[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9136
17. Wahlperiode 27. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth,
Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8950 –
Geförderte berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt ist eine der zentralen
arbeitsmarkt-, wirtschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen. Denn in
Deutschland droht ein erheblicher Fachkräftemangel bei gleichzeitig hoher
Arbeitslosigkeit. Unternehmen suchen mehr und mehr nach qualifizierten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, es wird jedoch für sie immer
schwieriger, adäquat ausgebildete Personen zu finden.
Während auf der einen Seite Fachkräfte gesucht werden, sind die Perspektiven
für Langzeitarbeitslose schlecht. Ihnen bleibt der Zugang in den ersten
Arbeitsmarkt häufig dauerhaft versperrt. Dies gilt insbesondere für
Geringqualifizierte.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit könnten zusätzlich 700 000
Fachkräfte gewonnen werden, wenn es gelänge, den Anteil Geringqualifizierter um
ca. 20 Prozent zu senken. Damit dieses Potential gehoben werden kann,
müsste deutlich mehr in die berufliche Weiterbildung investiert werden. Die
Bundesregierung hat aber die Mittel für die Arbeitsförderung und damit auch
für Qualifizierung drastisch gekürzt.
Darüber hinaus muss angesichts des technologischen Wandels auch die
Weiterbildung von Beschäftigten stärker unterstützt werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In Zeiten des demografischen Wandels ist und bleibt die berufliche
Weiterbildungsförderung eines der zentralen Elemente der aktiven Arbeitsförderung in
Deutschland. Dabei leistet insbesondere die Förderung der beruflichen
Nachqualifizierung von Geringqualifizierten sowie von Berufsrückkehrerinnen und
Berufsrückkehrern einen unverzichtbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung. Im
Jahr 2012 stehen für die Sonderprogramme der Bundesagentur für Arbeit
„Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS)“ und „Weiterbildung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 26. März 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9136 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGeringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)“
mit 680 Mio. Euro mehr Mittel bereit als im Jahr 2011.
Mit dem im Wesentlichen am 1. April 2012 in Kraft tretenden „Gesetz zu
Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ wurden die
gesetzlichen Grundlagen der beruflichen Weiterbildungsförderung ausgeweitet und
weiter flexibilisiert. Neben der zukünftig unbefristeten Regelung zur
beruflichen Weiterbildungsförderung von älteren Arbeitnehmern in kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) können bis Ende 2014 nunmehr auch jüngere
Beschäftigte in KMU eine Weiterbildungsförderung erhalten, wenn sich der
Arbeitgeber mit mindestens 50 Prozent an den Lehrgangskosten beteiligt. Damit
werden die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Unternehmen,
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitsagenturen in der beruflichen
Weiterbildung deutlich verbessert. Darüber hinaus werden bei Arbeitnehmern, die ihren
Beruf aufgrund einer mehr als vier Jahre ausgeübten un- oder angelernten
Tätigkeit voraussichtlich nicht mehr werden ausüben können, künftig auch Zeiten
der Erziehung, Pflege und Arbeitslosigkeit bei dem Vierjahreszeitraum
berücksichtigt. Arbeitnehmern, die sich ihrem erlernten Beruf auch während
Erziehungs-, Pflege- oder Arbeitslosenzeiten entfremdet haben und daher
voraussichtlich nicht mehr werden ausüben können, wird damit eine frühere berufliche
Nachqualifizierungsförderung ermöglicht.
1. Wie viele Personen haben jeweils in den Jahren 2009, 2010 und 2011 eine
Maßnahme der beruflichen Weiterbildung begonnen (bitte aufgeschlüsselt
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – und dem Dritten
Buch Sozialgesetzbuch – SGB III –, Geschlecht, Migrationshintergrund,
Geringqualifizierten und Altersgruppen darstellen), und wie viele der
Maßnahmen haben jeweils zu einem beruflichen Abschluss geführt?
Im Jahr 2009 sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt
631 992 Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung erfolgt. Im Jahr
2010 belief sich die Zahl auf 498 449 und im Jahr 2011 auf 314 784 (aufgrund
der dreimonatigen Wartezeit bis zur Feststellung endgültiger statistischer
Ergebnisse zur Zahl der Teilnehmer an Maßnahmen handelt es sich bei den
Angaben für das Jahr 2011 noch um ein vorläufiges Ergebnis). Die
Differenzierungen nach dem Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II und SGB III,
Geschlecht, Geringqualifiziert und Altersgruppen sind der Tabelle zu den Fragen 1
und 5 im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal
„Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem
Grund sind hier die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt. Die Zahl der Eintritte,
die in eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme mit Abschluss in einem
anerkannten Ausbildungsberuf erfolgten, belief sich für 2009 auf 44 438, für 2010
auf 52 437 und für 2011 (Januar bis November) auf 32 837 Eintritte.
2. Wie lang war die durchschnittliche Teilnahmedauer an Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung jeweils in den Jahren 2009, 2010 und 2011 (bitte
aufgeschlüsselt nach SGB II und SGB III, Migrationshintergrund,
Geringqualifizierten, Geschlecht und Altersgruppen darstellen)?
Die durchschnittliche abgeschlossene Teilnahmedauer von aus Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung ausgetretenen Teilnehmern (inkl. allgemeine
Leistungen für behinderte Menschen) belief sich im Jahr 2009 auf 114 Tage, in
2010 auf 133 Tage und in 2011 auf ca. 169 Tage (vorläufiger Jahreswert). Die
monatlichen Ergebnisse von Januar bis November 2011 und die
Differenzierungen nach dem Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II und SGB III, Ge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9136schlecht, Geringqualifiziert und Altersgruppen sind der Tabelle zu Frage 2 im
Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal
„Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund
sind hier die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt.
3. Wie hoch waren die Ausgaben für Maßnahmen der beruflichen
Weiterbildung jeweils in den Jahren 2009, 2010 und 2011 (bitte aufgeschlüsselt
nach SGB II und SGB III, Geschlecht, Migrationshintergrund,
Geringqualifizierten und Altersgruppen darstellen)?
Die Ausgaben im Rechtskreis SGB III können der nachfolgenden Übersicht
entnommen werden:
Ausgabeübersicht für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
Die Ausgaben für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (ohne Reha) im
Rechtskreis SGB II betrugen:
2009: 801 513,4 T Euro
2010: 826 751,7 T Euro
2011: 645 377,7 T Euro
Eine Aufschlüsselung der Ausgaben nach Geschlecht, Migrationshintergrund,
Geringqualifiziert und Altersgruppen ist nicht möglich.
4. Auf welchen Daten beruht die Äußerung der Bundesministerin für Arbeit
und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, zu den Arbeitsmarktzahlen vom
Dezember 2011, wonach bei der Weiterbildung nicht gekürzt wurde (vgl.
Videostatement Dr. Ursula von der Leyen zu den Arbeitsmarktzahlen vom
3. Januar 2012)?
Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung im SGB-III- und SGB-II-
Bereich stehen im Jahr 2012 rund 2,4 Mrd. Euro an Ausgabemittel bereit (SGB III
rd. 1,9 Mrd.; SGB II rd. 465 Mio. Euro). Es stehen damit in diesem Jahr so
viele Mittel für die berufliche Weiterbildungsförderung zur Verfügung wie im
Jahr 2011 aufgewendet wurden.
Drucksache 17/9136 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie viele Personen sind jeweils im Januar 2009, 2010, 2011 und 2012 neu
in eine Maßnahme der geförderten Weiterbildung eingetreten (bitte
aufgeschlüsselt nach SGB II und SGB III, Geschlecht, Migrationshintergrund,
Geringqualifizierten und Altersgruppen darstellen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Mit Datenstand Februar 2012
liegen für das Jahr 2012 nur vorläufige hochgerechnete Ergebnisse vor.
Demnach sind in den beiden ersten Monaten des Jahres 2012 37 700 Teilnehmer neu
in eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung eingetreten (davon SGB II:
19 000 und SGB III: 18 700). Die vorläufigen hochgerechneten Ergebnisse für
2012 liegen in den gewünschten Differenzierungen nicht vor.
6. Wie viele der Personen, die an einer beruflichen Weiterbildung
teilgenommen haben, haben im Anschluss daran bzw. innerhalb von sechs Monaten
eine Anstellung gefunden (bitte aufgeschlüsselt nach SGB II und SGB III,
Geschlecht, Migrationshintergrund, Geringqualifizierten und
Altersgruppen darstellen), und wie nachhaltig war der Beschäftigungseffekt?
Im Jahr 2009 sind insgesamt 600 600 Teilnehmer aus einer Maßnahme der
beruflichen Weiterbildung (inkl. allgemeine Leistungen für behinderte Menschen)
ausgetreten. Zum Zeitpunkt sechs Monate nach Austritt befanden sich 45
Prozent dieser Teilnehmer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Lässt man bei der Berechnung die Teilnehmer außer Betracht, die vor und
während der geförderten beruflichen Weiterbildung bereits
sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (und keine berufliche Weiterbildungsförderung
aufgrund drohender Arbeitslosigkeit gemäß § 77 Absatz 1 SGB III erhalten
haben), so beläuft sich der Anteil der Teilnehmer, die innerhalb von sechs
Monaten nach Abschluss der geförderten beruflichen Weiterbildung
sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, auf 39 Prozent. Die Eingliederungsquote
der im Jahr 2010 aus Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ausgetretenen
Teilnehmer (ohne Teilnehmer des Sonderprogramms WeGebAU/
Qualifizierungsförderung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld) liegt bei 45,1
Prozent. Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit der Beschäftigung liegen keine
weiteren statistischen Kennzahlen vor. Hilfsweise kann auf die gleiche Messung zum
Zeitpunkt zwölf Monate nach Austritt zurückgegriffen werden. Die
Eingliederungsquote der im Jahr 2009 ausgetretenen Teilnehmer (ohne Teilnehmer
WeGebAU/Quali-Kug) zum Zeitpunkt zwölf Monate nach Austritt liegt bei
48,2 Prozent. Die Differenzierungen nach dem Rechtskreis SGB II und
SGB III, Geschlecht, Geringqualifiziert und Altersgruppen sind den Tabellen
zu Frage 6 im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal
„Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus
diesem Grund sind hier ersatzweise die Ergebnisse einer kombinierten
Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der beruflichen
Weiterbildung, die Quote der aus den Weiterbildungen resultierenden
Arbeitsverhältnisse und deren Nachhaltigkeit auch vor dem Hintergrund der
Evaluationen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit, in denen die Effekte der beruflichen Weiterbildung
sehr positiv bewertet werden?
