[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6035
17. Wahlperiode 01. 06. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 30. Mai 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Kai Gehring, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5831 –
Koordinierung der Rahmenbedingungen für den internationalen Schüler- und
Jugendaustausch
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Direkte Begegnungen zwischen jungen Menschen bilden ein wichtiges
Fundament für interkulturelles Verständnis und für ein friedliches Zusammenleben.
Dem internationalen Schüler- und Jugendaustausch kommt somit eine wichtige
Bedeutung für die Völkerverständigung, aber auch als bildungs-, jugend- sowie
außenpolitisches Instrument zu. Schüler- und Jugendaustausch kann einen
Beitrag zur zivilgesellschaftlichen Entwicklung und Vertiefung bilateraler
Beziehungen und internationaler Einbindungen in beide Richtungen leisten. Gerade
im Austausch mit bisher weniger frequentierten Zielen wie Mittel- und
Osteuropa oder China liegen große Potenziale.
Es ist somit im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, neben der Förderung
einzelner Programme, auch Rahmenbedingungen und Anreize zu schaffen, die
die Ausreise deutscher Jugendlicher sowie die Einreise ausländischer
Jugendlicher zum zeitlich begrenzten Schüler-, Auszubildenden- und Jugendaustausch
erleichtern. In diesem Bereich überschneiden sich Bundes- und
Länderzuständigkeiten sowie Ressortzuständigkeiten. Im Rahmen der auswärtigen Kultur-
und Bildungspolitik ist die Bundesregierung für die Darstellung und Förderung
auf internationaler Ebene verantwortlich. In den Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 schafft sie
Rahmenbedingungen, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland für Austauschschülerinnen
und -schüler ausdrücklich vorsehen (16.5.2.2.2). Die Bundesländer wiederum
sind für die Rahmenbedingungen des Schulbesuchs in Deutschland
verantwortlich. Weiterhin sind sie für die Ausführung des Aufenthaltsgesetzes zuständig.
Die Kultusministerkonferenz sowie die Jugendministerkonferenz übernehmen
Aufgaben der Koordinierung zwischen den Bundesländern auch im Schüler-
und Jugendaustausch wahr.
In der Praxis des Schüler- und Jugendaustauschs kam es jedoch in jüngster Zeit
zu steigenden Anforderungen der Ausländerbehörden, die zudem örtlich
variieren sowie zu Komplikationen bei der Erlangung des Schülerstatus in
Deutschland.
Um die Potenziale des Schüler- und Jugendaustauschs auszuschöpfen, ist
insbesondere die Außendarstellung Deutschlands als attraktives, weltoffenes und
unbürokratisches Partnerland von Bedeutung. Daher trägt die Bundesregierung
eine Verantwortung, sich koordinierend einzuschalten, eine Gesamtstrategie in
diesem Bereich zu entwickeln und zu verfolgen sowie werbend auch auf andere
politische Ebenen einzuwirken.
1. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem internationalen
Schüler- und Jugendaustausch als Instrument für Völkerverständigung, Bildungs-,
Jugend- und Außenpolitik bei?
Der internationale Jugendaustausch ist wesentlicher Teil der internationalen
Jugendarbeit, einem zentralen Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe zur
Förderung der Entwicklung junger Menschen (§ 11 Absatz 1, 3 Nummer 4 des
Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII). Er stellt ein wichtiges Angebot
non-formalen Lernens dar.
Internationale Begegnungen zwischen jungen Menschen stärken deren
interkulturelle Kompetenz und fördern ein Zusammengehörigkeitsgefühl über nationale
Grenzen hinweg. Gerade innerhalb der Europäischen Union kann dieser
Austausch zu einer verstärkten Identifikation mit Europa führen.
Grenzüberschreitender Jugendaustausch soll dazu beitragen, Stereotypenbildung vorzubeugen
und bestehende Vorurteile abzubauen.
