[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7740
17. Wahlperiode 16. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Monika Lazar, Till Seiler,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7564 –
Förderung der Integrationsarbeit von Migrantenselbstorganisationen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Lange Jahre war die Förderung der Integrationsarbeit von
Migrantenselbstorganisationen (MSO) durch den Bund lediglich Stückwerk. Der Mitteleinsatz
war gering und die Projektförderung verfolgte kein erkennbares strategisches
Konzept.
Seit 2009 hat sich hier zweifelsohne vieles zum Besseren entwickelt:
1. Die Haushaltsmittel sowohl des Bundesministeriums des Innern (BMI) wie
auch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) wurden zumindest phasenweise erhöht:
a) Von 2008 bis 2009 verdreifachte das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) den Anteil seiner Projektfördermittel für MSO auf
27 Prozent.
b) Parallel hierzu erhöhte auch das BMFSFJ von 2008 auf 2009 seine
diesbezüglichen Haushaltsmittel erheblich.
● Für die Qualifizierung von MSO für eine professionelle
Freiwilligenarbeit wurden 2009 insgesamt 120 000 Euro investiert (allerdings
wollte das BMFSFJ diesen Mitteleinsatz 2011 wieder auf 46 000
Euro absenken).
● 2009 wollte das BMFSFJ für die Qualifizierung von MSO als Träger
von Freiwilligenarbeit 155 000 Euro ausgeben (2010 sogar 201 000
Euro, 2011 aber nur noch 158 000 Euro).
● Auch bei der Förderung von MSO im Rahmen des Programms
„Freiwilligendienste machen kompetent“ sank der Anteil des BMFSFJ
von anfänglich 1 Mio. Euro (2009) auf 30 000 Euro (2011).
(Angaben nach: Sachinformation des BMFSFJ an den Abgeordneten
Sven-Christian Kindler der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 29. Oktober 2010.)
Auf Seite 255 seines „Schwerpunktepapiers“ zum Bundeshaushaltsentwurf
2012 kündigt das BMI zumindest an, dass die Unterstützung von MSO auch Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. November 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7740 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeim nächsten Jahr einen „Förderschwerpunkt“ des BAMF darstellen würde und
dass man im Zuge dessen entschlossen sei, die MSO „künftig in weitaus
größerem Ausmaß“ als bisher fördern zu wollen.
2. Die Arbeit der MSO wurde seitens des Bundes in ein kohärentes
Integrationsprogramm eingebettet. So verabschiedete das Bundeskabinett 2010 das
sog. bundesweite Integrationsprogramm (Bundestagsdrucksache 17/3276).
In diesem erfährt die Integrationsarbeit der MSO auf den Seiten 85 bis 120
nicht nur eine allgemeine Aufwertung, sondern auch eine programmatische
Untersetzung. Zudem formuliert die Bundesregierung erstmals
vergleichsweise klare Zielvorgaben:
a) MSO mit geringem Organisationsgrad soll eine
Grundausstattungsförderung gewährt werden. Mittelzuweisungen für Vereinsräume,
Geschäftsbedarf und technische Ausstattung sollen diese in der Phase des
Organisationsaufbaus unterstützen.
b) Um eine langfristige strukturelle Stärkung von MSO und damit die
Nachhaltigkeit und Qualität ihrer Integrationsarbeit zu gewährleisten,
soll zudem eine Infrastrukturförderung ermöglicht werden. Diese soll
u. a. auch eine „Regelfinanzierung von Personal- und Sachkosten“
umfassen.
c) Generell will die Bundesregierung die Engagementförderung in und
durch MSO kontinuierlich durch „hauptamtliche Personalstellen“
unterstützen.
d) Die Bundesregierung hebt die Arbeit von drei Zielgruppen besonders
hervor:
● Migrantenjugendselbstorganisationen,
● Migrantinnenorganisationen sowie
● MSO in den östlichen Bundesländern.
e) Der Bund will die Kriterien seiner Projektförderung interkulturell
öffnen. Denn – so die Bundesregierung – die derzeitigen Trägerkriterien
bzw. Fördervoraussetzungen in der Projektförderung seien für den
Großteil der MSO faktische „Ausschlusskriterien“.
f) Und schließlich soll den MSO der Zugang zu weiteren Fördermitteln
(wie z. B. im Umweltschutz oder in der Kulturarbeit) eröffnet werden.
3. BMI und BMFSFJ haben im März 2010 neue „Richtlinien zur Förderung
von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von
Zuwanderinnen und Zuwanderern“ beschlossen:
a) Ziel sei es, u. a. eine möglichst „umfassende Mitwirkung von MSO“ zu
ermöglichen.
b) Gefördert werden Projekte (einschließlich Modellprojekte) und
Multiplikatorenschulungen mit einer Laufzeit von einem bis drei Jahren.
Eine institutionelle Förderung sei nicht vorgesehen.
c) Förderungsfähig seien Projekte u. a. zu folgenden Themen:
● Stärkung der aktiven Partizipation der Zuwanderer am
gesellschaftlichen und politischen Leben.
● Verbesserung der interkulturellen Öffnung und interkulturellen
Kompetenz von Zuwanderinnen und Zuwanderern bzw. von
Einheimischen.
d) Der Bund ermöglicht hiermit lediglich eine Anschubfinanzierung.
Nach dem Auslaufen der Bundesförderung sollen diese Projekte dann
– so die Bundesregierung – durch andere Geldgeber bzw. durch die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7740Kommune weiter finanziert oder in die Regelförderung übernommen
werden.
Das BAMF hat daraufhin – ausweislich des bundesweiten
Integrationsprogramms – seine Vergabepraxis wie folgt verändert:
● verstärkte Berücksichtigung von MSO bei der Durchführung
gemeinwesenorientierter Projekte;
● Erhöhung der Beratungsangebote des BAMF für MSO (insbesondere
in der Phase der Projektkonzeption);
● verstärkte Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für MSO (etwa
Multiplikatorenschulungen sowie inhaltliche und
organisationsbezogene Weiterbildungen);
● verstärkte Förderung von Tandem- und Mentoringprojekten
zwischen MSO und anerkannten Trägern; z. B. die Tandemprojekte
„Integration gemeinsam gestalten“ (eine Kooperation der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland e. V.
und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband –
Gesamtverband e. V. – DPWV) oder die „Interkulturelle Freiwilligenagentur“,
in der die Türkische Gemeinde in Deutschland mit der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen zusammenarbeitet;
● Evaluation von MSO-Projekten.
