[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10217
17. Wahlperiode 02. 07. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 28. Juni 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol,
Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9944 –
Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ – Eine Investition in lebenswerte
Wohnquartiere
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Lebenswerte Städte und Gemeinden sind die Grundlage für den sozialen
Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Unser direktes Wohnumfeld, das Stadtquartier,
entscheidet bereits häufig über Chancen und Zugang zu Bildung, Kultur, prägt
gesellschaftliches Miteinander und ist somit elementare Voraussetzung für
Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Gerade in Stadtteilen, in denen infolge von
hoher Arbeitslosigkeit, Alterung und Zuwanderung Abwärtsspiralen in Gang
gekommen sind, bedarf es stadtteilspezifischer, sozialintegrierender und
präventiver Maßnahmen, um diesem Abwärtstrend entgegenzuwirken.
Das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ stärkt nachbarschaftliches
Miteinander, hilft Konfliktpotenzial in den Stadt- und Ortsteilen zu verringern, schafft
Orte der Begegnung, der Integration und trägt zum stadtteilbezogenen Ausgleich
bei. Bewohnerinnen und Bewohner werden aktiv eingebunden,
bürgerschaftliches Engagement wird systematisch bestärkt. Unter Beteiligung aller Akteure
im Stadtteil werden nicht nur Wohnquartiere und das Wohnumfeld saniert,
sondern wird ein Klima gegenseitiger Anerkennung und Akzeptanz geschaffen.
Die Bundesregierung hat selbst die Bedeutung der sozialen Stadtentwicklung
– etwa in der aktuellen Demografiestrategie oder auch im Nationalen
Aktionsplan Integration – anerkannt. Auch die Bundeskanzlerin hat im Rahmen der
Pressekonferenz zur 7. Integrationsministerkonferenz am 21. März 2012 in
Überherrn auf die Bedeutung des Programms „Soziale Stadt“ für die Integration
hingewiesen und angekündigt, sich dessen finanzielle Ausstattung „noch einmal
anzuschauen“.
Dem gegenüber stehen die gravierenden Kürzungen der Bundesmittel 2011 und
die komplette Streichung der sozialintegrativen Modellvorhaben. Mit der nur
unwesentlichen Anhebung der Mittel für das Programmjahr 2012 werden die
Auswirkungen in den betroffenen Stadt- und Ortsteilen inzwischen deutlich
spürbar. Auch im Jahr 2012 steht weniger als die Hälfte der Bundesmittel zur
Verfügung als vor dem Amtsantritt der schwarz-gelben Bundesregierung. Neue
Projekte können kaum noch bewilligt werden, zumal die Länder immer weniger
Möglichkeiten sehen, die ausfallenden Bundesmittel zu kompensieren. Durch
das mit den Haushaltsgesetzen 2011 und 2012 beschlossene Verbot, Mittel
anderer Programme – wie sonst in der Städtebauförderung üblich – für das
Programm „Soziale Stadt“ einzusetzen, ist den Ländern jeglicher Spielraum
genommen worden.
Engagierte Kommunen, Bürgergruppen und Akteure vor Ort sind deshalb nach
wie vor zutiefst verunsichert und fürchten um die Kontinuität der erfolgreichen
Arbeiten vor Ort.
Auch die Bewohnerinnen und Bewohner in den Stadtteilen brauchen
verlässliche Rahmenbedingungen. Bewohnergetragene Mitwirkungsprozesse und
Entscheidungen müssen berechenbar bleiben und in konkret umsetzbare
Maßnahmen münden, um ihre volle Wirkung zu entfalten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit 1999 zielt das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ darauf,
benachteiligte, strukturschwache Stadtteile zu stabilisieren, städtebaulich
aufzuwerten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Gebiete sind
in der Regel gekennzeichnet durch mangelhafte Qualität des Gebäudebestandes
und der Infrastrukturausstattung, schwache lokale Wirtschaftsstrukturen sowie
eine Bewohnerschaft mit hohen Anteilen an Arbeitslosen und Menschen mit
Migrationshintergrund, geringen Bildungschancen und unterdurchschnittlichem
Einkommen.
