[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9296
17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius,
Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9102 –
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in Gebäuden des Bundes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Energieeffizientes oder nachhaltiges Bauen und Sanieren sind die
Zukunftsaufgaben, wenn bis 2020 der Gebäudesektor einen wesentlichen Beitrag zur
Energiewende leisten soll. Denn im Gebäudesektor steckt die eigentliche
Kaltreserve der Energieversorgung Deutschlands. Rund 40 Prozent der
Primärenergie, die in Deutschland produziert wird, verbraucht der Gebäudesektor. Im
Gebäudebestand besteht also ein massives Potential den Energieverbrauch zu
reduzieren. Hierbei können und sollen nach Aussage der Bundesregierung
Gebäude des Bundes eine Vorbildfunktion einnehmen. Denn „best practice“-
Beispiele animieren Unternehmen und Privatpersonen, die besten Beispiele
nachzuahmen. Wenn die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht, kann dies
dazu beitragen, das Verständnis von Immobilienbesitzern und Bauträgern für
ambitionierte Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandards zu erhöhen.
In den Eckpunkten Energieeffizienz der Bundesregierung und im Nationalen
Energieeffizienz-Aktionsplan weist die Bundesregierung öffentlichen
Gebäuden eine Vorbildfunktion für die Reduzierung des Energieverbrauchs zu. Es
bestehen auch rechtliche Vorgaben, wie die Richtlinie 2010/31/EU über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese Richtlinie sieht vor, dass die
Mitgliedstaaten der EU bis zum 9. Juli 2013 nationale Vorgaben für
Energieeffizienz erlassen müssen, die auf behördliche Gebäude anzuwenden sind.
Mit dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ (BNB)
steht erstmalig ein Leitfaden für Nachhaltiges Bauen für Büro- und
Verwaltungsbauten zur Verfügung. Das BNB soll durch die umfassende Betrachtung
des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zunächst nationale Verwaltungs-
und Bürogebäude (Neubau) bewerten. Das BNB als ein transparentes,
objektiv nachvollziehbares Bewertungssystem berücksichtigt weiterhin die
ökologische, ökonomische, soziokulturelle Qualität sowie technische und
prozessuale Aspekte von Gebäuden. Mit Einführung des überarbeiteten Leitfadens
Nachhaltiges Bauen im ersten Quartal 2011 für den Neubau von zivilen
Bundesbaumaßnahmen, trat die verbindliche Anwendung des Bewertungssystem
für Bundesbaumaßnahmen entsprechend der im Leitfaden formulierten Anfor- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 5. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9296 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodederungen und unter Berücksichtigung des Begleiterlasses des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit in Kraft.
Energieverbauch und -kosten von Liegenschaften des Bundes
1. Wie hoch ist der Energieverbrauch der Liegenschaften in unmittelbarer
und mittelbarer Bundesverwaltung und für Gebäude institutioneller
Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom
Bund finanziert werden, in kWh bezogen auf Quadratmeter
(Nettogesamtfläche) und Jahr (bitte nach Bundesland, Städte/Kreise, Liegenschaften
aufschlüsseln)?
2. Wie hoch ist der Energieverbauch der Liegenschaften, die von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet werden, in kWh
bezogen auf Quadratmeter (Nettogesamtfläche) und Jahr (bitte nach
Bundesland, Städte/Kreise, Liegenschaften aufschlüsseln)?
3. Wie hoch sind die Energiekosten der Liegenschaften in unmittelbarer und
mittelbarer Bundesverwaltung und für Gebäude institutioneller
Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund
finanziert werden, und wie haben sich die Kosten in den Bereichen Strom,
Wärme, Kühlung in den vergangenen sieben Jahren entwickelt (bitte nach
Bundesland, Städte/Kreise, Liegenschaften aufschlüsseln)?
4. Wie hoch sind die Energiekosten der Liegenschaften, die von der BImA
verwaltet werden, und wie haben sich die Kosten in den Bereichen Strom,
Wärme, Kühlung in den vergangenen sieben Jahren entwickelt (bitte nach
Bundesland, Städte/Kreise, Liegenschaften aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den Eckpunkten Energieeffizienz, die die Bundesregierung am 6. Juni 2011
beschlossen hat, wird im Zusammenhang mit der Vorbildwirkung öffentlicher
Gebäude auf den Beschluss des Staatssekretärsausschusses für Nachhaltige
Entwicklung vom 6. Dezember 2010 verwiesen. Die Bundesregierung setzt
diesen Beschluss nach Maßgabe der entsprechenden Festlegungen um und
erarbeitet unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) einen energetischen Sanierungsfahrplan für
Bundesgebäude mit dem Ziel, den Wärmebedarf der Bundesgebäude bis 2020 um
20 Prozent zu reduzieren und bis 2050 einen nahezu klimaneutralen
Gebäudebestand zu erreichen.
Die Bestandsdaten aller Liegenschaften werden zurzeit zusammengeführt,
hierzu gehören vor allem die energetischen Daten. Umfassende
standortbezogene Aussagen zu Energieverbräuchen und Energiekosten aller
Einzelliegenschaften sind erst nach Abschluss der Datenerfassung möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/92965. Wie hoch sind die Energiekosten der Liegenschaften des BMVBS (Bonner
Gebäude, Berlin Altbau, Berlin Neubau), und wie haben sich die Kosten in
den Bereichen Strom, Wärme, Kühlung in den vergangenen sieben Jahren
entwickelt?
Der Stromverbrauch für Kälte (mittels Kompressions- und
Absorptionskältemaschinen produziert) ist im allgemeinen Stromverbrauch der Invalidenstraße
enthalten.
Stromverbrauch Dienstgebäude Invalidenstraße
Jahr
Verbrauch in
MWh Kosten
Bemerkungen
2005 2.323,76 238.502,17
2006 2.323,98 252.436,68
2007 2.050,36 279.422,47
2008 2.274,78 307.535,49
2009 2.285,68 337.682,00 Wechsel auf 100% Öko-Strom
2010 2.339,42 376.665,92 Inbetriebnahme Bauteil C im Okt
2011 2.462,42 437.987,81
Wärmeverbrauch Dienstgebäude Invalidenstraße
Bauteile A, B und C
Jahr Verbrauch in MWh Kosten Bemerkungen
2005 2.107,00 139.305,40
2006 1.880,53 141.181,22
2007 1.757,52 141.910,12
2008 1.826,67 130.517,28
2009 1.835,83 157.062,42
2010 2.438,44 178.007,10
2011 1.843,54 153.594,43
Wärmeverbrauch Dienstgebäude Invalidenstraße
Bauteil D
Jahr Verbrauch in MWh Kosten Bemerkungen
2005
2006 637,50 66.661,33
2007 641,18 64.649,74
2008 691,55 61.532,62
2009 675,92 71.453,29
2010 805,44 75.899,81
2011 643,17 69.343,64
Drucksache 17/9296 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBonn, Robert-Schumann-Platz
Der Stromverbrauch für Kälte ist im allgemeinen Stromverbrauch der
Liegenschaft Robert-Schumann-Platz enthalten.
6. Wie hoch ist der Energieverbauch der 48 000 Wohnungen, die von der
BImA verwaltet werden, in kWh bezogen auf Quadratmeter
(Nettogesamtfläche) und Jahr (bitte nach Bundesland, Städte/Kreise, Liegenschaften
aufschlüsseln)?
Bei den Wohnliegenschaften werden die Kosten für Energieverbräuche
regelmäßig direkt zwischen Mieter und Versorgungsunternehmen abgerechnet.
Angaben über Energieverbräuche und -kosten können insoweit seitens der BImA
nicht gemacht werden. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die BImA
derzeit 43 000 Wohnungen verwaltet.
Stromverbrauch Dienstgebäude Krausenstraße
Jahr
Verbrauch in
MWh Kosten Bemerkungen
2005 689,11 77.955,80
2006 648,07 75.648,23
2007 775,70 102.073,64
2008 822,11 117.303,64
2009 770,43 130.791,79 Wechsel auf 100% Öko-Strom
2010 724,45 116.592,23
2011 730,85 123.514,69
Wärmeverbrauch Dienstgebäude Krausenstraße
Jahr Verbrauch in MWh Kosten Bemerkungen
2005 2.252,90 156.575,67
2006 2.134,10 158.010,42
2007 2.090,80 166.818,81
2008 2.125,30 167.138,75
2009 2.013,68 187.356,92
2010 2.201,64 197.572,38
2011 1.765,05 176.132,28
,
Energie/ Jahreskosten* 2007 2008 2009 2010 2011
Strom 414.218,00 € 464.023,96 € 532.787,72 € 650.226,42 € 658.142,47 €
Fernwärme 252.769,22 € 308.256,14 € 323.212,47 € 328.677,08 € 361.403,48 €
Energie/
Jahresverbrauch 2007 2008 2009 2010 2011
Strom 4.210.100 kWh 4.007.478 kWh 4.325.767 kWh 4.076.964 kWh 3.737.339 kWh
Fernwärme 3.170.400 kWh 3.022.970 kWh 3.348.440 kWh 4.037.320 kWh 3.053.660 kWh
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/92967. Welche Gebäude in unmittelbarer und mittelbarer Bundesverwaltung und
welche Gebäude institutioneller Zuwendungsempfänger, wenn deren
Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden, wurden seit
2006 mit Hilfe des Programms „Energieeinsparprogramm
Bundesliegenschaften“ energetisch saniert, und auf welchen Standard (bitte nach
Liegenschaft und Standard aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Energieeinsparprogramms Bundesliegenschaften (EEP)
wurden bislang Sanierungsmaßnahmen in weit über 1 000 Liegenschaften
durchgeführt. Einzelheiten über die Art der sanierten Gebäude oder deren Standorte in
größeren Liegenschaften (z. B. Kasernen) wurden nicht systematisch erhoben.
