[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5853
17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker,
Franz Müntefering, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5544 –
Altersgerechtes Umbauen und Wohnen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland leben etwa 16 Millionen Menschen, die älter als 65 Jahre sind.
Das sind 20 Prozent der Bevölkerung. Davon sind circa vier Millionen
Menschen mindestens 80 Jahre alt. Experten gehen davon aus, dass sich bis zum
Jahr 2020 die Zahl der über 65-Jährigen um 20 Prozent, der Hochbetagten gar
um etwa 50 Prozent erhöhen wird. Durch die demographische Entwicklung in
Deutschland wird sich die Notwendigkeit der Schaffung von Möglichkeiten
des altersgerechten Wohnens noch vergrößern. Seniorengerechte Wohnungen
sind bisher absolute Mangelware. Bundesweit gibt es weniger als 500 000
altersgerechte Wohnungen. Experten schätzen, dass in Deutschland nur 1 bis
2 Prozent des gesamten Wohnumraums altersgerecht gestaltet sind. Jährlich
werden 100 000 zusätzliche seniorengerechte Wohnungen benötig, bis zum
Jahr 2025 etwa 1,5 Millionen. Die Mehrheit der älteren Menschen will so
lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung bleiben. In ihrer gewohnten
Umgebung können sie sich am besten zurechtfinden und haben ihre
Sozialkontakte. Es ist deshalb die Aufgabe der Politik auf allen Ebenen, die
Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass ein möglichst langer Verbleib in der
eigenen Wohnung möglich ist. Die Beseitigung von Barrieren innerhalb und
außerhalb der Wohnung ist eine große Herausforderung für unsere
Gesellschaft. Die Schaffung von barrierearmen Wohnräumen kommt nicht nur
Senioren, sondern auch Familien und bewegungseingeschränkten Menschen zu
Gute. Auch aus finanzieller Sicht ist es von Vorteil, wenn Menschen möglichst
lange in ihrer eigenen Wohnung bleiben können, da eine Heimunterbringung
in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist.
Die Mehrzahl der Wohnungen ist zurzeit nicht barrierearm oder barrierefrei.
Für die altersgerechte Gestaltung einer Wohnung ist nach Angaben der
Expertenkommission „Wohnen im Alter“ des Deutschen Verbandes für
Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. mit einem Mehraufwand von circa
4 800 Euro gegenüber einer klassischen Sanierung zu rechnen. Diese
Investitionen können nur mit Hilfe der öffentlichen Hand realisiert werden. Aus
diesen Gründen ist es notwendig, das KfW-Programm (KfW: Kreditanstalt für
Wiederaufbau Bankengruppe) „Altersgerechtes Umbauen“ auf hohem Niveau
fortzuführen. Darüber hinaus sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen
werden, durch die das Programm weiter verbessert und ergänzt wird. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 13. Mai 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5853 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Zuge der demografischen Entwicklung nimmt der Anteil älterer Menschen
an der Bevölkerung in Deutschland stetig zu. Lagen die Anteile junger
Menschen bis 20 Jahren sowie die älterer ab 65 Jahren in 2008 noch jeweils mit
rund 20 Prozent etwa gleichauf, wird sich der Anteil der ab 65-Jährigen bis
2030 auf fast 30 Prozent erhöhen. Dabei hat die Zunahme der Hochbetagten ab
80 Jahren besondere Bedeutung. Ihre Zahl wird den Prognosen des
Statistischen Bundesamtes sowie des BBSR zufolge kontinuierlich ansteigen. Im Jahr
2050 wird sie mit über 10 Millionen ihren höchsten Wert erreichen. Mehr als
jeder Siebte wird dann 80 Jahre und älter sein. Die Anpassung von
Wohnungsbestand, Wohnumfeld und Infrastruktur an die Lebensbedürfnisse im Alter
gehört daher zu den Herausforderungen für die Kommunen, aber auch für die
Förderpolitik des Bundes und der Länder.
Altersgerechtes Bauen und Wohnen ist somit ein wichtiges wohnungs- und
stadtentwicklungspolitisches Anliegen der Bundesregierung. Damit ältere
Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und im
Bedarfsfall auch dort gepflegt werden können, bedarf es nachhaltiger
Bestandsinvestitionen.
Die Bundesregierung hat mit dem Programm der Bankengruppe „Altersgerecht
Umbauen“ Investitionsanreize gesetzt. Wohnungsunternehmen, selbst nutzende
Wohnungseigentümer, private Vermieter und Mieter sollen motiviert werden,
rechtzeitig bauliche Vorsorge zu treffen.
