[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6973
17. Wahlperiode 09. 09. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Sabine Stüber,
Dr. Barbara Höll, Ralph Lenkert und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6837 –
Sanfter Ausbau der Donau im frei fließenden Abschnitt Straubing-Vilshofen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der frei fließende Donauabschnitt Straubing-Vilshofen wird vom Bayerischen
Landesamt für Umweltschutz, Abt. Naturschutz und Landschaftspflege
(25. Januar 2005, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, DE7142301)
als „herausragendes Erhaltungsgebiet für Auen- und Stromtallebensräume“
und als Gebiet mit „besonders artenreicher Fisch- und Weichtierfauna mit teils
sehr seltenen oder endemischen Arten“ bezeichnet. Es handelt sich bei diesem
Gebiet um ein „Europäisches Vogelschutzgebiet, das sich teilweise mit einem
FFH- Gebiet überschneidet“. Der „Erhalt eines ungestörten auetypischen
Wasserhaushaltes, ausreichender Retentions- und Überschwemmungsbereiche“,
und der „Erhalt der auetypischen Vielfalt und Vernetzung an Lebensräumen
und Kleinstrukturen“ (11. Februar 2008, NATURA 2000 Bayern, höhere
Naturschutzschutzbehörde in Niederbayern) werden hier explizit gefordert. In
diesem Zusammenhang ist ein Ausbau dieses Donauabschnittes außerhalb der
Variante A (weiter optimierter Ist-Zustand, bei dem die bestehenden
Regelungsbauwerke ergänzt und erneuert und einzelne Flussausbaggerungen
vorgenommen werden) in Frage zu stellen. Hinzu kommt, dass lediglich die
Ausbauvariante A eine ökologische Durchgängigkeit auch stromaufwärts
gewährleisten kann (28. August 2008, Bund Naturschutz in Bayern e. V.). Die
Bundesregierung bezeichnet in der Bundestagsdrucksache 17/4207 den Beschluss
des Deutschen Bundestages von 2002, der einen „sanften“ Ausbau für die
Donau fordert, dabei als „schlichten Parlamentsbeschluss, der die
Bundesregierung rechtlich nicht bindet“.
Seit 1976 ist die RMD Wasserstraßen GmbH (RMD) planende und
durchführende Institution für den Ausbau der Donau von Regensburg bis Vilshofen
(Vertrag zwischen der Bundesregierung, dem Freistaat Bayern und der RMD
von 1976). Diese Institution ist eine Tochtergesellschaft der Rhein-Main-
Donau AG und damit seit dem 1. Januar 1995 zu fast 100 Prozent im Besitz
von Energieversorgungsunternehmen.
Im Rahmen der Kategorisierung der Bundeswasserstraßen (28. April 2011,
2. Bericht des BMVBS an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages, Haushaltsausschuss – Drucksache 2983 – 17. WP) ist die Donau auf dem Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 8. September 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6973 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAbschnitt zwischen Straubing und Vilshofen als Vorrangnetz ≥ 10 Mio. t/Jahr
eingestuft. Dies sei laut dem ersten Bericht des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) (24. Januar 2011, Bericht des
BMVBS an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Drucksache
17(15)165) mit einem zügigen Ausbau und laut dem 2. Bericht des BMVBS
mit erheblichen Eingriffen verbunden.
Es hat sich gezeigt, dass nicht der Donauabschnitt zwischen Straubing und
Vilshofen den Schiffsverkehr hemmt. Immer wieder auftretende Vereisungen
des Rhein-Main-Donau-Kanals und niedrige Brücken stellen z. B. laut
Dr. Hubert Weiger vom Bund Naturschutz in Bayern e. V. die eigentlichen
Engpässe der Donau dar (3. Januar 2011, PM des Bund Naturschutz e. V.
„RMD-Kanal zeigt sich als wahrer Engpass für die Schifffahrt“).