Im Rahmen des Programms wurden zahlreiche Einzelmaßnahmen,
Maßnahmenpakete oder Zielwertsanierungen durchgeführt. Der Standard der
jeweiligen Sanierungsmaßnahmen richtete sich nach den Vorgaben der
Durchführungsbestimmungen zum Einsparprogramm, insbesondere nach denen der
Tabelle B. Die jeweiligen, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erreichbaren
Zielwerte wurden durch die Bauverwaltung im Einzelfall in Abhängigkeit von
den baulichen und technischen Voraussetzungen des Bestandsgebäudes
ermittelt und ausgeplant.
8. Welche Gebäude der Sozialwerke des Bundes e. V. wurden seit 2006 mit
Hilfe des Programms „Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften“
energetisch saniert, und auf welchen Standard?
Insgesamt wurden bislang 13 Einzelmaßnahmen an Gebäuden, die von
Sozialwerken genutzt werden, genehmigt.
Folgende Gebäude der Sozialwerke sind seit 2006 mit Hilfe des Programms
„Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften“ saniert worden:
Nordheimstr. 151 27476 Cuxhaven
Nutzer: Sozialwerk BFV
Maßnahme: energetische Sanierung
Voßhörn 10 27476 Cuxhaven
Nutzer: Sozialwerk BFV
Maßnahme: energetische Sanierung
Süderstr. 68 26757 Borkum
Nutzer: Sozialwerk BMVBS
Maßnahme: energetische Maßnahme, Reparatur des Pappdaches
Richthofenstr. 4 a 26486 Wangerooge
Nutzer: Sozialwerk BMVBS
Maßnahme: energetische Maßnahme, Außenwanddämmung,
Dachdämmung, Fenster erneuert, Kesselaustausch
Leuchtturmstr. 26736 Campen-Krummhöhe
Nutzer: Sozialwerk BMVBS
Maßnahme: Gebäude 1 – energetische Maßnahme,
Außenwanddämmung, Dachdämmung, Fenster erneuert,
Kesselaustausch
Leuchtturmstr. 26736 Campen-Krummhöhe
Nutzer: Sozialwerk BMVBS
Maßnahme: Gebäude 2 – energetische Maßnahme,
Außenwanddämmung, Dachdämmung, Fenster erneuert,
Kesselaustausch
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Drucksache 17/9296 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie viele und welche Gebäudeausweise wurden für Gebäude in
unmittelbarer und mittelbarer Bundesverwaltung und für Gebäude institutioneller
Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil
vom Bund finanziert werden, mit Hilfe des Programms
„Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften“ erstellt (bitte nach Liegenschaft und
Art des Ausweises aufschlüsseln)?
Für zivile Gebäude in unmittelbarer und mittelbarer Bundesverwaltung wurden
407 Energiebedarfsausweise und 140 Energieverbrauchsausweise ausgestellt.
Für Gebäude institutioneller Zuwendungsempfänger, deren Betriebskosten zum
großen Teil vom Bund finanziert werden, wurden 28 Energiebedarfsausweise
und 14 Energieverbrauchsausweise ausgestellt. Eine genaue Aufschlüsselung
nach Liegenschaften ist in der Kürze der Zeit nicht möglich.
Im Bereich der Bundeswehr gibt es keine zusammenfassende Erhebung über
die Zahl und Art der Gebäudeausweise.
10. Wie viel Energie und CO2 konnte durch die Sanierungen, die mit Hilfe
des Programms „Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften“
durchgeführt worden sind, eingespart werden (bitte nach Liegenschaft,
eingesparter Energie und CO2 aufschlüsseln)?
Grundsätzlich sind noch keine abschließenden Aussagen möglich, da die
Ausführung der im Rahmen des EEP finanzierten Maßnahmen noch nicht beendet
ist.
Bislang konnten durch die umgesetzten Maßnahmen für zivile Liegenschaften
60 Millionen kg CO2/a und 203 Millionen kWh/a eingespart werden. Im
militärischen Bereich wird nach Abschluss der geplanten Maßnahmen Ende 2011 eine
geschätzte jährliche Energieverbrauchssenkung von rund 320 Millionen kWh
erwartet, dies entspricht einer CO2-Vermeidung von rund 96 Millionen kg CO2/a.
11. Wie hoch war die Energiekosteneinsparung für den Bund, die mit den
Sanierungen des Programms „Energieeinsparprogramm
Bundesliegenschaften“ erzielt werden konnten?
Hierzu ist noch keine Aussage möglich, da das EEP noch nicht abgeschlossen ist.
Die erwarteten Energiekosteneinsparungen der bislang im zivilen Bereich
durchgeführten Maßnahmen belaufen sich auf 6,5 Mio. Euro pro Jahr (bezogen auf die
Energiepreise im Jahr 2006). Im militärischen Bereich werden mit den
prognostizierten Verbrauchsreduzierungen voraussichtlich jährlich etwa 10,7 Mio. Euro
an Ausgaben für den Energiebezug vermieden.
12. Wie viele Contracting-Projekte wurden mittels des Programms
„Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften“ initiiert, wie viel Energie, CO2
und Energiekosten konnten so eingespart werden (bitte nach
Liegenschaft, Art des Contractings, eingesparter Energie und CO2
aufschlüsseln)?
Bislang wurden insgesamt 15 Contracting-Projekte in zivilen Liegenschaften
des Bundes initiiert, davon 13 Energiesparcontracting-Projekte und zwei
Energieliefercontracting-Projekte. Pro Jahr liegt die prognostizierte CO2-
Einsparung bei 8,7 Millionen kg, verbunden mit einer Energieeinsparung von
26,1 Millionen kWh und einer Energiekosteneinsparung von 1,18 Mio. Euro.
In militärischen Liegenschaften wurden drei Energiesparcontracting-Projekte
genehmigt. Mit ihnen sollen jährlich rund 20 Millionen kWh Energie, 6,7
Millionen kg CO2 und 0,7 Mio. Euro eingespart werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/929613. Inwieweit und nach welchen Kriterien kann die energetische Sanierung
von Liegenschaften des Bundes hinsichtlich der (energetischen)
Vorbildfunktion der Liegenschaften des Bundes als abgeschlossen betrachtet
werden?
Im Rahmen der Festlegung der Vorbildfunktion (siehe Nr. 3, Eckpunkte
Energieeffizienz) der Liegenschaften des Bundes wurden folgende Ziele definiert:
– bis 2020 den Wärmebedarf der Bundesgebäude um 20 Prozent (Bezugsjahr
2010) zu mindern und
– bis 2050 den Primärenergiebedarf um ca. 80 Prozent zu reduzieren.
Die Erreichung dieser Ziele der Bundesregierung durch wirtschaftliche
Maßnahmen steht im Fokus des energetischen Sanierungsfahrplans. Der Fahrplan
selbst befindet sich derzeit in der Konzeptionsphase und wird bis Mitte 2013
fertig gestellt (siehe dazu Antwort zu den Fragen 1 bis 4).
Vor diesem Hintergrund kann der Prozess bzgl. der Umsetzung der
Vorbildfunktion der Bundesliegenschaften bei der Reduzierung des Energieverbrauchs
noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden.
14. Wie bewertet die Bundesregierung eine Neuauflage respektive
Weiterführung des „Energieeinsparprogramms Bundesliegenschaften“
hinsichtlich der Vorbildfunktion der Liegenschaften des Bundes?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/6763 vom 4. August 2011 verwiesen.
Nutzung von erneuerbaren Energien
15. Inwiefern liegen der Bundesregierung Informationen zur
solartechnischen Fähigkeit der Liegenschaften der BImA vor?
Im Hinblick auf die von der Bundesregierung eingeleitete Energiewende hat die
BImA ihre Anstrengungen verstärkt, bei der Verwertung geeigneter
Liegenschaften eine Nutzung für Erneuerbare Energien (u. a. Photovoltaik) zu
ermöglichen. Sie ist daher aktuell dabei, eine Grobanalyse des im Außenbereich
gelegenen Teilportfolios auf Eignung für Zwecke der Erneuerbaren Energien
durchzuführen.
Bei potentieller Eignung schließen sich Einzelfallprüfungen in rechtlicher und
tatsächlicher Hinsicht an, bei der u. a. die regional- und bauplanerischen
Zuständigkeiten der Länder und Kommunen zu beachten sind.
Bisher wurden rund 50 Liegenschaften veräußert bzw. wird die Veräußerung
derzeit vorbereitet, auf denen Photovoltaik-Anlagen betrieben werden sollen.
Für die Liegenschaften der Bundeswehr sind Erhebungen zur Errichtung von
Solaranlagen auf Dächern durchgeführt worden, deren Aktualität jedoch auf
Grund der Standortentscheidungen im Rahmen der Strukturreform der
Bundeswehr nochmals zu prüfen ist.
16. Inwiefern liegen der Bundesregierung Informationen zur
solartechnischen Fähigkeit der Liegenschaften der Wasserstraßenverwaltung des
Bundes vor?
Bezüglich der gemäß BImAG auf die BImA übergegangenen
Dienstliegenschaften der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wird auf
die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Drucksache 17/9296 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie übrigen WSV-Liegenschaften sind weit überwiegend dem öffentlichen
Schiffsverkehr gewidmete Bundeswasserstraßen, über deren solartechnische
Fähigkeit liegen keine gesicherten Informationen vor.
17. Wie bewertet die Bundesregierung, auch angesichts der bestehenden
Informationslage der Bundesregierung zur solartechnischen Eignung ihrer
Liegenschaften, den möglichen Informationsmehrwert eines Katasters
betreffend der solartechnischen Fähigkeiten der Liegenschaften und
Freiflächen (Solarkataster) des Bundes?
Die solartechnische Eignung von Liegenschaften oder Gebäuden ist im
Rahmen von Baumaßnahmen (anlassbezogen) im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Die Erstellung und Pflege eines Solarkatasters zur zentralen Aufnahme von
Betriebsdaten nebst deren Datenanalyse wird wegen des organisatorischen
Umfangs für nicht praktikabel gehalten.
