[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8056
17. Wahlperiode 01. 12. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnes Malczak, Volker
Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7736 –
AWACS-Flüge über Afghanistan
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 25. März 2011 stimmte der Deutsche Bundestag der Beteiligung deutscher
Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten am Einsatz von AWACS-
Flügen (AWACS: Airborne Warning and Control System) über Afghanistan
im Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in
Afghanistan (ISAF) zu. Begründet wurde der Einsatz von AWACS-Maschinen von der
Bundesregierung u. a. mit der Notwendigkeit, eine Koordinierung und
Überwachung des Luftraums zu gewährleisten und damit die Sicherheit des
Luftraums über Afghanistan insgesamt zu ermöglichen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass in den letzten Jahren das zivile und
militärische Aufkommen von Luftraumnutzern über Afghanistan erheblich gestiegen
ist. Gleichzeitig verfügte Afghanistan zur Zeit der Mandatierung des AWACS-
Einsatzes nach wie vor nicht über hinreichende Kapazitäten in der zivilen
Luftverkehrskontrolle. Schwachstellen waren vor allem die nicht vorhandene
und technisch veraltete Ausstattung der Flughäfen und die prekäre Situation
im personellen Bereich zum Betreiben eines Flughafens. Es fehlte weiterhin
an den nötigen Flugsicherungseinrichtungen sowie an der notwendigen Aus-
und Weiterbildung und Lizenzierung der Fluglotsen.
Seit dem Jahr 2004 werden verschiedene Schritte unternommen, um den
afghanischen Zivilflugsektor aufzubauen und ein Luftüberwachungssystem
– wie in anderen Ländern üblich – einzurichten. Die Bundesregierung hat in
der Vergangenheit in diesem Zusammenhang wiederholt auf verschiedene
Projekte und Maßnahmen verwiesen, die diesen Prozess unterstützen sollen.
Gleichzeitig liegen dem Deutschen Bundestag nur sehr wenige Informationen
darüber vor, wie sich die Situation mit Blick auf den Aufbau des afghanischen
Zivilflugsektors aktuell darstellt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. November 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8056 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie hat sich das zivile und militärische Flugaufkommen seit dem Jahr
2004 im afghanischen Luftraum entwickelt (bitte nach Jahr sowie zivilen
und militärischen Flugbewegungen aufschlüsseln)?
Gemäß des verfügbaren statistischen Datenmaterials (Quelle: ISAF Joint
Command) zeigt sich ein kontinuierlicher Anstieg des gesamten
Flugverkehrsaufkommens in den Haushaltsjahren der Internationalen
Sicherheitsunterstützungstruppe ISAF (jeweils Oktober bis September) 2008 bis einschließlich
2010. So stieg das Flugverkehrsaufkommen von ca. 235 000 Bewegungen im
Jahr 2008 über ca. 345 000 Flugbewegungen im Jahr 2009 auf knapp über
450 000 Flugbewegungen im Jahr 2010. In den ersten zehn Monaten des Jahres
2011 wurden knapp unter 450 000 Flugbewegungen registriert. Für die Jahre
2004 bis 2007 liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Bei der Aufnahme der Flugbewegungen wird nicht nach zivilen oder
militärischen Luftfahrzeugen unterschieden.
2. Wie viele Beinahe-Flugunfälle und wie viele tatsächlichen Unfälle hat es
seit 2004 im afghanischen Luftraum gegeben (bitte nach Jahr sowie
Beteiligung ziviler und militärischer Maschinen aufschlüsseln)?
Analog zu einem Anstieg des gesamten Flugverkehrsaufkommens zeigt sich in
den Statistiken von 2008 bis 2010 auch eine Zunahme der Beinahe-Flugunfälle.
So stiegen die Meldungen über gefährliche Annäherungen und
flugsicherheitsgefährdende Vorkommnisse von 180 im Jahr 2008 über 245 im Jahr 2009 und
330 im Jahr 2010 auf knapp 350 im Jahr 2011 (Stand: bis Oktober 2011). Für
die Jahre 2004 bis 2007 liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
In den letzten Jahren hat es in Afghanistan drei Zusammenstöße zwischen
Luftfahrzeugen und unbemannten Luftfahrzeugen gegeben. Im September 2009 und
November 2010 stieß jeweils ein Hubschrauber mit einer Drohne zusammen,
im August 2011 kollidierte ein Transportflugzeug mit einem unbemannten
Luftfahrzeug.
