Lebensräume für Bienen sichern – Imker unterstützen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Dr. Wilhelm Priesmeier, Elvira Drobinski-Weiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung der Fragesteller
Wild- und Honigbienen nehmen als Bestäuber von Nutz- und Wildpflanzen eine zentrale Rolle in der Pflanzenproduktion ein und haben eine große Bedeutung für die Landwirtschaft. Ungefähr 80 Prozent der heimischen Nutz- und Wildpflanzen sind auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen. Etwa 85 Prozent der Erträge im Pflanzen- und Obstbau hängen direkt von der Bestäubung durch Bienen ab. Die Bestäubungsleistung der Bienen trägt aber auch in hohem Maße dazu bei, die Artenvielfalt auf den Feldern, im Wald und auf Naturschutz- und Brachflächen zu sichern. Der wirtschaftliche Nutzen der Bestäubungsleistung in Deutschland beläuft sich nach Schätzungen der Universität Hohenheim auf rund 2,5 Mrd. Euro. Damit ist die Biene das drittwichtigste landwirtschaftliche Nutztier nach Schwein und Rind.
Aufgrund eines eingeschränkten Nahrungsangebotes in monostrukturierten Kulturlandschaften oder durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind viele Bienenarten in ihrem Bestand stark bedroht und stehen mittlerweile auf der Roten Liste. Blütenreiche Lebensräume für die Bienen in den ländlichen Gebieten sind bedroht. Sie müssen geschützt und ausgeweitet werden.
Auch die bisherigen staatlichen Fördermaßnahmen tragen nur begrenzt dazu bei, die Lebensräume für die Bienen zu schützen und auszuweiten. Zwar finanzieren die Bundesländer im Rahmen ihrer Agrarumweltmaßnahmen die Anlage von Blühflächen. Aufgrund der steigenden Agrar- und Pachtpreise infolge des Biogasbooms sowie der damit verbundenen Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion ist aber zu befürchten, dass die bisher angebotenen Agrarumweltprogramme für viele Landwirte nicht mehr attraktiv genug sind. Weitere blütenreiche Lebensräume könnten verlorengehen. Daher sind in Zukunft weitere staatliche Fördermaßnahmen erforderlich.
Auch die zielgruppengerechte und zeitgemäße Aus- und Weiterbildung von Berufs- und Hobbyimkern muss verstärkt in den Blick genommen werden. Berufs- und Hobbyimker pflegen Bienenvölker und stellen die Bestäubung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen und die von Obstplantagen sicher. Imker sorgen dafür, dass Bienenvölker unbeschadet überwintern können und schützen sie vor Krankheiten. Ihre Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht nur auf ländliche Regionen. Gerade in Städten wächst das Interesse an der Imkerei. In den letzten Jahren sind eine Vielzahl städtischer Initiativen entstanden, die die nachhaltige Wertschätzung der Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner für „ihre“ Bienen erhöhen wollen. Die Nachwuchsgewinnung muss professionalisiert werden, damit Berufs- und Hobbyimkerei eine Zukunft haben. Darüber hinaus muss das Marktpotenzial für Honig aus Deutschland durch ein verbessertes Marketing stärker ausgeschöpft werden. Eine erhöhte inländische Nachfrage bietet neue Einkommensmöglichkeiten und damit auch neue Entwicklungschancen für Berufsimker.
Fragen und Antworten13
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Bienenzucht und des Imkerwesens für den Naturschutz und den Erhalt der Pflanzenarten in Deutschland?
Von den weltweit schätzungsweise mehr als 20 000 Bienenarten sind in Deutschland rund 550 heimisch und in unseren Ökosystemen und Landschaften unverzichtbar. Durch ihre Bestäubungsleistung tragen sie maßgeblich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei – durch den Erhalt und die Erneuerung der Blütenpflanzen selbst sowie durch den reichlichen Frucht- und Samenansatz der Wild- und Kulturpflanzen als Nahrungsgrundlage vieler Tier- und Insektenarten. Aufgrund ihrer wichtigen Funktionen werden Bienen durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt.
