[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6661
17. Wahlperiode 25. 07. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Martin Gerster,
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6534 –
Sportförderung für Jugendarbeit und Integration
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Sport hat eine zentrale gesellschaftliche Funktion. Er ist Impulsgeber und
Verstärker von sozialer und kultureller Integration. Sport vermittelt Werte und
schafft Gemeinsamkeiten, überwindet Grenzen. Sport tut gerade Kindern und
Jugendlichen gut. Darum müssen alle Kinder und Jugendlichen die Chance
haben, Sport zu treiben. Die Fördermaßnahmen des Bundes im Sport sind
auch vor diesem Hintergrund zu beurteilen.
1. Im Rahmen welcher Maßnahmen fördert die Bundesregierung den
Jugendsport?
Im Rahmen des jugendpolitischen Steuerungsinstruments Kinder- und
Jugendplan des Bundes (KJP) fördert die Bundesregierung die Jugendarbeit im Sport.
So unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) im Rahmen der nationalen Jugendverbandsarbeit im
Programm „Sportliche Jugendverbände“ des KJP die Deutsche Sportjugend (dsj)
mit langjährig stabilen Fördermitteln. Sie ist mit rund 9,5 Millionen Kindern,
Jugendlichen und jungen Menschen im Alter bis 27 Jahren der größte
Jugendverband in Deutschland.
In mehr als 91 000 Sportvereinen in 16 Landessportjugenden und 53
Spitzenverbänden organisiert, nimmt sie außer der Interessenvertretung der jungen
Sportlerinnen und Sportler und Sportvereine auch eine Vielzahl fachpolitischer
und gesellschaftlicher Aufgaben wahr, die mit dem Sport verbunden sind, wie
z. B. die Bekämpfung von Rechtsextremismus im Sport, die Förderung von
freiwilligem Engagement oder die Integration von sozial benachteiligten
jungen Menschen. Die Förderung erstreckt sich sowohl auf die Geschäftsstelle der
dsj als auch auf ihre Mitgliedsorganisationen, die über die dsj als Zentralstelle
gefördert werden. Damit soll zum einen der Aufbau und Unterhalt von
Strukturen der Jugendorganisationen im Sport gewährleistet werden, und zum anderen
ist es auch Voraussetzung für die Aufnahme und Umsetzung jugendpolitischer
Themen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 22. Juli 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6661 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNeben der Förderung von Strukturen der sportlichen Jugendarbeit unterstützt
das BMFSFJ im Rahmen des KJP-Programms „Jugend und Sport“ (Sportliche
Jugendbildung) auch innovative, aktuelle Einzelprojekte der Deutschen
Sportjugend. Dabei ist u. a. die Integration von Kindern und Jugendlichen eine der
durchgängigen Anforderung und Zielstellung der dsj und ihrer
Mitgliedsorganisationen. Insgesamt beträgt die Förderung der dsj im Jahr 2011 rd. 3,66 Mio.
Euro.
Zusätzlich hat das BMFSFJ ab 2011 ein neues Programm „Engagement und
Freiwilligenarbeit junger Menschen im Sport“ (EuFiS) aufgelegt, das die
Potentiale des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) im Sport zur Entwicklung und
Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements sichern und
weiterentwickeln soll. Hierfür stehen aus Mitteln des KJP – zunächst bis einschließlich
2014 – jährlich weitere 5 Mio. Euro zur Verfügung.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) (beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF) wird das Programm
„Integration durch Sport“ (IdS) des Deutschen Olympischen Sportbundes
(DOSB) mit jährlich rund 5,4 Mio. Euro gefördert.
Ziel des Programms ist neben der Erhöhung des Anteils von Menschen mit
Migrationshintergrund im organisierten Vereinssport auch die Gewinnung von
Ehrenamtlichen mit Migrationshintergrund, z. B. als Übungsleiter, für Ämter
im Verein etc. Jugendliche sind hierbei eine wichtige Zielgruppe. In der
aktuellen Förderperiode (2011 bis 2013) wird der Schwerpunkt dabei insbesondere
auf die Zielgruppe der (jungen) Frauen gelegt.
Ergänzend werden die folgenden Projekte zur Stärkung der Teilhabe von
Menschen mit Migrationshintergrund am (Vereins-)Sport gefördert, die in
unterschiedlichem Umfang auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
im Sport einbeziehen:
Träger Berliner Fußball-Verband (BFV)
Projektname/-inhalt Stärkung der Erziehungskompetenzen von Eltern mit
Migrationshintergrund, Integration von Migrantinnen
in den organisierten Vereinssport,
zielgruppenorientierte Angebote, Strukturen und Nachhaltigkeit
schaffen, Kooperation mit dem Türkischen Bund
Berlin-Brandenburg.
Laufzeit 01.11.2010–31.10.2013
Fördersumme 137 550,00 €
Träger LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e. V. –
Sportjugend Nordrhein-Westfalen
Projektname/-inhalt Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des
Projektes „spin“ der Stiftung Mercator und des
LandesSportBundes/der Sportjugend Nordrhein-
Westfalen.
Das Projekt „spin“ zielt darauf, die Teilhabe von
Mädchen und jungen Frauen im Vereinssport zu
stärken. Dazu gehört auch die Gewinnung von
ehrenamtlichen Übungsleiterinnen mit
Migrationshintergrund bzw. von Ehrenamtlichen für Ämter im Verein.
Laufzeit 01.10.2007–30.09.2011
Fördersumme 189 855,00 €
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6661Darüber hinaus hat das BAMF in den Jahren 2006 bis 2010 zu diesem
Themenkomplex die folgenden Projekte aus Mitteln des BMFSFJ aus diesem
Themenbereich gefördert:
Träger LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e. V. –
Sportjugend Nordrhein-Westfalen
Projektname/-inhalt Migrantenorganisation mit sportbezogenen
Handlungsfeldern: Empirische Untersuchung zur Erschließung
der Integrationspotenziale selbstorganisierter Vereine,
Initiativen und Assoziationsformen mit sport- und
bewegungsbezogenen Angeboten und Aktivitäten.
Die Studie wird durchgeführt von Prof. Dr. S. Braun
(Humboldt-Universität Berlin) und adressiert u. a.
auch das ehrenamtliche Engagement von
Migrantenorganisationen im Sport.
