[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6908
17. Wahlperiode 05. 09. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn,
Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6807 –
Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Entstehung antibiotikaresistenter Keime, wie den besonders gefährlichen
MRSA-Keimen (Methicillin-resistente Staphylococcus aureus), rückt
zunehmend in den Blick der Öffentlichkeit. Zu der kritischen Aufmerksamkeit trug
bei, dass nach Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene
e. V. in Deutschland jährlich circa 7 000 Menschen an MRSA-Keimen sterben.
Neben der zu sorglosen Verschreibung von Antibiotika in der Humanmedizin
ist auch der übermäßige Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung
verantwortlich für die Entstehung solcher Resistenzen. Wissenschaftler des
Robert Koch- Instituts (RKI) haben 2010 bei Untersuchungen von
Mastgeflügel in fast jeder dritten Probe MRSA-Bakterien im Auftauwasser gefunden.
Über unvollständig erhitztes Fleisch oder verschmutzte Küchenutensilien
können diese Erreger leicht auf den Menschen übergehen. Das RKI empfiehlt
deshalb bereits die Verwendung von Einmalhandschuhen bei der Zubereitung von
Geflügel. Die MRSA-Keime können aber auch auf die Beschäftigten in der
Landwirtschaft und Fleischverarbeitung übergehen und dann im zweiten
Schritt in die Krankenhäuser und Arztpraxen eingeschleppt werden.
Obwohl seit 2006 der Einsatz von Antibiotika zur Leistungsförderung in der
Tiermast in der EU verboten ist, werden die Masttiere, vor allem in der
Geflügelmast, immer noch mehrmals in ihrem Leben mit Antibiotika behandelt.
Insbesondere große Bestände und Regionen mit hoher Tierdichte könnten bei
der Entstehung von Resistenzen eine Rolle spielen, da hier eine schnelle
Verbreitung und rasche Mutation möglich ist. Dazu trägt bei, dass bei
auftretenden Krankheiten in der Regel nicht einzelne Tiere, sondern ganze Bestände
behandelt werden. Auch das Europäische Parlament hat die Gefahr durch
Resistenzbildungen erkannt und fordert in einem gemeinsamen
Entschließungsantrag (B7-0295/2011) schärfere Kontrollen und auf lange Sicht eine
Tierhaltung ohne Antibiotika.
Doch derzeit fehlen für die wissenschaftliche Erfassung der Zusammenhänge
von Antibiotikagaben und der Entwicklung von Resistenzen noch solide
Datengrundlagen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 1. September 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6908 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeUm die Auswirkungen des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung besser
abschätzen und Missbrauch vorbeugen zu können, müssen Tierarzneimittel
künftig durch ein elektronisches Meldesystem angesiedelt beim Deutschen
Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erfasst
werden.
Konkret bedeutet dies, dass pharmazeutische Unternehmer und Großhändler
seit Januar 2011 die jährlich abgegebene Gesamtmenge von Arzneimitteln
unter Angabe der ersten beiden Postleitzahlen der Anschrift des behandelnden
Tierarztes melden müssen. Lediglich für „Arzneimittel, die ausschließlich für
Geflügel zugelassen sind“ gibt es eine Ausnahmeregelung: Diese
Medikamente müssen nicht nach den Ziffern der Postleitzahlen aufgeschlüsselt
werden.
Die Bundesregierung begründet dies mit der Notwendigkeit „zum Schutz
personenbezogener Daten“ (Bundestagsdrucksache 17/3619). In einer
Sprechererklärung gegenüber „NDR Info“ vom 7. Juli 2011 begründet sie dies weiter
damit, „dass es in Deutschland nur wenige ausschließlich auf die Behandlung
von Geflügel spezialisierte Tierärzte gibt und diese bereits durch die Angabe
der ersten beiden Ziffern der Postleitzahl, insbesondere in schwach
besiedelten Gebieten, in Kombination mit dem Erhalt ausschließlich für Geflügel
zugelassener Arzneimittel, im Gegensatz zu den übrigen Tierärzten eindeutig zu
identifizieren wären.“
Im Widerspruch zu dieser Aussage sehen weder der Beauftragte der
Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar,
noch sein schleswig-holsteinischer Kollege Dr. Thilo Weichert die
Notwendigkeit für eine Ausnahme für Geflügelmedikamente. Im Gegenteil: In einer
Stellungnahme gegenüber „NDR Info“ vom 4. Mai 2011 schreibt Peter
Schaar, dass „unter dem Gesichtspunkt der Informationsfreiheit und des
Verbraucherschutzes […] mehr Transparenz wünschenswert“ sei.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen ist sowohl ein
humanmedizinisches als auch ein tiermedizinisches Problem, welches in den Bereichen durch
verschiedene Faktoren beeinflusst wird. Tierhaltung, Lebensmittelkette und
tierärztliche Tätigkeit kommen neben der Humanmedizin als Verursacher für
die Übertragung von Antibiotikaresistenzen auf den Menschen in Betracht. In
den vergangenen Jahren wurde eine Zunahme antimikrobiell-resistenter
Bakterien sowohl in der Humanmedizin als auch in der Tiermedizin beobachtet. Mit
der 2008 veröffentlichten Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie DART
verfolgt die Bundesregierung ein Konzept zur Eindämmung dieser
antimikrobiellen Resistenzen. Hier werden Ziele und Aktionen beschrieben, die Deutschland
bei seinen nationalen und internationalen Bemühungen zur
Antibiotikaresistenzbekämpfung in den kommenden Jahren umsetzen wird. Mit DART sind
Maßnahmen beschrieben, die den Hauptursachen der Resistenzentwicklung
systematisch entgegenwirken sollen. Surveillance-Systeme zur Erfassung der
Antibiotikaresistenz und des Antibiotikaverbrauchs werden ausgebaut,
Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen intensiviert, regionale, nationale und
internationale Kooperationen auch interdisziplinär gefördert und Wissenschaft
und Forschung auf diesen Gebiet verstärkt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6908Umfang der Antibiotikagaben in der Tierhaltung
1. Wie oft erhalten Nutztiere nach Schätzung der Bundesregierung im
Durchschnitt Antibiotika (bitte nach Tierarten aufgeschlüsselt), und worauf
begründet sich diese Schätzung?
Der Bundesregierung liegen Schätzzahlen aus dem Forschungsprojekt des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur
Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung im Rahmen der Machbarkeitsstudie (Deutsches Tierärzteblatt, April
2010, Seite 476), also nicht repräsentativ, vor:
Durchschnittliche Zahl (geometrischer Mittelwert) der Behandlungen
(Einzelgaben) pro Tier der Studienbetriebe pro Jahr:
Schweine: 5,9
Milchrinder: 2,5
Mastkälber: 2,3.
2. Wie hoch ist der Antibiotikaeinsatz (Gesamtgewicht) in Deutschland in der
Tierhaltung pro Jahr insgesamt, wie hat sich deren Einsatz in den letzten
Jahren – vor allem seit dem seit 2006 EU-weit geltenden Verbot des
Antibiotikaeinsatzes zur Leistungsförderung – verändert, und auf welcher
Grundlage beruhen diese Zahlen?
