[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6967
17. Wahlperiode 09. 09. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Sven-Christian Kindler,
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6848 –
Stand des qualitativen und quantitativen Ausbaus der öffentlich geförderten
Kindertagespflege
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist eine wichtige und nachhaltige
Investition in die Zukunft. Frühkindliche Förderung ist ein Schlüssel zur
Chancengleichheit und auch der Wunsch von zwei Drittel der Familien nach einer
Betreuung von Kindern unter drei Jahren zeigt, wie wichtig und notwendig
der Ausbau gerade im Hinblick auf die frühe Förderung der Kinder und die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer ist. Für Städte
und Gemeinden stellt die Bereitstellung einer ausreichenden,
flächendeckenden, modernen und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung einen
wesentlichen Baustein für die Bewältigung der Herausforderungen des
wirtschaftlichen und demografischen Wandels dar.
Mit dem Kinderförderungsgesetz haben Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr vom 1. August 2013 an einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der
Kindertagesbetreuung. Bund, Länder und Kommunen einigten sich auf einen
Ausbau der Kindertagesbetreuung für 35 Prozent der unter dreijährigen
Kinder bzw. 750 000 Plätze in der Kindertagesbetreuung. Von den 304 000 seit
2008 zu finanzierenden Plätzen sollen ein Drittel (91 000 Plätze) in der
Kindertagespflege entstehen. Somit sollen 2013 24 Prozent der Betreuungsplätze
für unter Dreijährige in der Kindertagespflege bereitgestellt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 8. September 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6967 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Seit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) wird die Kindertagespflege
als gleichwertiges Angebot neben den Kindertageseinrichtungen
beschrieben. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass seit dem
Tagesbetreuungsausbaugesetz die Kindertagespflege als gleichwertiges Angebot
neben den Kindertageseinrichtungen beschrieben wird, diese
Gleichwertigkeit – insbesondere mit Blick auf die Qualität der Angebote – als
gegeben an?
Wenn nein, was tut die Bundesregierung, um diese Gleichwertigkeit
herzustellen?
Seit den gesetzlichen Novellierungen im Rahmen des
Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) haben Angebote der Kindertagespflege und der
Tageseinrichtung den gleichen Auftrag an Bildung, Erziehung und Betreuung.
Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege findet zum überwiegenden
Teil im Haushalt der Tagespflegeperson statt, was zu einer besonderen
Charakteristik der Bildungs- und Erziehungsprozesse in Kindertagespflege führt.
Eltern erhalten in der Kindertagespflege für ihre Kinder eine familiennahe und
individuelle Betreuung in einer kleinen, überschaubaren Kindergruppe, in der
kindliche Lernprozesse am Alltagsgeschehen des Kindertagespflegehaushalts
möglich sind. Unter frühpädagogischen Gesichtspunkten stellt die
Kindertagespflege daher strukturell günstige Bedingungen für Bildung, Erziehung und
Betreuung von Kindern unter drei Jahren dar. Die Gleichwertigkeit des
Förderauftrags ergibt sich aus den pädagogischen Qualitätsdimensionen, die auf die
kindlichen Bedürfnisse für ein gelingendes Aufwachsen gerichtet und für
Kindertagespflege und Tageseinrichtungen aufgrund unterschiedlicher
Rahmenbedingungen spezifisch konkretisiert sind.
2. Wie viele Plätze für Kinder unter drei Jahren gibt es in der öffentlich
geförderten Tagespflege (differenziert nach Bundesländern)?
3. Wie viele Plätze für Kinder über drei Jahren gibt es in der öffentlich
geförderten Tagespflege, wie viele gibt es für Schulkinder (differenziert nach
Bundesländern)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie viele Plätze es für
Kinder in den genannten Altersgruppen in der öffentlich geförderten
Kindertagespflege gibt. Dieses Merkmal wird statistisch nicht erfasst. Erhoben wird
im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik (§ 98 ff. des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB VIII) allein die Anzahl der in Anspruch genommenen
Plätze.
