[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10107
17. Wahlperiode 26. 06. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Juni 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9894 –
Politik der Europäischen Union und der Bundesregierung gegenüber Tunesien
in den Bereichen Justiz und Inneres
Eilig nach den Umbrüchen in Nordafrika hat auch die Europäische Union
(EU) eine Neubestimmung ihrer Politik gegenüber Tunesien vorgenommen.
Am 8. März 2011 haben die Europäische Kommission und die Hohe
Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Mitteilung
„Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ vorgelegt
(KOM(2011) 200 endg.), die am 25. Mai 2011 um die Mitteilung „Eine neue
Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ ergänzt wurde (KOM(2011)
303). Die Europäische Kommission präsentierte dem Rat für Justiz und
Inneres im April 2011 einen ersten „Katalog für kurz- und mittelfristige
Maßnahmen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431). Auch der am 18. November
2011 veröffentlichte „Gesamtansatz für Migration und Mobilität“ widmet sich
der Migrationskontrolle (KOM(2011) 743 endg.). Ein neuer „Aktionsplan“
soll weitere Maßnahmen regeln. Ein Abschluss ist noch für dieses Jahr
geplant. Die eiligen Abkommen, vor allem zur Migrationsabwehr, werfen jedoch
völkerrechtliche Fragen auf: Nach Ansicht vieler Menschen in Tunesien ist
die Regierung lediglich als Übergangsregierung gewählt, die keine
endgültigen Abkommen abschließen darf.
Die veränderten Koordinaten betreffen auch die Zusammenarbeit in den
Bereichen Justiz und Inneres. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verhinderung
unerwünschter Migration. Sogenannte Mobilitätspartnerschaften sollen aber
helfen, dem EU-Arbeitsmarkt bei Bedarf geeignete, billige Arbeitskräfte
zuzuführen. Die Europäische Kommission hat hierzu einen „Dialog mit den
Ländern des südlichen Mittelmeerraums über Migration, Mobilität und Sicherheit“
veröffentlicht, der Bedingungen für die Gewährung von Vorteilen für Reisende
aus Nordafrika formuliert. Reiseerleichterungen könnten demnach erst nach
Abschluss von Rückübernahmeabkommen für abzuschiebende Migrantinnen
und Migranten gewährt werden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431). Ein
„Kapazitätsaufbau im Bereich Grenzmanagement“ wurde bereits kurz nach der
erfolgreichen Vertreibung des früheren Präsidenten Ben Ali angestrebt.
Verhandlungspartner seitens der EU sind hierfür die Europäische Agentur für
die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der
EU FRONTEX, aber auch das Directorate-General (DG) Home Affairs und
das DG Justice. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) plante die
Entsendung von „Expertenteams im Bereich Sicherheitssektorreform“ (SSR) unter
anderem nach Tunesien, um eine „Bedarfsanalyse“ für spätere Maßnahmen
„aus dem Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ zu
erstellen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431). Auch deutsche
„Kandidaten“ waren für die „Expertenteams“ vorgesehen.
Im Dezember 2011 erteilte der Rat für Auswärtige Angelegenheiten der
Kommission ein Mandat zur Aushandlung von Abkommen zur „Schaffung von
Weitreichenden und Umfassenden Freihandelszonen“ (DCFTA) unter
anderem mit Tunesien. Abkommen zur Liberalisierung von Landwirtschaft und
Dienstleistungen werden ebenso verhandelt. Auch ein Fischereiabkommen ist
angestrebt. Eine „Taskforce Tunesien“ soll unter dem Motto „money, market
and mobility“ weitere Verhandlungen vorantreiben. Dieser Gruppe gehören
seitens der EU neben der Hohen Vertreterin und der Kommission auch die
Europäische Entwicklungsbank, die Weltbank, der Internationale
Währungsfonds, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die
Islamische sowie die Afrikanische Entwicklungsbank sowie Vertreter privater
Unternehmen an.
Tunesien erhält finanzielle Mittel aus diversen Finanzinstrumenten der
Europäischen Union ebenso wie der Weltbank oder nationalen Finanzinstitutionen.
Offiziell ausgegeben als „Unterstützung des Transformationsprozesses“
werden auch Maßnahmen zur „Sicherheitssektorreform“ unterstützt. Ein
„gemeinsames Operationsprojekt“ mit Tunesien dient dazu, unerwünschte
Migration zu bekämpfen. Die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX soll ein
Arbeitsabkommen mit Tunesien abschließen. FRONTEX lieferte in einer „Scenario
Analysis Northern Africa“ sechs Hypothesen zu möglichen
Migrationsbewegungen. Die FRONTEX-Mission „Hermes“ vor der tunesischen Küste wurde
auf unbestimmte Zeit verlängert. Gleichzeitig fördern auch einzelne
Mitgliedstaaten die Migrationsabwehr vor der tunesischen Küste: Italien lieferte
hierfür im Mai 2011 vier Patrouillenboote. Offenbar werden die von FRONTEX
bzw. den beteiligten Polizeien der Mitgliedstaaten auf See aufgegriffenen
Migranten auch an Schiffe des tunesischen Militärs übergeben (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/7270).
Tunesien hat auch beim Bundesministerium des Innern um Ausstattungshilfe
sowie zur Entsendung eines Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
(BKA) nachgesucht. Dessen „zeitnahe Entsendung“ hatte die
Bundesregierung im Herbst 2011 angekündigt (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/
7587). Die Präsenz des BKA soll auch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu
polizeilichen Einsatztaktiken und -methoden anbahnen. Das Engagement
dient aber auch der Bekämpfung neuer „wachsender Risiken“, die die
Bundesregierung zunächst pauschal als „illegale Migration, Organisierte Kriminalität,
Terrorismus“ angibt. Zukünftige Projekte könnten demnach eine
„Konzentration auf (Grenz-)Polizeiaufbau und Ausbildung von Polizeikräften“ sowie
eine Zusammenarbeit im Katastrophenschutz umfassen.
Die Freundschaft mit Saudi-Arabien und den damit verbundenen Einfluss will
die Bundesregierung aber nicht nutzen, um sich für die Auslieferung des in
Saudi-Arabien untergeschlüpften früheren Präsidenten Ben Ali nach Tunesien
einzusetzen. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431 wird aber
versprochen, „das Bemühen der tunesischen Regierung um eine Aufarbeitung der
Regierungszeit des früheren Präsidenten Ben Ali“ zu unterstützen. Bislang ist
über die Inhalte dieser „Bemühungen“ aber nichts bekannt.
1. Was kann die Bundesregierung zur vom EAD geplanten Entsendung von
„Expertenteams“ zur Durchführung einer „Sicherheitssektorreform“ nach
Ägypten, Tunesien und Libyen mitteilen (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/6431)?
Ein zehnköpfiges EU-Expertenteam war zwischen dem 1. März und 31. Mai
2012 im Rahmen einer Bedarfsanalyse im Bereich Grenzschutz in Libyen. Ziel
der Mission war es, den genauen Bedarf der libyschen Behörden auf dem
Gebiet der Grenzsicherung und des Grenzmanagements zu ermitteln. Weitere
Expertenteams wurden bislang nicht entsandt.
a) Welche bundesdeutschen Stellen haben an der „Expertenkommission
im Bereich Sicherheitssektorreform nach Ägypten, Tunesien und
Libyen“ teilgenommen?
Im Falle Libyens erfolgte die Sekundierung eines deutschen Experten für
Grenzsicherung durch das Auswärtige Amt.
b) Welche Bedarfsanalysen sind hierzu verfasst worden, und welchen
Inhalt haben diese in groben Zügen?