Junge Leute sind daher auch eine wichtige Zielgruppe außenpolitischer
Maßnahmen im Kulturbereich. Angesichts der jüngsten politischen Umwälzungen in
den arabischen Ländern ist es z. B. ein aktuelles außenpolitisches Anliegen, dem
dortigen Aufbau von Zivilgesellschaft beizustehen und demokratische
Entwicklungen zu fördern.
2. Was unternimmt die Bundesregierung, um sich koordinierend und werbend
auch auf Ebenen mit Kompetenzüberschneidungen für die Verbesserung der
Bedingungen des Schüler- und Jugendaustausches einzusetzen?
Für den internationalen Schüler- und Jugendaustausch gibt es eine
Gesamtverantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Jede dieser Ebenen fördert
auf ihre Weise und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Programme des Schüler-
und Jugendaustausches. Gerade wegen der Pluralität in der Förderung sind
Abstimmung und Koordinierung bedeutsam, auch um Kontinuität in den
Partnerbeziehungen zu unterstützen und möglichst nachhaltige Wirkungen mit
den Programmen zu erzielen. Allerdings bleibt es jeder Ebene unbenommen,
autonom und in eigener Verantwortung jeweils eigene Akzente zu setzen.
Bund und Länder haben sich im Jahr 2001 auf dieser Grundlage über
gemeinsame Leitlinien der Internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit verständigt.
Die Mitwirkung der Bundesländer an der Fortentwicklung der internationalen
Jugendpolitik und Jugendarbeit erfolgt weiter durch die
Kultusministerkonferenz sowie die Jugend- und Familienministerkonferenz. Es finden zudem
regelmäßig Bund-Länder-Gespräche zu aktuellen Themen und Fragestellungen statt.
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes
(KJP) die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik
Deutschland e. V. (IJAB), die als bundeszentrale Einrichtung Aufgaben im
Bereich der internationalen Jugendarbeit wahrnimmt. Da die
Gebietskörperschaften als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Mitglieder von IJAB
sind, ist die Fachstelle geeignet, die Initiativen zur Koordinierung und
Verbesserung der Abstimmung auf den Ebenen mit Kompetenzüberschneidungen zu
unterstützen.
3. Inwiefern und mit welchen Zielen plant die Bundesregierung Änderungen
bei der Förderung des Jugendaustausches im Rahmen des Kinder- und
Jugendplans des Bundes und im Prozess zur Neukonzeption der
internationalen Jugendarbeit?
Die Richtlinien des KJP werden – vorbehaltlich der laufenden Evaluation des
KJP – überprüft. Eine erste Vereinfachung des Förderverfahrens zur Steigerung
und Erweiterung des Austauschs verbunden mit der Öffnung des Zugangs für
neue Zielgruppen (z. B. Jugendliche mit Migrationshintergrund, Absenkung der
Altersgrenze) ist zum 1. Januar 2012 geplant.
Jugendaustausch und -begegnung finden weiterhin regelmäßig – dem
Subsidiaritätsprinzip folgend – auf Ebene der Träger vor Ort statt, wobei auch die
Auswahl von Partnern und Themen den jeweiligen Trägern obliegt.
Dieser Ansatz wird mit Hilfe einer Flexibilisierung der Förderinstrumente
weiter ausgebaut, um die Träger im internationalen Jugendaustausch zu stärken.
4. Gibt es ein Gesamtkonzept bezüglich der Intensivierung des
Jugendaustausches, wie sie u. a. regelmäßig bei Staatsbesuchen angekündigt wird, und
falls ja, inwiefern wird dieses Gesamtkonzept bzw. Teile davon evaluiert?