18. Welche bundeseigenen Liegenschaften und Freiflächen sind zur
solartechnischen Nutzung verpachtet oder vermietet (bitte nach Liegenschaft/
Freifläche, Bundesland, Kommune/Landkreis aufschlüsseln)?
Das SAP-System der BImA ermöglicht es derzeit nicht, alle Verträge, die eine
solartechnische Nutzung begründen, aus dem System heraus zu ermitteln. Die
Information kann derzeit nur von Hand ermittelt werden. Die BImA hat dazu
bereits Anfang des Jahres eine manuelle Erhebung bestehender Verträge zur
Errichtung von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen auf Freiflächen/
Außenbereichsflächen veranlasst, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen
wird. Die entsprechende Aufstellung kann somit in der Kürze der zur
Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden.
Mehr als 100 Liegenschaften werden darüber hinaus derzeit auf ihre Eignung
für Photovoltaikanlagen überprüft.
Dach- und Freiflächen sind lediglich in vier Liegenschaften zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen verpachtet worden. Auf der Grundlage einer Prüfung
durch den Bundesrechnungshof mit weitreichenden Empfehlungen zur
vergaberechtskonformen Bearbeitung sind keine weiteren Verpachtungen an Dritte
mehr vorgesehen.
19. In welcher Höhe und in welchem Anteil werden die Energiebedarfe zum
Betrieb von Schleusen aus erneuerbaren Energien gedeckt?
20. Wie ist der Deckungsanteil des Energieverbauchs von Schleusen aus
erneuerbaren Energien hinsichtlich der Reduktion von CO2-Emissionen
und der Energieverbrauchskosten zu bewerten?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der Vielzahl von Stromlieferverträgen können die Fragen zum Anteil
der Energiebedarfe aus erneuerbaren Energien in der Kürze der Zeit nicht
beantwortet werden.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die solartechnisch
sinnvoll verwendbaren (Dach-)Flächen der Liegenschaften des Bundes zur
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9296Reduktion der CO2-Emissionen der Bundesliegenschaften genutzt
werden sollten?
Die Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung solarer Strahlung wird
von der Bundesregierung unterstützt, soweit damit im Einzelfall der örtliche
Wärme- und Kälte- sowie Strombedarf (anteilig) gedeckt werden kann und ein
sinnvolles Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht werden kann.
22. Wenn ja, welche (Dach-)Flächen, welcher Liegenschaften sind
solartechnisch sehr gut, gut, mittel, nicht geeignet (bitte nach Bundesland, Städte/
Kreise, Liegenschaften, Quadratmetern und Eigenschaften
aufschlüsseln)?
Grundsätzlich sollten Dach- und Freiflächen in Liegenschaften bevorzugt
betrachtet werden, die sich in Gebieten mit hoher Sonnenscheindauer befinden.
Für die Feststellung der Eignung sind stets intensive Gespräche mit dem Nutzer
der Liegenschaft und bautechnische Beurteilungen durch die
Bundesbauverwaltung im Einzelfall erforderlich. Die Bundesregierung verfügt derzeit noch
nicht über ein belastbares flächendeckendes Zahlenmaterial.
23. Wie ist eine Freigaberegelung für sämtliche Infrastrukturflächen im
Eigentum des Bundes, unter Berücksichtigung ihrer solartechnischen
Fähigkeit, für die Nutzung als Flächen für Photovoltaikprojekte und ihre
Verpachtung zu bewerten?
Über eine umfassende Freigaberegelung für sämtliche Infrastrukturflächen hat
sich die Bundesregierung noch keine abschließende Meinung gebildet.
Für Liegenschaften der Bundeswehr wird diese aus militär-spezifischen
Gründen aber abgelehnt.
Gebäudeausweise, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) und Zertifikate
24. Für welche Liegenschaften des Bundes liegen Energiebedarfs- oder
Energieverbrauchsausweise vor (bitte nach Liegenschaft, Bundesland, Städte/
Kreise und Art des Ausweises auflisten)?
Die Energieeinsparverordnung sieht die Erstellung von
Energieverbrauchsoder Energiebedarfsausweisen lediglich für Gebäude vor, nicht für
Liegenschaften. Über die Zahl und Art der bisher erstellten Gebäudeenergieausweise
gibt es noch keine zusammenfassende belastbare Erhebung.
25. Für welche Liegenschaften, die von der BImA verwaltet werden, liegen
Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweise vor (bitte nach
Liegenschaft, Bundesland, Städte/Kreise und Art des Ausweises auflisten)?
Neben Dienst- und Wohnliegenschaften verwaltet die BImA auch eine Reihe
von bebauten Liegenschaften, die der Typisierung „Gewerbe/Sonstige“
zugeordnet werden. Die bebauten Liegenschaften dieser Kategorie weisen eine
Vielzahl von Gebäudearten auf. Zur besseren Übersicht wurden diese in vier
Überkategorien zusammengefasst. Die Auswertung – einschließlich Aufteilung in
Bedarfs- und Verbrauchsausweise – ist der nachstehenden Tabelle entnehmbar.
Eine weitere Differenzierung dieser Angaben nach Städte/Kreisen und
Liegenschaften wäre nur mit übermäßigem Aufwand und in der Kürze der zur
Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Drucksache 17/9296 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Bereich „Gewerbe/Sonstige“ besteht nutzungsbedingt bei der Vielzahl der
zur Verwertung vorgesehenen Gebäude keine Verpflichtung zur Erstellung
eines Gebäudeenergieausweises bzw. lässt der Zustand ohne weitreichende
– auch energetische – Sanierung keine bestimmungsgemäße Nutzung zu.
Gebäudetyp
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsgebäude
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Gebäudeanzahl 96 64 133 84 153 152 346 225 1 17 1
Anzahl Ausweise 13 2 4 3 33 6 29 34 0 0 0
Bedarfsausweis 11 2 2 3 31 6 27 29
Verbrauchsausweis 2 2 2 1 4
keine Angabe 1 1
Anteil Häuser mit Ausweis 13,54% 3,13% 3,01% 3,57% 21,57% 3,95% 8,38% 15,11% 0,00% 0,00% 0,00%
Anteil Bedarfsausweise 84,62% 100,00% 50,00% 100,00% 93,94% 100,00% 93,10% 85,29% 0,00% 0,00% 0,00%
Anteil Verbrauchsausweise 15,38% 0,00% 50,00% 0,00% 6,06% 0,00% 3,45% 11,76% 0,00% 0,00% 0,00%
Berlin Brandenburg Bremen
Gebäudetyp
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Gebäudeanzahl 8 13 8 5 161 158 487 216 42 38 173 42
Anzahl Ausweise 0 0 0 0 1 0 0 6 2 0 0 2
Bedarfsausweis 3 1
Verbrauchsausweis 1 2 1
keine Angabe 1 1 1
Anteil Häuser mit Ausweis 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,62% 0,00% 0,00% 2,78% 4,76% 0,00% 0,00% 4,76%
Anteil Bedarfsausweise 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 50,00% 0,00% 0,00% 0,00% 50,00%
Anteil Verbrauchsausweise 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 0,00% 0,00% 33,33% 50,00% 0,00% 0,00% 0,00%
Mecklenburg-Vorpomm.HessenHamburg
Gebäudetyp
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Gebäudeanzahl 292 342 480 294 210 131 577 532 87 125 142 116
Anzahl Ausweise 4 2 5 32 2 0 6 142 0 0 0 4
Bedarfsausweis 1 1 2 2 1 55
Verbrauchsausweis 2 1 2 24 1 2 2 4
keine Angabe 1 1 6 1 3 85
Anteil Häuser mit Ausweis 1,37% 0,58% 1,04% 10,88% 0,95% 0,00% 1,04% 26,69% 0,00% 0,00% 0,00% 3,45%
Anteil Bedarfsausweise 25,00% 50,00% 40,00% 6,25% 0,00% 0,00% 16,67% 38,73% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
Anteil Verbrauchsausweise 50,00% 50,00% 40,00% 75,00% 50,00% 0,00% 33,33% 1,41% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00%
Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
Gebäudetyp
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Gebäudeanzahl 139 86 194 165 67 33 172 33 37 26 68 96
Anzahl Ausweise 48 3 5 19 14 1 2 2 0 0 0 0
Bedarfsausweis 3 2 3 1
Verbrauchsausweis 15 1 9 11 1 2 1
keine Angabe 30 2 5 8
Anteil Häuser mit Ausweis 34,53% 3,49% 2,58% 11,52% 20,90% 3,03% 1,16% 6,06% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
Anteil Bedarfsausweise 6,25% 0,00% 0,00% 10,53% 21,43% 0,00% 0,00% 50,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
Anteil Verbrauchsausweise 31,25% 33,33% 0,00% 47,37% 78,57% 100,00% 100,00% 50,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
Sachsen-Anhalt Schleswig-HolsteinSachsen
Gebäudetyp
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Unterkunftsge
bäude
Gebäudeanzahl 32 17 51 18 144 126 264 239 126 67 247 173
Anzahl Ausweise 2 0 0 3 8 0 2 4 27 2 6 9
Bedarfsausweis 1 1 4 2 1 10 1 8
Verbrauchsausweis 2 3 2 17 2 4 1
keine Angabe 1 1 1 1
Anteil Häuser mit Ausweis 6,25% 0,00% 0,00% 16,67% 5,56% 0,00% 0,76% 1,67% 21,43% 2,99% 2,43% 5,20%
Anteil Bedarfsausweise 50,00% 0,00% 0,00% 33,33% 50,00% 0,00% 100,00% 25,00% 37,04% 0,00% 16,67% 88,89%
Anteil Verbrauchsausweise 0,00% 0,00% 0,00% 66,67% 37,50% 0,00% 0,00% 50,00% 62,96% 100,00% 66,67% 11,11%
Thueringen Bayern Baden-Wuerttemberg
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/929626. Für welche der 48 000 Wohnungen, die von der BImA verwaltet werden,
liegen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweise vor (bitte nach
Liegenschaft, Bundesland, Städte/Kreise und Art des Ausweises
auflisten)?