Zu Libyen hat das entsandte Expertenteam einen Abschlussbericht vorgelegt.
Die Bedarfsanalyse konnte aufgrund nicht immer klarer Zuständigkeiten und
Abläufe auf libyscher Seite sowie aufgrund der Sicherheitslage nur in Teilen
durchgeführt werden. Eine Unterstützung durch die EU komme u. a. im Bereich
der Gesetzgebung, Verbesserung der Kommunikation zwischen libyschen
Stellen untereinander, Personalverwaltung, Durchführung von Grenzkontrollen,
Ausbildung und Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten in Frage, so das
Expertenteam.
c) Welche weiteren „zivilen Maßnahmen der EU (…) einschließlich aus
dem Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“
sind auf Basis der Berichte eingeleitet worden?
Bislang keine.
2. Inwieweit sind Einrichtungen der EU oder, soweit der Bundesregierung
bekannt, der EU-Mitgliedstaaten in den Aufbau von Grenzmanagement,
Kriminalitätsbekämpfung und Migrationsabwehr oder einer
Sicherheitssektorreform in Libyen eingebunden?
Frankreich, Italien, das Vereinigte Königreich, Deutschland und Spanien planen
verschiedene Maßnahmen der Aus- und Fortbildungshilfe für die
Kriminalitätsbekämpfung. Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen
(UNSMIL) hat das Mandat, diese Bemühungen zu koordinieren. Diese
Bemühungen dienen dem Ziel, Libyen beim Aufbau von Polizei und Justizstrukturen
zu unterstützen, die rechtstaatlich geprägt sind und insbesondere den
Menschenrechten Rechnung tragen.
a) Auf welche Art und Weise ist die Grenzschutzagentur FRONTEX
hierzu aktiv?
Eine Einbindung der EU-Grenzschutzagentur Frontex in den Aufbau des
Grenzmanagements, der Kriminalitätsbekämpfung, der Migrationsabwehr oder
einer Sicherheitssektorreform in Libyen ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Der Frontex-Exekutivdirektor wurde im November 2006 durch den Frontex-
Verwaltungsrat zur Aufnahme von Verhandlungen mit Libyen autorisiert. Ziel
der Verhandlungen ist der Abschluss einer Arbeitsvereinbarung. Dem Frontex-
Verwaltungsrat wurden seitens der Agentur bisher keinerlei
Verhandlungsergebnisse zur Billigung vorgelegt.
b) Inwiefern drängen Einrichtungen der EU darauf, dass die
Übergangsregierung in Libyen die Bekämpfung unerwünschter oder unerlaubter
Migration ausführt oder sogar intensiviert?
EU-Kontakte mit der Übergangsregierung zu Migration beschränken sich
derzeit weitgehend auf die oben angeführte Bedarfsanalyse. Die Europäische
Union fordert von der Übergangsregierung die Einhaltung ihrer Zusagen zur
Achtung von Grund- und Menschenrechten.
3. Welche konkreten Projekte werden im Rahmen von
„Transformationspartnerschaften in der MENA-Region“ („Middle East & North Africa“)
vorangetrieben?
a) Worin besteht der deutsche Beitrag für die
„Transformationspartnerschaften“?
Die Bundesregierung unterstützt die Tunesische Republik über die Maßnahmen
der Entwicklungszusammenarbeit hinaus durch eine bilaterale
Transformationspartnerschaft. Diese wurde der tunesischen Seite im Februar 2011 durch
den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, angeboten, im
Juli 2011 mit der tunesischen Regierung vereinbart und am 9. Januar 2012
durch eine gemeinsame Absichtserklärung der beiden Außenminister
konkretisiert. Die Projekte in Höhe von bislang ca. 32 Mio. Euro richten sich nach den
Wünschen der tunesischen Seite, insbesondere betreffen sie die Bereiche
Demokratie- und Rechtsstaatsförderung, berufliche Bildung und
Beschäftigung, Wissenschaftsaustausch sowie Medien- und Pressefreiheit. Die
Transformationsmaßnahmen fügen sich in die Unterstützungsmaßnahmen der übrigen
Bundesministerien ein.
Zu Details und in Bezug auf die Fragen 3b bis 3f sowie 3h wird auf den Bericht
an den Unterausschuss des Deutschen Bundestages „Zivile Krisenprävention
und vernetzte Sicherheit“ zum Thema ,,Transformationspartnerschaften in der
MENA-Region, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Kooperation und
der Rolle des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sowie der
Beschreibung konkreter politischer Verfahren und Instrumente“ vom 10. April 2012
verwiesen.
b) Welche Durchführungsorganisationen sind mit der Umsetzung befasst?
c) Inwieweit werden die Vorhaben mit weiteren Maßnahmen der G8, der
EU und der Vereinten Nationen verzahnt?
d) Auf welche Weise sind die Europäische Kommission, der EAD sowie
weitere EU-Institutionen eingebunden?
e) Auf welche Weise greifen die Maßnahmen auf eine frühere
Zusammenarbeit in den Bereichen Entwicklungspolitik, Inneres und Auswärtiges
zurück?
f) Mit welchen Vorhaben sind die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und
Finanzinstitutionen der Bundesregierung eingebunden?
g) Welche Defizite wurden im Rahmen des MENA-Programms
festgestellt?
Die Projekte im Rahmen der Transformationspartnerschaft 2012/2013 befinden
sich in der Anlaufphase. Für eine Evaluation ist es somit zu früh.
h) Welche Maßnahmen wurden in den Bereichen „Förderung
demokratischen Austauschs, Stärkung der Medien/Pressefreiheit, der Förderung
und Implementierung der Menschenrechte, Hilfe beim Aufbau
zivilgesellschaftlicher Gruppen und Wahlvorbereitung bzw.
Wahlbeobachtung“ bereits gefördert?
Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen.
4. Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden mit der tunesischen
Regierung in den Bereichen Justiz und Inneres zusammen?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigt, Tunesien bei der
Stabilisierung und Demokratisierung des Landes zu unterstützen. Diesbezüglich
werden Gespräche mit der tunesischen Seite geführt. In welcher Form bilaterale
Projekte umgesetzt werden können, wird derzeit geprüft. Schon jetzt besteht
eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und
tunesischen Polizeibehörden im Rahmen der Kooperation in der IKPO-Interpol sowie
über den Verbindungsbeamten des BKA (BKA-VB) in Tunesien.
a) Wie wurde der Bitte Tunesiens nach Ausstattungshilfe und der
Entsendung eines BKA-Verbindungsbeamten seitens der Bundesregierung
entsprochen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7587)?
Der in der Fragestellung angesprochenen Bitte Tunesiens nach
Ausstattungshilfe hat das BKA bislang nicht entsprochen. Seit dem 5. März 2012 ist ein
Verbindungsbeamter des BKA nach Tunis entsandt.
b) Wie kam die Entsendung eines Verbindungsbeamten der Bundespolizei
nach Tunesien zustande?
Die Entsendung des Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten der
Bundespolizei, der Angehöriger der Deutschen Botschaft Tunis ist, wurde auf
diplomatischem Wege mit Tunesien vereinbart.
c) Welche Funktionen übernehmen die deutschen Verbindungsbeamten in
Tunesien, und wo sind sie untergebracht?
