[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5744
17. Wahlperiode 09. 05. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
5. Mai 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Petra Sitte, Caren Lay,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5643 –
Einordnung gesundheitlicher und umweltbezogener Risiken der Nanotechnologie
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nanotechnologie umfasst technisch gezielt erzeugte Stoffe in einer
Größenordnung von etwa 300 bis ein Milliardstel Meter. Auf dieser Ebene werden teils
drastische Veränderungen bei den Materialeigenschaften erreicht, da die
Oberfläche gegenüber gewöhnlichen Stoffgrößen erheblich zunimmt. Die
Begriffsbestimmung in Bezug auf Größe, Verhalten und Wirkung von Nanostoffen ist
strittig. Das erschwert die gesetzliche Regulierung und Kontrolle. Unternehmen
versuchen eine möglichst enge Definition zu erreichen, um Zulassungen zu
erleichtern. Nanoprodukte kommen in Deutschland derzeit mit einigen
Ausnahmen ohne gesundheitliche und umweltbezogene Risikoabschätzung auf den
Markt.
Nanostoffe sind vor allem für die industrielle Anwendung von Bedeutung. Ein
wichtiger Nutzen ergibt sich auch in der Medizin. In Lebensmitteln und
Bedarfsgegenständen ist der Zusatznutzen hingegen begrenzt. Aufgrund der
öffentlichen Risikodiskussion werden Nanoprodukte vermehrt kritisch betrachtet.
Unternehmen verzichten zum Teil auf Nanobestandteile oder versuchen solche
Inhaltsstoffe zu verschleiern. Verbraucherinnen und Verbraucher fordern daher,
dass der Zusatznutzen sowie gesundheitliche und ökologische Risiken
transparent gemacht werden.
Der Bund fördert Nanotechnologien mit etwa 200 Mio. Euro pro Jahr. Nur ein
Bruchteil wird für die unabhängige Risikoforschung aufgewendet. Die Folge ist
ein unzureichender Wissensstand in diesem Bereich. Dem Gesetzgeber ist es
aufgrund der mangelnden Datenlage kaum möglich, Maßnahmen zur
Gesundheits- und Umweltvorsorge zu ergreifen. Derzeit muss davon ausgegangen
werden, dass einzelne Nanostoffe in der Umwelt Kleinstlebewesen und das
Pflanzenwachstum stören. Beim Menschen können sie zu Entzündungen führen und
Krebs verursachen. Von hoher Bedeutung ist in der Branche der
Nanotechnologie deshalb auch ein angemessener Arbeitsschutz.
Eine Regulierung erfolgt bisher aber nur auf der EU-Ebene in einzelnen
Teilbereichen. Es stellt sich die Frage, welche Vorsorgemaßnahmen europaweit und
auf nationalstaatlicher Ebene insgesamt erforderlich sind und wie die
Verbraucherinformation zu verbessern ist.
1. Nach welchen wissenschaftlich anerkannten Kriterien, die geeignet sind eine
gesetzliche Regulierung und Kontrolle zu ermöglichen, definiert die
Bundesregierung Nanostoffe bzw. nanostoffbasierte Produkte, und auf welche
einzelnen Quellen beruft sie sich dabei?
Nanomaterialien werden als Chemikalien behandelt und als solche unterliegen
sie grundsätzlich den europäischen und nationalen gesetzlichen Regelungen.
Die Anwendbarkeit bestehender gesetzlicher Regelungen auf Nanomaterialien
und die gegebenenfalls erforderlichen Anpassungen befinden sich in der
Prüfung verschiedener europäischer Gremien.
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2010 (EC, 2010 a1, b2) einen Vorschlag
zur Definition des Begriffes Nanomaterial gemacht und eine öffentliche
Konsultation durchgeführt. Dies hat zum Ziel, eine abgestimmte und rechtssichere
Definition des Begriffes zu etablieren. Die Ergebnisse dieser öffentlichen
Konsultation sind noch nicht publiziert. Bisher wurden Festlegungen zur Definition
nur in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (sogenannte Kosmetik-Verordnung)
getroffen, für andere Regelungsbereiche dauert die Diskussion zur Definition
auf europäischer Ebene an (z. B. Verordnung REACH: Registration, Evaluation,
Authorisation and Restriction of Chemical substances). Darüber hinaus werden
von internationalen Organisationen auch Vorschläge für eine übergreifende
einheitliche Definition von Nanomaterialien erarbeitet.
2. Wie werden relevante Nanostoffe, die in Deutschland erzeugt oder auf den
Markt gebracht werden, bisher erfasst, um gegebenenfalls eine gesetzliche
Regulierung und Kontrolle zu ermöglichen?
Regulierungen bestehen außer im Bereich von REACH und der Kosmetik-
Verordnung (siehe auch Antwort zu den Fragen 1, 5 und 14) insbesondere im
Bereich der Lebensmittel und Lebensmittelkontaktmaterialien (siehe auch
Antworten zu den Fragen 16 und 20). Zu der Frage, ob in Deutschland technisch
hergestellte Nanomaterialien für die Verwendung in Lebensmitteln hergestellt
werden, liegen keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage17 verwiesen.
3. Wie und ab wann sollen relevante Nanostoffe und nanobehaftete Produkte
einheitlich bzw. vollständig erfasst werden, sofern dies bisher nicht erfolgte?
Ob und gegebenenfalls wie Nanomaterialien bzw. Produkte mit Nanomaterialien
erfasst werden können, wird zurzeit geprüft. Für eine einheitliche Erfassung wäre
eine allgemein gültige Definition von Nanomaterialien erforderlich. Da diese
noch aussteht, werden auch Möglichkeiten der sektoriellen Erfassung geprüft.
4. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Einführung eines Stoff- und
Produktregisters für Nanomaterialien auf nationaler bzw. auf europäischer
Ebene ein, wie es das Öko-Institut e. V. untersucht hat?
Die Bundesregierung begleitet aktiv den Diskussionsprozess auf europäischer
Ebene zur Einführung einer Datenbank für Verbraucherprodukte, die
Nanomaterialien enthalten.
1 EC, 2010 a: Draft commission recommendation on the definition of the term „nanomaterial“ European
Commission. Brussels, Belgium
http://ec.europa.eu/environment/consultations/pdf/recommendation_
nano.pdf.
2 EC, 2010 b: Proposal for a definition of the term „nanomaterial“ that the European Commission intends
to use as an overarching, broadly applicable reference term for any European Union communication or
legislation addressing nanomaterials. Brussels, Belgium: European Commission
http://ec.europa.eu/
environment/consultations/nanomaterials.htm.
5. Unter welchen Bedingungen sollen Materialien oder Produkte nicht unter
die Definition der Nanostoffe fallen oder nicht erfasst werden, auch wenn sie
aufgrund einzelner Eigenschaften nanospezifische Effekte aufweisen?
Bisher gibt es keine allgemein gültige Definition für Nanomaterialien. Im
Rahmen der Europäischen Aktivitäten wird die Diskussion zu nanospezifischen
Effekten in Zusammenhang mit einer Charakterisierung derzeit in einer
Untergruppe von Competent Authorities for REACH and CLP (CARACAL), die
Competent Authorities subgroup on Nanomaterials (CASG-Nano), basierend
auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe REACH Implementation Projects on
Nanomaterials (RIPoN 1) geführt. Prinzipiell werden alle Stoffe ab einer
bestimmten Mengenschwelle unter REACH erfasst. Dazu gehören auch Stoffe mit
nanospezifischen Effekten.
