[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5972
17. Wahlperiode 26. 05. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer,
Bernhard Brinkmann (Hildesheim), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5790 –
Zukunft der Städtebauförderung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Städtebauförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die der
Bund in hohem Maße Verantwortung trägt. Sie ist wesentlicher Baustein der
Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Die Städtebauförderung leistet einen
unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Städte und Gemeinden die
Herausforderungen des demografischen Wandels, des sozialen Zusammenhalts und der
Integration, des Klimawandels und des Erhalts der Bausubstanz bewältigen
können.
Besonders das Programm Soziale Stadt trägt im hohen Maße zum sozialen
Zusammenhalt in unseren Städten und Gemeinden bei. Insbesondere für die
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in ihrem unmittelbaren
Lebensumfeld ist Soziale Stadt mit seinem beteiligungsorientierten Ansatz,
der über rein bauliche Maßnahmen hinausgeht, besonders geeignet und wird
deshalb auch im Nationalen Integrationsplan hervorgehoben.
Im Haushalt 2011 hat die Bundesregierung die Bundesmittel der
Städtebauförderung gegenüber 2009 um ein Fünftel von 570 auf 455 Mio. Euro gekürzt. Am
gravierendsten trifft die Kürzung das Programm Soziale Stadt, statt 95 Mio.
Euro Bundesfinanzhilfen stehen nur noch 28,5 Mio. Euro zu Verfügung. Die
nichtinvestiven Modellvorhaben entfallen ganz. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 24. Mai 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5972 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie hat sich der Verpflichtungsrahmen der Bundesmittel für die
Städtebauförderung im Bundeshaushalt zwischen 1997 und 2011 in den
einzelnen Jahren entwickelt, und wie wird er sich ab 2012 entsprechend der
mittelfristigen Finanzplanung entwickeln?
Die Höhe der Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung entwickelte sich in
den Jahren 1997 bis 2011 wie folgt (Verpflichtungsrahmen, in T Euro):
Die Frage zur künftigen Mittelausstattung ab dem Jahr 2012 richtet sich auf
eine Phase der Vorbereitung der Etatplanung, die zunächst regierungsintern
verläuft. Der Prozess der Befassung des Gesetzgebers mit dem
Regierungsentwurf des Bundeshaushalts und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes
beginnt nach der Beschlussfassung des Kabinetts. Insofern können derzeit noch
keine entsprechenden Angaben gemacht werden.
2. Über welchen Zeitraum laufen einzelne Maßnahmen der
Städtebauförderung in der Regel?
Die durchschnittliche, nicht zwingend durchgängige, Förderung einer
Maßnahme der Städtebauförderung durch den Bund liegt aktuell bei 8,4 Jahren. Der
Durchschnittswert bezieht sich auf alle bisher durch den Bund geförderten
Maßnahmen. Die Dauer der Förderung durch den Bund deckt sich jedoch nicht
immer mit dem Durchführungszeitraum der städtebaulichen Maßnahmen, da
diese zeitweilig ausgesetzt oder auch ohne Bundesförderung durchgeführt
werden bzw. durchgeführt werden können.
Förderjahr Bundesmittel Städtebauförderung
1997 306 775
1998 306 775
1999 357 904
2000 357 904
2001 434 599
2002 586 858
2003 490 131
2004 529 137
2005 522 199
2006 546 321
2007 544 793
2008 504 792
2009 569 793
2010 534 537
2011 455 000
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/59723. Wie stellt die Bundesregierung angesichts der Kürzung der
Städtebauförderung um 20 Prozent im Vergleich zu 2009 sicher, dass der Erfolg
laufender Maßnahmen der Städtebauförderung nicht durch sinkende
Mittelbewilligungen gefährdet wird, sondern sie weiter verlässlich finanziert werden
können?
