[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11236
17. Wahlperiode 26. 10. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Monika Lazar, Josef Philip
Winkler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10951 –
Frauenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung am Beispiel Nigerias
als Herkunftsland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute
(UNICRI) werden jährlich mehr als 10 000 Frauen aus Nigeria nach Europa
verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Seit der Jahrtausendwende
steigen die Zahlen der Betroffenen signifikant. Zu den wichtigsten Zielländern
der Menschenhändler/Menschenhändlerinnen gehören laut UNESCO (United
Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) Italien, Belgien,
Spanien, Großbritannien und Deutschland.
Die Verschleppung aus Nigeria verläuft bei den meisten Betroffenen ähnlich:
Die jungen Frauen werden mit falschen Versprechungen von Ausbildungs-
und Arbeitsplätzen von Bekannten nach Europa gelockt.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) berichten von rituellen Praktiken vor der Abfahrt, die den
Frauen ein Schweigegelübde aufzwingen. In Europa werden die Betroffenen
von nigerianischen Zuhältern/Zuhälterinnen, sogenannten Madams, in
Empfang genommen und mit Blick auf ihre hohen Schulden für die Einschleusung
zur Prostitution gezwungen.
Die Europäische Union hat auf die wachsende Bedeutung des
Menschenhandels für die organisierte Kriminalität in Europa am 19. Juni 2012 mit einer
Fünf-Jahres-Strategie reagiert. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission
soll die im Jahr 2011 angenommene EU-Richtlinie „zur Verhütung und
Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“ um weitere
Schwerpunktmaßnahmen ergänzt werden. Die neuen Maßnahmen fordern in
Anlehnung an die Richtlinie von 2011 unter anderem eine effizientere
Vernetzung der Behörden zwischen den Mitgliedstaaten sowie eine verpflichtende
medizinische Versorgung für die Betroffenen. Des Weiteren wird eine stärkere
nationale Unterstützung von Opferberatungsstellen verlangt.
Die Medien und NGOs werten die Initiative der Europäischen Kommission als
begrüßenswerten Schritt im Kampf gegen Menschenhandel zum Zweck der
sexuellen Ausbeutung. Der Erfolg hängt jedoch von der raschen und
konsequenten Durchführung in den Mitgliedstaaten ab. Gleichzeitig ist die Ursachen- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Oktober 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11236 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebekämpfung, zum Beispiel in Nigeria, dem afrikanischen Land, dessen Täter-/
Täterinnen- und Opferzahlen seit Jahren zu den höchsten des Kontinents
gehören, entscheidend. Allein in Deutschland ist laut Bundeskriminalamt die Zahl
der Opfer von Menschenhandel aus Nigeria im Jahr 2008 im Vergleich zum
Vorjahr 2007 um 32 Prozent gestiegen. Daran wird deutlich: Um dem
Frauenhandel zur sexuellen Ausbeutung Einhalt zu gebieten, müssen beide Seiten,
Herkunfts- und Ankunftsländer, in die Bekämpfung des Menschenhandels
miteinbezogen werden.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige bilaterale
entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Nigeria im Bereich der Frauenrechte?
Die Verbesserung der rechtlichen, politischen und sozialen Stellung von Frauen
bzw. deren Zugang zu wirtschaftlichen Aktivitäten und Beschäftigung mit
einhergehender Einkommenssteigerung ist ein Fokus der deutschen bilateralen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Nigeria. Dies
wurde zum einen über das Vorhaben „Stärkung der Rechte von Frauen und
Mädchen in Nordnigeria“ (vergleiche hierzu Antwort zu Frage 2) umgesetzt
und zum anderen im Vorhaben „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ der
Technischen Zusammenarbeit (TZ) als wichtiges Querschnittsthema verankert.
Dort wird insbesondere der Ausbau solcher Wertschöpfungsketten gefördert,
die für die wirtschaftliche Aktivität von Frauen relevant sind. Somit wird zu
einer Steigerung von Einkommen, ökonomischer Mitsprache und Status
beigetragen.
a) In welchem finanziellen Umfang wird das Thema gefördert, und welche
Projekte und Programme werden auf bi- und multilateraler Ebene mit
deutschen Geldern unterstützt (bitte nach Titel, Jahren und finanziellen
Volumen auflisten)?