Die rd. 43 000 Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
verteilen sich auf 8 080 Gebäude bzw. Gebäudekomplexe. Für diese liegen
53 Prozent der Energieausweise als Bedarfsausweise und 47 Prozent als
Verbrauchsausweise vor.
In der nachfolgenden Tabelle ist die Verteilung je Bundesland dargestellt. Eine
weitere Differenzierung dieser Angaben nach Städte/Kreisen und
Liegenschaften wäre nur mit übermäßigem Aufwand und in der Kürze der zur Verfügung
stehenden Zeit nicht möglich.
27. Inwieweit wurde in den letzten sieben Jahren der Energiebedarfsausweis
für Gebäude bei Verkauf oder Erwerb von Gebäuden durch die BImA
berücksichtigt, eingefordert oder vorgelegt?
28. Inwieweit wurde in den letzten sieben Jahren der
Energieverbrauchsausweis für Gebäude bei Verkauf oder Erwerb von Gebäuden durch die
BImA berücksichtigt, eingefordert oder vorgelegt?
Die Fragen 27 und 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Kaufinteressenten werden gemäß § 16 Absatz 2 der Energieeinsparverordnung
(EnEV) Energieausweise mit dem Inhalt der Anlagen 6 oder 7 zur Verordnung
über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei
Gebäuden zugänglich gemacht. Statistische Angaben i. S. der Anfrage liegen
für Verkaufsfälle nicht vor. Soweit die Fragen auf den Erwerb von Gebäuden
bezogen ist, wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
Gebäudetyp
Betrieb/Geschäft/S
oziales Halle/Lager Sonstiges
Gebäudeanzahl 1 1 2
Anzahl Ausweise 0 0 0
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
keine Angabe
Anteil Häuser mit Ausweis 0,00% 0,00% 0,00%
Anteil Bedarfsausweise 0,00% 0,00% 0,00%
Anteil Verbrauchsausweise 0,00% 0,00% 0,00%
Saarland
Brandenburg Thueringen Sachsen Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Hamburg
Mecklenburg-
Vorpomm.
Anzahl Ausweise von
Wohngebäuden und
Wohngebäudekomplexen 135 45 73 1840 21 49 460 104 167
Bedarfsausweis 23 16 1580 15 18 439 94 28
Verbrauchsausweis 109 45 57 196 6 30 21 10 138
keine Angabe 3 64 1 1
Anzahl Ausweise 132 45 73 1776 21 48 460 104 166
Anteil Bedarfsausweise 17,42% 0,00% 21,92% 88,96% 71,43% 37,50% 95,43% 90,38% 16,87%
Anteil Verbrauchsausweise 82,58% 100,00% 78,08% 11,04% 28,57% 62,50% 4,57% 9,62% 83,13%
Drucksache 17/9296 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. In welchem Umfang und bei wie vielen bundeseigenen Liegenschaften
wurde der neue Leitfaden Nachhaltiges Bauen und BNB bei Neubau oder
Ankauf von Liegenschaften seit seiner Einführung angewendet?
Mit Einführungserlass des BMVBS vom 3. März 2011 wurde die überarbeitete
Fassung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen in Verbindung mit den
Berechnungsregeln des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen zunächst auf
Neubauaumaßnahmen im Bereich Büro- und Verwaltungsbauten mit einem
Investitionsvolumen größer 10 Mio. Euro beschränkt. Dies betrifft zurzeit elf
Bundesbauvorhaben.
Dies sind:
a) Umweltbundesamt, Dessau
b) Bundesamt für Strahlenschutz, Salzgitter
c) UN Campus, Bonn
d) Bundesamt für Justiz, Bonn
e) Umweltbundesamt „UBA 2019“, Berlin
f) Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin
g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin
h) Umweltbundesamt, Berlin-Bismarckplatz
i) Finanzamt, Garmisch
j) Hauptzollamt, Hamburg
k) Deutsche Botschaft Washington D. C.
Unabhängig davon sind die allgemeinen Grundsätze des energieeffizienten und
nachhaltigen Bauens, die aus dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen abgeleitet
werden können, bei jeder Bundesbaumaßnahme unabhängig von der Art und
dem Investitionsvolumen zu beachten. Die Anwendung des Leitfadens in
Verbindung mit den Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen soll in diesem Jahr
bereits deutlich ausgedehnt werden.
Der neue Leitfaden Nachhaltiges Bauen wird derzeit im Geschäftsbereich des
BMVg bei ausgewählten Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Büro- und
Verwaltungsgebäuden erprobt. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für
Unterrichtsgebäude wird in der Bundeswehr an dem Neubau Lehrsaalgebäude
in der Uckermark-Kaserne in Prenzlau erprobt. Die Ergebnisse werden eine
genauere Justierung der Anforderungen im Bewertungssystem und die bessere
Berücksichtigung der Besonderheiten der Bundeswehr ermöglichen.
Die Bundeswehr nutzt neben ihren Gebäuden auch sehr umfangreiche
gebäudebezogene Außenanlagen. Um die Nachhaltigkeitskriterien auch beim Bau von
Außenanlagen systematischer anzuwenden und zu bewerten, wurde vom
BMVBS ein Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen auch für Außenanlagen
auf Bundesliegenschaften im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau
entwickelt.
Zur Erprobung dieses Bewertungssystems wurde die Nachhaltigkeit bei der
Durchführung der Bauvorhaben Pionierschule in Ingolstadt und Emmich-
Cambrai-Kaserne in Hannover eingehend bewertet. Im Ergebnis wurde diesen
Baumaßnahmen der Bundeswehr eine außerordentlich hohe Qualität hinsichtlich
der ganzheitlichen lebenszyklusorientierten Betrachtung bescheinigt.
30. Welche Strategie hat die BImA für die Anwendung des BNB erarbeitet?
Durch die BImA wurde folgende Strategie entwickelt:
– aktive Teilnahme an den Sitzungen des Runden Tisches Nachhaltiges Bauen,
– Teilnahme an der Schulung Koordinatoren Bewertungssystem Nachhaltiges
Bauen,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/9296– Planung eines Schulungsprogramms der BImA zum Leitfaden Nachhaltiges
Bauen und Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen,
– Entwicklung von Handlungsrichtlinien und Instrumenten unter
Berücksichtigung des BNB für Stellungnahmen der BImA zu Baumaßnahmen im
Geschäftsbereich des BMVg (militärische und nichtmilitärische
Baumaßnahmen).
31. Inwieweit, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt wurde die BImA
in die Entwicklung einer Strategie für die Anwendung des BNB für
bundeseigene Bestandsbauten einbezogen?
Eine Methode zur Bewertung von Bestandsgebäuden wurde im Rahmen der
Forschungsinitiative Zukunft Bau des BMVBS entwickelt und befindet sich in
der praxisnahen Erprobung. Die Erprobung wird durch einen Arbeitskreis unter
Teilnahme der BImA unterstützt.
Dies bedeutet: Aktive Mitwirkung bei Forschungsprojekten, Unterbreitung der
Vorschläge für Pilotprojekte, Zuarbeit und Koordination während der
Erprobungsphase und der Überarbeitung, Evaluierung der Ergebnisse, Rückkopplung
in das BNB.
32. Inwieweit wird die Lebenszyklusbetrachtung bei Bau, Verkauf oder
Erwerb von Liegenschaften durch den Bund bzw. die BImA berücksichtigt?
Im Rahmen der Portfoliobetrachtung spielt die Lebenszyklusbetrachtung der
Immobilie eine wesentliche Rolle. Sie ist neben der Bedarfsanalyse
Entscheidungsgrundlage für wesentliche Portfolioentscheidungen.
Die Lebenszyklusbetrachtung ist zudem eine der wesentlichen
Entscheidungsgrundlagen bei Baumaßnahmen der BImA, in der sich sowohl die
Erstellungsals auch die Bewirtschaftungskosten im Sinne einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung widerspiegeln.
In Bezug auf die Anwendung des Leitfaden Nachhaltiges Bauen und des BNB
für Neubauten werden die ökonomischen Qualitäten inkl. Lebenszykluskosten
mit 22,5 Prozent in der Gesamtbewertung eingesetzt. Mit der Einführung des
sich noch in der Erarbeitung befindenden Teile des Leitfadens Nachhaltiges
Bauen für den Betrieb und Unterhaltung von Liegenschaften sowie für die
Instandsetzung, Modernisierung und Umnutzung werden die Aspekte der
ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung weiterhin ergänzt.
33. Inwieweit werden bei Verkauf oder Erwerb von Liegenschaften durch
den Bund bzw. die BImA Zertifikate für nachhaltige Gebäude wie LEED,
BREEAM, SERF oder das Siegel der Deutschen Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen – DGNB e. V. berücksichtigt?
Die genannten Zertifikate hatten beim Verkauf von Liegenschaften bisher keine
wesentliche Relevanz. Bebaute Liegenschaften wurden von der BImA in den
letzten Jahren nicht erworben. Die genannten Zertifikate hatten auch beim
Erwerb von (unbebauten) Liegenschaften keine Relevanz.
34. Was waren die Ergebnisse und daraus gezogenen Konsequenzen in Folge
der Einführung des Umweltmanagementsystems nach EMAS
(Gemeinschaftssystem der Europäischen Union für Umweltmanagement und
Umweltbetriebsprüfung) für die Liegenschaften BImA (Trier), Bundespolizei
Drucksache 17/9296 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode(Neustrelitz), Hauptzollamt (Stuttgart), Bildungs- und
Wissenschaftszentrum (Köln)?
35. Ist es geplant für weitere Liegenschaften das Umweltmanagementsystem
nach EMAS einzuführen, und welche sind diese?