Die Bundesregierung wird die Länder und Kommunen auch künftig bei
städtebaulichen Investitionen, insbesondere zur Finanzierung bereits begonnener
städtebaulicher Maßnahmen, im Rahmen des haushaltsmäßig Möglichen
unterstützen. Geminderte Finanzhilfen des Bundes können, sofern sie nicht durch
erhöhte Landes- und Kommunalmittel ausgeglichen werden, zur zeitlichen
Streckung bereits begonnener Fördermaßnahmen führen. Verantwortlich für die
Verteilung der Fördermittel auf die konkreten Maßnahmen, auch der Höhe
nach, sind die Länder.
4. In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
Länderanteil an den Städtebauförderungsmitteln im Jahr 2011 im selben Maße
gekürzt worden wie die Bundesfinanzhilfen, bzw. welche Länder werden
die ausfallenden Mittel in welcher Höhe ausgleichen oder haben dies
angekündigt?
Die erforderliche Kofinanzierungshöhe durch die Länder zu den zur Verfügung
gestellten Bundesfinanzhilfen ist durch die Regelungen der
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2011 vorgegeben. Der Bundesregierung liegen
keine verlässlichen Angaben über eine freiwillige Aufstockung der
entsprechenden Länderanteile vor.
5. Wie wird die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsaufstellung für
2012 und der mittelfristigen Finanzplanung sicherstellen, dass Länder,
Kommunen und vor Ort an der Umsetzung der Städtebauförderung
Beteiligte kurz- und mittelfristig Planungssicherheit für Maßnahmen der
Städtebauförderung haben?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
6. Wird die Bundesregierung die einzelnen Städtebauförderungsprogramme
Stadtumbau Ost und Stadtumbau West, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren,
Städtebaulicher Denkmalschutz, Soziale Stadt, Kleinere Städte und
Gemeinden und Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
auch über 2011 hinaus fortsetzen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Wann wird die Bundesregierung ihre Überlegungen zu einer
konzeptionellen Fortentwicklung der Städtebauförderung dem Deutschen Bundestag
vorlegen, und inwieweit sind die Länder in diese Überlegungen
einbezogen?
Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 informiert die
Bundesregierung den Deutschen Bundestag im Sommer 2011 auch über wesentliche
Grundlagen für die Ausgestaltung der Städtebauförderung 2012. Die inhaltliche
Weiterentwicklung der Städtebauförderung wird kontinuierlich mit allen
wichtigen Partnern, also insbesondere auch mit den Ländern und mit den
kommunalen Spitzenverbänden, erörtert.
Drucksache 17/5972 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Welche Erkenntnisse liegen der Bunderegierung darüber vor, wie sich die
überproportionalen Kürzungen des Programms Soziale Stadt von 95 auf
28,5 Mio. Euro auf die Förderprogramme in den Ländern auswirken?
Gemäß der Aufgabenverantwortung für die Städtebauförderung obliegt die
Entscheidung über die konkreten Maßnahmen vor Ort und damit auch die
Entscheidung über mögliche Schwerpunktsetzungen den Ländern.
9. Wie wird es sich nach Einschätzung der Bundesregierung auf die im
Rahmen des Programms Soziale Stadt entstandenen Strukturen für die
Quartiersentwicklung auswirken, wenn neue Programmmittel nicht oder
nur in geringem Umfang bewilligt werden?
10. Inwieweit verfügen nach Einschätzung der Bundesregierung kommunale
Entscheidungsträger und Quartiersakteure bereits über Erfahrungen mit
dem Ausstieg aus dem Programm Soziale Stadt und die Verstetigung von
Strukturen und Maßnahmen nach Auslaufen der Förderung?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie die
Sicherung tragfähiger Strukturen für die Quartiersentwicklung im
Programm Soziale Stadt auch nach Auslaufen der Förderung gelingen kann?
Die Fragen 9, 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Frage nach der Sicherung tragfähiger Strukturen und der Verstetigung von
Maßnahmen stellt sich unabhängig von den durch das Parlament
vorgenommenen Reduzierungen und der Streichung der Modellvorhaben beim Programm
Soziale Stadt. Nach 12-jähriger Laufzeit des Programms stehen viele
Kommunen kurz- oder mittelfristig vor einem möglichen Programmausstieg.
