[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10454
17. Wahlperiode 10. 08. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Agnes Alpers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10392 –
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2012
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden
Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen
Berichterstattung wenig Beachtung finden.
So gab es im Jahr 2011 nicht nur gut 45 000 Asylerstanträge und knapp
10 000 Anerkennungen (inklusive subsidiärem Schutz). Es wurden zudem
17 439 Verfahren eingeleitet, mit denen der Flüchtlingsstatus bereits
anerkannter Flüchtlinge noch einmal überprüft wurde. Zwar führte dies „nur“ in
knapp 500 Fällen (5,7 Prozent aller Entscheidungen) zum Widerruf der
Anerkennung, zumeist wegen geänderter Bedingungen im Herkunftsland. Doch
Widerrufsverfahren sind für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig
traumatisierte Flüchtlinge – extrem belastend und für Behörden und Gerichte
sehr arbeitsaufwändig. Die deutsche Widerrufspraxis ist in der Europäischen
Union einmalig restriktiv, kein anderer Mitgliedstaat kennt obligatorische
Widerrufsprüfungen nach einer bestimmten Zeitdauer. Viele Länder verzeichnen
überhaupt keine oder nur vereinzelte Widerrufe, in Deutschland hingegen war
im Zeitraum 2005 bis 2010 die Zahl der Asylwiderrufe mit 38 500 fast genau
so groß wie die Zahl der Asylanerkennungen (41 000).
Auch viele durch das BAMF zunächst abgelehnte Asylsuchende sind verfolgt
oder gefährdet: Etwa 10 Prozent der Klägerinnen und Kläger gegen eine
ablehnende Behördenentscheidung erhalten einen Schutzstatus durch die
Gerichte zugesprochen, bei afghanischen Asylsuchenden ist dieser Anteil etwa
dreimal so hoch.
Bei etwa 20 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2011 war das BAMF der
Auffassung, dass ein anderes Land der EU für die Asylprüfung zuständig sei. Das
Land, das dabei mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende aus
Deutschland zu übernehmen, war ausgerechnet Italien (2 279 Ersuchen), das
unter anderem wegen unzureichender Aufnahmebedingungen in der Kritik
steht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. August 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10454 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEin behördliches Asylverfahren in Deutschland dauert im Durchschnitt ein
knappes halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung inklusive
Gerichtsverfahren vergeht ein knappes Jahr. Bei bestimmten Herkunftsländern
mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, sind die
Verfahrensdauern nur halb so lang oder noch kürzer. Dies widerlegt eine
verbreitete Vorstellung, wonach sich ein Aufenthalt in Deutschland angeblich
durch lange Verfahren quasi „erzwingen“ ließe. Die Dauer eines gerichtlichen
Überprüfungsverfahrens beträgt im Durchschnitt unter zehn Monate.
364 Anhörungen von Asylsuchenden (1,1 Prozent aller Anhörungen) wurden
im Jahr 2011 mittels Videokonferenztechnik durchgeführt. Grund hierfür sind
interne Personalprobleme des BAMF. Betroffen sind unter anderem
Asylsuchende aus Afghanistan, dem Irak, dem Kosovo, Syrien und Indien. Nach
Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
sind diese Videoanhörungen ohne rechtliche Grundlage und damit
rechtswidrig. Verbände und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kritisieren, dass
mangels persönlicher Begegnung und durch die technische Distanz keine
vertrauensvolle Atmosphäre entstehen kann. Auch der Innenausschuss des
Deutschen Bundestages hatte sich in seiner Sitzung vom 25. Januar 2012 nahezu
einhellig gegen den Einsatz der Videotechnik ausgesprochen. Dennoch wird
an dem umstrittenen Verfahren festgehalten.
Das so genannte Asylflughafenverfahren mussten im Jahr 2011 819 Personen
durchlaufen, unter ihnen 150 afghanische, 143 iranische und 59 syrische
Flüchtlinge sowie 42 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde dabei
60 Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die
Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich
freiwillig oder zwangsweise ausreisen mussten oder in Deutschland verbleiben
konnten, ist ungeklärt.
36,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2011 waren
minderjährige Kinder, 4,7 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Die Gesamtschutzquote bei Asylsuchenden unter 18 Jahren betrug 2011 fast
30 Prozent.
1. Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a
des Grundgesetzes, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes/der Genfer
Flüchtlingskonvention – AufenthG/GFK – und von
Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der
Entscheidungspraxis des BAMF im zweiten Quartal 2012, und wie lautet der Vergleichswert
des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben
und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und der Art der
Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer
Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –,
nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7 Satz 2
AufenthG – bewaffnete Konflikte – und nach § 60 Absatz 7 Satz 1
AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren)?
Die sogenannten Gesamtschutzquoten im Sinne der Frage können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. In der Bundestagsdrucksache 17/9465
wurden in der Antwort zu Frage 1 versehendlich falsche Zahlen zum ersten
Quartal 2012 genannt. Diese wurden nachfolgend entsprechend korrigiert.
1. Quartal 2012
Gesamtschutz
2. Quartal 2012
Gesamtschutz
absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 2 476 19,8 Herkunftsländer gesamt 5 998 45,7
darunter darunter
Afghanistan 411 35,4 Afghanistan 332 31,0
Serbien 6 0,2 Irak 741 62,1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/104542. Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im
zweiten Quartal 2012 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw.
geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen
und noch einmal gesondert nach den zehn Herkunftsländern mit den
höchsten Gesamtschutzquoten angeben)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Irak 731 61,7 Syrien 3 361 97,1
Iran 354 52,4 Iran 333 48,5
Pakistan 119 21,9 Pakistan 78 15,4
Syrien 280 72,0 Serbien 5 0,5
Russische Föderation 33 10,0 Russische Föderation 48 15,8
Kosovo 13 2,9 Mazedonien 2 0,5
Türkei 43 9,6 Kosovo 11 2,2
Mazedonien – – Türkei 49 13,9
1. Quartal 2012 2. Quartal 2012
absolut in Prozent absolut in Prozent
Asylberechtigung 125 1,0 208 1,6
Flüchtlingsschutz (§ 60 I AufenthG) 1 798 14,4 2 334 17,8
Subsidiärer Schutz nach
§ 60 II AufenthG 164 1,3 3 045 23,2
§ 60 III AufenthG – – 5 0,0
§ 60 V AufenthG – – 3 0,0
§ 60 VII Satz 1 AufenthG 325 2,6 281 2,1
§ 60 VII Satz 2 AufenthG 63 0,5 122 0,9
Gesamtschutz 2 476 19,8 5 998 45,7
Zeitraum
Gewährung von Flüchtlingsschutz nach § 60 I AufenthG
darunter:
Familienflüchtlingsschutz nach § 26 IV
AsylVfG
staatliche Verfolgung nichtstaatliche Verfolgung
davon
geschlechtsspez. Verfolgung
davon
geschlechtsspez. Verfolgung
01.04. – 30.06.2012 2 334 851 911 18 566 69
darunter:
Honduras 0 0 0 0 0 0
Syrien 802 232 550 9 18 8
Myanmar 10 2 8 0 0 0
1. Quartal 2012
Gesamtschutz
2. Quartal 2012
Gesamtschutz
absolut in Prozent absolut in Prozent
Drucksache 17/10454 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im zweiten Quartal 2012 (bitte auch
die Vergleichswerte des ersten Quartals 2012 nennen) eingeleitet (bitte
Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der
Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie
viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es
in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den
verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Staatenlos 37 18 19 0 0 0
sonst. asiat. Staaten 24 8 16 0 0 0
Somalia 76 51 1 0 24 8
Burundi 0 0 0 0 0 0
Ungeklärt 24 12 10 0 2 2
Sierra Leone 1 0 0 0 1 1
Irak 703 361 7 0 334 3
1. Quartal 2012
angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Artikel 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein
Widerruf/
Keine Rücknahme
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
Herkunftsländer
gesamt
1 469 2 799 59 2,1 69 2,5 41 1,5 2 630 94,0
Irak 589 1 400 3 0,2 17 1,2 1 0,1 1 379 98,5
Türkei 240 333 23 6,9 8 2,4 4 1,2 298 89,5
Iran 93 291 10 3,4 4 1,4 3 1,0 274 94,2
Afghanistan 72 120 3 2,5 19 15,8 16 13,3 82 68,3
Russische Föd. 59 99 – – 1 1,0 2 2,0 96 97,0
Pakistan 55 55 – – – – 1 1,8 54 98,2
Kosovo 44 54 7 13,0 3 5,6 4 7,4 40 74,1
Aserbaidschan 28 33 1 3,0 1 3,0 – – 31 93,9
Sri Lanka 26 70 – – – – – – 70 100,0
Syrien 25 41 2 4,9 – – – – 39 95,1
Zeitraum
Gewährung von Flüchtlingsschutz nach § 60 I AufenthG
darunter:
Familienflüchtlingsschutz nach § 26 IV
AsylVfG
staatliche Verfolgung nichtstaatliche Verfolgung
davon
geschlechtsspez. Verfolgung
davon
geschlechtsspez. Verfolgung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/104544. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im zweiten Quartal
2012 (bitte auch die Vergleichswerte des ersten Quartals 2012 nennen) bis
zu einer behördlichen Entscheidung, wie lang war die Verfahrensdauer im
bisherigen Jahr 2012 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h.
inklusive eines Gerichtsverfahrens, bitte jeweils nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie lang war die durchschnittliche
Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen
(bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern und Außenstellen auflisten)?
