Kinder und Jugendliche kommen auf einen Kinderarzt in der
Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?
Wie groß ist die Streuung zwischen den einzelnen Planungsbezirken
innerhalb der Bundesländer und bundesweit?
Ende 2009 kamen bundesweit im Durchschnitt 2 339 Kinder und Jugendliche
(im Alter von 0 bis 18 Jahren) auf einen Kinderarzt. Nach Bundesländern
differenzierte Ergebnisse sind dem folgenden Schaubild zu entnehmen.
Einwohner je Hausarzt
1.419 1.435
1.452 1.473 1.477 1.479
1.505 1.509
1.540 1.545 1.552
1.570 1.600
1.611
1.667 1.680
1.721
1.200
1.300
1.400
1.500
1.600
1.700
1.800
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Quelle: KBV, Stand 31.12.2009; Statistisches Bundesamt, Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18,
Stand 31. Dezember 2008 (aktuellere Ergebnisse der Bevölkerung nach Alter und Bundesland liegen noch
nicht vor)
Ergebnisse zu einzelnen Planungsbezirken sind ebenfalls den Anlagen 1 und 2
zu entnehmen. Da der KBV eine Altersgliederung der Bevölkerung nach
Planungsbezirken nicht vorliegt, ist dort allerdings nur das Verhältnis von
Gesamtbevölkerung und Kinderärzten ausgewiesen.
3. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner kommen auf einen
niedergelassenen Facharzt in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den
einzelnen Bundesländern (bitte nach Fachrichtungen aufschlüsseln)?
Wie groß ist die Streuung zwischen den einzelnen Planungsbezirken
innerhalb der Bundesländer und bundesweit?
Ende 2009 kamen bundesweit auf einen niedergelassenen Facharzt 1 288
Einwohnerinnen und Einwohner. Nach Bundesländern und Facharztgruppen
differenzierte Ergebnisse sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Zahl der Einwohner je niedergelassenem Facharzt nach Fachrichtung im
Bundesländervergleich
Quelle: KBV, Statistisches Bundesamt, Stand jeweils 31. Dezember 2009
Kinder pro Kinderarzt nach Bundesländern
1.471 1.479 1.489
1.657 1.705 1.778
1.861 1.883
2.244
2.457 2.496 2.574 2.586 2.591
2.622
2.949
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
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davon:
Bundesland Fachärzte Augenärzte Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Hautärzte Orthopäden Nervenärzte Radiologen Urologen
Baden-Württemberg 1.357 17.219 23.008 8.672 23.984 25.954 16.207 20.743 32.074 35.697
Bayern 1.210 15.426 19.953 8.285 21.061 23.784 13.438 16.725 27.617 30.365
Berlin 869 11.871 15.301 6.294 13.661 17.043 10.725 8.521 16.239 22.501
Brandenburg 1.616 17.202 19.319 9.371 23.042 30.628 20.419 24.149 33.487 36.399
Bremen 846 11.609 20.052 6.302 14.079 17.884 10.848 10.503 19.462 19.462
Hamburg 896 11.988 19.714 6.204 14.909 18.104 11.673 8.916 18.104 24.304
Hessen 1.276 16.296 19.244 8.586 21.806 26.129 15.664 20.549 29.862 32.244
Meck.-Vorp. 1.416 15.149 15.726 8.600 19.426 26.633 18.145 20.137 34.400 29.486
Niedersachsen 1.435 17.898 22.850 8.879 22.850 28.216 18.656 19.872 31.464 33.314
Nordrhein-Westfalen 1.323 16.131 22.397 8.113 19.947 24.720 15.761 17.103 25.280 29.444
Rheinland-Pfalz 1.404 17.599 21.690 9.140 24.923 25.722 15.987 17.834 27.297 30.867
Saarland 1.199 15.038 20.051 8.314 18.260 22.724 12.471 15.978 26.220 29.217
Sachsen 1.397 15.911 17.969 8.271 19.946 23.289 15.851 17.226 32.316 29.357
Sachsen-Anhalt 1.456 14.726 19.800 8.993 21.038 24.291 16.830 18.850 30.600 31.416
Schleswig-Holstein 1.330 16.659 20.374 8.530 22.839 24.414 16.091 20.672 27.765 32.182
Thüringen 1.428 15.305 19.910 8.458 21.027 24.455 16.543 21.225 28.124 30.820
Bundesgebiet 1.288 15.906 20.574 8.284 20.741 24.477 15.330 17.200 27.349 30.592
4. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner kommen auf einen Zahnarzt in
der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen
Bundesländern?
Ende 2009 kamen bundesweit im Durchschnitt 1 218 Einwohnerinnen und
Einwohner auf einen behandelnd tätigen Zahnarzt. Nach Bundesländern
differenzierte Ergebnisse sind dem folgenden Schaubild zu entnehmen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (behandelnd tätige Zahnärzte)
5. Wie viele Arztpraxen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, und wie
viele sind davon barrierefrei (bitte nach Fachrichtungen und Bundesländern
aufschlüsseln)?
Ende 2010 gab es im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung 87 066
Arztpraxen, davon waren 67 475 Einzelpraxen und 19 591 Gemeinschaftspraxen.
Von den Gemeinschaftspraxen waren 3 742 fachübergreifend tätig. Wie viele
dieser Arztpraxen barrierefrei sind, ist nicht bekannt. Patienten können sich aber
vor dem Arztbesuch bei der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
darüber informieren, bei welchen Praxen es zum Beispiel einen Aufzug und/
oder eine Rampe gibt. Darüber hinaus lassen sich über die Stiftung Gesundheit
bundesweit telefonisch oder über das Internet Auskünfte über die
Barrierefreiheit bzw. die rollstuhlgerechte Ausgestaltung der Arztpraxen sowie deren
Erreichbarkeit erfragen (vgl.
www.arzt-auskunft.de/arzt-service/barrierefreie-
Praxis/barrierefreie-praxis.htm).