Bei der Aufnahme der Flugbewegungen wird nicht nach zivilen oder
militärischen Luftfahrzeugen unterschieden.
3. Wie stellt sich die derzeitige Situation mit Blick auf die Ausbildung und
Lizenzierung afghanischer Fluglotsen dar?
a) Wie viele Fluglotsen werden für den Betrieb der afghanischen
Flughäfen benötigt?
Für den Betrieb aller afghanischer Flughäfen werden rund 300 Fluglotsen
benötigt.
b) Wie viele Fluglotsen haben ihre Ausbildung bereits abgeschlossen und
wurden lizenziert?
Der Bundesregierung sind acht ausgebildete Fluglotsen in Afghanistan
bekannt. Davon wurden vier bei der ISAF (Lizenzvergabe Februar und Juli 2011)
ausgebildet. Vier weitere sind „freelancer“, deren Ausbildungseinrichtungen
der Bundesregierung nicht bekannt sind. Über weitere in Afghanistan tätige
Fluglotsen hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Zusätzliche Fluglotsen
absolvieren zurzeit ein „On the Job Training“ bei der ISAF; über den
Abschlusszeitpunkt dieser Fortbildungsmaßnahmen liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8056Die Bundesregierung leistet einen Beitrag über die Ausbildung der Fluglotsen,
die am Standort Masar-e Sharif benötigt werden. Das entsprechende Vorhaben
läuft seit Mitte 2009 und soll bis Ende 2013 abgeschlossen werden mit dem
Ziel, wenigstens zehn nach afghanischem Luftrecht lizensierte Fluglotsen für
den Flughafen Masar-e Sharif auszubilden. Die theoretische Ausbildung leistet
die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im
Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ). Der Beginn der praktischen Ausbildung durch die
Bundesluftwaffe ist, vorbehaltlich der noch zu schaffenden Rahmenbedingungen, ab
Ende 2012 am Flugplatz Masar-e Sharif vorgesehen.
4. Wie weit ist der Aufbau des zivilen afghanischen
Luftüberwachungssystems fortgeschritten?
a) Wann ist mit einer beginnenden Nutzung des Systems zu rechnen?
Für die instrumentenbasierte Luftraumüberwachung sind im Wesentlichen zwei
Komponenten erforderlich: Zum einen ein System zur Erfassung von Position
und Bewegung von Flugzeugen durch Radar oder wie im konkreten Fall durch
Multilateration, und zum anderen ein Kontrollzentrum, in dem die Fluglotsen
auf Monitoren die Flugbewegungen im Luftraum überwachen. Ersteres wird
aus Mitteln des Stabilitätspaktes Afghanistan unter Beteiligung Australiens
finanziert. Letzteres wurde von der US Airforce in Kabul aufgebaut und wird
gegenwärtig bzw. auch auf absehbare Zeit von einem durch die US Airforce
kontraktierten privaten „Air Navigation Service Provider“ (Midwest) betrieben.
Das von der Bundesregierung und Australien finanzierte Erfassungssystem für
den oberen Luftraum Afghanistans (FL 270 und höher, d. h. 27 000 Fuß und
darüber) auf Basis der „Wide Area Multilateration“ (WAM)-Technologie
befindet sich seit Beginn des Jahres 2010 im Aufbau. Die Installation der
insgesamt 30 Sensoren und zwei Center in Kabul und Masar-e Sharif ist
zwischenzeitlich weit fortgeschritten, wenngleich aufgrund der Sicherheitslage
Konzeptänderungen und Verzögerungen entstanden sind. Aktuell wird von einer
Fertigstellung der Installation und damit einer beginnenden Nutzung des Systems im
Januar 2012 ausgegangen. Dies ist allerdings u. a. von der US Airforce
abhängig, die für die Überwachung des Überflugverkehrs verantwortlich ist und
folglich die durch das System generierten Daten nutzen wird. Die Lieferung der
systemischen Schnittstelle für die Integration der WAM-Daten in das
Kontrollzentrum durch einen Unterauftragnehmer der US Airforce wurde für Dezember
2011 zugesagt.
b) Welche Kosten wurden bisher für den Aufbau des Systems sowie die
Ausbildung des Personals benötigt, und aus welchen Quellen wurde
dies finanziert?
