[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9652
17. Wahlperiode 15. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sönke Rix, Stefan Schwartze,
Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9441 –
Eigenständige Jugendpolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
hat auf dem Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag vom 7. bis 9. Juni 2011 ein
Eckpunktepapier zur Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik mit dem
Titel „Eine Allianz für Jugend. Eckpunktepapier: Entwicklung und
Perspektiven einer Eigenständigen Jugendpolitik“ vorgelegt.
Dort heißt es, die „typischen Herausforderungen des Jugendalters und ihre
institutionellen Entsprechungen in Form von Bildungsangeboten,
Unterstützungssystemen und gesellschaftlich geregelten Statuspassagen bilden den
Fokus einer Eigenständigen Jugendpolitik.“ Eine „Eigenständige Jugendpolitik“
richte sich „an alle Jugendlichen“ und verstehe sich als „gesellschaftlich
relevante Zukunftspolitik“.
Es werden außerdem einzelne Schritte genannt, die zur Herausbildung einer
„Allianz für Jugend“ dienen sollen. Diese Allianz soll laut Bundesregierung
gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, Medien,
Wissenschaft, der Kinder- und Jugendhilfe, des formalen Bildungssystems sowie der
Jugendlichen selbst gebildet werden.
Allgemein eigenständige Jugendpolitik
1. Werden die vom BMFSFJ vorgestellten Eckpunkte zur Entwicklung einer
eigenständigen Jugendpolitik vom Bundeskabinett verabschiedet werden?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die auf dem 14. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag vorgestellten
Eckpunkte stellten den Auftakt zur Entwicklung einer Eigenständigen
Jugendpolitik dar.
Bis zum Ende der Legislaturperiode werden mittels eines Dialogischen
Prozesses gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren im Bereich der Jugendpolitik Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 10. Mai 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9652 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedie Leitlinien einer Eigenständigen Jugendpolitik erarbeitet. Diese sollen nach
dem derzeitigen Planungsstand dann dem Bundeskabinett vorgelegt werden.
2. Sind Maßnahmen zur Koordinierung zwischen den unterschiedlichen
Bundesministerien vorgesehen, und wenn ja, welche?
Inhaltliche Bezüge zur Jugendpolitik gibt es bei vielen Bundesministerien. Es
ist insoweit notwendig und vorgesehen, im weiteren Verfahren der Entwicklung
der Eigenständigen Jugendpolitik mit Blick auf die vielfältigen Bezüge aller
Bundesministerien ein Gesamtkonzept zu entwickeln und eine Koordination
mit den anderen Bundesministerien herzustellen.
3. Führt das zuständige BMFSFJ zur Entwicklung einer eigenständigen
Jugendpolitik auch Gespräche mit Ländern und kommunalen
Spitzenverbänden?
a) Wenn ja, was haben diese Gespräche bislang ergeben?
b) Wenn nein, warum nicht?
Es wurde ein „Zentrum Eigenständige Jugendpolitik“ eingerichtet. In der dazu
gehörenden Steuerungsgruppe sind sowohl die Länder als auch die
Kommunalen Spitzenverbände vertreten. Der Prozess wird von allen in der
Steuerungsgruppe beteiligten Akteuren unterstützt und aktiv weiterentwickelt (vgl.
Antwort zu Frage 26).
4. Werden die Vorschläge zur Entwicklung einer eigenständigen
Jugendpolitik bis Ende dieser Legislaturperiode auch eine finanzielle Unterstützung
durch die Bundesregierung erfahren?
Wenn ja, welche (bitte nach Titel, Einzelplan und Jahr beziffern)?
Mittel für die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik sind im
Kapitel 17 02, Titel 684 11 – Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an
Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe – eingeplant. Im
Förderprogramm 13.3 Eigenständige Jugendpolitik, Partizipation sind
Haushaltsmittel i. H. v. rund 1 Mio. Euro im Jahr 2012 vorgesehen.
Bis zum Ende dieser Legislaturperiode ist die Förderung von exemplarischen
Maßnahmen, z. B. Modellprojekte, Expertisen geplant. Der Haushaltsentwurf
2013 befindet sich derzeit im Aufstellungsverfahren.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) in den Handlungsfeldern der Außerschulischen
Jugendbildung Projekte im Rahmen eines Innovationsfonds eingerichtet. Hierdurch
sollen Impulse für eine fachliche Weiterentwicklung in den Leistungsbereichen
der Politischen Bildung, der Kulturellen Bildung, der Jugendverbandsarbeit
und der Internationalen Jugendarbeit gegeben werden. Im Kontext aktueller
fachpolitischer Schwerpunkte werden sich die geförderten Projekte vorrangig
an der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik ausrichten. Hierfür sind
in den KJP-Programmen (KJP = Kinder- und Jugendplan des Bundes)
Politische Bildung, Kulturelle Bildung, Jugendverbandsarbeit und Internationale
Jugendarbeit Mittel jeweils i. H. v. rund 1,4 Mio. Euro in den Jahren 2012 und
2013 eingeplant.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/96525. Ist eine hausinterne Arbeitsgruppe des BMFSFJ zur Koordinierung der
Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik gegründet worden?
Wenn ja, welche Bundesressorts sind in dieser Arbeitsgruppe vertreten,
und welche Ergebnisse liegen bislang vor?
Es wurde eine hausinterne Arbeitsgruppe im BMFSFJ eingerichtet. Eine
Interministerielle Arbeitsgruppe besteht derzeit nicht. Die Aufgaben der
hausinternen Arbeitsgruppe liegen in der Koordinierung und Abstimmung aller im
BMFSFJ ressortierenden jugendpolitischen Aufgabenbereiche und die
strategische Ausrichtung aller jugendpolitischen Themengebiete auf eine
Eigenständige Jugendpolitik.
6. Plant das BMFSFJ, weitere Akteure der Zivilgesellschaft (beispielsweise
Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften) in die Entwicklung einer „Allianz
für Jugend“ einzubeziehen?
Wenn ja, um welche handelt es sich dabei?
Das BMFSFJ führt zur Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik einen
breit angelegten dialogischen Prozess durch. Kernstück dieses Prozesses sind
neun bundeszentrale Fachforen zu den Anwendungsfeldern:
• Schulische und außerschulische Lern- und Bildungsorte,
• Beteiligungschancen und -anlässe im politischen und öffentlichen Raum,
• Übergangsgestaltung von der Schule in den Arbeitsmarkt.
Bei der Planung und Durchführung wird darauf Wert gelegt, unterschiedliche
Akteure der Zivilgesellschaft aktiv und passiv einzubinden. Beteiligt sind zum
Beispiel bereits jetzt u. a.: die drei Kommunalen Spitzenverbände, das
Deutsche Jugendinstitut, die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, der
Deutsche Bundesjugendring, die Verbände und Träger der außerschulischen
Jugendbildung, Jugendverbandsarbeit und der Jugendsozialarbeit, der Deutsche
Verein für öffentliche und private Fürsorge, die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege e. V., die DGB-Jugend, die Katholische und
Evangelische Kirche sowie der Ring politischer Jugend.
7. Welche konkreten Maßnahmen sollen während der Entwicklung einer
eigenständigen Jugendpolitik neu eingeführt oder weiterentwickelt
werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Wie definiert die Bundesregierung die Altersgrenzen der Jugendphase?
Das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
definiert in § 7 Absatz 1 Nummer 2 als Jugendliche, wer 14 aber noch nicht
18 Jahre alt ist. Vor dem Hintergrund des Strukturwandels der Jugendphase der
letzten Jahre ist die Jugendphase fließender zu betrachten. Anfang und Ende
dieser Altersphase werden diffuser. Viele jugendtypische Verhaltensweisen und
Einstellungen treten früher auf: so spielt etwa die Gleichaltrigengruppe bereits
für 10-Jährige eine besondere Rolle. Die Kriterien für das Erwachsenwerden,
etwa die ökonomische Selbständigkeit und die Gründung einer Familie,
erstrecken sich dagegen über einen immer längeren Zeitraum.
Für die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik nimmt das BMFSFJ
daher einen Alterszeitraum zwischen 10 und 20 Jahren verstärkt in den Blick.
Drucksache 17/9652 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEs ist außerdem notwendig auch die Phase der Kindheit jeweils mit zu
betrachten, da in dieser die grundlegenden Voraussetzungen für die Jugendphase und
den weiteren Lebensweg gelegt werden.
9. Welche Erkenntnisse aus der Umsetzung der Europäischen
Jugendstrategie 2010 bis 2018 werden in die Entwicklung einer eigenständigen
Jugendpolitik einfließen?
Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie ist ein partnerschaftlicher Prozess
zwischen Bund und Ländern unter maßgeblicher Einbeziehung von Verbänden und
Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundes- und Landesebene. Das auf
dieser Basis entwickelte Governancemodell zur Regelung, Steuerung und
Koordination des Gesamtprozesses ist beispielgebend für jugendpolitische
Mehrebenen-Prozesse und wird bis Ende 2013 evaluiert. Erkenntnisse daraus sollen
in eine Eigenständige Jugendpolitik einfließen.
