[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6677
17. Wahlperiode 26. 07. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Sönke Rix,
Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6554 –
Schwächung der Arbeit für Demokratie durch Einführung einer
Extremismusklausel im Bundesprogramm
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat die erfolgreichen Programme gegen
Rechtsextremismus und für Demokratie „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent. für
Demokratie“ seit dem Haushaltsjahr 2011 zum Bundesprogramm „TOLERANZ
FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ zusammengefasst. Eine Neuerung
des Programms besteht in der Forderung an die Zuwendungsempfänger, eine
„Demokratieerklärung“ zu unterzeichnen, die hier dem allgemeinen
Sprachgebrauch folgend als Extremismusklausel bezeichnet wird.
Demnach müssen sich Demokratieinitiativen, Gewerkschaften, Kirchen oder
Bürgervereine nicht nur selbst schriftlich zur freiheitlich demokratischen
Grundordnung bekennen, sondern zugleich auch ihre Partner und
Referentinnen und Referenten diesbezüglich verpflichten und die Umsetzung dieser
Verpflichtung überwachen. Auch der „Anschein“ einer Zusammenarbeit mit
Extremisten sei zu vermeiden. Die Extremismusklausel und ihre
Ausgestaltung sind juristisch umstritten, wie die kritischen Gutachten von
Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis und des Wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages belegen. Auch der von der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend beauftragte Sachverständige Prof. Dr. Fritz
Ossenbühl hat in seinem Gutachten Bedenken geäußert. Prof. Dr. Fritz
Ossenbühl stellte fest, dass die Formulierungen der Klausel „nicht ganz
glücklich“ und „interpretationsbedürftig“ seien.
Jenseits der juristischen Bewertung ist die tatsächliche Wirkung der Klausel
für die zivilgesellschaftlichen Projekte verheerend. Viele Initiativen stehen der
Forderung, die Gesinnung ihrer Partner überwachen zu müssen, kritisch bis
ablehnend gegenüber und beklagen eine Kultur des Misstrauens, die der
Arbeit für Demokratie abträglich ist. Sie werden dabei von einem breiten
Bündnis von Bildungsträgern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
und religiösen Organisationen unterstützt. Die Kritik an der Klausel äußert
sich einerseits in kritischen Begleitschreiben der Unterzeichner/-innen,
andererseits in der Weigerung, gemäß den Vorgaben der Klausel die Partner/-innen
zu bespitzeln. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 25. Juli 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6677 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeJugend (BMFSFJ) behält sich vor, Projektanträge abzulehnen, wenn der
Antragsteller die Klausel nicht unterzeichnet, bzw. bereits bewilligte und
zugewiesene Fördergelder zurückzufordern, sofern es die Bestimmungen der
Extremismusklausel als durch den Zuwendungsempfänger im Nachhinein als
verletzt ansieht.
Diese Bewilligungspraxis des BMFSFJ führt dazu, dass zahlreiche
Projektträger keine Anträge mehr stellen oder aufgrund fehlender Unterzeichnung der
Klausel keine Förderung erhalten. Damit verhindert die Bundesregierung die
Durchführung dringend benötigter Projekte gegen Rechtsextremismus und
Menschenfeindlichkeit. Wie viele Projekte infolgedessen vor dem Aus stehen,
ist noch nicht in vollem Umfang ersichtlich. Es steht jedoch zu befürchten,
dass die über viele Jahre gewachsene Landschaft an Initiativen und Projekten
für die Stärkung demokratischer Kultur spürbar und nachhaltig ausgedünnt
wird.
1. In welchen Programmen verlangt die Bundesregierung als
Zuwendungsvoraussetzung die Unterzeichnung der Extremismusklausel?
Neben dem Programm TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN
wird in dem Programm „Initiative Demokratie stärken“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die
Demokratieerklärung verlangt. Das Bundesministerium des Innern (BMI) verlangt in seinem
Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ eine entsprechende Erklärung.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Antiextremismuserklärung des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN –
KOMPETENZ STÄRKEN“ der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache
17/4269) verwiesen.
2. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, die
Unterzeichnung der Extremismusklausel zu einer Zuwendungsvoraussetzung für eine
Förderung im Rahmen dieser Programme zu machen?
a) Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
es in der Vergangenheit zur Förderung von extremistischen Strukturen
durch Gewährung materieller oder immaterieller Mittel durch
Zuwendungsempfänger der aktuellen Programme bzw. deren
Vorläuferprogramme gekommen ist?
b) Falls es in der Vergangenheit zur Förderung extremistischer Strukturen
durch Gewährung materieller oder immaterieller Mittel durch
Zuwendungsempfänger der aktuellen Programme bzw. deren
Vorläuferprogramme gekommen ist, welche Zuwendungsempfänger waren an einer
solchen Förderung extremistischer Strukturen beteiligt?
c) Welche konkreten Organisationen und Personen, die extremistischen
Strukturen zuzurechnen sind, haben von einer solchen Förderung – sollte
sie stattgefunden haben – profitiert?
d) Wann hat die Bundesregierung von einer solchen Förderung
extremistischer Strukturen – sollte sie stattgefunden haben – Kenntnis erlangt?
3. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, diese Klausel
gerade in diesen Programmen zu verlangen und nicht in anderen?
4. Welche Argumente haben die Bundesregierung dazu bewogen, mögliche
mildere Instrumente zum Zweck der Sensibilisierung wie Hinweis- oder
Warnblätter als ungeeignet einzustufen?
Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6677Bezüglich der Frage nach den Gründen für die Einführung der
Demokratieerklärung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Antiextremismuserklärung des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN –
KOMPETENZ STÄRKEN“ der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache
17/4269) sowie auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. März 2011 auf
die Schriftliche Frage 65 der Abgeordneten Monika Lazar
(Bundestagsdrucksache 17/5268) verwiesen.
Bezüglich der Fragen 2a bis 2c wird Folgendes ausgeführt: In der
Vergangenheit gab es wiederholt Fälle, in denen Gruppierungen, bei denen Anhaltspunkte
auf verfassungsfeindliche Bestrebungen bestanden, versucht haben, als
Projektpartner an den Programmen zu partizipieren. Dies betraf insbesondere
islamistische Organisationen sowie ausländische nationalistische Gruppen wie die
Grauen Wölfe. In zwei Fällen kam dabei eine Zusammenarbeit aufgrund der
extremistischen Ausrichtung erst gar nicht zustande. In einem weiteren Fall
wurden die Mittel für das betreffende Mikroprojekt widerrufen.
5. In welchen Landesprogrammen zur Stärkung demokratischer Werte wird
die Extremismusklausel angewendet?
a) Welche der Landesprogramme übernehmen die aus Bundesprogramm
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bekannte
Formulierung der Klausel?
b) Welche Landesprogramme verwenden eine andere Formulierung und
wie bewertet die Bundesregierung diese abweichenden
Formulierungen?
6. Welche Landesprogramme zur Stärkung demokratischer Werte verzichten
auf eine Klausel?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Freistaat Sachsen verlangt in seinem Förderprogramm „Weltoffenes
Sachsen“ ebenfalls eine Erklärung, die der des Bundes ähnlich ist. Das Verfahren
findet auch in dem „Aussteigerprogramm Sachsen“ (für Rechtsextremisten)
Anwendung und soll beispielsweise bei der Fußball-Fanprojekte-
Förderrichtlinie umgesetzt werden.
Mecklenburg-Vorpommern hat für die Kindertagesstätten per Erlass geregelt,
dass diejenigen, die eine Betriebserlaubnis beantragen, sich schriftlich zur
freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen sollen.
Auch von den Trägern der politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern
wird dies gemäß dem im Mai dieses Jahres vom Landtag in Mecklenburg-
Vorpommern verabschiedeten Weiterbildungsförderungsgesetz verlangt.
