[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12234
17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Agnes Alpers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12053 –
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2012
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden
Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen
Berichterstattung wenig Beachtung finden.
So gab es im Jahr 2011 nicht nur gut 45 000 Asylerstanträge und knapp 10 000
Anerkennungen (inklusive subsidiärem Schutz). Es wurden zudem 17 439
Verfahren eingeleitet, mit denen der Flüchtlingsstatus bereits anerkannter
Flüchtlinge noch einmal überprüft wurde. Zwar führte dies nur in knapp 500
Fällen (5,7 Prozent aller Entscheidungen) zum Widerruf der Anerkennung,
zumeist wegen geänderter Bedingungen im Herkunftsland. Doch
Widerrufsverfahren sind für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte
Flüchtlinge – extrem belastend und für Behörden und Gerichte sehr
arbeitsaufwändig. Die deutsche Widerrufspraxis ist in der Europäischen Union (EU)
einmalig restriktiv, kein anderer Mitgliedstaat kennt obligatorische
Widerrufsprüfungen nach einer bestimmten Zeitdauer. Viele Länder verzeichnen überhaupt
keine oder nur vereinzelte Widerrufe, in Deutschland hingegen war im
Zeitraum 2005 bis 2010 die Zahl der Asyl-Widerrufe mit 38 500 fast genau so
groß wie die Zahl der Asylanerkennungen (41 000).
Auch viele durch das BAMF zunächst abgelehnte Asylsuchende sind verfolgt
oder gefährdet. Etwa zehn Prozent der Klägerinnen und Kläger gegen eine
ablehnende Behördenentscheidung erhalten einen Schutzstatus durch die
Gerichte zugesprochen, bei afghanischen Asylsuchenden ist dieser Anteil etwa
dreimal so hoch.
Bei ca. 20 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2011 war das BAMF der
Auffassung, dass ein anderes Land der EU für die Asylprüfung zuständig sei. Das
Land, das dabei mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende aus
Deutschland zu übernehmen, war ausgerechnet Italien (2 279 Ersuchen), das
unter anderem wegen unzureichender Aufnahmebedingungen in der Kritik
steht (Bundestagsdrucksachen 17/8577 und 17/11221 sowie
www.proasyl.de). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. Januar 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12234 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEin behördliches Asylverfahren in Deutschland dauert im Durchschnitt ein
halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung inklusive
Gerichtsverfahren vergeht etwa ein Jahr. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen
Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, sind die
Verfahrensdauern nur halb so lang oder noch kürzer (vgl.Antwort der Bundesregierung zu
Frage 4 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/11221). Dies widerlegt eine verbreitete Vorstellung, wonach
sich ein Aufenthalt in Deutschland durch lange Verfahren quasi „erzwingen“
ließe.
364 Anhörungen von Asylsuchenden (1,1 Prozent aller Anhörungen) wurden
im Jahr 2011 mittels Videokonferenztechnik durchgeführt. Grund hierfür sind
interne Personalprobleme des BAMF. Betroffen sind unter anderem
Asylsuchende aus Afghanistan, dem Irak, dem Kosovo, Syrien und Indien. Nach
Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
sind diese Videoanhörungen wohl ohne rechtliche Grundlage und damit
rechtswidrig. Verbände und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kritisieren,
dass mangels persönlicher Begegnung und durch die technische Distanz keine
vertrauensvolle Atmosphäre entstehen kann. Auch der Innenausschuss des
Deutschen Bundestages hatte sich in seiner Sitzung vom 25. Januar 2012
nahezu einhellig gegen den Einsatz der Videotechnik ausgesprochen. Dennoch
wird an dem umstrittenen Verfahren festgehalten.
Das so genannte Asylflughafenverfahren mussten im Jahr 2011 819 Personen
durchlaufen, unter ihnen 150 afghanische, 143 iranische und 59 syrische
Flüchtlinge sowie 42 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde dabei
60 Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die
Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich freiwillig
oder zwangsweise ausreisen mussten oder in Deutschland verbleiben konnten,
ist ungeklärt.
36,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2011 waren Kinder,
4,7 Prozent unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Gesamtschutzquote
bei Asylsuchenden unter 18 Jahren betrug im Jahr 2011 fast 30 Prozent.
1. Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a
des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
– AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –
und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7
AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im vierten Quartal 2012 und
im Gesamtjahr 2012, und wie lautet der Vergleichswert des Vorjahres (bitte
in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern – hier bitte noch einmal differenzieren nach
internationalem Flüchtlings- bzw. subsidiären Schutzstatus – und der Art der
Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer
Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –,
nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7 Satz 2
AufenthG – bewaffnete Konflikte – und nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG –
sonstige existenzielle Gefahren)?
Die sogenannten Gesamtschutzquoten im Sinne der Frage können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/122344. Quartal 2012 Gesamtschutz
absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 4 113 17,4
darunter
Serbien 4 0,0
Syrien 2 113 96,5
Afghanistan 490 43,3
Mazedonien 6 0,1
Russische Föderation 25 13,2
Bosnien Herzegowina 13 0,7
Irak 609 51,8
Iran 470 58,3
Pakistan 34 20,4
Kosovo 14 1,0
4. Quartal 2012 absolut in Prozent
Asylberechtigung 219 0,9
Flüchtlingsschutz (§ 60 I AufenthG) 1 823 7,7
Subsidiärer Schutz nach
§ 60 II AufenthG 1 699 7,2
§ 60 III AufenthG 1 0,0
§ 60 V AufenthG – ,–
§ 60 VII Satz 1 AufenthG 347 1,5
§ 60 VII Satz 2 AufenthG 24 0,1
Gesamtschutz 4 113 17,4
Jahr 2012 Gesamtschutz Jahr 2011 Gesamtschutz
absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 17 140 27,7 Herkunftsländer gesamt 9 675 22,3
darunter darunter
Serbien 23 0,2 Afghanistan 2 258 34,3
Afghanistan 1 803 39,0 Irak 2 877 53,8
Syrien 7 467 95,7 Serbien 27 0,4
Irak 2 780 60,1 Iran 1 432 52,7
Mazedonien 10 0,2 Syrien 429 41,1
Iran 1 658 54,2 Pakistan 158 14,0
Pakistan 300 18,1 Russische Föderation 177 14,1
Russische Föderation 171 14,2 Türkei 157 8,6
Bosnien Herzegowina 24 1,1 Kosovo 51 2,5
Kosovo 54 2,0 Mazedonien 6 0,3
Drucksache 17/12234 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG in Anwendung
der GFK im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 (bitte auch
Vergleichswert des Vorjahres angeben) beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher
bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen
Zahlen und noch einmal gesondert nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern angeben)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Jahr 2012 Jahr 2011
absolut in Prozent absolut in Prozent
Asylberechtigung 740 1,2 652 1,5
Flüchtlingsschutz (§ 60 I AufenthG) 8 024 13,0 6 446 14,9
Subsidiärer Schutz nach
§ 60 II AufenthG 6 690 10,8 295 0,7
§ 60 III AufenthG 10 0,0 3 0,0
§ 60 V AufenthG 4 0,0 6 0,0
§ 60 VII Satz 1 AufenthG 1 397 2,3 1 904 4,4
§ 60 VII Satz 2 AufenthG 274 0,4 368 0,8
Gesamtschutz 17 140 27,7 9 675 22,3
Zeitraum Gewährung von Flüchtlingsschutz nach § 60 I AufenthG
darunter:
Familienflüchtlingsschutz nach § 26 IV
AsylVfG
staatliche Verfolgung nichtstaatliche Verfolgung
darunter
geschlechtsspez.
