[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11996
17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Dr. Diether Dehm,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11797 –
Wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Griechenland im Rahmen der
Anpassungsprogramme
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit März 2010 wurde mit zahlreichen so genannten Anpassungsprogrammen,
die an die Vergabe öffentlicher Kredite gekoppelt wurden, auf die Finanzkrise
in Griechenland reagiert. Sowohl die wirtschaftliche als auch die soziale Lage
des Landes haben sich seither zusehends verschlechtert. Das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) geht davon aus, dass die griechische
Wirtschaftsleistung zwischen den Jahren 2010 und 2013 um 22,2 Prozent zurückgehen
wird. Die offizielle Arbeitslosenquote ist von 2010 bis 2012 von 9,5 Prozent
auf fast 25 Prozent gestiegen. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei deutlich über
50 Prozent. Die öffentliche Verschuldung konnte durch die
Anpassungsmaßnahmen nicht abgebaut werden. Im Gegenteil, seit dem Jahr 2010 ist die
Schuldenquote des griechischen Staates von 130 Prozent auf 180 Prozent der
Wirtschaftsleistung gestiegen.
In den vergangenen Jahren mussten die Europäische Union (EU) und der
Internationale Währungsfonds (IWF) ihre Prognosen zur wirtschaftlichen
Entwicklung und zur Haushaltsentwicklung Griechenlands regelmäßig nach
unten korrigieren. Zuletzt gab die Troika an, für das Jahr 2012 einen Rückgang
der griechischen Wirtschaft von 6 Prozent statt wie zuvor angegeben von
4,7 Prozent zu erwarten. Auch für das Jahr 2013 wird nun entgegen den
bisherigen Annahmen ein weiterer Rückgang erwartet. Durch diese Korrektur der
Prognose ergibt sich die Notwendigkeit einer Verschiebung der
Konsolidierungsziele, die wiederum zu einer Finanzierungslücke von rund 14 Mrd. Euro
führt. In Reaktion darauf hat der Deutsche Bundestag am 30. November 2012
einem Antrag des BMF stattgegeben, der Änderungen im bestehenden
Anpassungsprogramm für Griechenland vorsieht, die erstmals auch zu einer direkten
Belastung des Bundeshaushalts führen.
1. Welche Auswirkungen haben die Anpassungsmaßnahmen aus dem ersten
Griechenland-Paket sowie die Anpassungsmaßnahmen, die gekoppelt an
Kredite der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) in den Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Dezember
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11996 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMemoranden of Understanding in Griechenland implementiert wurden, auf
die griechische Binnennachfrage?
In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
genannten Maßnahmen die Kaufkraft und das Durchschnittseinkommen
der griechischen Bevölkerung reduziert?
2. Welche Auswirkungen auf die griechische Binnennachfrage erwartet die
Bundesregierung durch die Maßnahmen der mittelfristigen
Haushaltsstrategie bis zum Jahr 2016?
3. Welcher Teil des vom BMF für Griechenland im Zeitraum von 2010 bis
2013 erwarteten wirtschaftlichen Gesamtrückgangs von 22,2 Prozent lässt
sich durch die Anpassungsmaßnahmen aus dem ersten Griechenland-Paket
sowie den Anpassungsmaßnahmen, die gekoppelt an EFSF-Kredite in den
Memoranden of Understanding in Griechenland implementiert wurden,
erklären?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das griechische Anpassungsprogramm ist auch ein Programm zur Stützung des
griechischen Binnenmarkts. Vor Inkrafttreten des ersten Anpassungsprogramms
vom Frühjahr 2010 hat Griechenland für das Jahr 2009 ein exorbitant hohes
nominales Defizit in Höhe von 15,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
ausgewiesen, die Staatsschuldenquote lag bei 129,7 Prozent des BIP. Griechenland
konnte sich am Markt nicht mehr ausreichend selbst finanzieren. Ohne die auf
europäischer Ebene gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds
organisierte bilaterale Finanzhilfe drohte Griechenland die Insolvenz. Eine
Insolvenz Griechenlands hätte erhebliche negative Auswirkungen auch auf die
Binnennachfrage gehabt. Nach einer Insolvenz wäre es nach Einschätzung des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu einem Totalzusammenbruch der
Wirtschaft in Griechenland gekommen.