6. Wie wird der gesundheitlichen bzw. umweltbezogenen Vorsorge Genüge
getan, das heißt, nach welchen wissenschaftlichen Kriterien und Methoden
erfolgt eine Risiko- bzw. Gefahrenbewertung bei Nanostoffen, mit denen
Menschen in Berührung kommen, bzw. die in die Umwelt gelangen können?
Die Risiko- und Gefahrenbewertung von Nanomaterialien erfolgt auf Basis
gesetzlich vorgeschriebener Verfahren der wissenschaftlichen Risikobewertung.
Die Instrumente und Methoden hierfür werden als prinzipiell auf
Nanomaterialien anwendbar betrachtet. Anpassungen von Prüfvorschriften und Leitlinien
der Risikobewertung sowie die Entwicklung von intelligenten Prüfstrategien
können erforderlich sein.
Für den Arbeitsschutz erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung nach den etablierten
rechtlichen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung. Für Tätigkeiten mit
Nanomaterialien sind vor allem Maßnahmen zum Staubschutz (Verhinderung der
Einatmung von staubenden Nanomaterialien) zu treffen (siehe auch Antwort zu
Frage 10b).
7. Wie belegt die Bundesregierung die gesundheitliche und ökologische
Unbedenklichkeit bei Nanostoffen und nanobasierten Produkten, die bereits
hergestellt werden oder auf den Markt gelangt sind, in dem Sinne, dass keine
staatliche Vorsorge erforderlich sei?
Nanomaterialien sind besondere physikalische Formen von chemischen Stoffen
oder Gemischen. In der Verwendung als Chemikalien fallen sie daher unter das
Chemikalienrecht und die REACH-Verordnung und die in diesen Regelungen
getroffenen Vorgaben zu Vorsorge und Schutzniveau. Einige Nanomaterialien
werden bereits seit über zwanzig Jahren in Europa vermarktet. Toxikologische
Studien zu zulassungspflichtigen Produkten zeigten, dass von diesen
Materialien nach derzeitigem Wissen keine unmittelbaren Gesundheitsgefährdungen
ausgehen. Unter REACH werden zusätzliche Datenanforderungen für
Nanomaterialien diskutiert. Es ist daher zu erwarten, dass zukünftige Anpassungen
gesetzlicher Regelungen auch zu besonderen Datenanforderungen zu
Nanomaterialien führen werden, um bei vorhersehbarer Exposition die Aufnahme und
die Wirkungen auf die Gesundheit besser abschätzen zu können.
8. Wie beurteilt sie die bisherigen Ergebnisse des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR) zur Untersuchung des gesundheitlichen Risikopotentials
einzelner Nanostoffe, wonach die Experten die bisherigen Ergebnisse trotz
des ungenügenden Stands der Risikoforschung für besorgniserregend halten
und auf die möglicherweise krebserregende und zellschädigende Wirkung,
insbesondere bei nanoskaligem Titandioxid, Siliziumdioxid und Silber
sowie bei einzelnen Kohlenstoffnanoröhrchen, hinweisen?
Die erwähnten Stellungnahmen des BfR sind wissenschaftliche Einschätzungen
zu bestimmten Nanomaterialien auf der Basis der verfügbaren Datenlage. Auf
Datenlücken und die Vorläufigkeit der Schlussfolgerungen wird in den
Beiträgen stets hingewiesen.
a) Zu welchen einzelnen Stoffen liegen Erkenntnisse zu möglichen
gesundheitlichen Risiken vor?
Die genannten Nanomaterialien sind diejenigen mit der besten Datenlage zu
möglichen gesundheitlichen Wirkungen. Außerdem kann zum Teil auf
langjährige Erfahrungen aus dem Bereich der (inhalativen) Staub- und Fasertoxikologie
zurückgegriffen werden, zu denen Nanomaterialien gewisse Analogien
aufweisen. Nanoskaliges Titandioxid wird für die Verwendung als UV-Filter in
Sonnenschutzmitteln auch vom BfR bei Applikation auf die gesunde Haut als sicher
betrachtet, sofern es nicht in Sprayform verwendet wird. Diese Ansicht stützt
sich auf toxikologische Bewertungen von Fachgremien, die durch die
Europäische Kommission eingesetzt wurden.
Erkenntnisse oder Anhaltspunkte über krebserregende Wirkungen von
nanoskaligem Silber liegen der Bundesregierung und dem BfR nicht vor.
Siliziumdioxid wird unter anderem im Lebensmittelbereich eingesetzt. Im
Einzelnen siehe Antwort zu Frage 19.
Nach einer Studie kommen BfR und Umweltbundesamt (UBA) zu dem Schluss,
dass es in bestimmten Studien mit Versuchstieren Hinweise auf eine
möglicherweise krebsauslösende Wirkung einiger Nanomaterialien wie Kohlenstoff-
Nanoröhren (CNTs) oder Titandioxid (TiO2) nach der Aufnahme über die Atemluft
(Inhalation) gibt. Jedoch reichen die derzeit vorliegenden Daten nicht aus, um
diese Materialien mit hinreichender Sicherheit als „potenziell krebserzeugend für
den Menschen“ einzustufen. Aus diesem Grunde fördert die Bundesregierung
gezielt Projekte, die ein potenzielles Risiko ermitteln sollen (siehe auch die
Antwort zu den Fragen 11 und 13) und gemeinsamer Bericht von UBA und BfR zum
potenziellen Krebsrisiko:
www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4068.pdf.
b) Welche Maßnahmen sollen jeweils zur gesundheitlichen Vorsorge
eingeleitet werden?
Im Rahmen von REACH können Maßnahmen zur Minderung von möglichen
gesundheitlichen Risiken durch Beschränkungen der Herstellung, der Verwendung
und des Inverkehrbringens getroffen werden. Erfüllt ein Stoff nach Artikel 57
der REACH-Verordnung die Kriterien als besonders besorgniserregend, kann
dieser auch einem Zulassungsverfahren unterworfen werden.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse des
Umweltbundesamtes (UBA) zur Untersuchung des ökologischen Risikopotentials
einzelner Nanostoffe?
a) Zu welchen einzelnen Stoffen liegen Erkenntnisse zu möglichen
ökologischen Risiken vor?
Die in der Fachliteratur beschriebenen ökotoxikologischen Wirkungen von
Nanomaterialien unterschiedlicher chemischer Natur sind häufig
widersprüchlich. Aufgrund der unterschiedlichen Dokumentation der Materialbeschreibung
und Testdurchführung sind die Veröffentlichungen nur schwer vergleichbar. Im
Rahmen der Beteiligung Deutschlands am sogenannten „Sponsorship
Programm“ der „Working Party on „Manufactured Nanomaterials“ (WPMN) zur
Sicherheitsüberprüfung ausgewählter, marktrelevanter Nanomaterialien bei der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
betreut das UBA zurzeit eine Anzahl von Vorhaben, die sich mit der
ökotoxikologischen Prüfung, der Prüfung des Umweltverhaltens und des Verbleibs der
Nanomaterialien Titandioxid und Nanosilber anhand von Standardtestverfahren
nach OECD Richtlinien befassen.
b) Welche Maßnahmen sollen jeweils zur Umweltvorsorge eingeleitet
werden?