4. Wie viele Plätze wurden seit dem in Kraft treten des
Kinderförderungsgesetzes bundesweit in der öffentlich geförderten Kindertagespflege
geschaffen (nach Bundesländern aufgelistet)?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. Die amtliche Kinder-
und Jugendhilfestatistik erfasst für den Berichtszeitraum von März 2009 bis
März 2010 die Anzahl der tatsächlich in Kindertagespflege betreuten Kinder.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/69675. Wie viele Plätze fehlen noch, um die anvisierten 91 000 Plätze in der
Kindertagespflege zu schaffen, auf die sich Bund, Länder und
Gemeinden geeinigt haben?
6. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die 91 000 Plätze in der
Kindertagespflege bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs am 1. August
2013 geschaffen werden?
Welche Anstrengungen unternimmt sie, damit das Ziel erreicht wird?
7. Wie viele Plätze in der Tagespflege (differenziert nach Bundesländern)
werden notwendig sein, um den Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erfüllen zu
können?
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit der Schaffung der 91 000
avisierten Plätze der Rechtsanspruch erfüllt wird?
Wenn nein, wie viele weitere Plätze müssen geschaffen werden?
9. Erwartet die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs
auf einen Betreuungsplatz in den kommenden Jahren eine dynamische
März 2009 März 2010 Differenz (zusätzlich
betreute Kinder in
öffentlich geförderter
Kindertagespflege)
Bundesland Kinder
insgesamt
(bis 14
Jahren)
Kinder
unter
drei Jahren
Kinder
insgesamt
(bis 14
Jahren)
Kinder
unter drei
Jahren
Kinder
insgesamt
(bis 14
Jahren)
Kinder
unter drei
Jahren
Baden-Württemberg 15 372 6 934 15 681 7 246 309 312
Bayern 8 077 5 318 9 212 6 363 1 135 1 045
Berlin 4 761 3 364 4 897 3 545 136 181
Brandenburg 4 382 3 775 4 767 4 115 385 340
Bremen 748 397 862 527 114 130
Hamburg 5 610 2 521 5 426 2 460 –184 –61
Hessen 7 312 5 004 8 069 5 622 757 618
Mecklenburg-Vorpommern 5 233 4 514 5 398 4 695 165 181
Niedersachsen 9 888 4 734 14 337 7 494 4 449 2 760
Nordrhein-Westfalen 21 381 13 132 25 507 16 559 4 126 3 427
Rheinland-Pfalz 3 321 1 547 3 836 1 832 515 285
Saarland 674 297 685 350 11 53
Sachsen 4 836 4 489 5 634 5 243 798 754
Sachsen-Anhalt 381 307 445 363 64 56
Schleswig-Holstein 5 823 3 770 6 344 4 545 521 775
Thüringen 895 813 920 862 25 49
Deutschland 98 694 60 916 112 020 71 821 13 326 10 905
Drucksache 17/6967 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEntwicklung bezüglich des Platzbedarfs in der Kindertagespflege, und
was wird die Bundesregierung gegebenenfalls tun, um einem steigenden
Bedarf über 2013 hinaus gerecht zu werden?
23. Wie viele Tagespflegepersonen werden benötigt, um die anvisierten
91 000 Plätze in der öffentlich geförderten Kindertagespflege zu
erreichen (differenziert nach Bundesländern)?
Die Fragen 5 bis 9 sowie 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die konkrete Ausbau- und Bedarfsplanung im Bereich der Kinderbetreuung
liegt in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen.
Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen bei der Ausgestaltung
ihrer regionalen und lokalen Ausbaukonzepte in qualitativer und quantitativer
Hinsicht, insbesondere durch die laufende Evaluation des
Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung, die Evaluation der Umsetzung des
Kinderförderungsgesetzes (KiföG) sowie weitere qualitätsorientierte Studien
und Forschungsvorhaben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der
Bedarf an Tagespflegeplätzen bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs
erfüllbar ist.
Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen beim Ausbau der
Betreuungsangebote in der Kindertagespflege mit dem Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 (2,15 Mrd. Euro), der
dauerhaften Beteiligung an den ausbaubedingten zusätzlichen Betriebskosten
(1,85 Mrd. Euro bis 2013, ab 2014 jährlich 770 Mio. Euro) sowie mit dem
Aktionsprogramm Kindertagespflege (35 Mio. Euro).
10. Wie viele zusätzliche Tagespflegepersonen wären notwendig (aufgelistet
nach Bundesländern), wenn sich der Bedarf nach einem Platz für Kinder
unter drei Jahren in den kommenden Jahren auf 38 Prozent, 40 Prozent
und 45 Prozent belaufen würde?
Anhaltspunkte hierzu gibt die im Rahmen der Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte (wiff) erstellte Studie „Der U3-Ausbau und seine
personellen Folgen. Empirische Analysen und Modellrechnungen“
(Rauschenbach/ Schilling 2010), in der mit Hilfe von Modellrechnungen Personalbedarfe
(Ausmaß des Überschusses oder Fehlbedarfs) in Tageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege nach Bundesländern für verschiedene Platzbedarfsszenarien
abgeschätzt werden. Die Studie ist abrufbar auf dem Portal
www.weiter-
bildungsinitiative.de.
11. Was kostet die Einrichtung eines Betreuungsplatzes für Kinder unter drei
Jahren?
Welche Unterschiede bestehen aus welchen Gründen in den einzelnen
Bundesländern (aufgelistet nach Bundesländern)?
12. Wie hoch sind die Kosten für die Sicherung eines bestehenden
Betreuungsplatzes in der öffentlich geförderten Kindertagespflege (differenziert
nach Bundesländern)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird verwiesen auf den finanziellen Teil des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6967Regierungsentwurfs eines Kinderförderungsgesetzes, Bundestagsdrucksache
16/9299, S. 21 ff. Diese Berechnungsgrundlagen sind gemeinsam mit Ländern
und Kommunen abgestimmt worden und gehen zum Teil auf eigene
Berechnungen der Länder und Kommunen zurück. Für Anhaltspunkte zur
Kostensituation in den einzelnen Ländern wird verwiesen auf die differenzierten
Ausführungen der Studie „Föderale Finanzierung des Kinderbetreuungsausbaus:
Ermittlung der Lastenverteilung“ im Rahmen der Zwischenevaluierung des
Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 des
Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln,
S. 33 ff. (abrufbar auf
www.bmfsfj.de unter Kinder und Jugend →
Kinderbetreuung → Zahlen und Statistiken zum Ausbau der Kinderbetreuung).
13. Wie viele Kinder werden derzeit in der öffentlich geförderten
Tagespflege betreut (differenziert nach Bundesländern, Alter, Betreuungszeiten
und siedlungsstrukturellen Gebietstypen)?
Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik (Stichtag 1. März 2010) erfasst
hinsichtlich der Betreuungszeiten nur die Betreuungstage und den
Betreuungsumfang (Stundenumfang pro Tag), wobei eine differenzierte Darstellung nach
Bundesländern nur für die Betreuungstage möglich ist. Siedlungsstrukturelle
Gebietstypen werden nicht ausgewiesen. Die folgende Tabelle umfasst die
Anzahl der betreuten Kinder in der öffentlich geförderten Tagespflege,
differenziert nach Bundesländern, Alter und Betreuungstagen. Die darauf folgende
Tabelle beinhaltet die Zahl der Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter
Kindertagespflege und den jeweiligen Betreuungsumfang.
