[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10656
17. Wahlperiode 11. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Kathrin Senger- Schäfer,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10539 –
Gesundheitsgefährdung und Diskriminierung durch medial verbreitete
Schönheitsideale
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Viele Menschen leiden unter dem Gefühl, nicht dem gängigen Schönheitsideal
zu entsprechen, welches Jugendlichkeit, Fitness und Schlanksein zum
Maßstab erhebt. Sie orientieren sich bewusst oder unbewusst an diesen Maßstäben,
die ihnen die ständige Kontrolle und Veränderung ihres Körpers aufdrängen.
Essstörungen wie Magersucht und Bulimie sind weit verbreitet und selbst
Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit, die ein zusätzliches
Gesundheitsrisiko darstellen, nehmen zu. Eine hohe Symbolkraft fällt dabei
der Mode- und der Werbebranche zu. Teilweise wird modische Kreativität mit
normalgewichtigen Models vorgeführt. Beispielhaft seien hier die
Kosmetikmarke „Dove“, die Modezeitschrift „Brigitte“ und das Magazin „VOGUE“.
Das ist leider noch nicht die Regel.
In einer auf ökonomische Selbstverwertung und Konkurrenz ausgelegten
Arbeitswelt, gilt der schlanke Körper als Zeichen für Belastbarkeit, Flexibilität
und gelungenes Selbstmanagement. Frauen und Männer werden bei der Suche
nach Arbeit oder an ihrem Arbeitsplatz wegen ihres Aussehens und Gewichts
benachteiligt. In manchen Berufsgruppen werden wie z. B. bei Servicekräften
und Kundenbetreuerinnen solche körperbezogenen Maßstäbe schon bei der
Einstellung an die zukünftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
angelegt. Für all das riskieren manche ihre Gesundheit.
Der Gesetzesgeber hat die Pflicht und die Möglichkeit, negativen
gesundheitlichen Wirkungen aufgrund von Schlankheits- oder Schönheitsidealen
entgegenzuwirken. Ein Ansatzpunkt wäre, das Nachbearbeiten, Manipulieren und
Erzeugen von Illusionen durch die Bildnachbearbeitung mit Photoshop oder
anderen Bildbearbeitungsprogrammen einzuschränken. Einen vergleichbaren
Gesetzesantrag brachte die Abgeordnete Valérie Boyer in die französische
Nationalversammlung ein. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 7. September
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10656 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Essstörungen sind ernstzunehmende schwere Erkrankungen, die in unserer
Gesellschaft stark zunehmen. Besonders besorgniserregend sind dabei die relativ
hohen Zahlen von Essgestörten im Kindes- und insbesondere im Jugendalter.
Essstörungen zählen zu den am meisten unterschätzten Krankheiten.
Magersucht (Anorexia nervosa), Ess-Brechsucht (Bulimia nervosa) oder Binge Eating
Disorder (Essattacken) sind komplexe und vielschichtige Krankheitsbilder mit
multifaktoriellen Ursachen. Neben biologischen, individuellen und familiären
Faktoren können auch gesellschaftliche Entwicklungen wie z. B. ein durch
Medien propagiertes Schönheitsideal, das auch stark international durch die
entsprechenden Branchen geprägt wird, zu einem veränderten Essverhalten führen.
Es wird nach einem immer schlankeren Idealbild gestrebt, wobei im Extremfall
auch die Gefährdung der eigenen Gesundheit in Kauf genommen wird.
Die Bundesregierung legt den Schwerpunkt auf Prävention, Aufklärung und
Beratung. Mit unterschiedlichen Aktivitäten soll dabei eine breite Debatte
angestoßen werden, um die Öffentlichkeit, aber auch Betroffene und deren Umfeld
zu sensibilisieren. Dies kann nur in einem kontinuierlichen und lang angelegten
Prozess erfolgen, mit dem insbesondere junge Menschen angesprochen und
deren gesundheitliche und psychosoziale Ressourcen gestärkt werden. Hierzu
zählt dann auch deren Befähigung, mediale Ideale kritischer bewerten zu
können und ihre eigenen Einstellungen und Verhaltensweisen zu reflektieren.
1. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie sich der körperliche
Allgemeinzustand der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen in den letzten 15
Jahren entwickelt hat (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
Der körperliche Allgemeinzustand umfasst zahlreiche Aspekte der Gesundheit,
zum Beispiel das Körpergewicht bzw. den Body Maß Index (BMI), die
körperliche Fitness, aber auch das Vorliegen von chronischen Erkrankungen,
Beschwerden und Schmerzen. Auch die Selbsteinschätzung des eigenen
Gesundheitszustandes kann Auskunft darüber geben.
Im Robert Koch-Institut (RKI) werden seit vielen Jahren repräsentative
Bevölkerungsstudien durchgeführt, die der Erfassung des körperlichen und seelischen
Gesundheitszustandes, des Gesundheitsverhaltens und der Gesundheitsrisiken
dienen. Das Gesundheitsmonitoring am RKI umfasst drei aufeinander
abgestimmte und kontinuierlich durchgeführte Gesundheitssurveys (
www.rki.de):
1. GEDA (Gesundheit in Deutschland aktuell: jährliche, bislang telefonisch
durchgeführte Befragungen von Erwachsenen in Deutschland),
2. DEGS (Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland: wiederholte
Befragungen und Untersuchungen von Erwachsenen) und
3. KiGGS (Kinder- und Jugendgesundheitssurvey: wiederholte Befragungen
und Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen mit längsschnittlicher
Weiterbeobachtung in der KiGGS-Kohorte).
Ausgehend von diesem Gesundheitsmonitoring stellt sich der körperliche
Allgemeinzustand der 14- bis 29-Jährigen anhand ausgewählter Aspekte
(Übergewicht und Adipositas im Kindes- und jungen Erwachsenenalter, körperliche
Aktivität sowie selbst eingeschätzte Gesundheit von jungen Erwachsenen)
folgendermaßen dar:
Für die Gruppe der 14- bis unter 18-Jährigen lässt sich hinsichtlich Übergewicht
(BMI ≥ 25) und Adipositas (BMI ≥ 30) – trotz einiger methodischer
Einschränkungen – feststellen, dass Übergewicht und Adipositas bei Jungen und
Mädchen in den letzten Jahren zugenommen haben. Übergewicht einschließlich
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10656Adipositas sind demnach bei Mädchen und Jungen etwa gleichermaßen von ca.