Die Landesprogramme in Thüringen und Brandenburg verwenden nach
Kenntnis des Bundes keine Demokratieerklärung oder eine ähnliche Erklärung.
Weitere Informationen liegen dem Bund nicht vor.
7. Welche Öffentlichkeitsarbeit betreibt die Bundesregierung, um die
Extremismusklausel zu diskutieren, zu erklären und zu erläutern?
a) Welche Veranstaltungen hat die Bundesregierung diesbezüglich
durchgeführt?
b) Wie viele dieser Veranstaltungen hat die Bundesregierung mit
Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft durchgeführt?
Drucksache 17/6677 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) An welchen dieser Veranstaltungen hat die zuständige
Bundesministerin oder in Vertretung der zuständige Staatssekretär oder
Parlamentarische Staatssekretär teilgenommen?
Ziel der Maßnahmen in Programmen zur Extremismusprävention der
Bundesregierung ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz. Die gemeinsame
Grundposition aller Mitwirkenden an den Bundesprogrammen zur Stärkung
von Toleranz und Demokratie sowie gegen Extremismus muss daher sein, sich
zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland zu bekennen. Daher ist die Unterzeichnung einer Erklärung, mit
der sich das geförderte Projekt bzw. der handelnde Träger hierzu bekennt, eine
Auflage im Zuwendungsbescheid und in den Leitlinien als
Fördervoraussetzung festgelegt.
Dies ist sämtlichen Beteiligten in den Programmen zur Extremismusprävention
von Anfang an offen kommuniziert worden. Darüber hinaus wurden
Erläuterungen zur Demokratieerklärung erstellt, die als Unterstützung für die
unterzeichnenden Träger gedacht sind. Die Erläuterungen tragen dazu bei,
Unklarheiten im Zusammenhang mit der Demokratieerklärung schon im Vorfeld zu
beseitigen und Missverständnissen vorzubeugen. Bei weiteren Fragen können
sich die Träger an die Regiestelle beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), an das BMFSFJ sowie an das BMI wenden.
Einer darüberhinausgehenden Öffentlichkeitsarbeit bedarf es aus Sicht der
Bunderegierung nicht, da die überwiegende Anzahl der geförderten Träger und
Kommunen die Notwendigkeit erkennt, dass man in Bundesprogrammen zur
Extremismusprävention – und damit in einem besonders sensiblen Bereich –
das Augenmerk darauf richtet, wer aus öffentlichen Mitteln gefördert wird.
d) Welche Vorgaben macht die Bundesregierung den Bundesländern zur
eigenen Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm „TOLERANZ
FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ und anderen Programmen,
in denen die Extremismusklausel zur Anwendung kommt?
e) Inwiefern schreibt die Bundesregierung den Bundesländern vor,
Pressemitteilungen, von durch das Bundesprogramm geförderten
Beratungsnetzwerken, vor Veröffentlichung zu prüfen?
f) Welche Bundesländer verlangen von durch das Bundesprogramm
geförderten Beratungsnetzwerken ihre Pressemitteilungen vor
Veröffentlichung abzustimmen, und welche nicht?
g) Inwiefern schreibt die Bundesregierung den Bundesländern vor,
Broschüren, Faltblätter und andere Mittel der Öffentlichkeitsarbeit, von
durch das Bundesprogramm geförderten Beratungsnetzwerken vor
Veröffentlichung zu prüfen?
h) Welche Bundesländer verlangen von durch das Bundesprogramm
geförderten Beratungsnetzwerken ihre Broschüren, Faltblätter und andere
Mittel der Öffentlichkeitsarbeit, vor Veröffentlichung abzustimmen,
und welche nicht?
Es wird diesbezüglich auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Schriftlichen Fragen 3/414 und 3/415 des Abgeordneten Rolf Schwanitz
(Bundestagsdrucksache 17/5422) sowie auf die Antwort des Unterzeichners in der 101.