Die Bundesregierung unterstützt aber auch die Länder bei der altersgerechten
Anpassung des Wohnungsbestandes im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung. Die Verantwortung hierfür wurde im Zuge der Föderalismusreform I
vollständig auf die Länder übertragen. Der Bund leistet bis 2019
Ausgleichszahlungen für investive Maßnahmen an die Länder, bis 2013 zweckgebunden
für die Wohnraumförderung in Höhe von jährlich 518,2 Mio. Euro. Die
Verwendung der Mittel in den Ländern differiert nach politischer
Schwerpunktsetzung. Gefördert werden u. a. Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Bestand,
der barrierefreie Mietwohnungs- und Eigenheimneubau für ältere und
behinderte Menschen oder die Modernisierung von Altenwohn- und Pflegeheimen.
Auch aus seniorenpolitischer Perspektive ist der Wunsch älterer Menschen, so
lange wie möglich selbstständig zu wohnen, uneingeschränkt zu unterstützen.
Die vertraute Umgebung und die vertrauten Sozialkontakte erhöhen Sicherheit
und Wohlbefinden; auch in der wachsenden Bereitschaft zum Umzug in eine
selbst gewählte altersgerechte Wohnung spiegelt sich der Wunsch nach
Selbstbestimmung und Aktivität im Alter. Selbstständiges Wohnen braucht neben
altersgerechtem Bauen und Umbauen auch quartiersbezogene Dienstleistungs-,
Hilfs- und Betreuungsangebote bis hin zur ambulanten Pflege sowie eine
angemessene Infrastruktur, d. h. Einzelhandel, Ärzte, Begegnungsorte und
öffentlicher Nahverkehr. Umgekehrt gilt: Sind Wohnungen und Wohnquartiere
altersgerecht, können ältere Menschen, die dort wohnen, in Form von
bürgerschaftlichem Engagement und Mitgestaltung etwas zurückgeben. Selbstständiges
Wohnen im Alter belebt insofern auch die Städte und Gemeinden.
1. Wie kann gewährleistet werden, dass in allen Städten und Gemeinden
rechtzeitig und gezielt der altersgerechte Umbau von Wohnungen angeregt
und forciert wird?
Infolge der Föderalismusreform I liegt die Zuständigkeit für die
Wohnraumförderung seit Januar 2007 vollständig bei den Ländern. Über die
Erforderlichkeit und Angemessenheit der Kompensationsleistungen für die Länder soll
entsprechend der Koalitionsvereinbarung für die 17. Legislaturperiode des
Deutschen Bundestages bis zur Mitte der Legislaturperiode entschieden werden. Die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5853Länder setzten die Kompensationsmittel entsprechend ihrer Zweckbestimmung
vollständig für investive Maßnahmen überwiegend zugunsten der Zielgruppen
der sozialen Wohnraumförderung ein. Eine spezielle Zweckbestimmung
„altersgerechter Umbau“ würde den regional stark differierenden
Wohnungsmärkten nicht gerecht. Die Länder reagieren auf die unterschiedlichen Bedarfe mit
landesspezifisch ausgerichteten Förderprogrammen.
Zudem ist es den Städten und Gemeinden möglich, Mittel der
Städtebauförderung auch für bauliche Maßnahmen der altersgerechten Anpassung von
Stadtquartieren einzusetzen. Insgesamt stellt der Bund hierfür zum Beispiel im
Jahr 2011 den Städten und Gemeinden 455 Mio. Euro Programmmittel zur
Verfügung (seit 1971: rund 14 Mrd. Euro). Im Rahmen von gebietsbezogenen
Stadtsanierungen sind damit auch allgemeine Maßnahmen des altersgerechten
Sanierens förderfähig.
2. Ist die Bundesregierung bereit, hierzu mit den Kommunen –
sinnvollerweise unter Einbeziehung der Länder – eine zielgerichtete Vorgehensweise
abzusprechen und anzustreben?
Eine direkte Kommunikation der Bundesregierung mit den Kommunen ist
aufgrund des Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland und der
verfassungsrechtlich verankerten Kommunalen Selbstverwaltung nicht vorgesehen. Das
Thema ‚altersgerecht umbauen‘ hat aber in den Gremien der Länder zur
Wohnungsbauförderung einen hohen Stellenwert. Der Bund ist als Gast in diesen
Gremien mit den Ländern im ständigen Dialog über geeignete Maßnahmen
zum altersgerechten Umbau von Wohnungen.
Die konkreten Inhalte der Städtebauförderung werden jährlich mit den Ländern
im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung besprochen. So
ist zum Beispiel durch die Präambel zur Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung 2011 vereinbart, „Stadtquartiere … an die Erfordernisse …
älterer Menschen“ anzupassen sowie „zum Beispiel das Wohnumfeld barrierefrei
zu gestalten“. Die Umsetzung der Förderung obliegt jedoch den Ländern.