Die Wirkung der beruflichen Weiterbildungsförderung ist Gegenstand einer
Vielzahl von Studien. Dabei kommt die Mehrzahl der Forschungsvorhaben zu
dem Ergebnis, dass die geförderte berufliche Weiterbildung die
Arbeitsmarktchancen der Teilnehmer nachhaltig erhöhte. Bei kürzeren Maßnahmen
tritt die positive Wirkung schneller ein. Längerfristig dürfte jedoch die Wirkung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9136von Maßnahmen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten
Ausbildungsberuf führen, höher sein.
Wie aus der Antwort zu Frage 1 ersichtlich sind die Eintritte in geförderte
berufliche Weiterbildungen derzeit rückläufig. Dieser Rückgang der
Teilnehmerzahlen gegenüber 2009 und 2010 trägt der deutlich verbesserten
Arbeitsmarktlage, dem Auslaufen der krisenbedingten Sonderregelungen zur beruflichen
Weiterbildungsförderung sowie einer wirkungsorientierten Förderung
Rechnung. Trotz der Rückgänge bei den Eintrittszahlen wird jedoch noch immer in
großem Umfang gefördert: Während es im Jahr 2006 bei einer Arbeitslosenzahl
von rd. 4,5 Millionen 265 000 Eintritte in geförderte berufliche Weiterbildung
gab, waren es im Jahr 2011 rd. 310 000 Eintritte bei einer Arbeitslosenzahl von
rd. 3 Millionen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Wie hoch waren die Ausgaben für die „Initiative zur Flankierung des
Strukturwandels“ der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2010 und
2011, und wie viele Personen nahmen in deren Rahmen jeweils an
Maßnahmen teil (bitte nach Geschlecht, Altersgruppen, Migrationshintergrund,
Geringqualifizierten, SGB II und SGB III aufschlüsseln)?
Die Ausgaben für die „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS)“
im Rechtskreis SGB III beliefen sich im Haushaltsjahr 2010 auf 126 Mio. und
im Haushaltsjahr 2011 auf 244 Mio. Euro.
Im Jahr 2010 nahmen durchschnittlich 14 148 Teilnehmer an Maßnahmen im
Rahmen der „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ teil. Die Zahl der
Teilnehmer in den Monaten Januar bis November 2011, die Differenzierungen
nach Geschlecht, Altersgruppen und Geringqualifizierten sind der Tabelle zu
Frage 8 im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal
„Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus
diesem Grund sind die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt.
9. Wie haben sich seit dem Jahr 2008 die Kosten für geförderte
Umschulungen nach § 85 SGB III im Jahresdurchschnitt verändert, wie viele Personen
haben jeweils daran teilgenommen (bitte auch gesondert darstellen für
Berufe der Alten- und Krankenpflege), und wie hat sich im Rahmen
geförderter Umschulung der § 421t Absatz 6 SGB III ausgewirkt?
Die Ausgaben für die Förderung der beruflichen Weiterbildung werden
separiert nach Lehrgangs- und sonstigen Kosten nach § 79 SGB III für Arbeitslose
und beschäftigte Arbeitnehmer in den Finanzsystemen der Bundesagentur für
Arbeit gebucht. Dabei wird nicht nach Art der geförderten beruflichen
Weiterbildung differenziert. Aus diesem Grund kann keine Aussage zur Entwicklung
der Kosten für Umschulungen im Jahresdurchschnitt seit dem Jahr 2008
getroffen werden.
Im Jahr 2008 nahmen durchschnittlich 34 660 Personen an Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
teil. Im Jahr 2009 belief sich die Zahl auf 44 382 und für 2010 auf 62 219. Die
Zahl der Teilnehmer in den Monaten Januar bis November 2011 und die
Differenzierungen nach den ausgewählten Schulungszielen in den Berufen der
Alten- und Krankenpflege sind der Tabelle zu Frage 9 im Anhang zu
entnehmen. Förderungen nach der befristeten Sonderregelung des § 421t Absatz 6
SGB III wurden allerdings statistisch nicht gesondert erfasst. Innerhalb der
Geltungsdauer dieser Regelung war allerdings ein deutlicher Anstieg der Teilneh-
Drucksache 17/9136 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemerzahlen in Weiterbildungsmaßnahmen mit anerkanntem Abschluss zu
verzeichnen, insbesondere bei solchen mit dem Schulungsziel Altenpflege.
10. Wie viele Personen nahmen durchschnittlich in den Jahren 2009, 2010
und 2011 an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung für Menschen
mit Behinderung teil (bitte aufgeschlüsselt nach SGB II und SGB III,
Geschlecht, Migrationshintergrund, Geringqualifizierten und Altersgruppen
darstellen)?
Wie viele dieser Personen nahmen an Maßnahmen in
Berufsförderungswerken teil?
Im Jahr 2009 befanden sich durchschnittlich 17 729 behinderte Menschen in
allgemeinen und besonderen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach
den §§ 100 Nummer 4 und 102 SGB III. Die Zahl der Teilnehmer im Jahr 2010
belief sich auf 18 318 und im Durchschnitt der Monate von Januar bis
November 2011 auf 17 014. Die Differenzierungen nach dem Rechtskreis der
Kostenträgerschaft, Geschlecht, Altersgruppen und Geringqualifizierten sind der Tabelle
zu den Fragen 10 und 11 (Spalte 7, 8 und 9) im Anhang zu entnehmen.
Statistische Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III
liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse einer
kombinierten Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler
angeführt.
Informationen zum Lernort (z. B. in einem Berufsförderungswerk) werden nur
für Teilnehmer in besonderen, rehaspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen
erfasst. Der Bestand an Teilnehmern in besonderen Maßnahmen der beruflichen
Weiterbildung behinderter Menschen in Berufsförderungswerken im
Jahresdurchschnitt 2009 liegt bei 5 128, für das Jahr 2010 bei 5 262 und im
Durchschnitt der Monate von Januar bis November 2011 bei 4 907 Differenzierungen
nach dem Rechtskreis der Kostenträgerschaft, Geschlecht, Altersgruppen und
Geringqualifizierten sind der Tabelle zu den Fragen 10 und 11 (Spalte 10, 11
und 12) im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal
„Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus
diesem Grund sind die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt.
11. Wie viele Personen sind in den Jahren 2009, 2010 und 2011 neu in
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung für Menschen mit Behinderung
eingetreten (bitte aufgeschlüsselt nach SGB II und SGB III, Geschlecht,
Migrationshintergrund, Geringqualifizierten und Altersgruppen
darstellen)?
Wie viele dieser Personen nahmen an Maßnahmen in
Berufsförderungswerken teil?
Im Jahr 2009 sind insgesamt 26 628 behinderter Menschen in allgemeine und
besondere Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 100
Nummer 4 und 102 SGB III eingetreten. Die Zahl der Eintritte belief sich im Jahr 2010
auf 23 609 und in den Monaten von Januar bis November 2011 auf 18 917. Die
Differenzierungen nach dem Rechtskreis der Kostenträgerschaft, Geschlecht,
Altersgruppen und Geringqualifizierten sind der Tabelle zu den Fragen 10 und 11
(Spalte 1, 2 und 3) im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal
„Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor.
Aus diesem Grund sind die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der
Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9136Die Zahl der Eintritte in besondere Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung,
die in Berufsförderungswerken durchgeführt wurden, lag im Jahr 2009 bei
6 600 Eintritten, im Jahr 2010 bei 6 451 und in den Monaten von Januar bis
November 2011 bei 5 167. Differenzierungen nach dem Rechtskreis der
Kostenträgerschaft, Geschlecht, Altersgruppen und Geringqualifizierten sind der
Tabelle zu den Fragen 10 und 11 (Spalte 4, 5 und 6) im Anhang zu entnehmen.
Statistische Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2
SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse einer
kombinierten Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder
Spätaussiedler angeführt.
12. Wie hoch waren die Ausgaben für Maßnahmen der beruflichen
Weiterbildung für Menschen mit Behinderung in den Jahren 2009, 2010 und 2011?
Welcher Anteil dieser Ausgaben wurde für Maßnahmen in
Berufsförderungswerken aufgewandt?
Die Ausgaben für die berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (SGB II/
SGB III) im Rahmen der allgemeinen Leistungen der beruflichen
Rehabilitation können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden.
Maßnahmen der Berufsförderungswerke gehören zu den besonderen
Leistungen der beruflichen Teilhabe. Sie werden daher gemeinsam mit den
Teilnahmekosten für Maßnahmen zur Teilhabe gemäß § 102 Absatz 1 SGB III dargestellt.
Die Teilnahmekosten enthalten neben den Berufsförderungswerken noch die
Berufsbildungswerke, die vergleichbaren Einrichtungen nach § 35 des Neunten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und die Sonstigen Maßnahmen
(überbetrieblich/betrieblich).
Ausgabeübersicht für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
für Menschen mit Behinderungen
in TEUR
Deutschland (Rechtskreis SGB III)
Berichtsjahre 2009 - 2011
2009 2010 2011
Ausgaben für Maßnahmen der beruflichen
Weiterbildung für Menschen mit Behinderung
(Ermessensleistung) 32.070,4 34.348,6 36.158,4
Ausgaben für Teilnahmekosten für Maßnahmen
zur Teilhabe gem. § 102 Abs. 1 SGB III
(Pflichtleistung) 1.589.280,3 1.599.637,4 1.544.781,1
dar. Ausgaben für Berufsförderungswerke 87.124,8 88.281,3 80.386,3
Leistungen zum Lebensunterhalt bei beruflicher
Weiterbildung behinderter Menschen 318.599,7 335.594,2 335.298,1
dar. Arbeitslosengeld bei berufl. Weiterbildung
Behinderter (AlgWB) 39.034,7 45.040,6 47.819,7
dar. Übergangsgeld (Übg) 98.182,5 99.276,5 95.385,6
dar. Ausbildungsgeld (Abg) 181.382,5 191.277,0 192.092,8
Drucksache 17/9136 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklungen im Bereich der
beruflichen Weiterbildung für Menschen mit Behinderung vor dem
Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung, deren
Ausmaß sogar die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung bei der Vorstellung ihrer Studie „Sickness, Disability and
Work“ dazu veranlasst hat, Deutschland zum Handeln aufzufordern?
