[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6554
17. Wahlperiode 07. 07. 2011 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Sönke Rix, Petra Crone,
Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim),
Kerstin Griese, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim),
Gabriele Hiller-Ohm, Frank Hofmann (Volkach), Christel Humme, Ute Kumpf,
Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz,
Thomas Oppermann, Mechthild Rawert, Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
Dr. Martin Schwanholz, Rolf Schwanitz, Stefan Schwartze, Dr. h. c. Wolfgang
Thierse, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Schwächung der Arbeit für Demokratie durch Einführung einer
Extremismusklausel im Bundesprogramm
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
Die Bundesregierung hat die erfolgreichen Programme gegen
Rechtsextremismus und für Demokratie „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent. für
Demokratie“ seit dem Haushaltsjahr 2011 zum Bundesprogramm „TOLERANZ
FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ zusammengefasst. Eine Neuerung
des Programms besteht in der Forderung an die Zuwendungsempfänger, eine
„Demokratieerklärung“ zu unterzeichnen, die hier dem allgemeinen
Sprachgebrauch folgend als Extremismusklausel bezeichnet wird.
Demnach müssen sich Demokratieinitiativen, Gewerkschaften, Kirchen oder
Bürgervereine nicht nur selbst schriftlich zur freiheitlich demokratischen
Grundordnung bekennen, sondern zugleich auch ihre Partner und Referentinnen
und Referenten diesbezüglich verpflichten und die Umsetzung dieser
Verpflichtung überwachen. Auch der „Anschein“ einer Zusammenarbeit mit Extremisten
sei zu vermeiden. Die Extremismusklausel und ihre Ausgestaltung sind
juristisch umstritten, wie die kritischen Gutachten von Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis
und des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages belegen. Auch
der von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
beauftragte Sachverständige Prof. Dr. Fritz Ossenbühl hat in seinem Gutachten
Bedenken geäußert. Prof. Dr. Fritz Ossenbühl stellte fest, dass die Formulierungen
der Klausel „nicht ganz glücklich“ und „interpretationsbedürftig“ seien.
Jenseits der juristischen Bewertung ist die tatsächliche Wirkung der Klausel für
die zivilgesellschaftlichen Projekte verheerend. Viele Initiativen stehen der
Forderung, die Gesinnung ihrer Partner überwachen zu müssen, kritisch bis
ablehnend gegenüber und beklagen eine Kultur des Misstrauens, die der Arbeit
für Demokratie abträglich ist. Sie werden dabei von einem breiten Bündnis von
Bildungsträgern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und religiösen
Organisationen unterstützt. Die Kritik an der Klausel äußert sich einerseits in
kritischen Begleitschreiben der Unterzeichner/-innen, andererseits in der
Weigerung, gemäß den Vorgaben der Klausel die Partner/-innen zu bespitzeln. Das
Drucksache 17/6554 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
behält sich vor, Projektanträge abzulehnen, wenn der Antragsteller die Klausel
nicht unterzeichnet, bzw. bereits bewilligte und zugewiesene Fördergelder
zurückzufordern, sofern es die Bestimmungen der Extremismusklausel als durch
den Zuwendungsempfänger im Nachhinein als verletzt ansieht.
Diese Bewilligungspraxis des BMFSFJ führt dazu, dass zahlreiche
Projektträger keine Anträge mehr stellen oder aufgrund fehlender Unterzeichnung der
Klausel keine Förderung erhalten. Damit verhindert die Bundesregierung die
Durchführung dringend benötigter Projekte gegen Rechtsextremismus und
Menschenfeindlichkeit. Wie viele Projekte infolgedessen vor dem Aus stehen,
ist noch nicht in vollem Umfang ersichtlich. Es steht jedoch zu befürchten, dass
die über viele Jahre gewachsene Landschaft an Initiativen und Projekten für die
Stärkung demokratischer Kultur spürbar und nachhaltig ausgedünnt wird.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
1. In welchen Programmen verlangt die Bundesregierung als
Zuwendungsvoraussetzung die Unterzeichnung der Extremismusklausel?
2. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, die
Unterzeichnung der Extremismusklausel zu einer Zuwendungsvoraussetzung für eine
Förderung im Rahmen dieser Programme zu machen?
a) Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass es
in der Vergangenheit zur Förderung von extremistischen Strukturen
durch Gewährung materieller oder immaterieller Mittel durch
Zuwendungsempfänger der aktuellen Programme bzw. deren
Vorläuferprogramme gekommen ist?
b) Falls es in der Vergangenheit zur Förderung extremistischer Strukturen
durch Gewährung materieller oder immaterieller Mittel durch
Zuwendungsempfänger der aktuellen Programme bzw. deren
Vorläuferprogramme gekommen ist, welche Zuwendungsempfänger waren an einer
solchen Förderung extremistischer Strukturen beteiligt?
c) Welche konkreten Organisationen und Personen, die extremistischen
Strukturen zuzurechnen sind, haben von einer solchen Förderung – sollte
sie stattgefunden haben – profitiert?
d) Wann hat die Bundesregierung von einer solchen Förderung
extremistischer Strukturen – sollte sie stattgefunden haben – Kenntnis erlangt?
3. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, diese Klausel
gerade in diesen Programmen zu verlangen und nicht in anderen?
4. Welche Argumente haben die Bundesregierung dazu bewogen, mögliche
mildere Instrumente zum Zweck der Sensibilisierung wie Hinweis- oder
Warnblätter als ungeeignet einzustufen?
5. In welchen Landesprogrammen zur Stärkung demokratischer Werte wird die
Extremismusklausel angewendet?
a) Welche der Landesprogramme übernehmen die aus Bundesprogramm
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bekannte
Formulierung der Klausel?
b) Welche Landesprogramme verwenden eine andere Formulierung und wie
bewertet die Bundesregierung diese abweichenden Formulierungen?
6. Welche Landesprogramme zur Stärkung demokratischer Werte verzichten
auf eine Klausel?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/65547. Welche Öffentlichkeitsarbeit betreibt die Bundesregierung, um die
Extremismusklausel zu diskutieren, zu erklären und zu erläutern?
a) Welche Veranstaltungen hat die Bundesregierung diesbezüglich
durchgeführt?
b) Wie viele dieser Veranstaltungen hat die Bundesregierung mit
Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft durchgeführt?
c) An welchen dieser Veranstaltungen hat die zuständige Bundesministerin
oder in Vertretung der zuständige Staatssekretär oder Parlamentarische
Staatssekretär teilgenommen?
d) Welche Vorgaben macht die Bundesregierung den Bundesländern zur
eigenen Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖR-
DERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ und anderen Programmen, in
denen die Extremismusklausel zur Anwendung kommt?
e) Inwiefern schreibt die Bundesregierung den Bundesländern vor,
Pressemitteilungen, von durch das Bundesprogramm geförderten
Beratungsnetzwerken, vor Veröffentlichung zu prüfen?
f) Welche Bundesländer verlangen von durch das Bundesprogramm
geförderten Beratungsnetzwerken ihre Pressemitteilungen vor
Veröffentlichung abzustimmen, und welche nicht?
g) Inwiefern schreibt die Bundesregierung den Bundesländern vor,
Broschüren, Faltblätter und andere Mittel der Öffentlichkeitsarbeit, von
durch das Bundesprogramm geförderten Beratungsnetzwerken vor
Veröffentlichung zu prüfen?
h) Welche Bundesländer verlangen von durch das Bundesprogramm
geförderten Beratungsnetzwerken ihre Broschüren, Faltblätter und andere
Mittel der Öffentlichkeitsarbeit, vor Veröffentlichung abzustimmen, und
welche nicht?
i) Welche Vorgaben macht die Bundeszentrale für politische Bildung im
Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ den Projektträgern?