Verfolgung
darunter
geschlechtsspez.
Verfolgung
4. Quartal 2012 1 823 626 732 21 461 36
darunter:
Serbien 2 1 1 0 0 0
Syrien 487 129 339 7 17 0
Afghanistan 198 44 9 1 143 26
Mazedonien 0 0 0 0 0 0
Russische Föd. 21 12 9 0 0 0
Bosnien Herzeg. 0 0 0 0 0 0
Irak 576 318 6 0 252 2
Iran 354 55 291 9 8 3
Pakistan 30 0 5 1 25 0
Kosovo 0 0 0 0 0 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12234Zeitraum Gewährung von Flüchtlingsschutz nach § 60 I AufenthG
darunter:
Familienflüchtlingsschutz nach § 26 IV
AsylVfG
staatliche Verfolgung nichtstaatliche Verfolgung
darunter
geschlechtsspez.
Verfolgung
darunter
geschlechtsspez.
Verfolgung
Jahr 2012 8 024 2 911 2 800 86 2 309 241
darunter:
Serbien 3 2 1 0 0 0
Afghanistan 762 215 39 4 506 102
Syrien 1 753 526 1 180 24 45 11
Irak 2 640 1 347 26 1 1 267 13
Mazedonien 1 0 0 0 1 0
Iran 1 294 230 1 023 26 41 18
Pakistan 272 21 10 1 241 2
Russische Föd. 126 78 42 5 6 3
Bosnien Herzeg. 0 0 0 0 0 0
Kosovo 1 1 0 0 0 0
Zeitraum Gewährung von Flüchtlingsschutz nach § 60 I AufenthG
darunter:
Familienflüchtlingsschutz nach § 26 IV
AsylVfG
staatliche Verfolgung nichtstaatliche Verfolgung
darunter:
geschlechtsspez.
Verfolgung
darunter:
geschlechtsspez.
Verfolgung
Jahr 2011 6 646 2 481 1 561 72 2 404 287
darunter:
Afghanistan 680 163 36 1 481 70
Irak 2 753 1 421 31 0 1 301 23
Serbien 1 0 1 0 0 0
Iran 1 103 211 854 33 38 17
Syrien 343 149 182 2 12 8
Pakistan 135 17 6 1 112 2
Russische Föd. 121 76 37 5 8 2
Türkei 85 57 22 4 6 6
Kosovo 3 1 0 0 2 2
Mazedonien 0 0 0 0 0 0
Drucksache 17/12234 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im vierten Quartal 2012 und im
Gesamtjahr 2012 (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen)
eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der
Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis
gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den
verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten
benennen)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
4. Quartal 2012 angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
Herkunftsländer
gesamt
2 128 1 790 64 3,6 41 2,3 22 1,2 1 663 92,9
Irak 728 768 1 0,1 11 1,4 1 0,1 755 98,3
Iran 259 204 2 1,0 2 1,0 – ,– 200 98,0
Türkei 207 305 51 16,7 13 4,3 3 1,0 238 78,0
Afghanistan 191 100 – – – ,– 4 4,0 96 96,0
Eritrea 119 39 1 2,6 – ,– – ,– 38 97,4
Sri Lanka 68 54 1 1,9 1 1,9 2 3,7 50 92,6
Pakistan 56 22 – – – ,– – ,– 22 100,0
Somalia 54 24 – – 1 4,2 1 4,2 22 91,7
Russische Föd. 53 42 – – – ,– 4 9,5 38 90,5
Kosovo 49 15 2 13,3 – ,– 2 13,3 11 73,3
Jahr 2012 angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
Herkunftsländer
gesamt
7 672 10 677 193 1,8 266 2,5 114 1,1 10 104 94,6
Irak 3 021 5 570 11 0,2 102 1,8 5 0,1 5 452 97,9
Türkei 974 1 132 95 8,4 32 2,8 19 1,7 986 87,1
Iran 675 836 15 1,8 9 1,1 4 0,5 808 96,7
Afghanistan 542 558 6 1,1 26 4,7 36 6,5 490 87,8
Eritrea 267 283 2 0,7 3 1,1 – ,– 278 98,2
Russische Föd. 245 325 – ,– 5 1,5 7 2,2 313 96,3
Kosovo 236 142 22 15,5 3 2,1 12 8,5 105 73,9
Pakistan 186 180 – ,– 1 0,6 1 0,6 178 98,9
Sri Lanka 180 316 7 2,2 21 6,6 8 2,5 280 88,6
Syrien 164 239 3 1,3 17 7,1 – ,– 219 91,6
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/122344. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im vierten Quartal
2012 und im Gesamtjahr 2012 (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres
nennen) bis zu einer behördlichen Entscheidung, wie lang war die
Verfahrensdauer im Jahr 2012 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h.
inklusive eines Gerichtsverfahrens, bitte jeweils nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und Erst- und Folgeanträgen differenzieren), und wie lang
war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von
unbegleiteten Minderjährigen?
Zahlen zur Verfahrensdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung liegen für
das vierte Quartal 2012 und das Gesamtjahr 2012 noch nicht vor. Die weiteren
Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Jahr 2011 angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
Herkunftslän-der
gesamt
17 439 13 813 307 2,2 334 2,4 153 1,1 13 019 94,3
Irak 9 847 7 211 10 0,1 107 1,5 4 0,1 7 090 98,3
Türkei 1 554 1 461 146 10,0 52 3,6 23 1,6 1 240 84,9
Iran 1 252 924 25 2,7 9 1,0 2 0,2 888 96,1
Afghanistan 583 633 19 3,0 14 2,2 37 5,8 563 88,9
Russische Föd. 562 464 1 0,2 8 1,7 2 0,4 453 97,6
Eritrea 471 305 – ,– 2 0,7 1 0,3 302 99,0
Sri Lanka 451 239 2 0,8 13 5,4 1 0,4 223 93,3
Syrien 336 261 3 1,1 2 0,8 2 0,8 254 97,3
Kosovo 310 342 40 11,7 16 4,7 15 4,4 271 79,2
Aserbaidschan 243 232 – ,– 14 6,0 4 1,7 214 92,2
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung
in Monaten
4. Quartal 2012
Herkunftsländer gesamt 3,6
darunter:
Serbien 1,5
Afghanistan 11,0
Syrien 4,2
Irak 6,7
Mazedonien 1,8
Iran 10,4
Pakistan 7,2
Russische Föderation 9,2
Bosnien Herzegowina 1,2
Kosovo 4,0
Drucksache 17/12234 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm vierten Quartal 2012 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei
Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen 10,2 Monate. Im Gesamtjahr
2012 waren es 9,9 Monate.
