[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10794
17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10622 –
Drohende humanitäre Krise im griechischen Gesundheitssystem
und das Engagement des Bundesministeriums für Gesundheit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Situation im griechischen Gesundheitssystem ist nach
Medieninformationen dramatisch, es droht eine humanitäre Krise. Für viele Krankenversicherte
besteht bereits heute faktisch kein Versicherungsschutz mehr. Das
Krankenversicherungssystem ist pleite und zahlt Rechnungen bestenfalls mit langem
Verzug. Deshalb werden in Apotheken Medikamente fast ausschließlich gegen
Barzahlung ausgegeben, viele Ärzte behandeln Patienten nur bei Vorkasse und
in staatlichen Krankenhäusern finden Behandlungen und Operationen nicht
statt, weil es am Nötigsten fehlt – vom Katheter über Verbandmaterial bis
zum Operationsbesteck (vgl.
www.news-magazin.at/articles/1226/510/332383/
griechenland-ihr). In den Fällen, in denen die Krankenversicherung noch zahlt,
müssen die Versicherten dennoch mit Mehrkosten rechnen; die Eigenbeteiligung
der Versicherten steigt permanent an. Dies führt dazu, dass viele von ihnen
keinen Arzt mehr aufsuchen, teils auch nicht bei schweren Krankheiten. Überhaupt
keine Leistungen erhalten mittlerweile 30 Prozent der Griechen; sie sind nicht
mehr krankenversichert (vgl.
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/
griechenlandim-freien-fall-1.1288560-4).
Die Sparmaßnahmen, die Griechenland von der Troika (Europäische
Kommission, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds) verordnet
wurden, sind die wesentliche Ursache für diese Missstände und drohen die Lage
weiter zu verschärfen. Auf Anweisung der Troika wurde im Herbst 2011 der
Nationale Träger für Gesundheitsdienstleistungen (EOPYY) geschaffen, in die
mehrere Berufskrankenkassen überführt wurden. Die meisten Krankenkassen
waren bereits verschuldet, so dass die EOPYY nun Verbindlichkeiten in Höhe
von ca. 2 Mrd. Euro gegenüber Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und
Pharmakonzernen begleichen müsste. Es gibt aber kein Konzept für eine tragfähige
Finanzierung der EOPYY, im Gegenteil: Sie erhält 500 Mio. Euro weniger
staatliche Zuschüsse als die einzelnen Krankenkassen vor der Fusion (vgl.
www.taz.de/Finanzkrise-in-Griechenland/!94746). Das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) hat mit dem „Memorandum of Understanding“ vom
11. April 2012 aufseiten der EU die Federführung für den Umbau des griechi- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. September
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10794 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschen Gesundheitssystems übernommen. In der zwischen dem BMG, dem
griechischen Ministerium für Gesundheit und soziale Solidarität und der Task Force
Griechenland der Europäischen Kommission (TFGR) geschlossenen
Vereinbarung heißt es: „Die Hauptaufgabe und Verantwortung des federführenden
Staates besteht in erster Linie darin, die griechischen Behörden bei der
Vorbereitung der Gesamtstruktur und der Strategie zur Umsetzung von Reformen im
öffentlichen Gesundheitswesen zu unterstützen“ (vgl.
www.bmg.bund.de/
fileadmin/dateien/Pressemitteilungen/2012/2012_02/120411_Anlage_PM_
MOU_on_Health_-_ Final_clean.pdf). Die Zusammenarbeit zwischen dem
BMG und dem griechischen Ministerium für Gesundheit und soziale Solidarität
ist nicht neu, bereits im Februar 2011 wurde die „Declaration of Intent“
unterzeichnet. Zu diesem Anlass erklärte der Staatssekretär im Bundesministerium
für Gesundheit, Stefan Kapferer, es ginge darum, „mit substantiellen und
wirksamen Veränderungen in der Organisation des Gesundheitswesens die Effizienz
und Effektivität der medizinischen Versorgung langfristig zu erhöhen“ (vgl.
www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2011-01/deutschland-
unterstuetzt-griechenland.html). Angesichts der momentanen Verhältnisse im
griechischen Gesundheitssystem scheint diese Zielsetzung bei Weitem nicht
erreicht zu sein.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des griechischen
Gesundheitssystems der letzten drei (Krisen-)Jahre unter dem Aspekt der
Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle
Einwohnerinnen und Einwohner Griechenlands?
Das griechische Gesundheitswesen weist derzeit einige Defizite auf. Es fehlen
eine effektive Kostensteuerung sowie wettbewerbliche Elemente (keine freie
Wahl der Krankenversicherungsträger möglich). Außerdem ist das medizinische
Personal unterbezahlt und es gibt regionale Qualitäts- und
Quantitätsunterschiede in der medizinischen Versorgung.
Die griechische Regierung ist sich der geschilderten Unzulänglichkeiten des
griechischen Gesundheitssystems bewusst und bemüht, diese zu beheben. Sie
sucht nicht zuletzt deshalb die Zusammenarbeit in der Task Force Griechenland
der Europäischen Kommission (TFGR) und mit dem Bundesministerium für
Gesundheit (BMG).