Das UBA empfiehlt die Vermeidung von umweltoffenen Anwendungen solcher
nanomaterialhaltiger Produkte, für die aufgrund ausstehender Daten eine
abschließende Umweltrisikobewertung nicht getroffen werden kann.
10. Welche Erkenntnisse liegen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) über das gesundheitliche Risiko- bzw.
Gefahrenpotential vor, das von Nanostoffen ausgehen kann?
a) Zu welchen einzelnen Stoffen liegen Erkenntnisse zu möglichen
gesundheitlichen Risiken vor?
Die Fragen 10 und 10a werden im Zusammenhang beantwortet.
Aus der Sicht des Arbeitsschutzes sind Nanomaterialien, die in Form von
Stäuben vorkommen, maßgeblich in Bezug auf mögliche Gesundheitsgefahren.
Dabei ist vor allem der inhalative Expositionsweg zu berücksichtigen. Dermale
und orale Exposition und daraus resultierende Toxizität sind nach bisheriger
Kenntnis generell nicht von hervorgehobener Bedeutung. Grundsätzlich sind bei
der toxikologischen Bewertung verschiedene Wirkprinzipien zu betrachten.
b) Welche Maßnahmen sollen jeweils zur gesundheitlichen Vorsorge am
Arbeitsplatz eingeleitet werden?
Tätigkeiten mit Stoffen, also auch mit Nanomaterialien, werden im
Arbeitsschutz durch die Gefahrstoffverordnung erfasst. Danach dürfen Tätigkeiten erst
aufgenommen werden, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen
und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die
entsprechenden Schutzmaßnahmen werden unter anderem anhand der spezifischen
Eigenschaften des jeweiligen Stoffes, des Arbeitsverfahrens und der Höhe der
Exposition beurteilt. Da bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien vorrangig der inhalative
Expositionsweg zu berücksichtigen ist, sind ergänzende Schutzmaßnahmen
gegenüber Stäuben, die im Anhang „Partikelförmige Gefahrstoffe“ der
Gefahrstoffverordnung erläutert werden, zu treffen. Die Anforderungen der
Gefahrstoffverordnung werden im Rahmen des Anwendungsbereiches
„Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ durch die Technische Regel für
Gefahrstoffe (TRGS) 400 konkretisiert.
Liegen bei neu entwickelten Stoffen grundlegende Prüfungen zu den
gefährlichen Eigenschaften nicht oder nur unvollständig vor, so werden diese Stoffe
nach dem Vorsorgeprinzip wie giftige Gefahrstoffe behandelt. Weitere Hilfen
zur Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen sind auf der Homepage der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter
www.baua.de/
nanotechnologie) zu finden.
11. Welche unabhängigen Vorhaben zur Sicherheits- und Risikoforschung im
Bereich der Nanotechnologie hat der Bund in den Jahren 2006 bis 2010
jeweils gefördert, die geeignet sind, eine gesetzliche Regulierung und
Kontrolle im Sinne der gesundheitlichen und umweltbezogenen Vorsorge sowie
des Arbeitsschutzes bei Nanostoffen zu ermöglichen (bitte aufschlüsseln in
Titel des Vorhabens, Laufzeit, Höhe der Fördersumme in Euro,
Förderempfänger, weitere beteiligte Institutionen und Unternehmen, Inhalt des
Vorhabens, Ergebnis bzw. Erkenntnis aus dem Vorhaben, veröffentlichte Stelle)?
Die durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
geförderten Vorhaben dienen dem Erkenntnisgewinn über Auswirkungen von
Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt. Gegebenenfalls werden Daten aus diesen
Vorhaben in das „Sponsorship Programm“ der WPMN bei der OECD
eingespeist. Forschung mit dem Ziel der regulatorischen Nutzung der Ergebnisse
erfolgt vor allem im Rahmen der Ressortforschung.
Die Bundesregierung hat folgende Vorhaben zur Sicherheits- und
Risikoforschung gefördert:
Titel Laufzeit
Fördersumme [€]
Förderempfänger
Beteiligte
Institutionen und
Unternehmen
Inhalt und Ziel
Rechtsgutachten
Nanotechnologien –
RENATE
04.2006-
12.2006
29.903 Sofia/Hochschule
Darmstadt
Öko-Institut,
Darmstadt u.
Freiburg
Regulierungsbedarf und
–möglichkeiten der
Nanotechnologie im
bestehenden
Rechtsrahmen auf
nationaler und
europäischer Ebene.
Zukunftsmarkt
Nachhaltige
Wasserwirtschaft und
Nanotechnologie
(Teil von
Globalvorhaben:
Umweltinnovationen für
mehr Wachstum und
Beschäftigung - Trends,
Märkte, Potenziale, TV 5:
Innovative Umweltpolitik
in wichtigen
Handlungsfeldern
(Zukunftsmärkten)
11.2006 –
11.2007
- Fraunhofer-Institut für
System- und
Innovationsforschung
(Fh-ISI), Karlsruhe
Zukünftige
Technologien
Consulting
(ZTC)
der VDI
Technologiezentrum GmbH,
Düsseldorf
Untersuchung der
technologischen
Entwicklungsdynamik,
das wirtschaftliche
Potenzial und die
Leistungsfähigkeit der
wichtigsten Länder für
nanotechnische Produkte
in der Wasserwirtschaft.
Technisches Vorgehen
bei der Testung von
Nanopartikeln
11.2006 –
12.2007
38.289 Fraunhofer-Institut für
Molekularbiologie
und Angewandte
Oekologie (FhIME),
Schmallenberg u.
Aachen
- Anhand der Auswertung
relevanter Literatur zum
Umweltverhalten und zur
Ökotoxikologie von
Nanopartikeln wurden
Empfehlungen gegeben,
wie bei der Testung von
Nanopartikeln technisch
vorzugehen ist und
welche Informationen
Teil einer Berichtspflicht
sein sollten.
Beurteilung der
Gesamtumweltexposition
von Silberionen aus
Biozid-Produkten
05.2007 –
10.2007
52.733 Fraunhofer-
Institut für
Molekularbiologie
und Angewandte
Oekologie
(Fh-IME),
Schmallenberg
Fraunhofer-
Institut für
System- und
Innovationsforschung
(Fh-ISI),
Karlsruhe
Das Risiko eines
Silbereintrages in die Umwelt
war zu schätzen. Dazu
wurden Informationen zu
silberhaltigen Produkten und
deren Einsatzmengen, dem
Verbleib und dem Verhalten
in der Umwelt sowie
ökotoxikologische Daten zu
Silberverbindungen und
Silber-Nanopartikel
zusammengetragen. Auf
Basis dieser Daten wurde eine
Risikoabschätzung
durchgeführt und
Wissenslücken aufgezeigt.
Entlastungseffekte für die
Umwelt durch
nanotechnische
Verfahren und Produkte
01.2007 –
04.2008
133.850 Universität
Bremen
Institut für
ökologische
Wirtschaftsforschung
gGmbH, Berlin
Qualitative und wo möglich
quantitative Darstellung der
Chancen nanotechnischer
Verfahren und Produkte für
die Umwelt und den
Umweltschutz. Dieses wurde
anhand von vier
Fallbeispielen durchgeführt.
Der Auftragnehmer
untersuchte darüber hinaus
Beschäftigungseffekte, die
durch die Nanotechnik in
Deutschland impliziert sind.