In Fortführung der gemeinsamen Leitlinien der Internationalen Jugendpolitik
und Jugendarbeit von Bund und Ländern hat das BMFSFJ mit seinen
Eckpunkten zur Internationalen Jugendpolitik die Grundlinien der künftigen
Ausgestaltung der internationalen Zusammenarbeit im europäischen und internationalen
Kontext beschrieben. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Kinder-
und Jugendarbeit soll weiter ausgebaut werden. Vorgesehen sind auch
Maßnahmen zur Intensivierung des Jugendaustausches im Rahmen der Förderung durch
den KJP. Wesentliche Elemente sind die Vereinfachung der Förderung und die
Öffnung für neue Zielgruppen. Themen- und anlassorientiert sind dabei auch
weiterhin Evaluierungen vorgesehen, z. B. wird im Rahmen der Umsetzung der
EU-Jugendstrategie in Deutschland evaluiert, welche Impulse aus der
jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa Wirkungen in Feldern der Kinder- und
Jugendhilfe in Deutschland entfalten.
5. Inwiefern werden Jugendliche und Jugendverbände sowie andere
Interessenvertretungen aus der Zivilgesellschaft in die Weiterentwicklung des
Jugend- und Schüleraustausches einbezogen?
Die Weiterentwicklung der internationalen Jugendpolitik und damit auch des
Jugendaustausches erfolgt im partnerschaftlichen Dialog mit Jugendlichen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren und Trägern der internationalen Jugendarbeit.
Diese Beteiligung erfolgt in unterschiedlicher Weise: in Arbeitsgruppen, wie
z. B. der Programmspezifischen Arbeitsgruppe „Internationale Jugendarbeit“ zu
Programm 14 des KJP, bei der Durchführung von Projekten, in nationalen und
bilateralen Gremien, bei Träger- und Fachkonferenzen sowie
Planungsgesprächen, aber auch in besonders auf junge Menschen zugeschnittenen Formaten wie
auf Web 2.0 basierenden Internetangeboten oder z. B. durch das Fachforum
„Chancengleichheit“, das 2009 vom BMFSFJ gefördert wurde.
6. Inwiefern plant die Bundesregierung, die bisherige überwiegend
länderorientierte Zusammenarbeit in eine stärker themenorientierte
Zusammenarbeit zu überführen, die auch durch multilaterale, thematisch ausgerichtete
Netzwerkprojekte umgesetzt wird?
Im Bereich der internationalen Jugendpolitik wird das BMFSFJ seine eigenen
jugendpolitischen Aktivitäten stärker thematisch ausrichten und dazu im
Rahmen der bestehenden Vereinbarungen neue Kooperationsformen mit
Partnerländern wählen. Diese themenorientierte Zusammenarbeit soll unter anderem in
Form von zeitlich begrenzten, thematisch ausgerichteten multilateralen
Kooperationsprojekten umgesetzt werden.
Hierdurch soll der Erfahrungstransfer zwischen Deutschland und den
Partnerländern neu und effektiver gestaltet werden. Es besteht zudem die Möglichkeit,
dass auch Länder, mit denen bisher keine Kooperationsvereinbarungen
bestanden, in den Austausch einbezogen werden können.
Zugleich soll aber die eigenständige länderorientierte Zusammenarbeit der
Akteure der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Infrastruktursicherung des
KJP weiterhin unterstützt werden. Hier findet der internationale
Jugendaustausch in seiner Breite statt und ist unverzichtbarer Bestandteil der pluralen
Angebote der außerschulischen Jugendarbeit.
7. Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung beim Schüler- und
Jugendaustausch mit Ländern der EU (insbesondere mit mittel- und
osteuropäischen Mitgliedstaaten), wie entwickelte sich der Austausch in den
vergangenen Jahren, und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung aktiv darum,
den Austausch zu intensivieren?
Die absoluten Austauschzahlen sind in den letzten Jahren insgesamt leicht
zurückgegangen. Eine Intensivierung des Jugendaustauschs erfolgt mit
Mitgliedstaaten der EU durch eine themenorientierte Zusammenarbeit auf der einen und
eine regionale Konzentration insbesondere auf Frankreich, Polen und
Tschechien auf der anderen Seite. Die hierzu bereits eingerichteten Jugendwerke
(Frankreich und Polen) und das Koordinierungsbüro (Tschechien) werden durch
regelmäßig formulierte Zielstellungen und eine nachhaltige Umsetzung weiter
gestärkt.