5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im
vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 eingeleitet (bitte in absoluten
Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung
in Monaten
4. Quartal 2012
Gesamt 3,6
davon
Erstanträge 3,8
Folgeanträge 2,6
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung
in Monaten
Jahr 2012
Herkunftsländer gesamt 5,5
darunter:
Serbien 1,9
Afghanistan 9,0
Syrien 6,5
Irak 5,6
Mazedonien 2,1
Iran 9,4
Pakistan 7,5
Russische Föderation 10,2
Bosnien Herzegowina 1,9
Kosovo 4,7
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung
in Monaten
Jahr 2011
Herkunftsländer gesamt 5,7
darunter:
Afghanistan 6,7
Irak 4,3
Iran 7,5
Kosovo 5,5
Mazedonien 3,3
Pakistan 6,3
Russische Föderation 7,8
Serbien 2,8
Syrien 6,2
Türkei 6,9
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12234die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC = europäische
Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Verfahren
angeben)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
a) Welche waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten
betroffenen Herkunftsländer, und welche die zehn am stärksten
angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen
angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern und
Malta nennen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Asylerstanträge
Übernahmeersuchen (ÜE) an
die Mitgliedstaaten
gesamt
Prozentualer Anteil
der ÜE zu den
Asylerstanträgen
Prozentualer Anteil
der ÜE mit EURO-
DAC-Treffer
4. Quartal 2012 24 076 3 870 16,1 66,8
Jahr 2012 64 539 11 469 17,8 72,8
4. Quartal 2012 Übernahmeersuchen Jahr 2012 Übernahmeersuchen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
Serbien 580 15,0 Serbien 1 164 10,1
Kosovo 478 12,4 Afghanistan 991 8,6
Mazedonien 356 9,2 Russische Föd. 911 7,9
Afghanistan 281 7,3 Kosovo 896 7,8
Syrien 276 7,1 Georgien 780 6,8
Russische Föd. 262 6,8 Syrien 635 5,5
Georgien 205 5,3 Somalia 543 4,7
Bosnien Herzeg. 170 4,4 Mazedonien 542 4,7
Somalia 120 3,1 Tunesien 408 3,6
Tunesien 103 2,7 Irak 392 3,4
4. Quartal 2012 Übernahmeersuchen Jahr 2012 Übernahmeersuchen
ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
Belgien 730 18,9 Italien 2 483 21,6
Italien 652 16,8 Polen 1 385 12,1
Schweden 572 14,8 Belgien 1 376 12,0
Polen 421 10,9 Schweden 1 296 11,3
Schweiz 362 9,4 Schweiz 894 7,8
Frankreich 281 7,3 Frankreich 885 7,7
Österreich 144 3,7 Österreich 567 4,9
Ungarn 106 2,7 Spanien 373 3,3
Spanien 99 2,6 Niederlande 366 3,2
Niederlande 99 2,6 Norwegen 354 3,1
Malta 33 0,9 Malta 114 1,0
Zypern 6 0,2 Zypern 34 0,3
Griechenland 0 0,0 Griechenland 0 0,0
Drucksache 17/12234 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis
(Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik
Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-II-
Verordnung, humanitäre Fälle nach Artikel 15 der Dublin-II-Verordnung)
gab es in den benannten Zeiträumen?
Entscheidungen über Dublin-Verfahren werden beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) nach den in der folgenden Tabelle aufgeführten
Kategorien erfasst.
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in
den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und
Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland,
Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele
dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne
Durchführung eines Asylverfahrens überstellt, und warum wird die
Zahl der überstellten unbegleiteten Minderjährigen nicht gesondert
statistisch erfasst?
Handelt es sich um eine eher größere oder um eine sehr geringe Zahl,
und welche weiteren Einschätzungen gibt es hierzu?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
4. Quartal 2012 Jahr 2012
Ablehnungen durch den
Mitgliedstaat gesamt 1 154 3 115
darunter Ablehnungen nach
Artikel 15 Dublin II 3 14
Zustimmungen des
Mitgliedstaates gesamt 2 618 8 249
darunter Zustimmungen
nach Artikel 15 Dublin II 8 16
4. Quartal 2012 Überstellungen Jahr 2012 Überstellungen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
gesamt 740 gesamt 3 037
darunter: darunter:
Georgien 84 11,4 Afghanistan 311 10,2
Russische Föd. 79 10,7 Russische Föd. 257 8,5
Afghanistan 67 9,1 Georgien 254 8,4
Kosovo 67 9,1 Serbien 180 5,9
Serbien 52 7,0 Kosovo 171 5,6
Algerien 33 4,5 Irak 161 5,3
Irak 31 4,2 Tunesien 156 5,1
Tunesien 28 3,8 Algerien 116 3,8
Pakistan 27 3,6 Syrien 106 3,5
Syrien 24 3,2 Somalia 97 3,2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12234Die Zahl der im Dublinverfahren überstellten unbegleiteten Minderjährigen
dürfte eher gering sein. Sie wird statistisch nicht gesondert erhoben, da sie zur
Durchführung der diesbezüglichen Aufgaben nicht erforderlich ist.
d) Wie hoch war der Anteil der in der Zuständigkeit der Bundespolizei
durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen in den
genannten Zeiträumen?
Im vierten Quartal 2012 hat die Bundespolizei 45 Ersuchen an andere Staaten
gestellt und 43 Überstellungen vollzogen. Im Jahr 2012 hat die Bundespolizei
175 Ersuchen an andere Staaten gestellt und 167 Überstellungen vollzogen.
e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der
Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-II-Verordnung
abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass
ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in
absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
4. Quartal 2012 Überstellungen Jahr 2012 Überstellungen
an Mitgliedstaaten absolut in Prozent an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
gesamt 740 gesamt 3 037
darunter: darunter:
Polen 145 19,6 Italien 701 23,1
Italien 117 15,8 Polen 410 13,5
Schweden 97 13,1 Schweden 303 10,0
Belgien 96 13,0 Belgien 284 9,4
Schweiz 49 6,6 Frankreich 257 8,5
Österreich 42 5,7 Schweiz 193 6,4
Frankreich 35 4,7 Norwegen 172 5,7
Norwegen 34 4,6 Österreich 154 5,1
Niederlande 26 3,5 Niederlande 116 3,8
Spanien 23 3,1 Spanien 102 3,4
Ungarn 6 0,8 Ungarn 40 1,3
Zypern 6 0,8 Malta 15 0,5
Malta 3 0,4 Bulgarien 8 0,3
Bulgarien 2 0,3 Zypern 7 0,2
Griechenland 0 0,0 Griechenland 0 0,0
Zeitraum Überstellungen ohne Durchführung
eines Asylverfahrens
4. Quartal 2012 433
Jahr 2012 1 674
Zeitraum Entscheidungen gesamt
darunter Dublin-Entscheidungen
davon
Unzulässig
davon
Einstellungen
davon kein weiteres
Verfahren durchzuführen
4. Quartal 2012 23 610 1 015 893 93 29
Jahr 2012 61 826 3 304 2 905 280 119
Drucksache 17/12234 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr
2012 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von
Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden
gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von
Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen
16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und Prozentzahlen in Relation zur
Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter
18- Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch
waren die jeweiligen Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?