Die Bundesregierung sieht in der Studie der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) „Sickness, Disabilitiy and Work“
keine speziell an Deutschland gerichtete Handlungsaufforderung. Ausweislich
der Studie liegt die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen in
Deutschland deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Zudem geht aus der
Studie hervor, dass kein expliziter Zusammenhang zwischen der
Beschäftigungsquote und der arbeitsmarktpolitischen Förderung hergestellt werden kann.
Die Zahl beschäftigter schwerbehinderter Menschen ist in den vergangenen
Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2009 – aktuellere Werte aus dem
Anzeigeverfahren liegen nicht vor – arbeiteten 876 000 schwerbehinderte Menschen bei
Arbeitgebern mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Gegenüber dem Vorjahr war
dies ein Anstieg von 4 Prozent.
Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist dagegen bisher noch
nicht in gleichem Umfang wie die nicht behinderter Menschen gesunken.
Allerdings gelang es im Jahr 2011 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich mehr
arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung, eine Beschäftigung auf dem
ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Im Februar dieses Jahres sank die
Arbeitslosenzahl von schwerbehinderten Menschen erneut um 4 Prozent zum Vorjahr
auf 180 300.
Die Förderung und Teilhabe behinderter Menschen ist ein geschäftspolitischer
Schwerpunkt der Bundesagentur für Arbeit. Für die Förderung stehen bei der
Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern im Jahr 2012 insgesamt mehr
Mittel zur Verfügung, als im vergangenen Jahr hierfür aufgewendet wurden.
14. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 im
Rahmen des Programms „Weiterbildung Geringqualifizierter und
beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU) gefördert (bitte auch nach
Geschlecht, Migrationshintergrund, Geringqualifizierten, Altersgruppen und
Branchen aufschlüsseln)?
Im Jahr 2009 befanden sich durchschnittlich 30 287 Teilnehmer in Maßnahmen
mit einer Förderung im Rahmen des Programms WeGebAU. Die durchschnitt-
Ausgabeübersicht für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
für Menschen mit Behinderungen
in TEUR
Deutschland (Rechtskreis SGB II)
Berichtsjahre 2009 - 2011
2009 2010 2011
Ausgaben für Maßnahmen der beruflichen
Weiterbildung für Menschen mit Behinderung
(Ermessensleistung) 26.760,8 26.486,4 22.888,4
Ausgaben für Teilnahmekosten für Maßnahmen
zur Teilhabe gem. § 102 Abs. 1 SGB III
(Pflichtleistung) 81.512,8 84.162,2 75.854,9
dar. Ausgaben für Berufsförderungswerke 54.922,1 57.540,1 53.290,3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9136liche Zahl der Teilnehmer im Jahr 2010 und in den Monaten Januar bis
November 2011, und die Differenzierungen nach Geschlecht, Altersgruppen und
Geringqualifizierten sind der Tabelle zu den Fragen 14 und 15 im Anhang zu
entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ nach § 281
Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse
einer kombinierten Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder
Spätaussiedler angeführt. Daten zu Teilnehmern des Programms WeGebAU
differenziert nach Branchen des Betriebes der beschäftigten Arbeitnehmer
liegen ausschließlich zu Teilnehmern in Maßnahmen der beruflichen
Weiterbildung nach § 77 ff. SGB III vor. Eine Auswertung dieser Daten war der
Bundesagentur für Arbeit in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeitrahmen nicht möglich.
15. Wie viele Förderungen über das Programm WeGebAU wurden in den
Jahren 2009, 2010 und 2011 neu bewilligt, und wie hoch waren in den Jahren
2009, 2010 und 2011 die Ausgaben für das Programm WeGebAU?
Im Jahr 2009 sind insgesamt 107 042 Teilnehmer in Maßnahmen mit einer
Förderung im Rahmen des Programms WeGebAU eingetreten. Die Zahl der
Eintritte im Jahr 2010 belief sich auf 102 476 und in den Monaten von Januar bis
November 2011 auf 26 590. Der deutliche Rückgang im Jahr 2011 im Vergleich
zu den beiden Vorjahren ist insbesondere auf das Auslaufen der
krisenbedingten Sonderregelung des § 421t Absatz 4 SGB III zurückzuführen. Im Übrigen
wird auf die Tabelle zu den Fragen 14 und15 im Anhang verwiesen.
Die Ausgaben für das Programm WeGebAU beliefen sich in den Jahren 2009
auf 330 Mio., 2010 auf 274 Mio. und 2011 auf 206 Mio. Euro.
16. Wie entwickelte sich in den Jahren 2009, 2010 und 2011 das E-Learning-
Angebot der Bundesagentur für Arbeit?
a) Wie viele verschiedene Angebote gab es in den jeweiligen Jahren?
Die in den Jahren 2009 bis 2011 angebotenen Lernprogramme können dem
Anhang entnommen werden.
b) Wie oft und von wem wurden die einzelnen Angebote in den
jeweiligen Jahren genutzt (bitte auch nach Geschlecht, Altersgruppen,
Migrationshintergrund, Geringqualifizierten, SGB II und SGB III
aufschlüsseln)?
Die LERNBÖRSE wird überwiegend von Kundinnen und Kunden aus dem
Rechtskreis SGB III genutzt (93 Prozent). Kundinnen und Kunden von
Optionskommunen können aus technischen Gründen keinen Zugriff erhalten. Eine
Auswertung zur Nutzung der einzelnen Lernprogramme in der LERNBÖRSE,
unter den Aspekten Migrationshintergrund, Qualifizierung und Rechtskreis ist
aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Drucksache 17/9136 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie nachstehende Aufstellung zeigt das Interesse für die jeweiligen Themen
seit Juni 2009:
Die Nutzer der LERNBÖRSE sind überwiegend weiblich:
Seite 1 LERNBÖRSE exklusiv
Geschlechterspezifische Nutzung der LERNBÖRSE
Rund zwei Drittel der Nutzer sind Frauen.
Erstanmeldungen an der Lernbörse exklusiv
(kum. MW)
Deutschland
Berichtsjahr 2011
600 Pixel
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
weiblich
männlich
1.868
2.990
7.479
5.871
7.180
5.708 6.308 6.627
7.164 7.078 7.218
5.230
632
1.057
3.386
2.805
3.403
2.706
2.995 3.143
3.322 3.231 3.555
3.029
2.500
4.047
10.865
8.676
10.583
8.414
9.303 9.770
10.486
10.309 10.773
8.259
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9136Die LERNBÖRSE wird in den Altersgruppen zwischen 25 und 54 Jahren am
häufigsten genutzt:
c) Wie viel Geld wurde von der Bundesagentur für Arbeit in den
jeweiligen Jahren für die Angebote aufgewandt?
Die Kosten liegen zwischen 1,2 und 1,5 Mio. Euro pro Jahr. Der größte
Kostenfaktor sind die Lizenzkosten für die Lernprogramme. Daneben fallen Kosten
für Hard-, Software und Personal (Entwicklung, Administration, Tests,
Hotline) an.
Seite 1 LERNBÖRSE exklusiv
Die Nutzung bricht ab der Altersgruppe 55 Jahre ab.
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Kalenderjahr 2009-2012
600 Pixel
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Anhang zur Kleinen Anfrage 17/8950
zu Fragen 1 und 5
Eintritte von geförderten Teilnehmern in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (inklusive allgemeine Leistungen für behinderte Menschen)
Deutschland
2009 - November 2011, Datenstand: Februar 2012
2009 2010 Januar2011
Februar
2011 März 2011 April 2011 Mai 2011 Juni 2011 Juli 2011
August
2011
September
2011
Oktober
2011
November
2011
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Insgesamt darunter 631.992 498.449 25.823 26.582 26.611 25.003 22.600 23.855 19.615 24.618 35.594 32.120 30.250
Männer 372.997 288.007 15.374 15.555 15.224 13.921 12.472 13.429 11.590 13.831 17.537 16.006 15.485
Frauen 258.917 210.388 10.405 11.018 11.385 11.079 10.123 10.422 8.018 10.780 18.052 16.036 14.549
Unter 25 Jahre 79.227 52.826 2.435 2.938 3.262 2.911 2.367 2.577 2.196 3.032 3.969 3.843 3.203
50 Jahre und älter 91.250 71.197 4.102 3.982 3.907 3.770 3.419 3.732 2.921 3.299 4.622 4.653 4.681
Anzahl Geringqualifiziert 3) 196.319 159.970 7.076 9.157 9.239 9.032 8.094 8.475 7.032 9.163 13.578 12.176 10.748
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, darunter 600.408 469.444 23.734 24.981 25.144 23.553 21.296 22.440 18.349 22.975 33.116 29.669 28.082
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2) 84.368 64.365 3.016 3.922 3.888 3.666 3.293 3.614 2.843 3.491 5.317 4.829 4.771
SGB III darunter 393.449 272.858 16.629 13.882 13.661 12.384 10.970 11.390 9.180 11.293 15.422 14.137 13.286
Männer 237.465 160.883 10.250 8.218 7.789 6.803 5.924 6.226 5.186 6.131 7.348 6.574 6.491
Frauen 155.955 111.973 6.379 5.664 5.872 5.581 5.046 5.164 3.994 5.162 8.074 7.563 6.795
Unter 25 Jahre 48.789 27.357 1.346 1.783 1.923 1.597 1.260 1.259 1.053 1.701 2.077 1.951 1.749
50 Jahre und älter 67.408 47.268 3.020 2.684 2.591 2.491 2.106 2.392 1.803 1.943 2.596 2.703 2.718
Anzahl Geringqualifiziert 3) 94.395 61.389 3.049 3.239 3.334 3.192 2.823 2.922 2.384 2.984 4.230 3.730 3.228
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2) 45.446 27.238 1.485 1.701 1.674 1.444 1.340 1.497 1.143 1.324 1.938 1.787 1.693
SGB II darunter 238.543 225.591 9.194 12.700 12.950 12.619 11.630 12.465 10.435 13.325 20.172 17.983 16.964
Männer 135.532 127.124 5.124 7.337 7.435 7.118 6.548 7.203 6.404 7.700 10.189 9.432 8.994
Frauen 102.962 98.415 4.026 5.354 5.513 5.498 5.077 5.258 4.024 5.618 9.978 8.473 7.754
Unter 25 Jahre 30.438 25.469 1.089 1.155 1.339 1.314 1.107 1.318 1.143 1.331 1.892 1.892 1.454
50 Jahre und älter 23.842 23.929 1.082 1.298 1.316 1.279 1.313 1.340 1.118 1.356 2.026 1.950 1.963
Anzahl Geringqualifiziert 3) 101.924 98.581 4.027 5.918 5.905 5.840 5.271 5.553 4.648 6.179 9.348 8.446 7.520
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, darunter 206.959 196.586 7.105 11.099 11.483 11.169 10.326 11.050 9.169 11.682 17.694 15.532 14.796
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2) 38.922 37.127 1.531 2.221 2.214 2.222 1.953 2.117 1.700 2.167 3.379 3.042 3.078
Erstellungsdatum: 15.03.2012, Statistik Datenzentrum, Auftragsnummer 132813
1) Ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
2) Hier werden alle Förderfälle zusammengefasst, die zum Zeitpunkt des Förderbeginns als Ausländer oder als Spätaussiedler gekennzeichnet sind und solche, die dies zum Zeitpunkt des Förderbeginns nicht sind, aber innerhalb der BA-Geschäftsdaten
seit Beginn der Arbeits- / Ausbildungssuche (max. seit 12/1996) einmal als Ausländer oder Spätaussiedler gekennzeichnet waren. Weitere Informationen, wie z. B. Geburtsland oder Geburtsland der Eltern, die einen umfassenderen Rückschluss auf einen evtl.
