[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6542
17. Wahlperiode 08. 07. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 7. Juli 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6185 –
Chronischer Botulismus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Mitte der 90er-Jahre wird chronischer Botulismus als neues
Krankheitsbild diskutiert. Es handelt sich dabei um ein Krankheitsbild, dessen Ursachen
bisher nicht geklärt sind. Vermutet wird eine Toxiko-Infektion mit
Clostridium botulinum, die bis heute nicht als bestätigt gilt. Chronischer Botulismus
tritt vor allem bei Milchkühen (möglicherweise wegen längerer
Nutzungsdauer) auf, aber auch bei Kälbern. Es verdichtet sich der Verdacht, dass auch
bei in der Landwirtschaft beschäftigten Personen und Familienmitgliedern, in
deren Tierbeständen chronischer Botulismus vorkommt, klinische Symptome
ähnlich dem chronischen Botulismus auftreten können.
Während die unstrittige Form, der akute Botulismus, durch die orale
Aufnahme bereits außerhalb des Körpers entstandener Botulinumtoxine zustande
kommt und als Vergiftung nicht ansteckend ist, bildet sich beim chronischen
Botulismus das Toxin erst im Darm der betroffenen Tiere. Lebende
Botulinumkeime werden zwar im Magen/Darm von Rindern nicht selten
nachgewiesen, bisher ging man jedoch davon aus, dass das dortige Milieu die
Toxinbildung verhindert.
Umstritten ist, ob es das Krankheitsbild des chronischen Botulismus
tatsächlich gibt und wie genau das Krankheitsbild aussieht. Von verschiedenen Seiten
wird hier dringend eine Definition gefordert. Unklar ist auch, über welche
Wege die Erkrankung zustande kommt.
Angesichts der immer wieder auftretenden großen Zahl verendender Tiere,
zuletzt im sächsischen Vogtland, fordern Landwirte, Tierärzte und
Wissenschaftler einhellig eine zügige Klärung der offenen Fragen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Hypothese des sogenannten chronischen oder viszeralen Botulismus wird
seit einigen Jahren im Zusammenhang mit chronischen Bestandserkrankungen
in Milchviehbetrieben kontrovers diskutiert, wobei die
Krankheitserscheinungen unspezifisch sind und von Inappetenz, Verdauungsproblemen,
zentralnervösen Störungen, Klauenproblemen bis hin zu Todesfällen reichen. Immer
wieder ist festzustellen, dass die Haltungs- und Fütterungsbedingungen in den
betroffenen Beständen in vielen Fällen nur „suboptimal“ sind. Die Ursache der
beschriebenen Krankheitsbilder ist bislang wissenschaftlich nicht gesichert.
I. Vorkommen und Erkrankungswege
1. Wie viele Höfe sind nach Schätzung bzw. Kenntnis der Bundesregierung
bundesweit von chronischem Botulismus betroffen, und gibt es eine
zentrale Erfassung der Fälle?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie viele Betriebe
bundesweit von „chronischem“ Botulismus betroffen sind, da es sich bei dem
„chronischen“ Botulismus weder um eine anzeigepflichtige Tierseuche noch
um eine meldepflichtige Tierkrankheit handelt.
2. Welche Erkrankungswege kommen bei Tieren für den chronischen
Botulismus nach Kenntnis der Bundesregierung infrage?
