[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6952
17. Wahlperiode 08. 09. 2011 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner,
Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kostensteigerungen des Bahnprojektes Stuttgart 21 und der Neubaustrecke
Wendlingen–Ulm
Sowohl „DER SPIEGEL“ (Ausgabe 27/2011) als auch der „stern“ (Artikel vom
21. Juli 2011) werfen in ihren Berichten zum Thema Stuttgart 21 die Frage auf,
ob bereits vor zwei Jahren bahnintern die Kosten für den Bahnhofsumbau mit
weit über 4,5 Mrd. Euro berechnet wurden. Aus einem internen Dossier der DB
ProjektBau GmbH gehe hervor, dass über die Jahre die Kosten für Stuttgart 21
systematisch geschönt worden seien. Dem Artikel des Nachrichtenmagazins
„DER SPIEGEL“ zufolge sind auch den beschlussfassenden Gremien der
Vertragspartner falsche Zahlen vorgelegt worden. Zudem berichtete die
„STUTTGARTER ZEITUNG“ am 5. Juli 2011 unter Berufung auf
konzerninterne Papiere und Gesprächsprotokolle, dass die Deutsche Bahn AG (DB AG)
auch über die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm „bewusst und über Jahre hinweg
der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag“ milliardenschwere
Mehrkosten für den Bau der Neubaustrecke zwischen Wendlingen und Ulm
verschwiegen habe, um die Projekte nicht zu gefährden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung aktuelle Kostenberechnungen zur
Neubaustrecke Wendlingen–Ulm vor, bzw. wann wurde die Kostenberechnung
zuletzt aktualisiert?
Bis wann werden diese aktualisierten Berechnungen dem Deutschen
Bundestag vorgelegt?
2. Trifft es zu, dass die DB AG im Jahr 2009, zum Zeitpunkt der
Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung, die Gesamtinvestitionskosten für die
Neubaustrecke Wendlingen–Ulm mit 2,025 Mrd. Euro (Preis- und
Planungsstand 2004) kalkulierte, obwohl bahnintern schon seit 2003 von deutlich
höheren Kosten ausgegangen worden ist?
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die DB AG
bereits im Juni 2003 vor Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans von
einer Kostenerhöhung für die Neubaustrecke von ca. 1,1 Mrd. Euro auf
ca. 2,6 Mrd. Euro für die Strecke Wendlingen–Ulm ausging und somit eine
arglistige Täuschung des Deutschen Bundestages angenommen werden
muss?
Drucksache 17/6952 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Trifft es zu, dass eine Mitfinanzierung der geplanten Neubaustrecke von
Ulm nach Wendlingen zur Realisierung des Bahnprojektes Stuttgart 21
durch das Land Baden-Württemberg rechtlich nicht zulässig ist, da einzig
der Bund für den Bau der Neubaustrecke zuständig ist?
5. Wie bewertet die Bundesregierung eine solche Mitfinanzierung
bundeseigener Projekte durch das Land Baden-Württemberg, und welche
Auswirkung hat dies auf die Priorisierung der Projekte des
Bundesverkehrswegeplans?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die im Artikel des Nachrichtenmagazins
„DER SPIEGEL“ getroffene Vermutung (Ausgabe 27/2011, S. 19), dass
bereits vor fast zwei Jahren die Kosten für das Projekt Stuttgart 21
bahnintern längst auf mehr als 4,5 Mrd. Euro kalkuliert waren, und wann hat die
Bundesregierung von dieser Kostenkalkulation erfahren?
7. Wird die Bundesregierung auf eine Neuberechnung der Kosten des
Projektes sowie eine Aktualisierung der Kosten- und Risikosituation drängen,
insofern auch 1,23 Mrd. Euro Bundesmittel und 1,47 Mrd. Euro der
bundeseigenen DB AG für das Projekt eingesetzt werden sollen?
