[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6411
17. Wahlperiode 04. 07. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann,
Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6215 –
Aussetzung des Zivildienstes und Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
sowie Freiwilligendienste aller Generationen (Nachfragen zu den Antworten
der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen
17/5079 und 17/5078)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum 1. Juli 2011 tritt das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst in Kraft.
Da sich die Bundesregierung im März 2011 mit Verweis auf das damals noch
nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren überwiegend nicht in der Lage
sah, die Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Zukunft der
Freiwilligendienste, zur Konversion des Zivildienstes, zum
Bundesfreiwilligendienst und den Freiwilligendiensten aller Generationen
(Bundestagsdrucksachen 17/4737 und 17/4903) zu beantworten, stellt die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die mit Verweis auf das damals laufende
Gesetzgebungsverfahren nicht oder nur teilweise beantworteten Fragen erneut.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich bei dem
Bundesfreiwilligendienst um einen Freiwilligendienst handelt, der ganz überwiegend von
zivilgesellschaftlichen Einsatzstellen, Trägern und Zentralstellen durchgeführt
werden wird. Die Bundesregierung sieht daher nicht ihre Aufgabe darin,
Einzelheiten zu „regeln“, zu „gewährleisten“, „sicherzustellen“ etc., wie dies die
fragestellenden Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit
ihren Fragen fordern.
Ziel des Bundesfreiwilligendienstes ist es, auch zukünftig möglichst viele
Menschen die Möglichkeit zu geben, durch soziales Engagement positive
Erfahrungen sammeln können. Dadurch werden auch die negativen Effekte der
Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes minimiert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 30. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6411 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen die bisher von
Zivildienstleistenden durchgeführten Tätigkeiten kompensiert werden, um entstehende
Lücken „zum großen Teil“ zu schließen (so die Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, bei der
Vorstellung ihrer Jahresplanung am 26. Januar 2011) und den
Qualitätsstandard in den Einrichtungen zumindest auf dem aktuellen Stand zu halten
(bitte nach Tätigkeiten und Platzzahlen aufschlüsseln)?
3. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung,
einen strukturierten Übergang vom Zivildienst zum
Bundesfreiwilligendienst zu gewährleisten, insbesondere um Planungssicherheit für alle
beteiligten Akteure herzustellen?
Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Zivildienst war ausschließlich Wehrersatzdienst und hatte keinen
Sicherstellungsauftrag für die sozialen Dienste. Darüber hinaus wurde auch nicht die
Zahl der Kriegsdienstverweigerer oder der Zivildienstleistenden vorgegeben.
Die Anzahl der Kriegsdienstverweigerer hing allein davon ab, wie viele junge
Männer den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigerten. Insofern
war auch im Zivildienst nur eine bedingte Planungssicherheit für die
Einsatzstellen gegeben.
Der Bundesfreiwilligendienst soll und kann den Zivildienst nicht
kompensieren.
Der Bund stellt ausreichend finanzielle Mittel für 35 000
Bundesfreiwilligendienstleistende zur Verfügung. Zusätzlich wird die Förderung der
Jugendfreiwilligendienste so erhöht, dass sie ebenfalls für 35 000
Jugendfreiwilligendienstleistende ausreicht.
2. Inwieweit sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung zukünftig
Tätigkeiten der Zivildienstleistenden von zusätzlichen
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen des ersten Arbeitsmarktes
übernommen werden, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, um
dies zu organisieren bzw. anzureizen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 17/5079
verwiesen. Neue Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
4. Welche konkreten Maßnahmen und Programme plant die
Bundesregierung, um einen Rückgang des Anteils junger Männer in
personenbezogenen Dienstleistungen, wie beispielsweise im Sozial-, Pflege- und
Gesundheits- wesen, aufzuhalten und zu kompensieren?
Die Bundesregierung hat eine Vielfalt von Maßnahmen zur Sicherung des
notwendigen Fachkräftebedarfs im Bereich der personenbezogenen
Dienstleistungen ergriffen. So werden z. B. die Maßnahmen im Bereich der pflegerischen
Versorgung auch dazu beitragen, den Anteil männlicher Fachkräfte zu
stabilisieren und ausbauen. Hinzuweisen ist etwa auf folgende Initiativen:
Der damalige Bundesminister für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, führte in der
im Dezember 2010 ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe „Dialog Pflege“
intensiv Gespräche mit Vertretern aller Verbände und Interessengruppen in der
pflegerischen Versorgung, um über die für die Pflegereform erforderlichen
Schritte und Maßnahmen zu diskutieren. In der Auftaktveranstaltung am 7.
Dezember 2010 wurde erörtert, wie Personalausstattung und Personalgewinnung
besser gesichert werden können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6411Der Mindestlohn in der Pflege, der gemäß Pflegearbeitsbedingungen-
Verordnung seit August 2010 für Pflegebetriebe in Ost- und Westdeutschland gilt, ist
ein weiteres wichtiges Element zur Sicherung der Personalkapazitäten.
Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege im
Krankenhaus ist das sog. Pflegestellen-Förderprogramm, das mit dem
Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) bereits im Jahr 2009
eingerichtet wurde. Das Programm erleichtert den Krankenhäusern die
Neueinstellung von zusätzlichem Pflegepersonal sowie die Aufstockung vorhandener
Teilzeitstellen durch eine 90-prozentige Finanzierung aus Mitteln der
Kostenträger. Mit Fördermitteln in Höhe von bis zu 660 Mio. Euro können in drei
Jahren bis zu 16 500 neue Pflegepersonalstellen geschaffen werden. Im ersten
Förderjahr 2009 haben nach dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes 1 058 von
1 619 anspruchsberechtigten Krankenhäusern die Mittel in Anspruch
genommen. Damit wurden hochgerechnet 5 480 Stellen neu geschaffen.
Die Bundesregierung will ferner das Berufsbild der Pflege attraktiver gestalten
und die Ausbildung zur Alten- und Krankenpflege in einem modernen
Ausbildungsgesetz zusammenfassen. Die Arbeiten hierzu gemeinsam mit den
Ländern sind auf gutem Weg. Nachwuchskräfte sollen mehr Möglichkeiten haben,
einen sicheren und für sie geeigneten Arbeitsplatz zu finden, und es sollen sich
zugleich gute Perspektiven für die Aus-, Fort- und Weiterbildung bieten.
Außerdem wurde der Runde Tisch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und
Beruf im Gesundheitswesen eingerichtet, der auch für den Bereich der Pflege
Impulse geben kann.
Jüngst hat die Bundesregierung zudem eine „Ausbildungs- und
Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ gestartet. Die Initiative soll gemeinsam von Bund,
Ländern und Verbänden getragen werden. Ziel ist es, durch möglichst konkrete
Vereinbarungen darauf hinzuwirken, dass Aus- und Weiterbildung verstärkt
und die Beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege attraktiver gestaltet
werden.
5. Was plant die Bundesregierung mit den frei werdenden Mitteln des
Zivildienstetats zu unternehmen, da in den neuen Bundesfreiwilligendienst nur
noch rund 300 Mio. Euro (vorher rund 600 Mio. Euro für den Zivildienst)
investiert werden?
Sollen diese in die Zivildienstkonversion investiert werden, und wenn
nein, warum nicht?
Von den in der Finanzplanung vorgesehenen Haushaltsmittel des Kapitels
17 04 in Höhe von 567 Mio. Euro sind 180 Mio. Euro zur Finanzierung von
Maßnahmen beim Elterngeld vorgesehen, die im parlamentarischen Verfahren
zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossen wurden (insbesondere
Ausnahmen von der Anrechnung Elterngeld im Zweiten und Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SBG II und SGB XII) bei so genannten Aufstockern. Alle sonstigen,
nicht für den Bundesfreiwilligendienst vorgesehenen Haushaltsmittel, sollen im
Einzelplan 17 zur Verstärkung der Jugendfreiwilligendienste und anderer,
politisch wichtiger Programme verwendet werden. Da die Planungen und
Haushaltsverhandlungen auf Regierungsebene noch andauern, können endgültige
Angaben zurzeit nicht gemacht werden.
6. Womit begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit der durch das
Bundesfreiwilligendienstgesetz entstehenden Doppelstruktur zu den
bestehenden Freiwilligendiensten (insbesondere zu den im
Jugendfreiwilligendienstgesetz geregelten Diensten FSJ – Freiwilliges Soziales Jahr – und
FÖJ – Freiwilliges Ökologisches Jahr – und den
generationenübergreifenden Freiwilligendiensten)?
Drucksache 17/6411 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bündnisses für
Gemeinnützigkeit u. a., wonach der Grundsatz der Nachrangigkeit von
staatlichem gegenüber ehrenamtlichem Engagement
(Subsidiaritätsprinzip) durch die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstgesetzes
missachtet wird und alternativ ein Ausbau der bestehenden
Freiwilligendienste in Kooperation von Zivilgesellschaft, Ländern und Bund
sachgerechter wäre?
Die Fragen 6 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009
vereinbarte Ausbau der Jugendfreiwilligendienste ist ein wichtiger Baustein für
den Ersatz des bei einer Aussetzung der Wehrpflicht mit dem Zivildienst
entfallenden Engagements. Eine umfassende Finanzierungskompetenz des Bundes
besteht jedoch nur für einen in Bundesverwaltung durchgeführten
Freiwilligendienst.
