[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8389
17. Wahlperiode 18. 01. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels,
Bernhard Brinkmann (Hildesheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8194 –
Künftige Stationierung der Bundeswehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit den Entscheidungen des Bundesministers der Verteidigung Thomas de
Maizière vom Oktober 2011 zur künftigen Stationierung der Bundeswehr wird
festgelegt, wo und in welchem Umfang die Bundeswehr zukünftig in den
Ländern und Regionen Deutschlands beheimatet sein wird. Von den getroffenen
Standortentscheidungen sind neben den Soldatinnen und Soldaten, den zivilen
Angehörigen der Bundeswehr sowie deren Familien, auch Länder und
Kommunen unmittelbar betroffen. Unsere Gesellschaft hat ein hohes Interesse
daran, dass die Bundeswehr in ganz Deutschland präsent und verankert bleibt.
Der Bundesminister der Verteidigung hat immer wieder betont, dass das
vorliegende Stationierungskonzept sich an den Grundprinzipien Funktionalität,
Kosten, Attraktivität und Präsenz in der Fläche orientiert. Zu diesen
Grundprinzipien wurden für jeden einzelnen Standort spezifische Indikatoren
erhoben. Diese Vorgehensweise wird begrüßt. Sie wirft aber auch Fragen auf,
die das Stationierungskonzept nicht beantwortet.
1. Wie wurde die Gewichtung der Grundprinzipien für die einzelnen
Standorte vorgenommen?
Die Grundprinzipien wurden weder untereinander gewichtet noch in Form
eines mathematischen Ansatzes zu einem Wert berechnet. Es wurde vielmehr
ein ganzheitlicher Ansatz zur Entscheidungsfindung verwandt.
2. Welche spezifischen Indikatoren wurden mit welcher Gewichtung für
jeden einzelnen Standort erhoben?
Unterhalb der Stationierungsprinzipien wurden zu deren Differenzierung für
jeden Standort sogenannte standortspezifische Merkmale als Indikatoren genutzt.
Hierbei wurden einerseits militärische und funktionale Indikatoren, die sowohl
die Auftrags- und Aufgabenerfüllung als auch die Auswirkungen auf Personal Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Januar
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8389 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Attraktivität erfassen, und anderseits betriebswirtschaftliche Indikatoren
herangezogen.
Dazu zählen:
– Eignung der Liegenschaft für die Auftragserfüllung,
– Anbindung an geeignete Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten,
– Verkehrsanbindung des Standortes,
– räumliche Zusammenhänge im Rahmen des Aufgaben- und
Übungsverbundes innerhalb und außerhalb der Bundeswehr,
– Verfügbarkeit und Vielfalt von Bildungseinrichtungen, öffentlichen
Betreuungs-, Freizeit- und Fürsorgeeinrichtungen,
– Liegenschaftsbetriebskosten.
Diese Indikatoren ermöglichten die Vergleichbarkeit von Standorten und
dienten der sachgerechten Abwägung von Stationierungsalternativen im Rahmen
einer umfassenden Betrachtung.
3. Wie hoch werden die Gesamtkosten für Neubauten und Umzüge zur
Einnahme der neuen Stationierungsstruktur vom Bundesministerium der
Verteidigung veranschlagt?
Der Mehrbedarf, der sich aus der Umsetzung der Strukturreform und der
Stationierungsentscheidung ergibt, ist planerisch noch nicht vollständig erfasst.
Dieser wird derzeit im Zuge der Realisierungsplanung ermittelt. Erste
belastbare Mengengerüste werden nach jetziger Einschätzung im späten Frühjahr
2012 zur Verfügung stehen.
4. Wie sieht der Zeitplan für die von der Schließung oder von signifikanter
Reduzierung betroffenen Standorte aus?
Die abschließende Festlegung und Entscheidung über die durch die
Bundeswehr in Folge des neuen Stationierungskonzeptes vom 26. Oktober 2011
aufzugebenden Liegenschaften oder Teilbereiche von Liegenschaften wird im Zuge
der nun folgenden detaillierten Realisierungsplanung getroffen werden. Auch
der Zeitraum für die Umsetzung der mit der Stationierungsentscheidung
verbundenen Maßnahmen wird im Rahmen der Realisierungsplanung zu
erarbeiten sein. Dabei gilt es eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen, von
Anpassungen der Infrastruktur bis hin zu den erforderlichen Personalmaßnahmen.