Laufzeit 01.12.2009–31.11.2011
Fördersumme 185 000,00 €
Träger START-Stiftung
Projektname/-inhalt START-Ferienakademie Fußball mit Basislehrgang
zur Jungtrainerausbildung. 20 Stipendiatinnen und
Stipendiaten der START-Stiftung gGmbH werden im
Rahmen einer Ferienakademie den Basislehrgang der
DFB-Jungtrainerausbildung absolvieren.
Laufzeit 01.01.2011–31.12.2011
Fördersumme 11 500,00 € (Kofinanzierung des durch Mittel des
Europäischen Integrationsfonds geförderten Projekts)
Träger Türkisch-Deutsche Stiftung für Gesundheitsfürsorge
und Präventivmedizin e.V.
Projektname/-inhalt Aktif ol – Aktiv werden – Gegenseitige Öffnung
mit Sportvereinen, die Förderung der Teilhabe von
Migrantenfamilien in bestehende Systeme der
Bewegungsförderung als Zeichen gelungener
Integration. Empowerment von Familien als Basis
von Gewalt- und Suchtprävention.
Laufzeit 01.11.2010–31.10.2013
Fördersumme 16 500,00 € (Kofinanzierung des durch Mittel des
Europäischen Integrationsfonds geförderten Projekts)
Träger Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in
Deutschland e. V.
Projektname/-inhalt ISPE – Integration, Sport, Prävention und Ehrenamt –
Kontaktaufnahme mit gefährdeten/hilfebedürftigen
Jugendlichen über aufsuchende Jugendsozial- und
Familienarbeit.
Laufzeit 01.10.2006–30.09.2009
Fördersumme 129 238,94 €
Drucksache 17/6661 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung fördert die Abschlussveranstaltung des
Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und die
Pilotveranstaltung von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS. Für JUGEND
TRAINIERT FÜR OLYMPIA stehen 2011 Mittel in Höhe von 500 000 Euro,
für die Pilotveranstaltung von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in
Höhe von 50 000 Euro bereit.
2. Unter welchen Bedingungen sind Kinder- und Jugendsportprojekte im
Rahmen des Programmes „Soziale Stadt“ förderbar?
Nach der Präambel der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
(Nummer III) – und damit gilt dies für alle Programme der Städtebauförderung –
sollen die Stadtquartiere an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasst
werden, insbesondere der Familien bzw. der Haushalte mit Kindern. Deshalb
können die Finanzhilfen auch eingesetzt werden, um zum Beispiel die
Ausstattung mit Gemeinbedarfseinrichtungen zu verbessern, die der Gesundheit, der
Bildung und der Integration dienen. Dazu gehört auch der Ausbau von
Spielplätzen, Grünanlagen und Sportstätten im Rahmen der integrierten
Stadtentwicklung.
Nach Artikel 5 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2011
können im Programm Soziale Stadt zudem spezielle Maßnahmen zur
Verbesserung der Wohnverhältnisse, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes
und zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur, des Freiflächen- und
Spielflächenangebots sowie zur Umnutzung von Flächen und leer stehenden
Gebäuden für soziale und kulturelle Zwecke gefördert werden. Hierzu können
beispielsweise der Ausbau oder Umbau einer Sportstätte oder die Modernisierung
eines Bolzplatzes gehören.
Einzelheiten der Förderung regeln die Länder, die auf Grund der
grundgesetzlichen Aufgabenteilung für die Durchführung der Programme der
Städtebauförderung zuständig sind.
Der Bund unterstützt die Städte zudem auch im Rahmen des Experimentellen
Städte- und Wohnungsbaus dabei, Jugendliche besser in die Stadtentwicklung
einzubeziehen oder zum Beispiel Sportstätten und Stadtentwicklung besser zu
verzahnen. Dazu gehört zum Beispiel der Aktionsfonds „Jugend bewegt Stadt“,
mit dem acht Modellstädte unterstützt wurden. Durch den Jugendfonds
erhielten Jugendliche ein Budget mit dem sie eigenständig Mikroprojekte zum
Thema „Sport und Bewegung“ in einem Umfang von 200 bis 2 000 Euro
realisieren konnten. Insgesamt wurden so rund 90 Mikroprojekte in den acht
Städten von den Jugendlichen umgesetzt. In sechs Modellvorhaben zum Thema
Sport und Stadtentwicklung wurden zudem Erkenntnisse gewonnen, wie Sport-
und Sportstättenentwicklung eine qualitative Neuorientierung erfahren und
künftig stärker als Teil einer integrierten Stadtentwicklungspolitik betrachtet
werden können.
Träger Turnverein 1875 Paderborn
Projektname/-inhalt Integration von jugendlichen Migranten beiderlei
Geschlechts in der Altersgruppe der 8- bis 18-Jährigen
in den organisierten Sport und der Ermöglichung einer
sinnvollen Freizeitgestaltung.
Laufzeit 01.07.2007–30.06.2010
Fördersumme 120 000,00 €
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/66613. In welchem Umfang werden bisher Kinder- und Jugendsportprojekte im
Rahmen des Programmes „Soziale Stadt“ gefördert, und welche Projekte
sind dies?
Ein Gesamtüberblick über alle geförderten Kinder- und Jugendsportprojekte
liegt der Bundesregierung nicht vor. Einige Praxisbeispiele sind auf der
Homepage
www.sozialestadt.de abrufbar.
4. Welche Maßnahmen ergreift bzw. plant die Bundesregierung, um
finanzielle Hürden für Kinder und Jugendliche aus prekären Verhältnissen zu
beseitigen und so ihre Teilnahme am Sport zu ermöglichen?
Nach § 28 Absatz 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird bei Kindern und
Jugendlichen unter 18 Jahren ein Bedarf von 10 Euro monatlich für
Teilhabeleistungen berücksichtigt; es können damit u. a. auch Mitgliedsbeiträge für Sport
übernommen werden. Durch diese Leistung erhalten Kinder und Jugendliche in
dem genannten Alter in stärkerem Maße als bisher Zugang zu Sportangeboten.
Im Rahmen des durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten
Programms „STÄRKEN vor Ort“ werden unter anderem auch Sportmaßnahmen
angeboten, die der Aktivierung von jungen Menschen – mit und ohne
Migrationshintergrund – dienen. „STÄRKEN vor Ort“ richtet sich niedrigschwellig – als
Baustein der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ – an besonders benachteiligte
junge Menschen und wird derzeit in bundesweit 277 Fördergebieten umgesetzt.
5. Sind der Bundesregierung Initiativen zur Überwindung der sozialen
Hürden im Sport wie „Active Kids“ oder die „Kindersportstiftung“ bekannt,
und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit dieser
Initiativen?
