[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8273
17. Wahlperiode 28. 12. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Dezember 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Sevim Dağdelen,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8107 –
Menschenrechtliche und soziale Situation der Roma in der
Slowakischen Republik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Etwa 10 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger der Slowakischen Republik
gehören den Gemeinschaften der Roma und Sinti an. Viele von ihnen sind von
bitterster Armut betroffen und müssen in „Roma-Siedlungen“ leben, die häufig
vergleichbar mit Slums sind. In diesen sogenannten Roma-Siedlungen gibt es
häufig keinen Strom und es fehlen grundsätzliche Hygieneeinrichtungen, wie
fließendes Wasser oder menschenwürdige Toiletten. Mitglieder der
Gemeinschaften der Roma und Sinti werden in vielen Bereichen des täglichen Lebens
ausgegrenzt und sind oft mit negativen Einstellungen der Mehrheitsgesellschaft
konfrontiert. Ein Höhepunkt dieser Ausgrenzung war der Bau einer Mauer im
ostslowakischen Dorf Ostrovany. Mit dieser Mauer sollten die Roma von den
Grundstücken ihrer Nachbarn ferngehalten werden.
Erst kürzlich hat der Europäische Gerichthof für Menschenrechte die
Zwangssterilisierung einer 20-jährigen Roma in der Slowakischen Republik als einen
Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
gerügt und zugleich eine Verletzung der Pflichten aus Artikel 8 EMRK zur
Achtung des Privat- und Familienlebens (Chamber judgement V.C. vs. Slovakia vom
8. November 2011) festgestellt. Die Frau war in einem staatlichen Krankenhaus
während der Geburt unter Druck gesetzt worden, einer Sterilisierung
zuzustimmen. Hintergrund des Tätigwerdens des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte in Straßburg war eine Studie des Center for Reproductive Rights,
aus der konkrete Praktiken zur Begrenzung des Wachstum der Roma-
Population, insbesondere im Krankenhaus in Pres̆ov deutlich wurden (siehe Body and
Soul: Forced and Coercive Sterilisation and Other Assaults on Roma, http://
reproductiverights.org/sites/crr.civicactions.net/files/documents/bo_slov_part1.pdf).
Roma in der Slowakischen Republik werden besonders häufig Opfer von
Zwangssterilisierungen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die schwierige sozio-ökonomische Lage der Roma in vielen Ländern
Ostmitteleuropas, darunter auch in der Slowakischen Republik, ist das Ergebnis sowohl
von jahrhundertelanger Benachteiligung und Ausgrenzung als auch der
Entwicklungen der vergangenen 20 Jahre.
Mit dem Zusammenbruch der sozialistischen Planwirtschaft gingen zahlreiche
Arbeitsplätze in Schwerindustrie und Landwirtschaft verloren. Von dieser
Entwicklung stark betroffen waren die Angehörigen der Roma-Minderheit, da auch
in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (CµSSR) niedrig
qualifizierte Arbeitsplätze überproportional stark mit Angehörigen dieser Minderheit
besetzt waren. Trotz des guten Willens einzelner slowakischer Politiker konnte
das Problem der Arbeits- und Perspektivlosigkeit weiter Teile der Roma-
Bevölkerung bis heute nicht zufriedenstellend gelöst werden.
Mit der im ersten Halbjahr 2011 verabschiedeten EU-Rahmenstrategie für die
gesellschaftliche Integration der Roma wurde ein neuer Anlauf zur
Verbesserung der Situation der Roma getan. Alle EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert,
bis Ende 2011 eigene nationale Strategien vorzulegen.
Die Größe der Roma-Bevölkerung der Slowakei bewegt sich schätzungsweise
zwischen 350 000 und 520 000 Mitgliedern. Bei der letzten Volkszählung im
Jahr 2001 gaben jedoch lediglich 89 920 Slowaken an, zur Roma-Minderheit zu
zählen. Die über die jeweils aktuelle Volkszählung ermittelte Größe einer
Minderheit ist Basis für die Bemessung der finanziellen Unterstützung durch den
slowakischen Staat. Neuere Zahlen wird es erst nach Auswertung der
Volkszählung von 2011 geben.
Für die Minderheitenpolitik ist in der Slowakei das Amt des stellvertretenden
Ministerpräsidenten Juraj Chmiel verantwortlich. In der slowakischen
Regierung gibt es zudem den Beauftragten für die Angelegenheiten der Roma-
Minderheit, Miroslav Pollák. Dieser hat in erster Linie eine koordinierende Funktion
und verfügt nur über begrenzte finanzielle Mittel. Die slowakische Roma-
Strategie als nationaler Beitrag zur EU-Rahmenstrategie für die Roma befindet sich
noch im nationalen Abstimmungsprozess.
1. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über das tatsächliche Ausmaß
und die Intensität der Ausgrenzung von Roma im Alltag in der Slowakischen
Republik?
a) Welche Maßnahmen oder Phänomene diskriminierenden Charakters
haben einen rechtlichen Hintergrund?
Die Bundesregierung hat keine Hinweise darauf, dass die rechtlichen und
gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Slowakei zu Diskriminierungen der
Roma-Bevölkerung führen oder beitragen.