Insgesamt Alter der betreuten Kinder Betreuungstage
0–3 3–6 6–11 11–14 bis zu 5
Tage
6 und 7
Tage
Baden-Württemberg 15 681 7 246 3 709 3 935 791 15 451 230
Bayern 9 212 6 363 1 467 1 199 183 9 114 98
Berlin 4 897 3 545 1 089 228 35 4 878 19
Brandenburg 4 767 4 115 554 92 6 4 762 5
Bremen 862 527 173 130 32 850 12
Hamburg 5 426 2 460 1 195 1 416 355 5 335 91
Hessen 8 069 5 622 1 123 1 104 220 7 956 113
Mecklenburg-Vorpommern 5 398 4 695 563 131 9 5 387 11
Niedersachsen 14 337 7 494 3 038 3 168 637 14 087 250
Nordrhein-Westfalen 25 507 16 559 3 955 3 985 1 008 24 938 569
Rheinland-Pfalz 3 836 1 832 746 1 011 247 3 686 150
Saarland 685 350 130 161 44 664 21
Sachsen 5 634 5 243 281 104 6 5 621 13
Sachsen-Anhalt 445 363 71 11 0 445 0
Schleswig-Holstein 6 344 4 545 1 124 576 99 6 302 42
Thüringen 920 862 32 26 0 918 2
Deutschland 112 020 71 821 19 250 17 277 3 672 110 394 1 626
Drucksache 17/6967 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBetreuungszeiten Anzahl betreuter
Kinder
unter drei Jahren
Insgesamt 71 821
Mit einer durchschnittlich vereinbarten Betreuungszeit von …
… bis zu fünf Stunden
zusammen 20 964
morgens/vormittags 15 831
nachmittags/abends 2 273
vor und nach anderer Betreuungsform 454
sonstige zeitliche Belegung 2 406
… mehr als 5 bis zu 7 Stunden
zusammen 21 179
überwiegend morgens/vormittags 16 707
überwiegend nachmittags/abends 946
vor und nach anderer Betreuungsform 167
sonstige zeitliche Belegung 3 359
… mehr als 7 Stunden
mehr als 7 bis zu 10 Stunden 27 650
mehr als 10 Stunden 1 560
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/696714. Wie viele Personen sind in der öffentlich geförderten Tagespflege tätig
(differenziert nach Bundesländern)?
Zur Antwort zu Frage 14 wird auf die folgende Tabelle verwiesen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 2010.
15. Wie viele in der Tagespflege tätige Personen verfügen über einen
pädagogischen Berufsabschluss?
Im Jahr 2010 verfügten bundesweit 13 144 in der Tagespflege tätigen Personen
über einen fachpädagogischen Ausbildungsabschluss. Das entspricht einem
Anteil von rund 32 Prozent aller in der Tagespflege tätigen Personen.
16. Wie viele in der Tagespflege tätige Personen haben einen zertifizierten
Qualifizierungskurs nach dem DJI-Curriculum (Lehrplan des Deutschen
Jugend- Instituts e. V.) mit 160 Unterrichtsstunden abgeschlossen?
Die amtliche Statistik weist die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs und
den jeweiligen Umfang (Stunden) des Kurses aus, nicht jedoch, ob der Kurs
dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) entspricht bzw. sich an
dessen Themen orientiert. 11 436 von 40 853 in der Tagespflege tätige
Personen haben einen zertifizierten Qualifizierungskurs mit 160
Unterrichtsstunden abgeschlossen (dies entspricht einem Anteil von 28 Prozent).
Bundesländer Tagespflegepersonen
Baden-Württemberg 6 416
Bayern 3 253
Berlin 1 433
Brandenburg 1 286
Bremen 340
Hamburg 1 768
Hessen 2 862
Mecklenburg-Vorpommern 1 511
Niedersachsen 5 461
Nordrhein-Westfalen 10 423
Rheinland-Pfalz 1 890
Saarland 303
Sachsen 1 453
Sachsen-Anhalt 111
Schleswig-Holstein 1 997
Thüringen 346
Deutschland 40 853
Drucksache 17/6967 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWerden auch Qualifizierungskurse mit einem Umfang von weniger als
160 Stunden betrachtet, haben insgesamt 30 823 Personen an einem
Qualifizierungskurs teilgenommen. Die folgende Tabelle stellt die Teilnahme an
Qualifizierungskurs aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Umfang im Detail dar.
17. Wie viele in der Tagespflege tätige Personen haben weder einen
pädagogischen Abschluss noch einen Qualifizierungskurs nach dem DJI-
Curriculum mit 160 Unterrichtsstunden absolviert?