Sitzung des Deutschen Bundestages auf die Mündliche Frage der Abgeordneten
Daniela Kolbe (Plenarprotokoll 17/101) verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6677i) Welche Vorgaben macht die Bundeszentrale für politische Bildung im
Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ den
Projektträgern?
Das BMI und die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) mit der
Regiestelle des Programms verantworten die gesamte überregionale
Öffentlichkeitsarbeit zum Bundesprogramm und kommunizieren dessen Inhalte,
Zielsetzungen und Ergebnisse.
Sie ergänzen damit die regionale Öffentlichkeitsarbeit der
Projektverantwortlichen über den aktuellen Stand der Förderprojekte.
Die Projektträger sind dazu angehalten, im Rahmen ihrer projektbezogenen
Pressearbeit auf die Förderung durch das Bundesprogramm hinzuweisen.
Entwürfe von Druckerzeugnissen und sonstige Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit, die im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm stehen, bedürfen vor
Veröffentlichung beziehungsweise Erteilung des Druckauftrages der Freigabe
der Regiestelle. Die Prüfung der Regiestelle bezieht sich dabei – wie bei den
Programmen des BMFSFJ zur Extremismusprävention – ausschließlich auf die
Verwendung der Logos und die Kommunikation des Bundesprogramms; die
redaktionelle Verantwortung der Veröffentlichungen verbleibt bei den
Projektträgern.
8. Wie gestaltet sich der Mittelabruf für das Bundesprogramm „TOLERANZ
FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“?
a) Wie viele Projektanträge wurden im Rahmen des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bisher
bewilligt?
Im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
wurden mit Stichtag 30. Juni 2011 insgesamt 223 Projektanträge bewilligt.
Die 223 Bewilligungen unterteilen sich wie folgt:
● Lokale Aktionspläne: 171 Bewilligungen,
● Modellprojekte: 33 Bewilligungen,
● Landesweite Beratungsnetzwerke: 16 Bewilligungen,
● Wissenschaftliche Begleitung der Lokalen Aktionspläne: 1 Bewilligung,
● Programmevaluation: 1 Bewilligung,
● Programmbegleitung, Programmberatung, Coaching: 1 Bewilligung.
b) Wie viele Mittel wurden für 2011 bisher bewilligt (bitte aufgeschlüsselt
nach Bundesländern)?
c) Auf welche Programmbestandteile entfallen die bisher bewilligten
Mittel (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?
Mit Stichtag 30. Juni 2011 wurden Bundesmittel in Höhe von insgesamt
18 739 717,54 Euro bewilligt.
Drucksache 17/6677 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Verteilung nach Programmbestandteilen und Ländern gestaltet sich wie
folgt:
Bundesland
Bundesmittel ges.
Lokale
Aktionspläne
(LAP)
Modellprojekte
(MP)
Beratungsnetzwerke
(BNW)
Wiss Begleitung/
Evaluation,
Coaching/QS
Baden-Württemberg
1 182 058,00 Euro
770 000,00 Euro 162 058,00 Euro 250 000,00 Euro
Bayern
1 055 844,51 Euro
785 000,00 Euro 20 844,51 Euro 250 000,00 Euro
Berlin
2 339 174,55 Euro
1 065 000,00 Euro 1 024 174,55 Euro 250 000,00 Euro
Brandenburg
1 265 000,00 Euro
1 015 000,00 Euro 250 000,00 Euro
Bremen
241 720,00 Euro
100 000,00 Euro 141 720,00 Euro
Hamburg
365 000,00 Euro
165 000,00 Euro 200 000,00 Euro
Hessen
1 261 748,33 Euro
760 000,00 Euro 251 748,33 Euro 250 000,00 Euro
Mecklenburg-
Vorpommern
1 356 662,60 Euro
1 021 000,00 Euro 85 662,60 Euro 250 000,00 Euro
Nordrhein-
Westfalen
679 422,44 Euro
330 000,00 Euro 99 422,44 Euro 250 000,00 Euro
Niedersachsen
1 239 124,93 Euro
785 000,00 Euro 204 124,93 Euro 250 000,00 Euro
Rheinland-Pfalz
920 137,18 Euro
635 000,00 Euro 77 137,18 Euro 208 000,00 Euro
Saarland
535 000,00 Euro
285 000,00 Euro 250 000,00 Euro
Sachsen
1 293 963,87 Euro
975 000,00 Euro 68 963,87 Euro 250 000,00 Euro
Sachsen-Anhalt
1 510 264,62 Euro
1 025 000,00 Euro 235 264,62 Euro 250 000,00 Euro
Schleswig-Holstein
540 000,00 Euro
290 000,00 Euro 250 000,00 Euro
Thüringen
1 600 000,00 Euro
1 350 000,00 Euro 250 000,00 Euro
Gesamt 11 356 000,00 Euro 2 229 401,03 Euro 3 799 720,00 Euro 1 354 596,51 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6677d) Wie viele Mittel wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 für
die Vorgängerprogramme „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent.