● Schließlich wollte das BAMF bürgerschaftliches Engagement den
MSO gegenüber förderungsrechtlich als anrechenbaren Eigenanteil
anerkennen.
Zwei aktuelle Studien beschäftigen sich u. a. mit einem
Weiterentwicklungsbedarf in dieser Sache:
a) Die 2010 vom BMFSFJ herausgegebene Forschungsstudie
„Migrantinnenorganisationen in Deutschland“ z. B. empfiehlt auf Seite 104 f. die
„Etablierung eines speziellen Förderprogramms für MSO“.
b) Die vom BAMF 2011 veröffentlichte Studie „Kooperation mit
Migrantenorganisationen“ schlägt auf Seite 81 ff. Folgendes vor:
● Ausbau der finanziellen Förderung von Kooperationen zwischen
Migrantenorganisationen und etablierten Trägern;
● Weiterentwicklung der Reform der Förderpraxis (z. B. Verstetigung,
Verzicht auf finanzielle Vorleistungen seitens der MSO bzw.
Ermöglichung neuer, passgenauer Kooperationsformen);
● Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle;
● Förderung von Kooperation/Mentoring zwischen etablierten und
kleinen MSO.
4. Es wurden strategische Modellprojekte zur Qualifizierung und
Professionalisierung der Arbeit von MSO begonnen:
● Von September 2010 bis Ende 2011 wird durch den Bund das Projekt
„Strukturelle Förderung von Migrantenorganisationen“ durch den
DPWV gefördert. Daran beteiligt sind acht MSO: der Verband der
Griechischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland e. V., der
Kroatische Weltkongress in Deutschland e. V., die Türkische Gemeinde
in Deutschland, die Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland
e. V., die Alevitische Gemeinde Deutschland e. V., der Bundesverband
Deutsch-Arabischer Vereine in Deutschland e. V., die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland e. V. sowie das
Forum der Migrantinnen und Migranten im DPWV.
● Seit 2009 wurden einige Migrantenjugendselbstorganisationen (MJSO)
durch Haushaltsmittel unterstützt (u. a. der Interkulturelle
Jugendverband von Roma und Nicht-Roma – Amaro Drom e. V., der Assyrische
Jugendverband Mitteleuropa e. V., der Bund der Alevitischen Jugend-
Drucksache 17/7740 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelichen in Deutschland e. V., der kurdische Kinder- und
Jugendverband – KOMCIWAN – e. V. sowie der Verband der russischsprachigen
Jugend in Deutschland JunOst e. V.). Dies habe – so die MJSO – zu
einem „gewaltigen Professionalisierungsschub geführt“. Sie verfügen
seither teilweise erstmals über hauptamtliche Stellen. Allerdings läuft
die projektgebundene Förderung des Bundes Ende dieses Jahres aus. Im
Hinblick auf die MJSO schlägt das bundesweite Integrationsprogramm
vor, die MJSO in die Ringstruktur der Jugend(verbands)arbeit zu
integrieren. Um dies zu befördern, sollte die Integration der MJSO u. a. in
den Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes einbezogen werden. Die
Regelförderung für den Deutschen Bundesjugendring soll
berücksichtigen, dass dieser für die neue Herausforderung der Integration von
Vereinen jugendlicher Migranten in seinen Strukturen Unterstützung
benötigt. Ferner wird die Schaffung einer Etablierungsförderung für kleine
Vereine sowie von Fördermodellen, die auch rein ehrenamtlichen
Strukturen zugutekommen, in Betracht gezogen. Wichtig sei die Schaffung
hauptamtlicher Strukturen, um eine nachhaltige Arbeit der MJSO zu
gewährleisten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zu Nummer 1b
1. Unterpunkt der Vorbemerkung der Fragesteller:
Richtigstellung: Die Aussage, dass Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend wollte für das Projekt „Qualifizierung von
Migrantenselbstorganisationen für professionelles Freiwilligenmanagement“ die Förderung für
2011 wieder absenken, ist unzutreffend. Für dieses mehrjährige Projekt im
Gesamtumfang von 250 000 Euro waren für 2011, dem letzten Jahr der Förderung,
von vornherein nur 46 000 Euro vorgesehen.
Nummer 2 der Vorbemerkung der Fragesteller:
Bei den Empfehlungen des bundesweiten Integrationsprogramms nach § 45 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) handelt es sich nicht um verbindliche
umzusetzende Zielvorgaben der Bundesregierung, sondern um integrationspolitische
Empfehlungen, die gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren erarbeitet wurden.
Allgemeine Fragen zum Bundeshaushalt
1. Wie viele Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2009 bis 2011 unter
welchen Haushaltstiteln für Projekte zur infrastrukturellen Förderung der
Integrationsarbeit von MSO im Einzelplan 06 (BMI) bzw. Einzelplan 17
(BMFSFJ) eingestellt (bitte jeweils nach „Soll“ und „Ist“ aufschlüsseln)?
Einzelplan 06 und Einzelplan 17
Die Förderung von Migrantenorganisationen (MSO) ist einer von mehreren
Schwerpunkten in der Projektförderung der Bundesregierung, operativ
umgesetzt über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie erfolgt
überwiegend auf der Grundlage der Richtlinie zur gesellschaftlichen und
sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern aus Mitteln des
Bundesministeriums des Innern (BMI) aus Kapitel 06 33 Titel 684 04 sowie aus
Mitteln des BMFSFJ aus Kapitel 17 02 Titel 684 11. Die Mittel werden
übergreifend für die Förderung von Projekten eingestellt, eine Differenzierung der
Haushaltsmittel in Soll und Ist ist insoweit nicht möglich. Eine infrastrukturelle
Förderung der Integrationsarbeit von MSO ist nach der Richtlinie aus beiden
Haushaltstiteln grundsätzlich nicht vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7740Die Mittelvergabe im Rahmen der Projektförderung des BAMF erfolgt zur
Umsetzung konkreter Projektvorhaben, eine projektunabhängige Stellenförderung/
Infrastrukturförderung wird nicht gewährt. Die geförderten Projekte enthalten
zu einem von Projekt zu Projekt variierenden Anteil auch den Aufbau von
Organisationsstrukturen, die jedoch an das konkrete Projekt und dessen Laufzeit
gebunden sind und damit keine dauerhafte Absicherung im Sinne einer
Strukturförderung darstellen.