Personen, die weder einen pädagogischen Abschluss noch einen
Qualifizierungskurs nach dem DJI-Curriculum mit 160 Unterrichtsstunden absolviert
haben, werden in der amtlichen Statistik nicht direkt ausgewiesen. Die amtliche
Statistik weist einerseits Tagespflegepersonen aus, die einen
Qualifizierungskurs absolviert haben, dabei jedoch unter 160 Stunden geblieben sind und keine
weitere Qualifikation haben (10 296). Die amtliche Statistik weist allerdings
nicht aus, ob der Kurs den Inhalten bzw. dem Konzept des DJI-Curriculum
entspricht. Darüber hinaus werden Personen ausgewiesen, die keine weiteren
Qualifikationen haben, aber in tätigkeitsbegleitender Grundqualifizierung sind
(671), nur andere Nachweise der Qualifikation erbringen (3 098) bzw. sonstige
Qualifikationsnachweise vorlegen können (337). Insgesamt dürfte es sich also
um 14 402 Tagespflegepersonen handeln, die weder einen pädagogischen
Abschluss noch einen Qualifizierungskurs mit 160 Unterrichtsstunden absolviert
haben.
18. Wie viele Personen haben einen zertifizierten Qualifizierungskurs nach
dem DJI-Curriculum abgeschlossen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Sollten
Tagespflegepersonen gemeint sein, wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Zusammen Umfang des abgeschlossenen Qualifizierungskurses
weniger als 30 30–70 71–120 121–159 160 und mehr
30 823 2 169 11 153 4 462 1 603 11 436
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/696719. Wie lange (das heißt wie viele Monate bzw. Jahre) sind
Tagespflegepersonen durchschnittlich in der öffentlich geförderten Tagespflege tätig
(differenziert nach Bundesländern)?
20. Welche Gründe sind maßgeblich für die Beendigung der Tätigkeit in der
Kindertagespflege?
21. Wie viele Tagespflegepersonen gehen neben ihrer Tätigkeit in der
öffentlich geförderten Tagespflege einer anderen Erwerbstätigkeit nach
(differenziert nach Bundesländern)?
22. Wie hoch ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit einer
Tagespflegeperson (differenziert nach Bundesländern)?
26. Wie stellt sich die Belegungsstruktur über den Tagesverlauf hinweg in der
Tagespflege dar (bitte auflisten nach täglicher Betreuungszeit und
Wochentagen)?
35. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Vergütung einer
Tagespflegeperson ist?
36. Wie hoch ist die durchschnittliche Vergütung einer in der öffentlich
geförderten Kindertagespflege tätigen Person nach Abzug von Steuern,
Sozialversicherung und aller durch ihre Tätigkeit entstehenden Kosten?
Die Fragen 19 bis 22, 26 sowie 35 und 36 werden aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt für den
nächsten Zwischenbericht zur Evaluation des KiföG eine
Tagespflegepersonenbefragung durch, die auch diese Fragen beinhaltet. Die Ergebnisse werden nach
der Auswertung veröffentlicht werden.
24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. vor zu
ergreifen, um den Bedarf an Tagespflegepersonen zu decken, der sich mit
der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder
ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ergibt?
25. Ist der Bedarf an Personen, die über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der
Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen
erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben, bis zum Inkrafttreten des
Rechtsanspruchs erfüllbar?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bedarfs- und Personalplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung liegt
in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Bedarf an qualifizierten
Tagespflegepersonen bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs erfüllbar ist. Sie
unterstützt Länder und Kommunen bei der Bedarfsplanung mit der jährlichen
Evaluierung des KiföG und bei der Gewinnung und Qualifizierung von
Tagespflegepersonen mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege.
Drucksache 17/6967 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Wie viele Kinder werden durchschnittlich zeitgleich von einer in der
Tagespflege tätigen Person betreut?
40.853 öffentlich geförderte Tagespflegepersonen betreuen insgesamt 112 020
Kinder im Alter zwischen 0 bis zu 14 Jahren. Damit betreut eine
Tagespflegeperson durchschnittlich 2,7 Kinder.