3. Ist die Bundesregierung dazu bereit, in die Gespräche mit den Kommunen
das Verbleiben älterer und teilweise auch pflegebedürftiger Menschen in
ihrer Wohnung, mindestens aber im angestammten Umfeld, der um so
leichter möglich wird, je systematischer frühzeitige Beratung,
niedrigschwellige Betreuung oder – bei Bedarf – regelmäßige Pflege
gewährleistet werden kann, einzubeziehen und zu unterstützen?
Ein tragendes Prinzip der Pflegeversicherung besteht in dem Grundsatz des
Vorrangs der ambulanten vor der stationären Pflege. Vor diesem Hintergrund ist
die Bundesregierung bemüht, durch geeignete Maßnahmen den Verbleib in der
eigenen Häuslichkeit für gebrechliche und pflegebedürftige Menschen zu
unterstützen und macht dies auch immer wieder in Gesprächen mit den an der
pflegerischen Versorgung Beteiligten, d. h. auch den Kommunen, deutlich.
In die Durchführung des aktuellen Förderprogramms des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Soziales Wohnen im
Alter“ sind die Kommunen über ihre Spitzenverbände eingebunden. Innovative
Modelle niedrigschwelliger Betreuung stehen im Mittelpunkt der derzeit
laufenden Ausschreibung im Rahmen des aktuellen Programms. Im Programm
„Neues Wohnen – Beratung und Kooperation für mehr Lebensqualität im
Alter“ (bis 2010) wurden Ansätze ehrenamtlicher mobiler Wohnberatung
gefördert, die von den jeweiligen Kommunen unterstützt und in Hessen und
Rheinland-Pfalz nach der Modellphase von der jeweiligen Landesregierung
weiter gefördert werden.
Drucksache 17/5853 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Plant die Bundesregierung, in einer gründlichen Informationskampagne
die Bevölkerung umfassend auf diesen wachsenden Handlungsbedarf
hinzuweisen?
Das BMFSFJ hat in den vergangenen Jahren in mehreren Veröffentlichungen
auf den Handlungsbedarf und die Handlungsmöglichkeiten im Bereich des
altersgerechten Umbauens und Wohnens hingewiesen. So ist im Rahmen des
Programms „Neues Wohnen“ in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des
Deutschen Handwerks eine praxisorientierte Broschüre mit zahlreichen
Checklisten zum barrierefreien Umbau entstanden; im Internet bündelt die im
gleichen Programm entwickelte Homepage
www.kompetenznetzwerk-wohnen.de
entsprechende Informationen in einem Wissenspool, der sich
schwerpunktmäßig auf neue, gemeinschaftliche Wohnformen konzentriert.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
begleitet das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit verschiedenen
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Dazu zählen das Faltblatt „Altersgerecht
umbauen – Viel Komfort – wenig Barrieren“ sowie eine ausführliche Broschüre
„Altersgerecht Umbauen – Passgenaue Bausteine für Ihr Zuhause“ mit
teilweise bebilderten Hinweisen insbesondere zur praktischen Umsetzbarkeit,
Förderfähigkeit und Finanzierungsmöglichkeiten von Umbaumaßnahmen
sowie zu regionalen Beratungsangeboten. Modellvorhaben wurden u. a. mit dem
Ziel aufgelegt, tragfähige Kooperationsstrukturen und Netzwerke, die zum
altersgerechten Umbau informieren und beraten, aufzubauen oder zu
qualifizieren (vgl. Antwort zu Frage 7). Die Broschüre (siehe oben) sowie eine in Kürze
geplante Wanderausstellung informieren über die Modellvorhaben und das
KfW-Programm. Auch die KfW Bankengruppe informiert aktiv über die
Bedeutung altersgerechter Umbaumaßnahmen und deren
Finanzierungsmöglichkeiten.
Dem mittelständischen Handwerk kommt eine wichtige Multiplikatorfunktion
bei der Schaffung der Akzeptanz altersgerechter Modernisierungen zu. Das
BMVBS und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sind daher
bestrebt, das Handwerk bei dieser Zukunftsaufgabe zu unterstützen. Ausgehend
von den Modellvorhaben sollen Aus- und Weiterbildungsangebote ausgeweitet
und Informationsmaterialien erstellt werden.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, den Neubau von
barrierefreien Wohnungen mit Hilfe von steuerlichen Anreizen, zum Beispiel
durch die Einführung einer erhöhten Absetzung für Abnutzung (AfA) in
Höhe von 8 Prozent in den ersten acht Jahren, zu unterstützen?