Zahlen zu der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer bis zu einer
rechtskräftigen Entscheidung im laufenden Jahr 2012 liegen noch nicht vor. Die sonstigen
Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
2. Quartal 2012 angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Artikel 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein
Widerruf/
Keine Rücknahme
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
Herkunftsländer
gesamt
1 781 3 270 36 1,1 64 2,0 23 0,7 3 147 96,2
Irak 751 1 734 – – 25 1,4 2 0,1 1 707 98,4
Türkei 240 328 16 4,9 6 1,8 9 2,7 297 90,5
Afghanistan 131 177 2 1,1 6 3,4 4 2,3 165 93,2
Iran 120 195 3 1,5 1 0,5 1 0,5 190 97,4
Kosovo 63 42 5 11,9 – – 4 9,5 33 78,6
Russische Föd. 59 105 – – – – – – 105 100,0
Syrien 50 85 1 1,2 9 10,6 – – 75 88,2
Pakistan 43 79 – – – – – – 79 100,0
Sri Lanka 39 92 1 1,1 5 5,4 – – 86 93,5
Eritrea 31 108 – – 1 0,9 – – 107 99,1
1. Quartal 2012
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer
behördlichen Entscheidung in Monaten
Herkunftsländer gesamt 5,6
darunter:
Afghanistan 7,1
Serbien 2,4
Irak 4,7
Iran 6,9
Pakistan 7,5
Syrien 7,8
Russische Föderation 8,6
Kosovo 5,1
Türkei 6,8
Mazedonien 2,9
Drucksache 17/10454 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Quartal 2012
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer
behördlichen Entscheidung in Monaten
Herkunftsländer gesamt 7,3
darunter:
Afghanistan 8,2
Irak 5,3
Iran 9,4
Syrien 8,6
Serbien 3,3
Türkei 5,6
Pakistan 7,0
Russische Föderation 8,9
Kosovo 5,4
Mazedonien 3,2
1. Halbjahr 2012
Erstanträge von unbegleiteten Minderjährigen (unter 16 Jahre)
Entscheidungen
insgesamt
durchschnittl. Bearbeitungsdauer
in Monaten
Herkunftsländer gesamt 129 8,9
darunter:
Afghanistan 63 7,0
Syrien 16 5,3
Irak 12 10,7
sonst. asiat. Staatsangeh. 6 16,2
Äthiopien 5 15,1
Aufschlüsselung
nach Außenstellen
Entscheidungen
insgesamt
durchschnittl. Bearbeitungsdauer
in Monaten
Außenstelle München 27 8,5
Außenstelle Hamburg 17 8,0
Außenstelle Berlin 11 7,2
Außenstelle Dortmund 10 10,4
Außenstelle Gießen 9 13,5
431 Dortmund 8 7,6
Außenstelle Friedland 7 2,9
Außenstelle Braunschweig 6 14,8
Frankfurt/M. Flughafen 6 11,3
Außenstelle Bielefeld 5 8,8
Außenstelle Bremen 4 5,0
Außenstelle Lebach 4 5,1
Außenstelle Jena/Hermsdorf 3 8,9
Außenstelle Karlsruhe 3 8,2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10454Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben vom 29. August 2012 die
Antwort – vergleiche Anlage – ergänzt.
5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im
zweiten Quartal 2012 bzw. im ersten Quartal 2012 eingeleitet (bitte in
absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen
sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern basierenden angeben)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten
betroffenen Herkunftsländer, und welches waren die zehn am stärksten
angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in
Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland
und Malta nennen)?
b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-Verordnung – DublinV –,
humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es in den benannten
Zeiträumen?
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in
den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in
Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland,
Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele
dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne
Durchführung eines Asylverfahrens, überstellt?
d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei
durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen in den genannten
Zeiträumen, in welcher Zahl erfolgten Überstellungen aufgrund der
Dublin-II-Verordnung bzw. aufgrund bi- oder multilateraler
Abkommen, und wie hoch war jeweils der Anteil unbegleiteter Minderjähriger
(in welche Länder wurden diese überstellt)?
e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der
Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der DublinV abgelehnt oder
eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein
Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und
relativen Zahlen angeben)?
Zu den Buchstaben a bis e
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Außenstelle Nostorf OT Horst 3 7,4
Außenstelle Neumünster 2 9,0
Außenstelle Zirndorf 2 17,1
Außenstelle Düsseldorf 1 27,3
Außenstelle Eisenhüttenstadt 1 5,1
Außenstellen gesamt 129 8,9
Asylerstanträge
Übernahmeersuchen
(ÜE) an die
Mitgliedstaaten gesamt
Prozentualer Anteil der
ÜE zu den
Asylerstanträgen
Prozentualer Anteil der
ÜE mit
EURODAC-Treffer
1. Quartal 2012 12 172 2 434 20,0 77,1
2. Quartal 2012 10 741 2 299 21,4 74,9
Aufschlüsselung
nach Außenstellen
Entscheidungen
insgesamt
durchschnittl. Bearbeitungsdauer
in Monaten
Drucksache 17/10454 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZu Buchstabe a
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Zu Buchstabe b
Entscheidungen über Dublin-Verfahren werden beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) nach den in der folgenden Tabelle aufgeführten
Kategorien erfasst.
1. Quartal 2012 Übernahmeersuchen 2. Quartal 2012 Übernahmeersuchen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
Afghanistan 268 11,0 Russ. Föderation 218 9,5
Serbien 263 10,8 Afghanistan 207 9,0
Russ. Föderation 209 8,6 Georgien 143 6,2
Somalia 140 5,8 Serbien 142 6,2
Irak 121 5,0 Somalia 121 5,3
Kosovo 119 4,9 Tunesien 109 4,7
Georgien 117 4,8 Syrien 105 4,6
Syrien 100 4,1 Kosovo 100 4,3
Tunesien 92 3,8 Irak 93 4,0
Iran 71 2,9 Pakistan 87 3,8
1. Quartal 2012 Übernahmeersuchen 2. Quartal 2012 Übernahmeersuchen
ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
Italien 572 23,5 Italien 587 25,5
Schweden 309 12,7 Polen 273 11,9
Polen 269 11,1 Frankreich 231 10,0
Frankreich 186 7,6 Belgien 186 8,1
Belgien 185 7,6 Schweiz 174 7,6
Schweiz 176 7,2 Schweden 169 7,4
Österreich 143 5,9 Österreich 130 5,7
Norwegen 110 4,5 Spanien 90 3,9
Niederlande 106 4,4 Norwegen 80 3,5
Spanien 69 2,8 Niederlande 71 3,1
Malta 27 1,1 Malta 18 0,8
Griechenland 0 0,0 Griechenland 0 0,0
1. Quartal 2012 2. Quartal 2012
Ablehnungen durch den Mitgliedstaat gesamt 593 697
davon Ablehnungen nach Artikel 15 Dublin II 2 7
Zustimmungen des Mitgliedstaates gesamt 1 807 1 853
davon Zustimmungen nach Artikel 15 Dublin II 2 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10454Zu Buchstabe c
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
1. Quartal 2012 Überstellungen 2. Quartal 2012 Überstellungen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
gesamt 766 gesamt 821
darunter: darunter:
Afghanistan 91 11,9 Afghanistan 95 11,6
Serbien 55 7,2 Russ. Föderation 78 9,5
Irak 53 6,9 Serbien 56 6,8
Russ. Föderation 52 6,8 Tunesien 52 6,3
Georgien 45 5,9 Georgien 43 5,2
Kosovo 38 5,0 Irak 42 5,1
Tunesien 35 4,6 Kosovo 31 3,8
Syrien 33 4,3 Algerien 30 3,7
Somalia 32 4,2 Mazedonien 28 3,4
Algerien 30 3,9 Syrien 26 3,2
1. Quartal 2012 Überstellungen 2. Quartal 2012 Überstellungen
an Mitgliedstaaten absolut in Prozent an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
gesamt 766 gesamt 821
darunter: darunter:
Italien 212 27,7 Italien 179 21,8
Schweden 105 13,7 Frankreich 98 11,9
Frankreich 66 8,6 Polen 88 10,7
Polen 60 7,8 Belgien 68 8,3
Belgien 52 6,8 Schweiz 67 8,2
Norwegen 51 6,7 Schweden 55 6,7
Schweiz 41 5,4 Norwegen 52 6,3
Österreich 39 5,1 Niederlande 47 5,7
Niederlande 24 3,1 Österreich 37 4,5
Spanien 22 2,9 Spanien 35 4,3
Ungarn 18 2,3 Ungarn 7 0,9
Malta 5 0,7 Malta 3 0,4
Bulgarien 1 0,1 Bulgarien 3 0,4
Zypern 0 0,0 Zypern 0 0,0
Griechenland 0 0,0 Griechenland 0 0,0
Drucksache 17/10454 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZu Buchstabe d
Im zweiten Quartal 2012 hat die Bundespolizei 30 Ersuchen an andere Staaten
gestellt und 30 Überstellungen vollzogen. Im ersten Quartal 2012 hat die
Bundespolizei 49 Ersuchen an andere Staaten gestellt und 46 Überstellungen
vollzogen. Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht
erhoben.
Zu Buchstabe e
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
6. Wie viele Verfahren zur Rücküberstellung im Rahmen der DublinV
wurden durch das BAMF in den Jahren 2012 bzw. 2011 bei Personen
eingeleitet, die in Deutschland als minderjährig registriert wurden (bitte auflisten
nach wichtigsten Herkunftsländern und Zielstaaten der Überstellung)?
a) Wie viele Dublin-Überstellungen von unbegleiteten Minderjährigen
wurden in den Jahren 2012 bzw. 2011 vollzogen (bitte auflisten nach
Zielländern und Alter bei Rücküberstellung), wie viele wurden nicht
vollzogen (bitte auflisten nach Zielländern und Alter bei Ablauf der
Überstellungsfrist)?
b) Wie viele Rücküberstellungen wurden in den Jahren 2012 bzw. 2011
bei Personen vollzogen, die in Deutschland angaben, minderjährig zu
sein, deren Alter jedoch aufgrund von Informationen aus anderen
Dublin-Staaten korrigiert wurde (bitte auflisten nach wichtigsten
Herkunftsländern und Zielstaaten der Überstellung)?
Statistiken im Sinne der Frage werden nur zu tatsächlich Überstellten geführt.
Zeitraum
Überstellungen ohne Durchführung
eines Asylverfahrens
1. Quartal 2012 387
2. Quartal 2012 469
Zeitraum
Entscheidungen gesamt
davon Dublin-Entscheidungen
davon
unzulässig
davon
Einstellungen
davon kein weiteres Verfahren
durchzuführen
1. Quartal 2012 12 513 808 737 24 47
2. Quartal 2012 13 113 903 778 95 30
Überstellungen von minderjährigen Personen nach Herkunftsländern
1. Halbjahr 2012 Jahr 2011
Herkunftsländer Anzahl Herkunftsländer Anzahl
Serbien 48 Russische Föderation 84
Russische Föderation 42 Afghanistan 65
Afghanistan 29 Serbien 51
Kosovo 28 Kosovo 35
Mazedonien 22 Georgien 19
Bosnien u. Herzegowina 10 Mazedonien 18
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10454Zu den Buchstaben a und b
Hierzu werden keine Statistiken geführt.
Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben vom 29. August 2012 die
Antwort wie folgt ergänzt:
Die Antwort zu Frage 6 bezog sich bereits auf Angaben zu Minderjährigen
unter 18 Jahren.
7. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2012 bzw. im ersten
Quartal 2012 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)
von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von
Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten
Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen
zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in
Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der
Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben),
und wie hoch waren die jeweiligen Gesamtschutzquoten für die genannten
Gruppen?
Die Angaben hierzu können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Teilmengen sind eingerückt zur beinhaltenden Menge angegeben. Bei Anträgen
nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), die nur Kinder
unter 16 Jahre betreffen, kann statistisch nicht unterschieden werden, ob ein Kind
Georgien 9 Irak 17
Syrien 6 Iran 10
Algerien 5 Somalia 9
Montenegro 5 Ungeklärt 7
Überstellungen von minderjährigen Personen nach Mitgliedstaaten
1. Halbjahr 2012 Jahr 2011
an Mitgliedstaaten Anzahl an Mitgliedstaaten Anzahl
Frankreich 49 Polen 91
Schweden 40 Schweden 58
Belgien 35 Belgien 42
Polen 34 Italien 42
Italien 13 Frankreich 37
Schweiz 13 Ungarn 21
Österreich 10 Österreich 18
Niederlande 9 Norwegen 15
Luxemburg 6 Schweiz 13
Spanien 6 Niederlande 11
Vereinigtes Königreich 6 Lettland 9
Überstellungen von minderjährigen Personen nach Herkunftsländern
1. Halbjahr 2012 Jahr 2011
Drucksache 17/10454 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehier geboren oder eingereist ist. In der Bundestagsdrucksache 17/9465 wurden
in der Antwort zu Frage 6 versehentlich falsche Zahlen zum ersten Quartal 2012
genannt. Diese wurden nachfolgend entsprechend korrigiert.
Die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag
im zweiten Quartal 2012 bei 48,6 Prozent (Erstes Quartal 2012: 25,9 Prozent),
bei Unbegleiteten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 45,1 Prozent (Erstes
Quartal 2012: 28,5 Prozent) und bei Personen unter 18 Jahren bei 52,4 Prozent
(Erstes Quartal 2012: 24,2 Prozent).
8. Wie viele unbegleitete Minderjährige haben in den ersten sechs Monaten
des Jahres einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach den wichtigsten
Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern)?
Wie viele von ihnen haben ihren Asylantrag schriftlich beim BAMF, wie
viele direkt bei einer Außenstelle gestellt (bitte nach Außenstellen
auflisten) und wie viele aus dem Gefängnis heraus (bitte nach Bundesländern
auflisten)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. Eine weitere
Aufschlüsselung im Sinne der Frage ist nicht möglich.
1.Quartal 2012 2.Quartal 2012
absolut
Verhältnis zu
Asylerstanträgen
gesamt
absolut
Verhältnis zu
Asylerstanträgen
gesamt
Asylerstanträge gesamt 12 172 10 741
Asylerstanträge von Minderjährigen unter 18 Jahre
insgesamt
4 352 35,8 % 3 561 33,2 %
Asylerstanträge von Minderjährigen unter
16 Jahre
3 685 30,3 % 3 082 28,7 %
unbegleitete Minderjährige unter
16 Jahre
132 1,1 % 99 0,9 %
Anträge gem. § 14a Absatz 2 AsylVfG 524 4,3 % 523 4,9 %
Asylerstanträge von Minderjährigen von
16 bis unter 18 Jahre
667 5,5 % 479 4,5 %
unbegleitete Minderjährige
(16 bis unter 18 Jahre)
360 3,0 % 272 2,5 %
Unbegleitete minderjährige Asylantragsteller unter 16 Jahre
im 1. Halbjahr 2012
Bayern 62
Hessen 62
Nordrhein-Westfalen 41
Hamburg 25
Baden-Württemberg 17
Niedersachsen 15
Saarland 14
Berlin 10
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10454Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben vom 29. August 2012 die
Antwort – vergleiche Anlage – ergänzt.
Rheinland-Pfalz 7
Schleswig-Holstein 7
Brandenburg 4
Mecklenburg-Vorpommern 2
Sachsen-Anhalt 1
Thüringen 1
Gesamt 268
Unbegleitete minderjährige Asylantragsteller unter 16 Jahre
im 1. Halbjahr 2012
Gesamt 268
darunter:
Afghanistan 158
Irak 29
Syrien 14
Pakistan 13
Somalia 8
Äthiopien 8
schriftliche Antragstellung 228
persönliche Antragstellung 40
davon
Außenstelle Bielefeld 1
Außenstelle Braunschweig 2
Außenstelle Dortmund 1
Außenstelle Düsseldorf 1
Außenstelle Friedland/Oldenburg 1
Außenstelle Hamburg 19
Außenstelle Jena/Hermsdorf 1
Außenstelle Karlsruhe 1
Außenstelle Neumünster 4
Außenstelle Trier 2
Frankfurt/M. Flughafen 7
Unbegleitete minderjährige Asylantragsteller unter 16 Jahre
im 1. Halbjahr 2012
Drucksache 17/10454 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen in
den ersten sechs Monaten des Jahres (bitte nach verschiedenen
Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und zudem die
Jahre 2011 und 2010 zum Vergleich benennen)?
a) Wie ist die jeweilige Schutzquote an den einzelnen Außenstellen
aufgeteilt, differenziert nach verschiedenen Schutzstatus und
Hauptherkunftsländern (bitte auch die Jahre 2011 und 2010 zum Vergleich
benennen)?
b) Wie hoch war im ersten Halbjahr 2012 die Gesamtschutzquote bei
Personen, die als unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag gestellt
haben, der aber erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres beschieden
wurde (bitte nach Schutzstatus, Herkunftsländern und Außenstellen
auflisten)?
c) In wie vielen Fällen wurde im ersten Halbjahr 2012 subsidiärer Schutz
gemäß § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG im Hinblick auf die durch das
BAMF angenommene Interpretation des § 58 Absatz 1a AufenthG (vgl.
hierzu Entscheiderbrief 4/2012) nicht gewährt (bitte soweit möglich
aufschlüsseln nach Außenstellen, gegebenenfalls Schätzwerte nennen),
und welche Rechtsprechung ist der Bundesregierung hierzu bekannt
(bitte auflisten nach jeweiligem Verwaltungsgericht und angeben, in
welchem Umfang solche Entscheidungen des BAMF von den
Verwaltungsgerichten wieder aufgehoben wurden)?
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil
des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg – A 11 S 3392/11 –
vom 27. April 2012, in dem der Ansatz des BAMF (kein subsidiärer
Schutzstatus nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG bei Minderjährigen
wegen § 58 Absatz 1a AufenthG) als „nicht vertretbar“ bezeichnet wird
(Urteilsabschrift, S. 15), weil kein „gleichwertiger Schutz“ geboten
werde und die „nicht plausible Situation“ entstehe, dass gerade Kinder
und Jugendliche bei einer Extremgefahr keinen subsidiären Schutz- und
Aufenthaltsstatus erhalten könnten, sondern auf die spätere „Ebene der
Vollstreckung“ verwiesen würden, wobei im Einzelfall dann aber nicht
einmal sichergestellt sei, dass mit einer Übergabe an eine zur
Personensorge berechtigte Person oder eine „geeignete Aufnahmeeinrichtung“
die geltend gemachten extremen Gefahren ausgeschlossen seien, und
wenn das BAMF hieraus keine Konsequenzen zieht, warum nicht (bitte
begründet ausführen)?
e) Inwieweit hält die Bundesregierung die im Entscheiderbrief 4/2012
geschilderte neue Verfahrensweise im Umgang mit unbegleitet
Minderjährigen mit Artikel 22 Absatz 2 der UN-Kinderrechtskonvention für
vereinbar, wonach einem Flüchtlingskind, wenn Eltern oder andere
Familienangehörige nicht ausfindig gemacht werden können, „derselbe
Schutz zu gewähren [ist] wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem
Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung
herausgelöst ist“, was aber nicht der Fall ist, wenn die Betroffenen
infolge der neuen Verfahrensweise damit rechnen müssen, nur eine
Duldung statt (wie zuvor) eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, was mit
erheblichen Einschränkungen und Unsicherheiten verbunden ist (also
nicht „derselbe Schutz … wie jedem anderen Kind“ geboten wird)?
f) Räumt die Bundesregierung ein, dass die Behauptung im
Entscheiderbrief 4/2012, „§ 25 V AufenthG“ sei eine „Soll-Vorschrift“ und
entspreche deshalb der Soll-Regelung des § 25 Absatz 3 AufenthG (S. 2),
insofern falsch ist, als dass § 25 Absatz 5 AufenthG im Grundsatz eine
„Kann-Regelung“ darstellt (Satz 1) und erst dann zur „Soll-Regelung“
wird, wenn eine Abschiebung 18 Monate lang ausgesetzt wurde und
zudem zusätzliche Bedingungen erfüllt sind (wie Identitätsklärung,
Mitwirkung bei Beseitigung des Ausreisehindernisses usw.), und wenn
ja, was folgt hieraus, und wie ist dann die neue Verfahrensweise damit
vereinbar, dass nach Artikel 3 Absatz 1 der UN-
Kinderrechtskonvention alle staatlichen Maßnahmen sich vorrangig am Kindeswohl orien-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10454tieren müssen, was jedoch offenkundig nicht der Fall ist, wenn
schutzbedürftige Kinder zunächst ausreisepflichtig werden, eine
Abschiebungsandrohung erhalten und dann mit einer gewissen
Wahrscheinlichkeit zunächst nur geduldet werden, statt sicherzustellen, dass ihnen
sofort ein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus gewährt wird, was im Sinne
des Kindeswohls wäre (bitte ausführlich begründen)?
g) Wie ist das neue Verfahren mit Artikel 24 Absatz 2 der EU-
Qualifikationsrichtlinie vereinbar, wonach Personen, denen ein subsidiärer
Schutzstatus zuerkannt worden ist, „so bald wie möglich“ ein
„Aufenthaltstitel“ erteilt wird, der mindestens ein Jahr gültig und verlängerbar
sein muss, was nicht sichergestellt ist, wenn die Betroffenen zunächst
an die Vollstreckungsbehörden verwiesen werden und diese lediglich
im Rahmen ihres Ermessens (bzw. nach 18 Monaten als „Soll-
Bestimmung“) eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, wobei zudem die weiteren
Ausschlussgründe des § 25 Absatz 5 AufenthG über die zulässigen
Ausschlussgründe des Artikels 24 Absatz 2 der Richtlinie (zwingende
Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) deutlich hinausgehen
(bitte begründen)?
h) Will die Bundesregierung an dem neuen Verfahren auch dann
festhalten, wenn Fachverbände und „Interessenvertreter von UM“ (UM =
unbegleitete minderjährige Ausländer), auf die auch in dem
Entscheiderbrief 04/2012 positiv Bezug genommen wird (S. 3, Fußnote 10), im
Gegensatz zur Darstellung im Entscheiderbrief der Auffassung sind, dass
dieses Verfahren im Sinne des Kindeswohls abzulehnen ist, weil es für
die Betroffenen Nachteile mit sich bringt und belastend ist (bitte
begründen)?