Schifffahrtsabgaben auf künstlichen Wasserstraßen (im Mittel 0,3 bis
0,4 Cent/tkm) sind in der Binnenschifffahrt nicht mit berechnet, die Fahrplan-
Trassenpreise der Eisenbahn jedoch in den Selbstkosten der Güterzüge
berücksichtigt. Nur auf natürlichen Gewässern, die den Einsatz großer
Schiffseinheiten mit einer Abladetiefe von deutlich mehr als 2,80 m gestatten, ist ein
Vorteil der Binnenschifffahrt nachweisbar. Derartige Fahr-Wasserverhältnisse
liegen in Deutschland praktisch nur auf dem Niederrhein unterhalb Duisburg-
Ruhrort vor. (VCD Neue Wege, Februar 2010, Dr. Rudolf Breimeier:
„Binnenwasserstraßen: Die wirtschaftlichsten Transportwege?“)
Untersuchungen haben ergeben, dass die Schadstoff- und Klimabilanz der
Binnenschifffahrt hinter die der Bahn deutlich zurückfällt. Begründet wird
diese Aussage mit dem oft größeren Transportweg der Binnenschiffe, dem
unterschiedlichen Kraftstoffverbrauch stromauf- und stromabwärts und dem
insgesamt größeren Schadstoffausstoß der Binnenschiffe gegenüber der Bahn, da
über 90 Prozent des Bahngüterverkehrs mit Elektroloks erfolgt (Dr. Gunnar
Gohlisch, Dr. Burkhard Huckestein, Stephan Naumann, Petra Röthke-Habeck:
„Umweltauswirkungen der Binnenschifffahrt. Ein Vergleich mit Lkw- und
Bahntransporten“, Internationales Verkehrswesen, Jg. 57, Nr. 4, 2005). Von
Seiten der Bundesregierung heißt es dagegen, dass „die aus Kohlendioxid-,
Luftschadstoff- und Lärmemission gebildeten externen Kosten der
Binnenschifffahrt niedriger sind als die der Bahn“ (Bundestagsdrucksache 17/546).
Bayern steht laut der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG)
deutschlandweit auf Platz 2 in der Anzahl der Staustufen. Führend ist Bayern im
bundesweiten Durchschnitt dabei in der Anzahl der „Dringlichkeit der Maßnahmen
zur Verbesserung der Durchgängigkeit“. Für potamodrome Fischbestände
(Fische, die ausschließlich im Süßwasser leben), die zum Teil in einem
schlechten Erhaltungszustand sind, ist eine Verbesserung der Durchgängigkeit
der Donau speziell in Straubing, Geisling und Regensburg vonnöten
(20. August 2010, „Herstellung der Durchgängigkeit an Staustufen von
Bundeswasserstraßen“, Bundesanstalt für Gewässerkunde, im Auftrag des
BMVBS).
1. Wie lassen sich im Zusammenhang mit den Feststellungen des
Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz vom 25. Januar 2005 und der
höheren Naturschutzbehörde Niederbayern vom 11. Februar 2008 andere
Ausbauvarianten als die Variante A begründen?
Innerhalb von planungsrechtlichen Verfahren werden Stellungnahmen von
Behörden, Verbänden und Organisationen eingeholt. Hierbei kommt es häufig zu
unterschiedlichen Einschätzungen der Beteiligten. Letztendlich ist es die Sache
des Träger des Vorhabens, eine Variante auszuwählen und in die
Planfeststellung einzubringen. Ob sie dann durchsetzbar ist, ergibt sich im
Planfeststellungsverfahren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/69732. Wann endet der Vertrag zwischen der RMD, der Bundesregierung und dem
Freistaat Bayern?
Der Donaukanalisierungs-Vertrag enthält keine besonderen Regelungen zur
Vertragsbeendigung. Der Vertrag endet mit seiner Erfüllung.
3. Wie sind die Ausstiegskonditionen des Vertrages?
Die Ausstiegskonditionen sind im Donaukanalisierungs-Vertrag nicht geregelt.
Sie richten sich nach den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen
Gesetzbuchs.
4. Welche Auswirkungen hat die Einstufung des Donauabschnittes
Straubing–Vilshofen (Flusskilometer 2327,52–2249,16) seitens des BMVBS als
Vorrangnetz?