Zum Haushaltsjahr 2012 wurde das Städtebauförderungsprogramm neu justiert.
Ziel des weiterentwickelten Programms „Soziale Stadt – Investitionen im
Quartier“ ist es, mit städtebaulichen Investitionen in das Wohnumfeld, die
Infrastruktur und die Qualität des Wohnens in den betroffenen Stadt- und Ortsteilen für
mehr Generationengerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und die Stärkung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration zu sorgen. Darüber
hinaus geht es darum, die Städtebauförderung im Sinne eines integrierten und
passgenauen Ansatzes verstärkt mit geeigneten Maßnahmen, Instrumenten und
Programmen weiterer Partner aus anderen Ressorts sowie aus Wirtschaft und
Gesellschaft zu ergänzen und zu bündeln. Für das weiterentwickelte
Städtebauförderungsprogramm stellt der Bund im aktuellen Haushaltsjahr 40 Mio.
Euro Programmmittel bereit.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung der
sozialräumlichen Spaltung (Segregation) in den Städten und Gemeinden?
2. Hat sie dazu eigene Untersuchungen in Auftrag gegeben, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis, bzw. sieht die Bundesregierung hier Forschungsbedarf?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die sozialräumliche
Spaltung verschärft, und anhand welcher Indikatoren bewertet sie dies?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Angesichts des demografischen und wirtschaftlichen Wandels stehen Städte und
Gemeinden vor großen Herausforderungen. Aus der Studie „Trends und
Ausmaß der Polarisierung in deutschen Städten“, die das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt haben, geht hervor, dass
Bewohnerinnen und Bewohner mit niedrigem sozialen Status, geringer Qualifikation
und unterdurchschnittlichem Einkommen oft konzentriert in Stadtteilen mit
mangelhaftem Gebäudebestand und unterdurchschnittlicher Infrastruktur leben.
Demgegenüber ziehen einkommensstärkere Haushalte verstärkt in bevorzugte
Wohngebiete. Die Studie hat ermittelt, dass sozialräumliche Unterschiede in
schrumpfenden Kommunen mit sinkender Einwohner- und Arbeitsplatzzahl
grundsätzlich stärker ausgeprägt sind als in wachsenden Städten und Gemeinden.
Ein entspannter Wohnungsmarkt bietet einkommensstärkeren Haushalten in der
Regel bessere Wahlmöglichkeiten für ihren Wohnort als auf Wohnungsmärkten
mit anhaltend hoher Nachfrage. Die Aufwertung innerörtlicher Gebiete kann in
wachsenden Städten auch dazu führen, dass einkommensschwache Haushalte
verstärkt in wenige, oft auch am Stadtrand gelegene Quartiere verdrängt werden.
Ein Indikator für die (Ungleich-)Verteilung armutsgefährdeter Bevölkerung in
den Städten und Gemeinden ist für die Bundesregierung der Segregationsindex
für Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der sich
verschärfenden sozialräumlichen Spaltung, insbesondere in Bezug auf die
Städtebauförderung?
Die Bundesregierung sieht angesichts der Herausforderungen in den Städten und
Gemeinden, gerade in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen besonderen
Handlungsbedarf für die Städtebauförderung in der Bewältigung des wirtschaftlichen
Strukturwandels, der demografischen Umbrüche und bei der Sicherung des
sozialen Zusammenhalts. So wurde das Städtebauförderungsprogramm „Soziale
Stadt“ vor diesem Hintergrund zum aktuellen Haushaltsjahr weiterentwickelt
und an aktuelle Herausforderungen angepasst. Mit dem Programm „Soziale
Stadt – Investitionen im Quartier“ – und auch anderen Programmen der
Städtebauförderung – unterstützt der Bund die Kommunen bei ihren städtebaulichen
Investitionen insbesondere zur Stärkung der Generationengerechtigkeit,
Familienfreundlichkeit sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der
Integration im Stadtteil.