Das Gesetz über die Staatssprache und das Gesetz zum Gebrauch von
Minderheitensprachen regelt die Pflicht zum Gebrauch der Staatssprache Slowakisch
bzw. das Recht zum Gebrauch der jeweiligen Minderheitensprache. Darunter
fallen alle Sprachen der offiziell in der Slowakei anerkannten Minderheiten,
unter anderem Romani, Ungarisch und Deutsch. Insofern ist eine Diskriminierung
der Roma im Sinne der Fragestellung nicht erkennbar.
b) Welche Maßnahmen oder Phänomene diskriminierenden Charakters
haben einen politischen Hintergrund?
Im Vorfeld zu den Parlamentswahlen 2010 hat die damals in der Regierung
vertretene Slowakische Nationalpartei (SNS) gezielt versucht, mit
antiziganistischer Agitation Stimmen zu gewinnen. So zeigte eines der zentralen
Wahlplakate der Partei einen Rom, neben dem zu lesen war: „Damit wir nicht jene
durchfüttern, die nicht arbeiten wollen.“ Vertreter der Zivilgesellschaft haben in
einem offenen Aufruf gegen den aus ihrer Sicht rassistischen Wahlkampf
protestiert. Beklagt wurde von diesen auch der alltägliche Rassismus, der sich in
Reden und Handlungen von Politikern und Staatsbediensteten widerspiegele und
unwidersprochen bliebe.
c) Welche Maßnahmen oder Phänomene diskriminierenden Charakters
beruhen auf Unwissenheit und mangelnder Aufklärung der
Mehrheitsgesellschaft?
Eine Studie der Slowakischen Akademie der Wissenschaften von Anfang 2011,
durchgeführt an 27 Schulen in zwei Städten der Slowakei, hat ergeben, dass
schon in der Schule die soziale Spaltung von Roma-Kindern und Kindern der
Mehrheitsbevölkerung einsetzt. Eltern fordern oft explizit, dass ihre Kinder
nicht neben Roma-Kindern sitzen. Schulen würden diesen Forderungen in
den meisten Fällen nachkommen, aus Angst, die entsprechenden Schüler sonst
zu verlieren. Selbst in Kindergärten gebe es eine entsprechende Tendenz.
Außerschulische Aktivitäten wie Ausflüge, Klassenfahrten und Sportaktivitäten
– wichtig für den Aufbau interethnischer Freundschaften und gegenseitiges
Verständnis – seien für sozial schwache Familien meist nicht finanzierbar. Nach
Angaben der Bürgerrechtsorganisation „Menschen gegen Rassismus“ (Ludia proti
Razismus), die seit November 2009 über eine kostenlose Telefonnummer
Rechtsbeistand in Fällen rassistischer Diskriminierung anbietet, melden sich oft
Roma, die nicht in abgegrenzten Roma-Gemeinschaften leben und sich gut in
die Mehrheitsgesellschaft integriert wähnen.
Slowaken fast aller Bildungsschichten, sozialer Herkunft und Altersschichten
sprechen mit Bezug auf Roma von „Zigeunern“. Vertreter der Roma-
Vereinigung „Romano Kher“ informierten die Deutsche Botschaft in Pressburg, dass
zum verzerrten Bild der Roma auch die mediale Berichterstattung beitrage, in
der oftmals der ethnische Hintergrund im Vordergrund stehe. Zu diesem Zweck
habe man das Projekt „Schreib es noch einmal!“ ins Leben gerufen. Dieses
Projekt wird auch vom Roma-Beauftragten der slowakischen Regierung unterstützt
und ist Teil der Roma-Strategie bis 2020. Diese sieht auch Maßnahmen zum
Abbau von Vorurteilen in der Mehrheitsbevölkerung gegenüber Roma vor. Hierzu
wird auf die Antwort zu Frage 22a verwiesen.
2. Welche konkreten Aktivitäten hat die Bundesregierung ergriffen, um die
rechtliche und politische Diskriminierung von Roma in der Slowakischen
Republik abzubauen?
a) Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung auf bilateraler
Ebene, um Benachteiligungen von Roma abzuschaffen?
Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, liegen der Bundesregierung keine
Hinweise auf eine rechtliche Diskriminierung der Roma in der Slowakei vor. Die
Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass die primäre Verantwortung für die
Verbesserung der sozio-ökonomischen Lage der Roma in der Slowakei bei der
slowakischen Regierung liegt. Die Bundesregierung ist hierbei – bilateral oder
im europäischen Rahmen – lediglich unterstützend und als Impulsgeber tätig.
Von 2008 bis 2011 hat das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit der Roma-
Organisation „Mecem“ ein Projekt zur Stärkung des
Selbstidentifikationsprozesses der Roma durchgeführt. Anknüpfungspunkt war die im Sommer 2008
abgeschlossene Standardisierung der Roma-Sprache in der Slowakei. Im Laufe des
Jahres 2011 wurden über den Projektpartner insgesamt 1 000 DVDs an Schulen,
Universitäten und andere Bildungseinrichtungen verteilt, die sich mit der Roma-
Sprache, ihrer Verbreitung und Bedeutung in der Slowakei auseinandersetzten.
Vertreter der Deutschen Botschaft Pressburg führen zudem regelmäßig
Gespräche mit Vertretern der slowakischen Regierung zum Fortschritt in der
Entwicklung der nationalen Roma-Strategien, zuletzt am 10. November 2011 mit dem
Beauftragten für die Roma-Minderheit, Miroslav Pollák. Auf Basis der Roma-
Integrationsstrategie bis 2020, die bis zum Jahresende vorliegen soll, wird die
Bundesregierung Ansatzpunkte für weitere unterstützende Maßnahmen
entwickeln. Der Schwerpunkt wird weiterhin auf dem Bildungssektor liegen, hierbei
vor allem auf der Sprache als Träger von Identität und Kultur.
b) Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung auf europäischer
Ebene, um Benachteiligungen von Roma abzuschaffen?