Vor dem Hintergrund, dass das als „chronischer“ Botulismus beschriebene
Krankheitsbild im Hinblick auf seine Ursächlichkeit wissenschaftlich nicht
begründet ist, muss die Beantwortung der Frage aus Sicht der Bundesregierung
offen bleiben. Im wissenschaftlichen Raum kontrovers diskutiert wird eine
Toxiko-Infektion unter Beteiligung von C. botulinum. Dabei soll es zu einer
Vermehrung der Erreger in den unteren Darmabschnitten der Rinder, verursacht
durch eine Fehlbesiedelung mit Fremdkeimen, und Freisetzung des Toxins
kommen; durch kontinuierliche Toxinresorption sollen sich die unspezifischen
Krankheitserscheinungen ausprägen. Zudem wird als Ursache des
Krankheitsgeschehens auch eine Verfütterung von Grassilage verminderter Qualität
diskutiert, in deren Folge es zu hochgradigen Verdauungsstörungen und negativen
Auswirkungen auf den intermediären Stoffwechsel kommt. Ein Beweis für die
Richtigkeit einer der beiden Hypothesen steht jedoch aus.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Gefahren durch totes oder
sogar verwesendes Geflügel, das nicht umgehend aus den Ställen entfernt
wird?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es allein schon aus Gründen der
Hygiene geboten ist, nicht nur verendetes (oder gar bereits verwesendes)
Geflügel, sondern jedwede verendeten Tiere unverzüglich aus den Ställen zu
entfernen und unverzüglich unschädlich zu beseitigen.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vermutung, dass Rückstände des
Pflanzenschutzmittels Glyphosat, die im Futter und Kot der Tiere sowie im
Körper des Tierhalters gefunden wurden, Auswirkungen auf die Darmflora
von Mensch und Tier haben und damit die Erkrankung an Botulismus
auslösen könnten, und welche Untersuchungen werden hier vorgenommen?
Wissenschaftler der Universität Leipzig haben aufgrund von
Untersuchungsergebnissen die Vermutung geäußert, dass Glyphosat die Darmflora von
Mensch und Tier schädigen und dadurch eine Botulismuserkrankung ausgelöst
werden könnte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Kontakt mit den
zuständigen Wissenschaftlern aufgenommen, um dieser Vermutung weiter
nachzugehen. Eine Bewertung der Bundesregierung kann deshalb zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
5. Welche Erkenntnisse gibt es zur Verbreitung von chronischem Botulismus
zwischen Tieren?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Verbreitung des
„chronischen“ Botulismus zwischen Tieren vor. Auf den hypothetischen Charakter des
als „chronischen“ Botulismus beschriebenen Krankheitsbildes wurde bereits
hingewiesen.
6. Gibt es über die Vorkommen beim Rind hinaus auch bei anderen Tierarten
Hinweise auf chronischen Botulismus, und wenn ja, bei welchen Tierarten,
und in welchem Umfang?
Vereinzelt wurde in der Presse das Vorkommen des „chronischen“ Botulismus
bei Schweinen berichtet; eine Pressemeldung berichtet über das Vorkommen
der Erkrankung bei Hunden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Hinweise hinsichtlich des Vorkommens des „chronischen“ Botulismus bei
anderen Tierarten als dem Rind vor. Die Bundesregierung betont in diesem
Zusammenhang, dass auch das Vorkommen des „chronischen“ Botulismus beim
Rind wissenschaftlich nicht als gesichert angesehen werden kann.
7. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung noch Zweifel, dass der chronische
Botulismus als Krankheitsbild existiert, und welche Folgerungen zieht die
Bundesregierung aus ihrer Einschätzung?
Aus Sicht der Bundesregierung bestehen Zweifel, dass der „chronische“
Botulismus als Krankheitsbild existiert. Es handelt sich um eine Hypothese zur
Erklärung eines unspezifischen Krankheitsbildes. Die Vermutung, dass das in der
Umwelt überall vorkommende Bakterium C. botulinum von Rindern mit dem
Futter aufgenommen wird, sich im Darm dieser Tiere vermehrt und dort Toxin
freisetzt oder dass es sich um eine Faktorenerkrankung handeln könnte, kann
nicht als ursächlicher Beweis für das beschriebene Krankheitsbild
herangezogen werden.
Bundesweit führen nur wenige Laboratorien die veterinärmedizinische
Botulismusdiagnostik durch; dies kompliziert die Situation. Bisherige
Untersuchungsergebnisse der Laboratorien weisen Divergenzen auf, die die kontroverse
Diskussion verstärken. Eine zuverlässige Diagnostik des Botulismus in Hinblick
auf den Nachweis von C. botulinum-Neurotoxin und C. botulinum-Sporen oder
lebenden Bakterien ist Grundvoraussetzung für eine sachliche, fundierte
Diskussion. Aus diesem Grund führt das Friedrich-Loeffler-Institut im Auftrag des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
eine Vergleichsuntersuchung zur Botulismusdiagnostik in Deutschland durch,
an der verschiedene Laboreinrichtungen beteiligt sind. Das Ziel dieser
Vergleichsuntersuchung ist eine Standardisierung und Qualitätssicherung in der
Botulismusdiagnostik (siehe auch Antwort zu Frage 27).