vorhandenen Migrationshintergrund zulassen würden, liegen im Rahmen der BA-Geschäftsdaten nicht vor. Mit der Darstellung über den Einreisestatus und der Staatsangehörigkeit kann nur ein Teil der Gruppe mit Migrationshintergrund abgebildet werden.
Infolge von gesetzlichen Änderungen wurde mit den zugelassenen kommunalen Trägern vereinbart, für das Berichtsjahr 2010 von einer Datenübermittlung zum Migrationshintergrund abzusehen. Für zugelassene kommunale Träger kann nur die Staatsangehörigkeit
und der Spätaussiedlerstatus zum Zeitpunkt des Förderbeginns ausgewertet werden, daher sind die Angaben für die Differenzierung hier nicht verfügbar.
3) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach § 77 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet is
InsgesamtRechtskreis
Kostenträgerschaft
Teilnehmer
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Förderstatistik
2009 2010 Januar2011
Februar
2011 März 2011 April 2011 Mai 2011 Juni 2011 Juli 2011
August
2011
September
2011
Oktober
2011
November
2011
14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
44.438 52.437 1.034 3.002 2.641 2.681 2.112 1.661 2.197 4.616 6.737 4.147 2.045
24.282 28.656 623 1.821 1.553 1.441 1.206 912 1.333 2.458 3.148 2.113 1.118
20.155 23.781 411 1.180 1.088 1.240 906 749 864 2.158 3.589 2.034 927
5.151 4.858 81 253 254 219 138 137 186 464 621 351 158
1.244 1.715 40 64 92 120 70 63 55 129 210 137 75
22.707 28.099 582 1.616 1.583 1.574 1.267 905 1.207 2.529 3.573 2.315 1.189
44.438 52.437 1.034 3.002 2.641 2.681 2.112 1.661 2.197 4.616 6.737 4.147 2.045
6.948 8.855 211 526 498 455 370 307 404 760 1.158 748 372
22.524 30.129 622 1.611 1.509 1.540 1.205 946 1.311 2.628 3.971 2.316 1.092
13.303 17.296 399 1.040 902 847 700 523 796 1.514 1.888 1.174 624
9.220 12.833 223 571 607 693 505 423 515 1.114 2.083 1.142 468
3.047 2.977 50 182 164 136 92 82 129 307 419 213 100
953 1.370 26 52 73 94 54 43 41 97 175 101 57
9.807 14.846 326 803 852 857 701 497 696 1.302 1.933 1.175 591
3.150 4.828 121 297 281 245 212 155 235 385 643 389 183
21.914 22.308 412 1.391 1.132 1.141 907 715 886 1.988 2.766 1.831 953
10.979 11.360 224 781 651 594 506 389 537 944 1.260 939 494
10.935 10.948 188 609 481 547 401 326 349 1.044 1.506 892 459
2.104 1.881 31 71 90 83 46 55 57 157 202 138 58
291 345 14 12 19 26 16 20 14 32 35 36 18
12.900 13.253 256 813 731 717 566 408 511 1.227 1.640 1.140 598
21.914 22.308 412 1.391 1.132 1.141 907 715 886 1.988 2.766 1.831 953
3.798 4.027 90 229 217 210 158 152 169 375 515 359 189
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
berufliche Weiterbildung mit Abschluß 1)
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zu Frage 2 Förderstatistik
Durchschnittliche abgeschlossene Teilnahmedauer (in Tagen) von aus Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (inklusive allgemeine Leistungen für behinderte Menschen)
ausgetretenen Teilnehmern
Deutschland
2009 - November 2011, Datenstand: Februar 2012
2009 2010 Januar2011
Februar
2011 März 2011 April 2011 Mai 2011 Juni 2011 Juli 2011
August
2011
September
2011
Oktober
2011
November
2011
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Insgesamt darunter 114 133 147 196 141 136 136 168 251 207 188 160 133
Männer 107 123 142 194 132 119 124 157 258 200 160 137 120
Frauen 125 147 153 199 154 159 150 183 241 215 221 186 148
Unter 25 Jahre 114 132 147 204 132 122 117 150 262 199 167 120 96
50 Jahre und älter 90 102 111 112 108 115 115 115 135 127 117 133 121
Anzahl Geringqualifiziert 3) 83 120 160 229 157 148 143 192 293 235 192 159 131
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, darunter 112 132 143 196 139 135 133 168 252 205 187 159 134
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2) 126 144 156 228 142 142 134 175 258 217 171 159 131
SGB III
Insgesamt
darunter 94 120 136 169 125 129 135 174 265 210 184 172 151
Männer 87 111 137 173 120 117 129 171 284 219 162 156 143
Frauen 105 132 136 163 133 145 142 179 240 199 209 189 160
Unter 25 Jahre 92 112 127 192 111 98 97 149 299 196 136 105 81
50 Jahre und älter 84 103 112 105 104 112 118 119 146 131 121 151 139
Anzahl Geringqualifiziert 3) 68 117 163 222 150 154 150 230 358 276 204 191 160
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2) 102 129 160 207 124 131 136 188 291 237 167 166 142
SGB II
Insgesamt
darunter 145 148 157 225 159 146 137 162 235 204 192 148 116
Männer 137 137 148 219 147 122 118 141 228 181 159 121 102
Frauen 157 163 168 233 176 176 160 187 243 231 233 184 135
Unter 25 Jahre 149 153 165 218 156 150 144 151 220 202 198 139 116
50 Jahre und älter 107 101 109 127 116 120 107 106 112 118 110 101 91
Anzahl Geringqualifiziert 3) 98 122 158 232 161 145 138 169 251 212 186 144 118
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, darunter 143 148 152 229 159 144 131 161 236 199 189 145 116
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2) 152 155 154 242 156 149 132 165 234 202 173 155 124
Erstellungsdatum: 15.03.2012, Statistik Datenzentrum, Auftragsnummer 132813 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
2) Hier werden alle Förderfälle zusammengefasst, die zum Zeitpunkt des Förderbeginns als Ausländer oder als Spätaussiedler gekennzeichnet sind und solche, die dies zum Zeitpunkt des Förderbeginns nicht sind, aber innerhalb der BA-Geschäftsdaten
seit Beginn der Arbeits- / Ausbildungssuche (max. seit 12/1996) einmal als Ausländer oder Spätaussiedler gekennzeichnet waren. Weitere Informationen, wie z. B. Geburtsland oder Geburtsland der Eltern, die einen umfassenderen Rückschluss auf einen evtl.
vorhandenen Migrationshintergrund zulassen würden, liegen im Rahmen der BA-Geschäftsdaten nicht vor. Mit der Darstellung über den Einreisestatus und der Staatsangehörigkeit kann nur ein Teil der Gruppe mit Migrationshintergrund abgebildet werden.
Infolge von gesetzlichen Änderungen wurde mit den zugelassenen kommunalen Trägern vereinbart, für das Berichtsjahr 2010 von einer Datenübermittlung zum Migrationshintergrund abzusehen. Für zugelassene kommunale Träger kann nur die Staatsangehörigkeit
und der Spätaussiedlerstatus zum Zeitpunkt des Förderbeginns ausgewertet werden, daher sind die Angaben für die Differenzierung hier nicht verfügbar.
3) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach § 77 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.
