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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aussetzung des Zivildienstes und Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes sowie Freiwilligendienste aller Generationen (Nachfragen zu Bundestagsdrucksachen 17/5079 und 17/5078)

Kompensation der bisherigen Zivildienstleistungen durch zusätzliche reguläre Stellen im Sozial- und Gesundheitswesen, Maßnahmen für einen strukturierten Übergang vom Zivildienst zum Bundesfreiwilligendienst, Einsatz frei werdender Mittel aus dem Zivildienstetat, Doppelstruktur von Bundesfreiwilligendienstgesetz und Jugendfreiwilligendienstegesetz (Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr) und den generationenübergreifenden Freiwilligendiensten, Vorrang des ehrenamtlichen Engagements (Subsidiaritätsprinzip), arbeits- und sozialrechtliche Abgrenzung, Einbringung eines Freiwilligendienstestatusgesetzes, Anreize zur Gewinnung junger Frauen und Männer für den Freiwilligendienst, Sicherstellung der Arbeitsmarktneutralität, Personal, Umstrukturierung und Aufgaben des bisherigen Bundesamtes für den Zivildienst, Öffnung des Dienstes für alle Altersgruppen<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

04.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/621515. 06. 2011

Aussetzung des Zivildienstes und Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes sowie Freiwilligendienste aller Generationen (Nachfragen zu Bundestagsdrucksachen 17/5079 und 17/5078)

der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann, Elisabeth Scharfenberg, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zum 1. Juli 2011 tritt das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst in Kraft. Da sich die Bundesregierung im März 2011 mit Verweis auf das damals noch nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren überwiegend nicht in der Lage sah, die Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Zukunft der Freiwilligendienste, zur Konversion des Zivildienstes, zum Bundesfreiwilligendienst und den Freiwilligendiensten aller Generationen (Bundestagsdrucksachen 17/4737 und 17/4903) zu beantworten, stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die mit Verweis auf das damals laufende Gesetzgebungsverfahren nicht oder nur teilweise beantworteten Fragen erneut.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen die bisher von Zivildienstleistenden durchgeführten Tätigkeiten kompensiert werden, um entstehende Lücken „zum großen Teil“ zu schließen (so die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, bei der Vorstellung ihrer Jahresplanung am 26. Januar 2011) und den Qualitätsstandard in den Einrichtungen zumindest auf dem aktuellen Stand zu halten (bitte nach Tätigkeiten und Platzzahlen aufschlüsseln)?

2

Inwieweit sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung zukünftig Tätigkeiten der Zivildienstleistenden von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen des ersten Arbeitsmarktes übernommen werden, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, um dies zu organisieren bzw. anzureizen?

3

Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, einen strukturierten Übergang vom Zivildienst zum Bundesfreiwilligendienst zu gewährleisten, insbesondere um Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure herzustellen?

4

Welche konkreten Maßnahmen und Programme plant die Bundesregierung, um einen Rückgang des Anteils junger Männer in personenbezogenen Dienstleistungen, wie beispielsweise im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen, aufzuhalten und zu kompensieren?

5

Was plant die Bundesregierung mit den frei werdenden Mitteln des Zivildienstetats zu unternehmen, da in den neuen Bundesfreiwilligendienst nur noch rund 300 Mio. Euro (vorher rund 600 Mio. Euro für den Zivildienst) investiert werden? Sollen diese in die Zivildienstkonversion investiert werden, und wenn nein, warum nicht?

6

Womit begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit der durch das Bundesfreiwilligendienstgesetz entstehenden Doppelstruktur zu den bestehenden Freiwilligendiensten (insbesondere zu den im Jugendfreiwilligendienstgesetz geregelten Diensten FSJ – Freiwilliges Soziales Jahr – und FÖJ – Freiwilliges Ökologisches Jahr – und den generationenübergreifenden Freiwilligendiensten)?

7

Strebt die Bundesregierung perspektivisch eine strategische Weichenstellung an, wonach die Freiwilligendienste in alleiniger Länderzuständigkeit oder alleiniger Bundeszuständigkeit organisiert werden, oder plant sie eine Beibehaltung der neuen Misch- bzw. Doppelstruktur?

8

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bündnisses für Gemeinnützigkeit u. a., wonach der Grundsatz der Nachrangigkeit von staatlichem gegenüber ehrenamtlichem Engagement (Subsidiaritätsprinzip) durch die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstgesetzes missachtet wird und alternativ ein Ausbau der bestehenden Freiwilligendienste in Kooperation von Zivilgesellschaft, Ländern und Bund sachgerechter wäre?

