Monitoring der Energiewende
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Doris Barnett, Klaus Barthel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung der Fragesteller
Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) mit 29 Einzelmaßnahmen beschlossen. Im November 2009 hat sich die darauf folgende Bundesregierung verpflichtet, ein Energiekonzept für Deutschland vorzulegen. Seither wurden zwar viele Prozesse angestoßen, aber ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Umsetzung der Energiewende fehlt noch immer.
Eineinhalb Jahre später, im Juni 2011, wurden die Eckpunkte für ein energiepolitisches Konzept beschlossen. Die Bundesregierung hat außerdem einen Prozess zum Monitoring des Maßnahmenprogramms „Der Weg zur Energie der Zukunft – sicher, bezahlbar und umweltfreundlich“ beschlossen. Der Prozess soll von einer unabhängigen Monitoring-Kommission, bestehend aus vier renommierten Energieexperten, begleitet werden.
Ein Monitoring sollte einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Energiewende leisten. Nur wenn Größen wie Preisentwicklung, Rohstoffversorgung, Beschäftigungseffekte und Stabilität ausreichend erfasst werden, können mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und abgewendet werden.
Ein gutes Monitoring schafft außerdem die nötige Transparenz, um die Zustimmung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende zu erreichen. Es gibt auch der Industrie und dem Handwerk die Möglichkeit, die aktuellen Entwicklungen nachzuvollziehen und trägt zur Planungssicherheit bei.
Der im Juni dieses Jahres von der Bundesregierung initiierte Monitoring-Prozess, zusammen mit der Bundesnetzagentur, einem Expertengremium und unter Einbeziehung von Unternehmen und Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern das vorliegende Indikatoren-Set zu diskutieren, beginnt zu spät, um dem Anspruch des zeitnahen Nachjustierens bereits auf den Weg gebrachter Maßnahmen gerecht zu werden. Es ist außerdem unklar, wie bis Ende des Jahres, wenn der erste Bericht vorliegen soll, die Erfassung und Auswertung der relevanten Daten ex post erfolgen soll.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 12. Juli 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch aus Industrie und Verbraucherverbänden wird das unzureichende Monitoring wiederholt kritisiert. Teilen der deutschen Wirtschaft reichen die Pläne der Bundesregierung nicht aus, so dass sie sogar ein eigenes Monitoring initiieren.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Das Monitoring „Energie der Zukunft“ dient dazu, die Umsetzung des Energiekonzepts und des Maßnahmenprogramms einschließlich der darin enthaltenen Ziele mit Blick auf eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung zu überprüfen, um bei Bedarf nachsteuern zu können.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellen unter Einbeziehung der anderen betroffenen Ressorts jährlich entsprechend Kabinettsbeschluss vom 19. Oktober 2011 einen faktenorientierten Monitoring-Bericht, der erstmals im Dezember 2012 für das Berichtsjahr 2011 vorgelegt wird. Die Arbeiten hierzu laufen. Unter anderem findet derzeit eine öffentliche Diskussion zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ bei der Bundesnetzagentur statt. Diese schriftliche Online-Diskussion soll die Transparenz des Monitoring-Prozesses erhöhen und bietet die Chance, zur Qualität und Aussagekraft der Monitoring-Berichte beizutragen.
Alle drei Jahre, erstmals im Jahr 2014, werden der Bundeswirtschaftsminister und der Bundesumweltminister einen zusammenfassenden Fortschrittsbericht vorlegen. Dieser bietet insbesondere Gelegenheit für tiefer gehende Analysen.
Instrumente
Fragen und Antworten32
Welche Instrumente hat die Bundesregierung, um ein geeignetes Monitoring der Energiewende durchzuführen?
Der Beschluss des Bundeskabinetts zum Monitoring-Prozess vom 19. Oktober 2011 sieht vor, statistische Daten der AG Energiebilanzen unter Beteiligung insbesondere des Statistischen Bundesamtes, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesnetzagentur, des Umweltbundesamtes, des Bundeskartellamtes und der AG Erneuerbare-Energien-Statistik zu verwenden.
Die Bundesregierung stützt sich zudem auf die in weiteren Berichten gesammelten Erkenntnisse wie den Monitoring-Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nach § 51 EnWG zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität, den Monitoring-Bericht nach § 51 EnWG zur Versorgungssicherheit bei Erdgas oder den Erfahrungsbericht nach § 65 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung einen Steuerungskreis auf Ebene der Staatssekretäre eingerichtet. Auch stimmen sich Bund und Länder regelmäßig ab, um eine bessere Koordination zu ermöglichen. Für weitere Details wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
In welcher Form und mit welchem Ergebnis wurde geprüft, ob die von der Bundesregierung vorgelegten Indikatoren den von ihr definierten Anforderungen im Hinblick auf Zielbezug, Transparenz, Belastbarkeit, Verfügbarkeit und Aktualität entsprechen?