Die Angaben hierzu können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Teilmengen sind eingerückt zur beinhaltenden Menge angegeben. Bei Anträgen
nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), die nur Kinder
unter 16 Jahre betreffen, kann statistisch nicht unterschieden werden, ob ein Kind
hier geboren oder eingereist ist.
Die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag
im vierten Quartal 2012 bei 57,7 Prozent (Jahr 2012: 47,2 Prozent), bei
Unbegleiteten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 40,9 Prozent (Jahr 2012:
38,9 Prozent) und bei Personen unter 18 Jahren bei 15,7 Prozent (Jahr 2012:
29,4 Prozent).
7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im
dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal einen Asylerstantrag
gestellt (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern
aufgliedern), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten
Minderjährigen in den genannten Zeiträumen (bitte nach verschiedenen
Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. Es wird
hierbei mit Blick auf die Systematik der gesamten Anfrage davon ausgegangen,
dass sich die Frage entgegen ihrem Wortlaut nicht auf das dritte Quartal 2012
und das vorherige Quartal, sondern auf das vierte Quartal und das Gesamtjahr
2012 bezieht.
4.Quartal 2012 Jahr 2012
absolut Verhältnis zu
Asylerstanträgen
gesamt
absolut Verhältnis zu
Asylerstanträgen
gesamt
Asylerstanträge gesamt 24 076 64 539
Asylerstanträge von Minderjährigen unter
18 Jahre insgesamt
9 235 38,4 24 388 37,8
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 16 Jahre
8 117 33,7 21 268 33,0
unbegleitete Minderjährige unter
16 Jahre
169 0,7 598 0,9
Anträge gem. § 14a Absatz 2
AsylVfG
576 2,4 2 344 3,6
Asylerstanträge von Minderjährigen
von 16 bis unter 18 Jahre
1 118 4,6 3 120 4,8
unbegleitete Minderjährige (16 bis
unter 18 Jahre)
457 1,9 1 498 2,3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12234Asylerstanträge unbegleiteter
Minderjähriger
4. Quartal 2012
Herkunftsländer gesamt 626
darunter
Afghanistan 240
Syrien 70
Somalia 63
Irak 34
Pakistan 34
Guinea 19
Iran 12
Äthiopien 11
Mali 9
Ägypten 9
Indien 9
Asylerstanträge unbegleiteter
Minderjähriger
4. Quartal 2012
Bundesländer gesamt 626
davon
Baden-Württemberg 41
Bayern 166
Berlin 38
Brandenburg 5
Bremen 11
Hamburg 98
Hessen 95
Niedersachsen 51
Nordrhein-Westfalen 76
Rheinland-Pfalz 12
Saarland 12
Sachsen 10
Sachsen-Anhalt 1
Schleswig-Holstein 10
Thüringen –
Mecklenburg-Vorpommern –
Drucksache 17/12234 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeENTSCHEIDUNGEN über Erstanträge
insgesamt
Anerkennungen als
Asylberechtigte
(Art. 16a u.
Famil.asyl)
Gewährung
von
Flüchtl.-schutz
gem. §60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot
gem. §60
II,III,VII S. 2
AufenthG
festgestellt
Abschiebungsverbot
gem. §60
IV,V,VII S. 1
AufenthG
festgestellt
4. Quartal 2012 308 1 24 27 101
darunter
Afghanistan 179 – 10 5 92
Irak 29 – 4 – 1
Syrien 23 – 5 17 –
Ägypten 16 – – – 1
Somalia 9 – – 5 –
Serbien 7 – – – –
Bosnien Herzegowina 5 – – – –
Mazedonien 5 – – – –
Iran 4 1 2 – –
Äthiopien 3 – – – –
Indien 3 – – – –
Asylerstanträge unbegleiteter
Minderjähriger
Jahr 2012
Herkunftsländer gesamt 2 096
darunter
Afghanistan 1 003
Irak 152
Syrien 133
Somalia 127
Pakistan 111
Guinea 58
Äthiopien 43
Iran 38
Ägypten 32
Eritrea 29
Indien 29
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/122348. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) wurden im
vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 an welchen Grenzen durch
die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die
Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zu-
Asylerstanträge unbegleiteter
Minderjähriger
Jahr 2012
Bundesländer gesamt 2 096
davon
Baden-Württemberg 126
Bayern 428
Berlin 110
Brandenburg 22
Bremen 23
Hamburg 330
Hessen 376
Mecklenburg-Vorpommern 7
Niedersachsen 130
Nordrhein-Westfalen 341
Rheinland-Pfalz 52
Saarland 77
Sachsen 25
Sachsen-Anhalt 4
Schleswig-Holstein 41
Thüringen 4
ENTSCHEIDUNGEN über Erstanträge
insgesamt Anerkennungen
als Asylberechtigte
(Artikel 16a und
Familienasyl)
Gewährung von
Flüchtlingsschutz
gem. §60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot gem. §60
II,III,VII S. 2
AufenthG
festgestellt
Abschiebungsverbot
gem. §60 IV,V,VII
S. 1 AufenthG
festgestellt
Jahr 2012 1 169 8 138 148 193
darunter
Afghanistan 627 1 46 29 165
Syrien 94 3 25 65 –
Irak 88 – 13 1 3
Somalia 49 – 9 29 –
Äthiopien 31 – – – –
Guinea 23 – 4 1 1
Iran 22 3 8 1 –
Ägypten 20 – – – 1
sonst. asiat.
Staatsangeh.
19 – 5 9 –
Pakistan 16 – 2 – –
Drucksache 17/12234 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden, wobei sich
der Begriff des Minderjährigen nach § 80 AufenthG bzw. § 12 AsylVfG richtet.
Etwaige Differenzen der Anzahl zu den Teilsummen erklären sich aus sonstigen
Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa die Übergabe an zur Abholung
berechtigte Personen.