Nach jetziger Einschätzung werden diese Informationen im späten Frühjahr
2012 vorliegen.
5. Wie viele Soldatinnen und Soldaten (Mannschaften, Unteroffiziere,
Offiziere) sind wegen Auflösung, Verkleinerung oder Verlegung ihrer
Dienststelle von einer Versetzung oder Abkommandierung betroffen?
Die organisatorische Feinausplanung der von der Stationierungsentscheidung
betroffenen Dienststellen ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Daher sind zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine genauen Aussagen zum Umfang der betroffenen
Soldatinnen und Soldaten möglich.
Die Feinausplanung ist zwingende Voraussetzung für die Identifizierung der
von der Strukturreform betroffenen Soldatinnen und Soldaten und für die
Festlegung der erforderlichen Personalmaßnahmen im Einzelfall.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/83896. Wie viele Zivilbeschäftigte (bitte nach Arbeitnehmern und Beamten
aufschlüsseln) sind wegen Auflösung, Verkleinerung oder Verlegung ihrer
Dienststelle durch eine Versetzung oder Abordnung betroffen?
Die organisatorische Feinausplanung des Zielumfangs für das Zivilpersonal
von 55 000 Haushaltsstellen im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr
ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Daher sind zum jetzigen Zeitpunkt genaue
Aussagen zur Anzahl der betroffenen Beschäftigten nicht möglich.
Die Feinausplanung ist zwingende Voraussetzung für die Identifizierung der
strukturell betroffenen Beschäftigten und die Festlegung der erforderlichen
Personalmaßnahmen im Einzelfall.
7. Welche Vorsorge hat das Bundesministerium der Verteidigung getroffen,
um die Versetzungen und Abkommandierungen der Soldatinnen und
Soldaten sowie der Zivilbeschäftigten sozialverträglich zu gestalten?
Mit einer Anweisung für die Personalführung von Soldatinnen und Soldaten
während der Umsetzung der Reform der Bundeswehr wurden Hinweise zu den
für den Bereich des Personalmanagements bestehenden Verfahren und
Bestimmungen gegeben und die für die Einnahme der neuen Personalstrukturen
erforderlichen Ergänzungen und Abweichungen festgelegt. Dabei wird der
besonderen Herausforderung Rechnung getragen, im Spannungsfeld zwischen
dienstlichen Erfordernissen und persönlichen Interessen und Belangen der
Soldatinnen und Soldaten alle Aspekte angemessen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus weist das vom Bundesminister im Oktober 2011 der
Öffentlichkeit vorgestellte Reformbegleitprogramm den Weg, die Neuausrichtung der
Bundeswehr mittels individueller Hilfen, Angebote und Kompensationen
sozialverträglich zu gestalten.
Die bereits im Vorfeld der Reform ergriffenen vielfältigen Initiativen, zu denen
auch das jetzt in Aussicht genommene Pilotprojekt zählt, zwischen
Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld wählen zu können, wurden durch die
folgenden Maßnahmen für die militärischen und zivilen Angehörigen der
Bundeswehr ergänzt:
– Verbesserung der Kinderbetreuung,
– Anheben der Vergütung bei besonderer zeitlicher Belastung,
– Optimierung der Wohnungsfürsorge,
– Nutzung frei werdender Unterkunftsgebäude durch Pendler,
– Schaffen einer Rechtsgrundlage für Verpflichtungsprämien,
– Weiterentwicklung der Berufsförderung,
– Personalwerbliches Konzept.
8. Welche individuellen Hilfen werden den von Versetzung und
Abkommandierung Betroffenen angeboten und bereitgestellt?
Maßgebliche Grundlage für Versetzungen, Dienstpostenwechsel und
Kommandierungen bilden die „Bestimmungen zur Versetzung, zum
Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten.“
Darüber hinaus wurde für den Zeitraum der Umsetzung der Reform der
Bundeswehr Folgendes festgelegt:
Drucksache 17/8389 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVersetzungen mit Standortwechsel außerhalb des regionalen Bereiches sind bei
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS) grundsätzlich nur bei einer
Restdienstzeit von mindestens drei Jahren, bei Soldatinnen auf Zeit und Soldaten
auf Zeit (SaZ) bei mehr als zwölf Monaten Restdienstzeit zu vollziehen.