8. Ist geplant, die Erkrankungsfälle bei Tieren zentral zu registrieren, und
wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie sehen diese Planungen konkret aus?
Es ist nicht geplant, die Erkrankungsfälle zentral zu erfassen. Allein die sehr
heterogenen klinischen Erscheinungen verbieten eine zentrale Erfassung. Im
Übrigen lässt sich vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung
beschriebenen diffusen Klinik eine Falldefinition, die für die Erfassung der „Fälle“
unerlässlich wäre, kaum herleiten.
II. Vorkommen beim Menschen
9. Welche Hinweise gibt es für eine Übertragung des chronischen
Botulismus vom Tier auf den Menschen, und welche Wege sind hier denkbar?
Bisher gibt es keine Hinweise für einen Zusammenhang zwischen
Erkrankungen von Tieren und einer Besiedelung mit C. botulinum. Somit ist auch unklar,
wie eine Übertragbarkeit vom Tier auf den Menschen erfolgen könnte. Dazu
aufgestellte Hypothesen sind umstritten.
10. Wie steht die Bundesregierung zur Aussage des Medizinprofessors
Dr. Dirk Dressler, Neurologe der Medizinischen Hochschule Hannover,
dass er auf einem mit Botulismus befallenen Betrieb mehrere Personen
mit engem Rinderkontakt antraf, die „anamnestisch und klinisch-
neurologisch eindeutige Zeichen eines chronischen Botulismus“ zeigten?
Die Detailergebnisse der neurologischen Diagnostik bei den entsprechenden
Personen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Eine belastbare Publikation
in einer internationalen wissenschaftlichen Zeitschrift liegt nicht vor. Das
Robert Koch-Institut hat Ende April 2011 die zuständige Fachgesellschaft
(Deutsche Gesellschaft für Neurologie) um eine Stellungnahme gebeten, die
noch nicht vorliegt.
11. Welche Hinweise gibt es auf Erkrankungen bei in der Landwirtschaft
beschäftigten Personen?
Im Jahr 2009 wurden dem Robert Koch-Institut gemäß Infektionsschutzgesetz
zwei Erkrankungen von Botulismus mit Nachweis von Botulinumtoxin der
Serogruppe C im Stuhl übermittelt. Die beiden betroffenen Personen arbeiteten
zum Zeitpunkt des Auftretens ihrer Symptomatik in einem landwirtschaftlichen
Betrieb. Unabhängige stichprobenartige Untersuchungen der Personen im
Umfeld der Tiere wurden am Robert Koch-Institut und im Konsiliarlabor für
Anaerobier durchgeführt und ergaben negative Resultate.
12. Wie viele Fälle an Erkrankungen mit Beschwerden, die für eine
Vergiftung mit dem Botulinumtoxin typisch sind, sind beim Menschen bereits
aufgetreten, und gibt es hierfür eine zentrale Erfassung?
Botulismus ist eine meldepflichtige Erkrankung nach dem
Infektionsschutzgesetz. Jedes Jahr werden etwa 10 bis 20 Fälle an das Robert Koch-Institut
gemeldet. Diese zeigten das klassische Bild des akuten Botulismus
(lebensmittelbedingter Botulismus, Säuglingsbotulismus oder Wundbotulismus).
13. Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn bei Menschen der Verdacht
auf chronischen Botulismus diagnostiziert wird?
Neben der Diagnostik und der Behandlung der Patientinnen und Patienten vor
Ort, bietet das Robert Koch-Institut den zuständigen Landesämtern auf Anfrage
eine kostenlose und schnelle Unterstützung bei der experimentellen
Untersuchung von Verdachtsproben auf „chronischen Botulismus“ an und regt die
parallele Untersuchung des Probenmaterials auch im Konsiliarlabor für
Anaerobier und ggf. in weiteren Expertenlaboren an.
III. Zusammenhang Biogasanlagen
14. Welche Rolle spielen Biogasanlagen aus Sicht der Bundesregierung bei
der Entstehung von chronischem Botulismus bei Tieren?