Im Rahmen der bilateralen, staatlichen Zusammenarbeit wurde von November
2004 bis Dezember 2006 das TZ-Vorhaben „Stärkung der Rechte von Frauen –
Borno State“ unterstützt, das in ein Folgevorhaben (Juli 2006 bis August 2012)
„Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen in Nordnigeria“ erweitert
wurde. Für das erste Vorhaben wurden 0,4 Mio. Euro zugesagt, für das kürzlich
ausgelaufene Vorhaben 1,524 Mio. Euro in der ersten Phase (Juli 2006 bis Juni
2009) und 2 Mio. Euro für die zweite Phase (Juli 2009 bis August 2012).
b) Welche Fortschritte lassen sich jeweils festhalten?
Das TZ-Vorhaben „Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen in
Nordnigeria“ setzte an unterschiedlichen Ebenen an. Auf die Antwort zu Frage 2
wird verwiesen. Einige ausgewählte Ergebnisse zeigen die Erfolge des
Vorhabens. So hat sich der Anteil der Frauen, die in Planungs- und
Entscheidungsprozesse auf lokaler Ebene in ausgewählten Gemeinden in Borno eingebunden
wurden, von ursprünglich 19 Prozent (2009) auf 76 Prozent (2012) erhöht;
derjenige in Plateau State von ursprünglich 10 Prozent auf 87 Prozent. Zudem
wurde der Anteil der Mädchen in Borno State, die die Primar- und
Sekundarschule abschließen, in der Laufzeit des Vorhabens um 88 Prozent gesteigert. Der
analoge Anteil der Mädchen in Plateau State hat sich um 72 Prozent erhöht. Eine
gesteigerte Sensibilisierung zugunsten der Bildung von Mädchen ist unter den
Gemeinschaftsmitgliedern zu verzeichnen. Die Gesamtzahl der
Gemeindevorsteher und religiösen Führer, die sich öffentlich gegen die Praxis der weiblichen
Genitalverstümmelung aussprechen, hat sich von 0 (2009) auf 110 (2012)
erhöht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11236c) An welchen Stellen wurden Schwachstellen identifiziert?
Eine große Herausforderung, insbesondere während des letzten Jahres der
Laufzeit des Vorhabens, war die angespannte Sicherheitssituation in Borno und
Plateau State, verursacht durch die Anschläge der Boko Haram. Dies hat ein
Arbeiten der entsandten Experten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
erschwert bis unmöglich gemacht. Hierunter hat teilweise die Umsetzung des
Vorhabens bzw. die Erreichung der Zielgrößen gelitten.
2. Sind in der derzeitigen Zusammenarbeit mit Nigeria im Rahmen der
Stärkung von Frauenrechten auch Elemente zur Prävention von
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Bestandteil?
Die derzeitigen Projekte im Rahmen der Stärkung von Frauenrechten haben
keine direkten Bestandteile zur Prävention von Menschenhandel zum Zweck
der sexuellen Ausbeutung. Sie leisten jedoch einen mittelbaren Beitrag, indem
sie zur Verbesserung der politischen, sozialen und rechtlichen Stellung von
Frauen und Mädchen in Nordnigeria (Plateau State und Borno State) beitragen.
