Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle – 2007
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Monika Lazar, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Europäische Kommission hat 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle erklärt, im Rahmen eines konzertierten Konzepts zur Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU. Das Europäische Jahr ist Herzstück einer Rahmenstrategie, mit der Diskriminierung wirksam bekämpft, die Vielfalt als positiver Wert vermittelt und Chancengleichheit für alle gefördert werden soll.
Der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimír Špidla, sagt: „Europa muss sich um eine echte Gleichbehandlung im täglichen Leben bemühen. Das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle und die Rahmenstrategie werden einen neuen Impuls für die Anstrengungen zur uneingeschränkten Anwendung der Antidiskriminierungsvorschriften der EU bringen, die bislang allzu oft behindert und verzögert wurde. Grundrechte, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit bleiben Schlüsselprioritäten der Europäischen Kommission.“
Die Europäische Kommission schlägt für das Europäische Jahr vier zentrale Themen vor:
- Rechte – für das Recht auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sensibilisieren;
- Vertretung – eine Debatte über Möglichkeiten anregen, die Teilnahme an der Gesellschaft zu stärken;
- Anerkennung – Vielfalt würdigen und berücksichtigen;
- Respekt und Toleranz – eine Gesellschaft mit stärkerem Zusammenhalt fördern.
Die bereitgestellten Mittel in Höhe von 13,6 Mio. Euro decken vorbereitende Maßnahmen im Jahr 2006 sowie die verschiedenen Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres (2007) selbst ab.
Die Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle, die den Entwurf eines Beschlusses über das Europäische Jahr begleitet, soll sicherstellen, dass die Antidiskriminierungsbestimmungen der EU umfassend angewandt und durchgesetzt werden.
Die Strategie prüft auch, was die EU weiter tun kann, um Diskriminierung zu bekämpfen und Gleichheit zu fördern – über den rechtlichen Schutz des Rechts auf Gleichbehandlung hinaus.
Neben dem Europäischen Jahr werden in der Mitteilung unter anderem folgende neue Initiativen angekündigt:
- eine Machbarkeitsstudie zu neuen Maßnahmen zur Ergänzung bestehender EU-Antidiskriminierungsvorschriften;
- die Einsetzung einer hochrangigen Beratergruppe, die sich mit der sozialen Integration und Arbeitsmarktbeteiligung von Minderheiten – unter anderem der Roma – befassen soll.
Die Geschlechterdimension wird im Kontext des Europäischen Jahres und der Antidiskriminierungsstrategie ebenfalls behandelt. Dies ergänzt die spezifischen Bemühungen der EU zur Gleichstellung der Geschlechter und gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einschließlich des vorgeschlagenen Gender-Instituts und der Mitteilung zur Gleichstellung der Geschlechter, die für 2006 geplant ist.
Die Rahmenstrategie und das Europäische Jahr folgen auf eine umfassende öffentliche Konsultation im Jahr 2004 auf der Grundlage des Grünbuchs der Kommission „Gleichstellung sowie Bekämpfung von Diskriminierungen in einer erweiterten Europäischen Union“.
Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Jahres kommt den nationalen Durchführungsstellen (NDS) zu, die von den Mitgliedstaaten eingerichtet werden müssen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde für Deutschland als NDS benannt. Die Hauptaufgaben der NDS sind:
- Festlegen der nationalen Strategie und der nationalen Prioritäten für das Europäische Jahr;
- Planung und Auswahl der Aktionen auf nationaler Ebene;
- Stellung des Antrags auf Gewährung einer Finanzhilfe auf die beschränkte Ausschreibung der Europäischen Kommission hin;
- Koordination und Überwachung der Durchführung der ausgewählten Aktionen.
Der Zivilgesellschaft kommt in dem Beschluss ein hoher Stellenwert bei der Umsetzung des Jahres zu, da es viele Verbände und Organisationen gibt, die sich mit der Thematik schon lange beschäftigen und auch Diskriminierungsopfer vertreten und beraten. Eine angemessene Einbindung ist durch die NDS zu gewährleisten. Da sich die Verbände meist nur um ein Diskriminierungsmerkmal kümmern, haben die NDS gleichzeitig darauf zu achten, dass es möglichst zu einer Gleichgewichtung aller Diskriminierungsmerkmale im Rahmen der Durchführung des Jahres kommt.