4. Quartal 2012 nach Grenze Anzahl darunter:
zurückgewiesen
darunter:
zurückgeschoben
darunter:
Übergabe an
Jugendämter
Gesamtergebnis 96 0 12 83
Frankreich 33 0 2 31
Flughäfen 19 0 0 18
Niederlande 16 0 5 11
Österreich 13 0 1 12
Belgien 10 0 3 7
Schweiz 3 0 0 3
Dänemark 2 0 1 1
4. Quartal 2012 nach
Staatsangehörigkeit
Anzahl darunter:
zurückgewiesen
darunter:
zurückgeschoben
darunter:
Übergabe an
Jugendämter
Afghanistan 53 0 7 46
Syrien 10 0 0 9
Algerien 9 0 2 7
Marokko 6 0 1 5
Somalia 5 0 0 5
Jahr 2012
nach Grenze
Anzahl darunter:
zurückgewiesen
darunter:
zurückgeschoben
darunter:
Übergabe an
Jugendämter
Gesamtergebnis 403 1 42 348
Frankreich 145 0 11 134
Flughäfen 87 1 0 76
Niederlande 52 0 19 33
Belgien 45 0 10 34
Österreich 40 0 1 39
Schweiz 15 0 0 15
Dänemark 9 0 1 8
Luxemburg 6 0 0 6
Tschech. Republik 4 0 0 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/12234Etwaige Differenzen der Anzahl zu den Teilsummen erklären sich aus sonstigen
Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa die Übergabe an zur Abholung
berechtigte Personen.
9. Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr
2012 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben
differenziert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem
jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr 2012
nach
Staatsangehörigkeit
Anzahl darunter:
zurückgewiesen
darunter:
zurückgeschoben
darunter:
Übergabe an
Jugendämter
Afghanistan 276 0 31 243
Algerien 21 0 5 16
Syrien 21 0 0 20
Marokko 16 0 2 14
Irak 13 0 1 10
4.Quartal 2012 Ablehnungen (abgelehnt
oder offensichtlich
unbegründet abgelehnt)
darunter: als
offensichtlich unbegründet
abgelehnt
insgesamt 13 782 11 870
darunter
Serbien 5 607 5 488
Syrien 10 5
Afghanistan 495 8
Mazedonien 3 322 3 233
Russische Föderation 65 27
Bosnien Herzegowina 1 552 1 476
Irak 461 49
Iran 264 12
Pakistan 87 36
Kosovo 921 810
Jahr 2012 Ablehnungen (abgelehnt
oder offensichtlich
unbegründet abgelehnt)
darunter: als
offensichtlich unbegründet
abgelehnt
insgesamt 30 700 21 036
darunter
Serbien 9 111 8 640
Afghanistan 2 274 48
Syrien 19 7
Irak 1 437 151
Mazedonien 4 535 4 348
Iran 1 050 44
Pakistan 1 163 230
Russische Föderation 543 162
Bosnien Herzegowina 1 796 1 681
Kosovo 1 769 1 447
Drucksache 17/12234 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im vierten Quartal
2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 an welchen Flughafenstandorten mit
welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der
unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
machen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
4. Quartal 2012 Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Flughafen Aktenanlage Mitteilung § 18a VI AsylVfG offensichtlich unbegründet eingestellt
Düsseldorf 22 17 0 0
Berlin 2 1 1 0
München 2 1 1 0
Frankfurt 198 187 16 0
Summe 224 206 18 0
4. Quartal 2012 Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Herkunftsland Aktenanlage Mitteilung § 18a VI AsylVfG offensichtlich unbegründet eingestellt
Syrien 100 98 0 0
Somalia 18 18 0 0
Iran 17 15 0 0
Afghanistan 16 15 0 0
Eritrea 10 15 0 0
Sri Lanka 10 10 0 0
sonst. asiat.
Staatsageh.
6 6 0 0
Kongo 5 5 0 0
Libanon 5 4 1 0
Haiti 4 4 0 0
Türkei 4 0 4 0
Herkunftsländer
gesamt
224 206 18 0
Jahr 2012 Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Flughafen Aktenanlage Mitteilung § 18a VI AsylVfG offensichtlich unbegründet eingestellt
Düsseldorf 80 72 1 0
Berlin 9 9 1 0
München 28 26 2 0
Frankfurt/M.
Flughafen
670 613 55 1
Summe 787 720 59 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1223411. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das Jahr 2012 (bitte wie in der Antwort zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 17/4627 darstellen), und welche Angaben zur
Dauer des gerichtlichen Verfahrens können gemacht werden?
Die Angaben können, soweit vorliegend, den folgenden Tabellen entnommen
werden.
Jahr 2012 Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Herkunftsland Aktenanlage Mitteilung § 18a VI AsylVfG Offensichtlich unbegründet eingestellt
Syrien 230 230 0 0
Afghanistan 113 112 0 0
Iran 108 104 0 0
Eritrea 54 54 0 0
Somalia 47 47 0 0
Sri Lanka 37 33 3 0
Irak 27 26 1 0
Kongo,
Dem. Republik
25 16 9 0
sonst. asiat.
Staatsangeh.
17 17 0 0
Türkei 16 10 6 0
China 16 16 0 0
Herkunftsländer
gesamt
787 720 59 1
Entscheidungen innerhalb von
2 Tagen nach Antragstellung
Frankfurt/Main Aktenanlage Mitteilung § 18a
VI AsylVfG
offensichtlich
unbegründet
eingestellt
Unbegleitete
Antragsteller
unter 18 Jahre
4.Quartal 2012 9 8 1 0
Jahr 2012 28 26 2 0
Drucksache 17/12234 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeErst- und Folgeanträge
Januar bis
November 2012
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Artikel 16a/
Flüchtlingsschutz/
subsidiärer Schutz
Ablehnungen
sonst.
Verfahrenserledigungen (z. B.
Rücknahmen)
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
Herkunftsländer
gesamt
25 134 20 795 2 744 13,2 7 508 36,1 10 543 50,7 26 815
darunter
Serbien 6 812 4 275 39 0,9 1 492 34,9 2 744 64,2 5 220
Mazedonien 3 501 1 284 4 0,3 456 35,5 824 64,2 3 046
Afghanistan 2 383 2 884 1 087 37,7 811 28,1 986 34,2 4 379
Kosovo 1 199 1 014 2 2,8 353 34,8 633 62,4 1 181
Pakistan 1 153 594 139 23,4 311 52,4 144 24,2 1 247
Syrien 1 143 1 248 179 14,3 74 5,9 995 79,7 944
Iran 1 035 1 012 370 36,6 240 23,7 402 39,7 1 245
Irak 1 032 1 834 255 13,9 1 085 59,2 494 26,9 1 419
Bosnien Herzeg. 851 193 5 2,6 52 26,9 136 70,5 837
Türkei 726 949 92 9,7 331 34,9 526 55,4 845
Widerrufsverfahren
Januar bis
November 2012
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Widerruf Artikel
16a/
Flüchtlingseigenschaft/subs.