Die Bundesregierung misst den Aktivitäten der Imker eine hohe Bedeutung bei und erkennt ihre nachhaltigen und wichtigen Leistungen für Natur, Umwelt und Gesellschaft ausdrücklich und dankbar an. Zudem unterstützt die Bundesregierung die auch als Arbeitsplatz und Einkommensquelle wichtige Imkerei in Deutschland, u. a. durch die Förderung diverser Forschungsaktivitäten und Beratungsleistungen in diesem Bereich.
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Nahrungsgrundlage der Bienenvölker im ländlichen Raum aufgrund der ausgeräumten Landschaft (Strukturverarmung, Monokulturen) und fehlender Wildpflanzen (fehlende Ackerrandstreifen etc.) zu verbessern?
Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, dass generell im ländlichen Raum Deutschlands ausgeräumte Landschaften bzw. eine Strukturverarmung oder ein Überhandnehmen von Monokulturen festzustellen seien.
Eine Verbesserung der Bienenhaltung wird durch nachhaltige Landbewirtschaftung unterstützt, insbesondere wenn auf insektenfreundliches Management und unterstützendes Nahrungsangebot (Bienenweiden, Blühstreifen usw.) geachtet wird.
Auch der Erwerbsobstanbau liefert im Frühjahr gute Trachten für Bienen. Ferner setzt sich die Bundesregierung zusammen mit den Ländern für den Erhalt und die Ausdehnung des Streuobstanbaues ein. Als Grundlage für zukünftige Arbeiten soll daher eine bundesweite Erhebung des Streuobstes mittels Fernerkundungsdaten erfolgen.
Ein Ergebnis der Sitzungen des Arbeitskreises „Extensivierung, insbesondere Agrarumweltmaßnahmen“ des Runden Tisches „Bienen und Imkerei“, zu dem Bundesministerin Ilse Aigner Vertreter der Imkervereinigungen 2009 eingeladen hatte, war die Bewertung von Agrarumweltmaßnahmen nach ihren unmittelbaren, mittelbaren bzw. ihrem fehlenden Beitrag im Hinblick auf die Verbesserung des Lebensraumes der Bienen.
Neben dem ökologischen Landbau und den extensiven umweltschonenden Grünlandbewirtschaftungsverfahren leistet insbesondere die Förderung der Anlage von Blühflächen, Blüh- und Schonstreifen wertvolle Beiträge. Agrarumweltmaßnahmen haben auch das Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten oder zu verbessern. Sie zielen damit unmittelbar auch auf die Verbesserung der Lebensräume der Bienen und z. T. auch auf die Verbesserung der Nahrungsgrundlage für Bienen, z. B. durch Verwendung spezieller Saatgutmischungen, ab. Über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) eröffnet der Bund den Ländern mit den Fördergrundsätzen für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) ein entsprechendes Förderangebot.
Mit dem Ziel der Verbesserung des Lebensraumangebots für Bienen führen einige Länder (z. B. Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern) auch ohne Mitfinanzierung des Bundes zusätzliche oder landeseigene Maßnahmen durch.
Die Ergebnisse des Arbeitskreises „Extensivierung, insbesondere Agrarumweltmaßnahmen“ des Runden Tisches „Bienen und Imkerei“ werden bei den laufenden Beratungen zur Weiterentwicklung der Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der GAK berücksichtigt. Die Agrarumweltförderung der GAK soll künftig unter anderem bewährte Maßnahmen verbessern bzw. weiterführen und geeignete Elemente der Neuausrichtung der EU-Förderung der ländlichen Entwicklung aufgreifen, die die Europäische Kommission im Oktober 2011 vorgeschlagen hat.
Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Vorschläge der Europäischen Kommission zur verpflichtenden Einführung von ökologischen Vorrangflächen zu nutzen?