Die Einführung einer solchen steuerlichen Ausnahmeregelung würde dem
erklärten Ziel der Bundesregierung, das Steuerrecht zu vereinfachen und von
unnötiger Bürokratie zu befreien, entgegenstehen. Zudem ist der Spielraum für
neue, ausgabewirksame Maßnahmen angesichts der Haushaltslage und des
zwingend gebotenen Konsolidierungskurses gering. Dies gilt insbesondere auch
vor dem Hintergrund der neuen, im Grundgesetz verankerten Schuldenregel.
Im Übrigen gibt es bereits nach geltender Rechtslage auch für den skizzierten
Bereich steuerliche Erleichterungen. So können Vermieter Aufwendungen für
den altersgerechten Umbau von Mietwohnungen – oft auch bei mehreren
gleichzeitig durchgeführten Maßnahmen – vielfach sofort in voller Höhe als
Erhaltungsaufwand steuerlich geltend machen. Dies ist in der Regel für die
Vermieter steuerlich attraktiver als eine Verbesserung der Abschreibung. Für
Eigenheimbesitzer kann bei altersgerechten Umbaumaßnahmen die
Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen in privaten Haushalten nach § 35a
Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Frage kommen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/58536. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten und Chancen von
steuerlichen Anreizen im Gegensatz zu direkter Förderung?
Gem� den subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung sollen neue
Subventionen nur gewährt werden, wenn sie sich gegenüber sonstigen
Maßnahmen als das am besten geeignete, auch unter Kosten-Nutzen-Aspekten
effizienteste Instrument darstellen.
Steuervergünstigungen erweisen sich gegenüber Finanzhilfen als weniger
zielgenau und schwer(er) reformier- und steuerbar. Die subventionspolitischen
Leitlinien sehen daher vor, neue Subventionen – soweit sie erforderlich sind –
vorrangig als Finanzhilfen zu gewähren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 5 verwiesen.
7. Wie wurde aus Sicht der Bundesregierung das KfW-Förderprogramm
„Altersgerechtes Umbauen“ bisher genutzt?
Im Konjunkturpaket I waren für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 jeweils 80
bis 100 Mio. Euro Programmmittel für die Förderung des alters- und
behindertengerechten Umbaus von Bestandswohnungen vorgesehen. Daraus wurde ein
KfW-Programm mit zwei Fördervarianten entwickelt. Es sieht zum einen die
Zinsverbilligung von Darlehen sowie alternativ – insbesondere für
selbstnutzende Wohnungseigentümer – einen Investitionszuschuss vor.
Gefördert werden u. a. der Umbau von Gebäude- und Wohnungszugängen,
Maßnahmen im Inneren der Wohnung (z. B. Abbau von Schwellen,
Grundrissänderungen, Umbau von Sanitärräumen) oder der Einbau von Aufzügen.
17 programmbezogene Förderbausteine ermöglichen einzeln oder in
Kombination eine auf die individuelle Situation des Antragstellers oder des Gebäudes
zugeschnittene Förderung. Die im Rahmen der Förderung einzuhaltenden
Technischen Mindestanforderungen für den altersgerechten Umbau wurden auf
der Grundlage der neuen DIN 18 040 Teil 2 für Barrierefreiheit im Neubau
entwickelt. Sie beschreiben erstmals einen Standard für den Abbau von Barrieren
im Wohnungsbestand. Damit bilden sie über das Förderprogramm hinaus einen
wichtigen Orientierungsrahmen für das Bauhandwerk. Ihre Verbreitung in der
Öffentlichkeit trägt zur gesellschaftlichen Akzeptanz barrierearmer und
barrierefreier baulicher Lösungen im Wohnungs- und Städtebau bei.
2010 wurden 20 Modellvorhaben gestartet, die das KfW-Programm ergänzen
und begleiten. Mit den Vorhaben werden Lösungen beim Abbau von Barrieren
im Wohnungsbestand und im Wohnumfeld erprobt und analysiert. Beratungs-
und Moderationsangebote zum altersgerechten Umbauen werden aufgebaut
oder unterstützt. Die Vorhaben dienen der Weiterentwicklung der
Förderinstrumente und tragen u. a. dazu bei, Akteure und Investoren zu sensibilisieren,
Handwerker zu qualifizieren und eine nachhaltige altersgerechte Wohnungs-
und Quartiersentwicklung voranzubringen.