Bei Versetzungen von Soldatinnen und Soldaten mit eigener Wohnung im
Inland wird die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt, es sei denn, dass es dem
Wunsch der Betroffenen entspricht. Daraus ergibt sich, dass im Falle des
Nichtumzuges die Zahlung von Trennungsgeld und Reisebeihilfen erfolgt.
Sofern eine Anschlussverwendung auf Dienstposten am Standort bzw. im
Einzugsgebiet mit einer Restdienstzeit von bis zu drei Jahren bzw. mit einer
Restdienstzeit von bis zu einem Jahr bis zum Beginn des BFD-Anspruchs nicht
möglich ist, können Umsetzungen auf „Dienstpostenähnliche Konstrukte“
(DPäK) unter Inanspruchnahme von Planstellen z. b. V. erfolgen.
Darüber hinaus wird auf das Reformbegleitprogramm verwiesen (vgl.
Antwort zu Frage 7).
9. Wie werden bei der Umsetzung der Standortentscheidungen die
familiären Belange von Soldatinnen und Soldaten mit schulpflichtigen Kindern
und/oder berufstätigen Ehe- oder Lebenspartnern hinsichtlich der
Zuweisung eines neuen Dienstpostens berücksichtigt?
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Standortentscheidungen werden
Personalbögen genutzt und Überleitplanungen erstellt. Diese Planungsmittel
werden im Einzelfall um Personalgespräche und ggf. durch ärztliche
Gutachten, Beiträge der Sozialdienste oder der Militärseelsorge ergänzt und dienen
dann als Entscheidungsgrundlage für erforderliche Personalmaßnahmen. Dabei
ist es das Bestreben der Personalführung, wo immer möglich, die persönlichen
Belange der Betroffenen bei der Umsetzung zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wird auf das Reformbegleitprogramm verwiesen (vgl.
Antwort zu Frage 7).
10. Welche Maßnahmen werden getroffen, damit Soldatinnen und Soldaten,
die sich im Auslandseinsatz befinden und deren Dienststellen aufgelöst
werden, Planungssicherheit erhalten und die gleichen Chancen auf einen
attraktiven Nachfolgedienstposten haben?
Für Soldatinnen und Soldaten im Einsatz gelten die gleichen grundsätzlichen
Rahmenbedingungen wie für alle anderen Betroffenen. Wichtig ist hierbei, dass
die Personalführung die erforderlichen Entscheidungen immer auf der
Grundlage eines ganzheitlichen Lagebildes trifft.
11. Welche Haushaltsmittel werden für die betroffenen Soldatinnen und
Soldaten sowie Zivilbeschäftigten aus dem Einzelplan 14 (nach Kapitel/Titel
ordnen) pro Jahr und für welchen Zweck bis zur Einnahme der
Stationierungsstruktur bereitgestellt?
Wie in den Antworten zu den Fragen 5 und 6 ausgeführt sind zum jetzigen
Zeitpunkt genaue Aussagen zur Anzahl der betroffenen Beschäftigten nicht
möglich.
Aus den o. g. Gründen erfolgt auch keine gesonderte Bereitstellung von
Haushaltsmitteln für die betroffenen Zivilbeschäftigten sowie Soldatinnen und
Soldaten aus dem Einzelplan 14. Vielmehr stehen ihnen bei der Erfüllung der
entsprechenden Voraussetzungen die diesbezüglichen Mittel zu Verfügung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8389Die klassischen Personalausgaben (Besoldung und Entgelt) werden wie in den
Vorjahren aus den einschlägigen Kapiteln (14 01 und 14 04) und Titeln (422 01
und 428 01) des Einzelplans 14 geleistet.
Für Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte der Bundeswehr im
BMVg werden bei Kapitel 14 01 Titel 453 01 Haushaltsmittel für
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen verausgabt.
Der Titelansatz für den HH 2012/45. Finanzplan stellt sich wie folgt dar:
2012: 6 000 000 Euro,
2013: 6 000 000 Euro,
2014: 6 000 000 Euro,
2015: 6 000 000 Euro.
Für Zivilbeschäftigte der Bundeswehr werden bei Kapitel 14 04 Titel 453 01
Haushaltsmittel für Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen verausgabt.