Schutz
kein Widerruf
sonst.
Verfahrenserledigungen
(z. B. Rücknahmen)
absolut in
Prozent
absolut in
Prozent
absolut in Prozent
Herkunftsländer
gesamt
252 447 196 43,8 101 22,6 150 33,6 657
darunter
Türkei 70 114 55 48,2 28 24,6 31 27,2 207
Afghanistan 31 28 14 50,0 7 25,0 7 25,0 99
Irak 26 103 54 52,4 5 4,9 44 42,7 101
Sri Lanka 25 8 6 75,0 1 12,5 1 12,5 28
Iran 20 18 3 16,7 10 55,6 5 27,8 27
Kosovo 20 29 19 65,5 5 17,2 5 17,2 25
Togo 11 19 2 10,5 7 36,8 10 52,6 21
Armenien 6 10 5 50,0 3 30,0 2 20,0 8
Syrien 5 1 0 0,0 1 9,1 10 90,9 6
Ungeklärt 5 12 0 0,0 9 75,0 3 25,0 6
Türkei 70 114 55 48,2 28 24,6 31 27,2 207
Afghanistan 31 28 14 50,0 7 25,0 7 25,0 99
Irak 26 103 54 52,4 5 4,9 44 42,7 101
Durchschnittliche Dauer gerichtlicher Verfahren in Monaten
Verfahrensdauer Erst- und Folgeanträge: Verfahrensdauer Widerrufe:
Jan–November 2012 11,4 24,5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/1223412. Wie viele Asylanhörungen mittels Bild- und Tonübertragung wurden im
vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 unter Beteiligung welcher
Außenstellen anberaumt (bitte so differenziert wie möglich angeben und
nach Außenstellen und Staatsangehörigkeiten differenzieren), wie viele
wurden aus welchen Gründen abgebrochen (bitte nach
Staatsangehörigkeiten differenzieren), und wie viele der Betroffenen lehnten eine
Videoanhörung ab, was nach der Dienstanweisung des BAMF eine
Videoanhörung unmöglich macht?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Videoanhörungen 4. Quartal 2012
Außenstelle der Anhörung Herkunftsländer Anzahl
Außenstelle Bielefeld Syrien 2
Außenstelle Chemnitz Irak 6
Außenstelle Düsseldorf Bosnien Herzegowina 1
Außenstelle Halberstadt Mazedonien 4
Serbien 3
Außenstelle Lebach Mazedonien 6
Außenstelle Friedland Mazedonien 3
Außenstelle Reutlingen/Eningen Bosnien Herzegowina 4
Mazedonien 3
Serbien 14
Gesamt 46
Videoanhörungen Jahr 2012
Außenstelle der Anhörung Herkunftsländer Anzahl
Außenstelle Bielefeld Syrien 2
Außenstelle Chemnitz Irak 25
Kosovo 8
Pakistan 22
Russische Föderation 2
Serbien 2
Vietnam 2
Außenstelle Düsseldorf Bosnien Herzegowina 1
Indien 2
Außenstelle Halberstadt Mazedonien 4
Serbien 3
Syrien 26
Außenstelle Jena/Hermsdorf Irak 1
Mazedonien 1
Außenstelle Lebach Mazedonien 6
Syrien 13
Ungeklärt 1
Außenstelle Friedland Georgien 12
Indien 6
Irak 11
Mazedonien 3
Außenstelle Reutlingen/Eningen Bosnien Herzegowina 4
Mazedonien 3
Serbien 14
Gesamt 174
Drucksache 17/12234 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Jahr 2012 lehnte keiner der betroffenen Asylbewerber eine Videoanhörung
ab. Es gab jedoch, jeweils wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung, drei
Abbrüche von Videoanhörungen (2 Kosovo, 1 Vietnam) durch das BAMF. Im
vierten Quartal 2012 gab es keinen Abbruch.
a) Auf welche Weise genau wird das Einverständnis der Asylsuchenden
zu einer Videoanhörung eingeholt, und wird den Betroffenen dabei
erklärt, dass es für sie keinerlei Nachteile hat, wenn sie eine Anhörung
mittels der Videokonferenztechnik ablehnen?
Wenn nein, warum nicht (bitte darlegen)?
Die maßgebliche Passage der Dienstanweisung Asyl (DA Asyl), Kapitel
„Anhörungen im Wege der Bild- und Tonübertragung (Videoanhörungen)“ lautet:
„Dem/der Antragsteller/in ist zu Beginn der Anhörung durch den Entscheider
der Ablauf einer Videoanhörung zu erklären. Er/Sie ist deutlich darauf
hinzuweisen, dass keinerlei Nachteile aus dieser Art der Anhörung entstehen und die
Bild- und Tonübertragung nicht über das Internet erfolgt.“
Dieser Hinweis ist zusammen mit einem Hinweis auf die Vertraulichkeit der
Anhörung in das Protokoll aufzunehmen.
Die Anhörung mittels Videokonferenz ist nur bei ausdrücklichem
Einverständnis des Antragstellers durchzuführen. Die schriftliche Einverständniserklärung
ist zur Akte zu nehmen.
b) Ist die im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgte Sachinformation
des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 21. September 2012
an die Abgeordnete Katja Dörner, „Die Anhörung mittels
Videotechnik dient der Überbrückung von personellen Engpässen und stellt
lediglich ein Übergangsinstrument dar“, so zu verstehen, dass auf die
umstrittene Videotechnik verzichtet wird, sobald sich die Personallage
des BAMF verbessert hat, und nach welchen Kriterien genau wird
entschieden, dass die personellen Engpässe überwunden wurden (bitte
ausführen)?
Die Nutzung der Bild- und Tonübertragung bei den Anhörungen kann mehrere
Vorteile für die Asylbewerber und das BAMF haben, u. a. ermöglicht sie einen
flexibleren Personaleinsatz des BAMF. Situationen, in denen Anhörungen per
Bild- und Tonübertragung sachgerecht sind, können auch dann entstehen, wenn
das BAMF über eine ausreichende Anzahl von Stellen im Asylbereich verfügt.