Jedoch ist gerade in diesen betroffenen Quartieren eine gesamtgesellschaftliche
Anstrengung notwendig. Die zumeist sehr komplexen Problemlagen können
nicht allein aus Mitteln der Städtebauförderung gelöst werden. Vielmehr ist es
erforderlich, dass vor Ort die städtebaulichen Investitionen im Sinne eines
integrierten und passgenauen Ansatzes verstärkt mit geeigneten Maßnahmen,
Instrumenten und Programmen weiterer Partner aus anderen Ressorts sowie aus
Wirtschaft und Gesellschaft ergänzt und gebündelt werden. Deshalb werden seit
2012 vorrangig solche Gebiete gefördert, in denen eine solche Bündelung
erfolgt. Die mit dem Programm aufgebauten Strukturen der „Sozialen Stadt“,
insbesondere die stadtteilbezogenen, integrierten Handlungskonzepte stellen dabei
ein wichtiges Steuerungsinstrument dar. Sie sollten aus den gesamtstädtischen
Entwicklungsstrategien abgeleitet werden.
5. Sieht die Bundesregierung in dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale
Stadt“ einen wichtigen Beitrag zur Integration in der Bundesrepublik
Deutschland?
8. Hält die Bundesregierung an ihren Aussagen im Zusammenhang mit dem
Nationalen Aktionsplan Integration fest, wonach sie auf die Bedeutung des
Programms „Soziale Stadt“ für die Integration verweist?
Die Fragen 5 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ setzt insbesondere in
benachteiligten Stadt- und Ortsteilen an, in denen viele sozial schwache Menschen
mit und ohne Migrationshintergrund leben. Durch geeignete städtebauliche
Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung dieser Quartiere leistet das
Programm unter anderem einen wichtigen Beitrag zum Gelingen von Integration
und Teilhabe vor Ort. Auch im weiterentwickelten Programm „Soziale Stadt –
Investitionen im Quartier“ wird die Integration aller Bevölkerungsgruppen als
wichtiges Handlungsfeld betont und in der Verwaltungsvereinbarung (VV)
Städtebauförderung 2012 verankert.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Programm „Soziale
Stadt“ präventiv soziale Folgekosten minimiert und daher als
gewinnbringende Investition für die Zukunft betrachtet werden kann?
Wenn ja, warum hat die Bundesregierung die Mittel für das Programm
gekürzt?
Als Programm der Städtebauförderung ist die „Soziale Stadt“ im Rahmen der
verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten darauf ausgelegt, die in wirtschaftlich
und sozial benachteiligten Quartieren vorhandenen städtebaulichen und sozialen
Missstände zu beheben und somit die eingesetzte Abwärtsspirale aufzuhalten.
Mithin ist davon auszugehen, dass auf diesem Wege dort Folgekosten reduziert
werden können.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
7. Verwendet die Bundesregierung die Beträge, um die die Mittel gekürzt
wurden, für andere Projekte, um präventiv soziale Folgekosten zu minimieren,
und wenn ja, welche?
Die Einsparungen bei den Ausgaben für die Städtebauförderung waren ein
notwendiger Beitrag zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme des Bundes und
damit zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes
(GG). Die Bundesregierung nimmt ihre Verantwortung für die
Stadtentwicklungspolitik im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auch künftig wahr
und wird den Kommunen notwendige Investitionen in ihre Stadtentwicklung
ermöglichen. Dies gilt gerade auch für wirtschaftlich und sozial benachteiligte
Stadtteile. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregierung, nach der
Anhebung der Programmmittel im aktuellen Förderjahr für das
Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ auf 40 Mio. Euro,
die Programmmittel zum Haushaltsjahr 2013 erneut aufzustocken.
Auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 16 wird verwiesen.
9. Überprüft die Bundesregierung die Wirkungen des Programms „Soziale
Stadt“ hinsichtlich gelungener Integration?