Mit der Gewährung der Finanzhilfe wird der unvermeidliche
Anpassungsprozess der griechischen Volkswirtschaft unterstützt und seine negativen
Auswirkungen werden abgemildert. Sie ist mit einer strikten Konditionalität
verbunden, um sicherzustellen, dass Griechenland die notwendigen fiskalischen und
strukturellen Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner Zahlungsfähigkeit
einleitet und auch umsetzt.
Direkte Auswirkungen der Anpassungsmaßnahmen auf die griechische
Binnennachfrage bzw. Einkommen der griechischen Bevölkerung können nicht
unmittelbar abgeleitet werden. Im aktuellen Umsetzungsbericht der Troika vom
Dezember 2012 wird festgestellt, dass der Rückgang der Inlandsnachfrage durch
die zur Rückführung des griechischen Haushalts auf ein tragfähiges Niveau
erforderlichen haushaltspolitischen Maßnahmen begünstigt wurde. Vor diesem
Hintergrund werden Prognosen zufolge der private Konsum um 7,7 Prozent im
Jahr 2012 und 6,9 Prozent im Jahr 2013 sowie die Einfuhren um 10 Prozent im
Jahr 2012 und 6 Prozent im Jahr 2013 zurückgehen. Der öffentliche Verbrauch
dürfte vor dem Hintergrund der prognostizierten Verringerung der Lohn- und
Gehaltskosten im öffentlichen Sektor ebenfalls erheblich sinken (um
6,2 Prozent im Jahre 2012 und 7,2 Prozent im Jahre 2013). Investitionen und
der Konsum dauerhafter Güter werden durch die hohe wirtschaftliche
Unsicherheit und die angespannte Finanzierungssituation eingeschränkt.
Einzelheiten zum Beitrag der Binnennachfrage zum BIP sind der beigefügten
Tabelle zu entnehmen. Die Maßnahmen der Mittelfristigen Haushaltsstrategie
bis 2016 sind einbezogen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11996Beitrag Binnennachfrage zum realen BIP (2011 bis 2016)
Quelle: Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom Dezember 2012.
* Exklusive Veränderungen in der Lagerhaltung und dem Nettoerwerb von Wertgegenständen.
Einen Hinweis zum Beitrag der Anpassungsmaßnahmen auf die Entwicklung
des BIP-Rückgangs gibt der konjunkturbereinigte Primärsaldo. Die
Veränderung des konjunkturbereinigten Primärsaldos im Zeitraum 2009 bis 2013 von
einem zunächst sehr hohen negativen bis zu einem deutlich positiven Saldo
verdeutlicht den kurzfristig restriktiven Impuls der Haushaltskonsolidierung auf
die Gesamtwirtschaft Griechenlands. Allerdings dienen die
Konsolidierungsmaßnahmen dazu, die Schuldentragfähigkeit in Griechenland
wiederherzustellen und damit die Tragfähigkeit der Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung zu
sichern. Die Wiederherstellung der Tragfähigkeit ist Grundlage dafür,
längerfristiges Vertrauen in die griechische Wirtschaft zurückzugewinnen – eine
entscheidende Bedingung auch für die Erholung der Binnennachfrage.
Quelle: Herbst-Prognose der Europäischen Kommission vom November 2012.
4. Welche Auswirkungen auf die Steuereinnahmen durch die
Anpassungsmaßnahmen aus dem ersten Griechenland-Paket sowie die
Anpassungsmaßnahmen, die gekoppelt an EFSF-Kredite in den Memoranden of
Understanding in Griechenland implementiert wurden, erwartet die
Bundesregierung jeweils in den Jahren 2010 bis 2016?
Die Höhe der erwarteten Steuereinnahmen des griechischen Staatshaushalts bis
2016 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Danach wird erwartet, dass
die Steuereinnahmen in Griechenland 2013 infolge der tiefen Rezession
deutlich zurückgehen. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass Griechenland nun
zwei Jahre mehr Zeit zur Haushaltskonsolidierung erhält als ursprünglich
vorgesehen.