Der strukturierte Dialog zwischen Jugend und Politik als
Beteiligungsinstrument für den europäischen und den nationalen Umsetzungsprozess der EU-
Jugendstrategie bietet die Grundlage für das Jugendbeteiligungskonzept zur
Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik. Für die drei von Bund und
Ländern vereinbarten Themenkorridore, Stärkung von Partizipation,
Gestaltung von gelingenden Übergängen in Arbeit und Anerkennung von nicht
formaler Bildung, bietet Europa und die europäischen Partner ein großes Potential
für die subsidiäre Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland. In allen
drei Themenkorridoren tragen europäische Impulse – wie das voneinander
Lernen zwischen Mitgliedstaaten (z. B. im Bereich e-Partizipation), die
individuelle Lernmobilität von Jugendlichen (z. B. grenzüberschreitende
Lernerfahrung als Beitrag zur gelingenden Übergangsgestaltung) und der europäische
Fachdiskurs (z. B. zur Anerkennung nicht formalen Lernens) – zur
Weiterentwicklung von Politik und Praxis in Deutschland bei. Die daraus gewonnen
Erkenntnisse fließen in die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik ein.
Die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik profitiert darüber hinaus
von der Mitgestaltung europäischer Formate, wie z. B. Peer Learning
Verfahren. In einem Anfang 2011 begonnenen Multilateralen Kooperationsprojekt
tauschen sich Deutschland, Frankreich, Schweden, die Niederlande, Belgien,
Tschechien und Litauen über vergleichbare jugendpolitische
Entwicklungsprozesse aus.
In allen Partnerländern stellen sich dabei ähnliche Herausforderungen, für die
im Rahmen einer zweijährigen Zusammenarbeit Lösungsideen entwickelt
werden.
10. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um das
Kinderrechte-Mainstreaming auf Bundesebene zu verankern, und welche
Bundesressorts sind daran beteiligt?
Bei allen Maßnahmen auf Bundesebene, die Kinder und Jugendliche betreffen,
ist bereits heute das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. Die
Bundesregierung hat zusammen mit Ländern, Kommunen, Verbänden und der
Wissenschaft mit dem Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes
Deutschland 2005 bis 2010“ (NAP) erfolgreiche Impulse zur praktischen
Umsetzung der Kinderrechte in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
gesetzt. Die altersgemäße Beteiligung von Mädchen und Jungen an den sie
betreffenden Entscheidungen ist heute in vielen Familien, Kindertagesstätten und
Jugendeinrichtungen zur Selbstverständlichkeit geworden. In zahlreichen
Kommunen wirken Kinder und Jugendliche mit Unterstützung von Kinderbüros
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9652oder Kinderbeauftragten aktiv an den sie betreffenden kommunalen Planungen
und Entscheidungen mit. Mit einer weitreichenden Verbreitung der im Rahmen
des NAP erarbeiteten Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen kann die strukturelle Verankerung von Partizipation weiter
vorangetrieben werden.
Neben den allgemeinen Qualitätsstandards wurden Empfehlungen für die
Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und
Jugendarbeit und erzieherische Hilfen entwickelt. Seit 2011 baut die Bundesregierung
mit der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik auf den Ergebnissen
des NAP auf und rückt die Altersgruppe der Jugendlichen und die
Verbesserung ihrer Lebens- und Entwicklungschancen verstärkt in den Fokus.
11. Welche Partner aus Wirtschaft, Medien und Stiftungen möchte die
Bundesregierung gewinnen, um das öffentliche Bild von Jugend
aufzuwerten?
Um das Bild von Jugend aufzuwerten, müssen vielfältige und unterschiedliche
Partner gewonnen werden. Derzeit führt das BMFSFJ Gespräche mit
verschiedenen Akteuren vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft. Zum jetzigen
Zeitpunkt können noch keine konkreten Partner benannt werden. Es ist auch
Aufgabe des „Zentrums Eigenständige Jugendpolitik“ die Perspektiven der
Zusammenarbeit mit externen Akteuren in den Blick zu nehmen und für die zu
gründende Allianz für Jugend vorzubereiten (vgl. Antwort zu Frage 26).
12. In welcher Höhe werden Haushaltsmittel für die Aufwertung des
„Images“ von Jugendlichen bereitgestellt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der Entwicklung einer
eigenständigen Jugendpolitik, sich für die Verankerung von Kinderrechten im
Grundgesetz einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Rechte von Kindern sind durch die im Grundgesetz enthaltenen
Grundrechte in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht hierzu
entwickelten Leitlinien verfassungsrechtlich abgesichert.
Grundrechte stehen allen natürlichen Personen unabhängig von ihrem Alter zu.
Kinder sind deshalb insbesondere wie Erwachsene Rechtsträger im Hinblick
auf Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), der die Menschenwürde schützt,
und ihnen kommt ein eigenes Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu.
Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt
und Vernachlässigung. Aus Artikel 6 Absatz 2 GG folgt zudem der wichtige
Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung.
Auf der Grundlage von Artikel 6 GG haben der Gesetzgeber und das
Bundesverfassungsgericht ein differenziertes, wohlaustariertes System der
wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis zwischen Eltern, Kind und
Staat entwickelt. Eine Grundgesetzänderung könnte zu einer nicht intendierten
Verschiebung des ausgewogenen Verhältnisses zwischen Elternrecht und
Elternverantwortung einerseits und dem staatlichen Wächteramt andererseits
führen.
Drucksache 17/9652 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas Grundgesetz gibt dem Bundes- und Landesgesetzgeber bei der Aufgabe
der Förderung von Kindern und Jugendlichen einen Gestaltungsspielraum. Die
Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Potentiale
von Jugendlichen zu fördern und sie durch konkrete Maßnahmen beim
Übergang von der Kindheit ins Erwachsenenalter zu unterstützen.
14. Plant die Bundesregierung, ihre eigenständige Jugendpolitik
geschlechtergerecht auszugestalten, und wenn ja, bei welchen konkreten
Maßnahmen ist dies geplant?
Bei der Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik stellt
Geschlechtergerechtigkeit im Sinne des Gender Mainstreaming von Anfang an eine
bedeutsame Perspektive dar.
Gender Mainstreaming bedeutet für jugendpolitische Maßnahmen
grundsätzlich danach zu fragen, wie sich Maßnahmen und Gesetzesvorhaben jeweils auf
Frauen und Männer, Mädchen und Jungen auswirken, und ob und wie sie zum
Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter beitragen können. Auf dieser
Grundlage sind die Maßnahmen und Vorhaben entsprechend zu steuern.
Dies bedeutet, die Entwicklung, Organisation und Evaluierung von
Entscheidungsprozessen und Maßnahmen so zu betreiben, dass in jedem Bereich und
auf allen Ebenen die Ausgangsbedingungen und Auswirkungen auf die
Geschlechter berücksichtigt werden, um auf das Ziel einer tatsächlichen
Gleichstellung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen hinwirken zu können.
Dieser Prozess soll Bestandteil des normalen Handlungsmusters aller Akteure
einer Eigenständigen Jugendpolitik werden.
15. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung den Jugendverbänden
und der Jugendarbeit im Hinblick auf ein gerechtes und selbstbestimmtes
Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen bei?
Die Bundesregierung misst der Arbeit der Jugendverbände und der
Jugendarbeit im Hinblick auf ein gerechtes und selbstbestimmtes Aufwachsen von
Kindern und Jugendlichen einen hohen Stellenwert bei. Es sind gerade die
Angebote der außerschulischen Bildung und der Jugendverbandsarbeit, in denen
Jugendliche Freiräume finden, sich auszuprobieren, sich selbstbestimmt in
Gruppen und in die Gesellschaft einzubringen und die eigenen Stärken und
Kompetenzen weiter zu entwickeln.
16. Welche Initiativen und Maßnahmen werden im Bereich der politischen
Jugendbildungsarbeit derzeit umgesetzt?
Die Bundesregierung fördert mit dem Kinder- und Jugendplan des Bundes im
Programm 01.01 nachhaltig die bundeszentrale Infrastruktur der politischen
Jugendbildung mit Personalkosten, Kursen, Arbeitstagungen und
Einzelprojekten.
Im Jahr 2012 wurde im Kinder- und Jugendplan des Bundes erstmals ein
Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in der
außerschulischen Jugendbildung aufgelegt. Mit den Projekten sollen Impulse für eine
Weiterentwicklung der Bereiche Politische Bildung, Kulturelle Bildung,
Jugendverbandsarbeit und Internationale Jugendarbeit gesetzt werden. Sie sollen einen
praxisnahen Beitrag zur Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik in
den Handlungsfeldern der Außerschulischen Jugendbildung liefern.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/965217. Welche Initiativen und Maßnahmen sollen zukünftig im Bereich der
politischen Jugendbildungsarbeit umgesetzt werden?
Eine Änderung der Förderpraxis ist derzeit nicht geplant (vgl. Antwort zu Frage 16).
18. a) Welche Initiativen und Maßnahmen sollen zukünftig im Bereich der
kulturellen Jugendbildung umgesetzt werden?