Der BKA-VB in Tunesien wird sowohl ermittlungsinitiierend als auch
ermittlungsunterstützend tätig. Seine Aufklärungs- und Unterstützungstätigkeit, seine
Informationssammlung und -auswertung und sein sonstiger
ermittlungsbezogener Einsatz orientieren sich dabei an einem konkreten, polizeilich relevanten
Sachverhalt. Ihm obliegen darüber hinaus sowohl die strategische Beobachtung
sicherheitspolitischer Entwicklungen sowie der Kriminalitätslage in Tunesien
einschließlich der Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung als auch die
entsprechende eigeninitiative Berichterstattung. Der BKA-VB übt keine
hoheitliche Tätigkeit in Tunesien aus.
Der Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei hat den Auftrag,
Lageerkenntnisse über illegale Migration mit den tunesischen
Sicherheitsbehörden auszutauschen sowie bei Fragen der Ausbildungs- und
Ausstattungshilfe zu unterstützen.
Beide Verbindungsbeamte sind an der deutschen Botschaft in Tunis tätig.
d) Welche weiteren Maßnahmen der Bundespolizei oder anderer
deutscher Innenbehörden (insbesondere zur Zusammenarbeit im
Katastrophenschutz oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen) wurden seitens
Tunesien nachgefragt, und wie wurde ihnen entsprochen?
Aufbauend auf der seit 20 Jahren bestehenden Zusammenarbeit zwischen der
tunesischen Katastrophenschutzbehörde ONPC und dem deutschen
Technischen Hilfswerk wird derzeit geprüft, in welcher Form bilaterale Projekte, die
der weiteren Stabilisierung und Demokratisierung des Landes dienen,
umgesetzt werden können.
Neben der Bitte Tunesiens um Ausstattungshilfe besteht darüber hinaus Bedarf
an (grenz-)polizeilicher Ausbildungshilfe. Die Unterstützungsmöglichkeiten
werden derzeit geprüft.
e) Auf welche Risikoanalysen oder sonstigen Lagebewertungen zu
Tunesien stützt sich die Bundesregierung in den Bereichen Migration,
Kriminalität und Terrorismus?
Das BMI stützt sich auf die Berichterstattung zuständiger internationaler und
deutscher Sicherheitsbehörden, die die Bereiche Migration, Kriminalität und
Terrorismus umfasst.
f) Welches weitere Engagement in der Region leitet sich aus diesen
Bewertungen ab?
Aus den Bewertungen im Sinne der Antwort zu Frage 4e lässt sich die
Erforderlichkeit einer Unterstützung durch das BMI im Transformationsprozess
Tunesiens ableiten. Hinsichtlich der Ausgestaltung dieser Unterstützung wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
5. Inwiefern ist der im Juli 2011 vom Rat ernannte „Sonderbeauftragte für den
südlichen Mittelmeerraum“ in Maßnahmen oder Verhandlungen mit der
tunesischen Regierung in den Bereichen Justiz und Inneres eingebunden?
Im Rahmen seines Mandats nimmt der Sonderbeauftragte der EU für den
südlichen Mittelmeerraum die folgenden Aufgaben wahr: er stärkt die allgemeine
politische Rolle der Europäischen Union im Hinblick auf die Länder des
südlichen Mittelmeerraums; er trägt zu einer besseren Kohärenz, Kontinuität und
Koordination der Strategien und Maßnahmen der Union und der
Mitgliedstaaten gegenüber der Region bei und fördert die Sensibilisierung der Partnerländer
für das Vorgehen der Union; er leistet einen Beitrag zur Umsetzung der
Menschenrechtspolitik der Union in der Region und fördert die Koordinierung mit
internationalen Partnern und Organisationen. Im Rahmen der Tätigkeit des
Sonderbeauftragten werden auch Aspekte im Bereich Justiz und Inneres
angesprochen.
6. Welche finanzielle Rahmenprogramme bzw. sonstigen finanziellen Mittel
werden seitens der Europäischen Kommission und der Bundesregierung
seit 2011 an Tunesien ausgegeben?
a) Welche Mittelzuweisungen werden hierfür aufgewendet, und an welche
Bedingungen knüpft sich ihre Auszahlung?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) stellt keine finanziellen Rahmenprogramme im Sinne von Budgethilfen,
finanziellen Hilfen oder Haushaltstransfers für Tunesien bereit. Die vom BMZ-
Haushalt finanzierten Maßnahmen werden nach den üblichen Verfahren der
Finanziellen Zusammenarbeit vereinbart und umgesetzt. Im Jahr 2011 hat das
BMZ Mittel der Finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von 76 Mio. Euro
zugesagt.
Weiterhin unterstützt die Bundesregierung die Tunesische Republik im
Rahmen der Transformationspartnerschaft. Auf die Antwort zu Frage 3 wird
verwiesen.
Von der EU erhält Tunesien hauptsächlich Mittel im Rahmen der europäischen
Nachbarschaftspolitik (ENP). Die Prioritäten für die Verwendung der aus dem
Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) zur
Verfügung gestellten Mittel werden in ENPI-spezifischen Aktionsplänen
festgeschrieben, welche regelmäßig neu verhandelt werden. Außerdem erhielt
Tunesien im Jahr 2011 als erstes Land Mittel i. H. v. 20 Mio. Euro aus dem neuen
SPRING-Programm (Support for Partnerships, Reforms and Inclusive Growth).
Diese Unterstützung wird im Jahr 2012 fortgeführt, jedoch ist die Höhe der
Mittelzuweisungen noch nicht bekannt. Insgesamt erhielt Tunesien im Jahr 2011 fast
160 Mio. Euro im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit der EU. Für den
Zeitraum 2011 bis 2013 sind zurzeit 400 Mio. Euro vorgesehen (dies beinhaltet
sowohl zugesagte als auch in Aussicht gestellte Mittel für diesen Zeitraum).
Tunesien erhielt im Jahr 2011 zusätzlich 9,7 Mio. Euro aus anderen Budgetlinien
bzw. Instrumenten der EU-Entwicklungszusammenarbeit (Stabilitätsinstrument
IfS, Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte, EZI
Entwicklungshilfeinstrument (Unterinstrument zur Förderung nichtstaatlicher
Akteure). Außerdem werden mit Tunesien Twinningprojekte umgesetzt.
b) Inwieweit ist das BMZ bzw. andere Behörden der Bundesregierung in
die Gewährung von Finanzhilfen eingebunden?
Das BMZ wirkt im Rahmen seiner Beteiligungsrechte in den verschiedenen
internationalen Organisationen, wie beispielsweise den internationalen
Entwicklungsbanken, mit.
c) Wofür müssen diese Mittel jeweils verwendet werden (bitte tabellarisch
darstellen)?
Zur Verwendung der BMZ-Mittel:
Projektmaßnahme Höhe der Mittel Verwendungszweck
Finanzierung von Kleinst-,
Kleinen und Mittleren
Unternehmen in Tunesien
51,5 Mio. Euro Refinanzierung von KKMU-Kreditlinien tunesischer Banken
Abwasserentsorgung 18 Mio. Euro Bau von Sammelkläranlagen und Abwassernetzen
Entwicklung ländlicher
Regionen –
Wasserhaushalt
4,5 Mio. Euro Infrastrukturmaßnahmen für Bewässerung und
Hochwasserschutz im ländlichen Raum
Industrieller Umweltfonds 2 Mio. Euro Offener Fonds für betriebliche Investitionen zur Verringerung
von Emissionen und Ressourcenverbrauch
Zur Verwendung der EU-Mittel:
7. Welche Anstrengungen existieren zur Neufassung der Verordnung des
Finanzinstrumentariums der „European Neighbourhood Policy“ (ENP)?