Der Bundesregierung liegen hierzu Schätzzahlen des Bundesverbandes für
Tiergesundheit aus dem Jahr 2005 (BfT, 2006; Deutsche
Antibiotikaresistenzstrategie (DART), 2008, S. 48) vor: 784,4 Tonnen im Jahr 2005.
Darüber hinaus sind Schätzungen des genannten Verbandes zur
Marktentwicklung auf der Homepage des Verbandes verfügbar: Das Wachstum für das
Segment „Antiinfektiva“ war in den Jahren 2008 und 2010 gering, in 2009 negativ.
3. Welche Antibiotika-Wirkstoffgruppen werden in der Tierhaltung
hauptsächlich eingesetzt?
Gemäß der vorliegenden Zahlen von 2005 betrugen die prozentualen Anteile
für die Wirkstoffe an der Gesamtmenge (DART, S. 48):
Tetrazykline: 44,6 Prozent
ß-Laktame: 25,4 Prozent
Sulfonamide einschließlich Trimethoprim: 12,5 Prozent
Andere: 10,8 Prozent
Makrolide: 6,7 Prozent.
4. Inwieweit hat bei den Antibiotika in den letzten fünf Jahren ein Wechsel zu
anderen Wirkstoffgruppen stattgefunden?
Zu dieser Frage ist bislang keine Aussage in Ermangelung entsprechender
Daten möglich. Mit der Meldung von Art und Menge der von pharmazeutischen
Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegebenen Arzneimittel nach
der DIMDI-AMV, erstmals in 2012 für das Jahr 2011, wird sich die Datenlage
verbessern.
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010
%-Wachstum
zum Vorjahr 8,8 7,0 9,2 1,0 –2,5 2,0
Drucksache 17/6908 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie hat sich der Einsatz der Reserveantibiotika in der Tierhaltung in den
letzten Jahren verändert?
Zur Datenlage wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Zahlen des Niedersächsischen
Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und
Landesentwicklung, nach denen Masthähnchen im Laufe ihres ca. 32-tägigen
Lebens im Durchschnitt 2,3-mal Antibiotika erhalten, während es zehn Jahre
zuvor noch 1,7 Einsätze waren?
Eine Bewertung der von Niedersachsen veröffentlichten Zahlen ist nicht
möglich, da diese nach eigenen Aussagen der niedersächsischen Behörde nicht
repräsentativ sind. Entsprechend haben die zuständigen Stellen in Niedersachsen
weitere Untersuchungen eingeleitet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen
bleiben abzuwarten.
Risiken aus dem Einsatz von Antibiotika
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In Bezug auf diejenigen Fragen des vorliegenden Abschnitts, die eine
Bewertung der Bundesregierung zu Erkenntnissen oder Stellungnahmen des
Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) oder des Robert Koch-Institutes (RKI)
zum Gegenstand haben (Fragen 8, 11, 12, 13, 17, 20, 21, 24, 28, 30) ist
Folgendes grundsätzlich anzumerken:
Die wissenschaftlichen Fachbehörden BfR und RKI führen den gesetzlichen
Auftrag der Risikobewertung in eigener Zuständigkeit und wissenschaftlich
unabhängig durch. Daten oder wissenschaftliche Stellungnahmen dieser
Fachoberbehörden können daher nicht Gegenstand einer nochmaligen
wissenschaftlichen Bewertung durch die für das Risikomanagement zuständige
Bundesregierung sein. Die Erkenntnisse der genannten wissenschaftlichen
Einrichtungen sind vielmehr Grundlage für die zu entwickelnden oder zu überprüfenden
Riskomanagementmaßnahmen der Bundesregierung.
7. Vergrößert der derzeitige Umfang der Antibiotikagaben in der Tierhaltung
nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr der Entwicklung von
antibiotikaresistenten Keimen, und welche Folgerungen zieht die
Bundesregierung aus ihrer Einschätzung?
Antibiotikaresistenzen entstehen immer im Rahmen eines natürlichen
Prozesses, unabhängig davon, ob Antibiotika eingesetzt werden oder nicht. Wie in der
DART festgestellt, kann grundsätzlich jeder Einsatz von Antibiotika in der
Humanmedizin, der Tiermedizin oder im Pflanzenschutz die Entwicklung und
Ausbreitung von Resistenzen fördern (DART, S. 29, Kapitel 4.2.1). Durch
Selektion kann der Anteil Antibiotikaresistenter Bakterien in der Bakterienflora
im Individuum und in der Population zunehmen. Um die Resistenzentwicklung
zu reduzieren und gleichzeitig die Tiergesundheit zu erhalten, ist das Ziel der
Bundesregierung, wie in der DART (S. 15) formuliert, eine Minimierung des
Antibiotikaeinsatzes bei gleichzeitiger Verbesserung der Prophylaxe und
Hygiene zur Verhinderung von Infektionskrankheiten bei Tieren.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Präsidenten des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) Dr. Dr. Andreas Hensel, wonach
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6908Resistenzen bei Krankheitserregern in Tieren und auf Lebensmitteln ein
gravierendes Problem im gesundheitlichen Verbraucherschutz darstellen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu diesem Abschnitt wird
zunächst verwiesen. Generell ist festzustellen, wie in der DART (S. 29, Kapitel
4.2.1) ausgeführt, dass die Antibiotikaresistenz ein bedeutendes Problem für
die öffentliche Gesundheit ist und Auswirkungen auf den Bereich der
Tierhaltung, Lebensmittelkette und tierärztliche Tätigkeit hat.
9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch von Lebensmitteln
übertragenen antibiotikaresistenten Keimen eine Gefahr für die
menschliche Gesundheit ausgeht?
10. Von welchen Lebensmitteln geht nach Information der Bundesregierung
die größte Gefahr einer Übertragung von resistenten Keimen aus?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Resistente Bakterien können den Menschen unter anderem auch über
Lebensmittel erreichen. Nach der derzeitigen Einschätzung der Bundesregierung ist
jedoch davon auszugehen, dass Lebensmittel in dem komplexen und
vielfältigen Geschehen, das zur Entwicklung von Antibiotikaresistenzproblemen
im Humanbereich beiträgt, von eher untergeordneter Bedeutung sein dürften,
da die meisten Lebensmittel tierischen Ursprungs vor dem Verzehr verarbeitet
werden und auch resistente Keime im Zuge dieser Verarbeitungsverfahren
abgetötet werden. Wichtig beim Umgang mit Lebensmitteln ist die Anwendung
angemessener küchenhygienischer Maßnahmen zur Vermeidung von
Kreuzkontaminationen und sachgerechter Personalhygiene, um Risiken, darunter
auch Risiken im Zusammenhang mit antibiotikaresistenten Bakterien, so weit
wie möglich zu minimieren. Das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat Ende Juli dieses Jahres zum
Thema Küchenhygiene im Internet zwei kostenlose Service-Checkkarten
veröffentlicht, die wichtige Hinweise zum Schutz vor Lebensmittelinfektionen
zusammenfassen.