Das BMWi und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) haben gemeinsam ein Set an Indikatoren erarbeitet, mit dem die Umsetzung des Energiekonzepts und der darauf folgenden Beschlüsse überprüft werden soll.
Bei der Entscheidung, ob diese oder weitere Indikatoren in den Monitoring-Bericht einfließen, werden auch die Beiträge der derzeit bei der Bundesnetzagentur stattfindenden öffentlichen Diskussion berücksichtigt.
In welchem Maße sind die von der Bundesregierung vorgelegten Indikatoren geeignet, die soziale Dimension der Energiewende messbar zu machen?
Die von BMWi und BMU zur Diskussion gestellten Indikatoren zu Energiepreisen und Kosten sowie gesamtwirtschaftlichen Effekte gehen auch auf Fragen im Zusammenhang mit der sozialen Dimension der Energiewende ein.
In welchem Maße sind die von der Bundesregierung vorgelegten Indikatoren geeignet, die Auswirkungen auf die energiepolitischen Zielsetzungen zu beschreiben?
Die von BMWi und BMU vorgelegten Indikatoren orientieren sich am energiepolitischen Zieldreieck und bilden die energiepolitischen Dimensionen ab. Bei der Entscheidung, ob diese oder weitere Indikatoren in den Monitoring-Bericht einfließen, werden auch die Beiträge der derzeit bei der Bundesnetzagentur stattfindenden öffentlichen Diskussion berücksichtigt.
Wie geeignet ist das Monitoring als Frühwarnsystem für mögliche Fehlentwicklungen und Zielabweichungen? Muss das Monitoring dahingehend um eine Vorausschau ergänzt werden?
Die im Energiekonzept der Bundesregierung formulierten Ziele reichen mit Zwischenschritten bis in das Jahr 2050. Das Monitoring ist als ein Frühwarnsystem für mögliche Fehlentwicklungen und Zielabweichungen geeignet.
Insbesondere der alle drei Jahre vorzulegende Fortschrittsbericht soll auf einer mehrjährigen Datenbasis beruhen und auf diese Weise dazu beitragen, dass verlässliche Trends erkennbar werden.
Parallel dazu erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung der Energiewende. Die Bundesregierung hat auf der Ebene der Staatssekretäre einen Steuerungskreis eingerichtet in dem die Ressorts halbjährlich über den Stand der energiepolitischen Maßnahmen berichten, Schwerpunkte setzen, eine Zwischenbilanz ziehen und die nächsten Schritte abstimmen. Das erste Treffen fand im April 2012 statt.
Auch Bund und Länder stimmen sich kontinuierlich bei der Umsetzung der Energiewende ab. Die Bundeskanzlerin hat gemeinsam mit dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesumweltminister im Mai 2012 zu einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder eingeladen, um den Umsetzungsstand der Energiewende in den Bundesländern zu diskutieren. Diese Treffen werden künftig im Halbjahresrhythmus stattfinden und durch Treffen des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Chefs der Staatskanzleien der Länder vorbereitet.
In den Plattformen für Zukunftsfähige Energienetze, Kraftwerke und erneuerbare Energien werden darüber hinaus aktuelle Fragestellungen aus den jeweiligen Bereichen aufgegriffen und vervollständigen das von der Bundesregierung ergriffene Instrumentarium zur Beobachtung und Umsetzung der Energiewende.
Wie werden Folgen des Energiewirtschaftsumbaus in Deutschland für andere europäische Länder berücksichtigt und (monetär) bewertet (z. B. Spannungsschwankungen des Stromnetzes in Tschechien oder billiger Solar- und Windstrom in Frankreich und den Niederlanden)?
Eine monetäre Bewertung der oben genannten Aspekte ist zum derzeitigen Stand für den ersten Monitoring-Bericht der Bundesregierung nicht vorgesehen.
Wie bewertet die Bundesregierung das Monitoring und die Verfügbarkeit der Daten in folgenden Bereichen: a) Spannungsqualität im Stromnetz, b) Unfallsicherheit im Energiesektor, c) Materialverbrauch der Energieversorgung, d) Flächeninanspruchnahme des Energiesystems, e) Messung und Abbildung nicht internalisierter externer Effekte, f) preissenkende Effekte der erneuerbaren Energien?