10 auf 17 Prozent gestiegen.
In der Gesamtbevölkerung sind derzeit 67,1 Prozent der Männer und 53 Prozent
der Frauen übergewichtig bzw. adipös (18- bis 79-Jährige). Dies bedeutet im
Vergleich zum Bundesgesundheitssurvey 1998 keine Veränderung in der
Übergewichtsprävalenz. Dies gilt auch für junge Männer, bei denen Veränderungen
in den letzten zehn Jahren kaum feststellbar waren. Hier sind
• 19,4 Prozent der 18- bis 19-Jährigen,
• 31,4 Prozent der 20- bis 24-Jährigen und
• 47,2 Prozent der 25- bis 29-Jähigen übergewichtig bzw. adipös.
Bei den jungen Frauen ist der Anteil Übergewichtiger bzw. Adipöser etwas
niedriger als bei den gleichaltrigen Männern. Übergewichtig bzw. adipös sind
• 21,8 Prozent der 18- bis 19-Jährigen,
• 29,3 Prozent der 20- bis 24-Jährigen und
• 33,9 Prozent der 25- bis 29-Jähigen.
Obwohl die Übergewichtsprävalenz insgesamt über alle Altersgruppen nicht
zugenommen hat, ist ein deutlicher Anstieg des Anteils stark Übergewichtiger
zu beobachten. Innerhalb von zehn Jahren nahm der Anteil adipöser Männer in
allen Altersgruppen zu, bei den Jüngeren besonders stark. In der Altersgruppe
der 24- bis 29-jährigen Männer stieg er beispielsweise um 3,6 Prozentpunkte
auf einen Anteil von 12,2 Prozent. Bei Frauen war der Anstieg ausschließlich in
den jüngeren Altersgruppen (bis etwa 35 Jahre) zu beobachten. In der
Altersgruppe der 24- bis 29-Jährigen waren 13 Prozent adipös, dies entspricht einem
Plus von 2,2 Prozentpunkten gegenüber dem Bundesgesundheitssurvey 1998.
Das Gesundheitsmonitoring des RKI zeigt auch, dass ein steigender Anteil der
Bevölkerung gezielt um eine Verbesserung des körperlichen Allgemeinzustands
bemüht und sportlich aktiv ist. Regelmäßige körperliche Aktivität kann in
jedem Alter einen positiven Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden haben
und ist besonders wichtig, da das heutige Alltagsleben überwiegend durch
körperliche Inaktivität geprägt ist. Die Ergebnisse zeigen, dass unter den 18- bis
79-Jährigen 51,7 Prozent der Männer und 49,5 Prozent der Frauen – deutlich
mehr als 1998 – regelmäßig mindestens eine Stunde pro Woche sportlich aktiv
sind. In jüngeren Altersgruppen ist das Aktivitäts- und Sportniveau tendenziell
stärker ausgeprägt als in älteren Altersgruppen: 54 Prozent der 18- bis 29-
jährigen Frauen und sogar 68 Prozent der gleichaltrigen Männer sind pro Woche
mindestens eine Stunde sportlich aktiv. Das ist eine Zunahme von etwa 10
Prozentpunkten im Vergleich zu den Ergebnissen von vor zehn Jahren.
Der allgemeine Gesundheitszustand wird von 73 Prozent der Frauen und 77
Prozent der Männer als „gut“ oder „sehr gut“ bezeichnet. Erwartungsgemäß
schätzen im jungen Alter deutlich mehr Frauen und Männer ihre Gesundheit
positiv ein: Frauen im Alter von 18 bis 29 Jahren zwischen 88 Prozent und 90
Prozent und bei den gleichaltrigen Männern zwischen 91 Prozent und 95 Prozent.
Im Vergleich zu 1998 zeigen sich für alle Altersgruppen Verbesserungen in der
Selbsteinschätzung der Gesundheit. Während sie bei den jungen Erwachsenen
geringer ausfallen und nicht signifikant sind, zeigen sich beispielweise um das
60. Lebensjahr herum deutliche Veränderungen im Anteil der Männer und
Frauen mit „guter“ bis „sehr guter“ Einschätzung der Gesundheit, ein Plus von
bis zu 15 Prozentpunkten.
Drucksache 17/10656 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb dieser Entwicklung
eine signifikante Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen (bitte
chronologisch und nach Geschlechtern aufführen)?
Im Bundesgesundheitssurvey (BGS98) wurden im Zusatzmodul psychische
Gesundheit epidemiologische Daten zu psychischen Störungen erhoben.
Aktuell wurden in der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1)
und dem Modul zur psychischen Gesundheit (DEGS1-Mental Health)
vergleichbare Daten erhoben, womit zukünftig Aussagen zu Häufigkeiten und zum
Krankheitsspektrum psychischer Störungen getroffen werden können.
Gegenwärtig werden die Auswertungen dieser Daten vorbereitet. Umfassende
Aussagen über Veränderungen der Häufigkeit psychischer Störungen werden
voraussichtlich ab Mitte 2013 möglich sein.
Erste Auswertungen geben Hinweise darauf, dass Frauen und Männer in der
Altersgruppe von 18 bis 29 Jahren häufiger über Symptome eines depressiven
Syndroms und häufiger über starke Stressbelastungen berichten, als ältere
Jahrgänge. Insgesamt haben Frauen häufiger affektive und Angststörungen, Männer
sind dagegen häufiger von Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit betroffen.
