[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9277
17. Wahlperiode 10. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme,
Dr. Marlies Volkmer, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9071 –
Dokumentation des Anti-D-Hilfegesetzes und vorangegangener Gesetze
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mehrfach kam es in der Vergangenheit zu öffentlichen Diskussionen über
die Umsetzung des im Jahre 2000 verabschiedeten Anti-D-Hilfegesetzes
(AntiDHG). Mit dem Gesetz soll den in der ehemaligen DDR durch eine
Anti- D-Immunglobulinen-Behandlung unverschuldet mit dem Hepatitis-C-
Virus infizierten Frauen ein Mindestmaß an materieller und medizinischer
Unterstützung geleistet werden.
Im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen
Bundestages am 28. September 2011 wurde erneut von verschiedenen Seiten
der Vorwurf einer ungleichen Praxis bei der Ausführung des Gesetzes in den
Bundesländern erhoben. Es gilt im Interesse der Vermeidung einer
unbefriedigenden Situation bzw. einer fortgesetzten Verunsicherung der betroffenen
Frauen hier Klarheit zu schaffen. Daher erscheint es als geboten, die
Dokumentation zum AntiDHG und vorangegangener Gesetze öffentlich zu machen,
um die Entwicklung anhand statistischer Vergleichszahlen nachvollziehen zu
können.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In den Jahren 1978/1979 wurden in der ehemaligen DDR mehrere Tausend
Frauen bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Anti-D-Immunprophylaxe zum
Schutz nachgeborener Kinder schuldhaft mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV)
infiziert. Nach dem Einigungsvertrag wurden die bisherigen Leistungen des
Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (GüK) der
DDR zunächst weitergewährt und dann analog der Behandlung von
Impfschäden auf eine Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG) in
Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) umgestellt. Dem Wortlaut nach
umfasste die Regelung nur die in der ehemaligen DDR bereits anerkannten
Fälle. Im Einvernehmen von Bund und Ländern erhielten aber auch diejenigen,
deren Infektion erst später anerkannt, bemerkt worden oder erfolgt ist
(Neufälle), die bezeichneten Leistungen nach dem Bundesseuchengesetz. Die
Regelung wurde durch das zum 1. Januar 2000 in Kraft getretene Gesetz über die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 5. April 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9277 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte
Personen (Anti-D-Hilfegesetz – AntiDHG) ersetzt.
Das AntiDHG stellt eine eigenständige Rechtsgrundlage dar und ist nicht
Bestandteil des Sozialen Entschädigungsrechts im Sinne des § 5 des Ersten
Buches Sozialgesetzbuch. Die Betroffenen erhalten höhere Renten, als sie bei
gleichem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) an Berechtigte nach dem BVG
geleistet werden. Gleichwohl sind im AntiDHG einzelne Komponenten in
Anlehnung an das BVG gestaltet oder bestimmte Regelungen des BVG für
anwendbar erklärt worden.
Die finanziellen Hilfen, die das AntiDHG vorsieht, werden mindestens zur
Hälfte vom Bund finanziert. Insoweit stehen die mit der Durchführung betrauten
Länder nach dem Grundgesetz (Artikel 104a Absatz 3 i. V. m. Artikel 85 GG)
zwar unter der Fachaufsicht des Bundes, verfügen aber allein über genaue
Detailkenntnisse, die Fallzahlen, Anerkennungen, Ablehnungen usw. betreffend.
Dementsprechend enthalten die nachfolgenden Antworten nur die Angaben, die die
Länder in der Kürze der zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden
Zeit bereitstellen konnten.
Sachsen und Brandenburg haben mitgeteilt, innerhalb der zur Beantwortung
zur Verfügung stehenden Zeit die erbetenen Zahlen nicht angeben zu können.
1. Wie viele Personen wurden von den Behörden der ehemaligen DDR vom
Zeitraum der Schädigung 1978/1979 bis zur Wiedervereinigung 1990 als
Betroffene eines Impfschadens nach dem Gesetz zur Verhütung und
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (GüK-DDR) geführt
bzw. anerkannt?