Bei der Umsetzung des Ratsbeschlusses von Mai dieses Jahres hebt sich Deutschland dabei mit zwei Besonderheiten ab:
- Jedes Land sollte eine nationale Durchführungsstelle (NDS) mit hoher Beteiligung der Zivilgesellschaft einrichten. In den 27 Ländern geschah dies zwischen Juni und Juli 2006. In 26 Fällen wurde ein Ministerium als NDS genannt, oft das Arbeitsministerium oder Sozialministerium. In Deutschland hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung für diese Angelegenheit und delegierte sie faktisch an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW). Die BAGFW hat die Rolle der Geschäftsstelle der nationalen Durchführungsstelle. Dies ist einmalig in der EU und wird von europäischen Nichtregierungsorganisationen mit Befremden aufgenommen. Daran ändert auch nichts, dass ein Beirat mit Vertretern aller Diskriminierungsopfergruppen installiert wird. Die Wahl der BAGFW wird nicht unbedingt als ein Signal der Gleichbehandlung bezüglich aller Diskriminierungskriterien gesehen, wie dies von der Europäischen Kommission erwartet wird.
- Für die Durchführung der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten ist ein Etat vorgesehen und die Bedingung für die Bewilligung der Anträge, die die NDS weiterleiten wird, ist die Bereitstellung einer Kofinanzierung im Mitgliedstaat von 50 Prozent. Ziel der Kofinanzierung ist eine Verdoppelung der EU-Gelder durch die Mitgliedstaaten. Dies geschieht auch ohne Probleme in 25 Ländern der EU. Dort stellen die entsprechenden NDS Fördergelder in Höhe des EU-Zuschusses zur Verfügung. Slowenien hat schon in Brüssel für Aufregung gesorgt, weil dort ziemlich früh im September 2006 ein Eigenanteil der potenziellen Antragsteller von 20 Prozent verlangt wurde; u. a. durch den Einsatz von ILGA-Europe soll die Europäische Kommission aktiv geworden sein und soll in Verhandlungen mit dem zuständigen Ministerium in Ljubljana eingetreten sein. Wie aus Informationen der deutschen nationalen Durchführungsstelle hervorgeht, werden in Deutschland nur Anträge berücksichtigt, die einen Eigenanteil von 50 Prozent vorsehen. Damit ist Deutschland gemeinsam mit Slowenien Schlusslicht bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle.
Fragen und Antworten13
Welche Rolle spielt die Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft? Welche Initiativen sind in diesem Zusammenhang geplant?
Der Förderung der Chancengleichheit und die Gewährleistung gleicher Chancen aller Bevölkerungsgruppen kommt im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft aufgrund des gleichzeitig beginnenden Europäischen Jahres der Chancengleichheit 2007 eine besondere Bedeutung zu. Die zentrale Veranstaltung hierzu stellt der erste Gleichstellungsgipfel dar, der zugleich die europaweite Auftaktveranstaltung zu diesem Europäischen Jahr sein und am 30. und 31. Januar 2007 in Berlin stattfinden wird. Daneben sind während der deutschen Ratspräsidentschaft unter anderem folgende Vorhaben geplant:
- Im Rahmen eines informellen Treffens der Gleichstellungs- und Familienministerinnen und -minister ist vorgesehen, Maßnahmen zur Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Erwerbs- und Familienarbeit und zur Integration und Qualifizierung von Frauen mit Migrationshintergrund zu beraten. Die „Roadmap“, der Fahrplan der EU-Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006 bis 2010, ist auf der europäischen und der nationalen Ebene umzusetzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll mit dem Vorschlag einer Europäischen Allianz für Familien nachhaltig unterstützt werden. Bei der Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie wird der deutsche Vorsitz besonderes Augenmerk auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben und auf die Chancengleichheit bei der Beschäftigung benachteiligter Personengruppen richten.