2. Welche konkreten Kooperationen und Maßnahmen sind auf der Grundlage
der „Declaration of Intent“ entstanden, die am 16. Februar 2011 zwischen
dem BMG und dem Ministerium für Gesundheit und soziale Solidarität der
Hellenischen Republik unterzeichnet wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Durchführung und die Ergebnisse der
einzelnen Maßnahmen?
Im März 2011 wurden auf Initiative des BMG und in Zusammenarbeit mit der
AOK Berlin/Brandenburg und dem größten kommunalen Krankenhauskonzern
in Deutschland, Vivantes, leitende Mitarbeiter des griechischen
Gesundheitsministeriums im Rahmen eines Workshops über Aspekte der stationären
Versorgung in Deutschland informiert (Finanzierungssysteme, Vertragsbeziehungen
zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen, Zusammenarbeit von
Krankenhäusern und sonstigen Partnern, Beschaffungswesen für Krankenhäuser, Fusion
und Reorganisation von Krankenhäusern).
Im März und April 2011 wurden ebenfalls auf Initiative des BMG
Expertengespräche in Berlin und Athen zu Aspekten der Arzneimittelversorgung und
-preisgestaltung in Deutschland geführt. Zudem fanden im April 2011
Arbeitsgespräche in Athen statt, in denen griechische Experten über Voraussetzungen
für die Einführung von Diagnosis-Related Groups (DRGs) informiert wurden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10794Seit April 2011 werden zur Umsetzung der Klinikpartnerschaft zwischen den
Universitätskliniken Ioannina und Marburg alternierend in Deutschland und
Griechenland Live-Operationskurse, Beratungskurse zur Einführung
verbindlicher Hygienestandards, zum Aufbau eines Patientenmanagementsystems und
zur Optimierung der OP-Organisation durchgeführt.
Im Einvernehmen mit dem griechischen Gesundheitsministerium wurde eine
Erörterung anderer Themenbereiche, die nicht strukturrelevant sind,
zurückgestellt.
3. Auf wessen Initiative ist das „Memorandum of Understanding“ zustande
gekommen, dass im April 2012 zwischen dem BMG, der TFGR und dem
griechischen Ministerium für Gesundheit und soziale Solidarität vereinbart
wurde?
Auf Wunsch der griechischen Regierung und der TFGR.
4. Welche der im „Memorandum of Understanding“ vereinbarten Maßnahmen
ist auf Initiative der Bundesregierung, welche auf Initiative der griechischen
Regierung und welche auf Initiative der TFGR aufgenommen worden?
Die im Memorandum of Understanding (MoU) vereinbarten
Themenschwerpunkte wurden einvernehmlich zwischen allen Unterzeichern festgelegt.
5. Welche anderen EU-Mitgliedstaaten sind an dieser Kooperation beteiligt?
Im Rahmen der TFGR und abgestimmt mit dem BMG als Domain Leader
beteiligen sich gegenwärtig Schweden und Belgien. Zudem hat Finnland sein
Interesse bekundet.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Leiters der TFGR, Horst
Reichenbach, dass das übergeordnete Ziel für die Beratung der griechischen
Regierung im Gesundheitswesen die Senkung der Gesundheitsausgaben auf
6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ist (DER TAGESSPIEGEL vom
23. März 2012,
www.tagesspiegel.de/wirtschaft/griechenland-ist-nicht-
dieddr/6362542.html)?
a) Wenn ja, welche politische Folgenabschätzung liegt dieser Zielsetzung
zugrunde?
b) Wenn nein, wie definiert die Bundesregierung ihre Zielsetzungen im
Bezug auf das Engagement für das griechische Gesundheitssystem?
Die Bundesregierung konzentriert sich derzeit darauf, Vorschläge für die
Entwicklung und Einführung effizienter und transparenter Strukturen in
ausgesuchten Bereichen des griechischen Gesundheitswesens in Zusammenarbeit mit der
TFGR und anderen EU-Mitgliedstaaten auszuarbeiten.
c) Wie hoch sind die öffentlichen und privaten Gesundheitsausgaben (bitte
getrennt ausweisen) Griechenlands, Deutschlands und nach Kenntnis der
Bundesregierung der anderen EU-Staaten in absoluten Zahlen pro
Einwohner und relativ zum BIP derzeit?
Die Antwort setzt zwei methodische Vorbemerkungen voraus:
1. Eine Darstellung der öffentlichen und privaten Gesundheitsausgaben im
internationalen Vergleich in absoluten Zahlen ist nicht aussagekräftig, weil
Drucksache 17/10794 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedamit weder die unterschiedlichen Bevölkerungszahlen noch die
unterschiedliche Wirtschaftskraft der in den Vergleich einbezogenen Länder
berücksichtigt wird. International vergleichende Darstellungen der
Gesundheitsausgaben setzen diese daher entweder in Bezug zum
Bruttoinlandsprodukt oder berichten die Ausgaben als Pro-Kopf-Werte (und dann zudem in
einheitlicher Währung sowie kaufkraftgewichtet, um die unterschiedliche
Kaufkraft zu berücksichtigen).
