[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10313
17. Wahlperiode 17. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn,
Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10017 –
Daten zur Antibiotikavergabe in Nutztierhaltungen und zum Eintrag von
Antibiotika und multiresistenten Keimen in die Umwelt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nicht zuletzt die Studien zur Antibiotikavergabe in der Nutztierhaltung aus
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben gezeigt, dass gerade in intensiven
Tierhaltungen regelmäßig und massiv antimikrobielle Substanzen eingesetzt
werden. Das trägt entscheidend zur Bildung von Antibiotikaresistenzen und zur
Ausbreitung multiresistenter Keime bei.
Laut einer Studie von De La Torre, Iglesias et. al. (2012) zur Belastung der
europäischen Böden mit Antibiotika ist Deutschland, vor allem der Nordwesten,
mit am stärksten von einer Kontamination mit antimikrobiellen Substanzen
betroffen. Aus den Ergebnissen dieser Studie ergibt sich ein klarer Zusammenhang
zwischen Antibiotikabelastung und Konzentrationszonen industrieller
Tierhaltung. Angesichts weiter wachsender Tierzahlen und exportorientierten
Expansionsstrategien der industriellen Tierhaltung in Deutschland muss die dadurch
entstehende Belastung von Böden, Wasser und Umwelt im Zusammenhang mit
den Gefahren für die menschliche Gesundheit genau in den Blick genommen
werden.
1. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland
die Nutztierbestände (bitte nach Tierarten aufschlüsseln)?
Nach den Ergebnissen der Viehbestandserhebung vom November 2011 wurden
in Deutschland rd. 27,403 Millionen Schweine, 12,528 Millionen Rinder und
1,678 Millionen Schafe gehalten.
In der Landwirtschaftszählung vom März 2010 wurden in den
landwirtschaftlichen Betrieben 114,113 Millionen Hühner, 3,164 Millionen Enten, 11,343
Millionen Truthühner, 0,278 Millionen Gänse sowie 0,149 Millionen Ziegen
festgestellt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 13. Juli 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10313 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAntibiotikaverbrauch und DIMDI-Daten
2. Wieviele Pharmaunternehmen bzw. Großhändler haben für 2011 bis zum
heutigen Tag ihre Daten zu verschriebenen Medikamenten (für Tiere) beim
Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information
(DIMDI) eingereicht?
Von 38 pharmazeutischen Unternehmen und 16 Großhändlern wurden Daten
nach § 47 Absatz 1 Buchstabe c des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingereicht.
3. Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem September 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6808, Frage 1) neue Erkenntnisse darüber, wie oft Nutztiere
im Durchschnitt Antibiotika erhalten (bitte nach Nutztierarten
aufschlüsseln)?
4. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Daten oder Schätzungen darüber
vor, wie oft im Durchschnitt bei Mastgeflügel und Legehennen Antibiotika
eingesetzt werden, und wenn ja, wie sehen diese Schätzungen aus (bitte nach
Nutztierart aufschlüsseln)?
5. Welche Menge an Antibiotika (in Gewichtseinheiten) erhalten Nutztiere
nach Schätzung der Bundesregierung im Laufe ihres Lebens im
Durchschnitt (bitte nach Nutztierarten aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/6808)
genannte Forschungsprojekt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist
noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat die Ergebnisse der jüngsten
Studien in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zum Einsatz von
Antibiotika in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung mit Sorge zur Kenntnis
genommen. Sonstige Erkenntnisse aus anderen Ländern liegen nicht vor.
6. Sieht die Bundesregierung in den Werten der Studien zum
Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
(November 2011) geeignete Durchschnittswerte (als Schätzungen) für den
generellen Antibiotikaverbrauch in Tierhaltungen?
Art und Umfang der landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen weisen in der
Bundesrepublik Deutschland Unterschiede in den einzelnen Ländern auf. Die Werte
in Studien einzelner Länder lassen sich somit nicht generell auf andere Länder
übertragen, sie zeigen jedoch wichtige Tendenzen auf.
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Antibiotikaeinsatz
(Gesamtgewicht) in Deutschland insgesamt, und wie verteilt sich die Menge
auf die Bereiche Humanmedizin, Veterinärmedizin (Nutztiere) und
Veterinärmedizin (Heimtiere)?
In der Humanmedizin wird das Verordnungsvolumen üblicherweise auf Basis
definierter Tagesdosen (Defined Daily Doses – DDD) angegeben. 2009 wurden
im ambulanten Bereich 357,4 Mio. DDD Antibiotika verordnet. Diese Daten
werden auf der Basis der Rezeptabrechnungen zu Lasten aller gesetzlichen
Krankenversicherungen berechnet. Sie spiegeln somit den ambulanten Antibio-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10313tikaverbrauch von ca. 85 Prozent der in Deutschland lebenden Bevölkerung
wider.
Für den stationären Bereich sind keine repräsentativen Daten aus einer
systematischen Erfassung des Antibiotikaverbrauchs verfügbar. Nach Schätzungen
beträgt der Anteil der Antibiotikaverordnungen in Krankenhäusern am
Gesamtvolumen ca. 15 Prozent.
Unter Berücksichtigung von verfügbaren Antibiotikaverbrauchsdaten aus dem
ambulanten und stationären Bereich wurde im Jahr 2008 ein
Antibiotikaverbrauch von insgesamt 250 bis 300 Tonnen pro Jahr geschätzt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
8. In welchem Umfang wurden antimikrobielle Wirkstoffe nach den bisher
eingegangenen Daten beim DIMDI im Jahr 2011 verschrieben (bitte nach
Wirkstoffen und Gewicht aufschlüsseln)?
Die Auswertung der über 80 000 Datensätze nach Wirkstoffen und Mengen
durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
dauert noch an.
9. Wie viele Tierarztpraxen sind zurzeit in Deutschland registriert?
Die Ausübung des tierärztlichen Berufs unterliegt Landesrecht. Für die
Registrierung von Tierarztpraxen sind die Tierärztekammern verantwortlich. Nach der
von der Bundestierärztekammer jährlich veröffentlichten Statistik (Deutsches
Tierärzteblatt 4/12, S. 55, Tabelle 7, Stand: 31. Dezember 2011) gibt es in
Deutschland 10 512 Tierarztpraxen und 287 tierärztliche Kliniken, wobei die für
die einzelnen Länder angegebenen Zahlen zum Teil geschätzt sind.
10. Wie viele Tierarztpraxen haben nach den vorliegenden Daten im Jahr 2011
Antibiotika verschrieben?
11. Wie viel Prozent der verschriebenen antimikrobiellen Wirkstoffe wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung von den 10 Prozent Tierarztpraxen
verschrieben, die am meisten Antibiotika verschrieben haben?
12. Wie viel Prozent der verschriebenen antimikrobiellen Wirkstoffe wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung von den 10 Prozent Tierarztpraxen
verschrieben, die am wenigsten Antibiotika verschrieben haben?
13. Wie viel Prozent der verschriebenen antimikrobiellen Wirkstoffe gingen
nach Kenntnis der Bundesregierung an die 10 Prozent Tierhaltungsbetriebe
mit dem höchsten Einsatz von Antibiotika?
14. Wie viel Prozent der verschriebenen antimikrobiellen Wirkstoffe gingen
nach Kenntnis der Bundesregierung an die 10 Prozent Tierhaltungsbetriebe
mit dem niedrigsten Einsatz von Antibiotika?
Die Fragen 10 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es ist jedoch zu erwarten, dass der Umfang der vom Tierarzt verschriebenen
Antibiotika gering ist, da Tierärzte über das Dispensierrecht verfügen, also
Arzneimittel an die Halter der von Ihnen behandelten Tiere abgeben dürfen.
Drucksache 17/10313 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Wie viel Prozent der Nutztiere wurden nach den DIMDI-Daten in 2011 im
Rahmen einer Einzeltierbehandlung mit Antibiotika behandelt, und wie
viel Prozent im Rahmen einer Bestandsbehandlung?
Für Bestandsbehandlungen kommt aus praktischen Erwägungen die
Verabreichung von Arzneimitteln in Frage, die entweder über das Trinkwasser, das Futter
oder als Fütterungsarzneimittel verabreicht werden. Da die DIMDI-AMV
(DIMDI-Arzneimittelverordnung) Abgabemengen erfasst und keine
Behandlungsdaten lässt sich die Frage mit Hilfe der Daten aus dem DIMDI-
Abgabemengen-Register (Register nach § 67a AMG) nicht beantworten.
16. Liegen der Bundesregierung andere Schätzungen darüber vor, wie viele
Nutztiere im Rahmen einer Einzeltierbehandlung mit Antibiotika behandelt
werden, und wie viel Prozent im Rahmen einer Bestandsbehandlung?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine anderen Schätzungen vor.