Ebenfalls eine wichtige Rolle nehmen die Ostseeanrainerstaaten ein. Dies
spiegelt sich unter anderem in der Förderung des Ostseejugendsekretariats wider.
Eine formalisierte Zusammenarbeit zur Ausweitung des Austauschs besteht
darüber hinaus mit Italien, im Rahmen eines deutsch-italienischen Büros für den
Jugendaustausch und der deutsch-britischen Initiative UK-German Connection.
8. Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung beim Schüler- und
Jugendaustausch mit den Nachbarregionen der EU (insbesondere mit der Ukraine,
der Türkei, Tunesien und Ägypten), wie entwickelte sich der Austausch in
den vergangenen Jahren, und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung
aktiv darum, den Austausch zu intensivieren?
In die themenorientierte Zusammenarbeit werden auch Länder außerhalb der EU
einbezogen, um den Jugendaustausch zu intensivieren. So findet z. B. aktuell
mit der Türkei ein intensiver themenbezogener Austausch im Bereich
Jugendmedienschutz statt. Darüber hinaus wird die von der Stiftung Mercator initiierte
„Deutsch-Türkische Jugendbrücke“ von der Bundesregierung unterstützt. In
der jugendpolitischen Zusammenarbeit mit der Ukraine üben das Deutsch-
Polnische Jugendwerk und in der Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten das
Deutsch-Französische Jugendwerk wichtige Brückenfunktionen aus, die
ebenfalls künftig verstärkt in die themenorientierte Zusammenarbeit einbezogen
werden sollen. Die Zusammenarbeit mit der Ukraine konnte in den letzten
Jahren nicht in dem angestrebten Maße entwickelt werden, da die Ukraine andere
innenpolitische Schwerpunkte hatte. Zugleich wird die bilaterale
Zusammenarbeit in ihrem Umfang grundsätzlich vom Umfang der dafür zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel in den Partnerländern bestimmt.
9. Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung beim Schüler- und
Jugendaustausch mit den strategischen Partnern der EU (insbesondere mit der
Volksrepublik China und der Russischen Föderation), wie entwickelte sich
der Austausch in den vergangenen Jahren, und inwiefern bemüht sich die
Bundesregierung aktiv darum, den Austausch zu intensivieren?
Zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation wurde
die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH – eine Public Private
Partnership zwischen dem BMFSFJ, der Robert Bosch Stiftung, dem Ost-
Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und der Freien und Hansestadt Hamburg
gegründet, deren Hauptaufgabe es ist, den Jugend- und Schüleraustausch mit der
Russischen Föderation zu gestalten und auszuweiten. Die Teilnehmerzahlen
konnten in den letzten Jahren um ca. 50 Prozent gesteigert werden.
Mit der Volksrepublik China wurde eine Vereinbarung zur
Jugendzusammenarbeit im Jahr 2006 unterzeichnet. In jährlichen bilateralen Gesprächen mit dem
Allchinesischen Jugendverband werden konkrete Austauschprogramme
vereinbart, die von beiden Regierungen gefördert werden. Im Jahr 2012 wird in
Deutschland die 2. Deutsch-Chinesische Partnerkonferenz stattfinden, die am
Austausch interessierte Akteure gewinnen und die Begründung weiterer
Partnerschaften befördern soll. Vorhaben von Akteuren des Austausches im Rahmen
des EU-China-Jahres der Jugend 2011 werden ebenfalls unterstützt. So wurden
alle Austauschvorhaben in den gemeinsamen Jahreskalender aufgenommen und
Teilnehmende zu den offiziellen Veranstaltungen entsandt.
10. Will die Bundesregierung mehr Anreize im Schüleraustausch mit China
schaffen, da aufgrund des Schwierigkeitsgrads der Fremdsprache
chinesisch hierbei ein früher Einstieg besonders wichtig ist, und wenn ja, welche?
Schulverwaltung und Schulpolitik liegen grundsätzlich in der alleinigen
Zuständigkeit der Länder.