Im Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS, 2003 bis 2006) wurden
epidemiologische Daten zu psychischen Auffälligkeiten bei Kindern und
Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren erhoben. 14,7 Prozent der Kinder und
Jugendlichen in dieser Altersspanne wurden als „auffällig“ bzw. „grenzwertig
auffällig“ eingestuft. Diagnosen werden in der Studie nicht gestellt. Da die
KiGGS-Daten erstmalig bundesweit repräsentativ erhoben wurden und
derartige Vergleichsstudien aus früheren Jahren fehlen, kann die Frage nach der
Zunahme von Auffälligkeiten oder Störungen in den letzten 15 Jahren nicht
beantwortet werden. Mit der Präsentation erster Ergebnisse aus der ersten
Wiederholungsbefragung von KiGGS (2009 bis 2012) wird es Ende 2013 möglich
sein, erstmalig Veränderungen über die Zeit zu beschreiben. Aufgrund
erweiterter Fragestellung wird es dann auch möglich sein, Auskunft über die Prävalenz
von diagnostizierten Störungen zu geben.
In KiGGS wurde auch die gesundheitsbezogene Lebensqualität gemessen,
indem eine Woche rückblickend sechs verschiedene Dimensionen der
Lebensqualität erfragt wurde: „Körperliches Wohlbefinden“, „Emotionales (psychisches)
Wohlbefinden“, „Selbstwert“, „Wohlbefinden in der Familie“, „Wohlbefinden
in Bezug auf Freunde/Gleichaltrige“ und „Schulisches Wohlbefinden“. Dabei
zeigt sich, dass adipöse Kinder und Jugendliche in ihrer gesundheitsbezogenen
Lebensqualität in allen Bereichen geringfügig aber statistisch signifikant
beeinträchtigt sind. Vergleicht man allerdings die gesundheitsbezogene
Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen, die ihr Gewicht für „genau richtig“ halten, mit
den subjektiv „viel zu Dicken“, so ergeben sich gravierende Unterschiede. In
allen Skalen ist die Lebensqualität derer, die sich für „viel zu dick“ halten,
deutlich niedriger verglichen mit den Kindern und Jugendlichen, die mit ihrem
Gewicht zufrieden sind. Noch deutlicher ist diese Einschränkung in der Gruppe
der Normalgewichtigen, die sich für „viel zu dick“ halten.
3. Welche quantitative Entwicklung haben die Essstörungen nach Kenntnis
der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren bei den 14- bis 29-Jährigen
genommen (bitte chronologisch, nach Alter und Geschlechtern
aufschlüsseln)?
Im KiGGS wurden epidemiologische Daten zu Symptomen von Essstörungen
bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 11 bis 17 Jahren erhoben. Insgesamt
21,9 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter von 11 bis 17 Jahren
(Mädchen: 28,9 Prozent, Jungen 15,2 Prozent) weisen nach diesen Ergebnissen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10656Symptome von Essstörungen auf. Da die KiGGS-Daten erstmalig bundesweit
repräsentativ erhoben wurden, fehlen derzeit noch derartige Vergleichsstudien.
Mit der Präsentation erster Ergebnisse aus der ersten Wiederholungsbefragung
von KiGGS wird es Ende 2013 jedoch möglich sein, erstmalig Veränderungen
über die Zeit zu beschreiben und Auskunft über die Prävalenz von
diagnostizierten Essstörungen zu geben.
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine signifikante Korrelation
zwischen der sozialen Schichtzugehörigkeit einer Person und deren Body
Mass Index (bitte nach Alter und Geschlechtern aufschlüsseln)?
Die aktuellen Daten aus der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in
Deutschland“ (2008 bis 2011) des RKI bestätigen den bereits aus früheren Studien
bekannten Zusammenhang zwischen sozioökonomischem Status und Adipositas
(BMI ≥ 30 kg/m2). Mit steigendem sozioökonomischen Status nimmt der Anteil
Adipöser bei Männern und Frauen in allen beobachteten Altersgruppen ab
(siehe Tabelle).
Tabelle: Prävalenz von Adipositas (BMI ≥ 30 kg/m2) nach Alter, Geschlecht
und sozialer Schichtzugehörigkeit
5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Gesetzentwurf
Nr. 1908 der Abgeordneten Valérie Boyer und weiterer Abgeordneter der
französischen Nationalversammlung bezüglich der Fotografien von
retuschierten Körpern (Proposition de loi relative aux photographies d’images
corporelles retouchées) vom 15. September 2009?
6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem im
französischen Gesetzentwurf beantragten Strafmaß in Höhe von 37 500 Euro bei
Verstößen gegen die Kenntlichmachung?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in Großbritannien, Israel und im US-
Bundesstaat Arizona ebenfalls parlamentarische Initiativen zur
Kenntlichmachung nachbearbeiteter Personenfotografien im öffentlichen Raum auf
den Weg gebracht wurden?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie aus diesen Initiativen?
b) Wenn nein, warum wurden diese Initiativen bislang nicht zur Kenntnis
genommen?
Die Fragen 5, 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Altersgruppen
18 bis 39 40 bis 59 60 bis 79
Männer
Niedrige Sozialschicht 21,4 31,9 33,7
Mittlere Sozialschicht 14,8 26,1 34,9
Hohe Sozialschicht 6,7 16,3 24,0
Frauen
Niedrige Sozialschicht 21,6 33,9 50,6
Mittlere Sozialschicht 12,6 23,4 36,9
Hohe Sozialschicht 6,3 12,5 13,4
Drucksache 17/10656 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung hat die genannten Gesetzesentwürfe und
parlamentarischen Initiativen in den jeweiligen Staaten zur Kenntnis genommen. Der eigene
Schwerpunkt der Aktivitäten liegt jedoch auf Gesundheitsförderung und
Prävention bei jungen Menschen durch Aufklärung und Information. Gerade bei
der Vermeidung von Essstörungen ist es wichtig, das Selbstwertgefühl von
Kindern und Jugendlichen zu stärken und einen kritischen Umgang mit Medien und
Werbung zu vermitteln, der eine eigenständige Bewertung bzw. Beurteilung
von medialen Bildern ermöglicht.
Des Weiteren nimmt die Bundesregierung keine Stellung zur Höhe von
Strafoder Bußgeldern nach ausländischem Recht.
