[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7588
17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Ingrid
Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7427 –
Menschenrechtslage in den Philippinen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Philippinen werden oft dargestellt als ein Land, das sich erfolgreich von
einer Diktatur hin zu einer demokratischen Republik mit regelmäßigen Wahlen,
einer freien Presse und einer starken Zivilgesellschaft gewandelt hat. Trotzdem
beklagen lokale und internationale Nichtregierungsorganisationen – NGOs –
massive Menschenrechtsverletzungen. In den letzten zehn Jahren wurden
hunderte politische Aktivistinnen/Aktivisten, Journalistinnen/Journalisten,
Gewerkschafterinnen/Gewerkschafter und Lokalpolitikerinnen/Lokalpolitiker
bedroht, verschleppt und ermordet. Vermutet werden Verwicklungen des Militärs
und staatlicher Sicherheitskräfte in diese Straftaten, aber nur in seltenen Fällen
wurden Beschuldigte angeklagt und verurteilt.
Nicht selten erfolgen Gewalttaten, Vertreibungen und erhebliche
Beeinträchtigungen der natürlichen Lebensgrundlage durch Bergbauunternehmen und
deren private Sicherheitsfirmen. Der Mining Act, ein Bergbaugesetz aus dem
Jahr 1995, das ausländischen Konzernen Investitionen erleichtern sollte,
schreibt zwar die Beteiligung der lokalen Bevölkerung und die Achtung von
Umweltstandards vor, jedoch erfolgt nur eine unzureichende Überwachung
durch staatliche Stellen, und es folgen keine Konsequenzen bei Verstößen. Die
Bergbauunternehmen müssen die Indigenen zwar um eine Zustimmung für
jedes Projekt bitten, die „Free Prior and Informed Consent“ (FPIC) genannt
wird, jedoch informieren die Unternehmen nur unzureichend über die
Konsequenzen des Bergbaus und verschweigen die Risiken. Die große Anzahl
illegaler Umsiedlungen führt regelmäßig zu schlechteren Lebensbedingungen für
die Indigenen, und es werden oft nur geringe oder gar keine Abfindungen
gezahlt. Viele Familien leiden immer mehr unter der Verschmutzung der Flüsse
mit Quecksilber und Zyanid und anderen gefährlichen Substanzen und sind
damit erheblich in ihrer Lebensgrundlage gefährdet. Aufgrund der
Versprechungen der Unternehmen stimmen viele Gemeinschaften trotz der fatalen
Folgen dem Bergbau zu, auch weil die Unternehmen oft als die einzige
Chance auf eine Verbesserung der Infrastruktur, bessere Schulen,
Krankenhäuser und Straßen in den abgelegenen Gebieten erscheinen. Auch können die
NGOs nicht genügend Informationen über die Folgen des Bergbaus
verbreiten, weil sie von den Unternehmen an ihrer Arbeit durch Drohungen oder
tatsächliche Gewalt gehindert werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. November 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7588 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuch deutsche Banken sind laut einem Bericht des Aktionsbündnisses
Menschenrechte-Philippinen an Investitionen in philippinische
Bergbauunternehmen beteiligt. Die Deutsche Bank gewährte im Januar 2008 der Firma
Platinum Group Metals einen Finanzierungskredit von 40 Mio. US-Dollar, um den
Kauf, die Wiedernutzbarmachung und zahlreiche Aufbauarbeiten der zwei
Eisennickelschmelzereien der Firma zu ermöglichen. Auch der Bergbaufirma
Carmen Copper Corporation, einer Tochter der philippinischen Atlas
Consolidated Mining & Development Corp. wurde im Mai 2007 ein Kredit über
100 Mio. US-Dollar gewährt, um das Bergbaugebiet des Toledo Copper
Project in Cebu wiederzubeleben. Unbestätigten Informationen zufolge fungiert
die Deutsche Bank auch als Broker für das internationale Schweizer
Rohstoffunternehmen Xstrata. Xstrata führt trotz des Auslaufens ihrer
Erkundungserlaubnis am 17. August 2007 Probebohrungen in einer Mine in Tampakan,
einem der lukrativsten Bergbaugebiete, durch. In dieser Region befinden sich
fünf Flüsse, von denen nahezu die gesamte Wasserversorgung Zentral- und
Südmindanaos abhängt, und die durch die Bergbauaktivitäten zu
verschmutzen drohen und damit die Anwohner gefährden.