Die Fragen 34 und 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Durchführung der eigenen Pilotprojekte der BImA hat offengelegt, dass die
Anwendung von Umweltmanagementsystemen ein zusätzliches und –
übertragen auf das gesamte Liegenschaftsportfolio – deutliches Potenzial zur
Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs der Dienstliegenschaften
beinhaltet. Die BImA sieht sich als zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes
in der Verantwortung, geeignete Umweltmanagementstrukturen für die von ihr
verwalteten und bewirtschafteten Dienstliegenschaften des Bundes
anzuwenden. Aufgrund der Heterogenität der von ihr verwalteten Standorte sieht die
BImA jedoch eine pauschale Anwendung von EMAS für den gesamten
Liegenschaftsbestand nicht als zweckmäßig an.
Die BImA hat daher – um der Gesamtheit der Rahmenbedingungen im
Einheitlichen Liegenschaftsmanagement Rechnung zu tragen – nach der erfolgreichen
Durchführung der vier eigenen EMAS-Projekte eine eigene differenzierte
Umweltmanagementstruktur konzipiert, welche den spezifischen Bedingungen des
Einheitlichen Liegenschaftsmanagement (ELM) Rechnung trägt und künftig im
Rahmen der jeweils getroffenen Vereinbarungen für die von der Bundesanstalt
im ELM verwalteten und bewirtschafteten Dienstliegenschaften Anwendung
finden soll.
Das Umweltmanagementsystem der BImA sieht einen dreistufigen Aufbau vor,
der sich an den Grundelementen von EMAS/ISO 14 001 orientiert. Die
Basisstruktur der ersten Stufe – Liegenschaftsbezogener
Umweltmanagementansatz (LUMA) – sieht einen umweltgesetzeskonformen Liegenschaftsbetrieb
und die Erfassung der liegenschaftsseitigen EMAS-Kernindikatoren zur
Ermittlung und Vorbereitung von punktuellen Ressourceneinsparungen vor.
In ausgewählten Teilen des Liegenschaftsbestandes der BImA soll die zweite
Stufe Geltung erlangen, das liegenschaftsbezogene Umweltmanagement- und
Auditsystem (LUMAS). Hierbei handelt es sich um eine methodisch
vollständige Umweltmanagementstruktur, die eine systematische Umsetzung von
liegenschaftsbezogenen Ressourceneinsparpotenzialen beinhaltet. Eine externe
Zertifizierung erfolgt nicht.
Die dritte und höchste Ausbaustufe, das Erweiterte Liegenschaftsbezogene
Umweltmanagement- und Auditsystem (LU-MASPlus), umfasst mit der
Betrachtung liegenschafts- und nutzerseitiger Aspekte eine inhaltlich und
methodisch vollständige Umweltmanagement-Systemstruktur. Sie wird im Regelfall
nur auf Nutzerinitiative und mit Nutzerbeteiligung angewendet. Der Nutzer
entscheidet dabei auch über einen Abschluss des Systems nach EMAS oder
ISO 14 001, d. h. die Durchführung der über die reine systematische
Verbesserung der Umweltleistung hinaus gehenden Bestandteile von EMAS, wie die
Umwelterklärung, die externe Prüfung und der Registereintrag.
Damit stellt EMAS im Umweltmanagementkonzept der BImA die umfassendste
und diejenige Variante dar, welche der dienstliche Nutzer auch initiiert als
diejenige Organisation, die sich mit ihren Mitarbeitern am System beteiligt und die
Validierung erhält. Eine konkrete Aussage zur Beteiligung bestimmter
Liegenschaften kann von der BImA zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/9296Die Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen soll durch
Herabsetzen des Investitionsvolumens, oberhalb dessen das System anzuwenden ist,
deutlich verbreitert werden. Gleichzeitig sind Varianten des
Bewertungssystems in Vorbereitung, um auch den Gebäudebestand, Unterrichtsgebäude,
Labore und Außenanlagen in die Nachhaltigkeitsbetrachtung einbeziehen zu
können.
36. Welche Liegenschaften wurden von welchen externen Instituten
zertifiziert?
37. Welche Zertifikate und Audits kamen dabei zur Anwendung, was waren
die Ergebnisse und Konsequenzen?
Die Fragen 36 und 37 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Bereich der BImA wurden die Liegenschaften Bundespolizei (Neustrelitz),
Hauptzollamt (Stuttgart), BImA (Trier) und Bildungs- und
Wissenschaftszentrum (Köln) durch zugelassene Umweltgutachter zertifiziert.
Zur Anwendung kamen in allen Liegenschaften vollständige Prüfungen auf
Einhaltung aller Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der
Fassung vom 25. November 2009 (EMAS III). Nach erfolgter Validierung wurden
alle Organisationen für ihren Standort durch die jeweils zuständige IHK ins
deutsche EMAS-Register eingetragen.
Im Geschäftsbereich der Bundesregierung sind zudem bislang das
Bundesumweltministerium (Dienstsitz Bonn), das Umweltbundesamt, das Bundesamt für
Naturschutz, das Bundesinstitut für Berufsbildung, die Bundesschule Hoya der
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und der Ortsverband Celle des THW
nach EMAS registriert. Das laufende Pilotvorhaben im Rahmen des
Maßnahmenprogramms Nachhaltige Bundesregierung wird weitere
Bundeseinrichtungen zur EMAS-Registrierung führen.
Bewertungen im Sinne des Leitfadens Nachhaltiges Bauen werden
ausschließlich von den Bundesbauverwaltungen vorgenommen. Die
Nachhaltigkeitsbewertung des Hauptzollamtes Hamburg hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt-
und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung auf
Konformität überprüft. Bei Nachhaltigkeitsbewertungen von Bundesgebäuden sind
die Methoden und Regeln des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB)
anzuwenden. Das Hauptzollamt Hamburg erfüllt die Anforderungen für den
Qualitätsstandard „Silber“.
38. Für welche bundeseigenen Liegenschaften wurden in den letzten zwei
Jahren Sanierungskonzepte oder Sanierungsfahrpläne erarbeitet, und was
beinhalteten diese (bitte nach Liegenschaften, Beispielen und Ansätzen
aufschlüsseln)?
In den letzten zwei Jahren wurden für 123 Liegenschaften Sanierungskonzepte
oder Sanierungsfahrpläne erarbeitet. Eine Auflistung ist der beigefügten
Anlage zu Frage 38 zu entnehmen.
Drucksache 17/9296 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode39. Inwieweit werden bei Bau oder Sanierung von bundeseigenen
Liegenschaften energetische Quartierslösungen berücksichtigt (bitte nach
Liegenschaften, Beispielen und Ansätzen aufschlüsseln)?
In den letzten zwei Jahren wurden 34 energetische Quartierslösungen
berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere Liegenschaften des BMVg. Eine Auflistung
ist der beigefügten Anlage zu Frage 39 zu entnehmen.
40. Inwieweit wird bei Bau oder Sanierung von Liegenschaften der
Handlungsleitfaden zur energetischen Stadterneuerung des Bundesinstituts für
Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBSR) berücksichtigt?
Der Handlungsleitfaden richtet sich hauptsächlich an Entscheider in den
Kommunen, dort insbesondere an die Stadtplanungsämter. Der Handlungsleitfaden
fließt zwar in die Arbeit der Bundesbauverwaltung ein, die Zuständigkeit für
die energetische Stadterneuerung liegt aber bei den Kommunen.
Soweit energetische Sanierungsmaßnahmen der BImA von den für den Bund in
den Ländern tätigen Bauverwaltungen durchgeführt werden, sind diese
verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit (§ 7 BHO) und die fachlichen
Anforderungen des Bundes umzusetzen. Der Handlungsleitfaden zur
energetischen Stadterneuerung des BBSR wird bei der Umsetzung der Maßnahmen
entsprechend sinnvoll und wirtschaftlich von den für den Bund tätigen
Bauverwaltungen berücksichtigt.
41. Inwieweit werden Umweltdeklarationen für Bauprodukte beim Bau oder
der Sanierung von bundeseigenen Liegenschaften berücksichtigt, und
wenn sie Berücksichtigung finden, welche?
Zur Beurteilung der ökologischen Qualität eines Gebäudes oder Sanierung wird
im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen eine Lebenszyklusanalyse (Life
Cycle Analysis – LCC) auf Gebäudeebene gefordert, die auf Grundlage
geprüfter Ökobilanzdaten der verwendeten Baustoffe zu erstellen ist. In Deutschland
werden diese Daten derzeit durch das Institut für Bauen und Umwelt in Form
von Umweltproduktdeklarationen (EPD – Environmental Product Declaration)
veröffentlicht.
Veröffentlichungen von Dritten mit vergleichbarer Sachkunde und inhaltlicher
Qualität werden ebenfalls anerkannt. Darüber hinaus stehen
branchenspezifische Durchschnittsdaten für Bauprodukte im BMVBS-Internetportal
Nachhaltiges Bauen als Datenbank (Ökobau.dat) zur Verfügung.
42. Inwiefern werden und wurden in dieser Wahlperiode Modellvorhaben für
warmmietenneutrale energetische Sanierungen im Mietwohnungsbestand
und vermieteten Gewerbe von den bundeseigenen Unternehmen BImA
und TLG IMMOBILIEN GmbH durchgeführt, und wenn dies nicht der
Fall ist, warum nicht (bitte nach Gebäudetyp, Bundesland, Gemeinde
aufschlüsseln)?
Im Bereich der Wohnungsverwaltung werden energetische
Modernisierungsmaßnahmen in den Bereichen durchgeführt, in denen dies wirtschaftlich
möglich ist und der so modernisierte Bestand längerfristig verbleibt (Cash Cows).
Die Warmmietenneutralität war bisher kein Kriterium, gleichwohl müssen die
Wohnungsmieten bezahlbar bleiben, da ansonsten der Leerstand zunehmen
würde. In dem Zeitraum seit 2009 wurden im Bereich Wohnungsverwaltung
12,1 Mio. Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen aufgewendet. Die Ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/9296teilung auf Bundesländer und Städte ist der der nachstehenden Tabelle zu
entnehmen.