8. Inwieweit haben die angesprochenen Initiativen im Falle ihrer
Durchsetzung Auswirkungen auf Presseprodukte aus Deutschland?
Ausländisches Recht findet nicht auf in Deutschland erstellte und
ausschließlich in Deutschland vertriebene Presseerzeugnisse Anwendung, denn für die
Bestimmung des auf die Werbemaßnahmen anwendbaren Rechts ist auf das
jeweilige Werbemedium und seine Verbreitung abzustellen. Die wirtschaftlichen
Auswirkungen auf Presseprodukte aus Deutschland sind nicht prognostizierbar.
9. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit in offiziellen
Bekanntmachungs- und Werbeveröffentlichungen des Bundes Personenfotografien
Verwendung fanden, die mit Bildbearbeitungsprogrammen verändert
wurden?
a) Wenn ja, in welchem Umfang werden Bildbearbeitungsprogramme
eingesetzt?
b) Wenn nein, was wird die Bundesregierung unternehmen, um
entsprechende Daten zu bekommen und zu veröffentlichen?
10. Wie häufig werden in Bekanntmachungs- und Werbeveröffentlichungen
des Bundes körperlich behinderte oder übergewichtige Menschen
abgebildet?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Unter dem Begriff „Bekanntmachungs- und Werbeveröffentlichungen“ versteht
das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hier alle
Abbildungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Das BPA hat im Rahmen des
Corporate Designs der Bundesregierung eine Bildsprache entwickelt, die einen
authentischen und realistischen Bildstil vorgibt. Diese wurde den Ressorts zur
Anwendung empfohlen.
Zu Einzelheiten wird auf
http://styleguide.bundesregierung.de/Webs/SG/DE/
Print-Styleguide/Basiselemente/Bildstil/bildstil_node.html?__site=SG
<
http://styleguide.bundesregierung.de/Webs/SG/DE/Print-Styleguide/
Basiselemente/Bildstil/bildstil_node.html?__site=SG> verwiesen.
Nacharbeiten im Sinne von Bildmanipulationen und dem Erzeugen von
Illusionen sind nicht mit dieser Bildsprache vereinbar. Im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung werden die Personen authentisch abgebildet.
Zur Häufigkeit der Abbildung bestimmter Personengruppen im Sinne dieser
Anfrage liegen keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1065611. Betrachtet die Bundesregierung die Kennzeichnung von retuschierten
Personenfotografien in der Modeindustrie als sinnvolle Maßnahme zur
Gesundheitsprävention Jugendlicher?
Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen
focussieren im Wesentlichen auf die Stärkung von gesundheitlichen und psychosozialen
Ressourcen. Dies beinhaltet die Förderung von Schutzfaktoren, die Stärkung
des Selbstwertgefühls und die Entwicklung eines positiven Körpergefühls.
Damit wird auch der Entstehung eines gestörten Essverhaltens und von
Essstörungen vorgebeugt. Studien, die einen unmittelbaren Zusammenhang
zwischen den in den Medien und in der Werbung dargestellten überschlanken
Schönheitsidealen und gesundheitsgefährdendem Verhalten haben, sind nicht
bekannt. Deshalb ist zweifelhaft, ob die Kennzeichnung retuschierter
Personenfotografien ein Beitrag sein kann, das durch das überschlanke Schönheits- und
Schlankheitsideal der Mode-, Film- und Werbebranche negativ beeinflusste
Selbstwertgefühl gerade junger Menschen zu korrigieren. Vielmehr soll jungen
Menschen eine selbständige Beurteilung medialer Bilder durch Aufklärung
vermittelt werden.
12. Liegen der Bundesregierung Informationen über die prozentuale Zahl von
mit Bildbearbeitungsprogrammen veränderten Bildern in der Werbe-,
Gesundheits- und Kosmetikindustrie vor?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Zahlen vor.
13. Welche empirischen Daten liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
Selbsteinschätzung von Menschen im Vergleich zu ihrem tatsächlichen
Gewicht vor, „zu dick“, „zu dünn“ etc. (bitte nach Alter und
Geschlechtern aufschlüsseln)?
a) Wie hat sich diese Zahl im Laufe der vergangenen zehn Jahren
verändert?
b) Wie gestaltet sich die Situation nach Kenntnis der Bundesregierung im
Vergleich zu anderen europäischen Ländern?
In dem KiGGS des RKI halten sich hinsichtlich ihres Körperbildes fast die
Hälfte (49,4 Prozent) der normalgewichtigen Mädchen für zu dick, bei den
Jungen sind es mehr als ein Viertel (26,2 Prozent). Im Zeitverlauf hat sich diese
Wahrnehmung bei Mädchen von 2002 bis 2010 verdoppelt.
Dieses Ergebnis wird von einer Studie „Jugendsexualität – Repräsentative
Wiederholungsbefragung von 14- bis 17-Jährigen und ihren Eltern“ der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestätigt, bei der die
körperbezogene Selbsteinschätzung der Mädchen ungünstiger ausfällt als die der
Jungen. Fast 50 Prozent der Mädchen fühlen sich zu dick, obwohl sie
normalgewichtig sind. Bei den Jungen sind es nur 22 Prozent.
Die 2012 veröffentlichten Daten der HBSC-Studie (Health Behaviour in
School-aged Children) der Weltgesundheitsorganisation Regionalbüro Europa
zum Gesundheitsverhalten von Schulkindern zeigt ebenfalls, dass in
Deutschland die Jugendlichen sehr unzufrieden mit ihrem eigenen Körper sind und sich
häufig zu dick fühlen, auch wenn sie normalgewichtig oder sogar
untergewichtig sind. Der Vergleich der deutschen mit den internationalen Daten zeigt:
Deutsche Mädchen und Jungen schätzen sich am häufigsten als zu dick ein. Allen 39
teilgenommenen Ländern gemeinsam ist, dass die Unzufriedenheit mit dem
Körper mit dem Alter steigt.