Die Bundesregierung fördert mit dem Kinder- und Jugendplan des Bundes im
Programm 02. nachhaltig die bundeszentrale Infrastruktur der kulturellen
Jugendbildung mit Personalkosten, Kursen, Arbeitstagungen und Einzelprojekten.
Im Jahr 2012 wurde im Programm Kulturelle Bildung erstmals ein
Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in der
außerschulischen Jugendbildung aufgelegt (vgl. Antwort zu Frage 16).
Eine Änderung der Förderpraxis ist derzeit nicht geplant.
Clusterung aller jugendpolitischen Aktivitäten des BMFSFJ (bis Ende 2012)
18. b) Was genau versteht die Bundesregierung unter „Clusterung aller
jugendpolitischer Aktivitäten des BMFSFJ“ (siehe Eckpunktepapier
„Eine Allianz für Jugend“)?
In den jugendpolitischen Handlungsfeldern wirken vielfältige Akteure in einem
fachlichen und inhaltlichen Netzwerk, die in komplexen Beziehungen
miteinander stehen. Das BMFSFJ agiert in diesen Kontexten in vielfältiger Weise im
Rahmen ihrer Anregungs- und Förderungskompetenz u. a. durch eigene
Fachveranstaltungen von bundesweiter Bedeutung, Stellungnahmen und eigene
Veröffentlichungen sowie durch die finanzielle Förderung von Trägern der freien
Jugendhilfe. Mithilfe der im Eckpunktepapier angesprochenen Clusterung soll
erreicht werden, dass in einem ersten Schritt alle Maßnahmen des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend künftig noch stärker
unter jugendpolitischen Gesichtspunkten koordiniert und aufeinander
abgestimmt werden.
19. Nach welchen Kriterien wird diese Clusterung erfolgen?
Die zugrunde liegenden Kriterien sind die Wechselwirkungen der einzelnen
Aktivitäten untereinander sowie die Auswirkungen auf bestimmte Lebenslagen
Jugendlicher. Als Matrix dienen dabei zum einen die Anwendungsfelder der
Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik:
• Schulische und außerschulische Lern- und Bildungsorte,
• Beteiligungschancen und -anlässe im politischen und öffentlichen Raum,
• Übergangsgestaltung von der Schule in den Arbeitsmarkt,
und zum anderen die im Eckpunktepapier dargestellten zentralen aktuellen
Herausforderungen:
• faire Chancen für Jugendliche,
• gelungene Ressourcenaufteilung von Zeiten und Räumen,
• Perspektiven und Zuversicht für ein Leben in der Zukunft.
Drucksache 17/9652 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Ist diese Clusterung auch für andere Bundesministerien geplant, in deren
Zuständigkeitsbereich jugendpolitische Maßnahmen fallen?
Wenn ja, in welchen?
Derzeit ist nicht geplant, diese Clusterung auf andere Bundesministerien zu
übertragen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
21. Wird sich in diesem Zusammenhang der Zuschnitt der Abteilungen im
BMFSFJ verändern?
Wenn ja, was genau soll sich im Zuschnitt ändern?
Ein neuer Zuschnitt der Abteilungen des BMFSFJ ist derzeit nicht geplant.
22. Wird die Clusterung Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendplan des
Bundes haben?
Wenn ja, welche?
Die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik ist auf einen längeren
Zeitraum angelegt.
Ob die Clusterung Auswirkungen auf den KJP (Kinder- und Jugendplan des
Bundes) haben wird, ist derzeit nicht absehbar. Die Prüfung erfolgt insoweit
ergebnisoffen.
23. Wird die Clusterung Auswirkungen auf andere Bereiche des
Bundeshaushalts haben?
Wenn ja, welche?
Die Clusterung wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf andere Bereiche
des Bundeshaushalts haben.
Einrichtung eines Zentrums „Allianz für Jugend“ (bis Ende 2012)
24. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um bis
Ende 2012 ein Zentrum „Allianz für Jugend“ einzurichten, und wo bildet
sich das im Bundeshaushalt ab?
Das „Zentrum Eigenständige Jugendpolitik“ wurde bereits Ende 2011 mit der
Einberufung der Steuerungsgruppe eingerichtet. In der Steuerungsgruppe sind
Vertreter
• des BMFSFJ,
• der Länder,
• der Kommunalen Spitzenverbände,
• des Deutschen Jugendinstituts,
• der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe sowie
• des Deutschen Bundesjugendrings.
Die Geschäftsstelle für das „Zentrum Eigenständige Jugendpolitik“ hat ihre
Arbeit zum 1. März 2012 aufgenommen. Diese ist beim Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e. V. (AGJ) angesiedelt. Hierfür erhält
die AGJ folgende Projektförderung aus dem Kapitel 17 02, Titel 684 11,
Förderprogramm 13.3 Eigenständige Jugendpolitik, Partizipation:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/96522011 – 6 000 Euro
2012 – 386 691 Euro
2013 – 449 051 Euro
2014 – 274 574 Euro.
25. In welcher Höhe hat die Bundesregierung Haushaltsmittel eingeplant, um
das Zentrum „Allianz für Jugend“ zu errichten (bitte unter Angabe von
Einzelplänen, Haushaltstiteln und Jahren)?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
26. Welche Aufgaben soll das Zentrum „Allianz für Jugend“ haben?
Das „Zentrum Eigenständige Jugendpolitik“ wird folgende Aufgaben
wahrnehmen:
• Vorbereitung und Konzipierung einer „Allianz für Jugend“,
• Organisation/Koordination von Fachforen und Veranstaltungen,
• Initiierung von Modellprojekten,
• Begleitung der direkten Jugendbeteiligung im Prozess der Entwicklung einer
Eigenständigen Jugendpolitik,
• Aufbereitung und Präsentation der Prozessergebnisse.
27. Wie viele Personalstellen sind für das Zentrum „Allianz für Jugend“
vorgesehen?
In der Geschäftsstelle des Zentrums sind vier Personalstellen eingerichtet:
Projektleitung, zwei Referenten-/Referentinnenstellen, eine Sachbearbeitungsstelle.
28. Wie soll die fachliche Begleitung und die fachpolitische Steuerung des
Zentrums erfolgen?
Im Zentrum ist eine Steuerungsgruppe eingerichtet, welche die fachlichen und
fachpolitischen Arbeiten zur Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik
intensiv befördert. Zur Zusammensetzung wird auf die Antwort zu Frage 24
verwiesen.
Die Mitglieder der Steuerungsgruppe unterstützen durch ihre Expertise und
verbandliche Vernetzung alle Initiativen und Maßnahmen im Zentrum. Sie
beraten und unterstützen bei der Abfassung gemeinsamer Leitlinien,
Empfehlungen und Forderungen für eine Eigenständige Jugendpolitik und einer „Allianz
für Jugend“.
Thematische Fachforen: Beginn Herbst 2011 – Anerkennung von Engagement
und Validierung nicht formaler Bildung (bis Ende der Legislaturperiode)
29. Wann beginnen die thematischen Fachforen zur Anerkennung von
Engagement und Validierung nicht formaler Bildung?
Das erste Fachforum im Anwendungsfeld „Schulische und außerschulische
Lern- und Bildungsorte“ hat am 13. Dezember 2011 in Berlin stattgefunden. Es
Drucksache 17/9652 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestand unter dem Titel „Anerkennung außerschulischer Bildung“. Die Ergebnis-
Publikation kann auf der Homepage des BMFSFJ unter folgendem Link
heruntergeladen werden:
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Kinder-und-Jugend/eigenstaendige-jugendpolitik.html.
30. Welcher Zeitplan ist für diese Fachforen vorgesehen (bitte detailliert
auflisten)?
Insgesamt sind neun Fachforen (pro Anwendungsfeld drei Fachforen) geplant.
Da die Planung und Durchführung der Fachforen im Frühjahr 2012 vom
BMFSFJ an das „Zentrum Eigenständige Jugendpolitik“ übertragen wurde,
wird der detaillierte Arbeitsplan mit den anstehenden Fachforen zurzeit
erarbeitet.
Der zeitliche Ablaufplan sieht folgendermaßen aus:
Fachforen im Anwendungsfeld schulische und außerschulische Lern- und
Bildungsorte
• 13. Dezember 2011
• September 2012
• Oktober 2013
Fachforen im Anwendungsfeld „Beteiligungschancen und -anlässe im
politischen und öffentlichen Raum“
• 22. Februar 2012
• Dezember 2012
• Dezember 2013
Fachforen im Anwendungsfeld „Übergangsgestaltung von der Schule in den
Arbeitsmarkt“
• 3. Mai 2012
• März 2013
• Februar 2013.
Des Weiteren ist eine Zwischenbilanz im Juni 2013 vorgesehen.
Zwischen den jeweiligen Fachforen eines Anwendungsfeldes findet eine
selbständige Jugendbeteiligung zu den Ergebnissen des Fachforums statt (vgl.
Antwort zu Frage 52). Weitere Informationen zur Jugendbeteiligung finden Sie auf
der Homepage
www.ichmache-politik.de.
31. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure (z. B. Vereine und
Jugendverbände), Länder und Kommunen werden zu den Fachforen eingeladen
(bitte auflisten)?
Zu jedem Fachforum erfolgt eine umfassende Einladung an die
zivilgesellschaftlichen Akteure. Die Einladung wird darüber hinaus über die in der
Steuerungsgruppe des Zentrums vertretenen Akteure über deren Kanäle weiter
verteilt (Auflistung in Anlage 1).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/965232. In welcher Höhe wurden bzw. werden Haushaltsmittel für die Fachforen
zur Verfügung gestellt?
Und wo bilden sich diese Mittel im Haushalt BMFSFJ ab (bitte nach
Haushaltstiteln und Jahren auflisten)?
Für das 1. Fachforum wurden Mittel von rund 41 000 Euro aus dem Kapitel
17 02, Titel 684 11 – Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an
Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe – im Haushaltsjahr 2011
zur Verfügung gestellt. Für das 2. Fachforum, welches am 22. Februar 2012
stattfand, betrug die Summe der zur Verfügung gestellten Mittel im gleichen
Titel im Haushaltsjahr 2012 rund 35 000 Euro.
Der Geschäftsstelle für das „Zentrum Eigenständige Jugendpolitik“ obliegt nun
die Organisation und Koordination der noch stattfindenden Fachforen. Die
hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind in den benannten Förderhöhen an
die AGJ enthalten (vgl. Antwort zu Frage 24).
33. Sind Publikationen zu den Fachforen geplant?
Wenn ja, welche, und in welcher Auflage?
Die Ergebnisse der Fachforen werden jeweils dokumentiert. Die ersten beiden
Dokumentationen sind auf der Homepage des BMFSFJ abrufbar (vgl. Antwort
zu Frage 29). Die Ergebnisse der künftigen Fachforen werden gleichfalls
dokumentiert werden; über die Form der Veröffentlichung ist noch zu entscheiden.
Fachforen zur Verbesserung jugendpolitischer Strukturen vor Ort –
Jugendhilfeplanung, Jugendhilfeausschüsse, Lokale Allianzen, Lokale Kinder- und
Jugendberichterstattung, Preis für jugendfreundlichste Gemeinde (bis Ende
der Legislaturperiode)
34. Wann beginnen die Fachforen zur Verbesserung jugendpolitischer
Strukturen vor Ort – Jugendhilfeplanung, Jugendhilfeausschüsse, Lokale
Allianzen, Lokale Kinder- und Jugendberichterstattung, Preis für
jugendfreundlichste Gemeinde?
35. Welcher Zeitplan ist für diese Fachforen vorgesehen (bitte detailliert
auflisten)?
36. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure, welche Länder und Kommunen
werden zu den Fachforen eingeladen (bitte auflisten)?
37. In welcher Höhe wurden bzw. werden Haushaltsmittel für die Fachforen
zur Verfügung gestellt?
Und wo bilden sich die Mittel im Haushalt BMFSFJ ab (bitte auflisten
nach Haushaltstiteln und Jahren)?
38. Sind Publikationen zu den Fachforen geplant?
Wenn ja, welche, und in welcher Auflage?
Die Fragen 34 bis 38 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das erste Fachforum im Anwendungsfeld „Beteiligungschancen und -anlässe
im politischen und öffentlichen Raum“ fand am 22. Februar 2012 in Mainz statt
unter dem Titel:
„Teilhabe junger Menschen vor Ort“.
Drucksache 17/9652 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFür den Zeitplan der Fachforen, den Einladungsverteiler, die Finanzierung und
die Form der Ergebnissicherung wird auf die Antworten zu den Fragen 29
bis 33 verwiesen.
Prüfauftrag Jugendpolitische Rahmenbedingungen im Achten Buch
Sozialgesetzbuch – SGB VIII (bis Ende der Legislaturperiode)
39. Welchen Prüfauftrag verfolgt das BMFSFJ hinsichtlich einer möglichen
Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen im SGB VIII (siehe
Eckpunktepapier „Allianz für Jugend“)?
40. Was hat die bisherige Prüfung ergeben?
41. Führt das BMFSFJ hierzu entsprechende Gespräche mit Ländern und
Kommunen?
Wenn ja, was haben diese Gespräche bislang ergeben?
42. Plant die Bundesregierung zusätzliche Haushaltsmittel für eventuell
geplante Änderungen ein (bitte auflisten nach Haushaltstiteln und Jahren)?
Die Fragen 39 bis 42 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung prüft kontinuierlich und im Rahmen der Entwicklung
einer Eigenständigen Jugendpolitik einen möglichen Bedarf zur
Weiterentwicklung der Regelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch „Kinder- und
Jugendhilfe“ – (SGB VIII).
Das Bundesjugendkuratorium hat eine Arbeitsgruppe zur Eigenständigen
Jugendpolitik eingerichtet, die sich intensiv mit den Fragen der
Weiterentwicklung des SGB VIII beschäftigt. So ist eine Expertise „Profil der
Jugendhilfeplanung zur Herausbildung einer ,Eigenständigen Jugendpolitik‘ im kommunalen
Bereich: Praxis und Handlungsoptionen der Jugendhilfeplanung in
Jugendämtern“ in Auftrag gegeben worden, mit der die Rolle und die Weiterentwicklung
der Jugendhilfeplanung untersucht wird. Der Prüfung, insbesondere der im
Eckpunktepapier aufgeworfenen Fragestellungen, dienen auch die geplanten
Fachforen.
Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendplanes des Bundes zu einem
Steuerungsinstrument der eigenständigen Jugendpolitik
43. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung, um den Kinder- und
Jugendplan des Bundes zu stärken?
Der KJP bedarf zur Ausgestaltung einer pluralen bedarfsgerechten
Jugendhilfelandschaft einer kontinuierlichen Fort- und Weiterentwicklung. Durch eine
2009 eingeleitete Evaluation wird die Förderung aus dem KJP nach den
Kriterien Wirksamkeit, Effizienz, Zielgenauigkeit und Nachhaltigkeit einer Prüfung
unterzogen.
Die durch das Deutsche Jugendinstitut durchgeführte Evaluation dient im
Kontext eines Qualitätskonzeptes zur Sicherung und Stärkung der fachlichen Arbeit
in der Kinder- und Jugendhilfe auf bundeszentraler Ebene.
Die Evaluation und auch die gesamte Fortentwicklung des KJP erfolgt in enger
partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den beteiligten Trägern/Verbänden im
Rahmen von programmspezifischen Steuerungsgruppen und intensiver
Befassung in der Programmübergreifenden Arbeitsgruppe zum KJP (vgl. Abschnitt I
Nummer 5 Richtlinie KJP).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/9652Bei der Fortentwicklung des KJP stehen im Vordergrund:
• die Sicherung und Stärkung einer zweck- und zielgerichteten Jugendpolitik
auf Bundesebene,
• Stärkung der Infrastrukturen der bundeszentralen freien Kinder- und
Jugendhilfe,
• Sicherung der fachlichen Steuerung und Planung bei Zuwendungsgeber und
Zuwendungsempfänger,
• Transparenz bei der zweckentsprechenden Mittelverwendung,
• Verwaltungsvereinfachung bei den Förder- und Finanzierungsinstrumenten.
Die aus der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse werden auch in den
parlamentarischen Raum transportiert (Bundestagsausschuss FSFJ etc.). Dadurch
sollen die Leistungen des KJP auch gegenüber dem Parlament transparenter
gemacht und somit die förderpolitische Legitimation gestärkt werden.
44. Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Bundesregierung zur Stärkung
des Kinder- und Jugendplans vor?
Die Fortentwicklung des Kinder- und Jugendplans wird sich an einer externen
Evaluation durch das Deutsche Jugendinstitut und im Rahmen eines intensiven
Konsultationsprozesses über eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den
bundeszentralen Verbänden, Trägern und Fachorganisationen ausrichten (siehe
Antwort zu Frage 43). Die Bundesregierung will diesen Prozessen nicht
vorgreifen und wird ihre Vorschläge und Entscheidungen daran ausrichten.
45. Wie soll der Kinder- und Jugendplan des Bundes umgestaltet werden,
damit er zu einem Steuerungsinstrument der eigenständigen Jugendpolitik,
wie von der Bundesregierung vorgesehen, wird?
Zur Einschätzung des Umgestaltungsbedarfs sollen die Erkenntnisse aus der
Evaluation genutzt werden. Bei der Fortentwicklung des KJP (vgl. Antworten
zu den Fragen 43 und 44) wird ebenfalls die Entwicklung einer Eigenständigen
Jugendpolitik inhaltlich berücksichtigt. Durch die enge strukturelle Verbindung
der Mitglieder in der Programmübergreifenden Arbeitsgruppe zu den Akteuren
im Zentrum werden beide Prozesse eng miteinander beraten und ausgestaltet
werden. Materiell können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Vorschläge
gemacht werden, da in beiden Prozessen noch keine operativen Ansätze
entwickelt worden sind.