Zu den Buchstaben a bis h
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. Etwaige
Quoten ergeben sich aus dem Verhältnis der jeweiligen Einzelentscheidungen
zu allen Entscheidungen.
2010
Entscheidungen gesamt und nach Außenstellen
Entscheidungen nach
wichtigsten Herkunftsländern
alle Entscheidungen
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)(5)(7)
AufenthG
Afghanistan Irak Äthiopien
Gesamt 341 1 37 112 163 34 29
darunter
Berlin 14 0 1 2 1 0 0
Bielefeld 22 0 5 5 4 14 0
Braunschweig 2 0 1 0 0 1 0
Bremen 70 0 2 23 57 5 0
Chemnitz 7 0 0 1 3 1 0
Dortmund 1 0 0 1 0 0 0
Düsseldorf 15 0 1 7 6 1 0
Eisenhüttenstadt 4 0 0 2 0 0 0
Friedland/Oldenb. 13 0 5 2 2 4 0
Gießen 45 0 11 7 4 0 22
Halberstadt 0 0 0 0 0 0 0
Hamburg 59 0 1 42 47 1 0
Jena/Hermsdorf 4 0 0 1 1 1 0
Drucksache 17/10454 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKarlsruhe 13 0 3 5 9 3 0
Lebach 6 0 0 2 3 0 0
München 16 0 0 0 10 2 0
Neumünster 4 0 0 2 2 0 0
Nostorf 5 0 0 1 2 0 0
Reutlingen 5 0 0 2 3 0 0
Trier 7 0 1 3 1 0 0
Zirndorf 13 0 2 2 3 1 7
Frankfurt/Flugh. 12 1 4 2 3 0 0
431 Dortmund 4 0 0 0 2 0 0
2010 Afghanistan Irak Äthiopien
nach Top3
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Gesamt 0 8 91 0 6 1 0 0 1
darunter
Berlin 0 0 1 0 0 0 0 0 0
Bielefeld 0 0 3 0 3 0 0 0 0
Braunschweig 0 0 0 0 1 0 0 0 0
Bremen 0 2 23 0 0 0 0 0 0
Chemnitz 0 0 1 0 0 0 0 0 0
Dortmund 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Düsseldorf 0 0 3 0 0 0 0 0 0
Eisenhüttenstadt 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Friedland/Oldenb. 0 1 1 0 1 0 0 0 0
Gießen 0 0 2 0 0 0 0 0 0
Halberstadt 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Hamburg 0 0 41 0 0 1 0 0 0
Jena/Hermsdorf 0 0 1 0 0 0 0 0 0
Karlsruhe 0 3 5 0 0 0 0 0 0
Lebach 0 0 2 0 0 0 0 0 0
München 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Neumünster 0 0 2 0 0 0 0 0 0
Nostorf 0 0 1 0 0 0 0 0 0
Reutlingen 0 0 2 0 0 0 0 0 0
2010
Entscheidungen gesamt und nach Außenstellen
Entscheidungen nach
wichtigsten Herkunftsländern
alle Entscheidungen
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)(5)(7)
AufenthG
Afghanistan Irak Äthiopien
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/10454Trier 0 0 1 0 0 0 0 0 0
Zirndorf 0 0 1 0 1 0 0 0 1
Frankfurt/Flugh. 0 2 1 0 0 0 0 0 0
431 Dortmund 0 0 0 0 0 0 0 0 0
2011
Entscheidungen gesamt und nach Außenstellen
Entscheidungen nach wichtigsten
Herkunftsländern
alle Entscheidungen
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)(5)(7)
AufenthG
Afghanistan Irak Somalia
Gesamt 323 2 38 100 180 44 18
darunter
Berlin 9 0 3 1 3 1 0
Bielefeld 9 0 0 0 0 3 0
Braunschweig 6 0 4 1 0 3 0
Bremen 19 0 0 11 14 0 0
Chemnitz 5 0 0 3 4 1 0
Dortmund 6 0 3 0 0 2 0
Düsseldorf 4 0 0 3 1 0 0
Eisenhüttenstadt 8 0 0 2 4 1 0
Friedland/Oldenb. 19 0 0 0 4 10 0
Gießen 25 0 4 15 6 4 5
Halberstadt 1 0 0 0 0 1 0
Hamburg 37 1 3 16 25 0 2
Jena/Hermsdorf 5 0 2 2 2 3 0
Karlsruhe 12 0 3 0 8 3 0
Lebach 28 0 0 16 21 4 0
München 73 0 4 17 58 3 7
Neumünster 7 0 0 0 6 0 0
Nostorf 8 0 0 5 8 0 0
Reutlingen 1 0 0 1 0 1 0
Trier 8 0 3 3 5 1 0
Zirndorf 7 0 1 0 1 2 0
Frankfurt/Flugh. 18 1 8 4 5 1 3
431 Dortmund 8 0 0 0 5 0 1
2010 Afghanistan Irak Äthiopien
nach Top3
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Drucksache 17/10454 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2011 Afghanistan Irak Somalia
nach Top3
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Gesamt 0 10 78 0 9 3 1 7 9
darunter
Berlin 0 1 0 0 1 0 0 0 0
Bielefeld 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Braunschweig 0 0 0 0 2 0 0 0 0
Bremen 0 0 11 0 0 0 0 0 0
Chemnitz 0 0 2 0 0 1 0 0 0
Dortmund 0 0 0 0 1 0 0 0 0
Düsseldorf 0 0 1 0 0 0 0 0 0
Eisenhüttenstadt 0 0 1 0 0 1 0 0 0
Friedland/Oldenb. 0 0 1 0 0 0 0 0 0
Gießen 0 0 6 0 0 0 0 1 4
Halberstadt 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Hamburg 0 2 15 0 0 0 1 0 1
Jena/Hermsdorf 0 0 2 0 2 0 0 0 0
Karlsruhe 0 3 0 0 0 0 0 0 0
Lebach 0 0 16 0 0 0 0 0 0
München 0 0 13 0 1 0 0 3 4
Neumünster 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Nostorf 0 0 5 0 0 0 0 0 0
Reutlingen 0 0 0 0 0 1 0 0 0
Trier 0 1 3 0 1 0 0 0 0
Zirndorf 0 0 0 0 1 0 0 0 0
Frankfurt/Flugh. 0 3 2 0 0 0 0 3 0
431 Dortmund 0 0 0 0 0 0 0 0 0
2012
1. Halbjahr
Entscheidungen gesamt und nach Außenstellen
Entscheidungen nach wichtigsten
Herkunftsländern
alle Entscheidungen
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)(5)(7)
AufenthG
Afghanistan Syrien Irak
Gesamt 129 2 19 37 63 16 12
darunter
Berlin 11 0 1 5 7 0 1
Bielefeld 5 0 1 1 1 0 2
Braunschweig 6 0 4 2 0 1 0
Bremen 4 0 0 3 1 3 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/10454Chemnitz 0 0 0 0 0 0 0
Dortmund 10 0 6 4 1 3 4
Düsseldorf 1 0 0 1 0 0 0
Eisenhüttenstadt 1 0 0 1 0 1 0
Friedland/Oldenb. 7 0 2 3 1 5 0
Gießen 9 0 1 3 5 0 0
Halberstadt 0 0 0 0 0 0 0
Hamburg 17 2 1 2 9 3 0
Jena/Hermsdorf 3 0 0 1 3 0 0
Karlsruhe 3 0 0 1 1 0 1
Lebach 4 0 0 1 4 0 0
München 27 0 1 6 21 0 3
Neumünster 2 0 0 1 1 0 0
Nostorf 3 0 0 2 2 0 0
Reutlingen 0 0 0 0 0 0 0
Trier 0 0 0 0 0 0 0
Zirndorf 2 0 0 0 0 0 0
Frankfurt/Flugh. 6 0 2 0 1 0 0
431 Dortmund 8 0 0 0 5 0 1
2012
1. Halbjahr
Afghanistan Syrien Irak
nach Top3
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Gesamt 0 4 16 2 2 12 0 5 0
darunter
Berlin 0 1 4 0 0 0 0 0 0
Bielefeld 0 1 0 0 0 0 0 0 0
Braunschweig 0 0 0 0 0 1 0 0 0
Bremen 0 0 0 0 0 3 0 0 0
Chemnitz 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Dortmund 0 1 0 0 0 3 0 4 0
Düsseldorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Eisenhüttenstadt 0 0 0 0 0 1 0 0 0
Friedland/Oldenb. 0 0 0 0 2 3 0 0 0
2012
1. Halbjahr
Entscheidungen gesamt und nach Außenstellen
Entscheidungen nach wichtigsten
Herkunftsländern
alle Entscheidungen
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)(5)(7)
AufenthG
Afghanistan Syrien Irak
Drucksache 17/10454 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZu Buchstabe b
Im ersten Halbjahr 2012 gab es bei unbegleiteten minderjährige
Asylantragstellern (unter 16 Jahre) vier entsprechende Entscheidungen. Es erfolgten drei
Ablehnungen und eine Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60
Absatz 2 AufenthG (Syrien, Außenstelle Dortmund).