Die Schwerpunkte des Vorhabens „Stärkung der Rechte von Mädchen und
Frauen in Nordnigeria“ lagen vor allem in der Integration von Gender
Mainstreaming in lokale Regierungsstrukturen, der Stärkung der reproduktiven
Gesundheit und der Rechte von Frauen, der Verbesserung des Zugangs von
Frauen zum Rechtssystem sowie der Gewährleistung eines gleichberechtigten
Zugangs von Mädchen zu Bildung. Obwohl Elemente zur Prävention von
Menschenhandel und sexueller Ausbeutung nicht explizit Bestandteil des
Vorhabens waren, förderte dieses u. a. die Umsetzung der nationalen
Genderstrategie, die Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel thematisiert. Darüber
hinaus führten die Maßnahmen des Projektes zu einer Verbesserung der
Lebensbedingungen sowie einer Verbesserung der persönlichen wie beruflichen
Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen. Weiterhin wurde durch das Projekt die
Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen staatlicher Justiz,
Justizministerium und Polizei vertieft. Religiöse und traditionelle Führer, Repräsentanten
und Repräsentantinnen der lokalen Verwaltungen sowie Politiker und
Politikerinnen wurden durch runde Tische und Seminare für genderrelevante Themen
sensibilisiert und für die Umsetzung der entsprechenden Ansätze zur Förderung
von Frauenrechten in der Praxis qualifiziert. Durch Maßnahmen zur
Rechtsausbildung und zum Aufbau eines Rechtsbewusstseins wurden nicht nur Frauen
befähigt, ihre grundlegenden Rechte einzufordern. Durch die systematische
Integration der Männer in die Projektaktivitäten stieg auch deren Kenntnisstand
über Frauenrechte. Die dabei erreichte Sensibilisierung von Schlüsselakteuren
ist eine notwendige Grundlage, um bestehende Machtstrukturen sowie
gesellschaftliche Einstellungen – u. a. Ursachen von Menschenhandel und sexueller
Ausbeutung – zu verändern.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Stellenwerts
von Menschenhandel in der organisierten Kriminalität Nigerias?
Die Verbringung junger Frauen nach Europa und deren dortige sexuelle
Ausbeutung als Zwangsprostituierte ist ein Bereich der organisierten Kriminalität,
der sich in Nigeria ethnisch und geografisch insbesondere auf die in Edo State
gelegene Stadt Benin City und deren Umland konzentriert. Da durch
organisierte Tätergruppierungen in Nigeria auch andere Delikte wie z. B.
Rauschgiftschmuggel begangen werden, kann der Stellenwert von Menschenhandel in der
organisierten Kriminalität Nigerias nur schwer eingeschätzt werden. Die
Präsenz einer Vielzahl von westafrikanischen Prostituierten in Westeuropa, die
Drucksache 17/11236 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenach Einschätzung der Behörden überwiegend ausgebeutet werden, spricht für
einen gewissen finanziellen Stellenwert für kriminelle Organisationen in
Westafrika und Europa.
4. Wie reagiert die Bundesregierung auf den signifikanten Anstieg der Fälle
von Verschleppungen nigerianischer Frauen nach Deutschland innerhalb
des vergangenen Jahrzehnts?
Das Bundeskriminalamt hat die Bekämpfung des nigerianischen
Menschenhandels priorisiert. Durch gezielte Maßnahmen (z. B. Workshops für Polizeibeamte
zu interkultureller Kommunikation, Erarbeitung von Broschüren für die Polizei
mit konkreten Hinweisen zum Modus Operandi des nigerianischen
Menschenhandels, Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen von
Fachberatungsstellen und polizeilichen Sachbearbeitertagungen) ist es gelungen, die
Sensibilität und Professionalität der Polizei in diesem Deliktsbereich zu erhöhen.
Menschenhandel ist kein Anzeigedelikt, Erkenntnisse beruhen auf von
Strafverfolgungsbehörden durchgeführten Kontrollen. Vom Bundeskriminalamt (BKA)
wurden bisher zwei nationale Kontrolltage zur Identifizierung nigerianischer
Opfer von Menschenhandel initiiert und mit großem Erfolg nahezu bundesweit
umgesetzt.
Darüber hinaus war das BKA im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
des Innern im Zeitraum Februar 2011 bis Juni 2012 Teilnehmer des Projektes
des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung
(UNODC) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zur
Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel zwischen Nigeria und EU-
Staaten. Aktuell ist das BKA im Rahmen der „Europäischen multidisziplinären
Plattform gegen kriminelle Bedrohungen – Menschenhandel“ („European
Mulitdisciplinary Platform Against Criminal Threats – Trafficking in Human
Beings“, EMPACT THB), verantwortlich für das Unterprojekt
„Menschenhandel in nigerianischen Gruppen organisierter Kriminalität“ („THB in Nigerian
Organised Crime Groups“).
a) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Partner/Partnerinnen vor
Ort, NGOs oder Initiativen aus der Zivilgesellschaft, die im Bereich
Prävention und (Opfer-)Beratung arbeiten?
