[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6796
17. Wahlperiode 15. 08. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6591 –
Bildungs- und forschungspolitische Zwischenbilanz der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat die Bildungs- und Forschungspolitik zum
Schwerpunkt ihrer Regierungsarbeit erklärt. Zur Halbzeit der Legislaturperiode ist es
an der Zeit, vor dem Hintergrund dieser Absichtserklärung den
Umsetzungstand der auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
angekündigten Projekte und Maßnahmen im Bereich Bildung und Forschung
festzustellen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bildung und Forschung sind ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit dieser
Bundesregierung. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass der Beschluss, in der
17. Legislaturperiode zusätzlich 12 Mrd. Euro in Bildung und Forschung zu
investieren, verlässlich umgesetzt wird. Mit dieser Summe macht der Bund einen
wesentlichen Schritt, um seinen Anteil am 3-Prozent- und am 10-Prozent-Ziel
zu erreichen. Mit den zusätzlichen Mitteln werden der Fachkräftenachwuchs
gestärkt, benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert sowie die
internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftssystems und die
Innovationsfähigkeit unseres Landes weiter verbessert. Wie den nachfolgenden Antworten
zu entnehmen ist, weisen die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP genannten Projekte und Maßnahmen insgesamt einen sehr guten
Umsetzungsstand auf. Zahlreiche Indikatoren des Bildungs- und Forschungssystems
in Deutschland weisen historische Bestwerte auf. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 12. August 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6796 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBildung
1. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung es den Ländern, den
Kommunen und der Wirtschaft erleichtert, ihren Beitrag zur
Bildungsfinanzierung im Sinne des 7-Prozent-Ziels bis 2015 zu steigern?
Nach der föderalen Kompetenzordnung liegt die Verantwortung im
Bildungsbereich grundsätzlich bei den Ländern. Daher tragen Länder und Kommunen
knapp 90 Prozent der öffentlichen bzw. rund 70 Prozent der gesamten
Bildungsausgaben, d. h. 99,5 Mrd. Euro im Jahr 2008. Die Bundesregierung hat
gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der „Qualifizierungsinitiative für
Deutschland“ vielfältige Maßnahmen in der Bildung entwickelt, die zur
Erreichung des 10-Prozent-Ziels beitragen. Mit den beim Bildungsgipfel in Dresden
2008 vereinbarten und seitdem mehrfach ergänzten und erweiterten
Maßnahmen haben Bund und Länder ihre finanziellen Anstrengungen unmittelbar
erhöht. Mit der Fortführung der drei Wissenschaftspakte, die von Bund und
Ländern beschlossen wurden – Hochschulpakt 2020 einschließlich des
Qualitätspakts Lehre, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation –
leisten Bund und Länder einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des 10-Prozent-
Ziels. Vor dem Hintergrund der Beschlüsse von Dresden haben Bund und
Länder im Rahmen des Konjunkturprogramms II einen besonderen Schwerpunkt
auf die Förderung von Bildung und Forschung gelegt. Der Bund stellt 6,5 Mrd.
Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. Zusammen
mit einem zusätzlichen Länderanteil von mindestens einem Drittel werden
insgesamt mindestens 8,7 Mrd. Euro für Bildungsinfrastrukturinvestitionen
eingesetzt. Bis 2010 sind vom Bund 5,4 Mrd. Euro aufgewandt worden. Davon
wurden für den Bereich Schulinfrastruktur rund 40 Prozent, für die Hochschulen
rund 6 Prozent und für Einrichtungen der frühkindlichen Bildung rund 11
Prozent verwendet.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Verweigerung der
Länder, sich an Bund-Länder-Maßnahmen finanziell zu beteiligen, selbst wenn
diese wie beim Qualitätspakt für die Hochschullehre, der 23. BAföG-
Novelle (BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz) oder dem
Deutschlandstipendium in ihre Zuständigkeit fallen, insbesondere hinsichtlich
ihres Ziels, eine neue „Bildungspartnerschaft“ von Bund und Ländern
etablieren zu wollen?
Bund und Länder arbeiten im Bildungs- und Wissenschaftsbereich
vertrauensvoll zusammen. Für die Bundesregierung steht daher außer Frage, dass die
Länder ihre übernommenen Verpflichtungen auch vereinbarungsgemäß erfüllen
müssen. Hierauf legt die Bundesregierung nicht nur großen Wert, sondern
überprüft dies auch anhand geeigneter Instrumente, z. B. mit den beiden jährlichen
Berichten der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zum Pakt für
Forschung und Innovation und zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020.
3. Hält die Bundesregierung an den derzeitigen Zuständigkeiten im
Bildungsföderalismus unverändert fest oder strebt sie wie offenbar die sie tragenden
Parteien eine Veränderung zugunsten einer vereinfachten und erweiterten
Bund-Länder-Bildungszusammenarbeit an?
Änderungen des Grundgesetzes (GG) bedürfen nach Artikel 79 Absatz 2 GG
einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Die
Bundesregierung beobachtet mit großer Aufmerksamkeit die Meinungsbildung der in den
Gesetzgebungsorganen vertretenen Parteien auf Bundes- und Länderebene.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/67964. Wie viele „lokale Bildungsbündnisse“ von Kinder- und Jugendhilfe,
Schulen, Arbeitsförderung, privaten Akteuren und Trägern fördert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) derzeit, und wie viele
Bildungsschecks mit welchem Gesamtvolumen haben diese bisher an
förderbedürftige Schülerinnen und Schüler ausgegeben?
Eine Förderung von Maßnahmen für bildungsbenachteiligte Kinder und
Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung auf lokaler Ebene ist ab
Anfang 2013 vorgesehen. Die Bundesregierung bereitet derzeit ein entsprechendes
Förderprogramm vor.
5. Mit welchem Gesamtvolumen beabsichtigt die Bundesregierung die
bereits öffentlich kommunizierte „Allianz für Bildung“ zu fördern?
Welchen Anteil haben hieran geplante Ausgaben für Marketing und
Öffentlichkeitsarbeit wie u. a. Konferenzen und Workshops?
Die Allianz für Bildung, die am 22. Februar 2011 gegründet wurde, ist ein
Zusammenschluss von Dachverbänden und überregional tätigen Organisationen
und Stiftungen, die die Arbeit der Bündnisse für Bildung vorbereiten und
unterstützen sollen. Eine finanzielle Förderung durch das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) findet nicht auf der Ebene der Allianz für
Bildung statt, sondern auf der der Bildungsbündnisse. Im Zusammenhang mit der
Allianz für Bildung entstanden bzw. entstehen dem BMBF lediglich Kosten für
die Organisation und Durchführung der Gründungsveranstaltung am 22.
Februar 2011 sowie von Arbeitstreffen.
6. Wie viele und welche Allianzpartner konnte die Bundesregierung bisher
gewinnen, und wie viele und welche lokalen Förderprojekte hat die
„Allianz“ bisher als „vorbildhaft“ identifiziert und ihre weitere Verbreitung
konkret in die Wege geleitet?
Der Allianz für Bildung sind bisher 25 Vereine, Verbände und Stiftungen
beigetreten. Dazu gehören unter anderem der Deutsche Olympische Sportbund
(DOSB), der Deutsche Bundesjugendring (DBJR), der Verband Deutscher
Musikschulen, der Deutsche Volkshochschulverband und die Deutsche Kinder-
und Jugendstiftung. Die Allianz für Bildung begleitet die Bundesregierung u. a.
bei der Entwicklung von Maßnahmen für bildungsbenachteiligte Kinder und
Jugendliche und dient dem Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitgliedern.
Dabei werden auch Erfahrungen von der lokalen Ebene einfließen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Wie viele Anträge auf Lernförderung nach § 28 Absatz 5 des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch bzw. § 6b Absatz 2 des Bundeskindergeldgesetzes
sind bisher gestellt worden, und wie viele sind bisher positiv beschieden
worden?
Der Bundesregierung liegen hierzu noch keine Erkenntnisse vor. Für die
Durchführung des Bildungs- und Teilhabepaketes sind die Kreise und
kreisfreien Städte zuständig. Die Länder üben die Rechts- und gegebenenfalls auch
die Fachaufsicht aus.
Drucksache 17/6796 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Mit welchen Maßnahmen und in welcher Höhe hat die Bundesregierung
die frühe Sprachförderung der Länder und Kommunen unterstützt und
u. a. Integrationskurse für Eltern an Kindergärten und Schulen gefördert?
Die Bundesregierung hat im März 2011 die Offensive „Frühe Chancen:
Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ gestartet, die bis 2014 läuft.
Bundesweit werden mit rund 400 Mio. Euro bis zu 4 000 Einrichtungen an sozialen
Brennpunkten sowie mit einem hohen Anteil von Kindern mit
Sprachförderbedarf zu Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration ausgebaut. Gefördert wird
zusätzliches, im Sprachförderbereich qualifiziertes Personal, das den
Personalschlüssel in den geförderten Einrichtungen verbessert und das anleitend und
beratend die Qualitätsentwicklung der frühen Sprachförderung in den
Einrichtungen stärken soll. Begleitend werden rund 140 Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren ausgebildet, die bis zu 400 Kitas zu Konsultations-Kitas
qualifizieren. Das Programm wird von Bund und allen Ländern gemeinsam gesteuert.
Im Rahmen der Integrationskurse fördert die Bundesregierung spezielle Kurse
für Eltern und Frauen. Im Jahr 2010 haben bundesweit 991 Kurse, gefördert mit
rund 23 Mio. Euro, begonnen. Das sind 12,6 Prozent aller 2010 begonnenen
Integrationskurse. Elternintegrationskurse haben mit 945 Unterrichtseinheiten
300 Unterrichtseinheiten mehr als die allgemeinen Integrationskurse. Sie
vermitteln spezifisches Wissen über die Kindertagesbetreuung und das
Schulwesen sowie über den Stellenwert von Bildung. Die Bundesregierung fördert
seit 2011 die bundesweite Motivationskampagne „Deutsch lernen –
Deutschland kennen lernen“ der Münchener Zeitbild Stiftung. Die Kampagne will die
Träger von Integrationskursen, Schulen und Eltern motivieren,
Integrationskurse an Schulen durchzuführen. Die Zeitbild Stiftung nennt für das Jahr 2010
eine Anzahl von 217 an Schulen begonnenen Eltern- und
Frauenintegrationskursen.
9. Welche Überlegungen hindern die Bundesregierung bisher an der
Umsetzung des Konzepts „Zukunftskonten für alle Neugeborenen“?
Wird sie in dieser Legislaturperiode noch einen Anlauf zur Realisierung
unternehmen, und wenn ja, von welchem notwendigen Fördervolumen
geht sie dabei aus?
Die Einführung eines Ansparanreizes soll Bürgerinnen und Bürger zur
langfristigen Bildungsvorsorge motivieren. Entsprechend langfristig bindet ein
Zukunftskonto die öffentliche Hand und privates Kapital. Die Konzeption muss
daher auf eine Kontinuität über Jahrzehnte angelegt und kompatibel mit
unterschiedlichen Rechtskreisen sein. So ist die Frage der Anrechnung der
Bildungssparguthaben auf Sozialtransfers (Schonvermögen) oder die mögliche
Verknüpfung mit oder Konkurrenz zu anderen Zwecksparformen (Wohnungsbau und
Altersvorsorge) sorgfältig zu prüfen. Eine Entscheidung über die Einführung
des Zukunftskontos ist erst nach Klärung der noch offenen Fragen zu treffen.
10. Wie weit ist die Bundesregierung derzeit von ihrem Ziel entfernt, den
Anteil von Stipendiaten an allen Studierenden auf 10 Prozent anzuheben?
In welchem Jahr will die Bundesregierung ihr Ziel erreicht haben?
Die Bundesregierung hat den Anteil der Studierenden, die ein Stipendium eines
Begabtenförderungswerks erhalten, von 0,7 Prozent im Jahr 2005 auf 1 Prozent
im Jahr 2009 gesteigert. Dieser Anteil soll auch bei steigenden
Studierendenzahlen aufrechterhalten werden. In 2011 startete das Deutschlandstipendium
mit einer Höchstförderquote von zunächst 0,45 Prozent der Studierenden je
Hochschule. Ein stufenweiser Aufwuchs auf maximal 8 Prozent ist geplant. Die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6796Aufwuchsquoten werden, unter Berücksichtigung der bei der
Stipendienmitteleinwerbung durch die Hochschulen erreichten Ergebnisse, jährlich im Herbst
für das Folgejahr festgelegt. Nach den Ergebnissen der 19. HIS-Sozialerhebung
(HIS: Hochschul-Informations-System) wurden 2009 insgesamt ca. 3 Prozent
der Studierenden mit einem Stipendium aus öffentlichen oder privaten Mitteln
gefördert.
11. Wie viele „Deutschlandstipendien“ nach dem Stipendienprogramm-
Gesetz sind bisher vergeben worden?
In welcher Höhe sind dazu bisher Bundesmittel aus dem Einzelplan 30
abgeflossen?
Die Bundesregierung hat derzeit keine detaillierten Erkenntnisse über den
Stand der Umsetzung durch die einzelnen Hochschulen. Grund hierfür ist zum
einen, dass das Deutschlandstipendium dezentral, unmittelbar von den
Hochschulen vergeben wird und diese die privaten Mittel selbständig einwerben.
Zum anderen wird die jährliche Bundesstatistik erstmals nach Ablauf des
Kalenderjahres 2011 erstellt. Sie wird belastbare Zahlen zum Programm liefern.
An Stipendienmitteln wurden den Ländern bisher rund 4 Mio. Euro zur
Weitergabe an die Hochschulen zugewiesen.
12. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Stipendien an den
Deutschlandstipendien, die primär auf Grundlage des gesellschaftlichen Engagements, der
bildungsfernen familiären Herkunft oder eines Migrationshintergrunds
und gerade nicht allein aufgrund der bisherigen schulischen Leistungen
vergeben wurden?
Die Berücksichtigung der Kriterien „gesellschaftliches Engagement“ und
„persönlicher Hintergrund“ der Bewerberinnen und Bewerber bei der Auswahl sind
im Gesetz – neben dem Leistungskriterium – als Regelfall vorgeschrieben (§ 3
Satz 2 des Stipendienprogramm-Gesetzes – StipG).
13. Aufgrund welcher Überlegung hat die Bundesregierung ihr Ziel, das
Büchergeld der etablierten zwölf Begabtenförderwerke auf 300 Euro im
Monat anzuheben, aufgegeben?
14. Wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Einführung einer
Zweiklassengesellschaft bei den Stipendien, da bei vergleichbaren
Fördervoraussetzungen sich das Büchergeld nur auf 150 Euro im Monat, das
Deutschlandstipendium aber auf die doppelte Höhe von 300 Euro im
Monat beläuft?
Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat das Büchergeld der Begabtenförderungswerke in
einem ersten Schritt zum Sommersemester 2011 von 80 auf 150 Euro
angehoben. Wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, wird das Büchergeld bis
zum Ende der Legislaturperiode auf 300 Euro angehoben werden.
Drucksache 17/6796 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Inwieweit hält es die Bundesregierung für angemessen, von einem
„gemeinsamen“ Bund-Länder-Stipendienprogramm zu sprechen, wenn
zugleich die Länder die finanzielle Beteiligung an den Stipendienkosten
verweigern?
Die Länder vollziehen das Stipendienprogramm-Gesetz im Auftrag des
Bundes, insoweit handelt es sich um ein gemeinsames Programm. Dem zugrunde
liegenden Gesetz haben die Länder im Bundesrat zugestimmt.
16. Aufgrund welcher Überlegungen hält die Bundesregierung an der
Ablehnung fest, bei der BAföG-Förderung gute Studienleistungen positiv zu
berücksichtigen und etwa den von ihr abgeschafften Teilerlass der
Darlehensrestschuld wieder einzuführen?
Die Bundesregierung hat den Darlehensteilerlass im BAföG aus verschiedenen
Gründen gestrichen. Zum einen führt er aufgrund inhomogener
Studienbedingungen in den verschiedenen Studiengängen vielfach zu ungerechten
Ergebnissen und honoriert in der Praxis nur unzureichend die tatsächliche Leistung.
Zum anderen verursacht das Verfahren zur Ermittlung der Teilerlasse sowohl
bei dem hierfür zuständigen Bundesverwaltungsamt als auch bei den
beteiligten Ausbildungsstätten inadäquat hohen Vollzugsaufwand. Die
Bundesregierung hat daher mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz einer gezielteren
Förderung besonderer Leistung und Begabung in Form von Stipendien, die BAföG-
Empfängern gleichermaßen schon während des Studiums zusätzlich
anrechnungsfrei zugutekommen können, den Vorzug gegenüber Darlehensteilerlassen
gegeben. Die Gründe für diese Umsteuerung hat die Bundesregierung im
Einzelnen in ihrem Regierungsentwurf für das 23. BAföG-Änderungsgesetz
erläutert. Diese Gründe gelten unverändert fort.
17. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher haben bisher an Maßnahmen des
Bundes zur Weiterbildung und Fortqualifizierung teilgenommen?
In welcher Höhe hat der Bund hierfür 2010 und 2011 Mittel aufgewendet
bzw. plant er 2012 und 2013 Mittel bereitzustellen?
Die Zuständigkeit für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und
Erziehern liegt grundsätzlich bei den Ländern. Gleichwohl unterstützt der Bund
die Aktivitäten der Länder mit z. B. folgenden Maßnahmen: Die vom BMBF
und der Robert Bosch Stiftung gemeinsam getragene und in Zusammenarbeit
mit dem Deutschen Jugendinstitut umgesetzte Weiterbildungsinitiative
Frühkindliche Fachkräfte – WiFF richtet sich an alle Erzieherinnen und Erzieher.
Das BMBF stellte dafür 2010 ca. 1,9 Mio. Euro und 2011 ca. 1,8 Mio. Euro zur
Verfügung. Ferner wird mit der Fortbildung „Basisqualifizierung
Medienkompetenz“ pädagogisches Fachpersonal im frühkindlichen Bereich an die
digitalen Medien und den „Lernort Netz“ praxisnah herangeführt. Bundesweit sollen
bis ins Jahr 2012 bis zu 30 000 Erzieherinnen und Erzieher mit
Multiplikatorenfunktionen für die Arbeit mit digitalen Medien weitergebildet werden.
Insgesamt sind für die Maßnahme „Basisqualifizierung Medienkompetenz“
Bundesmittel in einem Umfang von rund 12,5 Mio. Euro eingeplant. Im Rahmen
des vom BMBF geförderten Projektes BIBER – Netzwerk frühkindliche
Bildung wird zudem ein Netzwerk für die frühkindliche Bildung aufgebaut,
erprobt und weiterentwickelt. Derzeit sind auf der projektbezogenen
Internetplattform bibernetz.de ca. 19 000 Erzieherinnen und Erzieher angemeldet. Das
BMBF fördert das Projekt BIBER bis 2012 in einem Gesamtumfang von rund
3,9 Mio. Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/679618. Mit welchen Maßnahmen leistet der Bund seinen Beitrag zur
Verbesserung der Lehrerausbildung in den Ländern insbesondere auch in der
Medienkompetenz, und wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben bisher an
entsprechenden Maßnahmen teilgenommen?
Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten leistet die Bundesregierung insbesondere
durch die Förderung der Bildungsforschung einen Beitrag zur Verbesserung der
Lehrerausbildung.
Im Forschungsschwerpunkt „Entwicklung von Professionalität des
pädagogischen Personals in Bildungseinrichtungen“ werden im Kontext des
Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung aktuell 25
Vorhaben (darunter größere Forschungsverbünde und Einzelvorhaben) mit
insgesamt rund 6 Mio. Euro gefördert, die fundiertes Wissen für die Verbesserung
der Lehreraus- und -fortbildung zur Verfügung stellen. Erste Ergebnisse dieser
Forschungsprojekte werden 2012 vorliegen. Die Modellierung, Beschreibung
und Analyse der Medienkompetenz im Hinblick auf die Verbesserung der
Qualität und Effektivität von Unterricht wurde als Gegenstand der Förderung in den
Richtlinien zu diesem Schwerpunkt aufgenommen. Bei der Weiterentwicklung
des Förderschwerpunkts wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit eine
weitere Stärkung insbesondere der Forschung zur Erfassung und Förderung von
Medienkompetenz des pädagogischen Personals erforderlich ist.
Mit dem Qualitätspakt Lehre stellt die Bundesregierung den Hochschulen bis
zum Jahr 2020 rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung, die der Verbesserung der
Studienbedingungen und der Lehrqualität dienen. In diesem Rahmen werden auch
Maßnahmen gefördert, die Verbesserungen bei der Lehrerausbildung bewirken
sollen.
Die konkrete Ausgestaltung der Lehreraus- und -weiterbildung wird durch die
Länder geregelt. Aussagen zur Anzahl der teilnehmenden Lehrkräfte an
entsprechenden Maßnahmen sind nur durch die Länder möglich.
19. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre grundsätzliche
Zustimmung zum bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsschulen in
politische Gestaltung weiterentwickelt bzw. plant dies zu tun?
Die Bundesregierung hat mit dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und
Betreuung bis 2009 den Auf- und Ausbau von bundesweit 8 200
Ganztagsschulen mit 4 Mrd. Euro gefördert. Ferner wirken Bund und Länder gemeinsam mit
dem Programm „Zeit für mehr. Ganztägig lernen“, welches die Deutsche
Kinder und Jugendstiftung durchführt, an der Entwicklung von Ganztagsschulen
mit und greifen dort zentrale Fragen einer zukunftsfähigen
Ganztagsschulgestaltung auf. Überdies fördert das BMBF umfangreiche Forschungen zur
Entwicklung von Ganztagsschulen in Deutschland und sorgt dafür, dass die
neusten Erkenntnisse zügig für Bildungsplanung und Praxis zur Verfügung
stehen.
20. Wie viele Studierende haben bisher von der einzigen direkten Bologna-
Fördermaßnahme der Bundesregierung, dem Bologna-Mobilitätspaket,
profitiert, und in welcher Höhe hat der Bund hierfür bisher in 2010 und
2011 Mittel aufgewendet?
Wie viele Studierende will der Bund bis 2013 mit dem Mobilitätspaket
erreicht haben?
Im Bologna-Mobilitätspaket werden Programme zur Intensivierung
struktureller Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen geför-
Drucksache 17/6796 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedert, um die Mobilität von Studierenden und auch von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern zu verbessern. Im Mittelpunkt des Bologna-
Mobilitätspakets steht das Programm „Bologna macht mobil“ (Deutscher Akademischer
Austauschdienst e. V. – DAAD). Dabei handelt es sich nicht um ein
Stipendienprogramm, sondern um ein Programm für die deutschen Hochschulen. Dies
setzt Anreize für die Hochschulen, ihre Studienprogramme im Rahmen der
neuen Studienstrukturen mobilitätsförderlich auszubauen. Schwerpunkte von
„Bologna macht mobil“ sind die verstärkte Förderung von internationalen
Studiengängen mit Doppelabschlüssen sowie Integrierte Studien- und
Ausbildungspartnerschaften (ISAP), die eine volle Anerkennung von
Auslandsstudienzeiten sichern, sowie das Programm „Bachelor Plus“, mit dem gezielt neue
Studiengänge unterstützt werden, die es Studierenden ermöglichen, in einer
vier- statt dreijährigen Studienzeit eine zusätzliche internationale Qualifikation
durch ein integriertes Auslandsjahr zu erwerben. Im Bologna-Mobilitätspaket
werden außerdem Maßnahmen wie Sprachvorbereitung, Mobilitätskampagnen
sowie begleitende Studien und die Verbesserung der Kommunikation über
Inhalte und Ziele des Bologna-Prozesses gefördert.
Diese Maßnahmen entfalten Wirkung: 2010 profitierten rund 2 400 Studierende
(und auch Gastwissenschaftler) von diesen strukturellen Verbesserungen. 2011
werden es nach derzeitiger Bewilligungslage bereits über 3 500 sein. Setzt man
diese Zahlen in Relation zu den jährlich ebenfalls aus Mitteln des BMBF
vergebenen DAAD-Individualstipendien für Studierende in den zwei wichtigsten
Kategorien (Jahres- und Semesterstipendien, 2010: rund 3 900), lässt sich
erkennen, dass „Bologna macht mobil“ perspektivisch einen wesentlichen
Beitrag zur Mobilitätsförderung von Studierenden leistet und damit zu dem Ziel
der Bundesregierung beiträgt, den Anteil der Hochschulabsolventen, die im
Ausland studiert, Praktika oder Sprachkurse absolviert haben, im Laufe der
nächsten Jahre von heute rund 30 auf 50 Prozent zu erhöhen.
Für das gesamte Bologna-Mobilitätspaket wurden im Jahr 2010 rund 17 Mio.
Euro bereitgestellt. Im Haushaltsjahr 2011 sind bereits 4,4 Mio. Euro bewilligt,
Anträge für weitere 12 Mio. Euro werden in den nächsten Wochen bewilligt.
21. Wie bewertet die Bundesregierung das Scheitern der „Akademie für die
Lehre“ und damit des einzigen konkreten Vorhabens der „Nationalen
Bologna-Konferenz“ der Bundesregierung?
Wodurch soll bis wann diese entstandene Lücke geschlossen werden?
Die Bundesregierung hatte anlässlich der ersten Nationalen Bologna-
Konferenz im Mai 2010 u. a. ihr Angebot bekräftigt, für den Qualitätspakt Lehre zur
Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität bis zum Jahr 2020
rund 2 Mrd. Euro bereitzustellen. Eine entsprechende Bund-Länder-
Vereinbarung wurde im Juni 2010 abgeschlossen. Die im Zusammenhang mit dem
Vorschlag einer Akademie für Studium und Lehre diskutierten Aufgaben
werden im Kontext der mehr als 100 bereits in einer ersten Auswahlrunde zur
Förderung vorgesehenen Anträge und Konzepte der Hochschulen im Qualitätspakt
Lehre sowie der durch verschiedene Stiftungen angekündigten
Fördermaßnahmen für gute Lehre angegangen. Der Vorschlag zur Gründung einer Akademie
für Studium und Lehre wird daher nicht weiter verfolgt.
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den konkreten
Umsetzungsstand der von Bund und Ländern im Rahmen der Bologna-
Revision versprochenen Überarbeitung der Studieninhalte, Verringerung der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6796Prüfungsdichte sowie Verbesserung der Studierendenberatung und -
betreuung vor Ort?
Die angesprochenen Punkte liegen in der Zuständigkeit der Länder und
Hochschulen. Der Bund unterstützt sie dabei vor allem durch die Dritte Säule des
Hochschulpaktes, den Qualitätspakt Lehre zur Verbesserung von
Studienbedingungen und Lehrqualität an den Hochschulen. Damit fördern Bund und Länder
die Lehre und die Unterstützung von Studierenden und Studieninteressierten
bis 2020 mit rund 2 Mrd. Euro; die ersten Projekte an insgesamt 111
Hochschulen können bereits zum kommenden Wintersemester starten.
23. Aus welchen Gründen verfehlt die Bundesregierung ihr Ziel, zum
kommenden Wintersemester ein modernes, dialogorientiertes
Hochschulzulassungsverfahren einzuführen, und wer trägt aus ihrer Sicht die
politische Verantwortung für dieses Scheitern?
Nach Artikel 2 des Länderstaatsvertrages zur Errichtung der Stiftung für
Hochschulzulassung (SfH) vom 5. Juni 2008 ist die Einrichtung und Durchführung
des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) Aufgabe der SfH. Die
Stiftung wird von den Ländern getragen, die für die personelle und sachliche
Ausstattung der SfH zuständig sind. Im Stiftungsrat der SfH sind auch die
Hochschulen vertreten. Sie alle tragen gemeinsam die Verantwortung für die
Einführung des DoSV.
Der zuständige Stiftungsrat der SfH hat am 12. April 2011 entschieden, die
ursprünglich zum Wintersemester 2011/2012 geplante Inbetriebnahme des DoSV
aus Gründen der Verfahrenssicherheit zu verschieben: Die durch eine
Anschubfinanzierung des Bundes entwickelte neue Software für das DoSV stand zwar
abnahmebereit zur Verfügung und ist Mitte April 2011 auch tatsächlich
abgenommen worden; es war jedoch nicht gelungen, die Mehrzahl der Hochschulen
mit ihren lokalen EDV-Systemen rechtzeitig und stabil an das DoSV
anzubinden. Die hierzu notwendigen Maßnahmen liegen nicht in der Verantwortung
der Bundesregierung.
24. Wann plant die Bundesregierung nun die Einführung des neuen
Verfahrens, und mit welchen Maßnahmen will sie in der Übergangszeit eine
zugleich sozial gerechte und effektive Studienplatzvergabe fördern und
unterstützen?
Gemäß dem Beschluss des Stiftungsrates der für die Entwicklung und
vollständigen Realisierung des DoSV zuständigen SfH vom 30. Juni 2011 ist es Ziel
der SfH, das DoSV zum Wintersemester 2012/2013 einzuführen. In der
Übergangszeit werden die vorhandenen Zulassungsverfahren der Hochschulen
angewendet. Die von der Hochschulrektorenkonferenz angebotene
Studienplatzbörse wird ebenfalls zum Einsatz kommen.
25. Wie viele Teilnehmer konnte die Bundesregierung für das „Technikum“
des BMBF zur Förderung der MINT-Fächer (MINT = Mathematik,
Informatik, Naturwissenschaften, Technik) bis zur abrupten Aussetzung des
Programms realisieren, und in welcher Höhe sind bis dahin Bundesmittel
für das Projekt verausgabt worden?
Welchen Anteil an den Kosten haben dabei Maßnahmen des Marketings
und der Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Technikums?
Die Aktivitäten von Bund, Ländern, Wirtschaft, Verbänden und Privatinitiativen
haben dazu beigetragen, dass die Zahl der Studienanfänger in MINT-Stu-
Drucksache 17/6796 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodediengängen (MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik)
in den letzten Jahren wieder gestiegen ist. Auch wenn letztlich nur 52
Praktikanten/Praktikantinnen gefördert wurden, hat das Technikum mit einer Vielzahl von
Fachveranstaltungen, durch seine Präsenz und Öffentlichkeitsarbeit bei den
Jugendlichen – vor Ort und online – zum gesteigerten Interesse und zur
gestiegenen Zahl der Studienanfänger in MINT-Studiengängen beigetragen. So
wurden z. B. alle rund 1 800 für Berufsorientierung zuständigen Lehrer
eingebunden und auf über 100 regionalen und lokalen Studien- und
Berufsorientierungsmessen wurde über den MINT-Bereich informiert. Insgesamt wurden
für das Programm „Technikum“ mit seinen Beratungsleistungen für
Jugendliche, Betriebe und Hochschulen Bundesmittel in Höhe von rund 3,8 Mio. Euro
verausgabt. Die Kosten zur Bewerbung des „Technikums“ betrugen rund
940 000 Euro.
26. Wann wird die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Aufhebung des
Hochschulrahmengesetzes (HRG) vorlegen?
Worin ist die Verzögerung der Vorlage des Entwurfs begründet?
27. Worin sieht die Bundesregierung in der Sache den von ihr postulierten
Beitrag des HRG – Aufhebung zur Autonomie der Hochschulen, wenn
alle relevanten HRG-Regelungen mittlerweile in Landeshochschulrecht
überführt sind und somit gültig bleiben?
Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet.
Zum einen wurden alle relevanten Regelungen des Hochschulrahmengesetzes
in Landeshochschulrecht umgesetzt und die Länder haben zum anderen bislang
von ihrem Recht, Regelungen des Hochschulrahmengesetzes zu ersetzen oder
von ihnen abzuweichen, im Wesentlichen keinen Gebrauch gemacht. Die
materielle Weitergeltung der Regelungen des Hochschulrahmengesetzes hängt allein
von den Landesgesetzgebern ab. Eine formelle Aufhebung des
Hochschulrahmengesetzes würde dies verdeutlichen und hierdurch die Länder in dem Ziel,
Freiheit und Autonomie der Hochschulen zu stärken, unterstützen. Die
Bundesregierung wird den Gesetzentwurf zur Aufhebung des
Hochschulrahmengesetzes zu gegebener Zeit vorlegen.
28. Wie viele neue oder überarbeitete Ausbildungsordnungen hat die
Bundesregierung in der beruflichen Bildung in dieser Legislatur auf den Weg
gebracht und umgesetzt?
Wie viele davon bezogen sich auf mindestens dreijährige, wie viele auf
kürzere Ausbildungsgänge?
Wie viele wurden abweichend vom Konsensprinzip trotz Ablehnung
etwa der Gewerkschaften verabschiedet?
Zum 1. August 2010 wurden die Ausbildungsordnungen folgender Berufe
modernisiert: Böttcher/Böttcherin, Büchsenmacher/Büchsenmacherin,
Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin, Geomatiker/Geomatikerin (bisher
Kartograph), Milchtechnologe/Milchtechnologin, Papiertechnologe/
Papiertechnologin, Pferdewirt/Pferdewirtin, Segelmacher/Segelmacherin, Revierjäger/
Revierjägerin, Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin und
Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin. Alle Berufe sind mindestens
dreijährig und wurden im Konsens mit den Sozialpartnern verabschiedet.