Diesem Ziel dient auch das vom BMVBS herausgegebene
Informationsmaterial. Das Faltblatt „Altersgerecht umbauen“ gibt erste Hinweise, welche
Modernisierungen für das Wohnen im Alter sinnvoll sind und wie sie finanziert
werden können. Außerdem enthält es Informationen, wo Rat und Unterstützung
bei Planung und Durchführung der Maßnahmen zu erlangen ist. Im November
2010 wurde eine ausführliche Broschüre „Altersgerecht Umbauen –
passgenaue Bausteine für Ihr Zuhause“ vor allem für private Selbstnutzer und
Kleinvermieter herausgegeben. Beide Informationsmaterialen werden zunehmend
nachgefragt und müssen trotz hoher Auflage (Faltblatt 80 000, Broschüre
40 000) nachgedruckt werden.
Drucksache 17/5853 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie bewertet die Bundesregierung die bisher erzielten Fortschritte bei der
Umsetzung des Programms?
9. Wie viele Wohnungen wurden mit Hilfe dieses Programms bereits
altersgerecht umgebaut?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Trotz der erst kurzen Laufzeit weist das Programm eine erfreuliche Bilanz aus:
Seit Programmbeginn im April 2009 bis Ende März 2011 hat die KfW
Bankengruppe fast 6 500 Kreditanträge mit einem Gesamtvolumen von über 482 Mio.
Euro zugesagt. Nach Einführung der Zuschusskomponente ab Mai 2010
wurden bis Ende März 2011 über 4 700 Anträge auf Investitionszuschüsse mit
einem Zuschussvolumen von über 4 Mio. Euro bewilligt. Die von der KfW
Bankengruppe erteilten Förderzusagen beziehen sich auf Umbaumaßnahmen in
über 45 100 Wohnungen und Eigenheimen.
Auf Maßnahmen im Mietwohnungsbestand entfallen rund 45 Prozent der im
Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ bisher insgesamt
geförderten Investitionen von rund 580 Mio. Euro. Wohnungsunternehmen haben
schon aufgrund ihrer Größe, aber auch durch die Verbindung mit energetischen
Modernisierungsmaßnahmen mit 60 Prozent den höheren Anteil an
umgebauten Wohnungen realisiert.
Selbstnutzer und private Kleinvermieter haben bisher rund 18 200 Wohnungen
umgebaut und rund 320 Mio. Euro zur Beseitigung oder Verminderung von
Barrieren in ihren Wohnungen investiert. Davon entfallen 94 Mio. Euro auf
Antragsteller, die die Zuschusskomponente gewählt haben.
Darüber hinaus weist die rasch wachsende Nachfrage nach den
Informationsbroschüren auf ein zunehmendes Interesse an altersgerechten
Umbaumaßnahmen und damit an der Inanspruchnahme des Programms hin.
10. Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung des
Programms?
Die Umsetzung des Programms bereitet keine Probleme. Erfahrungen der
Anwender u. a. aus den Modellvorhaben werden – wie vorgesehen – in die
Weiterentwicklung des Programms, insbesondere der Technischen
Mindestanforderungen einfließen.
Als problematisch ist jedoch die noch zu geringe gesellschaftliche
Sensibilisierung für die Bedarfe einer alternden Bevölkerung anzusehen.
Mobilitätseinschränkungen und andere Behinderungen, Alltagshilfe- und Pflegebedarfe
gehören zu den am stärksten verdrängten Realitäten des Alterns. Dies hat u. a. zur
Folge, dass präventive bauliche Anpassungsmaßnahmen sehr häufig
unterbleiben und eine selbstbestimmte Lebensführung oft zu früh aufgegeben werden
muss. Die Stationäre Heimunterbringung oder „betreutes Wohnen“ sind jedoch
nicht nur für die Betroffenen finanziell oft nur schwer zu tragen, sie belasten
auch die Sozial- und Pflegekassen sowie die öffentlichen Haushalte erheblich.
Der Handlungsbedarf hinsichtlich der Sensibilisierung und des Abbaus von
Akzeptanzproblemen gegenüber altersgerechten Umbaumaßnahmen – nicht
nur bei älteren Menschen – hält weiterhin an. Insbesondere Selbstnutzer und
private Kleinvermieter brauchen gute und neutrale Beratungsangebote,
Motivation und Unterstützung. Welche Modernisierungsmaßnahmen sind für das
Wohnen im Alter sinnvoll? Wie können sie finanziert werden? Das KfW-
Programm „Altersgerecht Umbauen“ hat den Prozess der Bewusstseinsbildung
bereits spürbar in Gang gesetzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/585311. Beabsichtigt die Bundesregierung, den finanziellen Rahmen des
Programms zu erhöhen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Der Fördermitteleinsatz 2012 ist Gegenstand noch andauernder
regierungsinterner Etatplanung. Insofern können derzeit zu den zukünftigen
Haushaltmitteln für den alters- und behindertengerechten Umbau noch keine Angaben
gemacht werden.
12. Sind für die weitere Aufwertung der Quartiere zusätzliche finanzielle
Mittel vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe?