Die Bundesregierung unterstützt seit Februar 2011 ein Projekt des UNODC-
Büros bzw. der IOM zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel
zwischen Nigeria und den EU-Staaten („Enhancing multistakeholders cooperation
to fight human trafficking in countries of origin and destination“). Unter
Beteiligung Deutschlands (u. a. BKA Wiesbaden; Frauenberatungsstelle für Opfer
von Menschenhandel, Nadeschda) werden u. a. Aspekte der rechtlichen
Betreuung, des Opferschutzes, der Rückkehr und Reintegration thematisiert und bei
Fachveranstaltungen, wie z. B. dem Workshop „Bekämpfung des
Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Verbindung mit
nigerianischen Staatsangehörigen“ am 15./16. Mai 2012 thematisiert.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert die
bundesweite Vernetzungsstelle der deutschen Fachberatungsstellen, den
Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im
Migrationsprozess e. V. (KOK e. V.). Dort sind alle Fachberatungsstellen in
Deutschland, die Betroffene von Menschenhandel unterstützen, vertreten. Eine
der Aufgaben des KOK e. V. ist die Förderung der interdisziplinären,
überregionalen und internationalen Zusammenarbeit der Fachberatungsstellen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11236b) Welche Strategien hält die Bundesregierung zur Förderung einer
besseren Vernetzung von Ermittlungsgruppen und Opferberatungsstellen in
Nigeria für geeignet?
Eine Entscheidung über entsprechende Strategien obliegt der Regierung der
Bundesrepublik Nigeria.
c) Welche best practices zur Prävention von Menschenhandel allgemein
und von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
spezifisch sind der Bundesregierung aus anderen Länder bekannt?
In der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere auf EU-, OSZE- und
Ostseeratsebene, werden immer wieder zahlreiche Beispiele für
Präventionsmaßnahmen vorgestellt. Aufgrund der Vielzahl, Verschiedenheit und
Unterschiedlichkeit der Ausgangslagen und der Bewertungsmaßstäbe kann eine
Zusammenstellung nicht geleistet werden. Als aktuelle Maßnahmen kann die vom
Ostseerat in Kooperation mit der Stadt Stockholm durchgeführte
Informationskampagne zur Öffnung der Telefonhotline für gewaltbetroffene Frauen für
Opfer von Frauenhandel in Schweden angeführt werden.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Thema Frauenhandel
in Deutschland seit 2003 gewonnen?
Die Mehrzahl der Opfer des Menschenhandels in Deutschland stammt seit
Jahren aus den mittel- und osteuropäischen Staaten. Seit dem Beitritt von Bulgarien
und Rumänien am 1. Januar 2007 haben diese Ursprungsländer an Bedeutung
gewonnen. Frauen aus diesen Ländern können sich in Deutschland legal als
selbständige Dienstleisterinnen prostituieren.
a) Welche Trends lassen sich identifizieren?
In den letzten Jahren ist eine Veränderung der Erscheinungsformen der
Prostitution in Deutschland festzustellen. Es hat sich ein Wandel hinsichtlich der
Prostitutionsstätten und der Prostitutionsausübung ergeben, der auch Auswirkungen
auf die Erscheinungsformen des Menschenhandels hat. Besorgniserregend ist
nach Beobachtungen aus Fachkreisen das vermehrte Auftreten neuer und
problematischer Erscheinungsformen und Auswüchse im Bereich der Prostitution,
z. B. im Bereich von „Großbordellen mit Wellnesscharakter“, von sog. Flatrate-
Bordellen und sog. „Gang-Bang-Veranstaltungen“, die mit vermehrten Risiken
für das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, die Gesundheit und die körperliche
und psychische Integrität von dort arbeitenden Frauen einhergehen. Das gilt in
besonderer Weise für Frauen, die sich in einer für Menschenhandelsopfer
typischen Situation einer Zwangslage oder Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in
einem fremden Land verbunden ist, befinden. Bei der Straßenprostitution hat
sich in den vergangenen Jahren in Deutschland ein Bereich entwickelt, bei dem
insbesondere bulgarische Frauen, die häufig ethnischen Minderheiten
angehören, der Prostitution nachgehen. Die Frauen kommen vorwiegend aus einer
unteren sozialen Schicht, sind zum überwiegenden Teil Analphabetinnen, befinden
sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand und gehen ohne Einhaltung
von hygienischen Mindeststandards der Prostitution nach. Sie haben nach
Kenntnis der Bundesregierung häufig Wissensdefizite in Bezug auf sexuell
übertragbare Krankheiten und Verhütungsmöglichkeiten, bieten sexuelle
Dienstleistungen zu Dumpingpreisen an und ermöglichen Freiern ungeschützten
Verkehr. Bei polizeilichen Kontrollen weisen sie sich in der Regel mit den
geforderten Freizügigkeitsbescheinigungen, Meldepapieren und teilweise
Steuernummern aus.