Im Bereich der Liegenschaftskategorie „Gewerbe/Sonstige“ werden hingegen
grundsätzlich keine energetischen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, da
diese Liegenschaften zum raschen Abverkauf vorgesehen sind.
Bundesland Stadt Ergebnis
Baden-Württemberg Böblingen 76 328 Euro
Esslingen am Neckar 33 192 Euro
Freiburg 65 618 Euro
Freiburg im Breisgau 446 192 Euro
Karlsruhe 756 985 Euro
Konstanz 47 774 Euro
Ludwigsburg 52 138 Euro
Müllheim 32 821 Euro
Müllheim, Stadt 57 124 Euro
Offenburg 12 223 Euro
Rastatt 34 536 Euro
Sindelfingen 39 348 Euro
Stuttgart 108 820 Euro
Tübingen 26 677 Euro
Weil am Rhein, Stadt 11 134 Euro
Baden-Württemberg Ergebnis 1 800 911 Euro
Bayern Brannenburg 45 000 Euro
Dachau, Stadt 35 000 Euro
Fürstenfeldbruck, Stadt 25 000 Euro
Giebelstadt, Markt 250 000 Euro
Hammelburg 63 000 Euro
Hammelburg, Stadt 50 000 Euro
Kempten 182 000 Euro
Kempten (Allgäu), Stadt 49 000 Euro
Landsberg/Lech 0 Euro
Lindau 156 975 Euro
Lindau (Bodensee), Stadt 29 000 Euro
Memmingen, Stadt 150 000 Euro
Mittenwald 90 000 Euro
München 1 935 064 Euro
München,
Landeshauptstadt
351 400 Euro
Nürnberg 25 000 Euro
Oberammergau 203 225 Euro
Oberaudorf 15 000 Euro
Pöcking 23 835 Euro
Pullach 25 000 Euro
Sonthofen 41 000 Euro
Stanggaß 20 000 Euro
Strub 0 Euro
Drucksache 17/9296 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWeiler-Simmerberg 7 000 Euro
Weilheim i. OB, Stadt 100 000 Euro
Wildflecken, Markt 53 000 Euro
Würzburg, Stadt 21 000 Euro
Bayern Ergebnis 3 945 499 Euro
Berlin Berlin 70 000 Euro
Berlin Ergebnis 70 000 Euro
Brandenburg Strausberg 150 000 Euro
Brandenburg Ergebnis 150 000 Euro
Bremen Bremen 200 000 Euro
Bremen Ergebnis 200 000 Euro
Hessen Frankfurt am Main 700 000 Euro
Frankfurt am Main, Stadt 1 017 541 Euro
Langen (Hessen), Stadt 150 000 Euro
Neu-Isenburg, Stadt 435 000 Euro
Hessen Ergebnis 2 302 541 Euro
Mecklenburg-Vorpomm. Bansin 5 000 Euro
Rostock 278 200 Euro
Mecklenburg-Vorpomm.
Ergebnis
283 200 Euro
Niedersachsen Braunschweig 50 301 Euro
Duderstadt 0 Euro
Faßberg 3 Euro
Hannover,
Landeshauptstadt
0 Euro
Lüneburg 110 000 Euro
Lüneburg, Stadt 60 000 Euro
Verden 150 000 Euro
Meppen 1 Euro
Oldenburg 70 000 Euro
Ostenholz 200 000 Euro
Wilhelmshaven, Stadt 1 Euro
Wolfenbüttel 42 500 Euro
Wunstorf 1 Euro
Niedersachsen Ergebnis 682 807 Euro
Nordrhein-Westfalen Bonn 100 500 Euro
Nordrhein-Westfalen Ergebnis 100 500 Euro
Rheinland-Pfalz Baumholder 185 000 Euro
Birkenfeld 20 000 Euro
Langsur 38 000 Euro
Mainz 1 200 000 Euro
Rheinland-Pfalz Ergebnis 1 443 000 Euro
Saarland Merzig 20 000 Euro
Perl 30 000 Euro
Bundesland Stadt Ergebnis
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/9296Perl-Eft-Hellendorf 16 000 Euro
Saarbrücken 59 549 Euro
Saarlouis 75 000 Euro
Saarland Ergebnis 200 549 Euro
Thüringen Gera 130 000 Euro
Meiningen 100 000 Euro
Thüringen Ergebnis 230 000 Euro
Sachsen Dresden 600 000 Euro
Löbau 145 227 Euro
Sachsen Ergebnis 745 227 Euro
Gesamtergebnis 12 154 233 Euro
Bundesland Stadt Ergebnis
Drucksache 17/9296 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLfd
Nr. Bundesland Liegenschaft
BIMA -
ja/nein Nutzer Beispiel Ansatz
1 Bayern Allgäukaserne Füssen nein BMVg Einbau Pelletkessel (Erfüllung EEWärmeG) 390.000 €
2 Bayern Gäubodenkaserne Feldkirchen nein BMVg Liegenschaftsbezogenes Energiekonzept 6.900.000 €
3 Bayern General-Fellgiebel-Kaserne Pöcking nein BMVg Neuordnung Wärmeversorgung in Bearbeitung
4 Bayern General-Konrad-Kaserne Bad Reichenhall nein BMVg Einbau BHKW (Erfüllung EEWärmeG) 380.000 €
5 Bayern GOB Kaserne Sonthofen nein BMVg Neuordnung Wärmeversorgung 1.980.000 €
6 Bayern Graf-Aswin-Kaserne Bogen nein BMVg Einbau Pelletkessel (Erfüllung EEWärmeG) 380.000 €
7 Bayern Jägerkaserne Bischofswiesen nein BMVg
Liegenschaftbezogenes Energiekonzept
Stromversorgung 1.150.000 €
8 Bayern Kaserne Am Goldenen Steig Freyung nein BMVg Einbau BHKW (Erfüllung EEWärmeG) 380.000 €
9 Bayern Lechfeldkaserne nein BMVg Einbau Pelletkessel (Erfüllung EEWärmeG) 350.000 €
10 Bayern Leopold-Kaserne Amberg nein BMVg Liegenschaftsbezogenes Energiekonzept in Bearbeitung
11 Bayern TSLW Kaufbeuren nein BMVg Sanierung Wärmeversorgung 9.500.000 €
12 Bayern UniBw Neubiberg nein BMVg Energieliefercontracting Biomasse/Geothermie 8.200.000 €
13 Bayern Otto-Hahn-Str.,Regensburg, Wohnanlage ja BImA Sanierung Zentrale Wärmeversorgung 628.000 €
14 Bayern Otto-Hahn-Str.,Regensburg ja BImA Umbau u. Modernisierung in Bauabschnitten 4.485.000 €
15 Bayern Otto-Hahn-Str.,Regensburg ja BImA Umbau u. Modernisierung in Bauabschnitten 2.529.000 €
16 Bayern Behördengebäude, Nürnberg ja
BImA,BFD,LFSt,
LBD Fassadensanierung, Modern. Heizzentrale 2.100.000 €
17 Bayern BPOLAFZ Oerlenbach ja BPOL Energiebericht in Bearbeitung
18 Bayern Bundespolizei Deggendorf ja BPOL Liegenschaftsbezogenes Energiekonzept in Bearbeitung
19 Bayern Markgrafen-Kaserne, Bayreuth ja BPOL Liegenschaftsbezogenes Energiekonzept 15.500.000 €
20 Bayern Deutsches Patent- und Markenamt München ja DPMA
BHKW, Absortionskälte, Solarthermie,
Adsorptionskälte, Geothermie, Wärmepumpe, 5.550.000 €
21 Bayern Deutsches Patent- und Markenamt München ja DPMA Erneuerung Beleuchtung 540.000 €
22 Bayern Landshut Wohnanlage ja Dritte Fassadendämmung 4.400.000 €
23 Bayern München Wohnanlage Denningerstrasse ja Dritte Fassadendämmung 600.000 €
24 Bayern
München Wohnanlage Perlacher Forst 20
Geb. ja Dritte Fassadendämmung 5.400.000 €
25 Bayern Goethe Institut München ja Goethe Institut Photovoltaik, BHKW, Absorptionskälte 900.000 €
26 Hamburg Bundesanstalt für Wasserbau ja BAW Energieeinsparcontracting
Garantierte
Energieeinsparung des AN
über 10 Jahre Laufzeit 2007-
2017
27 Hamburg Johann Heinrich von Thünen Institut ja vTi Energieeinsparcontracting
Garantierte
Energieeinsparung des AN
über 10 Jahre Laufzeit 2007-
2017
28 Hamburg Agentur für Arbeit (AfA) nein AfA Energieeinsparcontracting
Garantierte
Energieeinsparung des AN
über 10 Jahre Laufzeit 2007-
2017
29 Hessen
BKA Wiesbaden, Thearstraße Liegenschaft
W1 nein
Bundeskriminal
amt
Rückbau Kriminaltechnik Geb. "E", "F", "D", "G"
und "H"
EneV -30% durch BHKW für
Strom und Kühlung.