Eine Übersicht zu den Planungen in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik
Deutschland liegt nicht vor und kann innerhalb der für die Beantwortung der
Kleinen Anfrage gesetzten Frist auch nicht erhoben werden. Darüber hinaus gibt
es eine Vielzahl von privaten und regionalen Programmen, die nicht in einer
Übersicht zusammengefasst werden können.
Im Auftrag des Auswärtigen Amts führt der Pädagogische Austauschdienst
(PAD) der Kultusministerkonferenz unter anderem auch
Schüleraustauschprogramme mit China durch.
11. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Jugendliche, die
im Heimatland bereits einen Schulabschluss erworben haben, und im
Anschluss in Deutschland als Austauschschülerinnen oder Austauschschüler
unter Gleichaltrigen ein Auslandsjahr verbringen möchten, häufig keinen
Schülerstatus erhalten?
Schulverwaltung und Schulpolitik liegen in der alleinigen Zuständigkeit der
Länder.
12. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, für Haupt- und
Realschüler/-innen mehr Anreize und bessere Rahmenbedingungen zu
schaffen, da Angebote des Schüler- und Jugendaustauschs größtenteils von
Gymnasiastinnen und Gymnasiasten und Jugendlichen mit Abitur in
Anspruch genommen werden, und was unternimmt sie in diesem
Zusammenhang?
13. Mit welchen Instrumenten und Maßnahmen plant die Bundesregierung die
soziale Selektivität beim Schüler- und Jugendaustausch zu minimieren,
wonach die Frage des Ausbildungsgrades der Eltern sowie die Finanzkraft
bzw. Einkommensstärke der Eltern maßgeblich über die Teilnahme eines
Jugendlichen an Austauschprogrammen entscheidet?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Zugang zur internationalen Jugendarbeit soll vereinfacht werden und
internationale Jugendarbeit soll sich als nonformales Bildungsangebot deutlicher
profilieren. Gerade jungen Menschen, die im formalen Bildungssystem nur
wenig erfolgreich sind, können Angebote nonformaler Bildung neue Impulse
geben.
Seit Herbst 2010 fördert das BMFSFJ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
an 36 Standorten das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der
Region“, mit dem kommunale Strukturen entwickelt und neue Ansätze erprobt
werden, um benachteiligten jungen Menschen, die erhöhten
Unterstützungsbedarf beim Übergang von der Schule in das Berufsleben haben, individuelle
Förderung zu ermöglichen und neue Perspektiven zu bieten. In diesem Kontext
werden auch mobilitätsfördernde Ansätze unter dem Aspekt der
Kompetenzsteigerung für benachteiligte junge Menschen erprobt.
Zudem ist die internationale Jugendarbeit auch in den Arbeitsgrundsätzen der
Jugendmigrationsdienste verankert, sodass bessere Grundlagen geschaffen
wurden, auch junge Migrantinnen und Migranten im Rahmen ihres
Integrationsprozesses für Austauschmaßnahmen gewinnen zu können.
Zur stärkeren Einbeziehung von benachteiligten Jugendlichen und darunter auch
benachteiligten Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Austausch wird
aus Mitteln des KJP eine Initiative „Jugendarbeit international – Vielfalt
erleben“ (JiVE) gefördert, an der sich unter anderem Bundesländer/
Landesjugendbehörden, die kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Bundesjugendring,
der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, Migrantenselbstorganisationen
und Vereine junger Migrantinnen und Migranten sowie das Bundesforum
Kinder- und Jugendreisen e. V. beteiligten. Das Teilvorhaben „Kommune goes
International“ will benachteiligte Jugendliche und junge Menschen mit
Migrationshintergrund auf lokaler Ebene wieder stärker in die internationale
Jugendarbeit einbinden. Wichtig ist dabei auch die Qualifizierung der Fachkräfte der
kommunalen Jugendhilfe, der Jugendsozialarbeit und der
Jugendmigrationsdienste.