Welche Leistungen erhielten sie, und wie verteilten sich die Betroffenen
zunächst auf die einzelnen Bezirke der DDR sowie später auf die neu
gegründeten Bundesländer (bitte nach Bezirken und Bundesländern
aufschlüsseln)?
In Berlin haben ca. 300 Personen 1978/1979 eine Anti-D-Prophylaxe mit den
kontaminierten Chargen erhalten. Wie viele Personen von den Behörden der
DDR vom Zeitpunkt der Schädigung 1978/79 an bis zur Wiedervereinigung als
Betroffene eines Impfschadens nach dem GüK geführt bzw. anerkannt wurden
und welche Leistungen sie bis 1990 nach dem GüK erhielten, kann von hier
nicht mehr bzw. nur mit erheblichem Aufwand und nicht innerhalb des für die
Bewertung zur Verfügung stehenden Zeitraums ermittelt werden (Unterlagen
z. T. archiviert). 1991 wurden zwölf Fälle von der Staatlichen Versicherung der
DDR bzw. Allianz-Versicherung übernommen, in denen bereits laufende
Leistungen nach dem GüK gewährt wurden. Diese Fälle wurden in das BSeuchG
überführt. Weitere Akten der Staatlichen Versicherung der DDR bzw. Allianz-
Versicherung von Betroffenen, bei denen der Vorgang abgeschlossen war,
wurden ebenfalls übernommen und archiviert.
Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass dem Ministerium für Arbeit,
Gleichstellung und Soziales dazu keine Angaben vorliegen.
Sachsen-Anhalt
Nach den Angaben des Landeshygieneinstitutes (LHI) aus dem Jahr 1993
wurden in Sachsen-Anhalt im o. g. Zeitraum 868 Frauen im Wege der Anti-D-
Immunprophylaxe mit kontaminierten Chargen behandelt. Davon entfallen 606
verabreichte Ampullen auf den ehemaligen Bezirk Halle und 262 auf den Bezirk
Magdeburg. Die Anzahl der zum damaligen Zeitpunkt in bestehender GüK –
Anerkennungen erkrankten Frauen konnte aus dem Datenmaterial des LHI nicht
eindeutig ermittelt werden, da hier Unstimmigkeiten festgestellt wurden. Für den
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9277Bezirk Halle werden 303 Personen und für den Bezirk Magdeburg 104 Erkrankte
angegeben. Welche Leistungen die Betroffenen in der ehemaligen DDR erhalten
haben, ist nicht dokumentiert.
Thüringen
In den ehemaligen Bezirken Erfurt, Gera und Suhl des Freistaats Thüringen
wurden bis zum Jahr 1990 457 kontaminierte Personen statistisch erfasst. Von
diesen Personen waren bereits 145 nach dem Gesetz zur Verhütung und
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (GüK) anerkannt. Meldelisten der
Gesundheitsämter dieser Bezirke liegen vor, können jedoch aufgrund der Kürze
der Zeit nicht ausgewertet werden. Wenn eine akute Hepatitis-C-Erkrankung
vorlag, wurde durch die staatliche Versicherung der DDR auf der Grundlage
des GüK die Entschädigung individuell geregelt, z. B. durch Gewährung von
Lohnersatzleistungen bei schädigungsbedingten Krankheitszeiten. Eine
allgemeingültige Aussage, welche Leistungen erbracht wurden, kann nicht getroffen
werden.
2. Wie viele Personen des Betroffenenkreises waren vor Schaffung des
AntiDHG im Jahr 2000 bereits nach dem Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG)
anerkannt?
In Berlin gab es zum 30. Juni 2000, also unmittelbar vor Veröffentlichung des
AntiDHG, insgesamt 131 Anerkennungen nach dem BSeuchG.
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgten vor Inkrafttreten des AntiDHG 311
Anerkennungen nach dem BSeuchG.
In Sachsen-Anhalt waren vor Inkrafttreten des AntiDHG 350 Personen nach
dem BSeuchG anerkannt (Stand: 31. Dezember 1999).
In Thüringen waren vor Inkrafttreten des AntiDHG im Jahre 2000 151 Fälle
nach dem BSeuchG anerkannt.