Die Einstufung der Donau zwischen Regensburg und der Staatsgrenze ins
Vorrangnetz spiegelt die aktuelle bzw. zukünftige Verkehrsfunktion des
Streckenabschnittes wider. Bei der Ressourcenverteilung (Personal und Sachmittel) für
Ausbau, Betrieb und Unterhaltung steht dieser Streckenabschnitt somit in
unmittelbarer Konkurrenz zu Bundeswasserstraßen der gleichen Kategorie.
5. Wie schätzt die Bundesregierung die Objektivität der RMD in Bezug auf
den Ausbau des genannten Donauabschnitts ohne Staustufen und
Wasserkraftwerk ein?
Gemäß den bestehenden Verträgen unterliegt die RMD Wasserstraßen GmbH
als Beauftragte bei der Ausführung ihrer Aufgaben aus dem
Donaukanalisierungs-Vertrag dem Aufsichts- und Weisungsrecht des Bundes in rechtlicher und
fachlicher Hinsicht. Die wesentlichen Grundlagen für eine Ausbauplanung
ohne Staustufen und ohne Wasserkraftwerke werden nicht von der RMD
Wasserstraßen GmbH, sondern von der Bundesanstalt für Wasserbau erarbeitet und
mit der Umweltplanung abgestimmt.
6. Wann und wie lange genau war der RMD-Kanal von 2005 bis heute wegen
Vereisung gesperrt?
Einstellung der Schifffahrt am Main-Donau-Kanal wegen Eis
Winter Schifffahrt zwischen Nürnberg
und Main nicht möglich von bis
Dauer in
Tagen
Schifffahrt zwischen Nürnberg
und Donau nicht möglich von bis
Dauer in
Tagen
2005/06 24.01.2006 17.02.2006 25 24.01.2006
04.03.2006
21.02.2006
08.03.2006
29,5
2006/07 nicht eingestellt 0 nicht eingestellt 0
2007/08 nicht eingestellt 0 nicht eingestellt 0
2008/09 12.01.2009 24.01.2009 13 12.01.2009 11.02.2009 31
2009/10 26.01.2010 26.02.2010 30,5 26.01.2010 01.03.2010 33,5
2010/11 01.01.2011 11.01.2011 10 01.01.2011 11.01.2011 10
Summe 78,5 105
im Mittel
seit 2005
13 17,5
Drucksache 17/6973 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. War der RMD-Kanal ab 2005 noch aus anderen Gründen gesperrt?
Zur Vorbereitung und Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen wurde der
Main-Donau-Kanal – i. d. R. gemeinsam mit den staugeregelten Abschnitten
der Donau und des Mains – gesperrt.
8. Wann war das?
Im Jahr 2005 vom 12. April, 6.00 Uhr, bis 23. April, 6.00 Uhr.
Im Jahr 2007 vom 16. April, 6.00 Uhr bis 28. April, 6.00 Uhr.
Im Jahr 2008 vom 11. April, 6.00 Uhr bis 27. April, 6.00 Uhr.
Im Jahr 2009 vom 20. April, 6.00 Uhr bis 29. April, 12.00 Uhr.
Im Jahr 2010 vom 9. April, 6.00 Uhr bis 27. April, 12.00 Uhr.
Im Jahr 2011 vom 4. April, 6.00 Uhr bis 16. April, 12.00 Uhr.
Die Sperrungen werden regelmäßig in den Amtlichen Schifffahrtsnachrichten
ca. sechs Wochen vor Beginn der Arbeiten durch die Wasser- und
Schifffahrtsdirektion (WSD) Süd bekannt gemacht.
9. Welche Auswirkungen hatte das auf die Schifffahrt?
In den oben angegebenen Zeiträumen ist die durchgängige Befahrung des
Main-Donau-Kanals nicht möglich.