Quelle: Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom Dezember 2012.
Griechenland soll bis zum Ende des Jahres eine Steuerreform auf den Weg
bringen. Die Reform soll einnahmewirksam sein und innerhalb von zwei Jahren
Nettoeinnahmen in Höhe von nahezu 1 Mrd. Euro erbringen. Ziel der Reform
ist eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und infolgedessen eine
gerechtere Verteilung der Steuerlast. Die Steuerreform konzentriert sich auf ein
neues Steuersystem für Selbstständige, bei dem keine Freibeträge mehr
vorgesehen sind und die Umgestaltung der Körperschaftsteuer von Dividenden- auf
Gewinnbesteuerung nicht mehr möglich ist. Die hohe Zahl der
Steuerumgehungen soll gesenkt werden. Die Steuerreform sieht zudem die Abschaffung
steuerlicher Sonderregelungen und Steuervergünstigungen vor, damit die steuerliche
Belastung auf breiterer Basis geteilt wird. Bei der Reform soll die
Steuerprogression beibehalten und eine Erhöhung der effektiven Besteuerung von niedri-
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Reales BIP (Wachstumsrate) –7,1 –6,0 –4,2 – 0,6 2,9 3,7
Beitrag Binnennachfrage* –10,1 –9,0 –6,7 –0,8 1,8 3,0
Nettobeitrag Handel – 2,4 –3,3 –2,5 – 1,5 1,1 0,8
Einkommen aus unselbstständiger
Arbeit, Privatsektor pro Kopf
– 0,4 –4,0 –9,7 –10,6 1,9 2,2
In Prozent des BIP 2009 2010 2011 2012 2013
Konjunkturbereinigter Primärsaldo
des Staates
–9,8 –2,6 2,0 4,2 6,2
in Mrd. Euro 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Steuereinnahmen
44,8 44,6 44,8 41,3 42,0 42,8 45,0
Drucksache 17/11996 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegen und mittleren Einkommen vermieden werden. Die mittelfristige
Fiskalstrategie enthält darüber hinaus wichtige Maßnahmen zur Harmonisierung der
Kraftstoffbesteuerung sowie der Sozialabgabenvorschriften für sämtliche
Arbeitnehmerkategorien. Die Regierung hat sich zudem verpflichtet, künftig keine
Steueramnestien mehr zu gewähren.
Allein durch die Abschaffung der Steuerbegünstigungen für Selbstständige
werden erhebliche Mehreinnahmen erwartet, da gut über die Hälfte der
Selbstständigen Einkünfte deklarieren, die unterhalb des Einkommensteuer-
Pauschbetrags in Höhe von 5 000 Euro p. a. liegen. Die Steuerreform soll ab Januar 2013
in Kraft treten.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010
durch die mit der Rezession einhergehende steigende Arbeitslosigkeit die
griechischen Ausgaben für die Arbeitslosenunterstützung entwickelt?
Wie hätten sie sich nach Einschätzung der Bundesregierung entwickelt,
wenn es in diesem Bereich keine Anpassungsmaßnahmen gegeben hätte?
Die Europäische Statistikbehörde Eurostat stellt derzeit lediglich Daten zur
Einkommensunterstützung von Arbeitslosen in Griechenland bis zum Jahr 2010
zur Verfügung. Die Angaben für das Jahr 2011 und 2012 beruhen auf
Informationen von der Europäischen Kommission.
Wenn es in diesem Bereich keine Anpassungsmaßnahmen in Griechenland
gegeben hätte, wäre die drohende Zahlungsunfähigkeit des Landes voraussichtlich
nicht mehr abwendbar gewesen. Bei einem solchen Szenario wäre mit einer
wesentlich höheren Arbeitslosigkeit zu rechnen gewesen,
Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitslose wären nicht mehr finanzierbar gewesen.
6. Wie viel Prozent
a) der griechischen Bevölkerung und
b) der griechischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2009 im öffentlichen
Sektor beschäftigt?