Aus der Sicht der Bundesregierung ist die Hypothese, dass Biogasanlagen bei
der Entstehung von „chronischem“ Botulismus eine Rolle spielen,
wissenschaftlich nicht belegbar. In einem am 1. September 2010 im BfR
stattgefundenen Sachverständigengespräch zum „viszeralen“ Botulismus kommen die
Sachverständigen zu dem Ergebnis, „dass in Klärschlamm und Gärresten zwar
pathogene Clostridienstämme nachgewiesen wurden, es konnte aber keine
Vermehrung der Stämme festgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass in
Klärschlamm und Gärresten eine Mischflora vorherrscht und dass das
Wachstum von C. botulinum durch die Anwesenheit anderer Mikroorganismen
gehemmt wird. Daten über das Vorkommen von Clostridien auf
landwirtschaftlichen Nutzflächen aus der Vergangenheit (vor Einsatz der Biogasgewinnung)
liegen nicht vor.“
15. Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass Tierkadaver oder
Teile davon in die Biogasanlage gelangen, sei es als versehentlich mit
dem Mähgut gehäckseltes Wild oder als im Einstreu vorhandene, in
Tierhaltungsanlagen verendete Tiere, und wenn ja, welche Gefahr ergibt sich
hieraus mit Blick auf den chronischen Botulismus?
Es lässt sich nicht ausschließen, dass im Einzelfall versehentlich Tierkadaver
oder Teile davon in eine Biogasanlage gelangen. Die Gefahr, die sich aus einem
solchen versehentlichen Einzelfall ergibt, dürfte aus Sicht der Bundesregierung
vernachlässigbar sein.
16. Wie steht die Bundesregierung zur Befürchtung, dass beim Einsatz von
Risikomaterialien in der Biogasanlage die Hygienisierung von 70 Grad
nicht ausreicht, um Sporen von Clostridium botulinum abzutöten?
17. Wie steht die Bundesregierung zu der Befürchtung, dass sich Sporen von
Clostridium botulinum in Biogasanlagen nicht nur überleben, sondern
sich sogar vermehren können, und welche Belege hat die
Bundesregierung für ihre Auffassung?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Die Anforderungen an die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte in
Biogasanlagen sind gemeinschaftsrechtlich festgelegt. Sie stützen sich auf
Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
Es ist zutreffend, dass die Hygienisierung bei 70 Grad für die Dauer von 60
Minuten nicht ausreicht, um Sporen von Clostridium botulinum abzutöten.
Unabhängig von der Diskussion über den „chronischen“ Botulismus ergaben
Untersuchungen der ehemaligen Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL;
heute Johann Heinrich von Thünen-Institut) zum Thema „Untersuchungen zum
qualitativen und quantitativen Vorkommen von Clostridium botulinum in
Substraten und Gärrückständen von Biogasanlagen“ keine konkreten Hinweise auf
ein Vorkommen oder eine Vermehrung problematischer Clostridien in
landwirtschaftlichen Gärsubstraten. Zur Anwendung kamen u. a. Substrate wie
Rindergülle, Schweinegülle, Hühnertrockenkot, Maissilage und Grassilage. Die
Gärversuche erfolgten im Labormaßstab unter simulierten praxisüblichen
Betriebsbedingungen (WEILAND, P., L. KLINGEBIEL, C. TEBBE, A.-B. DOHRMANN,
S. BAUMERT (2007): Untersuchungen zum qualitativen und quantitativen
Vorkommen von Clostridium botulinum in Substraten und Gärrückständen von
Biogasanlagen, Abschlussbericht, Eigenverlag der Bundesforschungsanstalt für
Landwirtschaft (FAL)). Die Ergebnisse und Aussagen dieser Arbeit werden auch
durch neuere Untersuchungen gestützt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 14 verwiesen.
18. Welche Studien sind der Bundesregierung im Zusammenhang zwischen
dem Auftreten von chronischem Botulismus und dem Vorkommen von
Clostridium-botulinum-Bakterien und -Sporen (nicht Clostridium
perfringens) in Biogasanlagen bekannt?
Neben der in der Antwort zu Frage 17 beschriebenen abgeschlossenen Studie
werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in Niedersachsen zwei
Studien durchgeführt: Abundanz und Vielfalt von Clostridien in
landwirtschaftlichen Biogasanlagen unter besonderer Berücksichtigung von Clostridium
botulinum (Johann Heinrich von Thünen-Institut und Universität Göttingen
(Laufzeit 2011 bis 2014)) und Risikopotential von Biogasanlagen für Wachstum und
Toxinbildung von Clostridium botulinum (Tierärztliche Hochschule Hannover
(Laufzeit 2011 bis 2012)).