10. Wie hoch sind die einzelnen Donaubrücken genau?
Die Durchfahrtshöhen der Donaubrücken können der Homepage der WSD Süd
entnommen werden. Siehe hierzu
www.wsd-sued.wsv.de/schifffahrt/
gueter_fahrgastschifffahrt/brueckendurchfahrtshoehen/anlagen/
brueckendurchfahrtshoehen_donau.pdf.
Zwischen Regensburg (Schwabelweiser Brücke) und Jochenstein haben bis auf
die Bogener Eisenbahnbrücke (5 Meter über HSW= Höchster
Schifffahrtswasserstand), die Eisenbahnbrücke Steinbach (6,3 Meter über HSW) und die
Luitpoldbrücke (5,15 Meter über HSW) alle Brücken mehr als 8 Meter
Durchfahrtshöhe. Die bisher niedrigste alte Deggendorfer Eisenbrücke wurde bereits
durch einen Neubau ersetzt und wird in Kürze abgebrochen.
Die Angabe der Durchfahrtshöhe an der Luitpoldbrücke (Bogenbrücke) bezieht
sich auf die geringste Höhe am Fahrrinnenrand. In Fahrrinnenmitte ist eine um
1,5 Meter größere Durchfahrtshöhe vorhanden.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Prof. Dr. Horst
Hanusch und Dr. Klaus-Norbert Münch (November 2001, Prof. Dr. Horst
Hanusch, Dr. Klaus-Norbert Münch: Donauausbau Straubing – Vilshofen,
Zusammenfassende Stellungnahme zu verschiedenen Gutachten …), dass
die Mühlhamer Schleife maßgeblich die Schiffsfrequenz auf der Donau
beeinflusst?
Auf dem Abschnitt Straubing–Vilshofen ist auch mit den geplanten
Fahrrinnenbreiten die Begegnung von Schiffen nur an bestimmten Stellen möglich;
insbesondere in den Krümmungen sind die Breiten für eine sichere
Schiffsbegegnung nicht ausreichend. Im Bereich der Mühlhamer Schleife ist die Strecke, die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6973nur in einer Richtung befahren werden kann, besonders lang, so dass dieser
Bereich für die Schiffsfrequenz bzw. für die Leistungsfähigkeit des Abschnittes
Straubing–Vilshofen maßgebend ist.
12. Wie begründet die Bundesregierung den Bedarf für einen Ausbau des
Donauabschnitts außerhalb der Variante A bei einem Rückgang der
Güterbeförderung und des Güterumschlags durch die Binnenschifffahrt
in Bayern (Verkehr in Zahlen 2010/2011, BMVBS)?
Der Ausbaubedarf des Abschnitts Straubing–Vilshofen wurde zuletzt durch die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen der Vorbereitung des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 grundsätzlich belegt.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Infrastrukturprojekten werden stets
langfristige Verkehrsprognosen zugrunde gelegt. Schwankungen in den
jährlichen Verkehrszahlen geben keinen Hinweis darauf, dass die langfristige
Prognose nicht eintreffen werde. Im Zusammenhang mit den derzeit mit
finanzieller Beteiligung der EU durchgeführten „Variantenunabhängigen
Untersuchungen zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen“ wird
ergänzend auch eine auf aktuellen Daten basierende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
zu den Varianten A und C/C280 durchgeführt.
13. Was geschieht mit dem Flusssediment, das nach Flussausbaggerungen
übrigbleibt?
Das gebaggerte Material wird dem Fluss unmittelbar wieder an geeigneter
Stelle zugegeben, um einer Sohlerosion entgegenzuwirken. Beim Baggergut
handelt es sich ausschließlich um Material, das nicht schadstoffbelastet ist. In
Ausnahmefällen wird das Baggergut entnommen und für bauliche Zwecke
(z. B. Hochwasserschutz) verwendet.
14. Wie steht die Bundesregierung zu der Methode der
Sedimentkonditionierung (KSIS-Strategie – Keep Sediments In System), bei der anstelle der
Ausbaggerung der Schlick im Gewässer ohne chemische Zusätze
verflüssigt wird?
Das Sediment im Abschnitt zwischen Straubing und Vilshofen ist sandig bis
kiesig. Schlick bildet sich hier nicht. Dementsprechend kommt dieses
Verfahren nicht zur Anwendung.
