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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Förderung der Integrationsarbeit von Migrantenselbstorganisationen

Angaben zu Haushaltsmitteln für Integrationsförderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kriterien für die Förderfähigkeit von Selbsthilfeorganisationen, Abstimmung mit den Bundesländern, Angaben zur Umsetzung des bundesweiten Integrationsprogramms und zur Förderung einzelner Zielgruppen (Migrantinnen, Jugendliche)<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/756428. 10. 2011

Förderung der Integrationsarbeit von Migrantenselbstorganisationen

der Abgeordneten Memet Kilic, Monika Lazar, Till Seiler, Ingrid Hönlinger, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Lange Jahre war die Förderung der Integrationsarbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO) durch den Bund lediglich Stückwerk. Der Mitteleinsatz war gering und die Projektförderung verfolgte kein erkennbares strategisches Konzept.

Seit 2009 hat sich hier zweifelsohne vieles zum Besseren entwickelt:

  • Die Haushaltsmittel sowohl des Bundesministeriums des Innern (BMI) wie auch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurden zumindest phasenweise erhöht:
  • Von 2008 bis 2009 verdreifachte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Anteil seiner Projektfördermittel für MSO auf 27 Prozent.
  • Parallel hierzu erhöhte auch das BMFSFJ von 2008 auf 2009 seine diesbezüglichen Haushaltsmittel erheblich:
  • Für die Qualifizierung von MSO für eine professionelle Freiwilligenarbeit wurden 2009 insgesamt 120 000 Euro investiert (allerdings wollte das BMFSFJ diesen Mitteleinsatz 2011 wieder auf 46 000 Euro absenken).
  • 2009 wollte das BMFSFJ für die Qualifizierung von MSO als Träger von Freiwilligenarbeit 155 000 Euro ausgeben (2010 sogar 201 000 Euro, 2011 aber nur noch 158 000 Euro).
  • Auch bei der Förderung von MSO im Rahmen des Programms „Freiwilligendienste machen kompetent“ sank der Anteil des BMFSFJ von anfänglich 1 Mio. Euro (2009) auf 30 000 Euro (2011).
  • (Angaben nach: Sachinformation des BMFSFJ an den Abgeordneten Sven-Christian Kindler der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29. Oktober 2010.)

Auf Seite 255 seines „Schwerpunktepapiers“ zum Bundeshaushaltsentwurf 2012 kündigt das BMI zumindest an, dass die Unterstützung von MSO auch im nächsten Jahr einen „Förderschwerpunkt“ des BAMF darstellen würde und dass man im Zuge dessen entschlossen sei, die MSO „künftig in weitaus größerem Ausmaß“ als bisher fördern zu wollen.

  • Die Arbeit der MSO wurde seitens des Bundes in ein kohärentes Integrationsprogramm eingebettet. So verabschiedete das Bundeskabinett 2010 das sog. bundesweite Integrationsprogramm (Bundestagsdrucksache 17/3276). In diesem erfährt die Integrationsarbeit der MSO auf den Seiten 85 bis 120 nicht nur eine allgemeine Aufwertung, sondern auch eine programmatische Untersetzung. Zudem formuliert die Bundesregierung erstmals vergleichsweise klare Zielvorgaben:
  • MSO mit geringem Organisationsgrad soll eine Grundausstattungsförderung gewährt werden. Mittelzuweisungen für Vereinsräume, Geschäftsbedarf und technische Ausstattung sollen diese in der Phase des Organisationsaufbaus unterstützen.
  • Um eine langfristige strukturelle Stärkung von MSO und damit die Nachhaltigkeit und Qualität ihrer Integrationsarbeit zu gewährleisten, soll zudem eine Infrastrukturförderung ermöglicht werden. Diese soll u. a. auch eine „Regelfinanzierung von Personal- und Sachkosten“ umfassen.
  • Generell will die Bundesregierung die Engagementförderung in und durch MSO kontinuierlich durch „hauptamtliche Personalstellen“ unterstützen.
  • Die Bundesregierung hebt die Arbeit von drei Zielgruppen besonders hervor:
  • Migrantenjugendselbstorganisationen,
  • Migrantinnenorganisationen sowie
  • MSO in den östlichen Bundesländern.
  • Der Bund will die Kriterien seiner Projektförderung interkulturell öffnen. Denn – so die Bundesregierung – die derzeitigen Trägerkriterien bzw. Fördervoraussetzungen in der Projektförderung seien für den Großteil der MSO faktische „Ausschlusskriterien“.
  • Und schließlich soll den MSO der Zugang zu weiteren Fördermitteln (wie z. B. im Umweltschutz oder in der Kulturarbeit) eröffnet werden.
  • BMI und BMFSFJ haben im März 2010 neue „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern“ beschlossen:
  • Ziel sei es, u. a. eine möglichst „umfassende Mitwirkung von MSO“ zu ermöglichen.
  • Gefördert werden Projekte (einschließlich Modellprojekte) und Multiplikatorenschulungen mit einer Laufzeit von einem bis drei Jahren. Eine institutionelle Förderung sei nicht vorgesehen.
  • Förderungsfähig seien Projekte u. a. zu folgenden Themen:
  • Stärkung der aktiven Partizipation der Zuwanderer am gesellschaftlichen und politischen Leben.
  • Verbesserung der interkulturellen Öffnung und interkulturellen Kompetenz von Zuwanderinnen und Zuwanderern bzw. von Einheimischen.
  • Der Bund ermöglicht hiermit lediglich eine Anschubfinanzierung. Nach dem Auslaufen der Bundesförderung sollen diese Projekte dann – so die Bundesregierung – durch andere Geldgeber bzw. durch die Kommune weiter finanziert oder in die Regelförderung übernommen werden.