3. Wie viele Anträge mit Bezug auf diese bestimmte Kontaminierung in den
Jahren 1978 und 1979 wurden zwischen 1990 und 2000 nach dem
BSeuchG abgelehnt, und können Aussagen über die häufigsten
Ablehnungsgründe gemacht werden?
Berlin
Zwischen 1990 und 2000 wurden 143 Anträge nach dem BSeuchG abgelehnt.
Die Ablehnungsgründe wurden statistisch nicht erfasst, die Ablehnungen
betrafen aber in der Regel Fälle, in denen die Antragstellerinnen nicht mit den
verseuchten Chargen behandelt wurden bzw. die Betroffenen zu anderen Zeiten
eine Anti-D-Immunprophylaxe erhalten hatten.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden 150 Anträge nach dem BSeuchG
zwischen den Jahren 1990 bis 2000 abgelehnt. Zu den Ablehnungsgründen liegen
keine Angaben vor, weil die Ablehnungen statistisch nicht nach Ursachen
differenziert erfasst wurden.
Sachsen-Anhalt
Im o. g. Zeitraum wurden 84 Anträge nach dem BSeuchG abgelehnt (Stand:
31. Dezember 1999). Die Ablehnungsgründe sind statistisch nicht erfasst.
Thüringen
Von 1990 bis 2000 wurden in der Statistik des BSeuchG sowohl die späteren
IfSG als auch die AntiDHG-Fälle gemeinsam erfasst, so dass keine Aussage zu
Drucksache 17/9277 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedieser Fragestellung getroffen werden kann. Jedoch ist festzustellen, dass
Ablehnungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen nur dann erfolgten, wenn
– die Antragstellerin nicht zu dem in § 1 Absatz 1 AntiDHG genannten
Personenkreis gehörte, d. h. in dem geforderten Zeitraum keine der aufgeführten
Chargen verabreicht bekommen hat,
– nach detaillierter medizinischer Auswertung der zum Prüfungszeitpunkt
aktuell erhobenen Befunde ein Grad der Schädigungsfolge (GdS) entsprechend
der gültigen „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im SER“
nicht festgestellt worden ist.
4. Zu wie vielen sonstigen Erledigungen von Anträgen kam es zwischen 1990
und 2000 aufgrund der Rücknahme von Anträgen oder dem Tod der
Antragstellerin, und kann hier ein Bezug zu den Ablehnungszahlen hergestellt
werden?
Berlin
Zwischen 1990 und 2000 gab es 32 sonstige Erledigungen (Abgabe an anderes
Bundesland). Eine sonstige Erledigung wegen Todes der Antragstellerin gab es
nicht. Einen Bezug zu den Ablehnungszahlen gibt es nicht.
Mecklenburg-Vorpommern
Bis zum Inkrafttreten des AntiDHG sind in der Statistik 42 Fälle unter
„Sonstige Erledigungen“ erfasst worden. Zu den einzelnen Gründen der
Erledigungen liegen keine Angaben vor.
Sachsen-Anhalt
Von den 447 eingegangenen Anträgen nach dem BSeuchG waren im
betreffenden Zeitraum drei Rücknahmen und acht sonstige Erledigungen zu
verzeichnen. Ein Bezug zu den Ablehnungszahlen kann nicht hergestellt werden.
Thüringen verweist auf die Antwort zu Frage 3.
5. Kam es nach 1990 bis heute zu nachträglichen Aktualisierungen einer
Statistik des Kreises der ursprünglich betroffenen Frauen in den einzelnen
Bundesländern?
Wenn ja, wie kam es hierzu, und können Veränderungen statistisch
kenntlich gemacht werden, bzw. lässt sich auf dieser Datengrundlage eine
Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern herstellen?
6. In welchem Umfang und nach welchen Kriterien führt die
Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern eine Statistik über das AntiDHG,
und in welchen Abständen wird diese aktualisiert?
Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Anti-DHG enthält keine Statistiknorm. Allerdings haben sich Bund und
Länder darauf verständigt, dass jeweils zum Ende des Monats Februar eines
jeden Jahres die Anerkennungszahlen für das vergangene Jahr gemeldet werden.