Die Freiwilligendienste aller Generationen treten nicht in Konkurrenz zu
anderen Formen bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Sie haben
ein klares und in § 2 Nummer 1a SGB VII gesetzlich verankertes Profil. Der
Freiwilligendienst aller Generationen ist niedrigschwellig, unentgeltlich, nicht
sozialversicherungspflichtig und verbindlich hinsichtlich der vom Freiwilligen
zu leistenden Wochenstundenzahl und Dauer (mindestens acht Stunden,
mindestens sechs Monate). Das Format der Freiwilligendienste aller Generationen
eignet sich wegen seiner Flexibilität und dadurch, dass der
Mindeststundenumfang nicht aus von Erwerbsarbeit geprägten Voll- oder Teilzeitdeputaten
abgeleitet ist, besonders für die Ansprache älterer Menschen und bietet ihnen
sowohl Orientierungs- als auch Qualifizierungsoptionen.
7. Strebt die Bundesregierung perspektivisch eine strategische
Weichenstellung an, wonach die Freiwilligendienste in alleiniger Länderzuständigkeit
oder alleiniger Bundeszuständigkeit organisiert werden, oder plant sie
eine Beibehaltung der neuen Misch- bzw. Doppelstruktur?
9. Wie plant die Bundesregierung, einer Konkurrenz zwischen dem
Bundesfreiwilligendienst und den bestehenden Freiwilligendiensten –
insbesondere das FSJ und das FÖJ – wirksam entgegenzuwirken, und wie will sie
ausschließen, dass mittel- und langfristig bestehende Dienste verdrängt
werden?
15. Wie und nach welchen Kriterien plant die Bundesregierung die Vergabe
von Plätzen für den Bundesfreiwilligendienst zu regeln, und gibt es
Pläne, die Anzahl der Plätze im neuen Bundesfreiwilligendienst zu
begrenzen und/ oder an bestehende Freiwilligendienstplätze zu binden?
Die Fragen 7, 9 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zwischen den Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst
kommt es weder rechtlich noch tatsächlich, weder strukturell noch in der Praxis
zu Konkurrenzen und – wie bereits mehrfach dargelegt – erst recht nicht zu
Doppelstrukturen. Sollten in der Zukunft jemals negative Effekte auf die
bestehenden Jugendfreiwilligendienste drohen – wovon die Bundesregierung nicht
ausgeht – so ist bereits heute ein Verfahren mit den Zentralstellen des
Bundesfreiwilligendienstes und den Trägern der Jugendfreiwilligendienste verabredet,
das sicherstellen wird, dass die bestehenden Jugendfreiwilligendienste durch
den neuen Bundesfreiwilligendienst nicht verdrängt werden. Deshalb soll es
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6411nicht mehr Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst als in den
Jugendfreiwilligendiensten geben.
Der Bund stellt Mittel für 35 000 Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst zur
Verfügung, daneben werden die Förderpauschalen für 35 000
Jugendfreiwilligendienstleistende erhöht. Nach den übereinstimmenden Angaben aller
Wohlfahrtsverbände und Träger ist dies zunächst ausreichend, um allen interessierten
Freiwilligen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen, so dass irgendeine
staatliche Zuteilung von Plätzen absehbar nicht notwendig sein wird.
10. Wie will die Bundesregierung eine klare arbeits- und sozialrechtliche
Definition und Abgrenzung der Freiwilligendienste gewährleisten?
Freiwilligendienste sind Dienstverhältnisse innerhalb gemeinwohlorientierter
Organisationen, die mit obligatorischen Bildungsangeboten verknüpft und in
Form freiwilliger Selbstverpflichtung von Menschen jeden Alters in Anspruch
genommen werden. Sie sind hinsichtlich ihrer Dauer, des Umfangs, der
Einsatzorte sowie sozialer Absicherung vertraglich zwischen Freiwilligen und
Organisation geregelt und grenzen sich auf diese Weise von traditionellem
Ehrenamt ab.
Der Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste sind
unentgeltliche, arbeitsmarktneutrale Engagementangebote. Die Freiwilligen sind
vollumfänglich gesetzlich sozialversichert; die Einsatzstellen bzw. die Träger
übernehmen sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Eltern von
Kindern, die diese Freiwilligendienste leisten, werden bei Vorliegen der
übrigen Voraussetzungen Anspruch auf Fortzahlung des Kindergeldes haben. Das
Taschengeld ist derzeit auf maximal 330 Euro pro Monat begrenzt. Darüber
hinaus kann den Freiwilligen nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und
Arbeitskleidung oder anstelle dieser Sachleistungen entsprechende
Geldersatzleistungen gewährt werden.
Der Freiwilligendienst aller Generationen ist ein unentgeltliches,
arbeitsmarktneutrales Engagementangebot. Die Freiwilligen erhalten eine dem
tatsächlichen und nachweisbaren Aufwand entsprechende Aufwandsentschädigung
und haben Anspruch auf Haftpflichtversicherung und Schutz durch die
gesetzliche Unfallversicherung unabhängig von Träger und Einsatzfeld. Eltern von
Kindern, die einen Freiwilligendienst aller Generationen leisten, haben bei
Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Anspruch auf Fortzahlung des
Kindergeldes.