- Am 11. und 12. Juni 2007 wird in Berlin unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine europäische Konferenz zur Integration behinderter Menschen stattfinden. Ziel ist es, auf europäischer Ebene Wege aufzuzeigen, die zu einer besseren Teilhabe behinderter Menschen in Arbeit und Gesellschaft führen können. Diese Konferenz bildet einen eigenen Programmpunkt im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft und wird mit dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007 verbunden.
Wie beurteilt die Bundesregierung das Programm der Europäischen Kommission für das Jahr 2007 Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle?
Die Bundesregierung begrüßt die Vorhaben zur Umsetzung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle 2007 auf Ebene der Europäischen Union. Sie werden einen großen Anteil daran haben, die im Beschluss festgelegten Ziele des Jahres zu erreichen und dieses Jahr erfolgreich innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus umzusetzen.
Mit welchen Maßnahmen und Initiativen unterstützt die Bundesregierung das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle?
Die beschränkte Ausschreibung der Europäischen Kommission zur Beantragung der Gemeinschaftsfinanzierung läuft bis zum 15. Dezember 2006. Somit ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage auf die Frage möglich.
Teilt die Bundesregierung unsere Ansicht, dass die getroffenen Maßnahmen so angelegt sein sollten, dass Diskriminierungen aus allen Gründen, die im Amsterdamer Vertrag genannt sind, also des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung/Identität, in angemessener Weise bekämpft werden?
Ja.
Wie stellt die Bundesregierung die Gleichgewichtung aller Diskriminierungsmerkmale im Rahmen der Durchführung des Europäischen Jahres sicher?
Bei der Auswahl der Aktionen, mit denen in Deutschland das Europäische Jahr der Chancengleichheit umgesetzt werden soll, wird darauf geachtet werden, dass alle Diskriminierungsmerkmale des Artikels 13 EG-Vertrag zusammen mit den Querschnittsthemen „Mehrfachdiskriminierung“ und „Gender Mainstreaming“ in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sind. An die Abstimmung der nationalen Strategie und der Projekte, die für eine Förderung aus EU- Mitteln vorgeschlagen werden sollen, ist auch der Beratungsbeirat der Zivilgesellschaft beteiligt, der möglichst alle bundesweit bedeutenden und wichtigen Akteure in Deutschland einbinden soll. Aufgrund dieser Zusammensetzung wird schon von Seiten der nationalen Durchführungsstelle auf eine Ausgewogenheit der Maßnahmen geachtet werden und es ist auch davon auszugehen, dass die hierin vertretenen Gruppierungen hierauf ebenfalls ein besonderes Augenmerk legen werden.
Welche Stellen wurden in den Mitgliedstaaten der EU jeweils als nationale Durchführungsstelle benannt?
Die Benennung der Nationalen Durchführungsstellen in den Mitgliedstaaten musste gegenüber der Europäischen Kommission erfolgen. Diese hat die benannten Stellen auf der Internetseite http://ec.europa.eu/employment_social/ equality2007/nb_de.htm gelistet. Hierauf wird verwiesen.
Warum hat die Bundesregierung die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. als Geschäftsstelle der nationalen Durchführungsstelle benannt, und welche Rechtskonstruktion verbirgt sich hinter dieser Titulatur?
Mit der Ansiedlung der nationalen Geschäftsstelle für das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle 2007 bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das gegenüber der EU-Kommission als nationale Durchführungsstelle (NDS) im Sinne des Beschlusses zur Einführung dieses Jahres benannt worden ist, einen wichtigen Schritt zum Gelingen des Jahres in Deutschland getan.
Die BAGFW vertritt wie keine andere Dachorganisation im zivilgesellschaftlichen Bereich Organisationen, die den Zielen des Europäischen Jahres verpflichtet sind. Sie repräsentiert ein umfassendes Spektrum von Organisationen, die sich für die Chancengleichheit aller Bevölkerungsgruppen insbesondere älterer Menschen, Kinder, Jugendlicher, Migrantinnen und Migranten, Familien, sozial ausgegrenzter Menschen und Menschen, die auf der Grundlage der in Artikel 13 EG-Vertrag genannten Merkmale benachteiligt werden, einsetzen. Viele Mitgliedsorganisationen sind sowohl Träger sozialer Infrastruktur wie auch politische Lobbyorganisationen gerade für diese Bevölkerungsgruppen. Andere Mitgliedsorganisationen widmen sich sektorspezifischen Aufgaben, die an einzelne Benachteiligungstatbestände anknüpfen. Diese Mischung und die große Zahl an Mitgliedsorganisationen zeichnet die BAGFW konkurrenzlos aus hinsichtlich der Repräsentativität und Akzeptanz bei den Betroffenen.