Darüber hinaus wird das Angebot für Schülerinnen und Schüler von
Berufsschulen mit freiwilligen beruflichen Praktika im Ausland stetig ausgebaut. Ziel ist es,
den jungen Menschen neue Berufserfahrungen zu vermitteln und ihnen zu
ermöglichen, ihre fachlichen Kompetenzen zu erweitern, sich weiter zu
qualifizieren sowie ihre Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu steigern und
ihre Bereitschaft zur Mobilität zu fördern. Auch für arbeitslose Jugendliche
werden Praktika im Ausland als so genannte berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen angeboten.
14. Welche Förderungsmöglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts und
zur Unterstützung des Austausches für die Jugendlichen bestehen, und
welche Unterschiede der Förderungsmöglichkeiten bestehen für
Schülerinnen und Schüler bzw. Absolventinnen und Absolventen verschiedener
Schulformen?
Der Schüleraustausch kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Damit werden
auch Schülern und Schülerinnen aus einkommensschwachen Familien
Auslandsaufenthalte, vor allem das „Auslandsschuljahr“, im Rahmen der
Inlandsausbildung ermöglicht.
Im Inland können Leistungen nach dem BAföG für eine Ausbildung an einer
allgemeinbildenden Schule nur gewährt werden, wenn die Schülerin oder der
Schüler notwendig auswärtig untergebracht ist, weil am Wohnort seiner Eltern
eine zumutbare Schule nicht vorhanden ist (§ 2 Absatz 1a BAföG). Das BAföG
sieht die Finanzierung der allgemeinbildenden Schulausbildung grundsätzlich in
dem Verantwortungsbereich der Eltern und geht dabei typisierend davon aus,
dass die Schüler während dieser Zeit regelmäßig noch voll in den
Familienhaushalt integriert sind und mit den Eltern zusammenleben. Um den Schülerinnen
und Schülern dennoch einen Auslandsaufenthalt im Rahmen der
Inlandsausbildung zu ermöglichen, wird aber für die Dauer eines nach § 5 Absatz 2
Nummer 1, § 16 Absatz 1 BAföG förderungsfähigen Auslandsaufenthalts an einer
der inländischen Schule gleichwertigen schulischen Einrichtung im Ausland bis
zu einem Jahr einkommensabhängig Ausbildungsförderung gewährt, auch ohne
die Betroffenen darauf zu verweisen, dass sie nicht zwingend auswärtig
untergebracht werden müssten, wenn sie die von der elterlichen Wohnung aus ohne
Weiteres erreichbare Schule weiter besuchen würden. Schüler der gymnasialen
Oberstufe können ab der 11. Klasse bzw. ab der 10. Klasse, soweit die
Hochschulzugangsberechtigung nach zwölf Jahren erworben werden kann, gefördert
werden. Die Förderung eines Auslandsaufenthalts kommt auch bei Schülern mit
mindestens zweijährigen Fach- oder Fachoberschulklassen sowie an
bestimmten Berufsfachschulen in Betracht.
Im Jahr 2010 wurden durch das 23. BAföG-Änderungsgesetz weitere
Erleichterungen geschaffen, die die Förderberechtigung bei Auslandsaufenthalten für
Schüler und Schülerinnen weiter ausgedehnt haben. Von dem grundsätzlichen
Erfordernis des § 5 Absatz 2 Nummer 1 BAföG, dass die Ausbildung im
Ausland auf die anschließende Inlandsausbildung angerechnet werden können
muss, wurde der Besuch der gymnasialen Oberstufe (und der Fachoberschulen)
generell ausgenommen. So wurde das bisherige Förderungshindernis für
Schüler der Klasse 11 an zwölfjährigen Schulgängen beseitigt, deren
Ausbildungszeugnisse aus Klasse 11 unmittelbar in die Abiturnote einging, sodass eine
Anrechnung des Schulbesuchs im Ausland mit Versetzung ins nächste Schuljahr
bei Rückkehr ins Inland von vornherein unmöglich war. Zusätzlich wurde der
Kreis der im Ausland förderungsberechtigten Schülerinnen und Schüler durch
Einbeziehung weiterer Schularten in die Förderungsberechtigung ausgedehnt.