Die Bundesregierung lässt gemäß Artikel 104b GG regelmäßig die Wirkungen
des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ zu einzelnen Themenfeldern
sowie umfassend untersuchen.
10. Wie haben sich die Bundesmittel für das Programm „Soziale Stadt“
(einschließlich der Modellvorhaben) in den Jahren 2009 bis 2012 entwickelt?
11. Wie haben sich die Bundesmittel für das Programm „Soziale Stadt“ nach
den einzelnen Bundesländern unterteilt in den Jahren 2009 bis 2012
entwickelt?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die jährlichen
Bundesfinanzhilfen nach einzelnen Bundesländern (einschließlich der Modellvorhaben –
MV) in den Jahren 2009 bis 2012 für das Programm „Soziale Stadt“
(Verpflichtungsrahmen – VR, gemäß Artikel 1 Absatz 2 VV Städtebauförderung 2009 bis
2012, abzüglich der Forschungsmittel, z. B. für Evaluierung):
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welcher
Höhe welche Länder in den Jahren 2011 und 2012 die Kürzungen der
Bundesmittel kompensiert haben?
Die Durchführung der Städtebauförderung – die Entscheidung über die
Förderanträge, deren Förderhöhe und -dauer – liegt in der Verantwortung der Länder.
Sie entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Förderung und ggf.
Fortführung von Maßnahmen der „Sozialen Stadt“. Deshalb kann der Bund über die
Kompensation der gekürzten Bundesmittel in einzelnen Fördergebieten durch
die Länder keine umfassenden Aussagen treffen. Gleichwohl ist bekannt, dass
beispielsweise die Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin ihre Programme im
Jahr 2011 mit Landesmitteln ergänzt haben. In welcher Höhe und über welchen
Zeitraum dies geschieht, ist nicht bekannt.
13. Wie viele neue Gebiete wurden in den Jahren 2009 bis 2012 jeweils in das
Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen (bitte insgesamt und nach
einzelnen Bundesländern angeben)?
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der in das
Bundesprogramm neu aufgenommenen Fördergebiete nach einzelnen
Bundesländern in den Jahren 2009 bis 2011 für das Programm „Soziale Stadt“. Für das
aktuelle Haushaltsjahr 2012 kann die Bundesregierung noch keine Aussagen
treffen, da die Aufstellung der Landesprogramme noch nicht abgeschlossen ist:
Bundesländer Bundesfinanzhilfen in Tausend Euro nach Haushaltsjahren (VR)
2009 2010 2011 2012
davon für MV davon für MV
Baden-Württemberg 12 717,000 3 331,000 11 606,000 5 501,000 3 521,000 4 958,064
Bayern 14 546,000 3 810,000 13 192,000 6 253,000 3 966,000 5 580,816
Berlin 5 228,000 1 845,000 4 775,000 2 264,000 1 446,000 2 049,892
Brandenburg 3 559,000 932,000 3 181,000 1 508,000 937,000 1 295,803
Bremen 947,000 248,000 859,000 407,000 262,000 370,457
Hamburg 2 380,000 623,000 2 163,000 1 025,000 654,000 926,144
Hessen 7 648,000 2 003,000 6 905,000 3 273,000 2 076,000 2 910,567
Mecklenburg-Vorpommern 2 411,000 632,000 2 131,000 1 010,000 626,000 869,058
Niedersachsen 9881,000 2 588,000 8 905,000 4 221,000 2 672,000 3 744,895
Nordrhein-Westfalen 23 600,000 6 181,000 21 385,000 10 137,000 6 460,000 9 095,372
Rheinland-Pfalz 4 780,000 1 252,000 4 321,000 2 048,000 1 301,000 1 826,340
Saarland 1 287,000 337,000 1 163,000 552,000 349,000 489,419
Sachsen 5 869,000 1 537,000 5 262,000 2 494,000 1 557,000 2 146,498
Sachsen-Anhalt 3 441,000 901,000 3 052,000 1 447,000 895,000 1 231,931
Schleswig-Holstein 3 443,000 902,000 3 122,000 1 480,000 942,000 1 325,344
Thüringen 3 053,000 799,000 2 722,000 1 290,000 799,000 1 099,396
insgesamt 104 790,000 27 445,000 94 744,000 44 910,000 28 463,000 39 920,000
14. Welchen Mittelansatz hält die Bundesregierung für erforderlich, um das
anerkannte und bewährte Programm „Soziale Stadt“ erfolgreich fortzuführen?