46. Sind weitere Kürzungen im Bereich der Jugendpolitik geplant?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, wie werden diese begründet?
47. Wird es zu Kürzungen bei Maßnahmen zur Förderung von
benachteiligten Jugendlichen kommen, um dem Grundsatz Rechnung zu tragen,
Jugendpolitik auch für sogenannte normale Jugendliche machen zu wollen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, wie werden diese begründet?
Die Fragen 46 und 47 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Zurzeit läuft das Aufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt
2013. Nach den bisherigen Planungen sind keine Einschnitte vorgesehen.
Drucksache 17/9652 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode48. Werden bisher in anderen Bundesressorts angesiedelte, jugendpolitisch
relevante Programme (zum Beispiel die Bündnisse für Bildung beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung) künftig zum Bestandteil
des Kinder- und Jugendplans?
Eine Ausweitung des KJP ist zurzeit nicht vorgesehen.
Beteiligung Jugendlicher/ePartizipation (bis Ende der Legislaturperiode)
49. Was versteht die Bundesregierung unter Kinder- und Jugendbeteiligung?
Die Bundesregierung versteht unter dem Begriff der Beteiligung sowohl die
Partizipation von Kindern und Jugendlichen als auch deren gesellschaftliches
Engagement. Für den Begriff der Partizipation folgt die Bundesregierung der
Definition in der Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums aus dem Jahr
2009 „Partizipation von Kindern und Jugendlichen – zwischen Anspruch und
Wirklichkeit“. Danach erfordert Partizipation, „einen Teil der
Verfügungsgewalt über die eigene gegenwärtige wie zukünftige Lebensgestaltung von den
Erwachsenen auf die Kinder und Jugendlichen zu übertragen. Es geht dabei um
Entscheidungen, von denen die Partizipationsbeteiligten unmittelbar betroffen
sind. Ernstgemeinte Partizipation verändert die Entscheidungsprozesse sowie
die -ergebnisse und wirkt sich auf die Lebenswelt der betroffenen Kinder und
Jugendlichen aus“ (ebd. S. 5).
50. Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen „echter“ und „Alibi-
Beteiligung“?
Echte Beteiligung liegt dann vor, wenn Kinder- und Jugendliche ihre
Lebenswelt selber mitgestalten können und die Auswirkungen ihres Engagements
selber erfahren können. Eine echte Beteiligung hat auch zur Voraussetzung, dass
die Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung für alle Akteure offengelegt
sind. Der Begriff „Alibi-Beteiligung“ hat sich in der Jugendpolitik für ein
Vorgehen etabliert, indem Jugendliche befragt und zu Veranstaltungen eingeladen
werden, ohne dass ein stimmiges Beteiligungskonzept zugrunde liegt. Es
besteht die Gefahr, dass Jugendliche dann nur als „Dekoration“ genutzt werden.
51. Welche Möglichkeiten der direkten Beteiligung von Jugendlichen hat das
BMFSFJ in der Vergangenheit gefördert oder angeboten?
Der Bund fördert seit vielen Jahren nachhaltig die Partizipation von Kindern
und Jugendlichen durch den KJP. Allein mit der Förderung und Sicherung der
bundeszentralen Infrastruktur wird die Jugendverbandsarbeit für jährlich
5,5 Millionen Kinder und Jugendliche unterstützt. In diesem Zusammenhang
ist die JugendleiterIn-Card (JuLeiCa) ein wichtiges Werkzeug zur Befähigung
und Verbreitung von Partizipation unter Jugendlichen.
Jugendbeteiligung ist das konstituierende Merkmal für die gesamte
Jugendverbandsarbeit: Junge Menschen organisieren, gestalten und verantworten ihre
Jugendarbeit selbst, gemeinsam und verantwortlich.
Jugendverbandsarbeit auf Bundesebene ist gekennzeichnet durch die Vielfalt
von Verbänden unterschiedlicher Wertorientierung und die Vielfalt der Inhalte,
Methoden und Arbeitsformen.
Mit rd. 10 Mio. Euro für die Politische Bildung werden die notwendigen
Kompetenzen und Möglichkeiten zur Partizipation junger Menschen gestärkt. In den
durch Bundesmittel geförderten Kursen und Projekten wird Partizipation in-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/9652haltlich und methodisch (Planspiele, Lernwerkstätten, thinking skills u. v. a.)
nachhaltig und interaktiv handlungsorientiert umgesetzt.
Um die Partizipation zum strukturellen Bestandteil der Förderpraxis zu
machen, hat das BMFSFJ in der überwiegenden Anzahl seiner
Bewilligungsbescheide Auflagen aufgenommen, die sicherstellen, dass Partizipation noch
stärker als bisher als strukturelles Element in die Maßnahmen und Programme
nach dem KJP verankert wird.
Auch in jugendpolitischen Einzelmaßnahmen der Bundesregierung besitzt die
Jugendbeteiligung eine besondere Bedeutung: so wurde zum Beispiel der
Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010“ unter
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt.
Im Rahmen des Strukturierten Dialogs, dem zentralen Instrument zur
Beteiligung junger Menschen an der Umsetzung der EU-Jugendstrategie, werden
Jugendliche als Akteure systematisch in die politische Meinungsbildung und
Entscheidungsfindung zu ausgewählten Themenfeldern einbezogen. Das BMFSFJ
hat zur Umsetzung des Strukturierten Dialogs eine Koordinierungsstelle beim
Deutschen Bundesjugendring eingerichtet und eine Nationale Arbeitsgruppe
zur Begleitung des Strukturierten Dialogs (national und europäisch) eingesetzt,
in der öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf lokaler,
regionaler und nationaler Ebene sowie die Jugendforschung vertreten sind. Über
das Internetangebot
www.strukturierterdialog.de werden Informationen für
Jugendliche und Multiplikatoren sowie Unterstützungsmaterialen und
Methodenvorschläge für konkrete Projekte zur Verfügung gestellt, themenbezogene
Online-Konsultationen durchgeführt sowie Ergebnisse einzelner Dialoge
gebündelt und für andere zugänglich gemacht. Das EU-Programm JUGEND
in AKTION 2007 bis 2013 stellt Fördergelder für Projekte des Strukturierten
Dialogs in Deutschland zur Verfügung. Die Förderstrategie wurde gemeinsam
vom Deutschen Bundesjugendring (DBJR) und JUGEND für Europa –
Deutsche Agentur für das Programm JUGEND IN AKTION erarbeitet.
Im Dialog Internet, den Bundesministerin Dr. Kristina Schröder im Herbst 2010
gestartet hat, werden Jugendlichen Möglichkeiten der Beteiligung an der
Entwicklung einer Kinder- und Jugendnetzpolitik über die Plattform
www.dialog-
internet.de angeboten.
52. Wie will die Bundesregierung die Beteiligung von Jugendlichen an der
Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik sicherstellen?
Wie sollen Verbände, Kommunen und Länder beteiligt werden?
53. Finden Planungen zur Beteiligung der Jugendlichen zusammen mit dem
Deutschen Bundesjugendring und anderen bundeszentralen Trägern statt,
und wenn ja, welche?
54. Welche bundeszentralen Verbände und Träger sind in den Prozess
eingebunden?
55. Haben hierzu bereits Treffen stattgefunden?
Und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Die Fragen 52 bis 55 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung einer
Eigenständigen Jugendpolitik wird über ein Projekt des Deutschen
Bundesjugendrings sichergestellt.
Drucksache 17/9652 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas Projekt „Ich mache --> Politik“ ist Teil des Prozesses zur Entwicklung
einer Eigenständigen Jugendpolitik. Das Projekt ermöglicht es Jugendlichen
sich als Gruppe, Verband, Schule oder als Einzelperson mit den Themen und
Ergebnissen des Prozesses auseinanderzusetzen sowie diese zu bewerten und
zu qualifizieren. Dies erfolgt in dezentraler Auseinandersetzung der
Jugendlichen mit den Themen vor Ort, die durch das Projekt initiiert wird. Online
gestützt werden die Positionierungen der Jugendlichen gesammelt und von ihnen
gewichtet. Die Resultate werden schließlich in die Entscheidungsfindung des
Prozesses eingehen. Sie fließen in die Steuerungsgruppe des „Zentrums
Eigenständige Jugendpolitik“ zur direkten Weiterentwicklung der Leitlinien und
Forderungen einer Eigenständigen Jugendpolitik ein. Jugendliche wirken somit an
der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik mit, denn politische
Akteurinnen und Akteure beschäftigen sich bewusst und ernsthaft mit den
Ergebnissen der Jugendbeteiligung und geben den beteiligten Jugendlichen ein
Feedback über die Wirkung ihres Engagements. Das Projekt strebt an, eine
Jugendbeteiligung zu ermöglichen, in der junge Menschen real etwas bewirken
können.