In seiner Funktion als Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich
betreut der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz das aus
EU-Mitteln finanzierte Programm COMENIUS, im Rahmen dessen auch in
kleinem Umfang Schüleraustausch stattfindet. Hier erfolgt die Förderung ohne
Ansehen der Schulform und nach europaweit geltenden Bestimmungen.
Zu den in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Regelungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches können nur
die Länder selbst Auskunft geben. Eine zusammenfassende Übersicht über diese
Förderrichtlinien liegt der Kultusministerkonferenz nicht vor und kann
innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage gesetzten Frist auch nicht
erhoben werden.
15. Sieht die Bundesregierung die Regelung des § 5 Absatz 4 des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) für ausreichend an, um Schülerinnen und
Schülern, die nach dem Abschluss einer Haupt- oder Realschule eine
weiterführende Schule besuchen wollen und diesen Ausbildungsabschnitt im
Ausland beginnen wollen, den Lebensunterhalt während dieser Zeit zu sichern?
Ja. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Abschluss einer Haupt- oder
Realschule eine allgemeinbildende Schule besuchen wollen und diesen
Ausbildungsabschnitt im Ausland beginnen wollen, können – wie alle anderen Schülerinnen
und Schüler – nach Maßgabe von § 5 Absatz 2 und 4 und § 16 Absatz 1 BAföG
für die Dauer eines Jahres gefördert werden, wenn dieser Ausbildungsabschnitt
im Rahmen einer Inlandsausbildung erfolgt, das heißt für eine noch nicht
abgeschlossene Inlandsausbildung förderlich ist.
Der Anwendungsbereich des BAföG ist auf Zeiten einer Ausbildung mit dem
Ziel eines noch nicht erreichten Abschlusses beschränkt.
Wer einen mittleren Schulabschluss durch den Besuch einer Haupt- oder
Realschule, also einer Schule ohne sekundäre Oberstufe erreicht hat, ist in diesem
Moment nicht mehr in schulischer Ausbildung solange er nicht auf einen
gymnasialen Schulzweig gewechselt ist. Will er daher unmittelbar nach Erreichen
des mittleren Schulabschlusses einen Auslandsschulbesuch einschieben, muss
er als Fördervoraussetzung nach dem BAföG nachweisen, für die Zeit nach
Rückkehr aus dem Ausland in die Oberstufe einer anderen Schule aufgenommen
worden zu sein. Dann aber ist eine Förderung bereits nach geltender Rechtslage
möglich. Wie in der Antwort zu Frage 14 erläutert, sind die weiteren
Voraussetzungen für die Förderung eines Auslandsschuljahres mit dem 23. BAföG-
Änderungsgesetz zusätzlich erleichtert worden. Die Förderung erfolgt in Form von
Zuschuss, maßgeblich ist der von der Art der besuchten Schule abhängige
Bedarfssatz für Schülerinnen und Schüler, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wie
er auch im Inland geleistet würde; das sind maximal 465 Euro monatlich für die
Zeit des tatsächlichen Schulbesuches. Die Reisekosten werden durch pauschale
Reisekostenzuschläge für die Hinreise zum Ausbildungsort und eine Rückreise
berücksichtigt. Die Zuschläge betragen innerhalb Europas pro Reise 250 Euro,
außerhalb Europas pro Reise 500 Euro. Das Einkommen der Eltern ist
maßgebend für die Berechnung des BAföG. Zugrunde gelegt wird das Einkommen im
vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Hindernisse im
Visaverfahren in der internationalen Jugendarbeit vor, und inwiefern versucht
sie diesen Hindernissen – über das geltende sogenannte beschleunigte
Verfahren hinaus – entgegenzuwirken?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über besondere Hindernisse im
Visumverfahren in der internationalen Jugendarbeit vor. Allerdings wurden seit
Inkrafttreten des Schengener Abkommens im Sommer 1990 (Schengen II,
Durchführungsübereinkommen) und dem Inkrafttreten des neuen
Ausländeraufenthaltsgesetzes im April 2002 die Rahmenbedingungen für die Visaerteilung
von den Trägern des internationalen Austausches als erschwert wahrgenommen.