Ob eine Einzeltierbehandlung oder eine Bestandsbehandlung zu erfolgen hat,
liegt in der Entscheidung des Tierarztes, der die Tiere untersucht, eine Diagnose
stellt, und unter Beachtung der Vorschriften des § 56a Absatz 1 AMG über die
ordnungsgemäße Behandlung entscheidet.
17. Welche Medikamente (außer Antibiotika) werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in welcher Menge noch im Bereich der Veterinärmedizin
eingesetzt (sowohl für Nutz- als auch für Heimtiere)?
Zugelassene Tierarzneimittel lassen sich folgenden Stoff- und
Indikationsgruppen zuordnen (alphabetisch aufgelistet):
Analgetika, Antimykotika, Antiparasitika, Antiprotozoika, Elektrolyte, Hormone
(eingeschränkte Indikation), Kortikosteroide, Lokalanästhetika,
Lokaltherapeutika zur Anwendung auf der Haut, am Euter und am Auge, Narkotika
einschließlich Hypnotika und Sedativa, Nichtsteroidale Antiphlogistika, Pharmaka zur
Beeinflussung der Uterusfunktion, Vitamine und Spurenelemente.
Vorwiegend bei Kleintieren werden außerdem noch Arzneimittel aus folgenden
Wirkstoffgruppen eingesetzt:
Antazida, Antiemetika, Antiepileptika, Blutdruck senkende Pharmaka,
Diuretika, Immunsuppressiva, Laxantien, Herz-/Kreislaufmittel.
18. Welche Menge Antibiotika (Milligramm Wirkstoff pro Kilogramm
Körpergewicht und/oder Gramm Arzneimittel/pro Kilogramm Körpergewicht)
wird bei einer Gabe durchschnittlich vergeben (nach den unterschiedlichen
Nutztierarten)?
Die durchschnittlich zu applizierende Menge eines Antibiotikums ist von
zahlreichen Faktoren abhängig, u. a. von den physiko-chemischen Eigenschaften des
Wirkstoffs, seiner Wirkstärke und Pharmakokinetik, der Formulierung des
Präparates, der Art der Anwendung, dem Anwendungsgebiet und der zu
behandelnden Tierart. Die Dosierung aller Tierarzneimittel muss im Zulassungsverfahren
belegt werden.
Dosierungen von antimikrobiell wirksamen Stoffen bewegen sich
durchschnittlich im Bereich von einigen Milligramm Wirkstoff pro Kilogramm
Körpergewicht (1 bis 20 mg/kg KGW) bei parenteraler und oraler Verabreichung, die
abhängig von den oben genannten Faktoren einmal oder mehrfach verabreicht
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10313werden müssen. Einige Tetrazykline und Sulfonamide sind in Dosierungen bis
zu 100 mg/kg KGW anzuwenden.
19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Antibiotikagaben über das
Futter und/oder das Trinkwasser hinreichend genau dosiert werden können?
Die orale Anwendung von Arzneimitteln erfolgt mit oral anzuwendenden
Fertigarzneimitteln über das Futter, das Trinkwasser oder durch Anwendung von
Fütterungsarzneimitteln. Angaben zu Dosierungen sind in der Packungsbeilage
enthalten und müssen beachtet werden. Der Leitfaden der Arbeitsgruppe im
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) vom 19. Juni 2009 über die „Orale Anwendung von Tierarzneimitteln
im Nutztierbereich über das Futter oder das Trinkwasser“ enthält Hinweise zur
ordnungsgemäßen Anwendung dieser Arzneimittel, um Risiken wie
Beeinträchtigung der Wirksamkeit oder Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu
minimieren.
20. Wie schätzt die Bundesregierung die zusätzliche Gefahr hinsichtlich der
Bildung von Resistenzen ein, die von Antibiotikagaben über Futter und/
oder Trinkwasser ausgeht?
Der Einsatz von Antibiotika ist immer mit einem Selektionsdruck für die
exponierten Bakterien in Richtung Resistenzentwicklung verbunden. Insbesondere
bei der Behandlung von Tiergruppen ist diese Therapieform jedoch bei
unsachgemäßer Anwendung mit erhöhten Risiken verbunden, die dazu führen können,
dass die Wirksamkeit der Arzneimittel beeinträchtigt wird.
21. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass sich Antibiotikareste
in den Trinkvorrichtungen und angeschlossenen Wasserleitungen absetzen
und somit erneut von den Tieren aufgenommen werden?
Der in der Antwort zu Frage 19 genannte Leitfaden enthält Prinzipien, die dazu
beitragen, die in der Frage angesprochenen Risiken zu minimieren. Anlage 2 des
Leitfadens enthält ein Merkblatt für den Tierhalter zur Anwendung von oral
anzuwendenden Fertigarzneimitteln über das Wasser mit Dosiergeräten.
Antibiotikaeinsatz bei Nutztieren
22. Wie viel Prozent der Nutztiere nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung
Antibiotika über das Trinkwasser auf?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Nur Tierarzneimittel, die
für die Anwendung über Trinkwasser zugelassen sind, dürfen grundsätzlich
unter Beachtung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen angewendet
werden.
23. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass mit
Antibiotika versetztes Trinkwasser im Stall beim Saufen der Tiere nicht völlig
aufgenommen wird, sondern durch Überschwappen etc. direkt in den
Güllekeller gelangt, und wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund die Gabe von Medikamenten über das Trinkwasser?
Siehe Antworten zu den Fragen 19 und 21.
Drucksache 17/10313 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Wie viel (Gewichtseinheit) Gülle/Trockenkot scheiden die Nutztiere
(aufgeschlüsselt nach Nutztierarten) nach Kenntnis der Bundesregierung
täglich aus?
Der Gülleanfall hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. So haben u. a.
Tierart und Haltungsstufe, Leistung, Haltungsform (einstreulos, einstreuarm, mit
Einstreu, Tiefstreu), Fütterung (Futterart, Futtermenge, Nährstoffgehalt,
Verdaulichkeit) sowie Tr��nkart einen Einfluss auf den Gülleanfall. Demzufolge weichen
die Angaben zu den Anfallmengen sowie die Trockensubstanzgehalte bei den
verschiedenen Tierarten je nach Literaturquelle voneinander ab (vgl. Anlage 1).
25. Wie viel Prozent der antibiotischen Wirkstoffe scheiden die Tiere nach
Einnahme wieder aus (bitte nach Nutztierarten und unterschiedlichen
Wirkstoffen aufschlüsseln)?
Die Frage berührt im Kern die Pharmakokinetik von Arzneimitteln, die das
komplexe Einwirken eines Organismus auf einen exogen zugeführten Stoff
beschreibt. Der Umfang der Ausscheidung eines Wirkstoffs ist keine unabhängige
Größe, bei der lediglich zwischen behandelten Tierarten zu unterscheiden ist.
Vielmehr wird sie von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die sowohl das
Arzneimittel betreffen (z. B. pharmazeutische Formulierung, Art und Ort der
Verabreichung, Dosierung) als auch das behandelte Individuum (u. a. Rasse, Alter,
Geschlecht, Allgemeinzustand inkl. Ernährungszustand, Vorbehandlungen,
gleichzeitige Verabreichung anderer Arzneimittel).
Die pharmakokinetischen Vorgänge der Elimination können als chemische
Reaktionen verstanden werden, mit denen körperfremde Stoffe in eine
ausscheidungsfähige Form überführt werden, wobei eine Erhöhung der
Wasserlöslichkeit die Ausscheidung über die Nieren begünstigt und die Kopplung an
bestimmte körpereigene Substanzen zur Ausscheidung über Galle und Darm führt.
Diese Biotransformation ist meist mit der Inaktivierung der Arzneistoffe
verbunden.
26. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zur Belastung der
Ausscheidungen mit multiresistenten Keimen vor?
Bisher vorliegende Erkenntnisse lassen erkennen, dass in unterschiedlichen
Matrices tierischer Ausscheidungen, abhängig von eingesetzten antibiotischen
Wirkstoffen, entsprechend resistente Keime nachweisbar sind.
27. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren zur Filterung
antimikrobieller Substanzen aus der Gülle, und wenn ja, strebt sie an, einen
verpflichtenden Einsatz dieser Verfahren in den Tierhaltungsbetrieben zu
verordnen, in denen Antibiotika eingesetzt wurden?