Die Bundesregierung hat die Entwicklung einer Europäischen Rahmenstrategie
zur Integration der Roma während der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft im
1. Halbjahr 2011 aktiv unterstützt. Hierzu fanden ausführliche Beratungen in
den Ratsarbeitsgruppen verschiedener Ratsformationen (Justiz und Inneres,
Bildung, Jugend, Kultur und Sport, Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Verbraucherschutz) statt. Auf dem Sonderrat der Beschäftigungs- und
Sozialminister am 19. Mai 2011 hat die Bundesregierung den Ratsschlussfolgerungen für
einen „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“
zugestimmt. Diese Regelung wurde auf dem Europäischen Rat vom 24. Juni
2011 indossiert.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß und die Zahl
von Zwangssterilisationen an Frauen in der Slowakischen Republik,
insbesondere Roma, und wann haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Zwangssterilisationen begonnen (bitte nach Jahren und Krankenhäusern
aufschlüsseln)?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom
8. November 2011 Defizite in der slowakischen Gesetzgebung hinsichtlich der
Zustimmungspflichten zu Sterilisierungen benannt, die zum Zeitpunkt der
Sterilisierung der Klägerin am 23. August 2000 geltendes Recht waren. Diese
Gesetzeslage wurde durch eine Novelle des Gesundheitsgesetzes 2004 geändert.
Die Neuregelung trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. In der Urteilsbegründung des
Europäischen Gerichtshofes wird darüber hinaus festgestellt, dass Vorwürfe
einer organisierten Politik der Zwangssterilisierungen unter Mitgliedern der
Roma-Minderheit sich nicht erhärten ließen. Der Bundesregierung sind Berichte
bekannt – so die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Studie „Body
and Soul: Forced Sterilization and Other Assaults on Roma Reproductive
Freedom in Slovakia“ aus dem Jahr 2002 – gemäß denen es in der CµSSR zu
Zwangssterilisationen kam. Weiterführende belastbare Angaben zu diesem Komplex
liegen der Bundesregierung nicht vor.
4. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Übergriffe mit
rechtsextremem Hintergrund auf Roma in der Slowakischen Republik?
Auf die Antwort zu Frage 6a wird verwiesen.
5. Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf die Zusammenarbeit,
Kontaktaufnahme und -pflege, Teilnahme an Demonstrationen, rechtsextremen
Konzerten bzw. anderen Beziehungen zwischen der NPD und sog.
Autonomen Kameradschaften und rechtsextremen bzw. Roma-feindlichen
Gruppierungen in der Slowakischen Republik, insbesondere den Neofaschisten der
Slowakischen Bruderschaft (Slovenská pospolitost) (bitte nach Datum, Ort,
Zweck der Zusammenkunft und teilnehmende Organisationen bzw. Namen
der Vertreter auf beiden Seiten auflisten)?
Der Bundesregierung sind vereinzelte Kontakte deutscher und slowakischer
Rechtsextremisten bekannt. Den Schwerpunkt dieser Aktivitäten bildet die
Durchführung internationaler rechtsextremistischer Konzertveranstaltungen –
auch in Drittstaaten. Im Jahr 2011 fanden zwei derartige Veranstaltungen statt:
● am 14. Mai 2011 nahe der slowakisch-tschechischen Grenze mit Auftritten
der deutschen Band OIDOXIE und der slowakischen Band RODOBRANA
sowie
● am 16. Juli 2011 im nordungarischen Raab (Gyr) mit Auftritten der deutschen
Band NORDGLANZ und den slowakischen Bands PROJEKT VANDAL
und RODOBRANA.
Über etwaige Kontakte der Slowakischen Bruderschaft (Slovenská pospolitost’)
zu deutschen Rechtsextremisten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
6. Wie viele gewalttätige Übergriffe haben nach Erkenntnis der
Bundesregierung in den letzten Jahren auf Roma in der Slowakischen Republik
stattgefunden?
a) Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die verantwortlichen
slowakischen Behörden eine spezielle Statistik führen, in welcher solche
Übergriffe gegenüber Roma als rassistische Übergriffe bzw. rechtsextrem
motivierte erfasst werden?
Eine entsprechende Statistik wird durch das slowakische Innenministerium
geführt. Dieser zufolge kam es im Jahr 2011 zu insgesamt fünf als rassistisch oder
rechtsextrem eingestuften Übergriffen auf Roma. Dem stehen sechs Fällen im
Jahr 2010 und kein entsprechend eingestufter Fall im Jahr 2009 gegenüber.
Daneben bestehen Verdachtsfälle, die aber nicht eindeutig einem entsprechenden
Hintergrund zugeordnet werden konnten.
Augenblicklich läuft die Hauptverhandlung gegen zehn Polizeibeamte aus
Kaschau (Kos¬ice), denen vorgeworfen wird, im März 2009 sechs Roma-Kinder
und Jugendliche in einer Dienststelle misshandelt zu haben. Auf einem
Polizeivideo war zu sehen, wie die festgenommenen Roma gezwungen wurden, sich
nackt auszuziehen und gegenseitig ins Gesicht zu schlagen.
b) Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass Angehörige von Polizei
und Justiz in der Slowakischen Republik während ihrer Ausbildung
besonders sensibilisiert werden auf die besondere Benachteiligung von
Mitgliedern der Roma-Gemeinschaften und mithin auch notwendige
Verhaltensformen vermittelt werden?