13. Welche Chancen sieht die Bundesregierung durch den altersgerechten
Umbau für die Quartiersentwicklung?
14. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung für die
Weiterentwicklung der Quartiere in den Städten im Rahmen der Förderung des
altersgerechten Umbaus?
Die Fragen 12 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beachtung des demographischen Wandels bei der Sanierung von
Stadtquartieren ist primär Aufgabe der Kommune. Der Bund unterstützt diese
Anpassungsprozesse im Rahmen seiner föderalen Kompetenzen und finanziellen
Leistungsfähigkeit.
Wesentliche künftige Schwerpunkte des Bundes dabei sollen die Förderung der
Innenentwicklung („Stadt der kurzen Wege“) sowie die Sicherung der
Daseinsvorsorge auch in kleineren Städten und Gemeinden in ländlichen Räumen
darstellen.
Der Bund bekennt sich zur Fortführung der Städtebauförderung. Damit werden
den Städten und Gemeinden auch künftig Investitionen in die
Quartiersentwicklung möglich sein. Die Höhe der Bundesmittel obliegt jedoch künftigen
Bundeshaushalten.
Bei den vom BMVBS gemeinsam mit dem BBSR im Zeitraum 2010 bis 2012
geförderten Modellvorhaben zur Begleitung des KfW-Programms
„Altersgerecht Umbauen“ bildet die Wechselwirkung zwischen der altersgerechten
Anpassung von Wohngebäuden, von Infrastruktureinrichtungen und der
Quartiersentwicklung einen wesentlichen Schwerpunkt.
In den Modellvorhaben des ExWoSt-Forschungsfeldes „Innovationen für
familien- und altengerechte Stadtquartiere – IFAS“ wurde in einem Gutachten
untersucht, wie Barrieren bereits in der Planung vermieden oder bei
anstehenden Stadtumbaumaßnahmen beseitigt werden können. Zudem haben neun
Modellvorhaben den Abbau von Barrieren in Stadtquartieren erprobt. Die
Ergebnisse dieser Projekte werden am 28. Juni 2011 in einer Veranstaltung des
BMVBS vorgestellt.
Alle Erkenntnisse und Erfahrungen, die in den vom Bund geförderten
Forschungs- und Modellvorhaben gewonnen wurden bzw. werden, stehen den
Städten und Gemeinden für die Planung und Umsetzung eigener Maßnahmen
zur bedarfsgerechten Anpassung der Quartiere zur Verfügung.
Drucksache 17/5853 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Plant die Bundesregierung, Änderungen beziehungsweise
Konkretisierungen im Anwendungsbereich des Wohn- und
Betreuungsvertragsgesetzes vorzunehmen, um zu verhindern, dass die Hemmnisse bei der
Realisierung des betreuten Wohnens durch ordnungspolitische Vorschriften
auf Länderebene wieder aufgebaut werden?
16. Wenn entsprechende Änderungen oder Konkretisierungen im
Anwendungsbereich des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes geplant sind,
welche sind das, und ab wann sollen sie gelten?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderungen oder Konkretisierungen
bezüglich des Anwendungsbereichs des Wohn- und
Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG).
Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes ist allerdings ohnehin unabhängig
von den landesrechtlichen Regelungen auf dem Gebiet des Heimrechts zu
betrachten. Durch die Erste Stufe der Föderalismusreform ist die
Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 des
Grundgesetzes (GG) auf die Länder übergegangen. Damit sind die Länder für
den Erlass der ordnungsrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich zuständig.
Die Gesetzgebungskompetenz für die zivilrechtlichen Regelungen liegt
hingegen gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG unverändert beim Bund. Die
öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Länder und die zivilrechtlichen
Regelungen des Bundes gelten in ihrem jeweiligen Regelungs- und
Anwendungsbereich grundsätzlich nebeneinander.
17. Wird der Entwurf der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie durch
die EU-Ratspräsidentschaft nochmals überarbeitet, und wenn ja, wann
wird der neue Entwurf vorliegen?
Die ungarische Ratspräsidentschaft wird während ihrer Amtszeit
voraussichtlich zwei Ratsarbeitsgruppensitzungen zum Kommissionsvorschlag (2008) 426
einer Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Ausrichtung durchführen. Inhaltlich konzentriert sich die
aktuelle Präsidentschaft auf den Bereich Menschen mit Behinderung. Für den
EPSCO-Rat im Juni ist ein Fortschrittsbericht geplant.
18. Bietet die neue Fassung aus Sicht der Bundesregierung eine Chance, den
altersgerechten, barrierefreien Umbau von Wohnungen voranzubringen?