Drucksache 17/10656 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Welcher Zusammenhang besteht nach Ansicht der Bundesregierung
zwischen den Darstellungen von Models in Medien bzw. in der Werbung
einerseits und Essstörungen andererseits?
Das geltende Schönheitsideal, wie es von der Mode-, Film- und Werbebranche
transportiert wird, kann verbunden mit Diäten, exzessivem Sporttreiben oder
unkontrolliertem Essverhalten das Selbstwertgefühl negativ beeinflussen und
so die Entstehung von Essstörungen begünstigen. Essstörungen wie
Magersucht (Anorexia nervosa), Ess-Brechsucht (Bulimia nervosa) oder Binge-
Eating-Störungen (Essstörungen mit Essattacken) sind jedoch komplexe,
multifaktorielle Krankheitsbilder, die von zahlreichen physischen, psychischen und
sozialen Faktoren beeinflusst werden können. Über den isolierten Einfluss der
Darstellung in Medien bzw. Werbung liegen keine Erkenntnisse vor.
15. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Initiative
„Leben hat Gewicht“ von 2008 vor?
Die Initiative „Leben hat Gewicht“ will das Bewusstsein dafür stärken, dass
Essstörungen ernstzunehmende Erkrankungen sind und mittels gezielter
Prävention und Aufklärung vermieden bzw. vorgebeugt werden können. Kinder
und Jugendliche sollen darin gestärkt werden, ein positives Selbstwertgefühl zu
entwickeln und individuelle gesundheitliche Ressourcen zu nutzten. Die
Initiative dient dazu, eine breite Debatte anzustoßen und die Öffentlichkeit, das
Umfeld sowie die Betroffenen zu sensibilisieren.
Die Initiative wurde 2007 durch die Bundesministerien für Gesundheit, für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Bildung und Forschung
gestartet. Sie wird von verschiedenen Prominenten aus der Film-, Mode- und
Werbebranche sowie dem Sport unterstützt. Auch Beratungseinrichtungen,
Fachgesellschaften, Ärzteverbände und Sportvereinigungen beteiligen sich aktiv.
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Veranstaltungen (z. B.
Eröffnungsveranstaltung, ein Jugendevent und eine Fachkonferenz) durchgeführt,
Materialien herausgegeben, eine freiwillige Selbstverpflichtung der Textil- und
Modebranche verabschiedet und mit Projekten konkrete Aspekte intensiver
bearbeitet. Die einzelnen Aktivitäten zu den Informations-, Hilfs-, Beratungs-
und Präventionsangeboten wurden gebündelt und bekannt gemacht
(
www.bmg.bund.de).
Ein Expertengremium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der
maßgeblichen Institutionen, Verbände und Fachgesellschaften zusammensetzt, begleitet
die Initiative von Beginn an. Es dient in erster Linie der Vernetzung der Akteure
und greift unterschiedliche aktuelle Themen auf. So hat es z. B. „Empfehlungen
zur integrierten Versorgung bei Essstörungen in Deutschland“ erarbeitet, die
von der BZgA Ende 2011 herausgegeben wurden. Diese fachliche
Schwerpunktsetzung soll zukünftig verstärkt fortgeführt werden.
Die Initiative „Leben hat Gewicht“ ist Teil des Nationalen Aktionsplans
„IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung“. Die BZgA begleitet mit ihren unterschiedlichen Maßnahmen im
Themenfeld Essstörungen die Initiative „Leben hat Gewicht“ (
www.bzga-
essstoerungen.de).
Nähere Informationen zu den einzelnen Aktivitäten finden sich auch in der
Antwort zu Frage 19.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1065616. Inwieweit konnte die in der Initiative „Leben hat Gewicht“ verankerte
Selbstverpflichtung der Modebranche, keine magersüchtigen Models zu
vermarkten, umgesetzt werden?
Die Unterzeichner der „Nationalen Charta der deutschen Textil- und
Modebranche“ im Jahre 2008 setzen sich für die Förderung und Vermittlung eines
gesunden Körperbildes ein und stellen sich offen gegen krankhafte (Vor-)Bilder
extremer Magerkeit, insbesondere bei Mädchen und Frauen. Sie haben sich
selbstverpflichtet, Models erst ab einem Body Maß Index von mindestens 18,5 und ab
einem Mindestalter von 16 Jahren zu beschäftigen. Hiermit wurde ein wichtiges
Zeichen gesetzt. Da es sich hier um eine freiwillige Selbstverpflichtung handelt,
obliegt die Umsetzung allein der Modeindustrie. Aktuelle Informationen zur
Umsetzung der Selbstverpflichtung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Bekannt ist aber, dass beispielsweise im Juni 2012 die internationale
Modezeitschrift „Vogue“ erklärte, zukünftig auf sogenannte Magermodels zu verzichten.
17. Gibt es vonseiten der Bundesregierung die Absicht, die in der Initiative
„Leben hat Gewicht“ verankerte Selbstverpflichtung der Modebranche,
keine magersüchtigen Models zu vermarkten, bei nicht erfolgter
Einhaltung gesetzlich zu verankern?
Die Bundesregierung plant derartige Schritte nicht.
18. Reichen nach Ansicht der Bundesregierung die Regelungen des
Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und anderer Gesetze zum Schutz
minderjähriger Models aus?
Wenn ja, inwieweit werden magersüchtige Models durch die gesetzlichen
Vorgaben geschützt?