Die Bundesregierung wird im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der sich derzeit in der
Ressortabstimmung befindet, auch das Thema barrierefreier Zugang und die
barrierefreie Ausstattung von Praxen und Kliniken prüfen.
6. Wie stellt sich gegenwärtig die Altersstruktur der Ärzteschaft in der
Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern dar (bitte
aufschlüsseln nach Fachrichtungen)?
Welche Prognosen sind der Bundesregierung dazu bekannt?
Die Altersstruktur der Ärzteschaft in Deutschland lässt sich, aufgeschlüsselt
nach Gebietsbezeichnung, der folgenden Tabelle entnehmen. Nach
Bundesländern differenzierte Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor.
Einwohner je Zahnarzt nach Bundesland
880 946
1.097 1.112 1.123 1.166 1.174
1.214 1.241 1.243 1.264 1.267 1.316
1.334
1.453 1.559
0
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400
600
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1.000
1.200
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1.600
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Berufstätige Ärztinnen/Ärzte nach Gebietsbezeichnung und Altersgruppe
Quelle: KBV, Stand: 31. Dezember 2009
Prognosen, die sich ausschließlich mit der Entwicklung der Altersstruktur der
Ärzteschaft befassen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Es liegen
allerdings verschiedene aktuelle Modellrechnungen und Prognosen zur Entwicklung
der Arztzahlen vor, die hierfür direkt oder indirekt auch die Entwicklung der
Altersstruktur der Ärzte berücksichtigen. Dies gilt z. B. für die von
Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung im Jahr 2010 erstellte 5.
Auflage der Studie zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung bis zum Jahr 2020,
eine im gleichen Jahr veröffentlichte, im Auftrag der Deutschen
Krankenhausgesellschaft erstellte Studie des Deutschen Krankenhausinstitutes zur
Entwicklung der Ärztezahlen im Krankenhausbereich bis ins Jahr 2019 sowie eine von
der Unternehmensberatung PriceWaterhouseCoopers und dem
Wirtschaftsforschungsinstitut WifOR ebenfalls im Jahr 2010 vorgelegte Studie, die neben der
Entwicklung in der Krankenpflege auch die Entwicklung in der Ärzteschaft bis
zum Jahr 2030 prognostiziert.
7. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner kommen auf einen
Krankenhausarzt in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen
Bundesländern?
Im Jahr 2009 kamen bundesweit im Durchschnitt 596 Einwohner auf einen in
Allgemeinen Krankenhäusern tätigen Krankenhausarzt. Nach Bundesländern
differenzierte Ergebnisse sind dem folgenden Schaubild zu entnehmen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Hauptamtliche Ärzte und Ärztinnen in allgemeinen Krankenhäusern
8. Wie hoch waren von 2000 bis 2010 die jährlichen Investitionen im
Krankenhausbereich in der Bundesrepublik Deutschland gesamt, und welche
Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der jährlichen Investitionen im
Krankenhausbereich in den einzelnen Bundesländern (bitte getrennt nach
Bundes-, Landes- und sonstigen Mitteln auflisten)?
Im Rahmen der mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) im Jahr 1972
eingeführten dualen Krankenhausfinanzierung werden die laufenden
Betriebskosten der Krankenhäuser durch Benutzerentgelte (Pflegesätze, DRG-
Fallpauschalen) insbesondere über GKV und PKV finanziert, während die
Investitionskosten der Krankenhäuser von den Ländern öffentlich zu fördern sind.
Ausgenommen von der Investitionsförderung nach dem KHG sind die
Universitätsklinika, für deren Investitionsfinanzierung eigenständige Rechtsgrundlagen
und Maßstäbe gelten.
Der Gesamtbetrag der jährlichen Investitionen im Krankenhausbereich in
Deutschland ist der Bundesregierung nicht bekannt. Es liegen jedoch die
Haushaltsansätze der Länder für die Investitionsförderung der Krankenhäuser vor,
derzeit allerdings nur bis zum Jahr 2009. Die Zahlen für das Jahr 2010 wurden
noch nicht übermittelt. Die ab dem Jahr 2000 in den jeweiligen Haushalten der
Länder veranschlagten Investitionsfördermittel für Krankenhäuser sind in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt. Der Rückgang in den neuen Ländern seit
2000 spiegelt den – insbesondere auch infolge von Finanzhilfen des Bundes für
Einwohner je Krankenhausarzt 2009
390 405
471
508 540
574 583 591 603 605
623 626 655
662 692 693
0
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die neuen Länder – erfolgreichen Abbau des teilungsbedingten Nachholbedarfs
und den deshalb sinkenden Finanzbedarf wider.
* Alte Bundesländer inklusive Berlin.