7. Wie viele Personen haben im Zeitverlauf von 2000 bis Ende 2011 jährlich
in den einzelnen Bundesländern Anträge nach dem AntiDHG gestellt?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9277Wie viele davon waren Neuanträge, und wie viele waren
Änderungsanträge wegen Verschlimmerung des Gesundheitszustandes?
Berlin
Von 2000 bis 31. Dezember 2011 wurden 421 Anträge nach dem AntiDHG
gestellt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Erstanträge nach dem
AntiDHG. Verschlimmerungsanträge werden statistisch ebenso wenig erfasst
wie Neufeststellungen von Amts wegen.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Zahl der Erstanträge ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Sachsen-Anhalt
Hinsichtlich der seit 2000 bis 2011 eingegangenen Erstanträge nach dem
AntiDHG wird auf die Tabelle in der Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Änderungsanträge/Neufeststellungs-anträge wegen Änderung des Gesundheitszustandes
werden in den monatlichen bzw. jährlichen Statistiken nicht gesondert erfasst.
Nach den noch verfügbaren Antragslisten konnten insgesamt 53 derartige
Anträge ermittelt werden, die sich wie folgt auf die Kalenderjahre und Dienstorte
verteilen:
Jahr Anzahl der Anträge
2000 55
2001 64
2002 16
2003 6
2004 0
2005 2
2006 2
2007 5
2008 2
2009 6
2010 1
2011 5
gesamt 164
Antragsjahr
Neufeststellungsanträge insges.
davon: Dienstort
Halle Magdeburg
2000 0 0 0
2001 4 0 4
2002 5 3 2
2003 6 4 2
2004 8 8 0
2005 5 3 2
2006 4 2 2
2007 7 6 1
2008 4 2 2
2009 5 4 1
2010 2 1 1
2011 3 3 0
insgesamt 53 36 17
Drucksache 17/9277 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeThüringen
Im Zeitraum 2000 bis 2011 wurden wie folgt Anträge auf Anerkennung nach
dem AntiDHG gestellt:
Hinsichtlich der Anzahl gestellter Änderungsanträge ist eine detaillierte
Aussage nicht möglich. Durchschnittlich wurden ab dem Jahr 2009 jährlich vier
Neufeststellungsanträge wegen Verschlechterung des Gesundheitszustands
eingereicht. Eine Entwicklung der Anerkennungen, gegliedert nach der Höhe des
GdS, ist den Ausführungen in der Antwort zu Frage 10 zu entnehmen.
8. Auf welche Weise erfolgte die statistische Überführung der anerkannten
Personen nach dem BSeuchG im Jahr 2000 mit dem Inkrafttreten des
AntiDHG (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie kann diese Überführung in der Gesamtschau der Statistik zum
AntiDHG bis heute gewertet werden?
Berlin
Die per 30. Juni 2000 nach dem BSeuchG anerkannten 131 Fälle sind in der
unter 7. benannten Antragszahl nach dem AntiDHG enthalten. Diese Fälle
wurden in das AntiDHG „übergeleitet“, d. h. es erfolgt eine Leistungsgewährung
nach dem AntiDHG entsprechend dem Schweregrad der vorliegenden
Schädigungsfolgen. Inwieweit hier eine Wertung „der Überführung (dieser Fälle) in
der Gesamtschau der Statistik zum AntiDHG“ getroffen werden soll, ist nicht
verständlich.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Anerkennungen nach dem BSeuchG wurden in der Statistik nach dem
AntiDHG als Erstfeststellungen erfasst.
Sachsen-Anhalt
Eine gesonderte Statistik über Anerkennungs- und Ablehnungsfälle nach Anti-
D-Immunprophylaxe innerhalb der BSeuchG–Statistik wurde bis zum Jahr
2000 nicht geführt.
Jahr Anzahl der Anträge
2000 11
2001 0
2002 1
2003 1
2004 0
2005 1
2006 0
2007 1
2008 0
2009 2
2010 1
2011 1
gesamt 19
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9277Thüringen
Mit Inkrafttreten des AntiDHG und des IfSG wurde die bisher geführte
Statistik nach dem BSeuchG nach diesen Gesetzen getrennt und unverändert
weitergeführt, d. h. die Zahlfälle wurden unabhängig von der Höhe des GdS erfasst.