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2011 einen Vorschlag für eine
Verordnung zum Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) vorgelegt, die
der Verordnung zum Europäischen Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstrument (ENPI) ab dem 1. Januar 2014 nachfolgen soll. Seit Februar 2012
verhandelt der Rat über diesen Vorschlag.
a) Welche Vorschläge existieren zur Definition von „Benchmarks“ oder
„Indikatoren“, anhand derer Reformschritte bestimmter Länder
gemessen werden sollen?
Der gegenwärtig verhandelte Entwurf der Verordnung zum Europäischen
Nachbarschaftsinstrument listet exemplarisch Indikatoren auf, anhand derer das
Erreichen der Ziele des ENI gemessen werden soll. Hierzu zählen unter
anderem die Abhaltung demokratischer Wahlen, Zusammenarbeit im Bereich Justiz
und Sicherheit, Korruptionsniveau, Handelsströme, Geschlechtergerechtigkeit,
Beschäftigungsquoten und Indikatoren zur Einkommensverteilung. Auch
einschlägige Indikatoren internationaler Organisationen sollen genutzt werden.
b) Wie wurden diese „Benchmarks“ oder „Indikatoren“ bereits
konkretisiert, und wer legt diese fest?
Konkrete Benchmarks und Indikatoren zum Erreichen der Ziele der
Europäischen Nachbarschaftspolitik werden mit den einzelnen Partnerländern im
Rahmen der Aktionspläne festgelegt. Die vom Europäischen Auswärtigen Dienst
Instrument Höhe der Mittel Verwendungszweck
Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)
ENPI allgemein 390 Mio. Euro
(2011–2013)
Die Mittel aus dem Nachbarschaftsinstrument werden im
Einklang mit den Vorgaben der Gemeinsamen Mitteilung „Eine
Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für
Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ (KOM(2011) 0200 endg.)
und der Gemeinsamen Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine
Nachbarschaft im Wandel“ (KOM(2011) 0303 endg.) sowie
dem Aktionsplan für Tunesien verwendet.
davon SPRING 20 Mio. Euro 10 Mio. Euro werden einem Wachstumsprogramm „Appui à la
relance“ für Tunesien zugeführt.
10 Mio. Euro stehen Tunesien zur Verfügung, um dringende
Maßnahmen umzusetzen.
Mittel aus anderen EU-Außenfinanzierungsinstrumenten (einschließlich Twinning)
Stabilitätsinstrument (IfS) 2 Mio. Euro Unterstützung beim Übergang zur Demokratie und bei der
Vorbereitung der Wahlen
Europäisches Instrument
für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR)
5,2 Mio. Euro Unterstützung des Wahlprozesses (Wahlbeobachtung) sowie
Unterstützung von Meinungsfreiheit und Förderung
demokratischer Werte, Wahlbeobachtermission
EZI
Entwicklungshilfeinstrument
(Unterinstrument zur Förderung
nichtstaatlicher Akteure)
2,5 Mio. Euro Regionale Entwicklung mit Schwerpunkt Beschäftigungs- und
Einkommensförderung
Twinning 22,2 Mio. Euro Zur Umsetzung durch Tunesien identifizierter Maßnahmen
(u. a. Transport und Dezentralisierung)
entworfenen Aktionspläne werden im Rat beraten, bevor sie mit dem
jeweiligen Partnerland abgestimmt werden.
8. Welche näheren Erläuterungen kann die Bundesregierung zu
Verhandlungen um eine Freihandelszone mit Tunesien mitteilen, für die der Rat für
Auswärtige Angelegenheiten im Dezember 2011 ein Mandat erteilte?
a) Welches Ziel wird mit den Verhandlungen verfolgt?
Im Bereich der EU-Handelspolitik hat die Europäische Kommission am
21. September 2011 in einem Diskussionspapier die Forcierung so genannter
weitreichender und umfassender Freihandelsabkommen (Deep and
Comprehensive Free Trade Agreements, DCFTA) mit den arabischen Reformstaaten
angeregt. Die vorgeschlagene Empfehlung zur Ermächtigung der Europäischen
Kommission zur Aufnahme von vertieften handelspolitischen Verhandlungen
mit Ägypten, Tunesien, Marokko und Jordanien mit dem Ziel der Einrichtung
der DCFTA-Freihandelszonen wurde am 14. Dezember 2011 vom Rat der
Europäischen Union im Format der Handelsminister gebilligt.
Ziel der Verhandlungen ist zum einen, in den Bereichen Güterhandel,
Agrarprodukte und Dienstleistungen Marktzugangsverbesserungen zu vereinbaren.
Das DCFTA mit Tunesien umfasst darüber hinaus auch Vereinbarungen zu
weiteren wirtschaftlichen und handelsbezogenen Themen wie
Handelserleichterungen, technische Handelshemmnisse, sanitäre und phytosanitäre Standards,
Investitionsschutz, öffentliches Vergabewesen und Wettbewerbspolitik.
Erklärtes langfristiges Ziel ist, Tunesien voll in den EU-Binnenmarkt zu integrieren.
Die Verhandlungsmandate selbst sind auf die jeweiligen
Ausgangsvoraussetzungen (Umsetzungsstand des jeweiligen EU-Assoziationsabkommens) der
einzelnen Länder zugeschnitten. Die Europäische Kommission ist bereits mit
Tunesien in eine Vorprüfung (Scoping Exercise) über das Ambitionsniveau
eines DCFTA eingetreten. Auf der Grundlage dieser Vorprüfung wird die
Europäische Kommission dem Handelspolitischen Ausschuss, dem die Vertreter der
EU-Mitgliedstaaten angehören, berichten und nach dessen Zustimmung in die
Detailverhandlungen mit Tunesien eintreten.
b) Welche Vertreter welcher Behörden, Bundesministerien oder sonstiger
(auch privater) Institutionen haben an den Verhandlungen
teilgenommen?
Die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Tunesien werden von
EU-Seite ausschließlich durch die Europäische Kommission wahrgenommen.
Die Kommission muss sich dabei an ein durch den Rat erteiltes
Verhandlungsmandat halten und muss den Rat regelmäßig über den Fortschritt der
Verhandlungen unterrichten. Vertreter von EU-Mitgliedstaaten nehmen an den
laufenden Verhandlungen nicht teil.
c) Inwieweit werden auch Bestimmungen zu Agrar- und
Fischereierzeugnissen, Energie oder zur Liberalisierung von Dienstleistungen
verhandelt?
Auf die Antwort zu Frage 8a wird verwiesen.
d) Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Gesprächen zu
einer Freihandelszone mit Tunesien?
Die Bundesregierung hat sich wiederholt für einen schnellen Fortschritt und
möglichst weitreichende Ergebnisse in den Verhandlungen eingesetzt. Die
Bundesregierung ist der Ansicht, dass handelspolitische Erleichterungen positive
wirtschaftliche Impulse für Tunesien bringen und damit die demokratische
Transformation in Tunesien unterstützen können.
9. Welche konkreten Ziele verfolgt die „Taskforce Tunesien“ in den
Bereichen Justiz und Inneres, und wer gehört ihr an bzw. hat an Treffen
teilgenommen?
a) Wie oft hat die „Taskforce Tunesien“ seit ihrem Bestehen getagt?
Die „Taskforce Tunesien“ ist ein gemeinsames Unterfangen der EU und
Tunesiens. Ihr gehören neben den tunesischen Behörden auch der Europäische
Auswärtige Dienst, die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten,
internationale Finanzinstitutionen, der Privatsektor, die Zivilgesellschaft sowie
Mitglieder des Europäischen Parlamentes an. Die Taskforce hat bisher ein Treffen
abgehalten, dieses fand am 28./29. September 2011 in Tunis statt.
b) Welche Innenbehörden Tunesiens haben mit welchem Anliegen an der
„Taskforce Tunesien“ teilgenommen?