Ergänzend werden aus Kapitel 06 33 Titel 684 04 Projekte von MSO des
Europäischen Integrationsfonds kofinanziert sowie Projekte muslimischer
Organisationen im Zusammenhang mit der Deutschen Islam Konferenz und Projekte
jüdischer Gemeinden gefördert. Eine Förderung von MSO findet zudem aus
Kapitel 06 02 Titel 685 08 sowie aus Kapitel 06 33 Titel 684 03 statt.
Zusätzlich werden aus dem Einzelplan 17 über den Anwendungsbereich der
oben genannten Richtlinien hinaus folgende Maßnahmen gefördert:
Kapitel 17 02 Titel 684 11 Programm Jugendverbandsarbeit1 und Sonstige
Träger (in Euro)
Kapitel 17 02 Titel 684 21 (in Euro)
Bisher sind junge Menschen aus bildungsfernen Schichten sowie Migrantinnen
und Migranten in den Jugendfreiwilligendiensten FSJ/FÖJ deutlich
unterrepräsentiert. Unter diesen Aspekten wurden die nachfolgend aufgeführten Projekte
des BMFSFJ initiiert und durchgeführt.
Das Projekt „Migrantenorganisationen als Träger von Freiwilligendiensten“ ist
erfolgreich abgeschlossen worden. In Berlin wurden drei
Migrantenorganisationen (Türkische Gemeinde in Deutschland, Club Dialog e. V. und südost
Europa Kultur e. V.) qualifiziert, die das Freiwillige Soziale Jahr durchführen.
Kapitel 17 02 Titel 684 73 (in Euro)
Das Programm „Freiwilligendienste machen kompetent“ (ab 2007) ist Ende
2010 ausgelaufen. In 2011 fanden lediglich Nacharbeiten im Zuge der
Evaluation statt. Es war schwerpunktmäßig auf die Integration von benachteiligten
Jugendlichen in die Freiwilligendienste ausgerichtet. Hierbei wurden
insbesondere auch Konzepte ausgewählt, die MSO einbezogen. Die Erkenntnisse aus
dem Programm wurden in mehreren Dokumentationen festgehalten.
1 Diese Förderungen erfolgten auf der Grundlage des Verteilvorschlags des Deutschen Bundesjugendrings – DBJR.
Jahr 2009 2010 2011
Ist 315 650 318 100 352 600
Soll 315 650 318 100 322 600
Jahr 2009 2010 2011
Ist 135 075 72 538
noch nicht
bezifferbar
Soll 135 075 72 538 131 354
Jahr 2009 2010 2011
Ist 155 000 243 000 159 000
Soll 190 000 201 000 158 000
Drucksache 17/7740 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKapitel 17 02 Titel 684 71 (in Euro)
Die für Jugendliche mit dem Bedarf besonderer pädagogischer Begleitung
sowohl im Bereich der Jugendfreiwilligendienste als auch des
Bundesfreiwilligendienstes eingeführte Erhöhung der Förderbeträge um bis zu 100 Euro pro
Teilnehmerin bzw. Teilnehmer und Monat wird auch im Bereich der
Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu weiteren Verbesserungen führen.
2. Wie viele Haushaltsmittel sollen 2012 hierfür im Einzelplan 06 bzw.
Einzelplan 17 eingestellt werden (bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Einzelplan 06
Eine infrastrukturelle Förderung ist auch in 2012 nicht vorgesehen, die
Bezifferung von Haushaltsmitteln damit nicht möglich. Bezüglich der Hintergründe
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Einzelplan 17
Da das Haushaltsaufstellungsverfahren für 2012 noch nicht abgeschlossen ist,
sind keine Aussagen für die Titel 684 21, 684 71 und 684 73 möglich.
Im Titel 684 11 wird die djo – Deutsche Jugend in Europa auch im
Haushaltsjahr 2012 im Programm Jugendverbandsarbeit gefördert. Grundlage für die
Entscheidung über die Förderhöhe wird der Verteilungsvorschlag des
Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) sein.
Eine Förderung des Bundes der Alevitischen Jugend in Deutschland im
Programm „Sonstige Träger“ ist geplant. Aufgrund des laufenden
Haushaltsaufstellungsverfahrens können keine konkreten Aussagen über die Förderhöhen
getätigt werden.
3. Welche Projekte welcher Träger wurden hiermit in den Jahren 2009 bis
2011 mit welchem Mitteleinsatz gefördert?
Unterhalb der Ebene der Strukturförderung von MSO wurden in den Jahren
2009, 2010 und 2011 in den o.g. Einzelplänen folgende Haushaltsmittel zur
Förderung von Projekten eingesetzt, die von bzw. in Kooperation mit MSO
durchgeführt werden:
Jahr 2009 2010 2011
Ist
(ESF und
national)
1 933 000 1 469 000 30 000
Soll 2 000 000 1 746 000 30 000
Anzahl geförderte Projekte
von/mit MSO
Aufgewendete Mittel Ist
Kapitel 06 33
Titel 684 04
2009: 812 2 302 105 Euro
2010: 843 3 948 907 Euro
2011: 814 4 267 704 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7740Eine Zusammenstellung der geförderten Projekte ist den Anlagen 1 bis 4 zu
entnehmen.