28. Wie viele Kinder besuchen zusätzlich zur Tagespflege eine
Kindertageseinrichtung?
Im Jahr 2010 besuchten bundesweit 1 756 Kinder im Alter unter drei Jahren in
Tagespflege zusätzlich eine Kindertageseinrichtung. Das sind rund 2 Prozent
aller unter Dreijährigen in Kindertagespflege. Von den Kindern im Alter
zwischen drei Jahren bis zum Schuleintritt besuchten 11 947 Kinder zusätzlich zur
Betreuung in der Tagespflege eine Kindertageseinrichtung. Das entspricht
einem Anteil von rund 43 Prozent an allen Kindern in Tagespflege im Alter
zwischen drei Jahren und Schuleintritt (Quelle: Statistisches Bundesamt,
Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 2010, Berechnungen der Dortmunder
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfe).
29. Wie bewertet die Bundesregierung Großpflegestellen, insbesondere
hinsichtlich ihrer pädagogischen Qualität?
„Großtagespflegestelle“ ist kein in der Fachwelt einheitlich verwendeter
Begriff. Man spricht auch von Tagesgroßpflegestellen, Verbundtagespflegestellen
oder Zusammenschlüssen von Kindertagespflegestellen. Derzeit gibt es eine
Vielzahl solcher Betreuungsformen in Deutschland, die sich hinsichtlich Form,
Struktur und Inhalt unterscheiden. Dabei können sie Kindertageseinrichtungen
ähneln oder weiterhin einen familienähnlichen Charakter aufweisen. Der
Bundesregierung ist es wichtig, dass sich sogenannte Großtagespflegestellen an
pädagogischen Qualitätsstandards ausrichten, wie sie für Angebote der
Kindertagesbetreuung in fachlichen und wissenschaftlichen Empfehlungen formuliert
sind. Die Regelung der Zulassung und Ausgestaltung von so genannten
Großtagespflegestellen liegt in der Zuständigkeit der Länder.
30. In welchen Bundesländern ermöglichen die Landesgesetze die
Einrichtung von Großpflegestellen (nach Bundesländern aufgelistet)?
Auf die Antwort zu Frage 29.
In den folgenden Bundesländern ist die Betreuung von mehr als fünf fremden
Kindern durch mehrere Tagespflegepersonen geregelt: Bayern, Baden-
Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Saarland, Schleswig-Holstein.
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die
Großtagespflege in ihren Landesgesetzen bislang nicht ausgeführt. Brandenburg,
Rheinland-Pfalz und Sachsen haben die Möglichkeit ausgeschlossen, mehr als
fünf Kinder von mehreren Tagespflegepersonen in Großtagespflege gemeinsam
betreuen zu lassen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/696731. Welche Qualitätsstandards sehen die Landesgesetze für die Einrichtung
von Großpflegestellen vor (nach Bundesländern aufgelistet)?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
Die Qualitätsstandards in den Landesgesetzen für die Einrichtung von so
genannten Großtagespflegestellen variieren erheblich, was eine vergleichende
Darstellung auf Landesebene nicht valide zulässt.
32. Wie viele Großpflegestellen gibt es bundesweit (nach Bundesländern
aufgelistet)?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine aktuelle amtliche Statistik über die
Großtagespflegestellen vorhanden. Diese Erhebung wurde aus rechtlichen Gründen
zurückgezogen. Die nächste Erhebung ist für den Stichtag 1. März 2012 geplant.
Anhaltspunkte kann die Anzahl der in „anderen geeigneten Räumen“ geleistete
Kindertagespflege geben. Im Jahr 2010 wurden zehn Prozent der Kinder nicht
in der privaten Wohnung der Tagespflegepersonen beziehungsweise der Eltern
betreut.
33. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie vielen Eltern ihr Wunsch
auf einen Kindertagespflegeplatz nicht erfüllt wird?
Wenn ja, bitte nach Alter der Kinder und Bundesland auflisten?
34. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Eltern ihre Kinder
in der Kindertagespflege unterbringen, weil ihr Wunsch nach einem Kita-
Platz nicht erfüllt wird?