für Demokratie“ abgerufen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?
Das Bundesprogramm „VIELFALT TUT GUT“ wurde am 1. Januar 2007
gestartet. Die Bundesmittel, die im Bundesprogramm abgerufen wurden, verteilen
sich in den Haushaltsjahren 2007 bis 2010 wie folgt:
Bundesland 2007 in T Euro 2008 in T Euro 2009 in T Euro 2010 in T Euro
Baden-Württemberg 613 1 108 858 733
Bayern 184 732 582 606
Berlin 1 133 2 573 1 974 1 909
Brandenburg 699 1 810 1 278 1 286
Bremen 140 272 169 135
Hamburg 83 138 99 140
Hessen 272 803 614 590
Mecklenburg-Vorpommern 660 1 583 1 151 1 242
Niedersachsen 438 880 698 720
Nordrhein-Westfalen 316 883 696 598
Rheinland-Pfalz 260 528 376 494
Saarland 22 399 324 375
Sachsen 816 1 741 1 336 1 376
Sachsen-Anhalt 741 1 665 1 207 1 321
Schleswig-Holstein 66 272 211 263
Thüringen 709 1 687 1 232 1 309
länderübergreifend
(Coaching, MP, Forschung, WB)
1 646 3 787 3 559 2 927
Insgesamt 8 798 20 861 16 364 16 024
Drucksache 17/6677 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie“ wurde am 1. Juli 2007
gestartet. Die Bundesmittel, die im Bundesprogramm in den Haushaltsjahren
2007 bis 2010 abgerufen wurden, verteilen sich wie folgt:
9. Wie viele Projektanträge wurden im Rahmen des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bisher
abgelehnt, und aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung (bitte Anträge
einzeln und sortiert nach Bundesländern aufführen)?
Die Auswahl der zur Förderung vorgesehenen Lokalen Aktionspläne und
Modellprojekte erfolgt nach Durchführung bundesweiter
Interessenbekundungsverfahren. Diese wurden im Zeitraum Oktober 2010 bis Januar 2011 getrennt für
die beiden Förderbereiche Lokale Aktionspläne und Modellprojekte
durchgeführt. Bezüglich der zur Förderung ausgewählten und nicht ausgewählten
Kommunen/Landkreise sowie Projekte wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Umsetzung des
Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
(Bundestagsdrucksache 17/5330) verwiesen.
10. Welche Projektanträge wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010
für die Vorgängerprogramme „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent.
für Demokratie“ abgelehnt, und aus welchen Gründen erfolgte die
Ablehnung (bitte Anträge einzeln und sortiert nach Bundesländern aufführen)?