Die Allianz AG hielt 10,2 Prozent der Anteile der britischen Firma Metals
Exploration und war damit der größte Anteilsinhaber. Die Firma Metals
Exploration arbeitet vor Ort mit der philippinischen Bergbaufirma Philsaga
Mining Corp. zusammen. Aufgrund des immer wieder aufflackernden
Protestes der indigenen Bevölkerung, die sich gegen die Präsenz der Bergbaufirmen
auf ihrem Land auflehnt, hat sich Langley Segundo, Beauftragter der Cagaya-
Region der Nationalen Kommission für die indigene Bevölkerung (NCIP), für
eine Überprüfung und Neubewertung der Abbaulizenzen in der Region
ausgesprochen.
Die Dresdner Bank AG (jetzt Commerzbank AG) hat zwar die Equators
Principles, ein Regelwerk zur Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards der
Weltbank, unterschrieben, tritt aber dennoch als Bankier der philippinischen
Lepanto Consolidated Mining Company auf, die beim Abbau der
Goldvorkommen in Mankayan tätig ist. Im Jahr 1998 schloss Lepanto unter anderem
mit der Dresdner Bank AG ein Kreditabkommen über 25 Mio. Euro ab. Im
Jahr 2006 wurde ein Gold Delivery Agreement abgeschlossen, wodurch
Lepanto weitere 11,4 Mio. Euro gezahlt wurden und sich Lepanto im
Gegenzug verpflichtete, 200 bis 250 Unzen Gold monatlich zu liefern. Das
Unternehmen wird dafür kritisiert, sich nicht mit den Rechten Indigener
auseinanderzusetzen. Ebenso ist Lepanto für massive Arbeitsrechtsverletzungen
bekannt. Bei den Aktivisten des Save the Abra River Movement gilt Lepanto als
Hauptverdächtiger des im Jahr 2006 aufgetretenen Fischsterbens in der
Provinz Abra. Bewohner entlang des Flusses Abra berichten über den strengen
Geruch und Verunreinigungen des Wassers. Regelmäßig durchgeführte
Wasserproben weisen einen auffällig hohen Zyanid-, Blei-, Quecksilber- und
Chromgehalt auf. Die Untersuchung ergab außerdem, dass die Abwässer zu
einer Verschlackung des Flussbettes führen und die angrenzenden Reisfelder
versalzen. Außerdem sind geologische Folgen wie Bodenabsenkung und
Landrutsche bemerkbar. Im Juli 2009 soll der lokale Gouverneur nach
Erdrutschen und Zerstörungen den Ausnahmezustand erklärt haben und im
Oktober 2009 sind durch einen Erdrutsch vermutlich ca. 40 Personen getötet
worden.
1. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die allgemeine Lage der
Menschenrechte in den Philippinen ein?
Rechtlich und institutionell ist der Schutz der Menschenrechte auf den
Philippinen gut abgesichert, die Umsetzung der kodifizierten Rechte bleibt jedoch
teilweise problematisch. Die Philippinen haben die wichtigsten
menschenrechtlichen Übereinkünfte ratifiziert und 2006 die Todesstrafe abgeschafft. Der
Oberste Gerichtshof der Philippinen hat sich mit der Einführung des „Writ of
Amparo“, der die Bürger vor willkürlicher Verfolgung durch staatliche Organe
schützen soll, einen Namen gemacht. Auch war das Land eine treibende Kraft
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7588hinter der Schaffung der ASEAN Intergovernmental Commission on Human
Rights im Juli 2009. Diese ist eine unabhängige Kommission, welche u. a. das
Recht hat, unabhängige Untersuchungen von mutmaßlichen
Menschenrechtsverletzungen durchzuführen. Parlamentarische Demokratie, unzensierte Medien,
Versammlungs- und Religionsfreiheit prägen grundsätzlich die Gesellschaft.
