[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6814
17. Wahlperiode 19. 08. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
18. August 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Garrelt Duin, Doris Barnett,
Klaus Barthel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6596 –
Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrags im Bereich Wirtschaft
und Technologie
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„WACHSTUM, BILDUNG, ZUSAMMENHALT“ – diese Ziele haben CDU,
CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode
festgelegt. Die Bundesregierung wollte mit ihrem Koalitionsvertrag „Mut zur Zukunft
der Verzagtheit entgegenstellen“ und „unserem Land eine neue Richtung
geben“. Daraus ist nicht viel geworden. Es regiert Verzagtheit und eine
überzeugende neue Ausrichtung der Politik ist nicht zu erkennen.
Nach rund der Hälfte der Legislaturperiode ist es an der Zeit, eine
Zwischenbilanz der Arbeit der schwarz-gelben Bundesregierung in der Wirtschaftspolitik
zu ziehen: Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken? Was plant die
Bundesregierung, um die Zukunftsfragen der Wirtschaft unseres Landes zu
beantworten? Wie sieht eine Wirtschaftspolitik aus, in der als Konsequenz aus der
Finanzkrise Investitionen Vorrang vor Spekulationen haben sollten? Wie
können die industrielle Basis erneuert und neue Potenziale für Dienstleistungen
erschlossen werden?
Antworten bleibt diese Bundesregierung jedoch weitestgehend schuldig: Der
Bundesregierung fehlt – trotz Wirtschaftsaufschwungs – ein klares Konzept für
die Wirtschaftspolitik. Denn die grundlegenden Zukunftsfragen unserer
Volkswirtschaft sind schon im Koalitionsvertrag ausgeklammert worden. Darüber
hinaus sind an entscheidenden Stellen des Koalitionsvertrags im Bereich
Wirtschaft und Technologie Festlegungen nicht erfolgt, notwendige Entscheidungen
wurden vertagt und lediglich Prüfaufträge erteilt. Stattdessen eine Politik der
Kehrtwenden – zuletzt in der Energiepolitik im Wege der Bereinigung von
Irrtümern aus dem „Herbst der Entscheidungen“ des vergangenen Jahres mit
einer Rückkehr zu den rot-grünen Beschlüssen aus dem Jahr 2000.
Die Koalitionäre wollten unser Land „aus der Krise heraus zu einem neuen
Aufbruch in das neue Jahrzehnt führen“ und „dass Deutschland mit wirtschaftlicher
Leistungskraft und in sozialer Verantwortung wieder international an der Spitze
steht“. Ergebnis ist, dass Deutschland in Europa deutlich an Ansehen verloren
hat und dass die Bürger eine Problemlösungskompetenz im Regierungslager
nicht mehr erkennen.
Die Bundesregierung hat bisher nur wenige konkrete Maßnahmen aus dem
Koalitionsvertrag umgesetzt. Dies wird den vielfältigen wirtschaftspolitischen
Herausforderungen nicht gerecht. Mit Blick auf die nächste Bundestagswahl
verbleiben dafür nicht einmal mehr zwei Jahre. Die Tatenlosigkeit von heute
begründet die wirtschaftlichen Risiken von morgen.
1. Was gedenkt die Bundesregierung angesichts des Rückstandes bei den
öffentlichen Investitionen im europäischen Vergleich – die
Investitionstätigkeit ist in keinem Mitgliedstaat bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt so
gering wie in Deutschland – zu tun, zumal nach dem Wortlaut des
Koalitionsvertrags „die Investitionsbereitschaft der Unternehmen jetzt nicht durch
[…] Kürzungen bei öffentlichen und privaten Investitionen gefährdet
werden“ dürfen?
Die Bundesregierung setzt entschlossen den Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und FDP um. Die deutsche Wirtschaft entwickelt sich seit Beginn der
Legislaturperiode positiv. Die Relation der öffentlichen Investitionen zum
nominalen Bruttoinlandsprodukt ist in den vergangenen Jahren merklich gestiegen.
Es wäre zudem irreführend, die öffentlichen Investitionen alleine in ihrer engen
Abgrenzung zu betrachten. Ausgaben für Bildung und Forschung
beispielsweise, die nach einer solchen Abgrenzung zumindest teilweise nicht den
öffentlichen Investitionen zugerechnet werden, sind ein wesentlicher Beitrag zur
Zukunftssicherung unserer Volkswirtschaft. Selbst vor dem Hintergrund der mit
Blick auf die „Schuldenbremse“ notwendigen Haushaltskonsolidierung hat die
Bundesregierung daher – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – die Mittel für
die Bereiche Bildung und Forschung allein für die Legislaturperiode um
zusätzlich 12 Mrd. Euro erhöht. Auf der Grundlage des neuen Finanzplans, den das
Bundeskabinett am 6. Juli 2011 beschlossen hat, wird das erreichte hohe Niveau
auch in den Jahren 2014 und 2015 mehr als verstetigt. In den vergangenen
Jahren sind zudem die privaten Investitionen deutlich gestiegen.
2. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung eine steuerliche
Forschungsförderung additiv zur Projektförderung bisher nicht eingeführt, und wann in
der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wird sie dieses Vorhaben
aus dem Koalitionsvertrag umsetzen?
Mit ihrer Entscheidung, trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung gemäß
der grundgesetzlichen Schuldenbremse zusätzlich 12 Mrd. Euro in die zentralen
Zukunftsbereiche Bildung und Forschung zu investieren, hat die
Bundesregierung bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode ein deutliches Signal für die
Zukunftsfähigkeit des Bildungs- und Forschungsstandortes Deutschland gesetzt.
Entsprechend den Festlegungen im Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung
die Entscheidung über die Einführung einer steuerlichen Förderung von
Forschung und Entwicklung unter Berücksichtigung des gebotenen
Konsolidierungskurses und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu gegebener Zeit in
ein haushalts- und steuerpolitisches Gesamtkonzept einpassen. Mit Blick auf die
langfristigen Anforderungen des Artikels 115 des Grundgesetzes besteht
gegenwärtig nur ein begrenzter Spielraum für strukturell wirkende
Steuermindereinnahmen.
3. Wie will die Bundesregierung ihr Ziel, 15 Prozent aller öffentlichen
Investitionen über Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) abzuwickeln,
erreichen?
Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) bilden eine wichtige
Handlungsalternative und sind bei der Analyse potentieller Beschaffungsvarianten dann zu
realisieren, wenn sie die wirtschaftlichste Realisierungsvariante darstellen. Die
Bundesregierung unterstützt deshalb ÖPP, auch mit dem Ziel, den Anteil von
ÖPP an der öffentlichen Beschaffung zu erhöhen. Dies geschieht insbesondere
durch die Beauftragung von Grundlagenarbeiten, die die Rahmenbedingungen
für ÖPP in Deutschland durch Wissenstransfer, Standardisierung von Abläufen,
Senkung von Transaktionskosten und Verfahrensbeschleunigung kontinuierlich
verbessern und Hemmschwellen weiter abbauen sollen. Die Effizienzvorteile
von ÖPP gegenüber der konventionellen Vergabe müssen in jedem konkreten
Einzelfall nachgewiesen werden. Ein bestimmter Prozentsatz von ÖPP an der
öffentlichen Beschaffung wird nicht angestrebt.
4. Plant die Bundesregierung, das in der 16. Legislaturperiode nicht vollständig
abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren über das zweite ÖPP-Gesetz
wieder aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen, und wenn ja, bis wann
wird sie dies tun, und wenn nein, warum nicht?
Nein. Der Entwurf des ÖPP-Vereinfachungsgesetzes aus der 16.
Legislaturperiode beinhaltete Ergänzungen von § 7 der Bundeshaushaltsordnung sowie der
§§ 2 und 3 des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivFinG), die
lediglich klarstellenden Charakter hatten, materiell-rechtlich nichts ändern und
insoweit verzichtbar sind.
5. Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung
ergriffen, um die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu erweitern?
Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur
Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010 (BGBl. I S. 386) können,
rückwirkend zum 1. Januar 2009, Arbeitnehmer Anteile an ihren Unternehmen
bzw. an einem Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen im Sinne des § 90l des
Investmentgesetzes auch dann steuerbegünstigt gemäß § 3 Nummer 39 Satz 1
i. V. m. § 52 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes erhalten, wenn die
Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Bis zu diesem
Zeitpunkt war die Steuerbegünstigung auf Vermögensbeteiligungen beschränkt,
die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt wurden.
6. Hat die Bundesregierung ein so genanntes Frühwarnsystem mit einer
Gesetzesfolgenabschätzung für europäische Regelungen implementiert, und wenn
nein, warum nicht, und wird sie dies nachholen?
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wurde Anfang
2011 ein Mittelstandsmonitor als „Frühwarnsystem“ für mittelstandsrelevante
Vorhaben der Europäischen Union eingerichtet. Er dient zur frühzeitigen
Information und Sensibilisierung aller beteiligten Kreise (Unternehmen, Verbände,
Bundesregierung, Bundestag, Öffentlichkeit) bezüglich mittelstandsrelevanter
Vorhaben der Europäischen Kommission. Die Vorhaben des
Kommissionsarbeitsprogramms werden jährlich (erstmals 2011) gemeinsam mit den Verbänden
auf ihre Mittelstandsrelevanz hin untersucht und in einer Liste nach einem
Ampelprinzip markiert. Die Monitorliste ist seit April 2011 im Internetauftritt des
BMWi verfügbar, zusätzlich mit weitergehenden Informationen, z. B. zu
laufenden Konsultationen.
7. Konnte die Bundesregierung die Einsetzung eines unabhängigen Rates für
Bürokratieabbau bei der EU-Kommission mit den Vorgaben des
Normenkontrollrates durchsetzen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt nachdrücklich, dass die Europäische Kommission
im September 2010 das Mandat der „Hochrangigen Gruppe unabhängiger
Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten in der Europäischen Union“ unter
Leitung von Dr. Edmund Stoiber bis Ende 2012 verlängert und um weitere
Aufgaben auch im Bereich Folgenabschätzung erweitert hat. Die Hochrangige
Gruppe hat eigene Vorschläge für den Abbau von Verwaltungslasten vorgelegt
und Kommissionsvorschläge intensiv begutachtet. Damit hat sie einen
wesentlichen Beitrag zum EU-Aktionsprogramm zur Verringerung von
Verwaltungslasten geleistet.
Das Europäische Parlament hat am 8. Juni 2011 einen Bericht zur
„Gewährleistung einer unabhängigen Folgenabschätzung“ angenommen, in dem sich auch
das Parlament für die Stärkung unabhängiger Elemente bei der
Folgenabschätzung ausspricht. Die Bundesregierung konnte in den Schlussfolgerungen des
Wettbewerbsfähigkeitsrats vom 30. Mai 2011 durchsetzen, dass sich auch der
Rat zur Fortentwicklung seines Folgenabschätzungssystems verpflichtet.
8. Inwieweit hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen zu neuen
Regelungsvorhaben der EU plausible Folgekostenschätzungen durchgesetzt,
und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt die Durchführung von Folgenabschätzungen der
Europäischen Kommission zu neuen Vorschlägen und die Tätigkeit des
Ausschusses für Folgenabschätzung der Kommission. Die Europäische Kommission
sieht in ihren Leitlinien zur Folgenabschätzung vor, dass Verwaltungslasten, die
möglicherweise durch eine Maßnahme verursacht werden, in den
Folgenabschätzungen nach dem Standard-Kosten-Modell zu quantifizieren sind.
Im Hinblick auf die Bürokratiekostenschätzung hat sich die Bundesregierung
bei der Verhandlung neuer Vorschläge im Rat verpflichtet, dass das
federführende Ressort jeweils prüft, ob die Europäische Kommission in ihren
Folgenabschätzungen ausreichende Feststellungen zur Belastung der Wirtschaft durch
Bürokratiekosten getroffen hat. Eine fehlende oder unzureichende
Bürokratiekostenschätzung ist in den Verhandlungen im Rat zu rügen.
Der Wettbewerbsfähigkeitsrat hat am 30. Mai 2011 die Europäische
Kommission zu weiteren Verbesserungen ihrer Folgenabschätzungen auch im Hinblick
auf ihre Quantifizierung aufgefordert.
9. Welche Genehmigungsverfahren, die bundesgesetzlich geregelt sind,
konnte die Bundesregierung beschleunigen, und mit welchem Ergebnis hat
die Bundesregierung die Prüfung abgeschlossen, wo Initiativen ergriffen
werden können, um Genehmigungsverfahren zu verkürzen.
10. In welchen Bereichen konnte die Bundesregierung dabei dem so genannten
Anzeigeverfahren – wie vorgegeben – ein größeres Gewicht einräumen?
11. Welche Genehmigungsverfahren konnten in Abstimmung mit den Ländern
gestrafft werden, und wo konnten Umfang und Breite der gerichtlichen
Überprüfungskompetenz untersucht und auf das notwendige rechtliche
Maß zurückgeführt werden?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Es ist Ziel der Bundesregierung, Genehmigungsverfahren – wo möglich – zu
straffen und zu beschleunigen. Die Bundesregierung setzt die einschlägigen
Passagen des Koalitionsvertrages entschieden um.
Eine beispielhafte Vereinfachung ist die Einführung von Fristenregelungen und
Genehmigungsfiktionen im städtebaulichen Verfahren. Diese Änderung des
Baugesetzbuchs ist enthalten in Artikel 4 des Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren
Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom
12. April 2011 (BGBl. I S. 619).
Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung allgemein
im Rahmen der fachrechtlichen Änderungsgesetze verfolgt. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass vielfach Länderrecht einschlägig ist, der Bund also nur
eingeschränkte Regelungsmöglichkeiten hat. Daher ist die im Koalitionsvertrag
festgehaltene Beteiligung der Länder ebenso richtig wie notwendig.
In Absprache mit den Ländern hat die Bundesregierung beispielsweise die
Genehmigungsverfahren für den Bau von Energieleitungen durch das
Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) beschleunigt. Mit diesem Gesetz wird der
Ausbau der Stromnetze auf Hoch- und Höchstspannungsebene beschleunigt, um
die Grundlagen für den Umbau der Energieversorgung zu schaffen. Im
Mittelpunkt des Gesetzes steht ein Maßnahmenpaket, um die Länge der Planungs- und
Genehmigungsverfahren zu reduzieren, für mehr Akzeptanz des Leitungsbaus
bei der Bevölkerung zu sorgen und optimale Investitionsbedingungen zu
schaffen. Kernelement ist die Bündelung der Planungsaufgaben für
bundesländerübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen bei der
Bundesnetzagentur; die Bundesländer werden in diesen Prozess eng
eingebunden. In einer Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates wird zu einem
späteren Zeitpunkt geregelt, für welche dieser Projekte die Bundesnetzagentur auch
das Planfeststellungsverfahren durchführen wird. Insgesamt bieten diese
Regelungen die Chance, die Verfahrensdauer bei diesen wichtigen
Infrastrukturprojekten deutlich zu reduzieren.
Ferner untersucht die Bundesregierung – im Rahmen eines der im
Koalitionsverfahren genannten Pilotprojekte – in Zusammenarbeit mit Ländern und
Kommunen den mit dem Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben
verbundenen Erfüllungsaufwand, um weitere Möglichkeiten zur
Verfahrensvereinfachung aufzuzeigen. Die Ergebnisse dieses Projekts werden im zweiten
Halbjahr 2011 vorliegen.