Wenn ja, bitte nach Alter der Kinder und Bundesland auflisten?
Zu den Fragen 33 und 34 liegt keine Datenquelle vor, die eine Schätzung
zulassen würde, die valide Aussagen erlaubt.
37. Hat sich seit der Einführung der Steuerpflicht für Tagespflegepersonen
am 1. Januar 2009 die Anzahl der Personen, die als Tagespflegeperson
tätig sind, die durchschnittliche Anzahl der von einer Tagespflegeperson
betreuten Kinder, die Höhe der Elternbeiträge und die Kosten für einen
Platz in der Kindertagespflege allgemein sowie die Anzahl der
(zukünftigen) Tagespflegepersonen, die eine Qualifizierungsmaßnahme in diesem
Bereich aufnehmen verändert?
Ja. Für Einzelheiten wird verwiesen auf die jährlichen Berichte der
Bundesregierung an den Deutschen Bundestag gemäß § 24 a Absatz 5 SGB VIII.
Drucksache 17/6967 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode38. Wie hoch ist der Anteil der Elternbeiträge an den Kosten der
Kindertagesbetreuung im Bundesdurchschnitt und in den einzelnen
Bundesländern (nach Bundesländern aufgelistet)?
39. Sind bundesweit die Elternbeiträge für einen Platz in der öffentlich
geförderten Tagespflege genauso hoch wie die Elternbeiträge in einer
frühkindlichen Bildungseinrichtung?
Wenn nein, bitte die Unterschiede nach Bundesländern auflisten?
Die Fragen 38 und 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Erhebung von
Kostenbeiträgen liegt gemäß § 90 SGB VIII im Zuständigkeitsbereich von
Ländern und Kommunen.
40. Wie hoch sind die Betriebsausgaben für einen Platz für unter Dreijährige
in der öffentlich geförderten Tagespflege, und wie hoch ist der öffentliche
Anteil an diesen Betriebskosten bzw. was muss die Tagespflegeperson
aufbringen (differenziert nach Bundesländern)?
Gemäß § 23 Absatz 1 SGB VIII wird Tagespflegepersonen eine laufende
Geldleistung gewährt, deren Zusammensetzung und Höhe sich nach § 23 Absatz 2
und Absatz 2a SGB VIII bemisst und von den Umständen des Einzelfalls
abhängt. Anhaltspunkte für die durchschnittlichen Kosten eines
Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege bietet der finanzielle Teil des
Regierungsentwurfs eines Kinderförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/9299,
S. 21 ff.).
41. Wie viele Männer sind in der öffentlich geförderten Tagespflege tätig?
Von den 40 853 öffentlich geförderten Tagespflegepersonen sind 1 020 Männer.
Das entspricht einem Anteil von rund 2,5 Prozent.
42. Welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung für den geringen
Anteil von Männern in der Kindertagespflege maßgeblich?
Wie in anderen pädagogischen Tätigkeitsfeldern der frühen und mittleren
Kindheit ist der geringe Männeranteil in der Kindertagespflege mit strukturellen,
inhaltlichen und finanziellen Gründen erklärbar.
43. Plant die Bundesregierung ein Programm analog zu „Mehr Männer in die
Kitas“ auch für die Kindertagespflege?
Wenn nein, warum nicht?
Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege unterstützt die Bundesregierung
Länder und Kommunen bei der Gewinnung und Qualifizierung auch von
männlichen Tagespflegepersonen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/696744. Strebt die Bundesregierung eine weitergehende Professionalisierung der
Tagespflege an?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung bisher getan, um eine
Professionalisierung zu erreichen, und welche weiteren Schritte plant die
Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege einen
wichtigen Schritt zur angestrebten Professionalisierung der Kindertagespflege
gemacht. Ziel des Aktionsprogramms Kindertagespflege ist die Förderung von
Strukturen sowie der Ausbau der Kindertagespflege. Hierzu gehören in den
160 Modellstandorten die Verankerung von Vermittlungs- und
Vertretungssystemen sowie Verbesserungen der Fachberatung und der Vernetzung. Die
Qualifizierung der Tagesmütter und -väter wird bundesweit flächendeckend
umgesetzt auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen zwischen Bund, den
meisten Ländern und der Bundesagentur für Arbeit: Ein gemeinsames
Gütesiegel für Bildungsträger eröffnet Zugang zu einer 160-Stunden-
Mindestqualifizierung von neu gewonnenen Tagespflegepersonen auf der Grundlage des
DJI-Curriculums. Ab August 2011 fördert das Aktionsprogramm
Kindertagespflege zusätzlich Tagespflegepersonen, die sich berufsbegleitend an einer
staatlich anerkannten Fachschule zur Erzieherin/zum Erzieher oder in einem
sozialpädagogischen Assistenzberuf ausbilden lassen. Für Tagespflegepersonen ist
damit eine Öffnung ihrer beruflichen Perspektive gelungen. Zugleich ist dies
ein weiterer Schritt hin zu einer integrierten Verbindung vom institutionellen
Bereich der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege.
Die Bundesregierung wird auch in den nächsten Jahren die
Professionalisierung der Kindertagespflege in Deutschland tatkräftig begleiten und die
Aktivitäten der Bundesländer und Kommunen rechtlich, fachlich und finanziell
unterstützen.
45. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung mit Blick auf die im
„Zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes“ von
der Bundesregierung getroffenen Aussage, „Potenziale in der
Kooperation zwischen Einrichtungen und Kindertagespflege sind jedoch
nahezu ungenutzt.“, hier konkret nicht genutzt, und was tut die
Bundesregierung, um diese Potenziale auszuschöpfen?
Ein System der Kindertagesbetreuung, das Angebote der Kindertagespflege
und der Tageseinrichtung miteinander vernetzt und in
Kooperationsbeziehungen stellt, kann als integriertes Gesamtsystem von Kindertagesbetreuung
fachlich profitieren und passgenau auf die Bedarfe von Eltern nach einem
Betreuungsplatz für ihr Kind reagieren. Ein Angebot der Kindertagesbetreuung
muss unter pädagogischen Gesichtspunkten passend für das Kind sein und für
Eltern bedarfsgerecht, um Familie und Beruf flexibel vereinbaren zu können.
Kooperationsbeziehungen zwischen Kindertagepflege und Tageseinrichtungen
betreffen sowohl die Steuerungsebene des öffentlichen Jugendhilfeträgers als
auch die Umsetzungsebene zwischen Trägereinrichtungen und
Tagespflegestellen. Im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege wird durch die
Förderung der lokalen Infrastruktur an den Modellstandorten den
Kooperations- und Vernetzungsstrukturen eine hohe Bedeutung gegeben. In den im
Rahmen des Aktionsprogramms vom DJI erarbeiteten „Handreichungen für die
Jugendämter“ finden sich Hinweise zur Umsetzung.
Drucksache 17/6967 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode46. Falls die Bundesregierung aktuell nicht über alle Informationen und
Zahlen zur Beantwortung verfügen sollte, was tut sie dafür, um an die
Informationen zu gelangen, und wann kann sie die Informationen dem
Parlament bereitstellen?
Gesetzliche Grundlage für Erhebungen der Bundesregierung über die Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege sind die
Regelungen über die Kinder- und Jugendhilfestatistik gemäß § 98 ff. SGB VIII.
Grundlage für die Berichterstattung über den Stand des Ausbaus ist § 24a Absatz 5
SGB VIII. Hinzu kommen die Berichtspflichten der Länder nach Maßgabe von
Artikel 5 und Artikel 6 der Verwaltungsvereinbarung zum
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013. Die auf diesen
Grundlagen gewonnenen Informationen werden jährlich im Rahmen der Kinder- und
Jugendhilfestatistik und den entsprechenden Sonderauswertungen des
Statistischen Bundesamtes sowie dem Zwischenbericht zur Evaluation des KiföG,
den die Bundesregierung jährlich dem Deutschen Bundestag vorlegt,
bereitgestellt.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]