Im Jahre 2011 wurden folgende Ausbildungsordnungen modernisiert:
Augenoptiker/Augenoptikerin, Bootsbauer/Bootsbauerin, Buchbinder/Buchbinderin,
Buchhändler/Buchhändlerin, Fachkraft für Lederverarbeitung, Fachkraft für
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6796Möbel-, Küchen- und Umzugsservice, Mechatroniker/Mechatronikerin,
Mediengestalter/Mediengestalterin Flexografie, Medientechnologe Druck/
Medientechnologin Druck, Medientechnologe Siebdruck/Medientechnologin Siebdruck,
Packmitteltechnologe/Packmitteltechnologin (bisher
Verpackungsmittelmechaniker), Schifffahrtskaufmann/Schifffahrtskauffrau, Technischer Produktdesigner/
Technische Produktdesignerin, Technischer Systemplaner/Technische
Systemplanerin, Textilgestalter/Textilgestalterin im Handwerk, Tourismuskaufmann –
Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen/Tourismuskauffrau – Kauffrau für
Privat- und Geschäftsreisen (bisher Reiseverkehrskaufmann). Außerdem wird
zum beginnenden Ausbildungsjahr der „Medientechnologe
Druckverarbeitung“/die „Medientechnologin Druckverarbeitung“ als neuer Beruf für die
industrielle Buchfertigung eingeführt. Auch bei den Neuordnungen aus diesem
Jahr handelt es sich bis auf die Fachkraft für Lederverarbeitung um mindestens
dreijährige Berufe. Alle Berufe wurden im Konsens mit den Sozialpartnern
modernisiert.
29. Wie viele dieser neuen oder überarbeiteten Ausbildungsordnungen sind
auf ihr „Modernisierungspotenzial“ hin überprüft worden, ob sie z. B. zu
„Berufsfamilien“ zusammengefasst oder zweistufig – im Sinne einer
gemeinsamen Grundausbildung und darauf aufbauender fachlicher
Spezifizierung erst in einer zweiten Ausbildungsphase – aufgebaut werden
können?
Bei wie vielen wurde die Prüfung positiv, bei wie vielen negativ
abgeschlossen?
Bei jeder Neuordnung wird geprüft, ob verwandte Berufe parallel modernisiert
werden können, um Gemeinsamkeiten zu identifizieren und Berufe
gegebenenfalls in einer gemeinsamen Berufsgruppe zusammenzufassen. So wurde z. B.
das erste Ausbildungsjahr des Büchsenmachers identisch mit dem des
Feinwerkmechanikers formuliert. Der Mediengestalter Flexografie wurde so
gestaltet, dass er von Struktur und Inhalten eine Berufsgruppe mit dem
Mediengestalter Digital und Print bildet, der einige Jahre zuvor modernisiert wurde. Eine
gemeinsame Berufsgruppe bilden auch der neue Ausbildungsberuf
Medientechnologe Druckverarbeitung und der modernisierte Packmitteltechnologe.
Beide Berufe sind so aufgebaut, dass die zweijährige Berufsausbildung zum
„Maschinen- und Anlagenführer“ im Schwerpunkt Druckweiter- und
Papierverarbeitung auf die Dauer der Ausbildung angerechnet werden kann. Damit
wurde in diesem Bereich die Möglichkeit optimiert, die duale Berufsausbildung
durchlässig und aufbauend zu gestalten und dadurch die Chancen für
Jugendliche ohne Abitur und Fachoberschulreife auf eine Berufsqualifizierung
verbessert.
30. Wie viele Personen haben bisher an den Modulen bzw.
Ausbildungsbausteinen (Jobstarter Connect) der Bundesregierung teilgenommen, wie
viele davon haben alle Module eines Ausbildungsganges absolviert und
wie viele davon erfolgreich?
In welcher Höhe hat der Bund bisher Haushaltsmittel für dieses Projekt
aufgewendet?
Über das Erprobungsprogramm JOBSTARTER CONNECT haben nach
Auskunft der 40 laufenden regionalen Projekte bisher 2 288 Teilnehmer/
Teilnehmerinnen eine Ausbildungsbausteinqualifizierung aufgenommen, davon
befinden sich aktuell 1 238 Teilnehmer/Teilnehmerinnen in der Qualifizierung.
1 457 Ausbildungsbausteine wurden bisher erfolgreich abgeschlossen und
bescheinigt.
Drucksache 17/6796 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBisher haben keine Teilnehmer/Teilnehmerinnen alle Ausbildungsbausteine
eines Berufs durchlaufen. Zielstellung des Programms JOBSTARTER
CONNECT ist es, nach dem Erwerb eines oder mehrerer Ausbildungsbausteine
in Maßnahmen am Übergang von der Schule in die Berufsausbildung in eine
reguläre betriebliche Ausbildung überzugehen. Alle Module eines
Ausbildungsberufs werden insofern selten durchlaufen bzw. können nur im Rahmen
außerbetrieblicher Berufsausbildungen nach § 242 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB III – (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen –
BaE) absolviert werden. Da außerbetriebliche Berufsausbildungen mit
Ausbildungsbausteinen erstmals im Sommer/Herbst 2009 gestartet sind, konnten auch
in den zweijährigen Berufsbildern die teilnehmenden jungen Menschen noch
nicht alle Ausbildungsbausteine durchlaufen.
In den Haushaltsjahren 2009 bis 2011 wurden bzw. werden insgesamt rund
9,9 Mio. Euro an Haushaltsmitteln für die Projektförderung aufgewendet.
31. Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres Ziels,
am Übergang Schule und Ausbildung die Berufsorientierung zu stärken,
die umfangreichen Kürzungen bei der Berufsorientierung des BMBF in
den kommenden zwei Jahren?
Die Aussage ist unzutreffend. Die Berufsorientierung wird auch künftig auf
hohem Niveau gefördert. So sind im Regierungsentwurf für den Haushalt 2012
für Kapitel 30 04 Titel 685 21 „Maßnahmen zur Verbesserung der
Berufsorientierung“ 50 Mio. Euro vorgesehen.
32. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die
Kooperationspartner und Träger, die im Rahmen des Konzeptes
„Bildungsketten“ die Potenzialanalysen, die Berufseinstiegsbegleitung und die
Berufsorientierung an den Schulen durchführen sollen, Mindeststandards
bei der Vergütung und Qualifikation des eingesetzten Personals einhalten
und nicht stets nur der „billigste“ Anbieter zum Zuge kommt?
In der Initiative Bildungsketten wird das Sonderprogramm
Berufseinstiegsbegleitung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) umgesetzt. Die
Bundesagentur für Arbeit ist als öffentlicher Auftraggeber an den rechtlichen Rahmen
des Vergaberechts gebunden, wenn sie Bildungsträger mit der Durchführung
von Bildungsdienstleistungen beauftragt. Danach sind Dienstleistungen im
Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen.
Die BA legt dabei Wert darauf, dass sie über den Wettbewerb qualitativ gute
Angebote erhält, die den Beschäftigten des Auftragnehmers rechtskonforme
Bedingungen gewähren. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den
arbeitsrechtlichen Anforderungen. Insofern behält sich die BA in den
Vergabeunterlagen vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit
die Einhaltung der Anforderungen, z. B. durch Einsicht in Arbeitsverträge, zu
überprüfen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird durch die Regionalen
Einkaufszentren (REZ) der BA geklärt, ob die Bieter die zur Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
besitzen. Die Kriterien hierfür sind in den Vergabeunterlagen zur öffentlichen
Ausschreibung detailliert festgelegt. Diese sind im Internet abrufbar unter:
www.bmbf.de/pubRD/vergabeunterlagen_ausschreibung_bildungsketten.pdf.
Sofern Träger in der Vergangenheit große Unregelmäßigkeiten in der
Maßnahmedurchführung gezeigt haben sollten, können sie konsequent bei
nachfolgenden Vergabeverfahren unberücksichtigt bleiben. Zweifel an der Bietereignung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6796führen zum Ausschluss. Bei Niedrigpreisen prüft die BA außerdem die
Kalkulation der Angebote und trifft die vergaberechtlich zulässigen Entscheidungen.
Ist ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung anzunehmen, ist das
betreffende Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen. Die BA kann jedoch
nicht allgemein die Entlohnung der Beschäftigten der Träger zum Maßstab für
die Bewertung von Angeboten nehmen. Die Aufnahme von
unternehmensbezogenen Mindestlohnvorgaben in die Vergabeunterlagen wäre nur bei einem
allgemeinverbindlichen Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
zulässig.
Der Zuschlag ergeht an das wirtschaftlichste Angebot, das in einem Verfahren,
in dem u. a. die Preis-Leistungs-Verhältnisse der Angebote verglichen werden,
ermittelt wird. Anders als bei einer reinen Preiswertung ist damit sichergestellt,
dass das wirtschaftlichste Angebot und nicht der „billigste“ Bieter zum Zuge
kommt.
33. Mit welchen Instrumenten unterstützt die Bundesregierung die
Begründung dauerhafter verlässlicher Kooperationsstrukturen bei den
Bildungsketten zwischen den Schulen und den Kooperationspartnern, und wie
sollen ihres Erachtens die Schulen an den Vergabeentscheidungen der
Bundesagentur für Arbeit (BA) konstruktiv und substanziell beteiligt
werden?
Dies wurde zum einen durch die in der Leistungsbeschreibung festgelegten
Anforderungen und Verpflichtungen der Auftragnehmer festgelegt. Gefordert
wurden insbesondere fundierte Kenntnisse des Schul- und Bildungssystems und die
Verankerung und Vernetzung im regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Dabei ist die Kooperation mit lokalen Akteuren aus den Bereichen Bildung,
Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie den Eltern über den
Maßnahmenverlauf sicherzustellen.
Die Regionalen Einkaufszentren (REZ) führen in enger Abstimmung mit der
jeweiligen Agentur für Arbeit ein Vertrags- und Lieferantenmanagement zur
Sicherstellung der vertragsgemäßen Maßnahmedurchführung durch.
Festgestellte und nicht fristgerecht beseitigte Mängel führen zu vertragsrechtlichen
Konsequenzen (z. B. Vertragsstrafen, Herabsetzung der Vergütung). Verträge
können bei der wiederholten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
außerordentlich gekündigt werden.
Die Maßnahmen im Sonderprogramm „Berufseinstiegsbegleitung“ haben eine
Grundvertragslaufzeit bis zum 31. August 2013. Außerdem sind vier
Verlängerungsoptionen für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren vorgesehen. Diese
Laufzeiten wurden gewählt, um eine dauerhafte Kooperation zu ermöglichen.
Die Unterstützung der Kooperationsstrukturen erfolgt sowohl auf
Umsetzungsebene als auch auf Bund-Länder-Ebene, insbesondere durch Einbeziehung der
Kultusministerien. So erfolgte die Benennung der Schulen, an denen eine
Berufseinstiegsbegleitung nach dem Sonderprogramm erfolgen soll, über die
Kultusministerien der Länder. Für die Begleitung der Initiative Bildungsketten
wurde ein Bund-Länder-Gremium ins Leben gerufen, welches Ergebnisse und
aktuelle Entwicklungen diskutiert und unterschiedliche Ansätze abgleicht.
Neben 16 Ländervertretern aus den Kultusministerien sind das BMBF, die BA
und Ländervertreter aus der Wirtschafsministerkonferenz (WiMiKo) und der
Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASK) in diesem Gremium vertreten.
Zusätzlich werden Regionalworkshops und Fachveranstaltungen durchgeführt,
um Kooperationen zu festigen und auszubauen. Ziel ist, nicht nur den
Austausch der programmimmanenten Akteure zu fördern, sondern auch weitere
Partner am Austausch zu beteiligen und das regionale Zusammenspiel zu ver-
Drucksache 17/6796 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebessern. Dies wurde mit einer Konferenz im Mai 2011 begonnen, an der rund
600 Bildungsexperten teilnahmen.
34. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von den Plänen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die
Berufseinstiegsbegleitung künftig von einem Finanzierungsbeitrag von Dritten abhängig zu
machen und damit die Gefahr zu schaffen, dass aus rein fiskalischen
Gründen ein fachlich zentrales Glied aus den „Bildungsketten“
herausgebrochen wird?
Das Inkrafttreten der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III-E ist zum
1. April 2012 vorgesehen. Diese SGB-III-Leistung ist gesondert vom laufenden
Sonderprogramm „Berufseinstiegsbegleitung“ und der Initiative
Bildungsketten zu betrachten. Die Bundesregierung geht – wie in der Gesetzesbegründung
dargelegt – davon aus, dass sich die Berufseinstiegsbegleitung als das
Begleitinstrument am Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung etabliert. Die
in den letzten Jahren eingeleitete stärkere präventive Ausrichtung der
Arbeitsmarktpolitik wird damit konsequent fortgesetzt. Der Ansatz der Initiative
Bildungsketten soll damit auch im Arbeitsförderungsrecht umgesetzt werden.
Die Maßnahmen der (erweiterten) vertieften Berufsorientierung nach § 48
SGB III-E i. V. m. § 130 SGB III-E und die Berufseinstiegsbegleitung nach
§ 49 SGB III-E sind dafür wesentliche Elemente. Beide Elemente werden, wie
bisher schon bei Berufsorientierungsmaßnahmen, künftig von der BA und
Dritten kofinanziert. Erst die Kofinanzierung ermöglicht eine Ausweitung der
Berufseinstiegsbegleitung im Arbeitsförderungsrecht über die bisher in der
modellhaften Erprobung geförderten rund 1 000 Schulen hinaus.
Die steuerfinanzierte Initiative Bildungsketten mit der Verzahnung der
Instrumente Potenzialanalyse, Berufsorientierung und Berufseinstiegsbegleitung mit
Eintritten bis zum 31. Dezember 2014 wird planmäßig fortgeführt und ist von
den gesetzlichen Änderungen im SGB III unberührt.
35. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher die
Weiterentwicklung und Straffung des Übergangssystems in Angriff genommen?
Welche Maßnahmen sind weggefallen, welche konzeptionell verändert
fortgeführt, und welche Ländermaßnahmen sind mit diesen gemeinsam
überprüft worden?
Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am
Arbeitsmarkt (Bundestagsdrucksache 17/6277 vom 24. Juni 2011) sieht eine
Neustrukturierung der Leistungen der Arbeitsförderung für junge Menschen
unter Wegfall von Leistungen (u. a. Ausbildungsbonus bei Insolvenz) vor. Mit
der Initiative Bildungsketten hat die Bundesregierung einen strukturierten
Prozess mit den Ländern gestartet, der – aufbauend auf einer Potenzialanalyse und
dem Begleitungsangebot für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf – den
Berufsorientierungsprozess der jungen Menschen bis in eine berufliche
Ausbildung hinein gestaltet. Gemeinsames Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen der
Akteure mit gleichen Qualitätsstandards. Zur Initiative Bildungsketten wird
zudem auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/679636. Wie viele Personen sind 2009 und 2010 in das Übergangssystem
eingemündet?
Wie viele Ausbildungsplatzsuchende haben von der BA 2010 gar nicht
erst den Bewerberstatus erhalten?
Um differenzierte Aussagen zum Übergangsbereich machen zu können, fördert
die Bundesregierung seit 2009 den Aufbau einer „Integrierten
Ausbildungsberichterstattung“. Differenzierte Daten zu den Teilnehmenden und Angeboten
werden im Oktober/November 2011 vorliegen.
Nach einer ersten Auswertung des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr
2009 348 235 Einmündungen im Übergangsbereich zu verzeichnen, im Jahr
2010 323 687 Einmündungen. Bei diesen Zahlen sind aber z. B. auch
Bildungsgänge an beruflichen Schulen erfasst, die – nachholend – einen
allgemeinbildenden Abschluss der Sekundarstufe I vermitteln, oder die von den Agenturen
für Arbeit und den Jobcentern geförderte Einstiegsqualifizierung (betriebliche
Praktika für sechs bis zwölf Monate).
Die Frage, wie viele Ausbildungssuchende nicht den Bewerberstatus erhalten
haben, kann nicht beantwortet werden, weil dies von der Bundesagentur für
Arbeit statistisch nicht erfasst wird.
37. Worin liegt die Verzögerung bei der Schaffung einer
„Weiterbildungsallianz“ begründet, und für wann sieht die Bundesregierung die Vorlage
eines diskussionsreifen Konzepts vor?
Die Bundesregierung ist derzeit mit den Ländern, den Sozialparteien und
anderen Partnern zu Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung in
Abstimmungsgesprächen. Ziel ist es, mehr Jüngere und Ältere für Weiterbildung zu gewinnen,
entsprechende Förderangebote der Bundesregierung zielgerichtet einzusetzen,
die Transparenz und Qualität des Weiterbildungsangebots zu verbessern und
die Aus- und Weiterbildung effektiver zu verzahnen. Dabei werden auch neuere
Entwicklungen, wie zum Beispiel die Ergebnisse der vom BMBF geförderten
Studie „Leo-Level-One“ zum Ausmaß des Analphabetismus Erwachsener in
Deutschland, einbezogen. Derzeit sind drei Schwerpunkte in Vorbereitung:
Grundbildungspakt für Alphabetisierung mit dem Schwerpunkt
arbeitsplatznahe Qualifizierung (Start 2011), Informationskampagne zur
Attraktivitätssteigerung beruflicher Bildung (Start 2011) und berufliche
Weiterbildungsförderung. Die Partner dieser Initiativen sind zum Teil nicht deckungsgleich, so dass
die Bundesregierung die Gespräche zunächst zu den einzelnen Initiativen
getrennt führt.
38. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Bundesregierung bei ihrem
Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
(Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, BQFG-E) ihr Ziel der
Einrichtung einer „Erstanlaufstelle“ aufgegeben hat?
Entsprechend den Eckpunkten der Bundesregierung vom 9. Dezember 2009
sieht die Bundesregierung die Einrichtung von Erstanlaufstellen für
Anerkennungssuchende vor. Diese werden im Rahmen des Förderprogramms
„Integration durch Qualifizierung – IQ“ ab Mitte 2011 bundesweit eingerichtet, um
Erstinformationen bereitzustellen und um Anerkennungssuchende an die
zuständigen Stellen sowie an weiterführende Beratungsangebote vor Ort zu
verweisen. Die regionalen Anlaufstellen des Förderprogramms IQ übernehmen
damit eine Lotsenfunktion und ergänzen bereits vorhandene Beratungsangebote,
z. B. der Arbeitsverwaltung oder einzelner Länder.
Drucksache 17/6796 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode39. Mit welchen Maßnahmen hat die Bunderegierung hierbei bisher ihr Ziel
verfolgt, einerseits das Angebot an Anpassungs- und
Ergänzungsqualifikationen zur Erreichung der Vollanerkennung sowie andererseits die
Datenbank über ausländische Bildungsabschlüsse auszubauen?
Im Hinblick auf den Ausbau der Anpassungsqualifikationen ist davon
auszugehen, dass der Weiterbildungsmarkt auf die zu erwartende differenzierte
Nachfrage in Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung reagieren und
entsprechende Angebote (weiter-)entwickeln wird. Für die Förderung der
Teilnahme an Maßnahmen der Anpassungs- und Nachqualifizierung stehen die
einschlägigen Instrumente der Arbeitsförderung sowie der individuellen
Bildungsfinanzierung bereit.
Um die Kammern bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung zu
unterstützen und die erforderlichen Informations- und Entscheidungsgrundlagen für
die Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse im Bereich der beruflichen
Bildung zu schaffen, finanziert die Bundesregierung im Rahmen einer
dreijährigen Pilotphase den Aufbau eines internetgestütztes Portals mit Informationen
zu ausländischen Berufsabschlüssen und -qualifikationen. Das Angebot der
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der
Kultusministerkonferenz (KMK), die mit der Datenbank „anabin“ (Anerkennung und Bewertung
ausländischer Bildungsnachweise) Grundlagen für die Bewertung
ausländischer Hochschulqualifikationen gewährleistet, wird damit sinnvoll ergänzt.
Eine Vernetzung der Datenbestände zu Ausbildungsberufen und
Hochschulqualifikationen wird angestrebt.
Forschung, Innovation und Entwicklung
40. Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf zur steuerlichen
Förderung von Forschung und Entwicklung vorlegen, der geeignet ist,
zusätzliche Forschungsimpulse insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen auszulösen?
41. Wird die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ein
Bestandteil des geplanten Steuersenkungspaktes der Bundesregierung sein,
und falls ja, in welchem Umfang sind Entlastungen für forschende
Unternehmen geplant?
Die Fragen 40 und 41 werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit ihrer Entscheidung, trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung gemäß
der grundgesetzlichen Schuldenbremse zusätzlich 12 Mrd. Euro in die
zentralen Zukunftsbereiche Bildung und Forschung zu investieren, hat die
Bundesregierung bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode ein deutliches Signal für
die Zukunftsfähigkeit des Bildungs- und Forschungsstandortes Deutschland
gesetzt.
Entsprechend den Festlegungen im Koalitionsvertrag wird die
Bundesregierung die Entscheidung über die Einführung einer steuerlichen Förderung von
Forschung und Entwicklung unter Berücksichtigung des gebotenen
Konsolidierungskurses und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu gegebener Zeit
in ein haushalts- und steuerpolitisches Gesamtkonzept einpassen. Mit Blick auf
die langfristigen Anforderungen des Artikels 115 GG besteht gegenwärtig nur
ein begrenzter Spielraum für strukturell wirkende Steuermindereinnahmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/679642. Wie viele der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Dr. Annette Schavan, im August 2006 angekündigten 1,5 Millionen
zusätzlichen Arbeitsplätze durch die High-Tech-Strategie der
Bundesregierung wurden bisher geschaffen?
Der positive Beschäftigungseffekt von Forschung und Entwicklung,
insbesondere über Hebeleffekte in den innovativen Branchen, ist wissenschaftlich in
zahlreichen Studien belegt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass
zukunftsfähige Beschäftigung, welche mit der Hightech-Strategie der
Bundesregierung adressiert wird, weit über die genannte Zahl von 1,5 Millionen
Personen hinausgeht.
Eine exakte Zuordnung der Arbeitsmarkteffekte der Hightech-Strategie ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht möglich. Die Innovationsforschung
ist sich einig, dass die direkten, insbesondere aber die indirekten Effekte
innovationspolitischer Maßnahmen von vielen Faktoren beeinflusst und erst nach
Jahren konkret messbar sind. Auch die Aussage von 1,5 Millionen
Arbeitsplätzen bezieht sich auf solche zukünftigen, auf der Grundlage von
Erfahrungswerten abgeschätzte Effekte.
Danach kann von folgenden positiven Arbeitsmarktwirkungen der Hightech-
Strategie ausgegangen werden. Die Anzahl der Forscherinnen und Forscher in
Deutschland ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Von 2005 bis 2009
gab es einen Aufwuchs um insgesamt ca. 60 000 Vollzeitäquivalente beim
FuE- Personal (FuE: Forschung und Entwicklung) in Forschungseinrichtungen
und Unternehmen, das ist ein Zuwachs von 12 Prozent. Davon entfielen etwa
28 000 Vollzeitäquivalente im Bereich Forschung und Entwicklung auf die
Wirtschaft. Zum Vergleich: Von 2000 bis 2005 war ein Rückgang von knapp
9 500 Vollzeitäquivalenten zu verzeichnen (minus 2 Prozent). Für das Jahr
2010 liegen noch keine Zahlen vor. Es kann jedoch mit einem weiteren
deutlichen Aufwuchs gerechnet werden.
Jeder Forschungsarbeitsplatz in der Wirtschaft sichert bzw. schafft weitere
Arbeitsplätze in den nachgelagerten Bereichen wie Produktion, Vertrieb oder
Verwaltung. Die personalbezogene FuE-Intensität, also der Anteil des FuE-
Personals an den Gesamtbeschäftigten, lag in den vergangenen Jahren in
Deutschland relativ stabil bei Werten zwischen 12 und 13 Vollzeitäquivalenten pro
1 000 Erwerbspersonen. Auf jeden Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) in der
Forschung der Wirtschaft kommen weit über 60 weitere Arbeitsplätze
(Vollzeitäquivalente) in anderen Bereichen.
43. Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass die
kerntechnische Sicherheitsforschung deutschen Unternehmen Exportchancen
eröffnet, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese
Chancen zukünftig verstärkt zu nutzen?
Deutsche Einrichtungen und Unternehmen sind weltweit wegen der besonders
hohen nuklearen Sicherheitskompetenz und deren fortlaufender
Weiterentwicklung durch kerntechnische Sicherheitsforschung anerkannt. Dies eröffnet
Chancen für den Export von Waren und Dienstleistungen und für die Einbringung
deutscher Sicherheitskultur in Forschungsprojekte und Anlagen im Ausland.
44. Plant die Bundesregierung weiterhin, mit den zusätzlich generierten
Gewinnen aus der Laufzeitverlängerung eine zukunftsfähige und
nachhaltige Energieversorgung und -nutzung zu befördern, insbesondere durch
die Erforschung von Speichertechnologien für erneuerbare Energien so-
Drucksache 17/6796 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewie im Rahmen der Förderung von Energieeffizienztechnologien, und
falls ja, im Rahmen welcher Projekte, und in welcher Höhe?
Die Bundesregierung plant im Rahmen des kürzlich verabschiedeten neuen
Energieforschungsprogramms, aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), der
ab 2012 aus den Einnahmen der CO2-Zertifikate finanziert wird, die
Erforschung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienztechnologien zu
fördern. Für den Zeitraum 2011 bis 2013 werden für die direkte Projektförderung
bei den erneuerbaren Energien etwa 200 Mio. Euro und für die Energieeffizienz
140 Mio. Euro zusätzlich zu den regulären Haushaltstiteln der beteiligten
Ressorts zur Verfügung gestellt. Detaillierte Angaben zu den Projekten können
noch nicht gegeben werden, da zurzeit die Beantragung der Fördermittel durch
die künftigen Zuwendungsempfänger stattfindet und eine Entscheidung
entsprechend der Qualität der Anträge vorgenommen wird.
Ein besonderer Förderschwerpunkt wird die Erforschung von
Speichertechnologien sein. Im Mai 2011 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie (BMWi), vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) und vom BMBF eine gemeinsame
Förderbekanntmachung „Energiespeicher“ veröffentlicht. Die zu fördernden Projekte werden
derzeit in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Für die Vorhaben sind
insgesamt 200 Mio. Euro aus dem EKF und den regulären Haushaltstiteln
vorgesehen.
45. In welchen Stadium befinden sich die Pläne zur Weiterentwicklung der
Trägerschaft der Charité – Universitätsmedizin Berlin (vgl. Interview
mit der Bundesforschungsministerin Dr. Annette Schavan in DIE ZEIT
vom 5. Mai 2011), und wann ist mit dem Zusammenschluss von MAX-
DELBRÜCK-CENTRUM FÜR MOLEKULARE MEDIZIN BERLIN-
BUCH und Charité – Universitätsmedizin Berlin zu rechnen?
46. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung der Bund im
Rahmen der Weiterentwicklung der Charité – Universitätsmedizin Berlin
übernehmen, etwa im Rahmen eines Zusammenschlusses mit dem MAX-
DELBRÜCK-CENTRUM FÜR MOLEKULARE MEDIZIN BERLIN-
BUCH, an dessen Finanzierung der Bund über die Helmholtz
Gemeinschaft e. V. beteiligt ist?
Die Fragen 45 und 46 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, hat im
„DIE ZEIT“-Interview vom 5. Mai 2011 ihre Überzeugung geäußert, dass es in
der Zeit nach der Exzellenzinitiative neue Formen der Kooperation zwischen
Bund und Ländern geben werde, so wie sie bereits heute z. B. am Karlsruher
Institut für Technologie (KIT) realisiert ist. Die Förderphase für die Projekte
der Exzellenzinitiative, die zurzeit im Auswahlwettbewerb stehen, endet im
Jahr 2017.
47. Ist die Bundesregierung zufrieden mit der bisherigen Resonanz auf den
Bürgerdialog Zukunftstechnologien des BMBF im Internet (Stand 1. Juli
2011: 142 „Gefällt mir“-Bewertungen bei Facebook, 96 Follower bei
Twitter)?
Die Bundesregierung ist sehr zufrieden mit der Resonanz auf den Bürgerdialog
Zukunftstechnologien sowohl im Internet als auch bei den regionalen
Bürgerkonferenzen, die den Schwerpunkt des Dialogs bilden und auf denen
repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger unter Anleitung durch professionelle
Moderatorinnen und Moderatoren mit Expertinnen und Experten zentrale Zu-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/6796kunftsfragen diskutieren. Der Internetauftritt des Bürgerdialogs
Zukunftstechnologien (
www.buergerdialog-bmbf.de/) konnte trotz Ferienzeit seit dem Start
des Energiedialogs am 11. Juli 2011 bislang rund 20 000 Besuche verzeichnen.
In diesem Zeitraum erfolgten insgesamt etwa 175 000 Seitenaufrufe. Online
wurden bereits mehr als 4 700 Meinungsbeiträge und Kommentare abgegeben.
Der Onlinedialog wird durch einen Auftritt auf Facebook und eine Präsenz auf
Twitter ergänzt. In beiden Medien wächst die Zahl der so genannten Freunde
bzw. Follower stetig. Der Live-Stream der ersten Bürgerkonferenz am 16. Juli
2011 in Berlin wurde mit 275 Zugriffen überdurchschnittlich frequentiert.
48. Warum startete der Bürgerdialog Zukunftstechnologien zur „Zukunft der
Energie“ erst, nachdem der Deutsche Bundestag bereits am 30. Juni 2011
weit reichende Beschlüsse zur Energiewende getroffen hatte, und
welchen Mehrwert erwartet die Bundesregierung von dem Bürgerdialog
angesichts der bereits vorliegenden Beschlüsse von Bundesregierung und
Parlament?
Zum Verhältnis zwischen dem Bürgerdialog Zukunftstechnologien und den
Entscheidungen der gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter im Parlament
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 65 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der SPD „Offene Fragen zum ‚Bürgerdialog Zukunftstechnologien‘
durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung“
(Bundestagsdrucksache 17/5631) vom 18. April 2011 verwiesen.
Mit ihren Beschlüssen zum Umbau der Energieversorgung haben Regierung
und Parlament klare Richtungs- und Zielvorgaben formuliert. Hinsichtlich der
Frage, wie und mit welchen technologischen Mitteln diese Ziele erreicht
werden können, gibt es gleichwohl noch erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten und
auch einen hohen Beratungs- und Diskussionsbedarf, denn die erforderliche
breite Durchsetzung und Anwendung von erneuerbaren Energien und
Effizienz-, Speicher- und Leitungstechnologien wird direkt oder indirekt alle
Bürgerinnen und Bürger betreffen und ist insofern auch von deren Unterstützung
und Zustimmung abhängig.
49. Welche Kosten sind bisher durch den Bürgerdialog Zukunftstechnologien
entstanden, und welche zukünftigen Kosten sind bereits absehbar?
Die Gesamtkosten des vierjährigen Bürgerdialogs betragen etwa 8 Mio. Euro.
Hiervon wurden bislang etwa 3 Mio. Euro ausgezahlt. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
SPD „Offene Fragen zum ‚Bürgerdialog Zukunftstechnologien‘ durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung“ (Bundestagsdrucksache 17/5631)
vom 18. April 2011 verwiesen.
50. Wann wird die Bundesregierung ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz
vorlegen, und was sollen die wesentlichen Änderungen im Rahmen dieses
Gesetzes sein?
51. Plant die Bundesregierung weiterhin die Einführung von
Globalhaushalten im Rahmen der „Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz“?
52. Wie plant die Bundesregierung, im Rahmen der „Initiative
Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ die Möglichkeiten für
Unternehmensbeteiligungen und Ausgründungen zu verbessern?
Die Fragen 50 bis 52 werden im Zusammenhang beantwortet.
Drucksache 17/6796 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNach Maßgabe des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages vom 20. November 2008 (Ausschussdrucksache 16(8)5670) wurde
dem Haushaltsausschuss im Frühjahr der Bericht des BMBF zu den
Erfahrungen und Wirkungsweisen der Maßnahmen zur Wissenschaftsfreiheitsinitiative
(Ausschussdrucksache 17(8)2990) vorgelegt. Mit Beschluss vom 6. Juli 2011
hat der Haushaltsausschuss den Bericht zur Kenntnis genommen, die positiven
Ergebnisse der Pilotphase begrüßt und die bisherigen Regelungen der
Wissenschaftsfreiheitsinitiative bis zum 31. Dezember 2012 verlängert
(Ausschussdrucksache 17(8)3091).
Die Beratungen der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der
Wissenschaftsfreiheitsinitiative auf der Grundlage des Koalitionsvertrages und zur
Umsetzung der dort genannten Ziele durch ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz
sind noch nicht abgeschlossen. Eine Konkretisierung der angestrebten
Regelungen sowie des Zeitplans ist deshalb derzeit nicht möglich. Zur Frage der
Anwendung von Elementen der Wissenschaftsfreiheitsinitiative auf Einrichtungen
mit Ressortforschungsaufgaben wird auf die Antwort zu Frage 90 verwiesen.
53. Was hat die von der Bundesregierung geplante Prüfung der Möglichkeit
von außertariflichen Vergütungselementen und der Tarifhoheit für die
Forschungsorganisationen ergeben, und plant die Bundesregierung hierzu
konkrete Maßnahmen?
Der Prüfungsauftrag wurde zusammen mit den Wissenschaftseinrichtungen im
Kontext der Arbeiten zur Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“
durchgeführt. In Bezug auf außertarifliche Vergütungselemente werden die Ergebnisse
Gegenstand der Beratungen zur Weiterentwicklung der
Wissenschaftsfreiheitsinitiative sein. In welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen
weitere Flexibilisierungen durch eine Tarifhoheit der
Wissenschaftseinrichtungen und damit zusammenhängend mit dem Instrument eines
Wissenschaftstarifvertrages erreicht werden können, ist nach Verabschiedung des in Aussicht
genommenen Wissenschaftsfreiheitsgesetzes zu bewerten. Allerdings ist ein
umfassender Wissenschaftstarifvertrag, der Universitäten wie auch
Wissenschaftseinrichtungen gleichermaßen einbezieht, schon wegen der Aufspaltung
der öffentlichen Arbeitgeber in Bund/Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA) einerseits und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
(TdL) andererseits auf absehbare Zeit nicht erreichbar.