Rechtskreis
Kostenträgerschaft
Teilnehmer
Merkmal
Insgesamt
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zu Frage 6
Förderstatistik
Deutschland
2009 4), Datenstand: Februar 2012
darunter
(Sp. 1)
6 Monate nach
Austritt sv-pflichtig
beschäftigt
darunter
(in % von Sp. 1)
6 Monate nach
Austritt sv-pflichtig
beschäftigt:
Eingliederungsquote 3)
darunter
(Sp. 1)
12 Monate nach
Austritt sv-pflichtig
beschäftigt
darunter
(in % von Sp. 1)
12 Monate nach
Austritt sv-pflichtig
beschäftigt:
Eingliederungsquote 3)
1 2 3 4 5
Insgesamt darunter 528.514 204.331 39,0% 252.645 48,2%
Männer 297.295 115.808 39,2% 146.158 49,5%
Frauen 231.219 88.523 38,7% 106.487 46,5%
Unter 25 Jahre 74.891 35.569 48,3% 41.589 56,4%
50 Jahre und älter 72.481 22.859 31,7% 28.812 40,0%
Anzahl Geringqualifiziert 5) 102.946 33.110 32,6% 42.245 41,6%
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, darunter 499.838 197.190 39,7% 243.660 49,1%
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2) 73.187 23.987 33,5% 31.386 43,8%
SGB III darunter 295.967 145.769 49,5% 179.569 60,9%
Männer 162.756 82.047 50,6% 102.802 63,4%
Frauen 133.211 63.722 48,1% 76.767 57,9%
Unter 25 Jahre 44.608 26.482 59,7% 30.600 69,0%
50 Jahre und älter 48.437 18.134 37,5% 23.117 47,8%
Anzahl Geringqualifiziert 5) 41.934 19.964 48,0% 25.416 61,1%
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2) 34.048 14.725 43,7% 19.416 57,6%
SGB II darunter 232.547 58.562 25,5% 73.076 31,8%
Männer 134.539 33.761 25,4% 43.356 32,6%
Frauen 98.008 24.801 25,7% 29.720 30,8%
Unter 25 Jahre 30.283 9.087 31,0% 10.989 37,5%
50 Jahre und älter 24.044 4.725 19,9% 5.695 23,9%
Anzahl Geringqualifiziert 5) 61.012 13.146 21,9% 16.829 28,1%
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, darunter 203.871 51.421 25,5% 64.091 31,8%
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2) 39.139 9.262 24,4% 11.970 31,5%
Erstellungsdatum: 19.03.2012, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
2) Hier werden alle Förderfälle zusammengefasst, die zum Zeitpunkt des Förderbeginns als Ausländer oder als Spätaussiedler gekennzeichnet sind und solche, die dies zum Zeitpunkt des Förderbeginns nicht sind, aber innerhalb der BA-Geschäftsdaten
seit Beginn der Arbeits- / Ausbildungssuche (max. seit 12/1996) einmal als Ausländer oder Spätaussiedler gekennzeichnet waren. Weitere Informationen, wie z. B. Geburtsland oder Geburtsland der Eltern, die einen umfassenderen Rückschluss auf einen evtl.
vorhandenen Migrationshintergrund zulassen würden, liegen im Rahmen der BA-Geschäftsdaten nicht vor. Mit der Darstellung über den Einreisestatus und der Staatsangehörigkeit kann nur ein Teil der Gruppe mit Migrationshintergrund abgebildet werden.
Infolge von gesetzlichen Änderungen wurde mit den zugelassenen kommunalen Trägern vereinbart, für das Berichtsjahr 2010 von einer Datenübermittlung zum Migrationshintergrund abzusehen. Für zugelassene kommunale Träger kann nur die Staatsangehörigkeit
und der Spätaussiedlerstatus zum Zeitpunkt des Förderbeginns ausgewertet werden, daher sind die Angaben für die Differenzierung hier nicht verfügbar.
3 ) Eingliederungsquote = svpf. Beschäftigte / (Austritte insgesamt - nicht recherierbare Fälle) * 100
4) Für die kumulierten Austritte ist neben dem 6 monatigen Verbleibsintervall auch die 6 monatige Wartezeit der Beschäftigungsstatistik zu berücksichtigen.
5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach § 77 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt
unterzeichnet ist.
Austritte von Teilnehmern in Förderungen der Beruflichen Weiterbildung (inklusive allgemeine Leistungen für behinderte Menschen und ohne Teilnehmer am Programm
WeGebAU 2006, 2007ff und an Förderungen berufl. Weiterbildung während Kurzarbeit ) untersucht 6 bzw. 12 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung
Rechtskreis
Kostenträgerschaft
Teilnehmer
Merkmal
Kumulierte Austritte
Verbleib 6 Monate Verbleib 12 Monate
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zu Frage 6
Förderstatistik
Deutschland
2010 4), Datenstand: Februar 2012
darunter
(Sp. 1)
6 Monate nach
Austritt sv-pflichtig
beschäftigt
darunter
(in % von Sp. 1)
6 Monate nach
Austritt sv-pflichtig
beschäftigt:
Eingliederungsquote 3)
darunter
(Sp. 1)
12 Monate nach
Austritt sv-pflichtig
beschäftigt
darunter
(in % von Sp. 1)
12 Monate nach
Austritt sv-pflichtig
beschäftigt:
Eingliederungsquote 3)
1 2 3 4 5
Insgesamt darunter 424.996 190.252 45,1% x x
Männer 241.518 115.452 48,1% x x
Frauen 183.478 74.800 41,1% x x
Unter 25 Jahre 56.566 29.886 53,7% x x
50 Jahre und älter 56.295 22.152 39,5% x x
Anzahl Geringqualifiziert 5) 126.311 44.157 35,4% x x
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, darunter 394.049 180.456 46,1% x x
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2) 59.704 23.887 40,7% x x
SGB III darunter 190.494 116.003 61,1% x x
Männer 107.660 69.737 64,9% x x
Frauen 82.834 46.266 56,1% x x
Unter 25 Jahre 28.221 19.776 70,5% x x
50 Jahre und älter 31.886 16.101 50,6% x x
Anzahl Geringqualifiziert 5) 35.306 20.024 57,0% x x
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2) 21.337 12.049 57,0% x x
SGB II darunter 234.502 74.249 32,0% x x
Männer 133.858 45.715 34,4% x x
Frauen 100.644 28.534 28,7% x x
Unter 25 Jahre 28.345 10.110 36,7% x x
50 Jahre und älter 24.409 6.051 25,0% x x
Anzahl Geringqualifiziert 5) 91.005 24.133 26,9% x x
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, darunter 203.555 64.453 32,0% x x
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2) 38.367 11.838 31,6% x x
Erstellungsdatum: 21.03.2012, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
2) Hier werden alle Förderfälle zusammengefasst, die zum Zeitpunkt des Förderbeginns als Ausländer oder als Spätaussiedler gekennzeichnet sind und solche, die dies zum Zeitpunkt des Förderbeginns nicht sind, aber innerhalb der BA-Geschäftsdaten
seit Beginn der Arbeits- / Ausbildungssuche (max. seit 12/1996) einmal als Ausländer oder Spätaussiedler gekennzeichnet waren. Weitere Informationen, wie z. B. Geburtsland oder Geburtsland der Eltern, die einen umfassenderen Rückschluss auf einen evtl.
vorhandenen Migrationshintergrund zulassen würden, liegen im Rahmen der BA-Geschäftsdaten nicht vor. Mit der Darstellung über den Einreisestatus und der Staatsangehörigkeit kann nur ein Teil der Gruppe mit Migrationshintergrund abgebildet werden.
Infolge von gesetzlichen Änderungen wurde mit den zugelassenen kommunalen Trägern vereinbart, für das Berichtsjahr 2010 von einer Datenübermittlung zum Migrationshintergrund abzusehen. Für zugelassene kommunale Träger kann nur die Staatsangehörigkeit
und der Spätaussiedlerstatus zum Zeitpunkt des Förderbeginns ausgewertet werden, daher sind die Angaben für die Differenzierung hier nicht verfügbar.
3 ) Eingliederungsquote = svpf. Beschäftigte / (Austritte insgesamt - nicht recherierbare Fälle) * 100
4) Für die kumulierten Austritte ist neben dem 6 bzw. 12 monatigen Verbleibsintervall auch die 6 monatige Wartezeit der Beschäftigungsstatistik zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist mit Datenstand Februar 2012 das Ergebnis für das Austrittsjahr 2010,
untersucht 12 Monate nach Austritt (Spalte 4 und 5), noch nicht berichtsfähig.
5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach § 77 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt
unterzeichnet ist.
Austritte von Teilnehmern in Förderungen der Beruflichen Weiterbildung (inklusive allgemeine Leistungen für behinderte Menschen und ohne Teilnehmer am Programm
WeGebAU 2006, 2007ff und an Förderungen berufl. Weiterbildung während Kurzarbeit ) untersucht 6 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung
Rechtskreis
Kostenträgerschaft
Teilnehmer
Merkmal
Kumulierte Austritte
Verbleib 6 Monate Verbleib 12 Monate 4)
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zu Frage 8
Förderstatistik
Bestand von Teilnehmern in Förderungen durch die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (ausschließlich über Rechtkreis Kostenträgerschaft Teilnehmer SGB III möglich)
Deutschland
2009 - November 2011, Datenstand: Februar 2012
2010
(Jahresdurchschnitt)
Januar 2011 Februar 2011 März 2011 April 2011 Mai 2011 Juni 2011 Juli 2011 August 2011 September 2011 Oktober 2011 November 2011
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Insgesamt, darunter 14.148 25.051 25.567 26.155 26.722 26.782 27.034 27.067 27.686 29.927 30.993 31.160
Männer 8.639 14.509 14.842 15.181 15.496 15.630 15.742 15.753 16.208 17.256 17.759 17.858
Frauen 5.509 10.542 10.725 10.974 11.226 11.152 11.292 11.314 11.478 12.671 13.234 13.302
Unter 25 Jahre 969 1.613 1.634 1.704 1.743 1.743 1.758 1.709 1.748 1.867 1.954 1.975
50 Jahre und älter 922 1.474 1.463 1.458 1.494 1.455 1.487 1.477 1.453 1.591 1.613 1.577
Anzahl Geringqualifiziert 2) 8.102 14.251 14.646 15.110 15.551 15.634 15.841 15.796 16.205 17.517 18.206 18.376
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2.664 4.671 4.830 4.988 5.094 5.102 5.228 5.245 5.280 5.701 5.912 5.963
Erstellungsdatum: 15.03.2012, Statistik Datenzentrum, Auftragsnummer 132813 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Hier werden alle Förderfälle zusammengefasst, die zum Zeitpunkt des Förderbeginns als Ausländer oder als Spätaussiedler gekennzeichnet sind und solche, die dies zum Zeitpunkt des Förderbeginns nicht sind, aber innerhalb der BA-Geschäftsdaten
seit Beginn der Arbeits- / Ausbildungssuche (max. seit 12/1996) einmal als Ausländer oder Spätaussiedler gekennzeichnet waren. Weitere Informationen, wie z. B. Geburtsland oder Geburtsland der Eltern, die einen umfassenderen Rückschluss auf einen evtl.
vorhandenen Migrationshintergrund zulassen würden, liegen im Rahmen der BA-Geschäftsdaten nicht vor. Mit der Darstellung über den Einreisestatus und der Staatsangehörigkeit kann nur ein Teil der Gruppe mit Migrationshintergrund abgebildet werden.
Infolge von gesetzlichen Änderungen wurde mit den zugelassenen kommunalen Trägern vereinbart, für das Berichtsjahr 2010 von einer Datenübermittlung zum Migrationshintergrund abzusehen. Für zugelassene kommunale Träger kann nur die Staatsangehörigkeit
und der Spätaussiedlerstatus zum Zeitpunkt des Förderbeginns ausgewertet werden, daher sind die Angaben für die Differenzierung hier nicht verfügbar.
2) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach § 77 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.
Merkmal
D
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zu den Fragen 10 und 11
Förderstatistik
Eintritte und Bestand von Teilnehmern in Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen (allgemeine und besondere Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen)
Deutschland
2009 - November 2011, Datenstand: Februar 2012
2009
(Jahressumme)
2010
(Jahressumme)
2011
Jan. bis Nov.
2009
(Jahressumme)
2010
(Jahressumme)
2011
Jan. bis Nov.
2009
(Bestand:
Jahresdurchschnitt)
2010
(Bestand:
Jahresdurchschnitt)
2011
Bestand im
Durchschnitt
von Jan. bis
Nov.
2009
(Bestand:
Jahresdurchschnitt)
2010
(Bestand:
Jahresdurchschnitt)
2011
Bestand im
Durchschnitt
von Jan. bis
Nov.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Insgesamt, darunter 26.628 23.609 18.917 6.600 6.451 5.167 17.729 18.318 17.014 5.128 5.262 4.907
Männer 16.659 14.626 11.432 4.225 4.098 3.282 10.862 11.222 10.320 3.240 3.385 3.156
Frauen 9.967 8.982 7.477 2.375 2.353 1.885 6.867 7.096 6.692 1.888 1.877 1.750
Unter 25 Jahre 8.460 6.756 5.098 1.385 1.381 1.011 5.319 5.220 4.665 1.167 1.162 1.047
50 Jahre und älter 244 227 180 36 30 16 109 106 83 20 16 9
Gering qualifiziert 2) 6.974 5.947 4.697 2.511 2.288 1.858 2.445 3.989 3.989 988 1.707 1.782
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 2.123 1.820 1.455 638 514 437 1.254 1.327 1.196 433 432 392
Insgesamt, darunter 13.305 11.272 9.662 3.205 2.967 2.434 9.988 10.424 9.868 2.651 2.723 2.498
Männer 8.223 6.918 5.736 2.017 1.822 1.506 6.088 6.386 5.979 1.658 1.721 1.579
Frauen 5.082 4.354 3.923 1.188 1.145 928 3.900 4.038 3.888 993 1.002 919
Unter 25 Jahre 5.736 4.431 3.675 1.023 980 755 3.917 3.916 3.640 857 874 805
50 Jahre und älter 79 87 78 13 10 8 45 41 38 7 5 4
Gering qualifiziert 2) 2.969 2.416 1.915 1.124 970 797 1.058 1.860 1.871 450 798 822
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 1.115 927 773 311 240 215 705 784 698 223 226 194
Insgesamt, darunter 13.323 12.337 9.255 3.395 3.484 2.733 7.741 7.894 7.146 2.477 2.539 2.409
Männer 8.436 7.708 5.696 2.208 2.276 1.776 4.774 4.836 4.341 1.582 1.665 1.577
Frauen 4.885 4.628 3.554 1.187 1.208 957 2.967 3.058 2.804 894 875 832
Unter 25 Jahre 2.724 2.325 1.423 362 401 256 1.402 1.304 1.025 310 288 242
50 Jahre und älter 165 140 102 23 20 8 64 65 46 13 11 5
Gering qualifiziert 2) 4.005 3.531 2.782 1.387 1.318 1.061 1.387 2.129 2.118 538 909 960
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 1.008 893 682 327 274 222 549 544 498 210 206 199
Insgesamt, darunter 13.724 11.654 9.305 x x x 5.828 8.360 8.314 x x x
Männer 8.731 7.352 5.660 x x x 3.607 5.077 4.959 x x x
Frauen 4.991 4.301 3.642 x x x 2.221 3.283 3.355 x x x
Unter 25 Jahre 4.903 3.663 2.673 x x x 1.908 2.452 2.322 x x x
50 Jahre und älter 151 136 133 x x x 51 56 55 x x x
Gering qualifiziert 2) 2.576 1.987 1.597 x x x 793 1.229 1.199 x x x
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 1.020 891 711 x x x 411 594 578 x x x
Insgesamt, darunter 6.500 5.301 4.731 x x x 3.001 4.751 5.013 x x x
Männer 4.109 3.337 2.825 x x x 1.839 2.900 3.003 x x x
Frauen 2.391 1.964 1.906 x x x 1.162 1.851 2.010 x x x
Unter 25 Jahre 3.004 2.142 1.816 x x x 1.230 1.712 1.768 x x x
50 Jahre und älter 38 45 54 x x x 15 19 23 x x x
Gering qualifiziert 2) 883 604 514 x x x 253 471 486 x x x
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 523 452 386 x x x 223 359 355 x x x
Insgesamt, darunter 7.224 6.353 4.574 x x x 2.827 3.609 3.301 x x x
Männer 4.622 4.015 2.835 x x x 1.768 2.177 1.956 x x x
Frauen 2.600 2.337 1.736 x x x 1.059 1.431 1.345 x x x
Unter 25 Jahre 1.899 1.521 857 x x x 679 740 554 x x x
50 Jahre und älter 113 91 79 x x x 37 37 32 x x x
Gering qualifiziert 2) 1.693 1.383 1.083 x x x 539 759 714 x x x
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 497 439 325 x x x 188 235 223 x x x
Rechtskreis
Kostenträgerschaft
Teilnehmer
Merkmale
Insgesamt
SGB III
SGB II
Insgesamt
SGB III
SGB II
allgemeine und besondere Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen
allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen
Eintritte Bestand
Insgesamt
dar. in Berufsförderungswerken (nur besondere
Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter
Menschen)
Insgesamt
dar. in Berufsförderungswerken (nur besondere
Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter
Menschen)
In
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3.
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zu den Fragen 14 und 15
Förderstatistik
Deutschland
2009 - November 2011, Datenstand: Februar 2012
2009
(Eintritte:
Jahressumme,
Bestand:
Jahresdurchschnitt)
2010
(Eintritte:
Jahressumme,
Bestand:
Jahresdurchschnitt)
Januar 2011 Februar 2011 März 2011 April 2011 Mai 2011 Juni 2011 Juli 2011 August 2011 September2011 Oktober 2011
November
2011
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Eintritte, darunter 107.042 102.476 9.548 1.970 1.862 1.881 1.831 1.216 807 1.083 2.498 2.140 1.754
Männer 75.135 63.936 6.439 1.374 1.240 1.054 1.092 740 483 599 993 1.080 910
Frauen 31.886 38.537 3.103 590 622 818 739 476 324 484 1.504 1.060 844
Anzahl bei Eintritt 50 Jahre und älter 23.047 19.839 1.764 485 432 426 375 299 192 212 375 468 431
Anzahl bei Eintritt unter 25 Jahre 3.896 2.992 241 63 97 103 68 53 77 58 156 85 97
Anzahl geringqualifiziert 2) 42.914 24.251 1.872 686 769 737 616 435 327 471 1.099 917 774
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 12.041 7.345 675 251 246 240 235 121 140 128 370 296 246
Bestand, darunter 30.287 37.756 55.317 50.404 45.637 40.467 36.229 32.254 27.885 25.389 25.687 24.196 22.526
Männer 19.213 20.444 30.780 27.156 23.997 20.774 18.088 15.688 13.084 11.741 11.575 11.026 10.253
Frauen 11.073 17.311 24.529 23.236 21.629 19.682 18.130 16.555 14.790 13.637 14.107 13.166 12.270
Anzahl bei Eintritt 50 Jahre und älter 5.672 6.573 9.490 8.674 7.892 6.985 6.269 5.573 4.701 4.247 4.208 3.783 3.467
Anzahl bei Eintritt unter 25 Jahre 1.377 1.377 1.696 1.558 1.437 1.352 1.223 1.139 1.029 980 1.041 1.004 1.006
Anzahl geringqualifiziert 2) 9.212 9.763 11.720 10.687 10.065 9.412 8.701 8.052 7.150 6.563 7.072 7.047 6.940
Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler 1) 3.747 3.148 3.838 3.509 3.222 3.036 2.862 2.616 2.388 2.147 2.318 2.204 2.186
Erstellungsdatum: 15.03.2012, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Hier werden alle Förderfälle zusammengefasst, die zum Zeitpunkt des Förderbeginns als Ausländer oder als Spätaussiedler gekennzeichnet sind und solche, die dies zum Zeitpunkt des Förderbeginns nicht sind, aber innerhalb der BA-Geschäftsdaten
seit Beginn der Arbeits- / Ausbildungssuche (max. seit 12/1996) einmal als Ausländer oder Spätaussiedler gekennzeichnet waren. Weitere Informationen, wie z. B. Geburtsland oder Geburtsland der Eltern, die einen umfassenderen Rückschluss auf einen evtl.
vorhandenen Migrationshintergrund zulassen würden, liegen im Rahmen der BA-Geschäftsdaten nicht vor. Mit der Darstellung über den Einreisestatus und der Staatsangehörigkeit kann nur ein Teil der Gruppe mit Migrationshintergrund abgebildet werden.
Infolge von gesetzlichen Änderungen wurde mit den zugelassenen kommunalen Trägern vereinbart, für das Berichtsjahr 2010 von einer Datenübermittlung zum Migrationshintergrund abzusehen. Für zugelassene kommunale Träger kann nur die Staatsangehörigkeit
und der Spätaussiedlerstatus zum Zeitpunkt des Förderbeginns ausgewertet werden, daher sind die Angaben für die Differenzierung hier nicht verfügbar.
2) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach § 77 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.
Insgesamt
Eintritte und Bestand von Teilnehmern in Förderungen im Rahmen des Programms Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)
Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Förderstatistik
Vertiefende Informationen aus der Förderstatistik finden Sie auf unserer Internetseite:
http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitsmarktpolitische-Massnahmen/Arbeitsmarktpolitische-Massnahmen-Nav.html
Wichtige Hinweise zur Statistik der Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung
Stand: 21.10.2010
Erhebungsgegenstand und begriffliche Abgrenzung
Die Förderstatistik erfasst Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (§ 3 SGB III Abs. 4) und Leistungen zur
Eingliederung (§ 16 SGB II) des Bundes. Es erfolgt eine Zählung von Förderfällen bzw. Teilnahmen, nicht von Personen. Folglich wird eine Person, die in einem
Zeitraum oder an einem Zeitpunkt mehrere Förderleistungen erhält, mehrfach gezählt.