In der Praxis kommt es jedoch trotz dieser Bemühungen zu erheblichen
Menschenrechtsverletzungen. Hierzu zählen extralegale Tötungen,
Verschwindenlassen von Personen sowie illegale Festnahmen. Eine effektive Durchsetzung
der Menschenrechte wird zudem durch langsame juristische Verfahren
behindert.
2. Hat sich nach Ansicht der Bundesregierung seit Amtsantritt des
Präsidenten Aquinos die Lage der Menschenrechte verbessert?
Wenn ja, in welchen Bereichen?
Der Präsident Benigno Aquino verfolgt einen menschenrechtsfreundlicheren
Kurs als seine Amtsvorgängerin. Am 1. November 2011 traten die Philippinen
dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs bei, als bisher
einziges asiatisches Land neben Japan. Benigno Aquinos Ernennungen der
streitbaren Vorsitzenden der Menschenrechtskommission Leila de Lima zur
Justizministerin und der Bürgerrechtlerin Etta Rosales zu ihrer Nachfolgerin gleich zu
Anfang seiner Amtszeit waren ein klares politisches Zeichen, dass die
Menschenrechtspolitik für ihn einen hohen Stellenwert hat. Eine Reihe von
Reformen des Justizsystems wurde vom Justizministerium in Angriff genommen, um
die geringe Rate der Aufklärungen und Verurteilungen von
Menschenrechtsverletzern zu erhöhen. In der Polizei und in den Streitkräften wurden die
Bemühungen verstärkt, menschenrechtliche Mindeststandards auch in den unteren
Hierarchieebenen zu verankern, etwa durch sogenannte Human Rights Desks in
jeder Polizeiwache des Landes und durch die Institutionalisierung von
Menschenrechtsunterricht in der Ausbildung der Soldaten. Die Anzahl der Fälle von
extralegalen Tötungen ist seit dem Amtsantritt Benigno Aquinos weiter rückläufig,
selbst wenn die – im Vergleich zu denen des Justizministeriums – höheren
Fallzahlen einiger Menschenrechtsorganisationen als Basis genommen werden.
3. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation der Frauen und die
Einhaltung von Frauenrechten auf den Philippinen ein?
Auch wenn Frauen in einflussreichen Positionen heutzutage eine
Selbstverständlichkeit auf den Philippinen sind, bleiben sie in den Spitzenämtern der
Wirtschaft unterrepräsentiert.
Problematisch ist für viele Frauen die staatliche Politik der reproduktiven
Gesundheit. Schwangerschaftsabbrüche sind grundsätzlich verboten. Dennoch
durchgeführte illegale Abbrüche führen nicht selten zu Verletzungen der Frauen
und sind auch ein Grund dafür, dass die Philippinen das Millennium
Development Goal der Reduzierung der Müttersterblichkeit vermutlich verfehlen
werden. Auch wegen geringer Einkommen und mangelhaften Wissensstands werden
Mittel zur Geburtenkontrolle von Teilen der armen Bevölkerung nicht genutzt.
Die katholische Kirche sperrt sich zudem gegen kostenlosen Zugang zu
Kontrazeptiva in staatlichen Programmen reproduktiver Gesundheit. Bereits seit
13 Jahren wird das Thema im Parlament beraten, ohne dass ein Gesetzesentwurf
verabschiedet werden konnte.
Aktuelle Zahlen über das Ausmaß der Prostitution in den Philippinen liegen
nicht vor. Mit dem „Anti-Trafficking in Persons Act of 2003“ wurde eine ge-
Drucksache 17/7588 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesetzliche Grundlage zur strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und
verschiedenen Formen kommerzieller sexueller Ausbeutung geschaffen.