Die zum Vorkommen von resistenten Bakterien in Lebensmitteln vorhandenen
Daten lassen derzeit keine wissenschaftlich gesicherte Schlussfolgerung dazu
zu, ob bestimmte Lebensmittel mit einem höheren Risiko im Hinblick auf die
Verbreitung von Antibiotikaresistenzen behaftet sein könnten. Ziel der
Bundesregierung ist es, diese Datengrundlage zu verbessern. Seit 2009 wird jährlich
ein bundesweit einheitliches amtliches Zoonosen-Monitoring durchgeführt, um
Kenntnisse über die Belastung von Nutztierbeständen und Lebensmitteln mit
Zoonoseerregern zu erlangen. Dieses Zoonosen-Monitoring beinhaltet auch ein
Antibiotikaresistenz-Monitoring, mit welchem repräsentative Daten für die
Bewertung der aktuellen Situation von Antibiotikaresistenzen bei
Zoonoseerregern und kommensalen Bakterien u. a. auch in Lebensmitteln erhoben werden.
Die Daten aus dem Zoonosen-Monitoring (einschließlich Antibiotikaresistenz-
Monitoring) aus 2009 sind auf der Internetseite des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die wissenschaftliche
Bewertung dieser Daten ist auf der Internetseite des BfR veröffentlicht. Generelle
Feststellungen zu möglichen Resistenzrisiken bei bestimmten Lebensmitteln
sind hieraus derzeit jedoch noch nicht ableitbar. Vielmehr sollte nach
Auffassung der Bundesregierung auch in den kommenden Jahren eine kontinuierliche
Fortführung des Antibiotikaresistenz-Monitorings, wie in der DART
beschrieben, erfolgen, um Entwicklungstendenzen erkennen zu können und eine
umfassende Datengrundlage zu Antibiotikaresistenzen entlang der Lebensmittelkette
Drucksache 17/6908 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezu erhalten. Dabei soll insbesondere die Resistenzsituation auch bei den
verschiedenen Tierarten und in den hieraus stammenden Lebensmitteln in
weiterführenden Monitoring-Programmen gezielt untersucht werden.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Befunde von Wissenschaftlern des
RKI aus dem Jahr 2010, wonach bei Untersuchungen von Mastgeflügel
in fast jeder dritten Probe MRSA-Bakterien, also die besonders
gefährlichen Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus Keime, im
Auftauwasser gefunden wurden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu diesem Abschnitt wird
zunächst verwiesen. Ergänzend ist Folgendes festzustellen: Zusätzlich zu den
Befunden des RKI liegen dem BMELV auch aufgrund der von BfR und den
Ländern erhobenen Daten aus dem beschriebenen Zoonosenmonitoring
Erkenntnisse vor, dass so genannte Livestock associated (la)-MRSA in einem nicht
unerheblichen Maße bei Geflügel vorkommen und somit auch auf den
Schlachtkörpern nachweisbar sind. Im Rahmen des genannten Monitorings
wurden im Jahr 2009 frisches Hähnchenfleisch und Putenfleisch aus dem
Einzelhandel auf das Vorkommen von MRSA untersucht. Dabei wurden
Kontaminationsraten von 24 Prozent und 43 Prozent festgestellt. Im Jahr 2010 wurde im
Zoonosen-Monitoring erneut Putenfleisch aus dem Einzelhandel auf MRSA
untersucht, mit dem Ergebnis, dass 32 Prozent der Proben kontaminiert waren.
Die in der Regel bei Geflügel gefundenen „Livestock associated (la)-MRSA“
sind allerdings nicht gleichzusetzen mit den aus dem Krankenhaus bekannten
„hospital acquired“ (ha)-MRSA. Beide MRSA-Typen unterscheiden sich
bislang sehr wesentlich insbesondere in den krankmachenden Eigenschaften und
in den Resistenzeigenschaften.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des RKI,
insbesondere Hähnchenfleisch nur noch stark erhitzt zu verzehren und bei der
Verarbeitung von Fleisch Einmalhandschuhe zu tragen, um sich vor der
Kontamination mit resistenten Keimen zu schützen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu diesem Abschnitt wird
verwiesen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung Untersuchungen des BfR aus dem
Jahr 2009, wonach Isolate von Salmonellen, Escherichia coli und
Campylabacter aus Tier- und Lebensmittelproben zu einem hohen Prozentsatz
Resistenzen aufwiesen und zum Teil in einem Drittel der Proben sogar
multiresistente Keime gefunden wurden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu diesem Abschnitt wird
verwiesen. Ergänzend ist festzustellen, dass es sich bei den festgestellten Resistenzen
um Resistenzen gemäß der WHO-Definition1 handelt. Damit entsprechen die in
der Fragestellung angesprochenen Resistenzen nicht der klinischen Resistenz,
und sind damit nicht als Indikatoren einer „Nicht-Therapierbarkeit“ zu bewerten.
Diese Ergebnisse bestätigen nach Auffassung der Bundesregierung, dass der
mit der DART und den dort beschriebenen Maßnahmen eingeschlagene Weg
konsequent weiterverfolgt werden muss. Hierzu gehört u. a. der sorgfältige
Umgang mit antimikrobiellen Substanzen auch in der Tierhaltung. Diesen As-
1 „Antimicrobial Resistance (AMR) – The ability of a microorganism to multiply or persist in the
presence of an increased level of an antimicrobial agent relative to the susceptible counterpart of the same
species“, Codex Alimentarius, TFAMR, CAC/GL-77.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6908pekt berücksichtigen die vom tierärztlichen Berufsstand entwickelten Leitlinien
für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln,
die zuletzt 2010 in überarbeiteter Form erschienen sind.
14. Hat die Bundesregierung entsprechend der Analyse von Mellmann et al.
(2011) („Prospective Genomic Characterization of the German
Enterohemorrhagic Escherichia coli O104:H4 Outbreak by Rapid Next Generation
Sequencing Technology“) Erkenntnisse darüber, dass der EHEC-Stamm
O104:H4 unter anderem Antibiotikaresistenzgene enthält, und hat sie
darüber hinaus Kenntnisse über die Entstehung dieser
Antibiotikaresistenzgene?
Der EHEC-Stamm O104:H4 trägt neben fünf weiteren Resistenzgenen ein Gen
für eine ß-Laktamase mit erweitertem Spektrum (ESBL). Diese befähigt den
Stamm, therapeutisch wichtige Antibiotika wie ß-Lactame zu inaktivieren. Für
diese ESBL kodiert das Resistenzgen blaCTX-M-15. Zu den ß-Lactam-
Antibiotika gehören z. B. die Cephalosporine der dritten und vierten Generation,
welche von der WHO und Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA)
als bedeutsam für die Humantherapie eingestuft werden.
Nach Angaben der EFSA, wurde der EHEC-Stamm O104:H4 bislang noch nie
bei Tieren nachgewiesen, so dass von einer humanen Genese ausgegangen
werden muss.
15. Hält die Bundesregierung die Entstehung dieser Antibiotikaresistenzgene
im Rahmen der Antibiotikaverwendung in der Tierhaltung für möglich?
Das Vorhandensein des blaCTX-M-15 Gens und die pathogenetischen
Eigenschaften des Erregers (EAggEC, enteroaggregativer E. coli) sprechen nach
Einschätzung der EFSA und des BfR für eine Selektion in der Humanmedizin.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche
Rolle Antiobiotikaresistenzgene für die besondere Aggressivität des
EHEC- Erregers O104:H4 spielen?