Eine Förderung, die im Rahmen der Förderstatistik nachgewiesen wird, liegt vor, wenn für eine Person bzw. im Rahmen der Teilnahme an einer Maßnahme der
aktiven Arbeitsförderung eine Zahlung geleistet wird.
Regionale Zuordnung
Erfasst werden in der Statistik die Teilnehmer mit Wohnort im Bundesgebiet. Die Zuordnung zu regionalen Gliederungen bei Auswertungen erfolgt adressscharf
nach dem Wohnort.
Erhebungseinheiten
Erhoben werden Personen-, Maßnahme- und Förderdaten bei Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die von den Agenturen für Arbeit oder
Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) nach dem SGB II gefördert werden.
Die Förderstatistik ist eine Vollerhebung und umfasst alle bei den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) erfassten Fälle der aktiven
Arbeitsförderung und die an die BA übermittelten Förderdaten zugelassener kommunaler Träger.
Erhebungsinhalte
Erhoben werden Daten zu Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der Arbeitsförderung (§ 3 SGB III) und Leistungen zur Eingliederung (§
16 SGB II) des Bundes, differenziert nach Eintritt und Austritt in einem Berichtszeitraum und Bestand zu einem Berichtszeitpunkt (Stichtag). Es erfolgt eine
Zählung von Förderfällen bzw. Teilnahmen, nicht von Personen.
Erhoben werden neben den soziodemografischen Kennzeichen vor allem instrument- bzw. maßnahmespezifische Merkmale, die für die Förderung von
besonderer Bedeutung sind.
Die Förderstatistik entspricht dem Konzept eines Stock-Flow-Modells. Zugänge (= Eintritte), Bestände und Abgänge (= Austritte) bilden konsistente Messgrößen,
die im zeitlichen Verlauf der Beziehung
Bestand Teiln t = Bestand Teiln t-1 + Zugang Teiln t - Abgang Teiln t
folgen.
Art der Datengewinnung
Die notwendigen Daten werden als Sekundärstatistik aus Prozessdaten in Form einer Vollerhebung gewonnen. Basis sind die Daten zu Förderungen der bei den
regionalen Arbeitsagenturen und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende registrierten Personen. Grundlage für die Erstellung der Förderstatistiken ist
einerseits die computergestützte Sachbearbeitung (coSach), in der alle förderungsrelevanten Informationen über Teilnahmen, Maßnahmen und Träger im
Rahmen der Geschäftsprozesse laufend aktualisiert werden. Dieses Verfahren wird in allen Arbeitsagenturen und in den Jobcentern zwischen Arbeitsagenturen
und Kommunen nach § 6 SGB II eingesetzt. Weitere Grundlage sind die Personendaten und Informationen zum Arbeitslosigkeitsstatus in den Systemen der
computergestützten Arbeitsvermittlung und Beratung coArb und ab 2006 VerBIS, die durch eine Verknüpfung im Rahmen der Aufbereitungsprozesse an die
Förderdaten angefügt werden. Ebenso werden Informationen der Beschäftigungs- und Leistungsstatistik durch eine Verknüpfung im Rahmen der statistischen
Aufbereitungsprozesse an die Förderdaten angefügt. Die Daten werden in Verantwortung der Statistik der BA in den zentralen statistischen IT-Verfahren
aufbereitet. Als Basis für statistische Auswertungen entstehen Statistik-Informationen je Teilnahme.
Zugelassene kommunale Träger nach § 6 b SGB II (Zugelassene kommunale Träger) übermitteln einzelfallbezogene Daten aus ihren Geschäftsverfahren nach §
51 b SGB II an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Datenübermittlung erfolgt über ein XML-Verfahren nach dem Datenaustauschstandard XSozial-BA-
SGB II, den die BA im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt hat. Die darin enthaltenen Förderinformationen (Modul 13) werden seit
Anfang 2006 von der Statistik der BA in den statistischen IT-Verfahren aufbereitet.
Vollständigkeit der Erfassung und Fehler in der Erfassungsgrundlage
Als Vollerhebung auf der Basis von Verfahrensdaten ist die Vollständigkeit der Datensätze in der Regel gewährleistet.
Im Rahmen des Geschäftsprozesses „Förderung“ werden die Daten in das IT-Fachverfahren coSach nicht immer zeitnah, sondern mit teilweise erheblichen
Verzögerungen erfasst, so dass von einer unvollzähligen Erhebungsgesamtheit am aktuellen Rand auszugehen ist.
Bezogen auf einen Datenstand nach 3-monatiger Wartezeit liegen am aktuellen Rand (also ohne Wartezeit) rund 83 % der Daten für Eintritte, Austritte und
Bestände vor (Mittel in 2005 auf Bundesebene über alle Maßnahmearten hinweg). Mit einem Monat Wartezeit liegt dieser Erfassungsgrad bei 93% und nach zwei
Monaten Wartezeit bei 97%. Im Jahr 2004 wurde auf Basis vergleichbarer Erkenntnisse die Förderstatistik im DWH der BA so konzipiert, dass endgültige
Ergebnisse für einen Berichtszeitraum bzw. Stichtag erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten festgeschrieben werden. Nacherfassungen innerhalb dieser
Wartezeit fließen in das Ergebnis für den jeweiligen Berichtsmonat ein. Die Ergebnisse für den aktuellen Berichtsmonat und die beiden Vormonate sind vorläufig
und aufgrund der noch ausstehenden Nacherfassungen im Vergleich mit dem endgültigen Ergebnis im oben beschriebenen Maße untererfasst.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 01.01.2009 wurden im Wesentlichen
die bis 31.12.2008 gültigen Leistungen „Unterstützung der Beratung und Vermittlung (§ 45 SGB III alt)“ und „Mobilitätshilfen (§ 53 SGB III alt)“ zur „Förderung aus
dem Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III (neu)“ zusammengefasst;
die positiven Elemente der Instrumente Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 SGB III (alt), Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III (alt),
Trainingsmaßnahmen nach §§ 48 ff. SGB III (alt), Maßnahmen nach § 421i SGB III (alt) sowie Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a SGB III (alt) in die neuen
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III (neu) übernommen.
Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit
Aufgrund der dargestellten systematischen Untererfassung von Förderdaten am aktuellen Rand, der daraus resultierenden unvollzähligen Erhebungsgesamtheit
und der Wartezeitregelung ist die zeitliche Vergleichbarkeit der vorläufigen statistischen Ergebnisse für die jeweils drei aktuellsten Berichtsmonate mit
Ergebnissen früherer Berichtsmonate (Vormonats-/Vorjahresvergleich) grundsätzlich nicht gegeben. Um trotzdem am aktuellen Rand Eckwerte der Förderstatistik
darstellen und Vergleichbarkeit mit endgültigen Vormonatsergebnissen erreichen zu können, wurde ein Algorithmus entwickelt, mit dessen Hilfe aus den
vorläufigen Ergebnissen am aktuellen Rand hochgerechnete vergleichbare Werte bereitgestellt werden. Das Hochrechnungsverfahren basiert auf
Erfahrungswerten über den Umfang der Nacherfassungen je Region und Maßnahmeart und kann nur für die Maßnahmearten Anwendung finden, für die
ausreichend Erfahrungswerte vorliegen. Dem Algorithmus liegt das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert in der Vergangenheit zu Grunde. Er setzt sich zu
gleichen Teilen zusammen aus einem Trendfaktor, der das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert im Durchschnitt der letzten 3 Monate enthält und einem
Saisonfaktor, der das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert im Mittel des Vorjahres- und Vorvorjahresmonats enthält.
Nach gleichem Prinzip werden für die beiden Monate vor dem aktuellen Berichtsmonat Hochrechnungsergebnisse aus dem Verhältnis endgültiges Ergebnis zu
vorläufigem mit einem Monat Wartezeit bzw. zwei Monaten Wartezeit ermittelt. In Veröffentlichungen sind hochgerechnete Ergebnisse mit der Fußnote "vorläufige
hochgerechnete Ergebnisse" gekennzeichnet.
Vermittlungsgutscheine
Die Datenbasis und das Messkonzept zur Auswertung der eingelösten Vermittlungsgutscheine (bewilligt 1. Rate) wurden ab Berichtsmonat Januar 2010
umgestellt (vgl. hierzu Methodenbericht „Umstellung der Statistik zu Vermittlungsgutscheinen nach § 421g SGB III“ ( PDF, 769 KB)). Die statistischen Daten zu
Vermittlungsgutscheinen (nur BA) werden ab dem Berichtsjahr 2010 aus der Förderstatistik (Datenquelle: BA-IT-System coSachNT (AV)) gewonnen. Gezählt
werden die in coSachNT (AV) erfassten Vermittlungsgutscheine, bei denen die Zahlung der 1. Rate bewilligt wurde. In den Veröffentlichungen ab April 2010
werden daher rückwirkend ab BM Januar 2010 revidierte Daten zu eingelösten Vermittlungsgutscheinen (bewilligt 1. Rate) publiziert.
Die Zusammenfassung "sonstige Förderung der Berufsausbildung"
addiert sich aus folgenden Einzelmaßnahmen: Arbeitgeberzuschüsse Reha, Eignungsabklärung/Berufsfindung Reha, Ausbildungszuschuss für behinderte
Menschen , Ausbildungszuschuss für schwerbehinderte Menschen.
Förderstatistik
Stand: 11.01.2007
Zentrale der BA, VO4 / S33
2. Fachliche Hinweise zur Bewertung der dargestellten Ergebnisse :
Sowohl die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III als auch die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II werden
erbracht, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und Arbeitslosigkeit zu beenden bzw. zu verkürzen. Die Eingliederungs- und
Verbleibsquote (EQ und VQ) gibt Hinweise auf den Erfolg der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. der Abgang aus Arbeitslosigkeit können in der Regel nicht ursächlich einem einzelnen Instrument der aktiven
Arbeitsförderung zugerechnet werden. Für die Integration in den Arbeitsmarkt ist vielmehr ein Bündel von Faktoren wichtig: die Ausgangsqualifikation des
Teilnehmers, die Stabilität seiner Gesundheit und Lebenssituation, die Dauer der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit, die Motivation des Teilnehmers,
aber auch die Kombination von (mitunter mehreren) Fördermaßnahmen und Vermittlungsdienstleistungen. Die Eingliederungs- und Verbleibsquoten
hingegen beziehen die nach 6 Monaten bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bzw. Nichtarbeitslosigkeit auf eine einzelne
Fördermaßnahme. Diese Quoten sollten deshalb nicht monokausal interpretiert werden.