Durch die Schaffung eines modernen Strafrechts soll die bislang unzureichende
gesetzliche Kriminalisierung häuslicher Gewalt angegangen werden. Eine
allgemein niedrige Gewaltschwelle, starke Familienbande, wirtschaftliche
Schwierigkeiten und die Tatsache, dass Ehescheidung nicht möglich ist, begünstigen
Straftaten in der Familie.
Im Jahr 2009 wurde, nach mehrjähriger Beratung, die sogenannte Magna
Charta of Women (R.A. No. 9710) verabschiedet. Das Gesetz soll den Rahmen
für die nationale Umsetzung der „Convention on the Elimination of All Forms
of Discrimination against Women“ (CEDAW) der Vereinten Nationen bilden
und zielt auf einen umfassenden Schutz und die Förderung der Gleichstellung
der Frauen ab. Eine Einschätzung der Wirksamkeit des Gesetzes ist aufgrund
der kurzen Zeit seit dem Inkrafttreten derzeit noch nicht möglich.
4. In welcher Form und zu welchen Anlässen spricht die Bundesregierung
menschenrechtliche Fragestellungen gegenüber der philippinischen
Regierung an?
Menschenrechtliche Fragestellungen werden von der Bundesregierung
gegenüber der philippinischen Regierung insbesondere bei bilateralen Besuchen
thematisiert, so beispielsweise beim Besuch des Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt,
Markus Löning, in Manila im Januar 2011, bei der Reise des Staatsministers
Dr. Werner Hoyer auf die Philippinen im August 2011 und der Reise der
philippinischen Justizministerin Leila de Lima nach Deutschland im Juni 2011. Auch
bei Gesprächen mit der philippinischen Botschaft in Berlin wird das Thema
„Menschenrechte“ regelmäßig angesprochen.
5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Beurteilung zur
allgemeinen Lage der Menschenrechte für ihre gegenwärtige und
zukünftige entwicklungspolitische Zusammenarbeit?
Seit 2008 konzentriert die Bundesregierung die entwicklungspolitische
Zusammenarbeit mit den Philippinen schrittweise auf den Schwerpunkt
„Friedensentwicklung und Konfliktprävention“. Der neue Schwerpunkt soll zur
Überwindung von zum Teil gewaltsamen und die Rechte der Armen und Indigenen
verletzenden Konflikten beitragen.
6. Inwiefern wird die Umsetzung von Menschenrechten in den Philippinen
durch die Entwicklungspolitik der Bundesregierung gefördert?
Infolge der Entscheidung von 2008 wurden für die bis dahin bestehenden
Schwerpunkte Umwelt, Privatwirtschaftsförderung und Dezentralisierung z. T.
vorzeitige Abschlussphasen (bis 2012) vereinbart, in denen in diese Programme
verstärkt Aspekte der Konfliktvermeidung und -bearbeitung aufgenommen
wurden. Zielgruppe der Programme in allen Sektoren sind benachteiligte
Bevölkerungsteile, vor allem im ländlichen Raum. Besondere Berücksichtigung
finden Frauen und – je nach geographischer Lage – auch die indigene
Bevölkerung.
Im neuen Schwerpunkt „Friedensentwicklung und Konfliktprävention“ hat die
Bundesregierung mit den Philippinen ein neues vierjähriges Programm zur
Verminderung bzw. Vermeidung von Konflikten (COSERAM) entwickelt, die auf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7588widerstreitende Interessen an der Nutzung natürlicher Ressourcen
zurückzuführen sind. Das Vorhaben in Caraga (im Nordosten von Mindanao) zielt auf eine
friedenschaffende, nachhaltige und der Bevölkerung zu Gute kommende
Verwaltung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen ab. Ungleicher Zugang zu
den reichlich vorhandenen Ressourcen und zu Land ist eine der wesentlichsten
Armuts- und Konfliktursachen insbesondere in Caraga. Der ungleiche Zugang
ist vor allem auf überlappende Ansprüche aus der Landrechtsgesetzgebung,
schwache rechtsstaatliche Institutionen, monopolisierte Land- und
Besitzstrukturen von großen Firmen (insbesondere Bergbau und Holzeinschlag) sowie von
traditionellen Familien- und Interessengruppen zurückzuführen. Damit zielt das
Vorhaben auch darauf ab, die Rechte im Bereich des Umwelt- und
Ressourcenschutzes, also insbesondere die Rechte auf Wasser und auf Nahrung, sowie
Rechte der indigenen Bevölkerung verwirklichen zu helfen.