9

Wie plant die Bundesregierung, einer Konkurrenz zwischen dem Bundesfreiwilligendienst und den bestehenden Freiwilligendiensten – insbesondere das FSJ und das FÖJ – wirksam entgegenzuwirken, und wie will sie ausschließen, dass mittel- und langfristig bestehende Dienste verdrängt werden?

10

Wie will die Bundesregierung eine klare arbeits- und sozialrechtliche Definition und Abgrenzung der Freiwilligendienste gewährleisten?

11

Wann plant die Bundesregierung einen Entwurf für ein „Freiwilligendienstestatusgesetz“ vorzulegen, wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dabei die Federführung innehaben, und welche Bundesministerien werden darüber hinaus an der Entwicklung und Konzeptionierung beteiligt werden?

12

Inwiefern plant die Bundesregierung im Bundesfreiwilligendienstgesetz ein Rückkehrrecht in die vor Aufnahme des Freiwilligendienstes bestehenden Arbeitsverhältnisse?

13

Welche Zielgruppen hat die Bundesregierung für die Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes im Blick?

14

Welche konkrete Regelung plant die Bundesregierung, um Freiwillige unter 25 Jahren, die keinen Freibetrag auf Kindergeld geltend machen können, mit Freiwilligen, für die ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder Kindergeld besteht, gleich zu behandeln, und wie unterscheiden sich die Regelungen zu denen im Jugendfreiwilligendienstgesetz?

15

Wie und nach welchen Kriterien plant die Bundesregierung die Vergabe von Plätzen für den Bundesfreiwilligendienst zu regeln, und gibt es Pläne, die Anzahl der Plätze im neuen Bundesfreiwilligendienst zu begrenzen und/ oder an bestehende Freiwilligendienstplätze zu binden?

16

Welche Funktionen übernehmen die neu einzurichtenden Zentralstellen bei der Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, wie soll die Trägerschaft der Zentralstellen geregelt werden, und welche Umstrukturierungsmaßnahmen sind für die Einrichtung der Stellen erforderlich?

17

Werden die Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer aus der Zivildienststruktur übernommen, und wenn ja, in welchem Umfang, und für welche Aufgaben?

18

Sind im Bundesfreiwilligendienst Weiterbildungsmaßnahmen vorgesehen, die als Brücke in den Arbeitsmarkt genutzt werden können, und welche konkreten Qualifizierungsmaßnahmen und Zertifizierungen der erworbenen Qualifikationen sind geplant?

19

Welche konkrete pädagogische Begleitung ist im Bundesfreiwilligendienstgesetz vorgesehen, und inwiefern wird dabei die heterogene Zusammensetzung der Freiwilligen, insbesondere bezüglich des Alters und der Bildungsanforderungen, berücksichtigt?

20

Welche Pläne zur Ansprache und Gewinnung junger Menschen entwickelt und verfolgt die Bundesregierung, um die Zielzahl von 35 000 Bundesfreiwilligendienstleistenden zu erreichen? Welche Anreize plant sie zu setzen? Welche Informations- und Werbekampagnen, mit welchen Kosten, sind in Vorbereitung?

21

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass junge Frauen und junge Männer gleichermaßen das Angebot des Bundesfreiwilligendienstes wahrnehmen und ihn absolvieren?

22

Inwiefern plant die Bundesregierung Begünstigungen durch die Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes, wie eine Bevorzugung bei der Studienplatzvergabe (u. a. Wartesemester) oder einen verbesserten Zugang zur Berufsausbildung, inwieweit will sie diese auf bestehende Freiwilligendienste ausweiten, und welche Vorkehrungen und Vereinbarungen sind im Rahmen der Kultusministerkonferenz, Jugendministerkonferenz oder in anderen Gremien bisher erörtert oder getroffen worden?

23

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes den Prinzipien der Arbeitsmarktneutralität entspricht?

24

Ist seitens der Bundesregierung eine Überprüfung der Dienststellen und der rund 170 000 bisher anerkannten Zivildienstplätze vorgesehen, um insbesondere zu gewährleisten, dass diese Stellen den Anforderungen des Arbeitsmarktneutralitätsprinzips bei der Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes entsprechen? Wenn ja, wird diese Aufgabe zu den neuen Tätigkeiten des bisherigen Bundesamtes für den Zivildienst zählen, und nach welchen Kriterien wird die Überprüfung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?

25

Inwiefern plant die Bundesregierung private und gewinnorientierte Einrichtungen, in denen bisher fast ein Drittel der Zivildienstleistenden arbeiteten, als Stellenanbieter für den Bundesfreiwilligendienst anzuerkennen?

26

Welche Auswirkungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes erwartet die Bundesregierung gerade auch angesichts des generationenübergreifenden Ansatzes des Bundesfreiwilligendienstgesetzes auf das klassische Ehrenamt und andere bürgerschaftliche Engagementformen, vor allem aufgrund der vorgesehenen Taschengeld- und Mindeststundenregelungen?