19. Umfasst das aktuell von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung ausgeschriebene Forschungsprojekt zu Botulismus auch die Biogas-
Problematik, und wenn nein, welche anderen Forschungsvorhaben sind
vorgesehen?
Nein; auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von clostridienhaltigen
Düngern wie Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen im Hinblick auf
eine mögliche Weiterverbreitung des Bakteriums bzw. dessen Sporen
über das Futter?
Den bisherigen Untersuchungsergebnissen zufolge (siehe auch Antwort zu
Frage 17) kann in vergorenen Güllen von geringeren Clostridium botulinum-
Belastungen ausgegangen werden als in unvergorenen. Insoweit beurteilt die
Bundesregierung den Einsatz von Gärresten zur Düngung von Böden, auf
denen dann Futterpflanzen für die Rindermast bzw. Milchviehhaltung wachsen,
als weniger problematisch als der Einsatz unvergorener Gülle.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass von den etwa 200 Millionen Tonnen Gülle
und Festmist aus der Tierhaltung, die in Deutschland jährlich anfallen, derzeit
nur etwa 15 bis 20 Prozent in Biogasanlagen vergoren werden. Insgesamt ist
C. botulinum und seine Sporen in der Umwelt weit verbreitet und kann zudem
durch seine Temperaturbeständigkeit und Trockenheitsresistenz im Boden sehr
lange überdauern. Daher ist zu bedenken, dass auch auf diesem Wege eine
Kontamination von Pflanzenmaterial stattfinden kann. Daneben kann auch über
eine Kontamination mit Tierkörpern eine Belastung des Futters erfolgen.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Import
von Gülle, insbesondere aus den Niederlanden?
Die Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen unverarbeiteter
oder verarbeiteter Gülle sind gemeinschaftsrechtlich festgelegt. Hierzu zählt
u. a. ein Zustimmungsvorbehalt für das Verbringen unverarbeiteter Gülle. Im
Hinblick auf das Verbringen verarbeiteter Gülle besteht dieser
Zustimmungsvorbehalt zukünftig nicht mehr. Insoweit hat sich das Bundesministerium an die
Dienststellen der Europäischen Kommission gewandt, geeignete
Kontrollelemente in das EU-Recht aufzunehmen, um die Überwachung des
innergemeinschaftlichen Verbringens gewährleisten zu können.
22. Wie ausgereift sind standardisierte Nachweisverfahren für
Clostridiumbotulinum-Bakterien in Biogasanlagen?
Nach den düngemittelrechtlichen Vorschriften ist keine Untersuchung auf C.
botulinum vorgeschrieben. Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
IV. Verbreitung über Lebensmittel
23. Ist es korrekt, dass Rinder aus Betrieben, in denen chronischer
Botulismus vorkommt, ohne Einschränkungen an Schlachthöfe verbracht und
dort geschlachtet werden dürfen?
Wenn nein, welche Auflagen müssen eingehalten werden?
Die Gewinnung von Fleisch durch Schlachten unterliegt strikten
gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. So dürfen Tiere, die im Rahmen der
Schlachttieruntersuchung klinische Anzeichen einer systematischen Erkrankung, Auszehrung
oder Abmagerung aufweisen, nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet
werden, sondern sie müssen getrennt getötet und für genussuntauglich erklärt
werden. Ob Rinder, die aus Betrieben stammen, in denen „chronischer“
Botulismus vermutet wird, einem Schlachtverbot unterliegen oder nicht, hängt daher
davon ab, ob die Tiere eine klinische Symptomatik aufweisen. Bei Tieren ohne
klinische Symptomatik besteht kein Schlachtverbot.
24. Aus welchem Grund dürfen Fleisch und Milch von Rinder aus Betrieben,
in denen chronischer Botulismus vorkommt, regulär vermarktet werden,
obwohl das Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner Stellungnahme
vom 12. August 2004 für Geflügelfleisch aus Betrieben mit Botulismus
befand, dass „derartiges Geflügelfleisch nicht zum Verzehr geeignet ist“,
selbst wenn nur der „begründete Verdacht auf eine Botulismusinfektion
besteht“?
