Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2012
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Agnes Alpers, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung finden.
So gab es im Jahr 2011 nicht nur gut 45 000 Asylerstanträge und knapp 10 000 Anerkennungen (inklusive subsidiärem Schutz). Es wurden zudem 17 439 Verfahren eingeleitet, mit denen der Flüchtlingsstatus bereits anerkannter Flüchtlinge noch einmal überprüft wurde. Zwar führte dies nur in knapp 500 Fällen (5,7 Prozent aller Entscheidungen) zum Widerruf der Anerkennung, zumeist wegen geänderter Bedingungen im Herkunftsland. Doch Widerrufsverfahren sind für die Betroffenen – politisch Verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – extrem belastend und für Behörden und Gerichte sehr arbeitsaufwändig. Die deutsche Widerrufspraxis ist in der Europäischen Union (EU) einmalig restriktiv, kein anderer Mitgliedstaat kennt obligatorische Widerrufsprüfungen nach einer bestimmten Zeitdauer. Viele Länder verzeichnen überhaupt keine oder nur vereinzelte Widerrufe, in Deutschland hingegen war im Zeitraum 2005 bis 2010 die Zahl der Asylwiderrufe mit 38 500 fast genau so groß wie die Zahl der Asylanerkennungen (41 000).
Auch viele durch das BAMF zunächst abgelehnte Asylsuchende sind verfolgt oder gefährdet. Etwa 10 Prozent der Klägerinnen und Kläger gegen eine ablehnende Behördenentscheidung erhalten einen Schutzstatus durch die Gerichte zugesprochen, bei afghanischen Asylsuchenden ist dieser Anteil etwa dreimal so hoch.
Bei ca. 20 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2011 war das BAMF der Auffassung, dass ein anderes Land der EU für die Asylprüfung zuständig sei. Das Land, das dabei mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende aus Deutschland zu übernehmen, war ausgerechnet Italien (2 279 Ersuchen), das unter anderem wegen unzureichender Aufnahmebedingungen in der Kritik steht (Bundestagsdrucksachen 17/8577 und 17/11221 sowie www.proasyl.de).
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauert im Durchschnitt ein halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung inklusive Gerichtsverfahren vergeht etwa ein Jahr. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, sind die Verfahrensdauern nur halb so lang oder noch kürzer (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11221). Dies widerlegt eine verbreitete Vorstellung, wonach sich ein Aufenthalt in Deutschland durch lange Verfahren quasi „erzwingen“ ließe.
364 Anhörungen von Asylsuchenden (1,1 Prozent aller Anhörungen) wurden im Jahr 2011 mittels Videokonferenztechnik durchgeführt. Grund hierfür sind interne Personalprobleme des BAMF. Betroffen sind unter anderem Asylsuchende aus Afghanistan, dem Irak, dem Kosovo, Syrien und Indien. Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sind diese Videoanhörungen wohl ohne rechtliche Grundlage und damit rechtswidrig. Verbände und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kritisieren, dass mangels persönlicher Begegnung und durch die technische Distanz keine vertrauensvolle Atmosphäre entstehen kann. Auch der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich in seiner Sitzung vom 25. Januar 2012 nahezu einhellig gegen den Einsatz der Videotechnik ausgesprochen. Dennoch wird an dem umstrittenen Verfahren festgehalten.
Das so genannte Asylflughafenverfahren mussten im Jahr 2011 819 Personen durchlaufen, unter ihnen 150 afghanische, 143 iranische und 59 syrische Flüchtlinge sowie 42 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde dabei 60 Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich freiwillig oder zwangsweise ausreisen mussten oder in Deutschland verbleiben konnten, ist ungeklärt.
36,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2011 waren Kinder, 4,7 Prozent unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Gesamtschutzquote bei Asylsuchenden unter 18 Jahren betrug im Jahr 2011 fast 30 Prozent.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK – und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im vierten Quartal 2012 und im Gesamtjahr 2012, und wie lautet der Vergleichswert des Vorjahres (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern – hier bitte noch einmal differenzieren nach internationalem Flüchtlingsbzw. subsidiären Schutzstatus – und der Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –, nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte –, und nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren)?
Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG in Anwendung der GFK im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 (bitte auch Vergleichswert des Vorjahres angeben) beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern angeben)?
Wie viele Widerrufsverfahren wurden im vierten Quartal 2012 und im Gesamtjahr 2012 (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen) eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?
Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im vierten Quartal 2012 und im Gesamtjahr 2012 (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen) bis zu einer behördlichen Entscheidung, wie lang war die Verfahrensdauer im Jahr 2012 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und Folgeanträgen differenzieren), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen?
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC = europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Verfahren angeben)?
a) Welche waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welche die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern und Malta nennen)?
b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-II-Verordnung, humanitäre Fälle nach Artikel 15 der Dublin-II-Verordnung) gab es in den benannten Zeiträumen?