Der Titelansatz für den HH 2012/45. Finanzplan entwickelt sich wie folgt:
2012: 30 000 000 Euro,
2013: 29 500 000 Euro,
2014: 29 000 000 Euro,
2015: 28 500 000 Euro.
Für Soldatinnen und Soldaten werden bei Kapitel 14 03 Titel 453 01
Haushaltsmittel für Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen verausgabt.
Der Titelansatz für den HH 2012/45. Finanzplan entwickelt sich wie folgt:
2012: 190 000 000 Euro,
2013: 185 000 000 Euro,
2014: 185 000 000 Euro,
2015: 180 000 000 Euro.
Weiterhin werden bei Kapitel 14 03 Titel 681 71 Haushaltsmittel für Zuschüsse
an Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zum Erwerb einer Bahn-Card verausgabt.
Der Titelansatz für den HH 2012/45. Finanzplan ist wie folgt ausgestaltet:
2012 bis 2015: jeweils 600 000 Euro.
Ferner könnte indirekt Kapitel 14 03 Titel 527 01 betroffen sein. Bei diesem
Titel werden Haushaltsmittel für Dienstreisen veranschlagt.
Der Titelansatz für den HH 2012/45. Finanzplan ist wie folgt vorgesehen:
2012: 28 000 000 Euro,
2013: 28 000 000 Euro,
2014: 28 000 000 Euro,
2015: 28 000 000 Euro.
Eine Detaillierung auf von Auflösung, Verkleinerung oder Verlegung ihrer
Dienststelle betroffene Zivilbeschäftigte sowie Soldatinnen und Soldaten ist
nicht möglich.
Drucksache 17/8389 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Welche Auswirkungen hat die Schließung der Kreiswehrersatzämter auf
das Personal, und wie sieht die geplante Personalentwicklung bei der
Aufstellung der Karriereberatungsbüros aus?
Die Veränderung von durch die Schließung der Kreiswehrersatzämter
betroffenem Personal liegt in Verantwortung der personalbearbeitenden Dienststellen.
Sofern keine vorzeitige Zurruhesetzung in Frage kommt, wird eine
Unterbringung in anderen Dienststellen angestrebt. Zukünftig soll auch in der Besetzung
der Karriereberatungsbüros, die im Kern aus den bereits heute bestehenden
Wehrdienstberatungsbüros gebildet werden, ein ziviler Karriereberater pro
Büro vertreten sein. Diesbezüglich wird durch die personalbearbeitenden
Dienststellen im Einzelfall zu prüfen sein, ob derartige Dienstposten auch mit
Personal der Wehrersatzorganisation besetzt werden können.
13. Wie wurden bei der Auswahl der Standorte für die künftigen
Karriereberatungscenter bisherige Erfolge bei den Anwerbungen für den
freiwilligen Grundwehrdienst in der Region berücksichtigt?
Die Auswahl der Standorte der Karrierecenter ist Ergebnis einer umfassenden
und gründlichen Analyse, in der alle relevanten Faktoren in einer
ganzheitlichen Betrachtung der Grundprinzipien „Funktionalität“, „Kosten“,
„Attraktivität“ und „Präsenz in der Fläche“ gegeneinander abgewogen wurden. Die
Dislozierung der neuen Personalgewinnungsorganisation berücksichtigt dabei
umfänglich die in der Personalgewinnung gewonnenen Erfahrungen
einschließlich der ersten Erkenntnisse zum Bewerberaufkommen für den
Freiwilligen Wehrdienst sowie die zukünftigen Herausforderungen in der
personellen Bedarfsdeckung für den Arbeitgeber Bundeswehr. Die Abwägung dieser
Faktoren unter Berücksichtigung einer dezidierten Zielgruppenanalyse und
abschließenden Bewertung der Ergebnisse regionaler Expertise hat zu der
vorliegenden Stationierungsentscheidung geführt.
14. Wofür und in welcher Höhe werden Haushaltsmittel im
Finanzplanungszeitraum unter Kapitel 14 03 Titel 459 09 „Vermischte
Personalausgaben“ bereitgestellt?
Unter Kapitel 14 03 Titel 459 09 werden Mittel für die Realisierung des
Reformbegleitprogramms (Reformgestaltende Hilfen und Initiativen sowie
Instrumente zur Personalanpassung) eingestellt.