Nanotechnologie und
Umweltschutz: Chancen
nutzen, Risiken
minimieren (Teil 1)
05.2007 –
08.2009
100.000 Bund für Umwelt
und Naturschutz
e.V. (BUND),
Berlin
- In einem breiten Bündnis
zivilgesellschaftlicher
Gruppen einen Dialog über
Chancen und Risiken der
Nanotechnologie anstoßen.
Einsatz von
Nanomaterialien als
Alternative zu
biozidhaltigen
Antifouling-Anstrichen
10.2007-
04.2008
27.487 LimnoMar,
Hamburg
- Recherche zu
nanomaterialien-haltigen
Antifouling-Anstrichen auf
dem Markt, sowie Bewertung
ihrer Wirksamkeit und der
ökotoxikologischen
Konsequenz ihrer
Anwendung im Vergleich zu
konventionellen
Anwendungen
Untersuchung des
Einsatzes von
Nanomaterialien im
Umweltschutz
12.2007 –
08.2008
42.637 Golder Associates
GmbH, Celle
- Qualitative und wo möglich
quantitative Darstellung der
Chancen und Risiken
nanotechnischer Verfahren im
Umweltschutz. Die Studie
zeigt übersichtsartig
Anwendungen und führt an
zwei Fallbeispielen
ökobilanzielle Vergleiche
durch.
Spezifische
Identifizierung
künstlicher Nanopartikel
in der Luft
12.2007 –
01.2009
48.150 Fraunhofer-
Institut für
Holzforschung
Wilhelm-
Klauditz-Institut
(WKI),
Braunschweig
- Beschreibung technischer
Möglichkeiten zur
spezifischen Identifikation der
künstlichen Nanopartikel in
Luftproben. Quellgruppen
von Nanopartikeln mit
Relevanz für die Atmosphäre,
deren physikalisch-chemische
Eigenschaften und die
Freisetzungswege der
Nanopartikel aus Produkten
werden identifiziert.
Untersuchung zur
Toxikokinetik von
Titandioxid
Nanopartikeln in vivo
12.2007 –
06.2009
146.483 Helmholtz
Zentrum
München, Institut
für
Inhalationsbiologie,
Neuherberg
Im Rahmen des
Forschungsprojektes wird die
Verteilung markierter
Titandioxid-Nanopartikel
nach einmaliger inhalativer
Exposition in Ratten mittels
quantitativer, biokinetischer
Analysen untersucht.
Studie zur Emission von
Nanopartikeln aus
Produkten in ihrem
Lebenszyklus
12.2008 –
09.2009
62.413 Institut für
Energie- und
Umwelttechnik
e.V. (IUTA),
Duisburg
- Einschätzung, inwieweit
Umwelt und Mensch
gegenüber künstlich
hergestellten Nanomaterialien
exponiert sind. Die Studie
stellt fest, dass eine
Freisetzung von
Nanomaterialien aus
Produkten im Lauf ihres
Lebenszyklus eine Rolle
spielen kann. Dabei ist
zumeist nicht mit kritischen
Konzentrationen zu rechnen.
Die Studie zeigt gravierende
Defizite an quantitativen
Untersuchungen zur
Freisetzung in die Umwelt
und zur Exposition der
unterschiedlichen
Umweltmedien.
Nanotechnologie und
Umweltschutz: Chancen
nutzen, Risiken
minimieren (Teil 2)
08.2008 –
06.2010
168.000 Bund für Umwelt
und Naturschutz
e.V. (BUND),
Berlin
- Fortsetzung, in einem breiten
Bündnis
zivilgesellschaftlicher
Gruppen einen Dialog über
Chancen und Risiken der
Nanotechnologie anzustoßen.
Rechtliche
Machbarkeitsstudie zu
einer Nano-
Meldeverordnung und
einem Nano-
Produktregister
07.2009 –
03.2010
35.000 Öko-Institut,
Freiburg
- Prüfung der rechtlichen
Zulässigkeit und
Anforderungen an eine
Meldepflicht für Produkte, die
Nanomaterialien enthalten.
Analyse und strategisches
Management der
Nachhaltigkeitspotenziale
von Nanoprodukten
04.2009 –
05.2011
179.235 Öko-Institut,
Freiburg
- Innovationspotenziale
nanotechnischer
Anwendungen für eine
nachhaltige Entwicklung in
Form einer systematisch
angelegten integrierten
Chancen-Risiko-Abwägung
analysieren und bewerten.
Prüfung zum
Nachhaltigkeitscheck von
Nanoprodukten
09.2010 –
05.2011
13.328 aforetec GbR,
Bremen
Universität
Bremen
Kritische Prüfung der
Methodik und Ergebnisse des
Projektes „Analyse und
strategisches Management der
Nachhaltigkeitspotenziale von
Nanoprodukten“.
Anwendung zweier am
häufigsten verwendeter
Nanomaterialien wie
Titandioxid und Silber in
den grundlegenden
Testverfahren zur
Charakterisierung dieser
Substanzen
10/2009-
02/2012
468.189 Fraunhofer
Institut für
Molekularbiologie
und Angewandte
Ökologie,
Schmallenberg
- Eine Risikobewertung von
Nanomaterialien erfolgt
bisher ohne Rücksicht auf
ihre Größe und die davon
abhängenden Eigenschaften.
Dieses Projekt befasst sich
mit der Anwendung und
möglicherweise notwendigen
Anpassung verschiedener
OECD Test-Richtlinien zur
ökotoxikologischen
Untersuchung von
Nanomaterialien. Es kommen
dazu exemplarisch
verschiedene nanoskalige
Titandioxidmaterialien, als
auch ein Nanosilbermaterial
zum Einsatz. Dabei werden
die Umweltkompartimente
Wasser, Boden, Sediment
betrachtet.
Umweltrisiken von
Nanomaterialien:
Untersuchung des
Verhaltens ausgewählter
Nanomaterialien unter
Umweltbedingungen in
Abhängigkeit von Form,
Größe und
Oberflächengestaltung
10/2009-
10/2011
199.560 Institut für
Energie- und
Umwelttechnik
e.V. an der
Universität
Duisburg-Essen
TU Dresden,
RWTH Aachen,
HMM
Heidelberg,
Hydrotox
Dieses Projekt befasst sich
mit der Anwendung und
möglicherweise notwendigen
Anpassung verschiedener
OECD Test-Richtlinien zur
Untersuchung des
Umweltverhaltens und –
verbleib von Nanomaterialien
am Beispiel von
verschiedenen nanoskaligen
Titandioxidmaterialien. Die
betrachteten
Umweltkompartimente sind
Boden und Klärschlamm.
Prüfung ausgewählter
Nanomaterialien
hinsichtlich ihrer
ökotoxikologischen
Langzeitwirkung -
Anpassung der
Prüfverfahren
10/2009-
02/2012
191.939 Fraunhofer
Institut für
Molekularbiologie
und Angewandte
Ökologie,
Schmallenberg
- Eine Risikobewertung von
Nanomaterialien erfolgt
bisher ohne Rücksicht auf
ihre Größe und die davon
abhängenden Eigenschaften.
Das bedeutet, dass den neuen
Funktionalitäten nanoskaliger
Stoffe hinsichtlich ihrer
Gefährlichkeit für Mensch
und Umwelt nicht Rechnung
getragen wird. Dieses Projekt
befasst sich mit der
Anwendung und
möglicherweise notwendigen
Anpassung verschiedener
OECD Test-Richtlinien zur
ökotoxikologischen
Untersuchung potentieller
Langzeitwirkungen durch die
Nanomaterialien Titandioxid
und Silber.