Da eine EHEC-Infektion nach Empfehlungen des RKI nicht antimikrobiell
behandelt wird, weil dies die Toxinausschleusung erhöhen würde, kann davon
ausgegangen werden, dass für den O104:H4-Ausbruch die Resistenz ohne
Bedeutung für die Schwere des Ausbruchs war.
17. Wie bewertet die Bundesregierung Angaben des BfR aus dem Jahr 2009,
wonach in 50 bis 60 Prozent aller Schweinebetriebe besonders
gefährliche MRSA-Keime zu finden sind?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu diesem Abschnitt wird
zunächst verwiesen. In Bezug auf die in der Fragestellung genannten
Prozentzahlen ist zur Richtigstellung Folgendes anzumerken: In den vom BfR
durchgeführten Studien zu MRSA in Schweinebeständen wurden Prävalenzen von
41 Prozent in Zuchtbetrieben2 und 52 Prozent in Mastbetrieben ermittelt. Bei
2 deutscher Anteil von: ÉAnalysis of the baseline survey on the prevalence of methicillin-resistant
Staphylococcus aureus (MRSA) in holdings with breeding pigs, in the EU, 2008 – Part B: factors
associated with MRSA contamination of holdings“ und „Analysis of the baseline survey on the prevalence
of methicillin-resistant Staphylococcus aureus (MRSA) in holdings with breeding pigs, in the EU,
2008 [1] – Part A: MRSA prevalence estimates“.
Drucksache 17/6908 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden nachgewiesenen Keimen handelt es sich fast ausschließlich um den
laMRSA-Typ ST398, der sich in seinen Eigenschaften gravierend von den in
Krankenhäusern vorherrschenden MRSA unterscheidet (siehe Antwort zu
Frage 11). Gleichwohl ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, zum
Vorkommen von MRSA weitere Erkenntnisse zu sammeln. Derzeit werden
diese Fragestellungen deshalb im Rahmen weiterer Forschungsprojekte
untersucht.
18. Wie viel Prozent der Mastbetriebe (aufgelistet nach Haltungsform und
Tierart) sind nach Schätzungen der Bundesregierung mit MRSA-Keimen
kontaminiert?
Das BfR hat 2008, wie in der Antwort zu Frage 17 angesprochen, eine Studie
zur Abschätzung der MRSA-Prävalenz in deutschen Mastschweinebeständen
durchgeführt. In dieser Studie wurden 290 Betriebe erfasst, in denen zu
52 Prozent eine Kontamination mit MRSA im Stallstaub nachgewiesen wurde.
Zwei dieser Betriebe gaben ökologische Haltungsformen an; in keinem von
diesen wurde MRSA im Stallstaub nachgewiesen.
Im Rahmen des nationalen Zoonosen-Monitorings wurden im Jahr 2009
Masthähnchenbetriebe auf das Vorkommen von MRSA im Stallstaub untersucht. In
zwei von 277 untersuchten Proben konnten MRSA-verdächtige S. aureus
festgestellt werden.
Im Zoonosen-Monitoring 2010 nach AVV Zoonosen in der Lebensmittelkette
wurden Mastkälber- und Mastputenbetriebe auf MRSA untersucht. In jeweils
20 Prozent der Staubproben wurden MRSA-verdächtige S. aureus im Stallstaub
nachgewiesen (Bericht in Vorbereitung).
19. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über die unterschiedliche
Belastung von Ökofleisch und konventionellen Fleisch mit multiresistenten
Keimen vor?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, das Biofleisch in den meisten
Fällen deutlich weniger belastet ist?
Derzeit wird das Vorkommen von MRSA in ökologisch bewirtschafteten
Schweinebeständen im Vergleich zur konventionellen Schweinhaltung im
Rahmen eines Forschungsprojektes, „Epidemiologische Studie zur Entwicklung
von MRSA (Methicillin-resistente Staphylococcus aureus) in ökologisch
wirtschaftenden Schweinebetrieben,“ untersucht. Von den Projektnehmern wird auf
den geringeren Belastungsstatus der im Rahmen des Projektes untersuchten
Öko-Schweine mit MRSA hingewiesen. Da die Arbeiten zu diesem Projekt
noch nicht abgeschlossen sind, können bisher noch keine konkreten Aussagen
zu den Ursachen für die unterschiedliche Belastung getroffen werden.
Die Risikofaktoren für den Eintrag von laMRSA in Schweinebetriebe
adressiert die bereits im Rahmen der in der Antwort zu Frage 17 angesprochene
europaweite Studie, die bei der EFSA 2009 und 2010 berichtet worden ist3. Die
Bedeutung des Handels und der Bestandsgrößen für die Prävalenz von MRSA
ist in den genannten Studien europaweit als bedeutend identifiziert worden.
3 „Analysis of the baseline survey on the prevalence of methicillin-resistant Staphylococcus aureus
(MRSA) in holdings with breeding pigs, in the EU, 2008 – Part B: factors associated with MRSA
contamination of holdings“ und „Analysis of the baseline survey on the prevalence of methicillin-resistant
Staphylococcus aureus (MRSA) in holdings with breeding pigs, in the EU, 2008 [1] – Part A: MRSA
prevalence estimates“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/690820. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie des RKI, bei
der es um den Zusammenhang von Haltungsverfahren und Auftreten von
MRSA ging (Neuland, Erzeuger-Rundbrief 2/2010), nach denen in
keinem einzigen der untersuchten Neuland-Betriebe MRSA bei Tieren
nachgewiesen werden konnte, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus diesem Zusammenhang zwischen Haltungsform und dem
Vorkommen von MRSA?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu diesem Abschnitt wird
zunächst verwiesen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach den der
Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen die angesprochene Untersuchung in
Neuland-Betrieben mit anderen Diagnostikstandards durchgeführt wurde als
die europäischen Untersuchungen in den Tierhaltungen oder die
Folgeuntersuchungen in den noch laufenden Forschungsprojekten bei Öko-Betrieben oder
konventionellen Betrieben, so dass die Ergebnisse nicht vergleichbar sind.
Insbesondere ist nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Neuland-Betrieben
verwendete Untersuchungsmethode weniger sensitiv.
21. Wie bewertet die Bundesregierung Zahlen des BfR aus dem Jahr 2009,
wonach Antibiotikaresistenzen insbesondere in reinen Mastbetrieben mit
hohen Bestandszahlen und Teil- oder Vollspaltböden auftritt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu diesem Abschnitt wird
zunächst verwiesen. Ergänzend ist festzustellen, dass die Bedeutung der
Haltungsbedingungen (Einstreu, Auslauf) für das Vorkommen resistenter Erreger
in Tierbeständen bisher nicht eindeutig belegt ist. Das BfR hat hierzu im
Einzelnen Folgendes festgestellt: Bei singulärer Betrachtung der Bodengestaltung
(Plan mit Einstreu im Vergleich zu Teilspalten oder Vollspalten) ist in einer
Studie zu MRSA in Mastschweinebeständen ein Effekt zu sehen (weniger MRSA
bei Haltung mit Einstreu). Bei Einschluss der übrigen Faktoren in die Analyse
ist dieser Effekt jedoch nicht signifikant. Ebenso ist der Effekt von
Antibiotikaanwendungen in Tiergruppen in derselben Studie in der multifaktoriellen
Analyse nicht signifikant.
22. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es einen Zusammenhang
zwischen der Größe von Tierbeständen, regionalen Besatzdichten und der
Höhe des Antibiotikaverbrauchs gibt?
Es gibt derzeit keine Studien, die einen solchen Zusammenhang belegen. Die
Beziehungen zwischen Arzneimitteleinsatz und Bestandsgröße stellen sich
nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen uneinheitlich dar. Bei jeder
Betriebsform steht die Hygiene und das Haltungsmanagement im Vordergrund,
um Infektionskrankheiten zu vermeiden.
23. Wenn ja, auf welche Grundlagen stützt sich diese Einschätzung, und
wenn nein, wie plant die Bundesregierung eine brauchbare
Datengrundlage zu erreichen, wenn die ausschließlich für Geflügel zugelassenen
Arzneimittel von der DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV)
ausgenommen sind?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 und die Antworten zu den Fragen 32
bis 38 verwiesen.
Drucksache 17/6908 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des RKI, wonach
Antibiotikaresistenzen vor allem ein Problem der Massentierhaltung sind
und bei artgerechter Tierhaltung deutlich weniger auftritt?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen
Haltungsform und Antibiotikaeinsatz beziehungsweise dem Auftauchen von
Resistenzen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu diesem Abschnitt wird
zunächst verwiesen. Ergänzend wird Folgendes festgestellt: Ähnlich wie bei
Daten zum Antibiotikaeinsatz (siehe Antwort zur Frage 22) zeigen
vergleichende Untersuchungen zur Antibiotikaresistenz von Bakterien in Betrieben
mit konventioneller und ökologischer Tierhaltung und in ihren Produkten
derzeit ein heterogenes Bild. Während Studien in Milcherzeugerbetrieben eher
geringe Unterschiede feststellten, wurden im Bereich der Hähnchen-, der
Rinder- und der Schweinemast aber auch bei Legehennen für einige Bakterien
geringere Resistenzraten bei Isolaten aus der ökologischen Haltung festgestellt.
In den Studien wurden in der Regel keine konkreten Angaben zu Art und
Umfang der Arzneimitteltherapie in den Beständen gemacht.
Generell ist aus Sicht der Bundesregierung daran zu erinnern, dass die
Resistenz bakterieller Erreger gegenüber antimikrobiellen Mitteln ein Problem
sowohl der Human- als auch der Veterinärmedizin ist, wobei es jeweils
spezifische Problemlagen in den Bereichen gibt, die nur bedingt vergleichbar sind
(DART, 2008). So zeigen Untersuchungen zur Antibiotikaresistenz von MRSA
in der Humanmedizin deutliche Unterschiede im Resistenzmuster verglichen
mit den in der Tierhaltung verbreiteten Stämmen. Dies deutet auf zwei
voneinander unabhängige Entwicklungen hin. Andererseits können resistente
Bakterien aus der Tierhaltung wie bereits dargestellt auf den Menschen übertragen
werden, so dass die Resistenzsituation bei Bakterien von Tieren auch ein
Problem für den gesundheitlichen Verbraucherschutz darstellt (DART, 2008).
Antibiotikaresistenz kann sich dort ausbreiten, wo der Selektionsdruck z. B.
aufgrund des Antibiotikaeinsatzes hoch ist, dies kann sowohl in Einrichtungen
des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhäuser oder Seniorenpflegeheime) als
auch in Tierhaltungen vorkommen. Reisetätigkeiten und Tiertransporte könnten
eine Verbreitung resistenter Bakterien bewirken.
25. Wie schätzt die Bundesregierung die gesundheitliche Gefahr für
Tierhalter und deren Mitarbeiter ein, die häufig täglich direkten Kontakt zu
Tieren mit zum Teil multiresistenten Keimen haben?
Studien zeigen, dass Beschäftigte und Mitarbeiter in landwirtschaftlichen
Nutztierbeständen, deren Tiere Träger von laMRSA sind, einem erhöhten Risiko der
Besiedlung durch die im Bestand vorkommenden laMRSA ausgesetzt sind.
Sehr selten erfolgt eine Verbreitung über diesen Personenkreis hinaus. Derzeit
gibt es keine Hinweise auf eine allgemeine Verbreitung auf Personen ohne
Kontakt zu besiedelten Tieren. Aufgrund der prinzipiellen Möglichkeit der
Verbreitung werden laMRSA dennoch als ein potentielles Risiko für den
Menschen eingeschätzt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 11
und 26 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/690826. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass mehr als 30 Prozent der
Landwirte im Münsterland MRSA auf den Händen tragen, und von
welchen Schätzungen geht die Bundesregierung aus, bezüglich der Belastung
von Landwirten mit multiresistenten Keimen?
Es ist bekannt, dass Landwirte, die MRSA-positive Tierbestände betreuen, zu
einem nicht unerheblichen Prozentsatz selbst positiv für laMRSA sind (siehe
Antwort zu Frage 27). Repräsentative Zahlen für die generelle MRSA-
Prävalenz bei Landwirten in bestimmten Regionen oder Gesamtdeutschland liegen
nicht vor. Menschen, die unmittelbar mit Tieren arbeiten, haben ein deutlich
erhöhtes Risiko eine MRSA-Besiedlung zu erwerben, als nicht Exponierte im
gleichen Umfeld.
27. Studien aus den Niederlanden zeigen, dass in sieben von zehn
Schweinebetrieben, in denen MRSA nachgewiesen wurden auch die Mitarbeiter
besiedelt waren. Gibt es für Deutschland vergleichbare Zahlen?
Neben Studien aus den Niederlanden zeigt eine Studie des RKI, dass bei
86 Prozent der Landwirte, die in MRSA-positiven Anlagen tätig sind, eine
nasale Besiedlung mit laMRSA vorliegt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 25 und 26 verwiesen.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Stellungnahme des BfR aus dem
Jahr 2009, wonach sich Menschen durch den Kontakt mit Nutztieren mit
MRSA infizieren können und diese Keime dann an andere Menschen
übertragen können beziehungsweise ein Eintrag der Keime in die
Krankenhäuser über diese Personen möglich ist?
Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus diesen
Erkenntnissen ziehen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu diesem Abschnitt wird
zunächst verwiesen. Infektionen mit laMRSA sind sehr selten. Der Anteil von
laMRSA an MRSA aus nosokomialen Infektionen lag 2009 bei 1,8 Prozent.
Dennoch wurden für den Infektionsschutz folgende Maßnahmen initiiert:
– Erweiterung der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene
und Infektionsprävention am RKI zum Screening auf MRSA-Trägertum bei
Krankenhausaufnahme auf Landwirte und Tierärzte (Epi Bull 2008; Nr. 42,
S. 363);
– Stellungnahme des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur „Belastung von
Beschäftigten in der Tierproduktion mit Methicillin-resistenten Staphylococcus
aureus (MRSA)“ (BAuA, 14. Juni 2011).
Darüber hinaus hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen zur
Eindämmung von resistenten Infektionserregern wie MRSA mit der Deutschen
Antibiotikaresistenzstrategie (DART) eingeleitet. Das Gesetz zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze baut darauf auf und verstärkt die
Maßnahmen der DART in zentralen Bereichen.