Die Bundesregierung hat den Philippinen für den neuen Schwerpunkt 7 Mio.
Euro im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit (TZ) und 21 Mio. Euro im
Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) zur Verfügung gestellt. Die
Auszahlung der FZ ist jedoch derzeit durch einen Rechtsstreit (Fraport-
Enteignungsfall) blockiert. Im Rahmen der Regierungsgespräche im November 2011
wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) der philippinischen Regierung eine Weiterführung des COSERAM-
Programms über 2014 hinaus signalisieren. Nur so kann langfristig die
Nachhaltigkeit des Vorhabens gesichert und die von Beginn an geplante Synergie mit den
FZ-Investitionen hergestellt werden, sobald nach einer befriedigenden Lösung
des Fraport-Enteignungsfalls die zugesagten FZ-Mittel freigegeben werden
können.
7. Welche Schwerpunkte haben die Bundesregierung und die Philippinen in
ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gesetzt, und in welchen
Bereichen plant die Bundesregierung gemeinsam mit der philippinischen
Regierung die Zusammenarbeit auszubauen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Aus Mitteln der Internationalen Klimaschutzinitiative fördert das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zudem seit
2008 Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit im Klimaschutz mit
Entwicklungs-, Transformations- und Schwellenländern.
8. In welchem finanziellen Umfang werden die jeweiligen Schwerpunkte,
Projekte und Programme auf bi- und multilateraler Ebene mit deutschen
Mitteln gefördert (bitte nach Projekten, Programmen, Titeln, Jahr und
finanziellen Volumina auflisten)?
Im Rahmen der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit haben die Philippinen
in den Jahren 2007 bis 2011 über das BMZ folgende Zusagen erhalten:
Jahr FZ TZ Schwerpunkte
2007 7,0 Mio. Euro 13,0 Mio. Euro
Friedensentwicklung und Konfliktprävention, Umwelt,
Privatwirtschaftsförderung, Dezentralisierung.
2009 21,0 Mio. Euro 16,5 Mio. Euro
Friedensentwicklung und Konfliktprävention, Umwelt,
Privatwirtschaftsförderung, Dezentralisierung (auslaufend
bis 2012).
2010 – 1,3 Mio. Euro Umwelt
2011 – 3,0 Mio. Euro Umwelt
Drucksache 17/7588 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Bereich der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit hat das BMZ im
Zeitraum von 2007 bis 2011 die Aktivitäten der politischen Stiftungen, Kirchen
etc. in den Philippinen mit folgenden Mittelvolumina gefördert:
Das BMU fördert zusätzlich folgende Projekte auf den Philippinen:
Multilaterale Organisationen fördern die Philippinen in den u. g.
Schwerpunkten. Deutsche Mittel kommen dabei entsprechend den deutschen Anteilen an
den jeweiligen Organisationen zum Einsatz.
1 Mittelangaben auf Basis der Länderstrategie 2007 bis 2013. Weitere Mittel werden durch EU-Regionalprogramme und thematische Programme
zur Verfügung gestellt.
Träger Zuwendung Schwerpunkte
Politische Stiftungen 11,8 Mio. Euro Die Philippinen sind Teil der Regionalprogramme für Asien.
Kirchen 30,9 Mio. Euro
Bildung, Gesundheitswesen, Staat und Zivilgesellschaft,
soz. Infrastruktur und Dienste, Energieerzeugung und
-versorgung, Landwirtschaft/Forstwirtschaft/Fischerei,
Industrie/Bodenschätze/Bergbau.