54. Mit welchen Staaten werden derzeit Gespräche über eine Abgabe des
sogenannten Wissenschaftszuges geführt, und welche Pläne verfolgt das
BMBF bezüglich der Weiterverwendung des Zuges sowie der
Ausstellung?
55. Ist bereits ein Beschluss gefasst worden, ob Ausstellung und
„Wissenschaftszug“ getrennt weiter genutzt werden sollen, und falls ja, in welcher
Form?
Die Fragen 54 und 55 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) hat eine künftige Verwendung des
Wissenschaftszuges im Ausland intensiv geprüft. So haben ausführliche Gespräche
mit Delegationen und verschiedenen Interessengruppen aus China, Frankreich
und Russland stattgefunden. Letztlich konnte eine Weiterverwendung des
Wissenschaftszuges aber mit keinem der genannten Länder verwirklicht werden.
Die Max-Planck-Gesellschaft plant daher, wesentliche Teile der Ausstellung
aus dem Wissenschaftszug im Rahmen ihrer künftigen Wanderausstellung
„Science Tunnel 3.0“ weiter zu nutzen. Gleichzeitig verhandelt die MPG mit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/6796der Deutschen Bahn AG über die Bedingungen der Rückgabe des (leeren)
Zuges an die Deutsche Bahn AG.
56. Welche Kosten sind durch das Projekt „Wissenschaftszug“ bis heute
entstanden, und welche Kosten sind noch zu erwarten?
Die Herstellung des hochwertigen Ausstellungszuges wurde durch das BMBF
sowie durch zahlreiche Wissenschafts-, Wirtschafts- und Medienpartner
ermöglicht. Das BMBF hat den Zug auf Antrag der Max-Planck-Gesellschaft
vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2010 mit einer Summe von 13,1 Mio. Euro
gefördert. Eine darüber hinaus gehende Förderung des Wissenschaftszuges
durch das BMBF ist nicht vorgesehen.
57. In welchem Stadium befinden sich die Planungen für die Schaffung des
„Hauses der Zukunft“, und welche konkrete Unterstützung der Wirtschaft
konnte die Bundesregierung bereits sichern?
Das vom BMBF für das „Haus der Zukunft“ als Ort der Präsentation von und
des Dialogs über Wissenschaft und Innovation entwickelte Konzept wurde
einer Machbarkeitsstudie unterzogen, die den innovativen Ansatz bestätigt und
Eckdaten für die Budget- und Zeitplanung geliefert hat. Derzeit wird auf der
Basis des aus der Machbarkeitsstudie entwickelten, vorabgestimmten
Raumbedarfs ein zweistufiger, internationaler Realisierungswettbewerb vorbereitet. Die
Baumaßnahme wird am Berliner Kapelle-Ufer realisiert. Die Gründung einer
Trägerorganisation, an der neben dem Bund die Wissenschaft und die
Wirtschaft mitwirken sollen, wird vorbereitet. Eigens dazu wurde auf Initiative des
Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (BDI), des Deutschen Industrie-
und Handelskammertages und des Stifterverbandes für die Deutsche
Wissenschaft ein Industriekreis gegründet.
58. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Oktober 2009
ergriffen, um die im Februar 2008 beschlossene Strategie zur
Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung weiterzuentwickeln?
Die Bundesregierung hat die Internationalisierung von Wissenschaft und
Forschung in allen strategisch wichtigen Bereichen mit konkreten Maßnahmen
weiterentwickelt. So wurde beispielsweise ein Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den USA über die wissenschaftlich-
technologische Zusammenarbeit geschlossen (Februar 2010), durch das bereits
bestehende Kooperationen vertieft und neue Initiativen (z. B. in der beruflichen
Bildung, im Bereich der Krebsforschung und Sicherheitsforschung usw.) gestartet
wurden. Bei den Aktivitäten mit Schwellenländern sind die jährlich
stattfindenden bilateralen Wissenschaftsjahre mit den BRICS (derzeit mit Russland, zuvor
mit Brasilien und China) ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der
Internationalisierungsstrategie. Aus dem noch jungen Deutsch/Russischen
Wissenschaftsjahr sind als neue Initiativen beispielhaft die beabsichtigte
Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung, im Bereich Supercomputing sowie die
Gründung einer „Deutsch-Russischen Jungen Akademie“ zu nennen.
Bei der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern sind besonders die
„Regional Science Service Centres (RSSC)“ im westlichen und südlichen Afrika
hervorzuheben (Kompetenzzentren zum Zusammenhang von
Klimaveränderungen, Landnutzung und Wassermanagement).
Drucksache 17/6796 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZudem fördert das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit dem BMBF die
weltweite, koordinierte Präsenz der deutschen Wissenschafts-, Förder- und
Mittlerorganisationen durch eine Grundfinanzierung der Deutschen
Wissenschafts- und Innovationshäuser bis ins Jahr 2011.
59. Welche Maßnahmen wurden seit Oktober 2009 in die Wege geleitet, um
die Forschungsmuseen zu stärken, und welche Strukturentscheidungen
wurden getroffen, um die deutschen Forschungsmuseen stärker zu
bündeln?
Alle Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft ressortieren seit 2009 beim
BMBF. Diese gebündelte Verantwortlichkeit stärkt die Synergien zwischen
diesen Museen und deren internationale Sichtbarkeit als originäre Orte der
Forschung.
60. Welche Versäumnisse von welcher Seite haben dazu geführt, dass das
BMBF ein „Rettungspaket“ (Pressemitteilung des BMBF vom 24. Juni
2011) für das Deutsche Museum – welches bereits zum 1. Januar 2009 in
die Zuständigkeit des BMBF übergegangen ist – auf den Weg bringen
musste?
Nachdem das Deutsche Museum in die Zuständigkeit des BMBF übergegangen
ist, wurde zügig ein konkreter Masterplan für die erforderlichen Sanierungs-
und Modernisierungsmaßnahmen erarbeitet und am 24. Juni 2011 eine
entsprechende trilaterale Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern und dem Deutschen
Museum unterzeichnet. Diese Zukunftsinitiative dient neben der Durchführung
erforderlicher Sanierungen vor allem der grundlegenden Erneuerung der
Ausstellungen und Depots gemäß den heutigen Anforderungen der Wissenschaft,
damit das Deutsche Museum auch künftig seine Rolle als international
führendes forschendes Museum wahrnehmen kann.
61. Erwartet die Bundesregierung weiterhin von den Hochschulen die
Einführung einer Kostentrennungsrechnung, und mit welchen Maßnahmen
hat die Bundesregierung diese Einführung unterstützt?
Bereits seit dem 1. Januar 2009 müssen Hochschulen gemäß EU-
Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und
Innovation in der Lage sein, wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten
sowie ihre Kosten und Finanzierungen eindeutig voneinander zu trennen.
62. Hat die Bundesregierung die Einrichtung einer Dialogplattform
„Deutsches Stammzellnetzwerk“ geprüft, welchen Zweck sollte diese
Dialogplattform erfüllen, und zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung im
Zuge dieser Prüfung gekommen?
Die Bundesregierung hat die Einrichtung einer Dialogplattform „Deutsches
Stammzellnetzwerk“ intensiv erörtert und geprüft. Dabei wurden in enger
Abstimmung mit führenden Vertretern der Stammzellforschung verschiedene
Konzepte und Ideen für die Verwirklichung und die vielfältigen Aufgaben
dieser Geschäftsstelle diskutiert. Die Einrichtung einer solchen Plattform zur
nationalen Koordinierung der Stammzellforschung wurde dabei von allen Seiten
begrüßt. Die bislang aufgebauten Strukturen der grundlagenorientierten und
angewandten Stammzellforschung sollen national und international sichtbar
gemacht und vertreten werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/6796Das BMBF hat kürzlich eine Bekanntmachung zur Einrichtung einer
Geschäftsstelle der Dialogplattform „Deutsches Stammzellnetzwerk“
veröffentlicht.
63. Welche Mobilitätshindernisse für Wissenschaftler und Studierende hat
die Bundesregierung seit Oktober 2009 (auch im Bereich der sozialen
Sicherungssysteme) abgebaut?
Mit der verstärkten Förderung von Hochschulkooperationen, insbesondere im
Rahmen des Programms „Bologna macht mobil“, werden Hindernisse wie z. B.
Anerkennungsschwierigkeiten und mögliche Zeitverluste reduziert (vgl. auch
Antwort zu Frage 20). Mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz wurden mit
Wirkung zum 1. Oktober 2010 Anpassungen im BAföG vorgenommen, die zum
weiteren Abbau von Mobilitätshindernissen bei Studierenden mit BAföG
beitragen: Mit dem Ziel der Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung
wurden Leistungsnachweise alternativ zur individuellen
Professorenbescheinigung durch bloßen Beleg des jeweils erreichten ECTS-Leistungspunktestands
ermöglicht sowie das Nachweiserfordernis von Sprachkenntnissen bei
Auslandsaufenthalten abgeschafft.
Für den Bereich der sozialen Sicherungssysteme konnte insbesondere im
Bereich der Alterssicherung die Zusammenarbeit zwischen
Wissenschaftsorganisationen und Alterssicherungsträgern verbessert werden. Diese Entwicklung
spiegelt sich u. a. in gemeinsamen Projekten, z. B. von der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder (VBL) und der Alexander von Humboldt-Stiftung
(AvH), sowie regelmäßigen Erfahrungsaustauschen und
Informationsveranstaltungen (v. a. getragen durch die Hochschulrektorenkonferenz – HRK – und der
AvH) wider. Zudem konnte die Zahl der sog. Welcome- und Dual Career Centers
an deutschen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
erhöht werden. Aufgabe der Welcome Center ist die Unterstützung ausländischer
Gastforscher und ihrer Angehörigen bei sämtlichen mit Einreise, Ankunft und
Aufenthalt verbundenen Fragen. Dual Career Center haben die Aufgabe, den
Partnerinnen und Partnern von aus dem Ausland angeworbenen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ebenfalls eine angemessene Arbeitsstelle in der
Region zu vermitteln. Bundesweit existieren inzwischen über 60 Welcome
Centers und über 30 Dual Career-Services.
64. Auf welchen Wegen und mit welchen Maßnahmen hat die
Bundesregierung die Nutzung der verantwortbaren Potentiale der grünen Gentechnik
unterstützt bzw. verstärkt?
Das BMBF unterstützt bzw. verstärkt die Nutzung der verantwortbaren
Potenziale der Grünen Gentechnik sowie die „Biologische Sicherheitsforschung“
durch Projektförderung im Rahmen verschiedener nationaler und
internationaler Fördermaßnahmen im Programm „Biotechnologie – Chancen nutzen und
gestalten“ und seit 2010 innerhalb der „Nationalen Forschungsstrategie Bio-
Ökonomie 2030“.
Weiterhin hat das BMBF die Nutzung der verantwortbaren Potenziale der
Grünen Gentechnik durch einen offenen sachorientierten Dialog zur
gesellschaftlichen Bedeutung der modernen Pflanzenbiotechnologie, wie z. B. durch die
„Runden Tische zur Pflanzengenetik“ und durch eine offene und transparente
Darstellung der vielfältigen Aspekte grüner Gentechnik auf der
Internetplattform
www.biosicherheit.de unterstützt bzw. verstärkt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 65 verwiesen.
Drucksache 17/6796 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode65. Welche Ergebnisse für Wissenschaft und Forschung in Deutschland
haben die Runden Tische über die Pflanzenbiotechnologie erbracht?
Bei den Runden Tischen zur Pflanzengenetik, die zwischen Mai 2009 und Juli
2010 insgesamt viermal stattfanden, handelte es sich um einen sachorientierten,
offenen und stellenweise kontroversen Dialog zur gesellschaftlichen Bedeutung
der modernen Pflanzenbiotechnologie und der Frage, welche Rolle die Grüne
Gentechnik sowie die konventionelle Landwirtschaft im Vergleich zum
ökologischen Landbau einnehmen. An der Diskussion nahmen hochrangige Vertreter
aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaft, Kirchen, Natur- und
Umweltschutzverbänden sowie verschiedener Bundesressorts teil. Schwerpunktthemen
der Runden Tische waren u. a. Fragestellungen zur Sicherung der
Welternährung sowie zur Weiterentwicklung der biologischen Sicherheitsforschung. Die
Vorschläge und Anregungen werden in Förderinitiativen zu den genannten
Bereichen einfließen.
66. In welchem Verfahrensstand befindet sich die Nachhaltigkeitsstrategie
für Deutschland, welche Ergebnisse liegen bereits vor, und welche der
zur Verfügung gestellten Finanzmittel sind zusätzlich zu bisher
durchgeführten oder geplanten Projekten bzw. Programmen eingestellt worden?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2002 die nationale Nachhaltigkeitsstrategie
„Perspektiven für Deutschland“ beschlossen und damit die nachhaltige
Entwicklung zu einem zentralen Ziel des Regierungshandelns erhoben. Die
Strategie wird regelmäßig in Form der Fortschrittsberichte zur Nachhaltigkeit
weiterentwickelt und ihre Umsetzung verfolgt. Nach den Fortschrittsberichten in den
Jahren 2004 und 2008 ist die Veröffentlichung des dritten Berichts für Anfang
2012 geplant. Der Entwurf des Fortschrittsberichts 2012 steht vom 20. Juni bis
30. September 2011 öffentlich zur Diskussion (
www.dialog-nachhaltigkeit.de/
pdf/Entwurf_Fortschrittsbericht_2012.pdf).
Zudem berichtet das Statistische Bundesamt seit 2006 alle zwei Jahre über die
Entwicklung der insgesamt 35 Nachhaltigkeitsindikatoren. Davon sind vier
Indikatoren auf den Bereich Forschung und Bildung gerichtet. Der
Indikatorenbericht 2010 weist die Ziele von zwei Indikatoren („25-Jährige mit
abgeschlossener Hochschulausbildung“, „Studienanfängerquote“) als erreicht aus (bzw.
Abweichung weniger als 5 Prozent). Die Indikatoren „Private und öffentliche
Ausgaben für Forschung und Entwicklung“ sowie „18- bis 24-Jährige ohne
Abschluss des Sekundärbereichs II und nicht in Bildung und Ausbildung“
entwickeln sich laut Bericht positiv. Die Nachhaltigkeitsstrategie umfasst keine
gesonderten Förderprogramme, sondern dient insgesamt der Sicherstellung
einer nachhaltigen Regierungsführung und damit einem nachhaltigen Einsatz
der vorhandenen Haushaltsmittel. Zur Unterstützung dieses Ziels wurde 2009
in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien für alle
Gesetzentwürfe und Rechtsverordnungen die Verpflichtung zu einer
Folgenabschätzung unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung eingeführt.
67. Welche Ergebnisse liegen bei der Innovationsallianz „Lithium Ionen
Batterie LIB 2015“ vor, wie entwickelt sich der Abfluss der öffentlichen
Mittel, und wie die Bereitstellung der Mittel seitens der Industrie?
Im Rahmen der Innovationsallianz Lithium-Ionen-Batterie (LIB) 2015 werden
durch die beteiligten Ressorts (BMBF, BMWi) Vorhaben mit einer
Gesamtbewilligungssumme von rund 62 Mio. Euro von 2009 bis 2013 gefördert. Die
Eigenmittel der Industrie in den Verbundvorhaben betragen rund 40 Mio. Euro.
Bis zum 18. Juli 2011 flossen öffentliche Mittel in Höhe von rund 34 Mio. Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/6796ab. Im gleichen Zeitraum wurden für die Vorhaben Industriemittel
entsprechend ihrer Eigenmittelquote aufgebracht. Damit liegen der Mittelabfluss und
die Aufwendungen der Industrie für die Verbundvorhaben im Plan. Darüber
hinaus haben sich die Firmen BASF, BOSCH, EVONIK, LiTec und VW
verpflichtet, in den nächsten Jahren zusätzlich 360 Mio. Euro (Hebelwirkung 1:5)
für Forschung und Entwicklung an der Lithium Ionen Batterie zu investieren.
Aus der Fülle an Ergebnissen seien beispielhaft die bisherigen
Zwischenergebnisse zweier Verbundvorhaben benannt. Im Verbundvorhaben Helion werden
neben der Lithium-Ionen-Technologie auch neue Ansätze wie Lithium-
Schwefel und Lithium-Luft verfolgt. In Laborzellen konnte für das System Lithium-
Schwefel bereits eine Zyklenstabilität und eine Energiedichte erreicht werden,
die etwa 30 bis 40 Prozent über der Energiedichte von heutigen Lithium-
Ionenzellen liegt. Im Verbundprojekt BATMAN wird ein neues
Batteriemanagementsystem für Lithium-Ionen-Batterien entwickelt. Durch die Entwicklung einer
hochintegrierten Schaltung wurde ein modulares System entworfen, das die
Anforderungen nach Sicherheit, Lebensdauer und Sicherung der elektrischen
Funktionalität auch bei tiefen Temperaturen erfüllt. Das System ermöglicht
einen Einsatz sowohl in elektrischen Fahrzeugen unterschiedlicher
Größenklassen als auch bei stationären elektrochemischen Speichern. Die Ergebnisse
werden in einem Anwendungsprojekt aus LIB 2015 evaluiert.