Die Bundesregierung hält Initiativen von Sportvereinen und anderen Akteuren
für einen wichtigen Beitrag, um Kinder und Jugendliche aus sozial
benachteiligten Familien mit Bewegungsangeboten zu erreichen.
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant die
Bundesregierung, um Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund
einen besseren Zugang zu verschiedenen Sportarten zu ermöglichen?
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde vereinbart,
dass mit dem Programm „Integration durch Sport“ besonders Frauen und
Mädchen mit Migrationshintergrund angesprochen werden sollen, um sie als
Teilnehmerinnen und auch Übungsleiterinnen zu gewinnen. Das Programm
„Integration durch Sport“ des DOSB wird im Zuständigkeitsbereich des BMI
weiterhin mit jährlich rund 5,4 Mio. Euro gefördert. Es werden Sportvereine
unterstützt, um mit niederschwelligen Ansätzen Anreize für eine aktive
Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am vereinsorganisierten Sport
zu schaffen und dabei auch Ehrenamtliche mit Migrationshintergrund für die
Vereine zu gewinnen. Laut Sportentwicklungsbericht 2009/2010 stellen
Mädchen und Frauen nur ein Drittel der Mitglieder der Sportvereine mit
Migrationshintergrund. Wie in der Evaluation des Programms „Integration durch
Sport“ durch die Universität Potsdam (für das Jahr 2008) ermittelt, trifft dieser
Anteil an Frauen und Mädchen auch auf die Teilnehmer mit
Migrationshintergrund an den Angeboten des Programms zu. Vor diesem Hintergrund liegt der
Schwerpunkt der Arbeit in der Förderperiode 2011 bis 2013 auf bislang im
Vereinssport unterrepräsentierten Gruppen, zu denen insbesondere Mädchen und
Frauen mit Migrationshintergrund gehören.
Drucksache 17/6661 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Verbesserung des Zugangs von Mädchen und Frauen mit
Migrationshintergrund zum Sport war ein wichtiges Themenfeld sowohl im Rahmen des
Nationalen Integrationsplans (NIP) als auch des Nationalen Aktionsplans
Integration. Unter Federführung des BMI wurde es zunächst in der Arbeitsgruppe
„Integration durch Sport“, dann in der im Nachgang des NIP eingerichteten
ständigen Arbeitsgruppe „Sport“ behandelt und im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans Integration im Dialogforum „Sport“ fortgeführt. Das
Dialogforum legte die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von bislang im Sport
unterrepräsentierten Gruppen wie Mädchen und Frauen mit
Migrationshintergrund sogar als operatives Ziel fest. Dabei geht es unter anderem um die
Heranführung an den (Vereins-)Sport und die Annäherung des Anteils von Mädchen
und Frauen am Vereinssport an den der Jungen und Männer sowie um einen
besseren Zugang zu verschiedenen Sportarten.
Entsprechende Maßnahmenvorschläge wurden unterbreitet, wie z. B.
Zielvereinbarungen des DOSB mit den Landessportbünden im bundesgeförderten
Programm „Integration durch Sport“ zur Ergreifung spezifischer Maßnahmen, um
die Zielgruppe Mädchen und Frauen zu erreichen. Weiterhin wird als
Gemeinschaftsarbeit von BMI und Beauftragter der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration eine Handreichung zu Sportangeboten für Mädchen
und Frauen mit Migrationshintergrund herausgegeben werden sowie eine weitere
Handreichung zum Abbau von Teilnahmebarrieren für Sportverbände und -
vereine zur Erhöhung des Anteils an Mädchen und Frauen mit
Migrationshintergrund im (Vereins-)Sport.
Als weitere Maßnahme wird aus Mitteln des BMI die wissenschaftliche
Begleitung und Evaluation des Projekts „spin – Sport interkulturell“ der Stiftung
Mercator und der Sportjugend NRW gefördert. Dieses Projekt soll die Teilhabe von
Mädchen und jungen Frauen bis zum Alter von 20 Jahren im Vereinssport
stärken. Das Projekt wird in Essen, Duisburg, Oberhausen, Gelsenkirchen und
Recklinghausen umgesetzt.
Mit der Förderung des Projekts der dsj „JETST! – Junges Engagement im
Sport“ unterstützt das BMFSFJ im Rahmen der Initiative ZivilEngagement
„Miteinander – füreinander“ chancengerechte Zugänge und Teilhabe für junge
Menschen mit erschwerten Zugangsbedingungen. Zielgruppen sind
insbesondere Migrantinnen und Migranten, Behinderte und junge Menschen mit
niedrigem Schulabschluss. So wurden im Rahmen des dsj-Förderwettbewerbs
„JETST“ acht Modellprojekte ins Leben gerufen, die in einem Förderzeitraum
von zwei Jahren als Best-Practice-Modelle umgesetzt und wissenschaftlich
begleitet werden. Beispielhaft ist hier das Projekt des DITIB-Fachverbandes
„Mach mit – bleib fit – misch mit“ zu nennen, das insbesondere muslimische
Mädchen und Frauen zu Multiplikatorinnen und Schwimmleiterinnen schult.
Zusammen mit den Modellprojekten und der wissenschaftlichen Begleitung
sollen Handlungsempfehlungen für die Sportpraxis entwickelt und das
Potenzial des Engagements im Jugendsport weiter ausgebaut werden.
7. In welcher Weise, und in welchem Umfang fördert die Bundesregierung
„inklusive Sportveranstaltungen“, an denen Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund gemeinsam teilnehmen?
Das vor über 20 Jahren ursprünglich für Aussiedlerinnen und Aussiedler ins
Leben gerufene bundesgeförderte Programm „Integration durch Sport“ steht
mit seinen Angeboten mittlerweile allen Zuwanderergruppen sowie auch
(sozial benachteiligten) Menschen ohne Migrationshintergrund offen. Mit dem
Programm soll das gemeinsame Sporttreiben von Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund gestärkt werden. Die in seinem Rahmen stattfindenden
Sportveranstaltungen richten sich grundsätzlich an Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6661Das BMFSFJ ist Träger der Bundesjugendspiele und unterstützt diese dauerhaft
im Rahmen der sportlichen Jugendbildung. Die Bundesjugendspiele stellen
eine zeitgemäße Form der sportlichen Förderung von Kindern und
Jugendlichen dar und verfolgen darüber hinaus das Ziel, junge Menschen dazu zu
motivieren, sich dauerhaft sportlich zu betätigen.