Von tunesischer Seite haben Vertreter des Außenministeriums, des
Finanzministeriums, des Ministeriums für Investition und internationale
Zusammenarbeit, des Landwirtschaftsministeriums und des Industrieministeriums sowie
Vertreter der Gewerkschaft UGTT und des Arbeitgeberverbandes UTICA
teilgenommen. Konkrete Anliegen von Innenbehörden Tunesiens während des
Taskforce-Treffens – neben der Diskussion von Möglichkeiten einer engeren
Zusammenarbeit mit der EU – sind nicht bekannt.
c) Welche Rolle spielen die Europäische Investitionsbank, die
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder andere
internationale Institutionen (auch die G8 oder die sogenannte Deauville-
Partnerschaft) innerhalb der „Taskforce“, und in welche Verhandlungen sind
diese eingebunden?
Die Europäische Investitionsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung und andere internationale Institutionen leisten einen wichtigen
Beitrag zur Unterstützung des tunesischen Reformprozesses und sind in die
Arbeit der Taskforce eingebunden.
Die Europäische Kommission ist bestrebt, Synergien zwischen den Maßnahmen
der Taskforce und den Aktivitäten der Deauville-Partnerschaft zu verstärken.
d) Inwieweit wurde im Rahmen der „Taskforce“ die Rückzahlung
eingefrorener Guthaben verabredet?
Die Rückzahlung eingefrorener Guthaben wurde im Rahmen des Treffens der
Taskforce im Jahr 2011 erörtert. Es wurde vereinbart, ein Unterstützungsteam,
bestehend aus Experten in Brüssel und Tunis, zur Pflege des Informationsaustauschs
zwischen EU-Mitgliedstaaten und der tunesischen Regierung einzusetzen.
e) Auf welche Art und Weise ist ein „Privatsektor“ in die „Taskforce“
integriert, und um welche Unternehmen, Institutionen oder Personen
handelt es sich konkret?
Der Privatsektor ist in die Taskforce Tunesien integriert und hat am Treffen der
Taskforce teilgenommen. Vertreten waren die folgenden Unternehmen und
Institutionen: CIMPOR, Finmeccanica, Maire Tecnimont Group, AFD, Club
Méditerranée, British Gas Tunisia, INDRA, ACCIONA, KPMG, Air France,
Siemens Tunisia, Prolea-Sofiproteol, Kleinwort Benson, Mouvements des
Entreprises de France, Sanofi Aventis, IPEMED, CONECT, Arab Enterprise
Institute, Gas de France Suez.
f) Auf welche Art und Weise konnte die „Taskforce“, wie von der
Kommission in ihrer Mitteilung „Umsetzung einer neuen Europäischen
Nachbarschaftspolitik“, die „Bereitstellung der Hilfe und finanziellen
Unterstützung unter Einbeziehung zahlreicher Institutionen“
beschleunigen?
Die Taskforce setzte im Vorfeld der tunesischen Wahlen zu einer
verfassungsgebenden Versammlung ein wichtiges Zeichen des EU-Engagements für
Tunesien und ermöglichte die Abstimmung mit anderen Institutionen. Durch die
Bündelung der Kräfte einer Reihe von Akteuren ermöglicht sie die
Beschleunigung und zielorientiertere Verwendung der internationalen Unterstützung für
Tunesien.
10. Welchen Zeitplan sieht die Roadmap für die „Umsetzung einer neuen
Europäischen Nachbarschaftspolitik“ bezüglich der „südlichen
Nachbarschaft“ und insbesondere Tunesien vor?
Die Roadmap, Teil der Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission
und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und
Sicherheitspolitik zur Umsetzung einer neuen Nachbarschaftspolitik (JOIN(2012)
14 endg.), bezieht sich auf den Zeitraum 2012 bis 2013. Ihre Zielvorgaben
beziehen sich auf alle Länder der „südlichen Nachbarschaft“ und sollen bis zum
Jahr 2013 erreicht werden, wobei Maßnahmen teilweise über das Jahr 2013
andauern werden. Einzelne Maßnahmen sowie Reformziele für Tunesien werden
in dem die horizontalen Dokumente begleitenden Fortschrittsbericht dargelegt.
11. Welchen Inhalt hat der im Oktober 2011 zwischen der EU und Tunesien
begonnene „Dialog zu Migration, Mobilität und Sicherheit“, und wer ist
an entsprechenden Verhandlungen beteiligt?
Der Dialog mit Tunesien dient in erster Linie dem Austausch beider Seiten über
Standpunkte und Erwartungen und der Klärung von Bedürfnissen sowie
möglichen Kooperationsfeldern in den Bereichen Migration, Mobilität und
Sicherheit.
An den Gesprächen mit der tunesischen Seite waren Vertreterinnen und
Vertreter der Europäischen Kommission, des EAD, der dänischen Präsidentschaft und
der Agenturen Frontex, EASO, Europol und ETF (European Training
Foundation) beteiligt.
Die an diesem Prozess besonders interessierten Mitgliedstaaten, darunter
Deutschland, waren bei Gesprächen am 26. März 2012 in Tunis ebenfalls
vertreten. Von tunesischer Seite nahmen bei diesem Treffen Vertreterinnen und
Vertreter des Außenministeriums sowie der Ministerien für Verteidigung,
Inneres, Justiz, Arbeit und Entwicklung teil.
a) Mit welchem konkreten Anliegen nehmen die EU-Agenturen
FRONTEX und Europol sowie der EAD an dem „Dialog“ teil, bzw.
welche (Zwischen-)Ergebnisse sind bereits erzielt worden?
Die Agenturen sind im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate in den Dialog
einbezogen. Der EAD verfolgt die Gespräche vor dem Hintergrund der
außenpolitischen Bezüge und der EU-Beziehungen zu Tunesien insgesamt.
b) Welche Institutionen der tunesischen Zivilgesellschaft sind in den
„Dialog“ eingebunden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren in die offiziellen Gesprächen keine
Institutionen der tunesischen Zivilgesellschaft eingebunden. Es ist jedoch
geplant, im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft Institutionen der Zivilgesellschaft
einzubeziehen, beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter von
Diasporaorganisationen aus den Mitgliedstaaten und tunesische Nichtregierungsorganisationen
aus den Bereichen Kampf gegen Menschenhandel und Korruptionsbekämpfung.
Die tunesische Zivilgesellschaft wird durch geplante Projekte der
Mobilitätspartnerschaft, zum Beispiel akademische Austauschprogramme und
Ausbildungsförderung, einbezogen.
c) Auf welche Art und Weise bringt sich die Bundesregierung „aktiv“ in
den „Dialog“ mit den „südlichen Mittelmeeranrainern“ ein (Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431)?
Die Bundesregierung hat sich in EU-internen Vorbereitungstreffen für den
Dialog zu Migration, Mobilität und Sicherheit aktiv für eine umfassende
Dialogagenda und zum Beispiel die Aufnahme von bestimmten Themen wie
Ausbildung, Beschäftigung, universitärer Austausch und Flüchtlingsschutz eingesetzt.
Sie hat auf EU-Ebene für rasche Fortschritte geworben und darüber hinaus
Projektideen entwickelt, mit denen sie sich in Mobilitätspartnerschaften einbringen
möchte.
12. Welchen Stand kann die Bundesregierung zur Verhandlung eines
„Aktionsplans“ der Europäischen Union zu Tunesien mitteilen?