12. Hat die Bundesregierung wie angekündigt das bestehende Vergaberecht
dahingehend reformiert, dass ein neues leistungsfähiges, transparentes,
mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht geschaffen wurde,
und wenn nein, warum nicht?
13. Inwieweit hat die Bundesregierung zur Erleichterung des Zugangs zu den
Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen
Wettbewerbs um öffentliche Aufträge das bestehende Vergaberecht geändert,
und wenn nein, warum nicht?
14. Hat die Bundesregierung die Verfahren und die Festlegung der
Vergaberegeln vereinfacht und transparenter gestaltet, und wenn ja, durch welche
Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?
15. Hat die Bundesregierung zur Reform des Vergaberechts einen
Gesetzentwurf – wie angekündigt bis Ende 2010 – vorgelegt, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 12 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Vergabeverfahren und die
Festlegung der Vergaberegeln insgesamt weiter zu vereinfachen und zu straffen.
Reformiert wurde das Vergaberecht zuletzt in den Jahren 2009 und 2010 durch das
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts und die Überarbeitung der
Kernregelungen des Vergabeverfahrens (Vergabeverordnung, Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen, Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen und
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen). Beispielsweise durch die
Aufwertung der Eigenerklärung und die Möglichkeit, bestimmte Erklärungen und
Nachweise nachzufordern, wurde das Vergabeverfahren entbürokratisiert und
mittelstandsfreundlicher gestaltet. Erst nachdem sich diese Neuregelungen in
der Praxis eingespielt haben, kann sich zeigen, an welchen Stellen
gegebenenfalls noch Verbesserungen erforderlich sind. Weitere Reformschritte werden
daher sehr sorgfältig abgewogen.
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und wie die Transparenz bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge weiter verbessert werden kann und welches
Vereinfachungspotenzial über die bisherigen Reformen hinaus besteht. Ziel ist es, die
Vergabeentscheidung öffentlicher Auftraggeber besser nachvollziehbar zu
machen. Durch einfachere, schnellere und effizientere Vergabeverfahren unter
Beibehaltung der Wirtschaftlichkeit soll der Wettbewerb gestärkt und
Bürokratie abgebaut werden. Anfang 2011 hat die Europäische Kommission mit dem
Grünbuch zur Modernisierung der europäischen Politik im öffentlichen
Auftragswesen den Anstoß für eine umfassende Überarbeitung des EU-
Vergaberechts gegeben. Erste Entwürfe für gesetzliche Regeln will die Europäische
Kommission Ende 2011 vorlegen. Diese Vorschläge sollten abgewartet und bei
einer nationalen Reform berücksichtigt werden, um die Anwender nicht mit
unnötig häufigen Rechtsänderungen zu belasten.
16. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung das
Bauforderungssicherungsgesetz hinsichtlich der Zielerreichung umfänglich überprüft, und wie
gedenkt sie das Gesetz anzupassen?
In der Koalitionsvereinbarung für die 17. Legislaturperiode haben CDU, CSU
und FDP vereinbart, das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) alsbald
und umfänglich hinsichtlich der Zielerreichung zu überprüfen (Zeilen 439, 440).
Als Ergebnis einer Arbeitsgruppe hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) im Sommer 2010 einen Referentenentwurf
eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung von
Bauforderungen vorgelegt, dessen Kern die Aufhebung der Pflicht zur sogenannten
baustellenscharfen Verwendung des Baugeldes für Bauunternehmer ist. Die
Stellungnahmen der Länder und Verbände zum Referentenentwurf zeigten ein
sehr widersprüchliches Meinungsbild auf, das von strikter Ablehnung von
Änderungen des bestehenden Gesetzes bis hin zur Forderung der Aufhebung des
BauFordSiG reicht.
Vor diesem Hintergrund wird das BMVBS vor einer Novellierung des
BauFordSiG eine Evaluation insbesondere der praktischen Anwendbarkeit und
Auswirkungen des Gesetzes durch einen externen Gutachter durchführen lassen.
Die Publikation der Ausschreibung des Gutachtens ist am 5. Juli 2011 unter
www.bbsr.bund.de und
www.bund.de erfolgt. Die Evaluation wird
voraussichtlich ein Jahr dauern. Nach Auswertung der Ergebnisse der Evaluation wird die
Bundesregierung darüber entscheiden, ob eine Novellierung erfolgen soll und
gegebenenfalls mit welchem Inhalt.
17. Hat die Bundesregierung das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
novelliert, und wenn nein, warum nicht?
18. Wird die Bundesregierung in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
ein Entflechtungsinstrument mit aufnehmen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Stärkung des Wettbewerbs in allen Bereichen wird die Bundesregierung das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) novellieren. Damit werden
die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der
Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht, der Bußgeldvorschriften und des
Verfahrens bei Kartellverstößen weiter verbessert. Zudem wird als Ultima Ratio ein
Entflechtungsinstrument in das GWB eingefügt.
19. Wie hat sich die Bundesregierung zur Sicherung freier und fairer Märkte
für ein unabhängiges europäisches Kartellamt eingesetzt, und mit welchem
Ergebnis?
Das Ziel eines unabhängigen europäischen Kartellamtes bedarf einer
längerfristigen Überzeugungsarbeit der Bundesregierung, da es die einstimmige
Zustimmung aller Mitgliedstaaten für eine Vertragsänderung voraussetzen würde.
20. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die Beteiligungen der
öffentlichen Hand generell überprüft, und welche Konsequenzen zieht sie
daraus?
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zu einer
grundsätzlichen Überprüfung staatlichen Beteiligungsbesitzes verpflichtet. Sie baut
dabei auf jahrzehntelangen Erfahrungen im Abbau staatlicher Aktivitäten in der
Wirtschaft auf. Zugleich ist die Beteiligungspolitik des Bundes an Werterhalt
und Wettbewerbsneutralität orientiert. Konkrete Maßstäbe für diese
Überprüfungen sind dabei die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung sowie ein
eindeutiges Nein auf die Frage, ob für eine Beteiligung an Unternehmen ein
„wichtiges Bundesinteresse“ besteht.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben (§§ 7 und 65 der
Bundeshaushaltsordnung) erstellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem
regelmäßigen Turnus einen „Bericht zur Verringerung von Beteiligungen des
Bundes“, der dem Bundeskabinett vorgelegt wird. Zuletzt hat das
Bundeskabinett am 12. Januar 2011 dem Bericht in der Fassung „Fortschreibung 2010“
zugestimmt und das BMF beauftragt, im Zusammenwirken mit den zuständigen
Bundesressorts die Prüfung des wichtigen Bundesinteresses unter Anlegung
strenger Maßstäbe fortzusetzen.
Die Bundesregierung wird ihre haushaltsrechtlich gebotene Politik fortsetzen,
Beteiligungen dort zu verringern, wo staatliche Belange nicht beeinträchtigt
werden. Entscheidungen in diesem Bereich bedürfen aber einer vorherigen
Prüfung aller wichtigen Aspekte. Dabei ist unter anderem der Kapitalmarktsituation
und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens Rechnung zu tragen.
21. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung für eine
mittelstandsfreundliche Überarbeitung der internationalen
Rechnungslegungsvorschriften ergriffen?
Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen seit 2005 für ihren
Konzernabschluss internationale Rechnungslegungsstandards anwenden. Darüber hinaus
hat das International Accounting Standards Board als Standardsetzer für die
internationale Rechnungslegungsstandards am 9. Juli 2009 einen
Rechnungslegungsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (International Financial
Reporting Standards for SMEs = IFRS für KMU) herausgegeben. Ein Bedarf für
IFRS für KMU wird in Deutschland allerdings kaum geltend gemacht, da diese
zu aufwendig und kompliziert sind und das deutsche Handelsgesetzbuch nach
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz international voll wettbewerbsfähig
ist. Vor diesem Hintergrund wäre eine Übernahme der IFRS für KMU in
europäisches Recht kritisch zu sehen. Im Interesse des Gros der mittelständischen
deutschen Unternehmen wird sich die Bundesregierung daher, wie schon bisher,
auch im Rahmen der anstehenden Überarbeitungen der Bilanzrichtlinien für den
Erhalt eines eigenständigen europäischen Bilanzrechts einsetzen.