Sozialstrukturträger 2,4 Mio. Euro Die Philippinen sind Teil der Regionalprogramme für Asien.
Private Träger 6,2 Mio. Euro
Von besonderer Relevanz für die Anfrage sind verschiedene
Projekte in den Bereichen Ausbildung von Frauen und
marginalisierten Jugendlichen, Menschenrechtskampagnen
zum Schutz von Kindern vor Gewalt, Stärkung der
Menschenrechte auf Mindanao, Schutz von Ahnenland in
Palawan.
Schwerpunkte Laufzeit Fördersumme
Klimarelevante Modernisierung der
nationalen Forstpolitik und Pilotierung
von REDD-Maßnahmen
11/2009 bis 09/2012 2,7 Mio. Euro
Wald- und Klimaschutz auf Panay 11/2009 bis 09/2012 1,95 Mio. Euro
Anpassung an den Klimawandel und
Erhaltung der Biodiversität
01/2009 bis 12/2011 2,43 Mio. Euro
Kreditprogramm Klima schonende
Kühlaggregate
12/2008 bis 12/2010 11,45 Mio. Euro
Kreditprogramm Energieeffizienz 12/2008 bis 12/2010 11,95 Mio. Euro
Organisation Zeitraum FZ TZ Schwerpunkte
Asiatische
Entwicklungsbank
2005 bis 2010
3 684 Mio.
US-Dollar
35,3 Mio.
US-Dollar
Haushaltskonsolidierung, Verbesserung des
Investitionsklimas, gute Regierungsführung,
Millennium-Entwicklungsziele.
Weltbank 2010 bis 2012
700 Mio.
US-Dollar
bis 1 Mrd.
US-Dollar
pro Jahr
–
Makroökonomische Stabilität, Verbesserung
des Investitionsklimas, Verbesserung sozialer
Dienstleistungen, Klimaschutz und -anpassung,
gute Regierungsführung.
EU1 2007 bis 2013 –
130 Mio.
Euro
Soziale Dienstleistungen, Verbesserung von
Handel und Investitionen, gute
Regierungsführung, Unterstützung für den Mindanao-
Friedensprozess.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/75889. Wie beurteilt die Bundesregierung die Investitionen deutscher Banken in
Unternehmen, die in den Philippinen Bergbau betreiben vor dem
Hintergrund der Vorwürfe von massiven Menschenrechtsverletzungen durch
deren Tätigkeiten?
Zu einer Beteiligung deutscher Banken an entsprechenden Projekten bzw.
operierenden Firmen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
10. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu gewährleisten, dass
deutsche Investoren und die in den Philippinen tätigen deutschen
Unternehmen die Wahrung der Menschenrechte beachten?
Deutsche Unternehmen sind auf den Philippinen nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht im Bergbau tätig. Darüber hinaus ist der Bundesregierung nicht
bekannt, dass deutsche Unternehmen auf den Philippinen Menschenrechte
verletzen.
Die Bundesregierung stellt in der Rohstoffstrategie vom Oktober 2010
ausdrücklich fest: „Die Bundesregierung unterstreicht, dass nachhaltige
Entwicklung sowie wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt ohne gute
Regierungsführung, ohne Achtung der Menschenrechte und ohne Beachtung ökologischer und
sozialer Standards nicht möglich ist. Sie tritt verstärkt dafür ein, dass die
deutsche Wirtschaft unternehmerisches Handeln an international anerkannten
Instrumenten und Initiativen wie den OECD-Leitsätzen für Multinationale
Unternehmen ausrichtet“.
11. Welche deutschen Unternehmen sind direkt oder indirekt am Bergbau in
den Philippinen beteiligt?
Sind Auseinandersetzungen deutscher Unternehmen mit der lokalen
Bevölkerung bekannt?