Derzeit werden Rückmeldungen aus Tunesien zum aktuellen
Verhandlungsstand erwartet.
a) Wer ist vonseiten der EU sowie der Bundesregierung an den
Verhandlungen beteiligt?
Die Verhandlungen zum Aktionsplan der Europäischen Union mit Tunesien
liegen beim EAD sowie der Europäischen Kommission. Die Ratsgruppen werden
regelmäßig über den Stand der Verhandlungen unterrichtet.
b) Welche Unterausschüsse sind mit welchen Fragen befasst, und wie ist
die Bundesregierung hierin eingebunden?
Die Unterausschüsse im Rahmen des Assoziierungsabkommens sind nicht
aktiv in die Verhandlung des Aktionsplans involviert, werden aber regelmäßig
durch den EAD und die Europäische Kommission informiert.
c) Inwiefern werden von dem „Aktionsplan“ Bereiche der Justiz und des
Innern, vor allem zu Polizeizusammenarbeit und Migrationsabwehr,
berührt?
Der Aktionsplan 2012 bis 2016 gliedert sich ein in die Prioritäten der
Europäischen Nachbarschaftspolitik und schafft den Rahmen zur Stärkung der
Beziehungen zwischen der EU und Tunesien in Hinblick auf die Vereinbarung
einer privilegierten Partnerschaft. Dabei geht es u. a. um Rechtsstaatlichkeit und
Demokratie, sowie die Kooperation in den Bereichen Menschenrechte und
Grundfreiheiten, Justiz und Sicherheit, Migration, Mobilität und Sicherheit,
Drogen und Geldwäsche.
d) Inwieweit soll der Aktionsplan auch die Einbindung der EU-
Agenturen FRONTEX oder Europol regeln?
Der Aktionsplan legt Prioritäten für die zukünftige Zusammenarbeit fest,
darunter auch in Bereichen, die in die Arbeitsfelder der EU-Agenturen Frontex
und Europol fallen. Die Einbindung der EU-Agenturen wird in dem
Aktionsplan jedoch nicht konkretisiert.
e) Welcher Zeitrahmen liegt dem „Aktionsplan“ zugrunde, und wie wird
dessen technische und finanzielle Unterstützung umgesetzt?
Der Aktionsplan bezieht sich auf den Zeitraum von 2012 bis 2016. Eine
regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen und gesetzten Ziele wird durch den
Assoziationsausschuss und die Unterausschüsse sowie regelmäßige
Fortschrittsberichte zu den einzelnen Bereichen des Aktionsplans sichergestellt.
13. Inwiefern werden im „Aktionsplan“ auch jene Voraussetzungen
thematisiert, die vor einer „Stärkung der Mobilitätsmöglichkeiten“ durch die EU
seitens der tunesischen Regierung erfüllt werden müssen (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/6431)?
Der Aktionsplan sieht sowohl die Schaffung einer Mobilitätspartnerschaft als
auch eine Zusammenarbeit in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und
Demokratie, sowie die Kooperation in den Bereichen Menschenrechte und
Grundfreiheiten, Justiz und Sicherheit, Migration, Mobilität und Sicherheit, Drogen und
Geldwäsche vor.
a) Welche Zugeständnisse gegenüber Tunesien sollen nach
gegenwärtigem Stand an das Erreichen von „Reformzielen“ geknüpft werden?
Der Dialog zu Migration, Mobilität und Sicherheit ist Teil einer umfassenderen
Intensivierung der Beziehungen mit und Unterstützung für Tunesien im
Rahmen der erneuerten Europäischen Nachbarschaftspolitik. Als
themenspezifischer Dialog ist er in den breiteren Rahmen der bilateralen und regionalen
Beziehungen und Verhandlungen eingebettet.
b) Inwieweit macht die EU Zugeständnisse im Bereich
nachbarschaftlicher Zusammenarbeit oder auch die Erleichterung von
„Mobilitätsmöglichkeiten“ von der Ratifizierung oder Anwendung
internationaler Abkommen zur Migrationskontrolle abhängig?
Die im Rahmen des Dialogs und der Verhandlungen über eine
Mobilitätspartnerschaft mit der Tunesischen Republik angestoßenen und geplanten Projekte
sind nicht abhängig von der Zeichnung bestimmter Abkommen. Gleichwohl
zielt der Dialog auch auf Fortschritte im Hinblick auf Verhandlungen um ein
Rückübernahmeabkommen der EU mit Tunesien und Unterstützung Tunesiens
bei der Umsetzung des Genfer Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung
der Flüchtlinge und seines Protokolls von 1967 in seine nationale
Rechtsordnung.
c) Welchen Stand haben die Verhandlungen um ein
Rückübernahmeabkommen mit Tunesien für aus der EU abzuschiebende Migrantinnen
und Migranten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung finden derzeit keine Verhandlungen dazu
statt.
d) Welchen Stand haben die „Gemeinsame Erklärungen“, die im Falle
Tunesiens grundlegend für zukünftige „Mobilitätspartnerschaften“
sein sollen?
Es besteht ein auf EU-Ebene weitgehend konsolidierter Entwurf einer
gemeinsamen Erklärung, welcher noch nicht abschließend mit der tunesischen Seite
abgestimmt wurde.
e) Welchen Inhalt sollte die zu verabschiedende „Gemeinsame
Erklärung“ aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Bereiche Justiz
und Inneres betonen?
Die Mobilitätspartnerschaft ist im Einklang mit dem EU-Gesamtansatz zu
Migration und Mobilität als langfristiger Kooperationsrahmen konzipiert und
konzentriert sich daher auf die vier Schwerpunktbereiche des Gesamtansatzes.
Darüber hinausgehende Themen aus den Bereichen Justiz und Inneres können
daher besser in anderen Erklärungen ihren Niederschlag finden.
14. Inwiefern unterstützt die EU oder die Bundesregierung die Regierung
Tunesiens im „Kapazitätsaufbau im Bereich Grenzmanagement“?
a) Welche Treffen haben hierzu stattgefunden, und welche
Vereinbarungen wurden dort getroffen?
Im Mai 2012 fand eine Delegationsreise des BMI nach Tunesien statt. Die
Delegation traf dabei auch mit Vertretern der Sicherheitsbehörden zusammen,
die mit dem Grenzschutz beauftragt sind. Auf die Antwort zu Frage 4d wird
verwiesen.
b) Welche Behörden bzw. sonstigen Stellen der Bundesministerien des
Innern und der Justiz haben von deutscher Seite an derartigen
Gesprächen teilgenommen?
Die Delegation bestand aus Vertretern des BMI.
15. Welche UN-Protokolle oder sonstigen Abkommen zu
Menschenrechtskonventionen oder Folter hat Tunesien nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten beiden Jahren ratifiziert?
Tunesien hat in den letzten zwei Jahren das Fakultativprotokoll zur
Antifolterkonvention der Vereinten Nationen (VN), das Internationale Übereinkommen
zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und ein
Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
ratifiziert. Darüber hinaus wurde angekündigt, weiter an der Rücknahme von
Vorbehalten Tunesiens zu anderen Menschenrechtspakten zu arbeiten insbesondere
zur VN-Frauenrechtskonvention (CEDAW).
a) Inwiefern kommt Tunesien aus Sicht der Bundesregierung der
Umsetzung der darin übernommenen Verpflichtungen nach?
Tunesien hat im Jahr 2012 an der Universellen Periodischen Staatenüberprüfung
(UPR) des VN-Menschenrechtsrats teilgenommen. Im Rahmen einer Anhörung
vor dem VN-Menschenrechtsrat im Mai 2012 bekannte sich der tunesische
Minister für Menschenrechte und transitionelle Justiz eindeutig und umfassend
zu Demokratie und Menschenrechten. Interventionen der Ratsmitglieder,
einschließlich Deutschland, empfahlen u. a. die Abschaffung der Todesstrafe.