Die Ansätze basieren auf den jeweiligen, öffentlich zugänglichen Haushaltsansätzen der Länder (ohne Verpflichtungsermächtigungen für die
Folgejahre). Nicht enthalten sind:
1. Die Investitionen der Hochschulkliniken,
2. Die Investitionen der Vertragskrankenhäuser,
3. Die Eigenmittel der Plankrankenhäuser,
4. Die Mittel zur Restfinanzierung noch nicht ausfinanzierter Maßnahmen,
5. Die Finanzierung von Zins und Tilgung noch offener Darlehensbeträge.
Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG
KHG-Mittel 2000 - 2009 insgesamt (in Mio. EUR)
Land: 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
BW 336,43 338,99 312,70 331,70 322,30 281,20 296,70 305,00 310,00 340,00
BAY 613,55 613,55 613,55 501,55 452,55 452,55 452,55 452,60 477,55 500,00
B* 142,34 175,02 186,60 108,96 144,68 114,88 99,60 84,00 99,36 110,03
BR 165,15 165,20 161,66 128,37 127,04 113,61 113,61 107,90 107,74 111,61
HB 36,15 27,97 32,99 33,58 34,10 34,24 34,31 30,00 31,49 33,15
HH 86,72 100,98 61,74 64,51 70,73 86,83 110,01 100,10 101,09 102,68
HE 208,35 203,24 203,25 159,85 230,10 247,35 258,19 235,80 218,40 262,89
MVP 130,38 125,78 118,70 121,99 127,80 83,00 80,58 75,60 73,18 73,03
NIE 235,91 229,47 188,00 186,45 87,39 97,27 121,39 121,40 185,53 283,26
NRW 469,67 464,56 484,10 482,10 485,82 485,82 472,00 512,00 516,00 506,00
RP 143,83 143,83 138,80 118,80 118,80 120,30 118,80 118,80 118,80 121,80
SAAR 43,56 43,10 40,90 38,34 38,18 23,49 26,17 32,50 27,28 22,63
SA 299,67 298,75 298,70 184,25 154,25 166,50 167,40 151,90 107,00 94,60
SAA 172,46 190,51 174,32 170,36 172,51 179,40 154,27 117,70 97,70 79,90
SH 86,66 77,21 48,50 84,32 86,40 83,49 88,58 92,70 93,90 93,90
TH 207,48 189,54 167,58 133,90 134,08 127,10 127,90 125,50 119,99 125,30
ABL* 2.403,17 2.417,92 2.311,13 2.110,16 2.071,05 2.027,42 2.078,30 2.084,90 2.179,40 2.376,34
NBL 975,14 969,78 920,96 738,87 715,68 669,61 643,76 578,60 505,61 484,44
Gesamt 3.378,31 3.387,70 3.232,09 2.849,03 2.786,73 2.697,03 2.722,06 2.663,50 2.685,01 2.860,78
9. Sind nach Ansicht der Bundesregierung alle notwendigen Investitionen in
den Krankenhäusern in den letzten zehn Jahren getätigt worden?
Falls nein, wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsstau
bundesweit und in den einzelnen Bundesländern ein?
Die Länder nehmen im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung die
Finanzierung von Krankenhausinvestitionen nach § 9 Absatz 5 KHG in eigener
Verantwortung wahr. Es ist Aufgabe der Länder, eine ausreichende und
angemessene Investitionsfinanzierung sicherzustellen. Die Bundesregierung hat keinen
Überblick darüber, wie hoch der tatsächliche Krankenhausinvestitionsbedarf in
den einzelnen Ländern ist. Aussagen über die Höhe eines eventuell bestehenden
Investitionsstaus sind daher nicht möglich.
Durch die den Ländern ab voraussichtlich 2013 offenstehende Möglichkeit,
leistungsorientierte Investitionspauschalen anzuwenden, können Krankenhäuser
kontinuierlich Investitionsmittel erhalten und damit ihre Investitionen flexibler
planen. Allerdings konnten die Länder zur Umstellung ihrer Förderung auf
Investitionspauschalen nicht verpflichtet werden.
10. Wie stellt sich gegenwärtig die Trägerstruktur bei Krankenhäusern in der
Bundesrepublik Deutschland gesamt dar, und welche Kenntnisse besitzt die
Bundesregierung diesbezüglich hinsichtlich der einzelnen Bundesländer?
Die Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes weist nach dem letzten
verfügbaren Stand für das Jahr 2009 insgesamt 2 084 Krankenhäuser aus. Davon
werden 648 Krankenhäuser (31,1 Prozent) in öffentlicher, 769 Krankenhäuser
(36,9 Prozent) in freigemeinnütziger und 667 Krankenhäuser (32 Prozent) in
privater Trägerschaft geführt. Bei der Anzahl der Betten stellt sich die Aufteilung
nach Trägerschaften deutlich anders dar. Dort sind die öffentlichen
Krankenhäuser führend mit einem – im Vergleich zur Krankenhauszahl – deutlich höheren
Anteil von 48,7 Prozent. Die freigemeinnützigen Träger verfügen bei den Betten
– ähnlich wie bei den Häusern selbst – über einen Anteil von 34,7 Prozent. Die
privaten Krankenhäuser erreichen lediglich einen Bettenanteil von 16,6 Prozent.
Die Zahl der Krankenhäuser in den einzelnen Bundesländern und die Bettenzahl
sowie deren Verteilung auf die jeweilige Trägerschaft (Stand: 2009) ergibt sich
aus den nachfolgenden Tabellen.
Krankenhäuser nach Trägern
Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser, Fachserie 12, Reihe 6.1.1.
Land Gesamt Öffentliche
Träger
Prozent
Freigemeinnützige
Träger
Prozent Private
Träger
Prozent
Baden-Württemberg 289 112 38,8 65 22,4 112 38,8
Bayern 377 193 51,2 50 13,3 134 35,5
Berlin 79 2 2,5 34 43,0 43 54,5
Brandenburg 52 19 36,5 16 30,8 17 32,7
Bremen 14 5 35,7 7 50,0 2 14,3
Hamburg 49 2 4,1 14 28,6 33 67,3
Hessen 182 61 33,5 49 26,9 72 39,6
Mecklenburg-Vorpommern 39 6 15,4 13 33,3 20 51,3
Niedersachsen 198 52 26,3 81 40,9 65 32,8
Nordrhein-Westfalen 413 86 20,8 280 67,8 47 11,4
Rheinland-Pfalz 98 17 17,3 63 64,3 18 18,4
Saarland 25 9 36,0 16 64,0 0 0,0
Sachsen 82 35 42,7 18 21,9 29 35,4
Sachsen-Anhalt 50 17 34,0 17 34,0 16 32,0
Schleswig-Holstein 95 18 18,9 34 35,8 43 45,3
Thüringen 42 14 33,3 12 28,6 16 38,1
Zusammen: 2.084 648 31,1 769 36,9 667 32,0
Krankenhausbetten nach Trägern
Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser, Fachserie 12, Reihe 6.1.1.