Um die Kommunen dabei zu unterstützen, hat das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Herbst 2010 ein
Forschungsprojekt „Sicherung tragfähiger Strukturen für die Quartiersentwicklung“
vergeben. Ziel sind Empfehlungen, wie angestoßene Strukturen in den Quartieren
nachhaltig verstetigt und die notwendigen Partner zur Beteiligung motiviert
werden können.
Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2011 vorliegen.
12. Sieht die Bundesregierung auch weiterhin Tendenzen zu einer
sozialräumlichen Spaltung in den Städten und Gemeinden, und mit welchen
Instrumenten der Stadtentwicklungspolitik will sie diesen begegnen?
Der Bundesregierung liegen keine neueren Erkenntnisse zur sozialräumlichen
Spaltung vor. Es wird daher auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
„Fortführung des Programms Soziale Stadt“ vom 21. Juni 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2234) verwiesen.
Der Bund bekennt sich ausdrücklich zur Fortsetzung der Städtebauförderung
und wird die Städte und Gemeinden auch künftig bei der Bewältigung des
wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandels unterstützen und
Investitionen ermöglichen, die dazu beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt
zu stärken.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/597213. Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest, dass sich der integrierte
Ansatz des Programms Soziale Stadt bewährt hat, und welche
Maßnahmen hat sie seit dem Beschluss über den Bundeshaushalt 2011 eingeleitet,
um den Erfolg des Programms auch bei erheblich geringeren Mitteln zu
sichern?
14. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Ziel, im Rahmen
von Sozialer Stadt Anreize zur Kooperation sowie Bündelung von
Maßnahmen und Ressourcen zu setzen, erreicht wird, obwohl 2011 keine
Modellvorhaben mehr bewilligt werden?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der integrierte Ansatz und der Gebietsbezug haben sich bewährt. Um die
Städtebauförderung vor diesem Hintergrund in Zukunft noch gezielter einzusetzen,
ist es wichtig, Instrumente, Programme und Maßnahmen vor Ort noch besser
aufeinander abzustimmen, zu bündeln und somit passgenauer und effizienter zu
gestalten. Dazu hält es die Bundesregierung in der Städtebauförderung für
wichtig, neue Akzente setzen und auch verstärkt weitere Partner aus Wirtschaft
und Gesellschaft einbinden.
Beispiel für eine erfolgreiche Mittelbündelung ist das ESF-Bundesprogramm
„Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ des BMVBS, das gezielt
städtebauliche Investitionen, insbesondere in den Gebieten der Sozialen Stadt,
mit Maßnahmen der Arbeitsförderung für Jugendliche und Langzeitarbeitslose
flankiert. Aber auch Maßnahmen im Rahmen von Programmen anderer
Ressorts (z. B. „Stärken vor Ort“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend oder „Lernen vor Ort“ des Bundesministeriums Bildung
und Forschung) werden vor Ort mit dem Programm Soziale Stadt verknüpft.
15. Zu welchen Ergebnissen hat die auf Bundestagsdrucksache 17/2234
angekündigte Absicht geführt, konkrete Lösungen zu finden, die
Städtebauförderung gerade auch in Kommunen mit schwieriger Haushaltslage
zu ermöglichen und mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden
systematisch die Optionen für weitere Erleichterungen für Haushaltsnot-
Kommunen zu prüfen, und wann werden diese umgesetzt?
Der Bund hat mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden
Lösungsmöglichkeiten für Kommunen in schwieriger Haushaltslage diskutiert. Dabei
wurden auch die Ergebnisse des vom Bund beauftragten Forschungsgutachtens
„Kommunale Haushaltsnotlagen, Bestandsaufnahme und Möglichkeiten der
Reaktion im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder“
(veröffentlicht unter
www.bbsr.bund.de) einbezogen. Entsprechende
Handlungsmöglichkeiten wurden dabei insbesondere auf Ebene der Länder (z. B.
Einrichtung kommunaler Ausgleichsfonds, Absenkung des kommunalen Eigenanteils
durch das Land) festgestellt.