Wirksame Filtrations- oder Separationsmöglichkeiten für antimikrobiell
wirksame Substanzen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. In der
Abwasserbehandlung werden zurzeit verschiedene technische Möglichkeiten
erprobt, die zum Abbau oder zur Elimination auch von Antibiotikarückständen
führen (UV, Ozon, Aktivkohle und weitere). Dabei entstehen allerdings häufig
Transformationsprodukte, die durch entsprechende Techniken, z. B. dynamische
Zirkulation oder partielle innerbetriebliche Rückführung, behandelt werden
müssen. Hinsichtlich der Übertragbarkeit solcher Ansätze auf Güllen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ein Filtern feststoffhaltiger Matrices
dürfte technisch kaum möglich sein (Hühnertrockenkot, Gülle etc.).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1031328. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass die Darmflora von
Nutztieren durch die ständige Aufnahme von antibiotikaressistenten Keimen
bzw. Antibiotika über die Futterpflanzen verändert bzw. geschwächt wird?
Welche Folgen sind hier denkbar, und sieht die Bundesregierung hier einen
möglichen Erklärungsansatz für den sogenannten chronischen Botulismus?
Es ist bekannt, dass die orale Verabreichung von Antibiotika einen Einfluss auf
die natürliche Darmflora hat. Allerdings spielen hier der eingesetzte Wirkstoff
sowie die Dauer und die Konzentration des Einsatzes eine wichtige Rolle.
Dementsprechend sind die zu beobachtenden Auswirkungen wirkstoff-, zeit- und
konzentrationsabhängig zu sehen und können nicht allgemein gültig beantwortet
werden. Es ist ebenfalls bekannt, dass auch Bakterien der natürlichen Darmflora
Resistenzgene besitzen und diese weitergeben können.
Entsorgung von Antibiotika
29. Welche Mengen an Antibiotika werden nach Kenntnis der Bundesregierung
aufgrund des abgelaufenen Verfallsdatums jährlich entsorgt?
Der Bundesregierung liegen zu Daten des Humanbereichs keine Angaben vor.
30. Welche Mengen für die Tierhaltung zugelassener Antibiotika werden nach
Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des abgelaufenen Verfallsdatums
jährlich entsorgt?
§ 56a AMG schreibt für Tiere vor, dass der Tierarzt Antibiotika u. a. nur
verschreiben oder abgeben darf, wenn ihre Menge gerechtfertigt ist, um das
Behandlungsziel zu erreichen. Dennoch evtl. entstehende Restmengen dürfen in
Absprache mit dem Tierarzt verwendet werden. Daher sollte es kaum
Antibiotika geben, die aufgrund des abgelaufenen Verfallsdatums entsorgt werden
müssen.
31. Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Entsorgung von Antibiotika?
Die Entsorgung von Antibiotika wird von dem am 1. Juni 2012 in Kraft
getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erfasst. Das Gesetz regelt die
umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen. Spezielle Regelungen für die Entsorgung
von Antibiotika enthält das Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht.
32. Wo sind die Vorschriften zur Entsorgung von Antibiotika festgehalten?
Vergleiche die Antwort zu Frage 31.
33. Warum ist im § 8 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
(TÄHAV) nur vorgeschrieben, dass Arzneimittel „der Vernichtung
zuzuführen sind“, und nicht, wie das zu geschehen hat?
Die Art und Weise der Vernichtung fällt nicht unter den Anwendungsbereich des
AMG. Vergleiche die Antwort zu Frage 31.
Drucksache 17/10313 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Plant die Bundesregierung, für die Entsorgung von Arzneimitteln
konkretere Vorgaben in der TÄHAV zu verankern?
Nach Einschätzung der Bundesregierung stellt die Entsorgung von
Arzneimitteln über den Restmüll einen sicheren Entsorgungsweg für diese Abfälle dar.
Vergleiche die Antwort zu Frage 31. Vergleiche auch die Antwort zu Frage 4 auf
die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29. Juli
2011 auf Bundestagsdrucksache 17/6708.
35. Ist verpflichtend vorgeschrieben, dass auf den Packungen von
Medikamenten, speziell auch von Antibiotika, verbindliche Hinweise stehen müssen,
wie die Arzneimittel zu entsorgen sind, und wenn nein, plant die
Bundesregierung, das vorzuschreiben?
Gemäß § 10 Absatz 5 Satz 1 Nummer 10 AMG sind soweit erforderlich
besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung von nicht verwendeten
Arzneimitteln auf den Behältnissen und äußeren Umhüllungen anzugeben.
36. Ist verpflichtend vorgeschrieben, dass in den Packungsbeilagen von
Medikamenten, speziell auch von Antibiotika, verbindliche Hinweise stehen
müssen, wie die Arzneimittel zu entsorgen sind, und wenn nein, plant die
Bundesregierung das vorzuschreiben?
Die Zulassungsinhaber sind nach den Vorgaben des § 11 Absatz 4 Satz 1
Nummer 9 und § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 Buchstabe f AMG verpflichtet,
Entsorgungshinweise für Tierarzneimittel in den Gebrauchs- und
Fachinformationen anzugeben.
37. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer verbindlichen
Rücknahmeregelung für Tierarzneimittel (inklusive Dokumentation), wie
es beispielsweise in Österreich praktiziert wird?
Aus der Arzneimittelüberwachung der Länder liegen der Bundesregierung
bisher keine Erkenntnisse darüber vor, die ein solches Rücknahmesystem
erforderlich machen würden. Die Vorratshaltung an Tierarzneimitteln in der
tierärztlichen Hausapotheke orientiert sich üblicherweise am durchschnittlichen Bedarf
eines überschaubaren Zeitraums. Dies ist aus logistischen und wirtschaftlichen
Gründen sinnvoll, nicht zuletzt um den Anforderungen, die an den Betrieb einer
tierärztlichen Hausapotheke gestellt werden, im Praxisalltag gerecht werden zu
können.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen (§ 56a AMG lässt keine
Restmengen zu).
38. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Einklang mit den
gesetzlichen Vorgaben im Hausmüll entsorgte Antibiotika nicht in die Umwelt
gelangen, und wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun?
Die Bundesregierung hat zu der Frage der Entsorgung von Altmedikamenten
bereits mehrfach ausführlich Stellung genommen (s. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29. Juli
2011 auf Bundestagsdrucksache 17/6708). Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
besteht nicht, da sichere Entsorgungswege für Altarzneimittel existieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10313Nach Auffassung der Bundesregierung entstehen durch die Entsorgung von
Antibiotika über den Hausmüll keinerlei über das normale Lebensrisiko
hinausgehende Risiken. Für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen ist
grundsätzlich der Abfallbesitzer verantwortlich.
Für die Umwelt bestehen aus Sicht der Bundesregierung keine Bedenken, da
Siedlungsabfälle seit dem 1. Juni 2005 nur noch nach thermischer oder
mechanisch biologischer Vorbehandlung abgelagert werden dürfen. Auch auf
Deponien bestehen durch Ablagerung von Medikamentenresten im Hinblick auf das
Grundwasser keine Gefahren mehr. Aufwendige Deponieabdichtungssysteme
und Sickerwassererfassungen sorgen dafür, dass Schadstoffe aufgehalten
werden, sollten sich diese trotz der Vorbehandlungsmaßnahmen noch in den
abgelagerten Abfällen befinden.
Antibiotika und multiresistente Keime in Boden, Gewässern und Pflanzen
39. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Nutztiere
antimikrobielle Substanzen, die in niedrigen Konzentrationen in die Umwelt
gelangt sind, wieder aufnehmen (z. B. über das Futter)?
Verschiedene Studien – in der Regel In-vitro-Studien oder Worst-case-
Szenarien – belegen, dass antimikrobiell wirksame Stoffe grundsätzlich durch
Pflanzen aufgenommen werden können. Auf die Antwort zu Frage 50 wird
hingewiesen. Bisher ist keine validierte Analysemethode für Gehalte von
antimikrobiellen Stoffen im Spurenbereich für Einzelfuttermittel verfügbar. Entsprechend
liegen dem BMELV keine Daten aus der amtlichen Überwachung zu Gehalten
von antimikrobiellen Stoffen, die von Pflanzen aufgenommen wurden, in
Futtermitteln vor. Die in der Antwort zu Frage 50 näher ausgewiesenen Gehalte in
Pflanzen stuft das Bundesinstitut für Risikobewertung toxikologisch als
unbedenklich ein.
40. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Einsatzes von
Antibiotika in der Tierhaltung auf den Boden- und Gewässerzustand im
Allgemeinen?
Antibiotikarückstände können grundsätzlich nach ihrer Anwendung über
Ausscheidungen in Böden und Gewässer einschließlich Grundwasser gelangen. Ob
eine nachteilige Veränderung dieser Umweltmedien aber tatsächlich eintritt,
hängt unter anderem von den Stoffeigenschaften, den Anwendungsbedingungen
und zum Beispiel der Beschaffenheit der Grundwasserdeckschichten ab.