68. Hält die Bundesregierung den eingeschlagenen Weg im Bereich Lithium-
Ionen-Speicher nach wie vor für erfolgversprechend oder ist eine
Verbreiterung des Ansatzes erforderlich?
Im Rahmen der laufenden Innovationsallianz LIB 2015 werden sowohl
Grundlagenarbeiten in Institutsverbünden gefördert als auch industrielle
Verbundvorhaben, die darauf abzielen, die Erkenntnisse der grundlagenorientierten
Forschung in die Anwendung zu bringen. Neben rein
materialwissenschaftlichen Aspekten werden auch Themen wie Batteriemanagement oder Recycling
adressiert. Während bei LIB 2015 im Wesentlichen evolutionäre Ansätze zu
Lithium-Ionen-Batterien im Fokus stehen, zielen die aktuell startenden
Vorhaben der Bekanntmachung STROM auf weitergehende Ansätze im Bereich
Lithium-Schwefel-, Alkali-Schwefel-, Lithium-Luft- und Zink-Luft-Batterien.
69. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Ende 2009 die
klinische Forschung und die Durchführung klinischer Studien in
Deutschland verstärkt?
Seit 2004 schreibt das BMBF gemeinsam mit der Deutschen
Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) jährlich das Förderprogramm „Klinische Studien“ aus.
Seit 2009 wurden zwei Ausschreibungsrunden (6. Ausschreibung in 2009,
7. Ausschreibung in 2010) öffentlich bekannt gemacht. Für die Förderung der in
der 6. und 7. Ausschreibungsrunde ausgewählten klinischen Studien und
systematischen Reviews stellt das BMBF bis zu 30 Mio. Euro zur Verfügung. Mittel
für die Durchführung nichtkommerzieller klinischer Studien konnten und
können auch in weiteren Förderschwerpunkten des Rahmenprogramms
Gesundheitsforschung beantragt werden, beispielsweise im Rahmen der
„Krankheitsbezogenen Kompetenznetze“, der „Verbünde zur Psychotherapieforschung“
oder der „Integrierten Forschungs- und Behandlungszentren“.
Drucksache 17/6796 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus fördert das BMBF auch den Aufbau von Infrastrukturen für die
klinische Forschung in Deutschland. Seit 2007 unterstützt das BMBF Klinische
Studienzentren an Universitätskliniken mit insgesamt ca. 46 Mio. Euro. Den
Aufbau einer flächendeckenden Forschungsinfrastruktur im Bereich der
Chirurgie, die Weiterbildung von Chirurgen im Bereich klinischer Studienforschung
und die Durchführung multizentrischer, randomisierter klinischer Studien zu
operativen Fragestellungen fördert das BMBF seit 2005. Dafür unterstützt es
das Studiennetzwerk Chirurgie (Chir-Net) bis 2013 mit rund 10 Mio. Euro. Das
Deutsche Register Klinischer Studien soll die Transparenz über die in
Deutschland durchgeführten klinischen Studien für Wissenschaft und Öffentlichkeit
erhöhen. Sein Aufbau wird vom BMBF seit 2007 mit 2,4 Mio. Euro gefördert.
Die bessere Vernetzung der klinischen Forschung in Deutschland mit der in
Europa bzw. im außereuropäischen Ausland unterstützt das BMBF über die
Förderung der deutschen Beteiligung am europäischen Studiennetzwerk
ECRIN (European Clinical Research Infrastructures Network) sowie durch die
Teilnahme an einer Arbeitsgruppe des Global Science Forums der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur
Vereinfachung der Zusammenarbeit in internationalen nichtkommerziellen klinischen
Studien.
70. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Umsetzung der
Empfehlungen des Gesundheitsforschungsrates zur
„Probandenversicherung in wissenschaftsinitiierten klinischen Studien“ gemacht?
Die Bundesregierung hat die Empfehlungen des Gesundheitsforschungsrates
geprüft und wird die von ihr unterstützten Empfehlungen, soweit diese eine
Gesetzesänderung erfordern, mit der anstehenden Novellierung des
Arzneimittelgesetzes umsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD „Nichtkommerzielle
klinische Studien in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 17/1929 vom 7. Juni
2010) verwiesen.
71. Wie viele nichtkommerzielle klinische Studien zu pharmakologischen
Therapieverfahren und wie viele systematische Reviews von klinischen
Studien nach internationalen Standards wurden seit 2009 durch das
BMBF gefördert (bitte um tabellarische Übersicht nach Jahren sowie
unterteilt nach „Therapieverfahren“ und „Reviews“)?
Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht über die nichtkommerziellen
klinischen Studien zu pharmakologischen Therapieverfahren und die
systematischen Reviews von klinischen Studien, die vom BMBF im gemeinsamen
Förderprogramm „Klinische Studien“ von BMBF und DFG in den Jahren 2009 bis
2011 gefördert werden.
Klinische Studien/
Therapieverfahren
Systematische Reviews
2009 14 15
2010 5 20
In 2011 zur Bewilligung
anstehend
6 12
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/679672. Plant die Bundesregierung eine Fortsetzung der bisher auf vier Jahre
(2007 bis 2011) begrenzten Förderung des „Nationalen Registers für
klinische Studien“ an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (welches
nach Aussage von Bundesforschungsministerin Dr. Annette Schavan das
Vertrauen in die klinische Forschung stärken soll, vgl. Pressemitteilung
des BMBF vom 14. September 2007), und falls nein, warum nicht?
Das Deutsche Register Klinischer Studien wird zunächst bis zum 30.
September 2012 vom BMBF gefördert.
73. Mittels welcher Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen hat
die Bundesregierung seit 2009 sichergestellt, dass man in Deutschland
langfristig in die Pharmaforschung investieren kann?
Ausweislich aller Kennzahlen nimmt Deutschland seit dem Jahr 2005 eine
Spitzenposition bei der Anzahl durchgeführter klinischer Studien im EU-
weiten sowie im internationalen Vergleich ein. Dies ist trotz einer generellen
Abnahme der Zahl klinischer Prüfungen innerhalb der EU weiterhin der Fall. Um
diese Position weiter zu festigen, hat die Bundesregierung Auswirkungen der
Neuregelung der 12. AMG-Novelle und der GCP-Verordnung verfolgt und
ausgewertet. Zu Schlussfolgerungen hieraus wurde bereits in der Antwort der
Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/1929) auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der SPD umfassend Stellung genommen, insbesondere in der Antwort
zu den dortigen Fragen 2, 8, 22 und 26.
74. Wie haben sich die Mittel der Projektförderung für die Werkstoff- und
Materialforschung entwickelt, und mit welchen Maßnahmen hat die
Bundesregierung dieses Forschungsfeld gezielt ausgebaut?
Die Titelans��tze für den Bereich Werkstoff- und Materialforschung haben sich
seit 2009 entsprechend u. g. Tabelle entwickelt:
(2012 und 2013 inkl. Mittel im EKF)
Wesentliche inhaltliche Linien waren in dieser Legislaturperiode bisher der
Ausbau der Forschungsförderung in den Bereichen Mobilität/Elektromobilität,
nachhaltige Energieversorgung, Klima- und Umweltschutz sowie Gesundheit.
75. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung beschlossen, um bei den
grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen die vermeintlich negativen
Auswirkungen der Neuregelung zur Funktionsverlagerung auf den
Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland zu beseitigen, und
welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit diesen Änderungen
gemacht?
Durch das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur
Änderung steuerlicher Vorschriften“ vom 8. April 2010 wurde in § 1 Absatz 3
Satz 10 des Außensteuergesetzes (AStG) eine neue, dritte Öffnungsklausel
eingefügt, um entsprechend dem Koalitionsvertrag befürchtete negative
Auswirkungen der Neuregelung zur Funktionsverlagerung auf den Forschungs- und
Entwicklungsstandort Deutschland zu vermeiden und entsprechenden
Bedenken der Wirtschaft Rechnung zu tragen. Die o. g. dritte Öffnungsklausel ermög-
2009 2010 2011 2012 2013
107,5 Mio. Euro 117,2 Mio. Euro 116,0 Mio. Euro 124,0 Mio. Euro 124,0 Mio. Euro
Drucksache 17/6796 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelicht in bestimmten Fällen von Funktionsverlagerungen, die wesentliche
immaterielle Wirtschaftsgüter betreffen, die Verrechnungspreisbestimmung auf
Grundlage einer Bewertung der einzelnen Bestandteile des Transferpakets,
wenn der Steuerpflichtige zumindest ein von der Funktionsverlagerung
betroffenes, wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut (z. B. ein geschütztes Patent)
eindeutig bezeichnet, das im Regelfall Träger der die Funktionsverlagerung
betreffenden Gewinnerwartungen ist. Dadurch wird eine betriebswirtschaftlich
fundierte Bewertung der Funktionsverlagerung sichergestellt. Gleichzeitig
bleiben wesentliche, von einer Funktionsverlagerung betroffene, selbst geschaffene
immaterielle Wirtschaftsgüter für die Finanzverwaltung erkennbar und können
einer sachgerechten inländischen Besteuerung zugeführt werden. Erfahrungen
mit diesen Änderungen liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
76. In welcher Höhe wurden die Forschungsprogramme zu Möglichkeiten
der Nutzung von CO2 im Wirtschaftskreislauf ausgebaut, und mit welcher
Schwerpunktsetzung?
Das BMBF fördert Forschung und Entwicklung zur Nutzung von CO2 im
Wirtschaftskreislauf aktuell mit ca. 60 Mio. Euro, die Förderung soll bis 2012 auf
bis zu 100 Mio. Euro ausgeweitet werden. Die Schwerpunkte der Förderung
liegen in der stofflichen Nutzung, z. B. als chemische Grundstoffe für die
Herstellung von Kunststoffen und als chemische Energiespeicherung (Kraftstoffe).
77. Plant die Bundesregierung weiterhin die Vorlage einer breit angelegten
und technologieoffenen Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie, die alle
alternativen Technologien und Energieträger berücksichtigt, und falls nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung arbeitet an einer breit angelegten und technologieoffenen
Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie, die alle alternativen Technologien und
Energieträger berücksichtigt. Die Arbeiten hierzu haben mit der
Auftaktveranstaltung am 9. Juni 2011 bereits begonnen.
78. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in die Wege geleitet, um
die Luftfahrtforschung programmatisch weiter voranzutreiben?
Die strategischen Ziele des Luftfahrtforschungsprogramms sind die
technologische Vorbereitung eines nachhaltigen Luftverkehrssystems und der Erhalt
der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie. Grundlage dafür
sind auch die vom Advisory Council for Aeronautical Research in Europe
(ACARE) in seinen Berichten VISION 2020 und FLIGHTPATH 2050
formulierten Ziele.
Darüber hinaus erfolgt eine enge Abstimmung der inhaltlichen Programmatik
der Luftfahrtforschung im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
mit den forschungspolitischen Zielen der Bundesregierung. Auf europäischer
Ebene stellt die Bundesregierung durch die Beteiligung in den einzelnen
Gremien (z. B. ACARE, FRP-Programmkomitee, CleanSky-Beirat der
Nationalstaaten) die Einbindung und Verzahnung mit den europäischen Aktivitäten
sicher.
Durch das Luftfahrtforschungsprogramm soll insbesondere das deutsche
Netzwerk aus Luftfahrtindustrie, Forschung, Wissenschaft und kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung von innovativen Technologien
und damit der Sicherung und dem Ausbau hochwertiger und leistungsfähiger
Arbeitsplätze in dieser Hochtechnologie unterstützt werden. Das Luftfahrtfor-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/6796schungsprogramm wird stetig inhaltlich-programmatisch an die
technologischen Anforderungen des Luftverkehrs an Luftfahrzeuge und Luftfahrtsysteme
der Zukunft angepasst. Derzeit wird das Luftfahrtforschungsprogramm V
vorbereitet. Grundlage dafür wird die Luftfahrtstrategie der Bundesregierung sein,
die sich momentan in der Vorbereitung befindet und Ende 2011 veröffentlicht
werden soll.
79. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2009 auf
den Weg gebracht, um die Nanotechnologie in Deutschland konsequent
weiterzuentwickeln, und welche Maßnahmen zur Standardisierung hat
die Bundesregierung im Bereich Nanotechnologie befördert?
Die Nanotechnologie wird im Rahmen der Hightech-Strategie 2020 und des
Aktionsplans Nanotechnologie 2015 konsequent weiterverfolgt. Die
Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, Wachstum und Innovation zu fördern,
Nanotechnologie sicher und nachhaltig zu gestalten, sie zur Lösung globaler
Herausforderungen einzusetzen und ihre Potenziale in Bildung und Forschung zu
nutzen. Das BMBF hat seit 2009 Maßnahmen auf den Weg gebracht, in denen
Nanotechnologie einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, zum Aufbau
einer nachhaltigen Energieversorgung, zur Etablierung umweltfreundlicher und
energiesparender Mobilität sowie zum demografischen Wandel (Gesundheit)
leistet.
Folgende konkrete Maßnahmen wurden seit 2009 umgesetzt (Beginn der
Förderung in 2009):
Maßnahmen zur Standardisierung wurden im Rahmen der Verbundprojekte
unterstützt. Standardisierte Testsysteme (SOPs) konnten im NanoCare-Projekt
erarbeitet werden. Zur sicheren und nachhaltigen Gestaltung der
Nanotechnologien werden jährlich verschiedene Projekte des Umweltforschungsplans vom
BMU initiiert, die sich mit der Risikoforschung, der Regulierung und der
Bewertung von Nanomaterialien und Nanoprodukten befassen.
Maßnahme Schwerpunkte/Themen
Nanotechnologien für den
Umweltschutz – Nutzen und
Auswirkungen – NanoNature
● Nanotechnologie für den Umweltschutz
● Auswirkungen synthetischer Nanopartikel und -materialien auf die Umwelt (Risiken)
● Methodenentwicklung zur Sicherheitsbewertung
Auswirkungen synthetischer
Nanomaterialien auf den
Menschen – NanoCare
● Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und humantoxikologischer Wirkung
● Identifizierung von Wirkmechanismen
● Entwicklung von Messmethoden
KMU-innovativ:
Nanotechnologie (NanoChance)
● Nanotechnologie für kleine und mittlere Unternehmen
● themenoffen im Rahmen der Nanotechnologie
Innovationsallianz Carbon
Nanotubes – Inno.CNT
● Überführung von CNT in unterschiedliche Anwendungen
● Einsatz unterschiedlicher Matrixmaterialien wie Metalle, Polymere, etc.
● begleitende Untersuchung toxikologischer Aspekte und Recycling
Bioaktive Implantate I+II ● Biologisierung von Medizinprodukten, Implantate der nächsten Generation
ERA-Net Euronanomed ● Transnationale FuE-Projekte im Bereich der Nanomedizin
● gezielter Wirkstofftransport (Targeted Delivery Systems)
● Diagnostik
● Regenerative Medizin
Technologie-Initiative
Molekulare Bildgebung
(teilweise Nanotechnologie)
● bildgebende Diagnostika und nuklearmedizinische Tracer
● bildgebende Medizingeräte
● leistungsfähige Systeme zur Datenverarbeitung und Bildanalyse
BioTransporter ● neue Generation von vorrangig therapeutischen Applikationssystemen (sog. Drug-
Delivery-Systeme)
Drucksache 17/6796 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode80. In welchem Stadium befindet sich die Überarbeitung des
„Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Forschung im Bereich der
Nanowissenschaften und -technologien“ der Europäischen Kommission, und welche
konkreten Vorschläge zur Reform des Verhaltenskodex hat die
Bundesregierung im Anschluss an ihre Kritik zum ersten Vorschlag unterbreitet?
Bislang hat die Europäische Kommission keine überarbeitete Fassung des
Verhaltenskodex vorgelegt. Sie hat im Januar 2010 das Projekt „NanoCode –
Implementing the European Commission Code of Conduct for Responsible
Nanotechnologies (CoC)“ initiiert, in dessen Rahmen eine Onlinebefragung und
repräsentative Interviews mit Stakeholdern durchgeführt wurde („Synthesis
report on codes of conduct, voluntary measures and practices towards a
responsible development of N & N“, Bericht des Projektes NanoCode, September
2010 –
www.nanocode.eu). Die Umfrageergebnisse zeigen, dass der CoC
innerhalb der Mitgliedstaaten kaum bekannt ist, die Aktivitäten der Regierungen
zur Unterstützung des CoC nicht kommuniziert sind und eine Neufassung des
Verhaltenskodex inhaltlicher Änderungen bedarf. Vorschläge der
Mitgliedstaaten werden derzeit im Rahmen des NanoCode-Projektes durch Erhebungen auf
nationaler Ebene eingeholt. Die Bundesregierung ist an den Konsultationen in
Deutschland beteiligt, ebenso wie Vertreter der Wissenschaftsorganisationen.