Mobilität, Verhalten und
Verbleib ausgewählter
Nanomaterialien in
verschiedenen
Umweltmedien in
Abhängigkeit von Form,
Größe und
Oberflächengestaltung
10.2010 –
08.2012
204.905 Institut für
Energie- und
Umwelttechnik
e.V. an der
Universität
Duisburg-Essen
TU Dresden,
RWTH Aachen
Untersuchung des Verhaltens
ausgewählter
Nanomaterialien unter
Umweltbedingungen in
Abhängigkeit ihrer Form,
Größe und
Oberflächengestaltung in verschiedenen
Umweltmedien. Anhand von
standardisierten Tests
Analyse, wie sich
Modifikationen des
Nanomaterials auf das
Umweltverhalten auswirken.
Betrachtung der
Mobilisierung von
Schadstoffen, der Bindung
von Nährstoffen oder der
möglichen Wirkung als
Katalysatoren.
Kanzerogenität und
Mutagenität von
Nanopartikeln -
Bewertung des bisherigen
Wissens als Grundlage
für eine Regulation
11.2010 –
04.2012
120.581 Fraunhofer-
Institut für
Toxikologie und
Experimentelle
Medizin (ITEM),
Hannover
Dr. Jens Uwe
Voss
Toxikologische
Beratung
Entwicklung eines Konzepts,
nach dem Hinweise aus den
Eigenschaften der
Nanopartikel auf eine
Gefährdung hinsichtlich
relevanter Exposition und
Kanzerogenität/Mutagenität
geschlossen werden können.
Toxizität, Kanzerogenität
und Mutagenität von
Nanopartikeln -
Aufklärung der
Mechanismen und
Bewertung des bisherigen
Wissens als Grundlage
für eine Regulation von
Nanopartikeln
11.2010 –
04.2012
178.372 Fraunhofer-
Gesellschaft zur
Förderung der
Angewandten
Forschung
Institute für
Festkörper- und
Werkstoffforschung
Dresden
Fortführung des Vorhaben
'Toxikokinetik von
Nanopartikel' (09/2007-
06/2009), welches Auskunft
über die Zielorgane, die
systemische Verfügbarkeit,
und die Ausscheidung der
Nanopartikel am Beispiel von
Titandioxid, inklusive einer
Massenbilanz gibt.
Nanotechnologie und
Umwelt: Zukunft
nachhaltig gestalten
07.2010 –
06.2012
140.000 Bund für Umwelt
und Naturschutz:
Zukunft
nachhaltig
gestalten
- In einem breiten Bündnis
zivilgesellschaftlicher
Gruppen den Dialog über
Chancen und Risiken der
Nanotechnologie fortsetzen,
zur gemeinsamen
Meinungsbildung beitragen
und die Diskussion in
verständlicher Weise in die
Öffentlichkeit hineintragen.
Umweltrisiken durch
ausgewählte
Nanomaterialien unter
der Betrachtung
relevanter
Expositionsszenarien
11.2010 –
06.2013
195.750 RWTH Aachen
University,
Institut für
Umweltforschung
(Bio V)
Ibacon GmbH Untersuchung potentieller
ökotoxikologischer Effekte
unter Einbezug besonderer
Expositionen, denen nach
Standardtestverfahren nur
bedingt Rechnung getragen
wird. Hierzu zählen
Kombinationswirkungen mit
im Kompartiment
vorhandenen Schadstoffen, toxische
Wirkungen auf embryonale
Entwicklungsstadien, sowie
Effekte unter UV
Einstrahlung.
NanoCare -
Gesundheitsrelevante
Aspekte synthetischer
Nanopartikel: Schaffung
einer allgemeinen
Informations- und
Wissensbasis als
Grundlage für eine
innovative
Materialforschung
01.03.2006-
31.07.2009
5.004.000 Evonik Degussa
GmbH, BASF SE,
BMS AG, Henkel
KGaA, KIT, Solvay
Infra GmbH, Uni
Münster, Uni
Bielefeld, Uni
Saarland, IUTA, ItN
Nanovation GmbH,
IBE R&D Institute
for Lung Health
gGmbH, Bergbau-
Berufsgenossenschaft (BBG)
wissenschaftlicher
Erkenntnisse über mögliche
gesundheitliche
Auswirkungen von
Nanopartikeln sowie der
Etablierung einer
strukturierten und
interpretierten Wissensbasis.
Die beteiligten Partner aus
Industrie und Wissenschaft
haben dafür im Ergebnis
gemeinsam höchst innovative
Anwendungen und
Messmethoden für den
vorsorgenden und
nachhaltigen Umgang mit
chemischen
Nanotechnologien entwickelt.
INOS - Identifizierung
und Bewertung von
Gesundheits- und
Umweltauswirkungen
von technischen
nanoskaligen Partikeln
01.01.2006-
31.12.2008
1.600.000 NAMOS GmbH,
FhG IKTS, TU
Dresden, Helmholz-
Zentrum für
Umweltforschung
Das Projekt INOS war auf die
Entwicklung von Methoden
zur Bewertung des
Gefährdungspotenzials von
technischen Nanopartikeln
mit Hilfe von in-vitro-
Methoden ausgerichtet. Die
Gefährdungsanalyse basiert
auf einer umfassenden
Untersuchung des Verhaltens
und der Veränderung von
Nanopartikeln in
verschiedenen
Zellkulturmedien, ihrer
Reaktion mit Bestandteilen
der Zellflüssigkeit wie Salzen
und Proteinen, der
Veränderung des pH-Wertes
und der Wechselwirkung der
Nanopartikel mit Zellen in
Abhängigkeit von ihrer
Größe, der
chemischphysikalischen Natur und der
Beschaffenheit ihrer
Oberfläche.
TRACER -
Toxikologische
Bewertung und
Funktionalisierung von
Kohlenstoff-
Nanomaterialien
01.03.2006-
28.02.2009
1.100.000 Future Carbon
GmbH, BMS AG,
FhG IGB, Frenzelit
Werke GmbH
Ziel des Projektes TRACER
war es, entlang der
exemplarischen
Wertschöpfungskette
Herstellung – Verarbeitung –
Halbzeug Funktionsmuster
von PEEK
(Polyetheretherketon)- und
PUR (Polyurethan)-
Kompositmaterialien die
Biokompatibilität zu bewerten
und hier speziell zunächst
Fragen zur Zytotoxizität der
Kohlenstoffnanofasern zu
beantworten.
12. Durch welche einzelnen Maßnahmen sollen BfR, UBA und BAuA bis 2015
in die Lage versetzt werden, eine ausreichende und rechtsfeste Datenbasis,
insbesondere zur Exposition und zur Erfassung nanoskaliger Stoffe sowie
hinreichende Erkenntnisse über die Toxizität gegenüber Mensch und
Umwelt zu erlangen?