Drucksache 17/11236 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie lässt sich die Veränderung im Anteil der Betroffenen aus
Drittstaaten in den Opferzahlen bewerten?
Signifikante Veränderungen in den Opferzahlen aus Drittstaaten sind im
genannten Zeitraum nicht festzustellen. Opfer aus Rumänien und Bulgarien
gehören sowohl vor als auch nach dem EU-Beitritt beider Staaten zu der
größten Gruppe ausländischer Opfer. Die Anzahl der afrikanischen Opfer, die
aktuell die größte Gruppe der Drittstaater darstellt, unterliegt in den vergangenen
Jahren nur geringen Schwankungen. Insbesondere bei dem Menschenhandel
mit Bezügen zu Westafrika muss von europaweiten Organisationsstrukturen
ausgegangen werden, die den Menschenhandel von Beginn der Anwerbung
über den Transport bis zur Ausbeutung in Europa organisieren. Nicht zuletzt
aus diesem Grund ist die Bekämpfung des Menschenhandels mit Bezügen zu
Westafrika in Deutschland und Europa aktuell priorisiert.
6. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung bei der Implementierung
von Maßnahmen im Rahmen der in der Fünf-Jahres-Strategie der
Europäischen Kommission genannten Prioritäten
Die von der Europäischen Kommission verkündete Fünf-Jahresstrategie soll die
Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer
sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates ergänzen.
Die Strategie ist eine Selbstverpflichtung der EU-Kommission und enthält
deren Arbeitsprogramm in diesem Bereich. Einer Implementierung durch die
Mitgliedstaaten bedarf es deshalb nicht. Derzeit werden in den Gremien der EU
Ratsschlussfolgerungen zu der Fünf-Jahres-Strategie der Kommission
verhandelt.
a) Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels;
b) Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel;
Die Fragen 6a und 6b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Aufgaben der Unterstützung der Opfer des Menschenhandels und die
entsprechende Verstärkung der Prävention fallen im föderalen System der
Bundesrepublik grundsätzlich in die Zuständigkeit und Förderkompetenz der Länder.
Die Bundesregierung hat im Rahmen des im August 2012 veröffentlichten
„Berichts der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser,
Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffenen Frauen und
deren Kinder“ auch eine Bestandsaufnahme des Unterstützungssystems für
Opfer des Frauenhandels vorgelegt. Dieser Bericht enthält Vorschläge und
Ansätze für die Weiterentwicklung des Unterstützungssystems in den Ländern und
Kommunen.
In eigener Zuständigkeit fördert die Bundesregierung die bundesweite
Vernetzungsstelle der Fachberatungsstellen KOK e. V., vergleiche hierzu auch die
Antwort zu Frage 4 Buchstabe a. Gute Opferbetreuung und
Integrationsmaßnahmen, wie sie vor allem durch die Mitgliedsorganisationen des KOK e. V.
geleistet werden, sind wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Opfer und zur
Prävention des sogenannten Re-Trafficking, also der Verhinderung, dass Opfer
des Menschenhandels erneut zu Opfern von Ausbeutung werden.