11. Wie viele Planbetten in Krankenhäusern kommen auf 100 000
Einwohnerinnen bzw. Einwohner in der Bundesrepublik Deutschland gesamt, und
welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung diesbezüglich hinsichtlich
der einzelnen Bundesländer?
Die in der Frage gewünschten Daten lassen sich der folgenden Tabelle
entnehmen.
Land Gesamt Öffentliche
Träger
Prozent
Freigemeinnützige
Träger
Prozent Private
Träger
Prozent
Baden-Württemberg 58.460 39.153 15,9 11.949 6,8 7.358 8,7
Bayern 75.897 55.025 22,5 9.060 5,2 11.812 14,1
Berlin 19.668 7.578 3,1 8.412 4,8 3.678 4,4
Brandenburg 15.269 8.313 3,4 2.851 1,6 4.105 4,9
Bremen 5.251 3.125 1,3 1.824 1,0 302 0,4
Hamburg 11.799 1.253 0,5 3.968 2,3 6.578 7,9
Hessen 35.521 18.564 7,6 9.296 5,3 7.661 9,2
Mecklenburg-Vorpommern 10.497 2.963 1,2 1.996 1,1 5.538 6,6
Niedersachsen 41.653 17.665 7,2 16.236 9,3 7.752 9,3
Nordrhein-Westfalen 122.317 37.581 15,3 77.771 44,5 6.965 8,3
Rheinland-Pfalz 25.582 8.494 3,5 15.351 8,8 1.737 2,1
Saarland 6.689 3.990 1,6 2.699 1,5 0 0,0
Sachsen 26.497 17.107 7,0 3.064 1,8 6.326 7,6
Sachsen-Anhalt 16.498 9.479 3,9 3.517 2,0 3.502 4,2
Schleswig-Holstein 15.663 7.843 3,2 3.259 1,9 4.561 5,4
Thüringen 16.080 6.785 2,8 3.458 2,0 5.837 6,9
Zusammen: 503.341 244.918 100,0 174.711 100,0 83.712 100,0
Krankenhäuser und aufgestellte Betten insgesamt sowie je 100 000 Einwohner
im Jahr 2009 nach Bundesland
Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser, Fachserie 12, Reihe 6.1.1.
12. Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer in Krankenhäusern in der
Bundesrepublik Deutschland gesamt, und welche Kenntnisse besitzt die
Bundesregierung diesbezüglich hinsichtlich der einzelnen Bundesländer?
Wie hat sich die Verweildauer in den letzten zehn Jahren verändert?
Womit begründet die Bundesregierung die Veränderungen?
Die in der Frage gewünschten Daten lassen sich der folgenden Tabelle
entnehmen.
K rankenhäus er darunter: P lankrankenhäus er
aufges tellte aufges tellte
ins ges amt B etten ins ges amt B etten
Land ins ges amt ins ges amt
Anzahl B etten je 100 000 Anzahl B etten je 100 000
E inwohner E inwohner
B undes gebiet.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 084 503 341 615 1 481 409 768 500
davon:
B aden-W ürttemberg... . . . . . . . . . . . . . 289 58 460 544 169 45 716 425
B ayern.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377 75 897 607 260 59 694 477
B erlin.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 19 668 573 39 15 434 449
B randenburg.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 15 269 607 45 14 051 558
B remen... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 5 251 794 12 5 045 763
Hamburg... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 11 799 664 27 9 657 543
Hes s en... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 35 521 586 112 27 646 456
Mecklenburg-V orpommern... . . . 39 10 497 634 30 8 191 494
Nieders achs en... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 41 653 525 171 34 714 437
Nordrhein-W es tfalen.. . . . . . . . . . . . . . 413 122 317 683 328 103 530 579
R heinland-P falz.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 25 582 637 72 21 167 527
S aarland... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 6 689 652 24 5 446 531
S achs en... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 26 497 634 69 22 470 538
S achs en-Anhalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 16 498 697 39 12 570 531
S chles wig-Hols tein.. . . . . . . . . . . . . . . . . 95 15 663 553 51 11 078 391
Thüringen... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 16 080 712 33 13 359 592
Durchschnittliche Krankenhaus-Verweildauer 2009 in Tagen nach
Bundesländern
Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser, Fachserie 12, Reihe 6.1.1.
Die durchschnittliche Krankenhausverweildauer ist seit langem rückläufig; im
Zeitraum von 1999 bis 2009 ist sie von 9,9 auf 8,0 Tage gesunken. Der
Verweildauerrückgang in Deutschland folgt einem internationalen Trend zur
Absenkung der Krankenhausverweildauern. Eine wesentliche Einflussgröße dabei
dürfte der medizinisch-technische Fortschritt sein. Die Verminderung der
Krankenhausverweildauer in somatischen Einrichtungen wurde in Deutschland
zudem durch den Wechsel der Vergütung von tagesgleichen Pflegesätzen zu DRG-
Fallpauschalen gefördert.