2. International vergleichende Angaben zum Gesundheitswesen Griechenlands
sind nur in sehr eingeschränktem Umfang erhältlich, u. a. weil dort das – nach
international vergleichbaren Definitionen und Kriterien gestaltete – System
of Health Accounts der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) bislang noch nicht angewendet wird. Aus diesem
Grund gibt es auch noch keine offizielle Statistik, die eine aktuelle und nach
öffentlichen und privaten Ausgabenträgern oder verschiedenen
Leistungssektoren differenzierte Darstellung der Gesundheitsausgaben erlaubt*.
Insoweit sind auch die für Griechenland von der OECD oder anderen
internationalen Institutionen berichteten Angaben wenig differenziert und sollten
nur sehr vorsichtig interpretiert werden.
Entsprechende Darstellungen kommen vor diesem Hintergrund zu folgenden
Ergebnissen:
* Vgl. dazu z. B. Economou, Charalampos/Giorno, Claude, 2009: Improving the Performance of the
Public Health Care System in Greece, Economics Department Working Paper No. 722, Paris: OECD,
Seite 14, and Economou, Charalampos, 2010: Greece. Health System Revies, European Observatory on
Health Systems and Policies, Seite 49.
Schaubild: Gesundheitsausgaben insgesamt pro Kopf, 2010 (in Euro, kaufkraftgewichtet)
3.890
3.607
3.4393.3833.337
3.0583.052
2.8942.862
2.636
2.504
2.3452.2822.244
2.097
1.869
1.7831.758
1.614
1.450
1.231
1.068 995 972
821
745 677
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
Ni
ed
er
lan
de
Lu
xe
m
bu
rg
Dä
ne
m
ar
k
Ös
te
rre
ich
De
ut
sc
hla
nd
Fr
an
kr
eic
h
Be
lgi
en
Sc
hw
ed
en
Irl
an
d
Gr
oß
br
ita
nn
ien
Fi
nn
lan
d
Sp
an
ien
Ita
lie
n
Gr
iec
he
nla
nd
Po
rtu
ga
l
Sl
ow
en
ien
Zy
pe
rn
M
alt
a
Sl
ow
ak
isc
he
R
ep
ub
lik
Ts
ch
ec
his
ch
e
Re
pu
bli
k
Un
ga
rn
Po
len
Es
tla
nd
Lit
ta
ue
n
Le
ttla
nd
Bu
lga
rie
n
Ru
m
än
ien
Quellen: OECD Health Data 2012, Eurostat.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10794Zwischen öffentlichen und privaten Ausgabenträgern differenzierte Daten für
Griechenland liegen derzeit nur bis zum Jahr 2007 vor. In diesem Jahr nahmen
die Gesundheitsausgaben insgesamt in Griechenland 9,6 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts in Anspruch, davon entfielen 5,8 Prozent auf öffentliche und
3,8 Prozent auf private Ausgaben. Deutschland gab im Jahr 2007 10,4 Prozent
des BIP für Gesundheit aus, davon waren 8 Prozent öffentliche und 2,4 Prozent
private Ausgaben.
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Horst Reichenbach, dass
insbesondere durch einen stärkeren Generikaeinsatz sowie durch
Einsparungen bei Krankenhausverwaltungen das in Frage 5 genannte Ziel zu erreichen
sei?
Die Bundesregierung und die TFGR teilen und unterstützen die Auffassung der
griechischen Regierung, Möglichkeiten zur Senkung der Arzneimittelausgaben
zu nutzen. Dazu gehört auch die von der griechischen Regierung beabsichtigte
Erhöhung des Anteils an Generikapräparaten.
Die Bundesregierung vertritt wie auch die TFGR die Auffassung, dass weitere
Anstrengungen erforderlich sind, um die seit 2001 in Griechenland erkennbaren
Initiativen zur Einführung moderner, effizienzorientierter
Managementstrukturen in Krankenhäusern deutlich zu verstärken. Dies ist nicht zuletzt eine
entscheidende Voraussetzung für die Einführung und Anwendung eines DRG-
Systems.
Schaubild: Gesundheitsausgaben insgesamt als Anteil am Bruttoinlandsprodukt, 2010
12
11,6 11,6
11,1 11
10,7 10,5
10,2
9,6 9,6 9,6
9,3 9,2 9 9 8,9
8,6
7,9 7,8
7,5 7,4 7,2 7 7 6,8
6,3
6
0
2
4
6
8
10
12
14
Ni
ed
er
lan
de
Fr
an
kr
eic
h
De
ut
sc
hla
nd
Dä
ne
m
ar
k
Ös
te
rre
ich
Po
rtu
ga
l
Be
lgi
en
Gr
iec
he
nla
nd
Sp
an
ien
Sc
hw
ed
en
Gr
oß
br
ita
nn
ien
Ita
lie
n
Irl
an
d
Sl
ow
ak
isc
he
R
ep
ub
lik
Sl
ow
en
ien
Fi
nn
lan
d
M
alt
a
Lu
xe
m
bu
rg
Un
ga
rn
Ts
ch
ec
his
ch
e
Re
pu
bli
k
Zy
pe
rn
Bu
lga
rie
n
Lit
ta
ue
n
Po
len
Le
ttla
nd
Es
tla
nd
Ru
m
än
ien
Quellen: OECD Health Data 2012, Eurostat.
Drucksache 17/10794 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie hoch sind die öffentlichen und nach Kenntnis der Bundesregierung die
privaten Ausgaben für Arzneimittel und Krankenhäuser Deutschlands und
Griechenlands im Vergleich (in absoluten Zahlen und relativ zum BIP)?
Belastbare Daten zu den Ausgaben für Arzneimittel bzw. Krankenhäuser in
Griechenland liegen der Bundesregierung aus den in der Antwort zu Frage 6c
genannten Gründen nicht vor.
In der Veröffentlichung „Health at a Glance 2011“ der OECD werden für
Griechenland im Jahr 2009 Ausgaben für Arzneimittel in Höhe von 677 US-Dollar
pro Kopf berichtet (kaufkraftgewichtet; siehe dazu methodische Ausführungen
in der Antwort zu Frage 6c). Eine Aufteilung in öffentliche und private Pro-
Kopf-Ausgaben ist laut OECD für Griechenland allerdings nicht möglich. Für
Deutschland berichtet die OECD für das Jahr 2009 Pro-Kopf-Ausgaben für
Arzneimittel in Höhe von 627 US-Dollar, davon 563 US-Dollar als öffentliche und
64 US-Dollar als private Ausgaben. Griechenland gab laut OECD im Jahr 2009
2,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Arzneimittel aus, davon entfielen
1,9 Prozent auf öffentliche und 0,5 Prozent auf private Ausgaben. In
Deutschland beliefen sich die entsprechenden Werte auf insgesamt 1,7 Prozent des BIP
bzw. 1,3 Prozent für öffentliche und 0,4 Prozent für private Ausgaben. Die hier
angeführten Zahlen sind neben den bereits in der Antwort zu Frage 6c
angeführten Einschränkungen auch deshalb nur eingeschränkt miteinander vergleichbar,
weil sie für Griechenland laut OECD zum Teil Ausgaben für Medizinprodukte
enthalten, die in Deutschland als Ausgaben für Hilfsmittel erfasst werden.
Für Deutschland berichtet die Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen
Bundesamtes für das Jahr 2010 Ausgaben für Krankenhäuser in Höhe von
insgesamt 74,3 Mrd. Euro. (und damit rund 3 Prozent des BIP). Davon entfielen auf
private Haushalte rund 1,4 Mrd. Euro. Vergleichbare Ausgabendaten zum
Krankenhaussektor in Griechenland liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Welche politische Zielsetzung wurde mit der Schaffung der EOPYY
verfolgt, wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung der Ziele, und wie bewertet
die Bundesregierung diesen Stand?
Der einheitliche Träger für Gesundheitsleistungen des öffentlichen
Gesundheitssystems in Griechenland (EOPYY) hat am 1. September 2011 seinen
Betrieb als juristische Person des öffentlichen Rechts aufgenommen. Er unterliegt
der Aufsicht des griechischen Ministeriums für Gesundheit und soziale
Solidarität. EOPPY wurde mit dem Ziel gegründet, durch die Zusammenlegung der
Gesundheitszweige der gesetzlichen Versicherungsträger IKA (Arbeitnehmer),
OAEE (Selbständige und Freiberufler), OPAD (öffentlicher Sektor) und OGA
(landwirtschaftlicher Sektor) die Kosten zu rationalisieren und gleichwertige
Leistungen für alle rund 9,5 Millionen Berechtigten zu gewährleisten.
Struktur, Aufgabendefinition, Kompetenzen und Finanzierung von EOPPY sind
derzeit noch nicht geeignet, um die oben skizzierten Ziele zu erreichen.
a) Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach der
EOPYY nahezu zahlungsunfähig ist und viele Krankenversicherte
notwendige Medikamente und Behandlungen nicht mehr bzw. nur noch bei
Barzahlung auf eigene Rechnung erhalten?
Die problematische finanzielle Situation von EOPPY und die Konsequenzen für
die Arzneimittelversorgung sind der Bundesregierung bekannt (siehe auch
Antwort zu Frage 11).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10794b) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen
des „Memorandum of Understanding“, um die drohende
Zahlungsunfähigkeit der EOPYY zu verhindern?
Vorschläge für Handlungsoptionen werden auf der Grundlage eines von
belgischen und deutschen Experten ausgearbeiteten Berichts zur aktuellen Situation
von EOPYY gegenwärtig entwickelt. Diese Arbeiten sind noch nicht
abgeschlossen.
c) Sollten diesbezüglich keine Maßnahmen geplant sein, warum sieht die
Bundesregierung keine Notwendigkeit, im Hinblick auf die drohende
humanitäre Katastrophe in Griechenland diesbezüglich tätig zu werden,
obwohl der Bundesminister für Gesundheit Daniel Bahr in einer
Presseerklärung zur Unterzeichnung des „Memorandum of Understanding“
am 20. April 2012 erklärte: „Die Bereitschaft zur Hilfe ist da. Es kommt
jetzt entscheidend auf das Engagement aller Beteiligten an, diese
Chancen im Interesse der Patienten zu nutzen“?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9b verwiesen.
d) Welche Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der griechischen
Bevölkerung erwartet die Bundesregierung bei einem dauerhaften
Zahlungsausfall der EOPYY?