Der Mittelansatz im Finanzplanzeitraum beziffert sich wie folgt (in Mio Euro):
15. Wie sieht die Unterstützung aus, die den betroffenen Ländern und
Kommunen zugesagt oder in Aussicht gestellt wird?
Die Bundeswehr ist sich bewusst, dass die Rückführungen der
Konversionsliegenschaften in zivile Anschlussnutzungen insbesondere für Kommunen in
strukturschwachen Regionen besondere Herausforderungen darstellen.
Konversionen bieten jedoch den Kommunen auch eine Chance, neues städtebauliches
Potential zu erschließen und durch entsprechende Planungskonzepte zur
Flächen- und Immobilienentwicklung mit beizutragen.
Liegenschaften oder Teilliegenschaften der Bundeswehr, welche auf Dauer für
Verteidigungszwecke entbehrlich sind, werden der Bundesanstalt für Immobi-
2012 2013 2014 2015
200 250 300 300
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8389lienaufgaben (BImA) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen zugeführt, die eigenverantwortlich für die wirtschaftliche Verwertung der
Liegenschaften unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen
zuständig ist. Die BImA beteiligt sich, soweit dies wirtschaftlich ist, an der
Förderung der Baureifmachung der Liegenschaften und an städteplanerischen
Voruntersuchungen bis hin zur Bauleitplanung sowie an einzelnen
Standortentwicklungsmaßnahmen. Dabei erwartet sie die Refinanzierung ihres Kostenanteils
durch die Verwertungserlöse. Ferner führt sie im Einzelfall Markt- und
Potentialanalysen, Vermarktungsstudien sowie Standortkonferenzen durch.
Infolge der Stationierungsentscheidung 2011 plant die BImA, im Februar 2012,
u. a. mit den betroffenen Gemeinden eine Konversionskonferenz
durchzuführen. Auf der Konferenz wird die BImA die Kommunen über ihre Instrumente
und Verwertungsmodelle informieren sowie Kooperationsmöglichkeiten
zwischen Kommune, BImA und gegebenenfalls potentiellen Investoren aufzeigen.
Im Übrigen stehen den betroffenen Kommunen u. a. die entsprechenden
Programme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Verfügung.
16. Welche Vereinbarungen sind mit anderen Ressorts zur Unterstützung der
betroffenen Länder und Kommunen getroffen worden?
Nach der föderalen Aufgabenverteilung liegt die strukturpolitische
Verantwortung für die Bewältigung der Konversionsfolgen vorrangig bei den Ländern.
Der Bund unterstützt die Länder bei der Bewältigung der Konversionsaufgaben
bereits im erheblichen Umfang. So können verschiedene bereits existierende
Fördermöglichkeiten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auch für
diesen Zweck eingesetzt werden, u. a. für strukturschwache Regionen
insbesondere die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Gleichermaßen sind bei der Städtebauförderung
bereits jetzt städtebauliche Maßnahmen, die der Minderung von Auswirkungen
von Truppenabzügen dienen, förderfähig. Die Auswahl der zu fördernden
Maßnahmen treffen in beiden Fällen die Länder.
Außerdem können seit vielen Jahren von der Europäischen Union
mitfinanzierte Programme, wie z. B. der Europäische Fonds für regionale Entwicklung
oder der Europäische Sozialfonds, im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Mittel genutzt werden.
17. Wie viele Haushaltsmittel stehen in anderen Ressorts pro Jahr bis zur
Einnahme der Stationierungsstruktur zur Verfügung?
Aussagen zum Zeitplan für die Abgabe freiwerdender
Bundeswehrliegenschaften an die BImA sind gegenwärtig noch nicht möglich. Der Zeitraum für die
Umsetzung der mit der Stationierungsentscheidung verbundenen Maßnahmen
wird im Rahmen der detaillierten Realisierungsplanung zu erarbeiten sein.
Dabei gilt es, eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen. Nach jetziger
Einschätzung werden diese Informationen erst im Frühjahr 2012 vorliegen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung im Gutachten zur
Evaluation des Bund-Länder-Programms Stadtumbau West vom Oktober
2011, dass die Bundeswehrreform den Handlungsbedarf für den
Stadtumbau in den von Stationierungsentscheidungen betroffenen Städten und
Gemeinden erheblich vergrößern wird?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 18 und 19 gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 17/8389 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Empfehlung, das Programm Stadtumbau West mindestens wieder auf das
Niveau von 2009 (96 Mio. Euro) anzuheben und zu verstetigen?