Zu Buchstabe c
Die Regelung zur Anwendung des § 58 Absatz 1a AufenthG ist im BAMF seit
Ende Januar 2012 in Kraft. Im ersten Halbjahr 2012 erfolgten insgesamt
248 ablehnende Entscheidungen von Asylanträgen unbegleiteter
Minderjähriger. Da das BAMF statistisch nicht erfasst, aus welchen Gründen eine
Schutzgewährung bzw. Ablehnung erfolgt, ist es nicht möglich anzugeben, in wie
vielen Fällen § 58 Absatz 1a AufenthG zur Anwendung kam.
Der Bundesregierung sind neben der genannten Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg noch zwei Beschlüsse des
Verwaltungsgerichts Hamburg in einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom 8. Mai 2012 und
9. Mai 2012 (Az. 4 AE 290/12 und 4 AE 292/12) und das noch nicht
rechtskräftig gewordene Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 19. März 2012
(Az. 2 K 1687/09.DA.A) bekannt.
Zu Buchstabe d
Die von den Fragestellern zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg ist Gegenstand eines Revisionsverfahrens vor dem
Bundesverwaltungsgericht. Zu laufenden Gerichtsverfahren äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht, der Ausgang des Verfahrens bleibt
abzuwarten.
Gießen 0 1 2 0 0 0 0 0 0
Halberstadt 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Hamburg 0 0 1 2 0 1 0 0 0
Jena/Hermsdorf 0 0 1 0 0 0 0 0 0
Karlsruhe 0 0 1 0 0 0 0 0 0
Lebach 0 0 1 0 0 0 0 0 0
München 0 0 4 0 0 0 0 1 0
Neumünster 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Nostorf 0 0 2 0 0 0 0 0 0
Reutlingen 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Trier 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Zirndorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Frankfurt/Flugh. 0 0 0 0 0 0 0 0 0
431 Dortmund 0 0 0 0 0 0 0 0 0
2012
1. Halbjahr
Afghanistan Syrien Irak
nach Top3
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/10454Zu Buchstabe e
Die von den Fragestellern zitierte Vorschrift der VN-Kinderrechtskonvention
(gemeint ist offensichtlich deren Satz 2) betrifft Flüchtlingskinder, die erfragte
Verfahrenspraxis des BAMF betrifft die Gewährung von Abschiebungsschutz
nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG. Es handelt sich daher um unterschiedliche
Personengruppen.
Zu Buchstabe f
Die von den Fragestellern zitierten Ausführungen zu § 25 Absatz 5 AufenthG
beziehen sich offensichtlich auf dessen Satz 2; dabei handelt es sich um eine
Soll-Regelung.
Zu Buchstabe g
Die von den Fragestellern zitierte Vorschrift der Richtlinie 2004/83/EG
(Qualifikationsrichtlinie) betrifft Personen, denen subsidiärer Schutz im Sinne der
Richtlinie gewährt wird, die erfragte Verfahrenspraxis des BAMF betrifft die
Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG. Es
handelt sich daher um unterschiedliche Personengruppen.
Zu Buchstabe h
Auch insofern bleibt das in der Antwort zu Frage 9 Buchstabe d genannte
Revisionsverfahren abzuwarten.
Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben vom 29. August 2012 die
Antwort – vergleiche Anlage – ergänzt.
10. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im zweiten Quartal 2012
bzw. im ersten Quartal 2012 an welchen Grenzen durch die
Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter
übergeben, wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben
(bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
1. Quartal 2012
Grenze
Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Frankreich 47 0 3 44
Flughäfen 21 0 0 20
Niederlande 19 0 9 10
Belgien 10 0 3 7
Schweiz 5 0 0 5
Dänemark 3 0 0 3
Österreich 3 0 0 3
Gesamt 108 0 15 92
1. Quartal 2012
Nationalität
Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Afghanistan 95 0 14 80
Algerien 5 0 1 4
Drucksache 17/10454 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEtwaige Differenzen der Anzahl zu den Teilsummen erklären sich aus
sonstigen Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa die Übergabe an zur Abholung
berechtigte Personen.
Kongo, Dem. Republik 2 0 0 2
Äthiopien 1 0 0 1
Burkina Faso 1 0 0 1
Guinea 1 0 0 1
Irak 1 0 0 1
Libyen 1 0 0 1
Syrien 1 0 0 1
Gesamt 108 0 15 92
2. Quartal 2012
Grenze
Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Frankreich 43 0 4 39
Flughäfen 29 1 0 24
Belgien 13 0 3 10
Österreich 9 0 0 9
Luxemburg 5 0 0 5
Schweiz 4 0 0 4
Niederlande 3 0 1 2
Gesamtergebnis 106 1 8 93
2. Quartal 2012
Nationalität
Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Afghanistan 72 0 4 67
Irak 7 0 0 6
Syrien 4 0 0 4
Algerien 3 0 2 1
Eritrea 3 0 0 1
Marokko 3 0 0 3
Iran 2 0 0 2
Palästina 2 0 0 2
Serbien 2 1 1 0
Bangladesch 1 0 0 1
Guinea 1 0 0 1
Libyen 1 0 0 1
Mauretanien 1 0 0 1
Somalia 1 0 0 1
staatenlos 1 0 1 0
1. Quartal 2012
Nationalität
Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/10454Etwaige Differenzen der Anzahl zu den Teilsummen erklären sich aus
sonstigen Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa die Übergabe an zur Abholung
berechtigte Personen.
Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben vom 29. August 2012 die
Antwort wie folgt ergänzt:
Die statistische Erhebung durch die Bundespolizei erfolgt grundsätzlich gemäß
den gesetzlichen Regelungen. § 80 AufenthG bzw. § 12 AsylVfG trifft
Regelungen für Minderjährige unter 16 Jahren. Dieser gesetzlichen Regelung folgt
die Datenerhebung durch die Bundespolizei.
11. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2012 bzw. im ersten
Quartal 2012 mit der Begründung des „Nichtbetreibens“ oder weil eine
Mitteilung des BAMF nicht zugestellt werden konnte, eingestellt oder
abgelehnt oder als zurückgenommen bewertet, wie viele
Abschiebungsanordnungen nach § 34a AsylVfG wurden erlassen, wie viele
Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen als „offensichtlich
unbegründet“ abgelehnt, wie viele mit Verweis auf § 26a bzw. 29a
AsylVfG, und in wie vielen Fällen wurde nach § 36 AsylVfG verfahren
(bitte jeweils in absoluten und relativen Zahlen angeben und bei den
Ablehnungen als offensichtlich unbegründet zudem genauere Angaben
differenziert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Weitere
Differenzierungen werden nicht gesondert erfasst.
Tunesien 1 0 0 1
Zentralafrikanische Rep. 1 0 0 1
Gesamtergebnis 106 1 8 93
1. Quartal 2012 2. Quartal 2012
absolut Anteil absolut Anteil
Entscheidungen gesamt 12 513 100 % 13 113 100 %
– darunter Einstellung wg. § 33 I u. II,
§ 32a II AsylVfG
108 0,9 % 75 0,6 %
Als offensichtlich unbegründet abgelehnt 4 102 32,8 % 2 231 17,8 %
– darunter „offensichtlich unbegründet“-
Entscheidungen nach § 29a
70 0,6 % 64 0,5 %
Sonstige Verfahrenserledigung nach § 26a
(Ungeprüft, da sicherer Drittstaat)
18 0,1 % 13 0,1 %
1. Quartal 2012 2. Quartal 2012
Als offensichtlich unbegründet
abgelehnt, nach Herkunftsländer
4 102 Als offensichtlich unbegründet
abgelehnt, nach Herkunftsländer
2 432
darunter darunter
Afghanistan 17 Afghanistan 12
Serbien 1 922 Irak 32
Irak 36 Iran 8
2. Quartal 2012
Nationalität
Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Drucksache 17/10454 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im zweiten Quartal
2012 bzw. im ersten Quartal 2012 an welchen Flughafenstandorten mit
welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der
unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
machen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Iran 15 Syrien 6
Pakistan 68 Serbien 622
Syrien 1 Türkei 94
Russische Föderation 47 Pakistan 28
Kosovo 227 Russische Föderation 32
Türkei 120 Kosovo 250
Mazedonien 407 Mazedonien 302
1. Quartal 2012
Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Flughafen Aktenanlage Mitteilung § 18a VI offens. unbegründet eingestellt
Düsseldorf 15 12 0 0
Berlin 0 1 0 0
München 14 14 0 0
Frankfurt 136 122 13 1
Summe 165 149 13 1
1. Quartal 2012
Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Herkunftsland Aktenanlage Mitteilung § 18a VI offens. unbegründet eingestellt
Afghanistan 41 40 – –
Syrien 23 24 – –
Iran 21 19 – –
Irak 15 15 – –
China 12 12 – –
Eritrea 9 9 – –
Somalia 8 8 – –
Kongo, Dem. Republik 6 2 4 –
Türkei 5 4 1 –
Sri Lanka 4 3 1 –
Herkunftsländer gesamt 165 149 13 1
2. Quartal 2012
Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Flughafen Aktenanlage Mitteilung § 18a VI offens. unbegründet eingestellt
Düsseldorf 19 18 1 0
1. Quartal 2012 2. Quartal 2012
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/1045413. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2012 (bitte wie in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/4627 zu Frage 7 darstellen), und welche
Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Berlin 4 4 0 0
München 6 4 1 0
Frankfurt 149 135 14 0
Summe 178 161 16 0
2. Quartal 2012
Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Herkunftsland Aktenanlage Mitteilung § 18a VI offens. unbegründet eingestellt
Syrien 43 43 0 0
Afghanistan 30 30 0 0
Iran 30 30 0 0
Eritrea 13 13 0 0
Somalia 12 12 0 0
Sri Lanka 12 10 2 0
Sonst. asiat. Staatsangeh. 8 8 0 0
Irak 7 7 0 0
Kongo, Dem. Rep. 4 2 2 0
Kongo 3 1 2 0
Pakistan 3 1 2 0
Herkunftsländer gesamt 178 161 16 0
Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Frankfurt/Main Aktenanlage Mitteilung § 18a VI
offensichtlich
unbegründet
eingestellt
Unbegleitete
Antragsteller
unter 18 Jahre
1. Quartal 2012 8 7 1 0
2. Quartal 2012 9 9 0 0
2. Quartal 2012
Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Flughafen Aktenanlage Mitteilung § 18a VI offens. unbegründet eingestellt
Drucksache 17/10454 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeErst- und Folgeanträge
Januar–Mai
2012
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Artikel 16a/
Flüchtlingsschutz/
subsidiärer Schutz
Ablehnungen
sonst.