Energetische Ertüchtigung
Gebäudehülle. Keine Heizung -
Heizung alt zentral
30 Nds Feldwebel-Lilienthalkaserne Delmenhorst ja BMVg
Aufstellung eines Liegenschafts bezogenen
Energiekonzeptes (LEK) nach Muster MPL Wärme Wärmeversorgung
31 Nds BW Visselhövede ja BMVg
Aufstellung eines Liegenschafts bezogenen
Energiekonzeptes (LEK) nach Muster MPL Wärme Wärmeversorgung+Strom
32 Nds LUETZOW-KASERNE, Schwanewede ja BMVg
Aufstellung eines Liegenschafts bezogenen
Energiekonzeptes (LEK) nach Muster MPL Wärme Wärmeversorgung+Strom
33 Nds Lent - Kaserne, Rotenburg ja BMVg
Aufstellung eines Liegenschafts bezogenen
Energiekonzeptes (LEK) nach Muster MPL Wärme Wärmeversorgung+Strom
34 Nds MATWIZEINSBW Hesedorf ja BMVg
Aufstellung eines Liegenschafts bezogenen
Energiekonzeptes (LEK) nach Muster MPL Wärme Wärmeversorgung+Strom
35 Nds Kasernen Bereich Munster ja BMVg
Aufstellung eines Liegenschafts bezogenen
Energiekonzeptes (LEK) nach Muster MPL Wärme Wärmeversorgung
Frage 38
Für welche bundeseigenen Liegenschaften wurden in den letzten 2 Jahren Sanierungskonzepte oder Sanierungsfahrpläne erarbeitet und was beinhalten diese. (Bitte aufschlüsseln
nach Liegenschaften, Beispielen und Ansätzen)
Anlage zu Frage 38
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/929636 Nds Henning-von-Tresckow-Kaserne, Oldenburg ja BMVg
Aufstellung eines Liegenschafts bezogenem
Energiekonzept (LEK) nach Muster MPL Wärme Wärmeversorgung
37 Nds Luftfahrtbundesamt, Braunschweig nein LBA / BMVBS Gebäudesimulation zur energetischen Sanierung
Kostenansatz
betriebstechnischer und
hochbaulicher Maßnahmen =
1 Mio €
38 Nds
Physikalische Technische Bundesanstalt,
Braunschweig nein PTB / BMWi LEK (z. Zt. In Bearbeitung)
Kostenansatz
betriebstechnischer und
hochbaulicher Maßnahmen =
15 Mio €
39 Nds
Johann Heinrich von Thünen Institut,
Braunschweig nein vTI / BMELV LEK z. Zt. Bestandserfassung
40 Nds Julius Kühn Institut, Braunschweig nein JKI / BMELV LEK z. Zt. Bestandserfassung
41 Nds
Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe, Hannover nein BGR / BMWi
Gutachten zur Instandsetzung von Fassaden- und
Fensterelemente aller Gebäude
Kostenansatz hochbaulicher
Maßnahmen = ca. 15. Mio €
42 Nds Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven nein WSV / BMVBS LEK
Kostenansatz
betriebstechnischer und
hochbaulicher Maßnahmen =
2 Mio €
43 NRW Hachenberg-Kaserne, Erndtebrück nein BMVg LEK aus 2011 3.087.000 €
44 NRW General-Weber-Kaserne, Höxter nein BMVg LEK aus 2010 1.540.670 €
45 NRW GFM-Rommel-Kaserne, Augustdorf nein BMVg Fortschreibung LEK aus 2007 2.950.000 €
46 NRW Theodor-Blank-Kaserne, Rheine nein BMVg Fortschreibung LEK aus 2006 3.460.000 €
47 NRW Herzog-von-Braunschweig-Kaserne, Minden nein BMVg Fortschreibung LEK aus 2008 10.306.000 €
48 NRW Munitionsdepot Wulfen nein BMVg Fortschreibung LEK aus 2006 2.485.000 €
49 NRW Glückauf-Kaserne, Unna nein BMVg LEK aus 2010 37.504.000 €
50 NRW Lützow-Kaserne, Münster nein BMVg Fortschreibung LEK aus 2008 32.400.000 €
51 NRW Blücher-Kaserne, Münster nein BMVg LEK aus 2009 3.522.000 €
52 NRW D/NL-Corps, Münster nein BMVg LEK aus 2011 5.636.000 €
53 NRW Bundessprachenamt, Münster nein BMVg LEK aus 2009 2.218.000 €
54 NRW BwDLZ, Münster nein BMVg LEK aus 2009 1.197.000 €
55 NRW Sportschule Bw, Warendorf nein BMVg LEK aus 2009 1.650.000 €
56 NRW Bildungs- und Wissenschaftszentrum, Münster LEK aus 2009 6.786.000 €
57 NRW Nörvenich, Haus Hardt nein BMVg Liegenschaftsbezogenes Energiekonzept (LEK)
Durchführung noch nicht
vorgesehen, Nachnutzung
unklar;
58 NRW Nörvenich, Airbase nein BMVg LEK 13.000.000 €
59 NRW Mechernich, UTA (Untertageanlage) nein BMVg LEK 9.300.000 €
60 NRW Mechernich, Bleiberg Kaserne nein BMVg LEK 2.850.000 €
61 NRW Mechernich, Materiallager nein BMVg LEK
62 NRW Euskirchen, Mercator Kaserne nein BMVg LEK 6.600.000 €
63 NRW Euskirchen, Gersdorf Kaserne nein BMVg LEK 11.230.000 €
64 NRW
Jülich, ehemaliges Mechatronikzentrum,
Systeminstandsetzung nein BMVg LEK
1.480.000 Mio. €
Neubearbeitung erforderlich;
65 NRW Eschweiler, Donnerberg Kaserne nein BMVg Gebäudeautomations-konzept (GAK)
Vorgehen befindet sich in
Abstimmung;
66 NRW Kalkar, Von-Seydlitz-Kaserne nein BMVg Fassadendämmung 7.100.000 €
67 NRW Wesel, Schill Kaserne nein BMVg LEK 15.931.000 €
68 NRW Hilden, Waldkaserne nein BMVg LEK 8.292.000 €
69 NRW Straelen, Materiallager (Gerätedepot) nein BMVg LEK 15.992.000 €
70 NRW
Mönchengladbach, ZMK (Zentrale
Militärkraftfahrtstelle) nein BMVg LEK 2.024.000 €
71 NRW Teveren, NATO Flugplatz nein NATO LEK 7.330.000 €
72 NRW Geilenkirchen, Selfkant Kaserne nein BMVg LEK 6.996.000 €
73 NRW Wesel, THW - OV Wesel ja BMI/THW LEK 750.000 €
74 NRW Haan, THW - OV Haan ja BMI/THW
KP II, energetische Ertüchtigung Dach, Fassade,
Heizung; 191.000 €
75 NRW Siegburg, THW - OV Siegburg ja BMI/THW
KP II, energetische Ertüchtigung Dach,
Fassade/Fenster; 213.000 €
76 NRW Moers, Zollfahndungsamt (ZFA) ja BMF/BFinV LEK 138.000 €
77 NRW
Bonn, Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ja BMF/BFinV GAK + LEK, dena-Kurz-Check 5 Tsd. € für Gutachten;
78 NRW Bonn, Alter Bundestag (UNCC) ja UN + UNCC LEK 49 Tsd. € für Gutachten;
79 NRW Hangelar, Bundespolizei (BPol) ja
BMI/
Bpol/GSG9 LEK + ESC (mit dena)
1,8 Mio. € beinhalten
Hochbaumaßnahmen als
Baukostenzuschuß, nicht GBK
80 NRW Hangelar, Bundespolizei (Bpol), Halle A 32 ja BMI/BPol 120 Mio. Programm 500.000 €
81 NRW Hangelar, Bundespolizei (BPol), Halle A 25/26 ja BMI/BPol 120 Mio. Programm 634.000 €
82 NRW
Swisttal, Bundespolizei (BPol)
Unterkunftsgebäude "22" ja BMI/BPol 120 Mio. Programm 528.000 €
83 NRW
Emmereich, Nebenstelle Hauptzollamt
Duisburg (HZA) ja BMF/BFinV LEK energetische Grundinstandsetzung + BHKW 1.100.000 €
84 NRW
Bergisch Gladbach, Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) nein BMVBS/BASt
Grundinstandsetzung + energetischer
Ertüchtigung, KP II, der Versuchshallen/
Laborgebäude 5.000.000 €
Drucksache 17/9296 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode85 NRW
Bonn, Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) nein BMG/BfArM
KP II Aufstockung, Konzentration der
Arbeitsplätze/ Prozessoptimierung 5.000.000 €
86 NRW
Köln, Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) nein BMG/BZgA KP II Fassadensanierung + Sanitärinstallationen 15.360.000 €
87 NRW Swisttal, Schule für Verfassungsschutz (SfV) nein BMI/BfV
KP II + 120 Mio. Programm, Dachsanierung,
Photovoltaik 537.000 €
88 NRW St. Augustin, Bundespolizei ja Bundespolizei Ernergiesparcntracting 5.000.000 €
89 RLP
Dienstwohnungen an Mosel und Lahn (Häuser
an Schleusen) ja WSV
Ermittlung Instandhal-tungsstau und Konzept zur
energtischen San. Kostenschätzung
90 Saarland Kaserne "Auf der Ell", Merzig nein BMVg Gebäudeautomation
kein Gesamtkonzept
(z.B.EnergiesparContracting,
nur LAK)
91 Saarland "Graf-Werder-Kaserne" Saarlouis nein BMVg Gebäudeautomation
kein Gesamtkonzept
(z.B.EnergiesparContracting,
nur LAK)
92 Saarland "Graf-Haeseler-Kaserne" Lebach nein BMVg Gebäudeautomation
kein Gesamtkonzept
(z.B.EnergiesparContracting,
nur LAK)
93 Saarland "Munitionsdepot" Eft-Hellendorf nein BMVg Gebäudeautomation
kein Gesamtkonzept
(z.B.EnergiesparContracting,
nur LAK)
94 Sachsen
Umweltbundesamt, Standort Bad Elster,
Heinrich-Heine-Str. 12 ja, seit 01/12 UBA energetische Modernisierung
energetische Ertüchtigung
thermische Hülle;
Solarstromanlagen (auf
Grundlage LEK)
95 Sachsen Dresden, Caruasufer 3-5 ja Zoll Grundinstandsetzung
energetische Ertüchtigung
thermische Hülle;
Brandschutzertüchtigung
Instandsetzungsmaßn.