Im Übrigen hat die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften
bestimmter Rechtsformen im Hinblick auf Kleinstunternehmen (sogenannter
Micro-Vorschlag) unterstützt. Dieser Vorschlag, der in seiner ursprünglichen
Form Raum für Erleichterungen gerade im Bereich des Mittelstandes gab, war
allerdings im Rat nur in abgeschwächter Form mit weniger weitreichenden
Erleichterungen konsensfähig. Die Bundesregierung wird sich – wie bereits in der
Vergangenheit – auch im weiteren Verlauf des Verfahrens für einen möglichst
weitreichenden Abbau von Bilanzierungsvorschriften für Kleinstunternehmen
einsetzen.
22. Welche neuen Elemente hat die Bundesregierung bei der
Gründerkampagne seit ihrer Regierungsübernahme geschaffen, und wie hat sie die
Nachfolgeproblematik bei der Betriebsübernahme berücksichtigt?
Mit der Initiative „Gründerland Deutschland“ stärkt die Bundesregierung die
Gründungskultur in Deutschland und gibt zusätzliche Impulse für eine höhere
Gründungsdynamik. Die Maßnahmen umfassen insbesondere die
gründungsbezogene Ausbildung an Schulen und Hochschulen, die zielgerichtete
Unterstützung von innovativen Gründungen und die Unternehmensnachfolge. Darüber
hinaus werden über spezifische Fachinformationen die Themen Gründung und
unternehmerische Selbständigkeit offensiv kommuniziert und in öffentlichen
Veranstaltungen präsentiert.
So wurde erstmals in 2010 in Kooperation mit der weltweiten Global
Entrepreneurship Week eine bundesweite Gründerwoche durchgeführt. Daran haben 680
Partner mit über 1 000 Veranstaltungen mitgewirkt, in denen über 30 000
Teilnehmer über die Chancen und Möglichkeit unternehmerischer Selbständigkeit
informiert wurden. Vom 14. bis 20. November 2011 findet die Gründerwoche
zum zweiten Male statt. Zielgruppe der Aktionswoche sind vor allem junge
Menschen, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. Aktuell haben sich
bereits über 400 Partner registriert.
Zur Gründerwoche 2010 wurde die Studie „Unternehmergeist in die Schulen“
durch das BMWi öffentlich vorgestellt, um die gründungsbezogene Ausbildung
an Schulen und Hochschulen zu verbessern. In Umsetzung entsprechender
Handlungsempfehlungen wurden Projekte zur Förderung von Unternehmergeist
verstärkt und durch neue Projekte ergänzt (JUNIOR, Deutscher Gründerpreis
für Schüler, Talenteschmiede, Existenzgründercamp). Weiterer Schwerpunkt
war die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften im Bereich der ökonomischen
Bildung mit bisher vier zentralen Veranstaltungen und die Versorgung mit
Lehrmaterialien. Mit einem neuen Internetportal
www.unternehmergeist-macht-
schule.de und einem Lehrer-Informationsbrief GründerKlasse wurden
Angebote für Lehrkräfte gemacht, die mit Unternehmergeist-Projekten in der Schule
arbeiten wollen.
Der neue Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur – Die Gründerhochschule“ gibt
Anstöße zur Verankerung einer Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit
und zur Stärkung des Unternehmergeistes an Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Im Juli 2011 wurden zehn Hochschulen für die
Weiterentwicklung der Gründungskultur ausgewählt. Drei Hochschulen, die
besonders überzeugende Strategien entwickelt haben, um sich mit der
akademischen Gründungsförderung nachhaltig und sichtbar zu profilieren, dürfen
sich künftig als „EXIST-Gründerhochschule“ bezeichnen.
Speziell für Gründungen aus dem Bereich Informations- und
Kommunikationstechnologie wurde der „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ neu
ausgerichtet.
Um Unternehmensnachfolgen erfolgreicher vermitteln zu können, ist die
Nachfolgebörse nexxt-change.org nutzerfreundlicher überarbeitet worden. Durch den
neuen Internetauftritt sind seit Februar 2011 deutlich mehr Seitenaufrufe erfolgt.
Darüber hinaus hat das BMWi mit dem Wettbewerb „Erfolgreicher
Stabwechsel“ 2011 erstmals Vorbilder für Unternehmensgründungen ausgezeichnet und
so „Best-practice“-Beispiele für die Unternehmensübergabe aufgezeigt.
Ferner wurde die Richtlinien Gründercoaching Deutschland des BMWi sowie
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 1. April 2011 überarbeitet,
um die Beratungsqualität zu verbessern sowie das Antrags- und
Abrechnungsverfahren zu vereinfachen. 2010 wurden über 28 000 Zusagen für Coaching und
Beratungsleistungen für Gründerinnen und Gründer erteilt.
23. Durch welche Initiativen hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass der
Mittelstand auf ein ausreichendes Angebot an eigenkapitalnahem
Mezzaninkapital zurückgreifen kann?
Aufgrund der Rückzahlung der Standardmezzaninprogramme aus den Jahren
2004 bis 2007 wird zwischen 2011 und 2014 ein erheblicher Bedarf an
eigenkapitalnahem Mezzaninkapital entstehen, der voraussichtlich nur zum Teil
durch vorhandene Marktangebote gedeckt werden kann. Die Bundesregierung
beabsichtigt daher, gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds und den
Bundesländern einen gemeinsamen Mezzanindachfonds aufzulegen. Aus
diesem sollen Beteiligungen an weiteren Mezzanin- und mittelstandsorientierten
Beteiligungsfonds eingegangen werden, die ihre Beteiligungen hauptsächlich
im deutschen Mittelstandssegment anbieten. Der Dachfonds soll zu 100 Mio.
Euro aus dem sogenannten Midmarket-Mandat des EIF und zu 100 Mio. Euro
aus ERP- und Landesmitteln finanziert werden. Fondsfinanzierungen sollen zu
ausschließlich kommerziellen Konditionen und nur unter Beteiligung privater
Investoren eingegangen werden. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung die
Auflage eines aus ESF-Mitteln kofinanzierten Garantiefonds für kleinteilige
Mezzaninfinanzierungen.
24. Hat die Bundesregierung einen Hightechgründerfonds II als Öffentlich
Private Partnerschaft aufgelegt, und wenn nein, warum nicht?
Die Erstinvestitionsphase des High-Tech-Gründerfonds I läuft bis Spätsommer
2011. Der High-Tech-Gründerfonds II soll dann als Anschlussfonds die
erfolgreiche Arbeit des ersten Fonds fortsetzen. Die vorbereitenden Arbeiten sind kurz
vor dem Abschluss; insbesondere ist es wiederum gelungen, mehrere Partner aus
der Wirtschaft als Koinvestoren zu gewinnen. Nach der Zustimmung des
Haushaltsausschusses zur Entsperrung der für den zweiten Fonds notwendigen
öffentlichen Mittel nach der parlamentarischen Sommerpause soll die
Vertragsunterzeichnung mit den privaten Partnern und der KfW Bankengruppe erfolgen.
25. Wie hat die Bundesregierung privates Kapital für deutsche Venture Capital
Fonds mobilisiert?