Die Programmmittel für die Städtebauförderung sind im
Haushaltsaufstellungsverfahren 2012 um 45 Mio. Euro angehoben worden. Dabei ist auch zu
berücksichtigen, dass die Konsolidierung des Bundeshaushalts angesichts der neuen
verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln eine primäre Aufgabe in der
Haushaltspolitik darstellt. Dies gilt übrigens auch für die Länder und
Kommunen, die die Städtebauförderung in der Regel zu zwei Dritteln kofinanzieren.
20. Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um den vom
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer,
vorgeschlagenen „Finanzierungskreislauf Konversion“ (Aussage in der
Rheinischen Post vom 8. November 2011) umzusetzen?
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass eine Rückführung der
Konversionsliegenschaften in eine zivile Anschlussnutzung und die sich daraus ergebenden
Folgen für viele Kommunen und Regionen neue Herausforderungen bedeutet.
Andererseits eröffnen sich jedoch auch Chancen, neues städtebauliches
Potential zu erschließen und durch entsprechende Konzepte zum Gesamtwohl der
Region beizutragen. Der Zeitraum für die Umsetzung der mit der
Stationierungsentscheidung verbundenen Maßnahmen wird im Rahmen der detaillierten
Realisierungsplanung zu erarbeiten sein. Dabei gilt es, eine Vielzahl von
Faktoren zu berücksichtigen. Nach jetziger Einschätzung werden diese
Informationen erst im Frühjahr 2012 vorliegen.
Die Frage der Zusage von Kompensationsmaßnahmen über die ohnehin seit
vielen Jahren bestehenden, von der Bundesregierung und der Europäischen
Union mitfinanzierten Förderprogramme zur Abmilderung
konversionsbedingter Auswirkungen stellt sich daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Unabhängig davon wird die BImA jedoch, zusammen mit den von der
Stationierungsentscheidung betroffenen Gemeinden, im Februar 2012 eine
Konversionskonferenz durchführen, um den immobilienwirtschaftlichen
Konversionsprozess zu erläutern, die handelnden Personen miteinander vertraut zu machen
sowie Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kommunen, BImA und
gegebenenfalls potentiellen Investoren aufzuzeigen.
21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dabei ein echter Ausgleich
zwischen Wachstumsregionen und strukturschwachen Regionen
stattfindet?
Nach der föderalen Aufgabenverteilung liegt die strukturpolitische
Verantwortung für die Bewältigung der Konversionsfolgen vorrangig bei den Ländern.
Der Bund unterstützt die Länder bei der Bewältigung der Konversionsaufgaben
bereits im erheblichen Umfang. Strukturschwachen Regionen stehen
insbesondere die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung. Auch städtebauliche Maßnahmen zur
Minderung von Auswirkungen von Standortveränderungen sind bereits jetzt im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel der Städtebauförderung
förderfähig. Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen treffen dabei grundsätzlich
die Länder.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/838922. Welche Truppenteile an den einzelnen Standorten werden welchen
Truppenübungsplätzen zugeordnet?
Die Verteilung der Übungs- und Ausbildungsinfrastruktur der
Truppenübungsplätze (TrÜbPl) erfolgt in der „Nationalen Verteilerkonferenz“, die jährlich
durchgeführt wird. Die Zuteilung der Infrastruktur erfolgt auf der Ebene der
Teilstreitkräfte/militärischen Organisationsbereiche und deckt dabei den
Zeitraum der folgenden zwei Jahre ab. Truppenteile werden nur im Einzelfall
bedingt durch ihre Spezialisierung (z. B. Zentrum Kampfmittelbeseitigung der
Bundeswehr auf den TrÜbPl Heuberg) TrÜbPl zugeordnet.
23. Welche Auswirkungen hat die künftige Stationierung auf die
Liegenschaftsbetriebskosten bezüglich Bauunterhaltung, Bewirtschaftung und
Bewachung an den einzelnen Standorten?
Die Auswirkungen können derzeit noch nicht konkret beziffert werden. Die
Umsetzung hängt von der im Rahmen der Realisierungsplanung
aufzustellenden Terminplanung für einzelne Standorte ab.