Antibiotikarückstände werden in Böden und Gewässern im µg/kg- bzw. µg/L-
Bereich gefunden. Inwieweit die gefundenen Antibiotikarückstände aus der
Tierhaltung oder aus dem Einsatz im Humanbereich stammen, ist häufig nicht
eindeutig nachzuweisen, da viele Wirkstoffe in beiden Bereichen verwendet
werden und sowohl über Kläranlagen in Oberflächengewässer und Uferfiltrat,
als auch über die Ausbringung von Gülle und Klärschlamm in die Böden und das
Grundwasser gelangen können. Abgesehen von gemessenen Konzentrationen
gibt es keine belastbaren oder konkreten Daten und Erkenntnisse, die eine
nachteilige Veränderung des Zustands von Böden und Gewässern (Abnahme der
Biodiversität, Veränderung des Bodengefüges) als direkte Folge des Einsatzes
von Antibiotika bei Tieren belegen würden.
Drucksache 17/10313 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode41. a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob im Umfeld
von agrarischer Tierhaltung höhere Belastungen von Böden sowie
Grund- und Oberflächengewässern mit Antibiotika gemessen werden?
b) Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Relevanz der gehaltenen Tierart, der Haltungsform sowie der Viehdichte
in Bezug auf die landwirtschaftliche Nutzfläche hinsichtlich der
gemessenen Antibiotikabelastung vor?
c) Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen über die verwendeten Antibiotika
und deren toxikologischer Relevanz vor?
d) Wenn nein, warum liegen keine Erkenntnisse vor, und plant die
Bundesregierung, weitere Daten zu erheben?
Bisher liegen keine Messergebnisse vor, die eine Belastung des Grundwassers
durch Antibiotikarückstände im Umfeld von landwirtschaftlichen Tierhaltungen
belegen. Dies gilt auch für Oberflächengewässer. Das Umweltbundesamt
(UBA) fördert derzeit aus Mitteln des Umweltforschungsplanes des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ein
Forschungsvorhaben mit dem Titel „Antibiotika und Antiparasitika im
Grundwasser unter Standorten mit hoher Viehbesatzdichte“.
42. Gibt es in Deutschland ein Sondermessprogramm zu verschiedenen
Antibiotika im Grundwasser und deren toxikologischen Relevanz und
Auswirkungen (analog zu Österreich), bzw. plant die Bundesregierung ein solches
aufzuerlegen, und wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des österreichischen Sondermessprogramms wurde an 50
österreichischen Standorten zum Vorkommen und zur toxikologischen Relevanz von
18 ausgewählten Antibiotika im Grundwasser festgestellt, dass in Österreich in
seltenen Fällen Antibiotika im Grundwasser nachweisbar sind. Die
festgestellten Konzentrationen wurden sowohl human- als auch ökotoxikologisch als
unbedenklich eingestuft.
Zu einem Programm in Deutschland liegen keine Erkenntnisse vor. Die
Überwachung der Gewässerbeschaffenheit ist Aufgabe der Länder.
43. Welche Gewässer werden wie oft durch welche Behörden oder Institutionen
auf welche Antibiotika hin beprobt?
Für die Untersuchung von Grund- und Oberflächengewässern sind in
Deutschland die Länder verantwortlich. Sie legen auch fest, welche Stoffe wann und wo
untersucht werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob bzw. welche
Antibiotika von den zuständigen Stellen in den Ländern in Grund- und
Oberflächenwasser untersucht werden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 40
hingewiesen.
44. Werden bei der Evaluation der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) in Deutschland auch die Rückstände von Antibiotika in den
Gewässern erhoben?
Derzeit werden nach Kenntnis der Bundesregierung keine
Antibiotikarückstände bei der Evaluation der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
gemessen. Antibiotika werden bei einer Novelle der
Oberflächengewässerverordnung auf Relevanz geprüft und bei der Festlegung von Umweltqualitätsnormen
für den ökologischen Zustand berücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1031345. Welche Risiken bestehen durch die Anreicherung von
Medikamentenrückständen, insbesondere Antibiotika, im Boden für die Bodenorganismen?
Grundsätzlich können alle Antibiotika sowohl aus der Humanmedizin als auch
aus der Tiermedizin Bakterien, bei Eintrag in den Boden auch Bodenbakterien,
beeinflussen. Art und Umfang der Beeinflussung sind von verschiedenen
Faktoren abhängig.
Aus der aktuellen Forschung gibt es Hinweise auf Störungen in der
Zusammensetzung der Arten von Mikroorganismen eines Bodens und damit Störungen der
Funktion des Nährstoffkreislaufs in Böden, die unter Laborbedingungen mit
Sulfonamid enthaltender Gülle gemischt wurden. Inwieweit Stoffkreisläufe von
anderen Antibiotikarückständen beeinflusst werden und inwieweit die Historie
des Bodens, sowie dessen Zusammensetzung (abiotisch und biotisch) eine Rolle
spielen, ist bisher nicht untersucht. Bisher wurde nur der Stickstoffzyklus
betrachtet. Jedoch weisen die bekannten Untersuchungen darauf hin, dass sich
Mikroorganismengruppen wieder erholen können.
46. Welche Risiken bestehen durch die Anreicherung von
Medikamentenrückständen, insbesondere Antibiotika, in Gewässern für die aquatische
Umwelt?
Der Eintrag von Antibiotika aus der Human- oder Tiermedizin in Gewässer kann
grundsätzlich zu einer Beeinflussung der mikrobiellen Flora in diesen
Gewässern führen. In welchem Umfang dieser Eintrag und die Beeinflussung
stattfindet, kann nicht sicher gesagt werden. In der Literatur wird dem unmittelbaren
Eintrag resistenter Mikroorganismen in die Gewässer eine höhere Bedeutung
beigemessen als dem Effekt des Eintrags von Antibiotikarückständen.
47. Können Antibiotika Bodenbakterien hemmen bzw. abtöten und damit das
natürliche Mikroorganismengleichgewicht und die daran gekoppelten
Nährstoffkreisläufe empfindlich stören?
Es wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen. Da sich die betroffenen
Mikroorganismengruppen wieder erholen können, erscheint ein Zusammenbrechen
der Nährstoffkreisläufe unwahrscheinlich.
48. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von
Resistenzgenen im Boden vor, und welche Auswirkungen haben diese
Resistenzgene?
Um Erkenntnisse über das Ausmaß der Entstehung, Übertragung und
Ausbreitung von Resistenzen unter dem Einfluss von in der Umwelt vorkommenden
Antibiotikakonzentrationen zu gewinnen, fördert das UBA derzeit aus Mitteln
des Umweltforschungsplanes des BMU ein Forschungsvorhaben mit dem Titel
„Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen in Mikroorganismen
unter umweltrelevanten Arzneimittel-Konzentrationen, Berücksichtigung dieser
Umweltwirkung bei der Umweltrisikobewertung von Arzneimitteln“.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 46 hingewiesen.
Drucksache 17/10313 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode49. a) Welche Hinweise gibt es, dass Antibiotika durch Nutzpflanzen aus
güllegedüngtem Boden aufgenommen werden, und welche Studien liegen
der Bundesregierung vor?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Hauptergebnisse der dazu
vorliegenden Studien, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Die Aufnahme von Antibiotikarückständen durch Nutzpflanzen ist
grundsätzlich möglich. Dies belegen sowohl experimentelle Studien als auch Feldstudien.
Repräsentative Daten liegen jedoch nicht vor. Derzeit werden im Rahmen des
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten
Forschungsverbundes RESET (RESET Verbund = Institut für Biometrie,
Epidemiologie und Informationsverarbeitung) weitere Untersuchungen zur Aufnahme
von Antibiotikarückständen durch Pflanzen durchgeführt. Ergebnisse hierzu
liegen noch nicht vor.
Auf einem Sachverständigengespräch am Bundesinstitut für Risikobewertung
sind Forschungsergebnisse zum Transfer von Antibiotika-Rückständen über
Gülle und Boden in pflanzliche Matrices vorgestellt worden, die mittels
Modellversuchen und Modellierungen gewonnen wurden. Diese liefern orientierende
Ansätze zur Aufklärung des unterschiedlichen Verhaltens einzelner
Wirksubstanzen und deren Metaboliten in Gülle, Boden und Pflanzen.