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, sind deutsche Unternehmen nicht
direkt im Bergbau auf den Philippinen aktiv, sondern allenfalls in geringer Zahl
indirekt beteiligt. Auseinandersetzungen dieser Unternehmen mit der lokalen
Bevölkerung sind der Bundesregierung nicht bekannt.
12. Wie ist die Einstellung der Bundesregierung zum philippinischen
Bergbaugesetz von 1995 (Mining Act) und der damit verbundenen
Beseitigung aller Hindernisse für ausländische Bergbauunternehmen?
Das Bergbaugesetz von 1995 hat den Eigentumserwerb durch ausländische
Bergbauunternehmen erleichtert und soll so der Entwicklung des
philippinischen Bergbausektors sowie auch zur Anwerbung von ausländischen
Investoren dienen. Darüber hinaus sieht es zahlreiche Einschränkungen und
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, lokaler Gemeinschaften und anderer öffentlicher
Interessen vor bzw. lässt Einschränkungen durch andere Gesetze bestehen.
Über die Anwendung des Gesetzes liegen im Einzelnen keine Erkenntnisse vor.
13. Wie thematisiert die Bundesregierung gegenüber der philippinischen
Regierung die Verursachung von Umweltschäden durch
Bergbauunternehmen und die damit verbundene Zerstörung des Lebensraumes der
indigenen Bevölkerung?
Die Bundesregierung unterstützt in den Philippinen eine Vielzahl von Projekten
in Bereichen wie nachhaltige Entwicklung, Biodiversität, Umweltschutz,
Drucksache 17/7588 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKlimafragen und Konfliktprävention. Auf die Antwort zu Frage 15 wird
verwiesen.
14. Ist ein möglicher Beitritt der Philippinen zur Extractive Industries
Transparency Initiative Thema der Gespräche zwischen Bundesregierung und
der philippinischen Regierung?
Wenn ja, was ist aktueller Stand dieser Gespräche, und wenn nein, warum
thematisiert die Bundesregierung dies nicht?
Die philippinische Regierung zeigt Interesse an einer Implementierung der
Grundsätze der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), hat aber
beim EITI-Sekretariat noch keinen formellen Beitrittsantrag gestellt.
Vorbereitende Kontakte dazu werden von dem bei der Weltbank angesiedelten EITI
Multi-Donor Trust Fund unterstützt, den die Bundesregierung mitfinanziert. Die
Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, darüber hinaus auch die
Möglichkeiten einer weiteren Unterstützung zu prüfen, sofern die philippinische Regierung
daran interessiert ist. EITI ist eine freiwillige Initiative, die ihre Stärke gerade
aus dieser Freiwilligkeit gewinnt und nicht vom „Norden“ getrieben werden
sollte.
15. Ist eine transparente und entwicklungsförderliche Vertragsgestaltung im
Rohstoffsektor Thema der Gespräche zwischen Bundesregierung und der
philippinischen Regierung?
Wenn ja, in welchem Rahmen und mit welchen Ergebnissen werden diese
Gespräche geführt, und wenn nein, warum thematisiert die
Bundesregierung dies nicht?
Entsprechende Gespräche finden derzeit nicht statt. Weder deutsche
Unternehmen noch die Bundesregierung haben derzeit nennenswerte rohstoffpolitische
Interessen auf den Philippinen, die einen entsprechenden Anknüpfungspunkt
liefern könnten. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
16. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der
philippinischen Regierung in Bezug auf rechtsgrundlose Vertreibungen der
Bevölkerung durch Bergbauunternehmen und deren private
Sicherheitsfirmen?
Belastbare Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
Menschenrechtliche Fragestellungen werden von der Bundesregierung gegenüber
der philippinischen Regierung regelmäßig thematisiert. Auf die Antwort zu
Frage 4 wird verwiesen.
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass die
Dresdner Bank AG sich einerseits zu den Equator Principles bekennt,
andererseits jedoch die Lepanto Consolidated Mining Company finanziert?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zu den gegen die
Lepanto Consolidated Mining Company erhobenen Vorwürfen. Eine
Bewertung im Sinne der Fragestellung kann daher nicht vorgenommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/758818. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Verwicklung des
Militärs und staatlicher Sicherheitskräfte in Morde an politischen
Aktivistinnen und Aktivisten?