Die jungen Menschen sollen nicht nur Impulsgeberinnen und Impulsgeber sein,
sondern vor allem Beurteilungsinstanz für die inhaltlichen Ergebnisse im
Prozessverlauf. Auch wenn klar ist, dass verbindliche Entscheidungen über
konkrete politische Maßnahmen an anderer Stelle im Prozess zu fällen sind, kann
sich durch die Jugendbeteiligung eine klare und deutliche Position junger
Menschen entwickeln, die von den politischen Akteurinnen und Akteuren bei ihren
Entscheidungen berücksichtigt werden.
Weitere Informationen sind zu finden unter:
www.ichmache-politik.de.
56. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung den Jugendbeiräten in
den Kommunen und Gemeinden ein?
Für gute Beteiligung vor Ort gibt es viele Wege und Instrumente. Entscheidend
ist, ob es sich um eine erstgenommene Beteiligung handelt, also ob die
Beteiligung der Jugendlichen Wirkung auf ihre Lebenswelt hat. Gut konzipierte
Jugendbeiräte, in denen Jugendliche Entscheidungsbefugnisse haben und
Wirkungen erzielen können, werden daher von der Bundesregierung begrüßt.
57. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass
Chancengleichheit auch bei der ePartizipation hergestellt wird und diese nicht
durch das „digital gap“ konterkariert wird?
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom
23. August 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6836) ausgeführt, teilt die
Bundesregierung die im Gutachten des Hans-Bredow-Instituts, Hamburg, zum
Medien- und Kommunikationsbericht 2008 vertretene Einschätzung, dass eine
Teilung der Gesellschaft heute weniger im Blick auf die Nutzung neuer
Informations- und Kommunikationstechnologien an sich, sondern im Hinblick auf
die Art der Nutzung vorliegt. Ziel der Bundesregierung ist es daher, vor allem
bei jungen Menschen und ihren Eltern mit geeigneten Maßnahmen zur
Förderung der Medienkompetenz und der elterlichen Erziehungskompetenz die
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine möglichst umfassende Teilhabe aller
an den Chancen dieser neuen Technologien für eine gesellschaftliche und
politische Teilhabe eröffnet werden. Gleichzeitig ist eine möglichst breite und
gleichzeitig zielgruppengerechte Ansprache wesentlich bei der inhaltlichen und
gestalterischen Umsetzung von Beteiligungsangeboten über das Internet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/965258. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, eine Diskussion über
verschiedene Formen der Beteiligung von Jugendlichen und deren
Weiterentwicklung zu führen?
a) Wenn ja, mit welchem Ziel?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat den Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes
Deutschland 2005 bis 2010“ (NAP) konsequent unter Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen umgesetzt. Die Ergebnisse und Materialien werden in der
praktischen Arbeit zur Verbesserung der Lebens- und Entwicklungschancen
von Kindern und Jugendlichen weiterhin eingesetzt. Bei der Entwicklung einer
Eigenständigen Jugendpolitik wird auf den Ergebnissen des NAP aufgebaut,
die Altersgruppe der Jugendlichen verstärkt in den Fokus gerückt.
Das Bundesjugendkuratorium, das die Bundesregierung in grundsätzlichen
Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und
Jugendpolitik berät, hat eine Arbeitsgruppe Jugendpolitik eingerichtet. Diese
begleitet die Bundesregierung bei der Entwicklung einer Eigenständigen
Jugendpolitik, beim Aufbau von Strukturen, beim Aufbau der Allianz für Jugend und
bei der Gestaltung der Fachforen.
Im Rahmen des Strukturierten Dialogs, dem zentralen Instrument zur Beteiligung
junger Menschen an der Umsetzung der EU-Jugendstrategie (vgl. Antwort zu
Frage 51), wird in der Arbeitsgruppe eine kontinuierliche Debatte über
verschiedene Formen der Beteiligung von Jugendlichen und deren Weiterentwicklung
geführt. Ziel ist es Online- und Offline-Beteiligungsformate zu entwickeln, zu
erproben und umzusetzen, um auch bislang wenig erreichte Zielgruppen zu
erreichen und eine transparente und verbindliche Beteiligungskultur zu stärken.
Die Umsetzung des Strukturierten Dialogs als Beteiligungsinstrument im
Rahmen der Umsetzung der EU-Jugendstrategie wird bis Ende 2013 evaluiert.
Im Rahmen des Dialog Internet spielt die Nutzung des Internets für eine
stärkere Beteiligung junger Menschen an politischen und gesellschaftlichen
Diskussions- und Entscheidungsprozessen eine wichtige Rolle. So werden mit der
Initiative „youthpart“ Angebote der ePartizipation in Deutschland und im
internationalen Fachaustausch erhoben, begleitet und beraten sowie, auch durch die
Weiterentwicklung und Bereitstellung von Softwaretools, gefördert. Auf
diesem Weg sollen Gelingensbedingungen von Angeboten der ePartizipation, die
sich an junge Menschen richten, identifiziert werden.
Schließlich werden auch die Erfahrungen mit dem Projekt des DBJR „Ich
mache --> Politik“ in die Diskussion um die Weiterentwicklung von
Beteiligungswegen und -instrumenten einfließen.
59. Welche Ergebnisse des Nationalen Aktionsplans „Für ein kindergerechtes
Deutschland 2005–2010“ hinsichtlich der Beteiligung Jugendlicher
sollen konkret in die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik
einfließen?
Im Abschlussbericht zum Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes
Deutschland 2005 bis 2010“ wurden in einem kooperativen Prozess unter
Einbindung sämtlicher Akteure „Leitlinien für ein kindergerechtes Deutschland“
entwickelt. Diese werden aufgegriffen und für die Altersgruppe der
Jugendlichen konkretisiert:
http://www.kindergerechtes-deutschland.de/publikationen/abschlussbericht/.
Drucksache 17/9652 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInternationale Zusammenarbeit (Peer-Learning) (bis Ende der
Legislaturperiode)
60. Wann soll die Veranstaltungsreihe zum EU-Peer-Learning-Verfahren
beginnen?
Das BMSFJ führt aktuell insgesamt fünf Multilaterale Kooperationsprojekte
(MKP) mit europäischen und internationalen Partnern durch. Die jeweiligen
Zeitpläne sind unterschiedlich, einige Projekte haben bereits Ende 2011/Anfang 2012
begonnen. Angestrebt ist, dass bis zum Sommer 2012 alle fünf Projekte ihre
Arbeit aufgenommen haben.
Das Auftaktseminar zum MKP zur eigenständigen Jugendpolitik findet vom
13. bis 14. Juni 2012 in Berlin statt.
61. Welche EU-Handlungsakteure sollen eingebunden werden, um den Peer-
Learning-Prozess auf europäischer Ebene voranzutreiben?
Die Einbindung der EU-Institutionen in die fünf MKP ist unterschiedlich. Die
Europäische Kommission ist vielfach aktiv eingebunden, in Einzelfällen auch
künftige EU-Ratspräsidentschaften.
Jugendsozialarbeit
62. Prüft das BMFSFJ Aktivitäten zur Verstetigung der Programme
„Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ bzw. die
Einrichtung von Folgeprogrammen?
a) Wenn ja, welchen Sachstand gibt es hierzu?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten
Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“
laufen planmäßig bis Ende 2013.
Der Bund hat mit einer Förderlaufzeit der Programme von bis zu 10 Jahren
(Kompetenzagenturen) seiner Anregungs- und Initiierungsfunktion in
hinreichendem Maße Genüge getan und den Ländern ausreichend Zeit zur
Verstetigung gegeben. Ein neues Programm für die ESF-Periode 2014 bis 2020 ist
in Planung. Die Ausgestaltung hängt von der thematischen Konzentration des
ESF ab, die derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird.
63. Prüft die Bundesregierung Gesetzesänderungen an der Schnittstelle des
SGB II, SGB III und SGB VIII mit dem Ziel, die Integration von
benachteiligten Jugendlichen zu verbessern?
a) Wenn ja, was hat diese Prüfung bislang ergeben?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesänderungen an der
Schnittstelle des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) und des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kooperation der verschiedenen
Akteure an dieser Schnittstelle sind bereits in den drei Sozialgesetzbüchern
verankert (vgl. z. B. § 13 Absatz 4 und § 81 SGB VIII, § 18 SGB II, § 9 Absatz 3
SGB III). Beispiele guter Praxis belegen, dass eine wirkungsvolle
Zusammenarbeit unter Einbeziehung verschiedener Rechtskreise möglich ist. Durch
verschiedene Modellprogramme gibt die Bundesregierung den Kommunen An-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/9652reize, neue Formen einer erfolgreichen rechtskreisübergreifenden Kooperation
vor Ort im Sinne einer Förderung „aus einer Hand“ aufzubauen, zu erproben
und nachhaltig zu verankern. Neben dem Modellprogramm „JUGEND STÄR-
KEN: Aktiv in der Region“ des BMFSFJ sind hier das von der Bundesagentur
für Arbeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) durchgeführte Projekt „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ und die
Förderinitiative „Regionales Übergangsmanagement (RÜM)“ zu nennen,
welche das Bundesministerium für Bildung und Forschung als Teil des Programms
„Perspektive Berufsabschluss“ durchführt.