Die Ergebnisse der Erhebungen in den Mitgliedstaaten sollen auf einer
Veranstaltung am 29. September 2011 in Brüssel vorgestellt und mit Vertretern der
Europäischen Kommission diskutiert werden.
81. Welche neuen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2009 auf den
Weg gebracht, um den deutschen Vorsprung in den Umwelt- und
Klimaschutztechnologien zu halten und auszubauen?
Die Bundesregierung unterstützt Klimaschutztechnologien durch eine Vielzahl
neuer Maßnahmen. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert
das BMU Programme und Projekte zur Reduzierung von CO2-Emissionen
durch den Einsatz innovativer Technologien. Dazu zählen die Förderungen zur
Erstellung und Durchführung von Klimaschutzkonzepten sowie zum Einsatz
innovativer Technologien bei der Stromnutzung im Rahmen der „Richtlinie zur
Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie), das Impulsprogramm für
Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen sowie das Impulsprogramm für
Mini-KWK-Anlagen (KWK: Kraft-Wärme-Kopplung). Seit 2009 sind zudem
diverse Einzelprojekte mit Fokus auf die Unterstützung der verstärkten
Marktdurchdringung von Klimaschutztechnologien und -innovationen gestartet, z. B.
die Partnerschaft für Klimaschutz, Energieeffizienz und Innovation von BMU
und BMWi mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)
und der Innovationspreis Klima- und Umweltschutz (IKU) von BMU und BDI
sowie das Projekt Modulares Energieeffizienzmodell (MOD.EEM) zur
Erarbeitung einer webbasierten Energiemanagementsoftware. Im Juli 2009 haben das
BMU und der Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) ein Zentrum für
Ressourceneffizienz und Klimaschutz (VDI-ZRE) gegründet, um die enormen
Potenziale für einen effizienten Einsatz von Ressourcen im produzierenden
Gewerbe erschließen zu können.
Der effiziente Einsatz von Ressourcen steigert die Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen, fördert die Nachfrage an Innovationen und entlastet die Umwelt.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in ihrer Rohstoffstrategie
vom 20.Oktober 2010 die Entwicklung eines nationalen
Ressourceneffizienzprogramms beschlossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/6796Im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung fördert das BMBF im
Bedarfsfeld Klima/Energie mehrere neue Förderschwerpunkte, z. B. „r 2 –
Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Rohstoffintensive
Produktionsprozesse“, „r 3 – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz –
Strategische Metalle und Mineralien“, „Internationale Partnerschaften für nachhaltige
Klimaschutz- und Umwelttechnologien und -dienstleistungen“ (CLIENT) und
„KMU-innovativ – Ressourcen- und Energieeffizienz“ (inkl. Klimaschutz).
Publikationen und Forschungsberichte schaffen Markttransparenz und können
so dazu beitragen, den Vorsprung deutscher Umwelt- und Klimatechnologien
zu unterstützen. Der Umweltwirtschaftsbericht des BMU und des
Umweltbundesamtes bündelt zahlreiche Forschungsvorhaben der vergangen Jahre und gibt
einen Überblick über die Struktur und Bedeutung der Umweltwirtschaft. Ferner
setzt das BMU den Umwelttechnologie-Atlas „Green Tech Atlas“ fort, der
aktualisiert und weiterentwickelt im Laufe des Jahres 2012 erscheinen wird.
82. Mit welchen Maßnahmen und in welcher Höhe im Rahmen der
Projektförderung (bitte um Übersicht nach Haushaltsjahr) unterstützt die
Bundesregierung die Nutzung der industriellen Biotechnologie zur
Entwicklung etwa von neuen Verfahren in der Nahrungsmittel, Papier- und
Textilindustrie sowie in der Chemie- und Pharmaindustrie?
Aktuell fördert das BMBF im Rahmen der nationalen Forschungsstrategie
Bioökonomie 2030 (BMBF, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz – BMELV, BMU, BMWi, Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ) zahlreiche FuE-Projekte
zur industriellen Biotechnologie, die aus früheren Fördermaßnahmen
hervorgegangen sind, darunter den Cluster-Wettbewerb „BioIndustrie 2021“, die
Genomforschung an Mikroorganismen, BioEnergie2021, die Nachhaltige
Bioproduktion und die Förderung von Aufreinigungstechnologien. Für die
Projektförderung im Bereich der industriellen Biotechnologie hat das BMBF im
Haushaltsjahr 2009 Mittel in Höhe von 28,6 Mio. Euro sowie im Jahr 2010
Fördermittel in Höhe von 35,6 Mio. Euro eingesetzt. Für das Jahr 2011 sind Mittel in
Höhe von 36,1 Mio. Euro zur Förderung von FuE-Vorhaben aus dem Bereich
der industriellen Biotechnologie vorgesehen. Ferner entsteht am Standort
Leuna (Sachsen-Anhalt) derzeit ein Bioraffinerie-Forschungszentrum unter
wissenschaftlicher Leitung der Fraunhofer-Gesellschaft, dessen Aufbau von
der Bundesregierung und dem Land Sachsen-Anhalt mit insgesamt 50 Mio.
Euro unterstützt wird.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) fördert mit dem Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ über
die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) Projekte zur stofflichen und
energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Für biotechnologische
Verfahren und Produkte wurden im Jahr 2009 Fördermittel in Höhe von 9,1 Mio.
Euro eingesetzt, im Jahr 2010 waren es 10,7 Mio. Euro und im Jahr 2011
werden es 13,3 Mio. Euro sein (nach vorläufigem Stand zum 30. Juni 2011).
In die genannten Fördersummen sind auch internationale Kooperationen im
Bereich der industriellen Biotechnologie eingeschlossen, die über ERA-NET
Industrial Biotechnology gefördert werden, an dem von deutscher Seite sowohl
die FNR als auch das BMBF beteiligt sind.
Darüber hinaus werden Projekte zur Entwicklung und industriellen
Anwendung biotechnologiebasierter Produkte und Verfahren durch das BMWi im
Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) gefördert.
Bisher wurden 774 Projekte von 584 KMU und mit diesen kooperierenden
Forschungseinrichtungen mit 102 Mio. Euro bewilligt, hiervon sind seit 2009
54 Mio. Euro abgeflossen.
Drucksache 17/6796 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode83. Welche Maßnahmen wurden in die Wege geleitet, um das Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (BBR) als Koordinierungszentrum des
Bundes für die Bauforschung zu stärken?
84. Mittels welcher Maßnahmen wurde die Kooperation des BBR mit
Einrichtungen der Bauforschung ausgebaut?
Die Fragen 83 und 84 werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit der Eingliederung des Instituts für Erhaltung und Modernisierung von
Bauwerken e. V. (IEMB) – einer vom Wissenschaftsrat evaluierten und
anerkannten Bauforschungseinrichtung – ins Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) und der gleichzeitig erfolgten Gründung des Bundesinstituts für
Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zum 1. Januar 2009 wurde dessen
Charakter als Ressortforschungseinrichtung des Bundes fachlich arrondiert und
gestärkt. Es betreut die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) in den Bereichen Bau- und Wohnungswesen
sowie Raum- und Stadtentwicklung übertragenen Forschungsprogramme. Dem
BBSR obliegt die inhaltliche und administrative Betreuung des von der
Bundesregierung initiierten Forschungsprogramms „Zukunft Bau“. Durch dessen
inhaltliche Ausweitung und die Vielzahl vom Bund geförderter Einzelprojekte
wurde die Integration des BBSR in die Netzwerke der Bauforschung gefestigt
und ausgebaut. Das Forschungsprogramm „Zukunft Bau“ ist das „Flaggschiff“
der angewandten Bauforschung in der Bundesrepublik Deutschland und hat
nach fünf Jahren erfolgreicher Durchführung einen hohen Bekanntheitsgrad
erreicht.
Das BBSR nimmt in enger Kooperation mit einer Reihe namhafter
unabhängiger Experten die Prüfung und Auswahl von Forschungsanträgen vor. Es
ermittelt und diskutiert künftige Forschungsschwerpunkte im Rahmen öffentlicher
Bauforschungskongresse und publiziert die von ihm koordinierten Ergebnisse
regelmäßig unter anderem durch das Fraunhofer Institut Raum und Bau (IRB).
Neben der übergreifenden Funktion als Projektträger im Auftrage des BMVBS
stellt BBSR auch eigene Forschungsergebnisse bereit und hat die Pflege
nationaler Datenbanken für das nachhaltige Bauen übernommen. Es hat
unlängst die Federführung bei einem datenbankgestützten Fachinformationssystem
(WECOBIS) übernommen, das umfassende, strukturiert aufbereitete und
herstellerneutrale Informationen zu gesundheitlichen und ökologischen Aspekten
von Bauproduktgruppen bietet. Zudem ist es Mitglied im europäischen
Netzwerk der Bauforschungsprogrammeigner (eracobuild).
85. Wie hat sich seit 2009 die finanzielle Förderung der Forschung im
Bereich Ökolandbau entwickelt (bitte um Übersicht nach Jahren), und mit
welchen Projekten hat die Bundesregierung den ökologischen Landbau,
insbesondere im Bereich Forschung, verstärkt gefördert?
Im Rahmen des Bundesprogramms „Ökologischer Landbau und andere
Formen nachhaltiger Landwirtschaft“ (BÖLN) werden jährlich für Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben im Bereich des Ökolandbaus rund 8,4 Mio. Euro
und zusätzlich 500 000 Euro für Wissenstransferprojekte in diesem Bereich
bereitgestellt. Darüber hinaus umfasst die Förderung in diesem Programm auch
Maßnahmen zur Verbesserung der Markttransparenz, Information und
Absatzförderung.
FuE-Projekte zum ökologischen Landbau können zudem auch in anderen
Forschungsförderprogrammen des Bundes beantragt werden. Nach der
Erweiterung des Bundesprogramms „Ökologischer Landbau“ um andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft werden nun auch verstärkt Projekte zum ökologischen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/6796Landbau im BMELV-Programm zur Innovationsförderung oder im Rahmen der
BMELV-Förderung zu nachwachsenden Rohstoffen über die Fachagentur
Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gefördert. Des Weiteren befasst sich die
Ressortforschung des BMELV auch außerhalb des Bundesprogramms mit
Forschungsfragen, die dem ökologischen Landbau dienen. Die dafür verausgabten
Mittel werden aufgrund des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwands
nicht differenziert erfasst.
Im Hinblick auf die Teilfrage nach den Projekten, mit denen die
Bundesregierung den ökologischen Landbau im Bereich Forschung gefördert hat, wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwicklung und Perspektiven der
Ökolandbauforschung in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 17/6205) verwiesen. Die
Antwort enthält eine differenzierte Auflistung der Forschungsprojekte zum
ökologischen Landbau seit 2008.
Darüber hinaus wird der ökologische Landbau über die Flächenprämien der
Entwicklungsprogramme der Länder für den ländlichen Raum gefördert. Der
Bund beteiligt sich an dieser Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
86. Wie viele neuen Forschungseinrichtungen wurden seit Oktober 2009
unter finanzieller Beteiligung des Bundes eingerichtet (bitte um
tabellarische Übersicht), und ist es nach Auffassung der Bundesregierung
gelungen, die ostdeutschen Länder bei diesen Gründungen angemessen zu
berücksichtigen?
Nachfolgend wird die erbetene tabellarische Übersicht zu entsprechenden
Neugründungen und - strukturierungen vorgelegt. Die ostdeutschen Länder sind
angemessen beteiligt.
Neue Forschungseinrichtungen seit Oktober 2009
Name Ort Zeitpunkt
Neuaufnahme
Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V.,
DZNE
Bonn-Köln-Jülich, Dresden,
Göttingen, Magdeburg,
München, Rostock-Greifswald,
Tübingen, Witten
2009
Helmholtz-Institut Ulm für Elektrochemische Energiespeicherung,
HIU
Ulm 01/2011
Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie Freiberg 08/2011
Georg-Eckert-Institut für Internationale Schulbuchforschung, GEI
(in die WGL)
Braunschweig 2011
Leibniz-Institut für umweltmedizinische Forschung, IUF
(in die WGL)
Düsseldorf 2011
Institut für Europäische Geschichte, IEG (in die WGL) Mainz 2012
Fraunhofer Einrichtung für Marine Biotechnologie Lübeck 01.01.2013
Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie Leipzig 01.01.2011
Drucksache 17/6796 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode87. Mittels welcher Initiativen hat die Bundesregierung den internationalen
Systemvergleich im Berufsbildungssystem intensiviert, und welche
Projekte zur Forschung zur Kompetenzmessung wurden seit Oktober 2009
neu auf den Weg gebracht?
Im Rahmen der internationalen Systemvergleiche zur beruflichen Bildung hat
das BMBF u. a. bei der OECD-Studie „Learning for Jobs“ aktiv mitgewirkt.
Dabei besuchte die OECD ab 2007 17 Mitgliedstaaten mit dem Ziel,
innovationsfördernde Strukturen in den jeweiligen Ländern herauszustellen und damit
eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit der beruflichen Aus- und
Weiterbildung in den einzelnen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Mittlerweile liegt
der Gesamtbericht vor. Anknüpfend wird das BMBF bei der Anschlussstudie
der OECD „Skills beyond school“ in 2011und 2012 aktiv teilnehmen.
In Ergänzung dazu hat das BMBF in 2010 eine neue Forschungsinitiative zur
technologieorientierten Kompetenzmessung in der Berufsbildung
(Projektinitiative Ascot) gestartet. In diesem Zusammenhang sollen zunächst auf
nationaler und gegebenenfalls im weiteren Verlauf auch auf internationaler Ebene
neue Messverfahren zur kriterienorientierten Kompetenzmessung für
ausgewählte Ausbildungsberufe bzw. berufliche Tätigkeiten entwickelt und überprüft
werden. Ende Februar 2011 wurde eine Förderrichtlinie veröffentlicht, derzeit
werden die Projekte ausgewählt, die Ende 2011 starten sollen.
Wechsel/Neuausrichtung/Integration
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf, HZDR
(von WGL zur HGF)
Dresden ab 2011
Leibniz-Institut für Meereswissenschaften, IFM-GEOMAR
(von WGL zur HGF)
Kiel ab 2012
Max-Planck Digital Library (neu aus befristeter Projektgruppe) München 2011
MPI für Steuerrecht und öffentliche Finanzen
(Neuorientierung aus bestehendem MPI für Geistiges Eigentum,
Wettbewerbs- und Steuerrecht)
München 2011
MPI für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
(Neuorientierung aus bestehendem MPI für Geistiges Eigentum,
Wettbewerbs- und Steuerrecht)
München 2011
MPI für Intelligente Systeme
(Neuorientierung aus bestehendem MPI für Metallforschung)
Stuttgart 2010
Fraunhofer Zentrum für Mittel- und Osteuropa
(Entfristung der Aufnahme in die FhG nach erfolgreicher
Evaluation)
Leipzig 01.01.2010
Hermsdorfer Institut für Technische Keramik
(Integration in die FhG)
Thüringen 01.02.2010
Fraunhofer Einrichtung für Modulare Festkörper Technologien
(Neuausrichtung)
München 01.07.2010
Deutsches Zentrum für Diabetesforschung e. V., DZD München, Potsdam, Düsseldorf,
Tübingen, Dresden
2010
Aus der gemeinsamen Bund/Länder-Förderung ausgeschieden
IWF Wissen und Medien GmbH Göttingen ab 2011
Name Ort Zeitpunkt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/679688. Wie haben sich die Haushaltsmittel für die Präventionsforschung seit
Oktober 2009 entwickelt, und mit welchen Förderprojekten hat die
Bundesregierung die Präventionsforschung gestärkt?