Verfahrenserledigungen
(z. B.
Rücknahmen)
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
Herkunftsländer
gesamt
9 406 10 060 1 211 12,0 3 700 36,8 5 149 51,2 21 980
darunter
Serbien 2 244 2 352 17 0,7 873 37,1 1 462 62,2 2 587
Afghanistan 1 129 1 267 467 36,9 366 28,9 434 34,3 4 753
Pakistan 616 252 56 22,2 138 54,8 58 23,0 1 052
Mazedonien 581 527 1 0,2 189 35,9 337 63,9 896
Syrien 509 725 128 17,7 17 2,3 580 80,0 841
Irak 497 988 121 12,2 598 60,5 269 27,2 1 740
Iran 454 365 106 29,0 87 23,8 172 47,1 1 320
Türkei 427 500 51 10,2 187 37,4 262 52,4 1 011
Kosovo 409 488 14 2,9 175 35,9 299 61,3 931
Russ. Föd. 281 242 18 7,4 96 39,7 128 52,9 958
Widerrufsverfahren
Januar–Mai
2012
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Artikel 16a/
Flüchtlingseigenschaft/
subsidiärer Schutz
kein Widerruf
sonst.
Verfahrenserledigungen
(z.B.
Rücknahmen)
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
Herkunftsländer
gesamt
120 232 93 40,1 58 25,0 81 34,9 755
darunter
Türkei 30 57 24 42,1 19 33,3 14 24,6 233
Afghanistan 17 17 9 52,9 1 5,9 7 41,2 97
Iran 15 9 2 22,2 4 44,4 3 33,3 31
Irak 14 57 32 56,1 2 3,5 23 40,4 137
Kosovo 11 6 4 66,7 1 16,7 1 16,7 39
Togo 5 17 1 5,9 7 41,2 9 52,9 17
Ungeklärt 4 5 0 0,0 5 100,0 0 0,0 12
Indien 3 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/1045414. Wie viele Asylanhörungen mittels Bild- und Tonübertragung wurden im
zweiten Quartal 2012 bzw. im ersten Quartal 2012 unter Beteiligung
welcher Außenstellen anberaumt, wie viele wurden aus welchen Gründen
abgebrochen (bitte jeweils nach den Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
differenzieren)?
a) Wie viele Anhörungen gab es in den genannten Zeiträumen
insgesamt, in wie vielen Fällen fand keine Anhörung statt, weil die
geladenen Asylsuchenden nicht zur Anhörung erschienen, weil es sich um
hier geborene Kinder unter sechs Jahren handelte, weil die
Betroffenen ohnehin anerkannt werden sollten bzw. weil eine Einreise aus
einem sicheren Drittland vorlag (bitte differenzieren)?
b) Aus welchen Gründen hat der Leiter des BAMF die internen
Personalprobleme so gelöst, dass auf die rechtlich und politisch höchst
umstrittene Videotechnik zurückgegriffen wird, statt andere Mittel zu
ergreifen, wie etwa Versetzungen, Schaffung von Außenstellen in
räumlicher Nähe zu den Asylsuchenden oder Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel durch die Asylsuchenden (Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/9465, da die Antwort zu Frage 11c
keine Begründung enthält)?
Zu den Buchstaben a und b
Im ersten Quartal 2012 wurden 72 Videoanhörungen (von 8 911 Anhörungen
insgesamt) durchgeführt, davon 41 in der Außenstelle Chemnitz, 29 in der
Außenstelle Oldenburg und zwei in der Außenstelle Düsseldorf. Es fanden
keine Abbrüche statt.
Im zweiten Quartal 2012 wurden 14 Videoanhörungen (von 7 308 Anhörungen
insgesamt) durchgeführt, davon zwölf in der Außenstelle Chemnitz und zwei in
der Außenstelle Jena/Hermsdorf. Es gab drei Abbrüche wegen
geschlechtsspezifischer Verfolgung (2 Kosovo, 1 Vietnam).
Jemen 3 1 0 0,0 0 0,0 1 100,0 2
Armenien 2 8 3 37,5 3 37,5 2 25,0 5
China 2 2 1 50,0 1 50,0 0 0,0 8
Montenegro 2 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 3
Russ. Föd. 2 2 0 0,0 2 100,0 0 0,0 11
Durchschnittliche Dauer gerichtlicher Verfahren in Monaten
Verfahrensdauer Erst- und Folgeanträge Verfahrensdauer Widerrufe
Jan–Mai 2012 11,1 26,3
Widerrufsverfahren
Januar–Mai
2012
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Artikel 16a/
Flüchtlingseigenschaft/
subsidiärer Schutz
kein Widerruf
sonst.
Verfahrenserledigungen
(z.B.
Rücknahmen)
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
Drucksache 17/10454 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWeitere Erkenntnisse liegen nicht vor.
Zu Buchstabe b
1. Gemäß § 5 Absatz 3 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) soll der Leiter
des BAMF bei jeder Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber
(Aufnahmeeinrichtung) mit mindestens 500 Unterbringungsplätzen eine
Außenstelle einrichten. Dies ist geschehen. In jedem Bundesland ist
mindestens eine Außenstelle eingerichtet. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen,
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mindestens zwei. Insoweit ist die
durch das AsylVfG geforderte räumliche Nähe zwischen
Aufnahmeeinrichtung und Außenstelle regelmäßig gegeben.
Aktuell wurde zum 1. Juli 2012 nach der Verlagerung der
Aufnahmeeinrichtung des Landes Niedersachsen aus Oldenburg eine Außenstelle des BAMF
in Friedland eingerichtet.
2. Nach der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Asylrechtsreform verringerte
sich das bis dahin erreichte Zugangsniveau (Asyl-Erstanträge) in den
Folgejahren weiter. Das BAMF hatte auf diese Entwicklungen stets rasch mit
organisatorischen und personellen Maßnahmen reagiert. Der organisatorische
Personalbedarf wurde Zug um Zug reduziert, Überhangpersonal wurde
systematisch abgebaut. Dabei verlief der Personalabbau nicht immer kongruent
zum Bedarf in den jeweiligen Außenstellen, so dass hier gewisse
Ungleichgewichte entstanden sind, die – bedingt durch einen langjährigen –
Einstellungsstopp nicht ausgeglichen werden konnten.
Die (derzeitigen) Personalengpässe des BAMF erklären sich aus der
Tatsache, dass sich die Zahl der Antragstellungen (Erstanträge) von 22 085 im
Jahre 2008 auf 45 741 im Jahre 2011 mehr als verdoppelt hat. Die
Zugangszahlen verharren auch im Jahr 2012 auf diesem sehr hohen Niveau. Im
ersten Halbjahr 2012 wurden 23 066 Erstanträge vom BAMF
entgegengenommen.
Auch dieser Entwicklung ist das BAMF frühzeitig begegnet. Bereits im Jahr
2008 wurde begonnen, den absehbar steigenden Personalbedarf durch
Neueinstellungen (im Rahmen der haushälterischen Möglichkeiten) abzufedern.
So wurden bis zum Jahr 2012 (Stichtag: 27. Juli 2012) insgesamt 56
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen für den operativen Asylverfahrensbereich neu
eingestellt.
Weitere Einstellungszusagen insbesondere im Rahmen der 32 Stellen, die
durch Überhangpersonal der Bundeswehrverwaltung besetzt werden sollen,
sind erteilt.
Flankierend hierzu wurden seit April 2010 durch Umpriorisierungen und
Schwerpunktverlagerungen innerhalb des BAMF weitere Personalressourcen
freigesetzt und für den Asylverfahrensbereich zur Verfügung gestellt.
3. Neben diesen organisatorischen Maßnahmen hat das BAMF aber auch in
personalwirtschaftlicher Hinsicht reagiert. Durch Versetzungen, die sich
selbstverständlich sozial verträglich gestalten müssen, oder insbesondere
durch befristete Umsetzungen wurden und werden auch künftig örtliche
Schwerpunktbildungen ermöglicht.
Anhörungen mittels Videokonferenztechnik werden – unter strengen
Vorgaben – als letztes Mittel genutzt, um ressourcenbedingte
Verfahrensverzögerungen zu vermeiden oder Dolmetscherengpässe zu überbrücken. Ein
flächendeckender Einsatz ist nicht beabsichtigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/1045415. Wie waren die Schutzquoten und Zahlen der Schutzgesuche bei
Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien, Jemen und Libyen
im zweiten Quartal 2012 bzw. im ersten Quartal 2012?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
16. Haben sich die Entscheidungsvorgaben zu Asylsuchenden aus Syrien seit
Ende April 2012 geändert, und wenn ja, wie?
Seit Ende April 2012 hat sich Entscheidungspraxis zu Asylantragstellern aus
Syrien nicht geändert. Das BAMF geht nach wie vor davon aus, dass
grundsätzlich allen Asylantragstellern aus Syrien – auch solchen, die politisch nicht
aktiv waren – im Falle ihrer Rückkehr dorthin die Gefahr einer
menschenrechtswidrigen Behandlung droht, und gewährt diesem Personenkreis daher
weiterhin mindestens subsidiären Schutz nach § 60 Absatz 2 AufenthG.