8. Welche empirischen Erkenntnisse liegen zur Beteiligung von Schülerinnen
und Schülern mit Migrationshintergrund am Sportunterricht vor?
Grundsätzlich wird angemerkt, dass die Beteiligung von Schülerinnen und
Schülern mit Migrationshintergrund am Sportunterricht nach der
Aufgabenverteilung des Grundgesetzes in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.
Empirische Forschungen zur Integration im und durch Sport liegen bisher noch
kaum vor. Ein Schwerpunkt vorliegender Studien ist die Integration von
Kindern und Jugendlichen in den Vereinssport. Zum Schulsport wird auf die
SPRINT-Studie (Wolf-Dietrich Brettschneider, Universität Paderborn, 2005)
verwiesen. Ergänzend wurde 2008 bis 2010 als Sekundäranalyse der SPRINT-
und der PISA-Daten die Studie „Integration von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund in Sport und Gesellschaft“ durchgeführt (Ulrike Burrmann/Michael
Mutz, TU Dortmund,
www.sport.tu-dortmund.de), deren Ergebnisse 2011
veröffentlicht werden. Ein Ergebnis dieser Studie ist, dass Jugendliche mit
Migrationshintergrund überproportional häufig an schulischen Sport-AGs
teilnehmen und Sportvereine vor allem Jungen mit Migrationshintergrund und
Mädchen aus „gut integrierten“ Familien erreichen.
Veröffentlichungen:
Deutscher Sportbund (Hg.), DSB-SPRINT-Studie. Eine Untersuchung zur
Situation des Schulsports in Deutschland, Aachen: Meyer & Meyer, S. 76 bis 93.
www.dosb.de/index.php?id=7558&L=0.
Mutz, M./Burrmann, U. (2011), Sportliches Engagement jugendlicher
Migranten in Schule und Verein. Eine Re-Analyse der PISA- und SPRINT-Studie, in:
Braun, S./Nobis, T. (Hgg.), Migration, Integration und Sport – Zivilgesellschaft
vor Ort, Wiesbaden: VS, S. 99 bis 124.
Mutz, M./Burrmann, U. (2009), Schulische Arbeitsgemeinschaften als
Kontexte für Freizeitaktivitäten. Beteiligungschancen für sozial benachteiligte
Jugendliche?, in: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation, 29,
S. 97 bis 119.
9. In welcher Weise werden Projekte unterstützt, die Sport und Bildung
verbinden und benachteiligten Jugendlichen über Sportvereine attraktive
Bildungsangebote machen, und inwieweit ist das Bildungs- und
Teilhabepaket dabei hilfreich?
Grundsätzlich wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Beim sog. Bildungspaket werden die individuellen Bedarfe der
Leistungsberechtigten berücksichtigt (s. Antwort zu Frage 4); eine Projektförderung ist
nicht möglich.
10. Welche Initiativen plant oder hat die Bundesregierung gemeinsam mit
dem Sport ergriffen, um Gewalt und Extremismus zu begegnen?
Rechtsextremismus-Bekämpfung – Stärkung der Sportvereine
Rechtsextremismus ist kein sportspezifisches, sondern ein
gesamtgesellschaftliches Problem. Davon betroffen ist aber auch der organisierte Sport mit seinen
Drucksache 17/6661 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderund 91 000 Sportvereinen. Deshalb haben das BMI, das BMFSFJ, der
Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der DOSB/dsj im Januar 2011 mit einer
öffentlichen Auftaktveranstaltung eine gemeinsame Kampagne „Foul von
Rechtsaußen – Sport und Politik verein(t) für Toleranz, Respekt und Achtung der
Menschenwürde“ gestartet. Grundlage der Kampagne ist ein
Handlungskonzept, das auch Empfehlungen enthält. Wichtigste Zielgruppe sind die
Sportvereine. Da rund die Hälfte aller 16- bis 25-Jährigen dort aktiv eingebunden ist, hat
der organisierte Sport eine große Verantwortung, aber auch enorme
Möglichkeiten. Die Vereine sollen deshalb dabei unterstützt werden,
rechtsextremistische Tendenzen zu erkennen und zu unterbinden.
Im Mittelpunkt der Initiative stehen auf den Sport zugeschnittene Informations-
und Beratungsangebote, Schulungen und Fortbildungen für Vereinsmitglieder,
insbesondere Trainerinnen und Trainer. Außerdem sollen Ansprechpartner im
Sport benannt und es soll die Vernetzung mit wichtigen Partnern vor Ort
gefördert werden. Muster für Vereinssatzungen und Nutzungsregelungen von
Sportanlagen zeigen auf, wie Vereine rechtsextremistische Personen ausschließen
können.
An der nun laufenden Umsetzung der Handlungsempfehlungen arbeiten auch
Vertreter der Länder und der kommunalen Spitzenverbände mit.
Mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ fördert das BMI Projekte
für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus im ländlichen Raum
Ostdeutschlands. Wichtige Zielgruppe des Programms sind Sportverbände und
-vereine, die im Gemeinwesen Multiplikatoren für demokratische Prozesse sind
und so helfen, extremistischen Verhaltensweisen und Gewalt vorzubeugen.
Das Bundesprogramm fördert die jeweiligen Landessportbünde in allen fünf
ostdeutschen Bundesländern. Ziel aller Projekte ist die Stärkung der
demokratischen Praxis innerhalb der Sportverbände sowie der Aufbau eigener
Beratungs- und Handlungskompetenzen im Themenbereich Extremismus. Konkret
werden in jedem Bundesland 10 bis 15 Konfliktberater bzw. Demokratietrainer
geschult, die nach der Ausbildung den Mitgliedsvereinen vor Ort als direkte
Ansprechpartner zur Verfügung stehen, in Konfliktfällen beraten und
vermitteln und Prozesse demokratischer Vereinsarbeit begleiten. Darüber hinaus
gestaltet jeder Landessportbund im Rahmen seines geförderten Projektes weitere
eigene präventive und demokratiefördernde Maßnahmen:
Die geförderten Projekte erhalten umfangreiche fachliche Unterstützung, z. B.
durch Weiterbildungsangebote, Tagungen und Vernetzungstreffen. Ein Coach
begleitet alle fünf Sportverbände in ihren Projektprozessen und koordiniert den
fachlichen Austausch der Projekte untereinander.