Das slowakische Innenministerium führt aktuell das Projekt „Polizeiexperten
für die Arbeit mit Minderheitsgemeinschaften“ durch. Derzeit gibt es 230
solcher Spezialisten, deren Hauptaufgabe die Aufsicht über die Einhaltung der
öffentlichen Ordnung, die Klärung von Streitigkeiten zwischen Roma, die
Beratung von Roma sowie die Überwachung ihrer Rechte bei Zugriffen der Polizei
ist. Erstmals wurden solche Polizeiexperten 2005 in einer Pilotphase eingesetzt.
Im Jahr 2007 wurde die Expertenausbildung in den Routinebetrieb
übernommen. Einheiten der Ordnungs- oder Schutzpolizei wurden speziell in Gebieten
mit hohem Anteil an Roma-Bevölkerung durch diese ausgebildeten Spezialisten
verstärkt.
In Zusammenarbeit mit dem Amt des Regierungsbeauftragten für Roma werden
zusätzlich Lehrgänge zur polizeilichen Arbeit mit Roma-Gemeinschaften für
Ordnungspolizisten durchgeführt.
Die Nichtregierungsorganisationen „Integrasa“ und „Menschen gegen
Rassismus“ haben im Frühjahr 2011 eine Reihe von Fußballturnieren in der Region
Pressburg organisiert, bei denen Mannschaften aus Mitgliedern der Roma-
Minderheit gegen Polizeimannschaften antraten.
c) Welche unterschiedlichen Formen von Gewalttätigkeiten spielen nach
Kenntnis der Bundesregierung bei Übergriffen auf Roma eine Rolle?
Bei Übergriffen auf Roma kommt es neben körperlichen Angriffen auch zu
Beschimpfungen und diskriminierenden Äußerungen.
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Mitglieder
der Roma-Gemeinschaften, die in extremer sowie relativer Armut in der
Slowakischen Republik leben müssen?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung von Kindern aus Roma-
Gemeinschaften in der Slowakischen Republik?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Mitglieder
der Roma-Gemeinschaften, die keine Schulbildung absolviert haben und
mithin weder lesen oder schreiben können (bitte nach Alter und Region
aufschlüsseln)?
Zu den Fragen 7 bis 9 liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
10. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Lage der Mitglieder
der Roma-Gemeinschaften im Hinblick auf den Zugang zur schulischen
Grundbildung?
a) Hat die Bundesregierung Hinweise, dass Kinder aus Roma-Familien in
Sonderschulen abgedrängt werden?
Die Segregation im Bildungsbereich ist in der Slowakischen Republik ein
ernstes Problem. Nach einer Studie der „Open Society Foundation“ aus dem Jahr
2009 besuchten zu diesem Zeitpunkt 10 200 Roma-Kinder eine Sonderschule.
Das entspricht einem Anteil von etwa 12 Prozent aller Roma-Kinder im
Grundschulalter. Nach den Angaben der Studie „Steps to end segregation in education“
von Amnesty International aus dem Jahr 2010 sind Roma in Förderklassen und
-schulen mit einem Anteil von 60 Prozent (zum Teil bis zu 80 Prozent) der
Schüler überrepräsentiert. Dieses Phänomen habe laut dieser Studie in den letzten
fünf Jahren zugenommen.
Erfahrungen aus anderen Ländern Mittelosteuropas zeigen, dass es zu einer
solchen Entwicklung vor allem aus drei Gründen kommt. Zum ersten sehen
manche Pädagogen und Schuldirektoren die ihnen anvertrauten Roma-Kinder gerne
aus ihrer Klasse bzw. Schule entfernt. Zum zweiten wird dieser Druck durch
Eltern verstärkt, die nicht wollen, dass ihre Kinder zusammen mit Roma
unterrichtet werden. Zum dritten gibt es Roma-Eltern, die den vermeintlich leichteren
Weg gehen und der Ein- oder Umschulung ihrer Kinder in eine Förderschule
zustimmen.
b) Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der prozentuale
Anteil der Roma-Kinder, die eine berufliche Ausbildung beginnen
können?
c) Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei den ergriffenen
Berufen signifikante Unterschiede zur Gesamtbevölkerung in der
Slowakischen Republik?
d) Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der prozentuale
Anteil von Roma-Kindern, die das Abitur ablegen können, und wie verhält
sich dieser Anteil im Vergleich zur Gesamtbevölkerung?
e) Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der prozentuale
Anteil von Roma-Kindern, die studieren, und wie verhält sich dieser Anteil
im Vergleich zur Gesamtbevölkerung?
Zu den Fragen 10b bis 10e liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
11. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Lage der Mitglieder
der Roma-Gemeinschaften im Hinblick auf den Zugang zur
berufsbildenden Schulausbildung?
12. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Lage der Mitglieder
der Roma-Gemeinschaften im Hinblick auf den Zugang zur universitären
und fachhochschulischen Bildung?
13. Wie hat sich die Alphabetisierungsquote von Roma in der Slowakischen
Republik seit 1989 entwickelt?
14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Mitglieder
der Roma-Gemeinschaften, die unter vermeidbaren Krankheiten in der
Slowakischen Republik leiden?