Die Vorschläge der Europäischen Kommission zu den ökologischen Vorrangflächen sehen vor, dass jeder Betriebsinhaber für den Erhalt von Direktzahlungen 7 Prozent seiner Acker- und Dauerkulturflächen als ökologische Vorrangfläche bereitstellen muss. Laut Kommissionsvorschlag zählen zu den Vorrangflächen Brachflächen, Terrassen, Landschaftselemente und Pufferstreifen. Im Hinblick auf andere wichtige Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik, wie insbesondere der Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung, setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik dafür ein, dass auch dem Klima-, Natur- und Umweltschutz dienende, produktive Flächennutzungen als Vorrangflächen anerkannt werden sollten.
Ist die Bundesregierung bereit, neue ökologische Kriterien bei der Förderung der Imkerei in Deutschland umzusetzen, wie ● Anlage von blühenden Jagdschneisen, ● Förderung der Bienenweidepflanzungen auf öffentlichen Flächen, ● Förderung des Anbaus alternativer Blühpflanzen (z. B. Durchwachsene Silphie) zur Biogasgewinnung und ● Förderung des Anbaus von Blühpflanzen unter Photovoltaik auf Bodenflächen?
Für Jagdschneisen ist keine besondere Förderung vorgesehen. Durch die Bereitstellung von speziellen Nutzungscodes für Mais mit Bejagungsschneisen haben einige Bundesländer seit 2011 die Beantragung der Betriebsprämie erleichtert und damit die Anlage von Jagdschneisen in Mais für die Landwirte attraktiver gemacht.
Hierzu gab es eine Empfehlung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) an die Imkerverbände, die Kommunen, Städte und Verbandsgemeinden anzuschreiben und um Verwendung entsprechender Pflanzen auf den öffentlichen Plätzen und der Fahrbahnbegrünung zu werben.
Darüber hinaus wurden Maßnahmen der Kommunen erfasst und Handlungsempfehlungen veröffentlicht (www.bluehende-landschaft.de). Auch gärtnerische Bewegungen setzen sich für eine Vielfalt an Pflanzen auf öffentlichen Flächen ein. Die Bundesregierung unterstützt dies im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Das BMELV fördert im Rahmen seines Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe verschiedene Forschungsprojekte zu möglichen alternativen Energiepflanzen. Die überwiegende Zahl dieser Projekte betrifft Biogassubstrate. Mit der Durchwachsenen Silphie beschäftigen sich sieben Fördermaßnahmen mit einem Umfang von rund 1,7 Mio. Euro seit dem Jahr 2007. Blühpflanzenmischungen werden z. B. im Vorhaben „Energetische Verwertung von kräuterreichen Ansaaten in der Agrarlandschaft und im Siedlungsbereich – eine ökologische und wirtschaftliche Alternative bei der Biogasproduktion“ (Kurzbezeichnung: Energie aus Wildpflanzen) untersucht.
Die Bundesregierung plädiert dafür, z. B. Blühsaaten, Landschaftselemente auf und an Flächen, z. B. mit Photovoltaikanlagen, bzw. sonstige für die Umsetzung der Energiewende genutzte Flächen vorzusehen, um den Flächenbedarf für Kompensationsmaßnahmen infolge solcher Eingriffe möglichst gering zu halten. Spezielle Programme zur Förderung der Ansaat von Blühpflanzen auf Flächen mit Photovoltaikanlagen sind jedoch nicht vorgesehen.
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung der Prävention gegen die Amerikanische Faulbrut und die Förderung der Entwicklung von wirksamen Mitteln gegen die Varroamilbe?
Die bösartige Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Zur Vorbeugung der Verbreitung von Bienenseuchen – so auch der bösartigen Faulbrut – sind bereits in der Bienenseuchen-Verordnung Verhaltensmaßregeln für den Imker enthalten (§ 2 der Verordnung).
Für die Behandlung von Bienen gegen die Varroose sind in Deutschland eine Reihe von Tierarzneimitteln zugelassen. Die in Vorbereitung befindliche Standardzulassung der 85-prozentigen Ameisensäure wird durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unterstützt.
Wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedenen Initiativen, die den Einsatz von Bienen in der Stadt fördern?
Der Einsatz von Bienen in der Stadt bietet nach Auffassung der Bundesregierung eine interessante Alternative. Die Bienen können über einen längeren Zeitraum versorgt werden, sofern geeignete und unbelastete Trachten zur Verfügung stehen.
Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um das steigende Interesse am Imkerwesen aufzugreifen und den Weiterbildungsbedarf in diesem Bereich zu befriedigen?
Entsprechend der nach dem Grundgesetz bestehenden Zuständigkeitsteilung zwischen Bund und Ländern fallen Fragen der Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung in die Verantwortung der Länder. Dies trifft auch für Fragen der Weiterbildung, Information und Beratung von potenziellen Interessenten der Imkerei, von Hobbyimkern und Berufsimkern zu.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen kann aktuell nicht von einem Defizit in diesen Bereichen ausgegangen werden, da eine ganze Reihe von staatlichen Einrichtungen – hier insbesondere die bienenwissenschaftlichen Institute der Länder – entsprechende Angebote machen und diese in den letzten Jahren in Reaktion auf die regionale Nachfrage weiterentwickelt haben. Neben diesen Einrichtungen haben auch die verschiedenen Imkerverbände – allein der Deutsche Imkerbund hat 19 Landesverbände – und mittlerweile auch viele Ortsvereine entsprechende Angebote entwickelt. Auch sonstige Verbände – insbesondere aus dem Naturschutzbereich – bieten Informationen zum Thema Bienen und Imkerei an.
Initiativen zur Gewinnung und Schulung von Neuimkern seitens der Imkervereine im städtischen wie im ländlichen Bereich sind sehr zu begrüßen und waren in den vergangenen Jahren auch sehr erfolgreich, wie an der Zunahme der Mitgliederzahlen der Imkervereine abzulesen ist.
Demgegenüber werden Initiativen, die Bürgerinnen und Bürger eine einfache Bienenhaltung versprechen wie z. B. „die Bienenkiste“ seitens der Bundesregierung, wie auch von den Bieneninstituten und den Imkerverbänden überaus kritisch gesehen. Denn für die Bienenhaltung bedarf es einiger Kenntnisse, insbesondere über die Gesunderhaltung der Bienen sowie über die Erkennung und Bekämpfung von Bienenkrankheiten. Wie Erfahrungen der letzten Jahre mit z. T. erheblichen Bienenvölkerverlusten durch die Varroose zeigen, mangelt es nicht an Medikamenten oder Bekämpfungskonzepten, sondern es fehlt an einem zuverlässigen Zeitmanagement für die Durchführung fristgerechter Bekämpfungsschritte, was offensichtlich auch in einer ungenügenden Fortbildung der Imker begründet liegt. Gerade diese Schwachpunkte gehen die Bieneninstitute mit großem Engagement durch Schulungs- und Beratungsmaßnahmen an.
Welche staatlichen Fördermaßnahmen werden von der Bundesregierung geplant, um die Beratung von Hobbyimkern bundesweit zu verbessern?
Aktuell sieht die Bundesregierung keinen über die bestehenden Fördermöglichkeiten für die Beratung hinausgehenden Förderungsbedarf.
Das bestehende Beratungsangebot der bienenwissenschaftlichen Institute, der Landwirtschaftskammern, der staatlichen Landwirtschaftsverwaltungen, der Bundes- und Landesimkerverbände sowie teilweise der Ortsvereine sorgt für ein flächendeckendes, auf den Bedarf der Hobby- und Berufsimker ausgerichtetes Beratungsangebot.
Welche staatlichen Fördermaßnahmen werden von der Bundesregierung geplant, um das Marketing und den Absatz von Honig aus deutscher Produktion zu verbessern?
Staatliche Fördermaßnahmen zum Marketing und zum Absatz von Honig aus deutscher Produktion werden nicht von der Bundesregierung, sondern von den Ländern geplant.
Durch welche Programme honorieren die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestäubungsleistung der Bienenvölker?
Der Bundesregierung sind Programme der Länder zur Honorierung der Bestäubungsleistung durch Bienenvölker nicht bekannt.
Über die Förderung im Rahmen der Agrarumweltprogramme der Länder geben deren Landesrichtlinien Auskunft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung durchsetzen, dass bei der Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln konkrete Vorgaben für den Mitteleinsatz berücksichtigt werden, die dem Schutz der Bienen dienen (unter anderem zeitlicher Abstand zwischen Mitteleinsatz und Bienenflug)?