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt, und warum wird die Zahl der überstellten unbegleiteten Minderjährigen nicht gesondert statistisch erfasst? Handelt es sich um eine eher größere oder um eine sehr geringe Zahl, und welche weiteren Einschätzungen gibt es hierzu?
d) Wie hoch war der Anteil der in der Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen in den genannten Zeiträumen?
e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-II-Verordnung abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?
Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen in den genannten Zeiträumen (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) wurden im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?
Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?
Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das Jahr 2012 (bitte wie in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/4627 darstellen), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens können gemacht werden?
Wie viele Asylanhörungen mittels Bild- und Tonübertragung wurden im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 unter Beteiligung welcher Außenstellen anberaumt (bitte so differenziert wie möglich angeben und nach Außenstellen und Staatsangehörigkeiten differenzieren), wie viele wurden aus welchen Gründen abgebrochen (bitte nach Staatsangehörigkeiten differenzieren), und wie viele der Betroffenen lehnten eine Videoanhörung ab, was nach der Dienstanweisung des BAMF eine Videoanhörung unmöglich macht?
a) Auf welche Weise genau wird das Einverständnis der Asylsuchenden zu einer Videoanhörung eingeholt, und wird den Betroffenen dabei erklärt, dass es für sie keinerlei Nachteile hat, wenn sie eine Anhörung mittels der Videokonferenztechnik ablehnen? Wenn nein, warum nicht (bitte darlegen)?
b) Ist die im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgte Sachinformation des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 21. September 2012 an die Abgeordnete Katja Dörner, „Die Anhörung mittels Videotechnik dient der Überbrückung von personellen Engpässen und stellt lediglich ein Übergangsinstrument dar“, so zu verstehen, dass auf die umstrittene Videotechnik verzichtet wird, sobald sich die Personallage des BAMF verbessert hat, und nach welchen Kriterien genau wird entschieden, dass die personellen Engpässe überwunden wurden (bitte ausführen)?
c) Wie viele Anhörungen gab es in den genannten Zeiträumen insgesamt (bitte nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten und solchen differenzieren, bei denen Videoanhörungen stattfanden)?
Wie waren die Schutzquoten und Zahlen der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012?
Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien- Herzegowina in den Monaten November und Dezember 2012 bzw. im Januar 2013 gestellt (bitte jeweils den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in den letzten drei Monaten beschieden?
Wie ist der derzeitige Stand der Beschleunigungsmaßnahmen bei Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien (bitte unter anderem genau benennen, wie viele Personen aus welchen Ressorts im Rahmen der Sondermaßnahmen wo und wofür eingesetzt werden), wie bewertet das BAMF den Erfolg dieser Maßnahmen (bitte nach einzelnen Maßnahmen, etwa auch die vorrangige Bearbeitung beider Länder, differenzieren), und welche Maßnahmen sind weiterhin für die Zukunft geplant?
a) Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden aus anderen Ländern als Serbien und Mazedonien entwickelt, und wie bewertet das BAMF diese Entwicklung, in Bezug auf das Recht auf ein faires und schnelles Verfahren bzw. insbesondere in Bezug auf Asylsuchende aus Ländern mit hoher Anerkennungschance, deren Integration angesichts der erheblichen Restriktionen eines Asylverfahrens solange behindert wird?
b) Wie ist die aktuelle Entwicklung der Asylsuche von Personen aus Serbien und Mazedonien, bzw. wie wird die Entwicklung der nächsten Monate eingeschätzt?
c) Was ist der Bundesregierung über die aktuelle Unterbringungssituation von Asylsuchenden in den Bundesländern bekannt, und welche Besprechungen mit den Ländern hat es diesbezüglich nach Berichten über entsprechende Engpässe gegeben?
Inwieweit hält das BMI an seinen Plänen fest, Serbien und Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, und wie ist der Stand der diesbezüglichen Aktivitäten?
a) Wie begründet das BMI seine Einschätzung, auch aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse sei es gewährleistet, dass es keine politische Verfolgung von Roma in Serbien und Mazedonien gibt (vgl. Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 17/11628), obwohl sie auf derselben Bundestagsdrucksache zu Frage 35 erklärt, dass eine entsprechende Flüchtlingsanerkennung nicht ausgeschlossen werden könne und auch eine Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen, die für sich genommen keine politische Verfolgung darstellen, eine Anerkennung im Einzelfall begründen kann, was angesichts der zahlreichen Berichte über die verzweifelte und ausgegrenzte Lage der Roma in beiden Ländern eigentlich besonders intensive Prüfungen – und keine Beweislastumkehr oder Verfahrensbeschleunigungen – zur Folge haben müsste (bitte ausführen)?
b) Inwieweit hat der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, seine Pläne, bei Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern nur noch gekürzte Sachleistungen nach § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes gewähren zu wollen (vgl. Antwort zu Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 17/11628), aufgegeben, bzw. inwieweit hält er daran fest, nachdem der Referentenentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine solche Änderung gerade nicht vorsieht (bitte ausführlich begründen)?