In publizierten Studien wurden hauptsächlich Rückstände von Antibiotika und
in geringerem Umfang auch Rückstände von Ektoparasitika und von
Antiphlogistika in pflanzlichen Lebensmitteln untersucht. Die Auswertung der
Ergebnisse dieser Studien belegt, dass für 22 pharmakologische Wirkstoffe Befunde
oberhalb der jeweiligen analytischen Bestimmungsgrenzen in insgesamt 13
verschiedenen pflanzlichen Matrices nachgewiesen wurden. Selten betrachten die
Studien den gesamten Pfad des Transfers pharmakologisch wirksamer Stoffe
von der Medikation der Tiere, über die Rückstandsgehalte in Gülle und Mist, die
Konzentrationen im Boden nach der Aufbringung dieser Wirtschaftsdünger bis
hin zu den Gehalten in den auf diesen Böden angebauten Pflanzen. Allen
Studien liegen Worst-case-Szenarien zu Grunde, sie spiegeln nicht die realen
Bedingungen wider.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Transfer pharmakologisch
wirksamer Stoffe in pflanzliche Matrices für relevante Wirkstoffgruppen von
Antibiotika wie Tetracycline, Sulfonamide, Chinolone und Amphenicole unter den
gewählten Versuchsbedingungen (Worst-case-Szenarien) belegt ist. Die
tatsächlich zu erwartenden Konzentrationen in Pflanzen und damit auch die zu
erwartende Exposition der Verbraucher kann hieraus nicht abgeleitet und somit das
Risiko für den Verbraucher zurzeit nicht abgeschätzt werden.
50. In welcher Größenordnung wurden in Pflanzen Antibiotika gefunden, um
welche Wirkstoffgruppen handelt es sich, und in welchen Pflanzenteilen
wurden sie gefunden?
Nach Erkenntnissen aus der Literatur, die in der Regel In-vitro-Studien oder
Worst-case-Szenarien beschreibt, ergeben sich folgende Größenordnungen für
Gehalte an Antibiotikarückständen wie zum Beispiel:
• Tetracycline:
– Getreide: bis 120 µg/kg,
– Gemüse: bis 178 µg/kg,
– Gewürze bis 532 µg/kg.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10313• Sulfonamide:
– Gemüse/Salat bis 1000 µg/kg,
– Gewürze: bis 1 µg/kg,
– Kartoffeln 300 µg/kg.
• Chinolone:
– Getreide 1690 µg/kg,
– Gemüse bis 7100 µg/kg,
– Gewürze bis 3,5 µg/kg.
• Diaminopyrimidin Trimethoprim
– Salat 6 µg/kg,
– Karotten 5,3 µg/kg.
Vor dem Hintergrund, dass es sich i. d. R. um In-vitro-Versuche und Worst-case-
Szenarien handelt, ist davon auszugehen, dass die gemessenen Gehalte in
Pflanzen nicht die Größenordnung wiedergeben, wie sie unter Feldbedingungen zu
erwarten sind. Die Untersuchungen erfolgten in unterschiedlichen pflanzlichen
Matrices. Wobei nicht immer nur die verzehrbaren Anteile untersucht wurden,
sondern auch Blätter, Stängel und Wurzeln.
51. Besteht aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die mögliche
Entwicklung von Resistenzen Bedenken, wenn über die Gülle ein ständiger
Eintrag von Antibiotika in Futter- und Nahrungspflanzen stattfindet, und
wenn ja, wie will die Bundesregierung dem begegnen, und wenn nein,
warum nicht?
Im Zusammenhang mit der Anwendung von Güllen, die Antibiotikarückstände
enthalten, ist nach derzeitigem Kenntnisstand aus Sicht der Bundesregierung
eine verstärkte Aufmerksamkeit hinsichtlich der möglichen Bildung von
Resistenzen erforderlich, da in diesem Bereich zu wenig wissenschaftliche
Erkenntnisse vorliegen. Die Bundesregierung ist bestrebt, den Eintrag antimikrobiell
wirksamer Stoffe in die Umwelt und die Lebensmittelkette zu reduzieren (siehe
aktuelle arzneimittelrechtliche Maßnahmen). Düngerechtliche Regelungen
bedingen, dass Futter- und Nahrungspflanzen nur bei Einhaltung ausreichend
langer Wartezeiten mit Gülle gedüngt werden dürfen.
Ein ständiger Eintrag von Antibiotikarückständen in Futter- und
Nahrungspflanzen ist bisher nicht nachgewiesen. Im Hinblick auf die Resistenzentwicklung ist
darauf hinzuweisen, dass Rückstände von Antibiotika in Nutzpflanzen in der
Regel in äußerst niedrigen Konzentrationen und nur sporadisch – anders als in
den dargestellten In-vitro-Versuchen und Worst-case-Szenarien – vorhanden
sind. Grundsätzlich gilt, dass Antibiotika auch in geringen Konzentrationen die
Selektion resistenter Bakterien begünstigen können, aber die Selektion und
Ausbreitung von Resistenzen ist ein längerfristiges Geschehen, das die Anwesenheit
von antimikrobiell wirksamen Stoffen über mehrere Generationen von
Bakterien erfordert.
52. Gibt es Wirkstoffgruppen die hier besonders problematisch sind, und wenn
ja, welche?
Differenzierte Untersuchungen zur möglichen Resistenzentwicklung durch
Rückstände von antimikrobiellen Stoffen in Nahrungs- und Futterpflanzen
liegen nicht vor.
Drucksache 17/10313 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode53. Teilt die Bundesregierung die Bedenken von Experten (u. a. Feuerpfeil et
al., 1999), dass durch die Verfütterung von kontaminierten Pflanzen an
Nutztiere die direkte Aufnahme von resistenten Bakterien möglich ist,
und damit auch die Aufnahme durch den Menschen über Milch oder
Fleisch dieser Tiere, und wenn ja, welche Konsequenzen hat dies aus Sicht
der Bundesregierung?
Grundsätzlich erscheint die Aufnahme von Antibiotika resistenten Bakterien mit
Pflanzen, die an Tiere verfüttert werden, möglich. Eine unmittelbare Weitergabe
dieser Bakterien aus Futterpflanzen an den Verbraucher über Milch, Eier oder
Fleisch erscheint jedoch unwahrscheinlich. Erst der Selektionsvorteil durch die
Resistenzeigenschaften bei der Behandlung der Tiere mit Antibiotika könnte
eine Vermehrung und Verbreitung der resistenten Bakterien im Körper der Tiere
ermöglichen und somit eine Kontamination der von diesen Tieren gewonnen
Lebensmittel nach sich ziehen.
Die Bundesregierung setzt sich für eine Minimierung des Antibiotikaeinsatzes
ein (aktuelle 16. Novelle AMG).
54. In welchem Umfang treten nach Kenntnis der Bundesregierung Keime mit
ESBL (Extended Spectrum Beta-Lactamasen) auf Nutzpflanzen auf?
Repräsentative oder systematische Untersuchungen zum Vorkommen von ESBL
bildenden Bakterien auf Futterpflanzen oder pflanzlichen Lebensmitteln liegen
für Deutschland nicht vor. Eine Untersuchung aus den Niederlanden hat gezeigt,
dass Bakterien, die diese Enzyme produzieren, auf pflanzlichen Lebensmitteln
nachgewiesen werden können (4/79 Proben positiv für ESBL bildende
Bakterien). Ähnliche Daten liegen auch aus den USA vor. Es wurden z. B. ESBL-
Gensequenzen in Bakterien nachgewiesen, welche von Spinat isoliert wurden.
Im Rahmen des Zoonosen-Stichprobenplans nach der AVV Zoonosen
Lebensmittelkette werden 2012 Salate auf das Vorkommen von E. coli untersucht.
Hierbei soll auch das Vorkommen von Resistenzeigenschaften erfasst werden.
55. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von niederländischen Experten,
dass eine Übertragung von ESBL aus der Tiermast durch Gülle
wahrscheinlich ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus, und wenn nein,
welche Übertragungswege zieht die Bundesregierung in Betracht?
ESBL bildende Bakterien können grundsätzlich in Dung und Gülle vorkommen.
Die ordnungsgemäße Lagerung von Festmist reduziert aber im Regelfall die
Belastung mit aus Tieren stammenden Bakterien drastisch. Hinsichtlich der Gülle
wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen. Die Anwendung von Gülle bei
Futter- und Nahrungsmittelpflanzen erfordert die beschriebene Wartezeit.
Mögliche Expositionswege für den Verbraucher sind mit den Bakterien
verunreinigte Nahrungsmittelpflanzen und kontaminierte Oberflächengewässer. Im
Hinblick auf Nahrungsmittelpflanzen wird auf die Antwort zu Frage 54
verwiesen. Ob bzw. in welchem Umfang sich ESBL bildende Bakterien in
Oberflächengewässern gegen die dort vorhandene Konkurrenzflora durchsetzen
können und auf den Menschen übertragen werden können, ist nicht bekannt.
Ebenso ist bisher nicht bekannt, ob die Bakterien aus der Umwelt z. B. über
Futterpflanzen, belebte oder unbelebte Vektoren wieder in die Tierbestände und
so zum Verbraucher gelangen können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1031356. Wie verhalten sich Antibiotika, die in der zur Düngung eingesetzten Gülle
enthalten sind, nach der Aufbringung der Gülle auf den Acker, welcher
Anteil wird ausgewaschen, welcher Anteil verbleibt nach gegenwärtigem
Kenntnisstand auf der Pflanze?