Die Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 12. August
2004 wurde vor dem Hintergrund eines an einer akuten Intoxikation erkrankten
Geflügelbestandes mit massiven Tierverlusten innerhalb weniger Stunden bis
Tage abgegeben. Beim „chronischen“ Botulismus in Rinderbeständen handelt
es sich um ein gänzlich anderes und im Übrigen hypothetisches Geschehen.
Dies begründet die Unterschiede bei der Bewertung des gesundheitlichen
Risikos von einerseits Geflügelfleisch aus Geflügelbeständen mit
Botulismuserkrankungen und andererseits Milch und Fleisch von Rindern aus Beständen
mit vermeintlichem „chronischem“ Botulismus.
25. Welchen lebensmittelrechtlichen Unterschied gibt es zwischen den
beiden oben genannten Vorkommen?
Botulismusintoxikationen führen beim Geflügel je nach Menge und Typ des
aufgenommenen Toxins nach einer Inkubationszeit von einigen Stunden bis zu
drei Tagen zu einer charakteristischen Bewegungsunfähigkeit der Tiere.
Betroffene Mastgeflügelherden zeigen eine stark erhöhte Mortalitätsrate.
Erregernachweis und Toxinnachweis sind zusammen mit der klinischen Symptomatik
entscheidend für eine lebensmittelrechtliche Beurteilung der Geflügelherde.
Das Fleisch erkrankter Tiere ist für genussuntauglich zu erklären.
Symptomatik und Diagnostik des als „chronischer“ Botulismus beim Rind
angesprochenen Krankheitsbildes unterscheidet sich grundsätzlich von der
Botulismusintoxikation des Geflügels. Auf die Antwort zu Frage 23 wird insoweit
verwiesen.
26. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der
Übertragungsweg über tierische Lebensmittel wie Fleisch und Milch, und welche
Folgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus ihren
Kenntnissen?
Die Bundesregierung verfolgt das Thema des „chronischen“ Botulismus auch
im Zusammenhang mit Fragen der Lebensmittelsicherheit mit großer
Aufmerksamkeit. Im Bundesinstitut für Risikobewertung haben dazu mehrere
Expertengespräche mit Sachverständigen aus den Bereichen der Veterinär- und
Humanmedizin und der Lebensmittelhygiene stattgefunden. Hierbei wurde wiederholt
die Schlussfolgerung gezogen, zuletzt in einem am 1. September 2010
durchgeführten Expertengespräch, dass beim Symptomenkomplex des „chronischen“
Botulismus im Hinblick auf den Aspekt der Lebensmittelsicherheit kein akuter
Handlungsbedarf zu sehen sei.
Bisher ist eine Vielzahl an Lebensmitteln als Ursache für das Auslösen von
klassischem Botulismus des Menschen bekannt. Die Kontamination der
Produkte kann über einen Eintrag aus dem Umfeld von Tieren aber auch aus der
Umwelt erfolgen. Zu den Lebensmitteln, die zu Erkrankungen des Menschen
geführt haben, gehören Gemüse, insbesondere Bohnen aber auch in Öl
eingelegte Oliven, Fleisch-, Fischerei- und Milcherzeugnisse. Es handelt sich in der
Regel um verarbeitete Produkte, die einem unsachgemäßem oder fehlerhaftem
technologischen Verfahren unterzogen wurden bzw. einer mangelhaften
Hygiene ausgesetzt waren. Beispiele sind im Haushalt unzureichend erhitzte
Konserven, mit Clostridien kontaminierter vakuumverpackter Fisch, unzureichend
gepökelter und gereifter roher Schinken. Auch Frischfleisch und Rohmilch
können mit Clostridium botulinum kontaminiert sein. Es gibt aber bisher keinen
Hinweis darauf, dass in frischem Fleisch jemals Botulinumtoxin festgestellt
wurde. Über Milch liegen zahlreiche Publikationen vor, die auch das
Vorkommen des Toxins zumindest hypothetisch abgehandelt haben. Es gibt auch hier
keine Hinweise für das Vorkommen der Toxine. Ein Gesundheitsrisiko durch
Lebensmittel im Zusammenhang mit „chronischem“ Botulismus dürfte daher
nach dem derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht
bestehen. Auf die Antwort zu Frage 23 wird im Übrigen verwiesen.