8. Wie gestaltet sich der Mittelabruf für das Bundesprogramm „TOLERANZ
FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“?
a) Wie viele Projektanträge wurden im Rahmen des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bisher
bewilligt?
b) Wie viele Mittel wurden für 2011 bisher bewilligt (bitte aufgeschlüsselt
nach Bundesländern)?
c) Auf welche Programmbestandteile entfallen die bisher bewilligten
Mittel (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?
d) Wie viele Mittel wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 für
die Vorgängerprogramme „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent. für
Demokratie“ abgerufen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?
9. Wie viele Projektanträge wurden im Rahmen des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bisher abgelehnt,
und aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung (bitte Anträge einzeln
und sortiert nach Bundesländern aufführen)?
10. Welche Projektanträge wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010
für die Vorgängerprogramme „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent. für
Demokratie“ abgelehnt, und aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung
(bitte Anträge einzeln und sortiert nach Bundesländern aufführen)?
Drucksache 17/6554 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Welche antragstellenden Städte, Gemeinden, Stadtbezirke etc. weigern sich
nach Einführung der Extremismusklausel, die bereits bewilligten Lokalen
Aktionspläne vor Ort umzusetzen oder verzichten mit dieser Begründung
auf den Mittelabruf?
12. Wie viele der abgelehnten Projekte im Rahmen des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ wurden wegen
Nichtunterzeichnung der Extremismusklausel abgelehnt bzw. bei wie
vielen wurde die Projektbewilligung aufgrund der Nichtunterzeichnung
zurückgezogen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und nach den
Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und
Beratungsnetzwerke)?
13. In wie vielen Fällen wurden bei bewilligten Projekten im Rahmen des
Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
durch die Antragsteller auf den Mittelabruf verzichtet, in wie vielen Fällen
wurde dabei explizit auf die zu unterzeichnende Extremismusklausel
verwiesen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und nach den
Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerke)?
14. Bei wie vielen bewilligten Anträgen wurde der unterzeichneten
Extremismusklausel ein kritisches Begleitschreiben angefügt (bitte aufgeschlüsselt
nach Bundesländern und nach den Programmbestandteilen Lokale
Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerke)?
15. In wie vielen Fällen führte die Einreichung eines kritischen
Begleitschreibens zur Verweigerung der Förderung eines Projektantrags, und warum?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsunsicherheit, die sich für die
Träger aus der unterschiedlichen Bewertung der Begleitschreiben durch die
Koordinierungsstellen der Lokalen Aktionspläne ergeben, und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Rechtsunsicherheit zu beenden?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der Extremismusklausel
hinsichtlich des Ziels, die Förderung extremistischer Strukturen zu
vermeiden auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen seit dem Beginn der
neuen Förderphase?
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der Extremismusklausel
hinsichtlich der Zweckbestimmung des Programms „TOLERANZ FÖR-
DERN – KOMPETENZ STÄRKEN“, Vielfalt und Demokratie zu stärken
sowie demokratische Teilhabe erlebbar zu machen?
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Extremismusklausel als eine
Nebenbestimmung eines Verwaltungsaktes, die gemäß § 36 Absatz 3 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes den Zweck des ihr zugrunde liegenden
Bewilligungsbescheides nicht zuwiderlaufen darf, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass
durch die Verpflichtung zur Überprüfung potentieller Kooperationspartner
eine Kultur des Misstrauens und der gegenseitigen Gesinnungsüberprüfung
entsteht, in der sich das Erleben demokratischer Teilhabe kaum verwirklichen
lassen dürfte?
20. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlust an zivilgesellschaftlichen
Projekten gegen Rechtsextremismus angesichts der Ziele des Bundesprogramms?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Schwächung
zivilgesellschaftlicher Projekte gegen Rechtsextremismus auf die materielle
Grundrechtverwirklichung von Opfergruppen rechter Gewalt?
Berlin, den 6. Juli 2011
Dr. Frank-Walter Steinmeier und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]