15. Hat die Bundeskanzlerin ihre Ankündigung anlässlich der 7.
Integrationsministerkonferenz, sich die finanzielle Ausstattung des Programms
„Soziale Stadt“ noch einmal anzuschauen, bereits umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
16. Wie plant die Bundesregierung das Programm „Soziale Stadt“ im
Bundeshaushalt 2013 finanziell auszustatten?
Die Fragen 14, 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der am 27. Juni 2012 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2013 enthält für das Städtebauförderungsprogramm „Soziale
Stadt – Investitionen im Quartier“ Programmmittel in Höhe von 50 Mio. Euro.
Damit wird der Mittelansatz für das Programm schrittweise aufgestockt.
17. Wird die Bundesregierung im Haushaltsentwurf 2013 die
Wiedereinführung der Modellvorhaben für Zwecke wie Spracherwerb, Verbesserung
von Schul- und Bildungsabschlüssen, Betreuung von Jugendlichen in der
Freizeit sowie im Bereich der lokalen Ökonomie wie Gründerzentren
vorsehen, und wenn nein, warum nicht?
Die als modellhaft angelegten und deshalb nur zeitlich begrenzt aus Mitteln der
Städtebauförderung vorgesehenen Modellvorhaben für sozialintegrative
Maßnahmen sind auch künftig basierend auf der Beschlusslage des Deutschen
Bundestages nicht mehr förderfähig.
Bundesländer Neu aufgenommene Gebiete nach Haushaltsjahren
2009 2010 2011
Baden-Württemberg 4 9 0
Bayern 11 6 0
Berlin 5 3 0
Brandenburg 2 0 0
Bremen 1 0 0
Hamburg 0 0 0
Hessen 1 1 0
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0
Niedersachsen 4 0 0
Nordrhein-Westfalen 13 9 1
Rheinland-Pfalz 1 2 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 1 0 0
Sachsen-Anhalt 3 1 0
Schleswig-Holstein 1 0 0
Thüringen 1 0 0
insgesamt 48 31 1
18. Wie hat sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die fehlende
Deckungsfähigkeit der Bundesmittel des Programms „Soziale Stadt“ mit
anderen Programmen der Städtebauförderung ausgewirkt?
Länder und Kommunen können nur die in Artikel 1 Absatz 3 VV
Städtebauförderung 2012 benannten Programmmittel des Bundes für Maßnahmen der
„Sozialen Stadt“ einsetzen. Für die Auswahl der Fördergebiete und Maßnahmen
sowie die Aufteilung der verfügbaren Fördermittel sind die Länder
verantwortlich.
Der aktuelle Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2013 sieht im Übrigen
diesen Haushaltsvermerk nicht vor.
19. Wie sieht die Bundesregierung die Weiterentwicklung des Programms
„Soziale Stadt“ mittel- und langfristig in Bezug auf die Inhalte, die
Verfahren und die finanzielle Ausstattung (Bundesfinanzhilfen)?
21. Welche Entwicklungsbedarfe sieht die Bundesregierung im Programm
„Soziale Stadt“ speziell im Hinblick auf die Querschnittsthemen
demografischer Wandel und Integration?
Zur Beantwortung der Fragen 19 und 21 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 16 verwiesen.
20. Plant die Bundesregierung, anhand der von Experten geschätzten 7,5
Millionen funktionalen Analphabeten in Deutschland das Programm „Soziale
Stadt“ um den Bereich der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit
vor Ort zu erweitern?
Eine Erweiterung des Städtebauförderungsprogramms um den Bereich der
Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit vor Ort ist nicht vorgesehen.