Mit dem Ausbau ihres Förderinstrumentariums hat die Bundesregierung
weiteres privates Kapital für deutsche Venture Capital Fonds mobilisiert. Im Frühjahr
2010 hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Europäischen
Investitionsfonds die Mittel für den ERP/EIF-Dachfonds um 500 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro
verdoppelt. Durch seine im Schnitt 25-prozentigen Investments in Fonds mit
Investitionsfokus Deutschland mobilisiert der ERP/EIF-Dachfonds ungefähr
das Dreifache an privatem Kapital. Nachdem bereits Anfang 2009 die Mittel
für den ERP-Startfonds in Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise um
220 Mio. Euro aufgestockt wurden, wurde Mitte 2011 rückwirkend zum 1.
Januar 2011 ein Anschlussfonds für den ERP-Startfonds mit weiteren 250 Mio.
Euro aufgelegt. Insgesamt stellt der ERP-Startfonds damit mehr als 700 Mio.
Euro an Kofinanzierungsmitteln für private Venture-Capital-Investitionen
bereit. Mit dem High-Tech-Gründerfonds wird privates Kapital aus den Reihen der
am Fonds beteiligten Partner aus der Wirtschaft erschlossen. Daneben hat der
High-Tech-Gründerfonds bereits jetzt mehr als das Doppelte der selbst
eingesetzten Mittel an privaten Geldern für Anschlussfinanzierungen mobilisiert.
26. Wird die Bundesregierung Kürzungen beim Gründungszuschuss für
Arbeitslose vornehmen, und wenn ja, wann und in welchem Umfang?
Im Entwurf für das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am
Arbeitsmarkt werden Änderungen beim Gründungszuschuss vorgeschlagen.
Der Gründungszuschuss wird vollständig in eine Ermessensleistung
umgewandelt und der notwendige Restanspruch auf Arbeitslosengeld auf 150 Tage
erhöht. Dies führt zu Entlastungen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren, die
Änderungen zum Gründungszuschuss sollen am Tag nach der Verkündung des
Gesetzes in Kraft treten.
27. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bessere
Rahmenbedingungen für Chancen- und Beteiligungskapital geschaffen?
Die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für Chancen- und
Beteiligungskapital steht nach wie vor auf der Agenda der Bundesregierung und ist im Rahmen
der Umsetzung der EU-Richtlinie für Manager alternativer Investmentfonds
(AIFM-RL) geplant. Die AIFM-RL ist im Juli 2011 in Kraft getreten. Damit hat
die zweijährige Umsetzungsfrist begonnen, das heißt bis spätestens Juli 2013
wird aufsichtsrechtlich ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen für Manager von
Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds geschaffen. Darüber hinaus sollen
auf EU-Ebene speziell auf Wagniskapital ausgerichtete Regelungen ergänzt
werden, die einen EU-weit einheitlichen Rahmen weiter fördern und damit
die Finanzierung von KMU in ihrer Gründungs- und Expansionsphase
verbessern sollen. Hierzu hat die Europäische Kommission Mitte Juni 2011 ein
öffentliches Konsultationsverfahren zum Thema „Ein neues europäisches Regime für
Venture Capital“ eingeleitet und plant die Vorlage eines Legislativvorschlags im
Herbst 2011.
28. Hat die Bundesregierung – um Gründern nach einem Fehlstart eine zweite
Chance zu eröffnen – die Zeit der Restschuldbefreiung verkürzt?
Die Bundesministerin der Justiz hat auf dem Achten Deutschen
Insolvenzrechtstag in Berlin am 7. April 2011 die Eckpunkte für eine Reform zur
Verkürzung der Dauer der Restschuldbefreiung und zur Stärkung der Gläubigerrechte
vorgestellt. Die Rede ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz
(BMJ) einsehbar. Der Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet. Er soll demnächst
vorgelegt werden.
29. Inwieweit hat die Bundesregierung die Pfändungsfreigrenzen für die
Altersvorsorge Selbständiger regelmäßig angepasst?
Das Gesetz zum Pfändungsschutz in der Altersvorsorge vom 26. März 2007
(BGBl. I S. 386 f.) hat in § 851c Absatz 2 der Zivilprozessordnung gestaffelt
nach dem Lebensalter des Schuldners unpfändbare Beträge normiert, die zur
Sicherung einer Altersvorsorge angesammelt werden dürfen. Der Gesetzgeber
hat dabei den Gesamtbetrag auf 238 000 Euro festgesetzt. Hierbei sind die
Erhöhungen der Lebenserwartung in der Sterbetafel (DAV 2004 R), der
Garantiezins, die Pfändungstabelle und die üblichen Abschluss-, Inkasso- und
Verwaltungskosten berücksichtigt worden (Beschlussempfehlung auf
Bundestagsdrucksache 16/3844, S. 12). Veränderungen der genannten Faktoren haben bis
jetzt im Ergebnis keinen signifikanten Änderungsbedarf der Höhe des benötigten
Deckungskapitals mit sich gebracht. Die Bundesregierung beobachtet weiter, ob
und in welchem Umfang durch Veränderungen der tatsächlichen Umstände
Anpassungen der Beträge für die Pfändungsfreigrenzen für die Altersvorsorge
Selbständiger geboten sind.
30. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Energieeffizienz, insbesondere in Privathaushalten, in der
Energieerzeugung, in der Industrie und im Gewerbe, zu erhöhen?
Die Bundesregierung fördert die qualifizierte und unabhängige Energieberatung
sowie Energieeinsparmaßnahmen in privaten Haushalten und in KMU. Daneben
wird die Verbreitung von Informationen zu den relevanten Themen im Bereich
Energieeffizienz durch Projekte der Deutschen Energieagentur (dena) gefördert,
zu deren Zielgruppen sowohl private Haushalte als auch Unternehmen gehören.
Die Förderung von KWK-Anlagen ist nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
bereits auf hocheffiziente Anlagen (Nach EU-KWK-RL) ausgerichtet.
Die Bundesregierung unterstützt auch Effizienz- und Klimaschutztechnologien
durch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen. Im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative werden Programme und Projekte zur Reduzierung von CO2-
Emissionen durch den Einsatz innovativer Technologien gefördert. Dazu zählen
die Förderungen zur Erstellung und Durchführung von Klimaschutzkonzepten
sowie zum Einsatz innovativer Technologien bei der Stromnutzung im Rahmen
der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen
und öffentlichen Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie), das Impulsprogramm
für Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen sowie in 2009 das
Impulsprogramm für Mini-KWK-Anlagen.
31. Hat die Bundesregierung Maßnahmen für eine Energieinitiative
Mittelstand (Investitionsanreize durch Änderungen im Mietrecht und im
Energiecontracting, Fortsetzung der Programme zur Energieberatung,
kostenneutrale Vereinfachung der Fördermodelle in der Gebäudesanierung)
beschlossen, und wenn nein, warum nicht?
Im Zuge der Umstellung der KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen
und Sanieren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) auf die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung von 2009 wurden die oben genannten Programme
umstrukturiert und vereinfacht. Die Programme zur Energieberatung werden
weiterentwickelt und fortgesetzt.
Ein Referentenentwurf zur Mietrechtsreform, dessen Schwerpunkt Regelungen
zur energetischen Modernisierung und zum Contracting bilden, wurde vom
BMJ erarbeitet. Der Entwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen
Abstimmung.
32. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Anreize zu schaffen, ein Energieeinsparcontracting für Haushalte und
Unternehmen auf den Weg zu bringen?
Im ERP Umwelt- und Energieeffizienzprogramm sowie in den KfW-
Programmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren werden auch Contracting-
Maßnahmen gefördert. Darüber hinaus richtet sich die Beratung der Deutschen
Energie-Agentur zu Contracting-Projekten mit Hilfe von Leitfäden, einem
Internetportal, Arbeitshilfen und einer Contracting-Hotline speziell an
Bundesliegenschaften. Auch die Projektentwicklung wird direkt unterstützt. Ziel ist es,
Energieliefer- und Energiespar-Contracting für Liegenschaften des Bundes zu
vermitteln und mit Hilfe von Dritten umzusetzen.
33. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zum Ausbau der Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK) im Rahmen ihrer Energiepolitik ergriffen?