13. Wie hoch ist die Zahl der Polikliniken bzw. medizinischen
Versorgungszentren in der Bundesrepublik Deutschland gesamt, und welche
Kenntnisse besitzt die Bundesregierung diesbezüglich hinsichtlich der einzelnen
Bundesländer?
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
(GMG) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2004 unter engen Vorgaben die
Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), aufbauend auf Erfahrungen
mit den früheren DDR-Polikliniken, ermöglicht. Der Gesetzgeber hat sich hier
bewusst für eine in den westdeutschen Ländern neue, in Ostdeutschland aber im
Kern bewährte Organisationsform der medizinischen Versorgung entschieden.
MVZ sind fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, die zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und von Leistungserbringern
gegründet werden können, die auf Grund von Zulassung, Ermächtigung oder
Vertrag an der medizinischen Versorgung teilnehmen. Für das zweite Quartal
2010 berichtet die KBV bundesweit insgesamt 1 567 zugelassene Medizinische
Versorgungszentren, die sich entsprechend folgender Tabelle auf die
Bundesländer aufteilen.
Bundesgebiet 8,0
Länder:
B aden-W ürttemberg... . . . . . . . . 8,1
B ayern... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7,8
B erlin.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7,9
B randenburg... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,3
B remen... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7,6
Hamburg... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,2
Hes s en... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,0
Mecklenburg-Vorpommern. 7,6
Nieders achs en... . . . . . . . . . . . . . . . . . 7,9
Nordrhein-W es tfalen... . . . . . . . . 8,1
R heinland-P falz.. . . . . . . . . . . . . . . . . . 7,8
S aarland... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,1
S achs en... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,0
S achs en-Anhalt.. . . . . . . . . . . . . . . . . . 7,8
S chles wig-Hols tein... . . . . . . . . . . . 8,2
T hüringen... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,2
Medizinische Versorgungszentren im 2. Quartal 2010 nach Bundesländern
Quelle: KBV
14. Wie hoch sind die Fördermittel für Präventionsprogramme in der
Bundesrepublik Deutschland, und welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung
diesbezüglich hinsichtlich der einzelnen Bundesländer?
Wie viel Geld (aus Haushaltmitteln des Bundes und der Länder wie der
gesetzlichen Krankenkasse) wird für Gesundheitsförderung und
Primärprävention in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen
Bundesländern jeweils eingesetzt?
Wie hoch sind die Fördermittel für Maßnahmen, die gezielt in den
Lebenswelten der Menschen ansetzen (Settingansatz)?
Wir hoch sind die Ausgaben für Maßnahmen, durch die speziell sozial
schwache Bevölkerungsgruppen erreicht werden sollen?
Nach Ausgabenträgern differenzierte Daten zu den Ausgaben für Prävention
und Gesundheitsschutz werden vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der
Gesundheitsausgabenrechnung erfasst. Unter den Leistungskategorien
Prävention/Gesundheitsschutz werden dort sämtliche Leistungen zusammengefasst,
die bereits im Vorfeld oder im Frühstadium einer Erkrankung greifen und deren
Entstehen oder weitere Verbreiterung verhindern sollen. Dem Bereich des
allgemeinen Gesundheitsschutzes werden dabei insbesondere die von den
Gesundheitsämtern im Rahmen der Gesundheitsbeobachtung, des Infektionsschutzes,
der allgemeinen und speziellen Hygieneüberwachung oder des
Umweltmonitorings bereitgestellten Gesundheitsgüter zugeordnet. Zielt eine Leistung
hingegen darauf ab, das Verhalten zu beeinflussen, um dadurch den
Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern oder zu erhalten, wird sie in der
Gesundheitsausgabenrechnung zur Gesundheitsförderung gezählt. Hier werden
insbesondere Leistungen im Rahmen der „primären Prävention“ erfasst, also
jene Leistungen, die zur Vorbeugung spezifischer Krankheiten dienen (z. B.
Informations- und Aufklärungsmaßnahmen im Rahmen der
Mutterschaftsvorsorge oder AIDS-Beratung, zahnprophylaktische Leistungen,
Schutzimpfungen). Außerdem werden die von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen
und Selbsthilfekontaktstellen erbrachten Beratungs-, Hilfs- und
Unterstützungsleistungen dazu gerechnet. Bei den Leistungen zur Früherkennung von Krank-
Bundesgebiet 1567
Länder:
B aden-W ürttemberg... . . . . . . . . 104
B ayern... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303
B erlin.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
B randenburg... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
B remen... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Hamburg... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Hes s en... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Mecklenburg-Vorpommern. 28
Nieders achs en... . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
Nordrhein-W es tfalen... . . . . . . . . 216
R heinland-P falz.. . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
S aarland... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
S achs en... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
S achs en-Anhalt.. . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
S chles wig-Hols tein... . . . . . . . . . . . 56
T hüringen... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
heiten steht das rechtzeitige Erkennen einer Erkrankung, einer Störung bzw.
Fehlbildung oder eines sonstigen Gesundheitsschadens im Vordergrund
(„sekundäre Prävention“). Dazu werden vor allem die GKV und PKV angebotenen
Vorsorgeuntersuchungen bei Säuglingen und Kleinkindern, die Schwangeren-
und Krebsvorsorge sowie Früherkennungsuntersuchungen bei Herz- und
Kreislauferkrankungen gezählt. Nach Ausgabenträgern differenzierte Ergebnisse sind
der folgenden Tabelle zu entnehmen. Nach Bundesländern differenzierte Daten
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Ausgaben für Prävention/Gesundheitsschutz nach Ausgabenträger im Jahr 2009
in Mio. Euro
Quelle: Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes
Laut den endgültigen Rechnungsergebnissen für das Jahr 2009 haben die
Krankenkassen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Mittel für Maßnahmen
gemäß den §§ 20, 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ausgegeben. Die
endgültigen Rechnungsergebnisse für 2010 liegen noch nicht vor.