Im Rahmen eines Sachverständigengesprächs am Bundesinstitut für
Risikobewertung wurden erste Ergebnisse aus der DFG-Forschergruppe 566
„Tierarzneimittel in Böden – Grundlagenforschung für eine Risikoanalyse“ (DFG =
Deutsche Forschungsgemeinschaft) vorgestellt. Diese geben Hinweise darauf, dass
Antibiotikarückstände aus der Gülle am Boden sorbieren. Jedoch variieren
Ausmaß und Wesen dieser Sorption sowohl zwischen Antibiotika verschiedener
Strukturklassen als auch innerhalb von Strukturklassen erheblich. Dabei handelt
es sich meist um einen nicht-linearen Prozess, der nicht vom Gehalt an
organischem Kohlenstoff im Boden abhängt. Auch Bodentyp und Alterung der Gülle
beeinflussen die Einlagerung der Wirkstoffe (Sequestrations-Dynamik) in den
Boden kaum. Bei wiederholter Applikation kann es zu einer Akkumulation von
Rückständen im Boden kommen.
Boden ist ein biologisch hoch aktives Kompartiment, sodass es dort zu einem
weiteren Abbau bzw. zur weiteren Transformation von Antibiotika kommen
kann. Die Geschwindigkeit und das Ausmaß dieser Vorgänge sind allerdings
stoffspezifisch und hängen von verschiedenen Faktoren (z. B. Bodentyp oder
pH-Wert) ab.
57. Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass im Boden
angereicherte Antibiotikarückstände langfristig auch in Gewässer gelangen
können?
Wie in der Antwort zu Frage 56 dargestellt, hängt das Verhalten eines Stoffes im
Boden sowohl von physiko-chemischen Eigenschaften des Stoffes als auch von
Bodeneigenschaften ab. Das Zusammenwirken dieser Faktoren ist komplex und
nicht leicht abzuschätzen. Wenn beispielsweise aufgrund eines hohen
Sorptionskoeffizienten zu erwarten ist, dass sich ein Antibiotikum im Boden anreichert,
können Makroporen im Boden trotzdem dazu führen, dass eine Verlagerung ins
Grundwasser stattfindet. Umgekehrt kann ein mobiler Wirkstoff, von dem eine
Verlagerung ins Grundwasser zu erwarten ist, durch Gesteinsschichten oder
hydrophobe Bereiche im Boden zurückgehalten werden. Aufgrund dieses
komplexen Geschehens kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Antibiotikarückstände in Gewässer gelangen.
58. In welchem Umfang werden Antibiotika nach Kenntnis der
Bundesregierung im Pflanzenschutz eingesetzt (bitte nach Wirkstoffgruppen und
Kulturen aufschlüsseln)?
In Deutschland sind regulär keine Pflanzenschutzmittel mit antibiotischen
Wirkstoffen zugelassen. Lediglich im Rahmen von Zulassungen für
Notfallsituationen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 werden
Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Streptomycin für maximal 120 Tage eingesetzt.
Diese Pflanzenschutzmittel dienen ausschließlich der Bekämpfung von
Feuerbrand in Kernobst. Es darf maximal die für die Notfallsituation festgesetzte
Menge an Streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmitteln ausgebracht werden. In
den Jahren 2006 bis 2010 betrug die ausgebrachte Menge von Streptomycin im
Durchschnitt ca. 640 kg pro Jahr. Der Einsatz von Streptomycin zur
Bekämpfung von Feuerbrand wird in jährlichen Berichten dokumentiert, die auf der
Internetseite des BMELV veröffentlicht sind.
Drucksache 17/10313 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus verfolgt das BMELV weiterhin das in der Deutschen
Antibiotikaresistenzstrategie – DART aufgezeigte Ausstiegsszenario. Auf das
Kapitel 6.1.1.7, Seite 55 ff. der DART wird verwiesen.
59. Inwieweit trägt nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von
Antibiotika im Pflanzenschutz zur Resistenzbildung bei, welche Studien gibt es
hier, und was sind die Hauptergebnisse?
Wie aus der Antwort zu Frage 58 hervorgeht, ist der Einsatz von Antibiotika im
Pflanzenschutz streng geregelt. Untersuchungen in der Schweiz deuten darauf
hin, dass es durch den Einsatz von Streptomycin nicht zu gravierenden
Verschiebungen in der Mikroflora der Umgebung der Bäume kam.
60. Ist bei der Zulassung neuer Antibiotika eine Umweltrisikobewertung
eingeschlossen, und welche Regeln gelten für schon länger zugelassene
Antibiotika?
Bei der Zulassung neuer Antibiotika ist eine Umweltrisikobewertung gesetzlich
vorgeschrieben. Im Rahmen des Verlängerungsverfahrens wird die
Zulassungsentscheidung auf der Grundlage des Berichts nach § 31 Absatz 2 AMG
dahingehend überprüft, ob und in welchem Umfang sich die Beurteilungsmerkmale in
den letzten fünf Jahren geändert haben. Dabei wird auch eine
Umweltrisikobewertung vorgenommen.
Für Antibiotika, die bereits länger auf dem Markt sind, ist nachträglich keine
Umweltrisikobewertung vorgeschrieben. Falls einer der Antibiotikawirkstoffe
aus bereits länger zugelassenen Antibiotikaprodukten aber in einem generischen
Produkt verwendet wird, muss der Antragsteller des generischen Produktes eine
Umweltrisikobewertung durchführen.
Für bereits zugelassene Tierarzneimittel sollen die Instrumente der Post-
Marketing-Kontrolle (Beobachtungs- und Mitteilungspflichten des pharmazeutischen
Unternehmers, Erstellung von „Periodic Safety Update Reports“,
Pharmakovigilanzsystem der zuständigen Behörde einschließlich Stufenplan und
Auflagenbefugnisse) genutzt werden, um Umweltrisiken zu erkennen, zu bewerten und
bei Bedarf Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Für zugelassene Antibiotika
besteht somit die Möglichkeit gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 AMG nachträglich
Auflagen anzuordnen, sofern dies zum Schutz der Umwelt erforderlich ist.
61. Welche Aspekte werden hier geprüft, und bewertet die Bundesregierung
Art und Umfang der Prüfung als ausreichend, bzw. welche Änderungen
sind nötig?
Die Umweltrisikobewertung erfolgt produktspezifisch. Wenn ein Wirkstoff in
verschiedenen Produkten enthalten ist, muss für jedes Produkt eine
Umweltrisikobewertung durchgeführt werden. Die Bewertung ist stufenweise aufgebaut. In
einer ersten Phase wird das Potential des Wirkstoffes geprüft, in die Umwelt zu
gelangen. In einer zweiten Phase, werden neben dem Verhalten des Wirkstoffes
und dem Abbau in der Umwelt auch dessen Effekte auf aquatische und
terrestrische Organismen geprüft. Treten in bestimmten Organismengruppen Risiken
auf, können vom Antragsteller ergänzende Studien gefordert werden, die ein
umfassenderes Bild liefern sollen.
Sind letzten Endes Risiken nicht auszuschließen, werden
Risikominderungsmaßnahmen für das Präparat definiert, die das Risiko auf ein tolerierbares Maß
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/10313senken sollen. Hinsichtlich der rechtlichen Situation, die bei neuen und alten
Antibiotika unterschiedlich ist, wird auf die Antwort zu Frage 60 verwiesen.
62. Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode gefördert und/oder durchgeführt oder plant sie zu fördern bzw.
durchzuführen bezüglich der Auswirkungen des Antibiotikaeinsatzes in der
Tierhaltung auf die Böden und Gewässer, und welches sind die wichtigsten
Ergebnisse dieser?
Auf die Antworten zu den Fragen 41, 48 und 56 wird verwiesen.
Im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes „Nachhaltiges
Wassermanagement“ (NaWaM) werden in der Fördermaßnahme „Risikomanagement von
neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf“ (RiSKWa)
zwölf Verbundforschungsprojekte finanziert (Finanzvolumen 30 Mio. Euro). Im
Projekt „RiskAGuA – Risiken durch Abwässer aus der intensiven Tierhaltung
für Grund- und Oberflächenwasser“ werden dabei das Ausmaß der Ausbringung
und der Persistenz von Veterinärpharmaka, pathogenen Mikroorganismen und
deren Resistenzen über die Gülleverwertung und die Verteilung in den
Umweltkompartimenten Boden, Grund- und Oberflächenwässer untersucht (FKZ
02WRS1274, Zuwendung 2,5 Mio. Euro, Laufzeit 1. November 2011 bis 31.