Hinweise der griechischen Regierung auf einen drohenden dauerhaften
Zahlungsausfall liegen nicht vor.
10. Welche strukturellen Reformen beabsichtigt die Bundesregierung
Griechenland vorzuschlagen, um für die mittlerweile 30 Prozent der
griechischen Bevölkerung, die nicht mehr krankenversichert sind,
schnellstmöglich wieder einen Versicherungsschutz bereitzustellen?
Wie sollen die sich daraus ergebenden Mehrkosten finanziert werden,
wenn gleichzeitig der Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP – bei
fallendem BIP – gesenkt werden sollen?
Die Bundesregierung konzentriert ihre aktive Unterstützung auf die im MoU mit
der griechischen Regierung und der TFGR vereinbarten Schwerpunktthemen.
a) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass Arbeitslose, die
nach zwölf Monaten den Anspruch auf staatliche Unterstützung
verlieren, damit auch aus der Krankenversicherung ausscheiden?
Arbeitslosenunterstützung wird maximal zwölf Monate gewährt. Nach diesem
Zeitraum bzw. nach Ablauf der Gewährung von Arbeitslosenunterstützung
entfällt der Anspruch auf Krankenversicherung. Eine Notaufnahme in
Krankenhäusern ist weiterhin möglich.
b) Wenn ja, ist diese Regelung aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll?
Die Bundesregierung und die TFGR werden diesen Aspekt bei der Entwicklung
von Vorschlägen für strukturelle Verbesserungen im Gesundheitswesen
Griechenlands berücksichtigen.
Drucksache 17/10794 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach derzeit nur
noch circa die Hälfte der 500 in Griechenland gängigsten Medikamente
problemlos in Apotheken erhältlich sind (vgl.
http://news.in.gr/greece/
article/?aid=1231185106)?
Arzneimittel stehen derzeit im gewohnten Rahmen in den griechischen
Apotheken zur Verfügung. Allerdings hat der griechische Apothekerverband (PFS)
beschlossen, ab 1. September 2012 an die Versicherten des Nationalen Trägers für
Gesundheitsleistungen (EOPYY) rezeptierte Medikamente nur noch gegen
Barzahlung auszugeben.
12. Welche Beratungsleistungen und Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung im Bereich der Einführung von „Diagnosebezogenen
Fallgruppen“ (DRGs) der griechischen Regierung vorzuschlagen?
Die Einführung von DRGs wird in Griechenland bereits seit 2006 als
Möglichkeit zur Kostenminimierung diskutiert. Eine erfolgreiche Umsetzung eines
landesweiten DRG-Systems ist ein engagiertes Projekt und bedarf der
Institutionalisierung von Zuständigkeiten durch das griechische Gesundheitsministerium
und anderer relevanter Beteiligter (z. B. Krankenversicherungen,
Krankenhäuser) für die Umsetzung der notwendigen Aktivitäten. Aufbauend auf ersten
Expertengesprächen ist vorgesehen, einen differenzierten Projektplan für die
Einführung eines DRG-Systems aufzustellen und durch die verantwortlichen
Akteure zu konsentieren. Zu den Prioritäten gehört dabei derzeit nicht die
Anschaffung technischer Hilfsmittel, sondern die Schaffung des gesetzlichen
Rahmens, die Herstellung der DRG-Konformität der Klassifikationssysteme sowie
die Herstellung von Voraussetzungen für ihre einheitliche und flächendeckende
Anwendung. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Kodierung müssen
Kodierrichtlinien definiert und deren Anwendung verbindlich gemacht werden. Die
Umsetzung muss durch ein intensives, zentral koordiniertes
Schulungsprogramm realisiert werden.
Professionelle Managementstrukturen in den Krankenhäusern müssen
entwickelt und angepasst werden, um die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen
jeweils vor Ort realisieren zu können. Eine enge Begleitung und Überwachung
des Projektes durch international erfahrene Experten ist dabei erforderlich. Vor
diesem Hintergrund sind kurzfristig messbare Erfolge nicht zu erwarten.
Zur Erprobung von DRGs in griechische Krankenhäusern und zur Entwicklung
einer für die griechischen Gegebenheiten angemessenen Variante ist auch die
Durchführung von Pilotprojekten erwägenswert.
a) Welche politische Folgenabschätzung liegt den angestrebten
Beratungsleistungen und Maßnahmen zugrunde?
Ausführliche Erörterungen mit in- und ausländischen Experten zu Fragen der
technischen, finanziellen, organisatorischen und legislativen Voraussetzungen
bzw. Konsequenzen einer Einführung von DRGs.
b) Welche Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung in
Griechenland erwartet die Bundesregierung durch die Einführung von DRGs?
Im Vergleich zur Abrechnung auf der Grundlage von Behandlungstagen oder
Einzelleistungen bietet ein DRG-System erhebliche Vorteile.
Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Kosten für die Behandlung stationärer Patienten der
Krankenhäuser werden transparent und untereinander vergleichbar. Dadurch
wird es möglich, die begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen sinnvoll und
zweckmäßig an die richtigen Stellen zu verlagern. Typischerweise werden Ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10794weildauern der stationären Behandlung verkürzt. Stationäre Behandlungen
können, unter der Voraussetzung, dass Krankenhäuser diese Leistungen anbieten
können und dürfen, durch ambulante Behandlungen ersetzt werden.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass Ressourcen und Geldmittel so gezielter eingesetzt
und medizinische Prozesse über Controllinginstrumente zum Vorteil der
Patientenversorgung gesteuert werden können. Transparenz und
Leistungsgerechtigkeit können Korruption und Vorteilsnahmen verdrängen. Unabhängig von der
Einführung eines DRG-Systems muss der Einkauf reguliert und die
Kodierqualität sichergestellt werden. Ein gezielter und medizinisch sinnvoller Einsatz
teurer Medizinprodukte wird gefördert. Im Idealfall können die Einkaufspreise
für Medikamente und medizinischen Sachbedarf durch das Entstehen
wettbewerblicher Strukturen gesenkt werden.
c) Inwieweit sind die Auswirkungen der DRGs in der Bundesrepublik
Deutschland evaluiert, und auf welcher Grundlage ist die
Bundesregierung zu der Einschätzung gekommen, dass DRGs für die
Umstrukturierung der griechischen Krankenhausversorgung geeignet sind?
Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (Deutsche
Krankenhausgesellschaft, Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Verband der privaten
Krankenversicherung) sind gemäß § 17b Absatz 8 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes zur Durchführung einer Begleitforschung zu den Auswirkungen des
DRG-Fallpauschalensystems verpflichtet. Dabei sind insbesondere
Veränderungen der Versorgungsstrukturen und der Qualität der Versorgung sowie
Auswirkungen auf die anderen Versorgungsbereiche und Art und Umfang von
Leistungsverlagerungen zu untersuchen. Nach einer europaweiten Ausschreibung
haben die Selbstverwaltungspartner den Forschungsauftrag an das IGES-Institut
vergeben.
Der erste Forschungszyklus zur DRG-Begleitforschung, der mit den Jahren
2004 bis 2006 die Einführungsphase des neuen Vergütungssystems umfasst,
kommt zu dem Ergebnis, dass das Fallpauschalensystem weder zu frühzeitigen
Entlassungen noch zu einer systematischen Patientenauswahl oder Verlagerung
von Behandlungen in andere Versorgungsbereiche führt. Die
Behandlungsqualität und der Zugang zur stationären Versorgung in der Einführungsphase des
DRG-Systems haben sich nicht verändert.
Auch der Endbericht des zweiten Forschungszyklus zur DRG-Begleitforschung,
der mit den Jahren 2006 bis 2008 den Kern der Konvergenzphase umfasst,
konstatiert durchweg positive Entwicklungen bei der Qualität und kommt – auf der
Grundlage einer breiteren Datenbasis als der erste Bericht – zu dem Ergebnis,
dass das pauschalierte Vergütungssystem in der Krankenhausfinanzierung auch
nicht zu Leistungsverlagerungen in andere Versorgungsbereiche geführt hat. Die
ausführlichen Ergebnisse der beiden Forschungszyklen sind über die Homepage
des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus verfügbar (
www.g-drg.de).
Der Endbericht des dritten Forschungszyklus steht noch aus und ist für Ende
2012 zu erwarten.
d) Welche sozialpolitischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung
bei Durchführung der von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Einführung von DRGs?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12a bis 12c verwiesen.
Drucksache 17/10794 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Einführung von DRGs auf
öffentliche und private Krankenhäuser sowie auf den EOPYY?
Im gegenwärtigen Stadium der Vorbereitung von Handlungsvorschlägen für die
griechische Regierung können keine belastbaren Angaben zu finanziellen
Auswirkungen getroffen werden.
f) Womit ist belegt, dass DRGs eine effizientere Mittelverwendung
fördern?
Zielsetzungen für die DRG-Einführung in Deutschland waren u. a. mehr
Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Qualität in der stationären Versorgung. Diesen
Maßstäben wurde das neue Entgeltsystem gerecht (vgl. Antwort zu Frage 12c).
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der stationären Versorgung lassen sich
Effizienzsteigerungen ausmachen, die zeitgleich zu der Einführung des DRG-
Systems verlaufen.
Auch in anderen Gesundheitssystemen hat die DRG-Einführung nachweislich
zu einer Zunahme der Transparenz über das Leistungsgeschehen sowie zu
Anknüpfungspunkten für weitere Maßnahmen der Effizienzsteigerung geführt.
Ob die Einführung von DRGs in einem Gesundheitssystem eine effizientere
Mittelverwendung fördert, hängt insbesondere von der Einbindung der DRGs in
die Krankenhausfinanzierung und von dem vorher verwendeten Verfahren der
Krankenhausfinanzierung ab.
g) Wie funktioniert derzeit die Krankenhausfinanzierung in
Griechenland?