Die Kosten für die Installation des WAM-Überwachungssystems belaufen sich
auf bislang 16,9 Mio. Euro, die aus Mitteln des Stabilitätspakts Afghanistan
(ca. 12,5 Mio. Euro) sowie einer Finanzierungsbeteiligung Australiens bzw. der
„Australian Agency for International Development“ in Höhe von 4,4 Mio. Euro
aufgebracht werden.
c) Welche Kosten werden künftig pro Jahr für den Betrieb des Systems
sowie für die Bezahlung des benötigten Personals benötigt, und wie soll
die Finanzierung konkret erfolgen?
Für Leasing der Sites, Wartung/Instandhaltung sowie für
Kommunikationsgebühren werden schätzungsweise jährlich Kosten in einer Größenordnung von
rund 3 Mio. Euro fällig, die innerhalb der ersten beiden Jahren nach Inbetrieb-
Drucksache 17/8056 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenahme vom Lieferanten THALES im Rahmen dessen Liefervertrags
übernommen werden. Nach Ablauf der Frist muss die afghanische Regierung diese
Kosten übernehmen. Allerdings verzeichnet der afghanische Staat gegenwärtig
bereits Einnahmen aus Überfluggebühren in einer Größenordnung von jährlich
ca. 40 Mio. US-Dollar, die weiter steigen dürften.
d) Inwiefern ist mit der beginnenden Nutzung des Systems eine
vollständige, afghanistanweite zivile Luftraumüberwachung möglich, und
inwieweit wird damit die Nutzung der AWACS-Aufklärungsflüge
obsolet?
Die AWACS-Aufklärungsflüge werden unabhängig vom Aufbau eines zivilen
afghanischen Luftüberwachungssystems durchgeführt. Sie dienen der
Mitwirkung an der luftgestützten Koordinierung im afghanischen Luftraum und
haben die Unterstützung militärischer Nutzer zum Schwerpunkt. Eine
wesentliche Aufgabe ist dabei das Gewinnen eines Luftlagebildes für ISAF. Dieses
wird auch zivilen Luftraumnutzern bereitgestellt. Eine weitere Aufgabe ist die
Entflechtung von Luftverkehrsbewegungen einschließlich der Koordinierung
des militärischen Luftverkehrs unter Berücksichtigung ziviler Nutzer im
afghanischen Luftraum.
e) Welchen Anteil (finanziell und personell) hatte Deutschland in der
Vergangenheit am Aufbau des Systems und der Ausbildung des benötigten
Personals, wie beteiligt sich Deutschland aktuell, und wie sehen mittel-
und langfristige Planungen der Bundesrepublik Deutschland für die
Unterstützung Afghanistans bei der Umsetzung eines zivilen
Luftraumüberwachungssystems aus?
Auf die Antwort zu den Fragen 4b und 4c wird verwiesen. Die
Bundesregierung prüft derzeit, ob über den Aufbau des Erfassungssystems für den oberen
Luftraum hinaus, weitere Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen eines zivilen
Luftraumüberwachungssystems finanziert werden sollen.
f) Welche finanziellen, personellen und sonstigen Probleme gab und gibt
es beim Aufbau des Systems, und welche Lösungsansätze werden
diesbezüglich verfolgt?
Die zentralen Probleme beim Aufbau des WAM-Systems ergeben sich aus der
immer noch kritischen Sicherheitslage. Den Installationsteams wurde und wird
seitens der Aufständischen verschiedentlich der Zugang zu verschiedenen
Standorten unter Bedrohung verweigert. Dadurch wurden mehrfach
Änderungen von Standorten und damit verbunden neue
Abdeckungssimulationsrechnungen erforderlich, was erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten
verursacht.
5. Wann ist mit dem Abschluss des Projekts zur Umsetzung des so genannten
International Civil Aviation Organization-Regelwerks zu rechnen?