Tunesien muss weitere Anstrengungen zu Schutz und Förderung von
Menschenrechten unternehmen.
b) Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Meinungsfreiheit von
der neuen Regierung Tunesiens garantiert wird?
Die neue Regierung Tunesiens bekennt sich zu Meinungsfreiheit. Ein neuer
Rechtsrahmen gerade auch im Presserecht befindet sich noch in der
Erarbeitung. Hierzu finden kontroverse innenpolitische Diskussionen statt, es kam
auch zu Unruhen. In der Folge wird es auch auf die Umsetzung dieses Rahmens
ankommen.
c) Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerungen der Europäischen
Kommission und des Auswärtigen Dienstes, wonach das Land über
einen „zufriedenstellenden Rechtsrahmen zum Schutz der
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit“ verfüge?
Die Bundesregierung setzt sich weiter für die Gewährleistung der
Grundfreiheiten in Tunesien, darunter die Meinungs-, Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit, ein.
d) Falls ja, wird dieser Rechtsrahmen angesichts weiterer Schüsse auf
Demonstrantinnen und Demonstranten etwa in Sidi Bouzid oder auch
der pauschalen Demonstrationsverbote im April 2012 auf der Avenue
Habib Bourgiba in Tunis aus Sicht der Bundesregierung umgesetzt?
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind gegenwärtig in Tunesien in einem
weit größeren Maße vorhanden als unter dem Regime von Ben Ali. Beratungen
über eine Erweiterung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung dauern an.
Das pauschale Demonstrationsverbot von April 2012 auf der Avenue Habib
Bourgiba wurde wieder aufgehoben.
16. Welche Anstrengungen der tunesischen Regierung sind der
Bundesregierung bekannt, das Recht auf Asyl gesetzlich zu regeln?
Bisher gibt es in Tunesien keinen gesetzlichen Anspruch auf Asyl. Das
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) ist mit der tunesischen
Regierung im Gespräch und regt die Schaffung eines diesbezüglichen rechtlichen
Rahmens an. Die Regierung steht diesem Anliegen zwar grundsätzlich positiv
gegenüber, räumt ihm aber in der aktuellen Lage keine Priorität ein. Laut
Auskunft des tunesischen Justizministeriums besteht derzeit die Möglichkeit, per
Einzelentscheidung des Staatspräsidenten als Schutzsuchender aufgenommen
zu werden. Im Rahmen der Verhandlungen um eine Mobilitätspartnerschaft mit
Tunesien geht es auch um die Zusammenarbeit im Bereich des internationalen
Schutzes einschließlich des Aufbaus eines nationalen Asylrechts.
17. Welche konkreten Anliegen verfolgen das Directorate-General (DG)
Home Affairs, das DG Justice sowie die Grenzschutzagentur FRONTEX
in Gesprächen und Verhandlungen mit der tunesischen Regierung?
Das Anliegen der Agentur Frontex ist der Abschluss eines Arbeitsabkommens.
Die genannten Abteilungen der Europäischen Kommission, die
Generaldirektionen Inneres bzw. Justiz, sind bestrebt, Fortschritte bei den im Aktionsplan
festgelegten Maßnahmen und Zielen zu erzielen.
a) Welchen Stand haben die Verhandlungen um ein Arbeitsabkommen
zwischen der FRONTEX und Tunesien?
Der Frontex-Exekutivdirektor wurde im Mai 2011 durch den Frontex-
Verwaltungsrat zur Aufnahme von Verhandlungen mit Tunesien autorisiert. Dem
Frontex-Verwaltungsrat wurden seitens der Agentur bisher keinerlei
Verhandlungsergebnisse zur Billigung vorgelegt. Eine Arbeitsvereinbarung ist bisher
nicht abgeschlossen worden.
b) Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob es sich bei der
gegenwärtigen Regierung Tunesiens um eine vorübergehende handelt?
c) Sofern die Bundesregierung die Ansicht vieler Menschen in Tunesien
teilt, wonach die Regierung nur vorübergehend im Amt ist, inwiefern
ist diese dann eingeschränkt bezüglich eines Verhandlungsmandats für
völkerrechtliche Abkommen?
Die derzeit amtierende tunesische Regierung kam nach den allgemein als frei
und fair bewerteten Wahlen vom 23. Oktober 2011 ins Amt. Sie zieht ihr
Mandat aus diesen Wahlen. Daraus folgt auch, dass sie als Regierung für Tunesien
berechtigt ist, völkerrechtliche Abkommen zu verhandeln und abzuschließen.
Ihre Amtszeit dauert bis zu den nächsten allgemeinen Wahlen, die
voraussichtlich im März 2013 stattfinden werden.
18. Inwieweit kooperiert Tunesien bereits jetzt mit FRONTEX bzw. anderen
Grenzbehörden von EU-Mitgliedstaaten?
Eine Kooperation kann erst nach Abschluss einer Arbeitsvereinbarung
erfolgen. Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen.
a) Welche tunesischen Einrichtungen sind hieran beteiligt?
Die zukünftige Beteiligung ist abhängig vom Ergebnis der Verhandlungen und
vom Inhalt des Abkommens. Insofern kann hierzu derzeit keine Aussage
getroffen werden.
b) Welche finanziellen Mittel oder Sachleistungen haben EU-
Mitgliedstaaten Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 für die
Grenzüberwachung zur Verfügung gestellt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
c) Welche weiteren Abkommen wurden hierfür geschlossen, wie es die
Bundesregierung für Italien etwa hinsichtlich eines „technischen
Abkommens“ und der Überlassung von vier Motorbooten zur
Küstenüberwachung berichtet (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
d) Welche FRONTEX-Missionen haben seit 2011 vor der Küste
Tunesiens stattgefunden, und wie ist die Bundespolizei in diese (auch
zukünftig) eingebunden?
Im Jahr 2011 koordinierte Frontex die „Joint Operation Hermes“ zur
Unterstützung der italienischen Behörden bei der Seegrenzüberwachung im zentralen
Mittelmeer. Das Einsatzgebiet umfasste dabei die italienischen sowie die
internationalen Hoheitsgewässer. Die Bundespolizei hat sich hieran zeitweise mit
zwei Beamten beteiligt, die zu grenzpolizeilichen Maßnahmen in italienischen
Aufnahmezentren eingesetzt waren. Nachdem die Operation Hermes
vorübergehend ausgesetzt war, wird sie voraussichtlich ab Juli 2012 fortgeführt. Die
Planungen für das Jahr 2012 sehen derzeit keine Beteiligung der Bundespolizei
vor.
e) Inwieweit sind polizeiliche oder militärische Aufklärungssysteme
(etwa Radar, Nachtsichtgeräte, Positionierungsdienste) in die
Grenzüberwachung oder sonstige Missionen von EU-Einrichtungen
eingebunden?