Es liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Höhe der
Fördermittel vor, die insgesamt in Deutschland für Gesundheitsförderung in den
Lebenswelten eingesetzt werden. Die Ausgaben der Krankenkassen ergeben sich
aus der oberen Tabelle.
Für den Nationalen Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ standen im Haushalt des
Bundesministeriums für Gesundheit in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 10 Mio. Euro
und im Jahr 2010 4,5 Mio. Euro zur Verfügung. In 2011 sind rund 1 Mio. Euro
vorgesehen.
Die Mittel werden verwandt, um Gesundheitsförderung und Prävention durch
ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung nachhaltig zu etablieren
und die Menschen damit zu einem gesundheitsförderlichen Lebensstil zu
motivieren. Bereits bestehende vielfältige Initiativen von Bund, Ländern,
Kommunen und der Zivilgesellschaft werden in einer nationalen Strategie gebündelt und
so gesundheitsförderliche Alltagsstrukturen in den Bereichen Ernährung und
Bewegung geschaffen. So wurden in allen Ländern Zentren zur
Bewegungsförderung eingerichtet und über einen Förderzeitraum bis Ende 2011 finanziell
G es undheits aus gaben ins ges amt 278 345 13 655 160 854 20 312 4 014 4 459 25 957 11 592 37 504
davon: P rävention/G es undheits s chutz 11 135 2 047 5 481 301 190 1 047 158 807 1 104
davon:
allgemeiner G es undheits s chutz 2 176 1 236 - - - 939 - - -
G es undheits förderung 6 250 746 3 575 - 14 31 41 756 1 088
F rüherkennung von K rankheiten 1 693 11 1 522 - - - 94 51 15
P rivate
G egens tand der Nachweis ung
Aus gabenträger
ins -
ges amt
öffentl. Haus -
halte
ges etzl. K
rankenvers icherung
s oziale P
flegevers icherung
ges etzl. R
entenvers icherung
ges etzl.
Unfallvers icherung
private
K rankenvers iche
rung
Arbeitgeber
Ausgaben
§§ 20, 20a SGB V
Individuelle
Prävention
Settingmaßnahmen Betriebliche
Gesundheitsförderung
Jahr
2009
Absolut
in Mio. €
je Vers.
€
Absolut
in Mio. €
je Vers.
€
Absolut
in Mio. €
je Vers.
€
Absolut
in Mio. €
je Vers.
€
310,545 4,43 252,250 3,60 18,816 0,27 39,479 0,56
unterstützt. Ziel der Zentren ist es, die bestehenden Aktivitäten in den Ländern
zu vernetzen, gute Praxisbeispiele bekannt zu machen und als kompetente
Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Die jeweiligen Länder unterstützen
grundsätzlich die Zentren und werden nach der Modellförderung durch den
Bund deren Arbeit sicherstellen.
Die Maßnahmen und Projekte von IN FORM setzen überwiegend in den
Lebenswelten der Menschen (Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen,
Senioreneinrichtungen und Stadtteilen) an. Da bestimmte Personengruppen wie sozial
Benachteiligte oder Menschen mit Migrationshintergrund besondere Bedarfe
aufzeigen, richten sich viele der ergriffenen Maßnahmen an diesen
Personenkreis.
15. Wie hoch ist die Durchimpfungsrate bei wichtigen Krankheiten in der
Bundesrepublik Deutschland gesamt, und welche Kenntnisse besitzt die
Bundesregierung diesbezüglich hinsichtlich der einzelnen Bundesländer?
Daten zu durchgeführten Impfungen werden in Deutschland überwiegend
dezentral und regional erhoben. Regelmäßig erhobene Daten zum Impfstatus der
Bevölkerung in allen Bundesländern liegen ausschließlich für die Schulanfänger
vor. Die aggregierten Daten, die im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen
kontinuierlich durch die Gesundheitsämter oder von ihnen beauftragte
Ärztinnen und Ärzte nach § 34 Absatz 11 IfSG dokumentiert werden, werden von den
Landesstellen dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt und dort zentral
erfasst und ausgewertet. Diese Daten werden im Epidemiologischen Bulletin des
RKI veröffentlicht, das auch über das Internet frei zugänglich ist. Dort sind auch
die in den einzelnen Bundesländern erreichten Impfquoten ausgewiesen.
Die Impfquoten, die im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen erhoben
werden, sind in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen bzw. auf hohem
Niveau nahezu konstant geblieben. Der Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus,
Poliomyelitis, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ b und gegen die erste
Mumps-, Masern- und Rötelnimpfung ist als sehr gut einzustufen (> 94 Prozent).
Die Schuleingangsuntersuchungen 2009 bilden für die überwiegend erfassten
Geburtsjahrgänge 2003 bis 2005 noch kein realistisches Bild der Impfsituation
für die seit 2004 bzw. 2006 empfohlenen Impfungen gegen Varizellen und
Meningokokken C ab.
16. Welchen Anteil haben Privatversicherte an der Gesamtzahl der
Krankenversicherten in der Bundesrepublik Deutschland gesamt, und welche
Kenntnisse besitzt die Bundesregierung diesbezüglich hinsichtlich der einzelnen
Bundesländer?
Angaben zu den unterschiedlichen Formen der Absicherung der Bevölkerung
im Krankheitsfall (neben privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist eine
Absicherung z. B. auch über Sondersysteme wie die freie Heilfürsorge möglich)
werden vom Statistischen Bundesamt im Rahmen des Mikrozensus nur alle vier
Jahre erhoben (so auch in diesem Jahr wieder). Die Frage nach dem oben
genannten Anteilswert ist daher in der notwendigen Genauigkeit und gewünschten
Differenziertheit (nach Bundesländern) derzeit noch nicht zu beantworten.