Aus Sicht der Bundesregierung ist es gleichwohl angezeigt, aus
Vorsorgegründen auch die Frage einer möglichen Bedeutung des „chronischen“ Botulismus
im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit weiterhin zu verfolgen.
Hierzu sollte zunächst eine fundierte wissenschaftliche Sachverhaltsaufklärung
des Krankheitsgeschehens erfolgen. Die Bundesregierung hat dies durch
gezielte Forschungsförderung bereits angestoßen.
IV. Forschung
27. Liegen die für 2011 erwarteten Ergebnisse des Laborvergleichstests des
Friedrich-Loeffler-Instituts bereits vor, und falls nein, wann sind diese zu
erwarten?
Die Ergebnisse der Laborvergleichsuntersuchung zur Botulismusdiagnostik
liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Ende März wurde eine interne
Zwischenauswertung am Friedrich-Loeffler-Institut vorgenommen. In einem
nächsten Schritt folgt die Information der teilnehmenden Labore und des
Projektträgers über den erreichten Stand und die Ergebnisse. In Abhängigkeit der
erzielten Ergebnisse und evtl. offener Fragen wird eine Entscheidung über den
Abschluss oder die Fortführung der Untersuchungen getroffen werden. Kann
die Laborvergleichsuntersuchung abgeschlossen werden, wird die
Fachöffentlichkeit über die Ergebnisse informiert. Ist eine Fortführung der
Laborvergleichsuntersuchung erforderlich, muss mit den Beteiligten abgestimmt
werden, in wie weit es der Projektstand erlaubt, Zwischenergebnisse bekannt zu
machen.
28. Welche Forschungsvorhaben zu Clostridium botulinum bei chronischen
Krankheitsverläufen sind geplant oder laufen derzeit, und wann sind
Ergebnisse zu erwarten?
Welche Ergebnisse liegen schon vor?
Im Rahmen des Förderschwerpunktes „Zoonosen“ förderte das BMBF einen
Verbund zu Botulismus von 2007 bis 2010 mit ca. 2,4 Mio. Euro. Der Verbund
wurde jedoch von dem unabhängigen, überwiegend internationalen Gutachter-
Team, das die Zwischenevaluierung aller in dieser Bekanntmachung
geförderten Verbünde vornahm, nicht zur Förderung einer 2. Phase empfohlen. Aktuell
wird deshalb seitens des BMBF nur ein Projekt zu Botulismus unter dem Dach
der Zoonosen-Plattform am Robert Koch-Institut gefördert. Die Ergebnisse des
Verbundes stehen zum größten Teil noch aus und werden im Laufe dieses
Jahres erwartet.
Bisher wurden
– strukturelle und funktionelle Erkenntnisse über Botulinum-Toxine
gewonnen, die Rückschlüsse auf deren Wirkweise erlauben;
– die Mikroflora in Pansen und Kot von Kühen aus gesunden oder
Clostridien-befallenen Beständen verglichen um festzustellen, ob evtl. vorhandene
Clostridien von Protozoen phagozytiert werden können; andere Proben aus
Betrieben, (Hausstaub, Stuhlproben) auf Clostridien untersucht, ohne dass
jedoch kausale Zusammenhänge festgestellt wurden,
– in Metagenomanalysen in Gärresten einer Biogasanlage neben den
erwarteten anaeroben Bakterienstämmen toxinbildende Clostridien und weitere
pathogene Bakterien nachgewiesen. Durch die komparative Genomanalyse
verschiedener C. botulinum-Stämme wurde eine neue Variante des C2-
Toxins von C. botulinum entdeckt.
Derzeit befindet sich ein BMELV finanziertes Vorhaben (Bedeutung von
Clostridium botulinum bei chronischen Krankheitsgeschehen) in der Begutachtung.
Mit dem Vorhaben soll quasi über eine Fall-Kontroll-Studie über
epidemiologische Untersuchungen Klarheit über eine Beteiligung von C. botulinum an dem
als „chronischem“ Botulismus beschriebenen Krankheitsbild geschaffen
werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 27 verwiesen.