24. Welche der in den vergangenen fünf Jahren getätigten
Infrastrukturinvestitionen (große und kleine Baumaßnahmen mit Angabe der
Haushaltsmittel) haben zum Erhalt welches Standortes beigetragen?
Maßgeblich für die Entscheidung über den Erhalt oder die Aufgabe eines
Standortes sind die Grundprinzipien der Stationierung. Hierzu zählen neben
den militärisch-funktionalen Kriterien, der Attraktivität des Dienstes und der
Präsenz der Bundeswehr in der Fläche auch die mit dem Erhalt eines Standortes
verbundenen Kosten. Hierbei wurde eine Gesamtbetrachtung der genannten
Kriterien für die einzelnen Stationierungsorte vorgenommen, ohne diese
untereinander zu gewichten oder in einem mathematischen Ansatz zu vergleichen.
Es ist daher nicht bezifferbar, welche Indikatoren an den jeweiligen Standorten
die gefundene Lösung in welchem Umfang stützen.
25. Welche Infrastrukturmaßnahmen (große und kleine Baumaßnahmen mit
Angabe der Haushaltsmittel) sind an den verbleibenden Standorten
notwendig, und welche Haushaltsmittel sind dafür eingeplant?
Der sich aus der Umsetzung der Strukturreform und der
Stationierungsentscheidung ergebende Mehrbedarf ist planerisch noch nicht vollständig erfasst.
Dieser wird derzeit im Zuge der Realisierungsplanung ermittelt. Dies gilt auch
für den verbleibenden Bedarf in den Standorten. Erste belastbare
Mengengerüste werden nach jetziger Einschätzung im Frühjahr 2012 zur Verfügung
stehen.
26. An welchen von Schließung oder von signifikanter Reduzierung
betroffenen Standorten wurden in den vergangenen fünf Jahren große
Investitionen, die nun entbehrlich werden, mit welchen Kosten durchgeführt?
Erst nach Durchführung der Realisierungsplanung und der hierbei zu treffenden
Entscheidung über die Aufgabe von Liegenschaften sowie in Kenntnis
ergreifbarer Konversionsmaßnahmen wird sich grundsätzlich eine Aussage dazu
treffen lassen, ob an zu schließenden oder signifikant zu reduzierenden Standorten
große Investitionen getätigt wurden, die künftig entbehrlich sind, und welche
Kosten hierdurch verursacht wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele
Drucksache 17/8389 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder zur Schließung vorgesehenen Liegenschaften noch für mehrere Jahre
militärisch genutzt werden.
27. Welche Auswirkungen hat die beabsichtigte Reduzierung von Großgerät
(nach Teilstreitkräften aufschlüsseln) auf die Standortentscheidungen,
und welche Standorte sind hiervon betroffen?
Ziel der Neuausrichtung ist eine zukunftsfähige Bundeswehr, deren Aufgaben
und Fähigkeiten sicherheitspolitisch abgeleitet sind, deren Strukturen
demographiefest sind und die nachhaltig finanziert ist.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr wurden mit Blick auf die
sicherheitspolitisch erforderlichen Aufgaben und Fähigkeiten alle laufenden
Rüstungsprojekte überprüft. Ziel der Überprüfung ist, die Bundeswehr adäquat
für mögliche Einsätze auszurüsten und gleichzeitig planerischen Freiraum für
zukünftige Projekte zu gewinnen. Entsprechend wurden verschiedene
Handlungsoptionen entwickelt. Die durch den Bundesminister der Verteidigung am
14. Oktober 2011 gebilligte Option beinhaltet sowohl eine Veränderung der
Anzahl der zu beschaffenden als auch eine Reduzierung der bereits
eingeführten Waffensysteme. Diese Option ist die Planungsgrundlage für das weitere
Vorgehen, da die geplanten Stückzahlen für Großgerät stationierungsrelevant
sind.
Unverändert sollen die Streitkräfte 272 geschützte Transportfahrzeuge Boxer,
765 Transportpanzer Fuchs und 212 Fennek besitzen.
Der Bestand des Kampfpanzers Leopard 2 soll von 350 auf 225 reduziert
werden. Von dem noch in Einführung befindlichen Schützenpanzer Puma sollen
statt 410 nur noch 350 beschafft werden. Der Schützenpanzer Marder wird
planmäßig ausgemustert.