Aktuell liegen der Bundesregierung Zahlen für die GKV- und PKV-Versicherten
vor. Gemäß PKV-Verband verfügten demnach zum Jahresende 2010 rund
8,9 Mio. Menschen über eine private Krankenvollversicherung; in der
gesetzlichen Krankenversicherung waren gemäß amtlicher Statistik KM1 zum
gleichen Zeitpunkt rund 69,8 Millionen Menschen versichert.
17. Wie viele Absolventen eines Medizinstudiums gab es jeweils in den Jahren
von 2000 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt, und welche
Kenntnisse besitzt die Bundesregierung diesbezüglich hinsichtlich der
einzelnen Bundesländer?
Die Entwicklung der Absolventenzahlen im Studiengang Humanmedizin
bundesweit und nach Bundesländern differenziert lässt sich der folgenden Tabelle
entnehmen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, H201-Hochschulstatistik
18. Wie viele Absolventen in kurativer Medizin arbeiten nach dem Studium als
Behandlerin oder Behandler im Gesundheitssystem, wie viele arbeiten im
öffentlichen Gesundheitsdienst, wie viele in öffentlichen Forschungs-,
Lehr- oder sonstigen Einrichtungen, und wie viele arbeiten in der
Privatwirtschaft?
Gemäß Ärztestatistik von Bundesärztekammer und KBV gab es im Jahr 2009 in
Deutschland insgesamt 429 926 registrierte Ärztinnen und Ärzte. 325 945
Ärztinnen und Ärzte waren berufstätig, davon 139 612 im ambulanten und 158 223
im stationären Sektor. In Behörden, Körperschaften und ähnlichen
Einrichtungen arbeiteten 9 550 Ärztinnen und Ärzte (davon waren 2 025 als
Sanitätsoffiziere bei der Bundeswehr tätig), in sonstigen Bereichen (Industrie und
Forschung) waren 18 560 Ärztinnen und Ärzte tätig.
Aktuelle bzw. differenziertere Erkenntnisse zu den Tätigkeiten von nicht kurativ
tätigen Ärztinnen und Ärzten liegen der Bundesregierung nicht vor. Folgt man
den Ergebnissen eines vom damaligen Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung Anfang 2004 in Auftrag gegebenen Gutachtens zum
„Ausstieg aus der kurativen ärztlichen Berufstätigkeit in Deutschland“, arbeitete ein
Fünftel der nicht kurativ tätigen Ärztinnen und Ärzte im
Gesundheitsmanagement, 19 Prozent befassten sich mit gutachterlichen Tätigkeiten, weitere knapp
19 Prozent waren in der Arbeitsmedizin beschäftigt, 17 Prozent arbeiteten in der
Forschung, weitere knapp 3 Prozent waren im Bereich „Lehre/Weiterbildung“
tätig. Der Rest verteilte sich auf Tätigkeiten in der Medizininformatik, im
Medizinjournalismus, im Pharmavertrieb sowie auf andere medizinische oder aber
sonstige Tätigkeiten.
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
B aden-W ürttemberg .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 372 1 315 1 317 1 057 1 240 1 037 1 061 1 256 1 711 1 494
B ayern .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 263 1 314 1 408 1 584 1 517 1 476 1 478 1 496 1 379 1 489
B erlin .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 961 899 845 852 826 884 792 866 717 673
B randenburg .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - - - - - - - - - -
B remen ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - - - - - - - - - -
Hamburg .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 362 380 383 326 358 346 301 387 433
Hessen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 733 709 684 670 595 665 677 796 811 840
Mecklenburg-V orpommern .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 110 147 140 143 174 167 227 258 308
Niedersachsen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 706 748 663 685 715 756 724 673 693 682
Nordrhein-W estfalen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 913 1 872 1 821 1 958 1 877 1 791 1 804 1 993 1 894 2 020
R heinland-P falz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 297 318 324 287 283 348 347 320 422
S aarland .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 150 158 154 166 151 147 179 222 197
S achsen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397 357 395 400 445 515 573 577 519 534
S achsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 185 149 168 165 169 180 197 288 345
S chleswig-Holstein .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 431 422 395 394 408 234 435 415 405
T hüringen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 187 145 158 198 182 193 231 233 227
Deuts chland … 9 157 8 936 8 852 8 928 8 894 8 849 8 724 9 574 9 847 10 069
B undes land
B es tandene P rüfungen im P rüfungs jahr . . .
Abs olventen mit Univers itärem Abs chlus s im S tudienbereic h Humanmedizin (ohne Zahnmedizin)
19. Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang zur Herstellung einer
gleichmäßigen, bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung zur Vermeidung
regionaler Unterversorgung (Ärztemangel) in der Bundesrepublik
Deutschland ergriffen, und welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung
diesbezüglich hinsichtlich der einzelnen Bundesländer?
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird über Maßnahmen und
Aktivitäten zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in den
einzelnen Bundesländern nicht systematisch informiert und hat deshalb keine
vollständige Kenntnis über Umfang, Art und Erfolg regionaler
Sicherstellungsmaßnahmen. Gleichwohl verfolgt das BMG die verschiedenen Maßnahmen auf
regionaler Ebene aufmerksam und begrüßt die vielfältigen Initiativen in den
Bundesländern, da Konsens darüber besteht, dass die zukünftige Sicherstellung
einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und wohnortnahen Versorgung nur
durch gemeinsames und engagiertes Handeln aller beteiligten Akteure
gewährleistet werden kann.