Gleichwohl misst die Bundesregierung diesem Thema hohe Bedeutung bei,
weshalb verschiedene andere bildungsbezogene Bundesprogramme unter
anderem darauf ausgerichtet sind und als Ergänzung in den Gebieten der „Sozialen
Stadt“ bei Bedarf eingesetzt werden können. Zu nennen ist beispielsweise das
ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ des
BMVBS (Fördervolumen 2008 bis 2015 rund 184 Mio. Euro), mit dem derzeit
unter anderem auch Alphabetisierung und eine verbesserte Grundbildung
gefördert werden. Darüber hinaus kommen das ESF-kofinanzierte Bundesprogramm
„Lernen vor Ort“ oder die Bundesinitiative „Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas
Sprache und Integration“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) in Betracht, wie auch die Maßnahmen im Rahmen der
Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung von Bund,
Ländern und weiteren Partnern.
22. Welche Entwicklungsbedarfe sieht die Bundesregierung im Programm
„Soziale Stadt“ speziell im Hinblick auf die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention und auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft?
Gemäß Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung sind die Belange
behinderter Menschen zu beachten. Eine gegebenenfalls erforderliche Ergänzung der
Verwaltungsvereinbarung mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention
wird der Bund prüfen und mit den Ländern diskutieren.
Im Übrigen liegt die Durchführung der Städtebauförderung – die Auswahl der
Förderanträge, deren Förderhöhe und -dauer – in der Verantwortung der Länder.
Sie entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Förderung der Maßnahmen
der „Sozialen Stadt“.
23. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, über das Programm
„Soziale Stadt“ Modellprojekte für die Anforderungen an moderne und
inklusive Bildungsräume zu entwickeln?
Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen, Stadtentwicklungs- und
Bildungspolitik stärker miteinander zu verzahnen. Im Rahmen der
Gesamtmaßnahmen der „Sozialen Stadt“ sind bereits jetzt städtebauliche Maßnahmen in der
Bildungsinfrastruktur grundsätzlich förderfähig (z. B. mit dem Ziel, Schulen
zum Stadtteil zu öffnen). Für die Durchführung des Programms, wie die
Auswahl und Ausgestaltung der Maßnahmen sind die Länder verantwortlich.
Erfolgreiche Projekte aus den Programmgebieten können als gute Beispiele für
künftige Maßnahmen in anderen Gebieten wirken.
Im Rahmen des Forschungsprogramms „Experimenteller Wohnungs- und
Städtebau (ExWoSt)“ führen darüber hinaus das BMVBS und das BBSR das
Forschungsfeld „Orte der Integration“ durch. In acht Modellkommunen sollen in
benachteiligten Quartieren Bildungs- und Gemeinschaftseinrichtungen durch
die Bündelung von Bildungsangeboten und den Aufbau innovativer Netzwerke
zu sogenannten Orten der Integration qualifiziert werden (nähere Informationen
auf der Internetseite des BBSR unter
www.bbsr.bund.de).
24. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Programm „Soziale
Stadt“ zur Schaffung und zum Erhalt eines wohnortnahen kulturellen
Angebots sowie für einen niedrigschwelligen Zugang zu Angeboten der
kulturellen Bildung und der Interkultur bei?
Die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit wohnortnaher kultureller Angebote sind
aus Sicht der Bundesregierung sehr wichtig für die Stadtteilentwicklung.
Deshalb sind mit dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ auch
kulturelle Einrichtungen im Stadtteil grundsätzlich förderfähig. Bereits jetzt
unterstützen Bund und Länder in vielen Fördergebieten die Schaffung bzw. Sanierung
zentral gelegener, für die Bewohnerschaft gut erreichbarer Stadtteilzentren und
Bürgerhäuser. Dort können stadtteilbezogene, z. B. kulturelle,
bildungsbezogene und integrationsfördernde Aktivitäten räumlich gebündelt werden. Sie
stellen somit wichtige Ankerpunkte im Quartier dar.