Im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wird mit dem Projekt
„Guter Rat ist online“ ein Teil des bestehenden Beratungsangebotes der
„Online-Beratung gegen Rechtsextremismus“ des Vereins Gegen Vergessen – Für
Demokratie e. V. für die Akteure des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch
Teilhabe“ angepasst.
Bekämpfung von Gewalt im Sport
Der ehemalige Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, sowie der
seinerzeitige Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator
Christoph Ahlhaus, haben am 23. April 2010 mit der Fußball-Bundesliga
(DFL) und dem DFB einen „Runden Tisch – Fußball und Gewalt“ in Berlin
durchgeführt. Im Anschluss wurde ein „10-Punkte-Plan“ vereinbart, um unter
anderem die präventive Fanarbeit zu stärken. DFB und DFL haben inzwischen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6661neben bestehenden Veranstaltungsreihen verschiedene neue Konferenzen und
Workshops ausgerichtet, unter anderem:
– Symposium „Kommunikation und Dialog – von der Möglichkeit sich zu
verstehen“ am 28. Oktober 2010 in Frankfurt am Main,
– Kongress „Feindbilder im Abseits“ am 12. Januar 2011 in Frankfurt am
Main (gemeinsam mit der Gewerkschaft der Polizei),
– Fanbeauftragten-Vollversammlung,
– Durchführung von drei Regionalkonferenzen mit Sicherheits-, Fan- und
Medienbeauftragen der Klubs sowie Polizeien der Länder und des Bundes
sowie Fanprojekte am
● 19./20. Januar 2011 in Dortmund,
● 1./2. Februar 2011 in Augsburg,
● 9./10. Februar 2011 in Hamburg.
Die Umsetzung der Ergebnisse des „Runden Tisches“ sollen am 14. November
2011 evaluiert und im Rahmen einer Pressekonferenz durch den Bundesminister
des Innern, den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz sowie die Leitung des
Deutschen Fußballbundes und der Bundesliga der Öffentlichkeit vorgestellt
werden. Über die zahlreichen Einzelinitiativen in den Bundesländern wird beim
Bund keine Übersicht geführt. Diese fallen in die Zuständigkeit der Länder.
Von 2007 bis 2009 hat das BMFSFJ das dreijährige Modellprojekt
„Fankulturen gegen Rassismus“ der dsj zur Aktivierung lokaler Jugendnetzwerke im
Fußball gefördert. Rassismus, Gewalt und Diskriminierung im Fußballumfeld
sollten dabei vor allem mit Anerkennung, Vielfalt und demokratischem
Engagement begegnet werden. Das Projekt richtete sich an jugendliche Fußballfans
des Amateur- und Profifußballs.
Ziel war es, Strategien gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus,
Rechtsextremismus, Antisemitismus, Sexismus und Homophobie im Fußball aufzuzeigen
und zu vermitteln. Das Projekt wurde 2010 sowohl personell als auch finanziell
in die Arbeit der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) integriert und auf
diese Weise verstetigt.
Die KOS bei der Deutschen Sportjugend berät und begleitet seit 1993 die
zurzeit 51 sozialpädagogisch arbeitenden Fanprojekte, die an 47 Standorten auf
Grundlage des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit (NKSS) Jugendarbeit
mit jungen Fußballfans durchführen. Die Fanprojekte arbeiten langfristig
orientiert und gemeinsam mit den jugendlichen Fans gegen Gewalt, Rassismus und
Diskriminierungen für eine positive Fankultur. Mit der Implementierung des
Projekts „Fankulturen gegen Rassismus“ wurde insbesondere der
Schwerpunktsetzung der KOS auf die Themen „Rassismus/Rechtsextremismus/
Diskriminierungen“ Rechnung getragen und der damit notwendig gewordene
personelle Aufwuchs ermöglicht. Die Arbeit der KOS wird auch in den nächsten
Jahren vom BMFSFJ unterstützt.
11. In welchem Rahmen, und bis wann, plant die Bundesregierung das
Programm „Integration durch Sport“ zu evaluieren, fortzuentwickeln und
auszubauen?
Das Programm „Integration durch Sport“ wurde vom 1. April 2007 bis zum
31. März 2009 durch das Institut für Sportsoziologie der Universität Potsdam
evaluiert. Die Evaluationsergebnisse sind veröffentlicht. Die Umsetzung der
Evaluationsergebnisse und die Weiterentwicklung des Programms wurden
durch einen Programmbeirat mit Vertretern des BMI, des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge, der Beauftragten der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration und DOSB fachlich begleitet.
Drucksache 17/6661 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Handlungsempfehlungen des Berichts wurden sowohl im konzeptionellen
Bereich (u. a. Festlegung eines einheitlichen Integrationsbegriffs, Überarbeitung
der Rahmenkonzeption, Präzisierung der Tätigkeitsprofile der
Programmmitarbeiter und Entwicklung eines Weiterbildungskonzepts, Stärkung der
Stützpunktvereine und Neugewichtung der Integrationsmodule) als auch im operativen
Bereich (u. a. Zielgruppenerweiterung und Verbesserung der
Zielgruppenansprache, Erweiterung der Sportangebotspalette – speziell für Frauen und
Mädchen; Stärkung des ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit
Migrationshintergrund, u. a. durch Gewinnung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern;
Förderung der interkulturellen Öffnung; Kooperation mit
Migrantenorganisationen) berücksichtigt, um das Programm entsprechend fortzuentwickeln. Die
Programmkonzeption ist auf der Internetseite
www.integration-durch-sport.de
abrufbar. Darüber hinaus wurden neue Konzepte für die Fortbildung des haupt-
und ehrenamtlichen Personals erstellt. Die genannten Aspekte sind als
Arbeitsschwerpunkte des Programms in die Förderphase 2011 bis 2013 eingeflossen.
Eine weitere Evaluation ist in nächster Zeit nicht geplant, da zunächst
ausreichend Zeit zur Umsetzung der neuen Konzepte benötigt wird.
Ein Ausbau des Programms ist nicht vorgesehen und mit Blick auf die für
2012 vorgesehenen Kürzungen im betroffenen Haushaltstitel (Kapitel 06 33
Titel 684 04) aktuell auch nicht möglich. Die Bundeszuwendung für das
Programm ist mit 5,4 Mio. Euro pro Jahr trotz angespannter Haushaltslage stabil.
Die Fortschreibung wird auch für die gesamte Förderphase 2011 bis 2013 in
gleicher Höhe angestrebt.