9. Können für den Zeitraum nach dem Jahr 2000 Aussagen über den Verlauf
und die Veränderungen der Antragszahlen nach Jahren gemacht werden,
und kann so eine Vergleichbarkeit der Antragsstatistiken in den
Bundesländern hergestellt werden?
Berlin
Die Antragszahlen nach dem AntiDHG seit 2000 sind im Folgenden
aufgeführt, wobei die Übersicht lediglich die Bearbeitung der Neuanträge
berücksichtigt. Veränderungen aufgrund von Verschlimmerungsanträgen oder
Neufeststellungen von Amts wegen sind hier nicht enthalten:
Mecklenburg-Vorpommern
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Sachsen-Anhalt
Für Sachsen-Anhalt stellt sich die Entwicklung des Antragsgeschehens wie
folgt dar:
Jahr Anzahl der Anträge
2000 379 (davon 131 nach BSeuchG anerkannt)
2001 29
2002 3
2003 4
2004 1
2005 1
2006 0
2007 0
2008 0
2009 1
2010 3
2011 0
Antragsjahr
(Stichtag 31.12.)
Anträge insgesamt
(kumulativ)
davon: erstmalige
Anträge (jährlich)
2000 475 28
2001 510 35
2002 511 1
2003 514 3
2004 517 3
2005 519 2
2006 524 5
2007 524 0
2008 525 1
2009 525 0
2010 526 1
2011 527 1
gesamt 80
Drucksache 17/9277 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeThüringen
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
10. Wie viele Anerkennungen liegen Ende 2011 gestaffelt nach der
Minderung der Erwerbstätigkeit (0 bis > 80 Prozent) in den einzelnen
Bundesländern vor?
Können vergleichende Aussagen zu Veränderungen bei den
Anerkennungen der Minderung der Erwerbstätigkeit in den einzelnen Bundesländern
über den Zeitraum 2000 bis Ende 2011 gemacht werden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Berlin
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der laufenden Zahlfälle seit
Inkrafttreten des AntiDHG dargestellt:
Weitere Aussagen zu Veränderungen bei den Anerkennungen des GdS (früher
MdE) können nicht gemacht werden. Veränderungen aufgrund von
Verschlimmerungsanträgen oder Neufeststellungen von Amts werden statistisch nicht
erfasst.
Mecklenburg-Vorpommern
In 374 Fällen liegt eine Anerkennung nach dem AntiDHG vor. Die Staffelung
nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ist der folgenden Übersicht zu
entnehmen:
Zusätzlich erhalten zwei Hinterbliebene Leistungen.
GdS 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
30 27 29 30 33 34 32 34 31 29 30 28 26
40 9 9 9 8 8 8 8 9 10 10 11 9
50 3 4 3 2 3 4 4 3 3 4 4 4
60 2 3 4 4 4 4 3 3 2 2 1 3
70-100 0 0 0 0 0 0 1 2 4 4 5 5
Witwer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1
gesamt 41 45 46 47 49 48 50 48 48 50 50 48
GdS Anzahl der Anerkennungen
0 205
10 2
20 21
30 108
40 31
50 5
60 2
gesamt 374
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9277Sachsen-Anhalt
Übersicht über die Anerkennungen der HCV-Schadensfälle nach der Höhe der
MdE:
Veränderungen bei den Anerkennungen der MdE über den Zeitraum von 2000
bis 2011 sind – soweit erfasst – den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:
MdE – Herabsetzungen/Erhöhungen AntiDHG
1. MdE – Absenkungen:
Anträge 2011
kumulativ
Erledigungen
2011 insges.
darunter: Anerkennungen mit MdE
gesamt 0 10 20 30 40 50 60 70 80 >80
527 525 370 162 4 96 85 20 2 1 0 0 0
Jahr Herabsetzung Anzahl Bemerkungen
2000
2001
2002
2003 MdE 30 auf 0
Tod (50 v.H.)