Wie viel Prozent werden es gemäß der Erwartung der Bundesregierung
nach Umsetzung aller bereits vollzogenen und vorgesehenen
Anpassungsmaßnahmen, zu denen auch eine Reduzierung des Personalbestands im
öffentlichen Sektor um 150 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört, im
Jahr 2016 sein?
Wie lauten die vergleichbaren Werte
a) für Deutschland,
b) für die Eurozone und
c) für die EU?
Vor Beginn des Anpassungsprogramms lagen die Personalausgaben im
Öffentlichen Dienst in Griechenland mit 13,4 Prozent des BIP deutlich über dem
Durchschnitt der Eurozone von 11,0 Prozent des BIP.
In Mio. Euro 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Ausgaben für
Arbeitslosenunterstützung
805 759 1 104 1 615 1 614 2 151 1 741
Quelle: Eurostat Eurostat Eurostat Eurostat Eurostat Auskunft
KOM
Auskunft
KOM
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11996Bezüglich des Anteils an der Bevölkerung listen die folgenden Tabellen
vergleichbare Daten aus der Arbeitskräfteerhebung (AKE)/Labour Force Survey
(LFS) von Eurostat für die EU27-Länder, die Eurozone, Deutschland und
Griechenland auf. Der öffentliche Dienst ist vergleichbar mit den
Wirtschaftsbereichen O (Öffentliche Verwaltung) und P (Erziehung und Unterricht). Die Anteile
der Beschäftigten in diesen Wirtschaftsbereichen wurden berechnet, bezogen
auf die Bevölkerung insgesamt und die Beschäftigten insgesamt im Alter von
15 bis 64 Jahren. Die Statistik ist allerdings wegen bestehender Abgrenzungs-
und Erfassungsprobleme nur eingeschränkt aussagefähig.
Statistisches Bundesamt, i-Punkt Berlin, Europäischer Datenservice,
17. Dezember 2012, Datenbankabruf: Eurostat und Berechnungen.
Eine Prognose über den prozentualen Anteil der griechischen Bevölkerung und
der griechischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Jahr 2016 im
öffentlichen Sektor beschäftigt sein werden, liegt dem BMF nicht vor.
Grundsätzlich gilt bis Ende 2016, dass nur eine Neueinstellung auf fünf ausscheidende
Beschäftigte erfolgen kann.
7. a) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die offizielle
Arbeitslosenquote in Griechenland bereits im Jahr 2012 auf rund 25 Prozent
angestiegen ist, nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 25. Juni 2010 davon
ausging, dass die griechische „Arbeitslosenquote mit nahe 15 Prozent
im Jahr 2015 ihren Höchststand erreichen und danach wieder
zurückgehen wird.“, und wie rechtfertigt sie die mit der deutlich höheren
Arbeitslosigkeit verbundenen hohen sozialen Kosten der
Anpassungsprogramme?
Anteil der Beschäftigten (15 bis 64) an der Bevölkerung insgesamt
– in Prozent –
Sektor Land/Region 2008 2009 2010 2011
Öffentliche Verwaltung,
Verteidigung; Sozialversicherung
Europäische Union
(27 Länder)
3,2 3,2 3,1 3,1
Euroraum (17 Länder) 3,3 3,3 3,3 3,2
Deutschland 3,4 3,4 3,5 3,4
Griechenland 3,5 3,4 3,4 3,3
P-Erziehung und Unterricht Europäische Union
(27 Länder)
3,1 3,2 3,2 3,2
Euroraum (17 Länder) 2,9 2,9 2,9 2,9
Deutschland 2,9 2,9 2,9 3,0
Griechenland 3,0 3,0 2,9 2,8
Anteil der Beschäftigten (15 bis 64) an den Beschäftigten insgesamt (15 bis 64)
– in Prozent –
Sektor Land/Region 2008 2009 2010 2011
Öffentliche Verwaltung,
Verteidigung;
Sozialversicherung
Europäische Union
(27 Länder)
7,1 7,3 7,3 7,2
Euroraum (17 Länder) 7,5 7,6 7,7 7,6
Deutschland 7,3 7,3 7,3 7,1
Griechenland 8,4 8,5 8,6 8,9
P-Erziehung und Unterricht Europäische Union
(27 Länder)
7,0 7,3 7,4 7,4
Euroraum (17 Länder) 6,6 6,7 6,8 6,8
Deutschland 6,1 6,2 6,2 6,3
Griechenland 7,1 7,3 7,4 7,6
Drucksache 17/11996 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Ist die von der Europäischen Kommission geforderte
Beschäftigungsgarantie für Jugendliche nach Meinung der Bundesregierung mit dem
griechischen Anpassungsprogramm vereinbar und ihre Umsetzung
realistisch?