Das Projekt wurde im Juli 2011 abgeschlossen. Primäres Projektziel war es, die
Hauptursachen und strukturellen Defizite für die Entscheidung der EU vom
24. November 2010, sämtliche afghanische Fluglinien für den europäischen
Luftraum zu sperren, zu identifizieren und dem zuständigen Ministerium
(Ministry of Transport and Civil Aviation – MoTCA) Vorschläge in Form eines
Aktionsplans zu unterbreiten, welche Maßnahmen (Gesetzgebung,
Vorschriften) zur baldigen Auflistung eines „Blacklisting“ ergriffen werden sollten.
Diese Vorschläge liegen MoTCA zur Umsetzung vor. Eine Entlistung kann
allerdings – wie vorausgesehen – nicht in Kürze erfolgen, da die Schaffung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8056einer unabhängigen „Afghan Civil Aviation Authority“ (ICAO) und die
Implementierung der von der ICAO vorgelegten „Road Map“ bis zur nächsten
„Blacklisting-Sitzung“ des Sicherheitskomitees der Europäischen Kommission
nicht realistisch sind.
a) Was sind die Zielsetzungen hinter der Umsetzung des Regelwerks?
Zielsetzung der ICAO-Annexe ist es, durch das Setzen gemeinsamer
Sicherheitsstandards den sicheren, geordneten und vergleichbaren Ablauf der
Zivilluftfahrt in den 191 ICAO-Mitgliedsländern sicherzustellen. Die jeweilige
Umsetzung der 18 Anhänge zur ICAO-Konvention (Abkommen von Chicago)
müssen obligatorisch von allen Mitgliedsländern umgesetzt werden, es sei
denn, sie notifizieren bei der ICAO eine Abweichung über Artikel 38 der
Konvention. Die korrekte Anwendung der Annexe wird regelmäßig durch Audits
der ICAO überprüft.
b) Welche Probleme gibt es bei der Umsetzung des Regelwerks?
Die vollständige Implementierung dieser verbindlichen Vorschriften stößt in
Afghanistan auf große personelle und organisationelle Defizite. Erstens gibt es
generell nicht genügend ausgebildetes Personal im Luftfahrtsektor. Zudem
wandern regelmäßig ohnehin knapp vorhandene Fachkräfte aufgrund
unzureichender Bezahlung in die Privatwirtschaft und/oder ins Ausland ab. Zweitens
hat das für die Umsetzung des ICAO-Regelwerks zuständige Ministerium
(MoTCA) noch keine adäquate Verwaltungsstruktur, um gesetzliche
Regelungen effizient zu implementieren.
6. Inwiefern wurde wie geplant in der zweiten Jahreshälfte 2011 mit dem
Aufbau einer Akademie für Zivilluftfahrt in Afghanistan begonnen, und
wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
Die Vorbereitungsphase für den Aufbau einer Akademie für Zivilluftfahrt läuft
seit Mitte 2011. Wesentliches Ziel der Vorbereitungsphase ist es, durch
Lehrerfortbildung und Curriculaentwicklung die Voraussetzungen für einen geregelten
Ausbildungsbetrieb zu schaffen und parallel dazu die Infrastruktur zu planen.
Die Fortführung des Projekts wurde an die Bedingungen geknüpft, dass die
afghanische Regierung (MoTCA) parallel zur Vorbereitungsphase die
erforderlichen Schritte zu einer eigenständigen, nachhaltigen Sektorfinanzierung und
Sektorentwicklung inklusive des nachhaltigen Betriebs des
Ausbildungszentrums einleitet sowie Eigenmittel für das Projekt zur Verfügung stellt bzw.
andere Geber akquiriert. Bislang wurden diese Bedingungen nicht oder nicht
vollständig von der afghanischen Regierung erfüllt. Die Bundesregierung prüft
derzeit im Gespräch mit MoTCA, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang
die Akademie zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt wird.
a) Wie beteiligt sich die Bundesregierung hier finanziell und personell?
Die Bundesregierung finanziert die Vorbereitungsphase mit rund 1,7 Mio. Euro,
davon werden 1,2 Mio. Euro für die Planung der Infrastruktur und rund 500 000
Euro für Ausbildungsmaßnahmen verwendet. Des Weiteren wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Drucksache 17/8056 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Aufgaben und Kapazitäten soll die Akademie nach ihrer
Fertigstellung haben?
c) Wie soll die künftige Finanzierung der Akademie nach ihrer
Fertigstellung gewährleistet werden, und welchen Beitrag plant die
Bundesrepublik Deutschland hier in den kommenden Jahren zu leisten?
d) Plant Deutschland für die Zukunft eine personelle Unterstützung der
Akademie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
7. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung des zivilen
Flughafens in Mazar-e Sharif?