15. Wie hat sich seit 1989 der Zugang der Mitglieder der Roma-
Gemeinschaften im Hinblick auf den Zugang zum Gesundheitssystem in der
Slowakischen Republik entwickelt?
16. Wie haben sich seit 1989 die Säuglingssterblichkeit und die allgemeine
Lebenserwartung der Mitglieder der Roma-Gemeinschaften im Vergleich
zur allgemeinen Lebenserwartung in der Slowakischen Republik
entwickelt?
Zu den Fragen 11 bis 16 liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Statistische Daten zu einzelnen sozialen Fragen werden in der Slowakei nicht auf
Basis der Ethnizität erhoben. Die letzten belastbaren Angaben hierzu, die aber nur
indikativ zu verwerten sind, stammen nach Kenntnis der Bundesregierung aus
der Studie „Report on Living Conditions of Roma in Slovakia“ des
Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und der Friedrich-Ebert-
Stiftung aus dem Jahr 2007.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle
Beschäftigungssituation der Mitglieder der Roma-Gemeinschaften in der
Slowakischen Republik?
a) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die
Arbeitslosenquote der Mitglieder der Roma in den letzten zehn Jahren?
Die letzten der Bundesregierung vorliegenden Zahlen zur
Beschäftigungssituation der Roma stammen aus einer Studie der „Open Society Foundation“ aus
dem Jahr 2009. Dieser zufolge gehen lediglich 10 Prozent aller Roma einer
bezahlten Beschäftigung nach. Laut einer Umfrage von UNDP aus dem Jahr 2007
sind 72 Prozent der Roma-Männer und 51,5 Prozent der Roma-Frauen ohne
Beschäftigung.
b) Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung nennenswerte
Veränderungen in der Erwerbssituation bei den Mitgliedern der Roma-
Gemeinschaften nach dem Beitritt der Slowakischen Republik am 1. Mai
2004 in die Europäische Union?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Roma aus
der Slowakischen Republik, die ein Gewerbe oder eine Arbeitstätigkeit in
der Bundesrepublik Deutschland sowie in anderen EU-Mitgliedstaaten
aufgenommen haben?
Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Aufnahme einer
Gewerbeoder Berufstätigkeit in Deutschland, die nach einzelnen Ethnien aufgeschlüsselt
ist. Kenntnisse über die Aufnahme einer Gewerbe- oder Berufstätigkeit in
anderen EU-Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung nicht vor.
19. Welche rechtlichen und tatsächlichen Zugangsbeschränkungen von
slowakischen Staatsbürgern, insbesondere Roma, zum Arbeitsmarkt in der
Bundesrepublik Deutschland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten, sind der
Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung sind weder rechtliche noch tatsächliche
Zugangsbeschränkungen slowakischer Staatsbürger, insbesondere Roma, zum Arbeitsmarkt in
der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt.
20. Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf tatsächliche
Benachteiligungen für Mitglieder der Roma-Gemeinschaften auf dem slowakischen
Wohnungsmarkt?
Nach Angaben der EU-Studie zu Minderheiten und Diskriminierung („EU
minorities and discrimination survey“ – EU-MIDIS) fühlten sich 2008/2009
10 Prozent der Roma in der Slowakei aufgrund ihrer Ethnie durch Vermieter
diskriminiert.
21. Wie hat sich die Situation in den sogenannten Roma-Siedlungen seit 1989
entwickelt?
a) Wie viele Menschen leben heute in faktisch abgegrenzten Roma-
Siedlungen im Vergleich zum Jahr 1989?
Im Jahr 1989 gab es nach Angaben der slowakischen Regierung etwa 280
„abgegrenzte“ Roma-Siedlungen in der Slowakei. Ihre Zahl stieg bis zum Jahr 2000
auf rund 600 und bis zum Jahr 2010 auf etwa 700. Zur Zahl der Bewohner dieser
Siedlungen liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
b) Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgung mit
Strom und Wasser in diesen Siedlungen dar?
In den in der Antwort zu Frage 21a genannten Roma-Siedlungen leiden die
Bewohner häufig unter schwierigen sanitären Bedingungen. Auch die Versorgung
mit Strom stellt sich oft schwierig dar.
c) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren
der Zustand der Häuser in diesen Siedlungen entwickelt?
Die Initiative „Wake Up!“, zu der sich mehr als 400 Bürgermeister von Städten
und Gemeinden in der Slowakei zusammengeschlossen haben, fordern von der
slowakischen Regierung ein verstärktes Engagement für die Roma-Siedlungen.
Sie werfen der Regierung vor, die Zustände in diesen zu ignorieren und Mittel
ineffektiv zu verwenden. Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die
Errichtung einfacher Häuser und Wohnungen in den Roma-Siedlungen mit
öffentlichen Geldern und ihre anschließende Verwaltung durch die Kommunen.
d) In welchen slowakischen Gemeinden gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung den höchsten Anteil von Mitgliedern der Roma-
Gemeinschaften, die in solchen segregierten Roma-Siedlungen leben?
Laut Volkszählung von 2001 und der sozialgeographischen Karte der Roma-
Gemeinden liegen die Roma-Siedlungen mit dem höchsten Anteil an Roma in
der Ostslowakei, in den Städten Eperies (Prešov) und Kaschau (Košice).
e) In welchen slowakischen Gemeinden gibt es die größten segregierten
Roma-Siedlungen, und wie viele Menschen leben insgesamt in solchen
Siedlungen?