Das BAMF hat daraufhin – ausweislich des bundesweiten Integrationsprogramms – seine Vergabepraxis wie folgt verändert:

  • verstärkte Berücksichtigung von MSO bei der Durchführung gemeinwesenorientierter Projekte;
  • Erhöhung der Beratungsangebote des BAMF für MSO (insbesondere in der Phase der Projektkonzeption);
  • verstärkte Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für MSO (etwa Multiplikatorenschulungen sowie inhaltliche und organisationsbezogene Weiterbildungen);
  • verstärkte Förderung von Tandem- und Mentoringprojekten zwischen MSO und anerkannten Trägern; z. B. die Tandemprojekte „Integration gemeinsam gestalten“ (eine Kooperation der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland e. V. und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. – DPWV) oder die „Interkulturelle Freiwilligenagentur“, in der die Türkische Gemeinde in Deutschland mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen zusammenarbeitet;
  • Evaluation von MSO-Projekten.
  • Schließlich wollte das BAMF bürgerschaftliches Engagement den MSO gegenüber förderungsrechtlich als anrechenbaren Eigenanteil anerkennen.

Zwei aktuelle Studien beschäftigen sich u. a. mit einem Weiterentwicklungsbedarf in dieser Sache:

  • Die 2010 vom BMFSFJ herausgegebene Forschungsstudie „Migrantinnenorganisationen in Deutschland“ z. B. empfiehlt auf Seite 104 f. die „Etablierung eines speziellen Förderprogramms für MSO“.
  • Die vom BAMF 2011 veröffentlichte Studie „Kooperation mit Migrantenorganisationen“ schlägt auf Seite 81 ff. Folgendes vor:
  • Ausbau der finanziellen Förderung von Kooperationen zwischen Migrantenorganisationen und etablierten Trägern;
  • Weiterentwicklung der Reform der Förderpraxis (z. B. Verstetigung, Verzicht auf finanzielle Vorleistungen seitens der MSO bzw. Ermöglichung neuer, passgenauer Kooperationsformen);
  • Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle;
  • Förderung von Kooperation/Mentoring zwischen etablierten und kleinen MSO.

Es wurden strategische Modellprojekte zur Qualifizierung und Professionalisierung der Arbeit von MSO begonnen:

  • Von September 2010 bis Ende 2011 wird durch den Bund das Projekt „Strukturelle Förderung von Migrantenorganisationen“ durch den DPWV gefördert. Daran beteiligt sind acht MSO: der Verband der Griechischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland e. V., der Kroatische Weltkongress in Deutschland e. V., die Türkische Gemeinde in Deutschland, die Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e. V., die Alevitische Gemeinde Deutschland e. V., der Bundesverband Deutsch-Arabischer Vereine in Deutschland e. V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland e. V. sowie das Forum der Migrantinnen und Migranten im DPWV.
  • Seit 2009 wurden einige Migrantenjugendselbstorganisationen (MJSO) durch Haushaltsmittel unterstützt (u. a. der Interkulturelle Jugendverband von Roma und Nicht-Roma – Amaro Drom e. V., der Assyrische Jugendverband Mitteleuropa e. V., der Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e. V., der kurdische Kinder- und Jugendverband – KOMCIWAN – e. V. sowie der Verband der russischsprachigen Jugend in Deutschland JunOst e. V.). Dies habe – so die MJSO – zu einem „gewaltigen Professionalisierungsschub geführt“. Sie verfügen seither teilweise erstmals über hauptamtliche Stellen. Allerdings läuft die projektgebundene Förderung des Bundes Ende dieses Jahres aus. Im Hinblick auf die MJSO schlägt das bundesweite Integrationsprogramm vor, die MJSO in die Ringstruktur der Jugend(verbands)arbeit zu integrieren. Um dies zu befördern, sollte die Integration der MJSO u. a. in den Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes einbezogen werden. Die Regelförderung für den Deutschen Bundesjugendring soll berücksichtigen, dass dieser für die neue Herausforderung der Integration von Vereinen jugendlicher Migranten in seinen Strukturen Unterstützung benötigt. Ferner wird die Schaffung einer Etablierungsförderung für kleine Vereine sowie von Fördermodellen, die auch rein ehrenamtlichen Strukturen zugutekommen, in Betracht gezogen. Wichtig sei die Schaffung hauptamtlicher Strukturen, um eine nachhaltige Arbeit der MJSO zu gewährleisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeine Fragen zum Bundeshaushalt