96 Sachsen Bad Düben, Schmiedeberger Straße 60 ja Bundespolizei
energetische Modernisierung, perspektivische
Sicherstellung Wärmeversorgung
Neubau Heizhaus (Biomasse,
KWK), Sanierung
Nahwärmenetz; energetische
Maßnahmen an mehreren
Bestandsgebäuden (auf
Grundlage LEK)
97 SH Marinekaserne Eckernförde nein BMVg Fernwärme, EEWärmeG
Erfüllung EEWärmeG
Neustrukturierung
Energieeinsparung
Sanierung
98 SH Rettberg-Kaserne Eutin nein BMVg Fernwärme, EEWärmeG
99 SH Wagrien-Kaserne Putlos nein BMVg Fernwärme, EEWärmeG
100 SH Kai-Uwe-v.Hassel-Kaserne, Kropp nein BMVg Fernwärme, EEWärmeG
101 SH Materiallager Ladelund nein BMVg Fernwärme, EEWärmeG
102 SH Schleuseninsel Kiel-Holtenau ja WSV Fernwärme, EEWärmeG
103 SH BPol-Akademie Robert-Lehr, Lübeck ja Bundespolizei Liegenschaftskonzept
energ. Gebäudesanierung
EEWärmeG
104 SH Bpol - Falkenfeld, Lübeck ja Bundespolizei Liegenschaftskonzept
energ. Gebäudesanierung
EEWärmeG
105 SH
106 Sachsen-Anhalt Harz-Kaserne Blankenburg ja BMVg ökol. Wärme- u. Stromerzeugung
Holzpelletskessel u. Erdgas-
BHKW
107 Sachsen-Anhalt Harz-Kaserne Blankenburg ja BMVg GNUE U-Gebäude
Ersatzmaßnahme nach
EEWärmeG u. EEWärme-
Konto Lieg Bw
108 Sachsen-Anhalt TrÜbPl Altmark Letzlingen/Planken ja BMVg GNUE 3 U-Gebäude
Ersatzmaßnahme nach
EEWärmeG u. EEWärme-
Konto Lieg Bw
109 Sachsen-Anhalt TrÜbPl Klietz ja BMVg GNUE U-Geb. m. energetischem Anteil
Solarthermie,
Wärmerückgewinnung RLT sowie
Ersatzmaßnahme nach
EEWärmeG u. EEWärme-
Konto Lieg Bw
110 Thüringen Löberfeld-Kaserne Erfurt ja BMVg
Trassenabsperrung im Sommerbetrieb durch
Wärmepunpe zur Warmwasserbereitung 15.000 €
111 Thüringen Henne-Kaserne Erfurt ja BMVg
112 Thüringen Werratal-Kaserne Bad Salzungen ja BMVg
Hocheffizienzpungen, Groß-Solarthermie zur
Beheizung der Schwimmhalle 950.000 €
113 Thüringen Friedenstein-Kaserne Gotha (nur zentrale WV) ja BMVg
Zentrale Pelletkeselanlage (Grundlast) zur
Realisierung des EEWärmeG 553.000 €
114 Thüringen Görmar-Kaserne Mühlhausen ja BMVg Lüftung, Brennwertkesse. 56.000 €
115 Thüringen Pionier-Kaserne Gera ja BMVg
Erneuerung der zentralen Wärmeversorgung mit
Pelletkesselanlage als Grundlast zur Realisierung
des EEWärmeG 1.163.000 €
Erfassung der energetischen Gebäudedaten im Rahmen der RÜV-Begehungen zur späteren Integration in Sanierungsfahrplan
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/9296116 Thüringen Kaserne am Rennsteig-Kaserne Oberhof ja BMVg
Lüftung Sanitärzellen mit WRG, Demontage
Einrohr-Deckenheizunge, Wärmedämmung, WW-
Installation, Strangregulierventile, 610.000 €
117 Thüringen Gebäude der OFD Erfurt, Ludwig Erhard-Ring ja OFD
118 Thüringen BStU Erfurt, Am Petersberg ja BStU Ergebnis: Neuordnung der Wärmeversorgung
119 Thüringen Zollamt Suhl, Suhl-Goldlauter ja Zoll
Ergebnis: Errichtung einer Pelletkesselanlage,
Rückbau der zentralen Warmwasserbereitung
nach Messung des Verbrauchs. Controlling läuft,
Auswertung ist in Diskussion
120 Thüringen THW Suhl ja THW Auswertung ist in Diskussion
121 Thüringen BStU Suhl ja BStU Auswertung ist in Diskussion
122 BBR Tabbertstraße 8, 12459 Berlin ja FES
Energetische Sanierung, WDVBS, PV für Dach und
Fassade 1.300.000 €
123 BBR Mohrenstr. 37, 10117 Berlin nein BMJ
Energetische Sanierung, außenl.Sonnenschutz,
Leuchtmittel, Präsenzsteuerung… 3.100.000 €
Drucksache 17/9296 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage zu Frage 39
Lfd
Nr. Bundesland Liegenschaft
BIMA -
ja/nein Nutzer Beispiel Ansatz
1 Nds Evenburgkaserne ja BMVg Einbau Holzpelletkessel 300.000 €
2 Nds WIS Munster ja BMVg
Sanierung der Wärmeversorgung mit
Anteil Erneuerbare Energien +
Teilerneuerung Nahwärmenetz 2.210.000 €
3 Nds PZTRS Munstr ja BMVg Sanierung Wärmevesorgung 9.486.000 €
4 Nds Jägerkaserne Bückeburg ja BMVg Sanierung Fernwärmenetz 1.122.000 €
5 Nds
Lucius-D.-Clay Kaserne Osterholz
Schwarmbeck ja BMVg
Sanierung Wärmeversorgung mit BHKW
und Nahwärmenetz 679.900 €
6 Nds MatwizeinsBW Hesedorf Bremervörde ja BMVg
Sanierung Wärmeversorgung mit BHKW
und Nahwärmenetz 4.943 €
7 Nds Kasernenanlage Seedorf ja BMVg
Sanierung Wärmeversorgung mit
Contracting Erneuerbare Energien und
Nahwärmenetz 1.173.300 €
8 Nds MSTO Heppenser Groden, Wilhelmshaven ja BMVg
Sanierung der Heizzentrale und
Nahwärmenetz 5.317.000 €
9 Nds Scharnhorstkaserne Hannover ja BMVg
Umstellung auf Fernwärmeversorgung
und Sanierung Nahwärmenetz 4.118.000 €
10 Nds Immelmannkaserne Celle ja BMVg Sanierung der Wärmeversorgung 4.673.000 €
11 Nds Medem Kaserne Holzminden ja BMVg Sanierung der Wärmeversorgung 2.142.000 €
12 Nds Clausewitzkaserne ja BMVg Sanierung Nahwärmenetz 1.620.000 €
13 Nds Flugplatz Wunstorf ja BMVg Sanierung der Wärmeversorgung 6.119.000 €
14 Nds WTD 91 Meppen ja BMVg
Sanierung Nahwärmenetz mit Einbau EE-
Wärmeerzeuger 20.750.000 €
15 Nds
Physikalische Technische Bundesanstalt,
Braunschweig nein PTB / BMWi
Quartierlösung bedingt durch
Nahfernwärmekonzept
16 Nds Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven nein WSV / BMVBS
Quartierlösung bedingt durch
Nahfernwärmekonzept
17 Nds Zollverwaltung, Emden nein Zoll / BImA Energieliefercontracting geplant
18 NRW Luftwaffenkaserne Köln-Wahn nein BMVg Erdgas BHKW - Wärmekonto in Betrieb
19 NRW Theodor Blank Kaserne, Rheine nein BMVg
Holzhackschnitzel (Fremdbetrieb) -
Wärmekonto in Betrieb
20 NRW Hachenberg-Kaserne, Erndtebrück nein BMVg Holzhackschnitzel - Wärmekonto in Betrieb
21 NRW GFM-RommelKaserne, Augustdorf nein BMVg Erdgas BHKW - Wärmekonto in Betrieb
22 NRW GFM-RommelKaserne, Augustdorf nein BMVg Erdgas BHKW - Wärmekonto in Betrieb
23 NRW General-Weber Kaserne Höxter nein BMVg Erdgas BHKW - Wärmekonto in Planung
24 NRW NATO Basis Nörvenich nein BMVg Pelletkessel - Wärmekonto in Planung
25 NRW MunDepot, Wulfen nein BMVg
Biogas BHKW (Fremdbetrieb) -
Wärmekonto in Betrieb
26 NRW von Seydlitz Kaserne, Kalkar nein BMVg Pelletkessel - Wärmekonto in Betrieb
27 NRW Tomburg Kaserne, Rheinbach nein BMVg Pelletkessel - Wärmekonto in Ausführung
28 NRW Westfalen Kaserne, Ahlen nein BMVg Pelletkessel - Wärmekonto in Ausführung
29 NRW MunDepot, Wulfen nein BMVg Erdgas BHKW - Wärmekonto in Betrieb
30 NRW NATO Flugplatz, Geilenkirchen nein BMVg Pelletkessel - Wärmekonto in Ausführung
31 NRW Paulsberg, Uedem nein BMVg Erdgas BHKW - Wärmekonto in Planung
32 NRW Gallwitz-Kaserne, Aachen nein BMVg
vorrangige Nutzung vorhandener
Infrastruktur in Planung
33 Sachsen
Umweltbundesamt, Standort Bad Elster,
Heinrich-Heine-Str. 12 ja, seit 01/12 UBA
Beibehaltung Anschluss an
Fernwärmenetz unter
Optimierung der
Lieferverträge
34 SH Marinekaserne Eckernförde nein BMVg EEWärmeG Energiekonto
Frage 39
Inwieweit werden bei Bau oder Sanierung von bundeseigenen Liegenschaften energetische Quartierslösungen berücksichtigt? Bitte aufschlüsseln nach
Liegenschaften, Beispielen und Ansätzen)Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]