19. Plant die Bundesregierung, dem Entwurf zuzustimmen, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung steht dem Entwurf einer fünften
Antidiskriminierungsrichtlinie ablehnend gegenüber. Es besteht eine Vielzahl fachlicher Gründe für
diese ablehnende Haltung. Durch ihn werden u. a. der Subsidiaritätsgrundsatz
und das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt, es fehlt eine konkrete
Folgenabschätzung. Die Rechtsunsicherheit, die durch den Richtlinienentwurf droht,
verbessert die Situation für die Betroffenen nicht, sondern würde diese u. U.
sogar verschlechtern. Die Beurteilung, welche Regelungen zum altersgerechten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5853Umbau von Wohnungen erforderlich sind, sollte daher den Mitgliedstaaten
überlassen bleiben.
Diese Kritikpunkte werden in den europäischen Verhandlungen nicht nur von
deutscher Seite vorgetragen, sondern von mehreren Mitgliedstaaten geteilt. Die
fortbestehenden offenen Fragen und Probleme zum Richtlinienentwurf wurden
von der spanischen und der belgischen Ratspräsidentschaft in ihren
Fortschrittsberichten zum Richtlinienentwurf deutlich gemacht.
20. Welche Resonanz hat die ressortübergreifende Kampagne „Erfahrung ist
Zukunft“ gebracht, und soll sie fortgeführt werden?
Die ressortübergreifende Initiative „Erfahrung ist Zukunft“ wird als
Serviceportal genutzt, um ältere Menschen gezielt auch über die staatlichen
Fördermöglichkeiten beim altersgerechten Umbau von Wohnraum zu informieren.
Instrumente sind vor allem die Website
www.erfahrung-ist-zukunft.de und der
monatlich erscheinende Print-Newsletter der Initiative.
Die Initiative ist in der 17. Legislaturperiode für eine Laufzeit von vier Jahren
(2010 bis 2013) angelegt. Über eine eventuelle Fortführung ist mit Beginn der
18. Legislaturperiode zu entscheiden.
21. Sieht die Bundesregierung Potenzial zur Verbesserung des Programms,
und wenn ja, in welchen Bereichen und wodurch?
Da sich aus der Fragestellung nicht erschließt, welches Programm gemeint ist,
wird im Folgenden auf das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ Bezug
genommen:
Der Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode enthält die Zielsetzung:
„… Wir wollen, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
länger und lebenswerter in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können. Das KfW-
Förderprogramm zur Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum wird
weiterentwickelt“. Dementsprechend sollen aus den bereits erwähnten
Modellvorhaben zur wissenschaftlichen Begleitung des Programms „Altersgerecht
Umbauen“ Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Förderinstrumente abgeleitet
werden. Die Ergebnisse der Modellvorhaben werden für Ende 2012 erwartet, so
dass derzeit noch keine Aussagen darüber getroffen werden können, ob und in
welchen Bereichen das Programm verbessert werden sollte.
22. Ist die Bundesregierung bereits mit Architekten- und Ingenieurverbänden
in Dialog getreten, um für die Aufnahme des Themas alten- und
generationengerechte Ausgestaltung von Wohnraum und Infrastruktur in der
Fortbildung zu werben?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden mit den Verbänden
vereinbart?
Wenn nein, warum nicht?
Das BMVBS steht im engen Dialog mit Architekten- und Ingenieurkammern
sowie -verbänden zu diesem Thema. BMVBS erstellt derzeit einen Leitfaden
„Barrierefreies Bauen“ und führt im Frühsommer 2011 eine
Fortbildungsveranstaltung für die Bundesbauverwaltung durch. Für die Fortbildung von
Architekten und Ingenieuren tragen neben den Planern selbst insbesondere die
Kammern die Verantwortung. Die Arbeitshilfen des BMVBS stehen im Übrigen
allen Planern zur Verfügung.
Drucksache 17/5853 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den altersgerechten
Umbau von Wohnungen durch die Verknüpfung mit der Förderung
energetischer Sanierung zu befördern, und welche konkreten Schritte plant
die Bundesregierung in diese Richtung?
Energetische Sanierungen finden regelmäßig an der Gebäudehülle bzw.
Heizungsanlage statt. Dagegen betreffen barrierereduzierende Maßnahmen
vorwiegend das Gebäudeinnere. Die KfW-Förderung in beiden Bereichen
ermöglicht es Eigentümern bereits jetzt energetische und altersgerechte Maßnahmen
in zeitlichem Zusammenhang durchzuführen, wenn dafür ein Bedarf besteht.
Nach Auskunft der KfW Bankengruppe machen die Antragsteller z. B. im
Programm „Altersgerecht Umbauen“ sehr häufig von den bestehenden
Kombinationsmöglichkeiten mit anderen KfW-Programmen Gebrauch. In der vom
BMVBS herausgegebenen Broschüre „Altersgerecht Umbauen – passgenaue
Bausteine für Ihr Zuhause“ wird hierauf ausdrücklich hingewiesen (vgl. S. 42).