Die Auswahl der zur Förderung vorgesehenen Lokalen Aktionspläne und
Modellprojekte erfolgte auch im Bundesprogramm „VIELFALT TUT GUT“ nach
Durchführung bundesweiter Interessenbekundungsverfahren. Diese wurden im
Zeitraum Dezember 2006 bis Februar 2007 durchgeführt. Über die
ausgewählten und nicht ausgewählten Interessenbekundungen wird auf die Antworten der
Bundesland 2007 2008 2009 2010
abgerufene
Fördermittel in
Euro zweites
Halbjahr
abgerufene
Fördermittel
in Euro
abgerufene
Fördermittel
in Euro
abgerufene
Fördermittel
in Euro
Bayern 60 000,00 180 000,00 200 000,00 224 040,00
Berlin 250 000,00 400 000,00 300 000,00 250 000,00
Niedersachsen 80 400,00 180 000,00 200 000,00 250 000,00
Sachsen 250 000,00 407 000,00 312 000,00 250 000,00
Thüringen 198 291,16 386 666,89 298 700,00 248 913,00
Mecklenburg-Vorpommern 250 000,00 393 018,56 295 546,64 249 699,40
Sachsen-Anhalt 250 000,00 401 000,00 308 147,32 250 480,75
Saarland 1 402,00 99 853,41 155 639,24 205 474,91
Brandenburg 184 991,53 398 268,21 345 618,43 247 032,00
Hessen 30 000,00 180 000,00 200 000,00 191 041,57
Rheinland-Pfalz 47 038,86 126 784,17 85 468,77 166 864,90
Bremen 0,00 88 500,00 176 145,00 94 378,00
Nordrhein-Westfalen 0,00 95 000,00 230 856,20 250 000,00
Hamburg 0,00 32 470,00 129 280,00 200 000,00
Baden-Württemberg 0,00 130 349,95 172 338,53 250 000,00
Schleswig-Holstein 0,00 0,00 91 305,55 176 186,60
Insgesamt 1 602 123,55 3 498 911,19 3 501 045,68 3 504 111,13
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6677Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stand der Umsetzung des
Bundesprogramms ‚Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus‘“
(Bundestagsdrucksache 16/5150) und auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des Bundesprogramms
‚Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus‘“ (Bundestagsdrucksache 16/6135)
verwiesen. Im Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie“ wurden die
Anträge durch die 16 Länder eingereicht und alle 16 Anträge bewilligt.
11. Welche antragstellenden Städte, Gemeinden, Stadtbezirke etc. weigern
sich nach Einführung der Extremismusklausel, die bereits bewilligten
Lokalen Aktionspläne vor Ort umzusetzen oder verzichten mit dieser
Begründung auf den Mittelabruf?
Von den ausgewählten 174 Kommunen und Landkreisen haben bisher 171
einen Antrag gestellt und eine Bewilligung erhalten. Zwei Kommunen befinden
sich noch in der Antragsentwicklungsphase. Lediglich eine Kommune hat
bisher auf die in Aussicht gestellten Haushaltsmittel mit Verweis auf die
Demokratieerklärung verzichtet. Hierbei handelt es sich um die Stadt Jena.
12. Wie viele der abgelehnten Projekte im Rahmen des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ wurden wegen
Nichtunterzeichnung der Extremismusklausel abgelehnt bzw. bei wie
vielen wurde die Projektbewilligung aufgrund der Nichtunterzeichnung
zurückgezogen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und nach den
Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und
Beratungsnetzwerke)?
Die Bundesregierung hat von den Städten Fürth, Leipzig, Fürstenwalde/Spree,
Berlin – Marzahn-Hellersdorf und Hamburg-Mitte sowie dem Landkreis
Märkisch-Oderland die Information erhalten, dass in diesen Lokalen Aktionsplänen
Träger von Einzelprojekten Abstand von einer Förderung genommen hätten, da
sie nicht bereit gewesen seien, die Demokratieerklärung zu zeichnen.
Im Programmbereich „Modellprojekte“ befinden sich aktuell noch 19 der
ausgewählten 52 Modellprojekte in der Antragsphase.
Mit der rechtsverbindlichen Unterschrift unter den Antrag auf
Bundesförderung zeichnen die Antrag stellenden Projektträger gleichzeitig auch die
Demokratieerklärung, da diese Bestandteil des Antrags ist. Der Bundesregierung
liegen keine Erkenntnisse vor, dass die 19 Projektträger auf eine Antragstellung
vor dem Hintergrund der Demokratieerklärung verzichten.