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Kosten der Binnenschifffahrt
gegenüber dem Bahntransport ein, gerade in Bezug zur oben aufgeführten
Aussage von Dr. Rudolf Breimeier?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der Wissenschaftler des
Umweltbundesamtes, dass „die Schadstoff- und Klimabilanz der
Binnenschifffahrt hinter die der Bahn deutlich zurückfällt“?
18. Aus welchem Gutachten geht die gegenteilige Aussage der
Bundesregierung hervor, dass die externen Kosten der Binnenschifffahrt niedriger
sind als die der Bahn (Bundestagsdrucksache 17/546)?
Die Fragen 15, 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Ein Vergleich der Verkehrsträger bedarf aufgrund der Vielzahl von
Einflussfaktoren einer differenzierten Betrachtung und kann sinnvollerweise nur relations-
Drucksache 17/6973 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodespezifisch durchgeführt werden. Je nach Relation und Rahmenbedingung
ergeben sich unterschiedliche Kostenvorteile für die einzelnen Verkehrsträger.
In dem von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Auftrag gegebenen
Gutachten „Verkehrswirtschaftlicher und ökologischer Vergleich der
Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße“ aus dem November 2007 sind
Kostenvergleiche für ausgewählte Relationen durchgeführt worden. Dabei hat sich
gezeigt, dass auf geeigneten Relationen zum Teil deutliche
(betriebswirtschaftliche) Kostenvorteile für das Binnenschiff bestehen. Die auf einem Teil des
Wasserstraßennetzes (Kanäle, einige staugeregelte Flüsse) erhobenen
Schifffahrtsabgaben sind dabei ebenso berücksichtigt wie die Trassenentgelte der
Bahn.
Ein Kostenvorteil des Binnenschiffs zeigt sich auf diesen Relationen auch
hinsichtlich der externen Kosten. Darin sind neben den Emissionen von
Klimagasen und Luftschadstoffen auch Lärm und Unfälle monetär bewertet. Bei
alleiniger Betrachtung der Luftschadstoffemissionen weist die Bahn durch den
ihrer Stromerzeugung zugrunde liegenden Energiemix grundsätzlich die
geringsten Kosten auf. Es ist allerdings zu vermuten, dass sich dies infolge des
beschlossenen Atomausstiegs signifikant verändern wird. Hinsichtlich der
Klimagasemission bestehen wiederum auf geeigneten Relationen
Kostenvorteile für das Binnenschiff.
16. Wie sehen die „35 vorgezogenen Hochwasserschutzmaßnahmen“
(Bundestagsdrucksache 17/4207) im Einzelnen aus?
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern sind 35
Projekte im Rahmen des vorgezogenen Hochwasserschutzes an der Donau zwischen
Straubing und Vilshofen vereinbart worden.