Auch die Verwaltungsvereinbarung 2011 enthält die Option, dass aufgrund einer
besonderen Haushaltslage einer Gemeinde Teile des kommunalen Eigenanteils
durch Dritte ersetzt werden können.
Drucksache 17/5972 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Wie viele Projekte konnten mit welchem Förderbetrag in der ersten
BIWAQ (Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier)-Förderrunde gefördert
werden, und wie viele Modellvorhaben wurden im Rahmen von Sozialer
Stadt bis 2010 mit welchem Fördervolumen bewilligt?
In der ersten Förderrunde werden 135 Projekte im Rahmen des ESF-
Bundesprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ mit
Bundesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Gesamthöhe von
rund 95 Mio. Euro gefördert.
Die Modellvorhaben im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale
Stadt wurden 2006 eingeführt. Über die tatsächliche Inanspruchnahme der
Finanzhilfen für Modellvorhaben oder deren Verwendung für investive
Maßnahmen haben die Länder auf Grund ihrer Aufgabenverantwortung für die
Städtebauförderung in alleiniger Zuständigkeit entschieden. Die Länder haben
im Zeitraum von 2006 bis 2010 für insgesamt 328 Modellvorhaben
(maßnahmebezogen) Bundesfinanzhilfen in Höhe von rund 79,4 Mio. Euro in Anspruch
genommen.
17. Wie hoch sind die Mittel, die von 2011 bis 2015 aus dem Programm
BIWAQ in Maßnahmen in Gebieten der Sozialen Stadt fließen werden?
Für die Projekte der zweiten Förderrunde, die im Dezember 2010
ausgeschrieben wurde, stehen insgesamt rund 75 Mio. Euro zur Verfügung.
18. Wie will sich die Bundesregierung angesichts der geplanten erneuten
drastischen Kürzung der Städtebauförderung künftig in die Prozesse des
Stadtumbaus Ost und Stadtumbaus West konkret einbringen und die
Städte bei ihren demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen
unterstützen?
Hinsichtlich der Finanzausstattung der Städtebauförderung wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Bundesregierung misst der Unterstützung von
Städten und Gemeinden bei der Bewältigung der demographischen und
wirtschaftlichen Herausforderung eine hohe Bedeutung bei.
19. Wird die Bundesregierung weiterhin den Rückbau nicht mehr benötigter
Wohnungen zur Aufwertung von Stadtquartieren unterstützen, und wenn
ja, wie?
Der Rückbau nicht mehr benötigter Wohnungen ist und bleibt eine wesentliche
Säule des Stadtumbaus in den neuen Ländern. So wurde ab 2010 der
Förderhöchstbetrag für den Abriss dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen in den
neuen Ländern auf 70 Euro je m2 (hälftig Bund und Land) angehoben.
20. Bis wann wird die Bundesregierung ein Konzept zur Bewältigung der
Altschuldenproblematik ostdeutscher Wohnungsunternehmen auf
Grundlage des von ihr an die Firma empirica AG in Auftrag gegebenen
Gutachtens vorlegen?
Die Notwendigkeit einer Anschlussregelung der laufenden
Altschuldenentlastung wurde durch ein wissenschaftliches Gutachten geprüft. Der Gutachter hält
eine Anschlussregelung derzeit nicht für zwingend erforderlich. Die
Bundesregierung wird die Leerstandsentwicklungen und die Situation der
Wohnungsunternehmen kontinuierlich beobachten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/597221. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Programms
Stadtumbau West und wie will die Bundesregierung das Versprechen des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP, dieses Programm
weiterzuentwickeln, wahrmachen?
Die Bundesregierung und alle am Stadtumbau West Beteiligten halten das
Programm für sehr erfolgreich. Um die Bewertung auf eine wissenschaftliche
Grundlage zu stellen und ggf. Vorschläge für die Weiterentwicklung des
Programms zu erarbeiten, wird der Stadtumbau West derzeit evaluiert. Die
Ergebnisse werden im Herbst 2011 vorliegen und veröffentlicht.
22. Mit welchen finanziellen Förderinstrumenten sollen künftig verstärkt
Altbaubestände saniert und damit insbesondere historische Innenstädte
aufgewertet werden, und sind dafür weitere Modellprojekte geplant?