64. Prüft die Bundesregierung insbesondere eine Änderung des § 13
SGB VIII zur verbindlichen Stärkung seiner Integrationsangebote?
a) Wenn ja, was hat diese Prüfung bislang ergeben?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung des § 13 SGB VIII. § 13
SGB VIII bietet den Ländern bzw. Kommunen eine rechtliche Grundlage für
Aktivitäten zur schulischen, beruflichen und sozialen Integration junger
Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung
angewiesen sind. Die Umsetzung obliegt den Ländern bzw. Kommunen.
Mit dem Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“
unterstützt das BMFSFJ 35 Modellkommunen darin, Förderlücken für benachteiligte
junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch innovative
Angebote „aus einer Hand“ unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu schließen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 63 verwiesen.
65. Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um die
Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit den Jobcentern und
Optionskommunen zu verbessern?
Um die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und den
Jobcentern weiter zu befördern, hat das BMAS im Jahr 2010 die Bundesagentur für
Arbeit mit der Umsetzung des Modellprojektes „Arbeitsbündnis Jugend und
Beruf“ beauftragt.
Ziel war es insbesondere, die Kooperation aller für die Arbeitsmarktintegration
von jungen Menschen im Leistungsbezug des SGB II verantwortlichen Akteure
vor Ort zu verbessern, die Ressourcen für Jugendliche sinnvoll miteinander zu
verknüpfen und die Arbeit der Jobcenter an der Schnittstelle zur Agentur für
Arbeit sowie Kinder- und Jugendhilfe zu verzahnen.
2010 wurde mit der Erprobung der besseren Schnittstellenarbeit an zunächst
sechs Modellstandorten begonnen. 2011 wurden 14 weitere
Grundsicherungsstellen in die Erprobung und Weiterentwicklung des Konzeptes einbezogen und
mit dem Transfer guter Praxis begonnen.
Anhand der Vor-Ort-Erprobung an den Pilot- und Leuchtturmstandorten
konnten wertvolle Erkenntnisse für eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
gewonnen werden. In diesem Jahr werden die Erkenntnisse bundesweit im
Rahmen eines freiwilligen Angebotes bekannt gemacht.
In Ergänzung des „Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf“ wird im
Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ des BMFSFJ die
rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Akteure am Übergang Schule – Beruf
(SGB II, SGB III und SGB VIII) in der Praxis erprobt. Damit werden Impulse
für eine bessere Verzahnung der Angebote im örtlichen Netzwerk gesetzt. Zwi-
Drucksache 17/9652 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschen dem Bundesprogramm und dem Projekt der BA findet eine enge
Abstimmung statt, um Synergien zu nutzen und Doppelungen zu vermeiden.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 63 verwiesen.
66. Welchen Stellenwert und welche Aufgaben hat nach Auffassung der
Bundesregierung dabei die Jugendsozialarbeit?
Die Bundesregierung misst der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII einen
hohen Stellenwert bei, da mit dieser Vorschrift die zentrale rechtliche
Grundlage geschaffen wurde, benachteiligte junge Menschen individuell zu fördern.
Die Umsetzung dieser Vorschrift liegt in der Zuständigkeit der Länder bzw.
Kommunen. In Wahrnehmung seiner Anregungs- und Initiierungsfunktion hat
der Bund auf der Grundlage von § 83 Absatz 1 SGB VIII mit der Initiative
JUGEND STÄRKEN und ihren vier Programmen (
www.jugend-staerken.de)
ein Instrumentarium geschaffen, das die Länder und Kommunen im Kontext
der Jugendsozialarbeit unterstützt, Neues auszuprobieren und gemeinsam mit
den lokalen Akteuren die Kooperation zu intensivieren.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 63 verwiesen.
67. Prüft die Bundesregierung die Finanzierung der Lernförderung im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets gemäß § 28 Absatz 5 SGB II auf
individuelle sozialpädagogisch orientierte Trainingsmaßnahmen zum
Abbau von Schulverweigerung und Schuldistanz auszuweiten?
Wenn nein, warum nicht?
§ 28 Absatz 5 SGB II berücksichtigt, dass auch außerschulische Lernförderung
vom Anspruch auf Sicherung des spezifischen soziokulturellen
Existenzminimums von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfasst sein kann.
In der Regel ist sie nur kurzzeitig notwendig, um vorübergehende
Lernschwächen zu beheben. Sie soll unmittelbare schulische Angebote lediglich ergänzen.
Änderungen zum Bildungspaket sind nicht geplant.
Der Bund hat sich jedoch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur
Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch bereit erklärt, den Ländern in den Jahren 2011 bis 2013
jeweils 400 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, die entweder für das
gemeinschaftliche Mittagessen von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Schule
(sog. außerschulisches Hortessen) oder für die Schulsozialarbeit oder anteilig
für beide Zwecke eingesetzt werden sollen.
Da Schulsozialarbeit Landesaufgabe ist, entscheiden die Länder über die
konkrete Verwendung der Mittel in eigener Zuständigkeit. Dies betrifft auch die
konkrete Ausgestaltung von Schulsozialarbeit.
Mitglieder der AGJ
Jugendverbände:
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej)
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
Bund der Deutschen Landjugend
Bund Deutscher PfadfinderInnen - Bundesverband
Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt
Deutsche Beamtenbund-Jugend
Deutsche Jugend in Europa - DJO -
Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG)
Deutsche Schreberjugend - Bundesverband e.V.
Deutsche Sportjugend
Deutsche Wanderjugend
Deutscher Gewerkschaftsbund
DLRG-Jugend
Jugend des Deutschen Alpenvereins
Naturfreundejugend Deutschlands
Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände
Solidaritätsjugend Deutschlands
Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken
Landesjugendringe:
Landesjugendring Baden-Württemberg e. V.
Bayerischer Jugendring
Landesjugendring Berlin
Landesjugendring Brandenburg
Bremer Jugendring e. V.
Landesjugendring Hamburg e. V.
Hessischer Jugendring
Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Landesjugendring Niedersachsen e. V.
Landesjugendring Nordrhein-Westfalen e. V.
Landesjugendring Thüringen e. V.
Landesjugendring Saar e. V.
Kinder- und Jugendring Sachsen e. V.
Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V.
Landesjugendring Schleswig-Holstein
Landesjugendring Rheinland-Pfalz
Anlage 1
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege:
Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e. V.
Deutscher Caritasverband e. V.
Deutsches Rotes Kreuz e. V.
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
e. V.
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.
Fachorganisationen der Jugendhilfe:
AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.
Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ)
Bundesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik e. V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e. V.
BundesForum Kinder- und Jugendreisen e. V.
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke)
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V.
Deutscher Kinderschutzbund
Deutsches Jugendherbergswerk - Hauptverband
Evangelischer Erziehungsverband e. V. (EREV)
Internationaler Bund
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd)
Lernen Fördern - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen
e. V.
Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. - VPK
SOS Kinderdorf e. V.
terre des hommes Deutschland e. V.
Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.
Oberste Landesjugend- und Familienbehörden:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes BW
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Hessisches Sozialministerium
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz
Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Personal und Qualifikation:
Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik - BeA
Bundesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien, nicht konfessionell gebundenen
Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher in der BRD - BöfAE
Bundesarbeitsgemeinschaft katholischer Ausbildungsstätten für Erzieherinnen /Erzieher - BAGKAE
Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaften -DGfE
Deutsche Gesellschaft für Supervision e. V.