Die größte abgegrenzte Roma-Siedlung der Slowakei ist Jarovnice im Bezirk
Sabinov (nördlich von Eperies in der Ostslowakei), wo nach Medienangaben
rund 4 300 Roma leben.
22. Hat sich nach Erkenntnis der Bundesregierung die Lage der Roma durch
die Verabschiedung einer nationalen Roma-Strategie in der Slowakischen
Republik verbessert?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden im Hinblick auf die
Erfüllung welcher Ziele bisher ergriffen?
Die slowakische Regierung arbeitet parallel an zwei Roma-Strategien:
Zum einen hat der Regierungsbeauftragte für die Roma-Minderheit, Miroslav
Pollák, Anfang September 2011 den überarbeiteten Nationalen Aktionsplan der
Dekade der Roma-Inklusion 2005 bis 2015 öffentlich vorgestellt. Dieser
Aktionsplan enthält erstmals konkrete strategische Ziele und Maßnahmen zur
Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Roma-Bevölkerung in
der Slowakei. Im Aktionsplan werden einzelnen Ministerien (Arbeits-, Kultur-,
Verkehrs-, Gesundheitsministerium) und anderen Behörden konkrete
Maßnahmen zugewiesen, klare Zeithorizonte für die Umsetzung genannt, messbare
Indikatoren zur Überprüfung der Umsetzung definiert und Mittel zugewiesen. Mit
diesen Maßnahmen soll die Lebenssituation der Roma in vier Bereichen
verbessert werden: Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnsituation und im
Bereich der übergreifenden Aspekte der Chancengleichheit, des Kampfes gegen
Armut und gegen Diskriminierung. Im Bildungsbereich liegt der Fokus auf der
Bekämpfung der Bildungssegregation, das heißt des überproportional hohen
Anteils von Roma-Schülern in Sonderschulen. Die Wohnsituation soll durch die
Bereitstellung finanzieller Mittel für den Bau von Mietwohnungen in den Roma-
Gemeinden verbessert werden. Im Gesundheitsbereich geht es vor allem um die
Anlage einer verlässlichen Datenbasis zur allgemeinen Gesundheitssituation der
Roma-Bevölkerung, auf deren Grundlage konkrete Maßnahmen konzipiert
werden können. Zwischen 2012 und 2014 stellen die aufgeführten Ministerien und
das Amt des Ministerpräsidenten für diese Aufgaben jährlich mehr als 50 Mio.
Euro zur Verfügung.
Daneben arbeitet das Amt des Roma-Beauftragten aktuell auch an der
nationalen Roma-Strategie, die bis 2020 angelegt ist und sich an die EU-
Rahmenstrategie anlehnt. Dabei werden nationale Ziele in den gleichen Bereichen definiert,
die auch im Überarbeiteten Nationalen Aktionsplan der Dekade der Roma-
Inklusion 2005 bis 2015 abgedeckt werden. In einem partizipativen Ansatz waren
slowakische Nichtregierungsorganisationen aufgerufen, bis zum 9. Dezember
2011 Kommentare zum Erstentwurf der nationalen Roma-Strategie abzugeben.
Auch auf Basis der Rückmeldungen soll noch bis Jahresende dem slowakischen
Kabinett und später dem Nationalrat ein Strategieentwurf zur Verabschiedung
vorgelegt werden.
b) Wie hoch ist das Finanzvolumen der im Rahmen der nationalen Roma-
Strategie in der Slowakischen Republik eingesetzten Maßnahmen?
Den Ministerien stehen zur Umsetzung der Roma-Strategie im Rahmen der
Roma-Dekade bis 2015 jährlich 50 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei handelt es
sich um verfügbare Mittel aus dem EU-Sozialfonds, in dem für Romaprojekte in
der Slowakei im Zeitraum von 2007 bis 2013 insgesamt 200 Mio. Euro
eingeplant sind. Zusätzlich verfügt der Roma-Beauftragten Miroslav Pollák für
soziale und kulturelle Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation der Roma
im Jahr 2011 über rund 844 000 Euro. Im Haushalt 2012 sind hierfür 753 000
Euro vorgesehen.
c) Wie hoch sind die Finanzmittel aus den EU-Programmen, die im
Rahmen der nationalen Roma-Strategie zur Verbesserung der Lage der
Roma in der Slowakischen Republik eingesetzt werden?
Vor der Verabschiedung der nationalen Roma-Strategie sind hierzu keine
belastbaren Aussagen möglich.
d) Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf die Tätigkeit deutscher
Nichtregierungsorganisationen, die sich für eine Verbesserung der Lage
der Roma und Sinti in der Slowakischen Republik engagieren?
e) Haben diese deutschen Nichtregierungsorganisationen staatliche
Zuschüsse aus EU-Programmen oder aus dem Bundeshaushalt erhalten,
und wenn ja, für welche konkreten Maßnahmen wurden diese bewilligt,
und in welcher finanziellen Höhe?
Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 22d und 22e
zusammen beantwortet.