23. Ist die Bundesregierung bereit, die Sanierung von Altbaubeständen
angesichts der Bedeutung für die lokale Identitätsstiftung, aber auch für den
Tourismus, wieder stärker finanziell zu unterstützen?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz unterstützt seit 1991
kontinuierlich die Sicherung, Erhaltung und zukunftsfähige Weiterentwicklung der
historischen Altstädte/Innenstädte inklusive der dort vorhandenen Altbaubestände.
Dabei konnte das Programm bereits erhebliche Erfolge bei der Revitalisierung
der historischen Innenstädte, der lokalen Identitätsstiftung, der
Funktionsstärkung der historischen Stadtkerne und der Stärkung des Tourismus vor Ort
erzielen.
24. Mit welcher Unterstützung seitens der Bundesregierung können
insbesondere Stätten rechnen, die in das UNESCO-Welterbe aufgenommen
wurden und saniert werden müssen?
Kommunen mit UNESCO-Welterbestätten können auch künftig mit
städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, zu denen die Welterbestätten ganz oder teilweise
gehören, im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung unterstützt werden,
wenn sie deren Rahmenbedingungen erfüllen.
25. Wie viele Maßnahmen, aufgegliedert nach einzelnen Bundesländern,
wurden 2010 aus dem Programm Kleinere Städte und Gemeinden
gefördert, und welcher Anteil der 2010 zur Verfügung stehenden Bundesmittel
wurde dafür abgerufen?
Im Programmjahr 2010 wurden 76 Maßnahmen in 75 Städten und Gemeinden
aus dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden –
Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ gefördert.
Drucksache 17/5972 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVon den im Programmjahr 2010 für das Programm zur Verfügung stehenden
Bundesmitteln (Verpflichtungsrahmen) wurden 74 vom Hundert in
Gesamtmaßnahmen gebunden. Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg haben von der in
der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung bestehenden Möglichkeit
Gebrauch gemacht, die auf sie entfallenen Finanzhilfen für Gesamtmaßnahmen
in anderen Programmen der Städtebauförderung zu nutzen. Die Länder Hessen
und Niedersachsen haben die Bundesmittel im Programmjahr 2010 nicht in
Anspruch genommen. Die damit verfügbaren Bundesmittel wurden anderen
Ländern mit hohem Bedarf an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung gestellt, so
dass die Bundesmittel vollständig gebunden wurden.
26. In welchem Umfang und zugunsten welcher Programme haben nach
Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer im Jahr 2010 von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, Mittel zwischen den
Städtebauförderungsprogrammen umzuverteilen?
Im Programmjahr 2010 wurden Bundesmittel in Höhe von 15,550 Mio. Euro zu
Gunsten des Programms „Städtebauliche Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen West“ und 4,107 Mio. Euro zu Gunsten des Programms
„Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Ost“ umgeschichtet (saldiert).
Dies entspricht 2,91 Prozent bzw. 0,77 Prozent im Verhältnis zu den
Gesamtbundesmitteln der Städtebauförderung 2010.
27. Liegen der Bundesregierung angesichts der Kürzung der Bundesmittel
bei der Städtebauförderung Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang bereits Arbeitsplätze, insbesondere im Baugewerbe, verloren
gegangen sind, weil Aufträge zu den Förderprogrammen 2011 im Verhältnis zu
den Vorjahren nicht in gleichem Maße mehr vergeben werden konnten?
Dem Bund liegen derzeit keine belastbaren Erkenntnisse hierzu vor.
Land Anzahl geförderte Maßnahmen Gemeinden im Programm
Baden-Württemberg 7 7
Bayern 25 25
Brandenburg 8 8
Mecklenburg-Vorpommern 1 1
Nordrhein-Westfalen 9 8
Rheinland-Pfalz 4 4
Saarland 2 2
Sachsen 2 2
Sachsen-Anhalt 10 10
Schleswig-Holstein 3 3
Thüringen 5 5
Summe 76 75Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]