12. Inwieweit plant die Bundesregierung die verschiedenen Maßnahmen des
Bundes im Bereich „Integration durch Sport“ zu koordinieren, Belange
des Sports in die Programme der Städtebauförderung, insbesondere
„Soziale Stadt“, „Stadtumbau West“ und „Stadtumbau Ost“, aktiv
einzubeziehen, und dabei Mittel aus Programmen wie „Integration durch
Sport“ zu nutzen?
Eine Koordinierung und Abstimmung der Maßnahmen des Bundes
(Bundesressorts und Geschäftsbereiche) und darüber hinaus der Länder, Kommunen,
Sportverbände und -vereine, Migrantenorganisationen,
Forschungseinrichtungen der Sportwissenschaft sowie Stiftungen fand sowohl im Dialogforum
„Sport“ im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration als auch in den
vorhergehenden Arbeitsgruppen im Rahmen des NIP kontinuierlich statt.
Damit hat die Bundesregierung ermöglicht, dass sich Länder, Kommunen und
nichtstaatliche Akteure mit Maßnahmenvorschlägen einbringen konnten. Das
Dialogforum „Sport“ hat seine Arbeit beendet. Neben einem Abschlussbericht
wurde auch ein gemeinsamer Maßnahmenkatalog erarbeitet, mit dem die
Integration in und durch den Sport verbessert werden soll.
Austausch und gegenseitige Information zu unterschiedlichen Programmen des
Bundes findet auch zwischen den Bundesressorts statt.
Zentrales Anliegen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder ist die
gebietsbezogene und integrierte Förderung, was auch Belange des Sports
einschließt. Insbesondere mit dem Programm „Soziale Stadt“ werden für
benachteiligte Stadtteile abgestimmte, gebietsbezogene Konzepte eingefordert, in
denen die Projekte der unterschiedlichen Fachpolitiken gebündelt und
miteinander vernetzt werden. Ziel ist, die Bündelung vor Ort weiter zu verbessern. Dies
gilt auch für die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen den
Städtebauförderprogrammen und dem Programm „Integration durch Sport“.
In den gemeinsamen Förderrichtlinien von BMI und BMFSFJ für Maßnahmen
zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderern, zu denen
auch das Programm „Integration durch Sport“ gehört, wird zum Ausdruck
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6661gebracht, dass im Hinblick auf eine sinnvolle Verbindung von verschiedenen
Integrationsmaßnahmen zudem Projekte bevorzugt gefördert werden, die mit
anderen Förderprogrammen des Bundes und der Länder zusammenarbeiten.
Hinsichtlich des Programms „Integration durch Sport“ werden der DOSB und
die 16 Landessportbünde, die das Programm umsetzen, durch
Zuwendungsbescheid verpflichtet, im Rahmen der Programmarbeit auf eine Zusammenarbeit
mit Kooperationspartnern vor Ort hinzuwirken. Genannt werden hierbei
explizit das Programm „Soziale Stadt“, die bundesgeförderte Migrationsberatung für
erwachsene Zuwanderer und die Jugendmigrationsdienste sowie die
bundesgeförderten Integrationsprojekte.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
13. Plant die Bundesregierung nach der Novelle der
Lärmschutzbestimmungen für Kindertagesstätten und Spielplätze auch Verbesserungen mit
Blick auf Sport- und Bolzplätze für Kinder und Jugendliche
vorzunehmen, und wenn ja, welche?
Mit dem Gesetz zur Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und
Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms ist ein besonderes Anliegen in
Gesellschaft und Politik aufgegriffen worden. Bolzplätze für Jugendliche und
andere Jugendspiel- und -sporteinrichtungen können jedoch nicht einfach
gleichgestellt werden. Jugendeinrichtungen haben ein anderes Lärmprofil; sie werden
auch bis in spätere Abendstunden hinein genutzt, so dass es um eine
lärmsensible Tageszeit geht. Jugendeinrichtungen müssen auch nicht so
wohnungsnah gelegen sein wie Kindereinrichtungen. Die Frage nach der
Herkömmlichkeit, der Sozialadäquanz und der Zumutbarkeit des von Jugendeinrichtungen
ausgehenden Lärms ist daher anders zu beantworten als bei
Kindereinrichtungen.
Da für Jugendeinrichtungen die Technische Anleitung zum Schutz gegen
Lärm (6. BImSchVwV) und auch die Sportanlagenlärmschutzverordnung
(18. BImSchV) nicht gelten, ist die Bundesregierung an die Länder
herangetreten mit der Bitte um Mitteilung, welche Regelwerke sie im Rahmen des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Beurteilung des von Jugendeinrichtungen
ausgehenden Lärms heranziehen, welche Rechtssicherheit die Regelwerke
vermitteln, inwieweit das den Regelwerken zugrunde liegende Niveau des
Nachbarschutzes angemessen und erforderlich ist und inwieweit Problemfälle in der
Praxis aufgetaucht sind. Sobald die Stellungnahmen der Länder vorliegen, wird
die Bundesregierung eine Bewertung im Hinblick auf den weiteren
Handlungsbedarf vornehmen.
14. Welche finanziellen und personellen Mittel stellt die Bundesregierung
bereit, um die ehrenamtliche Arbeit in den Sportvereinen durch
professionelle Helferinnen und Helfer zu unterstützen?
Für das Programm IdS wurden aus Mitteln des BMI (Kapitel 06 33 Titel 68 04)
folgende Beträge (ausbezahlte Fördermittel abzüglich Rückerstattungen) seit
2007 aufgewandt:
2007: 5 687 909,90 Euro,
2008: 5 491 849,21 Euro,
2009: 5 372 272,82 Euro,
2010: 5 400 000,00 Euro (Verwendungsnachweis liegt vor, Prüfung folgt),
2011: 5 400 000,00 Euro (bewilligt).
Drucksache 17/6661 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnzahl der Vereine, Maßnahmen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer im
Programm IdS:
● 750 Stützpunktvereine in allen Bundesländern; davon sind in 2010 rund 530
finanziell gefördert worden,
● 21 000 Maßnahmen (Kurse, ein- und mehrtägige Angebote und
Veranstaltungen),
● 2 000 freiwillig Engagierte (Kursleiterinnen und -leiter, Starthelferinnen und
-helfer etc.),
● geschätzte Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Angaben des DOSB
2010: 1,3 Millionen (Gruppen- und Kursteilnehmerinnen und -leiter sowie
Besucherinnen und Besucher von ein- und mehrtägigen integrativen
Angeboten und Veranstaltungen einschließlich Stadtteilfeste).