2
1 nicht Schädigungsfolge
2004 MdE 30 auf 0 1
2005 MdE 40 auf 0
MdE 40 auf 30 v.H.
Tod (80 v.H.)
1
1
1
Witwer erhielt bis 05/2010
Leistungen
2006 MdE 40 auf 0
MdE 30 auf 20 v.H.
1
3
2007
2008 MdE 30 auf 0
Tod (40 v.H.)
1
1 nicht Schädigungsfolge
2009 MdE 40 auf 30 v.H. 1
2010 Tod ( 30 v.H.)
MdE 30 auf 0
1
1
nicht Schädigungsfolge
2011
Gesamt 16
Drucksache 17/9277 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. MdE – Erhöhungen:
Thüringen
Entsprechend den Ausführungen zu Frage 6 wurden erst ab 2009 die laufenden
monatlichen Zahlungen getrennt nach der Höhe des GdS erfasst:
11. Wie viele Anträge wurden seit Inkrafttreten des AntiDHG insgesamt in
den einzelnen Bundesländern abgelehnt, und wie viele Ablehnungen
kamen jeweils zu Stande, weil sie nicht auf eine Kontaminierung in den
Jahren 1978/1979 zurückgeführt werden konnten, sondern andere
Ursachen hatten?
Wie hoch sind demzufolge die Quoten der Ablehnungen wegen anderer
Ursachen in den Ländern?
Berlin
Seit Inkrafttreten im Jahr 2000 wurden insgesamt 276 Anträge abgelehnt bzw.
als sonstige Erledigung erfasst (überwiegend Abgaben an andere
Versorgungsämter). Eine Statistik über die Gründe der Ablehnung wurde nicht geführt.
Jahr Erhöhungen Anzahl Bemerkungen
2000 MdE 30 v.H. 1 für begrenzten Zeitraum
2001
2002 MdE 30 auf 40 v.H.
MdE 20 auf 30 v.H.
1
2
2003
2004 MdE 20 auf 30 v.H.
MdE 30 v.H.
1
2 für begrenzten Zeitraum
2005 MdE 30 auf 40 v.H. 1
2006 MdE 30 v.H. 1
2007 MdE 30 auf 40 v.H. 1
2008 MdE 0 auf 30 v.H.
MdE 20 auf 30 v.H.
1
1
2009 MdE 30 auf 40 v.H.
MdE 20 auf 30 v.H.
1
1
2010 MdE 30 auf 40 v.H.
MdE 30 auf 60 v.H.
2
1
2011
Gesamt 17
GdS Anzahl der Anerkennungen
2009 2010 2011
0 144 145 144
10 6 6 6
20 50 50 50
30 54 53 51
40 12 12 13
50 4 4 6
60 1 1 1
70–100 4 4 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9277Mecklenburg-Vorpommern
Seit Inkrafttreten des AntiDHG wurden 130 Anträge abgelehnt. Die
Ablehnungen sind statistisch nicht nach Ursachen erfasst worden.
Sachsen-Anhalt
Seit Inkrafttreten des Anti-D-Hilfegesetzes wurden bis zum 31. Dezember 2011
insgesamt 130 Anträge abgelehnt. Die Ablehnungsgründe können im Einzelnen
nicht konkret benannt werden, weil diesbezüglich keine statistische Erfassung
erfolgt ist.
Thüringen
Seit dem Jahr 2000 wurden 18 Erstanträge nach dem AntiDHG abgelehnt. Die
Ablehnung erfolgte vorwiegend aufgrund der Tatsache, dass die Antragsteller
nicht zum kontaminierten Personenkreis zählten (z. B. Infektion durch
Bluttransfusion). Siehe auch Ausführungen zu Frage 7.
12. Wie viele der Ablehnungen wurden in den Jahren 2000 bis Ende 2011 in
den Bundesländern juristisch angefochten?
Wie viele wurden zu wessen Gunsten entschieden, und wie viele Klagen
sind gegenwärtig noch anhängig?
Berlin
Die im folgenden angegebenen Zahlen zu Widersprüchen/Klagen betreffen
sowohl Erstentscheidungen als auch Neufeststellungen nach dem AntiDHG.