Zu den Maßnahmen, die in den Bundesländern oftmals gemeinsam mit
Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen, Ärztekammern und kommunalen
Trägern ergriffen werden, gehören nach Kenntnis des BMG zum Beispiel
Programme und Bündnisse zur Förderung der Niederlassung bzw. der Anstellung
von Ärzten in Form von Investitionszuschüssen, Zinsverbilligungen und
Mietgarantien sowie der Gründung von Gesundheitszentren oder Ärztehäusern, die
Gewährung von Stipendien zur Förderung der Allgemeinmedizin,
Förderprogramme zur Einführung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin an
Hochschulen, die Stärkung der Allgemeinmedizin durch den Ausbau von Lehrpraxen im
praktischen Jahr sowie die Förderung von Weiterbildungsverbünden und
Weiterbildungsassistenten, die Freischaltung von Internetportalen zur Interessens-
und Imageförderung der Landarzttätigkeit sowie ein regelmäßiger
Informationsaustausch in den Ländern mit Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern,
Hausärzteverbänden, Landeskrankenhausgesellschaften, Krankenkassen und
Universitäten.
Um eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung auch im Rahmen des
pauschalierten Vergütungssystems bei der stationären Krankenhausversorgung zu
gewährleisten, wurde bereits mit dem Fallpauschalengesetz 2002 ein so
genannter Sicherstellungszuschlag eingeführt (§ 5 Absatz 2 des
Krankenhausentgeltgesetzes). Dieser kommt zur Anwendung, wenn die Vorhaltung von Leistungen auf
Grund des geringen Versorgungsbedarfs mit den Fallpauschalen nicht
kostendeckend finanzierbar, die Leistungen jedoch zur Sicherstellung der Versorgung
der Bevölkerung bei einem Krankenhaus notwendig ist. Dabei ist zu prüfen, ob
die Leistung durch ein anderes geeignetes Krankenhaus, das diese Leistungsart
bereits erbringt, ohne Zuschlag zur Verfügung gestellt werden kann. Im
Konfliktfall entscheidet die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde
über den Sicherstellungszuschlag.
Um auch künftig den für die Qualität der Patientenversorgung zu erwartenden
negativen Folgen eines Ärztemangels in strukturschwachen ländlichen und
urbanen Regionen frühzeitig und nachhaltig zu begegnen, dürfen sich
entsprechende Maßnahmen nicht nur an den bestehenden Versorgungs- und
Planungsstrukturen orientieren. Es werden, auch angesichts der regional
unterschiedlichen demografischen Entwicklung, zusätzlich kreative Maßnahmen und Ideen
notwendig sein, um die Tätigkeit in der medizinischen Versorgung im und für
den ländlichen Raum attraktiv zu halten. Die Bundesregierung wird diesen und
anderen Fragen im Rahmen des in Arbeit befindlichen „Versorgungsgesetzes“
nachgehen.
Ein wichtiger Faktor, um den notwendigen medizinischen Nachwuchs für das
Gesundheitswesen zu gewinnen und die Beschäftigten langfristig an ihre
Arbeitsplätze zu binden, ist zudem die ausgewogene Work-Life-Balance der
Beschäftigten. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist daher
gerade auch im ärztlichen Bereich von zunehmender Bedeutung. Vor diesem
Hintergrund hat das Bundesministerium für Gesundheit bereits zwei Mal im
Jahre 2010 einen Runden Tisch zur „Vereinbarkeit von Familie und Beruf im
Gesundheitswesen“ eingerichtet. Zu den vereinbarten Maßnahmen und
Empfehlungen gehört beispielsweise die Bereitstellung von Informationen über gute
Initiativen im Krankenhaus und der Arztpraxis. Hierzu wurde am 20. April 2011
eine Internetplattform freigeschaltet, über die sich Interessierte über innovative
Ansätze zur Neuordnung der Aufgaben zwischen den Berufsgruppen im
Krankenhaus, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und
Beruf sowie lebensphasengerechterem Arbeiten informieren können.
20. Wie viele und welche Maßnahmen wurden bisher zur bedarfsgerechten
barrierefreien Gesundheitsversorgung in einzelnen Regionen durchgeführt?
Eine entsprechend detaillierte Übersicht liegt der Bundesregierung nicht vor.
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
21. Wie viele Ärztinnen und Ärzte haben in der Zeit von 2000 bis 2010 eine
Arbeit als niedergelassene Hausärztin oder niedergelassener Hausarzt mit
Kassenzulassung begonnen?
Wie viele davon haben ihre Arbeit in unterdurchschnittlich versorgten
Planungsbezirken aufgenommen?
Die gewünschten Zahlen lassen sich der folgenden Tabelle entnehmen.
Quelle: KBV. Unter Umschreibung werden die Wechsel bereits zugelassener Ärztinnen und Ärzte in
andere Planungsbereiche ausgewiesen.
Wie viele Zulassungen in unterdurchschnittlich versorgten Planungsbereichen
erfolgten, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Stichtag
Zugang
Zulassungsbeginn Umschreibung
KV-intern KV-extern
31.12.2000 1.530 60 248
31.12.2001 2.199 65 305
31.12.2002 1.928 60 271
31.12.2003 1.955 64 320
31.12.2004 1.898 90 324
31.12.2005 2.369 111 360
31.12.2006 2.334 177 332
31.12.2007 2.311 117 323
31.12.2008 1.888 145 279
31.12.2009 1.745 96 275
31.12.2010 1.604 75 210
A
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/5680
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/5680
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/5680
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/5680
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/5680
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/5680
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/5680
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/5680
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/5680
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/5680
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/5680
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ISSN 0722-8333]