Um die Visumverfahren transparenter zu machen und für alle Beteiligten
möglichst reibungslos zu gestalten, hat die Bundesregierung ein Merkblatt
„Schengen-Visa in der internationalen Jugendarbeit“ erarbeitet und den Trägern
zur Verfügung gestellt. Das Merkblatt ist auch auf der Internetseite des BMFSFJ
unter „Sonderregelungen internationaler Jugendaustausch“ zu finden.
Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht die Erteilung von Visa zum Schulbesuch nur
in Ausnahmefällen. Diese werden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 unter Nummer 16.5.2.2 näher
konkretisiert.
17. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass
Ausländerbehörden (z. B. in Montabaur, Rheinland-Pfalz im Jahr 2009) und
Auslandsvertretungen (z. B. Botschaft Bangkok im Jahr 2010) zunehmend
Deutschkenntnisse von Austauschschülern/-schülerinnen fordern, obwohl der
Aufenthalt unter anderem genau dem Spracherwerb dienen soll und diese in
der Vergangenheit nicht erforderlich waren?
18. Wie bewertet die Bundesregierung, dass trotz des zunehmenden
Stellenwertes des internationalen Austauschs, beteiligte Behörden die für den
Schüler- und Jugendaustausch relevanten Vorschriften nicht einheitlich
auslegen und zum Teil Anforderungen verschärfen (siehe Frage 17, zudem
forderten bestimmte Ausländerbehörden den Abschluss einer
Versicherung, z. B. in Köln, Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010)?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Überwachung, Prüfung und Bewertung der ausländerbehördlichen
Rechtsanwendung fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden der
Länder.
Unterschiede in der Gesetzesanwendung können in föderal verfassten Staaten
nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Im Jahr 2010 wurden an der Deutschen Botschaft Bangkok 60 Anträge auf
Erteilung nationaler Visa zum Schulbesuch in Deutschland gestellt. Davon
mussten drei Anträge abgelehnt werden. Lediglich in einem Fall war hierfür
auch das Fehlen deutscher Sprachkenntnisse mit ursächlich.
Wenn im Einzelfall bei der Antragsprüfung Zweifel daran bestehen, dass ein
Antragsteller ernsthaft am Unterricht einer Schule in Deutschland teilnehmen
möchte bzw. in der Lage dazu ist, kann das Vorliegen von Deutschkenntnissen
zu Gunsten des Antragstellers berücksichtigt werden. Liegen jedoch keine
Deutschkenntnisse vor, muss in der Regel davon ausgegangen werden, dass der
angegebene Aufenthaltszweck nicht plausibel ist.
19. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsspielraum und -bedarf,
durch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (oder auf anderen Wegen),
auf eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen des
Schüler- und Jugendaustausches hinzuwirken?
Auf eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen im Jugendaustausch wird
in Bund-Länder Gesprächen und der Programmspezifischen Arbeitsgruppe
„Internationale Jugendarbeit“ hingewirkt. Unterschiede können jedoch aufgrund
des föderalen Systems nicht ausgeschlossen werden.
20. Welche Finanzmittel stellte die Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren zur Förderung des Schüler- und Jugendaustauschs bereit, und
welche Finanzmittel plant sie zukünftig für diesen Zweck einzusetzen?
Für den internationalen Schüler- und Jugendaustausch wurden die folgenden
Mittel (in Tausend Euro) von der Bundesregierung bereitgestellt:
Zur Höhe der künftigen Finanzmittel für den internationalen Schüler- und
Jugendaustausch können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
33,655 38,114 34,904 34,107 35,002 34,646 36,655 37,739 37,739 37,798
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