Starre Kriterien, wann die Nutzung der Bild- und Tonübertragung verzichtbar
ist, können dagegen nicht benannt werden.
c) Wie viele Anhörungen gab es in den genannten Zeiträumen insgesamt
(bitte nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten und solchen
differenzieren, bei denen Videoanhörungen stattfanden)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/1223413. Wie waren die Schutzquoten und Zahlen der Schutzgesuche bei
Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im vierten
Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
14. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von
Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und
Bosnien- Herzegowina in den Monaten November und Dezember 2012
bzw. im Januar 2013 gestellt (bitte jeweils den prozentualen Anteil der
Anhörungen im 4. Quartal 2012 Anzahl
Herkunftsländer gesamt 10 907
darunter
Serbien 3 046
Mazedonien 1 725
Syrien 1 418
Bosnien Herzegowina 854
Afghanistan 797
Kosovo 518
Irak 481
Iran 474
Georgien 213
Pakistan 165
Serbien 3 046
Anhörungen im Jahr 2012 Anzahl
Herkunftsländer gesamt 36 200
darunter
Serbien 5 254
Afghanistan 4 414
Syrien 3 591
Mazedonien 2 975
Iran 2 943
Irak 2 558
Pakistan 1 950
Bosnien Herzegowina 1 098
Kosovo 1 086
Türkei 927
Herkunftsland Jahr 2012 4. Quartal 2012
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamtschutz
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamtschutz
absolut In Prozent absolut In Prozent
Ägypten 254 13 14 16,9 77 3 3 8,8
Libyen 138 14 10 20,0 33 4 – ,–
Marokko 496 34 5 1,6 173 7 – ,–
Syrien 6 201 1 729 7 467 95,7 2 493 168 2 113 96,5
Tunesien 327 42 – ,– 94 13 – ,–
Drucksache 17/12234 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRoma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in den
letzten drei Monaten beschieden?
Zahlen zum Monat Januar 2013 liegen noch nicht vor. Im Übrigen können die
Angaben der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
15. Wie ist der derzeitige Stand der Beschleunigungsmaßnahmen bei
Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien (bitte unter anderem genau
benennen, wie viele Personen aus welchen Ressorts im Rahmen der
Sondermaßnahmen wo und wofür eingesetzt werden), wie bewertet das BAMF
den Erfolg dieser Maßnahmen (bitte nach einzelnen Maßnahmen, etwa
auch die vorrangige Bearbeitung beider Länder, differenzieren), und
welche Maßnahmen sind weiterhin für die Zukunft geplant?
Mit Stand 31. Dezember 2012 waren noch 2 293 Asylverfahren aus Serbien und
Mazedonien anhängig, d. h. die Bestände konnten zum Jahresende seit dem
Start der Beschleunigungsmaßnahmen am 24. Oktober 2012 um rund 71
Prozent reduziert werden.
Mit Stand 31. Dezember 2012 betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer
von Erstanträgen aus Serbien und Mazedonien sieben Tage.
Um die stark gestiegenen Anträge aus der Region „Westbalkan“
schnellstmöglich zu bearbeiten, wurden folgende Maßnahmen zeitlich befristet bis 15.
Dezember 2012 veranlasst:
Seit dem 2. Oktober 2012 wurden 75 Prozent der Entscheider zur Bearbeitung
von Asylanträgen aus Serbien und Mazedonien bzw. nahezu zu 100 Prozent für
die „Westbalkan“-Staaten (ab 24. Oktober 2012) eingesetzt.
Zur Unterstützung des Asylbereichs wurden wie folgt Mitarbeiter des BAMF
aus anderen Aufgabenbereichen herangezogen:
• Ergänzender Einsatz von 35 Regionalkoordinatoren.
• Einsatz von rd. 20 Mitarbeitern der Abteilung 4.
• Rückruf von drei Mitarbeitern aus Auslandsvertretungen.
Asylanträge November bis
Dezember 2012
Entscheidungen über Asylanträge November–Dezember 2012
Herkunftsland
Asylanträge
gesamt
davon
Erstanträge
davon
Folgeanträge
insgesamt
Anerkennungen als
Asylberechtigte
(Art. 16a
und Fa-
mil.asyl)
Gewährung von
Flüchtl.-
schutz
gem. § 60
I
AufenthG
Abschiebungsverbot
gem. §60
II,III,V,V
II
AufenthG
festgestellt
Ablehnungen
(unbegr.
abgel./
offens.
unbegr.
abgel.)
sonstige
Verfahrenserledigungen
Albanien 94 88 6 67 – – 3 52 12
darunter Roma 5 5 – 1 – – – 1 ���
Bosnien-
Herzegowina
1 103 919 184 1 594 – – 10 1 414 170
darunter Roma 951 787 164 1 419 – – 9 1 250 160
Mazedonien 1 004 697 307 3 302 – – 6 2 311 985
darunter Roma 809 528 281 2 863 – – 6 1 968 889
Montenegro 105 83 22 167 – – 3 133 31
darunter Roma 87 71 16 137 – – – 114 23
Serbien 2 722 1 809 913 6 157 – 2 2 4 298 1 855
darunter Roma 2 519 1 642 877 5 799 – – 2 4 013 1 784
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/12234• Einsatz aller 18 Prozess-Sachbearbeiter als Entscheider.
• Einsatz von Entscheidern aus weniger betroffenen Außenstellen des BAMF
zur Durchführung von Anhörungen bei besonders betroffenen Außenstellen.
• Schulung von weiteren 40 Mitarbeitern der Zentrale für eine mögliche
Unterstützung des Entscheiderbereichs.
• Befristeter Einsatz von bis zu 60 Mitarbeitern der Bundespolizei in den
hauptbetroffenen Außenstellen (bis 31. Dezember 2012).
• Einstellung von 50 weiteren Hilfskräften (auf ein Jahr befristet) – somit
insgesamt ca. 75 Hilfskräfte im Einsatz.
• Einsatz von rd. 20 Assistenten der Regionalkoordinatoren zur Unterstützung
der Asylverfahrenssekretariate in den hauptbetroffenen Außenstellen.
Da seit Anfang November 2012 ein deutlicher Rückgang der Zugänge aus den
„Westbalkan“-Staaten zu verzeichnen war, wurden in den Außenstellen
zunächst auch wieder die Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Afghanistan
bearbeitet. Zwischenzeitlich werden wieder sämtliche Herkunftsländer bearbeitet.
Die Gewährleistung des Direktverfahrens für Neuanträge aus dem
„Westbalkan“ sowie der schnellstmögliche Abbau anhängiger „Westbalkan“-Verfahren
haben weiterhin Priorität.
Im Zeitraum vom 24. Oktober bis 14. Dezember 2012 wurden pro Arbeitstag
durchschnittlich 345 Verfahren aus der Region „Westbalkan“ entschieden,
darunter durchschnittlich 267 Entscheidungen zu Serbien/Mazedonien. Dazu
fanden im gleichen Zeitraum durchschnittlich 119 Anhörungen von Antragstellern
aus dem „Westbalkan“ pro Arbeitstag statt, darunter durchschnittlich 88
Anhörungen zu Serbien/Mazedonien.
a) Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden aus anderen
Ländern als Serbien und Mazedonien entwickelt, und wie bewertet das
BAMF diese Entwicklung, in Bezug auf das Recht auf ein faires und
schnelles Verfahren bzw. insbesondere in Bezug auf Asylsuchende aus
Ländern mit hoher Anerkennungschance, deren Integration angesichts
der erheblichen Restriktionen eines Asylverfahrens solange behindert
wird?