8. Hält die Bundesregierung an dem in der Finanzierungsvereinbarung von
April 2009 genannten Termin für die Fertigstellung der Neubaustrecke
Wendlingen–Ulm für spätestens Dezember 2019, zusammen mit Stuttgart 21,
fest?
9. Mit welchen jährlichen Mitteln rechnet die Bundesregierung für die
Finanzierung der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm (bitte pro Jahr angeben)?
10. Welche Auswirkungen hat diese Finanzierung für alle anderen
Neubauvorhaben?
11. Wie viele Mittel bleiben pro Jahr für die Finanzierung aller anderen
Neubauvorhaben übrig?
12. Welche Bauvorhaben sollen bzw. müssen in der Bauzeit der Neubaustrecke
Wendlingen–Ulm zurückgestellt werden?
13. Mit welchen Kosten für die notwendige Große Wendlinger Kurve rechnet
die Bundesregierung?
14. Welche zusätzlichen Kosten sind mit der im Schlichterspruch vereinbarten
Anbindung der Gäubahn an den Tiefbahnhof verbunden, und wer trägt
diese?
15. Trifft es zu, dass die DB AG die Kosten für Stuttgart 21 intern im März
2005 schon auf 4,1 Mrd. Euro kalkuliert hat, öffentlich hingegen nur
Kosten in Höhe 2,8 Mrd. Euro präsentiert hat?
16. Trifft es zu, dass bereits im Jahr 2002 die Projektentwickler der DB Netz mit
Kosten in Höhe von 3,3 Mrd. Euro für das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21
kalkuliert haben, da zuvor sowohl die Planungskosten als auch die Kosten für
Baumaterial zu niedrig angesetzt waren und die Projektpartner darüber
zeitnah informiert wurden?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Berechnungen der
Projektmanagement-Firma Drees & Sommer AG aus dem Jahr 2009, wonach die
Gesamtkosten für das Projekt Stuttgart 21 bei weit mehr als 5 Mrd. Euro liegen
sollen?
18. Trifft es zu, dass die DB AG intern ermittelte Mehrkosten für das Projekt
Stuttgart 21 vor dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung am 1. April
2009 den Projektpartnern und der Öffentlichkeit vorenthalten hat?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/695219. Trifft es zu, dass die DB AG bei Großprojekten wie Stuttgart 21 in der
Regel mit einem Risikokostenzuschlag von 40 Prozent kalkuliert, und steht
dies in einem Verhältnis zu den Kostenentwicklungen bei ähnlichen
Projekten in den vergangenen 20 Jahren?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die interne Risikoanalyse der DB
Projektbau („H.-A.-Papier“), die 121 Kostenrisiken in Höhe von 1,2 Mrd.
Euro aufzählt, und um welche Risikopositionen handelt es sich im
Einzelnen?
21. Wird der kostengünstigere Kompromissvorschlag des S-21-Schlichters
Dr. Heiner Geißler für eine Kombinationslösung aus vier Gleisen Tief- und
zehn bis zwölf Gleisen Kopfbahnhof durch die DB AG geprüft, und wann
ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
22. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mehrkosten für die
Nachrüstung der Triebfahrzeuge auf ETCS-Level (ETCS = European Train
Control System), um die Befahrbarkeit des gesamten Bahnknotens
Stuttgart 21 und des Tiefbahnhofs zu gewährleisten, und wer trägt die
Investitionskosten in die Leit- und Sicherungstechnik?
23. Wie haben sich die Kosten bei den 20 größten und abgeschlossenen
Verkehrsinvestitionsprojekten zwischen Finanzierungszusage und
Fertigstellung in den letzten 20 Jahren verändert (bitte einzeln aufführen)?
24. Inwiefern werden Erfahrungswerte über die Kostenentwicklung von
Infrastrukturprojekten bei Finanzierungszusagen zukünftiger Projekte
berücksichtigt?
Berlin, den 8. September 2011
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
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ISSN 0722-8333]