Der Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma arbeitet seit dem verheerenden
Hochwasser in der Ostslowakei 1999 mit dortigen Roma-Organisationen sowie
staatlichen und kommunalen Stellen in der Slowakei zusammen. Damals wurde
aus Mitteln der EU-Kommission humanitäre Nothilfe geleistet, da die Roma-
Siedlungen aufgrund ihrer prekären Sanitär- und Wohnsituation besonders
betroffen waren. Beispielsweise wurden mit Mitteln der Hermann-Niermann-
Stiftung in den Jahren 2002 und 2003 ein Kindergarten und ein
Gemeinschaftszentrum in der Roma-Siedlung Jarovnice errichtet. Aktuell erarbeitet der Zentralrat
in Kooperation mit Roma-Organisationen in der Stadt Seovce die
Voraussetzungen für die Beantragung von EU-Mitteln, um dort Bauprojekte durchzuführen.
Darüber hinausgehende Initiativen deutscher Nichtregierungsorganisationen
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
23. In welcher Form und mit welchem Ergebnis wurden auf der Ebene der EU
und im Rahmen der deutsch-slowakischen Beziehungen in besonderer
Weise die Menschenrechtslage von Roma in der Slowakischen Republik
diskutiert?
Vertreter der Deutschen Botschaft in Pressburg thematisieren die
Menschenrechtslage der Roma in der Slowakei bei ihren regelmäßigen Treffen mit
Regierungsmitgliedern, darunter dem stellvertretenden Ministerpräsidenten,
zuständig für Minderheitenfragen, Rudolf Chmiel oder dem Beauftragten für die
Roma-Minderheit, Miroslav Pollák. Dies geschah zuletzt am 10. November
2011.
Im Rahmen der Europäischen Union haben sich der Europäische Rat, der Rat der
Europäischen Union in seinen verschiedenen Formationen, das Europäische
Parlament sowie die Europäische Kommission seit 2007 verstärkt mit der
Integration der Roma befasst. Wichtige Signale hierzu setzt beispielsweise die
Leitinitiative „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut“, die Bestandteil
und Ausfluss der im Juni 2010 verabschiedeten Strategie Europa 2020 ist. Der
von der ungarischen Ratspräsidentschaft initiierte und mit großen Nachdruck
vorangetriebene „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma
bis 2020“ bietet jetzt für die EU-Mitgliedstaaten eine wertvolle Hilfestellung auf
europäischer Basis. Begrüßenswert ist, dass diese Maßnahmen auf eine
Berücksichtigung von Belangen der Roma in allen relevanten Politikbereichen setzen.
Nur ein umfassender und integrativer Ansatz in den zentralen wirtschaftlichen
und sozialen Fragen ermöglicht eine fortlaufende Verbesserung der Situation der
Roma im Hinblick auf Chancengleichheit und Freizügigkeit in Europa. Ferner
wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen.
24. Inwiefern bemühte sich das Auswärtige Amt durch Anweisungen an die
deutschen Vertretungen und Konsulate speziell auf die Angelegenheiten
und die Benachteiligungen von Mitgliedern der Roma-Gemeinschaften
einzugehen?
Das Auswärtige Amt steht über seine Vertretungen, auch in der Slowakei, in
Kontakt mit Roma-Organisationen vor Ort. Gleichzeitig unterstützt das
Auswärtige Amt Projekte mit Roma-Bezug, so das in der Antwort zu Frage 2a
beschriebene Projekt zur Stärkung des Selbstidentifikationsprozesses der Roma
mit finanziellen Mitteln.
25. Sind der Bundesregierung offizielle deutsche Einrichtungen bekannt, die
sich in der Slowakischen Republik gezielt um die Leistung konkreter Hilfe
z. B. durch Beratung von Mitgliedern der Roma-Gemeinschaften
einsetzten?
Der Fragestellung entsprechende Einrichtungen sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
26. Welche Opferberatungsstellen gibt es nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Slowakischen Republik, und wie werden diese finanziert?
Die Bürgerrechtsorganisation „Menschen gegen Rassismus“ unterhält seit
November 2009 eine kostenlose telefonische Beratung, bei der Opfer von
Rassismus kostenlosen Rechtsbeistand erhalten. Staatlicherseits gibt es seit 2002 die
Stelle eines Ombudsmanns, der durch den slowakischen Nationalrat für fünf
Jahre berufen wird. Dieser kann von Bürgern angerufen werden, die sich in ihren
Grundrechten durch staatliche Stellen verletzt fühlen.
27. Welche Hinweise hat die Bundesrepublik Deutschland auf eine konkrete
politische Einflussnahme vonseiten der Regierung der Slowakischen
Republik, damit die Mauer in der slowakischen Stadt Pres̆ov, die eine Roma-
Siedlung abgrenzt, wieder abgebaut wird?
Die Stadt Eperies (Pres¬ov) hat am 9. September 2010 in der Murarská Straße im
Bezirk Stará Tehelna eine acht Meter lange und zwei Meter hohe Mauer gebaut.
Diese soll Roma einer nahegelegenen Siedlung mit mehr als 1 000 Einwohnern
davon abhalten, einen Weg in das Stadtzentrum zu nutzen, der sie durch eine
mehrheitlich von ethnischen Slowaken bewohnte Siedlung führt. Nach Angaben
des Stadtratmitglieds Marta Kollarová entschied sich die Stadt zu dieser
Maßnahme, um die Kriminalität einzudämmen, und reagierte damit auf eine
Forderung der Anwohner nach einem Bau dieser Mauer. Initiativen seitens der Stadt
zum Abbau der Mauer sind derzeit nicht erkennbar. Am 17. September 2010 hat
die Staatssekretärin des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Familie, Lucia
Nicholsonová, Eperies (Pres¬ov) besucht und die Mauer besichtigt. Gegenüber
der Presse gab sie an, der Bau dieser Mauer spiegele keine Segregationsabsicht
seitens der Stadt wider.
28. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung auf EU-Ebene und in
den deutsch-slowakischen Beziehungen unternommen, um auf den Abbau
der Mauer in der slowakischen Stadt Pres̆ov, hinzuwirken?
In den Gesprächen mit den zuständigen Stellen hat die Bundesregierung ihre
Ablehnung gegen den Bau von Mauern zur Abgrenzung verschiedener
Bevölkerungsgruppen zum Ausdruck gebracht und auf die Beseitigung der Mauer
gedrängt.
29. Ist nach Ansicht der Bundesregierung der Bau von solchen Mauern, die
auch aus der Tschechischen Republik bekannt sind, mit EU-Recht,
insbesondere der Antidiskriminierungsrichtlinie, vereinbar?
Nach Ansicht der Bundesregierung ist der Bau solcher Mauern ein klares
Symbol für die Ausgrenzung einer benachteiligten Minderheit sowie ihrer
Diskriminierung. Eine solche Segregation der Roma-Bevölkerung wird von der
Bundesregierung deshalb nachdrücklich abgelehnt. Eine Prüfung unionsrechtlicher
Anknüpfungspunkte des Sachverhaltes obliegt den zuständigen europäischen
Institutionen.
30. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die tatsächliche und
rechtliche Beschränkung der Freizügigkeit von Roma als Staatsbürgern der
Slowakischen Republik innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und
anderen Mitgliedstaaten der EU (bitte nach Jahr, Anzahl der Betroffenen und
Mitgliedsland auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise über tatsächliche oder rechtliche
Beschränkungen der Freizügigkeit von Roma als Staatsbürger der Slowakischen
Republik innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und anderer
Mitgliedstaaten der EU vor.
31. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die tatsächliche und
rechtliche Beschränkung der Freizügigkeit von Roma als Staatsbürger anderer
EU-Mitgliedstaaten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und
anderen Mitgliedstaaten der EU (bitte nach Jahr, Anzahl der Betroffenen,
Herkunftsland und betreffendem Mitgliedsland auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise über tatsächlich oder rechtliche
Beschränkungen der Freizügigkeit von Roma als Staatsbürger anderer EU-
Mitgliedstaaten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und anderen
Mitgliedstaaten der EU vor.
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl von
Asylanträgen und ihre Begründung, die von Roma aus der Slowakischen Republik in
der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union gestellt wurden?
33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl von
Asylanträgen und ihre Begründung, die von Roma aus anderen Mitgliedstaaten der
EU und europäischen Staaten, die keine Mitglieder der EU sind, gestellt
wurden (bitte nach Herkunftsstaat und Land der Asylantragstellung
aufschlüsseln)?
Die Fragen 32 und 33 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zahl der Asylerstanträge von Personen, die bei Asylantragstellung in den
Jahren 2010 und 2011 (Januar bis November) ihre Volkszugehörigkeit mit
„Roma“ angaben, kann aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeiten der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zu den angegebenen Asylgründen werden
keine Statistiken geführt. Daten zu anderen Mitgliedstaaten der EU liegen der
Bundesregierung nicht vor.
34. Wie viele Angehörige der Roma-Gemeinschaften halten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland sowie anderen
EU-Mitgliedstaaten auf, die ausreisepflichtig wären (bitte nach
Ausreisegrund aufschlüsseln)?
Mit Ausnahme von Angaben der Länder zu ausreisepflichtigen Personen aus
dem Kosovo (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8224, zu Frage 1, vom
19. Dezember 2011) liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Asyl-Erstanträge in Deutschland (Roma) 2010 Januar bis
November
2011
Europäische Union gesamt 28 13
Europa gesamt 8 176 5 285
darunter:
Bulgarien 16 10
Litauen 8 –
Rumänien 1 3
Slowakische Republik 3 –
Albanien – 2
Bosnien und Herzegowina 241 211
Kroatien 2 1
Montenegro 43 50
Mazedonien 2 166 866
Kosovo 928 735
Türkei – 1
Serbien 4 726 3 393
Ungarn 2 –
Weißrussland – 9
sonstige europäische Staatsangehörigkeit 40 4
35. Wie viele Roma mussten seit dem Beitritt der Slowakischen Republik zur
Europäischen Union nach den gültigen aufenthaltsrechtlichen
Bestimmungen aus der Bundesrepublik Deutschland in die Slowakische Republik
ausreisen, und in wie vielen Fällen erfolgte eine erneute Wiedereinreise?
Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt.
36. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der konkreten
Rückkehrbedingungen vor Ort derzeit die Durchführbarkeit von
Abschiebungen von Roma in die Slowakische Republik, anderen Mitgliedstaaten
der EU insbesondere Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Polen u. a., und
welche politischen Konsequenzen zieht sie daraus für die
menschenrechtlichen Pflichten der Bundesrepublik Deutschland?
Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe wird bei Bürgern
anderer EU-Mitgliedstaaten, gegen die freizügigkeitsbeschränkende Maßnahmen
bzw. Maßnahmen zur Rückführung in ihre Heimatstaaten getroffen werden,
nicht gesondert erfasst. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor,
die Rückführungsmaßnahmen in die genannten EU-Mitgliedstaaten zwingend
ausschließen würden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]