Die angesprochenen Bereiche werden in Berichten der Bundesnetzagentur (Monitoring-Bericht), des Umweltbundesamtes und in sonstigen der Bundesregierung vorliegenden Studien ausgewertet und dargestellt. Für den Zweck des ersten Monitoring-Berichts der Bundesregierung ist die Datenverfügbarkeit ausreichend.
Wie erfolgt das Monitoring der Verteilernetze?
Der von der Bundesnetzagentur gemäß § 63 Absatz 4 ENWG in Verbindung mit § 35 ENWG jährlich vorzulegende Monitoring-Bericht geht neben vielen weiteren Bereichen des Elektrizitätsmarktes auch auf Verteilnetze ein. Ob und wie dieser Aspekt zusätzlich im Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ berücksichtigt wird ist noch nicht abschließend entschieden. Hierzu werden auch die Beiträge der derzeit bei der Bundesnetzagentur stattfindenden öffentlichen Diskussion berücksichtigt.
Welche objektiven Qualitätskriterien gelten für das Monitoring selbst? Gibt es eine Qualitätsberichterstattung? Gibt es Qualitätssicherungsmaßnahmen?
Der Monitoring-Bericht wird sich in weiten Teilen auf Daten der deutschen amtlichen Statistik stützen. Um die Qualität dauerhaft sicherzustellen, setzt das Statistische Bundesamt eine Vielzahl von Maßnahmen zur systematischen Qualitätssicherung ein.
Zur Begleitung des Monitoring-Prozesses wurde eine Kommission aus Energieexperten eingerichtet. Die Stellungnahme der Kommission wird bei der Erstellung des Monitoring-Berichtes berücksichtigt. Dieses Verfahren soll (wie auch der öffentliche Diskussionsprozess bei der Bundesnetzagentur) ebenfalls zur Qualitätssicherung beitragen.
Wann wird die Bundesregierung ein umfassendes Monitoring zur Wirksamkeit der im Rahmen des IEKP beschlossenen Maßnahmen und deren real erzielten CO2-Einsparungen vorlegen?
Die im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms (IEKP) beschlossenen Maßnahmen wurden durch zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt und verstärkt. Ein isoliertes Monitoring des im Jahr 2007 verabschiedeten IEKP ist nicht vorgesehen. Vielmehr erfolgt eine Gesamtschau der Maßnahmen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit der mit Energiestatistik befassten statistischen Behörden? Wie hat sich die Leistungsfähigkeit der Behörden durch die Maßnahmen zum Bürokratieabbau verändert?
Die Daten der deutschen amtlichen Statistik genießen im In- und Ausland den Ruf, in hohem Maße verlässlich zu sein. Das Statistische Bundesamt hat sich verpflichtet, das erreichte Qualitätsniveau auch künftig zu gewährleisten und auszubauen. Den Arbeiten des Statistischen Bundesamtes liegen Qualitätsleitlinien zugrunde, um diese Aufgabe – auch im europäischen System – bewältigen zu können. Dies kann in Zukunft aber nur gelingen, wenn das den Energiestatistiken zugrunde liegende Fachgesetz, hier das Energiestatistikgesetz (EnStatG), zeitnah novelliert und den Veränderungen auf den Energiemärkten angepasst wird. Als weitere Maßnahme zum Bürokratieabbau sollte die verstärkte Nutzung von Verwaltungsunterlagen vorgesehen werden. Dies wird derzeit geprüft.
Stehen alle Daten zur Verfügung? Was tut die Bundesregierung, um die fehlenden Daten zu ermitteln?
Das Statistische Bundesamt kann derzeit aus Belastungs- und Kostengründen nicht alle energiestatistischen Daten, die für das Monitoring oder zur Erfüllung internationaler Berichtspflichten benötigt werden, bereitstellen. Die Bundesregierung hat daher andere Institutionen beauftragt, diese Daten zu ermitteln. Diese Daten, wie etwa der Energieverbrauch privater Haushalte, stehen grundsätzlich erst mit einer zeitlichen Verzögerung zur Verfügung.
Die mit dem Monitoring befassten Ressorts BMWi und BMU befinden sich im permanenten Austausch mit den Behörden und Institutionen, unter deren Auftrag bzw. in deren Zuständigkeit die Bereitstellung relevanter energiestatistischer Daten fällt, um die Zusammenstellung von aussagekräftigen Indikatoren für den Monitoring-Bericht sicherzustellen.