Im Programmbereich „Beratungsnetzwerke“ haben alle 16 Beratungsnetzwerke
einen Zuwendungsbescheid erhalten. Analog wie bei den Lokalen
Aktionsplänen stellen die 16 Zuwendungsempfänger sicher, dass die aus Bundesmitteln
geförderten Träger im Beratungsnetzwerk die Demokratieerklärung zeichnen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass aus Bundesmitteln
geförderte Träger diese Zeichnung bisher versagt hätten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Nachfragen zur Umsetzung der Bundesprogramme gegen so genannten
Extremismus“ (Bundestagsdrucksache 17/6420) verwiesen.
13. In wie vielen Fällen wurden bei bewilligten Projekten im Rahmen des
Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄR-
KEN“ durch die Antragsteller auf den Mittelabruf verzichtet, in wie vie-
Drucksache 17/6677 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelen Fällen wurde dabei explizit auf die zu unterzeichnende
Extremismusklausel verwiesen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und nach
den Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und
Beratungsnetzwerke)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass bereits bewilligte
Projekte von einem Mittelabruf vor dem Hintergrund der
„Demokratieerklärung“ absehen wollen oder bisher abgesehen haben.
14. Bei wie vielen bewilligten Anträgen wurde der unterzeichneten
Extremismusklausel ein kritisches Begleitschreiben angefügt (bitte aufgeschlüsselt
nach Bundesländern und nach den Programmbestandteilen Lokale
Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerke)?
15. In wie vielen Fällen führte die Einreichung eines kritischen
Begleitschreibens zur Verweigerung der Förderung eines Projektantrags, und warum?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Umsetzung des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ
STÄRKEN“ (Bundestagsdrucksache 17/5330) ausgeführt, regeln die Lokalen
Aktionspläne die Zeichnung der Demokratieerklärung durch die Träger der
Einzelprojekte eigenverantwortlich. Daher ist nicht vorgesehen, dass die
Kommunen und Landkreise das BMFSFJ informieren, wenn Einzelprojektträger die
Demokratieerklärung nicht zeichnen wollen bzw. kritische Begleitschreiben
übermitteln. Damit liegen dem BMFSFJ keine Listen vor, in denen
Einzelprojektträger nach Kommunen/Landkreisen/Ländern sortiert, aufgeführt werden.
Informiert wurde das BMFSFJ über 14 kritische Begleitschreiben aus Berlin,
Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. Hierbei
handelt es sich um Schreiben aus den Stadt- bzw. Landkreisverwaltungen sowie
um Meinungsäußerungen aus Begleitausschüssen bzw. von Einzelprojekten.
Im Programmbereich „Modellprojekte“ erfolgt die Zeichnung im Rahmen der
Antragstellung. Kritische Begleitschreiben sind nicht eingegangen.
Im Programmbereich „Beratungsnetzwerke“ wurden kritische Begleitschreiben
aus den Ländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin eingereicht.
Im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des BMI wurde von drei
Projekten aus den Ländern Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern
ein kritisches Begleitschreiben angefügt.
In keinem Fall hat die Einreichung eines kritischen Begleitschreibens zur
Verweigerung der Förderung eines Projektantrags geführt.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsunsicherheit, die sich für
die Träger aus der unterschiedlichen Bewertung der Begleitschreiben
durch die Koordinierungsstellen der Lokalen Aktionspläne ergeben, und
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Rechtsunsicherheit zu beenden?
Es gibt keine Rechtsunsicherheit. Das Gutachten von Prof. Dr. Fritz Ossenbühl
hat die Rechtmäßigkeit der Demokratieerklärung bestätigt. Eine Förderung im
Rahmen der Bundesprogramme zur Extremismusprävention erfolgt nur, wenn
die Demokratieerklärung in dem von der Bundesregierung vorgegebenen
Wortlaut unterzeichnet wird. Es ist Aufgabe der Koordinierungsstellen, die Träger
entsprechend zu beraten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/667717. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der Extremismusklausel
hinsichtlich des Ziels, die Förderung extremistischer Strukturen zu
vermeiden auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen seit dem Beginn
der neuen Förderphase?