Oktober 2014, Ergebnisse liegen noch nicht vor).
Darüber hinaus fördert das BMELV im Rahmen des Entscheidungshilfebedarfs
Projekte zu:
a) Antibiotika in Gülle aus Schweinehaltung (10 HS 032)
Zielsetzung dieses Forschungsvorhabens ist, Strategien und Verfahren zur
Verminderung der Güllebelastung zu entwickeln, die auf den beschleunigten
Abbau von Antibiotika und die Verringerung der Abundanz von
Resistenzgenen abzielen. Hierzu ist zuerst in ausgewählten Praxisbetrieben eine
detaillierte Bestandsaufnahme zum Einfluss unterschiedlicher
Schweinehaltungssysteme mit unterschiedlichen Güllebehandlungsverfahren auf das Auftreten
von Antibiotika und Resistenzgenen in Gülle vorzunehmen. Ergebnisse aus
diesem Vorhaben liegen noch nicht vor.
b) Hygieneaspekte organischer Düngemittel (28 HS 016)
Ziel des Forschungsvorhabens ist, mögliche Gefahren des Eintrages von
human- und tierpathogenen Krankheitserregern über die organische Düngung in
die Umwelt zu beschreiben. Insbesondere soll Forschungsbedarf zu diesen
Fragen herausgearbeitet werden. Ergebnisse aus der Studie sollen noch im
Verlauf des Jahres 2012 vorliegen.
63. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, vorsorgende Boden- und
Gewässerschutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Eintragungen von
Antibiotikarückständen zu reduzieren?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
ergreifen?
Die in der Düngeverordnung getroffenen und die innerhalb von Agrar-
Umweltmaßnahmen geförderten Maßnahmen zur Verringerung von Gewässereinträgen
von landwirtschaftlichen Nutzflächen verringern auch Einträge von Antibiotika,
sofern sie mit tierischen Wirtschaftsdüngern auf die Flächen ausgebracht
werden.
Im Rahmen der Arzneimittelzulassung werden vom UBA die Auswirkungen der
Anwendung von Tierarzneimittel auf die Umwelt geprüft (es wird auf die Ant-
Drucksache 17/10313 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeworten zu den Fragen 60 und 61 verwiesen). Wird bei dieser Prüfung
festgestellt, dass die Anwendung mit Risiken für die Umwelt verbunden ist, können
bereits jetzt Maßnahmen im Sinne von Auflagen zur Zulassung abgestimmt
werden (z. B. Behandelte Tiere sollten x Tage keinen Zugang zu
Oberflächengewässern haben.).
Antibiotika in Trinkwasser
64. Welche Herausforderungen und Schwierigkeiten bestehen vor dem
Hintergrund mit Antibiotika belasteter Gewässer bei der Aufbereitung zu
Trinkwasser?
Aufbereitungsmethoden zur Entfernung von Antibiotika sind insbesondere die
Ozonung, die Adsorption an Aktivkohle und die Membranfiltration.
Herausforderungen und Schwierigkeiten bestehen bei Vorkommen von Antibiotika im
Rohwasser vor allem in der unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung
der Antibiotika und dem daraus resultierenden unterschiedlichen Verhalten bei
der Trinkwasseraufbereitung. Wie gut ein einzelnes Antibiotikum bei der
Trinkwasseraufbereitung entfernt wird, hängt ferner von der Konzentration des
Antibiotikums und der chemischen Zusammensetzung des Rohwassers ab.
65. Welche Rückmeldungen gibt es diesbezüglich von Seiten der
Wasserversorger?
Viele Wasserversorgungsunternehmen untersuchen ihr Wasser freiwillig im
Rahmen eines Monitoring ihres Wassereinzugsgebietes auf zahlreiche, in der
Trinkwasserverordnung nicht mit einem Grenzwert belegte anthropogene
Spurenstoffe. Aufgrund der in der Regel sehr geringen Antibiotikakonzentrationen
im Trinkwasser (auf die Antworten zu den Fragen 66 und 67 wird hingewiesen)
ergeben die Befunde in aller Regel keine Notwendigkeit zur unmittelbaren
Einführung weiterer Trinkwasser-Aufbereitungsschritte. Für das Ziel der
Vermeidung des Vorkommens von anthropogenen Stoffen im Trinkwasser streben die
Wasserversorger vielmehr in Verhandlungen mit den Verursachern eine
Vermeidung der Ursachen von Belastungen an. Prioritär ist dabei die Entwicklung von
Strategien um Belastungen im Einzugsgebiet zu vermeiden.
66. Welche gesundheitlichen Auswirkungen kann die unkontrollierte
Aufnahme von Antibiotika über das Trinkwasser auf Menschen haben, und wie
begegnet die Bundesregierung diesen?
Vereinzelt können Trinkwässer Spuren von Antibiotika in Bruchteilen von
Mikrogramm pro Liter enthalten. Trinkwasserhygienisch ist dies unerwünscht; die
Konzentrationen sind aber 1 000- bis 100 000-fach niedriger als gesundheitlich
begründbare Höchstwerte. Daher können direkte gesundheitliche Wirkungen
von Antibiotika über diesen Expositionspfad ausgeschlossen werden.
Ein weiterer – für die menschliche Gesundheit möglicherweise relevanter –
Effekt von Antibiotika in der Umwelt ist die Resistenzbildung von
Krankheitserregern. Die Selektion resistenter Keime im Trinkwasser selbst ist aufgrund der
geringen tolerierten Keimkonzentration unwahrscheinlich. Ob Spuren von
antimikrobiellen Substanzen im Trinkwasser bei chronischer Exposition der
Verbraucher einen Beitrag zur Selektion resistenter Keime im Darm leisten können,
kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, erscheint aber aufgrund der
sehr geringen Konzentrationen ebenfalls sehr unwahrscheinlich. Ziel muss es
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/10313aber sein, das Vorkommen von Rückständen von antimikrobiellen Substanzen
zu vermeiden.
67. Welche relevanten Studien sind der Bundesregierung hierzu bekannt, wie
bewertet sie deren wichtigsten Ergebnisse, und welche Konsequenzen hat
sie daraus gezogen bzw. wird sie daraus ziehen?
Sowohl das UBA als auch der Bund-Länder-Arbeitskreis Chemikaliensicherheit
(BLAC) befassen sich seit Jahren intensiv mit dem Vorkommen von
Arzneimitteln im Wasserkreislauf. Weitere Studien zu Verbrauchs- und Eintragsmengen
sowie zum Nachweis der Stoffe wurden von Nordrhein-Westfalen, Baden-
Württemberg und Bayern, von der Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung der
Elbe (Arge Elbe) sowie von Brandenburg aufgesetzt. Einige Vorhaben sind
speziellen Fragestellungen wie der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen
gewidmet.
Insbesondere der BLAC hatte 2003 mit einem deutschlandweiten Monitoring-
Programm ein Abbild der Belastung der Umwelt mit Arzneistoffen in
Deutschland geliefert. Seitdem gab es eine Reihe weiterer Untersuchungen, die die
Ergebnisse des BLAC bestätigen: Mittlerweile wird flächendeckend ein breites
Spektrum an (Human-)Arzneimittelrückständen (Wirkstoffe und deren
Transformationsprodukte) vor allem in Oberflächengewässern nachgewiesen, wobei
die Konzentrationen von wenigen ng/l bis in den unteren µg/l-Bereich reichen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 66 verwiesen.
68. Sind weitere Forschungsprojekte durch die Bundesregierung bezüglich der
möglichen Kontamination von Trinkwasser mit Antibiotika und deren
Gesundheitsrelevanz und Resistenzbildung geplant (bitte nach geplanten
Projekten mit Frage- und Zielstellung sowie Forschungsrahmen und
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
In der genannten (siehe Frage 62) BMBF-Fördermaßnahme RiSKWa
(Haushaltskapitel 30 04 Titel 685 42) behandeln folgende BMBF-
Verbundforschungsprojekte die Fragestellung der möglichen Kontamination von
Trinkwasser mit Antibiotika und deren Gesundheitsrelevanz und Resistenzbildung
jeweils mit spezifischer Ausrichtung:
• TransRisk: Charakterisierung, Kommunikation und Minimierung von
Risiken durch neue Schadstoffe und Krankheitserreger im Wasserkreislauf (FKZ
02WRS1275, Zuwendung 3,2 Mio. Euro, Laufzeit 1. November 2011 bis
31. Oktober 2014, Ergebnisse liegen noch nicht vor).
• SchussenAktivplus: Reduktion von Mikroverunreinigungen und Keimen
zur weiteren Verbesserung der Gewässerqualität des Bodenseezuflusses
Schussen (FKZ 02WRS1281, Zuwendung 2,3 Mio. Euro, Laufzeit 1. Januar
2012 bis 31. Dezember 2014, Ergebnisse liegen noch nicht vor).