Die Finanzierung dieser Geschäftsstelle bei der BAGFW erfolgt über das Zuwendungsrecht.
Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik, dass damit nicht gewährleistet ist, dass die Maßnahmen an einer gleichmäßigen Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund aller Diskriminierungskriterien orientiert sind?
Die Geschäftsstelle bei der BAGFW hat zur Aufgabe, die nationale Durchführungsstelle bei der Umsetzung des Jahres zu unterstützen. Alle wesentlichen Entscheidungen im Hinblick auf die Umsetzung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle 2007 werden unabhängig hiervon durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Nationale Durchführungsstelle getroffen. An die im Beschluss zur Umsetzung des Jahres dargelegten Anforderungen ist die Geschäftsstelle ebenso gebunden wie die Nationale Durchführungsstelle selbst. Überdies ist die BAGFW satzungsgemäß dem Gebot der Neutralität verpflichtet.
Welche Staaten der Europäischen Union leisten den 50-prozentigen Eigenanteil selbst?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Nach Auskunft der Europäischen Kommission haben bis auf Estland alle Teilnehmerstaaten angekündigt, den vollen Betrag der für sie vorgesehenen EU-Fördersumme abzurufen. Auch Deutschland hat dies angemeldet. Hieraus lässt sich aber – wie das Beispiel Deutschland zeigt – keine Einschätzung ableiten, dass alle diese Mitgliedstaaten die Kofinanzierung selbst übernehmen werden. Über die genaue Herkunft der Eigenmittel kann somit bis zum Vorliegen der Anträge bei der Europäischen Kommission keine Aussage getroffen werden.
Welche Staaten verlangen von den zivilgesellschaftlichen Trägern die Erbringung eines Eigenanteiles und in welcher Höhe jeweils?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Wie begründet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass in Deutschland der Eigenanteil von den Trägern zu erbringen ist und nicht von der Bundesrepublik Deutschland übernommen wird?
In Ermangelung entsprechender Haushaltsmittel wird es zunehmend zur Regel, dass Antragsteller bzw. Antragstellerinnen die Kofinanzierung selbst übernehmen. Bei einer Vielzahl von EU-Ausschreibungen hat sich diese Praxis durchgesetzt und bewährt.
Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik, dass hierdurch gerade kleine Träger besonders benachteiligter Gruppen strukturell gegenüber etablierten kirchlichen Trägern und den großen Wohlfahrtsverbänden bei der Mittelvergabe benachteiligt werden?
Die nationale Durchführungsstelle hat eine Vielzahl von Anträgen auf Förderung aus den Mitteln des Europäischen Jahres der Chancengleichheit erhalten. Bis auf einige wenige Anträge von Seiten der großen Wohlfahrtsverbände stammen diese von kleinen bzw. kleineren Trägern. Dies zeigt nach Auffassung der Bundesregierung, dass kleine Träger durch dieses Verfahren keineswegs benachteiligt werden.
a) Welche Träger und welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts werden mit welchem Betrag im Rahmen dieses Programms gefördert? b) Welche Träger und welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft werden mit welchem Betrag im Rahmen dieses Programms gefördert? c) Welche Träger und welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung werden mit welchem Betrag im Rahmen dieses Programms gefördert? d) Welche Träger und welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund einer Behinderung werden mit welchem Betrag im Rahmen dieses Programms gefördert? e) Welche Träger und welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Alters werden mit welchem Betrag im Rahmen dieses Programms gefördert? f) Welche Träger und welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung/Identität werden mit welchem Betrag im Rahmen dieses Programms gefördert?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.