Die Anzahl der Widersprüche in der Zeit von 2000 bis 2011 ist der folgenden
Aufstellung zu entnehmen:
2000: 12 Widersprüche (davon 10 zurückgewiesen, 2 zurückgezogen und 1
Abhilfe)
2001: 23 Widersprüche (davon 20 zurückgewiesen und 2 zurückgezogen, 1
zurückgestellt wegen Klageverfahren)
2002: 4 Widersprüche (davon 3 zurückgewiesen und 1 volle Abhilfe)
2003: 7 Widersprüche (davon 6 zurückgewiesen und 1 zurückgezogen)
2004: 2 Widersprüche (davon 1 volle und 1 Teilabhilfe)
2005: 1 Widerspruch (1 zurückgewiesen)
2006: 0
Es gab im Zeitraum seit Inkrafttreten des AntiDHG acht Klagen, die sowohl
Ablehnungen als auch die Höhe der anerkannten MdE/GdS betrafen. Davon
wurden vier zurückgezogen, zwei abgewiesen. In einem Fall wurde zugunsten
der Versorgungsberechtigten entschieden, dieses Verfahren betraf die Höhe der
MdE und den Umfang der anzuerkennenden Schädigungsfolgen. Eine Klage ist
derzeit anhängig.
Mecklenburg-Vorpommern
Es wurden 232 Widersprüche erhoben. Davon endeten 205 mit Zurückweisung,
zwölf mit voller Stattgabe zugunsten der Widerspruchsführerin, drei mit
teilweiser Stattgabe, sechs auf sonstige Art und drei wurden als unzulässig
verworfen. Drei Widersprüche sind noch nicht erledigt. In 67 Fällen sind die
Widerspruchsbescheide durch Klagen angefochten worden. Davon endeten 42 mit
Drucksache 17/9277 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZurückweisung, drei mit voller Stattgabe zugunsten der Klägerin, zwei mit
teilweiser Stattgabe, vier mit Anerkenntnis/Vergleich und zehn auf sonstige Art.
Sechs Klagen sind zurzeit noch anhängig.
Sachsen-Anhalt
Die Frage kann wegen fehlender statistischer Angaben nur in Bezug auf die
derzeit noch offenen 12 Verfahren beantwortet werden:
Widersprüche: 4
Klagen: 4
Berufungen: 4
Thüringen
Eine separate Statistik über die im Rahmen des AntiDHG bis 2011 geführten
Klageverfahren wird vom TLVwA nicht geführt. Aufgrund dessen ist eine
Aussage über die Anzahl der Fälle, in denen gegen die ablehnende Entscheidung
Klage eingereicht wurde, nicht möglich. Es konnte lediglich ermittelt werden,
dass seit dem Jahr 2006 in zehn Antragsverfahren von dem Rechtsmittel der
Klage Gebrauch gemacht worden ist, wobei in allen Fällen die Höhe des GdS
angefochten worden ist. Es handelte sich demnach um keine ablehnenden
Entscheidungen. Derzeit ist noch ein Klageverfahren nach dem AntiDHG
anhängig.
13. Kam es im Zeitverlauf zwischen den Jahren 2000 und Ende 2011 zu einer
Konzentration solcher Ablehnungsfälle wegen fehlendem Bezug, und
können die Zahlen der einzelnen Bundesländer miteinander verglichen
werden?
Berlin
Von den insgesamt in der Zeit von 2000 bis 2011 abgelehnten 276 Fällen (siehe
Antwort zu Frage 11) wurden im Jahr 2000 allein 221 abgelehnt (bzw. sonstige
Erledigung). 2001 wurden 35 Anträge abgelehnt (bzw. sonstige Erledigung).
2002 wurden 12 Anträge abgelehnt (bzw. sonstige Erledigung). Auch wenn
eine Statistik darüber nicht vorliegt, so betrafen die Ablehnungen damals in der
Regel Fälle, in denen die Antragstellerinnen nicht mit den verseuchten Chargen
behandelt wurden bzw. die zu anderen Zeiten eine AntiD-Immunprophylaxe
erhalten oder eine Hepatitiserkrankung aufgrund einer Bluttransfusion geltend
gemacht hatten. Ab 2003 bewegte sich die jährliche Zahl der Ablehnungen
bzw. sonstigen Erledigungen im einstelligen Bereich (insgesamt von 2003 bis
2011: 8).