Mit der Fertigstellung des zivilen Flughafens in Masar-e Sharif ist
voraussichtlich im April 2012 zu rechnen.
a) Welche Kapazitäten wird der Flughafen für den zivilen Luftverkehr
bereitstellen?
Der Flughafen wird nach Fertigstellung der Baumaßnahmen erheblich
erweiterte Passagierkapazitäten bereitstellen. Das neue Terminal ist auf Basis von
Spitzenstunden offiziell für 400 000 Passagierbewegungen pro Jahr ausgelegt
bei gleichzeitiger Abfertigung von zwei Flugzeugen. Diese Zahl kann
allerdings bei steigenden Flugbewegungen durch vermehrte Nutzung von
Randzeiten und durch Ausweitung der Betriebszeiten noch stark erhöht werden.
Daneben werden durch den Bau eines Frachtterminals erstmals auch Cargo-
Kapazitäten am Flughafen geschaffen. Dadurch wird dem großen
wirtschaftlichen Entwicklungspotential der Nordregion Rechnung getragen.
b) Inwiefern ist auch die Abwicklung militärischer Flugbewegungen über
diesen Flughafen geplant?
Bis zum Ende des deutschen militärischen ISAF-Beitrages wird der
militärische Flugverkehr weiter über den militärischen Teil des Flughafens Mazar-e
Sharif abgewickelt.
c) Inwiefern soll der Flughafen lediglich für einen regionalen oder aber
für den internationalen Flugverkehr genutzt werden?
Die gegenwärtigen Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, dass der Flughafen
nach Fertigstellung als internationaler Flughafen nach ICAO-Standards
betrieben werden kann. Kurzfristig sind zunächst allerdings vorrangig
Flugverbindungen mit Ländern aus der Region zu erwarten (Golfstaaten,
Zentralasien, Türkei, Iran, Pakistan, Indien).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/80568. Wie lange ist aus Sicht der Bundesregierung der Einsatz der AWACS-
Flugzeuge zur Unterstützung der Luftraumüberwachung über
Afghanistan nötig, und wie wird dies begründet?
a) Inwiefern, und in welchem Zeitraum ist mit einer Reduzierung der
AWACS-Luftraumüberwachungsflüge im Zuge des weiteren Aufbaus
des zivilen afghanischen Luftraumüberwachungssystems geplant?
b) Wann, und warum plant die Bundesregierung, sich aus der
Beteiligung an den Luftraumüberwachungsflügen der AWACS-Maschinen
über Afghanistan zurückzuziehen?
Über die Erforderlichkeit eines Einsatzes der AWACS-Flugzeuge des „NATO
Airborne Early Warning-Verbandes“ im Rahmen des ISAF-Einsatzes
entscheidet der NATO-Rat durch Beschluss nach Beratung durch den NATO-
Oberbefehlshaber (Supreme Allied Commander Europe – SACEUR) und
Konsultation mit dem NATO-Militäraussschuss (Military Committee – MC).
Damit bleibt die Dauer des gegenwärtigen Einsatzes von AWACS-Flugzeugen
im Rahmen von ISAF abhängig von der weiteren Entwicklung der
Sicherheitslage.
9. Wie viele AWACS-Maschinen mit wie viel Personal werden derzeit
eingesetzt (bitte nach nationalen Anteilen aufschlüsseln)?
Zurzeit sind zwei AWACS-Maschinen des NATO-E-3A-Verbandes aus
Geilenkirchen mit insgesamt bis zu 130 Soldatinnen und Soldaten sowie NATO-
Zivilbediensteten auf dem Flugplatz Masar-e-Sharif stationiert. Die deutsche
Beteiligung schwankt gegenwärtig aufgrund der multinationalen Zusammensetzung
des Verbandes zwischen 40 und 60 Prozent.
Inwiefern sind Veränderungen beim Umfang der Flüge und des
eingesetzten Personals geplant?