27

Inwiefern plant die Bundesregierung die Beauftragung des Bundesamtes für den Zivildienst mit der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, und für welche konkreten, gesetzlich und untergesetzlich geregelten Aufgaben soll das Bundesamt für den Zivildienst zukünftig verantwortlich sein?

28

Was versteht die Bundesregierung unter der Ankündigung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, (aus der Befragung der Bundesregierung vom 15. Dezember 2010 – Plenarprotokoll 17/80), dass für das Bundesamt für den Zivildienst „weiterhin die sehr schlanke Struktur“ vorgesehen ist und „eine schlanke und effiziente Verwaltung der Freiwilligendienste“ erfolgen soll (so die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Vorstellung ihrer Jahresplanung am 26. Januar 2011), und wie will die Bundesregierung diese umsetzen?

29

Inwiefern können die Aufgaben, die an das Bundesamt für den Zivildienst zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes übertragen werden sollen, auch von anderen Behörden, Trägern oder Institutionen insbesondere der Zivilgesellschaft geleistet werden, und welche Behörden, Träger oder Institutionen kämen für die Übernahme der Aufgaben in Betracht (bitte jeweils die alternativen Möglichkeiten aufführen)?

30

Welche Veränderungen des Personalbestandes plant die Bundesregierung bei einer Umstrukturierung des Bundesamtes für den Zivildienst?

31

Wie viele Beschäftigte werden für die Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sowie für die neuen Aufgaben des Bundesamtes für den Zivildienst eingeplant und benötigt (bitte jeweils pro Aufgabengebiet mit genauer Angestellten- und Beamtenzahl angeben)?

32

Sind für die Übernahme der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Umschulungen des Personals des Bundesamtes für den Zivildienst notwendig? Wenn ja, in welchen Bereichen, und in welchem Umfang müssen Umschulungen durchgeführt werden?

33

Bleiben die Anzahl, Struktur und personelle Ausstattung der Zivildienstschulen bestehen? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?

34

Wie begründet die Bundesregierung den Anspruch des Bundesfreiwilligendienstes, einen für alle Altersgruppen geöffneten Dienst zu schaffen, und wie will sie sicherstellen, dass der Bundesfreiwilligendienst die entsprechende Resonanz findet?

35

Welchen Teilnahmeumfang an Seminaren sieht die Bundesregierung für Senioren als angemessen an, da laut Gesetzentwurf die „Gesamtdauer der Seminare (…) bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst mindestens 25 Tage“ beträgt und „ältere Freiwillige (…) in angemessenem Umfang an den Seminaren“ teilnehmen sollen?

36

Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass Seminare für junge als auch für ältere Menschen gleichermaßen geeignet sind, und welchen Stellenwert hat die passgenaue, individuelle Qualifizierung gegenüber der Teilnahme an vorgegebenen Qualifizierungsmaßnahmen?

37

Wie bringt die Bundesregierung die verpflichtende Teilnahme älterer Menschen an Seminartagen mit der im Gesetz formulierten Erwartung in Einklang „Dieser Kompetenzerwerb steht selbstverständlich auch älteren Menschen offen; hier wird jedoch das Einbringen und Vermitteln schon vorhandener Kompetenzen sowie Lebens- und Berufserfahrung im Vordergrund stehen“?

38

Finden sich die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage „Freiwilligendienste aller Generationen“ (Bundestagsdrucksache 17/5078) aufgeführten Erkenntnisse in der Konzeptionierung des Bundesfreiwilligendienstes wieder? Wenn ja, worin? Wenn nein, warum nicht?

39

Womit begründet die Bundesregierung ihre Erwartung hinsichtlich des Bundesfreiwilligendienstes, dass eine Mindeststundenzahl von 20 Wochenstunden den Lebenssituationen älterer Menschen gerecht wird, und welche Erkenntnisse aus der Begleitforschung zu den Freiwilligendiensten aller Generationen gibt es bezüglich der bevorzugten Stundenzahl älterer Menschen?

40

Welche weiteren Regelungen sind innerhalb des Bundesfreiwilligendienstes vorgesehen, um der Vielfalt der Lebenssituationen älterer Menschen (z. B. Anschlussfähigkeit an Altersteilzeit, Sabbatjahre, Arbeitslosigkeit, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen) und ihrem Bedürfnis nach Flexibilität gerecht zu werden?

41

Wird die Betreuung der „Mobilen Teams“ im Freiwilligendienst aller Generationen Aufgabe des neuen „Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“?

Berlin, den 15. Juni 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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