1. Wie viele Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2009 bis 2011 unter welchen Haushaltstiteln für Projekte zur infrastrukturellen Förderung der Integrationsarbeit von MSO im Einzelplan 06 (BMI) bzw. Einzelplan 17 (BMFSFJ) eingestellt (bitte jeweils nach „Soll“ und „Ist“ aufschlüsseln)?

2. Wie viele Haushaltsmittel sollen 2012 hierfür im Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17 eingestellt werden (bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

3. Welche Projekte welcher Träger wurden hiermit in den Jahren 2009 bis 2011 mit welchem Mitteleinsatz gefördert?

4. Welche Projekte welcher Träger sollen 2012 hiermit mit jeweils welchem Mitteleinsatz gefördert werden?

5. Unterstützt die Bundesregierung den von der BAMF-Studie „Migrantinnenorganisationen in Deutschland“ vertretenen Vorschlag, zur Strukturförderung der MSO ein spezielles Programm aufzulegen bzw. eine eigene Haushaltslinie in den einschlägigen Einzelplänen einzuführen?

Wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich in welcher Form tätig zu werden?

Wenn nein, warum nicht?

6. Ist die Integration der MJSO in die Strukturen der Jugend(verbands)arbeit – wie im bundesweiten Integrationsprogramm angekündigt – inzwischen in den Kinder- und Jugendplan des Einzelplans 17 einbezogen worden?

Wenn ja, mit welchen geplanten Mittelzuweisungen?

Wenn nein, warum nicht?

Fragen zur Förderpolitik

7. Nach welchen für potentielle Projektträger transparenten, strukturellen bzw. inhaltlichen Kriterien entscheidet die Bundesregierung (z. B. im Bereich der politischen Bildung) über die Förderungsfähigkeit einzelner MSO?

8. Inwieweit stimmt die Bundesregierung ihre Strukturförderung zugunsten von MSO mit den Bundesländern ab?

9. Inwiefern ist es für die Strukturförderung des Bundes zugunsten der MSO relevant, ob diese eine überregionale/bundesweite Struktur zumindest anstreben?

10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Initiierung, die Umsetzung und insbesondere die Verstetigung einer Strukturförderung zugunsten von MSO einen Förderzeitraum von mehr als der in den bisherigen Richtlinien vorgesehenen Frist von drei Jahren erfordern dürfte?

Wenn ja, was folgt daraus für die Förderpraxis des Bundes?

Wenn nein, warum nicht?

11. Ist es zutreffend, dass seitens des Bundes keine institutionelle Förderung von MSO möglich ist?

Wenn ja, warum nicht?

12. Hält die Bundesregierung die Vorschläge der beiden oben zitierten Studien des BAMF zur Weiterentwicklung der Reform der Förderpraxis für sinnvoll (z. B. Verzicht auf finanzielle Vorleistungen seitens der MSO bzw. Ermöglichung neuer, passgenauer Kooperationsformen, Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle, Förderung von Kooperation/Mentoring zwischen etablierten und kleinen MSO)?

Wenn ja, wie und wann gedenkt die Bundesregierung diese Reformen umzusetzen (bitte aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

Umsetzung des bundesweiten Integrationsprogramms

13. Welchen MSO hat die Bundesregierung seit 2009 Mittel in welcher Höhe für Grundausstattungsförderung gewährt?

14. Bei welchen MSO hat die Bundesregierung seit 2009 zur Förderung der Infrastruktur in welcher Form bzw. in welcher Höhe die Regelfinanzierung von Personal- und Sachkosten unterstützt?