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der Extremismusklausel
hinsichtlich der Zweckbestimmung des Programms „TOLERANZ
FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“, Vielfalt und Demokratie zu
stärken sowie demokratische Teilhabe erlebbar zu machen?
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Extremismusklausel als eine
Nebenbestimmung eines Verwaltungsaktes, die gemäß § 36 Absatz 3 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes den Zweck des ihr zugrunde liegenden
Bewilligungsbescheides nicht zuwiderlaufen darf, vor dem Hintergrund
der Tatsache, dass durch die Verpflichtung zur Überprüfung potentieller
Kooperationspartner eine Kultur des Misstrauens und der gegenseitigen
Gesinnungsüberprüfung entsteht, in der sich das Erleben demokratischer
Teilhabe kaum verwirklichen lassen dürfte?
20. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlust an zivilgesellschaftlichen
Projekten gegen Rechtsextremismus angesichts der Ziele des
Bundesprogramms?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Schwächung
zivilgesellschaftlicher Projekte gegen Rechtsextremismus auf die
materielle Grundrechtverwirklichung von Opfergruppen rechter Gewalt?
Die Fragen 17 bis 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Bundesregierung ist es sehr wichtig, insbesondere junge Menschen für
Demokratie und ein tolerantes und vielfältiges Miteinander zu begeistern. Dazu
gehört, dass man lernt zu diskutieren, sich einzubringen und mit seinen
Ansichten gehört zu werden.
Dazu gehört aber auch, dass die kritische Auseinandersetzung mit
extremistischen Positionen jeglicher Ausrichtung – Rechtsextremismus,
Linksextremismus oder auch islamistischer Extremismus – öffentlich in aller Entschiedenheit
geführt wird.
Daher ist es aus Sicht der Bundesregierung eine Selbstverständlichkeit, dass
diejenigen, die mit öffentlichen Mitteln finanzierten werden, sich ganz klar zu
den Werten der Verfassung und somit zu der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen müssen und dies
auch von ihren Partnern verlangen.
Daher kann weder von dem Entstehen einer Kultur des Misstrauens noch von
einer Schwächung zivilgesellschaftlicher Projekte die Rede sein.
Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass der Bund mit seinen Programmen zur
Extremismusprävention seiner Anregungsfunktion nachkommt. Die
Finanzierung lokaler Maßnahmen aus Bundesmitteln kann nur in einem modellhaften
Zusammenhang erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bereits in den vergangenen Jahren mussten die aus den Bundesprogrammen zur
Stärkung von Toleranz und Demokratie geförderten Träger dafür Sorge tragen,
dass die in das Projekt einbezogenen Partner sich zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung bekennen. Dies war in den Zuwendungsbescheiden
geregelt. Der einzige Unterschied zu der jetzt verlangten Demokratieerklärung ist
die Forderung, dass dies von den Trägern aktiv durch ihre Unterzeichnung
bestätigt werden muss.
Drucksache 17/6677 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDurch die Unterzeichnung der Demokratieerklärung wird auch keine
Gesinnungsüberprüfung verlangt. Es geht bei der Demokratieerklärung vielmehr
darum, zu verhindern, dass extremistische Organisationen finanziell unterstützt
werden oder ihnen ungewollt eine Möglichkeit geboten wird, ihre
extremistischen Weltanschauungen mit staatlicher Hilfe zu verbreiten.
Die Demokratieerklärung fügt sich in das Ziel der verantwortungsvollen
Auseinandersetzung mit extremistischen Gruppierungen oder Personen ein. Dafür
bedarf es einer hohen Sensibilität aller Mitwirkenden, die u. a. über die
Unterzeichnung der Demokratieerklärung erreicht werden kann.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]