Der Umfang der Flüge und die Anzahl des eingesetzten Personals hängen u. a.
von den Anforderungen der durch AWACS bereitgestellten Fähigkeiten sowie
der Verfügbarkeit von AWACS-Luftfahrzeugen ab. Derzeit kann der Bedarf mit
den zur Verfügung stehenden Ressourcen gedeckt werden.
10. Inwieweit bleibt es bei der derzeitigen Stationierung der AWACS-
Flugzeuge sowie des dazugehörigen Personals im Camp Marmal in
Afghanistan, und inwiefern sind andere Stationierungsoptionen geplant?
Konkrete Planungen der NATO zur Veränderung des Status quo der
Stationierung von AWACS in Afghanistan liegen derzeit nicht vor. Die NATO hat
derzeit die Bemühungen zur Realisierung anderer Stationierungsoptionen
innerhalb Afghanistans eingestellt.
11. Welche Aufgaben jenseits der zivilen Luftraumüberwachung übernehmen
die AWACS-Maschinen?
Die AWACS-Aufklärungsflüge dienen der Mitwirkung an der luftgestützten
Koordinierung im afghanischen Luftraum und haben die Unterstützung
militärischer Nutzer zum Schwerpunkt.
Drucksache 17/8056 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDazu gehören:
– Erstellung eines Luftlagebildes, einschließlich dessen Bereitstellung für zivile
und militärische Luftraumnutzer;
– Unterstützung bei der Durchführung von Operationen ISAF-geführter
Bodenkräfte;
– Entflechtung von Luftverkehrsbewegungen, einschließlich der
Koordinierung des militärischen Luftverkehrs unter Berücksichtigung ziviler Nutzer
im afghanischen Luftraum;
– Koordinierung von Luftbetankung für militärische Luftraumnutzer und
– Relaisfunktion für Kommunikations- und Datenaustausch für militärische
Nutzer.
12. Welche Erfüllungsquote besteht insgesamt bei Einsatzflügen der AWACS-
Maschinen über Afghanistan?
Bis zum Stichtag 17. November 2011 betrug die Erfüllungsquote der
Einsatzflüge über Afghanistan des NATO-E-3A-Verbandes Geilenkirchen rund 96
Prozent.
Welche nichtwitterungsbedingten Gründe gibt es für Ausfälle von
AWACS-Flügen über Afghanistan?
Witterungsunabhängige Ausfälle waren kurzfristige Erkrankung von
Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen sowie Ausfall von Luftfahrzeugsystemen am
Boden oder in der Luft.
13. Welche Mehrbelastungen entstehen durch die Stationierung der AWACS-
Aufklärungsflugzeuge für den Flughafen im Camp Marmal in
Afghanistan?
Im Camp Marmal in Afghanistan entstehen folgende Mehrbelastungen:
– Bereitstellung von einem Stellplatz tagsüber, zwei Stellplätzen nachts und
ca. alle drei Wochen sporadisch einem dritten Stellplatz auf dem ISAF-
Vorfeld (durch Infanteriekräfte geschützter Abstellplatz);
– Unterbringung von im Mittel 100 Personen im Camp Marmal auf dem
Baufeld 149 in Wohncontainern;
– logistische Versorgungsleistungen (ca. 13 500 Gallonen F-34-Flugkraftstoff
pro Tag, Versorgung mit Schmiermitteln und Enteisungsmittel erfolgt in
eigener Zuständigkeit mittels Zuführung aus dem Inland, das Tankfahrzeug
für Enteisungsmittel des EG Masar-e Sharif wird genutzt, Verpflegung in
Deutscher Küche), die Bezahlung der Leistungen erfolgt über E3A-
Component;
– Nutzung von einem Bürocontainer und zwei Wartungscontainern auf dem
Hallenvorfeld;
– Nutzung von Querschnittsfunktionen des regulären Flugbetriebes in Masar-e
Sharif (Luftumschlagszug, ATC, Feuerwehr).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/805614. Inwiefern können AWACS-Flüge Radarschatten kompensieren?
AWACS-Luftfahrzeuge werden mit ihrem Radar in der Regel in einer Höhe
von ca. 10 Kilometern eingesetzt, um Objekte in der Luft in allen Höhen zu
erfassen. Dies ist bei bodengebundenen Systemen aufgrund der Erdkrümmung
nicht gegeben.