Im Rahmen der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Novellierung des
Energiewirtschaftsrechts wird auf Vorschlag der Bundesregierung das Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz an zwei wesentlichen Stellen geändert. Zum einen
wurde die Frist für die Antragstellung zur Förderung von KWK-Anlagen über
2016 hinaus auf 2020 verlängert, zum anderen eine Begrenzung der KWK-
Förderung auf die je nach Anlage maximal zulässigen Jahre aufgehoben.
34. Welche Maßnahmen und in welcher zeitlichen Schiene wird die
Bundesregierung ergreifen, um einen weiteren Ausbau der KWK zu ermöglichen?
Die Bundesregierung wird neben den in der Antwort zu Frage 33 genannten
zwei Punkten, wie im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorgesehen, 2011 eine
Zwischenüberprüfung zur Wirksamkeit des Gesetzes durchführen. Hierzu hat
das BMWi gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit eine vorbereitende Studie vergeben, deren Ergebnisse in
Kürze vorliegen werden. Auf Basis der gesetzlich vorgesehenen
Zwischenüberprüfung wird die Bundesregierung Vorschläge vorlegen, um 2011 mit einer
weiteren Gesetzesnovelle die KWK-Förderung weiterzuentwickeln.
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die deutschen
Übertragungsnetze in einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen
Netzgesellschaft zusammenzuführen?
Die Bundesregierung hält die Schaffung einer unabhängigen und
kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft grundsätzlich für sinnvoll. Sie hat aber stets deutlich
gemacht, dass dies nur durch die Mitwirkung der betreffenden Netzeigentümer
möglich sein wird. Der Verkauf von Übertragungsnetzen an private Investoren
stand insoweit im unternehmerischen Ermessen.
Eine Kooperation der in Deutschland tätigen Übertragungsnetzbetreiber ist
durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt. Der seit Mai 2010
deutschlandweite Strom-Netzregelverbund sorgt für eine enge Zusammenarbeit und
Effizienzen beim Regelenergiebetrieb. Auf Grundlage des zwischenzeitlich
verabschiedeten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften, mit
dem das Energiewirtschaftsgesetz novelliert wird, müssen die
Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland einen gemeinsamen nationalen
Netzentwicklungsplan erstellen.
36. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
nachhaltige Sicherung und den weiteren Ausbau der eigenständigen
nationalen Fähigkeiten auch im Bereich der Luftfahrtindustrie – insbesondere
zukünftiger unbemannter Luftfahrtsysteme – voranzutreiben?
Die Bundesregierung hat mit der weiteren Verbesserung der
Rahmenbedingungen entscheidende Voraussetzungen zur Sicherung und den Ausbau der
eigenständigen nationalen Fähigkeiten der deutschen Luftfahrtindustrie getroffen. So
wurden insbesondere im zivilen Bereich die Mittel für das
Luftfahrtforschungsprogramm weiter angehoben.
Mit Hilfe dieses Programms können sich die Unternehmen der deutschen
Luftfahrtindustrie die technologische Basis für erfolgreiche europäische oder
globale Partnerschaften schaffen. Besonders zu erwähnen sind die Beteiligung
deutscher Standorte bzw. Unternehmen am Airbus A350XWB-Programm oder
zahlreichen Programmen anderer Hersteller (unter anderem Bombardier,
Embraer, COMAC). Im Bereich der unbemannten Systeme konnten im letzten
Aufruf des Luftfahrtforschungsprogramms LuFo Vorhaben positiv bewertet
werden, was den beteiligten Unternehmen die Chance bietet, bestimmte
Einzeltechnologien im zivilen Bereich weiterzuentwickeln. Darüber hinaus beteiligt
sich die Bundesregierung mit verzinslichen, verkaufsabhängig rückzahlbaren
Darlehen anteilig an der Finanzierung der Entwicklungskosten in verschiedenen
Luftfahrzeugprogrammen.
37. Welche konkreten zukunftsweisenden Raumfahrtmissionen sind geplant,
bei denen Deutschland eine klare Führungsrolle hat?
Für die kommenden Jahre sind die folgenden besonders zukunftsweisenden
Raumfahrtmissionen zu nennen. Berücksichtigt wurden bei der Auswahl sowohl
Projekte des Nationalen Weltraumprogramms als auch europäische Programme,
in denen Deutschland führend engagiert ist:
● Heinrich-Hertz-Mission
Qualifizierung und Überprüfung neuartiger Nutzlast- und
Plattformtechnologien zur Satellitenkommunikation im Weltraum. Neben dem
wissenschaftlich-technischen Missionsanteil wird „Heinrich Hertz“ als Dual-Use-Projekt
für Kommunikationszwecke der Bundeswehr genutzt werden.
● MERLIN (Methane Remote Sensing Lidar Mission)
Deutsch-französische Klimamission zur Untersuchung des Methangehaltes
in der Erdatmosphäre. Deutschland obliegt mit dem Bau des Methan-
Lidarinstrumentes die wissenschaftliche Führung der Mission, Frankreich stellt
den Satellitenbus.
● DEOS (Deutsche Orbitale Servicing-Mission)
Großprojekt auf dem Gebiet der Robotik (seit 2009 Schwerpunktthema des
Nationalen Weltraumprogramms) zur Technologie-Erprobung für die
kontrollierte Rückholung defekter Satelliten. Mit der Mission kann Deutschland
seine technologische Spitzenposition in der Weltraum-Robotik untermauern
sowie einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Problems „Weltraummüll“
und damit zur nachhaltigen Nutzung des Weltraums leisten.
● Rosetta-Lander
ESA-Mission zur Untersuchung eines Kometen mithilfe eines Landers und
eines Orbiters. Deutschland baut den Lander und betreibt das Lander-
Kontrollzentrum, das die schwierige und bisher noch nie gewagte Landung auf
dem Kometen vorbereitet und betreut.
● ISS-Betrieb
Deutschland ist mit einer Beteiligung von 37,7 Prozent Programmführer
am ESA-Betriebsprogramm der Internationalen Raumstation (beschlossene
Betriebszeit bis 2020). Mit der Systemführung bei der Entwicklung des
COLUMBUS-Labors und der Produktionsverantwortung für das
Versorgungsfahrzeug ATV (Automated Transfer Vehicle) hat Deutschland eine
führende Rolle bei den europäischen ISS-Betriebsaufgaben. Darüber hinaus
haben deutsche Wissenschaftler eine weltweit anerkannte Rolle bei der
wissenschaftlichen und anwendungsorientierten Nutzung der ISS.
● Galileo
Entwicklung und Bau der Galileo-Satelliten finden in Deutschland statt.
Deutschland betreibt in Oberpfaffenhofen eines von zwei Kontrollzentren
und ist zusammen mit Italien für den vorläufigen Betrieb verantwortlich.
Auch bei der Definition der Systemarchitektur ist Deutschland maßgeblich
vertreten.
● EDRS (European Data Relay Satellite System)
Konstellation von Datenrelais-Satelliten mit dem Zweck, große
Datenmengen von tief fliegenden Erdbeobachtungssatelliten breitbandig in Echtzeit
über Laser Link an geostationäre Satelliten und von dort an eine Bodenstation
zu übermitteln. Grundlage für EDRS ist das in Deutschland entwickelte Laser
Communication Terminal (LCT) zur optischen Kommunikation zwischen
den Satelliten.
● SGEO (Small GEO)
Entwicklung einer Plattform für kleine geostationäre Satelliten für den
kommerziellen Telekommunikationsmarkt unter deutscher Führung.
38. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen – Deutschland ist in
wichtigen internationalen Spitzenfunktionen der Raumfahrt nicht mehr
personell vertreten –, um Deutschlands Position insoweit zu stärken?
Entgegen der in der Fragestellung getroffenen Aussage ist Deutschland in
internationalen Spitzenpositionen der Raumfahrt gut vertreten.