25. Welche Rolle spielt dabei die Barrierefreiheit, die ein wesentlicher Faktor bei
der Frage nach dem Zugang zu kulturellen Angeboten (Kultur für alle) ist?
In der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wird auf die
Berücksichtigung der Barrierefreiheit in den Stadtquartieren hingewiesen. Im Übrigen
obliegt dann die konkrete Ausgestaltung der Programmmaßnahmen den
Ländern und Kommunen.
26. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich der stadtteilbezogene,
ressortübergreifende Ansatz bewährt hat, und wenn ja, wie soll dieser Ansatz
weiterentwickelt werden?
27. Welche Entwicklungspotenziale sieht die Bundesregierung im Hinblick
auf den ressortübergreifenden Ansatz auf allen staatlichen Ebenen?
29. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Kommunen
bei der Bündelung von Förderprogrammen in Gebieten des Programms
„Soziale Stadt“ besser als bislang zu unterstützen?
Die Fragen 26, 27 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist der stadtteilbezogene, ressortübergreifende
Ansatz ein zentraler Erfolgsfaktor in der Stadtentwicklung. Dies gilt
insbesondere für wirtschaftlich und sozial benachteiligte Stadtteile, in denen der
Handlungsbedarf besonders groß und sehr vielschichtig ist. Gefragt sind hier alle
föderalen Ebenen. Es ist erfreulich, dass bereits jetzt in vielen Fördergebieten
der „Sozialen Stadt“ der integrierte Ansatz im Sinne einer effizienten
Mittelbündelung erfolgreich angewendet wird. Mit dem Programm konnte in vielen
Kommunen bereits eine ämterübergreifende Zusammenarbeit wirksam
angestoßen werden.
Die passgenaue Verzahnung der Programme und Maßnahmen ist aus Sicht der
Bundesregierung weiter zu stärken, sowohl auf Bundesebene als auch vor Ort.
Deshalb hat der Bund das Programm weiterentwickelt. Aus dem
Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ sind nunmehr
solche Gesamtmaßnahmen vorrangig förderfähig, in denen die
Städtebauförderungsmittel durch weitere geeignete Förder- und Finanzierungsquellen ergänzt
und gebündelt bzw. Kooperationen zu weiteren Partnern geschlossen werden.
Bereits jetzt können und werden zahlreiche Förderprogramme des Bundes in
den Programmgebieten eingesetzt und bedarfsgerecht mit den Mitteln der
„Sozialen Stadt“ verknüpft. Zu nennen sind zum Beispiel das ESF-
Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ des BMVBS zur
Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen in benachteiligten Stadtteilen
zur Verbesserung von Bildung, Beschäftigung und Integration, verschiedene
Programme des BMFSFJ, wie das ESF-Aktionsprogramm
„Mehrgenerationenhäuser“, die Bundesoffensive „Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache und
Integration“, die Bundesinitiative „JUGEND STÄRKEN“ und das neue
Programm „Ressourcen stärken – Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für Mütter
mit Migrationshintergrund“, das neue Programm des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
und das ESF-kofinanzierte Bundesprogramm „Lernen vor Ort“ sowie das
gemeinsame Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)” des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des BMBF und der
Bundesagentur für Arbeit.
Das BMVBS hat gemeinsam mit dem BBSR in diesem Zusammenhang das
Forschungsprojekt „Programme des Bundes für die nachhaltige Stadtentwicklung
und die Soziale Stadt“ beauftragt, dessen Ergebnisse nun veröffentlicht sind. Die
Studie gibt einen umfassenden Überblick über die Bundesprogramme
unterschiedlicher Ressorts, die in den Gebieten der „Sozialen Stadt“ gebündelt werden
können. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung für die kommende EU-
Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 die Notwendigkeit, Bundesprogramme besser
aufeinander abzustimmen und den raumbezogenen Ansatz einzelner
Förderstränge weiter auszubauen.
28. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
ressortübergreifende Kooperation, insbesondere mit den Bundesministerien des Innern,
für Arbeit und Soziales, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für Gesundheit, zu
vertiefen und in Programmen z. B. der Gesundheitsförderung, der
Integration, der Ausbildungsförderung und Arbeitsmarktpolitik sowie der
Kriminalprävention eine stärkere Sozialraumorientierung, die an die
Fördergebiete des Programms „Soziale Stadt“ anknüpft, zu verankern?
Die Kooperation mit anderen Ressorts wurde in Umsetzung des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP kontinuierlich fortgesetzt und
ausgebaut. In der zweiten Förderperiode des ESF-Bundesprogramms „Bildung,
Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ wurde im neuen Handlungsfeld
„Quartiersarbeit“ die Zusammenarbeit mit dem BMAS intensiviert. Mit dem
Arbeitsstab der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration der
Bundesregierung besteht stetig eine enge Kooperation mit dem Ziel, Integration und
Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund auf Stadtteilebene (das heißt
auch in den Fördergebieten der „Sozialen Stadt“) zu stärken. So hat das BMVBS
auch im Zuge der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Integration (NAP)
das Dialogforum „Integration vor Ort“ federführend geleitet. Langjährige
Zusammenarbeit besteht darüber hinaus zwischen allen beteiligten Ressorts in der
Interministeriellen Arbeitsgruppe „Kriminalprävention“ (unter Federführung
des Bundesministeriums für Justiz), in die das BMVBS unter anderem die guten
Erfahrungen aus der „Sozialen Stadt“ einbringt.
30. Wie soll das Programm „Soziale Stadt“ hinsichtlich seiner Ziele, der
Festlegung von Fördergebieten und seiner Instrumente weiterentwickelt
werden, damit es stärker präventiv, bereits in einer frühen Phase von
Abwärtsentwicklungen wirken kann, um stark benachteiligte Stadtteile erst gar
nicht entstehen zu lassen?
Den Bedarf der Intervention in betroffenen Stadt- und Ortsteilen prüft die
Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, über die Aufnahme der
beantragten Gesamtmaßnahme in das Städtebauförderungsprogramm
entscheidet dann das jeweilige Land.
31. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den sozialintegrativen
Maßnahmen für die erfolgreiche Umsetzung integrierter
Entwicklungskonzepte in Gebieten des Programms „Soziale Stadt“ bei?
Sozialintegrative Maßnahmen stellen in Ergänzung zur Städtebauförderung in
vielen Fördergebieten einen sehr wichtigen Baustein der integrierten
Stadtteilentwicklung dar. Den Bedarf zur Durchführung sozialintegrativer Maßnahmen
bestimmen die Kommunen vor Ort. Für die Koordinierung und Abstimmung aller
Fördermaßnahmen stellt das integrierte, stadtteilbezogene Entwicklungskonzept
eine wichtige Grundlage dar. Deshalb ist es nun im weiterentwickelten Programm
„Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ Fördervoraussetzung. Damit hat der
Bund in Abstimmung mit den Ländern seine Bedeutung noch stärker betont.
32. Plant die Bundesregierung, ergänzende Programme des Europäischen
Sozialfonds auch in der kommenden Strukturfondsperiode fortzusetzen
bzw. gegebenenfalls neu aufzulegen?
Die Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Neugestaltung und
Neuausrichtung der Strukturförderung in der Förderperiode 2014 bis 2020 sind noch nicht
abgeschlossen. Für einige Fragen (z. B. zur finanziellen Verwaltung) ist der
Abschluss der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen und die
Haushaltsordnung abzuwarten. Gleichwohl wird sich die Bundesregierung auch
weiterhin im Zuge der anstehenden Verhandlungen für noch nicht erreichte Ziele
einsetzen.
So ist die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel
bestrebt, das ergänzende ESF-Bundesprogramm BIWAQ bedarfsorientiert
weiterzuentwickeln, in der kommenden Strukturfondsperiode fortzusetzen und wird
dabei weitere ressortübergreifende Fördermöglichkeiten prüfen.
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ISSN 0722-8333]