BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausmaß der finanziellen Zusatzlasten durch die Wiedervereinigung Deutschlands

Mögliche Senkung oder Abschaffung des Solidaritätszuschlags, Höhe und Verhältnis zu Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, bisher erzieltes Aufkommen, Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten, Berechnungsgrundlagen, Entwicklung von Nettozahlern und -empfängern beim Länderfinanzausgleich, mögliche Fehlanreize und Reformbedarf; Erkenntnisse zur Schließung der Infrastrukturlücke<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1073019. 09. 2012

Ausmaß der finanziellen Zusatzlasten durch die Wiedervereinigung Deutschlands

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Harald Koch, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der Wiedervereinigung sind für die Bundesrepublik Deutschland neue Herausforderungen entstanden. Vorrangiges Ziel war und ist es, Benachteiligungen im ehemaligen Ostteil der Republik auszugleichen. Neben gesellschaftspolitischen Herausforderungen führt diese Aufgabe auch zu neuen finanziellen Lasten. Zur Deckung dieser einheitsbedingten Lasten wurde eine Ergänzungsabgabe (Solidaritätszuschlag) auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer eingeführt. Dieser ist nicht zweckgebunden, sondern fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt ein. Gleichzeitig sieht das Finanzausgleichsgesetz vor, dass aus dem allgemeinen Bundeshaushalt an finanzschwache Bundesländer Bundesergänzungszuweisungen gezahlt werden. Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten erhalten die neuen Bundesländer darüber hinaus Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Diese nehmen von Jahr zu Jahr ab und laufen zum Jahr 2020 aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Hat die Bundesregierung Pläne, die Erhebung des Solidaritätszuschlages zeitlich zu befristen, bzw. wann wird die Bundesregierung entscheiden, ob die Erhebung des Solidaritätszuschlages weiterhin notwendig ist (bitte mit Begründung)?

2

An welchen finanziellen und wirtschaftlichen Kriterien sollte nach Ansicht der Bundesregierung geprüft werden, inwieweit die Erhebung des Solidaritätszuschlages weiterhin notwendig ist (bitte mit Begründung)?

3

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag die vom Bund gewährten Ergänzungszuweisungen an die neuen Bundesländer per Saldo übersteigen (falls ja, bitte mit Angabe der Erkenntnisse differenziert nach einzelnen Jahren sowie nach Bundesergänzungszuweisungen gemäß § 11 Absätze 2, 3, 3a und 4 des Finanzausgleichsgesetzes)?

4

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass im Falle eines positiven Saldos aus Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag und Ausgaben aufgrund der vom Bund gewährten Ergänzungszuweisungen an die neuen Bundesländer eine Senkung des Solidaritätszuschlages sinnvoll ist (bitte mit Begründung)?

5

Welches Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag wurde seit 1991 bis zur aktuellen Berichterstattung erzielt (bitte differenzieren nach Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, nicht veranlagter Steuer vom Ertrag, Zinsabschlagsteuer/Abgeltungsteuer, mit kumulierten Ausweis, absolut und in Prozent des jeweiligen Steueraufkommens, als Gesamtsumme differenzieren nach Bundesländern, gemäß Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 17/8054 (neu))?

6

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, dass hinsichtlich der Dauer bei der Erhebung des Solidaritätszuschlages und der Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen gemäß § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes eine zeitliche Kongruenz besteht, so dass die Erhebung des Solidaritätszuschlages ab 2020 nicht mehr notwendig wäre (bitte mit Begründung)?

7

Welche Mechanismen existieren seit 1990 zum Ausgleich von teilungsbedingten Sonderlasten der Bundesländer, die aus dem Bundeshaushalt gewährt werden (bitte nach Jahren differenzieren)?

8

Von welchen Institutionen wird der Länderfinanzausgleich, insbesondere die Berechnung, durchgeführt, und inwieweit ist diesbezüglich der Bund beteiligt (bitte mit Begründung)?

9

Wie haben sich Ausgleichsmesszahl und Finanzkraftmesszahl seit 1990 für die jeweiligen Bundesländer entwickelt (bitte mit Darstellung der konkreten in die Berechnung eingegangen Parameter)?

10

Wie haben sich die Ausgleichszuweisungen der ausgleichsberechtigten Länder seit 1990 entwickelt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

11

Wie haben sich die Ausgleichsbeiträge der ausgleichspflichtigen Länder seit 1990 entwickelt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

12

Wie haben sich die Nettozahler und Nettoempfänger seit 1990 bezüglich des Länderfinanzausgleichs entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländer differenzieren)?

13

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass das gegenwärtige System des Länderfinanzausgleichs falsche Anreize setzt, indem es für Länder, die Nettozahler sind, keinen Anreiz bietet, ein Steuermehraufkommen zu generieren, da dieses größtenteils durch Ausgleichszahlungen an andere Bundesländer abgeführt wird (bitte mit Begründung)?

14

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Reform des Länderfinanzausgleichs, auch vor dem Hintergrund der nun vorgenommenen Klagen einiger Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht (bitte mit Begründung)?

15

Welche einzelnen Bundesländer galten seit 1990 als leistungsschwach nach § 11 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes (bitte nach Jahren differenzieren)?

16

Welche Bundesergänzungszuweisungen wurden seit 1990 an leistungsschwache Länder nach § 11 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes gezahlt (bitte nach Jahren und Bundesländer differenzieren)?

17

Auf welchen Berechnungsgrundlagen beruhen die Absolut- und Prozentzahlen des § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes (bitte mit Begründung)?

18

Auf welchen Berechnungsgrundlagen beruhen die Absolut- und Prozentzahlen des § 11 Absatz 3a des Finanzausgleichsgesetzes (bitte mit Begründung)?

19

Auf welchen Berechnungsgrundlagen beruhen die Absolut- und Prozentzahlen des § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes (bitte mit Begründung)?

20

Aus welchen Gründen entstehen überdurchschnittlich hohe Kosten politischer Führung in den in § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes genannten Bundesländern, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen bzw. angestoßen, um diese Sonderlasten zu mindern (bitte mit Begründung)?

21

Sieht die Bundesregierung nach derzeitigem Stand die Notwendigkeit, die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen gemäß § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes über das Jahr 2019 hinaus fortzusetzen (bitte mit Begründung)?

22

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ über die Schließung der Infrastrukturlücke (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 19. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen