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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, die durch gesundheitsschädliche Mineralölbestandteile aus der Verpackung belastet sind

Einhaltung der Konformität gem. EG-Verordnung Nr. 2023/2006 für mit Mineralölbestandteilen belastete Papier- und Kartonverpackungen, Kontrollergebnisse der zuständigen Länderbehörden, Prüfverfahren zum Nachweis der Unbedenklichkeit der Verpackungen mit Altpapieranteil, Verbraucherschutz, Verbraucherinformation, Maßnahmen zur Verbannung von Mineralölen aus dem Recyclingkreislauf für Papier und Karton<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

28.12.2012

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1190113. 12. 2012

Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, die durch gesundheitsschädliche Mineralölbestandteile aus der Verpackung belastet sind

der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Kunert, Caren Lay, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mineralölbestandteile können in größeren Mengen von Verpackungen aus Altpapier in die Lebensmittel übergehen. Bestimmte in Mineralölen enthaltene Kohlenwasserstoffe werden beim Verzehr belasteter Lebensmittel im menschlichen Körper angereichert. Sie gelten als krebserzeugend und können Schäden in der Leber, den Herzklappen und den Lymphknoten verursachen. Das Kantonale Labor Zürich wies in diesem Zusammenhang bereits im Jahresbericht 2009 darauf hin, dass Mineralöl mengenmäßig die weitaus größte Verunreinigung unseres Körpers ist. Spätestens seit Dezember 2009 ist dieser Sachverhalt den zuständigen Behörden durch Veröffentlichung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bekannt.

Die Grenze der gesundheitlichen Unbedenklichkeit wurde bei Untersuchungen von altpapierverpackten Lebensmitteln zum Teil um mehr als das 100-Fache überschritten. Maßgebliche Quelle der Belastung durch Mineralölbestandteile ist nicht der Farbdruck auf der Verpackung, sondern die Recyclingware selbst. Besonders wiederverwendetes Zeitungspapier und die darin enthaltenen Druckfarben führen nachweislich zu einer erheblichen Verunreinigung von Verpackungsmaterial. Betroffen ist dabei die gesamte Lieferkette von der Erzeugung bis zum Verkaufsregal.

Gesundheitsbedenkliche Belastungen zeigen sich besonders deutlich bei Getreideprodukten wie Mehl, bei Reis, Frühstücksflocken und Nudeln. Diese werden oft unmittelbar in Papierverpackungen angeboten und auch in der Verarbeitungskette in Kartonagen abgefüllt und gelagert. Hinzu kommt, dass diese Produkte lange haltbar sind und damit über viele Monate schadstoffbelasteten Verpackungen ausgesetzt sein können. Eine Außenfolie als Umverpackung verstärkt den Effekt. Auch häufig verwendete Kunststoffbeutel aus Polyethylen zwischen Verpackung und Lebensmittel verhindern das Eindringen der Mineralölbestandteile nicht. Lediglich Barrieren aus Aluminium und dem Kunststoff PET schützen die Esswaren wirksam.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, müssen die Lebensmittelhersteller seit Juli 2008 den Nachweis erbringen, dass das von ihnen eingesetzte Verpackungsmaterial die Beschaffenheit des darin verpackten Lebensmittels nicht nachteilig beeinflussen kann. In einer am 18. Dezember 2009 veröffentlichten amtlichen Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) mit dem Titel „Gute Herstellungspraxis (GMP) und Konformitätserklärung für Lebensmittelbedarfsgegenstände“ heißt es, dass nicht nur die Verpackung selbst, sondern auch die entsprechenden Vorprodukte und die für deren Herstellung benötigten Stoffe diesen Anforderungen genügen müssen. Es wird ausgeführt, dass als oberstes Prinzip der europäischen Gesetzgebung die Verantwortung des Unternehmers gilt, die Konformität seines Produktes mit den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Aufgabe der amtlichen Überwachung ist die stichprobenartige Kontrolle. Der Hersteller hat zudem Unterlagen bereitzuhalten, welche die Konformitätserklärung begründen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann ein Verkehrsverbot nach § 31 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) ausgesprochen werden.

Nach wie vor sind insbesondere Getreideprodukte auf dem Markt, die mit Altpapierverpackungen und ohne wirksame Barriere angeboten werden. Eine wirksame gesetzliche Regelung, die eine Verwendung gesundheitsbedenklicher Verpackungen unterbindet, steht aus. Es stellt sich die Frage, inwieweit betroffene Produkte verkehrsfähig sind und ob Altpapierkartonagen derzeit überhaupt lebensmittelrechtlichen Anforderungen genügen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der Konformität im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 in Bezug auf Papier- und Kartonverpackungen, die mit Mineralölbestandteilen belastet sein können?

2

Welche Kontrollergebnisse über die Einhaltung der oben genannten Konformität sind der Bundesregierung von den zuständigen Behörden in den Ländern bekannt?

3

Wie wird sich die Bundesregierung über Kontrollergebnisse informieren, sofern sie bisher keine Informationen dazu eingeholt hat?

4

Durch welche behördlich anerkannten Methoden bzw. Prüfverfahren erbringen Unternehmen derzeit den Nachweis über die Unbedenklichkeit der Verpackungen aus Papier bzw. Karton mit Altpapieranteil in Bezug auf den möglichen Übergang von Mineralölbestandteilen auf die Lebensmittel?

5

Welche Maßnahmen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bisher ergriffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Verzehr von Lebensmitteln, die mit Mineralölbestandteilen belastet sein könnten, zu schützen?

6

Warum billigt die Bundesregierung weiterhin das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aufgrund von Altpapierverpackungen mit gesundheitsbedenklichen Mineralölbestandteilen belastet sein könnten, obwohl ihr der Sachverhalt seit nunmehr drei Jahren bekannt ist?

7

Wie werden die Verbraucherinnen und Verbraucher über die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen informiert, die von Lebensmitteln ausgehen können, die mit Mineralölbestandteilen aus der Verpackung belastet sein können?

8

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Mineralöle aus dem Recyclingkreislauf für Papier und Karton zu verbannen?

9

Aus welchen Gründen wurde der Entwurf der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (Mineralölverordnung), die seit dem 3. Mai 2011 vorliegt, bisher nicht umgesetzt?

10

Wie begründet die Bundesregierung die Zulässigkeit der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, die unmittelbar in Verpackungen aus Material mit Altpapierbestandteil bzw. ohne nachweislich wirksame Barriere zwischen Kartonverpackung und Lebensmittel auf dem Markt sind?

Berlin, den 13. Dezember 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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