Darauf hingewiesen sei, dass in Niedersachsen von 2008 bis 2011 ein
Forschungsvorhaben zur Klärung der Rolle des Botulismus bei chronischen
Erkrankungen im Milchviehstall und zum Einfluss von Grassilage mit auffälligem
Reineiweißanteil auf die Pansenfermentation (in vitro) an der Rinderklinik der
Stiftung Tierärztliche Hochschule in Hannover durchgeführt wurde. Das
Forschungsvorhaben, dessen Abschlussbericht am 2. März 2011 vorgelegt wurde,
kommt zu folgender abschließender Beurteilung: „Durch Grassilagen kommt
es zu quantitativen (Bakterienzunahmen, Protozoenabnahme) und qualitativen
Veränderungen innerhalb der mikrobiellen Population im Pansensaft (s.
Nukleobasen, Protozoenkonzentration, Verschiebungen im flüchtigen
Fettsäuremuster, Ammoniakkonzentration und i-Säurenproduktion). Der ruminale
Kohlenhydratstoffwechsel wird nur geringgradig, der Eiweißstoffwechsel hingegen
deutlich beeinflusst. Die beobachteten Veränderungen im Pansenmilieu
schränken möglicherweise die Abwehrfunktion des Pansens gegenüber exogenen
Noxen, wie z. B. Fremdbakterien, ein. Die herabgesetzte ruminale
Barrierefunktion könnte so maßgeblich an der Ätiologie des unspezifischen
Krankheitsbildes in Zusammenhang mit der Verfütterung von Grassilagen mit erniedrigten
Reineiweißanteilen am Rohprotein beteiligt sein. Darüber hinaus besteht die
Vermutung, dass einzelne, im Pansen entstehende Peptidabbauprodukte
möglicherweise für einige der klinischen zentralnervösen Symptome verantwortlich
sein könnten. Selbige werden gegenwärtig identifiziert.“
29. Welche Erfahrungen liegen zur Nutzung des in Südafrika mit guten
Erfahrungen eingesetzten Impfstoffs vor, und in welchem Umfang wird von
der Möglichkeit einer Sondergenehmigung zum Einsatz in Deutschland
Gebrauch gemacht?
Vorauszuschicken ist, dass die in Südafrika gemachten Erfahrungen darauf
zurückzuführen sind, dass der Impfstoff dort prophylaktisch eingesetzt wird, um
dem dort bei Rindern vorkommenden klassischen Botulismus, hervorgerufen
durch Clostridium botulinum Typ C und D, vorzubeugen. Insoweit
unterscheidet sich die Anwendung dieses Impfstoffes in Deutschland grundsätzlich von
der Anwendung in Südafrika: in Deutschland wird er in der Regel
metaphylaktisch bei einem Krankheitsbild eingesetzt, von dem nicht klar ist, ob C.
botulinum überhaupt beteiligt ist. Da der Impfstoff in Deutschland nicht zugelassen
ist, kann er nur über eine Ausnahmegenehmigung nach § 17c Absatz 4 des
Tierseuchengesetzes angewendet werden. Ausnahmegenehmigungen werden in
vielen Bundesländern erteilt. Der Impfstoff ist nach Informationen aus dem
Feld im Allgemeinen gut verträglich. Oft wird auch eine Verbesserung der
Bestandssituation beschrieben; allerdings wurden in den betroffenen Beständen
oftmals auch weitere Maßnahmen, wie die Verbesserung von Haltungs- und
Fütterungshygiene, veranlasst, so dass nicht eingeschätzt werden kann, ob die
Verbesserung der Bestandssituation ausschließlich der Impfung zuzuschreiben
war. Zum Teil kam es auch zu keiner Verbesserung der tiergesundheitlichen
Situation in den betroffenen Beständen oder es verschlechterte sich die
Situation sogar.
30. Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, den Einsatz des
Impfstoffs zu vereinfachen bzw. voranzutreiben?
Entsprechende Bestrebungen seitens der Bundesregierung gibt es nicht.
Grundsätzlich hat die Bundesregierung keinen Einfluss auf die unternehmerische
Entscheidung eines pharmazeutischen Unternehmens, eine Zulassung für einen
Tierimpfstoff in einem Land zu beantragen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]