c) Für welche Maßnahmen zur direkten Schaffung von Arbeitsplätzen in
Griechenland setzt sich die Bundesregierung ein?
d) Unterstützt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Forderung des Europäischen Gewerkschaftsbundes nach einem europäischen
Investitionsprogramm in Höhe von 1 Prozent des europäischen
Bruttoinlandsprodukts (bitte begründen)?
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 25. Juni
2010 hat sich die Bundesregierung auf die Annahmen des mit Griechenland
vereinbarten ersten Anpassungsprogramms bezogen. Zu den Hintergründen für
die revidierten makroökonomischen Prognosen wird auf die Antwort zu Frage 9
verwiesen.
Die Europäische Kommission hat am 5. Dezember 2012 ein Paket zur
Förderung der Beschäftigung junger Menschen beschlossen. Darin macht die
Kommission insbesondere einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur
Implementierung so genannter Jugendgarantien in den Mitgliedstaaten. Der Vorschlag
sieht vor, den Mitgliedstaaten zu empfehlen, sicherzustellen, dass allen jungen
Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden
oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder
Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz
angeboten wird. Die Beratungen über den Kommissionsvorschlag im Kreis der
Mitgliedstaaten befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium. Es ist jedoch
darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung des Ansatzes an die jeweils nationalen
Gegebenheiten angepasst werden soll. Dabei hebt die Europäische Kommission
in ihrem Empfehlungsvorschlag die Bedeutung der Finanzierungsinstrumente
der Kohäsionspolitik, insbesondere des Europäischen Sozialfonds (ESF), für
die Umsetzung der Jugendgarantie in Ländern mit hoher Arbeitslosigkeit und
Problemen mit der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besonders hervor.
Die Kommission nennt in dem Begleitdokument konkrete Beispiele zur
Umsetzung des Ansatzes der Jugendgarantie in Griechenland, wobei der Einsatz von
Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) eine große Rolle spielt. Vor
diesem Hintergrund geht die Bundesregierung davon aus, dass der Ansatz der
Jugendgarantie grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten der EU den jeweils
nationalen Gegebenheiten entsprechend umgesetzt werden kann.
Die Bundesregierung hat sich für die Fortsetzung des griechischen
Anpassungsprogramms eingesetzt und der Auszahlung einer weiteren Tranche von 49,1
Mrd. Euro zugestimmt. Mit dem Programm wird insbesondere das Ziel
verfolgt, Strukturreformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Griechenlands durchzuführen. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wird nach
Auffassung der Bundesregierung zur Schaffung von neuen und zur Sicherung
von vorhandenen Arbeitsplätzen in Griechenland einen wesentlichen Beitrag
leisten.
Die Bundesregierung unterstützt prinzipiell alle Bemühungen um Investitionen,
die die griechische Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Ein europäisches
Investitionsprogramm zusätzlich zu den Mitteln der bestehenden Fonds (EFRE etc.)
lehnt sie jedoch ab.
Die Bundesregierung unterstützt das weitere Engagement der Europäischen
Investitionsbank (EIB) in Griechenland. Zudem unterstützt die Bundesregierung
die Bemühungen der griechischen Regierung zum Aufbau einer eigenen
Förderbank (IfG), die wichtige Impulse für die Investitionstätigkeit in
Griechenland setzen könnte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/119968. Welche Auswirkungen der bereits umgesetzten und vorgesehenen
Anpassungsmaßnahmen erwartet die Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis
2016 auf
a) die Armutsgefährdungsquote,
b) die Armutsgefährdungsschwelle und
c) die Einkommensverteilung
in Griechenland?