15. Bei welchen MSO hat die Bundesregierung seit 2009 in welcher Form bzw. in welcher Höhe die Engagementförderung in und durch MSO durch die Gewährung von Haushaltsmitteln für hauptamtliche Personalstellen unterstützt?

16. Wurde den MSO inzwischen der Zugang zu Fördermitteln des Bundes (z. B. im Bereich des Umweltschutzes oder der Kulturarbeit) eröffnet?

Wenn ja, um welche Fördermittel handelt es sich?

Wenn nein, warum nicht?

17. Erfolgt die Anrechnung des bürgerschaftlichen Engagements von MSO auf den finanziellen Eigenanteil auch bei der Kofinanzierung im Rahmen z. B. des Europäischen Integrationsfonds, und wenn nein, warum nicht?

Zielgruppenspezifische Fragen

18. Welche MJSO erhielt seit 2009 innerhalb welches Haushaltstitels im Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17 Infrastrukturfördermittel in welcher Höhe?

a) Bei welchen MJSO-Projekten läuft die Bundesförderung Ende 2011 aus?

b) Bei welchen von ihnen ist – nach Kenntnis der Bundesregierung – eine Anschlussfinanzierung sichergestellt?

19. Wie will die Bundesregierung diejenigen MJSO fördern, die als Bundesverbände etabliert sind, jedoch auch auf absehbare Zeit nicht die formalen Voraussetzungen einer Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) erfüllen?

20. Konnten die MJSO – nach Kenntnis der Bundesregierung – inzwischen in die Ringstruktur der Jugend(verbands)arbeit integriert werden?

Wenn ja, welche MJSO wurde in welchem Jugendring integriert?

Wenn nein, warum nicht?

21. Ist eine Erhöhung der Förderung der DBJR-Verbände (DBJR = Deutscher Bundesjugendring) analog zur Zunahme der MJSO in den DBJR-Strukturen geplant?

22. Welche Migrantinnenorganisation erhielt seit 2009 innerhalb welches Haushaltstitels im Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17 Infrastrukturfördermittel in welcher Höhe?

a) Bei welchen Migrantinnenorganisationsprojekten läuft die Bundesförderung Ende 2011 aus?

b) Bei welchem von diesen ist – nach Kenntnis der Bundesregierung – eine Anschlussfinanzierung sichergestellt?

23. Welche besonderen Förderungsbedürfnisse berücksichtigt die Bundesregierung bei der Unterstützung von Migrantinnenorganisationen?

24. Welche MSO in den östlichen Bundesländern erhielten seit 2009 innerhalb welches Haushaltstitels im Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17 Infrastrukturfördermittel in welcher Höhe?

a) Bei welchem dieser Projekte läuft die Bundesförderung Ende 2011 aus?

b) Bei welchem von diesen ist – nach Kenntnis der Bundesregierung – eine Anschlussfinanzierung sichergestellt?

Fragen24

1

Wie viele Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2009 bis 2011 unter welchen Haushaltstiteln für Projekte zur infrastrukturellen Förderung der Integrationsarbeit von MSO im Einzelplan 06 (BMI) bzw. Einzelplan 17 (BMFSFJ) eingestellt (bitte jeweils nach „Soll“ und „Ist“ aufschlüsseln)?

2

Wie viele Haushaltsmittel sollen 2012 hierfür im Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17 eingestellt werden (bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

3

Welche Projekte welcher Träger wurden hiermit in den Jahren 2009 bis 2011 mit welchem Mitteleinsatz gefördert?

4

Welche Projekte welcher Träger sollen 2012 hiermit mit jeweils welchem Mitteleinsatz gefördert werden?

5

Unterstützt die Bundesregierung den von der BAMF-Studie „Migrantinnenorganisationen in Deutschland“ vertretenen Vorschlag, zur Strukturförderung der MSO ein spezielles Programm aufzulegen bzw. eine eigene Haushaltslinie in den einschlägigen Einzelplänen einzuführen?

Wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich in welcher Form tätig zu werden?

Wenn nein, warum nicht?

6

Ist die Integration der MJSO in die Strukturen der Jugend(verbands)arbeit – wie im bundesweiten Integrationsprogramm angekündigt – inzwischen in den Kinder- und Jugendplan des Einzelplans 17 einbezogen worden?

Wenn ja, mit welchen geplanten Mittelzuweisungen?

Wenn nein, warum nicht?

7

Nach welchen für potentielle Projektträger transparenten, strukturellen bzw. inhaltlichen Kriterien entscheidet die Bundesregierung (z. B. im Bereich der politischen Bildung) über die Förderungsfähigkeit einzelner MSO?