11. Wann plant die Bundesregierung einen Entwurf für ein
„Freiwilligendienstestatusgesetz“ vorzulegen, wird das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend dabei die Federführung innehaben, und
welche Bundesministerien werden darüber hinaus an der Entwicklung
und Konzeptionierung beteiligt werden?
Die Bundesregierung strebt die Erarbeitung eines
Freiwilligendienstestatusgesetzes an, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die verschiedenen
Freiwilligendienste ohne Schwächung der Formate weiter verbessern soll. Es sollen
auch die bislang nicht gesetzlich geregelten Dienste auf Grundlage einer
ressortübergreifenden Strategie einbezogen werden. Nach Abschluss des laufenden
Ausbaus des FSJ und des FÖJ sowie des neuen Internationalen
Jugendfreiwilligendienstes und der Einführung des neuen Bundesfreiwilligendienstes wird
das Verfahren dazu unter Federführung des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fortgeführt. Weitergehende Angaben
sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Drucksache 17/6411 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Inwiefern plant die Bundesregierung im Bundesfreiwilligendienstgesetz
ein Rückkehrrecht in die vor Aufnahme des Freiwilligendienstes
bestehenden Arbeitsverhältnisse?
Für den Bundesfreiwilligendienst gelten hier die bei den
Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ bewährten Regelungen. Die Bundesregierung
beabsichtigt nicht, diese bewährte Praxis zu ändern.
13. Welche Zielgruppen hat die Bundesregierung für die Absolvierung des
Bundesfreiwilligendienstes im Blick?
Der Bundesfreiwilligendienst wird für Frauen und Männer aller Generationen
angeboten.
14. Welche konkrete Regelung plant die Bundesregierung, um Freiwillige
unter 25 Jahren, die keinen Freibetrag auf Kindergeld geltend machen
können, mit Freiwilligen, für die ein Anspruch auf einen Freibetrag nach
§ 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder Kindergeld
besteht, gleich zu behandeln, und wie unterscheiden sich die Regelungen zu
denen im Jugendfreiwilligendienstgesetz?
Die Bundesregierung plant dem Gesetzgeber vorzuschlagen, im Gesetz zur
Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher
Vorschriften den in § 32 EStG aufgeführten Katalog der Freiwilligendienste um
den Bundesfreiwilligendienst zu ergänzen. Damit werden Eltern von
Freiwilligen, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren und die
Altersvoraussetzungen des § 32 EStG erfüllen, rückwirkend einen Anspruch auf die
steuerlichen Freibeträge für Kinder oder Kindergeld erhalten. Da dies einer von allen
Fraktionen des Deutschen Bundestages erhobenen Forderung entspricht, geht
die Bundesregierung von der Umsetzung dieser Regelung aus.
16. Welche Funktionen übernehmen die neu einzurichtenden Zentralstellen
bei der Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, wie soll die
Trägerschaft der Zentralstellen geregelt werden, und welche
Umstrukturierungsmaßnahmen sind für die Einrichtung der Stellen erforderlich?
Die Zentralstellen führen im Auftrag und im Namen des Bundes die Steuerung
des Bundesfreiwilligendienstes in ihrem Bereich durch, beraten die
Einrichtungen im Anerkennungsverfahren, achten auf die Arbeitsmarktneutralität,
unterstützen die Werbung von Freiwilligen, betreuen und begleiten die Freiwilligen
und sind Ansprechpartner für den Bund im Rahmen des
Bundesfreiwilligendienstes.
17. Werden die Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer aus der
Zivildienststruktur übernommen, und wenn ja, in welchem Umfang, und für
welche Aufgaben?
Die Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer werden insgesamt
übernommen und sind für das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA) unterstützend bei der Beratung der Einsatzstellen, bei Konflikten,
zur Überwachung der Arbeitsmarktneutralität etc. tätig.
18. Sind im Bundesfreiwilligendienst Weiterbildungsmaßnahmen
vorgesehen, die als Brücke in den Arbeitsmarkt genutzt werden können, und wel-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6411che konkreten Qualifizierungsmaßnahmen und Zertifizierungen der
erworbenen Qualifikationen sind geplant?
Die Bundesregierung wird in bewährter Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Sie sieht ihre Aufgabe nicht
darin, Einzelheiten zu „regeln“, zu „gewährleisten“, „sicherzustellen“ etc.,
wie dies die fragestellenden Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN mit ihren Fragen fordern. Sie beabsichtigt, Initiativen der
zivilgesellschaftlichen Partner zu unterstützen. Dabei wird darauf verwiesen, dass
beispielsweise die Förderung der pädagogischen Begleitung für sogenannte
benachteiligte Freiwillige gegenüber den anderen Freiwilligen erhöht ist.
19. Welche konkrete pädagogische Begleitung ist im
Bundesfreiwilligendienstgesetz vorgesehen, und inwiefern wird dabei die heterogene
Zusammensetzung der Freiwilligen, insbesondere bezüglich des Alters und
der Bildungsanforderungen, berücksichtigt?