Aus Sicht der Bundesregierung reichen die Regelungen des
Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) zum Schutz minderjährige Modelle aus. Alle
Kinder (junge Menschen unter 15 Jahren) sowie alle Jugendliche (junge Menschen
ab 15 und unter 18 Jahren), die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen,
bedürfen für eine Tätigkeit als Modell nach § 6 JArbSchG einer
Ausnahmegenehmigung der Arbeitsschutzbehörde. Insbesondere darf eine solche Genehmigung
nur erteilt werden, wenn eine nicht länger als vor drei Monaten ausgestellte
ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, nach der gesundheitliche Bedenken
gegen die Beschäftigung nicht bestehen. Außerdem müssen die erforderlichen
Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes gegen Gefahr für Leben
und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen
oder seelisch-geistigen Entwicklung getroffen werden. Alle sonstigen
Jugendlichen, also auch magersüchtige Modells, sind durch die
Arbeitsschutzregelungen für Jugendliche geschützt. Insbesondere dürfen Jugendliche nicht mit
Arbeiten beschäftigt werden, die ihre psychische oder physische
Leistungsfähigkeit übersteigen (vgl. § 22 Absatz 1 Nr. 1 JArbSchG). Im Übrigen hat der
Arbeitgeber die Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz der
Jugendlichen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung
einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung
erforderlich sind (§ 28 Absatz 1 JArbSchG). Hierzu hat er u. a. vor Beginn der
Beschäftigung Jugendlicher und bei wesentlichen Änderungen der
Arbeitsbedingungen die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen Jugendlicher
zu beurteilen (§ 28a JArbSchG).
Mit dem Thema Magersucht ist auch der Jugendmedienschutz seit längerem
befasst. Die Verherrlichung von Magersucht (Anorexia nervosa) wird in § 18
Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes zwar nicht als einer der Regeltatbestände der
Drucksache 17/10656 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeJugendgefährdung aufgeführt. Sie stellt jedoch nach der Spruchpraxis der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen weiteren Tatbestand
der Jugendgefährdung dar. Die Gremien der BPjM haben daher bereits
mehrfach sogenannte Pro-Ana-Foren im Internet, die Magersucht bagatellisieren,
indiziert. Als Folge der Indizierung dürfen diese Internetangebote nur noch in
geschlossenen Benutzergruppen verbreitet werden, zu denen ausschließlich
Erwachsene Zutritt erhalten.
19. Welche finanziellen Mittel wurden für die Initiative „Leben hat Gewicht“
aus Haushaltsmitteln bereitgestellt (bitte nach Jahren seit 2008
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung fördert seit Jahren verschiedene Maßnahmen und
Projekte, die die verschiedensten Aspekte von Essstörungen zum Gegenstand
haben und somit auch einen Beitrag zur Initiative „Leben hat Gewicht“ leisten.
Durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurden im Jahr 2008
Mittel in Höhe von über 315 000 Euro für die Initiative bereitgestellt. Dabei
handelte es sich überwiegend um die Finanzierung öffentlichkeitswirksamer
Veranstaltungen und Medien rund um das Thema Essstörungen. Durch das
BMG wird auch der fachliche Austausch von Expertinnen und Experten
kontinuierlich begleitet und gefördert. Das sog. Expertengremium tagt in der Regel
halbjährlich. Außerdem wurde 2008 bis 2012 ein Modellprojekt zur Stärkung
der Selbsthilfepotentiale von Betroffen mit 307 000 Euro unterstützt, das neben
der Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auch eine
bundesweite Vernetzung zwischen bereits bestehenden Einrichtungen,
Erziehungsberatungsstellen, Schulen und Suchtberatungsstellen initiierte. Ebenfalls als
Modellprojekt wurde von 2008 bis 2010 die Entwicklung von
Beratungsmodulen für Frauen und Mädchen mit Essstörungen mit rd. 116 000 Euro gefördert.
Beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) steht die Stärkung der Medienkompetenz von Jugendlichen im
Vordergrund. Hierzu wurde der Ratgeber „Gegen Verherrlichung von Essstörungen
im Internet“ für Eltern, Fachkräfte und Provider erstellt. Für die bisher
insgesamt vier Auflagen wurden seit 2008 rund 30 000 Euro ausgegeben.
Im Rahmen der Psychotherapieforschung fördert das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) von 2006 bis 2013 das Verbundprojekt
EDNET (Eating Disorders Diagnostic and Treatment Network) mit insgesamt
5,5 Mio. Euro. Dieses erforscht anhand von fünf klinischen Studien sowie
einigen Begleitprojekten, z. B. aus der Genetik, psychotherapeutische
Behandlungsansätze bei Essstörungen.
Darüber hinaus führt die BZgA seit langem Maßnahmen zur Prävention von
Essstörungen durch, die eng mit dem Expertengremium der Initiative
abgestimmt werden. Dabei handelt es sich um die die Bereitstellung eines ständig
aktualisierten umfangreichen Medienangebots (Online und Print) für
Betroffene, Angehörige, und Multiplikatoren (z. B. Lehrkräfte), die Verbesserung der
Qualität in der Beratung und Behandlung von Essstörungen, insbesondere die
Durchführung der bundesweiten Studie zur „Prävention und Versorgung von
Essstörungen in der Bundesrepublik“ und die Durchführung des
Präventionsprojekts „BodyTalk“, mit der Kinder und Jugendliche mittels eines integrierten
Ansatzes zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten, insbesondere mittels
Bewegung, Ernährung und Stressabbau, motiviert werden. Diese Maßnahmen
wurden seitens der BZgA mit insgesamt fast 600 000 Euro für die Jahre 2008
bis 2012 unterstützt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1065620. Wurde die Initiative „Leben hat Gewicht“ evaluiert?
a) Wenn ja, wie oft und mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Eine wissenschaftliche Evaluierung einzelner Teilprojekte, die aus der Initiative
„Leben hat Gewicht“ entsprungen sind, ist erfolgt (siehe auch Antwort zu
Frage 21). Wie bereits in den vorangegangen Antworten erläutert, besteht die
Initiative aus unterschiedlichen Elementen und dient in erster Linie dazu, auf
die Problematik der Essstörungen hinzuweisen, eine öffentliche Debatte
anzustoßen, vorhandene Angebote zu verbessern und Betroffene sowie deren
Angehörige auf Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen. Der Erfolg der
beschriebenen umfassenden Ziele der Initiative lässt sich nach strengen
wissenschaftlichen Vorgaben nicht unmittelbar messen, spiegelt sich jedoch mittelbar
z. B. in Aktivitäten einzelner Modezeitschriften mit einer beachtlichen Leserzahl
wider.