Der Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom Dezember 2012
beschäftigt sich auch mit den möglichen sozialen Auswirkungen des
Anpassungsprogramms. Danach ist die relative Armutsquote leicht gesunken,
während die absolute gestiegen ist.
Die Kommission bezieht sich bei der Bemessung der Armutsquote auf den
Anteil der Bevölkerung mit einem Einkommen unterhalb von 60 Prozent des
verfügbaren Median-Einkommens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Infolge der
großen wirtschaftlichen Rezession hat sich das Einkommen insgesamt in
Griechenland verringert. Die untere Linie in der Abbildung 1 (standard poverty rate)
zeigt, dass die allgemeine relative Armutsquote in der Bevölkerung infolge der
progressiven Einführung der Rentenreform über die Zeit nahezu unverändert
geblieben ist. Unter Rentnern ist sie sogar leicht gesunken.
Die absolute Armutsschwelle basiert auf der Anzahl von Menschen, die in
einem bestimmten Jahr real weniger verdienen als 60 Prozent des Median-
Einkommens. Die obere Linie in Abbildung 1 (fixed poverty rate) zeigt die Anzahl
von Menschen mit diesem Einkommensniveau gegenüber der
Einkommenssituation im Jahr 2009. Basierend auf diesem Standard ist zwischen den Jahren
2009 und 2011 eine deutliche Zunahme von Armut zu beobachten.
Das leichte Absinken der relativen Armutsquote deutet darauf hin, dass die
Spreizung der Einkommensverteilung in Griechenland abgenommen hat.
Abbildung 1: Entwicklung der relativen und absoluten Armutsquote in
Griechenland
Quelle: Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom Dezember 2012
9. a) Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen für die
regelmäßigen Fehleinschätzungen der Entwicklung der griechischen
Ökonomie durch die EU und den IWF, deren Prognosen für die
wirtschaftliche Entwicklung in Griechenland in Bezug auf das
Wirtschaftswachstum, die Staatsschuldenquote und die Arbeitslosigkeit seit der
Einführung der ersten Anpassungsmaßnahmen kontinuierlich zu positiv
ausgefallen sind und wiederholt nach unten korrigiert werden mussten?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der
Regel zu positiven Prognosen für kommende Maßnahmen, die Grie-
15
20
25
30
35
2009 2010 2011
EUROMOD (version F4.32).
overall standard poverty rate
overall fixed poverty rate
Drucksache 17/11996 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodechenland nach Meinung der Bundesregierung auferlegt werden sollten,
um die Krise zu überwinden?
Ein ganz wesentlicher Faktor, der zu den revidierten Einschätzungen zur
Entwicklung Griechenlands geführt hat, ist aus der Sicht der Bundesregierung
darin zu sehen, dass Griechenland das Anpassungsprogramm nicht
vereinbarungsgemäß umgesetzt hat. Unmittelbar nach Einsetzung des zweiten
Anpassungsprogramms vom März 2012 setzte eine deutliche Verzögerung der
Programmumsetzung infolge der angesetzten Parlamentswahlen ein. Es war offen, ob das
Anpassungsprogramm nach den Wahlen weiter fortgesetzt werden würde. Die
Verzögerungen hielten an, weil es nach den Wahlen im Mai 2012 nicht zu einer
Regierungsbildung gekommen war und infolgedessen Neuwahlen im Juni 2012
angesetzt werden mussten. Die angeführten innenpolitischen Faktoren und die
damit verbundenen erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der politischen
Unterstützung für das Programm verhinderten auch einen Wiederanstieg von
Investitionen und Exporten. Die schwächelnde Weltwirtschaft wirkte sich zudem
negativ auf die Ausfuhr von griechischen Waren und Dienstleistungen aus. Der
Rückgang des privaten Verbrauchs und der Investitionen wurde verschärft
durch den kombinierten Effekt der Verzögerungen bei der
Programmdurchführung und der entsprechenden Auszahlungen einerseits und der – bedingt durch
beträchtliche Geldabflüsse im Bankensektor – verschlechterten
Kreditbedingungen andererseits, durch die wiederum der Zugang zu Krediten für den
Privatsektor erschwert wurde.