Bei der Operation Hermes setzen die Mitgliedstaaten die im
Einsatzmitgliedstaat zugelassenen technischen Einsatzmittel für die Grenzüberwachung ein.
f) Welche weiteren Einrichtungen öffentlicher oder privater Natur (etwa
Reedereien, Ölbohrinseln, Geodienste) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in die Sicherheitszusammenarbeit in der maritimen
Region vor Tunesien eingebunden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
19. Inwieweit sind Tunesien, Marokko, Algerien und Libyen in die
Entwicklung des EU-Vorhabens zur Migrationsabwehr „GLOBE – Integrated
Border Management System“ eingebunden?
a) Inwieweit sollen in den Ländern eigene Einrichtungen aufgebaut
werden, die dann in EU-Systeme integriert werden („National
Coordination Centre“, „Satellite Earth Station“, „Coastal Surveillance Station“,
„Remote Surveillance Platform“)?
b) Aus welchem Grund sieht die Präsentation des Vorhabens (
http://tiny-
url.com/cv75nyv) zunächst keine der genannten Einrichtung in
Tunesien vor, wohl aber in den Nachbarländern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
c) Auf welche Weise ist FRONTEX in den genannten Ländern in den
Aufbau einer gemeinsamen Plattform zur Migrationsabwehr (z. B.
EUROSUR, GLOBE) aktiv?
EUROSUR ist als Plattform für den Austausch von Lageinformationen der EU-
Mitgliedstaaten untereinander sowie mit Frontex konzipiert. Eine Einbindung
von Tunesien, Algerien, Marokko und Libyen durch Frontex ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
20. Auf welche Art und Weise arbeiten EU-Mitgliedstaaten, die
Grenzschutzagentur FRONTEX bzw. an deren Missionen beteiligte Mitgliedstaaten
für derartige Maßnahmen mit dem tunesischen Militär zusammen?
a) Welche Abkommen und Kommunikationskanäle existieren hierzu?
Eine Zusammenarbeit zwischen dem tunesischen Militär und Frontex ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
b) Von welchen weiteren Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis, in
denen die italienische, französische oder spanische Küstenwache
Flüchtlinge vor Tunesien aufgriff und diese (auch teilweise) an
tunesische Militärs übergeben hat, wie es in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/7270 für einen Einzelfall beschrieben wird?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von weiteren Fällen.
21. Welche konkreten Maßnahmen sieht das sogenannte Gemeinsame
Operationsprojekt mit Tunesien vor (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431)?
a) Wie soll das Programm „illegale Migration im Mittelmeerraum“
bewältigen?
b) Welche „Kapazitäten der tunesischen Behörden“ zur Förderung
legaler Zuwanderungsmöglichkeiten werden von dem Programm erfasst?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Erkenntnisse vor. Für
Informationen zum „Dialog zu Migration, Mobilität und Sicherheit“ sowie dem
Aktionsplan der EU zu Tunesien wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12
verwiesen.
22. Wie kam die deutsche Delegation zustande, die im tunesischen
Flüchtlingslager Choucha Interviews mit einer Auswahl an Flüchtlingen
durchführte, um einige Personen auszuwählen, die im Zuge des Resettlement-
Verfahrens nach Deutschland aufgenommen werden?
a) Nach welchen Kriterien werden die 200 Aufzunehmenden schließlich
aus den mehreren Tausend vom UNHCR (Hoher
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) anerkannten Flüchtlingen ausgewählt?
Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten
Andrej Hunko vom 7. Juni 2012 auf Bundestagdrucksache 17/10050 dargelegt
wurde, fand Ende Januar/Anfang Februar 2012 eine erste Erkundungsmission
nach Shousha statt, an der Mitarbeiter des BMI, des Auswärtigen Amts und des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilnahmen. Bei dieser
Erkundungsmission teilte der UNHCR mit, dass noch rund 300 von ihm als
Flüchtlinge anerkannte Personen im Lager Shousha auf einen Resettlement-
Vorschlag warteten.
Bund und Länder kamen anschließend überein, 200 Personen aus dem Lager
Shousha in Deutschland aufzunehmen. Nach der im Benehmen mit den Ländern
ergangenen Anordnung des BMI gemäß § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes
zur Aufnahme bestimmter nach Shousha geflüchteter Personen vom 5. April
2012 sollen für die Auswahl – soweit möglich – insbesondere folgende Kriterien
berücksichtigt werden:
– Wahrung der Einheit der Familie;
– Familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland;
– Integrationsfähigkeit (Indikatoren: Grad der Schul- und Berufsausbildung;
Berufserfahrung; Sprachkenntnisse; Religionszugehörigkeit; geringes
Alter);
– Grad der Schutzbedürftigkeit.
Bei Bewertung der Kriterien ist die besondere Situation im Flüchtlingslager
Shousha sowie die Tatsache zu berücksichtigen, dass die baldige Schließung
des Lagers Shousha, das durch die Bundesregierung mit erheblichen
finanziellen Mitteln unterstützt wird, auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland
liegt.
Ausgeschlossen von der Aufnahme sind grundsätzlich Personen,
– die wegen Delikten, die in Deutschland als vorsätzliche Strafftat anzusehen
sind, verurteilt worden sind;
– oder bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Schlussfolgerung
rechtfertigen, dass Verbindungen zu kriminellen Organisationen oder terroristischen
Vereinigungen bestehen oder bestanden haben oder dass sie in sonstiger
Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder unterstützt haben, die
gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen oder gegen das
friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind.
Nach Erlass der Aufnahmeanordnung übersandte das UNHCR an das BAMF
Dossiers zu den für ein Resettlement in Deutschland in Frage kommenden
Personen. Das BAMF wählte unter Berücksichtigung der genannten
Aufnahmekriterien 214 Personen aus, die anschließend – wie bei vorangegangenen
Aufnahmeverfahren auch – durch Mitarbeiter des BAMF vor Ort interviewt wurden.
Nach Auswertung dieser Interviews wird den für die Aufnahme in Deutschland
ausgewählten Personen wie in § 23 Absatz 2 AufenthG vorgesehen durch das
BAMF eine Aufnahmezusage erteilt.
b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von nicht
dokumentierten oder geheimen Haftanstalten für unerwünschte Migrantinnen und
Migranten, in denen Menschen ohne gültige Papiere inhaftiert werden
und diese vor die Wahl gestellt werden, monatelang eingesperrt zu
bleiben oder ein Flugticket in ihr Heimatland zu akzeptieren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
23. Welche deutschen Firmen oder deren Interessensverbände haben sich
nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Revolte in Tunesien aus
dem Land zurückgezogen?
Inwieweit handelt es sich dabei um Unternehmen, die sich mit der
Herstellung von Technik zur Überwachung und Kontrolle befassen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich seit Januar 2011 keine deutsche
Firma aus Tunesien zurückgezogen.
24. Hat die Bundesregierung gegenüber ihren Partnern in Saudi-Arabien
mittlerweile die Forderung der neuen tunesischen Regierung vorgetragen,
den früheren Präsidenten Ben Ali auszuliefern?
Die Bundesregierung unterstützt weiterhin das Bemühen der tunesischen
Regierung um eine Aufarbeitung der Regimezeit des früheren Präsidenten
Ben Ali. Diese Aufarbeitung kann auf vielfältige Art und Weise und gemäß
konkreter tunesischer Wünsche erfolgen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
25. Wie hat die Bundesregierung seit 2011 „das Bemühen der tunesischen
Regierung um eine Aufarbeitung der Regierungszeit des früheren
Präsidenten Ben Ali“ unterstützt, wie sie es in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431
bekräftigt hatte?
Im Rahmen der Transformationspartnerschaft unterstützt die Bundesregierung
die tunesische Regierung bei verschiedenen Projekten, die direkt und indirekt
auf die Aufarbeitung der diktatorischen Vergangenheit abzielen. So führt zum
Beispiel die Stiftung Hohenschönhausen ein Projekt zur Aufarbeitung der
Vergangenheit durch, welches sich an tunesische Akteure in Politik, Verwaltung,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft richtet.]