8

Inwieweit stimmt die Bundesregierung ihre Strukturförderung zugunsten von MSO mit den Bundesländern ab?

9

Inwiefern ist es für die Strukturförderung des Bundes zugunsten der MSO relevant, ob diese eine überregionale/bundesweite Struktur zumindest anstreben?

10

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Initiierung, die Umsetzung und insbesondere die Verstetigung einer Strukturförderung zugunsten von MSO einen Förderzeitraum von mehr als der in den bisherigen Richtlinien vorgesehenen Frist von drei Jahren erfordern dürfte?

Wenn ja, was folgt daraus für die Förderpraxis des Bundes?

Wenn nein, warum nicht?

11

Ist es zutreffend, dass seitens des Bundes keine institutionelle Förderung von MSO möglich ist?

Wenn ja, warum nicht?

12

Hält die Bundesregierung die Vorschläge der beiden oben zitierten Studien des BAMF zur Weiterentwicklung der Reform der Förderpraxis für sinnvoll (z. B. Verzicht auf finanzielle Vorleistungen seitens der MSO bzw. Ermöglichung neuer, passgenauer Kooperationsformen, Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle, Förderung von Kooperation/Mentoring zwischen etablierten und kleinen MSO)?

Wenn ja, wie und wann gedenkt die Bundesregierung diese Reformen umzusetzen (bitte aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

13

Welchen MSO hat die Bundesregierung seit 2009 Mittel in welcher Höhe für Grundausstattungsförderung gewährt?

14

Bei welchen MSO hat die Bundesregierung seit 2009 zur Förderung der Infrastruktur in welcher Form bzw. in welcher Höhe die Regelfinanzierung von Personal- und Sachkosten unterstützt?

15

Bei welchen MSO hat die Bundesregierung seit 2009 in welcher Form bzw. in welcher Höhe die Engagementförderung in und durch MSO durch die Gewährung von Haushaltsmitteln für hauptamtliche Personalstellen unterstützt?

16

Wurde den MSO inzwischen der Zugang zu Fördermitteln des Bundes (z. B. im Bereich des Umweltschutzes oder der Kulturarbeit) eröffnet?

Wenn ja, um welche Fördermittel handelt es sich?

Wenn nein, warum nicht?

17

Erfolgt die Anrechnung des bürgerschaftlichen Engagements von MSO auf den finanziellen Eigenanteil auch bei der Kofinanzierung im Rahmen z. B. des Europäischen Integrationsfonds, und wenn nein, warum nicht?

18

Welche MJSO erhielt seit 2009 innerhalb welches Haushaltstitels im Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17 Infrastrukturfördermittel in welcher Höhe?

a) Bei welchen MJSO-Projekten läuft die Bundesförderung Ende 2011 aus?

b) Bei welchen von ihnen ist – nach Kenntnis der Bundesregierung – eine Anschlussfinanzierung sichergestellt?

19

Wie will die Bundesregierung diejenigen MJSO fördern, die als Bundesverbände etabliert sind, jedoch auch auf absehbare Zeit nicht die formalen Voraussetzungen einer Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) erfüllen?

20

Konnten die MJSO – nach Kenntnis der Bundesregierung – inzwischen in die Ringstruktur der Jugend(verbands)arbeit integriert werden?

Wenn ja, welche MJSO wurde in welchem Jugendring integriert?

Wenn nein, warum nicht?

21

Ist eine Erhöhung der Förderung der DBJR-Verbände (DBJR = Deutscher Bundesjugendring) analog zur Zunahme der MJSO in den DBJR-Strukturen geplant?

22

Welche Migrantinnenorganisation erhielt seit 2009 innerhalb welches Haushaltstitels im Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17 Infrastrukturfördermittel in welcher Höhe?

a) Bei welchen Migrantinnenorganisationsprojekten läuft die Bundesförderung Ende 2011 aus?

b) Bei welchem von diesen ist – nach Kenntnis der Bundesregierung – eine Anschlussfinanzierung sichergestellt?

23

Welche besonderen Förderungsbedürfnisse berücksichtigt die Bundesregierung bei der Unterstützung von Migrantinnenorganisationen?

24

Welche MSO in den östlichen Bundesländern erhielten seit 2009 innerhalb welches Haushaltstitels im Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17 Infrastrukturfördermittel in welcher Höhe?

a) Bei welchem dieser Projekte läuft die Bundesförderung Ende 2011 aus?

b) Bei welchem von diesen ist – nach Kenntnis der Bundesregierung – eine Anschlussfinanzierung sichergestellt?

Berlin, den 28. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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