Die OECD hat im Rahmen des „Sponsorship Programm“ der WPMN zu den
unterschiedlichen Materialien repräsentative Ausprägungen nach Größe, Form und
Oberflächenbehandlung ausgewählt, für die eine Vielzahl von Parametern zu
physikochemischen, toxikologischen, ökotoxikologischen und sonstigen
Eigenschaften nach OECD-Standards gemessen werden soll. Darüber hinaus wurde
koordiniert durch die BAuA im Jahr 2007 eine gemeinsame Forschungsstrategie
zur Nanotechnologie mit Umweltbundesamt (UBA) und Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) entwickelt (
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/
Gefahrstoffe/Nanotechnologie/Forschungsstrategie.html). Diese wird zurzeit
aktualisiert. Eine erste Bilanz der Forschungsergebnisse wird im Sommer 2011
vorliegen.
13. In welcher Höhe sind Fördermittel der Nanotechnologie des Bundes (ohne
wiederkehrende Mittel aus den Verwaltungshaushalten) jeweils in den
Jahren 2011 bis 2015 für die unternehmensunabhängige Sicherheits- und
Risikoforschung vorgesehen (sofern bekannt, bitte aufschlüsseln in Titel des
Vorhabens, Laufzeit, Höhe der Fördersumme in Euro, Förderempfänger,
weitere beteiligte Institutionen und Unternehmen, Inhalt und Ziel des
Vorhabens)?
Es werden im Folgenden die Projekte genannt, die ohne
Unternehmensbeteiligung durchgeführt werden und für die bereits Mittelfestlegungen erfolgt sind:
Exposition gegenüber
ultrafeinen Partikeln
(UFP) an Arbeitsplätzen
2004 - 2007 90.000 BAuA
Charakterisierung von
ultrafeinen Partikeln für
den Arbeitsschutz - Teil 2
2004 - 2007 120.000 Universität Gießen
Optimierung des
personengebundenen
Thermalpräzipitators für
die Messung von
Nanopartikeln an
Arbeitsplätzen
2007 - 2010 90.000 IUTA e.V.,
Duisburg
Untersuchungen zur
Kanzerogenität
granulärer Stäube an
Ratten - Ergebnisse und
Interpretationen
2006 - 2007 40.000 Beratungsbüro für
Risikoabschätzung,
Dortmund
Titel Laufzeit
Fördersumme [€]
Förderempfänger
Beteiligte
Institutionen und
Unternehmen
Inhalt und Ziel
Analyse und strategisches
Management der
Nachhaltigkeitspotenziale
von Nanoprodukten
04.2009 –
05.2011
179.235 Öko-Institut,
Freiburg
Innovationspotenziale
nanotechnischer
Anwendungen für eine
nachhaltige Entwicklung in
Form einer systematisch
angelegten integrierten
Chancen-Risiko-Abwägung.
Prüfung zum
Nachhaltigkeitscheck von
Nanoprodukten
09.2010 –
05.2011
13.328 aforetec GbR,
Bremen
Universität
Bremen
Prüfung der Methodik und
Ergebnisse des Projektes
„Analyse und strategisches
Management der
Nachhaltigkeitspotenziale von
Nanoprodukten“.
Mobilität, Verhalten und
Verbleib ausgewählter
Nanomaterialien in
verschiedenen
Umweltmedien in
Abhängigkeit von Form,
Größe und
Oberflächengestaltung
10.2010 –
08.2012
204.905 Institut für
Energie- und
Umwelttechnik
e.V. an der
Universität
Duisburg-Essen
TU Dresden,
RWTH Aachen
Untersuchung des Verhaltens
ausgewählter
Nanomaterialien und deren
Modifikationen unter
Umweltbedingungen in
Abhängigkeit ihrer Form,
Größe und
Oberflächengestaltung in
verschiedenen Umweltmedien
mit standardisierten Tests.
Kanzerogenität und
Mutagenität von
Nanopartikeln -
Bewertung des bisherigen
Wissens als Grundlage
für eine Regulation
11.2010 –
04.2012
120.581 Fraunhofer-
Institut für
Toxikologie und
Experimentelle
Medizin (ITEM),
Hannover
Dr. Jens Uwe
Voss
Toxikologische
Beratung
Entwicklung eines Konzepts,
nach dem Hinweise aus den
Eigenschaften der
Nanopartikel auf eine
Gefährdung hinsichtlich
relevanter Exposition und
Kanzerogenität/Mutagenität
geschlossen werden können.
Toxizität, Kanzerogenität
und Mutagenität von
Nanopartikeln -
Aufklärung der
Mechanismen und
Bewertung des bisherigen
Wissens als Grundlage
für eine Regulation von
Nanopartikeln
11.2010 –
04.2012
178.372 Fraunhofer-
Gesellschaft zur
Förderung der
Angewandten
Forschung
Institute für
Festkörper- und
Werkstoffforschung
Dresden
Fortführung des Vorhabens
'Toxikokinetik von
Nanopartikel' (09/2007-
06/2009), welches Auskunft
über die Zielorgane, die
systemische Verfügbarkeit,
und die Ausscheidung der
Nanopartikel am Beispiel von
Titandioxid gibt.
Nanotechnologie und
Umwelt: Zukunft
nachhaltig gestalten
07.2010 –
06.2012
140.000 Bund für Umwelt
und Naturschutz:
Zukunft
nachhaltig
gestalten
- In einem breiten Bündnis
zivilgesellschaftlicher
Gruppen den Dialog über
Chancen und Risiken der
Nanotechnologie fortsetzen,
zur gemeinsamen
Meinungsbildung beitragen
und die Diskussion in
verständlicher Weise in die
Öffentlichkeit hineintragen.
Umweltrisiken durch
ausgewählte
Nanomaterialien unter
der Betrachtung
relevanter
Expositionsszenarien
11.2010 –
06.2013
195.750 RWTH Aachen
University,
Institut für
Umweltforschung
(Bio V)
Ibacon GmbH Untersuchung der
Umweltaspekte, für die sich ein
besonders hohes
Risikopotential durch Nanomaterialien
herausgestellt hat und die
hinsichtlich der Gefährdung
durch Nanomaterialien bisher
unzureichend betrachtet
wurden.
Nanobalancedetektor für
personenbezogene
Messungen von
Nanopartikel-
Expositionen –
NanoExpo
01.05.2010-
30.04.2013
803.000 Technische
Universität
Braunschweig,
Fraunhofer-
Institut für
Holzforschung
WKI
Ziel des Vorhabens
„NanoExpo“ ist es, mit Hilfe
von mikro- und nanoskalig
strukturierten Materialien
hochempfindliche
miniaturisierte Bauelemente
zur personenbezogenen
Nanopartikelanalyse zu
entwickeln. Sie sollen eine
tragbare, kontinuierliche und
schnelle Erfassung der
Nanopartikel-Belastung
ermöglichen
Prädiktion
humantoxikologischer
Wirkung synthetischer
Carbon Black
Nanopartikel –
CarbonBlack
01.08.2010-
31.07.2013
2.345.000
Forschungszentrum Borstel,
Philipps
Universität
Marburg,
Karlsruher Institut
für Technologie,
Fraunhofer-
Institut für
Toxikologie und
Experimentelle
Medizin,
Universität
Lübeck
Das Verbundvorhaben
CarbonBlack zielt darauf ab,
ein Prüfsystem mit
Testmodellen zunehmender
Komplexität zu etablieren, um
die toxikologische Wirkung
von modifizierten und gut
charakterisierten CBNP in
den Atemwegen und der
Lunge zu überprüfen.