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Energiestatistikgesetz so anzupassen, dass die amtliche Statistik die erforderlichen Daten vollständig, zeitnah und mit hoher Qualität zur Verfügung stellen kann? Welche Maßnahmen im Einzelnen sind dabei aus Sicht der Bundesregierung erforderlich?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen aus der Energie- und Umweltpolitik an die Energiestatistik in Deutschland stetig gestiegen. Hintergrund hierfür sind neben der Einführung des Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“ u. a. auch die veränderten Strukturen auf den Energiemärkten sowie die Ausweitung internationaler energiestatistischer Berichtspflichten. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie die Prüfung einer Novellierung des EnStatG angeregt. Detaillierte Fachgespräche mit allen beteiligten Institutionen und Datennutzern sind derzeit im Gange. Ferner erarbeitet der Statistische Beirat derzeit eine Empfehlung zur flexibleren Gestaltung des Bundesstatistikgesetzes und der Fachstatistikgesetze.
Wie kann das Energiestatistikgesetz flexibler ausgestaltet werden, um künftig den sich ständig weiter ändernden Bedarf an Daten und Fakten abzubilden?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen aus der Energie- und Umweltpolitik an die Energiestatistik in Deutschland stetig gestiegen. Hintergrund hierfür sind neben der Einführung des Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“ u. a. auch die veränderten Strukturen auf den Energiemärkten sowie die Ausweitung internationaler energiestatistischer Berichtspflichten. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie die Prüfung einer Novellierung des EnStatG angeregt. Detaillierte Fachgespräche mit allen beteiligten Institutionen und Datennutzern sind derzeit im Gange. Ferner erarbeitet der Statistische Beirat derzeit eine Empfehlung zur flexibleren Gestaltung des Bundesstatistikgesetzes und der Fachstatistikgesetze.
Wie kann das Monitoring Möglichkeiten entwickeln, um die Datenlage in den Sektoren „Haushalte“ oder „Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“ auch hinsichtlich Fragen der Energieverwendung zu verbessern, um Erkenntnisse über Möglichkeiten der rationalen Energienutzung oder Einsparpotenziale zu erhalten?
Unabhängig vom Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“ ist die Bundesregierung darum bemüht, die Datenlage in den Bereichen Haushalte sowie Gewerbe/Handel/Dienstleistung zu verbessern. Hierzu gibt das BMWi regelmäßig Studien in Auftrag; derzeit laufen parallel Erhebungsstudien zum Energieverbrauch in den entsprechenden Sektoren. Weitere Studien speziell zur Energieeffizienz wurden u. a. von der Bundesstelle für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie dem Umweltbundesamt in Auftrag gegeben.
Wie wird versucht, Effizienzfortschritte bei Energieeinsparmaßnahmen im privaten Bereich, bei den öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und im tertiären Sektor zu erfassen und statistisch abzubilden?
In welcher Weise erfolgt ein Monitoring der Kostenentwicklung für Unternehmen und Haushalte? Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung?
Wie versucht die Bundesregierung, die Beschäftigungseffekte zu messen, die von der Energiewende ausgehen? Welche Daten werden dazu erhoben? Reicht die Datenbasis, um qualifizierte Aussagen zu den Beschäftigungseffekten treffen zu können?
Wie werden die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Energiewende ermittelt?
Die Fragen 16 bis 18 und 20 werden zusammen beantwortet.
Die Arbeiten zum Monitoring-Bericht, der im Dezember 2012 vorgelegt werden soll, sind noch nicht abgeschlossen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). Die mit dem Monitoring-Prozess befassten Ressorts BMWi und BMU beabsichtigen jedoch, u. a. die Entwicklung der Energieeffizienz sowie von Energiepreisen und Energiekosten im Rahmen des Monitoring-Berichtes abzubilden.
Dabei sollen z. B. die Entwicklung der Energieeffizienz auf gesamtwirtschaftlicher Ebene sowie sektorspezifische Trends sowie Energiepreis- und Energiekostenentwicklungen differenziert nach Verbrauchergruppen dargestellt werden.
Zu den Themenbereichen gesamtwirtschaftliche Effekte sowie Beschäftigungseffekte liegen dem BMWi und dem BMU verschiedene Indikatoren vor. Weitergehende Analysen u. a. zu den gesamtwirtschaftlichen Effekten und Beschäftigungseffekten sind für den zusammenfassenden Fortschrittsbericht im Jahr 2014 geplant.