Im Rahmen des Modellprojekts „Erarbeitung einer Konzeption für eine
strukturelle Förderung von bundesweiten Migrantenorganisationen“ werden zeitlich
befristet Personalstellen gefördert, um die beteiligten MSO zur
Konzepterstellung im genannten Sinne zu befähigen. Die Bundesregierung behält sich nach
Abschluss des Modellprojekts die Prüfung des Kriterienkatalogs und die
Entscheidung über das weitere Vorgehen vor. Das Projekt selbst folgt den
Empfehlungen des bundesweiten Integrationsprogramms nach § 45 AufenthG und wird
aus Kapitel 06 33 Titel 684 04 gefördert (Mittelansatz insg.: 298 368 Euro,
Träger: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband). Beteiligte
Migrantenorganisationen: Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland
e. V., Bundesverband Griechischer Gemeinden in Deutschland e. V., Forum der
Migrantinnen und Migranten im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband
(DPWV), Kroatischer Weltkongress in Deutschland e. V., Föderation
Türkischer Elternvereine in Deutschland e. V., Türkische Gemeinde in Deutschland
e. V., Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. sowie Bundesverband Deutsch-
Arabischer Vereine in Deutschland e. V..
Einen mittelbaren Beitrag zum Strukturaufbau leisten zudem die vom BAMF
geförderten Multiplikatorenschulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter von
MSO. Diese wurden schwerpunktmäßig in 2011 aus Kapitel 06 33 Titel 684 04
mit rund 323 000 Euro (50 Maßnahmen) sowie mit Mitteln des BMFSFJ aus
Kapitel 17 02 Titel 684 11 mit rund 50 000 Euro (5 Maßnahmen) gefördert.
Einzelplan 17
Förderung aus Kapitel 17 02 Titel 684 21 (2009):
Aktionsbündnis muslimischer Frauen, Dialogforum 3 207,09 Euro,
Institut für soziale Infrastruktur ISIS Frankfurt,
Kofinanzierung des europäischen Projekts CASA, Integration
von Migrantinnen in die EU erleichtern 14 592,00 Euro,
Türkisch Deutscher Frauenverein, Virtuelle Beratungsstelle
für Mädchen und junge Frauen mit
Migrationshintergrund 108 276,00 Euro,
Evaluation der Virtuellen Beratungsstelle 9 000,00 Euro.
Kapitel 06 02
Titel 685 08
2009: 6 226 211 Euro
2010: 7 237 065 Euro
2011: 6 210 457 Euro
Kapitel 17 02
Titel 684 11
2009: 25 754 196 Euro
2010: 29 906 828 Euro
2011: 21 834 824 Euro
2 Davon 10 Projekte Kofinanzierung EIF-Projekte, 8 Projekte jüdischer Gemeinden und 3 Projekte
muslimischer Organisationen im Zusammenhang mit der DIK
3 Davon 8 Projekte Kofinanzierung EIF-Projekte, 4 Projekte jüdischer Gemeinden und 2 Projekte
muslimischer Organisationen im Zusammenhang mit der DIK
4 Davon 8 Projekte Kofinanzierung EIF-Projekte, 4 Projekte jüdischer Gemeinden und 2 Projekte
muslimischer Organisationen im Zusammenhang mit der DIK
Anzahl geförderte Projekte
von/mit MSO
Aufgewendete Mittel Ist
Drucksache 17/7740 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFörderung aus Kapitel 17 02 Titel 684 21 (2010):
Aktionsbündnis muslimischer Frauen, Dialogforum 2 721,00 Euro,
Beramí, Das Lernhaus als kommunales Instrument zur
Gestaltung der Einwanderergesellschaft, Tagung 19 801,00 Euro,
Türkisch Deutscher Frauenverein, Virtuelle Beratungsstelle
für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund 45 065,25 Euro,
Evaluation der Virtuellen Beratungsstelle 4 950,25 Euro.
Förderung aus Kapitel 17 02 Titel 684 21 (2011):
Kongress für Migrantinnen und ihre Organisationen
in Deutschland 115 000,00 Euro,
Aktionsbündnis muslimischer Frauen, Dialogforum 16 353,68 Euro.
Förderung aus Kapitel 17 02 Titel 684 73
(Projekt Qualifizierung Migrantenorganisationen):
Die Türkische Gemeinde in Deutschland wurde im Rahmen des Projekts direkt
gefördert.
Förderung aus Kapitel 17 02 Titel 684 71
(Programm Freiwilligendienste machen kompetent):
Verschiedene FSJ-Träger, die sich mit MSO vernetzt haben
(Mitteleinsatz siehe Antwortbeitrag zu Frage 1).
Förderung aus Kapitel 17 02 Titel 684 11:
djo – Deutsche Jugend in Europa e. V.
Bund der Alevitischen Jugend in Deutschland
(Mitteleinsatz siehe Antwort zu den Fragen 1 und 18)
4. Welche Projekte welcher Träger sollen 2012 hiermit mit jeweils welchem
Mitteleinsatz gefördert werden?
Einzelplan 06
Zu den Förderschwerpunkten in Kapitel 06 33 Titel 684 04 für das Jahr 2012
zählt u. a. die „Förderung des Beitrags von Migrantenorganisationen zur
Stärkung der Integration und des sozialen Zusammenhalts vor Ort“. Antragsfrist für
das Förderjahr 2012 war der 31. Oktober 2011. Die Auswahl der Projekte
erfolgt in enger Abstimmung zwischen BMI und BAMF, den Ländern sowie der
Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die Zahl der in
diesem Themenbereich ab 2012 geförderten Projekte und ihre Mittelhöhe
gemacht werden. Die in 2011 oder früher begonnenen Projekte, die in 2012
weitergefördert werden, sind den Anlagen zu Frage 3 zu entnehmen.
Eine Anschlussförderung des Modellprojekts „Erarbeitung einer Konzeption
für eine strukturelle Förderung von bundesweiten Migrantenorganisationen“
Kapitel 17 02
Titel 684 73
2009: 1 56 830 Euro
2010: 1 34 000 Euro
2011: 1 18 335 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7740des DPWV in 2012 ist im Umfang von voraussichtlich 150 000 Euro aus
Kapitel 06 33 Titel 684 04 geplant, ergänzt um weitere Projektmittel der
Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (vgl. hierzu
auch Antwort zu Frage 5).
Einzelplan 17
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die Zahl der in
diesem Themenbereich ab 2012 geförderten Projekte und ihre Mittelhöhe
gemacht werden.