Das Bundeskriminalamt beauftragte im Jahr 2008 das FrauenForschungsInstitut
Freiburg zur Durchführung des Forschungsprojektes „Determinanten der
Aussagebereitschaft von Opfern des Menschenhandels zum Zweck sexueller Aus-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11236beutung. Eine qualitative Opferbefragung“. Die Ergebnisse dieser
Untersuchung wurden in die praktische Arbeit über Informationen bei Lehrgängen
etc. eingebracht. Durch Publikationen wird u. a. auch zum Umgang mit
traumatisierten Opfern informiert. Die Kooperation mit Fachberatungsstellen zur
Unterstützung von Opfern ist für das BKA von hoher Bedeutung. Diese
Kooperation wird regelmäßig in polizeilichen Speziallehrgängen sowie gemeinsamen
Workshops mit Fachberatungsstellen dargestellt und ausgebaut.
Nach dem „Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen“
(ZSHG) besteht zudem die Möglichkeit, im Rahmen eines Strafverfahrens für
Opfer von Menschenhandel (wie auch von anderen Straftaten) mit ihrem
Einverständnis Zeugenschutzmaßnahmen durchzuführen. Die Aufnahme einer
Person in den Zeugenschutz setzt unter anderem voraus, dass ohne deren
Angaben die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des
Aufenthaltsortes des Beschuldigten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre und sie auf
Grund ihrer Aussagebereitschaft einer Gefährdung von Leib, Leben,
Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt ist.
c) Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler/
Menschenhändlerinnen;
Ziel der Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 bis 2016
ist es, einen kohärenten Rahmen für bestehende und geplante Initiativen gegen
Menschenhandel vorzugeben, Prioritäten festzulegen, Lücken zu schließen und
somit die Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer zu ergänzen. Mit der Annahme
dieser Richtlinie wurde erst kürzlich ein weiterer Schritt zur Verstärkung der
strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler erzielt. Die Richtlinie 2011/36/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Aufhebung des
Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates sieht ein ganzheitliches, integriertes und
menschenrechts- sowie opferbasiertes Vorgehen bei der Bekämpfung des
Menschenhandels vor und ist geschlechterspezifisch angelegt. Die Richtlinie enthält
u. a. auch bereits Bestimmungen zu den Teilbereichen des materiellen
Strafrechts, gerichtlicher Zuständigkeit und Strafverfolgung sowie zu den
Opferrechten im Strafverfahren, die Unterstützung der Opfer und Prävention. Die
Richtlinie ist von Deutschland bereits weitestgehend umgesetzt. Dem lediglich
im Bereich des materiellen Strafrechts bestehenden geringen Umsetzungsbedarf
soll mit einem entsprechenden Gesetz Rechnung getragen werden, dessen
Inkrafttreten noch innerhalb dieser Legislaturperiode angestrebt wird.
Soweit die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 bis
2016 zur Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
Strafverfolgungsmaßnahmen sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit in
diesem Zusammenhang im Blick hat, ist festzuhalten, dass die Strafverfolgung
sowie die in diesem Bereich stattfindende grenzüberschreitende justizielle
Zusammenarbeit grundsätzlich in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt.
Die Bekämpfung des Menschenhandels ist beim Bundeskriminalamt priorisiert.
Durch die vorgenannten Maßnahmen, die Qualifikation von Sachbearbeitern,
die Veröffentlichung von Handreichungen und Information zu speziellen Modi
Operandi sowie die Koordinierung von Ermittlungsverfahren, den Ausbau der
nationalen und internationalen Kooperation sowie die eigene Durchführung von
Ermittlungen, wird die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel
verstärkt.
Drucksache 17/11236 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den
maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken und
e) Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente Reaktionen
auf neu auftretende Probleme im Zusammenhang mit allen Formen des
Menschenhandels?