Quelle: KTBL Faustzahlen für die Landwirtschaft, 14. Auflage 2009
Mengenanfall und Nährstoffkonzentration von Flüssigmist in der Rinderhaltung
Produktionsrichtung1)
Anfall TM Nährstoffkonzentration
m³/(TP a) %
N2) P2O5 K2O
kg/m³
MILCHERZEUGUNG (INKLUSIVE REINIGUNGS- UND TRÄNKWASSER, OHNE MELKSTANDWASSER)
Grünlandbetrieb
6 000 kg ECM 19,0 11 5,3 2,1 8,1
8 000 kg ECM 20,0 11 5,6 2,0 8,2
10 000 kg ECM 21,0 11 6,0 2,2 8,4
Ackerfutterbaubetrieb
6 000 kg ECM 19,0 11 4,7 1,8 6,5
8 000 kg ECM 20,0 11 5,0 2,0 6,8
10 000 kg ECM 21,0 11 5,6 2,2 7,3
KÄLBERAUFZUCHT UND -MAST
0–16 Wochen, 80 kg Zuwachs je
Kalb,
3 Durchgänge/a
3,0 6 4,3 2 5,1
AUFZUCHTRINDER
Grünlandbetrieb
0-27 Monate, 580 kg Zuwachs je
Tier
9,3 12 5,5 2,0 8,6
Grünlandbetrieb (ohne Weidegang mit Heu)
0-27 Monate, 580 kg Zuwachs je
Tier
9,3 12 4,9 1,9 7,7
Ackerfutterbaubetrieb
0-27 Monate, 580 kg Zuwachs je
Tier
9,3 12 4,5 1,8 7,1
JUNGRINDERMAST
Fresser, 80-220 kg, 2,5
Umtriebe/a; Standardfutter
5,5 10 2,8 1,1 3,2
Fresser, 80-220 kg, 2,5
Umtriebe/a; N-/P-reduziert
5,5 10 2,4 0,9 3,0
Kälbermast, 50-250 kg, 2,1
Umtriebe/a
2,5 3 4,4 2,6 5,3
BULLENMAST
Mastbullen, 45-625 kg, 18 Monate 6,7 11 4,5 2,3 5,4
Mastbullen, 45-700 kg 7,3 11 5,1 2,3 5,5
MUTTERKUHHALTUNG
Mutterkuh 500 kg, 0,9 Kalb:
180 kg Absetzgewicht
16 11 4,6 1,8 7,1
Mutterkuh 700 kg, 0,9 Kalb:
220 kg Absetzgewicht
20 11 4,5 1,7 7,1
Mutterkuh 700 kg, 0,9 Kalb:
310 kg Absetzgewicht
22 11 4,9 1,8 7,8
1) DLG (2005): Bilanzierung der Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere. DLG-Verlag, Frankfurt/Main. 2) Stall- und
Lagerungsverluste bereits abgezogen; Stall- und Lagerungsverluste nach DüV, Anlage 2 werden für die Berechnung der zulässigen N-
Obergrenze berücksichtigt.
Anlage 1
(zu Frage 24)
Mengenanfall und Nährstoffkonzentration von Flüssigmist in der
Schweinehaltung
Produktionsrichtung1)
Fütterung
Anfall TM Nährstoffkonzentration
m³/(TP a) %
N2) P2O5 K2O
kg/m³
MASTSCHWEINE
700 g tägl. Zunahme,
28-117 kg
210 kg Zuwachs
Standardfutter 1,5 7,5 5,6 3,7 3,7
N-/P-reduziert 1,5 7,5 4,6 2,9 3,4
800 g tägl. Zunahme,
28-117 kg
240 kg Zuwachs
Standardfutter 1,5 7,5 6,0 4,0 4,1
N-/P-reduziert 1,5 7,5 5,2 3,2 3,8
FERKELPRODUKTION
Ferkelerzeugung bis 8 kg, inklusive Zuchtsau
20 aufgezogene
Ferkel
200 kg Zuwachs
(TP a)
Standardfutter 4 4 4,6 3,4 2,8
N-/P-reduziert 4 4 4,3 2,8 2,7
Ferkelerzeugung bis 28 kg, inklusive Zuchtsau
20 aufgezogene
Ferkel
200 kg Zuwachs
(TP a)
Standardfutter 4 6 4,3 3,1 3,0
N-/P-reduziert 4 6 4,0 2,6 2,7
Ferkelaufzucht
8-28 kg,
130 kg Zuwachs
(TP a)
Standardfutter 4 0,6 2,7 3,7 4,0
N-/P-reduziert 4 0,6 2,3 3,7 3,8
JUNGSAUENAUFZUCHT
28-115 kg,
180 kg Zuwachs
(TP a)
Standardfutter 6 1,8 4,2 3,1 2,7
N-/P-reduziert 6 1,8 3,5 2,5 2,4
Jungsaueneingliederung
95-135 kg, 240 kg
Zuwachs (TP a)
Standardfutter 6 2,5 4,3 3,4 3,1
N-/P-reduziert 6 2,5 3,7 3,0 2,6
EBERHALTUNG
Ab 50 kg,
60 kg Zuwachs (TP a) 4 3,6 4,3 2,7 2,4
1) DLG (2005): Bilanzierung der Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere. DLG-Verlag Frankfurt/Main.
2) Stall- und Lagerungsverluste bereits abgezogen; Stall- und Lagerungsverluste nach DüV, Anlage 2 werden für die Berechnung der zulässigen
N-Obergrenze berücksichtigt.
Quelle: KTBL 2011, Fachinfo
http://www.ktbl.de/index.php?id=994
Mengenanfall von Festmist und Jauche in der Rinderhaltung4)
Produktionsrichtung1)
Jauche2) Festmist
Einstreumenge ca. 6-
TM3)
TM
% %
Milcherzeugung (inkl. Reinigungs- und Tränkewasser, ohne Melkstandwasser)
Grünlandbetrieb, 8000 kg ECM 3,2 2 11 25
Ackerfutterbaubetrieb, 8000 kg ECM 3,2 2 11 25
Kälberaufzucht und -mast
0-16 Wo., 80 kg Zuwachs/Kalb,
3 Durchgänge/a
0,2 2 1,9 20
Aufzuchtrinder
Grünlandbetrieb, konventionell,
0-27 Monate, 580 kg Zuwachs/Tier
1,2 2 5,3 25
Ackerfutterbaubetrieb, Stallhaltung,
0-27 Monate, 580 kg Zuwachs/Tier
1,2 2 5,3 25
Bullenmast
45-625 kg, 8 Monate 1,2 2 2,7 25
Mutterkühe
500 kg, 0,9 Kalb mit 180 kg Absetzgewicht 2,75 2 8,0 25
1) DLG (2005): Bilanzierung der Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere. DLG-Verlag
Frankfurt/Main.
2) Nährstoffkonzentration in Jauche (kg/m3): 3,0 N; 0,2 P2O5; 12,0 K2O.
3) LWK Niedersachsen (2008).
4) KTBL (2009): Faustzahlen Landwirtschaft.
Mengenanfall von Festmist und Jauche in der Schweinehaltung4)
Produktionsrichtung1) Fütterung
Jauche2) Festmist
Einstreumenge ca. 3-
m3
TM3)
TM
% %
Mast: 800 g tägl. Zunahme,
28-117 kg,
Standard 0,6 2 0,7 20
N-/P-reduziert 0,6 2 0,7 20
Ferkelproduktion
Ferkelerzeugung bis 8 kg, inkl. Zuchtsau,
20 aufgezogene Ferkel,
Standard 1,2 2 1,5 20
N-/P-reduziert 1,2 2 1,5 20
Ferkelerzeugung bis 28 kg, inkl. Zuchtsau,
20 aufgez. Ferkel,
Standard 2,2 2 2,2 20
N-/P-reduziert 2,2 2 2,2 20
Ferkelaufzucht
8-28 kg LG,
Standard 0,3 2 0,2 25
N-/P-reduziert 0,3 2 0,2 25
Jungsauenaufzucht
28-115 kg,
80 k
Standard 0,6 2 0,7 20
N-/P-reduziert 0,6 2 0,7 20
1) DLG (2005): Bilanzierung der Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere. DLG-Verlag
Frankfurt/Main.
2) Nährstoffkonzentration in Jauche (kg/m3): 3,0 N; 0,2 P2O5; 12,0 K2O.
3) LWK Niedersachsen (2008).
4) KTBL (2009): Faustzahlen Landwirtschaft, verändert.
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ISSN 0722-8333]