Eine zwingende Verknüpfung beider Bereiche lehnt die Bundesregierung ab.
Vielmehr kann aufgrund der vorliegenden Erfahrungen davon ausgegangen
werden, dass die Eigentümer aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die jeweils
angemessenen bzw. finanziell realisierbaren Maßnahmen ergreifen und
bestehende Wahl-/Kombinationsmöglichkeiten nutzen. Es dürfte einem Eigentümer
dagegen nicht vermittelbar sein, dass er z. B. beim Einbau einer bodengleichen
Dusche oder eines Treppenlifts zusätzliche Kosten für Maßnahmen an der
Gebäudehülle oder am Heizkessel zu tragen hat, die dann möglicherweise sein
verfügbares Budget überschreiten.
24. Sieht die Bundesregierung mögliche Synergieeffekte mit anderen
Förderprogrammen und Regelungen des Elften und des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (Wohnraumanpassung), und wie sollen diese genutzt
werden?
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch sieht in § 40 Absatz 4 die Gewährung von
Zuschüssen durch die Pflegeversicherung zur Verbesserung des individuellen
Wohnumfeldes vor, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege
ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine mögliche selbstständige Lebensführung
des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Soweit mit den in der Frage
angesprochenen Synergieeffekten entsprechende Effekte mit Fördermaßnahmen
des altersgerechten Wohnens gemeint sind, sind diese im Einzelfall zu
berücksichtigen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Umsetzung der DIN
18040 zum barrierefreien Bauen?
Als Bauherr berücksichtigt der Bund bei Neubauten und bei großen Um- und
Erweiterungsbauten die DIN 18040 in vollem Umfang und bewertet die Norm
positiv.
Inwieweit die Länder die DIN 18040 als Nachfolgeregung der DIN 18024 und
18025, d. h. barrierefreies Bauen, öffentlich zugängliche Gebäude und
Wohnungen, ganz oder in Teilen bauaufsichtlich einführen, liegt in ihrer
ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/585326. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Erforschung,
Erprobung und den Bau von generationsübergreifenden und
lebensphasenanpassungsfähigen Wohnraumkonzepten – z. B. mit flexiblen
Grundrissen, damit Wohnungen und Wohnhäuser den Ansprüchen
verschiedener Altersstufen und Lebenskonzepte ohne massive Umbaumaßnahmen
gerecht werden – zu befördern?
Im Rahmen der Förderung von Baumodellen der Alten- und Behindertenhilfe
durch das BMFSFJ besteht regelmäßig auch die Möglichkeit der Erprobung
flexibler Wohnraumkonzepte. So zählen zu den 30 geförderten Projekten des
Programms „Wohnen für (Mehr-) Generationen – Gemeinschaft stärken,
Quartier beleben“ auch generationsübergreifende Initiativen, die neue,
selbstbestimmte Formen des Zusammenlebens und der gegenseitigen Hilfe praktizieren
und bereits die Grundriss- und Wohnungsgestaltung darauf abstellen.
Das BMVBS fördert mit seiner Forschungsinitiative Zukunft Bau im
Forschungscluster „Demografischer Wandel“ u. a. Untersuchungen und
Entwicklungen zu anpassungsfähigen Gebäudekonzepten. Beispielhaft sei hier auf eine
aktuelle Forschungsarbeit der Universität Stuttgart (Prof. Jocher) zum Thema
„Neue Standards und Maßnahmesets für die stufenweise altengerechte
Wohnungsanpassung“ verwiesen.
27. Aus welchem Grund wurde die im Auftrag des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesinstituts für Bau-,
Stadt- und Raumforschung durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe
erstellte Studie „Wohnen im Alter – Marktprozesse und
wohnungspolitischer Handlungsbedarf“ noch nicht veröffentlicht, und wann wird dies
geschehen?
Das Gutachten „Wohnen im Alter – Marktprozesse und wohnungspolitischer
Handlungsbedarf“ wurde im Auftrag des BMVBS zur Unterstützung der
Kommission „Wohnen im Alter“ des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen,
Städtebau und Raumordnung e. V. erstellt. Wesentliche Ergebnisse sind in den
Bericht der Kommission vom September 2009 eingeflossen. Der vollständige
Forschungsbericht ist inzwischen für eine breitenwirksame Veröffentlichung
aufbereitet worden. Er wird am 26. Mai 2011 im Rahmen einer
Fachveranstaltung im BMVBS vorgestellt.
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ISSN 0722-8333]