5. Unterstützt die Bundesregierung den von der BAMF-Studie
„Migrantinnenorganisationen in Deutschland“ vertretenen Vorschlag, zur
Strukturförderung der MSO ein spezielles Programm aufzulegen bzw. eine eigene
Haushaltslinie in den einschlägigen Einzelplänen einzuführen?
Wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich in welcher
Form tätig zu werden?
Wenn nein, warum nicht?
Vorbemerkung: Es wird davon ausgegangen, dass die Studie des BMFSFJ
„Migrantinnenorganisationen in Deutschland“ und nicht – wie in der Frage
formuliert –, eine Studie des BAMF gemeint ist.
Im Zuständigkeitsbereich des BMFSFJ wird ein spezielles Förderprogramm für
Migrantinnenorganisationen – wie es in der Studie empfohlen wird – aus
fachlicher Sicht grundsätzlich als sinnvoll angesehen, um den speziellen
Bedürfnissen der Selbstorganisation von Frauen gerecht zu werden. Aufgrund der
Haushaltslage ist ein solches Programm derzeit aber nicht geplant.
Auch im Rahmen der Förderung von Migrantenjugendselbstorganisationen
wird eine Integration in die bestehende Förderstruktur der
Jugendverbandsarbeit befürwortet.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration hat bundesweit und überregional tätige Migranten(dach)organisationen
bereits im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Integrationsplans systematisch
einbezogen. Seitdem haben sich viele der Migranten(dach)organisationen
stärker in Integrationsprojekte eingebracht, sind als Partner in Tandemprojekten
gefragt und sind in Gremien, Beiräten, bei der Entwicklung von
Integrationskonzepten etc. auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene einbezogen
worden. Im Nationalen Integrationsplan, im bundesweiten Integrationsprogramm
und im Nationalen Aktionsplan Integration, der derzeit erarbeitet wird, ist
deshalb festgehalten, dass die überwiegend ehrenamtlich tätigen
Migranten(dach)organisationen eine kontinuierliche Integrationsarbeit in o. g. Sinne
nur dann leisten können, wenn Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe möglich
ist.
Die Voraussetzungen, Bedingungen und Möglichkeiten für eine Förderung von
Seiten der Bundesregierung werden aktuell im Rahmen des o. g.
Modellprojekts (vgl. Antwort zu Frage 3) geprüft. Mitwirkende im Begleitgremium des
Projekts sind BMI, BMFSFJ, die Beauftragte und das BAMF. BMI/BAMF und
die Beauftragte planen in 2012 eine kostenteilige Finanzierung zur Fortsetzung
des Projektes. Über das weitere Vorgehen wird erst nach Abschluss der
Auswertung der Projektergebnisse entschieden.
Drucksache 17/7740 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Ist die Integration der MJSO in die Strukturen der Jugend(verbands)arbeit
– wie im bundesweiten Integrationsprogramm angekündigt – inzwischen in
den Kinder- und Jugendplan des Einzelplans 17 einbezogen worden?
Wenn ja, mit welchen geplanten Mittelzuweisungen?
Wenn nein, warum nicht?
Entsprechend den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und
Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe (KJP-RL) können
Jugendverbände nur gefördert werden, wenn der Bundesverband und mindestens
sieben Landesverbände, davon mindestens zwei Landesverbände in den neuen
Bundesländern, von den zuständigen obersten Landesjugendbehörden
anerkannt sind und der Bundesverband mindestens 4 000 Mitglieder unter 27
Jahren nachweist.
Eine Förderung von MJSO im Programm Jugendverbandsarbeit ist z. Z. nur
unter Einhaltung dieser Voraussetzungen möglich. Zwar sind einzelne MJSO auf
Bundesebene etabliert, sie können jedoch die formalen Voraussetzungen,
insbesondere die Anerkennung in den neuen Bundesländern, historisch bedingt nicht
erfüllen. Diesen Besonderheiten der Zielgruppe muss Rechnung getragen
werden, sie dürfen nicht zu einer indirekten Diskriminierung führen. Das BMFSFJ
steht in engem Kontakt mit dem DBJR und Vertreterinnen und Vertretern von
MJSO und prüft, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung
möglich ist.
Fragen zur Förderpolitik
7. Nach welchen für potentielle Projektträger transparenten, strukturellen
bzw. inhaltlichen Kriterien entscheidet die Bundesregierung (z. B. im
Bereich der politischen Bildung) über die Förderungsfähigkeit einzelner
MSO?
Die Kriterien zur Entscheidung über die Förderfähigkeit sämtlicher
Projektträger (d. h. inklusive MSO) sind der gemeinsamen Förderrichtlinie von BMI und
BMFSFJ zu entnehmen, die auf der Internetseite des BAMF (
www.bamf.de)
veröffentlicht ist. Die Auswahlkriterien der Projektförderung sind demnach:
1. Feststellung eines Bundesinteresses,
2. Stimmigkeit der Zielgruppe: Erwachsene (Kapitel 06 33 Titel 684 04) und
jugendliche Zuwanderer (Kapitel 17 02 Titel 684 11) mit dauerhafter
Bleibeperspektive (Neuzuwanderer und bereits länger in Deutschland lebende
Zuwanderer),
3. Qualität des Antrags sowie Zuverlässigkeit und Bonität des Antragsstellers,
4. Bedarf am Projektort für eine entsprechende Maßnahme,
5. Projektbeginn/-laufzeit (Projekt darf noch nicht begonnen haben).
Die Mitwirkung von MSO an den Projekten wird im Rahmen der Auswahl
positiv berücksichtigt. Es werden Projekte bevorzugt gefördert, die mit anderen
Förderprogrammen des Bundes und der Länder zusammenarbeiten und an
andere bundesgeförderte Integrationsangebote anschließen. Nicht gefördert
werden können: Eingliederungsleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) sowie individuelle Beratung und
Betreuung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/77408. Inwieweit stimmt die Bundesregierung ihre Strukturförderung zugunsten
von MSO mit den Bundesländern ab?