Die vorgeschriebene Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln ergibt sich aus § 31 des Pflanzenschutzgesetzes in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 547/2011 der Kommission vom 8. Juni 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel (ABl. L 155 vom 11.6.2011, S. 176). Danach sind Pflanzenschutzmittel in deutscher Sprache mit den nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 547/2011 erforderlichen Angaben zu kennzeichnen. Dabei müssen die Angaben nach Anhang I Nummer 1 Buchstabe h, i, l, m und u der Verordnung (EG) Nr. 547/2011 unter der Überschrift „von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen“ deutlich getrennt von den übrigen Angaben und Aufschriften aufgenommen werden. Anhang I Nummer 1 Buchstabe i bezieht sich dabei auf die für das jeweilige Pflanzenschutzmittel zutreffenden Sicherheitshinweise zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier oder der Umwelt, wie sie sich aus Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 547/2011 ergeben.
In Anhang III ist auch der Standardsatz Spe 8 aufgeführt, der sich auf den Schutz der Bienen bezieht. Dieser lautet wie folgt: Bienengefährlich/zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühenden Kulturen aufbringen/nicht an Stellen aufbringen, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind/Bienenstöcke müssen während der Anwendung und für (Angabe der Zeit) nach der Behandlung entfernt oder abgedeckt werden/nicht in Anwesenheit von blühenden Unkräutern aufbringen/Unkräuter müssen vor dem Blühen entfernt werden/nicht vor (Angabe der Zeit) anwenden.
Nach Anhang III Nummer 3.3 der Verordnung (EG) Nr. 547/2011 können die Mitgliedstaaten je nach Verwendungsmuster des Pflanzenschutzmittels und anderen einschlägigen nationalen Vorschriften einen geeigneten Text wählen, um das Risiko für Bienen und andere bestäubende Insekten und deren Brut zu vermindern.
In Deutschland enthält die Bienenschutzverordnung bereits detaillierte Vorschriften für die Anwendung als bienengefährlich eingestufter Pflanzenschutzmittel. Nach § 2 der Bienenschutzverordnung dürfen als bienengefährlich gekennzeichnete Pflanzenschutzmittel nicht an blühenden Pflanzen und Pflanzen, die von Bienen angeflogen werden, angewandt werden und nicht so, dass diese Pflanzen getroffen werden. Innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel während der Zeit des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers angewendet werden. Sie dürfen nur so gehandhabt, aufbewahrt oder beseitigt werden, dass Bienen nicht mit ihnen in Berührung kommen.
Da bereits eine Verordnung zum Schutz der Bienen besteht, ist es bei der Kennzeichnung der betreffenden Pflanzenschutzmittel ausreichend, auf diese Vorschrift zu verweisen, wie die nachfolgenden Kennzeichnungsauflagen zeigen: – NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. – NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschriften ist bußgeldbewehrt.
Welche konkrete Unterstützung wird die Bundesregierung für das Deutsche Bienenmonitoring (DEBIMO) über das Jahr 2013 hinaus leisten?
Das Deutsche Bienenmonitoring wird seit 2010 bis Ende 2013 von den deutschen Bieneninstituten (bzw. den Ländern) und dem BMELV zu gleichen Teilen mit jeweils etwa 400 000 Euro finanziert. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen entscheiden.
Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse des Einsatzes von Honigbienen zur Kulturpflanzenbestäubung das Sonntagsfahrverbot für Imker aufzuheben?
Die Bundesregierung hat die Frage des auch für Imker geltenden Sonntags- und Feiertagsfahrverbots in Deutschland unter Bezugnahme auf Forderungen vor allem des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes e. V. (DBIB) nach genereller Ausnahme intensiv geprüft.
Diese Prüfung ergab, dass die geltenden Möglichkeiten zur Erteilung von Dauerausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Behörden der Länder den Bedürfnissen der Berufsimker bereits ausreichend Rechnung tragen.