Alle 35 Projekte sind variantenunabhängig und haben ein Kostenvolumen von
ca. 193 Mio. Euro.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projekte:
1. Projekt: Stadt Bogen
Projektstand: fertiggestellt
2. Projekt: Kinsach – Menach Ableiter
Projektstand: fertiggestellt
3. Projekt: Irlbach mit Schöpfwerk
Projektstand: fertiggestellt
4. Projekt: Hafen Deggendorf
Projektstand: fertiggestellt
5. Projekt: Aiterachableiter mit Schöpfwerk
Projektstand: fertiggestellt
6. Projekt: Bahnbrücke Deggendorf–Schöpfwerk Saubach
Projektstand: fertiggestellt
7. Projekt: Ortsbereich Mariaposching
Projektstand: fertiggestellt
8. Projekt: Ortsbereich Hermannsdorf
Projektstand: fertiggestellt
9. Projekt: Mettener Bach
Projektstand: fertiggestellt
10. Projekt: Aichet–Winzer
Projektstand: fertiggestellt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/697311. Projekt: Seebach–Niederalteich
Projektstand: fertiggestellt
12. Projekt: Thundorf–Grieshaus
Projektstand: fertiggestellt
13. Projekt: Stögermühlbachdeiche
Projektstand: fertiggestellt
14. Projekt: Angerbach–Herzogbach
Projektstand: fertiggestellt
15. Projekt: Pleinting (Voruntersuchung)
Projektstand: fertiggestellt
16. Projekt: Deggendorf West
Projektstand: fertiggestellt
17. Projekt: Mühlham–Ruckasing
Projektstand: fertiggestellt
18. Projekt: Hofkirchen
Projektstand: im Bau
19. Projekt: Öbling
Projektstand: fertig, Restmaßnahmen
20. Projekt: Parkstetten–Reibersdorf, Abschnitt 1
Projektstand: fertig
21. Projekt: Parkstetten–Reibersdorf, Abschnitt 2
Projektstand: im Bau
22. Projekt: Pfelling
Projektstand: fertiggestellt
23. Projekt: Ortsschutz Irlbach
Projektstand: fertiggestellt
24. Projekt: Irlbach, Abschnitt 2
Projektstand: fertiggestellt
25. Projekt: Linker Isardeich im Polder Fischerdorf
Projektstand: in Planung
26. Projekt: Hochwasserdeiche Kläranlage Straubing
Projektstand: im Bau
27. Projekt: Deichrückverlegung Natternberg
Projektstand: Planfeststellungsverfahren
28. Projekt: Ortsschutz Winzer einschließlich der beiden Schöpfwerke
Projektstand: in Planung
29. Projekt: Hochwasserschutz Pleinting
Projektstand: Planfeststellungsverfahren
30. Projekt: HW-Deich von Schöpfwerke Metten bis Autobahnbrücke
Projektstand: Vorplanung
31. Projekt: HW-Deich von Reibersdorf bis Schöpfwerk Alte Kinsach und
Querdeich bis zur Kinsach
Projektstand: Vorplanung
32. Projekt: Rücklaufdeiche Schwarzach/Sulzbach
Projektstand: in Planung
Drucksache 17/6973 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Projekt: HW-Deich von Hermannsdorf–Ainbrach mit Schöpfwerk
Ainbrach
Projektstand: in Planung
34. Projekt: Schöpfwerk Saubach
Projektstand: Planfeststellungsverfahren
35. Projekt: Schöpfwerk Nattenberg
Projektstand: Vorplanung.
19. Wie steht die Bundesregierung einer Errichtung einer Stützschwelle in
Aicha und der damit verbundenen unmöglichen Fischwanderung
stromaufwärts gegenüber?
Die Erhaltung bzw. Herstellung der Durchgängigkeit ist zwingende Vorgabe für
die Planung. Im Falle der Errichtung einer Stützschwelle bei Aicha würden
hierfür entsprechende Anlagen bzw. Gewässer geplant.
20. Wann ist für die Schleuse in Straubing die Herstellung der ökologischen
Durchgängigkeit geplant?
In die Bootsgasse der Staustufe wurde bereits ein Borstenfischpass eingebaut.
Die Wirksamkeit wird anhand eines Monitorings überprüft. Nach dem
derzeitigen Planungsstand ist vorgesehen, an der Stufe Straubing im
Bewirtschaftungszeitraum bis 2021 (gemäß Wasserrahmenrichtlinie) die Durchgängigkeit durch
weitere Maßnahmen herzustellen. In 2012 wird das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den geplanten Umsetzungszeitraum im
Rahmen eines Priorisierungskonzeptes bekannt geben.
21. Wie sehen die Pläne für die Herstellung der ökologischen
Durchgängigkeit in Geisling und Regensburg aus?
An der Stufe Geisling ist ebenfalls im Bewirtschaftungszeitraum bis 2021 die
Herstellung der Durchgängigkeit (Fischaufstieg) vorgesehen. An der Stufe
Regensburg soll in einem ersten Schritt in der bestehenden Bootsgasse ein
Borstenfischpass vorgesehen werden, um die Durchgängigkeit möglichst
schnell zu verbessern. Die Planungen hierfür laufen bereits.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]