Die gemeinsame Richtlinie von BMI und BMFSFJ zur gesellschaftlichen und
sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern lässt keine
Infrastrukturförderung zu. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sämtliche mit
Mitteln des BMI und des BMFSFJ geförderten Integrationsprojekte jährlich mit
den für Integration zuständigen Landesministerien auf Arbeitsebene
abgestimmt werden. Dieser Prozess ist aber nicht im Sinne einer expliziten
Abstimmung von Strukturfördermaßnahmen für MSO misszuverstehen.
9. Inwiefern ist es für die Strukturförderung des Bundes zugunsten der
MSO relevant, ob diese eine überregionale/bundesweite Struktur
zumindest anstreben?
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die gemeinsame Richtlinie von BMI
und BMFSFJ zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderern
keine Infrastrukturförderung zulässt.
Ungeachtet dessen ist Voraussetzung einer Förderung von Projekten zur
gesellschaftlichen und sozialen Integration grundsätzlich die Feststellung eines
Bundesinteresses. Dies kann auch bei Projekten lokaler Organisationen festgestellt
werden, wenn sie Themen beispielhaft bearbeiten und die Ergebnisse sich für
den späteren Transfer an anderen Standorten eignen. Jedoch handelt es sich
auch hier nicht um eine Strukturförderung des Bundes zugunsten der MSO.
10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Initiierung, die
Umsetzung und insbesondere die Verstetigung einer Strukturförderung
zugunsten von MSO einen Förderzeitraum von mehr als der in den bisherigen
Richtlinien vorgesehenen Frist von drei Jahren erfordern dürfte?
Wenn ja, was folgt daraus für die Förderpraxis des Bundes?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Festlegung durch die Bundesregierung kann erst nach Abschluss und
Auswertung des o. g. Modellvorhabens vorgenommen werden.
Jedoch wird im Interesse der Wahrung der Fördergerechtigkeit in der
Trägerlandschaft und in Einhaltung des der Projektförderung inhärenten Grundsatzes
einer auf bis zu drei Jahre angelegten Anschubfinanzierung von einer
Fortschreibung der bestehenden Fristen ausgegangen. Im Interesse einer
Verstetigung erfolgreicher Integrationsprojekte sind alle Projektträger grundsätzlich
dazu angehalten, sich noch während der Laufzeit der Bundesförderung um eine
mögliche Anschlussfinanzierung etwa aus EU-Mitteln, Landesmitteln,
kommunalen Mitteln oder Mitteln von Stiftungen zu bemühen.
11. Ist es zutreffend, dass seitens des Bundes keine institutionelle Förderung
von MSO möglich ist?
Wenn ja, warum nicht?
Eine institutionelle Förderung von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung
durch den Bund ist nach § 26 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
grundsätzlich möglich. Eine Aufnahme weiterer Einrichtungen in die
institutionelle Förderung des Bundes zusätzlich zu den bereits geförderten
Einrichtungen ist derzeit nicht vorgesehen.
Drucksache 17/7740 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Hält die Bundesregierung die Vorschläge der beiden oben zitierten
Studien des BAMF zur Weiterentwicklung der Reform der Förderpraxis für
sinnvoll (z. B. Verzicht auf finanzielle Vorleistungen seitens der MSO
bzw. Ermöglichung neuer, passgenauer Kooperationsformen, Einrichtung
einer unabhängigen Clearingstelle, Förderung von Kooperation/
Mentoring zwischen etablierten und kleinen MSO)?
Wenn ja, wie und wann gedenkt die Bundesregierung diese Reformen
umzusetzen (bitte aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Ergebnisse der vom BAMF in Auftrag gegebenen und in 2011
veröffentlichten Studie „Kooperation mit Migrantenorganisationen“ bestätigen im
Wesentlichen die bereits ergriffenen Maßnahmen im Rahmen der
Projektförderung. Hierzu gehören die verstärkte Förderung von MSO bzw.
Kooperationsprojekte mit MSO, die Flexibilisierung der Förderrichtlinie für ehrenamtliche
Organisationen (Anrechnung von ehrenamtlicher Arbeit als Eigenanteil) sowie
die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen zur Professionalisierung von
MSO. Die Ergebnisse der Studie werden bei der Weiterentwicklung der
Projektförderung berücksichtigt.
Darüber hinaus fördern BMI und BAMF seit Dezember 2009 auf jeweils zwei
Jahre angelegte 15 Modellprojekte zur verstärkten Partizipation von MSO.
Dabei werden verschiedene Kooperationsmöglichkeiten erprobt. Die Bandbreite
reicht von Mentoring-Projekten über eine lose Kooperation bis hin zu
Tandemprojekten, in denen die Partner auf Augenhöhe miteinander agieren. Das
BAMF begleitet die Projekte fachlich und wissenschaftlich und erarbeitet nach
deren Abschluss gemeinsam mit den Trägern konkrete
Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Soweit die Empfehlungen der 2010 vom BMFSFJ veröffentlichten Studie
„Migrantinnenorganisationen in Deutschland“ angesprochen sind, ist festzustellen,
dass in Umsetzung der Handlungsempfehlungen vor allem die Qualifizierung,
Vernetzung und Neugründung von Migrantinnenorganisationen unterstützt wird.
Das BMFSFJ führt hierzu am 19./20. November 2011 in Frankfurt am Main
einen Kongress für Migrantinnen und ihre Organisationen „Zusammen
erreichen wir mehr! Vielfalt leben – Chancengleichheit fördern – Vereine gründen“
durch. In der Folge soll eine weitere Vernetzung der Migrantinnen und ihrer
Organisationen ggf. durch einen weiteren Kongress 2012 unterstützt werden.
Umsetzung des bundesweiten Integrationsprogramms
13. Welchen MSO hat die Bundesregierung seit 2009 Mittel in welcher Höhe
für Grundausstattungsförderung gewährt?
In den vom BAMF geförderten Projekten wird zu einem von Projekt zu Projekt
variierenden Anteil auch Grundausstattung mitfinanziert, soweit sie für die
erfolgreiche Projektdurchführung erforderlich ist – insbesondere die Anmietung
der erforderlichen Räume sowie IT-Ausstattung. Die hierfür aufgewendeten
Mittel variieren in Abhängigkeit von der jeweiligen Bedarfslage des
Projektträgers und lassen sich nicht beziffern.