Die Fragen 6d und 6e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Angesichts der sehr komplexen Problematik des Frauenhandels, die
verschiedene Politikfelder, Adressaten und Ebenen betrifft, hat die Bundesregierung im
Frühjahr 1997 eine bundesweite Arbeitsgruppe Frauenhandel unter
Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) eingerichtet, die etwa vierteljährlich tagt. Ihr gehören an:
– BMFSFJ (feder- und geschäftsführend),
– Auswärtiges Amt,
– Bundesministerium des Innern,
– Bundesministerium der Justiz,
– Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
– Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
– Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration,
– Bundeskriminalamt,
– von den Ländern jeweils eine Vertretung der Fachkonferenzen der Innen-,
Justiz-, Sozial- und Gleichstellungsministerien,
– Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an
Frauen im Migrationsprozess (KOK),
– Beratungsstelle SOLWODI e. V.,
– Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW).
Je nach behandeltem Schwerpunktthema werden auch andere Expertinnen und
Experten sowie Institutionen hinzugezogen, so z. B. der Deutsche Städtetag,
das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder einzelne
Landeskriminalämter. Zur Erarbeitung von konkreten Beschlussvorlagen werden ggf.
Unterarbeitsgruppen eingesetzt.
Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe gehört:
– ein kontinuierlicher Informationsaustausch über die vielfältigen Aktivitäten
in den 16 Bundesländern sowie in den nationalen und internationalen
Gremien,
– eine Analyse der konkreten Probleme bei der Bekämpfung des
Frauenhandels,
– eine Analyse der Forschung im Bereich im Menschenhandels,
– die Erarbeitung von Empfehlungen und ggf. gemeinsamen Aktionen zur
Bekämpfung des Frauenhandels.
Darüber hinaus arbeitet das Bundeskriminalamt sehr eng mit dem
Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess
e. V. zusammen. Fachberaterinnen sind regelmäßig auf Fachlehrgängen zum
Thema Menschenhandel des BKA vertreten und Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des BKA referieren bei Veranstaltungen von Fachberatungsstellen. Die
Kooperation wurde durch das „Kooperationskonzept für die Zusammenarbeit
von Fachberatungsstellen und Polizei für den Schutz von Opferzeuginnen und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11236Opferzeugen von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“
festgeschrieben.
Wie in der Antwort zu Frage 6c ausgeführt, finden im Bereich der
Strafverfolgung regelmäßig Lehrgänge, Workshops und Sachbearbeitertagungen statt, in
deren Rahmen neue Erscheinungsformen diskutiert und Bekämpfungsansätze
entwickelt und ausgetauscht werden.
Wie steht die Bundesregierung zum von NGOs geforderten Ansatz,
bundesweit flächendeckend muttersprachliche Beratungsstellen mit
Fachpersonal einzurichten, und inwieweit fördert sie diesen?
Die Bundesregierung hat keine Förderkompetenz für den Ausbau von
Beratungsstellen. Diese Kompetenz ist den Ländern zugewiesen. In eigener Zuständigkeit
fördert die Bundesregierung, wie in der Antwort zu Frage 4a ausgewiesen, die
bundesweite Vernetzungsstelle der Fachberatungsstellen (KOK e. V.).
7. Welche Position hat die Bundesregierung zu dem im öffentlichen
Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des
Deutschen Bundestages vom 19. März 2012 von der agisra e. V. genannten
Ansatz eines Kölner Gesundheitsamtes, kostenlose und anonyme
Gesundheitsversorgung für Menschen mit oder ohne Aufenthaltstitel anzubieten?
Die medizinische Versorgung von Personen ohne Aufenthaltstitel oder Duldung
ist nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylBLG)
gewährleistet. Die betroffenen haben Anspruch auf Leistungen bei Krankheit,
Schwangerschaft und Geburt in dem in § 4 AsylBGL bezeichneten Umfang.
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Chance einer bundesweiten
Realisierung eines solchen Systems ein?
Die in der Antwort zu Frage 7 genannten Regelungen gelten bundesweit. Ob
sich neben diesen Regelungen die Länder auf ein in ihrer Zuständigkeit
liegendes einheitliches Vorgehen im Bereich der Gesundheitsversorgung über die
Gesundheitsämter einigen können, kann die Bundesregierung nicht einschätzen.