Die Finanzierung griechischer Krankenhäuser ist komplex, da je nach
verantwortlicher Institution andere Regeln gelten. Für staatliche Krankenhäuser
werden Budgets anhand der Ausgaben früherer Jahre festgesetzt und Leistungen
nach Tagessätzen entlohnt. Diese liegen jedoch nur bei 20 bis 30 Prozent der
tatsächlichen Kosten. Das staatliche Krankenhauswesen wird grundsätzlich zu
ca. 70 Prozent aus Steuergeldern getragen. Die restlichen Mittel werden von
Krankenkassen und Zuzahlungen durch Patienten getragen. Steuermittel werden
für Investitions- und Personalausgaben eingesetzt. Zudem werden
Finanzierungslücken zwischen den tatsächlichen Kosten der stationären Versorgung und
den Erstattungsbeträgen der Krankenkassen durch Steuermittel ausgeglichen.
Das derzeitige Ausgleichssystem setzt jedoch keine Anreize zur
Kostenersparnis. Privatkrankenhäuser in Griechenland finanzieren sich zu fast 50 Prozent aus
den Leistungen privater Zusatzversicherungen. Hinzu kommen Eigenleistungen
der Versicherten und des staatlichen Systems, wenn Versorgungsverträge
geschlossen wurden. Private Krankenhäuser werden von den gesetzlichen
Krankenkassen entweder auf Basis von Tagessätzen oder Fallprämien bezahlt.
13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung im Bereich der
Arzneimittelversorgung und -preisgestaltung der griechischen Regierung
vorzuschlagen?
a) Welche politische Folgenabschätzung liegt den angestrebten
Beratungsleistungen und Maßnahmen zugrunde?
b) Inwieweit sind die angestrebten Beratungsleistungen und Maßnahmen
geeignet, die derzeitige Situation bei der Arzneimittelversorgung zu
verbessern?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10794c) Welche sozialpolitischen Auswirkungen, beispielsweise bei einer
etwaigen Erhöhung der Selbstbeteiligung für Arzneimittel, erwartet die
Bundesregierung bei Durchführung der von ihr vorgeschlagenen
Maßnahmen?
Spezifische Vorschläge zu dem Bereich der Arzneimittelversorgung und -
preisgestaltung können erst nach Abschluss erforderlicher Expertenbesuche
erarbeitet werden.
14. Zu welchen Ergebnissen sind die Expertengutachten und -besuche
gekommen, die im „Memorandum of Understanding“ vereinbart wurden und auf
deren Grundlage der Aktionsplan für die Unterstützung der griechischen
Regierung durch das BMG und die TFGR bestimmt werden sollten?
Wie ist der genaue Stand dieses Aktionsplans, welche Schritte sind bereits
festgelegt, welche sind anvisiert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9, 12, 13 und 16 verwiesen. Aufbauend
auf den bereits erfolgten Expertenbesuchen und deren Ergebnisberichten (DRG,
EOPPY) werden gegenwärtig Teilelemente der Road Map formuliert. Dort
werden auch konkrete Angaben zu Dauer und Umfang erforderlicher
Beratungsleistungen aufgeführt. Eine verbindliche Festlegung auf erste Umsetzungsschritte
kann erst dann erfolgen, wenn die Road Map finalisiert und mit der griechischen
Regierung und der TFGR abschließend konsentiert ist.
15. Welche sonstigen gesundheitspolitischen Schwerpunkte wurden für die
beratende Unterstützung, die Griechenland vom BMG, der TFGR und
weiteren EU-Mitgliedstaaten erhalten soll, festgelegt?
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 9 und 10 erwähnt, konzentriert die
Bundesregierung ihre Unterstützung auf die im MoU mit der griechischen
Regierung und der TFGR vereinbarten Schwerpunktthemen.
16. In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, die im „Memorandum
of Understanding“ vereinbarten Kooperationsvorhaben zu betreuen
beziehungsweise zu überwachen?
Welche Maßnahmen sind für den Fall vorgesehen, wenn die vereinbarten
Kooperationen vonseiten der griechischen Regierung nicht eingehalten
werden?
Nach der Erstellung der Road Map (derzeit in Planung) geht es in der sich
anschließenden zweiten Phase für den Domain Leader darum, die griechische
Regierung und die TFGR für die gesamte Laufzeit der Road Map bei der
Umsetzung zu unterstützen. Das bedeutet (1) Operationalisierung der Reformen,
(2) Entwicklung eines Rahmens für das Monitoring, (3) Unterstützung der
griechischen Regierung und der Europäischen Kommission (TFGR o. Ä.) bei der
Durchführung des Monitorings sowie (4) generelle Unterstützung bei der
Implementierung der Road Map.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die vereinbarten
Kooperationsvorhaben, die im originären Interesse der griechischen Regierung liegen, mit der
gebotenen Intensität realisiert werden.
Drucksache 17/10794 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Welche öffentlichen Einrichtungen des deutschen Gesundheitssystems
sind an Beratungsinitiativen beteiligt bzw. sollen beteiligt werden?
Erhalten die Einrichtungen für ihre Beratungstätigkeit Geld?