Die Stärkung der Präventionsforschung ist ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung. Seitens des BMBF wird dieses Anliegen mit einem gesonderten
Förderschwerpunkt „Präventionsforschung“ und mit Forschungsprojekten zu
Präventionsansätzen in zahlreichen anderen Förderschwerpunkten umgesetzt. Zu
letzteren zählen beispielsweise Projekte des Kompetenznetzes Adipositas oder
aus dem Bereich der Epidemiologie. Insgesamt standen bzw. stehen für
Forschung zur gesundheitlichen Prävention in den Haushaltsjahren 2009 bis 2011
folgende Mittel zur Verfügung: 2009 ca. 8,8 Mio. Euro, 2010 ca. 8,3 Mio. Euro,
2011 bisher ca. 6,3 Mio. Euro. Zur Vernetzung, Auswertung und Bündelung
erzielter Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Förderschwerpunkt
„Präventionsforschung“ hat das BMBF das Koordinationsprojekt „Kooperation für
nachhaltige Präventionsforschung (KNP)“ initiiert, das 2009 gestartet ist und bis 2012
läuft.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Rahmen seiner
Ressortforschung für Projekte der Präventionsforschung einschließlich Kongressen in
den Bereichen Suchtprävention, Gesundheitsschutz und Krankheitsvorsorge in
den Jahren 2009, 2010 und 2011 insgesamt 6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Diese Angabe bezieht sich auf einen Förderbeginn ab dem Jahr 2009. Projekte,
die bereits vor dem Jahr 2009 begonnen wurden und in das Jahr 2009 ff.
hineinlaufen, wurden nicht berücksichtigt. Darüber hinaus hat das BMG im Rahmen
des Nationalen Aktionsplans zur Prävention von Fehlernährung,
Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten mit dem
Titel „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung“ in den Jahren 2008 bis 2011 insgesamt 14,5 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt. Zahlreiche Maßnahmen und Projekte zur Präventionsforschung laufen
aktuell oder in nächster Zeit an. So wird z. B. in einem Förderschwerpunkt des
BMG zum Nationalen Krebsplan auch das Themenfeld Krebsfrüherkennung
berücksichtigt. Für diesen Förderschwerpunkt im Rahmen der Ressortforschung
des BMG werden in den nächsten drei Jahren 6,5 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt, wobei der auf die Präventionsforschung entfallende Anteil aufgrund der
noch laufenden Bekanntmachung derzeit nicht beziffert werden kann.
89. Mittels welcher Maßnahmen hat die Bundesregierung die Geistes- und
Sozialwissenschaften seit Oktober 2009 gestärkt, und wie hat sich die
Projektförderung des Bundes für Geistes- und Sozialwissenschaften
entwickelt (bitte um tabellarische Übersicht)?
Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wird das Institut für Europäische Geschichte
in die gemeinsame Förderung durch Bund und Länder im Rahmen der Leibniz-
Gemeinschaft aufgenommen.
Im November 2009 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz beschlossen,
das Akademienprogramm, in dem Bund und Länder langfristig angelegte
geisteswissenschaftliche Forschungsprojekte fördern, in Anlehnung an den Pakt für
Forschung und Innovation jährlich um 5 Prozent zu steigern.
Seit Oktober 2009 wurden folgende Bekanntmachungen von
Fördermaßnahmen im Rahmen der Projektförderung veröffentlicht: die Bekanntmachung des
BMBF von Richtlinien zur Förderung von „Käte Hamburger Kollegs“
(Internationale Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung) vom 7. Dezember
2009, das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung zur Unterstützung des Aufbaus Islamischer Studien an staatlichen
deutschen Universitäten vom 19. August 2010, die Bekanntmachung des BMBF
Drucksache 17/6796 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevon Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus
dem Bereich der eHumanities vom 10. Mai 2011, die Bekanntmachung des
BMBF von Förderrichtlinien zur Fortführung des Förderschwerpunktes
Stärkung und Weiterentwicklung der Regionalstudien (area studies, 2. Runde) vom
12. Mai 2011.
Entwicklung der Projektförderung aus dem Kapitel 30 03 Titel 685 10 des
Einzelplans 30 von 2009 bis 2011:
90. In welchem Stadium befindet sich die für 2010 geplante Evaluierung der
Ressortforschungseinrichtungen, und liegen bereits Ergebnisse der
geplanten Prüfung der Strukturen der Ressortforschung vor, und falls nein,
wann sollen diese vorliegen?
Die Evaluation der Einrichtungen des Bundes mit Ressortforschungsaufgaben
ist nach Vorlage der zweiten übergreifenden Stellungnahme des
Wissenschaftsrats am 12. November 2010 im Grundsatz abgeschlossen. Am 1. Juli 2011 hat
die Bundesregierung ihre dazugehörige Stellungnahme, den Bericht zur
Weiterentwicklung der Ressortforschung, an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages übermittelt (vgl. Ausschussdrucksache 17(8)3083).
Darin hat die Bundesregierung u. a. festgelegt, dass die zuständigen Ressorts
prüfen, inwieweit Elemente der Wissenschaftsfreiheitsinitiative auf
Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben angewendet werden können. Das
Prüfergebnis der Frage, ob ein Flexibilisierungsbedarf bei der Bezahlung von
Beamten und Arbeitnehmern im Bereich des wissenschaftlichen Personals für die
Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben besteht, wird spätestens im Jahr
2012 vorliegen. Die Angemessenheit der Stellenausstattung mit Blick auf die
Sicherung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ist im Rahmen des jährlichen
Haushaltsaufstellungsverfahrens regelmäßig besonders zu überprüfen. Ebenso
wird geprüft, welche Handlungsnotwendigkeiten im Bereich der Bauverfahren
bestehen. Dabei werden die Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofs zur
Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm II einbezogen.
91. Wann hat der angekündigte Roadmap-Prozess für die großen
Forschungsinfrastrukturen begonnen, und wann werden die Prioritäten der
Bundesregierung für künftige Forschungsinfrastrukturvorhaben vorliegen, die in
den europäischen Prozess für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI =
European Strategy Forum on Research Infrastructures) eingebracht werden
sollen?
Wie im Koalitionsvertrag verankert, wird die Bundesregierung eine nationale
Roadmap für Forschungsinfrastrukturen erstellen. In 2011 ist hierzu ein
Pilotverfahren gestartet. Mit der Vorlage einer Roadmap wird im ersten Halbjahr
2013 zu rechnen sein.
2009 (Ist) 34,4 Mio. Euro (+ 22 Prozent gegenüber Vorjahr)
2010 (Ist) 41,6 Mio. Euro (+ 21 Prozent gegenüber Vorjahr)
2011 (Geplant) 57,5 Mio. Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/679692. Mit welchen Projekten und mit wie vielen zusätzlichen Finanzmitteln hat
die Bundesregierung die Bildungsforschung ausgebaut?
Die Bundesregierung fördert die Bildungsforschung institutionell, im Rahmen
der Ressortforschung, durch Programm- bzw. Projektförderung sowie durch die
Verbesserung von Rahmenbedingungen. Hinzuweisen ist insbesondere auf das
Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung, das in
enger Abstimmung mit den Bundesländern initiiert wurde, um eine Grundlage
für eine stärker auf wissenschaftlicher Evidenz basierende Bildungspolitik zu
schaffen. Es umfasst die Förderung von Forschung, die das Spektrum aktuell
wichtiger handlungs- und steuerungsrelevanter Themen im (insbesondere
formalen) Bildungsbereich abdeckt, sowie strukturelle Maßnahmen der Förderung
der Bildungsforschung wie Nachwuchsförderung, Internationalisierung und
internationale Vernetzung und Verbesserung der informationellen
Forschungsinfrastruktur. Im Kontext des Rahmenprogramms wurden seit 2008 insgesamt
neun Förderrichtlinien zu wichtigen Forschungsbereichen veröffentlicht (Lehr-
Lern-Forschung unter neurowissenschaftlicher Perspektive,
Hochschulforschung als Beitrag zur weiteren Professionalisierung der Hochschullehre,
Sprachdiagnostik/Sprachförderung, ursachenbezogene individuelle Diagnostik
und Intervention bei spezifischen Entwicklungsstörungen schulischer
Fertigkeiten, Weiterentwicklung der Professionalität des pädagogischen Personals in
Bildungseinrichtungen, kulturelle Bildung, Steuerung im Bildungssystem,
Chancengerechtigkeit und Teilhabe, Kompetenzmodellierung und
Kompetenzerfassung im Hochschulsektor). Derzeit werden 185 Forschungsprojekte im
Rahmenprogramm mit insgesamt rund 123 Mio. Euro gefördert. Bestandteil
des Rahmenprogramms ist auch das Nationale Bildungspanel (NEPS), das zum
Ziel hat, die Erkenntnisse darüber zu vertiefen, wie sich Kompetenzen im
Lebenslauf entfalten und wie die Aneignung von Kenntnissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten innerhalb und außerhalb der Bildungsinstitutionen am besten
unterstützt werden kann. Während der Laufzeit wird sukzessive eine
umfangreiche und einmalige Datenbasis zur Analyse von Bildungsverläufen für die
Bildungsforschung bereitgestellt.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung unter anderem auch Forschung im
Bereich des Ausbaus von Ganztagsschulen (Studie zur Entwicklung von
Ganztagsschulen – StEG), zur Kooperation von Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen und zur Weiterbildung des pädagogischen Personals im
Elementarbereich (Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte – WiFF –
und begleitende Forschungen). Bei diesen laufenden Vorhaben werden allein
im Jahr 2011 rund 7,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Weiterhin hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern im Jahr 2011
das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB) gegründet. Das
ZIB wird zunächst bis Ende 2016 die PISA-Studien in Deutschland
durchführen, zur Weiterentwicklung von Bildungsvergleichen forschen und den
wissenschaftlichen Nachwuchs auf diesem Gebiet fördern. Hierzu haben sich die
Technische Universität München (TUM; Federführung), das Deutsche Institut
für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) und das Leibniz-Institut für
die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) im ZIB
zusammengeschlossen. Mit insgesamt 1,5 Mio. Euro jährlich wird zu gleichen Teilen
von BMBF und Ländern je eine Stiftungsprofessur für
Bildungsvergleichsforschung an den beteiligten Instituten inklusive der dazugehörigen
Forschungsbudgets finanziert. Die Durchführung der PISA-Studie selbst wird wie bisher
vom BMBF (internationale Kosten) und den Ländern (nationale Kosten)
finanziert. Um weitere Impulse für Wissenschaft und Nachwuchsförderung in der
Bildungsvergleichsforschung zu geben, stellt das BMBF zusätzlich 1 Mio. Euro
jährlich im wettbewerblichen Verfahren zur Verfügung.
Drucksache 17/6796 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSpeziell im Bereich der Berufsbildungsforschung als Teil der Ressortforschung
wurden in den letzten Jahren mit Blick auf aktuelle bildungspolitische
Fragestellungen Studien ausgeschrieben (seit 2007 21 Projekte mit einem Umfang
von rund 1,6 Mio. Euro). Des Weiteren wurde in 2010 eine Förderrichtlinie
veröffentlicht, deren Ziel die Förderung einer technologieorientierten
Kompetenzmessung in der beruflichen Bildung ist. Ende dieses Jahres sollen hier
ausgewählte Forschungsprojekte starten.
93. Hat die Bundesregierung eine Innovationspartnerschaft „Gesundheit im
Alter“ auf den Weg gebracht, und falls nein, warum nicht?
Innovationspartnerschaften beziehen sich auf Initiativen von Wissenschaft und
Wirtschaft, deren Bildung die Bundesregierung in verschiedenen
Innovationsfeldern unterstützt. In 2008 wurde die BMBF/VDE Innovationspartnerschaft
AAL als Begleitforschung zur Fördermaßnahme „Altersgerechte
Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben – AAL“ des BMBF
eingerichtet, um insbesondere die technologischen Entwicklungen für die alternde
Gesellschaft voranzubringen. Sie übernimmt die Rolle als Vernetzer und
Vermittler zwischen Disziplinen und Experten. Als Netzwerk bietet sie eine Plattform
für alle Beteiligten: technische und sozialwissenschaftliche Forschung, Nutzer,
Anbieter von Gesamtlösungen, Dienstleister, Wohnungswirtschaft, Ärzte,
Krankenkassen, Interessenverbände, Kooperationspartner geförderter Projekte.
Ziel dieser Innovationspartnerschaft ist es, die Rahmenbedingungen für
Innovationen in diesem gesellschaftlich wichtigen Thema zu verbessern.
Unabhängig von dieser Förderinitiative fördert die Bundesregierung seit 2007
„Forschungsverbünde zur Gesundheit im Alter“ mit einem Finanzvolumen von
insgesamt rund 35 Mio. Euro über sechs Jahre. Die sechs geförderten
Forschungsverbünde bearbeiten schwerpunktmäßig epidemiologische und medizinische
Fragestellungen zu den im Alter zunehmend auftretenden
Mehrfacherkrankungen und untersuchen Aspekte der gesundheitlichen Ressourcen und Autonomie
älterer Menschen.
94. Mit welchen Projekten und mit wie vielen zusätzlichen Finanzmitteln hat
die Bundesregierung seit Oktober 2009 die Forschung zur Bekämpfung
des Dopings gezielt gestärkt?
Die Forschung zur Bekämpfung des Doping wird durch das
Bundesministerium des Innern (BMI) wie aus den nachstehenden Tabellen ersichtlich
gefördert.
Die Forschungsförderung im Bereich der Analysen von Dopingkontrollen in
den Dopingkontrolllaboren Köln und Kreischa seit 2009 umfasst die
nachstehenden Beträge in Tausend Euro:
Die Deutsche Sporthochschule Köln – Institut für Biochemie – führt seit dem
1. Mai 2011 zusätzlich ein Forschungsvorhaben „Strategien zum frühzeitigen
Erkennen von Methoden und Medikamenten mit Missbrauchspotential zum
Doping“ durch, welches auf drei Jahre angelegt ist. Die Gesamtkosten belaufen
sich auf 70 000 Euro jährlich. In das Forschungsvorhaben ist auch die Welt
Anti Doping Agentur (WADA) eingebunden. Von ihr wird dieses Projekt
ebenfalls vorbehaltlos unterstützt.
2009 2010 2011 Gesamt
2 065 T Euro 2 066 T Euro 2 066 T Euro 6 197 T Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/6796Beim Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp) wurden folgende
Forschungsvorhaben gefördert.
Dopingnachweisverfahren
2008–2009
2008
2009
Abnormales Steroidprofil nach Testosteronkonsum ges. 19 040 Euro
10 800 Euro
8 240 Euro
2009 Entwicklung eines routinetauglichen Assays zur Bestimmung des
UGT2B17 Phänotyps in Urinproben zur Beurteilung individueller
Variationen von Testosteron/Epitestosteron (T/E) Quotienten
32 549 Euro
2010–2011
2010
2011
Nachweis von autologem Blutdoping anhand Markern der molekularen
Immunantwort auf die sog. storage lesion
ges. 97 000 Euro
42 500 Euro
54 500 Euro
Dopingpräventionsforschung
2010 „Lehren und Lernen ethischer und moralischer Kompetenzen im Sport“ 16 431 Euro
2011 Evaluation der Eliteschultour der NADA:
„NADA-Informationstour sowie NADA-Schulseminare in Eliteschulen
hinsichtlich ihres theoretisch-methodischen Rahmenkonzepts sowie ihrer
Wirksamkeit“
Finanziert mit 25 000 Euro
durch das BMI
geplant für
2012
Dopingpräventionsforschung: „Wissen und Einstellung zum Thema
Doping unter Journalisten“
Finanzierung (mit
voraussichtlich 22 930 Euro)
durch das BMI
Sportpolitische Forschung
2009–2010
2009
2010
2011
Dopingkontrollen in Deutschland – Eine Befragung von Athleten und
Dopingkontrolleuren
ges. 59 784 Euro
20 792 Euro
29 692 Euro
9 300 Euro
2009–2012
2009
2010
2011
2012
Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer
Sicht im Kontext ethischer Legitimation
ges. 470 000 Euro
72 096 Euro
183 838 Euro
165 861 Euro
geplant: 48 205 Euro
Sonstige Analytik
2008–2010
2008
2009
2010
Molekularbiologisch-physiologische Auswirkungen einer
Guanidinoessigsäure-Supplementierung im Zellkulturversuch im Vergleich zu einer
Kreatin-Supplementierung
ges. 44 050 Euro
23 400 Euro
15 650 Euro
5 000 Euro
2008–2009
2008
2009
Die Urinmarkermethode als Interventionsmaßnahme bei psychogenem
Harnverhalten während der Dopingkontrolle
ges. 75 225 Euro
40 000 Euro
35 225 Euro
2010–2011
2010
2011
Psychogenes Harnverhalten während der Dopingkontrolle ges. 55 000 Euro
35 000 Euro
20 000 Euro
Drucksache 17/6796 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ferner im in der
nachstehenden Tabelle ersichtlichen Umfang das Verbundprojekt: „Translating
Doping – Doping übersetzen“ gefördert.
Die Zuwendungen des Bundes zum Budget der Nationalen Anti Doping
Agentur NADA (incl. der von der NADA weitergeleiteten Zuwendungen für den
Forschungsbereich der Dopinglabore) haben sich seit 2005 wie folgt entwickelt
(in Tausend Euro):
Für die Jahre 2012 und 2013 sind – vorbehaltlich der Entscheidung des
Deutschen Bundestages – folgende Zuwendungen für die NADA geplant (in Tausend
Euro):
2009–2012
2009
2010
2011
2012
Übersetzungsfunktion der Geisteswissenschaften:
Verbundprojekt: „Translating Doping – Doping übersetzen“
gesamt: 1 421 000 Euro
281 000 Euro
500 000 Euro
500 000 Euro
140 000 Euro
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Gesamt
400 T € 1 100 T € 1 170 T € 2 970 T € 3 365 T € 3 366 T € 3 366 T € 15 737 T €
2012 2013 Gesamt
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