b) Welche Position hat die Bundesregierung zu der Forderung des KOK-
Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Frauenhandel und Gewalt
an Frauen im Migrationsprozess e. V. nach einer vollumfänglichen
gesetzlichen Regelung, nach der Betroffene aus Drittstaaten Ansprüche
auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch haben und nicht nur nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Die Bundesregierung hält eine gesonderte gesetzliche Regelung der
sozialrechtlichen Stellung der Opfer von Menschenhandel nicht für sachgerecht. Das
Aufenthaltsgesetz enthält ein differenziertes System von humanitären
Aufenthaltstiteln. § 25 Absatz 4 a des Aufenthaltsgesetzes, der mit dem
Richtlinienumsetzungsgesetz 2007 in das Aufenthaltsgesetz eingefügt wurde, um eine lückenlose
Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2004/81/EG zu gewährleisten, stellt nur
einen Baustein dieses Systems dar. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu
§ 25 Absatz 4 a des Aufenthaltsgesetzes verweist zu Recht darauf, dass bei der
typischen Gefährdungslage, in der sich Opfer von Menschenhandel in ihren
Herkunftsländern, insbesondere nach Kooperation mit der hiesigen Polizei und
Justiz, befinden, auch die Erteilung von Aufenthaltstiteln nach §§ 23a, 25
Absatz 3 oder Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes zu prüfen ist. Daneben kommt wie
schon vor dem Richtlinienumsetzungsgesetz 2007 auch ein Aufenthaltstitel
nach § 25 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes in Betracht. Opfer von
Menschenhandel, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23a oder 25 Absatz 3 des Aufent-
Drucksache 17/11236 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehaltsgesetzes besitzen, sind – bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen –
leistungsberechtigt nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
Betroffene, die keinen Aufenthaltstitel nach Absatz 3 erhalten können, weil
ihrer Abschiebung keine Verbote im Wege stehen, sie also auch nicht durch ihre
Opferrolle oder eine eventuelle Zusammenarbeit mit den
Strafverfolgungsbehörden einer Gefährdung im Herkunftsstaat ausgesetzt sind, oder weil sie
entgegen einem Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des
Aufenthaltsgesetzes auf Grund einer früheren aufenthaltsbeendigenden
Maßnahme eingereist sind, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Neben den in § 3 Absatz 1 und 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
festgelegten Grundleistungen sind gemäß § 4 des
Asylbewerberleistungsgesetzes als Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände
die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der
Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur
Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen
erforderlichen Leistungen zu gewähren. Der Vorrang von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz trägt dem Umstand Rechnung, dass die verbleibenden
Aufenthaltstitel auf eine vorübergehende Anwesenheit der Betroffenen im
Bundesgebiet ausgelegt sind. Der Aufenthaltsstatus dieser Betroffenen kann
sich jedoch nach den allgemeinen Regeln verfestigen. Das Thema der
sozialrechtlichen Stellung und der Ansprüche von Opfern des Menschenhandels ist
regelmäßig auf der Tagesordnung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Frauenhandel.
8. In Artikel 19 fordert die EU-Richtlinie „zur Verhütung und Bekämpfung
des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“ den Einsatz nationaler
Berichterstatter/Berichterstatterinnen oder gleichwertiger Mechanismen.
Ist die Errichtung einer deutschen Berichterstatter-/
Berichterstatterinnenstelle beabsichtigt?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen der Etablierung des
Postens eines Beauftragten für Menschenhandel?
b) Sind andere Regierungsstellen zum Thema geplant?
Die Fragen 8a und 8b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im EU-Netzwerk der nationalen Berichterstatterstellen oder vergleichbarer
Mechanismen ist die Bundesregierung durch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie durch das Bundesministerium des
Innern (BMI) vertreten. Das BMFSFJ hat die Geschäftsführung für die Bund-
Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel inne. Das BMI ist das zuständige Ressort
für das jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlichte Bundeslagebild
„Menschenhandel“ und die polizeiliche Kriminalstatistik, die wichtige
statistische Zeitreihen zum Deliktsbereich Menschenhandel und Grundlagen für die
Bewertung des Phänomens und Erkennung von Entwicklungen liefern.
Im Zuge der Umsetzung der oben genannten „Richtlinie 2011/36/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Aufhebung des
Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates“ wird geprüft, ob es Bedarf für die
Einrichtung weiterer Stellen und Strukturen in diesem Bereich gibt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]