Wie werden die Daten der realen CO2-Einsparungen infolge der Maßnahmenumsetzung des IEKP ermittelt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Wie wird die Zusammenarbeit der an dem Monitoring beteiligten Institutionen organisiert?
Der Monitoring-Prozess wird gemeinsam vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführt. Der Bundeswirtschaftsminister und der Bundesumweltminister erstellen unter Einbeziehung der anderen betroffenen Ressorts jährlich einen Monitoring-Bericht und alle drei Jahre einen Fortschrittsbericht.
Zur Begleitung des Monitoring-Prozesses wurde eine Kommission aus Energieexperten eingerichtet. Bei der Bundesnetzagentur wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet, die BMWi und BMU bei der Erstellung des Monitoring-Berichts unterstützt.
Inwieweit ist geplant, die institutionellen Voraussetzungen für die deutsche Energiestatistik zu verbessern?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 14 verwiesen.
Welche Rolle spielt die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission? Wie arbeitet sie?
Aufgabe der Expertenkommission ist es, den mit Kabinettsbeschluss vom 19. Oktober 2011 eingerichteten Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ wissenschaftlich zu begleiten und zum Monitoring-Bericht der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Die Aufgabenstellung der Kommissionsmitglieder umfasst insbesondere die wissenschaftliche Beratung und Unterstützung von Konzeption und Struktur der Berichte sowie die Unterstützung bei der Erarbeitung geeigneter Indikatoren.
Die Expertenkommission ist in ihrer Arbeit unabhängig.
Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte von Mitgliedern der Expertenkommission, soweit diese Aufträge ähnlichen Inhalts von Wirtschaftsverbänden erhalten haben?
Die Bundesregierung kann keine Interessenkonflikte von Mitgliedern der Expertenkommission in Bezug auf ihren Auftrag erkennen.
Wie behandelt die Bundesregierung unterschiedliche und widersprüchliche Erkenntnisse der verschiedenen am Monitoring beteiligten Institutionen?
Der faktenorientierte Monitoring-Bericht stützt sich insbesondere auf energiestatistische Daten, die bei der AG Energiebilanzen, dem Statistischen Bundesamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesnetzagentur, dem Umweltbundesamt dem Bundeskartellamt und der AG Erneuerbare-Energien-Statistik vorliegen. Die Bundesregierung schätzt diese Daten als verlässlich ein.
Die Bundesregierung strebt an, unterschiedliche Erkenntnisse zu einzelnen Fragestellungen des Monitoring-Berichts transparent zu machen und offenzulegen, sollten derartige unterschiedliche Erkenntnisse vorliegen.
Wie sollen Daten von wirtschaftsnahen Organisationen für das Monitoring genutzt werden?
Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen erstellt jährlich im Auftrag des BMWi die Energiebilanzen für die Bundesrepublik Deutschland. Die Mitglieder der AG Energiebilanzen sind Verbände der Energiewirtschaft und auf dem Gebiet der energiewirtschaftlichen Forschung tätige Institute. Der Monitoring-Bericht stützt sich unter anderem auf die bei der AG Energiebilanzen vorliegenden Daten.
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der lokalen und regionalen Energiekonzepte ein Monitoring auf regionaler Ebene?
Die Bundesländer erstellen eigene Energiebilanzen und Energieberichte mit detaillierten länderspezifischen Informationen. Die Daten der statistischen Landesämter sind eine unverzichtbare Grundlage für die Erstellung der Energiebilanz der Bundesrepublik Deutschland. Der Länderarbeitskreis Energiebilanzen arbeitet eng mit der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, der amtlichen Statistik sowie den Energiewirtschaftsverbänden zusammen.
Mit welchen personellen und finanziellen Mitteln werden die für die Bereitstellung der Daten verantwortlichen Stellen ausgestattet?
Reichen diese Mittel aus, um die Datenbasis für das Monitoring in Hinblick auf Qualität und Zeitnähe zu sichern?
Wie hoch werden die Kosten des Monitorings veranschlagt?
Die Fragen 28 bis 30 werden zusammen beantwortet.
Der Monitoring-Bericht stützt sich unter anderem auf Daten, die im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen erhoben und ausgewertet werden. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Über den Personalbedarf der Geschäftsstelle, die bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden soll, wurde noch nicht abschließend entschieden.
Darüber hinaus sind weitere Mittel vorgesehen, um eine ausreichende Finanzierung des Monitoring-Prozesses sicherzustellen. Dazu gehören u. a. Mittel zur Finanzierung der Arbeit der Expertenkommission sowie von Studienanalysen im Rahmen des Monitorings der Energiewende.