Im zehnköpfigen ESA-Direktorium der Europäischen Weltraumorganisation
ESA hat Deutschland drei umfassende und für Deutschland thematisch
bedeutende Direktorenposten inne (Erdbeobachtung, Bemannte Raumfahrt und
Betrieb sowie Personal, Standortverwaltung und Informatik).
Auf der Managementebene ist Deutschland mit elf der 55
Abteilungsleiterposten besser vertreten als jedes andere ESA-Mitglied.
Auch in der für die Raumfahrt zuständigen Generaldirektion „Unternehmen und
Industrie“ der Europäischen Kommission finden sich Deutsche in
verantwortlicher Position (beispielsweise stellvertretender Generaldiektor, Referatsleiter).
39. Konnte die Bundesregierung einen zügigen Fortgang bei der Doha
Welthandelsrunde erreichen, und welche konkreten Maßnahmen hat sie
diesbezüglich ergriffen?
Die Bundesregierung hat sich kontinuierlich für Fortschritte in den
Verhandlungen zur Doha-Welthandelsrunde eingesetzt und dafür alle Möglichkeiten
genutzt – durch Initiativen im Rahmen der EU und in bilateralen Kontakten mit
wichtigen Verhandlungspartnern, insbesondere auch im Rahmen der G8 und
G20. Obwohl seit Beginn dieses Jahres die Verhandlungen in Genf deutlich
intensiviert wurden, ist ein Durchbruch nicht gelungen – derzeit kann nicht mit
einem Abschluss noch in diesem Jahr gerechnet werden. Ursache dafür sind die
weit auseinander liegenden Vorstellungen zwischen den USA einerseits und
wichtigen Schwellenländern wie China, Indien und Brasilien andererseits über
das anzustrebende Ausmaß der Marktöffnung in den zentralen
Verhandlungsfeldern Agrar-, Industriegüter und Dienstleistungen.
40. Hat die Bundesregierung bereits mit der angekündigten Evaluierung der
außeruniversitären gemeinnützigen Forschungseinrichtungen in den
ostdeutschen Ländern begonnen?
Wenn ja, wie ist der Stand?
Wenn nein, warum nicht?
Die gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen erhalten keine
Grundfinanzierung. Gleichwohl hat die Bundesregierung deren Entwicklung
von Anfang an durch spezifische FuE-Förderung unterstützt, derzeit
insbesondere mit dem allein diesen Einrichtungen offen stehenden Programm
„Innovationskompetenz Ost/INNO-KOM-Ost“. Es ist mit jährlich rund 65,5 Mio. Euro
dotiert.
Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens erfolgt aktuell die Vergabe der
Evaluation des Programms an eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung.
Die Evaluation wird im Ergebnis auch Auskunft geben über wirtschaftliche
Situation/Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung der rund 70
Forschungseinrichtungen sowie diesbezügliche Handlungsempfehlungen für die
Bundesministerien aufzeigen.
Entsprechend der Gespräche mit den neuen Bundesländern werden diese keine
eigenständigen Evaluationen der jeweils dort ansässigen relevanten
Forschungseinrichtungen durchführen.
41. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Möglichkeiten der Förderung und der gemeinsamen Nutzung von
Infrastrukturen für Breitband noch deutlich zu verbessern?
Im Rahmen der Breitbandstrategie wurde eine Vielzahl von Maßnahmen auf den
Weg gebracht, die sowohl die Möglichkeiten der Förderung wie auch der
gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen verbessern sollen.
Die Bundesnetzagentur hat im Auftrag des BMWi einen Infrastrukturatlas
eingerichtet, der den relevanten Entscheidungsträgern Zugriff auf Informationen
über verfügbare und ggf. mitnutzbare Infrastrukturen ermöglicht. Hiermit wurde
eine wichtige Voraussetzung für eine Mitnutzung von Infrastrukturen
geschaffen. Im Rahmen der anstehenden TKG-Novelle sollen hierfür alle Inhaber von
Infrastrukturen dazu verpflichtet werden, der Bundesnetzagentur auf
Anforderung Auskunft über potentiell mitnutzbare Infrastrukturen zu geben, um die
Informationsbasis für Investoren zu verbessern.
Zusätzlich soll die Bundesnetzagentur dazu ermächtigt werden, gegenüber
Telekommunikationsnetzbetreibern und Eigentümern von Verkabelungen die
gemeinsame Nutzung der Inhouse-Verkabelung anzuordnen, wenn eine
Vervielfachung der Infrastruktur wirtschaftlich ineffizient oder praktisch unmöglich
wäre.
In einer Studie werden zudem derzeit weitere Möglichkeiten zur Verbesserung
der Nutzung von Synergien, unter anderem etwa durch Schaffung eines
Marktplatzes für Infrastrukturnutzung, geprüft.
Ebenso wurde der Förderwettbewerb „Modellprojekte für den
Breitbandausbau“ gestartet, um die Entwicklung innovativer Lösungsansätze hinsichtlich der
Schaffung/Nutzung von Synergien zu unterstützen.
Weiterhin wurde mit der Bundesrahmenregelung Leerrohre eine verlässliche
Grundlage für den öffentlich geförderten Aufbau passiver Infrastrukturen als
Basis für den wettbewerblichen Ausbau von Hochleistungsnetzen geschaffen.
Ende 2010 hat das Breitbandbüro des Bundes (BBB) seine Arbeit
aufgenommen. Das BBB ist als zentrale Instanz für Beratung und Vermittlung und zur
Vernetzung lokaler Entscheidungsträger bzw. Akteure konzipiert.
Im Rahmen des IT-Gipfelprozesses wurde eine Arbeitsgruppe zur
branchenübergreifenden Zusammenarbeit gegründet, hier sind z. B. die Deutsche Bahn
AG und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) beteiligt.
42. Inwieweit hat die Bundesregierung die Maßnahmen von Bund und
Ländern für den Breitbandausbau enger miteinander verzahnt?
Eine wesentliche Maßnahme war die Einrichtung des BBB. Das BBB führt,
neben den ständig stattfindenden bilateralen Kontakten zu den Ländern,
halbjährlich Länderworkshops durch. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit den
lokalen Partnern Regionalkonferenzen veranstaltet.
Daneben ist das BMWi weiterhin über verschiedene Arbeitsgruppen im
ständigen Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern. So werden
derzeit gemeinsam die Informationen über Fördermöglichkeiten aktualisiert. Es
finden Koordinierungsgespräche zu den Förderprogrammen GAK und GRW
statt. Auch in den Monitoringprozess zur Breitbandstrategie sind die Länder eng
eingebunden.
43. Warum sind die weißen Flecken, trotz des Zieles der Breitbandstrategie der
Bundesregierung, bis Ende 2010 alle Haushalte mit 1 Mbit/s zu versorgen,
noch nicht beseitigt?
Die Bundesregierung setzt alles daran, mithilfe der durch die Breitbandstrategie
angestoßenen Aktivitäten die letzen verbliebenen Lücken in der
Breitbandgrundversorgung noch in diesem Jahr zu schließen. Neben den Möglichkeiten
der finanziellen Förderung des Netzausbaus wird vor allem der jetzt zügig
voranscheitende Aufbau der LTE-Netze dazu beitragen.
44. Weshalb greift die Bundesregierung bei der Darstellung der
Breitbandversorgung in Deutschland unkritisch auf den ungenauen Breitbandatlas
zurück, der auf freiwilligen, nicht überprüften Unternehmensangaben beruht
und lediglich theoretische Maximalwerte darstellt?
Die Bundesregierung hat mit dem neuen Breitbandatlas eine valide Grundlage
für Auswertungen geschaffen. Es ist gelungen, die Breitbandversorgung auch
innerhalb der Ortsteile mit einer hohen Genauigkeit und Aussagekraft zu
erfassen und darzustellen. Damit ist Deutschland Vorreiter und führend in der
detaillierten Dokumentation und Analyse der Breitbandversorgung.