Entwicklung von
Screening-Verfahren zur
Untersuchung eines
möglichen kanzerogenen
Potentials von Carbon
Nanotubes - CarboTox
01.09.2010-
31.08.2013
1.290.000 Fraunhofer-
Institut für
Toxikologie und
Experimentelle
Medizin, Leibniz-
Institut für
Festkörper- und
Werkstoffforschung
Dresden
Bayer Material
Science AG
Das Ziel des Vorhabens ist es
zu klären, ob einzeln
vorliegende CNT-Fasern eine
asbestartige biologische
Wirkung hervorrufen. Ferner
sollen möglichst sichere
Prüfverfahren entwickelt
werden, die als schnelle
Labortests eine Aussage über
das Gefahrenpotenzial
unterschiedlicher CNT-
Formen erlauben, ohne dass
aufwendige Tierversuche
notwendig werden.
DaNa - Erfassung,
Bewertung und
breitenwirksame
Darstellung von
gesellschaftlich
relevanten Daten und
Erkenntnissen zu
Nanomaterialien
01.08.2009-
31.07.2013
1.375.000 DECHEMA, KIT,
FhG IKTS,
Helmholz-
Zentrum für
Umweltforschung
EMPA
(Eidgenössische
Materialprüfungs- und
Forschungsanstalt),
UfO
(Unabhängiges
Institut für
Umweltfragen)
Das Projekt DaNa hat zum
Ziel, in einem
interdisziplinären Ansatz mit
Wissenschaftlern aus
Humantoxikologie,
Ökotoxikologie, Biologie,
Physik, Chemie und
Soziologie
Forschungsergebnisse zu
Nanomaterialien und deren
Auswirkungen auf den
Menschen und die Umwelt so
aufzubereiten, dass sie für
interessierte Laien verstehbar
sind.
Diese aufbereiteten Daten
werden mit einer
Internetpräsenz, aber auch
durch andere Medien
zugänglich gemacht.
Über die Projektförderung hinaus werden auch im Rahmen der institutionellen
Förderung Forschungsarbeiten zu Auswirkungen von Nanomaterialien an
Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft und der
Leibnitz-Gemeinschaft sowie in den Einrichtungen der Ressortforschung
durchgeführt.
Messung der Exposition
gegenüber beabsichtigt
hergestellten
Nanomaterialien an
ausgewählten
Arbeitsplätzen
2011 - 70.000 BAuA
Entwicklung einer
Software zur Auswertung
der Anzahlkonzentration
der Agglomerate und
Primärpartikel von
Nanomaterialien am
Arbeitsplatz
2009 - 50.000 BAuA/
Universität
Magdeburg
Bestimmung der
Sensititvität und
Spezifität von in vitro-
Methoden zur
Beurteilung der
chronischen Toxizität
und Karzinogenität von
Nanomaterialien,
Feinstäuben und Fasern
im Rahmen der
regulatorischen
Toxikologie
(Literaturauswertung)
2009 - 180.000 Beratungsbüro für
Risikoabschätzung,
Dortmund
Gesundheitsschädliche
Wirkungen von Fein- und
Ultrafeinstäuben in der
Lunge: Gentoxizität
2009 - 430.000 Universität
Gießen
Dispersion und Retention
von Stäuben mit
ultrafeinen
Primärpartikeln in der
Lunge
2010 - 80.000 Fraunhofer ITEM,
Hannover
Toxische Wirkungen
verschiedener
Modifikationen eines
Nanopartikels nach
Inhalation
2010 - 100.000 Fraunhofer ITEM,
Hannover
Charakterisierung von
nanoskaligen
Eigenschaften
chemischer Stoffe als
Grundlage für die
Regulierung im Rahmen
der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
2010- 60.000 BAM, Berlin
14. Welche Verhandlungsposition nimmt die Bundesregierung im Einzelnen bei
der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in
Bezug auf Nanomaterialien ein (bitte Verhandlungsstand und weitere
Strategie erläutern)?
a) Wie soll der Begriff der Nanomaterialien, insbesondere in Bezug auf
Größe, Form und Eigenschaften, für REACH gefasst bzw. eingegrenzt
werden?
b) Nach welchen Kriterien, auch in Bezug auf die Mengenschwelle und die
Risikoanalyse, soll die Registrierung und Bewertung von
Nanomaterialien erfolgen; welche Abgrenzungen gegenüber anderen REACH-
Stoffen sind erforderlich?
c) Wird das Führen einer eigenständigen Nano-REACH-Liste angestrebt,
und sollen Nanomaterialien grundsätzlich als eigene Stoffe behandelt
werden (bitte erläutern)?
d) Unter welchen Bedingungen sollen Nanostoffe nicht in REACH geführt
werden, auch wenn sie einzelne nanospezifische Effekte aufweisen?
e) Für welche einzelnen Nanostoffe wird möglicherweise eine
Beschränkung oder Nichtzulassung erforderlich sein?
f) Welche Ausnahmetatbestände sind vorgesehen, und wie sollen bereits
marktgängige Nanostoffe in REACH geregelt werden?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die europäische Kommission im
Rahmen der Überprüfung von REACH für Mitte 2012 einen Vorschlag vorbereitet,
wie Nanomaterialien hier geregelt werden sollen.
Deshalb bereitet sie bis Ende des Jahres unter Einbeziehung der
Bundesoberbehörden eine deutsche Position vor. Bei der Festlegung der deutschen Position
werden auch die in den Fragen 14a bis 14f aufgeführten Fragestellungen erörtert
werden.
15. Durch welche Maßnahmen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher im
Einzelnen über nanoskalige Bestandteile in Lebensmitteln und in
Bedarfsgegenständen informiert werden?
Es ist vorgesehen, eine Kennzeichnungsregelung für technisch hergestellte
Nanomaterialien, die als Zutaten Lebensmitteln zugesetzt werden, in die EU-
Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel, die derzeit in
zweiter Lesung beraten wird, aufzunehmen. Nach der vorgesehenen Vorschrift
muss die Bezeichnung einer solchen Zutat im Zutatenverzeichnis um das in
Klammern gesetzte Wort „Nano“ ergänzt werden. Die Verordnung (EG)
Nr. 1935/2004 regelt, dass Lebensmittelkontaktmaterialien, die noch nicht mit
Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, mit besonderen Hinweisen für
eine sichere und sachgemäße Verwendung gekennzeichnet werden müssen,
sofern dies unter Berücksichtigung des normalen oder vorhersehbaren
Gebrauchs erforderlich ist.
16. Wie wird dafür Sorge getragen, dass gegenüber den Verbraucherinnen und
Verbrauchern der angegebene Nutzen sowie die gesundheitliche und
umweltbezogene Unbedenklichkeit von Produkten mit Nanobestandteilen
belegt werden?
Stoffspezifische Zulassungsverfahren (Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt)
bestehen im EU-Recht derzeit für bestimmte Komponenten in
Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff (Verordnung (EU) Nr. 10/2011) und solchen aus
Zellglasfolie (Richtlinie 2007/42/EG). Die Richtlinie 2007/42/EG ist national in
der Bedarfsgegenständeverordnung umgesetzt. Auch für Stoffe in sogenannten
aktiven und intelligenten Materialien und Gegenständen wird künftig eine
Zulassung erforderlich sein (Verordnung (EG) Nr. 450/2009).
Voraussetzung für eine Zulassung ist eine gesundheitliche Bewertung durch die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Eine Zulassung wird
nur dann erteilt, wenn sich bei der Bewertung keine gesundheitlichen Bedenken
ergeben. Die Zulassungen werden auf bestimmte Anwendungen beschränkt,
sofern erforderlich. Zudem sind Höchstmengenregelungen zu beachten.