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Verhandlungen zum Abschluss
des zweiten Anpassungsprogramms mit Erfolg dafür eingesetzt, dass
Kontrollmechanismen im Programm verbessert wurden, um Programmabweichungen
zukünftig besser zu vermeiden. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen zur
Sicherstellung der Einhaltung der Haushaltsziele. Kernelemente sind:
Erweiterung der nationalen Haushaltsvorschriften im Einklang mit dem EU-Fiskalpakt,
Verbesserungen bei der Haushaltsaufstellung und Umsetzung, Maßnahmen zur
Stärkung des Haushaltsvollzugs und der Optimierung der Haushaltsführung,
Korrektur- und Sanktionsmechanismus für die Zentralregierung gegenüber
Kommunen und Staatsbetrieben und automatische Ausgabenkürzungen bei
nicht konjunkturbedingter Verfehlung von Haushaltszielen. Darüber hinaus
werden weitere Auszahlungen aus der vereinbarten Tranche während des ersten
Quartals 2013 nur nach Erreichen von Meilensteinen erfolgen, die die Troika in
Übereinstimmung mit dem Memorandum of Understanding identifiziert hat.
Vor dem Hintergrund des deutlich verschlechterten wirtschaftlichen Szenarios
und der damit einhergehenden Verschlechterung der Prognose für die
öffentlichen Finanzen Griechenlands hat die Eurogruppe Anfang Dezember 2012
vereinbart, dass Griechenland für den fiskalischen Anpassungspfad mehr Zeit
erhalten soll. Das Ziel eines Primärüberschusses in Höhe von 4,5 Prozent des BIP
wurde von 2014 auf 2016 verschoben. Die Bundesregierung hat diesem
Beschluss zugestimmt.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Entwicklung der
Privatisierungsmaßnahmen, zu denen sich Griechenland in den Memoranden of
Understanding verpflichtet hat?
a) Wie hoch waren die erwarteten und die tatsächlich realisierten
Einnahmen aus den einzelnen, bereits in diesem Rahmen umgesetzten
Privatisierungsmaßnahmen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11996b) In welchem Umfang haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
welche deutschen Unternehmen an Privatisierungsmaßnahmen im
genannten Rahmen als Käufer beteiligt?
Aus der Sicht der Bundesregierung sind die Ergebnisse der
Privatisierungsmaßnahmen bislang enttäuschend ausgefallen. Hierzu haben im Jahr 2012 die
politischen Unsicherheiten durch die beiden Parlamentswahlen und das sich
verschlechternde makroökonomische Umfeld beigetragen. Die Höhe der erwarteten
und der tatsächlich erzielten Privatisierungserlöse können der nachstehenden
Tabelle entnommen werden.
Entwicklung der Privatisierungseinnahmen (jeweils geplante Werte in Mrd.
Euro)
Quelle: Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom Dezember 2012.
Nach den Informationen der Bundesregierung sind deutsche Unternehmen
bislang nicht an Privatisierungsmaßnahmen als Käufer beteiligt. Allerdings hat die
Deutsche Telekom ihren Anteil bei der griechischen Telefongesellschaft OTE
um 10 Prozent aufgestockt.
11. Wie viel Kapital wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2007 aus
Griechenland abgezogen, und welchen Effekt hat dieser Prozess auf die
griechische Volkswirtschaft?
a) Für welche Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung der
Kapitalflucht hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen um die in
Griechenland zu treffenden Maßnahmen zur Krisenbewältigung
eingesetzt?
b) Auf welchen Wert schätzt die Bundesregierung private Geldvermögen
von griechischen Millionärinnen und Millionären auf
nichtgriechischen Konten?
c) Welche Maßnahmen gegen Steuerflucht und -hinterziehung sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland seit Ausbruch der
Krise umgesetzt worden?
Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für sinnvoll?
d) Für welche Maßnahmen in Bezug auf die Heranziehung griechischer
Millionärinnen und Millionäre zur Finanzierung der Krisenkosten
(z. B. durch eine Vermögensabgabe und/oder Vermögensteuer) hat
sich die Bundesregierung in den Verhandlungen um die in
Griechenland zu treffenden Maßnahmen zur Krisenbewältigung eingesetzt?
Nach Angaben der griechischen Zentralbank sind die Einlagen privater
Unternehmen und Haushalte bei griechischen Banken von 2007 bis Ende 2009
angestiegen. Sie erreichten Ende 2009 ein Volumen von nahe 240 Mrd. Euro. Seit
Anfang 2010 war ein kontinuierlicher Rückgang der Einlagen zu verzeichnen,
der im August 2012 mit 153 Mrd. Euro einen Tiefstand erreichte. In den
Monaten September und Oktober 2012 war wieder eine leichte Zunahme der
Einlagen sichtbar.
kumulativ: Angepasste
Ziele
Nach 1.
Überprüfung
Ziele
II. Programm
Ziele
Oktober 2011
Ursprüngliche
Ziele
Ende 2012 0,1 5,2 11,0 15,0
Ende 2013 2,6 9,2 20,0 22,0
Ende 2014 4,5 14,0 35,0 35,0
Ende 2015 6,5 19,0 50,0 50,0
Ende 2016 8,5 24,0
Drucksache 17/11996 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEntwicklung der Einlagen privater Unternehmen und Haushalte bei
griechischen Banken – in Mrd. Euro –
Quelle: Bank of Greece.
Die Kapitalverkehrsfreiheit ist eine der Grundfreiheiten in der Europäischen
Union. Die in Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) geregelte Kapitalverkehrsfreiheit umfasst die Übertragung von
Geld- und Sachkapital, insbesondere zu Anlage- und Investitionszwecken.
Ziel ist der von der Europäischen Union langfristig angestrebte einheitliche EU-
Finanzraum.
Über private Geldvermögen von griechischen Millionärinnen und Millionären
auf nichtgriechischen Konten hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
Ein Schwerpunkt des im Dezember 2012 aktualisierten Memorandum of
Understanding stellt die Reform der Steuerverwaltung dar. Dabei wird in einem
Reformprogramm insbesondere die Behebung der Schwachstellen des
bestehenden Systems angegangen, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und
Korruption soll weitere Unterstützung erhalten. Zwischen Griechenland und der
Schweiz laufen derzeit Verhandlungen über ein Steuerabkommen. Dabei geht
es um eine Regularisierung von Vermögen griechischer Steuerpflichtiger auf
Schweizer Bankkonten in der Vergangenheit sowie um eine Quellensteuer auf
künftigen Kapitaleinkünften. Zudem soll der gegenseitige Marktzugang für
Finanzdienstleistungen verbessert werden.
Die Bundesregierung unterstützt die Reform der Steuerverwaltung mit dem Ziel
einer effektiveren und damit auch gerechteren Steuererhebung.
12. Sieht die Bundesregierung angesichts der angespannten Situation des
griechischen Gesundheitssystems und des Rückgangs der
Wirtschaftsleistung die durch ein Memorandum of Understanding vereinbarte
Deckelung der Staatsausgaben für Gesundheit bei 6 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts weiterhin als gerechtfertigt und zielführend an?
Die im Memorandum of Understanding mit Griechenland vereinbarte
Deckelung der öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen gehört zu einem Paket an
Maßnahmen zur Senkung der öffentlichen Ausgaben vor dem Hintergrund der
prekären Haushaltssituation des Landes. Auf diese Weise soll sichergestellt
werden, dass die finanzpolitische Situation wieder auf eine tragfähige
Grundlage gestellt wird. Die Troika hatte in Abstimmung mit der griechischen
Regierung bei der Bemessung der Ausgabendeckelung im Gesundheitswesen die
Wahrung des allgemeinen Zugangs zu Gesundheitsdiensten und deren
Verbesserung berücksichtigt.
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