Die neue Vorgehensweise setzt neben den freiwilligen Datenlieferungen der
Unternehmen auch auf eine kontinuierliche Qualitätssicherung der gelieferten
Daten. Neben einem Stichprobenabgleich mit Messungen der
Bundesnetzagentur werden auch Daten mit den Breitbandkompetenzzentren der Länder sowie
mit sonstigen Meldungen ausgetauscht. Weiterhin steht im Breitbandatlas eine
integrierte Rückmeldefunktion zur Verfügung, die es jedem ermöglicht, eine
gegebenenfalls abweichende Versorgungssituation zu melden. Alle Meldungen
werden geprüft und die Informationen kontinuierlich mit den liefernden
Unternehmen abgeglichen und ggf. im Breitbandatlas modifiziert.
Weiterhin bleibt festzuhalten, dass die beschriebene Vorgehensweise unter den
gegebenen wirtschaftlichen und technischen Restriktionen alternativlos ist. Eine
vollständige Erhebung der Bandbreite bei jedem Haushalt durch einen
objektiven technischen Messdienst würde nicht nur Jahre dauern und wäre damit
chronisch unaktuell, sondern scheidet aus Kostengründen in jedem Fall aus.
Eine umfassende Darstellung der Methodik des Breitbandatlasses findet sich
unter:
www.zukunft-breitband.de/BBA/Navigation/service,did=424764.html. Hier
werden auch die genannten umfassenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung
beschrieben.
Der Breitbandatlas ist aus Sicht der Bundesregierung ein Instrument, das eine
gute und verlässliche Grundlage für Auswertungen der Breitbandversorgung in
Deutschland liefert. Auch wenn die Bereitstellung der Daten auf freiwilliger
Basis erfolgt, kann festgestellt werden, dass nur sehr wenige Unternehmen nicht
bereit sind, sich mit einer Lieferung aktiv zu beteiligen.
45. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das von ihr
unlängst erklärte Ziel, bis zum Jahr 2018 alle Haushalte mit
Übertragungsraten von 50 Mbit/s zu versorgen, zu erreichen?
Wichtig ist es, die bereits angegangenen Maßnahmen konsequent weiter zu
verfolgen und auch ständig zu prüfen, ob die einzelnen Maßnahmen noch geeignet
sind oder ob gegebenenfalls Neujustierungen im Maßnahmenkatalog
vorzunehmen sind.
Ein Großteil des Ausbaus der Hochleistungsnetze wird im Wettbewerb erfolgen
können. Maßgebliche Treiber dieses Wettbewerbs sind die leistungsstarken,
aufgerüsteten TV-Kabelnetze. Für eine flächendeckende Versorgung mit
Hochleistungsnetzen bedarf es aber auch weiterhin des starken Engagements der
Telekommunikationsunternehmen, insbesondere der Mobilfunknetzbetreiber, sowie
von Stadtwerken und anderer Versorgungsunternehmen.
Um möglichst bald eine flächendeckende Versorgung mit Hochleistungsnetzen
zu erreichen, müssen die Möglichkeiten des Telekommunikationsgesetzes, das
jetzt gerade modifiziert wird, ausgeschöpft und Maßnahmen zur Senkung von
Investitionskosten durch Hebung von Synergien konsequent und umfassend
genutzt werden. Zudem sind mögliche Finanzierungslücken zu schließen.
Inwieweit dabei der Einsatz öffentlicher Mittel erforderlich ist, ist nicht zuletzt auf
Basis des jetzt anstehenden zweiten Monitorings der Breitbandstrategie
abzuwägen.
46. Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, welche Kosten notwendig
sind, um den Ausbau hochbitratiger Breitbandanschlüsse mit
Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s zu realisieren?
Belastbare Kostenschätzungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. In der
öffentlichen Diskussion wird bisweilen eine Schätzung des WIK aus dem Jahr
2009 herangezogen, wonach die Kosten für einen flächendeckenden FTTH-
Ausbau (Glasfaser bis zur Wohnung) etwa 118 Mrd. Euro betragen. Davon
entfallen knapp 80 Prozent auf den ländlichen Raum. Für einen flächendeckenden
FTTC (Glasfaser bis zum Schaltschank an der Straße)/VDSL-Ausbau werden
rund 40 Mrd. Euro veranschlagt, davon entfallen knapp 90 Prozent auf den
ländlichen Raum.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesen Schätzungen um einen
„Greenfield-Ansatz“ handelt. Die mögliche Nutzung von Synergien wurde nicht
einbezogen. Auch wurden die TV-Kabelnetze und bereits bestehender Ausbau
nicht berücksichtigt.
Generell gilt jedoch, dass solche Schätzungen mit einer derart hohen
Unsicherheit behaftet sind, dass sie – wenn überhaupt – als Orientierung, nicht jedoch als
belastbare Entscheidungsgrundlage dienen können.
47. Hat die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen zur
Verantwortlichkeit im Telemediengesetz fortentwickelt, und wenn nein, warum nicht?
Die Regelungen zur Verantwortlichkeit der Diensteanbieter in §§ 7 bis 10 des
Telemediengesetzes setzen europarechtliche Vorgaben der Artikel 12 bis 15 der
E- Commerce-Richtlinie (RL 2000/31/EG) in nationales Recht um. Die
Europäische Kommission hat angekündigt, in Kürze einen Evaluierungsbericht zur
Richtlinie vorzulegen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kommission dem
Rat und dem Europäischen Parlament mit diesem Bericht Vorschläge zur
Änderung der Richtlinie unterbreiten wird. Unter Berücksichtigung der weiteren
Entwicklung auf EU-Ebene sowie der berechtigten Interessen aller beteiligten
Kreise und der Rechtsprechung wird die Bundesregierung die Notwendigkeit
und die Möglichkeiten einer Fortentwicklung der Regelungen zur
Verantwortlichkeit prüfen.
48. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, die von Arbeitgebern
auszustellenden Bescheinigungen und Entgeltnachweise bis spätestens 2015 in
ein elektronisches Verfahren zu überführen?
Die Bundesregierung hat begonnen – unabhängig vom ELENA-Verfahren –
weitere Bescheinigungen in ein elektronisches Verfahren zu überführen. So sind
seit 2011 zwingend die Daten für Kranken-, Verletzten-, Übergangs- und
Mutterschaftsgeld in einem qualifizierten Dialogverfahren von den Arbeitgebern an
die Einzugsstellen zu übermitteln.
49. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung plant, das ELENA-Verfahren
(ELENA = elektronischer Entgeltnachweis) im Hinblick auf den Start der
Datenabrufphase zu verschieben?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Wann wird eine entsprechende gesetzliche Umsetzung erfolgen?
Die Bundesregierung hat nach dem Koalitionsbeschluss zur Aussetzung des
ELENA-Verfahrens umfassende Prüfungen zum Stand und zu den
Entwicklungsmöglichkeiten des Verfahrens vorgenommen.
Integraler Bestandteil des ELENA-Verfahrens in seiner jetzigen Form ist der
Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur für den Abruf der
gespeicherten Daten. Im Rahmen der Prüfung des Verfahrens wurde aber deutlich, dass es
in absehbarer Zeit trotz aller Bemühungen nicht zu der für die erfolgreiche
Umsetzung des ELENA-Verfahrens ausreichenden flächendeckenden Verbreitung
der qualifizierten elektronischen Signatur kommen wird. Da außerdem das im
ELENA-Verfahrensgesetz festgeschriebene Sicherheitsniveau nicht abgesenkt
werden kann, ohne den Datenschutz für die Betroffenen zu beeinträchtigen,
muss das ELENA-Verfahren eingestellt werden. Die Bundesregierung wird
dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht
und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten
entlastet werden. Das BMWi wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf
vorlegen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]