14. Bei welchen MSO hat die Bundesregierung seit 2009 zur Förderung der
Infrastruktur in welcher Form bzw. in welcher Höhe die
Regelfinanzierung von Personal- und Sachkosten unterstützt?
Die Projektförderung aus den o. g. Haushaltstiteln schließt eine
Infrastrukturförderung aus. Eine kontinuierliche Finanzierung von Personalkosten einer Mi-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/7740grantenorganisation erfolgt ausschließlich für den Bund der Vertriebenen im
Rahmen der Finanzierung der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer
(Kapitel 06 33 Titel 684 03). Eine Aufstellung der Mittel für die Jahre 2009,
2010 und 2011 ist als Anlage 5 beigefügt.
15. Bei welchen MSO hat die Bundesregierung seit 2009 in welcher Form
bzw. in welcher Höhe die Engagementförderung in und durch MSO
durch die Gewährung von Haushaltsmitteln für hauptamtliche
Personalstellen unterstützt?
Die Mehrzahl der von der Bundesregierung mit Mitteln des BMI bzw. BMFSFJ
geförderten Projekte enthalten unterschiedliche Anteile des bürgerschaftlichen
Engagements. In den Projekten werden die Fördermittel anteilig auch für
Personalstellen eingesetzt, die jedoch an das jeweilige Projekt und dessen Laufzeit
gebunden sind. Diese Personalstellen umfassen zu einem unterschiedlichen
Ausmaß Aufgaben im Bereich der Gewinnung, Aktivierung und Begleitung
freiwillig Engagierter. Eine genaue Bezifferung der hierfür aufgewendeten
Mittel ist nicht möglich. Zu den einzelnen geförderten Projekten wird auf die
Anlagen 1 bis 4 verwiesen.
16. Wurde den MSO inzwischen der Zugang zu Fördermitteln des Bundes
(z. B. im Bereich des Umweltschutzes oder der Kulturarbeit) eröffnet?
Wenn ja, um welche Fördermittel handelt es sich?
Wenn nein, warum nicht?
Bereich Umweltschutz
Durch die Bundesregierung werden im Rahmen der BMU-Verbändeförderung
(Haushaltstitel 16 02 685 04 Erl. Nummer 2.4) auch Umwelt- und
Naturschutzprojekte von MSO gefördert, sofern die entsprechenden Anforderungen erfüllt
sind.
Bereich Kulturarbeit: Weiterhin fördert die Bundesregierung insbesondere
polnische Kulturmaßnahmen in Deutschland auf der Grundlage des Deutsch-
Polnischen Nachbarschaftsvertrages vom 17. Juni 1991. Dafür werden jährlich
Fördermittel zur Verfügung gestellt.
17. Erfolgt die Anrechnung des bürgerschaftlichen Engagements von MSO
auf den finanziellen Eigenanteil auch bei der Kofinanzierung im Rahmen
z. B. des Europäischen Integrationsfonds, und wenn nein, warum nicht?
Gemäß Anhang XI der Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung 2007/
435/EG des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration
von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 (Entscheidung
2008/457/EG der Kommission vom 5. März 2008) sind Sachleistungen bzw.
ehrenamtliche Tätigkeiten nicht förderfähig und somit grundsätzlich nicht als
förderfähige Ausgaben ansetzbar. In Anlehnung an § 3 Nummer 26a des
Einkommensteuergesetzes und § 5 Absatz 1 Nummer 9 des
Körperschaftssteuergesetzes besteht für einen Projektträger die Möglichkeit, ehrenamtliche
Betätigungen in einem Projekt mit einer jährlichen Aufwandsentschädigung bis zu
einer Höhe von maximal 500 Euro und bei besonders herausgehobenen
ganzjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten im Projekt bis maximal 2 100 Euro zu
entlohnen und diese als förderfähige Projektausgabe geltend zu machen.
In Kapitel 06 33 Titel 684 04 stehen Mittel zur Kofinanzierung von Projekten
des Europäischen Integrationsfonds zur Verfügung. Für die Gewährung einer
Drucksache 17/7740 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKofinanzierung ist kein Eigenanteil erforderlich. Damit besteht in diesem Fall
auch keine Notwendigkeit der Anrechnung des bürgerschaftlichen
Engagements von MSO.
Zielgruppenspezifische Fragen
18. Welche MJSO erhielt seit 2009 innerhalb welches Haushaltstitels im
Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17 Infrastrukturfördermittel in welcher Höhe?
a) Bei welchen MJSO-Projekten läuft die Bundesförderung Ende 2011
aus?
b) Bei welchen von ihnen ist – nach Kenntnis der Bundesregierung –
eine Anschlussfinanzierung sichergestellt?
Einzelplan 06 und Einzelplan 17
Auf der Grundlage der Richtlinien zur gesellschaftlichen und sozialen
Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern wird keine projektunabhängige
Infrastrukturförderung von Migrantenjugendorganisationen gewährt.
Unabhängig davon, erfolgt die Mittelvergabe im Rahmen der Projektförderung
auch für Organisationen Jugendlicher mit Migrationshintergrund zur
Umsetzung konkreter Projektvorhaben. Die geförderten Projekte von MJSO enthalten
zu einem von Projekt zu Projekt variierenden Anteil als Nebeneffekt auch den
Aufbau von Organisationsstrukturen, die jedoch an das Projekt und dessen
Laufzeit gebunden sind. Eine Übersicht der in 2009, 2010 und 2011 geförderten
Projekte von MJSO sind der Anlage 3a bis 3c zu entnehmen.
Bis Ende 2011 läuft die Bundesförderung nachstehender MJSO-Projekte aus.
Erkenntnisse über mgl. Anschlussfinanzierungen liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Deutsche Jugend in Europa e. V.: Projekt „MJSO-Akademie“,
Deutsche Jugend in Europa e. V.: Projekt „Zukunft durch Medien“,
Deutsche Jugend in Europa e. V. / Komciwan: Projekt „Komciwan kommt“.