Der Bundesregierung liegen Informationen von Nichtregierungsorganisationen
zu extralegalen Tötungen vor. In diesen Berichten geht es auch um die
Verwicklung des philippinischen Militärs und philippinischer Sicherheitskräfte in
Morde an politischen Aktivistinnen und Aktivisten. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor.
19. Wie gedenkt die Bundesregierung die Anfang des Jahres vom
Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Markus
Löning, angekündigte Unterstützung der Verbesserung des philippinischen
Justizsystems konkret umzusetzen?
Im Rahmen der zivilen Krisenprävention fördert das Auswärtige Amt – über die
Hanns-Seidel-Stiftung als Träger – ein Projekt auf den Philippinen zur Reform
des dortigen Justizsektors. Bei diesem Vorhaben – „Crafting a Modern Criminal
Code for the Philippines“ – wird die philippinische Regierung bei der
Konzeption moderner Strafgesetzgebung bis hin zur Vorlage des finalen Gesetzentwurfs
beim philippinischen Parlament unterstützt. Das Projekt umfasst eine Laufzeit
von ca. 1,5 Jahren (1. Juli 2011 bis 31. Januar 2013) und eine
Gesamtfördersumme von 309 500 Euro. Deutschland ist der einzige ausländische Partner der
philippinischen Regierung in diesem Bereich.
20. Was für konkrete Erfolge zum Schutz der Menschenrechte hat das EU-
Rechtsstaatsprogramm EP-JUST unter der Leitung von Detlev Mehlis
nach Einschätzung der Bundesregierung gebracht?
Das „European Union-Philippine Justice Support Programme“ (EPJUST) nahm
Anfang 2010 seine Arbeit auf und wurde im April 2011 nach der vorgesehenen
Projektdauer von 15 Monaten abgeschlossen. Ein besonderer Schwerpunkt des
EPJUST war die Thematik der sogenannten extralegalen Tötungen. Durch
vielfältige Veranstaltungen – unter anderem Workshops, Seminare, Studienreisen
von Richtern und Staatsanwälten nach Europa, den Einsatz europäischer
Kurzzeitexperten auf den Philippinen – gelang es dem Programm zum einen,
zivilgesellschaftliche Gruppen und Regierung enger zu vernetzen. Zum anderen
konnten, in Partnerschaft mit dem Justizministerium und der Polizei, konkrete
Empfehlungen für die Verbesserung der Arbeitsweise von Polizei und
Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung extralegaler Tötungen ausgearbeitet werden.
21. Wie und wann soll nach Ansicht der Bundesregierung das EP-JUST-
Programm weitergeführt werden, und mit welchen Zielsetzungen wird es
verbunden sein?
Pläne zur Fortführung des „European Union-Philippine Justice Support
Programme“ bestehen zurzeit nicht. Teile des EPJUST Programms sollen jedoch in
ein größeres neues Projekt der EU-Kommission, „Access to Justice“,
übernommen werden. Vorgesehener Projektbeginn hierfür ist Anfang 2012. Vereinzelt
wird ein Teilaspekt dieses neuen umfassenden Programms daher auch als
EPJUST 2 bezeichnet.
Drucksache 17/7588 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Inwieweit setzt die Bundesregierung die EU-Leitlinien zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern in den Philippinen
um?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Menschenrechtsverteidigerinnen
und -verteidiger staatlicherseits in den Philippinen unter Druck gesetzt werden.
Um die gesellschaftliche und politische Bedeutung dieser Personengruppe zu
stärken, unterhält die Deutsche Botschaft Manila regelmäßigen Kontakt zu
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern. Menschenrechtsfragen
werden in Treffen zwischen Regierungsvertretern, u. a. im Rahmen von
Delegationsreisen, stets angesprochen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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