Die gesetzlich geregelte pädagogische Betreuung im Bundesfreiwilligendienst
ist vergleichbar der gesetzlich geregelten pädagogischen Betreuung im FSJ
oder FÖJ, d. h. sie besteht aus verschiedenen Elementen, darunter sind 25
Seminartage, die für alle Freiwilligen bis zum 27. Lebensjahr Pflicht sind. Die
Seminare werden inhaltlich mit den Zentralstellen und den Freiwilligen
abgestimmt und sind nach verschiedenen Themen wählbar. Dies gilt auch für die
fünf Tage politische Bildung an den Bildungszentren des Bundesamtes, die für
die Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes Pflicht sind. Weitere gesetzlich
geregelte Elemente der pädagogischen Begleitung sind die fachliche Anleitung
und Begleitung in der Einsatzstelle.
20. Welche Pläne zur Ansprache und Gewinnung junger Menschen
entwickelt und verfolgt die Bundesregierung, um die Zielzahl von 35 000
Bundesfreiwilligendienstleistenden zu erreichen?
Welche Anreize plant sie zu setzen?
Welche Informations- und Werbekampagnen, mit welchen Kosten, sind
in Vorbereitung?
Am 6. Mai 2011 wurden alle Bundestagsabgeordneten einschließlich der Frage
stellenden Abgeordneten über die bevorstehende Informations- und
Werbekampagne informiert.
Am 16. Mai 2011 hat Bundesministerin Dr. Kristina Schröder eine
Werbekampagne mit Anzeigen und Plakaten eröffnet. Im Zuge dieser Kampagne werden
weitere regionale Kampagnetreffen durchgeführt und gleichzeitig
Einsatzstellen vor Ort weiter beraten und unterstützt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
21. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass junge Frauen und
junge Männer gleichermaßen das Angebot des
Bundesfreiwilligendienstes wahrnehmen und ihn absolvieren?
34. Wie begründet die Bundesregierung den Anspruch des
Bundesfreiwilligendienstes, einen für alle Altersgruppen geöffneten Dienst zu schaffen,
Drucksache 17/6411 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund wie will sie sicherstellen, dass der Bundesfreiwilligendienst die
entsprechende Resonanz findet?
Die Fragen 21 und 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung und auch in der Antwort zu
Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 17/5079 dargestellt, ist es Ziel der
Bundesregierung, möglichst viele Männer und Frauen zu gewinnen. Eine Steuerung ist
nicht beabsichtigt.
22. Inwiefern plant die Bundesregierung Begünstigungen durch die
Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes, wie eine Bevorzugung bei der
Studienplatzvergabe (u. a. Wartesemester) oder einen verbesserten
Zugang zur Berufsausbildung, inwiefern will sie diese auf bestehende
Freiwilligendienste ausweiten, und welche Vorkehrungen und
Vereinbarungen sind im Rahmen der Kultusministerkonferenz,
Jugendministerkonferenz oder in anderen Gremien bisher erörtert oder getroffen worden?
Die Berücksichtigung eines abgeleisteten Bundesfreiwilligendienstes bei der
Studienzulassung liegt in der alleinigen Verantwortung der Länder. Diese
beabsichtigen sicherzustellen, dass den Betroffenen aus der Teilnahme an einem
Bundesfreiwilligendienst ebenso wenig ein Nachteil entsteht, wie dies in der
Vergangenheit bei den verpflichtenden Diensten (Wehr- und Zivildienst) der
Fall war. Regelungen für einen verbesserten Zugang zur Berufsbildung für
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes sind angesichts
der arbeitsrechtlichen Vertragsfreiheit nicht vorgesehen.
Die Kultusministerkonferenz hat den Beschluss der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern bekräftigt, die Mehrkosten, die sich
aus der Erhöhung der Zahl der Studienanfänger infolge der Aussetzung von
Wehr- und Zivildienst ergeben, im System des bestehenden Hochschulpaktes
zu finanzieren.
Bundesministerin Dr. Kristina Schröder hat Ende Januar 2011 alle
Bundesländer, kommunalen Spitzenverbände, Hochschulrektorenkonferenz und die
Wirtschaftsverbände zum Thema Anerkennungskultur an einen Tisch geholt.
Dabei ist deutlich geworden, dass die Stärkung der Anerkennungskultur für
Freiwilligendienste Aufgabe aller Beteiligten ist, insbesondere Punkte, die für
jüngere Menschen wichtig sind, liegen nicht in der Zuständigkeit des Bundes,
sondern ganz oft – wie erwähnt – in den Händen einzelner Einrichtungen. Alle
Beteiligten haben zugesagt, die Anerkennungskultur weiter zu stärken.
23. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass die Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes den
Prinzipien der Arbeitsmarktneutralität entspricht?