Bei den fliegenden Systemen ist eine Beschaffung von nur noch 80
Transporthubschraubern NH90 statt ursprünglich 122 Stück und von lediglich 40
Unterstützungshubschraubern Tiger statt ursprünglich 80 Exemplaren vorgesehen.
Die geplante Stückzahl des Eurofighter soll von 177 auf 140 Flugzeuge
reduziert werden.
Beim Transportflugzeug A400M ist eine Reduzierung von ursprünglich 60 auf
40 Flugzeuge vorgesehen.
Der Bestand der Tornado-Flotte wird zeitnah von 185 auf 85 Waffensysteme
abgebaut. Die 80 Flugzeuge des Typs C-160 Transall werden auf 60 reduziert.
Vom unbemannten Aufklärungsflugzeug Eurohawk sollen wie geplant fünf
Systeme beschafft werden. Die Planungen für das unbemannte System SAA-
TEG werden von 22 auf 16 reduziert.
Auf die Einführung des Flugabwehrsystems MEADS wird in Gänze verzichtet.
Die Flugabwehrsysteme des Typs PATRIOT werden von 29 auf 14 Systeme
reduziert. Die Marine soll wie geplant acht Seefernaufklärer P-3C Orion
betreiben. Bei den Marinehubschraubern sind 30 neue statt der vorhandenen
21 Seaking und 22 Sea Lynx geplant. Die Zahl der Fregatten F123 bleibt bei
vier, die der F124 bei drei sowie die F125 bei vier. Die acht F122 dagegen
werden außer Dienst gestellt. Die Planungen für das neue Mehrzweckkampfschiff
180 wurden von acht auf sechs Einheiten geändert. Die Zahl der geplanten
Korvetten bleibt bei fünf und die der U-Boote U212 bei sechs.
Die Stationierungsentscheidung berücksichtigt vollumfänglich den reduzierten
Bedarf an Großgeräten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/838928. Welche Auswirkungen hat die drastische Reduzierung der
bundeswehreigenen Instandhaltungs- und Instandsetzungskapazitäten bei der Marine
auf Personal und Material (Abwesenheitstage, Einsatzbereitschaft,
Transferfahrten etc.)?
Die Marine hat im Gegensatz zu anderen Teilstreitkräften keine eigenen
rückwärtigen Instandsetzungseinrichtungen und ist weiterhin auf ein
leistungsfähiges Marinearsenal (Eigeninstandsetzung/Instandsetzungsmanagement)
angewiesen. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
29. Wie wird sichergestellt, dass weiterhin alle Boots- und Schiffsklassen
sowie die Landanlagen der Marine bundeswehreigene Instandhaltungs- und
Instandsetzungskapazitäten mit entsprechend hochqualifizierten
Facharbeitskräften nutzen können?
Auf Grund der verbleibenden Einheiten im Nordseebereich und der sich bereits
in Wilhelmshaven befindlichen Objektlenkung bietet sich die Konzentration
der zukünftigen Marineinstandsetzung in Wilhelmshaven an. Die im
Ostseebereich stationierten Korvetten Klasse 130 weisen technische Gemeinsamkeiten
zu Systemen auf den Fregatten Klasse 123 und Klasse 124 auf, so dass diese
effizient und mit Rückgriff auf bereits vorhandene Werkstätten im
Arsenalbetrieb Wilhelmshaven betreut werden können.
Die im Ostseebereich im Schwerpunkt noch verbleibenden zehn
Minenjagdboote und sechs U-Boote der Klasse 212 mit einem erwähnenswerten
arsenalspezifischen Auftrags- und Leistungsvolumen werden nach Schließung des
Arsenalbetriebs Kiel vom Arsenalbetrieb Wilhelmshaven mit Unterstützung von
Mitarbeitern der Wehrtechnischen Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen,
Maritime Technologie und Forschung (WTD 71) betreut. Im Arsenalbetrieb
Kiel, auf dessen Gelände sich auch Anteile der WTD 71 befinden, wird die
Sonderinfrastruktur Sehrohrwerkstatt weiterhin genutzt. Bei Bedarf wird diese
mit Personal des Arsenalbetriebes Wilhelmshaven betrieben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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