Für alle anderen Material- und Stoffarten im Bereich der
Lebensmittelkontaktmaterialien gelten die allgemeinen Schutzbestimmungen der Verordnung (EG)
Nr. 1935/2004. Danach dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien insbesondere
keine Bestandteile in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche
Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung von Lebensmitteln
herbei zu führen. Dies ist unabhängig von der Partikelgröße der eingesetzten
Stoffe sowie der Materialart durch die Unternehmen zu gewährleisten.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 17 verwiesen.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verwendung von Nanostoffen in
Lebensmitteln, insbesondere in Hinblick auf die diesbezüglich überwiegende
Skepsis in der Bevölkerung sowie in Hinblick auf die Hinweise des BfR
zur potentiell krebsauslösenden Wirkung einzelner Nanostoffe und den
unzureichenden Stand der Risikoforschung?
Lebensmittel, die unter Einsatz der Nanotechnologie hergestellt werden bzw. die
technisch hergestellte Nanomaterialien enthalten, müssen ebenso wie andere
Lebensmittel auch den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften,
insbesondere des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) und der
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur
„Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des
Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und
zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit“ entsprechen. Sie
dürfen insbesondere keine Gefahr für die Gesundheit von Verbraucherinnen und
Verbraucher darstellen.
Sollen Stoffe in nanoskaliger Abmessung als Lebensmittelzusatzstoffe zu
technologischen Zwecken in Lebensmitteln eingesetzt werden, fallen sie unter den
Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe. Nach den Vorschriften
dieser Verordnung unterliegen Lebensmittelzusatzstoffe der Zulassungspflicht.
Eine Zulassung wird nur dann erteilt, wenn sich bei der gesundheitlichen
Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit keine
gesundheitlichen Bedenken gegen den vorgesehenen Einsatz ergeben. Für bereits
zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe, die in anderer als der bisher geprüften und
zugelassenen Form verwendet werden sollen, also zum Beispiel als
Nanomaterialien, sieht die genannte Verordnung eine Neubewertung und gegebenenfalls
eine Neuzulassung als Voraussetzung für das Inverkehrbringen vor.
Sollen nanopartikuläre Stoffe zu anderen Zwecken verwendet werden (z. B. zu
ernährungsphysiologischen Zwecken), findet die Verordnung (EG) Nr. 258/97
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige
Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten („Novel Food-Verordnung“)
Anwendung, wenn das Lebensmittel bzw. die Zutat auf Grund des Einsatzes
eines bisher „nicht üblichen“ Herstellungsverfahrens – also z. B. der
Nanotechnologie – eine bedeutende Veränderung seiner Zusammensetzung oder der
Struktur erfahren hat und eine nennenswerte Verwendung vor dem Inkrafttreten
der Verordnung (15. Mai 1997) in der Europäischen Union nicht erfolgte. In
diesem Fall ist eine Sicherheitsbewertung und eine Zulassung für das
Inverkehrbringen erforderlich.
18. Durch welche Maßnahmen trägt die Bundesregierung Sorge dafür, dass es
durch Unternehmen nicht zur Verschleierung oder Nichtbenennung von
Nanobestandteilen in Lebensmitteln und in Bedarfsgegenständen kommt?
Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist von den zuständigen
Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder zu überwachen. Es ist daher
auch Aufgabe der Länder zu überprüfen, ob die Vorschriften hinsichtlich der
Nanobestanteile in Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien
eingehalten werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
19. Wie bewertet sie die Haltung des Lobbyverbandes der Lebensmittelindustrie
(BLL), dass die Verwendung nanoskaligen Siliziumdioxids gesundheitlich
unbedenklich sei, in Hinblick auf die Bewertung von BfR und UBA, die
ausführen, dass bei nanoskaligem Siliziumdioxid Hinweise auf eine
krebserzeugende Wirkung im Tier vorliegen, und welche Maßnahmen zur
Gesundheitsvorsorge sollen getroffen werden?
Siliziumdioxid ist auf europäischer Ebene als Lebensmittelzusatzstoff z. B. zur
Verwendung als Rieselhilfe zugelassen. Die verwendete
Siliziumdioxidspezifikation wurde vor der Zulassung umfassend gesundheitlich bewertet. Nach
Kenntnis des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) entspricht die derzeit verwendete Spezifikation dieser
geprüften und zugelassenen Siliziumdioxidform.
Der gemeinsame Bericht von BfR und UBA zum möglichen Krebsrisiko von
Nanomaterialien differenziert hinsichtlich der Wirkung klar zwischen
kristallinem (Quarz) und amorphem Siliziumdioxid. Weiterhin muss bei der Bewertung
des Gefährdungspotenzials unterschieden werden zwischen oraler und
inhalativer Aufnahme. Der Bericht kommt – im Einklang mit oben genannter
Bewertung – zu dem Schluss, dass nach heutigem Kenntnisstand amorphes
Siliziumdioxid nach inhalativer und oraler Aufnahme kein karzinogenes Potenzial
besitzt, nicht zuletzt, weil es aufgrund der hohen Löslichkeit vergleichsweise
rasch aus dem Körper ausgeschieden wird.
20. Welche Regelungen sieht die Bundesregierung für nanoskalige Wirkstoffe
und Bestandteile in Agrochemikalien und in Biozidprodukten vor, und
durch welche Maßnahmen wird die toxikologische Unbedenklichkeit
gegenüber Mensch und Umwelt belegt?
Nach geltendem Recht werden nanoskalige Eigenschaften von Wirkstoffen in
Biozid-Produkten nicht eigens adressiert. Allerdings gibt ein
Zulassungsverfahren den zuständigen Behörden stets die Möglichkeit, im Einzelfall vom
Antragsteller relevante Unterlagen nachzufordern, sofern dies für die Abschätzung der
toxikologischen und ökotoxikologischen Auswirkungen eines Biozids
erforderlich ist. Das aktuelle Biozid-Recht wird derzeit revidiert und voraussichtlich
im Jahr 2013 durch eine EU-Verordnung abgelöst. Die formalen und
inhaltlichen Prüf- und Zulassungsvorschriften werden darin abschließend geregelt
und in Deutschland unmittelbar gelten. Das revidierte Biozid-Recht wird auch
die mögliche nanoskalige Eigenschaft von Bioziden eigens adressieren.
Pflanzenschutzmittel unterliegen der Zulassungspflicht. Mit der Zulassung wird
bestätigt, dass die Anwendung der Pflanzenschutzmittel keine schädlichen
Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser
und keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt hat. Das
würde auch für nanoskalige Inhaltsstoffe von Pflanzenschutzmitteln gelten. Die
Testrichtlinien für solche Stoffe sind an die besonderen Eigenschaften dieser
Stoffe anzupassen. Daran arbeitet die OECD intensiv. Zulassungen für solche
Pflanzenschutzmittel wurden bisher nicht erteilt.
Pflanzenstärkungsmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie
bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer
solchen Anwendung keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die
Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt, haben.
21. In welchen Agrarbereichen sieht sie potentielle Lösungsansätze durch den
Einsatz von Nanotechnologie, und in welchem Stadium befinden sich die
jeweiligen nanotechnischen Entwicklungen?
Inwiefern hierzu künftig nanotechnische Entwicklungen genutzt werden sollen,
ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]