Die Prüfung der Arbeitsmarktneutralität beim Bundesfreiwilligendienst wird
vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bei der
Anerkennung der Einsatzstellen und Einsatzplätze vorgenommen. Während des
Einsatzes eines Freiwilligen obliegt die Prüfung des Fortbestehens der
Arbeitsmarktneutralität den jeweiligen Zentralstellen bzw. den Regionalbetreuerinnen
und Regionalbetreuern.
24. Ist seitens der Bundesregierung eine Überprüfung der Dienststellen und
der rund 170 000 bisher anerkannten Zivildienstplätze vorgesehen, um
insbesondere zu gewährleisten, dass diese Stellen den Anforderungen des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6411Arbeitsmarktneutralitätsprinzips bei der Umsetzung des
Bundesfreiwilligendienstes entsprechen?
Wenn ja, wird diese Aufgabe zu den neuen Tätigkeiten des bisherigen
Bundesamtes für den Zivildienst zählen, und nach welchen Kriterien wird
die Überprüfung durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
Bei Einsatzstellen, die kein Anerkennungsverfahren im
Bundesfreiwilligendienst durchlaufen müssen, weil sie schon über anerkannte Zivildienstplätze
verfügen (§ 6 Absatz 3 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes – BFDG), wurde
die Arbeitsmarktneutralität bereits im Rahmen der Prüfung der
Arbeitsmarktneutralität im Zivildienst festgestellt.
25. Inwiefern plant die Bundesregierung private und gewinnorientierte
Einrichtungen, in denen bisher fast ein Drittel der Zivildienstleistenden
arbeiteten, als Stellenanbieter für den Bundesfreiwilligendienst
anzuerkennen?
Die Anerkennung von Einsatzstellen und -plätzen richtet sich im
Bundesfreiwilligendienst vollständig nach den in den Jugendfreiwilligendiensten und im
Zivildienst bewährten Kriterien. Zu diesen zählt nicht alleine die Rechtsform
der Einrichtung, so kann eine gemeinwohlorientierte diakonische
Aktiengesellschaft selbstverständlich als Einsatzstelle für einen Freiwilligendienst
anerkannt werden, maßgeblich ist u. a. die steuerrechtliche Bewertung.
26. Welche Auswirkungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes erwartet die
Bundesregierung gerade auch angesichts des generationenübergreifenden
Ansatzes des Bundesfreiwilligendienstgesetzes auf das klassische
Ehrenamt und andere bürgerschaftliche Engagementformen, vor allem
aufgrund der vorgesehenen Taschengeld- und Mindeststundenregelungen?
Der Gesetzgeber hat mit seiner Entscheidung für eine klare
Mindestwochenstundenzahl von mehr als 20 Stunden auch für über 27 Jahre alte Teilnehmende
am Bundesfreiwilligendienst sichergestellt, dass der Bundesfreiwilligendienst
keine negativen Auswirkungen auf das klassische Ehrenamt und andere
Formen bürgerschaftlichen Engagements, die fast ausschließlich im Umfang von
weniger als 20 Stunden pro Woche stattfinden, haben wird. Zu erwarten ist
durch den erheblichen Ausbau der Förderung der Freiwilligendienste allenfalls
eine weitere positive Entwicklung der gesellschaftlichen Haltung zum
ehrenamtlichen Engagement.
27. Inwiefern plant die Bundesregierung die Beauftragung des Bundesamtes
für den Zivildienst mit der Durchführung des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes, und für welche konkreten, gesetzlich und untergesetzlich
geregelten Aufgaben soll das Bundesamt für den Zivildienst zukünftig
verantwortlich sein?
Mit Verkündung des BFDG ist das Bundesamt für den Zivildienst vom
Gesetzgeber mit der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes betraut; es führt
seither den Namen BAFzA. Außerdem sollen dem Bundesamt Aufgaben im
Rahmen des Familienpflegezeitgesetzes übertragen werden, das sich zurzeit im
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindet.
Wie bereits im Rahmen der kleinen Anfrage vom 8. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4737) dargestellt, wurde bereits mit Artikel 7 des Wehrrechtsän-
Drucksache 17/6411 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodederungsgesetzes (WehrRÄndG) 2010 in § 2 Absatz 1 Satz 3 des
Zivildienstgesetzes die rechtliche Grundlage für die Übertragung von Aufgaben außerhalb des
Zivildienstes auf das Bundesamt aus dem Geschäftsbereich des BMFSFJ
geschaffen. Auch das mittlerweile in Kraft getretene BFDG sieht in § 14 Absatz 2
eine Regelung zur Aufgabenübertragung auf das Bundesamt vor.
Im Rahmen untergesetzlicher Aufgaben wurde im Rahmen der Beantwortung
der Kleinen Anfrage vom 8. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4737)
dargelegt, dass die Regiestelle für das Programm „Toleranz fördern –
Kompetenz stärken“ und für die „Aktion zusammen wachsen – Bildungspatenschaften
stärken“, die Geschäftsstelle der Conterganstiftung und die Administration der
Internationalen Jugendfreiwilligendienste bereits an das BAFzA übertragen
worden sind. Die Administration der Regiestellentätigkeit für sämtliche ESF-
Programme des BMFSFJ ist geplant. Zurzeit wird die Übertragung der
Regiestellen der Programme „Mehrgenerationenhäuser“ und „Jugend stärken“
vorbereitet.