Über die Förderung nach der o. g. gemeinsamen Richtlinie von BMI und
BMFSFJ hinaus erfolgt eine infrastrukturelle Förderung aus Kapitel 17 02
Titel 684 11 an die djo – Deutsche Jugend in Europa e. V. als Dachverband von
MJSO sowie seit 2011 an den Bund der Alevitischen Jugend in Deutschland.
Die djo – Deutsche Jugend in Europa e. V. hat im Programm
„Jugendverbandsarbeit“ folgende Förderungen erhalten: 2009: 315 640 Euro, 2010: 318 100
Euro und 2011: 322 600 Euro. Der Bund der Alevitischen Jugend in
Deutschland erhält im Jahr 2011 eine Förderung i. H. v. 30 000 Euro.
19. Wie will die Bundesregierung diejenigen MJSO fördern, die als
Bundesverbände etabliert sind, jedoch auch auf absehbare Zeit nicht die
formalen Voraussetzungen einer Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan
(KJP) erfüllen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/774020. Konnten die MJSO – nach Kenntnis der Bundesregierung – inzwischen
in die Ringstruktur der Jugend(verbands)arbeit integriert werden?
Wenn ja, welche MJSO wurde in welchem Jugendring integriert?
Wenn nein, warum nicht?
Die djo – Deutsche Jugend in Europa e. V. als Dachverband für
Migrantenjugendselbstorganisationen ist seit vielen Jahren Mitglied im DBJR. Darüber
hinaus wurde der Bund der Alevitischen Jugend in Deutschland bei der
Vollversammlung des DBJR am 28./29. Oktober 2011 einstimmig als Vollmitglied
aufgenommen.
21. Ist eine Erhöhung der Förderung der DBJR-Verbände (DBJR = Deutscher
Bundesjugendring) analog zur Zunahme der MJSO in den DBJR-
Strukturen geplant?
Eine Förderung einer MJSO ist unabhängig von der Aufnahme in den DBJR.
Für eine Förderung gelten die Voraussetzungen entsprechend den KJP-
Richtlinien. Eine Erhöhung des Ansatzes für die Allgemeine Jugendverbandsarbeit
ist zurzeit nicht geplant.
22. Welche Migrantinnenorganisation erhielt seit 2009 innerhalb welches
Haushaltstitels im Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17
Infrastrukturfördermittel in welcher Höhe?
a) Bei welchen Migrantinnenorganisationsprojekten läuft die
Bundesförderung Ende 2011 aus?
b) Bei welchem von diesen ist – nach Kenntnis der Bundesregierung –
eine Anschlussfinanzierung sichergestellt?
Einzelplan 06
Die Mittelvergabe im Rahmen der Projektförderung erfolgt auch für
Organisationen von Migrantinnen zur Umsetzung konkreter Projektvorhaben, eine
projektunabhängige Infrastrukturförderung wird nicht gewährt. Die geförderten
Projekte von Migrantinnenorganisationen enthalten zu einem von Projekt zu
Projekt variierenden Anteil als Nebeneffekt auch den Aufbau von
Organisationsstrukturen, die jedoch an das Projekt und dessen Laufzeit gebunden sind.
Die geförderten Projekte von Migrantinnenorganisationen sind den als Anlage
zu Frage 3 beigefügten Listen zu entnehmen.
Bis Ende 2011 läuft die Bundesförderung des „Mentoringprojekts für
Migrantenorganisationen in Leverkusen“ des Begegnungs- und
Fortbildungszentrums muslimischer Frauen e. V. aus. Erkenntnisse über eine mögliche
Anschlussfinanzierung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Einzelplan 17
Vergleiche hierzu Antwort zu Frage 2.
23. Welche besonderen Förderungsbedürfnisse berücksichtigt die
Bundesregierung bei der Unterstützung von Migrantinnenorganisationen?
Das geschlechtsspezifische Merkmal „Migrantinnenorganisation“ stellt kein
Auswahlkriterium der Projektförderung zur gesellschaftlichen und sozialen
Integration des BAMF aus Mitteln des BMI und des BMFSFJ dar.
Drucksache 17/7740 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Welche MSO in den östlichen Bundesländern erhielten seit 2009
innerhalb welches Haushaltstitels im Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17
Infrastrukturfördermittel in welcher Höhe?
a) Bei welchem dieser Projekte läuft die Bundesförderung Ende 2011
aus?
b) Bei welchem von diesen ist – nach Kenntnis der Bundesregierung –
eine Anschlussfinanzierung sichergestellt?
Einzelplan 06
Die Mittelvergabe im Rahmen der Projektförderung erfolgt auch für
Migrantenorganisationen in den östlichen Bundesländern zur Umsetzung
konkreter Projektvorhaben, eine projektunabhängige Infrastrukturförderung wird nicht
gewährt. Die geförderten Projekte enthalten zu einem von Projekt zu Projekt
variierenden Anteil als Nebeneffekt auch den Aufbau von
Organisationsstrukturen, die jedoch an das Projekt und dessen Laufzeit gebunden sind. Die in den
Jahren 2009 bis 2011 mit Mitteln der Projektförderung geförderten
Migrantenorganisationen in den östlichen Bundesländern sind den Aufstellungen in der
Anlage zu Frage 3 zu entnehmen.
Bis Ende 2011 läuft die Bundesförderung des Projekts „InterTransFair“ des
Vereins Internationale Frauen Leipzig e. V. (in Kooperation mit der DAA
Deutschen Angestellten-Akademie GmbH) aus. Erkenntnisse über eine mögliche
Anschlussfinanzierung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Einzelplan 17
Die bundeszentrale Förderung der djo – Deutsche Jugend in Europa e. V.
kommt mittelbar auch den Landesverbänden in den neuen Bundesländern
zugute.
Auf der Grundlage der Richtlinie zu gesellschaftlichen und sozialen Integration
können auch Projekte von MSO in den neuen Bundesländern gefördert werden.
Es wird jedoch keine Infrastrukturförderung gewährt (siehe auch Antwort zu
Frage 1).
Drucksache 17/7740 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 42 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 44 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 46 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 48 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 50 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 52 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 54 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 56 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 58 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 60 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7740 – 62 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]