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit - DBSH
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - DIJuF
Deutsches Jugendinstitut - DJI
Erziehungswissenschaftlicher Fakultätentag - EWFT
Fachbereichstag Soziale Arbeit
Forschungsgruppe PETRA
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - GEW
Institut des Rauhen Hauses für Soziale Praxis gGmbH
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik - ISS
Institut für Soziale Arbeit - ISA
Stiftung SPI Sozialpädagogisches Institut Berlin
ver.di-Bundesverwaltung
Jugendpolitische Sprecher der Länder:
Baden-Württemberg SPD Dr. Frank Mentrup
CDU Felix Schreiner
Grüne/B90 Thomas Poreski
FDP Dr. Timm Kern
Bayern CSU Josef Zellmeier
SPD Martin Güll
Grüne/B90 Ludwig Hartmann
FDP Julika Sandt
FW (Freie Wähler) Thorsten Glauber
Berlin SPD Björn Eggert
CDU Roman Simon
Die Linke Katrin Möller
Grüne/B90 Marianne Burkert-Eulitz
Piraten Martin Delius
Brandenburg SPD Ina Muhß
CDU Gordon Hoffmann
Die Linke Birgit Wöllert
Grüne/B90 keine Sprecher
FDP Andreas Büttner
Bremen SPD Klaus Möhle
CDU Sandra Ahrens
Die Linke keine Angabe
Grüne/B90 Linda Neddermann
Hamburg SPD Dr. Melanie Leonhard
CDU Christoph de Vries
Die Linke Mehmet Yildiz
FDP Finn Ole Ritter
Grüne/B90 Christiane Blömeke
Hessen SPD keine Angabe
CDU Claudia Ravensburg
Die Linke Janine Wissler
FDP Hans-Christian Mick
Grüne/B90 Marcus Bocklet
Mecklenburg-Vorpommern SPD Ralf Mucha
CDU Marc Reinhardt
Die Linke Jacqueline Bernhardt
Grüne/B90 Silke Gajek
Niedersachsen SPD keine Angabe
CDU Ansgar Focke
Die Linke Victor Perli
FDP Björn Försterling
Grüne/B90 Miriam Staudte
Nordrhein-Westfalen SPD zur Zeit nicht vorhanden
CDU zur Zeit nicht vorhanden
Die Linke Carolin Butterwegge
FDP zur Zeit nicht vorhanden
Grüne/B90 zur Zeit nicht vorhanden
Rheinland-Pfalz SPD Ingeborg Sahler-Fesel
CDU Simone Huth-Haage
Grüne/B90 Pia Schellhammer
Saarland SPD Dr. Magnus Jung
CDU Tobias Hans
Die Linke Ralf Georgi
FDP keine Angabe
Grüne/B90 keine Angabe
Sachsen SPD Henning Homann
CDU Patrick Schreiber
Die Linke Annekatrin Klepsch
FDP Benjamin Karabinski
Grüne/B90 keine Angabe
Sachsen-Anhalt SPD keine Angabe
CDU keine Angabe
Die Linke Monika Hohmann
Grüne/B90 keine Angabe
Schleswig-Holstein SPD Serpil Midyatli
CDU keine Angabe
Die Linke keine Angabe
FDP keine Angabe
Grüne/B90 bevorstehende Wahl Mai
Thüringen SPD Peter Metz
CDU Beate Meißner
Die Linke Katharina König
FDP keine Angabe
Grüne/B90
Jugendgruppen:
Die Jungsozialisten
Junge Grüne
Junge Union
Junge Liberalen - Julis
Die Falken
Junge Piraten
Ring Christlich-Demokratischer Studenten
Juso - Hochschulgruppen
Bundesverband liberaler Hochschulgruppen
Campusgrün
Junge europäische Sozialisten Deutschland
peto
DLRG-Jugend
Jugendfeuerwehr
Jugendrotkreuz
Jugendwerk der AWO
Malteser Jugend
THW Jugend
Wasserwacht-Jugend
Jugendpresse Deutschland
Junge Presse
Erziehungshilfefachverbände:
AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.
Bundeskonferenz für Erziehungsfragen
Bundesverband katholischer Einrichtungen
Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V.
Evangelische Erziehungsverband e. V.
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Kultusministerien der einzelnen Bundesländer
Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V.
Stiftung Leben und Arbeit
Sachsen
Kultusministerium des Landes Sachsen
- Hier wurde die Bitte gestellt, die Einladung an sämtliche Schulen im Land Sachsen
weiter zu leiten
Arbeitsagentur Sachsen
Verteiler Landespressekonferenz Sachsen
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e. V.
AJZ e. V
Alraune e. V. Jugendtreff
Arthur e. V.
AWO Erzgebirge gGmbH
AWO KV Auerbach/Vogtl.
AWO KV Chemnitz und Umgebung e.V.
city-kids e. V.
Columbus Junior e. V.
Deutscher Kinderschutzbund Plauen e. V.
Diakoniewerk Westsachsen gGmbH
Diakonisches Werk im KB Auerbach e. V. - FB Jugendhilfe
Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Marienberg e. V. - Jugendhilfe/-sozialarbeit
Dock 28 e. V.
Dorfklub Sproitz e. V.
Eine Welt e. V.
eurodesk Partner FERIENBÖRSE für alle von 6 b. 26 - Völkerverständigung durch Begegnung e. V.
FAB Crimmitschau e. V.
Ferienland e. V.
Frauen für Frauen e. V. - Frauenzentrum "sowieso"
Freizeithäuser e. V. - Sächs. Spielezentrum/ Ludothek Leipzig
Gemeinsam Ziele Erreichen e. V.
Gerede e.V. - homo, bi und trans e. V.
Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e. V.
GSF - Gemeinnütziger Sozialer Förderkreis e. V.
HALLE 5 e. V. - Kinder- und Jugendzentrum
HaTiKva e. V. - Bildungs- und Begeg.stätte für Jüd. Gesch./Kultur
J.A.M. e. V.
JuCo Soziale Arbeit gGmbH
Jugend-, Kultur- und Umweltzentrum e. V. - E- WERK Oschatz
Jugendclub Callenberg e. V.
Jugendclub Kuppelhalle Tharandt
Jugendclub Train Control e. V.
Jugendclub Zschopau e. V. - Jugendclub High Point
Jugendhaus Leipzig e. V.
Jugendhaus Roßwein - Die Falken e. V.
Jugendpresse Sachsen e. V. – LGS
Jugendring Oberlausitz e. V. - Geschäftsstelle Weißwasser
Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.
Jugendverein "Alte Feuerwehr" - Cossebaude e.V.
Jugendverein Valtenbergwichtel e. V. - Jugendhaus Neukirch und Wilthen
Jugendzentrum Flöha e. V. – UFO
JUST Jugendstiftung Sachsen
Kellerklub GAG 18 e. V.
Kinder- Jugend- und Familienhilfe e. V.
Kinder- und Jugendarbeit "Grüner Grund" e. V.
Kinder- und Jugendhaus - "Alte Feuerwehr" gGmbH
Kinder- und Jugendzentrum - Treuener Land e. V.
Kinderland Plauen e. V.
Kinderland Sachsen e. V.
Kinderschutzbund Ortsverband Dresden e. V.
Kindervereinigung Chemnitz e. V.
Klub Neue Mensa e. V.
Kraftwerk e. V.
Kreisjugendring Erzgebirge e. V. - Geschäftsstelle Niederwürschnitz
Kulturverein riesa efau
Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit Sachsen e. V. - c/o Tom Küchler
Landesfilmdienst Sachsen für Jugend-und Erwachsenenbildung e. V. - Medienzentrum Leipzig
Landesverband Sächischer Jugendbildungswerke e. V. - LJBW e.V.
Landratsamt Landreis Leipzig – Jugendamt
Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge – Jugendamt
Landratsamt Torgau-Oschatz – Jugendamt
Landratsamt Zwickau - Jugendring Westsachsen e. V.
Lebenshilfe für geistig Behinderte OV Dresden e. V. - Ambulante Dienste
Leipziger Experimentelle Kinderstätte (LEKS) e. V.
LV Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen e. V.
MachtLos e. V.
Medienblau gGmbH
Muldenthaler Jugendhäuser e. V.
Netzwerk für Kinder- und Jugendarbeit e. V.
Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e. V.
Noteingang e. V.
Oase e. V.
Outlaw gemeinnützige Gesellschaft - für Kinder- und Jugendhilfe mbH
Pi-Haus e. V.
Pro Jugend e.V. - Mobile Jugendarbeit Weißeritzkreis
re:tina e. V.
Sächsischer Landesverband der Schullandheime e. V.
Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e. V. – Landesgeschäftsstelle
Safe Club e. V.
Salesianer Don Bosco - Kinder- und Jugendklub Don Bosco (Don Bosco Haus)
Schulen für gemeinschaftsliches Lernen
Solaris FZU gGmbH
Sozio-kulturelles Zentrum "Hafenstraße" Meißen e. V. - Hafenstrasse e. V.
Soziokulturelles Zentrum "Die Villa" - LeISA gGmbH
Spielträume e. V.
Sprach-, Bildungs- und Beratungszentrum e. V.
Stadtmission Chemnitz e. V.
Stadtverwaltung Freiberg - Kinder- und Jugendkontaktbüro
Stadtverwaltung Leipzig – Jugendamt
Stadtverwaltung Zwickau - Amt für soziale Angelegenheiten
Steinhaus e. V.
Stiftung Leben und Arbeit
Studentenclub "Erdalchimisten Freiberg" e. V.
Studentenclub Novitatis e. V.
SWF e. V.
Treberhilfe Dresden e. V.
Treibhaus Döbeln e. V.
Universitas im Bauernhaus Goßberg e. V.
Unternehmen Kultur gGmbH
Verein Annaparkhütte e.V. – Freizeitzentrum
Verein für erzieh. Kinder- und Jugendschutz e. V. - Regenbogenbus e. V.
Verein für Offene Jugendarbeit e. V.
Volkssolidarität KV Riesa-Großenhain e. V.
Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e. V. – Kreisgeschäftsstelle
Volkssolidarität Plauen/Oelsnitz e. V. - Kinder- und Jugendarbeit Oelsnitz
WALDEN e. V.
Weitwinkel e. V.
WST Kinder- und Jugendreisen e. V.
Kinderschutzbund Dresden
Jugensozialamt Zwickau
Landkreis Zwickau
Arbeiterwohlfahrt Dresden, Leipzig, Chemnitz, Auerbach, Erzgebirge, Görlitz
Arbeitskreis SchuleWirtschaft
Geschlechtergerechte Jugend
Haus der Wirtschaft
Bildungslandschaft Sachsen
Diakonie Sachsen
Gemeinsam Ziel Erreichen
Evangelische Jugend
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ISSN 0722-8333]