Die Arbeitsmarktsituation als Rahmenbedingung
Die Chancen zur Eingliederung von Maßnahmeteilnehmern nach Austritt aus einer Fördermaßnahme hängen wesentlich von den allgemeinen
Arbeitsmarktbedingungen, d. h. dem Angebot an offenen Stellen ab. Je besser die Arbeitsmarktsituation, desto größer sind die Chancen zur Eingliederung
von Maßnahmeteilnehmern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Eingliederungs- und Verbleibsquoten weisen daher auch eine
Saisonkomponente auf, die mit der Methode des gleitenden Durchschnitts nivelliert wird.
Hinweise zum Vergleich der Rechtskreise
Beim Vergleich der Rechtskreise ist zu beachten, dass die Teilnehmer an Fördermaßnahmen im Rechtskreis SGB II im Durchschnitt mit größeren
Eingliederungsproblemen behaftet sind als die Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB III. Im SGB II sind oft mehrere aufeinander aufbauende Hilfen
erforderlich, um den Betroffenen (wieder) näher an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen. Es ist deshalb zu erwarten, dass EQ und VQ für das SGB II
niedriger ausfallen als im SGB III. Einzelne Teilerfolge in Form von Integrationsfortschritten können mit den hier dargestellten Eingliederungs- und
Verbleibsquoten nicht erfasst werden.
Zeitreihenvergleich
Zeitreihenvergleiche der Quoten EQ und VQ zu Austritten über die Jahre 2004 und 2005 hinweg sind aufgrund der Einführung des SGB II im Jahr 2005 in
beiden Rechtskreisen nur eingeschränkt möglich. Für den Rechtskreis SGB II gibt es keine Vergleichswerte für Austritte vor 2005. Im Rechtskreis SGB III
hat sich mit der Einführung des SGB II die Grundmenge an potentiellen Teilnehmern und Austritten in ihrer Struktur deutlich verändert, da die relativ
arbeitsmarktfernen Arbeitslosenhilfeempfänger aus dem Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II wechselten.
Hinweise zum Vergleich der Instrumente
Bei der Bewertung der Eingliederungs- und Verbleibsquoten für einzelne Instrumente der aktiven Arbeitsförderung ist zu beachten, dass sich diese im
Hinblick auf ihre Zielsetzung und die inhaltliche Ausgestaltung deutlich voneinander unterscheiden.
Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt sind inhaltlich heterogen. FbW führen den Teilnehmer an den Arbeitsmarkt heran,
eröffnen ihm Perspektiven auf neue Einsatzbereiche. Es ist also damit zu rechnen, dass im Anschluss an diese Maßnahmen zunächst
Sucharbeitslosigkeit eintritt. Dies ist bei der Beauftragung Dritter mit der Vermittlung, die unmittelbar auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zielt, nicht
der Fall.
Beschäftigung schaffende Maßnahmen, von denen im Rechtskreis SGB II ein großer Anteil auf Arbeitsgelegenheiten (AGH) entfällt, sind ein erster Schritt,
um die Maßnahmeteilnehmer an den Arbeitsmarkt heranzuführen. AGH werden oft bei Hilfebedürftigen mit multiplen Problemlagen eingesetzt, sie dienen
vorrangig der Herstellung bzw. Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Stabilisierung. Eine schnelle Eingliederung in den ersten
Arbeitsmarkt ist bei den Teilnehmern von AGH in der Regel nicht wahrscheinlich.
Teilnehmer in Beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen befinden sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis bzw. in selbstständiger Erwerbstätigkeit,
sie sind somit bereits in den Arbeitsmarkt integriert. Die Nachbeschäftigungsfrist nach Eingliederungszuschüssen beträgt max. 12 Monate, der Stichtag
zur Ermittlung von Eingliederungs- und Verbleibsquote fällt somit in die Nachbeschäftigungszeit. Mit Einstiegsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit im
SGB II bzw. Überbrückungsgeld oder Existenzgründerzuschuss im SGB III wird die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gefördert. Der
erfolgreiche Fortbestand der selbstständigen Erwerbstätigkeit wird mit der Verbleibsquote und nicht mit der Eingliederungsquote gemessen.
Aus diesen unterschiedlichen "Startpositionen" der Teilnehmer heraus ergeben sich zwangsläufig unterschiedliche Ergebnisse im Hinblick auf eine
Beschäftigung im Anschluss an die Förderung. Unterschiede in den Eingliederungs- und Verbleibsquoten verschiedener Instrumente sind nicht mit
unterschiedlichem Erfolg der Instrumente gleichzusetzen.
Förderstatistik
Stand: 20.07.2011
1. Methodische Hinweise zum statistischen Verfahren der umfassenden Verbleibsermittlung von Teilnehmern an Maßnahmen der aktiven
Arbeitsförderung
Die im Rahmen der umfassenden Verbleibsanalyse entwickelte kombinierte Auswertung von Förderstatistik, Beschäftigungsstatistik und
Arbeitslosenstatistik läuft monatlich automatisiert im geregelten statistischen Datenaufbereitungsverfahren.
Monatlich werden alle Austritte der vergangenen 24 Monate hinsichtlich ihres Status bezüglich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und
Arbeitslosigkeit untersucht. Hinzu kommt die monatliche Recherche nach Folgeförderung innerhalb der in der Förderstatistik verfügbaren Förderdaten.
Die hier dargestellten Informationen zeigen auf, inwieweit die Teilnehmer einer Fördermaßnahme in einem bestimmten Zeitintervall (6 Monate) nach
Austritt aus der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben (Eingliederungsquote) bzw. nicht mehr arbeitslos
sind (Verbleibsquote). Die Informationen stellen Ergebnisse dar, die u. a. Aufschluss über die Beschäftigungschancen und Arbeitslosigkeitsrisiken
nach Abschluss einer Maßnahme aufzeigen, die aber nicht unmittelbar im Sinne einer Ursache-Wirkungs-Analyse zu interpretieren sind (siehe auch
fachliche Hinweise unter Ziffer 2).
Die Eingliederungsquote EQ (definiert als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/Austritte insgesamt * 100) gibt an, wie viele Maßnahmeteilnehmer
sich stichtagsbezogen 6 Monate nach Austritt aus der Maßnahme in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden. Personen, die zum
Stichtag nicht mehr oder noch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, werden nicht berücksichtigt. Zu den berücksichtigten
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gehören auch geförderte Beschäftigungsverhältnisse, wie z. B.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sowie Arbeitsgelegenheiten (AGH) der Entgeltvariante.
Die Verbleibsquote VQ (nicht Arbeitslose/Austritte insgesamt * 100) gibt an, wie viele Teilnehmer am Stichtag 6 Monate nach Austritt aus einer
Fördermaßnahme nicht arbeitslos sind. Maßnahmeteilnehmer, die sich zum Stichtag z. B. in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, in
selbstständiger Erwerbstätigkeit, in Schule oder Ausbildung, in einer weiteren Fördermaßnahme, im Ruhestand, in Familienphase, in Krankheit oder
auch Erwerbsunfähigkeit befinden, zählen zur Menge der „nicht Arbeitslosen“.
Jährlich werden die Ergebnisse für die Austritte von Juli bis Juni des Folgejahres in die Eingliederungsbilanzen übernommen. Die Reihe der Verbleibs-
und Eingliederungsquoten aus gleitenden 12-Monatsbetrachtungen informiert über die aktuelle unterjährige Entwicklung der Werte.
Die hier dargestellten Ergebnisse werden ausgehend vom aktuellsten Austritt nach Ablauf des 6-monatigen Untersuchungsintervalls und einer 6-
monatigen Wartezeit ermittelt. Erst nach einer erforderlichen Wartezeit von 6 Monaten nach Recherchezeitpunkt ist die für die
Beschäftigungsstatistik erforderliche Wartezeit erfüllt .
Innerhalb der Förderstatistik werden die Ergebnisse mit einem aktuellerem Datenstand revidiert. Die Ergebnisse mit einem Datenstand zwischen 1 und
23 Monaten nach Austritt werden mit dem Ergebnis des jeweiligen Folgemonats überschrieben und stehen zur Auswertung nicht mehr zur Verfügung.
Für jeden Teilnehmer erfolgt die Untersuchung letztmalig 24 Monate nach Austritt für alle Untersuchungsintervalle. Diese Untersuchungsergebnisse
werden in der Förderstatistik festgeschrieben.
Anhang 2 zur Kleinen Anfrage 17/8950
Zu Frage 16 a)
In den Jahren 2009 bis 2011 gab es Lernprogramme zu nachfolgenden Themen:
Betriebswirtschaftslehre
o Bilanzierung
o Unternehmensziele und Kennziffern
o Kostenrechnung
o Wirtschaftsrecht
Business Etikette
o für Azubis und Berufseinsteiger
o für Berufstätige
o Business mit Stil
Bewerbungstraining
E-Mails professionell bearbeiten
Interkulturelle Kompetenz für 18 Länder
o Arabische Welt
o China
o Deutschland (seit 2010)
o Frankreich
o Großbritannien
o Indien
o Italien
o Kanada (seit 2010)
o Niederlande (seit 2010)
o Österreich (seit 2010)
o Polen
o Russland
o Slowakei
o Spanien
o Tschechien
o Türkei
o Ungarn
o USA
Kommunikation
o Erfolgreich präsentieren (seit 2010)
o Gesprächstechnik
o Kommunikation am Telefon
o Mitarbeitergespräch und Zielvereinbarung
o Kommunikationspraxis (bis 2011)
o Konfliktmanagement (bis 2011)
Office
o Textverarbeitung
o Tabellenkalkulation
o Präsentation
o Windows 7
o Internet
Sprachen (Intensivkurse und Geschäftssprache)
o Deutsch (seit 2011)
o Englisch (seit 2010)
o Französisch (seit 2010)
Tastaturtraining
o Grundkurs
o Geschwindigkeitskurs
o Sonderzeichen
o Zahlen
Zeitmanagement
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]