Mecklenburg-Vorpommern
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Sachsen-Anhalt
Die Anzahl der Ablehnungen pro Kalenderjahr ab 31. Dezember 1999 ergibt
sich aus der nachstehenden Tabelle. Die näheren Ablehnungsgründe sind
statistisch nicht erfasst.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/9277Ablehnungen vom 31. Dezember 1999 bis zum 31. Dezember 2011:
Thüringen
Von 2000 bis 2011 sind 18 Anträge ablehnend beschieden worden (siehe auch
Ausführungen zu Frage 11).
14. Welche der Ablehnungen bzw. Erledigungen von Anträgen mit sonstigen
Ursachen können im jeweiligen Bundesland auf die Überweisung des
Antrags, die Rücknahme des Antrags oder den Tod der Betroffenen
zurückgeführt werden?
Berlin
Dazu können keine Angaben gemacht werden (siehe Antwort zu Frage 11).
Mecklenburg-Vorpommern
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Sachsen-Anhalt
Hierzu ist keine Aussage möglich. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
Thüringen
In Thüringen lagen bzw. liegen bislang keine Erledigungen durch Rücknahme
des Antrages oder Tod der Antragstellerin vor.
Antragsjahr Ablehnungsfälle
kumulativ
Differenz zum Vorjahr
1999 84 –
2000 91 + 7
2001 116 + 25
2002 121 + 5
2003 125 + 4
2004 127 + 2
2005 127 0
2006 129 + 2
2007 129 0
2008 129 0
2009 130 + 1
2010 130 0
2011 130 0
Drucksache 17/9277 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Wie hoch sind die Aufwendungen des Bundes bis Ende 2011 für
Einmalzahlungen nach § 3 Absatz 3 AntiDHG sowie für Rentenzahlungen nach
§ 2 Absatz 2 AntiDHG nach Jahren?
Die Höhe der Einmal- und Rentenzahlungen der Länder Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die
Jahre 2000 bis 2011 ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle:
Anmerkung:
* Sachsen hat für das Jahr 2006 Einmalzahlungen in Höhe von 7 158,00 Euro geleistet.
** Sachsen-Anhalt hat für das Jahr 2007 eine Einmalzahlung in Höhe von 668,09 Euro geleistet.
*** Sachsen hat für das Jahr 2008 Einmalzahlungen in Höhe von 8 282,42 Euro und Thüringen in Höhe
von 7 669,00 Euro geleistet. Summe der geleisteten Einmalzahlungen für das Jahr 2008
15 951,42 Euro.
**** Mecklenburg-Vorpommern hat für das Jahr 2009 Einmalzahlungen in Höhe von 3 579,00 Euro,
Sachsen in Höhe von 3 579,00 Euro und Thüringen in Höhe von 105 000,00 Euro geleistet. Summe
der geleisteten Einmalzahlungen für das Jahr 2009 112 158,00 Euro.
Anti-D-Hilfegesetz
(am 1. Januar 2000 in Kraft getreten)
Jahr Einmalzahlungen Rentenzahlungen
2000 7,138 Mio. Euro 1,624 Mio. Euro
2001 0,594 Mio. Euro 1,817 Mio. Euro
2002 0,149 Mio. Euro 1,996 Mio. Euro
2003 0,051 Mio. Euro 1,941 Mio. Euro
2004 0,046 Mio. Euro 1,861 Mio. Euro
2005 0,018 Mio. Euro 1,840 Mio. Euro
2006 0,007 Mio. Euro* 1,822 Mio. Euro
2007 0,000 Mio. Euro** 1,843 Mio. Euro
2008 0,015 Mio. Euro*** 1,885 Mio. Euro
2009 0,112 Mio. Euro**** 1,939 Mio. Euro
2010 0,000 Mio. Euro 1,909 Mio. Euro
2011 0,000 Mio. Euro 1,994 Mio. Euro
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ISSN 0722-8333]