Wenn ja, von wem?
Derzeit ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH im Rahmen einer befristeten vertraglichen Vereinbarung mit dem BMG
an der Vorbereitung von Beratungsinitiativen bzw. der Ausarbeitung einer
Gesamtstrategie zur Unterstützung Griechenlands im Gesundheitsbereich beteiligt.
Die dabei entstehenden Personalkosten werden aus Mitteln des BMG getragen.
18. Welche privaten Unternehmen sind an Beratungsinitiativen beteiligt bzw.
sollen beteiligt werden?
Zur Vorbereitung von Beratungsmaßnahmen im Bereich DRG wurde die „KSB
Klinikberatung GmbH“ (Sprockhövel/München) im April 2012 vom BMG mit
der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Einführung von DRGs in
Griechenland beauftragt.
Zuvor wurde im Dezember 2011 die B & K Informatik & Consulting GmbH
(Düsseldorf) durch das BMG beauftragt, in einem Kurzgutachten eine
Deskription aktueller griechischer Initiativen bzw. Reformvorhaben zur Einführung eines
DRG-Systems und flächendeckender IKT-Strukturen (IMK = Informations- und
Kommunikationstechnologie) im Gesundheitssystem Griechenlands zu erstellen.
a) Erhalten die Unternehmen für ihre Beratungstätigkeit Vergütungen?
Wenn ja, von wem?
Die dafür erforderlichen Mittel wurden vom BMG zur Verfügung gestellt.
b) In welchen Ländern haben die beteiligten Unternehmen ihren
Hauptsitz?
In Deutschland.
19. Welche Positionen nehmen die Parteien im griechischen Parlament zur
Führungsfunktion des BMG bei den Strukturreformen des griechischen
Gesundheitssystems ein?
Diesbezügliche Äußerungen der Parteien des griechischen Parlaments sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Da die griechischen Regierungen vor und nach
den Wahlen 2012 wiederholt ihr Interesse an einer koordinierenden Funktion des
Bundesministeriums für Gesundheit im Rahmen der TFGR-Aktivitäten zum
Ausdruck gebracht haben, ist davon auszugehen, dass auch eine erforderliche
parlamentarische Unterstützung gegeben ist.
20. Bedürfen die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Strukturreformen
der Zustimmung durch das griechische Parlament?
Die von der griechischen Regierung erbetenen Beratungsleistungen durch das
BMG und andere EU-Mitgliedstaaten befinden sich noch in der Anfangsphase.
Konkrete und einvernehmliche Handlungsvorschläge sind erst in einigen
Wochen zu erwarten. Ob und inwieweit diese Vorschläge für ihre Durchführung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10794neuer Gesetze bzw. Gesetzesänderungen bedürfen, ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht vorhersehbar.
a) Wenn nicht alle Reformen zustimmungbedürftig sind, welche sind es
nicht?
Es wird auf die Antwort der Frage 20 verwiesen.
b) Gibt es bereits verabschiedete Gesetze oder Verordnungen, die der
deutsch-griechischen Zusammenarbeit entsprungen sind, und wenn ja,
welchen Inhalts sind diese?
Nein.
21. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die
Zuzahlungen in Griechenland bei Medikamenten, Arztbesuch,
Krankenhausaufenthalt, Heil- und Hilfsmitteln, Zahnarztbesuch, Psychotherapie,
Krankentransport und Rettungsdienst?
Gibt es Befreiungen für soziale Härtefälle?
Welche Änderungen sind geplant?
Die Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln liegt im Durchschnitt bei 25 Prozent.
Eine Zuzahlung bei Arztbesuchen oder Krankentransporten fällt nicht an. Für
bestimmte Patientengruppen beträgt die Eigenbeteiligung 10 Prozent (z. B. bei
Diabetespatienten). Krebspatienten und andere als schwerkrank eingestufte
Patienten sind von der Zuzahlung ausgenommen.
Zu geplanten Änderungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche
Nettoeinkommen in Griechenland?
Wie hoch ist die durchschnittliche Rente?
Wie hoch sind die Sozialleistungen für Kurz- und Langzeitarbeitslose, und
wie hoch ist die Arbeitslosenquote sowie die Armutsrisikoquote?
Im Jahr 2011 betrug das durchschnittliche Jahresnettoeinkommen in
Griechenland nach EU-Angaben ca. 17 000 Euro. Für das Jahr 2012 liegen keine Zahlen
vor, jedoch ist mit einem Rückgang zu rechnen.
Die Mindestrente liegt aktuell bei 486 Euro (Versicherungsträger IKA) bzw. bei
350 Euro für Renten, die vom Versicherungsträger für Landwirte (OGA)
bezogen werden.
Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung liegt bei maximal 360 Euro. Die
Arbeitslosenunterstützung wird maximal zwölf Monate gezahlt.
Nach Angaben der griechischen Statistischen Behörde (ELSTAT) waren im Juni
2012 1 216 410 Personen arbeitslos registriert. Dies entspricht einer
Arbeitslosenquote von 24,4 Prozent.
Nach Angaben der Europäischen Kommission beträgt die Armutsrisikoquote
27 Prozent.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]