29. Gibt es Pläne der Bundesregierung, für die Krankenhäuser ein
verbindliches Screening von Risikogruppen, die vermehrt mit
antibiotikaresistenten Keimen kontaminiert sind, vorzuschreiben – wie es zum Beispiel
in den Niederlanden praktiziert wird?
Siehe Antwort zu Frage 28.
Drucksache 17/6908 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode30. Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse des BfR aus dem
Jahr 2009, wonach sich in der Umgebungsluft von
Massentierhaltungsanlagen höhere Konzentrationen von MRSA nachweisen lassen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu diesem Abschnitt wird
verwiesen. In Bezug auf die Fragestellung wird Folgendes angemerkt: Die
Erkenntnisse des BfR aus dem Jahr 2009 bezogen sich auf Studien zum Vorkommen
von Staphylococcus aureus in luftgetragenen Emissionen aus
Schweinebeständen aufgrund derer, Analogieschlüsse zu MRSA gezogen wurden. Erste
veröffentlichte Ergebnisse von in der Folge initiierten Untersuchungen zum
Vorkommen von MRSA in Abluft von Ställen im Rahmen eines von BMELV
geförderten MRSA-Verbundprojektes waren jedoch negativ. Allerdings wurde
in Oberflächenproben aus der Umgebung der Ställe MRSA nachgewiesen.
Welchen Einfluss dieser Umstand auf die Exposition für beruflich mit
Schweinen beschäftigte Personen und Verbraucher hat, kann bisher nicht abgeschätzt
werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
DIMDI-Datenbank
31. Welche Stellen in den Bundesländern und gegebenenfalls darüber hinaus
haben derzeit und künftig Zugriff auf die DIMDI-Daten?
Es wird davon ausgegangen, dass hier nach Daten zu den in § 47 Absatz 1c des
Arzneimittelgesetzes gefragt wird.
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 der DIMDI-
Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) werden Daten nach § 1 Absatz 1 Nr. 3 der Verordnung
dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und
der zuständigen obersten Landesbehörde (mit Ausnahme der regionalisierten
Postleitzahlen bei Arzneimitteln, die ausschließlich für Geflügel zugelassen
sind, § 3 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung) zum Abruf bereitgestellt.
32. Werden ausschließlich für Geflügel zugelassene Arzneimittel überhaupt
erhoben, und wenn ja, in welcher Form, und welche Konsequenzen
ergeben sich bei möglichen Auffälligkeiten in den Daten?
Im Rahmen der DIMDI-AMV werden auch ausschließlich für Geflügel
zugelassene Tierarzneimittel zum Zwecke des Monitorings erfasst. Diese Daten
werden zusammen mit den Daten der übrigen Arzneimittel, die an Tierärzte
abgegeben werden, dem BVL zur Auswertung im Hinblick auf die
Antibiotikaresistenzentwicklung bereitgestellt.
33. Wie viele Medikamente sind nur für Geflügel zugelassen, und zu welcher
Wirkstoffgruppe gehören diese jeweils?
Ausschließlich für Geflügel sind 23 Tierarzneimittel zugelassen. Bei den
arzneilich wirksamen Inhaltstoffen handelt es sich um Stoffe der
Wirkstoffgruppen:
Fluorchinolone, Polypeptidantibiotika, Penicilline, Tetracycline,
Aminoglykoside und Sulfonamide.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/690834. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die nur für Geflügel
zugelassenen Medikamente auch in der Schweinehaltung eingesetzt werden?
Das Arzneimittelrecht sieht in Umsetzung von Unionsrecht grundsätzlich die
Möglichkeit einer sogenannten Umwidmung im Falle eines Therapienotstandes
vor. In Fällen, in denen z. B. kein für die Indikation oder die Tierart
zugelassenes Tierarzneimittel zur Verfügung steht, darf ein für eine andere Indikation
oder eine andere Tierart zugelassenes Tierarzneimittel angewendet werden.
Dies ist im Einzelfall vom Tierarzt zu entscheiden. Ein Therapienotstand bei
Schweinen, der die Anwendung von Tierarzneimitteln für Geflügel im Rahmen
einer Umwidmung erforderlich machen würde, ist nicht bekannt.
Datenschutz
35. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Haltung des Beauftragten der
Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter
Schaar, zur Ausnahme der Geflügelmedikamente in der DIMDI-AMV,
wann hat die Bundesregierung Kenntnis von dessen Meinung bekommen,
und welche Relevanz hat diese für die Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat von der Haltung des Bundesbeauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit durch Schreiben vom 23. November 2010
Kenntnis erhalten. Siehe auch Antworten zu den Fragen 36 bis 38 und 45.
36. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Stellungnahme vom 4. Mai
2011 gegenüber „NDR Info“ getroffene Aussage des Beauftragten der
Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter
Schaar, die im Wesentlichen auch von seinem Kollegen aus Schleswig-
Holstein, Dr. Thilo Weichert, vertreten wird, dass die Nennung von
Postleitzahlen im Zusammenhang mit der DIMDI-AMV nicht
datenschutzrelevant sei und „unter dem Gesichtspunkt der Informationsfreiheit und
des Verbraucherschutzes […] mehr Transparenz wünschenswert“ sei?
37. Liegt es in der Absicht der Bundesregierung, dass konzentrierte
Tierhaltung mit mehr Datenschutz einhergeht?
38. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es wie in der
Geflügelhaltung auch in der Schweinemast spezialisierte Tierärzte gibt und so in
schwach besiedelten Gebieten Rückschlüsse auf die einzelnen Tierärzte
und damit auch die Betriebe möglich sind?
Die Fragen 36 bis 38 werden zusammen beantwortet.
Die Beschränkung auf die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl bei der
Übermittlung an das DIMDI erfolgte bei der Konzeption der Verordnung
entsprechend der Ermächtigung in § 47 Absatz 1c Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b des
Arzneimittelgesetzes. Diese Ermächtigung zielt darauf ab, die
Abgabemengenerfassung mittels anonymisierter Daten durchzuführen, da die zu meldenden
Daten ausschließlich für das Monitoring des BVL heranzogen werden sollten.
Als Folge eines Bundesratsbeschlusses wurde mit § 3 Absatz 1 Nummer 2
sowie mit Satz 3 DIMDI-AMV geregelt, dass den Ländern die erhobenen
Daten mit Ausnahme der regionalisierten Daten der für Geflügel zugelassenen
Tierarzneimittel zum Abruf bereitgestellt werden. Diese Regelung dient dazu,
die Anonymisierung aller Tierärzte in gleichem Maße zu wahren, da
Geflügeltierärzte durch die reine Angabe der ersten beiden Ziffern der Postleitzahlen
zusammen mit den Angaben der nur für Geflügel zugelassenen Arzneimitteln
Drucksache 17/6908 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeidentifizierbar wären und damit eine Ungleichbehandlung der Rechtsanwender
die Folge gewesen wäre.
Es ist die ständige Aufgabe der Bundesländer, die Überwachung
arzneimittelrechtlicher Regelungen sicherzustellen. Betriebe, die Tiere halten, haben nach
der Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung die Verpflichtung, Nachweise
über Erwerb und Anwendung apothekenpflichtiger Arzneimittel zu führen, die
der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen sind. Der in Teilen der
Medien vermittelte Eindruck, durch die Anonymisierung der Daten im Rahmen
der DIMDI-AMV werde die Kontrolle und Überwachung erschwert, ist somit
nicht zutreffend.