Herkunftsland
1. Quartal 2012 2. Quartal 2012
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamtschutz
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamtschutz
absolut In Prozent absolut In Prozent
Ägypten 52 3 5 50,0 % 54 3 – –
Jemen 3 1 – – 5 – – –
Libyen 52 3 7 33,3 % 31 3 1 14,3 %
Marokko 106 11 1 1,2 % 105 5 2 2,3 %
Syrien 607 434 280 72,0 % 1 015 733 3 361 97,1 %
Tunesien 99 10 – – 55 6 – –
Anlage
Antwort zu Frage 4:
1. Halbjahr 2012 Erstanträge von unbegleiteten Minderjährigen (unter 18 Jahre)
Entscheidungen durchschnittl. Bearbeitungsdauer
insgesamt in Monaten
Herkunftsländer gesamt 612 9,6
darunter:
Afghanistan 303 8,7
Syrien 52 8,6
Irak 42 10,1
Somalia 36 14,2
Äthiopien 18 14,5
Aufschlüsselung Entscheidungen durchschnittl.
nach Bearbeitungsdauer
Außenstellen insgesamt in Monaten
Außenstelle Berlin 37 10,2
Außenstelle Bielefeld 14 12,0
Außenstelle Braunschweig 27 13,4
Außenstelle Bremen 14 4,9
Außenstelle Chemnitz 7 8,3
Außenstelle Dortmund 45 8,8
Außenstelle Düsseldorf 9 9,7
Außenstelle Eisenhüttenstadt 14 5,5
Außenstelle Friedland 30 5,3
Außenstelle Gießen 46 12,3
Außenstelle Halberstadt 6 15,2
Außenstelle Hamburg 113 9,2
Außenstelle Jena/Hermsdorf 14 13,0
Außenstelle Karlsruhe 21 11,2
Außenstelle Lebach 17 5,6
Außenstelle München 94 9,9
Außenstelle Neumünster 16 12,6
Außenstelle Nostorf OT Horst 5 9,1
Außenstelle Reutlingen/Eningen 1 9,4
Außenstelle Trier 9 3,8
Außenstelle Zirndorf 15 11,3
Frankfurt/M. Flughafen 17 10,1
422 Nürnberg 3 10,4
431 Dortmund 36 8,3
500 Nürnberg 2 14,2
Außenstellen gesamt 612 9,6
Antwort zu Frage 8:
Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger unter 18 Jahre
im 1. Halbjahr 2012
Deutschland gesamt 938
Baden-Württemberg 57
Bayern 170
Berlin 44
Brandenburg 15
Bremen 8
Hamburg 140
Hessen 169
Mecklenburg-Vorpommern 6
Niedersachsen 46
Nordrhein-Westfalen 169
Rheinland-Pfalz 24
Saarland 52
Sachsen 12
Sachsen-Anhalt 3
Schleswig-Holstein 21
Thüringen 2
Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger unter 18 Jahre
im 1. Halbjahr 2012
Afghanistan 512
Irak 77
Pakistan 46
Somalia 44
Syrien 29
Guinea 24
Iran 22
Äthiopien 15
Gambia 13
Eritrea 12
schriftliche Antragstellung 546
persönliche Antragstellung 392
davon
Außenstelle Berlin 19
Außenstelle Bielefeld 6
Außenstelle Braunschweig 9
Außenstelle Bremen 1
Außenstelle Chemnitz 12
Außenstelle Dortmund 20
Außenstelle Düsseldorf 2
Außenstelle Eisenhüttenstadt 3
Außenstelle Friedland 14
Außenstelle Gießen 3
Außenstelle Halberstadt 1
Außenstelle Hamburg 139
Außenstelle Jena/Hermsdorf 2
Außenstelle Karlsruhe 3
Außenstelle Lebach 9
Außenstelle München 55
Außenstelle Neumünster 14
Außenstelle Nostorf OT Horst 1
Außenstelle Reutlingen/Eningen 1
Außenstelle Trier 18
Außenstelle Zirndorf 44
Frankfurt/M. Flughafen 16
Gesamt 938
Antwort zu Frage 9:
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. Etwaige Quoten
ergeben sich aus dem Verhältnis der jeweiligen Einzelentscheidungen zu allen
Entscheidungen.
2010
Entscheidungen gesamt und nach
Außenstellen
Entscheidungen nach wichtigsten
Herkunftsländern
alle
Entscheidungen
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Afghanistan
Somalia Irak Syrien
Äthiopien
Gesamt 1.454 7 163 358 602 55 187 28 69
darunter
Berlin 49 - 4 4 4 - - 3 1
Bielefeld 63 - 18 7 8 2 22 - -
Braunschweig 14 - 4 - - - 3 1 -
Bremen 245 - 6 72 192 - 28 1 -
Chemnitz 44 - 1 6 10 - 2 - -
Dortmund 66 - 7 3 - 1 13 3 -
Düsseldorf 71 1 6 15 23 2 15 1 1
Eisenhüttenstadt 36 - 1 4 2 - - - -
Friedland 46 - 14 6 8 2 12 7 -
Gießen 112 - 33 15 8 11 1 1 48
Halberstadt 8 - 1 2 5 - - 1 -
Hamburg 243 - 11 151 183 - 3 - -
Jena/Hermsdorf 14 - 4 3 9 2 1 2 -
Karlsruhe 51 - 8 7 13 - 19 - -
Lebach 48 - 1 16 19 - 21 3 -
München 64 - 3 5 34 2 7 - -
Neumünster 24 - 2 6 15 1 2 2 -
Nostorf OT Horst 33 - 1 12 23 1 - 2 -
Reutlingen/Eningen 26 - - 8 16 - 3 - -
Trier 11 - 1 3 2 - - - -
Zirndorf 74 - 13 3 8 - 29 - 19
Frankfurt/M.
Flughafen
68 6 21 9 9 17 1 1 -
422 Nürnberg 2 - - 1 - - - - -
423 Nürnberg 5 - 3 - - 1 1 - -
431 Dortmund 37 - - - 11 13 4 - -
500 Nürnberg - - - -
2010 Afghanistan Somalia Irak
nach Top5 (Teil 1)
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Gesamt - 27 309 - 29 9 - 40 4
darunter
Berlin - - 3 - - - - - -
Bielefeld - 2 4 - 2 - - 7 -
Braunschweig - - - - - - - 3 -
Bremen - 5 72 - - - - 1 -
Chemnitz - 1 6 - - - - - -
Dortmund - - - - - 1 - 4 -
Düsseldorf - - 8 - - 2 - 3 1
Eisenhüttenstadt - - - - - - - - -
Friedland - 2 4 - 2 - - 2 -
Gießen - 1 4 - 8 1 - 1 -
Halberstadt - 1 2 - - - - - -
Hamburg - 3 150 - - - - 1 1
Jena/Hermsdorf - 2 3 - 2 - - - -
Karlsruhe - 3 6 - - - - 4 1
Lebach - - 16 - - - - 1 -
München - 1 2 - - 2 - - -
Neumünster - 1 6 - 1 - - - -
Nostorf OT Horst - 1 10 - - 1 - - -
Reutlingen/Ening
en - - 7 - - - - - 1
Trier - - 1 - - - - - -
Zirndorf - - 2 - - - - 12 -
Frankfurt/M.
Flughafen - 4 3 - 14 2 - - -
422 Nürnberg - - - - - - - - -
423 Nürnberg - - - - - - - 1 -
500 Nürnberg - - - - - - - - -
431 Dortmund - - - - - - - - -
2010 Syrien Äthiopien
nach Top5 (Teil 2)
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Gesamt - 2 - - 2 5
darunter
Berlin - - - - 1 -
Bielefeld - - - - - -
Braunschweig - - - - - -
Bremen - - - - - -
Chemnitz - - - - - -
Dortmund - - - - - -
Düsseldorf - 1 - - - -
Eisenhüttenstadt - - - - - -
Friedland - 1 - - - -
Gießen - - - - 1 4
Halberstadt - - - - - -
Hamburg - - - - - -
Jena/Hermsdorf - - - - - -
Karlsruhe - - - - - -
Lebach - - - - - -
München - - - - - -
Neumünster - - - - - -
Nostorf OT Horst - - - - - -
Reutlingen/Ening
en - - - - - -
Trier - - - - - -
Zirndorf - - - - - 1
Frankfurt/M.
Flughafen - - - - - -
422 Nürnberg - - - - - -
423 Nürnberg - - - - - -
500 Nürnberg - - - - - -
431 Dortmund - - - - - -
2011
Entscheidungen gesamt und nach
Außenstellen
Entscheidungen nach wichtigsten
Herkunftsländern
alle
Entscheidungen
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Afghanistan Irak
Somalia Syrien
Äthiopien
Gesamt 1.314 9 146 379 692 127 106 20 28
darunter
Berlin 80 - 5 12 37 2 - - -
Bielefeld 22 - 4 1 - 5 1 - -
Braunschweig 17 - 6 2 - 4 - 1 -
Bremen 109 - 2 40 81 3 - - -
Chemnitz 30 - - 7 14 2 - - -
Dortmund 43 1 14 5 5 11 3 1 -
Düsseldorf 25 - 3 11 11 - 2 - -
Eisenhüttenstadt 44 - 1 3 14 2 - - -
Friedland 72 - 4 9 16 33 - 15 -
Gießen 95 - 12 53 25 5 29 - 17
Halberstadt 14 - - 5 1 7 3 - -
Hamburg 146 4 16 53 104 - 5 - -
Jena/Hermsdorf 13 1 3 4 5 5 1 - -
Karlsruhe 60 - 4 5 38 5 - - -
Lebach 95 - 2 67 80 7 - - -
München 165 - 17 34 115 8 23 - 1
Neumünster 24 - 1 6 17 1 1 1 -
Nostorf OT Horst 51 - 5 31 46 1 - 2 -
Reutlingen/Eningen 7 - - 2 - 4 - - -
Trier 31 - 6 13 22 4 - - -
Zirndorf 60 - 11 4 29 16 1 - 8
Frankfurt/M.
Flughafen
57 3 30 8 11 1 19 - 1
422 Nürnberg 5 - - 4 - - - - -
423 Nürnberg 7 - - - - - 7 - -
431 Dortmund 41 - - - 21 1 11 - 1
500 Nürnberg 1 - - - - - - - -
2011 Afghanistan Irak Somalia
nach Top5 (Teil 1)
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Gesamt 2 41 297 - 30 9 1 39 44
darunter
Berlin - 2 9 - 1 - - - -
Bielefeld - - - - 1 - - 1 -
Braunschweig - - - - 3 - - - -
Bremen - 1 40 - 1 - - - -
Chemnitz - - 5 - - 1 - - -
Dortmund - 3 2 - 8 - - 1 2
Düsseldorf - - 5 - - - - 1 1
Eisenhüttenstadt - 1 1 - - 2 - - -
Friedland - 1 9 - 1 - - - -
Gießen - - 20 - - - - 2 26
Halberstadt - - 1 - - 1 - - 3
Hamburg 1 11 52 - - - 1 2 1
Jena/Hermsdorf 1 - 4 - 2 - - 1 -
Karlsruhe - 4 4 - - 1 - - -
Lebach - 1 67 - - - - - -
München - - 23 - 2 1 - 14 9
Neumünster - - 6 - - - - - -
Nostorf OT Horst - 5 31 - - - - - -
Reutlingen/Ening
en - - - - - 2 - - -
Trier - 3 12 - 2 1 - - -
Zirndorf - 1 3 - 9 - - - -
Frankfurt/M.