28. Was versteht die Bundesregierung unter der Ankündigung der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina
Schröder, (aus der Befragung der Bundesregierung vom 15. Dezember 2010 –
Plenarprotokoll 17/80), dass für das Bundesamt für den Zivildienst
„weiterhin die sehr schlanke Struktur“ vorgesehen ist und „eine schlanke und
effiziente Verwaltung der Freiwilligendienste“ erfolgen soll (so die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der
Vorstellung ihrer Jahresplanung am 26. Januar 2011), und wie will die
Bundesregierung diese umsetzen?
Auf die Antwort zu Frage 32 der Kleinen Anfrage vom 8. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/5079) wird hingewiesen. Mit dem inzwischen in Kraft
getretenen BFDG wurde der Bundesfreiwilligendienst als harmonische
Ergänzung und Stärkung der bestehenden Freiwilligendienste ausgestaltet.
So werden unnötige Doppelstrukturen vermieden und eine schlanke
Verwaltung gewährleistet, die die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der
zivilgesellschaftlichen Träger nutzt und auf dem aufbaut, was sich bereits
bewährt hat.
29. Inwiefern können die Aufgaben, die an das Bundesamt für den
Zivildienst zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
übertragen werden sollen, auch von anderen Behörden, Trägern oder
Institutionen insbesondere der Zivilgesellschaft geleistet werden, und welche
Behörden, Träger oder Institutionen kämen für die Übernahme der
Aufgaben in Betracht (bitte jeweils die alternativen Möglichkeiten aufführen)?
Wesentliche Teile der Durchführung und Verwaltung des
Bundesfreiwilligendienstes werden an zivilgesellschaftliche Einsatzstellen, Träger und
Zentralstellen übertragen. Für die verbleibenden Steuerungs-, Verwaltungs- und
Kontrollaufgaben steht in der extrem kurzen zur Verfügung stehenden Zeit keine andere
Behörde und kein Träger, auch keine Einrichtung der Zivilgesellschaft mit der
notwendigen Fachkompetenz zur Verfügung.
30. Welche Veränderungen des Personalbestandes plant die Bundesregierung
bei einer Umstrukturierung des Bundesamtes für den Zivildienst?
Aussagen zur Veränderung des Personalbestandes können aufgrund der derzeit
laufenden Haushaltsverhandlungen nicht getroffen werden. Die Entscheidung
hierüber obliegt letztendlich dem Haushaltsgesetzgeber.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/641131. Wie viele Beschäftigte werden für die Umsetzung des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes sowie für die neuen Aufgaben des Bundesamtes für
den Zivildienst eingeplant und benötigt (bitte jeweils pro Aufgabengebiet
mit genauer Angestellten- und Beamtenzahl angeben)?
Diese Frage ist zurzeit Gegenstand der laufenden Haushaltsverhandlungen.
Aussagen können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.
32. Sind für die Übernahme der Durchführung des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes Umschulungen des Personals des Bundesamtes für den
Zivildienst notwendig?
Wenn ja, in welchen Bereichen, und in welchem Umfang müssen
Umschulungen durchgeführt werden?
Umschulungen des Personals waren nicht notwendig, da der
Bundesfreiwilligendienst in vielen Bereichen dem Zivildienst angelehnt ist, wie z. B. den
Anerkennungen von Einsatzstellen, Einsatzbereichen im
Bundesfreiwilligendienst, der Durchführung des Freiwilligendienstes usw. Die fachlichen
Einweisungen sind – soweit notwendig – bereits erfolgt.
33. Bleiben die Anzahl, Struktur und personelle Ausstattung der
Zivildienstschulen bestehen?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Zum Aufbau des Bundesfreiwilligendienstes werden die bisherigen
Zivildienstschulen als Bildungszentren für die Durchführung von bis zu 25 Bildungstagen,
insbesondere für die Seminare zur politischen Bildung, weiter genutzt. Weitere
Bildungswochen sollen durch das BAFzA selbst oder durch andere
Einsatzstellen genutzt werden können. Bei Annahme von 35 000 Freiwilligen geht das
Bundesministerium von einer vollständigen Auslastung aller Bildungszentren
aus.
35. Welchen Teilnahmeumfang an Seminaren sieht die Bundesregierung für
Senioren als angemessen an, da laut Gesetzentwurf die „Gesamtdauer der
Seminare (…) bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am
Bundesfreiwilligendienst mindestens 25 Tage“ beträgt und „ältere Freiwillige (…) in
angemessenem Umfang an den Seminaren“ teilnehmen sollen?
36. Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass Seminare für junge als
auch für ältere Menschen gleichermaßen geeignet sind, und welchen
Stellenwert hat die passgenaue, individuelle Qualifizierung gegenüber der
Teilnahme an vorgegebenen Qualifizierungsmaßnahmen?
37. Wie bringt die Bundesregierung die verpflichtende Teilnahme älterer
Menschen an Seminartagen mit der im Gesetz formulierten Erwartung in
Einklang „Dieser Kompetenzerwerb steht selbstverständlich auch älteren
Menschen offen; hier wird jedoch das Einbringen und Vermitteln schon
vorhandener Kompetenzen sowie Lebens- und Berufserfahrung im
Vordergrund stehen“?
Die Fragen 35, 36 und 37 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich erfolgt die pädagogische Begleitung von über 27-Jährigen in
dem Umfang, den die Einsatzstelle in Absprache mit dem oder der Freiwilligen
Drucksache 17/6411 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefür angemessen hält. Hier kann daher eine sehr individuelle Abstimmung
erfolgen, die die Erfahrungen und Erwartungen der älteren Freiwilligen
berücksichtigt. Soweit hier eine Einbeziehung der Bildungszentren des Bundesamtes
erfolgt, werden die Inhalte im Einvernehmen mit der Zentralstelle/Einsatzstelle
und den Wünschen der Freiwilligen festgelegt.
38. Finden sich die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der
Kleinen Anfrage „Freiwilligendienste aller Generationen“
(Bundestagsdrucksache 17/5078) aufgeführten Erkenntnisse in der Konzeptionierung des
Bundesfreiwilligendienstes wieder?
Wenn ja, worin?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
39. Womit begründet die Bundesregierung ihre Erwartung hinsichtlich des
Bundesfreiwilligendienstes, dass eine Mindeststundenzahl von 20
Wochenstunden den Lebenssituationen älterer Menschen gerecht wird, und
welche Erkenntnisse aus der Begleitforschung zu den
Freiwilligendiensten aller Generationen gibt es bezüglich der bevorzugten Stundenzahl
älterer Menschen?
Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer
Vollzeitbeschäftigung abzuleisten. Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben,
können diesen Dienst auch dann leisten, wenn sie mehr als 20 Stunden pro
Woche tätig sind. Ein Teilzeit-Bundesfreiwilligendienst ist attraktiv insbesondere
für ältere Menschen, die sich nicht in Vollzeit engagieren können oder wollen.
Durch die Regelung wird sichergestellt, dass der Bundesfreiwilligendienst nur
als Hauptbeschäftigung durchgeführt werden kann und dadurch von anderem
bürgerschaftlichem Engagement, das von vielen Millionen Menschen in
Deutschland im Umfang einiger Wochenstunden in allen Bereichen der
Gesellschaft ausgeübt wird, unterschieden bleibt.
Im Freiwilligendienst aller Generationen engagieren sich 41 Prozent der
Freiwilligen in einem Umfang von genau acht Stunden. Mehr als die Hälfte
(59 Prozent) engagiert sich über acht Stunden, was verdeutlicht, dass eine hohe
Nachfrage nach zeitintensiveren Engagementangeboten besteht. Die
Betrachtung nach Altersgruppen zeigt, dass unter den 18- bis 26-Jährigen noch ca. drei
Viertel mehr als acht Stunden freiwillig engagiert sind, während dieser Anteil
bei den 56- bis 65-Jährigen bei 59 Prozent liegt. Tendenziell sinkt also mit
zunehmendem Lebensalter die Bereitschaft zu einer höheren Wochenstundenzahl,
die wiederum von jüngeren Menschen nachgefragt wird.
40. Welche weiteren Regelungen sind innerhalb des
Bundesfreiwilligendienstes vorgesehen, um der Vielfalt der Lebenssituationen älterer
Menschen (z. B. Anschlussfähigkeit an Altersteilzeit, Sabbatjahre,
Arbeitslosigkeit, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen) und
ihrem Bedürfnis nach Flexibilität gerecht zu werden?
Es sind keine weiteren Regelungen beabsichtigt. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/641141. Wird die Betreuung der „Mobilen Teams“ im Freiwilligendienst aller
Generationen Aufgabe des neuen „Bundesamts für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben“?
Die Mobilen Teams werden im Rahmen des Programms „Freiwilligendienste
aller Generationen“ eingesetzt und mit Bundesmitteln gefördert. In allen
Ländern stellen erfahrene Akteure aus den Bereichen Freiwilligendienste und
Engagementförderung als Träger der Mobilen Teams ein bundesweites
Beratungsangebot zu den Freiwilligendiensten aller Generationen zur Verfügung. Das
Programm „Freiwilligendienste aller Generationen“ läuft plangemäß zum
31. Dezember 2011 aus. Eine Veränderung der Zuständigkeit während der
Restlaufzeit des Programms ist nicht vorgesehen.
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ISSN 0722-8333]