39. Sieht die Bundesregierung ein datenschutzrechtliches Problem in der
Tatsache, dass Biobetriebe nach der Öko-Durchführungsverordnung
tierärztliche Behandlungen mit Antibiotika der Kontrollbehörde offenlegen
müssen, und wenn nein, warum nicht?
Nein, denn auch die konventionellen Betriebe sind nach Arzneimittelrecht
verpflichtet, die Behandlung mit Antibiotika zu dokumentieren und auf Verlangen
der zuständigen Überwachungsbehörde vorzulegen.
40. Wie beurteilen jeweils das Bundesministerium der Justiz und des Innern
die Datenschutzrelevanz der Ausnahme von Arzneimittel für Geflügel in
der DIMDI-AMV?
Die Vorschriften der DIMDI-AMV sind entsprechend der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien im Ressortkreis abgestimmt worden.
41. Wäre es aus ausschließlich fachlicher Sicht im Sinne einer
a) risikoorientierten Überwachung und
b) wissenschaftlichen Auswertung der in der Tierhaltung eingesetzten
Antibiotika
nicht sinnvoller, auch die ausschließlich für Geflügel zugelassenen
Medikamente in der DIMDI-Datenbank zu erfassen?
Dem BVL werden die Daten in Bezug auf Geflügel zur Verfügung gestellt, so
dass eine wissenschaftliche Bewertung unter Einbeziehung aller zur
Anwendung am Tier bestimmten Arzneimittel möglich ist. Ob eine
risikoorientierte Überwachung mittels der Angabe der ersten beiden Ziffern der
Postleitzahl möglich ist, ist durch die Länder zu beurteilen. Siehe auch Antwort zu
Frage 36.
42. Sieht das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz eine Notwendigkeit, den Einfluss von Lobbyisten im
Bundesministerium zu verringern, wie dies der Bundesminister für
Gesundheit, Daniel Bahr, laut Presseberichten plant, und wenn ja, was ist
hier vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
Eine Anhörung von Verbänden gehört bei Gesetzgebungsverfahren zu den nach
der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung vorgesehenen
Beteiligungen und Unterrichtungen. Diese Unterrichtungen wie auch außerhalb von
Gesetzgebungsverfahren stattfindende Kontakte sind erforderlich, um
angemessene Sachentscheidungen treffen zu können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/690843. Ist es korrekt, dass vorhandene Hinweise auf Missbrauch aus der DIMDI-
Datenbank nicht zur Strafverfolgung genutzt und an die Bundesländer
weitergegeben werden dürfen, und wie will die Bundesregierung in
diesem Fall Hinweisen auf den Missbrauch von Arzneimitteln nachgehen
bzw. was legt sie den Bundesländern hierzu nahe?
Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 32 und 36 erläutert, ist ein
Monitoring Zweck der Abgabemengenerfassung, das zusammen mit dem Monitoring
der auftretenden Antibiotikaresistenzen der Bewertung der
Resistenzentwicklung dient, und nicht der Rückschluss auf einzelne Tierärzte zum Zwecke der
Überwachung. Damit erübrigt sich eine diesbezügliche Frage nach einer
Strafverfolgung. Die Bundesländer haben im Übrigen unabhängig von der DIMDI-
AMV den gesetzlichen Auftrag, die Anwendung arzneimittelrechtlicher
Vorschriften zu überwachen.
Haltung der Tierärzte
44. Wie bewertet die Bundesregierung den Antrag der Bayerischen
Landestierärztekammer, der bundesweit größten Tierärztekammer, zur DIMDI-
AMV, der am 1. Juni 2011 in Nürnberg beschlossen wurde?
Die Bundesregierung hält den Antrag der Bayerischen Landestierärztekammer,
bei der Abgabemengenerfassung künftig umfassend Name und Anschrift des
Tierarztes zu nennen, für einen interessanten Beitrag zur Meinungsbildung
innerhalb der deutschen Tierärzteschaft. Eine Beschlussfassung der
Bundestierärztekammer würde zu einem bundeseinheitlichen Bild führen.
45. Wie steht die Bundesregierung zu den im Sinne einer risikoorientierten
Überwachung genannten Forderungen der Bayerischen
Landestierärztekammer, die jährlich abgegebene Gesamtmenge an Arzneimitteln
aufgeschlüsselt mit der Anschrift des jeweiligen Tierarztes anzugeben sowie
die Ausnahmeregelung für Medikamente, die für Geflügel zugelassen
sind, zu streichen?
Eine solche umfassende Abgabemengenerfassung in der DIMDI-AMV wäre
bei Änderung der Ermächtigung in § 47 Absatz 1c Satz 2 des
Arzneimittelgesetzes grundsätzlich möglich, sofern die Rechtsgüterabwägung auf
Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu einem entsprechenden
Ergebnis führt. Siehe auch die Antworten zu den Fragen 32, 36 und 41.
Haltung der Bundesländer
46. Welche Landesregierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
eine strengere Regelung der DIMDI-AMV oder gegen die Ausnahme für
Geflügelmedikamente, und welche Landesregierungen sind mit diesem
Wunsch an die Bundesregierung herangetreten?
Dazu wird auf den einschlägigen Bundesratsbeschluss 683/09 hingewiesen, in
dem die Ausnahmeregelung für Geflügel enthalten ist.
Drucksache 17/6908 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode47. Erkennt die Bundesregierung die Bedenken einiger Bundesländer an, die
befürchten, dass mit der Ausnahme von Geflügelbetrieben aus der
DIMDI-AMV die Datengrundlage für eine risikoorientierte
Überwachung der Antibiotikagaben in der Tierhaltung unzureichend ist?
Die Risikoorientiertheit der Überwachung ist bereits vor Erlass der
Abgabemengenerfassung mittels DIMDI-AMV Regelungsgegenstand des
Arzneimittelgesetzes gewesen. Es wird daher davon ausgegangen, dass eine
risikoorientierte Überwachung auch mit den zuvor geltenden
Überwachungsbefugnissen der Bundesländer angemessen zu bewerkstelligen ist. Siehe auch
Antwort zu den Fragen 41 und 43.
48. Wie steht die Bundesregierung zur Aussage von Niedersachsens Minister
für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und
Landesentwicklung, Gert Lindemann, vom 7. Juli 2011 gegenüber „NDR Info“, dass es
„gerade mit Blick auf das gestiegene Vorkommen von multiresistenten
Keime“ sinnvoll sei, „umfangreich Daten über die Antibiotikavergabe zu
sammeln und auszuwerten“?
Die Bundesregierung stimmt der Aussage des niedersächsischen
Landwirtschaftsministers Gert Lindemann zu. Die Länder haben bereits nach geltendem
Recht die Möglichkeit, Nachweise über die Anwendung aller
apothekenpflichtigen einschließlich verschreibungspflichtiger Tierarzneimitteln beim Tierarzt
und Tierhalter zu überprüfen.