Flughafen - 8 3 - - - - 17 2
422 Nürnberg - - - - - - - - -
423 Nürnberg - - - - - - - - -
500 Nürnberg - - - - - - - - -
431 Dortmund - - - - - - - - -
2011 Syrien Äthiopien
nach Top5 (Teil 2)
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Gesamt - 2 - - 2 3
darunter
Berlin - - - - - -
Bielefeld - - - - - -
Braunschweig - - - - - -
Bremen - - - - - -
Chemnitz - - - - - -
Dortmund - - - - - -
Düsseldorf - - - - - -
Eisenhüttenstadt - - - - - -
Friedland - 1 - - - -
Gießen - - - - - 3
Halberstadt - - - - - -
Hamburg - - - - - -
Jena/Hermsdorf - - - - - -
Karlsruhe - - - - - -
Lebach - - - - - -
München - - - - - -
Neumünster - 1 - - - -
Nostorf OT Horst - - - - - -
Reutlingen/
Eningen - - - - - -
Trier - - - - - -
Zirndorf - - - - 1 -
Frankfurt/M.
Flughafen - - - - 1 -
422 Nürnberg - - - - - -
423 Nürnberg - - - - - -
500 Nürnberg - - - - - -
431 Dortmund - - - - - -
2012, 1. Halbjahr
Entscheidungen gesamt und nach
Außenstellen
Entscheidungen nach wichtigsten
Herkunftsländern
alle
Entscheidungen
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Afghanistan Irak
Pakistan
Somalia Syrien
Gesamt 612 5 78 136 303 42 9 36 52
darunter
Berlin 37 - 4 12 18 4 - - -
Bielefeld 14 - 1 2 2 3 2 - -
Braunschweig 27 - 12 12 1 2 - - 15
Bremen 14 - - 7 4 - - - 6
Chemnitz 7 - - 1 5 1 - - -
Dortmund 45 - 18 13 9 6 - 1 8
Düsseldorf 9 - 4 1 3 1 - - -
Eisenhüttenstadt 14 - - 4 3 1 3 - 2
Friedland 30 1 10 7 9 2 1 - 12
Gießen 46 - 4 15 19 - 2 3 -
Halberstadt 6 - 1 1 - - - - 2
Hamburg 113 4 8 10 77 1 - 1 4
Jena/Hermsdorf 14 - - 3 14 - - - -
Karlsruhe 21 - 2 6 9 6 - 2 -
Lebach 17 - 2 7 13 1 - - 2
München 94 - 5 21 68 5 1 16 -
Neumünster 16 - - 3 11 1 - - 1
Nostorf OT Horst 5 - - 3 3 - - - -
Reutlingen/Eningen 1 - - - 1 - - - -
Trier 9 - 1 1 9 - - - -
Zirndorf 15 - - 2 - 7 - 2 -
Frankfurt/M.
Flughafen
17 - 4 2 3 - - 2 -
422 Nürnberg 3 - - 3 1 - - - -
423 Nürnberg - - - - -
431 Dortmund 36 - - - 21 1 - 8 -
500 Nürnberg 2 - 2 - - - - 1 -
2012, 1. Halbjahr Afghanistan Irak Pakistan
nach Top5 (Teil 1)
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Gesamt - 23 59 - 6 1 - - -
darunter
Berlin - 2 8 - - - - - -
Bielefeld - 1 - - - - - - -
Braunschweig - - 1 - - - - - -
Bremen - - 1 - - - - - -
Chemnitz - - 1 - - - - - -
Dortmund - 7 1 - 4 - - - -
Düsseldorf - 2 - - - - - - -
Eisenhüttenstadt - - - - - 1 - - -
Friedland - 2 - - - - - - -
Gießen - 2 10 - - - - - -
Halberstadt - - - - - - - - -
Hamburg - 5 9 - - - - - -
Jena/Hermsdorf - - 3 - - - - - -
Karlsruhe - - 6 - 1 - - - -
Lebach - 1 5 - - - - - -
München - - 8 - 1 - - - -
Neumünster - - - - - - - - -
Nostorf OT Horst - - 3 - - - - - -
Reutlingen/Ening
en - - - - - - - - -
Trier - 1 1 - - - - - -
Zirndorf - - - - - - - - -
Frankfurt/M.
Flughafen - - 1 - - - - - -
422 Nürnberg - - 1 - - - - - -
423 Nürnberg - - - - - - - - -
500 Nürnberg - - - - - - - - -
431 Dortmund - - - - - - - - -
2012, 1. Halbjahr Somalia Syrien
nach Top5 (Teil 2)
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Gesamt - 7 18 3 16 33
darunter
Berlin - - - - - -
Bielefeld - - - - - -
Braunschweig - - - - 8 7
Bremen - - - - - 6
Chemnitz - - - - - -
Dortmund - - 1 - 1 7
Düsseldorf - - - - - -
Eisenhüttenstadt - - - - - 2
Friedland - - - 1 4 7
Gießen - - 3 - - -
Halberstadt - - - - 1 1
Hamburg - 1 - 2 1 1
Jena/Hermsdorf - - - - - -
Karlsruhe - - - - - -
Lebach - - - - 1 1
München - 3 12 - - -
Neumünster - - - - - 1
Nostorf OT Horst - - - - - -
Reutlingen/Ening
en - - - - - -
Trier - - - - - -
Zirndorf - - 2 - - -
Frankfurt/M.
Flughafen - 2 - - - -
422 Nürnberg - - - - - -
423 Nürnberg - - - - - -
500 Nürnberg - 1 - - - -
431 Dortmund - - - - - -
Antwort zu Frage 9b:
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. Etwaige Quoten
ergeben sich aus dem Verhältnis der jeweiligen Einzelentscheidungen zu allen
Entscheidungen.
alle Entscheidungen 16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3) (5)(7)
AufenthG
Gesamt 188 4 35 43
davon:
Afghanistan 42 1 3 3
Somalia 34 - 6 15
Syrien 23 1 9 13
Irak 18 - 5 1
sonst. asiat. Staatsangeh. 7 - 3 2
Tadschikistan 7 - - 1
Russische Föderation 6
Eritrea 5 - 4 -
Guinea 5 1
Gambia 4 - 1 1
Nigeria 4
Staatenlos 4 - 1 3
Iran 3 1 1 -
Kamerun 3
Algerien 2
Angola 2 1 - -
Äthiopien 2
Kenia 2 - - 1
Mali 2
Türkei 2
Ungeklärt 2 - - 1
China 1 - 1 -
Elfenbeinküste 1
Indien 1 - - 1
Montenegro 1
Simbabwe 1 - - 1
sonst. afrik. Staatsangeh. 1
Sri Lanka 1
Tschad 1
Uganda 1
2012, 1. Halbjahr Entscheidungen gesamt und nach Außenstellen
Entscheidungen nach wichtigsten
Herkunftsländern
alle
Entscheidungen
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3) (5)(7)
AufenthG
Afghanistan Somalia Syrien
Gesamt 188 4 35 43 42 34 23
darunter
Berlin 7 1 - - 1 - 1
Bielefeld 11 1 2 - - - -
Braunschweig 7 - 3 3 - - 2
Bremen 9 - 2 4 3 - 4
Chemnitz 4 - - 1 3 - 1
Dortmund 28 - 6 11 3 2 5
Düsseldorf 4 - 2 1 - 1 -
Eisenhüttenstadt 7 - 1 3 2 1 1
Friedland 7 - 6 1 - - 6
Gießen 11 - 5 1 1 1 -
Halberstadt - - - - - - -
Hamburg 23 2 1 3 16 3 -
Jena/Hermsdorf 4 - - - 3 - -
Karlsruhe 10 - - 1 1 1 -
Lebach 2 - - 2 - - 1
München 15 - 1 7 6 7 -
Neumünster 4 - - 1 2 - -
Nostorf OT Horst - - - - - - -
Reutlingen/Eningen 1 - 1 - - - -
Trier 3 - 1 1 - 1 1
Zirndorf 4 - 1 2 - 2 -
Frankfurt/M.
Flughafen
8 - - - - - -
422 Nürnberg 3 - - - - 3 -
423 Nürnberg 2 - - - - 2 -
431 Dortmund 10 - - - 1 7 -
500 Nürnberg 4 - 3 1 - 3 1
2012, 1. Halbjahr Afghanistan Somalia Syrien
nach Top3
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
16a
GG
60(1)
AufenthG
60(2)(3)
(5)(7)
AufenthG
Gesamt 1 3 3 - 6 15 1 9 13
darunter
Berlin - - - - - - 1 - -
Bielefeld - - - - - - - - -
Braunschweig - - - - - - - 1 1
Bremen - 2 - - - - - - 4
Chemnitz - - - - - - - - 1
Dortmund - - 1 - 1 1 - 1 4
Düsseldorf - - - - - 1 - - -
Eisenhüttenstadt - - - - 1 - - - 1
Friedland - - - - - - - 5 1
Gießen - 1 - - - 1 - - -
Halberstadt - - - - - - - - -
Hamburg 1 - 1 - 1 2 - - -
Jena/Hermsdorf - - - - - - - - -
Karlsruhe - - - - - - - - -
Lebach - - - - - - - - 1
München - - 1 - 1 6 - - -
Neumünster - - - - - - - - -
Nostorf OT Horst - - - - - - - - -
Reutlingen/Ening
en - - - - - - - - -
Trier - - - - - 1 - 1 -
Zirndorf - - - - - 2 - - -
Frankfurt/M.
Flughafen - - - - - - - - -
422 Nürnberg - - - - - - - - -
423 Nürnberg - - - - - - - - -
431 Dortmund - - - - - - - - -
500 Nürnberg - - - - 2 1 - 1 -
Antwort zu Frage 9c:
Die Regelung zur Anwendung des § 58 Absatz 1a AufenthG ist im BAMF seit Ende
Januar 2012 in Kraft. Im ersten Halbjahr 2012 erfolgten insgesamt 347 ablehnende
Entscheidungen von Asylanträgen unbegleiteter Minderjähriger unter 18 Jahren. Da
das BAMF statistisch nicht erfasst, aus welchen Gründen eine Schutzgewährung
bzw. Ablehnung erfolgt, ist es nicht möglich anzugeben, in wie vielen Fällen § 58
Absatz 1a AufenthG zur Anwendung kam.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]