21. Gibt es vonseiten des Bundes Initiativen und Kampagnen zur Förderung
des Selbstwertgefühls Jugendlicher, die explizit auf die Gefahren von
Schönheitswahn und Körperkult aufmerksam machen (bitte nach
Geschlechtern aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, seit wann gibt es solche Projekte, welche finanziellen Mittel
wurden dafür bereitgestellt und welche Ergebnisse liegen vor?
b) Wenn nein, warum nicht, und werden derartige Projekte für die
Zukunft geplant?
Die BZgA führt im Rahmen der Gesundheitsaktion „GUT DRAUF“, mit der
Kinder und Jugendliche mittels eines integrierten Ansatzes zu einem
gesundheitsförderlichen Verhalten motiviert werden, das Präventionsprojekt „Body-
Talk“ durch. Dieses wurde von der Dove „Aktion für mehr Selbstwertgefühl“
und dem Frankfurter Zentrum für Essstörungen entwikkelt. Damit wird neben
der Vermittlung von Kompetenzen in den Feldern Bewegung, Ernährung und
Stressregulation auch die Medienkompetenz und das in den Medien vermittelte
Schönheitsideal aufgegriffen und diese Themen einer breiteren Zielgruppe
zugänglich gemacht.
Die Ergebnisse der Evaluation des Projektes zeigen, dass mit diesem Vorgehen
die Gruppe der 13- bis 17-Jährigen gut erreicht wurden. Mit 34,4 Prozent waren
Hauptschülerinnen und Hauptschüler die größte Gruppe, gefolgt von den
Realschülerinnen und Realschülern mit 24,6 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte der
befragten Jugendlichen teilte mit, dass sie etwas Neues gelernt hätten. Bei der
jüngeren Zielgruppe – insbesondere bei den Mädchen – ist der persönliche
Gewinn durch die BodyTalk-Angebote am höchsten. Das zeigt sich sowohl bei
Fragen zu direkten Wirkungen (wie Wohlbefinden, Steigerung des
Selbstbewusstseins) als auch zu längerfristigen Effekten (wie Gelerntes ausprobieren,
Kompetenz zur kritischen Bewertung medialer Vorbilder). Jugendliche werden dazu
befähigt, mediale Ideale kritischer bewerten zu können und ihre eigenen
Einstellungen und Verhaltensweisen zu reflektieren. Diese ganzheitlichen
Ansätze und Maßnahmen sollen auch in den nächsten Jahren weitergeführt werden.
22. Wie viele Klagen wegen Diskriminierung oder Mobbing wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 pro Jahr von welchen
Personengruppen (Alter, Geschlecht) vor Gerichten in Deutschland eingereicht?
Vor Zivil- und Arbeitsgerichten werden Klagen wegen Diskriminierung oder
Mobbing nicht statistisch erfasst. Dementsprechend liegen der
Bundesregierung auch keine Informationen über die Zahl der Klagen vor.
Drucksache 17/10656 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Ist der Bundesregierung bekannt, wie vielen gerichtsbekannten Fällen
von Diskriminierung oder Mobbing seit 2008 Angriffe aufgrund der
körperlichen Erscheinung (wie Aussehen, Behinderung oder Fitness)
zugrunde liegen?
Es liegen mangels statistischer Erfassung auch keine Daten über Klagen vor,
denen Angriffe wegen der körperlichen Erscheinung zugrunde liegen.
24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Standards für
diskriminierungsfreie Bewerbungen in der Arbeits- und Ausbildungswelt
auf den Weg zu bringen?
Die Bundesregierung setzt sich entschieden für die gleichberechtigte Teilhabe
von Frauen und Männern, von Menschen mit Behinderung und gegen alle Arten
von Diskriminierung ein. Das Ziel der Bundesregierung ist es, dem
Schutzbedürfnis von Menschen, die diskriminiert werden oder von Diskriminierung
bedroht sind, Rechnung zu tragen.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde ein wirksames
Rechtsinstrument geschaffen, um Benachteiligungen zu verhindern oder zu
beseitigen. Das AGG gilt gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 auch für alle zu
ihrer Berufsbildung Beschäftigten, es gilt für alle Beschäftigten ausdrücklich
bereits in der Phase der Bewerbung (§ 6 Absatz 1 Satz 2) und sieht auch
Mechanismen zur Überwachung und Umsetzung von dessen Einhaltung vor. Die
Bundesregierung hat zur Erfüllung ihrer entsprechenden Verpflichtung aus den EU-
Gleichbehandlungsrichtlinien auch die unabhängige Antidiskriminierungsstelle
des Bundes (ADS) eingerichtet. Sie unterstützt auf unabhängige Weise
Personen, die Benachteiligungen erfahren haben.
Ausgehend von guten Erfahrungen in anderen Ländern hat die ADS im
Zeitraum von November 2010 bis Dezember 2011 ein Modellprojekt durchgeführt,
in dem verschiedene Unternehmen und Behörden, u. a. das BMFSFJ,
anonymisierte Bewerbungsverfahren testen. Die Ergebnisse wurden im April 2012
vorgestellt. Obwohl die begleitend durchgeführte Studie nicht repräsentativ ist,
zeigen die Ergebnisse des Pilotprojekts erste, wichtige Tendenzen. Alle
Bewerbergruppen hatten im anonymisierten Verfahren die gleiche Chance auf eine
Einladung zu einem Bewerbungsgespräch. Im Vergleich mit herkömmlichen
Verfahren gilt für Bewerbende mit Migrationshintergrund: Hatten sie zuvor
Nachteile, sind diese nach der Einführung anonymisierter
Bewerbungsverfahren verschwunden, ihre Chancen hatten sich also verbessert. Auch Frauen
hatten anonymisiert tendenziell bessere Chancen als zuvor, zu einem Gespräch
eingeladen zu werden. Die ADS wird im Laufe dieses Jahres hierzu Schulungen
anbieten, um das anonymisierte Bewerbungsverfahren weiter bekannt
zumachen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit dem „Dialogforum Migranten im
öffentlichen Dienst“ im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration
gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Dialogforums
konkrete Maßnahmen erarbeitet, die ebenfalls diskriminierungsfreie Bewerbungen
in der Arbeits- und Ausbildungswelt, hier somit vornehmlich für den
öffentlichen Dienst und mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund,
gewährleisten sollen. Hierzu zählt die Information und Schulung der Personalstellen
und der am Auswahlverfahren Beteiligten, die Aufnahme von geeigneten
Zusätzen in Stellenausschreibungen (wie „Die Bewerbung von Menschen aller
Nationalitäten wird begrüßt.“) und die Überprüfung von Anforderungsprofilen
und Ausschreibungstexten auf mittelbare Diskriminierungen. Im Dialogforum
wurde von gewerkschaftlicher Seite zugesagt, in gleicher Weise Personal- und
Betriebsräte zu schulen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1065625. Welche Maßnahmen sind vonseiten der Bundesregierung geplant, um im
Rahmen der Europäischen Union die bestehenden
Antidiskriminierungsrichtlinien hinsichtlich der Diskriminierung aufgrund von Übergewicht
oder Fitness zu ergänzen?