Die Angebote richten sich grundsätzlich an Männer und Frauen mit und ohne
Migrationshintergrund. Zum Teil werden auch Kurse speziell für Frauen
angeboten, die ebenfalls unabhängig von einem Migrationshintergrund besucht
werden können. Statistische Daten zur Verteilung der Teilnehmenden nach
Geschlechtern und Migrationshintergrund liegen dem DOSB nicht vor.
Im Rahmen des Programms IdS werden von der Bundesregierung auch
finanzielle und personelle Mittel zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit in den
Sportvereinen, vor allem für entsprechende Ausbildung/Schulung von
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern (z. B. Übungsleiterinnen und -leitern)
bereitgestellt.
2007 bis 2009 erfolgte eine wissenschaftliche Evaluation des Programms
durch die Universität Potsdam. Diese hat u. a. ergeben, dass sich 2008 an den
rd. 1 900 integrativen, überwiegend breitensportlich orientierten Sportgruppen
rd. 36 000 Personen beteiligten. 55 Prozent hatten einen Migrationshintergrund,
darunter 34 Prozent Frauen. Diese Werte beziehen sich jedoch nicht auf die
o. g. Teilnehmerzahl für das Jahr 2010. Für die Förderperiode 2011 bis 2013
bildet die stärkere Ansprache von Mädchen und Frauen mit
Migrationshintergrund einen Schwerpunkt.
In dem 2011 vom BMFSFJ neu aufgelegten Programm EuFiS, das das
freiwillige Engagement im Sportbereich stärken soll, werden – zunächst bis
einschließlich 2014 – jährlich 5 Mio. Euro für die dsj bereitgestellt, davon 2,9 Mio. Euro
für Personalkosten sowie 2,1 Mio. Euro für Einzelprojekte.
Das Projekt der dsj „JETST! – Junges Engagement im Sport“, in dessen
Rahmen u. a. muslimische Mädchen und Frauen zu Schwimmleiterinnen und
Multiplikatorinnen geschult werden, wird vom BMFSFJ von 2009 bis 2012 mit
insgesamt 900 000 Euro gefördert. Zu den Einzelheiten wird auf die Antwort
zu Frage 6 verwiesen.
Der Sport ist laut drittem Freiwilligensurvey mit 10,1 Prozent Engagierten das
größte Einsatzfeld im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements: 10,1
Prozent der Aktiven engagieren sich dort. Sport erreicht alle Milieus und
Altersgruppen und kann dadurch eine starke integrative Wirkung entfalten. Dadurch
ist er für besonders viele an freiwilligem Engagement Interessierte ein
attraktiver Einsatzbereich. Auch für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bietet der
Bereich des Sports gute Chancen für Integration und Teilhabe an der
Gesellschaft.
Von 2009 bis 2011 hat die Bundesregierung das Forschungsprojekt des
Forschungszentrums für Bürgerschaftliches Engagement der Humboldt-
Universität zu Berlin „Der DOSB in der Zivilgesellschaft“ mit 157 000 Euro gefördert.
Ziel des Projektes war eine Analyse der engagementpolitischen Potenziale des
organisierten Sports in Deutschland vor dem Hintergrund gesellschafts- und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6661sportpolitischer Herausforderungen an Staat, Markt und Zivilgesellschaft sowie
die Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen für eine
Engagementpolitik im Feld des Sports. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes sowie eine
sportbezogene Sonderauswertung des aktuellen Freiwilligensurveys wurden
am 8. Juni 2011 anlässlich des Fachkongresses „Engagementpolitik des
organisierten Sports – Traditionen, Innovationen und Potenziale im Spiegel der
Freiwilligensurveys 1999 bis 2009“ vorgestellt.
Im Rahmen des vom BMFSFJ 2009 bis 2011 mit jährlich 925 000 Euro
geförderten Programms „Freiwilligendienste aller Generationen“ findet an
bundesweit 17 Standorten freiwilliges Engagement im Sportbereich statt. Dabei
unterstützen Freiwillige aller Altersgruppen Hauptamtliche, sowohl im
Sportunterricht in Schulen und Kindergärten als auch außerhalb der Schulzeit in der
Vereinsarbeit. Beispielhaft sind die integrative Ballschule des SV Werder Bremen
(Arbeit mit Menschen mit und ohne Behinderungen) und der Landkreis Cham
mit Sport- und Bewegungsangeboten gegen Adipositas und als Alternative zum
Medienkonsum (Kinder und Jugendliche in Kitas, Heimen und Schulen) zu
nennen.
15. Welche Auswirkungen auf den Sport erwartet die Bundesregierung durch
den Wegfall des Zivildienstes und die Einführung des
Bundesfreiwilligendienstes (differenziert nach Bundesländern)?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
personellen Verschlechterungen in den Vereinen zu kompensieren bzw. sie zu
unterstützen?
Der Zivildienst war ausschließlich Wehrersatzdienst und hatte keinen
Sicherstellungsauftrag für die sozialen Dienste. Darüber hinaus wurde auch nicht die
Zahl der Kriegsdienstverweigerer vorgegeben. Die Anzahl der
Kriegsdienstverweigerer hing allein davon ab, wie viele junge Männer den Dienst an der Waffe
aus Gewissensgründen verweigerten. Insofern war auch im Zivildienst nur eine
bedingte Planungssicherheit für die Zivildienststellen gegeben.
Ziel des Bundesfreiwilligendienstes ist es, auch zukünftig möglichst vielen
Menschen die Möglichkeit zu geben, durch soziales Engagement positive
Erfahrungen sammeln zu können. Die Einsatzbereiche sind darüber hinaus um die
weiteren Einsatzfelder wie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie Zivil-
und Katastrophenschutz erweitert worden. Dadurch werden auch die negativen
Effekte durch die Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des
Grundwehrdienstes und damit auch des Zivildienstes minimiert.
Der im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 vereinbarte Ausbau der
Jugendfreiwilligendienste ist ein weiterer wichtiger Baustein für den Ersatz des durch
die Aussetzung der Wehrpflicht mit dem Zivildienst entfallenen Engagements.
Insgesamt stellt der Bund ausreichend finanzielle Mittel für 35 000
Bundesfreiwilligendienstleistende zur Verfügung. Zusätzlich wird die Förderung der
Jugendfreiwilligendienste so erhöht, dass sie ebenfalls für 35 000
Jugendfreiwilligendienstleistende ausreicht.