Die hohe Mobilität der AWACS-Luftfahrzeuge ermöglicht darüber hinaus eine
sehr flexible Positionierung, um Erfassungslücken (Radarschatten) bedingt
durch eine ungünstige Topographie (z. B. Gebirge) zu kompensieren.
a) Wo befinden sich nach wie vor Radarschatten, die eine AWACS-
Luftraumüberwachung nötig machen?
Die Topographie im Norden und Osten Afghanistans erschwert eine lückenlose
Abdeckung mittels Radar in allen Höhen durch bodengestützte Systeme
erheblich, so dass insbesondere hier eine AWACS-Luftraumüberwachung nötig ist.
b) Inwieweit werden nach Abschluss des Aufbaus des zivilen
Luftraumüberwachungssystems weiterhin Radarschatten bestehen, und inwiefern
werden diese als Sicherheitsrisiko für Zivilflüge angesehen?
Auch nach Abschluss des Aufbaus eines zivilen
Luftraumüberwachungssystems wird es aufgrund der Topographie Afghanistans absehbar
Erfassungslücken geben. Inwiefern diese ein Sicherheitsrisiko für Zivilflüge darstellen,
wäre durch eine jeweilige Einzelfallprüfung durch die afghanische Regierung
zu ermitteln.
15. Wann ist die Umsetzung eines Multilaterationsprogrammes zur passiven
Ortung durch Triangulation geplant?
Auf die Antwort zu Frage 4a wird verwiesen.
a) Welche Staaten beteiligen sich daran mit welchen Mitteln?
Das von Deutschland und Australien finanzierte WAM-System basiert auf
Triangulation, d. h. auf Positionserfassung von Flugzeugen durch gleichzeitige
Erfassung durch zumindest drei Sensoren. Deutschland finanziert das Vorhaben
mit etwa 12,5 Mio. Euro aus dem Stabilitätspakt Afghanistan des Auswärtigen
Amts; Australien beteiligt sich mit weiteren ca. 4,4 Mio. Euro.
b) Für welche konkreten Zwecke wird die Umsetzung eines solchen
Systems geplant, und wie beteiligt sich die Bundesregierung daran?
Das bisherige System dient der Überwachung des oberen afghanischen
Luftraums (27 000 Fuß und höher). Für eine Überwachung des unteren Luftraums
um Masar-e Sharif und der An- und Abflüge am Flughafen ist eine
Erweiterung des Systems sehr sinnvoll. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob sie ihr
Engagement auf den Aufbau eines Überwachungssystems für den unteren
Luftraum um Masar-e Sharif ausdehnen wird.
Drucksache 17/8056 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Inwiefern bleibt die Einschätzung des Parlamentarischen Staatssekretärs
beim Bundesminister der Verteidigung, Thomas Kossendey, bestehen,
nach der von einer dauerhaften Stationierung der AWACS-Flugzeuge in
Mazar-e Sharif abgesehen werden sollte (Schreiben vom 6. Juni 2011 an
die Mitglieder des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages,
Ausschussdrucksache 17(12)629)?
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung,
Thomas Kossendey, hat mit seinem Schreiben vom 6. Juni 2011 die damalige
Bewertung der NATO wiedergegeben. Derzeit stellt sich die NATO-Bewertung
so dar, dass aufgrund der aktuellen Sicherheitslage unter Berücksichtigung des
vorhandenen Selbstschutzsystems der AWACS-Luftfahrzeuge eine
Stationierung in Masar-e Sharif für vertretbar gehalten wird.
17. Inwieweit wird nach wie vor versucht, AWACS-Maschinen auf der
Arabischen Halbinsel zu stationieren, und von dort aus Flüge über
Afghanistan durchzuführen?
a) Welche Probleme verhindern eine solche Stationierung?
b) Inwiefern rechnet die Bundesregierung noch mit dem erfolgreichen
Abschluss notwendiger Abkommen für Überflugrechte und
Stationierung mit den betroffenen Staaten?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine eigenen Erkenntnisse vor, dass
Bemühungen zur Stationierung von AWACS-Flugzeugen in Staaten der Arabischen
Halbinsel im Rahmen des ISAF-Einsatzes gegenwärtig vorgenommen werden.
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ISSN 0722-8333]