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die vorrangige Bearbeitung der Anträge
von Staatsangehörigen aus den „Westbalkan“-Staaten zu einer längeren
Verfahrensdauer bei den anderen Herkunftsländern geführt hat, verbunden mit einer
negativen Entwicklung der Altersstruktur anhängiger Verfahren.
Die Zahl anhängiger Verfahren von Antragstellern aus anderen
Herkunftsländern ist durch die priorisierte Bearbeitung der Anträge aus den Ländern des
„Westbalkans“ gestiegen – mit Stand 31. Dezember 2012 betrug sie 47 518.
Seit dem 30. September 2012 (38 697) ist ein Anwachsen aller anhängigen
Verfahren um 23 Prozent zu beobachten. Dies betraf vor allem die folgenden
Herkunftsländer (Stand: 31. Dezember 2012):
Die Dauer der anhängigen Verfahren der Herkunftsländer Afghanistan, Iran und
Irak ist teilweise hoch. So liegt bei den 8 450 anhängigen Verfahren aus dem
Herkunftsland: Anhängige Verfahren: Prozentualer Anstieg:
Afghanistan 8 450 + 15 % geg. 30.09.; 7 347
Iran 4 722 + 16 % geg. 30.09.; 4 087
Pakistan 4 110 + 28 % geg. 30.09.; 3 203
Irak 3 787 + 9 % geg. 30.09.; 3 479
Syrien 3 550 + 15 % geg. 30.09.; 3 078
Drucksache 17/12234 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHerkunftsland Afghanistan bei drei Viertel der Personen (6 366) die
Antragstellung länger als drei Monate zurück. Im Fall des Iran beträgt dieser Anteil
71 Prozent (3 373 von 4 722 Personen).
Durch die vorrangige und zügige Bearbeitung der Erstanträge aus den
„Westbalkan“-Staaten konnte in den Monaten November und Dezember 2012 die
Zahl der neuen Anträge aus diesen Staaten deutlich verringert werden. Die
ergriffenen Maßnahmen stellen damit auch sicher, dass die Asylanträge der
Asylbewerber, die aus den Krisengebieten dieser Welt zu uns flüchten, wieder
verstärkt bearbeitet werden können.
b) Wie ist die aktuelle Entwicklung der Asylsuche von Personen aus
Serbien und Mazedonien, bzw. wie wird die Entwicklung der nächsten
Monate eingeschätzt?
Die aktuelle Entwicklung der Zugangszahlen aus den „Westbalkan“-Staaten ist
rückläufig: Während im Monat Oktober 2012 mit 6 977 Anträgen aus den
„Westbalkan“-Staaten ein Höchststand an neuen Anträgen verzeichnet wurde,
gingen die Anträge aufgrund der vom BAMF ergriffenen Maßnahmen bis
Dezember deutlich zurück (Dezember 2012: 1 150 „Westbalkan“).
Mit den sinkenden Zugangszahlen ging auch ein deutlicher Anstieg bei der
freiwilligen Rückkehr einher. So stieg die Zahl der freiwillig ausgereisten Personen
nach Angaben von IOM (International Organization for Migration) zum
Rückkehrer-Programm (REAG/GARP) von insgesamt 224 (Serbien: 124,
Mazedonien: 100) im Oktober auf 716 (Serbien: 287, Mazedonien: 429) im November
2012.
Kurzfristig erscheint eine erneute starke Zunahme der Zugangszahlen wenig
wahrscheinlich, eine belastbare Prognose zur künftigen Zugangsentwicklung
lässt sich jedoch nicht treffen.
c) Was ist der Bundesregierung über die aktuelle
Unterbringungssituation von Asylsuchenden in den Bundesländern bekannt, und welche
Besprechungen mit den Ländern hat es diesbezüglich nach Berichten
über entsprechende Engpässe gegeben?
Da die gesamte Unterbringung der Asylsuchenden von den Bundesländern in
eigener Zuständigkeit durchgeführt wird, liegen der Bundesregierung hierzu
keine näheren Erkenntnisse vor.
Das BAMF teilt nach § 44 Absatz 2 AsylVfG den Ländern monatlich die Zahl
der Zugänge von Asylbegehrenden, die voraussichtliche Entwicklung und den
voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen mit. Die
Unterbringungssituation wurde ferner bei Gelegenheit mehrerer Bund-Länder-Besprechungen
thematisiert.
16. Inwieweit hält das BMI an seinen Plänen fest, Serbien und Mazedonien
zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, und wie ist der Stand der
diesbezüglichen Aktivitäten?
Bisher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die einer Einstufung
von Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten entgegenstünden.
Allerdings ist die Prüfung hierüber noch nicht abgeschlossen.
a) Wie begründet das BMI seine Einschätzung, auch aufgrund der
allgemeinen politischen Verhältnisse sei es gewährleistet, dass es keine
politische Verfolgung von Roma in Serbien und Mazedonien gibt (vgl.
Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 17/11628), obwohl
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/12234sie auf derselben Bundestagsdrucksache zu Frage 35 erklärt, dass eine
entsprechende Flüchtlingsanerkennung nicht ausgeschlossen werden
könne und auch eine Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen, die
für sich genommen keine politische Verfolgung darstellen, eine
Anerkennung im Einzelfall begründen kann, was angesichts der
zahlreichen Berichte über die verzweifelte und ausgegrenzte Lage der
Roma in beiden Ländern eigentlich besonders intensive Prüfungen
– und keine Beweislastumkehr oder Verfahrensbeschleunigungen –
zur Folge haben müsste (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung vermag in den zitierten Aussagen keinen Widerspruch zu
erkennen. Auch wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Angehörige
der Volksgruppe der Roma in Serbien oder Mazedonien aufgrund ihrer
Volkszugehörigkeit landesweit einer mittelbaren oder unmittelbaren staatlichen
Verfolgung im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes und/oder § 60 Absatz 1
AufenthG ausgesetzt sind, können im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände
die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung oder für die Gewährung
von Abschiebungsschutz erfüllt sein.
b) Inwieweit hat der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter
Friedrich, seine Pläne, bei Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern
nur noch gekürzte Sachleistungen nach § 1a des
Asylbewerberleistungsgesetzes gewähren zu wollen (vgl. Antwort zu Frage 46 auf
Bundestagsdrucksache 17/11628), aufgegeben, bzw. inwieweit hält er
daran fest, nachdem der Referentenentwurf zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales eine solche Änderung gerade nicht vorsieht (bitte ausführlich
begründen)?
Der Referentenentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie
die im Rahmen der Ressortabstimmung dazu von den einzelnen Ressorts
beabsichtigten oder bereits abgegebenen Stellungnahmen sind Teil der noch
andauernden internen Willensbildung der Bundesregierung und gehören zum
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Sie sind damit dem
Informationsanspruch des Parlaments entzogen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]