Das BMFSFJ hat ab 2011 im Rahmen des Programms „Jugend und Sport“ des
KJP ein neues Förderprogramm EuFiS aufgelegt, um die Potenziale des
Freiwilligen Sozialen Jahres im Sport zur Entwicklung und Förderung des
zivilgesellschaftlichen/bürgerschaftlichen Engagements zu sichern und
weiterzuentwickeln.
So wurden zur dauerhaften bundesweiten Stärkung der Sportstrukturen in
diesem gesellschafts- und engagementpolitisch wichtigen Feld bei der dsj eine
Koordinierungsstelle und in Trägerschaft der Landessportjugenden bundesweit
Servicestellen EuFiS eingerichtet. Im Rahmen dieser Strukturen sollen Modell-
Drucksache 17/6661 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeprojekte sowie innovative Projekte vor Ort zur Stärkung des Zivilengagements
junger Menschen gefördert werden.
Vor dem Hintergrund der Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes
sowie dem damit möglicherweise verbundenen Verlust von Plätzen des FSJ im
Sport wird mit der Auflage des neuen Förderprogramms EuFiS den besonderen
Belangen des Sports Rechnung getragen, um die Möglichkeiten zum
freiwilligen Engagement im Sport auf dem bisherigen hohem Niveau zu erhalten.
16. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Qualifizierungsmaßnahmen
im Sinne von interkultureller Kompetenz, für Funktionsträgerinnen und
Funktionsträger sowie bei Beschäftigten des organisierten Sports.
Voraussetzung für die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen
mit Migrationshintergrund ist eine Sensibilität in Verbänden und Vereinen und
in der kommunalen Verwaltung für die speziellen Bedürfnisse von Menschen
mit Migrationshintergrund (interkulturelle Kompetenz). Deshalb gehört es zu
den Zielstellungen des Dialogforums „Sport“, Integration als
Querschnittsthema in Verbands- und Vereinsstrukturen zu verankern und eine generelle
Sensibilisierung von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern im Sinne einer
kultursensiblen Ansprache der Zielgruppe der Personen mit
Migrationshintergrund anzustreben.
Im Programm „Integration durch Sport“ werden seit 2008
Qualifizierungsmaßnahmen zur interkulturellen Sensibilisierung durchgeführt. Durch die
Maßnahme „Sport interkulturell“ im Rahmen dieses Programms wurden in den
Jahren 2008 bis 2010 jeweils rund 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (vor
allem Funktionsträgerinnen und Funktionsträger) geschult.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Programms „Integration durch Sport“
wurde die Interkulturelle Kompetenz als Kernqualifikation sowohl für die
Landes- und Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren der Landessportbünde
als auch für die im Programm freiwillig Engagierten definiert und es wurden
entsprechende Lehrmodule eingeführt.
Wie wichtig der Bundesregierung die Förderung der interkulturellen
Kompetenz ist, zeigt sich auch in der Veröffentlichung einer Handreichung
„Interkulturelle Öffnung im Sport“, die von der Ständigen Arbeitsgruppe „Integration
und Sport“ erarbeitet und 2009 vom BMI und der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration veröffentlicht wurde und
als Richtschnur dient.
Ein weiterer Themenschwerpunkt im Dialogforum „Sport“ war es,
Multiplikatoren mit Migrationshintergrund, aber insbesondere Multiplikatorinnen, für die
Sportvereine zu gewinnen.
Zur weiteren Verbesserung der Qualifizierung von Mädchen und Frauen mit
Migrationshintergrund zu Übungsleiterinnen und Funktionsträgerinnen wurden
zahlreiche Projektvorschläge unterbreitet. Dabei sollen auch die Verbindungen
von Migrantenorganisationen in die eigene Community genutzt werden, um
Personen mit Vorbildfunktion zu gewinnen. So will z. B. ein für eine
Bundesförderung geplantes Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Immigrantenverbände e. V. in Kooperation mit dem Landessportbund Hessen neben
Sporttreibenden sowie Übungsleiterinnen und Übungsleitern auch Funktionäre,
insbesondere Funktionärinnen, mit Migrationshintergrund gewinnen und fördern.
Im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ entwickelt der DOSB ein
Aufgabenprofil für Integrationsbeauftragte sowie Integrationsbotschafterinnen
und -botschafter und wird hier weiterhin gezielt um geeignete Frauen mit
Migrationshintergrund werben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6661Bezüglich des vom BMFSFJ geförderten Programms „JETST! – Junges
Engagement im Sport“ sowie des Projekts des DITIB-Fachverbandes „Mach mit – bleib
fit – misch mit“ wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
17. Inwiefern plant die Bundesregierung Maßnahmen zur interkulturellen
Kompetenz als mögliches Kriterium bei der Mittelvergabe
heranzuziehen?
In den bereits in der Antwort zu Frage 11 genannten gemeinsamen
Förderrichtlinien des BMI und des BMFSFJ für Maßnahmen zur gesellschaftlichen und
sozialen Integration von Zuwandererinnen und Zuwanderern, zu denen – wie
bereits erwähnt – das Programm „Integration durch Sport“ gehört, ist die
Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz (interkulturelle Öffnung und
interkulturelle Kompetenz) von Zuwandererinnen und Zuwanderern sowie
Einheimischen als ein Ziel der Förderung hervorgehoben.
Außerdem können laut Förderrichtlinien Multiplikatorenseminare, unter
anderem zur Schulung von interkultureller Kompetenz, gefördert werden.
18. In welcher Weise wirkt die Bundesregierung gemeinsam mit dem
organisierten Sport daraufhin, dass es in den Vorständen sowie dem
Ausbildungssystem des Sports zu einer stärkeren Mitwirkung von Migrantinnen
und Migranten kommt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
19. Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung, um gemeinsam mit den
Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Gruppen einen Aktionsplan
„Sport für alle“ ins Leben zu rufen, mit dem die sozialen Hürden für das
Engagement im Sportverein gesenkt werden?
Die in den vorhergehenden Antworten, insbesondere in den Nummern 1 bis 9,
11, 12, 14 bis 18 aufgeführten Fördermittel und Programme sind Beiträge von
Seiten der Bundesregierung zu der Zielsetzung, die sozialen Hürden für ein
Engagement in Sportvereinen zu senken und auf diese Weise Sport für alle
– junge wie alte Menschen – zu ermöglichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]