Mobile Massenkontrollen der Bundespolizei gegen Fußballfans
der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Daniela Wagner, Britta Haßelmann, Jerzy Montag, Claudia Roth (Augsburg), Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Woche für Woche kommt es in Fußballstadien in Deutschland oder im Umfeld von Fußballspielen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Hooligans, zwischen Gewalttätern und der Polizei und auch zu Gewalttaten gegen Unbeteiligte sowie zu erheblichen Sachschäden.
Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass die Polizeien der Länder und die Bundespolizei hier entschieden tätig werden, um derartige Gewalt zu verhindern und zu unterbinden. Dazu müssen sie rund um die Stadien, in den Innenstädten, auf Bahnhöfen und auch in Zügen Präsenz zeigen und gegebenenfalls eingreifen, um Straftaten zu verhindern.
Fußball ist ein Sport und darf nicht zur Plattform für gewalttätige Kriminelle werden. Ein Fußballspiel darf nicht zur Gefährdung von Reisenden in Zügen, unbeteiligten Passanten oder friedlichen Zuschauern führen.
Nach Medienberichten (sueddeutsche.de vom 31. Oktober 2011) führt die Bundespolizei sogenannte mobile Massenkontrollen reisender Fußballfans durch. Dazu würden Züge, die sich auf dem Weg zu einem Spiel oder zurück von einem Spiel befinden, auf Bahnhöfen, an denen Kontrollpunkte mit mehr als 100 Beamten eingerichtet sind, angehalten, dort „verdächtige Fans“ zum Aussteigen aufgefordert, identifiziert und fotografiert, und die so erhobenen Daten dann mit Erkenntnissen über Straftaten abgeglichen. Diese „mobile Massenkontrolle“ werde seit etwa einem Jahr praktiziert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie oft, wann und im Zusammenhang mit welchen Fußballspielen fanden die sogenannten mobilen Massenkontrollen statt (bitte einzeln auflisten)?
Was war jeweils der spezifische Anlass, eine solche Kontrolle durchzuführen, und nach welchen Kriterien wurden die zu überprüfenden Züge ausgewählt?
Wurden bei der Planung bzw. vor der Durchführung einer solchen mobilen Massenkontrolle jeweils andere Maßnahmen erwogen, und aus welchen Gründen wurde eine Massenkontrolle als geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel ausgewählt?
Wird die Durchführung mobiler Massenkontrollen langfristig (z. B. bei Beginn der Saison), mittelfristig und nach Auswertung bestimmter Vorkommnisse (z. B. nach wiederholten Ausschreitungen im Zusammenhang mit Spielen bestimmter Mannschaften) oder kurzfristig (z. B. anlässlich von Gewalttaten) geplant, wessen Risikoeinschätzungen werden dabei zugrunde gelegt, und wer (Bundespolizei, betroffene Landespolizeien, Deutscher Fußball-Bund e. V.) ist in die Entscheidung eingebunden, im Zusammenhang mit einem bestimmten Spiel, mobile Massenkontrollen durchzuführen?
Finden ähnliche Kontrollen auch auf Autobahnen statt, und wenn ja, werden dort Reisebusse oder auch einzelne Pkw kontrolliert, und nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt?
Werden bei den mobilen Massenkontrollen alle Reisenden einer Ausweiskontrolle unterzogen und fotografiert oder müssen bestimmte konkrete Verdachtsmomente gegen einzelne Personen vorliegen?
Werden neben der Identitätsfeststellung und dem Fotografieren der Betroffenen bei den mobilen Massenkontrollen noch weitere Maßnahmen ergriffen?
Welche Daten werden von den Betroffenen bei einer mobilen Massenkontrolle erfasst?
In welchen Datenbanken oder Dateien werden die bei den mobilen Massenkontrollen gewonnenen Daten und Fotografien wie lange, und auf welcher Rechtsgrundlage gespeichert?
Mit welchen Datenbeständen werden die bei einer mobilen Massenkontrolle gewonnenen Daten abgeglichen, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht diese Verarbeitung, wer hat – außer der Bundespolizei – Zugang zu diesen Daten, und in welcher Weise werden sie zu welchen Zwecken weiterverarbeitet?
Führt die Erfassung bei einer mobilen Massenkontrolle zur Aufnahme des Betroffenen in die Datei „Gewalttäter Sport“?
In welcher Weise werden die Betroffenen über die Speicherung und Weiterverarbeitung ihrer Daten informiert, und können sie der Speicherung widersprechen?
Gegen wen haben sie einen Anspruch auf Korrektur oder Löschung, und welche Rechtsmittel stehen ihnen zur Verfügung?
In welcher Weise sind die Polizeien der Länder in die Durchführung der mobilen Massenkontrollen sowie in die Auswertung und Verarbeitung der gewonnen Daten eingebunden?
Werden die bei den mobilen Massenkontrollen gewonnenen Daten am Tag des Einsatzes in irgendeiner Form an die jeweils an den Einsätzen im Rahmen eines Fußballspiels beteiligten Landespolizeien, insbesondere die Einsatzleitungen vor Ort, weitergegeben, und mit welchen Auflagen bezüglich der Speicherung, Weitergabe und sonstiger Verarbeitung der Daten geschieht dies?