49. Sind die Vollzugsbehörden der Länder aus Sicht der Bundesregierung
personell in der Lage, die bei den Tierhaltern bzw. den behandelnden
Tierärzten vorhanden Unterlagen über die Anwendung von Arzneimitteln
regelmäßig zu überprüfen und rechtlich und fachlich zu bewerten?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder ihrem gesetzlichen
Überwachungsauftrag nachkommen.
50. In welchem Umfang geschieht dies nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit, und welche Erkenntnisse konnten daraus gewonnen werden?
Ergebnisse der Tierarzneimittelüberwachung werden nicht zusammengefasst
für die Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Fragen zum Vollzug und der
Überwachung des Tierarzneimittelrechts werden zweimal jährlich in der
Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der Länderarbeitsgemeinschaft
Verbraucherschutz (LAV) beraten. Das BMELV nimmt an diesen Sitzungen
ohne Stimmrecht teil.
51. Stimmt die Bundesregierung zu, dass eine risikoorientierte Auswertung
der gesammelten Daten nötig ist, um erfolgreich die Verwendung von
Antibiotika in der Tierhaltung zu überprüfen?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 47 dargestellt, ist bei der Überwachung
nach dem Arzneimittelgesetz eine Risikoorientierung zu berücksichtigen. Wie
die Länder ihre Überwachung organisieren, ist Angelegenheit der Länder. Siehe
auch die Antworten zu den Fragen 41, 47 und 48.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/690852. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine risikoorientierte
Überwachung (über reine Stichproben hinaus) der Bundesländer durch die
Abfrage bei Betrieben möglich ist?
Siehe Antwort zu den Fragen 38 und 49.
Europäische Initiativen
53. Hat Deutschland seit 2009 in die Datenbank des ESVAC (Europäisches
Projekt zur Überwachung des Verbrauchs antimikrobieller Mittel in der
Veterinärmedizin) bereits Daten eingespeist (bitte genaue
Aufschlüsselung der Herkunft der Daten), und wo können diese Daten jeweils
eingesehen werden?
Falls nein, was plant die Bundesregierung zu tun, um das Netzwerk zu
unterstützen?
Eine Datenbank auf europäischer Ebene existiert derzeit noch nicht. Im
Rahmen eines Pilotprojektes zur ESVAC wurden Daten aus 2005/2007 für zehn
europäische Länder aufgenommen und verglichen. Deutschland hat vertreten
durch das BVL zu dem Pilotprojekt Daten für 2005 vorgelegt. Die Daten
wurden im Rahmen einer statistischen Anwendungsbeobachtung von Tierärzten
durch die Gesellschaft für Konsumforschung 2005 erhoben (GERMAP 2008,
Bericht über den Antibiotikaverbrauch und die Verbreitung von
Antibiotikaresistenzen in der Human- und Veterinärmedizin in Deutschland).
Die künftigen Anforderungen der ESVAC zur Erfassung der Abgabemengen
von Antibiotika wurden bei der Planung der deutschen Tierarzneimittel-
Abgabemengen-Datenbank berücksichtigt.
54. Sind der Bundesregierung bereits Zwischenergebnisse des Projekts
bekannt, und wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, wann sind
Ergebnisse zu erwarten?
Derzeit liegt von der ESVAC nur eine Veröffentlichung vor: K. Grave, J.
Torren-Edo and D. Mackay: Comparison of the sales of veterinary antibacterial
agents between 10 European countries, J Antimicrob Chemother 2010; 65:
2037–2040). Eine weitere Veröffentlichung von Daten wird von der
Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) für Ende September dieses Jahres erwartet.
55. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch Impfungen mit bereits
bestehenden oder neuen Impfmitteln den Einsatz von Antibiotika zu
verringern?
Wenn ja, bei welchen Erkrankungen sieht die Bundesregierung
diesbezüglich Potenziale, und welche Planungen gibt es bereits?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, durch prophylaktischen Einsatz von
Tierimpfstoffen den therapeutischen Einsatz von Antibiotika zu minimieren.
Impfprogramme können insoweit helfen, den Antibiotikaeinsatz in der
Tierhaltung zu begrenzen. Dies trifft zunächst auf Erkrankungen, die einer Behandlung
mit Antibiotika zugänglich sind (bakterielle Infektionen), für die es bislang nur
wenige zugelassene Tierimpfstoffe gibt. Aber auch der Einsatz von viralen
Impfstoffen gegen virale Primärerkrankungen kann zu einer Reduktion des
Einsatzes von Antibiotika führen, die bei der Bekämpfung bakterieller Sekun-
Drucksache 17/6908 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedärinfektionen notwendig wäre. Im Übrigen verweise ich auf das Kapitel
„Förderung der Entwicklung von Alternativen zur Antibiotikaanwendung“ der
DART (S. 66 ff.).
56. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Europäischen Parlament
aufgestellte Forderung „dass die Daten nicht nur erhoben, sondern auch
ordnungsgemäß analysiert, die Ergebnisse in die Praxis umgesetzt und die
erforderlichen Maßnahmen sowohl auf Unionsebene als auch auf der
Ebene der Mitgliedstaaten ergriffen werden müssen“, und wie sieht die
Bundesregierung diese Forderung aus dem fraktionsübergreifenden
Entschließungsantrag (B7-0295/2011) gewährleistet, solange ausschließlich
für Geflügel zugelassene Medikamente von der DIMDI-AMV
ausgenommen werden?
Grundsätzlich findet sich der Ansatz der wissenschaftlichen Bewertung und
Auswertung zur Nutzung der Erkenntnisse für Risikomanagementmaßnahmen
bereits in der DART wieder.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die europäische Initiative,
Abgaben- und Verbrauchsmengenerfassungen auch auf europäischer Ebene
einzuführen. Dieses Thema wird bei der Revision des EU-
Tierarzneimittelrechts aller Voraussicht nach aufgegriffen werden. Die dann getroffene
gemeinschaftsrechtliche Regelung bleibt abzuwarten und wird in deutsches Recht
übernommen werden.
57. Wie bewertet die Bundesregierung die Annahme des Europäischen
Parlaments, dass 50 Prozent der in Europa eingesetzten Antibiotika in der
Tierhaltung verwendet werden?
Der Bundesregierung liegt dazu kein Zahlenmaterial vor.
58. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Diskrepanz zu beurteilen, die
sich aus der Forderung des fraktionsübergreifenden
Entschließungsantrags des Europäischen Parlaments ergibt, „dass vollständige
Informationen darüber notwendig sind, wo, wie und bei welchen Tieren
antimikrobielle Substanzen heute eingesetzt werden“ und der Ausnahme von nur
für Geflügel zugelassene Arzneimittel aus der DIMDI-AMV?
Siehe Antwort zu den Fragen 36 und 56.
59. Erwägt die Bundesregierung einen nationalen Plan zur Reduktion des
Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung, vergleichbar etwa mit den Plänen
der Niederlande, die den Antibiotikaeinsatz bis 2013 auf das Niveau von
1999 zurückfahren wollen, aufzusetzen?
Wenn ja, für wann ist ein solcher Plan vorgesehen, und welche
Maßnahmen sind für diesen Plan angedacht?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2008 eine Deutsche Antibiotika-
Resistenzstrategie (DART) aufgelegt, die im Frühjahr dieses Jahres fortgeschrieben
wurde.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]