Die Bundesregierung plant derzeit keine diesbezüglichen Maßnahmen.
26. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen zehn Jahren die Inanspruchnahme von Schönheitsoperationen
(bitte chronologisch anführen und nach Alter, Geschlechtern,
Bundesländern und Art des operativen Eingriffs aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine statistisch abgesicherten Informationen zu
Schönheitsoperationen oder kosmetischen Operationen im Sinne von rein
ästhetisch begründeten Eingriffen ohne medizinische Indikation vor. Auch die
Ärztekammern führen keine entsprechenden Statistiken. Ebenso verfügen die
entsprechenden Fachgesellschaften und Berufsverbände über keine
umfassenden Daten zur Inanspruchnahme von Schönheitsoperationen. Die Gesellschaft
für Ästhetische Chirurgie Deutschland e. V. (GÄCD) schätzt, dass ihre
Mitglieder im Jahr 2010 ca. 117 000 Schönheitsoperationen durchgeführt haben, 2009
waren es noch ca. 171 000 Operationen
27. In welcher Weise wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung Werbung
für Schönheitsoperationen auf die Nachfrage nach Schönheitsoperationen
aus?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse zur werbebedingten
Nachfragesteigerung nach Schönheitsoperationen.
28. Welche Motive für Schönheitsoperationen haben Untersuchungen
ergeben, die der Bundesregierung bekannt sind?
Im Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Schönheitsoperationen: Daten,
Probleme, Rechtsfragen“ vom 31. Januar 2007, den die Bundesanstalt für
Ernährung und Landwirtschaft für das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt hat, finden sich auch Angaben zu den
Gründen für ästhetische Operationen. Danach werden überwiegend eng
begrenzte Körperpartien als defizitär empfunden, die in Übereinstimmung mit
dem eigenen Selbstbild korrigiert werden sollen. Auch wurden Scham,
Selbstzweifel, narzistische Tendenzen und ein Kontrollbedürfnis über den eigenen
Körper, aber auch das Krankheitsbild der sog. Körperbildstörung, dessen
Vorliegen nach ungesicherten Zahlen bei 1 bis 2 Prozent der Bevölkerung vermutet
werde, als Gründe angegeben.
29. In welchem Maße sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen
Handlungsbedarf zur Unterbindung von Schönheitsoperationen an
Minderjährigen?
30. An welchen Stellen in den entsprechenden Gesetzen zur Kindererziehung
und zum Jugendschutz ist aus Sicht der Bundesregierung eine
Neujustierung bezüglich eines Verbots von Schönheitsoperationen an
Minderjährigen geboten?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 17/10656 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung setzt im Zusammenhang mit Schönheitsoperationen auf
verbesserte Information und Aufklärung, wie sie auch im Regierungsentwurf
eines Patientenrechtegesetzes vorgesehen sind. Zwar wurden dort keine
spezifischen Regelungen zu Schönheitsoperationen aufgenommen. Die Situation der
Patientinnen und Patienten wird sich aber verbessern, weil der Anspruch auf
Information und Aufklärung im Rahmen einer Behandlung und die
Anforderungen daran präzisiert und kodifiziert werden.
Mit Blick auf die bestehenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB), die einen angemessenen Schutz von Minderjährigen gewährleisten,
erscheint eine Regelung zum Verbot von Schönheitsoperationen an
Minderjährigen nicht erforderlich. Nach § 1627 BGB haben die Eltern die elterliche Sorge
zum Wohl des Kindes auszuüben. Gefährdet die Schönheitsoperation das Wohl
des Kindes, hat das Familiengericht nach § 1666 Absatz 1 BGB die zur
Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Vor diesem Hintergrund ist im Kindschaftsrecht keine Änderung zum Schutz
vor Schönheitsoperationen geboten.
31. Inwieweit wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass
Schönheitsoperationen an Minderjährigen nicht unzulässig als medizinisch
notwendig deklariert werden?
Um im Einzelfall abzugrenzen, ob eine Operation, die das äußere
Erscheinungsbild verändert, medizinisch indiziert ist, bedarf es in aller Regel einer
medizinischen Einschätzung einschließlich psychischer Aspekte. Eine Einordnung
gewissenhaft und entsprechend den Vorgaben des ärztlichen Berufsrechts
vorzunehmen, ist Aufgabe der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Die Einhaltung
dieser Vorgaben überwachen die Ärztekammern, die ihrerseits der Aufsicht der
Länder unterliegen.
Bei der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen ist von der die Behandlung
durchführenden Ärztin oder dem durchführenden Arzt jeweils die
indikationsbegründende Diagnose codiert nach ICD-10 GM anzugeben. Bei ambulanten
operativen Eingriffen – mit Ausnahme der sogenannten kleinchirurgischen
Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) – ist zudem der
zutreffende Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) anzugeben. Darüber
hinaus sind weitere vertraglich festgelegte Dokumentationspflichten zu
beachten und einzuhalten. Es ist dabei Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung
der Ärzte und Krankenkassen, die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die
vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen
entspricht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]